1 sto 15-11-00-doc Studienordnung der Universität Bremen für den Diplomstudiengang Psychologie Stand 15.11.00 § 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung vom 1.10.1999 Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums für den Diplomstudiengang Psychologie der Universität Bremen. § 2 Ziele der Ausbildung (1) Allgemeines Ziel des Studiums im Studiengang Psychologie ist das Erlangen fachlicher und allgemeiner Kompetenzen, die für den Übergang in die Berufspraxis und in die berufliche Fort- und Weiterbildung notwendig sind. Die fachliche Kompetenz umfaßt gründliche Kenntnisse in den Bereichen der Psychologie, der wesentlichen theoretischen Konzepte und Modelle, der spezifischen diagnostischen Verfahren und Forschungsmethoden sowie Grundkenntnisse der Interventionsmethoden der Psychologie. Die allgemeinen Kompetenzen beziehen sich auf Teamfähigkeit, allgemeines Problemlösen, Offenheit für Problemdefinitionen und -lösungsstrategien anderer Wissenschaften, die Fähigkeit zur Kooperation mit Fachleuten anderer Ausrichtung und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Grund- und Hauptstudium schließen die differenzierte Betrachtung und Vermittlung folgender Kompetenzen ein: (2) - Wissenschaftliche Kompetenz - Theorie- und Methodenkompetenz - Kompetenz zur interdisziplinären Zusammenarbeit - Beratungs- und Hilfekompetenz - institutionelle Handlungskompetenz - kritische Reflexion der Rolle des Psychologen - kritische Reflexion geschlechtsspezifischer und kulturellerAspekte in psychologischer Theorie und Praxis. - studentische Selbstverwaltung Im Studiengang Psychologie der Universität Bremen kann Psychologie mit den Schwerpunkten - Klinische Psychologie - Arbeits- und Organisationspsychologie - Rechtspsychologie - Pädagogische Psychologie studiert werden. 2 (3) Durch Mitwirkung an Lehrveranstaltungen, Forschung und praktisch - psychologischer Tätigkeit sollen die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten, um psychologische Aufgaben zu erkennen, angemessene Lösungsansätze zu formulieren, sie wissenschaftlich begründet umzusetzen sowie Methoden zur Analyse, Überprüfung und Bewertung psychologischer Tätigkeit auszuwählen und ggf. selbst zu entwickeln. (4) Der erste Studienabschnitt vermittelt überwiegend grundlegende theoretische und methodische Kenntnisse sowie eine Orientierung über Forschungsergebnisse. Dieser Abschnitt ist einerseits nach Prüfungsfächern entsprechenden Teilbereichen der Psychologie gegliedert, er enthält andererseits wesentliche Teile psychologischer Methodenlehre sowie fächerübergreifende Veranstaltungen, die in Forschungsstrategien und Methoden der Psychologie einführen. (5) Der zweite Studienabschnitt soll die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen und darüber hinaus mit deren Anwendungen in den wichtigsten Praxisfeldern der Psychologie vertraut machen. Hierzu ist eine halbjährige berufspraktische Tätigkeit unter fachlicher Anleitung in diesen Studienabschnitt eingeordnet. Die Diplomarbeit, die im allgemeinen eine empirische Untersuchung zur Grundlage hat, soll die Beherrschung der wissenschaftlichen Methodik und die Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit aufzeigen. (6) Theorien und Methoden der Psychologie werden von anderen Wissenschaften beeinflußt; praktische psychologische Aufgaben setzen i.d.R. interdisziplinäre Kooperation voraus. Diese Umstände erfordern, daß die Studierenden während des Psychologiestudiums auch philosophische, mathematische, natur- und sozialwissenschaftliche sowie wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse erwerben. I. Allgemeine Bestimmungen § 3 Gliederung des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. (2) Zum Grundstudium gehören - die Studieneingangsphase (im 1. Fachsemester); - die Grundstudienphase (1. bis 4. Fachsemester), die das Studium in den Prüfungsfächern des Grundstudiums gem. § 21 DPO einschließt; - das Vier-Wochen–Praktikum Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen, die i.d.R. bis zum Ende des 4. Semesters abgelegt werden soll. (3) - Das Hauptstudium beginnt nach Beendigung des Grundstudiums und gliedert sich in - Orientierungsphase und Entscheidung für die zu wählenden Schwerpunkte und das Forschungsorientierte Vertiefungsfach (im 5. Fachsemester); - das Studium in den Studienschwerpunkten und den übrigen Studienfächern (gem. § 23 DPO, im 5. bis 8. Fachsemester); - die Teilnahme an je einem Projekt in den beiden gewählten Studienschwerpunkten bzw. einem interdisziplinären Projekt (im 6. bis 8. Fachsemester); - das Halbjahrespraktikum; die Anfertigung der Diplomarbeit. 