1. Jahr

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MINISTERIUM DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
PRÜFUNGSAUSSCHUSS DER
DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
Prüfungen zwecks Erlangung des
Brevets eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin)
EINSCHREIBEUNTERLAGEN
1. Teil: Informationsblatt
2. Teil: Einschreibeformular
3. Teil: Prüfungsprogramm
Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
[email protected] - +32 (0)87 596 397
Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr
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INFORMATIONSBLATT
1. PRÜFUNGSSITZUNGEN
Es findet eine Sitzung im Jahr statt:
Die genauen Termine und der Prüfungsstundenplan werden Ihnen rechtzeitig nach
erfolgter gültiger Einschreibung mitgeteilt.
2. EINSCHREIBEFRIST
Die Einschreibung muss innerhalb der Einschreibefrist erfolgt sein.
Die Einschreibung kann per Einschreibebrief an das Ministerium der Deutschsprachigen
Gemeinschaft, Gospertstr. 1, 4700 EUPEN, gesendet werden oder dem zuständigen
Mitarbeiter des Ministeriums, Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation,
ausgehändigt werden. Letzterer wird Ihnen dann eine Empfangsbestätigung ausstellen.
Die Einschreibeunterlagen müssen dem Ministerium bei Ablauf der Frist vollständig
vorliegen.
MERKE
Außerhalb der o.e. Daten werden keine Einschreibungen berücksichtigt.
Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet und kann auch
nicht auf eine folgende Sitzung übertragen werden.
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3. GÜLTIGE EINSCHREIBUNG
Folgende Dokumente müssen vor Ablauf der Einschreibefrist eingereicht werden:
a. einen Nachweis über die körperliche Eignung, der nicht älter als drei Monate ist und der
vom Arzt der besuchten Unterrichtseinrichtung, von einem Arzt des
Verwaltungsgesundheitsdienstes oder vom Hausarzt, entsprechend dem vom
Ministerium der Volksgesundheit und Familie festgelegten Muster (siehe Anlage 1 im 2.
Teil) ausgestellt sein kann;
b. ein Leumundszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist;
c. einen der nachstehenden Studiennachweise oder eine der nachstehenden
Bescheinigungen:
1. Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts;
2. Studienzeugnis des 6. Jahres des berufsbildenden Vollzeitsekundarunterrichts;
3. Bescheinigung über das Bestehen der vor dem Prüfungsausschuss der
Deutschsprachigen Gemeinschaft abgelegten Vorbereitungsprüfung;
4. Bescheinigung über das Bestehen der Vorbereitungsprüfung, die in Kapitel II des
Königlichen Erlasses vom 17. August 1957 zur Festlegung der Bedingungen für die
Verleihung des Diploms eines Geburtshelfers oder eines Krankenpflegers vorgesehen
ist;
5. Bescheinigung über die Gleichstellung mit einem der vorerwähnten
Studiennachweise bzw. mit einer der vorerwähnten Bescheinigungen;
6. gegebenenfalls das vor dem 30 Juni 1987 erworbene Brevet in Kinderpflege oder
eine vor dem 30. Juni 1985 erworbene Bescheinigung über den erfolgreichen
Abschluss des 6. Jahres des berufsbildenden Vollzeitsekundarunterrichts;
d. die in Punkt c. angeführten Zeugnisse, Bescheinigungen und Diplome, mit Ausnahme
der Gleichstellungsbescheinigung, müssen spätestens in dem Kalenderjahr erworben
worden sein, das dem der Einschreibung vorangeht;
e. der Kandidat muss eine Praktikumsaufstellung (Anlage 2 , 2. Teil) vorlegen, aus der
hervorgeht, dass er mindestens die im ersten Studienjahr vorgesehenen 640
Praktikaperioden oder mindestens die in der Gleichstellungsbescheinigung festgelegten
Praktikaperioden absolviert hat;
f. die Praktikumsaufstellung (Anlage 2 im 2. Teil) muss mit der Unterschrift des
Dienstleiters und dem Stempel der Einrichtung versehen sein;
Auflistung der Praktika siehe Anlage 2b im 2. Teil;
g. den Zahlungsnachweis der Einschreibegebühr in Höhe von 37,50 €;
Die Kandidaten, die es unterlassen haben, eine für die Einschreibung erforderliche
Formalität zu erfüllen, werden nicht in die Kandidatenliste aufgenommen.
