Kaufvertrag_1

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Versandkosten
Frachten, Wiegegelder, Verlade- und Entladekosten,
Transportversicherungen usw.
Gesetzliche Regelung: Der Käufer trägt die Versand
kosten. Beim
Platzkauf (Käufer und Verkäufer sind am selben
Ort): Käufer trägt Kosten ab Geschäft
Versendungskauf (Käufer und Verkäufer sind
nicht am selben Ort): Der Verkäufer trägt die
Kosten bis zur Übergabe an den Transporteur.
Versandverpackung
Der Käufer trägt die Kosten mangels anderer Vereinbarung. Es kann vereinbart werden:
Preis für Reingewicht (=Nettogewicht) einschließlich Verpackung: Der Käufer erhält die Verpackung
unberechnet
Preis für Reingewicht ausschließlich Verpackung:
Die Verpackung wird zusätzlich berechnet.
Preis für das Bruttogewicht einschließlich Verpackung (brutto für netto (b/n): Für die Berechnung wird das Bruttogewicht zugrunde gelegt.
Die Verpackung wird wie die Ware berechnet.
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Zahlungsbedingungen
Gesetzliche Regelung: Die Zahlung hat unverzüglich
zu erfolgen.
Vertragliche Regelung:
Zahlung vor Lieferung als Anzahlung oder Vorauszahlung (Vorauskasse)
Zahlung bei Lieferung: „sofort netto Kasse“ oder
„gegen Nachnahme“
Zahlung nach der Lieferung , z.B. Zielkauf, Ratenkauf
Lieferzeit
Es gibt keine gesetzliche Regelung. Oft wird ein
Zeitraum angegeben, z.B. „Lieferung in 14 Tagen“,
der jedoch nicht bindend ist.
Wird jedoch ein kalendermäßiger Termin mit dem
Zusatz „fix“ oder „fest“ angegeben, so muss die
Lieferung bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Danach
muss die Lieferung nicht mehr angenommen werden.
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