3 Das Hauptstudium beginnt nach Abschluß des Grundstudiums und wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Die Fachprüfungen sollen i.d.R. bis zum Ende des 9. Semesters, die Diplomarbeit und das Halbjahrespraktikum bis zum Ende des 10. Semesters abgeschlossen sein. § 4 Arbeits- und Veranstaltungsformen Arbeits- und Veranstaltungsformen sind: Einzellehrveranstaltungen: Vorlesungen: mit unbegrenzter Teilnehmerzahl. Sie dienen der Vermittlung eines Überblicks über die Probleme, Arbeitsweisen und Ergebnisse eines Teilbereichs der Psychologie. Sie sollen die Verbindung dieses Bereichs mit weiteren psychologischen und außerpsychologischen Forschungsfeldern deutlich machen und somit eine Orientierung für spezialisiertere Lehre bieten. Übungen: dienen vor allem dem Erwerb methodischer Fertigkeiten, die hier vermittelt und geübt werden. Sie sollten in Gruppen von 30 bis 60 Teilnehmern stattfinden. Seminare: sollen nicht mehr als 30 Teilnehmer haben. Sie setzen i.d.R. eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer an der Erarbeitung des Stoffes voraus, die meistens in Form von Referaten erfolgt. Referate verlangen i.a. eine schriftliche Bearbeitung eines speziellen Themas und einen hiervon weitgehend abgelösten Vortrag. Seminare dienen der exemplarischen Einarbeitung in Theorie und Methoden psychologischer Forschung anhand überschaubarer Fragestellungen. Sie sollen zugleich gestatten, die schriftliche und mündliche Darstellung psychologischer Probleme zu üben. Projekte: Ein Projekt besteht i.d.R. aus mehreren Lehrveranstaltungen, in denen verschiedene Aspekte einer gemeinsamen Fragestellung behandelt werden. Projekte sind durch die Fragestellung, die sie sich zum Thema gewählt haben und durch die beteiligten Fachrichtungen definiert. In den Projekten wird Fachwissen exemplarisch und problembezogen angeeignet und kritisch analysiert. Das Projektstudium ersetzt nicht das systematische Fachstudium, sondern ergänzt es durch die vertiefte Auseinandersetzung mit der gewählten Fragestellung. In den Projekten soll forschendes Lernen praxisorientiert vermittelt werden. In den Praktika sollen spezifische Fertigkeiten erworben und vertieft werden. Sie sollen den Studierenden Einsicht in die Anwendbarkeit erarbeiteter Inhalte und Methoden ermöglichen. Sie verlangen indessen in erhöhtem Maße eine Eigentätigkeit der Teilnehmer. In den Praktika des ersten Studienabschnittes sind Aufgaben unter Anleitung so zu bearbeiten, daß dabei der Umgang mit psychologischer Forschungsmethodik geübt wird. Im Rahmen der methodischen Praktika des zweiten Studienabschnittes soll der / die Studierende darüber hinaus üben, konkrete Entscheidungen unter kontrollierbaren Bedingungen zu treffen. Hierzu gehört je nach Wahl des Schwerpunktes die Bearbeitung eines Falles, das Training in diagnostischen, beratenden und therapeutischen Situationen. Tutorien: Sie dienen in erster Linie der Einführung in wissenschaftliche Arbeitsweisen, der Einübung von methodischen und technischen Fertigkeiten und der Unterstützung bei Studienproblemen. Vier-Wochen- und Halbjahrespraktikum: Das Praktikum im Berufsfeld soll den Studierenden die Auseinandersetzung mit einem ausgewählten Anwendungsbereich der Psychologie ermöglichen. Selbständiges Arbeiten (allein und in studentischen Arbeitsgruppen): Die Studierenden sollen eigenständige Arbeitsformen durch Vor- und Nachbereitung des Lernstoffes einzeln und in Gruppen entwickeln. Das Selbststudium dient wesentlich der Vertiefung der individuellen Schwerpunkte. 