MINISTERIUM DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT PRÜFUNGSAUSSCHUSS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT Prüfungen zwecks Erlangung des Brevets eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) EINSCHREIBEUNTERLAGEN 1. Teil: Informationsblatt 2. Teil: Einschreibeformular 3. Teil: Prüfungsprogramm Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 INFORMATIONSBLATT 1. PRÜFUNGSSITZUNGEN Es findet eine Sitzung im Jahr statt: Die genauen Termine und der Prüfungsstundenplan werden Ihnen rechtzeitig nach erfolgter gültiger Einschreibung mitgeteilt. 2. EINSCHREIBEFRIST Die Einschreibung muss innerhalb der Einschreibefrist erfolgt sein. Die Einschreibung kann per Einschreibebrief an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstr. 1, 4700 EUPEN, gesendet werden oder dem zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums, Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation, ausgehändigt werden. Letzterer wird Ihnen dann eine Empfangsbestätigung ausstellen. Die Einschreibeunterlagen müssen dem Ministerium bei Ablauf der Frist vollständig vorliegen. MERKE Außerhalb der o.e. Daten werden keine Einschreibungen berücksichtigt. Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet und kann auch nicht auf eine folgende Sitzung übertragen werden. Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 3. GÜLTIGE EINSCHREIBUNG Folgende Dokumente müssen vor Ablauf der Einschreibefrist eingereicht werden: a. einen Nachweis über die körperliche Eignung, der nicht älter als drei Monate ist und der vom Arzt der besuchten Unterrichtseinrichtung, von einem Arzt des Verwaltungsgesundheitsdienstes oder vom Hausarzt, entsprechend dem vom Ministerium der Volksgesundheit und Familie festgelegten Muster (siehe Anlage 1 im 2. Teil) ausgestellt sein kann; b. ein Leumundszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist; c. einen der nachstehenden Studiennachweise oder eine der nachstehenden Bescheinigungen: 1. Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts; 2. Studienzeugnis des 6. Jahres des berufsbildenden Vollzeitsekundarunterrichts; 3. Bescheinigung über das Bestehen der vor dem Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgelegten Vorbereitungsprüfung; 4. Bescheinigung über das Bestehen der Vorbereitungsprüfung, die in Kapitel II des Königlichen Erlasses vom 17. August 1957 zur Festlegung der Bedingungen für die Verleihung des Diploms eines Geburtshelfers oder eines Krankenpflegers vorgesehen ist; 5. Bescheinigung über die Gleichstellung mit einem der vorerwähnten Studiennachweise bzw. mit einer der vorerwähnten Bescheinigungen; 6. gegebenenfalls das vor dem 30 Juni 1987 erworbene Brevet in Kinderpflege oder eine vor dem 30. Juni 1985 erworbene Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des 6. Jahres des berufsbildenden Vollzeitsekundarunterrichts; d. die in Punkt c. angeführten Zeugnisse, Bescheinigungen und Diplome, mit Ausnahme der Gleichstellungsbescheinigung, müssen spätestens in dem Kalenderjahr erworben worden sein, das dem der Einschreibung vorangeht; e. der Kandidat muss eine Praktikumsaufstellung (Anlage 2 , 2. Teil) vorlegen, aus der hervorgeht, dass er mindestens die im ersten Studienjahr vorgesehenen 640 Praktikaperioden oder mindestens die in der Gleichstellungsbescheinigung festgelegten Praktikaperioden absolviert hat; f. die Praktikumsaufstellung (Anlage 2 im 2. Teil) muss mit der Unterschrift des Dienstleiters und dem Stempel der Einrichtung versehen sein; Auflistung der Praktika siehe Anlage 2b im 2. Teil; g. den Zahlungsnachweis der Einschreibegebühr in Höhe von 37,50 €; Die Kandidaten, die es unterlassen haben, eine für die Einschreibung erforderliche Formalität zu erfüllen, werden nicht in die Kandidatenliste aufgenommen. Die Einschreibung ist nur gültig, wenn alle Schriftstücke vor Ablauf der Einschreibefrist eingereicht worden sind. Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 EINSCHREIBEFORMULAR 1. ANGABEN ZUR PERSON Name und Vorname:.................................................................................................. Geburtsort und -datum: ......................................................................................... Anschrift: ............................................................................................................... ............................................................................................................... Telefon: Privat: ........................................ Dienst: ....................................... E-Mail: ........................................................................................................................ 2. ANGABEN ZUR PRÜFUNGSSITZUNG Jahr: 20...... Besuchte Schule oder absolvierte Ausbildung ................................................................. ................................................................................................................................. Ich möchte folgende Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft ablegen: die Prüfung des 1. Jahres zum Erwerb des Brevets eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin); die in meiner Teilgleichstellung erwähnten Zusatzprüfungen zur Erlangung der Gleichstellung meines ausländischen Studiennachweises mit dem 1. Jahr des Brevets eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) Ich habe bereits in der 1. / 2. (*) Sitzung 20 .... die Prüfungen des 1. Jahres zum Erwerb des Brevets eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) ohne Erfolg abgelegt. (*) Unzutreffendes streichen Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 3. EINSCHREIBEGEBÜHREN Es wurden 37,50 € auf das Konto Nr. IBAN: BE 84 0912 4000 0459– Bic Code GKCCBEBB der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Schatzamt-Einnahmen, Gospertstr. 1, 4700 EUPEN überwiesen mit dem Vermerk: “Prüfungsausschuss Krankenpflege 1. Jahr, Sitzung 20 ....” Der Zahlungsbeweis muss beiliegen ! Eine andere Art der Zahlung wird nicht zugelassen. Die Einschreibegebühr wird in keinem Falle zurückerstattet und kann auch nicht auf eine folgende Sitzung übertragen werden. Ich bestätige die Richtigkeit der oben angeführten Angaben. Datum Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 Unterschrift 4. ANGABEN ZUR PRÜFUNGSSITZUNG Die Prüfungen umfassen: a. eine schriftliche Prüfung in drei Fächern des Programms des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft (siehe 3. Teil) b. die nachfolgenden praktischen Prüfungen, jeweils bestehend aus einer Prüfung der Krankenpflege und einem Pflegebericht: zwei Prüfungen im Bereich der allgemeinen Pflege und/oder der Krankenpflege in Bezug auf Altenpflege c. die mündlichen Prüfungen über sämtliche Fächer des Programms des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft Zu den praktischen Prüfungen werden nur die Kandidaten zugelassen, die bei der schriftlichen Prüfung mindestens 50% der Punkte erzielt haben Zu den mündlichen Prüfungen werden nur die Kandidaten zugelassen, die mindestens 60% der Gesamtzahl der bei den praktischen Prüfungen zu vergebenden Punkte und mindestens 50% der bei jeder einzelnen praktischen Prüfung zu vergebenden Punkte erreicht haben Die Prüfungen sind bestanden, wenn mindestens 50% der bei jeder mündlichen Prüfung zu vergebenden Punkte erzielt wurden 5. PRAKTIKA - BEMERKUNGEN Es muss eine Praktikumsaufstellung (Anlage 2 im 2. Teil) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass mindestens die im ersten Studienjahr vorgesehenen 640 Praktikaperioden oder mindestens die in der Gleichstellungsbescheinigung festgelegten Praktikaperioden absolviert worden sind. Die Praktikumsaufstellung muss mit der Unterschrift des Dienstleiters und dem Stempel der Einrichtung versehen sein. Es werden keine Praktika während der Weihnachts-, Oster- oder Sommerferien oder während der Nacht organisiert. Der Beginn und das Ende des Praktikumstages dürfen nicht mehr als zehn Stunden auseinander liegen. Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 ANLAGE 1 ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG Bericht der ärztlichen Untersuchung der Bewerber als: Krankenpfleger (Brevet) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr _________________________________________________________________________ Name und Vorname des Bewerbers: ............................................................................ Geburtsort und -datum: ............................................................................................. Gegebenenfalls Anschrift der Schule: ........................................................................... _________________________________________________________________________ Erbbedingte Vorgeschichte, insbesondere in Bezug auf Tuberkulose und Geistes- oder Nervenkrankheiten: Vater: Mutter: Brüder: Schwestern: Persönliche Vorgeschichte: - Ansteckende Krankheiten: - Nichtansteckende Krankheiten: - Behinderungen: - Unfälle: - Chirurgische Eingriffe: - Impfungen (2): Pocken Diphterie Typhus - Seruminjektionen: - Entbindungen: (Zustand der Kinder): - Allgemeiner Zustand: - Ernährungszustand: - Gewicht: Größe: Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 ANLAGE 1 Nervensystem: - Nervenkrisen: - Nervöse Ticks: - Erhöhte Erregbarkeit: Harnwege: - Urinanalyse: - Albumine: Zucker: Kreislaufsystem: - Untersuchung des Herzens: - Untersuchung der Gefäße: - Blutdruck: - Kreislauf: Pulsschlag - Arterien: - Maximum: Minimum: Ödem: - Krampfadern: - Färbung der Extremitäten: Atemkreislauf: - Nase: - Stirnhöhle: - Obere Atemwege: Rachen: Wucherungen, vergrößerte Rachenmandeln: Zustand der Mandeln: - Bronchien-Lunge: Brustfell: Röntgenuntersuchung des Brustkorbs: Tuberkulinprobe: Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 ANLAGE 1 Verdauungsapparat: - Zustand der Zähne: - Appetit: - Verdauung: - Zustand und Häufigkeit des Stuhlgangs: - Schmerzen beim Abtasten der Bauchdecke: Sinnesorgane: - Sehvermögen: Sehschärfe: R: L: Korrektur: - Hörvermögen: Hörschärfe: R: L: Korrektur: Zustand des Mittelohrs: Geschlechtsapparat: - Monatsblutung: - Eventuelle Schmerzen: Knochensystem: - Rückgratverkrümmung: - Plattfüße: - Gliederverkrümmung: Gelenksystem: - Gelenkversteifung: Muskelsystem: - Muskelschwund: Drüsensystem: Innersekretorisches Drüsensystem:: - Zustand der Schilddrüse: Integumente: - Hautentzündungen: Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 ANLAGE 1 - Narben: Behinderungen oder Mängel, die den Bewerber zeitweilig oder endgültig an der Fortsetzung der Studien hindern: - Fötor (Atem, Schweiß): - Hinken oder andere motorische Störungen (Beschwerden): - Angeborene Missbildungen (Geburtsfehler): - Chronische Hautentzündungen: - Sprachschwierigkeiten: - Ungewöhnliches Aussehen: - Verschiedene Bemerkungen: - Resultat der Untersuchung: Ärztliche Bescheinigung Herr/Frau ................................................................................................................ befindet sich in einem guten allgemeinen Gesundheitszustand und er/sie hat keinerlei Leiden, die sich im Laufe der Studien verschlechtern oder eine Gefahr für die übrigen Studenten darstellen könnten; er/sie hat keinerlei Behinderung, die die normale Ausübung seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit beeinträchtigen könnte. Ausgestellt zu .................................................. am ........................................... N.B. Diese Bescheinigung muss vom Arzt der besuchten Unterrichtseinrichtung, in der sich der Bewerber vorbereitet, von einem Arzt des Verwaltungsgesundheitsdienstes oder vom Hausarzt ausgestellt und unterschrieben sein. Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 ANLAGE 2 PRÜFUNGSAUSSCHUSS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) BESUCHSBESCHEINIGUNG - PRAKTIKA 1. JAHR Name der Einrichtung (Stempel): Ich Unterzeichnete(r):.................................................................................................. Amt: .............................................................................. bestätige hiermit, dass Frau/Herr .................................................................................................. folgende Dienste als Praktikant(in) besucht hat: Dienst (*) Anfangsdatum Datum Enddatum Gesamtstundenzahl an 50 Minuten Unterschrift des Leiters (*) - nur für Krankenhauseinrichtungen - die Art des Dienstes eintragen (z.B. Medizin, Chirurgie ...) N.B. 1. dieses Dokument muss vom Leiter der Einrichtung oder von seinem Stellvertreter ausgefüllt werden 2. das Exemplar, das für den Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestimmt ist, muss mit der Originalunterschrift versehen sein Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 ANLAGE 2b AUFLISTUNG DER PRAKTIKA 1. Jahr Das erste Jahr umfasst mindestens 640 Perioden allgemeiner Krankenpflege, die sich wie folgt verteilen: 1. mindestens 320 Perioden bei Erwachsenen im Krankenhaus in der Medizin und in der Chirurgie; 2. mindestens 80 Perioden bei älteren Menschen in Altenheimen, in Alten- und Pflegeheimen und Tagesstätten, mit Ausnahme von Geriatriediensten und von psycho-geriatrischen Diensten; 3. mindestens 40 Perioden bei gesunden Kindern. Diese Perioden können in Kinderkrippen, in Kinderhorten, in Kindergärten, in Kinderheimen oder in Beratungseinrichtungen, deren Schwerpunkt auf der Gesundheitserziehung liegt, organisiert werden; 4. 200 Perioden, die von der Schule festgelegt werden und die in den in Punkt 1. bis 3. erwähnten Diensten oder in anderen mit der zuständigen Inspektion vereinbarten Diensten absolviert werden können. Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 ANLAGE 3 MINDESTPROGRAMM 1. JAHR 1. THEORETISCHER UNTERRICHT A. Pflegewissenschaften: 1. Berufsorientierung und -ethik in der Krankenpflege 2. Allgemeine Grundsätze in der Gesundheitslehre und der Krankenpflege 3. Pflegegrundsätze, die bei gesunden und/oder kranken und/oder behinderten Personen inner- und außerhalb des Krankenhausbereichs angewandt werden: 3.1. Allgemeine Pflege 3.2. Allgemeine Medizin und medizinische Fachgebiete 3.3. Allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete 3.4. Kinderpflege und Kinderheilkunde 3.5. Hygiene und Pflege der Mutter und des Neugeborenen 3.6. Geistige Gesundheit und Psychiatrie 3.7. Altenpflege und Geriatrie 3.8. Heimpflege x x x x x x B. Grundwissenschaften: 1. Anatomie und Physiologie (Biophysik u. Biochemie) 2. Pathologie (Allgemeine Kenntnisse in Symptomatologie, Diagnoseverfahren, u.a. Radiologie und Therapieverfahren): 2.1. Allgemeine Medizin und medizinische Fachgebiete, einschließlich Geriatrie 2.2. Allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete 2.3. Pädiatrie 2.4. Obstetrik und Gynäkologie 2.5. Psychiatrie 3. Bakteriologie, Virologie u. Parasitologie 4. Diätlehre 5. Hygiene 5.1. Umweltstudie 5.2. Berufs- und Krankenhaushygiene 5.3. Prävention und Prophylaxe 6. Pharmakologie Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 x x x x x x x x ANLAGE 3 C. Sozialwissenschaften: 1. 2. 3. 4. Soziologie Psychologie und angewandte Psychologie Grundbegriffe der Verwaltung Grundbegriffe der Pädagogik und der Gesundheitserziehung 5. Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung 6. Juristische Aspekte des Berufes 2. KLINISCHER UNTERRICHT Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 x x x x Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 LEITLINIEN FÜR DIE FÄCHERAUFSTELLUNG 1. THEORETISCHER UNTERRICHT A. Pflegewissenschaften: 1. Berufsorientierung und -ethik in der Krankenpflege: 1. Jahr: - Entwicklung der Krankenpflege im Laufe der Zeit Organisation des Krankenpflegeunterrichts in Belgien das Berufsgeheimnis Rechte und Pflichten des (der) Krankenpflegers (-pflegerin) gegenüber seinem (ihren) Kunden/Patienten und gegenüber dem interdisziplinären Team. 2. Jahr: - Struktur der nationalen und internationalen Vertretung - Gesetzgebung betreffend die Krankenpflege in Belgien - berufliche Autonomie und Verantwortung 3. Jahr: Allgemeine Einführung in die Ethik und Situationsanalyse 2. Allgemeine Grundsätze in der Gesundheitslehre und der Krankenpflege: 1. Jahr: - Philosophie und Grundsätze der Krankenpflege - Pflegeprozess und praktische Anwendung 3. Jahr: - Einführung in die unterschiedlichen Modelle - Beherrschung der Überlegungsweise in der Pflegediagnose Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 3. Pflegegrundsätze, die bei gesunden und/oder kranken und/oder behinderten Personen inner-und ausserhalb des Krankenhausbereichs angewandt werden: 3.1. Allgemeine Pflege: 1. Jahr: - Grundbedürfnisse der Person und angepasste Pflegemaßnahmen - Ergonomie- und Handhabungsgrundlagen - Verabreichung von Medikamenten mit Ausnahme von Insulin, Antikoagulanzien sowie intravenös verabreichter Mittel - Sauerstofftherapie und Aerosoltherapie/Inhalationstherapie - Pflege von Patienten in der Chirurgie (Pflege vor der Operation) - Entnahme (mit Ausnahme von Punktionen), Einführung von Sonden und Katheterisierung 3.2. Allgemeine Medizin und medizinische Fachgebiete: 2. Jahr: ganzheitliche Pflege und Behandlung des Patienten bei: - der Vorbereitung und Überwachung der Infusionen und Transfusionen venösen Punktionen Einführung von Sonden, Spülungen und Blaseninstillationen Diabetes und Insulintherapie Einführung einer Magensonde, eines Magenschlauchs, einer Duodenalsonde sowie künstlicher Ernährung auf enteralem Weg - Verabreichung von Medikamenten durch subkutane Injektion 3. Jahr: ganzheitliche Pflege und Behandlung des Patienten bei: - intravenösen Injektionen und Anlegen von Infusionen und Transfusionen Punktionen Magenspülungen Messung des zentralen Venendrucks Vorbereitung und Überwachung der verschiedenen medizinischen Untersuchungen (Überwachung der Funktionen von Herz und Atmung, Urologie und Verdauungsapparat, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohren, Ophtalmologie) - Palliativpflege 3.3. Allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete: 2. Jahr: ganzheitliche Pflege und Behandlung bei: - Pflege vor und nach Operationen Wundpflege Entfernung von Nahtmaterial Drainage, mit Ausnahme von Brustkorbdrainagen Dochtanbringung Enterostomien Ausspülung/Irrigation von Wunden Erste Hilfe und Notfallversorgung Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 3. Jahr: - Pflege vor, während und nach Operationen - Pflege von Verbrennungen - spezielle Krankenpflegeleistungen 3.4. Kinderpflege und Kinderheilkunde: 1. Jahr: Analyse und krankenpflegerische Befriedigung der Bedürfnisse gesunder Kinder 2. Jahr: Analyse und krankenpflegerische Befriedigung der Bedürfnisse kranker Kinder, mit Ausnahme von Kindern, die in Spezialstationen eingewiesen wurden. 