Angebote - fergers.de

Werbung
Der Kaufvertrag
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Antrag
Annahme des
= inhaltliche
Antrages
Übereinstimmung

Kaufvertrag
- geht vom Verkäufer aus = Angebot
- geht vom Käufer aus
= Bestellung
. Formen des Angebots (Antrags):
Keine Formvorschrift, also mündlich, schriftlich
oder durch schlüssiges Handeln.
Bindung an den Antrag (bzw. an das Angebot):
Angebote, die ohne Einschränkungen gemacht werden, sind verbindlich (bindend).
Bindungsfristen
Mündliche Angebote
Solange das Gespäch
Dauert (sofort)
an das Angebot:
Schriftliche Angebote
Solange unter verkehrsÜblichen Umständen mit
Einer Antwort gerechnet
werden kann
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Die Anfrage
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Mit einer Anfrage kann sich der Käufer über lieferbare Waren, Preise, Zahlungsbedingungen usw.
informieren.
Rechtliche Bedeutung
Eine Anfrage ist stets unverbindlich. Sie wird
Nicht Bestandteil des Kaufvertrages.
Formen der Anfrage
1. Die allgemeine Anfrage
Man bittet ganz allgemein um Zusendung von
Katalogen, Preislisten, Muster usw.
2. Die bestimmte Anfrage
Man erfragt über einen ganz bestimmten Artikel
Preis, Farbe, Güte, Lieferzeit u.a.m.
Hierauf erhält man häufig ein verbindliches
Angebot
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Das Angebot
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Das Angebot ist eine verbindliche Willenserklärung,
Waren zu angegebenen Bedingungen zu verkaufen.
Das Angebot richtet sich immer an eine genau
bestimmte Person oder Personengruppe.
Das Angebot richtet sich immer an
eine genau bestimmte Person oder
Personengruppe.
„Angebote“, die sich an die Allgemeinheit richten
(Schaufensterauslage, Zeitungswerbung, Präsentation der Waren im Supermarkt), sind nur eine
Anpreisung und daher unverbindlich!
Form des Angebots
Das Angebot kann mündlich, schriftlich oder durch
Schlüssiges Handeln abgegeben werden.
Bindung an das Angebot
Wer einem ein Angebot macht, ist an das Angebot
gebunden. Das Angebot ist grundsätzlich verbindlich,
wenn man die Bindung nicht ausdrücklich einschränkt
oder aufhebt.
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Bindunganandas
dasAngebot
Angebot
Bindung
Gesetzliche Bindungsfrist
Angebote müssen unverzüglich angenommen werden,
wenn keine Annahmefrist angegeben ist. Mündliche
Angebote müssen daher sofort angenommen werden,
schriftliche gelten, solange unter verkehrsüblichen
Umständen mit einer Antwort gerechnet werden kann
Vertragliche Bindungsfrist
Wird für die Annahme des Angebots eine Frist gesetzt, so muss das Angebot in dieser Frist angenommen werden.
Freizeichnungsklauseln
Die Verbindlichkeit des Angebots kann durch diese
ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Freizeichnungsklausel
Bedeutung
Angebot „unverbindlich“
Keine Bindung an das
Angebot „freibleibend“
Angebot
„solange Vorrat reicht“
Menge ist unverbindlich
„Preisänd. vorbehalten“
Preis ist unverbindlich
Erlöschen der Bindung:
bei Ablehnung des Angebots, verspäteter Annahme
oder bei vom Angebot abweichender Bestellung.
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Inhalt des Angebots
Angebote enthalten z.B. Angaben über
Art, Beschaffenheit und Güte der Ware
Menge der Ware
Preis der Ware
Preisabzüge (Rabatte, Skonto...)
Versandkosten und Verpackung
Lieferbedingungen (frei Haus, unfrei..)
Zahlungsbedingungen (per Nachnahme, bar...)
Lieferzeit
Rabatte:
Treuerabatt (Bonus) wird an treue Kunden
nachträglich gewährt
Naturalrabatt in Form von Waren als
Dreingabe:es wird weniger berechnet als
geliefert
Draufgabe: es wird Ware zusätzlich geliefert, aber nicht berechnet
Skonto: Barzahlungsrabatt
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Versandkosten
Frachten, Wiegegelder, Verlade- und Entladekosten,
Transportversicherungen usw.
Gesetzliche Regelung: Der Käufer trägt die Versand
kosten. Beim
Platzkauf (Käufer und Verkäufer sind am selben
Ort): Käufer trägt Kosten ab Geschäft
Versendungskauf (Käufer und Verkäufer sind
nicht am selben Ort): Der Verkäufer trägt die
Kosten bis zur Übergabe an den Transporteur.
Versandverpackung
Der Käufer trägt die Kosten mangels anderer Vereinbarung. Es kann vereinbart werden:
Preis für Reingewicht (=Nettogewicht) einschließlich Verpackung: Der Käufer erhält die Verpackung
unberechnet
Preis für Reingewicht ausschließlich Verpackung:
Die Verpackung wird zusätzlich berechnet.
Preis für das Bruttogewicht einschließlich Verpackung (brutto für netto (b/n): Für die Berechnung wird das Bruttogewicht zugrunde gelegt.
Die Verpackung wird wie die Ware berechnet.
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Zahlungsbedingungen
Gesetzliche Regelung: Die Zahlung hat unverzüglich
zu erfolgen.
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