4 § 5 Studienberatung (1) Studienfachberatung Die studienbegleitende fachliche Beratung ist durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Studiengangs zu gewährleisten (vgl. BremHG § 51 (2)) (2) Individuelle Studienberatung Alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Studiengangs sind darüber hinaus zur individuellen Studienberatung verpflichtet. Sie beraten vor allem in Fragen, die das von ihnen vertretene Fachgebiet der Psychologie und die von ihnen angebotenen Lehrveranstaltungen betreffen. (3) Praktikumsberatung Über verfügbare Praktikumsplätze, bei der Wahl einer Praktikumsstelle und in anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Halbjahrespraktikum informiert und beraten die Praktikumsbeauftragten in den jeweiligen Schwerpunkten des Studiengangs Psychologie. Näheres regelt die Praxisordnung. (4) Diplomprüfungsausschuß Die Aufgaben des Diplomprüfungsauschusses (DPA) sind im § 12 DPO beschrieben. Er ist insbesondere zuständig für die Anrechnung von Studienzeiten, die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Bewilligung von Ausnahmeregelungen für Praktika, Fristüberwachung bei prüfungsrelevanten Studienleistungen und bei der Diplomarbeit. § 6 Studienorganisation (1) Die Studieninhalte sind so zu gestalten, daß das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. (2) Der Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen ist so zu bemessen, daß dem Studierenden Gelegenheit zur selbständigen Vorbereitung, zur Vertiefung des Stoffes und zur Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen nach eigener Wahl verbleibt. (3) Der Studienplan soll den sachgerechten Verlauf des Studiums ausweisen. (4) Bei der Veranstaltungsplanung muß sichergestellt sein, daß entsprechend einem verbindlichen Zeitraster, ein überschneidungsfreier Besuch der Pflichtlehrveranstaltungen möglich ist. Die Lehrveranstaltungsplanung soll eine Kommentierung der Lehrveranstaltungen beinhalten. II. Das Grundstudium § 7 Bestandteile des Grundstudiums Die Studierenden müssen im Grundstudium an Veranstaltungen der Studieneingangsphase, an Veranstaltungen der verschiedenen Prüfungsgebiete, an den Veranstaltungen Quantitative Methoden I und II, am Experimentalpsychologischen Praktikum, am Biopsychologischen Praktikum und 5 an einer Übung Qualitative Methoden I mit praktischen Anteilen teilnehmen sowie das Vier-Wochen-Praktikum absolvieren. Sie können an einem Projekt der Grundstudienphase, der Ringvorlesung sowie den Ergänzungslehrveranstaltungen des Studiengangs (Englisch für Psychologen, Einführung in die Nutzung neuer Medien, Mathematik für Psychologen) teilnehmen und bereits im Grundstudium mit einem Studium des nicht-psychologischen Faches beginnen. § 8 Studieneingangsphase (1) Die Studieneingangsphase besteht aus - einer Überblicksvorlesung „Einführung in die Psychologie„ - einer Ringvorlesung - einem Seminar (Arbeits- und Studientechniken) - einem zugeordneten Tutorium - einem Seminar „Wissenschaftliche Grundlagen der Psychologie„ wie z.B. : 1. Philosophische Grundlagen der Psychologie 2. Naturwissenschaftliche Grundlagen der Psychologie 3. Einführung in die Allgemeine Gesellschaftstheorie 4. Einführung in die Erkenntnistheorie 5. Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Psychologie 6. Geschichte der Psychologie 7. Paradigmen der Psychologie (z.B. Psychoanalyse, Gestalttheorie, Verhaltenstheorie, Systemtheorie) Der Studiengang bietet jedes Jahr vier Seminare zu diesen Themenbereichen an. Jeder Studierende wählt ein Seminar aus dem Angebot. (2) Studierende, die mit dem Studium beginnen, sollen darüber hinaus an Lehrveranstaltungen teilnehmen, die der Einführung in die Prüfungsfächer des Grundstudiums (Grundlagenvermittlung) dienen. (3) Studierende, die an einem Projekt in der Grundstudienphase teilnehmen möchten, sollten an einem Projektfindungstermin teilnehmen. 6 § 9 Die Grundstudienphase (1) In der Grundstudienphase soll die Fachsystematik psychologischen Wissens entsprechend der gegenwärtig gültigen Systematik in der Rahmenprüfungsordnung Psychologie vermittelt werden. Das Projekt der Grundstudienphase dient insbesondere der Vermittlung der in §2 genannten Kompetenzen. Die Studierenden nehmen gemäß § 20 (1,3) DPO im Umfang von 20 Stunden als Proband oder Untersuchungsleiter an wissenschaftlichen Untersuchungen teil. (2) Grundstudiumsfächer: - Allgemeine Psychologie (AP) Die Allgemeine Psychologie befaßt sich mit den grundlegenden Mechanismen der Kognition und des Verhaltens. Ziel allgemeinpsychologischer Forschung ist es, unter