Die Einschreibung ist nur gültig, wenn alle Schriftstücke vor Ablauf der
Einschreibefrist eingereicht worden sind.
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EINSCHREIBEFORMULAR
1. ANGABEN ZUR PERSON
Name und Vorname:..................................................................................................
Geburtsort und -datum: .........................................................................................
Anschrift: ...............................................................................................................
...............................................................................................................
Telefon:
Privat: ........................................
Dienst: .......................................
E-Mail: ........................................................................................................................
2. ANGABEN ZUR PRÜFUNGSSITZUNG
Jahr: 20......
Besuchte Schule oder absolvierte Ausbildung .................................................................
.................................................................................................................................
Ich möchte folgende Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft
ablegen:
 die Prüfung des 1. Jahres zum Erwerb des Brevets eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin);
 die in meiner Teilgleichstellung erwähnten Zusatzprüfungen zur Erlangung der Gleichstellung
meines ausländischen Studiennachweises mit dem 1. Jahr des Brevets eines (einer)
Krankenpflegers (-pflegerin)
 Ich habe bereits in der 1. / 2. (*) Sitzung 20 .... die Prüfungen des 1. Jahres zum Erwerb
des Brevets eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) ohne Erfolg abgelegt.
(*) Unzutreffendes streichen
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3. EINSCHREIBEGEBÜHREN
Es wurden 37,50 € auf das Konto Nr. IBAN: BE 84 0912 4000 0459– Bic Code GKCCBEBB
der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Schatzamt-Einnahmen, Gospertstr. 1, 4700 EUPEN
überwiesen mit dem Vermerk: “Prüfungsausschuss Krankenpflege 1. Jahr, Sitzung 20 ....”
Der Zahlungsbeweis muss beiliegen !
Eine andere Art der Zahlung wird nicht zugelassen. Die Einschreibegebühr wird in keinem
Falle zurückerstattet und kann auch nicht auf eine folgende Sitzung übertragen werden.
Ich bestätige die Richtigkeit der oben angeführten Angaben.
Datum
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Unterschrift
4. ANGABEN ZUR PRÜFUNGSSITZUNG
Die Prüfungen umfassen:
a. eine schriftliche Prüfung in drei Fächern des Programms des Prüfungsausschusses der
Deutschsprachigen Gemeinschaft (siehe 3. Teil)
b. die nachfolgenden praktischen Prüfungen, jeweils bestehend aus einer Prüfung der
Krankenpflege und einem Pflegebericht: zwei Prüfungen im Bereich der allgemeinen
Pflege und/oder der Krankenpflege in Bezug auf Altenpflege
c. die mündlichen Prüfungen über sämtliche Fächer des Programms des
Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Zu den praktischen Prüfungen werden nur die Kandidaten zugelassen, die bei der
schriftlichen Prüfung mindestens 50% der Punkte erzielt haben
Zu den mündlichen Prüfungen werden nur die Kandidaten zugelassen, die mindestens 60%
der Gesamtzahl der bei den praktischen Prüfungen zu vergebenden Punkte und mindestens
50% der bei jeder einzelnen praktischen Prüfung zu vergebenden Punkte erreicht haben
Die Prüfungen sind bestanden, wenn mindestens 50% der bei jeder mündlichen Prüfung zu
vergebenden Punkte erzielt wurden
5. PRAKTIKA - BEMERKUNGEN
Es muss eine Praktikumsaufstellung (Anlage 2 im 2. Teil) vorgelegt werden, aus der
hervorgeht, dass mindestens die im ersten Studienjahr vorgesehenen 640 Praktikaperioden
oder mindestens die in der Gleichstellungsbescheinigung festgelegten Praktikaperioden
absolviert worden sind.
Die Praktikumsaufstellung muss mit der Unterschrift des Dienstleiters und dem Stempel der
Einrichtung versehen sein.
Es werden keine Praktika während der Weihnachts-, Oster- oder Sommerferien oder während
der Nacht organisiert.
Der Beginn und das Ende des Praktikumstages dürfen nicht mehr als zehn Stunden auseinander
liegen.
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ANLAGE 1
ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG
Bericht der ärztlichen Untersuchung der Bewerber als:
Krankenpfleger (Brevet)
 1. Jahr
 2. Jahr
 3. Jahr
_________________________________________________________________________
Name und Vorname des Bewerbers: ............................................................................
