Verantwortbare Verwendung von

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Verantwortbare Verwendung von
Tieren zu Studienzwecken
SATIS setzt sich für ein gesetzliches Verbot von Tiermissbrauch im Studium ein. In einigen
Studiengängen ist es allerdings unerlässlich, Tiere zu Übungszwecken zu verwenden.
Während die Humanmedizin völlig ohne Tiere auskommt, können in der Tiermedizin
Anatomie und chirurgische Techniken lediglich an toten Tieren erlernt werden. Zum Studium
der Biologie gehört in einigen Spezialgebieten auch das Erlernen des Präparierens. Diese
Fähigkeit kann ebenfalls nur mit Hilfe toter Tiere gewonnen werden.
Definition
Wenn es nicht möglich ist, auf tote Tiere zu verzichten, dürfen nur solche Tiere verwendet
werden, die entweder tot aufgefunden oder zu keinem den Interessen des Tieres fremden
Zweck getötet worden sind. Dies sind:
unheilbar kranke, leidende Tiere, die schmerzfrei durch TierärztInnen eingeschläfert
wurden
unbeabsichtigt, z.B. durch Unfälle getötete Tiere
natürlich gestorbene Tiere.
Nicht dazu zählen Tiere aus:
unverantwortlicher und nicht artgerechter Tierhaltung
Schlachthof
Massentierhaltung (z.B. Eintagsküken)
überzählige Tiere aus Versuchstierzuchten
Beifang aus der Fischindustrie
zu langsame Brieftauben o.ä.
Die Verwendung solcher Tiere ist mit Leiden, Schäden bzw. einer Ausbeutung der Tiere
verbunden und kommt daher nicht als echte Alternative in Betracht.
Beschaffung toter Tiere
1. Eingeschläferte Tiere
TierärztInnen bitten, die Leichen kleiner Tiere (Ratten, Hamster, Meerschweinchen,
Kaninchen, Vögel, für TiermedizinstudentInnen auch Hunde und Katzen) zu sammeln. Die
Tiere sollten nicht wegen übertragbarer Infektionskrankheiten eingeschläfert worden sein.
Die TierärztInnen bitten, mit den PatientenbesitzerInnen vorher zu sprechen, ihnen zu
erklären, daß das Leben anderer Tiere gerettet werden kann, wenn sie mit der Verwendung
ihrer toten Tiere einverstanden sind.
Transport und Möglichkeiten der Aufbewahrung organisieren: chemische Konservierung,
Kühltruhen in den Praxen der TierärztInnen, an der Hochschule oder privat.
2. Verunfallte Tiere
Sich mit Naturschutzverbänden in Verbindung setzen, um z.B. Kröten, die bei der
Krötenwanderung überfahren worden sind, zu bekommen (etliche Tiere sind noch für
anatomische Studien verwendbar).
Andere Unfalltiere sammeln.
3. Natürlich gestorbene Tiere
SATIS STUDENTISCHE ARBEITSGRUPPE GEGEN
TIERMISSBRAUCH IM STUDIUM
Roermonder Str. 4a 52072 Aachen Tel: 0241-157214 Fax: 0241-155642
e-mail: [email protected] www.satis.tierrechte.de
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SATIS ist eine AG des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner – Menschen für Tierrechte e.V.
Kontonummer 16 154 080 Sparkasse Aachen BLZ 390 500 00 (Spenden sind steuerlich absetzbar)
Tote Fliegen und andere Insekten von der Fensterbank
In Pfützen ertrunkene Regenwürmer
Tote Insekten, Würmer, evtl. auch Mäuse und Vögel usw. in Feld und Wald
Wenn das Praktikum im Winter liegt, rechtzeitig mit dem Sammeln beginnen.
Gesetzliche Grundlagen
Von der rechtlichen Seite spricht nichts gegen eine Verwendung natürlich gestorbener oder
eingeschläferter Tiere.
Das Tierseuchengesetz
regelt die Bekämpfung bereits ausgebrochener Seuchen. Es hat für die Verwendung von
Tieren im Praktikum keine Relevanz.
Das Tierkörperbeseitigungsgesetz
dient der Verhinderung der Übertragung von Krankheiten. Tote Tiere bestimmter
Säugetierarten sind in der Tierkörperbeseitigungsanstalt zu beseitigen. Das Gesetz fordert
keine sofortige Beseitigung; die Verwendung im Praktikum vor der Beseitigung ist also
rechtlich möglich. Auch die für das Praktikum getöteten Tiere werden schließlich nicht
sofort nach der Tötung beseitigt, sondern zunächst im Kurs verwendet.
Umsetzung
Vor dem Sammeln der Tiere ist es nötig, mit den ProfessorInnen abzuklären, ob diese Tiere in
den Praktika verwendet werden dürfen. Transport und Aufbewahrung müssen organisiert
werden.
Es ist empfehlenswert, eine Erklärung zu unterschreiben, nach der jedes Risiko von dem/der
StudentIn selbst getragen wird. So können Bedenken der PraktikumsleiterInnen bezüglich der
möglichen Übertragung von Krankheiten ausgeräumt werden. Sauberes Arbeiten mit
Einmalhandschuhen sollte selbstverständlich sein.
Die Verwendung natürlich gestorbener bzw. eingeschläferter Tiere wird oft von den
PraktikumsleiterInnen als Alternative akzeptiert, da mit diesen Tieren die gleichen Lernziele
erreicht werden können wie mit extra für diesen Zweck getöteten Tieren. Oft ist die
Einführung der Verwendung solcher Tiere nur ein organisatorisches Problem.
Bisherige Erfolge
Biologie:
In Kassel dürfen LehramtsstudentInnen selbstgefundene Tiere mitbringen.
Freiburg: Verwendung von Kleinsäugern vom Tierarzt sowie Kröten und Fröschen von
der
Krötenwanderung.
Hildesheim: tote Insekten von der Fensterbank
Bielefeld: Tote Insekten und eingeschläferte Tiere dürfen mitgebracht werden.
Frankfurt, Hamburg, Mainz: einzelne StudentInnen durften selbstgefundene Tiere
mitbringen.
Tiermedizin:
Für Anatomie und Operationsübungen werden an allen deutschen Hochschulen schon von
jeher eingeschläferte Tiere (Hunde, Katzen, evtl. Pferde) eingesetzt.
Weiterführende Literatur: Rieg, T.: Rechtliche Aspekte der Verwendung natürlich
gestorbener oder eingeschläferter Tiere im Morphologiepraktikum. ALTEX 14, 2/97.
Artikel gegen Rückporto bei SATIS erhältlich.
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