Protokoll der 19. Sitzung des Arbeitskreises Akutschmerz der DGSS am 1./2. Juli 2005 in den Universitätskliniken Bonn Nächste Termine: Auf dem DGSS Kongress in Bremen, Raum- und Zeitangabe erfolgt kurzfristig 27./28.01.2006 im Raume Leverkusen Der Vorsitzende des Arbeitskreises, Herr Dr. A. Wiebalck, begrüßt die Teilnehmer der Tagung herzlich und dankt im Namen des Arbeitskreises Herrn Kapfer (Aventis) für das Sponsoring des Treffens. Hr. Bettstetter, Hr. Lux, Hr. Meißner, Hr. Neugebauer, Fr. Schulze, Fr. Stamer, Hr. Wartenberg, Hr. Wiebalck Organisatorisches Die Termine für die zukünftigen Treffen des AK Akutschmerztherapie werden im Protokoll des vorangegangenen Treffens bekannt gegeben. Die definitiven Einladungen werden wenige Wochen vor dem Treffen per email verschickt. Die Einladungen sollen mit Tagesordnungspunkten erfolgen, evtl. auch mit Reminder 3-7 Tage vor dem Treffen. Mitglieder-Update: Aktive Mitglieder sollen per Email-Anfrage ermittelt werden (Herr Meissner). Weiterhin sollen bekannte Akutschmerzexperten zur Mitarbeit im Arbeitskreis aufgefordert werden. Herr Wiebalck ermittelt den Stand der bereits verbrauchten Arbeitskreisgelder. Minimalstandards in der Überwachung der postoperativen Schmerztherapie Der Arbeitskreis möchte Minimalstandards zu Struktur und Methodik bei der Überwachung der postoperativen Schmerztherapie erstellen. Die Schwierigkeit besteht darin, einen gangbaren Weg zu finden in dem Spannungsfeld zwischen Patientensicherheit und Minimierung des Arbeitsaufwandes. Dazu ist geplant: Alle Mitarbeiter sind aufgefordert, Literatur zu sammeln Es soll eine Umfrage an Kliniken mit Verfügbarkeit von einem hochqualitativen ASD durchgeführt werden. Als Basis dienen hierzu die Ergebnisse einer von Frau Stamer im Jahr 1999/2000 durchgeführten Umfrage zu diesem Thema. Hierzu wird eine Stoffsammlung von möglichen Items eines Fragebogens von den Anwesenden zusammengestellt. Herr Wiebalck formuliert den Bogen aus und versendet ihn an die Teilnehmer. Darauf fußend sollen die ca. 20 relevanten Kliniken mit vermutlich großen Datenmengen möglichst über den Weg persönlicher Verbindungen telefonisch kontaktiert werden. Alternativ könnte eine Expertenmeinung in Anlehnung an die Empfehlung zur RM-nahen Anästhesie bei Antikoagulantieneinnahme herausgegeben werden. 1 S3-Leitlinien Die Erstellung der S3-Leitlinien wird vorangetrieben. Hierzu finden Treffen statt. Es sei hier nochmals auf die Wichtigkeit der Mitarbeit von Arbeitskreis-Mitgliedern als Vertreter des DGSS hingewiesen. Herr Meißner soll diese Repräsentation übernehmen. Hr. Neugebauer geht von einer Fertigstellung bis Ende 2005 aus (1.7.05). Hierzu wird auf die von Australien und Neuseeland gemeinsam erstellte Leitlinie verwiesen (im Internet abrufbar unter : www.nhmrc.gov.au/publications/_files/cp57.pdf). Outcome Parameter Der Status der Messmethodenvalidierung wurde für den chronischen Schmerz mit Hilfe einer Delphi-Konferenz publiziert. Für den Akutschmerz existiert hierzu bisher wenig. Herr Meißner hat mit Unterstützung einer Arbeitsgruppe hierzu Literatur gesammelt und bereits 4 Seiten verfasst. Diese werden an die AG-AKASTTeilnehmer verschickt. Interessenten können sich gerne an der Verfassung weiterer Unterkapitel beteiligen. Herr Wiebalck weist hierzu auf ein von ihm im Schmerzbuch Zenz/Jurna Kapitel „Postoperative Schmerztherapie und Outcome“ hin, das als PDF-Datei diesem Protokoll beigelegt ist. Manual postoperative Schmerztherapie Das Für und Wider des Manuals wird diskutiert. Als Vorteile dieses Manuals, das von Aventis gedruckt werden wird, werden herausgestellt: Lesefreundlichkeit Praxisnähe Kochbuchcharakter Daher wird die Fertigstellung weiter angestrebt. Curriculum Akutschmerztherapie Eine Überarbeitung und insbesondere eine Abstimmung der Kapitel bezüglich Redundanz sind dringend notwendig. Diese werden von den Herren Neugebauer, Meißner, Wiebalck und gegebenenfalls einem weiteren