Geburtsort und -datum: .............................................................................................
Gegebenenfalls Anschrift der Schule: ...........................................................................
_________________________________________________________________________
Erbbedingte Vorgeschichte, insbesondere in Bezug auf Tuberkulose und Geistes- oder
Nervenkrankheiten:
Vater:
Mutter:
Brüder:
Schwestern:
Persönliche Vorgeschichte:
- Ansteckende Krankheiten:
- Nichtansteckende Krankheiten:
- Behinderungen:
- Unfälle:
- Chirurgische Eingriffe:
- Impfungen (2):  Pocken
 Diphterie
 Typhus
- Seruminjektionen:
- Entbindungen:
(Zustand der Kinder):
- Allgemeiner Zustand:
- Ernährungszustand:
- Gewicht:
Größe:
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ANLAGE 1
Nervensystem:
- Nervenkrisen:
- Nervöse Ticks:
- Erhöhte Erregbarkeit:
Harnwege:
- Urinanalyse:
- Albumine:
Zucker:
Kreislaufsystem:
- Untersuchung des Herzens:
- Untersuchung der Gefäße:
- Blutdruck:
- Kreislauf:
Pulsschlag
- Arterien:
- Maximum:
Minimum:
Ödem:
- Krampfadern:
- Färbung der Extremitäten:
Atemkreislauf:
- Nase:
- Stirnhöhle:
- Obere Atemwege: Rachen:
Wucherungen, vergrößerte Rachenmandeln:
Zustand der Mandeln:
- Bronchien-Lunge: Brustfell:
Röntgenuntersuchung des Brustkorbs:
Tuberkulinprobe:
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ANLAGE 1
Verdauungsapparat:
- Zustand der Zähne:
- Appetit:
- Verdauung:
- Zustand und Häufigkeit des Stuhlgangs:
- Schmerzen beim Abtasten der Bauchdecke:
Sinnesorgane:
- Sehvermögen: Sehschärfe:
R:
L:
Korrektur:
- Hörvermögen: Hörschärfe:
R:
L:
Korrektur:
Zustand des Mittelohrs:
Geschlechtsapparat:
- Monatsblutung:
- Eventuelle Schmerzen:
Knochensystem:
- Rückgratverkrümmung:
- Plattfüße:
- Gliederverkrümmung:
Gelenksystem:
- Gelenkversteifung:
Muskelsystem:
- Muskelschwund:
Drüsensystem:
Innersekretorisches Drüsensystem::
- Zustand der Schilddrüse:
Integumente:
- Hautentzündungen:
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ANLAGE 1
- Narben:
Behinderungen oder Mängel, die den Bewerber zeitweilig oder endgültig an der
Fortsetzung der Studien hindern:
- Fötor (Atem, Schweiß):
- Hinken oder andere motorische Störungen (Beschwerden):
- Angeborene Missbildungen (Geburtsfehler):
- Chronische Hautentzündungen:
- Sprachschwierigkeiten:
- Ungewöhnliches Aussehen:
- Verschiedene Bemerkungen:
- Resultat der Untersuchung:
Ärztliche Bescheinigung
Herr/Frau ................................................................................................................
befindet sich in einem guten allgemeinen Gesundheitszustand und er/sie hat keinerlei
Leiden, die sich im Laufe der Studien verschlechtern oder eine Gefahr für die übrigen
Studenten darstellen könnten; er/sie hat keinerlei Behinderung, die die normale Ausübung
seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit beeinträchtigen könnte.
Ausgestellt zu .................................................. am ...........................................
N.B. Diese Bescheinigung muss vom Arzt der besuchten Unterrichtseinrichtung, in der sich
der Bewerber vorbereitet, von einem Arzt des Verwaltungsgesundheitsdienstes oder
vom Hausarzt ausgestellt und unterschrieben sein.
Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr
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ANLAGE 2
PRÜFUNGSAUSSCHUSS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin)
BESUCHSBESCHEINIGUNG - PRAKTIKA
1. JAHR
Name der Einrichtung (Stempel):
Ich Unterzeichnete(r):..................................................................................................
Amt: .............................................................................. bestätige hiermit, dass
Frau/Herr ..................................................................................................
folgende Dienste als Praktikant(in) besucht hat:
Dienst (*)
Anfangsdatum
Datum
Enddatum Gesamtstundenzahl an 50
Minuten
Unterschrift des Leiters
(*) - nur für Krankenhauseinrichtungen
- die Art des Dienstes eintragen (z.B. Medizin, Chirurgie ...)
