Kaufvertrag Word Docx

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Memir Hungary Gmbh.
Kaufvertrag
zwischen
1.
Memir Hungaria GmbH (Memir Hungaria Maschinenhersteller,
Konstrukteur Handels und Berater Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz: in
Nyíregyháza, Eingetragen am 26. März 2004 im Registergericht von der Komitat
Szabolcs-Szatmár-Bereg, Handelsregisternummer:15-09-069167, Sitz: 4400
Nyíregyháza, Rákóczi Str. 102, EU Steuernummer: HU 13259754, Vertreten von:
Frau Kovács, Andrea Ágnes und Frau Kovács Istvánné,
als „Verkäufer”
und
2.
Name und Adresse der
Firma:…………………………………………………………………………………..
Handelsregisternummer:…………………………………………………………………………
………
EU Steuernummer:…………………………………………………….
Eingetragen am:…………………………………………
Eingetragen von:………………………………………………………………………………
Vertreten
von:…………………………………………………………………………………………….
nachfolgend als „Käufer” genannt
Dieser „Rahmenvertrag”, wenn es keine andere geltende Vereinbarung gibt, regelt den
Verkauf von den Produkten der Memir GmbH.
1.
Produkte:
Bezüglich der Verwendung der Produkte der Memir Hungaria GmbH, selbst hergestellte und
vertrienbene Produkte (ausgenommen die Produkte, die im Katalog und auf der Webseite
speziell markiert sind), Herstellungsdokumente, Entwürfe, Fotos, sind die Artikel des
Strafgesetzbuches "Der Verstoß gegen die Urheberrechte" maßgebend.
(StGB. 329. §), (StGB. 329/A. §), (StGB. 329/B. §), (StGB. 329/C.).
Die im Katalog enthaltenen Angaben sind nur Informationen, sie gelten nicht als Angebot.
2.
Bestellung:
Die Bestellung und Bestätigung erfolgt ordnungsgemäß schriftlich per Post oder per
Telekommunikationsgerät (Fax, E-Mail).
3.
Preise:
Die Bestellung-Bestätigung enthält den Preis. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren
miteinander den Preis von Zeit zu Zeit.
4.
Bezahlung:
Die Bestellung-Bestätigung enthältdie Zahlungsbedingungen und Zahlungsweise. Als Datum der
Zahlungserfüllung gilt der Tag, an dem der Gegenwert der Produkte auf dem Girokonto des
Verkäufers gutgeschrieben wird. Bis zur Erfüllung der Zahlung ist die Memir Hungaria GmbH der
Eigentümer der Waren.
Im Falle der Überschreitung des Zahlungstermins hat der Verkäufer, nach der Mahnung, das
Recht als Verzugszins das Doppelte des jeweils geltenden Grundzins der Zentralen Notenbank
von dem Ablauf der Zahlungsfälligkeit bis zur tatsächlichen Zahlung zu verrechnen.
Falls die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt werden, hat die Memir Hungaria GmbH das Recht
die Erfüllung der laufenden Lieferung auszusetzen oder die geltende Vereinbarung zu kündigen.
5.
Lieferung:
Die Bestellung-Bestätigung enthält die Weise und die Bedingungen der Lieferung. Die Frist der
Lieferung wird in Werktagen festgestellt. Der Käufer wird von dem Verkäufer rechtzeitig
informiert, wenn die Memir Hungaria GmbH die Frist von ihr unabhängigen Gründe, Vorfalle
oder vis maior nicht einhalten kann. Der Käufer wird von der Änderung auch informiert.
Der Käufer oder sein Vertreter ist verpflichtet, sich auf der Lieferadresse, die in der von dem
Käufer angegebenen Zeit, aufhalten, und soll sich um das Ausladen der gelieferten Waren
kümmern.
Der Käufer ist verpflichtet, die angenommenen Waren zu prüfen und dies mit seiner Unterschrift
auf den Lieferungsunterlagen rechtfertigen.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Übernehmers zu prüfen, der Käufer
kann sich nachträglich nicht darauf berufen, dass die Ware von einer unberechtigten Person
übernommen wurde.
6.
Garantie:
Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer nach der Zulieferung höchstens in 10 Werktagen über
die auffällige Mangel benachrichtigen. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgt werden, und soll die
genaue Bezeichnung des Produktes, die Art, die genaue Stelle, und die ausführliche
Beschreibung des Fehlers usw. enthalten. Die Zurücklieferung der defekten Ware ist ohne die
vorherige Erlaubnis des Verkäufers nicht gestattet, die defekte Ware soll aufbehaltet werden,
damit sie von dem Verkäufer begutachtet werden kann. Die Garantie gilt nicht für Folgendes:
Beschädigung auf Grund der Lieferung, Beschädigung auf Grund der Lagerung wegen der
Verzögerung der Zahlung, und nicht ordnungsgemäße Benutzung der Produkt usw.
7.
Herrschendes Recht-Kompetenz:
Die Parteien vereinbaren, dass in diesem Rahmenvertrag geregelte Fragen gemäß dem
ungarischen bürgerlichen Sachrecht, mit der Ausschluss der Kollisionsnorm dessen Rechtes,
muss entschieden werden.
Die Parteien unterstellen sich unwiderruflich, mit diesem Rahmenvertrag und bezüglich der
Streitfragen auf Grund der Bestellung-Bestätigung, dem Gericht des Komitates SzabolcsSzatmár-Bereg, abhängig von der Kompetenz.
8.
Schlussbestimmungen:
Mündliche Vereinbarungen, die diesen Rahmenvertrag ergänzen, gibt es nicht. Ein Nachtrag,
der den Vertrag beeinflusst oder der irgendwelchen Punkt des Vertrages ändert, kann einzig und
allein schriftlich und mit der Zustimmung beider Parteien gemacht werden.
Die für die Parteien sendende jegliche Mitteilungen oder andere Informationen können, bei
persönlichen Übergabe per Zustellung, bei Einschreiben auf dem fünften Tag nach dem
Versenden auf die Adresse der betroffene Partei beziehungsweise bei Versendung per Telefax
bei dem Erhalt der Bestätigung der erfolgten Datenübertragung, ordnungsgemäß zugestellt
verstanden werden, weitergehend elektronisch übermittelte-per E-Mail gesendete-Mitteilung gilt
als eingetroffen, wenn die Sendung für den Empfänger technisch verfügbar wird.
Dieser Rahmenvertrag ist in drei übereinstimmenden Exemplar-auf Ungarisch, Deutsch,
Englisch-in einem-einem Exemplar für beide Parteien nach Bedarf gefertigt worden.
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