Mitglied der Faculty durchgeführt. Um eine möglichst rege Beteiligung an den 3 geplanten Veranstaltungen 28./29.10.2005 in Berlin 25./26.11.2005 in Dortmund 09./10.12.2005 in München zu erreichen, sind folgende Maßnahmen geplant: Flyer als Beilage in den Fachzeitschriften „Der Chirurg“ und „Der Anästhesist“ die Zielgruppe soll auf weitere operative Fächer und insbesondere auf die Anästhesie ausgedehnt werden. Der Preis wird durch Kostenmanagement von 390€ auf 250 € reduziert DRG´s Herr Meißner berichtet von dem HAI in Berlin Ende Mai mit den DRG-adhoc Kommissionsmitgliedern Hr. Thoma und Fr. Lindena. Wissenswert ist hierzu, dass die mangelnde Repräsentanz von OPS-Prozeduren der Schmerztherapie im DRGKatalog bisher vor allem für die Verfahren bei chronisch Schmerzkranken vorrangig angegangen wurde, da es für die betroffenen Schmerzabteilungen bzw. Kliniken um 2 die Frage der weiteren Existenz ging. Für die 8-918 konnte letztendlich eine Vergütung bewirkt werden. Anders sieht es für die Komplexe Akutschmerztherapie – OPS 8-919 aus: Hintergrund Seit 2004 kann die OPS-Ziffer 8-919 bei Durchführung einer „komplexen Akutschmerztherapie“ (Durchführung von rückenmarknahen, peripheren oder patientenkontrollierten Schmerztherapieverfahren mindestens bis zum 1. postoperativen Tag nach Operationen oder Verletzungen) codiert werden. Derzeit führt die Codierung dieser Ziffer allerdings noch nicht zu einer Erlössteigerung – d.h. die Finanzierung jeder Form von anästhesiologischer Schmerztherapie, die über den Aufwachraum hinausgeht, ist im derzeitigen DRG-System nicht abgebildet! Eine solche Schmerztherapie verursacht jedoch hohe Sach- und insbesondere Personalkosten. Publizierte und unpublizierte Analysen schätzen z.B. die Gesamtkosten einer postoperativen epiduralen Schmerztherapie auf 200 bis mehr als 400 € pro Patient mit einem Personalkostenanteil von 50-60%. Welche erheblichen Summen dies für eine Anästhesieabteilung bedeutet, kann jede Abteilung leicht nachvollziehen. Was ist „komplexe Akutschmerztherapie“? Dieser Kode umfasst die Einleitung, Durchführung und Überwachung einer speziellen Schmerztherapie oder Symptomkontrolle bei Patienten mit schweren akuten Schmerzzuständen nach Operationen oder Unfällen • mit einem der unter 8-910 bis 8-911 genannten Verfahren (epiduraler bzw. spinaler Katheter) • mit sonstigen kontinuierlichen Regionalanästhesieverfahren (z. B. Plexuskatheter) • mit parenteraler Patienten-Kontrollierter Analgesie (PCA) (1) durch spezielle Einrichtungen (z.B. Akutschmerzdienst) mit mindestens zweimaliger Visite pro Tag. Die Anwendung dieses Kodes erfordert die Dokumentation von mindestens drei Aspekten der Effektivität der Therapie (Analgesie, Symptomintensität, Symptomkontrolle, Ermöglichung aktiver Therapie). Der Kode ist nicht anwendbar bei Schmerztherapie nur am Operationstag. Der Wortlaut kann unter www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2005/fr-ops.htm eingesehen werden. Die Codierung der 8-919 ist jedoch – aus Unkenntnis oder wegen der derzeit fehlenden Kostenrelevanz - bisher weit gehend unterblieben. Diese Codierung und die gleichzeitige Kalkulation der Mehrkosten in den sog. „Kalkulationshäusern“ ist jedoch die unbedingte Voraussetzung dafür, dass jemals eine Vergütung im DRG-System erfolgt. Auf Grund der positiven Erfahrungen mit der Ziffer 8-918 (multimodale Schmerztherapie) – hier konnte durch eine 3 konsequente Codierung und entsprechendes Engagement vor allem der Adhoc-Kommission „DRG“ eine Vergütung erreicht werden – halten wir es für dringend erforderlich, ein solches Projekt auch für die Prozedur „komplexe Akutschmerztherapie“ durchzuführen. Andernfalls ist eine adäquate Finanzierung der Akutschmerztherapie und entsprechende Versorgung der Patienten ernstlich gefährdet. Daher haben die DGSS (Adhoc-Kommission DRG und AK Akutschmerz), die DGAI und der BDA (Forum Qualitätsmanagement und Ökonomie und AK Schmerz) im Juni 2005 