N.B. 1. dieses Dokument muss vom Leiter der Einrichtung oder von seinem Stellvertreter
ausgefüllt werden
2. das Exemplar, das für den Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft
bestimmt ist, muss mit der Originalunterschrift versehen sein
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ANLAGE 2b
AUFLISTUNG DER PRAKTIKA
1. Jahr
Das erste Jahr umfasst mindestens 640 Perioden allgemeiner Krankenpflege, die sich wie
folgt verteilen:
1. mindestens 320 Perioden bei Erwachsenen im Krankenhaus in der Medizin und in der
Chirurgie;
2. mindestens 80 Perioden bei älteren Menschen in Altenheimen, in Alten- und Pflegeheimen
und Tagesstätten, mit Ausnahme von Geriatriediensten und von psycho-geriatrischen
Diensten;
3. mindestens 40 Perioden bei gesunden Kindern. Diese Perioden können in Kinderkrippen,
in Kinderhorten, in Kindergärten, in Kinderheimen oder in Beratungseinrichtungen, deren
Schwerpunkt auf der Gesundheitserziehung liegt, organisiert werden;
4. 200 Perioden, die von der Schule festgelegt werden und die in den in Punkt 1. bis 3.
erwähnten Diensten oder in anderen mit der zuständigen Inspektion vereinbarten
Diensten absolviert werden können.
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ANLAGE 3
MINDESTPROGRAMM
1. JAHR
1. THEORETISCHER UNTERRICHT
A. Pflegewissenschaften:
1. Berufsorientierung und -ethik
in der Krankenpflege
2. Allgemeine Grundsätze in der
Gesundheitslehre und der Krankenpflege
3. Pflegegrundsätze, die bei gesunden
und/oder kranken und/oder behinderten
Personen inner- und außerhalb des
Krankenhausbereichs angewandt werden:
3.1. Allgemeine Pflege
3.2. Allgemeine Medizin und medizinische
Fachgebiete
3.3. Allgemeine Chirurgie und chirurgische
Fachgebiete
3.4. Kinderpflege und Kinderheilkunde
3.5. Hygiene und Pflege der Mutter und des
Neugeborenen
3.6. Geistige Gesundheit und Psychiatrie
3.7. Altenpflege und Geriatrie
3.8. Heimpflege
x
x
x
x
x
x
B. Grundwissenschaften:
1. Anatomie und Physiologie (Biophysik u.
Biochemie)
2. Pathologie (Allgemeine Kenntnisse in
Symptomatologie, Diagnoseverfahren, u.a.
Radiologie und Therapieverfahren):
2.1. Allgemeine Medizin und medizinische
Fachgebiete, einschließlich Geriatrie
2.2. Allgemeine Chirurgie und chirurgische
Fachgebiete
2.3. Pädiatrie
2.4. Obstetrik und Gynäkologie
2.5. Psychiatrie
3. Bakteriologie, Virologie u. Parasitologie
4. Diätlehre
5. Hygiene
5.1. Umweltstudie
5.2. Berufs- und Krankenhaushygiene
5.3. Prävention und Prophylaxe
6. Pharmakologie
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ANLAGE 3
C. Sozialwissenschaften:
1.
2.
3.
4.
Soziologie
Psychologie und angewandte Psychologie
Grundbegriffe der Verwaltung
Grundbegriffe der Pädagogik und der
Gesundheitserziehung
5. Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung
6. Juristische Aspekte des Berufes
2. KLINISCHER UNTERRICHT
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LEITLINIEN FÜR DIE FÄCHERAUFSTELLUNG
1. THEORETISCHER UNTERRICHT
A. Pflegewissenschaften:
1. Berufsorientierung und -ethik in der Krankenpflege:
1. Jahr:
-
Entwicklung der Krankenpflege im Laufe der Zeit
Organisation des Krankenpflegeunterrichts in Belgien
das Berufsgeheimnis
Rechte und Pflichten des (der) Krankenpflegers (-pflegerin) gegenüber seinem
(ihren) Kunden/Patienten und gegenüber dem interdisziplinären Team.