Ausklammerung von individuellen Differenzen, Geschlechtsunterschieden, Altersunterschieden und krankhaften Bewußtseins- und Verhaltensstörungen, allgemeine Gesetzmäßigkeiten des Psychischen aufzustellen, die sich in mathematische Modelle fassen lassen. In der Allgemeinen Psychologie werden insbesondere die psychischen Grundfunktionen Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Vorstellung, Gedächtnis, Denken, Handeln, Lernen, Emotion, Motivation, Verhalten und Sprache untersucht. Die methodische Herangehensweise ist i.d.R. experimentell. Für einzelne psychische Grundfunktionen wurden spezielle Methoden entwickelt, z.B. psychophysische Methoden für die Untersuchung der Wahrnehmung und Gedächtnismethoden für die Untersuchung von Lernen und Vergessen. Die Allgemeine Psychologie kann prinzipiell phänomenologisch, d.h. unter Absehung von neuronalen und hormonellen Grundlagen der psychischen Grundfunktionen, psychophysiologisch, d.h. mit dem Ziel der Herstellung psychosomatischer Korrelationen und vergleichend psychologisch, d.h. im Vergleich der tierischen und menschlichen Kognition, betrieben werden. In der Allgemeinen Psychologie werden i.d.R. auch die philosophischen Grundlagen der Kognition behandelt. Sie ist demzufolge eng verzahnt mit Nachbarwissenschaften, deren Ergebnisse sie integriert und mit deren Hilfe sie ihre Modelle aufstellt und überprüft: Dazu gehören die Philosophie (erkenntnistheoretische Grundlagen von Wahrnehmung und Bewußtsein), die Mathematik (Modellbildung, Psychophysik), die Informatik (künstliche Intelligenz), die Neurobiologie (Korrelation von Erleben und Gehirnprozessen), die Linguistik ( Sprachpsychologie) , die Evolutionsbiologie (Vergleich tierischen und menschlichen Verhaltens) und die Physiologie (Begleiterscheinungen von motivationalen und emotionalen Zuständen). Die Allgemeine Psychologie ist in zwei Prüfungsgebiete (API und APII) unterteilt: Allgemeine Psychologie I: Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Vorstellung, Gedächtnis, Denken, Handlungsregulation, Sprache und Allgemeine Psychologie II: Lernen, Verhalten, Motivation, Emotion. Diese Trennung ist aber prinzipiell willkürlich, da die meisten psychophysischen Grundfunktionen eng miteinander zusammenhängen. - Differentielle Psychologie (DP) Die Differentielle Psychologie befaßt sich mit den Merkmalen, die den einzelnen Menschen charakterisieren, mit den Unterschieden zwischen Individuen und mit Theorien und Modellen der individuellen Persönlichkeit. Sie vermittelt u.a. Grundlagen und Konzepte (individueller Differenzen, Variablen und Skalen, Konstrukte und Persönlichkeit, Dispositionseigenschaften, Typen), Forschungsmethoden (Variabilitätsmaße, Prinzip der Varianzadditivität, Varianzfraktionierung, Axiome der Testtheorie, Faktorenanalyse, Veränderungsmessung), Bereich individueller Differenzen ( Leistungsbereich: Intelligenzmodelle Ergebnisse der Intelligenzforschung, Kreativität, Persönlichkeitsbereich: faktorenanalytische Systeme, psychodynamische, verhaltenstheoretische, handlungstheoretische und kognitionstheoretische Konstrukte), Determinanten individueller 7 Unterschiede (Genetische Faktoren, Umwelteinflüsse, Geschlecht, physische Attraktivität) und Auswirkungen interindividueller Differenzen. - Entwicklungspsychologie (EP) Die Entwicklungspsychologie behandelt die Entstehung und die Veränderung von individuellem und sozialem Erleben, Verhalten und Handeln. Sie befaßt sich u.a. mit den Forschungsgegenständen (Entwicklung nach Lebensperioden: Entwicklungsaufgaben, charakteristische Phänomene und Veränderungen, kritische Übergänge), Entwicklungsfunktionen, Sequenzregeln, mit den historischen Wurzeln und mit entwicklungspsychologischer Modellbildung und den spezifischen Forschungsmethoden (Altersgruppen, Kohorten, Längs - Querschnitt- und Sequenzplänen; Datenverarbeitungsproblemen: Veränderungsmessung, korrelative Kausalanalyse, qualitative Einzelfallanalyse), Einarbeitung entwicklungspsychologischer Fragestellungen, Perspektiven und Methoden in Bereiche der Grundlagenforschung, Verwendbarkeit entwicklungspsychologischer Fragestellungen , Perspektiven und Methoden in angewandter Forschung (Rückfallprognose und Prävention) und heuristische Nutzung