Memir Hungary Gmbh. Kaufvertrag zwischen 1. Memir Hungaria GmbH (Memir Hungaria Maschinenhersteller, Konstrukteur Handels und Berater Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz: in Nyíregyháza, Eingetragen am 26. März 2004 im Registergericht von der Komitat Szabolcs-Szatmár-Bereg, Handelsregisternummer:15-09-069167, Sitz: 4400 Nyíregyháza, Rákóczi Str. 102, EU Steuernummer: HU 13259754, Vertreten von: Frau Kovács, Andrea Ágnes und Frau Kovács Istvánné, als „Verkäufer” und 2. Name und Adresse der Firma:………………………………………………………………………………….. Handelsregisternummer:………………………………………………………………………… ……… EU Steuernummer:……………………………………………………. Eingetragen am:………………………………………… Eingetragen von:……………………………………………………………………………… Vertreten von:……………………………………………………………………………………………. nachfolgend als „Käufer” genannt Dieser „Rahmenvertrag”, wenn es keine andere geltende Vereinbarung gibt, regelt den Verkauf von den Produkten der Memir GmbH. 1. Produkte: Bezüglich der Verwendung der Produkte der Memir Hungaria GmbH, selbst hergestellte und vertrienbene Produkte (ausgenommen die Produkte, die im Katalog und auf der Webseite speziell markiert sind), Herstellungsdokumente, Entwürfe, Fotos, sind die Artikel des Strafgesetzbuches "Der Verstoß gegen die Urheberrechte" maßgebend. (StGB. 329. §), (StGB. 329/A. §), (StGB. 329/B. §), (StGB. 329/C.). Die im Katalog enthaltenen Angaben sind nur Informationen, sie gelten nicht als Angebot. 2. Bestellung: Die Bestellung und Bestätigung erfolgt ordnungsgemäß schriftlich per Post oder per Telekommunikationsgerät (Fax, E-Mail). 3. Preise: Die Bestellung-Bestätigung enthält den Preis. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren miteinander den Preis von Zeit zu Zeit. 4. Bezahlung: Die Bestellung-Bestätigung enthältdie Zahlungsbedingungen und Zahlungsweise. Als Datum der Zahlungserfüllung gilt der Tag, an dem der Gegenwert der Produkte auf dem Girokonto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Bis zur Erfüllung der Zahlung ist die Memir Hungaria GmbH der Eigentümer der Waren. Im Falle der Überschreitung des Zahlungstermins hat der Verkäufer, nach der Mahnung, das Recht als Verzugszins das Doppelte des jeweils geltenden Grundzins der Zentralen Notenbank von dem Ablauf der Zahlungsfälligkeit bis zur tatsächlichen Zahlung zu verrechnen. Falls die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt werden, hat die Memir Hungaria GmbH das Recht die Erfüllung der laufenden Lieferung auszusetzen oder die geltende Vereinbarung zu kündigen. 5. Lieferung: Die Bestellung-Bestätigung enthält die Weise und die Bedingungen der Lieferung. Die Frist der Lieferung wird in Werktagen festgestellt. Der Käufer wird von dem Verkäufer rechtzeitig informiert, wenn die Memir Hungaria GmbH die Frist von ihr unabhängigen Gründe, Vorfalle oder vis maior nicht einhalten kann. Der Käufer wird von der Änderung auch informiert. Der Käufer oder sein Vertreter ist verpflichtet, sich auf der Lieferadresse, die in der von dem Käufer angegebenen Zeit, aufhalten, und soll sich um das Ausladen der gelieferten Waren kümmern. Der Käufer ist verpflichtet, die angenommenen Waren zu prüfen und dies mit seiner Unterschrift auf den Lieferungsunterlagen rechtfertigen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Übernehmers zu prüfen, der Käufer kann sich nachträglich nicht darauf berufen, dass die Ware von einer unberechtigten Person übernommen wurde. 6. Garantie: Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer nach der Zulieferung höchstens in 10 Werktagen über die auffällige Mangel benachrichtigen. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgt werden, und soll die genaue Bezeichnung des Produktes, die Art, die genaue Stelle, und die ausführliche Beschreibung des Fehlers usw. enthalten. Die Zurücklieferung der defekten Ware ist ohne die vorherige Erlaubnis des Verkäufers nicht gestattet, die defekte Ware soll aufbehaltet werden, damit sie von dem Verkäufer begutachtet werden kann. Die Garantie gilt nicht für Folgendes: Beschädigung auf Grund der Lieferung, Beschädigung auf Grund der Lagerung wegen der Verzögerung der Zahlung, und nicht ordnungsgemäße Benutzung der Produkt usw. 7. Herrschendes Recht-Kompetenz: Die Parteien vereinbaren, dass in diesem Rahmenvertrag geregelte Fragen gemäß dem ungarischen bürgerlichen Sachrecht, mit der Ausschluss der Kollisionsnorm dessen Rechtes, muss entschieden werden. Die Parteien unterstellen sich unwiderruflich, mit diesem Rahmenvertrag und bezüglich der Streitfragen auf Grund der Bestellung-Bestätigung, dem Gericht des Komitates SzabolcsSzatmár-Bereg, abhängig von der Kompetenz. 8. Schlussbestimmungen: Mündliche Vereinbarungen, die diesen Rahmenvertrag ergänzen, gibt es nicht. Ein Nachtrag, der den Vertrag beeinflusst oder der irgendwelchen Punkt des Vertrages ändert, kann einzig und allein schriftlich und mit der Zustimmung beider Parteien gemacht werden. Die für die Parteien sendende jegliche Mitteilungen oder andere Informationen können, bei persönlichen Übergabe per Zustellung, bei Einschreiben auf dem fünften Tag nach dem Versenden auf die Adresse der betroffene Partei beziehungsweise bei Versendung per Telefax bei dem Erhalt der Bestätigung der erfolgten Datenübertragung, ordnungsgemäß zugestellt verstanden werden, weitergehend elektronisch übermittelte-per E-Mail gesendete-Mitteilung gilt als eingetroffen, wenn die Sendung für den Empfänger technisch verfügbar wird. Dieser Rahmenvertrag ist in drei übereinstimmenden Exemplar-auf Ungarisch, Deutsch, Englisch-in einem-einem Exemplar für beide Parteien nach Bedarf gefertigt worden.