2. Jahr:
- Struktur der nationalen und internationalen Vertretung
- Gesetzgebung betreffend die Krankenpflege in Belgien
- berufliche Autonomie und Verantwortung
3. Jahr:
Allgemeine Einführung in die Ethik und Situationsanalyse
2. Allgemeine Grundsätze in der Gesundheitslehre und der Krankenpflege:
1. Jahr:
- Philosophie und Grundsätze der Krankenpflege
- Pflegeprozess und praktische Anwendung
3. Jahr:
- Einführung in die unterschiedlichen Modelle
- Beherrschung der Überlegungsweise in der Pflegediagnose
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3. Pflegegrundsätze, die bei gesunden und/oder kranken und/oder behinderten
Personen inner-und ausserhalb des Krankenhausbereichs angewandt werden:
3.1. Allgemeine Pflege:
1. Jahr:
- Grundbedürfnisse der Person und angepasste Pflegemaßnahmen
- Ergonomie- und Handhabungsgrundlagen
- Verabreichung von Medikamenten mit Ausnahme von Insulin,
Antikoagulanzien sowie intravenös verabreichter Mittel
- Sauerstofftherapie und Aerosoltherapie/Inhalationstherapie
- Pflege von Patienten in der Chirurgie (Pflege vor der Operation)
- Entnahme (mit Ausnahme von Punktionen), Einführung von Sonden und
Katheterisierung
3.2. Allgemeine Medizin und medizinische Fachgebiete:
2. Jahr: ganzheitliche Pflege und Behandlung des Patienten bei:
-
der Vorbereitung und Überwachung der Infusionen und Transfusionen
venösen Punktionen
Einführung von Sonden, Spülungen und Blaseninstillationen
Diabetes und Insulintherapie
Einführung einer Magensonde, eines Magenschlauchs, einer Duodenalsonde
sowie künstlicher Ernährung auf enteralem Weg
- Verabreichung von Medikamenten durch subkutane Injektion
3. Jahr: ganzheitliche Pflege und Behandlung des Patienten bei:
-
intravenösen Injektionen und Anlegen von Infusionen und Transfusionen
Punktionen
Magenspülungen
Messung des zentralen Venendrucks
Vorbereitung und Überwachung der verschiedenen medizinischen Untersuchungen (Überwachung der Funktionen von Herz und Atmung, Urologie
und Verdauungsapparat, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohren, Ophtalmologie)
- Palliativpflege
3.3. Allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete:
2. Jahr: ganzheitliche Pflege und Behandlung bei:
-
Pflege vor und nach Operationen
Wundpflege
Entfernung von Nahtmaterial
Drainage, mit Ausnahme von Brustkorbdrainagen
Dochtanbringung
Enterostomien
Ausspülung/Irrigation von Wunden
Erste Hilfe und Notfallversorgung
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3. Jahr:
- Pflege vor, während und nach Operationen
- Pflege von Verbrennungen
- spezielle Krankenpflegeleistungen
3.4. Kinderpflege und Kinderheilkunde:
1. Jahr:
Analyse und krankenpflegerische Befriedigung der Bedürfnisse gesunder
Kinder
2. Jahr:
Analyse und krankenpflegerische Befriedigung der Bedürfnisse kranker Kinder,
mit Ausnahme von Kindern, die in Spezialstationen eingewiesen wurden.
3.5. Hygiene und Pflege der Mutter und des Neugeborenen:
2. Jahr:
* allgemeine Schwangerschaftshygiene
Ganzheitliche Pflege und Behandlung
der Mutter in den Bereichen:
* Krankenpflege nach der Entbindung
* Stillen
* künstliche Nahrung
* Analyse und krankenpflegerische Befriedigung der Bedürfnisse von
Neugeborenen, mit Ausnahme von Frühgeburten
3.6. Geistige Gesundheit und Psychiatrie:
2. Jahr:
- klinische und außerklinische Infrastruktur in den Bereichen der geistigen
Gesundheit und der Psychiatrie
- Gesprächsführung und das helfende Gespräch
- krankenpflegerische Reaktionen auf die gestörten Bedürfnisse des Patienten,
die leiden unter:
*
*
*
*
*
*
Demenz
Gedächtnis- und Orientierungsausfällen/Verwirrung
Depressionen
Sucht
Alkoholismus
Suizidgefahr ...