entwicklungspsychologischen Wissens als Fundierung praktischer Entscheidungen. Die Entwicklungspsychologie bezieht sich auf die ganze Lebensspanne des Menschen: Pränatale, frühkindliche, kindliche, adoleszente Entwicklungsphasen, sowie Entwicklungsphasen des Erwachsenenalters und des hohen Alters und von Fragen Geburt und Tod. Entwicklungspsychologie begreift Forschungsansätze, Theorien und Methoden der kognitiven Psychologie, der Psychoanalyse, der Verhaltenstheorie, der ökologischen Psychologie, der Sozialisationsforschung (Sozialpsychologie), der Erkenntnistheorie und Alltagstheorien in Grundlagenforschung und angewandter Forschung mit ein. - Methodenlehre (ML) Die Veranstaltungen zu den quantitativen und qualitativen Methoden liefern die Voraussetzung zur Ausbildung in diesem Fach. Die Methodenlehre beschreibt und analysiert die Wege und Verfahren, mit deren Hilfe in der Psychologie Information und Erkenntnis gewonnen werden, und deren wissenschaftstheoretische Fundierung. Sie vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten psychologischer Methodik. Sie vermittelt Prinzipien der allgemeinen Theoriebildung und formaler Modelle, die das wissenschaftliche Arbeiten in den Grundlagen- und Anwendungsbereichen der Psychologie ermöglichen sollen. Dazu werden Lehrveranstaltungen zur Allgemeinen psychologischen Methodenlehre, Planung und Auswertung empirischer Untersuchungen, Skalierungs- und Beobachtungsmodelle, Multivariate Verfahren, Analyse qualitativer Daten mit formalen Modellen angeboten. Veranstaltungen zum Einsatz der EDV und des PCs sowie die experimentalpsychologischen Praktika ergänzen diese Ausbildung. - Biopsychologie (BP) Die Biopsychologie befaßt sich mit den biologischen Voraussetzungen psychologischer Prozesse. Sie stellt die Verbindung her zwischen psychologischer Forschung und Befunden der Genetik, der Anatomie, Physiologie, Biochemie und Ethologie. Themenkomplexe sind: Allgemeinbiologische Grundlagen: Evolution und Herkunft des Menschen, phylogenetische Aspekte der Gehirnentwicklung, anthropologische Probleme, genetische und soziobiologische Ansätze, Anlage- Umwelt-Probleme; Neurophysiologische Grundlagen: Erregung und Erregungsleitung, synaptische Prozesse, Struktur und Funktion neuronaler Netzwerke, Struktur und Funktion des Zentralnervensystems; Grundlagen perzeptiver Prozesse: allgemeine Sinnesphysiologie, visuelle und auditive Wahrnemung, Geschmack und Geruch, Somatosensorik; Grundlagen sensumotorischer Prozesse: Funktionsweise der Skelettmuskulatur, neuromuskuläre Funktionen, spinale und zentrale Bewegungssteuerung; 8 Integrative Funktionen des Zentralnervensystems: Biopsychologie von Lernen, Gedächtnis und Sprache, Bewußtsein und Aufmerksamkeit, biologische Rhythmen, Wachheit und Schlaf; Struktur, Funktion und Steuerung peripherer Systeme: Herz-Kreislauf-System, Atmung, Ernährung und Verdauung; Grundlagen der Steuerung vegetativer Prozesse: Vegetatives Nervensystem, Darmnervensystem, Botenstoffe und Hormonsystem, Immunsystem; Biopsychologische Konzepte: Aktivierung, biologischer und psychologischer Stress, Biopsychologie von Motivation und Emotion, psychosomatische Mechanismen, Sucht; Ontogenetische Aspekte von Reifung und Entwicklung: Entwicklungsphysiologie, Wachstum und Reifung, Entwicklung des Zentralnervensystems; Beobachtungs- und Interventionsmethoden: morphologische, elektrophysiologische und endokrinologische Verfahren der Belastungs- und Streß-Forschung, Methoden der Psychophysiologie, Biofeedback, Methoden der Neuropsychologie, EEG und bildgebende Verfahren. - Sozialpsychologie (SP) Die Sozialpsychologie (SP) befaßt sich ganz allgemein mit dem Verhältnis von Individuum und Gesellschaft; sie untersucht das individuelle Handeln in sozialen Situationen. Die wesentlichsten Forschungsfelder sind Prozesse der Sozialisation (Verbindung zur Entwicklungspsychologie), der Entwicklung und Änderung sozialer Einstellungen (z.B. Vorurteile), Interaktion und Kommunikation und die Entstehung, Struktur und Dynamik von Kleingruppen. Die Sozialpsychologie bezieht sich dabei auf Ansätze der Allgemeinen Psychologie: etwa soziales Lernen, soziale Motive (z.B. Aggression, Altruismus), soziale Wahrnehmung, Stereotype, soziale Kognition und