Beiblatt zum Formblatt zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste betreffend C.1.6.1.und C.2.8.6 Nachweis einer individuellen musiktherapeutischen Qualifikation gemäß § 37 Abs. 1 Z 2 MuthG oder § 36 Abs. 1 Z 7 MuthG Hinweis: Bei Auswahlmöglichkeit bitte Zutreffendes ankreuzen und Nachweise vorlegen! 1. Allgemeine Angaben Zuname: Vorname: Angestrebte Form der musiktherapeutischen Berufsausübung: (Zutreffendes bitte ankreuzen): eigenverantwortlich mitverantwortlich 2. Nachweis der klinischen Krankenbehandlung (im Rahmen der Aus,- Fort- oder Weiterbildung oder im Rahmen der Berufsausübung) 1. Vorlage einer Bestätigung, aus der hervorgeht, dass im Rahmen einer Einrichtung des Gesundheitswesens (Krankenanstalt oder vergleichbare Einrichtung1)) Erfahrung in klinischer Krankenbehandlung erworben worden ist oder sofern keine solche Bestätigung vorgelegt werden kann 2. Vorlage von zwei strukturierten Falldarstellungen über musiktherapeutische Krankenbehandlung im klinischen Kontext (vgl. gesonderter Leitfaden2) 1 Unter vergleichbaren Einrichtungen sind Einrichtungen zu verstehen, die ein den Krankenanstalten vergleichbares Setting bieten. Dies ist der Fall, wenn multiprofessionelle Zusammenarbeit bei fallweiser Anwesenheit zumindest eines Arztes zumindest zweimal pro Woche, vor allem bei Fallbesprechungen sowie Zusammenarbeit auch mit Angehörigen anderer Gesundheits- oder Sozialberufe, insbesondere mit Psychotherapeuten, klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologen, mit Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, mit diplomierten Sozialarbeitern gegeben ist. 2 Leitfaden für die Falldarstellung zum Nachweis der klinischen Krankenbehandlung im Rahmen des Nachweises einer individuellen musiktherapeutischen Qualifikation gemäß §§ 36 Abs. 1 Z 7 und 37 Abs. 1 Z 2 MuthG (gemäß dem Beiblatt zu C.1.6.1.und C.2.8.6) Abteilung II/A/3 A-1031 Wien, Radetzkystraße 2, URL: http://www.bmg.gv.at Email: [email protected], DVR: 2109254 UID: ATU57161788 3. Nachweise über musiktherapeutische Aus-, Weiter- oder Fortbildung von zumindest 1200 Einheiten3, wenn eine mitverantwortliche Berufsausübung angestrebt wird oder von zumindest 1800 Einheiten4, wenn eine eigenverantwortliche Berufsausübung angestrebt wird Hinweis: Bei mehreren absolvierten Aus-, Weiter- oder Fortbildungen sind diese, sofern das Platzangebot auf dem Formblatt nicht ausreicht, entsprechend den nachfolgenden Mustern auf Zusatzblättern darzustellen. 3.1. Nachweise für eine musiktherapeutische Ausbildung Bezeichnung der Ausbildung: Bezeichnung der Ausbildungseinrichtung: Datum des Ausbildungsbeginns und von bis des Ausbildungsabschlusses: Zeitraum (Dauer) des Curriculums einschließlich Angaben über die Anzahl der Ausbildungseinheiten + Vorlage des absolvierten Curriculums (Bezeichnung und Dauer der Lehrinhalte) + Vorlage des Abschlusszeugnisses 3.2. Nachweise für eine musiktherapeutische Weiterbildung Bezeichnung der Weiterbildung: Bezeichnung des Veranstalters: Datum des Weiterbildungsbeginns und des Weiterbildungsabschlusses: Zeitraum des Curriculums einschließlich Angaben über die Anzahl der Weiterbildungseinheiten 3 4 1. 2. 3. 1. 2. 3. 1. von 2. von 3. von 1. 2. Von zumindest 45 Minuten. Von zumindest 45 Minuten. Seite 2 von 7 bis bis bis 3. Vorlage des absolvierten Curriculums 1. (Bezeichnung und Dauer der 2. Lehrinhalte): 3. + Vorlage des Abschlusszeugnisses 3.3. Nachweise für musiktherapeutische Fortbildungen Bezeichnung der Fortbildung: Bezeichnung des Veranstalters: Veranstaltungsdaten (am bzw. von bis): 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Seite 3 von 7 9. 10. Anzahl der Fortbildungseinheiten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. + Vorlage der Fortbildungsbestätigung(en) 3.4. Nachweise über sonstige musiktherapierelevante Studien und Berufsausbildungen5 Bezeichnung des Studiums oder der Berufsausbildung Bezeichnung der Einrichtung, in der das Studium oder die Berufsausbildung absolviert worden ist: Datum des Beginns und des Abschlusses des Studiums oder der Berufsausbildung: 1. 2. 3. 1. 2. 3. 