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3. Jahr:
- krankenpflegerische Reaktionen auf die gestörten Bedürfnisse des Kunden/
Patienten, die leiden unter:
* Psychosen
* Neurosen
3.7. Altenpflege und Geriatrie:
1. Jahr: normaler Alterungsprozess und krankenpflegerische Antworten auf
die Bedürfnisse gesunder älterer Menschen
2. Jahr: krankenpflegerische Antworten auf gestörte Bedürfnisse älterer
Menschen
3. Jahr: soziale Aspekte des Älterwerdens (Wohnung, beschütztes Wohnen,
Alten- und Pflegeheime, ...)
3.8. Heimpflege:
3. Jahr:
-
Analyse der Bedürfnisse der Bevölkerung
Struktur der häuslichen Pflegedienste
Anpassung von Material und Techniken an die häusliche Pflege
Studium einiger Pflegeprozesse in der häuslichen Krankenpflege
Verwaltungsaspekte der häuslichen Pflege
B. Grundwissenschaften:
1. Anatomie und Physiologie (Biophysik und Biochemie):
1. Jahr:
-
Struktur und Aufbau der Zelle
elektrolytisches Gleichgewicht und Säure/Base-Gleichgewicht des Innenmilieus
Kardiovaskularsystem
Atemsystem
Verdauungssystem
Harnwege
lokomotorisches System
Nervensystem
Sinnesorgane
endokrine Drüsen
Genitalsystem
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2. Pathologie (Allgemeine Kenntnisse in Symptomatologie,
Diagnoseverfahren, u.a. Radiologie, und Therapieverfahren):
Allgemeine Kenntnisse der Symptomatologie, der Diagnosemethoden
(einschließlich Radiologie) und der Therapie
2.1. Allgemeine Medizin und medizinische Fachgebiete, einschließlich der
Geriatrie:
2. Jahr:
-
Verdauungspathologie
Diabetes
Pathologie des Kardiovaskularsystems
Pathologie des Atemsystems
Pathologie des Harnsystems
Immunologie, Allergologie, Onkologie und Hämatologie
3. Jahr:
-
Pathologie der endokrinen Drüsen und des Stoffwechsels
Pathologie des Nervensystems
spezielle Pathologie (Hals-Nasen-Ohren, Ophthalmologie, Dermatologie)
spezifische Pathologie älterer Menschen
2.2. Allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete:
2. Jahr:
-
allgemeine Einführung (Infektionen, Schock, Traumata)
Traumatologie und Orthopädie
Chirurgie des Verdauungssystems
Chirurgie des Harnsystems
3. Jahr:
- Thorakalchirurgie und Chirurgie des Kardiovaskularsystems
- Spezielle Chirurgie (Hals-Nasen-Ohren, Ophtalmologie, Neurochirurgie,
Transplantationen, plastische Chirurgie)
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2.3. Pädiatrie:
2. Jahr:
-
Hals-Nasen-Ohren Pathologie
Pathologie des Verdauungssystems
Pathologie der Bronchien und der Lunge
Pathologie der Infektionen, Virusinfektionen
Pathologie des Kardiovaskularsystems
Pathologie der Harnwege
Pathologie des Nervensystems
Pathologie des Neugeborenen
2.4. Obstetrik und Gynäkologie:
2. Jahr:
-
obstetrische Anatomie
Physiologie der Schwangerschaft
Entbindung
Post partum
mit der Schwangerschaft verbundene Pathologien
Gynäkologische Pathologien
2.5. Psychiatrie:
2. Jahr:
-
Symptome und psychiatrische Behandlung
Demenzen
Depressionen
Suchtprobleme
3. Jahr:
- Psychosen
- Neurosen
3. Bakteriologie, Virologie und Parasitologie:
1. Jahr: allgemeine Einführung in die:
-
Bakteriologie
Mykologie
Virologie
Parasitologie
Immunologie
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4. Diätlehre:
1. Jahr:
- Qualitative Ernährungsbedürfnisse
- Nahrungsmittelgruppen
- Ernährungswissenschaftlicher Bedarf des Säuglings, des Jugendlichen, des
Erwachsenen, des älteren Menschen
3. Jahr:
Ernährungsspezifische Aspekte bei Pathologien
5. Hygiene:
5.1. Umweltstudie:
1. Jahr:
-
Luft und Gesundheit
Boden und Gesundheit
Wasser und Gesundheit
Abfallbehandlung
5.2. Berufs- und Krankenhaushygiene:
1. Jahr:
-
allgemeines (Definitionen und Epidemiologie)
Hygiene des Personals
Hygiene des Materials
Behandlung/Entsorgung der Krankenhausabfälle
2. Jahr:
-
septische Isolation und Schutzisolation
Hygienebeauftragte des Krankenhauses
Bedeutung der Architektur
Sicherheit - Schutz
5.3. Prävention und Prophylaxe:
2. Jahr:
- Präventivmedizin
- primäre Gesundheitspflege
- Epidemiologie (Einführung)
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6. Pharmakologie:
1. Jahr:
- Definition der Medikamente (Wirkstoffe, Präparate, ...)