Sprache. Zur Differentiellen Psychologie und zur Psychoanalyse gibt es Bezüge im Zusammenhang mit der Erforschung von Selbstkonzept, Biographie und Identität. Da sich die Sozialpsychologie am Schnittpunkt von Psychologie, Soziologie und Kultur-/Sozialanthropologie etabliert hat, greift sie auch auf Ansätze wie den symbolischen Interaktionismus, die Systemtheorie, den sozialen Konstruktivismus und die Ethnosoziologie zurück. Die Forschungspraxis der SP ist gekennzeichnet durch zunehmende Methodenvielfalt: Labor- und Feldexperimente, teilnehmende Beobachtung, Aktionsforschung, Befragungsmethoden, Gruppendiskussion und (neuerdings) narrative Interviews werden zur Überprüfung bzw. Entwicklung sozialpsychologischer Hypothesen und Theorien herangezogen. (3) Projekte: Das Projekt bietet die Möglichkeit zur Vertiefung und Anwendung der Konzepte und Methoden psychologischer Grundlagenfächer auf eine exemplarische konkrete Fragestellung. Das gewählte Thema des Projekts soll aus der Perspektive mehrerer Fächer unter Einbeziehung fachspezifischer Methoden und Theorien bearbeitet werden. Durch die Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen Lehrenden und Lernenden im Projekt sollen Teamfähigkeit, interdisziplinäres Arbeiten und weitere Schlüsselqualifikationen vermittelt werden. Mit dem im Projekt angestrebten Praxis- und Anwendungsbezug sollen frühzeitig auch berufliche Handlungsbezüge erprobt und reflektiert werden. Dabei ist die Einbeziehung des Vier-Wochen-Praktikums in das Projekt wünschenswert. Studierende können im Grundstudium an einem Projekt teilnehmen. Zur inhaltlich organisatorischen Koordination sollen im ersten Semester an einem Projektfindungstermin Studierende und Lehrende gemeinsam die Themen der Projekte festlegen. Ein Projekt bezieht sich auf je zwei zweistündige Projektveranstaltungen im dritten und vierten Semester. In den ersten beiden Terminen der beiden Projektveranstaltungen im dritten Semester erfolgt die gemeinsame Planung der konkreten Umsetzung mit den Lehrenden und den Studierenden. Ein Projekt beinhaltet mindestens zwei und maximal drei im Veranstaltungsverzeichnis ausgewiesene Studienfächer. (4) Pflichtveranstaltungen im Methodenbereich - Quantitative Methoden I und II Die Psychologie als eine empirische Wissenschaft führt in ihren verschiedenen Teildisziplinen und Gebieten Forschung zur Überprüfung ihrer Theorien und Modelle durch. Zu den Werkzeugen gehören die statistischen oder quantitativen Methoden, Logik und Wissenschafts- und Erkenntnistheorie. Erst 9 diese handwerklichen Vorkenntnisse ermöglichen eine vertiefte Beschäftigung sowohl mit der psychologischen Methodenlehre, als auch mit den übrigen Grundlagen und Anwendungen der Psychologie. Die Lehrveranstaltung "Quantitative Methoden I und II" erstreckt sich über 2 Semester. Es wird zunächst die deskriptive Statistik (Häufigkeitsverteilungen, statistische Kennwerte, Zusammenhänge von Merkmalen, Korrelation und Regression) behandelt. Tutorien und Übungen mit wöchentlichen Hausaufgaben dienen der Vertiefung der statistischen Grundkenntnisse. Im zweiten Semester wird darauf aufbauend die Inferenzstatistik zur Prüfung empirischer Hypothesen vermittelt. Es geht um statistische Schlußfolgerungen, die aufgrund von Stichprobendaten über die entsprechenden Charakteristika in Populationen gezogen werden und um den begründeten Einsatz statistischer Prüfverfahren für unterschiedliche Fragestellungen. T-Tests, Varianzanalysen und nonparametrische Verfahren sowie Bestimmung von Konfidenzintervallen gehören zu den Inhalten der Veranstaltung. Zum Lösen statistischer Probleme und der regelmäßigen Übungsaufgaben werden elektronische Statistikprogramme (z. B. SPSS/SAS) eingesetzt. - Qualitative Methoden I Qualitative Methoden werden sowohl im Grundstudium als auch im Hauptstudium vermittelt. Mit ihnen wird versucht, der Vielfalt und Komplexität des Untersuchungsgegenstands gerecht zu werden, wie beispielsweise in der Biographieforschung, der Bewußtseinsforschung, Gruppen- und Organisationsforschung, Aktionsforschung, Gesundheitsforschung und Psychotherapieprozeßforschung. Qualitative Methoden werden verstanden als Methoden des Beschreibens, Verstehens und genetischen Erklärens. Im