gemeinsam eine Aktion „OPS 8-919“ gestartet, die auch von der DIVS unterstützt wird. Da für eine Kostenkalkulation durch das InEK ausschließlich die Daten der sog. Kalkulationshäuser maßgeblich sind, haben wir am 24.6. alle Anästhesieabteilungen der DRG-„Kostenkalkulationshäuser“ angeschrieben und sie dringend gebeten, sich an den unten beschriebenen Erfassungsmaßnahmen zu beteiligen. Codierung In den Kalkulationshäusern ist es unbedingt erforderlich, allen Patienten des Jahres 2005, bei denen eine komplexe Akutschmerztherapie entsprechend obiger Kriterien durchgeführt wurde und wird, die zugehörige OPS 8-919 zuzuordnen. Was heißt das konkret? Die OPS muss ggf. auch rückwirkend für das 1. HJ 2005 codiert werden, z.B. indem eine Liste der Patienten, die in diesem Jahr die entsprechende Prozedur (PDK, PCA etc.) erhielten, an das Med. Controlling weiter geleitet wird. Die Tatsache, dass ein Patient eine komplexe Akutschmerztherapie analog zu 8-919 erhielt, ist in der Regel nur dem Anästhesisten bekannt. Ferner sollte – falls noch nicht geschehen – dafür gesorgt werden, dass in Zukunft die 8-919 in Ihrem Krankenhausinformationssystem verschlüsselt werden kann. Auch die Nicht-Kalkulationshäuser sollten angesichts der späteren eventuellen Kostenrelevanz unbedingt dafür sorgen, dass die entsprechende OPS codiert werden kann. Kostenkalkulation und Datenzusammenführung Bei einer repräsentativen Stichprobe von Patienten sollten die Kosten für die OPS 8-919 berechnet werden. Dazu haben die Kalkulationshäuser eine genaue Anleitung erhalten. Diese kann auf Wunsch gerne zugeschickt bzw. herunter geladen werden. Es empfiehlt sich, die Kosten bereits jetzt für die drei Gruppen rückenmarknahe Katheterverfahren (8-919.1), periphere Katheterverfahren (8-919.2) und PCA (8-919.3) getrennt zu errechnen, da es nicht ausgeschlossen ist, dass das InEK dieser Unterteilung in Zukunft zustimmt. Zusätzlich empfehlen wir, auch die Kosten für die geburtshilfliche Epiduralanalgesie (schmerzarme Geburt) bereits jetzt zu errechnen. In der derzeitigen InEK-Logik muss jedoch ein (gemittelter und nach Anteil der jeweiligen Verfahren gewichteter) Kostenwert (ohne geburtshilfliche Verfahren) am Ende der Kalkulation stehen. Entsprechende Formeln wurden von uns in der Erfassungsmaske (siehe Anhang) bereits vorgegeben. 4 Antrag InEK Damit das InEK überhaupt eine „Probekalkulation“ der Daten vornimmt, muss ein möglichst plausibler und auf realistischen Daten bestehender Antrag an das InEK gestellt werden. Dieser soll voraussichtlich im Herbst 2005 von der Adhoc-Kommission DRG der DGSS formuliert werden. Zur Vorbereitung des Antrags benötigen wir ebenfalls die Daten des Medizinischen Controllings aus einem Teil der Kalkulationshäuser, aber auch aus anderen Häusern, die bereits „freiwillig“ codieren, dass heißt, eine Aufstellung der Häufigkeit der Codierung der 8-919 und die dazu gehörigen DRG-Daten (Standarddatensatz nach §21 KHEntgeltGesetz). Aufforderung an alle Arbeitskreismitglieder Alle Mitglieder des Arbeitskreises Akutschmerztherapie sind noch einmal aufgefordert, Daten für die Etablierung der 8-919 zu sammeln und an Herrn Meißner weiterzuleiten. Empfehlung des AKAST zur postoperativen Schmerztherapie bei ambulanten Eingriffen Es soll ein Status Quo durch eine Umfrage bei den ambulant tätigen Operateuren bzw. Anästhesisten durchgeführt werden. Mögliche Quellen für die Adressen der Zielgruppen wären: Adressverzeichnis des BDA Der DGAI Listen der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder Hr. Neugebauer verfügt über eine Adressensammlung von ambulant tätigen Chirurgen. Ein möglichst rasch auszufüllender Fragebogen (max. 1 Seite) wird vorbereitet und von Herrn Lux erstellt. Im Falle einer zeitnahen Umsetzung stellt Hr. Neugebauer in Aussicht, dass die Ergebnisse bei der Schmerztagung in Köln im Dezember 2005 präsentiert werde können. PD Dr. A. Wiebalck PD Dr. W. Meissner 5 Dr. H. Bettstetter