- Pharmakodynamik
- Verabreichungswege
N.B. Die Pharmakologie in Bezug auf die unterschiedlichen Pathologien wird unter
Punkt 2 behandelt.
C. Sozialwissenschaften:
1. Soziologie:
3. Jahr:
a. Allgemeine Begriffe:
- Rolle, Status
- Kultur (ist nicht gleich kulturelle Auffassungen betreffend Gesundheit und
Krankheit)
- Gruppe: * primär, sekundär, tertiär
* Familie, Arbeitsteam, Gruppenphänomene, Leadership, Konflikte Macht und Einfluss
* Sozialisierung
b. Einführung in die Prinzipien der wissenschaftlichen Untersuchung eines Problems
und der Fragestellung
2. Psychologie und angewandte Psychologie:
1. Jahr:
- Psychologie des Kindes und des Jugendlichen. Große Etappen der affektiven,
intellektuellen und psychomotorischen Entwicklung. Entwicklung der
Persönlichkeit
- Sensibilisierung für die Kommunikation zwischen Pflegendem und Gepflegtem:
* allgemeine Einführung in die mündliche und nichtmündliche Kommunikation
* Verhaltensweisen, die den Aufbau einer Beziehung begünstigen: aktives
Zuhören, Schweigen, Abstand und Berührung
- Techniken der Beobachtung
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2. Jahr:
- der Kranke und seine Einweisung in ein Krankenhaus. Reaktionen der Person
(Kinder, Erwachsene, ältere Menschen, Behinderte) auf:
*
*
*
*
die Krankheit
die Einweisung in ein Krankenhaus
die Behinderung
den Tod
- allgemeine Begriffe der Psychoanlayse (Bewusstsein und Unterbewusstsein,
Verteidigungsmechanismen)
- Angst
- Hilfestellung und Gesprächstechniken
3. Jahr:
- Sozialpsychologie und Gruppenpsychologie: Begriffe des Systems
- geistige Gesundheit und Hygiene (einschließlich psychologischer Therapien)
3. Grundbegriffe der Verwaltung:
3. Jahr:
- allgemeine Einführung: verwalten, führen, organisieren
- die Struktur der Gesundheitspflege
- Krankenhausgesetzgebung:
* Finanzierung
* staatliche, gemeinschaftliche, regionale Aufsicht
* Organisationsplan des Krankenhauses
- Organigramm der Krankenpflegeabteilung
* Organisationsplan
* Funktionen
* Hilfsmittel: R.I.M., Krankenpflege-Akte
4. Grundbegriffe der Pädagogik und der Gesundheitserziehung:
2. Jahr:
- unterschiedliche Lerntheorien
- allgemeine Einführung in Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen im
Gesundheitsbereich
Verwendung verschiedener Methoden
Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
[email protected] - +32 (0)87 596 397
3. Jahr:
- individuelle erzieherische Beziehung und Erziehung einer Gruppe
Grundsätze, Verfahren
- Beschreibung eines Gesundheitserziehungsplans
5. Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung:
3. Jahr:
-
die soziale Sicherheit (allgemeine Organisation)
die ÖSHZ
allgemeine Aspekte der Gesetzgebung betreffend Behinderte
der Arbeitsvertrag im Privatsektor und im Öffentlichen Dienst
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Haftpflicht: zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
6. Juristische Aspekte des Berufes:
3. Jahr:
- die Gesetzgebung betreffend die Pflegekunst
- die Krankenpflegerin und die EG-Richtlinien zur Freizügigkeit
- Berufsvereinigungen und Gewerkschaften
2. KLINISCHER UNTERRICHT
Brevet eines (einer) Krankenpflegers (-pflegerin) - 1. Jahr
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
[email protected] - +32 (0)87 596 397
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