Grundstudium liegt der Schwerpunkt auf den verschiedenen qualitativen Erhebungsmethoden sowie den entsprechenden methodischen Prinzipien und wissenschaftstheoretischen Grundlagen. Methoden der Erhebung sind z. B. das problemzentrierte Interview, die themenzentrierte Gruppendiskussion, die teilnehmende Beobachtung, das Rollenspiel und das qualitative Experiment. (5) Pflichtpraktika im Grundstudium - das Experimentalpsychologische Praktikum Das Experimentalpsychologische Praktikum findet i.d.R. im 3. oder 4. Semester statt. Es werden Fragestellungen aus den Gebieten der Allgemeinen Psychologie I und II sowie der Sozialpsychologie experimentell bearbeitet. Dazu gehört die Planung, Durchführung und Datenerhebung sowie die Auswertung von Daten mit Hilfe von mathematischen und statistischen Verfahren. Den Abschluß bildet die Ausarbeitung eines Laborberichts, der das jeweilige Experiment so differenziert darstellt, daß es mit den gegebenen Informationen wiederholt werden könnte. In theoretischer Hinsicht wird die Rolle des Experiments in der Entwicklung der Psychologie zur Wissenschaft, die Kriterien des psychologischen Experiments und ethische Fragen des psychologischen Experimentierens mit Menschen und Tieren bearbeitet. - das Biopsychologische Praktikum In dieser Veranstaltung werden diagnostische Verfahren und Forschungsmethoden aus dem Schnittbereich von Biopsychologie, Physiologie und Neuropsychologie in kleinen Gruppen unter Anleitung praktisch erprobt; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Praktikums führen alle Untersuchungen an sich selbst durch. Auf dem Programm steht die Beurteilung von Wachstum und Ernährungszustand, Funktionen des Herz-KreislaufSystems und der Atmung, elektrische Signale von Skelettmuskeln, elektrische Hautreaktionen, die Untersuchung eines Sinnesorgans (Auge, Ohr, Haut) und die Überprüfung von Funktionen des Zentralnervensystems (sensumotorische Reaktionen, Aufmerksamkeit). (6) Tutorien: Tutorien dienen dazu, einerseits eine inhaltliche Vor- und Nachbereitung der ihnen zugeordneten Lehrveranstaltungen zu begleiten und zu unterstützen, andererseits soziale und institutionelle Aspekte des Studierens und des wissenschaftlichen Arbeitens in kleinen Gruppe zu reflektieren und durch Informationen Orientierungshilfen zu geben. 10 Tutorien im Grundstudium werden eingerichtet für - die Studieneingangsphase und das Erstsemesterplenum - Quantitative Methoden I und II - das Experimentalpsychologische Praktikum - das Biopsychologische Praktikum. (7) Das Vier-Wochen-Praktikum Im Grundstudium ist ein Vier-Wochen-Praktikum abzuleisten. Dieses soll den Studierenden ermöglichen, zukünftige Arbeitsfelder für Diplompsychologen kennenzulernen. Näheres regelt die Praxisordnung. 11 III. Das Hauptstudium § 10 Bestandteile des Hauptstudiums Das Hauptstudium besteht aus - der Orientierungs- und Entscheidungsphase für die Basisfächer und die Studienschwerpunkte, - den Projekten - den Einzelveranstaltungen zu den Anwendungsfächern, Methodenfächern, dem Forschungsorientierten Vertiefungsfach und dem nicht-psychologischen Fach. - dem Halbjahrespraktikum - dem Psychodiagnostischen Praktikum (allgemeiner Teil und Vertiefungsteil) - der Übung qualitative Methoden II - der Diplomarbeit. § 11 Aufbau des Hauptstudiums Das Hauptstudium gliedert sich in: (1) die Orientierungs- und Entscheidungsphase: Die potentiellen Projekte werden im Laufe des 5. Semesters gemeinsam von Studierenden und Lehrenden geplant und zum Ende des 5. Semesters allen Studierenden vorgestellt. Die Studierenden wählen gemäß § 23 (3,1) DPO im 5. Semester drei Basisfächer aus den vier Anwendungsfächern aus. (2) die Projekte: Jeder Studierende studiert zwei Projekte. Von den drei im 5. Semester gewählten Anwendungsfächern werden zwei im Projekt vertieft. Für jeden Schwerpunktanteil des An-wendungsfaches stehen 10 SWS zur Verfügung, die auf die 5. bis 8. Semester verteilt werden können. Projekte bestehen aus einem Schwerpunktfach, es können auch zwei Schwerpunktfächer zu einem Gesamtprojekt zusammengefaßt werden. Eines der Forschungsorientierten Vertiefungsfächer (gem. § 23 (1) DPO) kann ebenfalls mit einem Projekt oder einem Gesamtprojekt verbunden werden. Dabei können die verschiedenen