3.5. Hygiene und Pflege der Mutter und des Neugeborenen: 2. Jahr: * allgemeine Schwangerschaftshygiene Ganzheitliche Pflege und Behandlung der Mutter in den Bereichen: * Krankenpflege nach der Entbindung * Stillen * künstliche Nahrung * Analyse und krankenpflegerische Befriedigung der Bedürfnisse von Neugeborenen, mit Ausnahme von Frühgeburten 3.6. Geistige Gesundheit und Psychiatrie: 2. Jahr: - klinische und außerklinische Infrastruktur in den Bereichen der geistigen Gesundheit und der Psychiatrie - Gesprächsführung und das helfende Gespräch - krankenpflegerische Reaktionen auf die gestörten Bedürfnisse des Patienten, die leiden unter: * * * * * * Demenz Gedächtnis- und Orientierungsausfällen/Verwirrung Depressionen Sucht Alkoholismus Suizidgefahr ... Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 3. Jahr: - krankenpflegerische Reaktionen auf die gestörten Bedürfnisse des Kunden/ Patienten, die leiden unter: * Psychosen * Neurosen 3.7. Altenpflege und Geriatrie: 1. Jahr: normaler Alterungsprozess und krankenpflegerische Antworten auf die Bedürfnisse gesunder älterer Menschen 2. Jahr: krankenpflegerische Antworten auf gestörte Bedürfnisse älterer Menschen 3. Jahr: soziale Aspekte des Älterwerdens (Wohnung, beschütztes Wohnen, Alten- und Pflegeheime, ...) 3.8. Heimpflege: 3. Jahr: - Analyse der Bedürfnisse der Bevölkerung Struktur der häuslichen Pflegedienste Anpassung von Material und Techniken an die häusliche Pflege Studium einiger Pflegeprozesse in der häuslichen Krankenpflege Verwaltungsaspekte der häuslichen Pflege B. Grundwissenschaften: 1. Anatomie und Physiologie (Biophysik und Biochemie): 1. Jahr: - Struktur und Aufbau der Zelle elektrolytisches Gleichgewicht und Säure/Base-Gleichgewicht des Innenmilieus Kardiovaskularsystem Atemsystem Verdauungssystem Harnwege lokomotorisches System Nervensystem Sinnesorgane endokrine Drüsen Genitalsystem Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 2. Pathologie (Allgemeine Kenntnisse in Symptomatologie, Diagnoseverfahren, u.a. Radiologie, und Therapieverfahren): Allgemeine Kenntnisse der Symptomatologie, der Diagnosemethoden (einschließlich Radiologie) und der Therapie 2.1. Allgemeine Medizin und medizinische Fachgebiete, einschließlich der Geriatrie: 2. Jahr: - Verdauungspathologie Diabetes Pathologie des Kardiovaskularsystems Pathologie des Atemsystems Pathologie des Harnsystems Immunologie, Allergologie, Onkologie und Hämatologie 3. Jahr: - Pathologie der endokrinen Drüsen und des Stoffwechsels Pathologie des Nervensystems spezielle Pathologie (Hals-Nasen-Ohren, Ophthalmologie, Dermatologie) spezifische Pathologie älterer Menschen 2.2. Allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete: 2. Jahr: - allgemeine Einführung (Infektionen, Schock, Traumata) Traumatologie und Orthopädie Chirurgie des Verdauungssystems Chirurgie des Harnsystems 3. Jahr: - Thorakalchirurgie und Chirurgie des Kardiovaskularsystems - Spezielle Chirurgie (Hals-Nasen-Ohren, Ophtalmologie, Neurochirurgie, Transplantationen, plastische Chirurgie) Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 2.3. Pädiatrie: 2. Jahr: - Hals-Nasen-Ohren Pathologie Pathologie des Verdauungssystems Pathologie der Bronchien und der Lunge Pathologie der Infektionen, Virusinfektionen Pathologie des Kardiovaskularsystems Pathologie der Harnwege Pathologie des Nervensystems Pathologie des Neugeborenen 2.4. Obstetrik und Gynäkologie: 2. Jahr: - obstetrische Anatomie Physiologie der Schwangerschaft Entbindung Post partum mit der Schwangerschaft verbundene Pathologien Gynäkologische Pathologien 2.5. Psychiatrie: 2. Jahr: - Symptome und psychiatrische Behandlung Demenzen Depressionen Suchtprobleme 3. Jahr: - Psychosen - Neurosen 3. Bakteriologie, Virologie und Parasitologie: 1. Jahr: allgemeine Einführung in die: - Bakteriologie Mykologie Virologie Parasitologie Immunologie Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 4. Diätlehre: 1. Jahr: - Qualitative Ernährungsbedürfnisse - Nahrungsmittelgruppen - Ernährungswissenschaftlicher Bedarf des Säuglings, des Jugendlichen, des Erwachsenen, des älteren Menschen 3. Jahr: Ernährungsspezifische Aspekte bei Pathologien 5. Hygiene: 