1. von bis 2. von bis 3. von bis Begründung hinsichtlich der Relevanz 1. für die musiktherapeutische 2. Qualifikation: 3. + Vorlage des absolvierten Curriculums (Bezeichnung und Dauer der Lehrinhalte) + Vorlage des Abschlusszeugnisses (der Abschlusszeugnisse) 3.5. Nachweis der Kenntnis der (klinisch-)psychologisch-wissenschaftlichen Grundlagen der Musiktherapie 1. 5 Vorlage von zumindest einer Bestätigung mit einschlägigem Inhalt Z.B. Studien der (Musik-)Pädagogik, Musik- und Bewegungserziehung, Psychologie, Medizin, Ausbildungen für Gesundheits- und Sozialberufe Seite 4 von 7 oder 2. Verweis auf einschlägige Inhalte im Rahmen der Angaben und Nachweise zu 3.1. bis 3.4. oder, sofern keine solche Bestätigung vorgelegt oder auf Inhalte gemäß 3.1. bis 3.4. werden kann 3. besondere Berücksichtigung im Rahmen der Vorlage von zwei strukturierten Falldarstellungen über musiktherapeutische Krankenbehandlung im klinischen Kontext 3.6. Nachweis der medizinisch-wissenschaftlichen Grundlagen der Musiktherapie 1. Vorlage von zumindest einer Bestätigung mit einschlägigem Inhalt oder 2. Verweis auf einschlägige Inhalte im Rahmen der Angaben und Nachweise zu 3.1. bis 3.4. oder, sofern keine solche Bestätigung vorgelegt oder auf Inhalte gemäß 3.1. bis 3.4. werden kann 3. besondere Berücksichtigung im Rahmen der Vorlage von zwei strukturierten Falldarstellungen über musiktherapeutische Krankenbehandlung im klinischen Kontext 3. 7. Nachweis der psychotherapeutisch-wissenschaftlichen Grundlagen der Musiktherapie 1. Vorlage von zumindest einer Bestätigung mit einschlägigem Inhalt oder 2. Verweis auf einschlägige Inhalte im Rahmen der Angaben und Nachweise zu 3.1. bis 3.4. Seite 5 von 7 oder, sofern keine solche Bestätigung vorgelegt oder auf Inhalte gemäß 3.1. bis 3.4. werden kann besondere Berücksichtigung im Rahmen der Vorlage von zwei strukturierten Falldarstellungen über musiktherapeutische Krankenbehandlung im klinischen Kontext 3.8. Nachweis der Selbsterfahrung6 im Umfang von zumindest 200 Einheiten 1. Vorlage von zumindest einer Bestätigung mit einschlägigem Inhalt oder 2. Verweis auf einschlägige Inhalte im Rahmen der Angaben und Nachweise zu 3.1. bis 3.4. 3.9. Nachweis der Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Musiktherapie, insbesondere eine Einführung in die institutionellen, gesundheitsrechtlichen und psychosozialen Rahmenbedingungen7 im Umfang von zumindest 30 Einheiten, wenn eine mitverantwortliche Berufsausübung angestrebt wird oder im Umfang von zumindest 60 Einheiten, wenn eine eigenverantwortliche Berufsausübung angestrebt wird 1. Vorlage von zumindest einer Bestätigung mit einschlägigem Inhalt oder 2. 6 Verweis auf einschlägige Inhalte im Rahmen der Angaben und Nachweise zu 3.1. bis 3.4. Der Begriff Selbsterfahrung umfasst sowohl Formen der methodenbezogenen Selbsterfahrung als auch der persönlichkeitsbezogenen Selbsterfahrung. Selbsterfahrung dient der Entwicklung der differenzierten Eigenund Fremdwahrnehmung zur Verbesserung der Empathiefähigkeit, die Verfeinerung und Erweiterung der Ausdrucksmöglichkeiten mit musikalischen Mitteln, die Aufmerksamkeit für Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene und die Fähigkeit zur professionellen Gestaltung des therapeutischen Beziehungsgeschehens. Bestätigungen mit Bezeichnungen „Lehrmusiktherapie“, „Selbstreflexion“, „Eigentherapie“ etc. können daher als „Selbsterfahrung“ anerkannt werden. Die Selbsterfahrung muss nicht zwingend auf musiktherapeutische Methoden gestützt werden. Sie kann auch auf andere, insbesondere psychotherapeutische, Methoden gestützt werden kann. 7 Neben einschlägigen Lehrveranstaltungen über die Inhalte des Musiktherapiegesetzes kommen insbesondere Lehrveranstaltungen aus dem Bereich des Psychotherapie- und Psychologenrechts in Frage. Seite 6 von 7 3.10. Nachweis der Fragen der Ethik im Umfang von zumindest 30 Einheiten, wenn eine mitverantwortliche Berufsausübung angestrebt wird oder im Umfang von zumindest 60 Einheiten, wenn eine eigenverantwortliche Berufsausübung angestrebt wird 1. Vorlage von zumindest einer Bestätigung mit einschlägigem Inhalt oder 2. Verweis auf einschlägige Inhalte im Rahmen der Angaben und Nachweise zu 3.1. bis 3.4. 3.11. Lebenslauf (fakultativ) Zur Abrundung des Gesamtbildes wird die Abfassung eines Lebenslaufs (maximal 2 A4-Seiten) empfohlen. Vorlage: JA NEIN Seite 7 von 7