5.1. Umweltstudie: 1. Jahr: - Luft und Gesundheit Boden und Gesundheit Wasser und Gesundheit Abfallbehandlung 5.2. Berufs- und Krankenhaushygiene: 1. Jahr: - allgemeines (Definitionen und Epidemiologie) Hygiene des Personals Hygiene des Materials Behandlung/Entsorgung der Krankenhausabfälle 2. Jahr: - septische Isolation und Schutzisolation Hygienebeauftragte des Krankenhauses Bedeutung der Architektur Sicherheit - Schutz 5.3. Prävention und Prophylaxe: 2. Jahr: - Präventivmedizin - primäre Gesundheitspflege - Epidemiologie (Einführung) Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 6. Pharmakologie: 1. Jahr: - Definition der Medikamente (Wirkstoffe, Präparate, ...) - Pharmakodynamik - Verabreichungswege N.B. Die Pharmakologie in Bezug auf die unterschiedlichen Pathologien wird unter Punkt 2 behandelt. C. Sozialwissenschaften: 1. Soziologie: 3. Jahr: a. Allgemeine Begriffe: - Rolle, Status - Kultur (ist nicht gleich kulturelle Auffassungen betreffend Gesundheit und Krankheit) - Gruppe: * primär, sekundär, tertiär * Familie, Arbeitsteam, Gruppenphänomene, Leadership, Konflikte Macht und Einfluss * Sozialisierung b. Einführung in die Prinzipien der wissenschaftlichen Untersuchung eines Problems und der Fragestellung 2. Psychologie und angewandte Psychologie: 1. Jahr: - Psychologie des Kindes und des Jugendlichen. Große Etappen der affektiven, intellektuellen und psychomotorischen Entwicklung. Entwicklung der Persönlichkeit - Sensibilisierung für die Kommunikation zwischen Pflegendem und Gepflegtem: * allgemeine Einführung in die mündliche und nichtmündliche Kommunikation * Verhaltensweisen, die den Aufbau einer Beziehung begünstigen: aktives Zuhören, Schweigen, Abstand und Berührung - Techniken der Beobachtung Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 2. Jahr: - der Kranke und seine Einweisung in ein Krankenhaus. Reaktionen der Person (Kinder, Erwachsene, ältere Menschen, Behinderte) auf: * * * * die Krankheit die Einweisung in ein Krankenhaus die Behinderung den Tod - allgemeine Begriffe der Psychoanlayse (Bewusstsein und Unterbewusstsein, Verteidigungsmechanismen) - Angst - Hilfestellung und Gesprächstechniken 3. Jahr: - Sozialpsychologie und Gruppenpsychologie: Begriffe des Systems - geistige Gesundheit und Hygiene (einschließlich psychologischer Therapien) 3. Grundbegriffe der Verwaltung: 3. Jahr: - allgemeine Einführung: verwalten, führen, organisieren - die Struktur der Gesundheitspflege - Krankenhausgesetzgebung: * Finanzierung * staatliche, gemeinschaftliche, regionale Aufsicht * Organisationsplan des Krankenhauses - Organigramm der Krankenpflegeabteilung * Organisationsplan * Funktionen * Hilfsmittel: R.I.M., Krankenpflege-Akte 4. Grundbegriffe der Pädagogik und der Gesundheitserziehung: 2. Jahr: - unterschiedliche Lerntheorien - allgemeine Einführung in Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich Verwendung verschiedener Methoden Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397 3. Jahr: - individuelle erzieherische Beziehung und Erziehung einer Gruppe Grundsätze, Verfahren - Beschreibung eines Gesundheitserziehungsplans 5. Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung: 3. Jahr: - die soziale Sicherheit (allgemeine Organisation) die ÖSHZ allgemeine Aspekte der Gesetzgebung betreffend Behinderte der Arbeitsvertrag im Privatsektor und im Öffentlichen Dienst Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Haftpflicht: zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung 6. Juristische Aspekte des Berufes: 3. Jahr: - die Gesetzgebung betreffend die Pflegekunst - die Krankenpflegerin und die EG-Richtlinien zur Freizügigkeit - Berufsvereinigungen und Gewerkschaften 2. KLINISCHER UNTERRICHT Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft [email protected] - +32 (0)87 596 397