Prüfungsfächer des Gesamtprojektes auch getrennt studiert werden. Das Projekt kann so organisiert werden, daß das Halbjahrespraktikum eingeschlossen ist. 12 (3) die Prüfungsfächer: a) die Anwendungsfächer - Arbeits- und Organisationspsychologie (A&O) In der Arbeits- und Organisationspsychologie sollen die Studierende wissenschaftliche Erkenntnisse über das Zusammenwirken sozio-technischer gesellschaftlicher Prozesse mit den Arbeitstätigkeiten sowie Lebens- und Arbeitsverhältnissen der Individuen gewinnen. Aus diesen Erkenntnissen leitet sich der Anwendungs- und Gestaltungsanspruch der Arbeits- und Organisationspsychologie ab, zur Veränderung der Arbeit im Interesse der Individuen beizutragen. Dies setzt bei zukünftigen A&O-Psycholog/innen nicht allein wissenschaftliches Wissen, sonder auch Prozeß-, Methoden- und Sozialkompetenzen voraus, die sie befähigen in Institutionen und Organisationen, mit unterschiedlichen Berufsgruppen und mit Konfliktparteien angemessen und konstruktiv zusammenzuarbeiten. In den Basisteilen des Studiums liegt der Schwerpunkt auf der Erarbeitung von theoretischen und methodischen Grundlagen: Veranstaltungen wie „Geschichte der A&O-Psychologie„, „Grundbegriffe der A&O-Psychologie„, „Identität und Arbeit„ sowie die Vermittlung von Verfahren der Arbeitsanalyse und die Beschäftigung mit ethischen Fragen der Berufsrolle bieten Einblick und Überblick für die eigene Orientierung und Entscheidung für die Teilnahme an einem Lehrprojekt. In den Lehrprojekten orientieren sich die mit den Studierenden gemeinsam ausgewählten exemplarischen Themen an den drei Bezugsfeldern der A&O-Psychologie, die in einem Curriculum beschrieben sind: Bezugsfeld: Individuum und Arbeit (Themen von Lehrveranstaltungen sind z.B.: Arbeit und Persönlichkeit; Betriebliche Gesundheitsförderung; Arbeitslosigkeit und Persönlichkeit) Bezugsfeld: Organisation (Themen von Lehrveranstaltungen sind z.B.: Organisationstheorien und Organisationsdiagnostik, Gruppenarbeit, Führung) Bezugsfeld: Arbeitsplatz und Qualifikation (Themenbeispiele: Berufliche Sozialisation, Personalauswahl und Personalentwicklung, Qualitätssicherung) Für das Erwerben beruflicher Handlungskompetenzen ist die Organisation und Zusammenarbeit der Studierenden in den Lehrprojekten zentral: Das Projekt ist exemplarisches Übungsfeld für Teamarbeit, für Methoden des Projektmanagements, für Präsentations- und Moderationstechniken, für Methoden der Erhebung und Auswertung in der Feldforschung. Aus den Projekten werden die Studierenden im Halbjahrespraktikum im Rahmen einer Intervisionsgruppe und anschließend in einem A&O-Diplomandenkolloquium weiter beraten und betreut. - Klinische Psychologie (KP) In diesem Fach sollen die Studierenden Kenntnisse und Basiskompetenzen erwerben, die sie befähigen, in klinisch-psychologischen Praxisfeldern tätig zu werden. Dies schließt die Vorbereitung auf die Kooperation mit Angehörigen anderer gesundheits- und sozialwissenschaftlicher Fachrichtungen ein. Die Klinische Psychologie beschäftigt sich mit der Erforschung der Ätiologie und der Genese psychischer Störungen, der diagnostischen und klinischen Urteilsbildung und der Veränderungsmöglichkeit von Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen. In der psychosozialen und medizinischen Versorgung beteiligt sich die Klinische Psychologie durch Diagnostik, Beratung und Therapie an der Prävention und Rehabilitation und übernimmt Aufgaben in der kurativen Versorgung, nicht nur bei psychischen sondern auch bei somatischen Krankheiten. Die Ausbildung in Klinischer Psychologie konzentriert sich auf die Grundlagen, ihre allgemeinen Fragestellungen und ihre Methodologie. Entsprechend der Spezialisierung in den Grundlagen und dem Training werden unterschiedliche Interventionsmethoden angeboten. Hierzu werden im Basisteil Lehrveranstaltungen zu den folgenden Themenangeboten: Theorien, Methoden der Klinischen Psychologie, Exemplarische Darstellung theoretischer 13 Modelle, Behandlung, ethischer, sozialer und rechtlicher Probleme in der Berufstätigkeit, Modelle psychosoziale Versorgung im Gesundheitswesen mit besonderer Berücksichtigung präventiver und rehabilitativer Anteile, Ätiologie, Genese und Verlauf psychischer Störungen, Methoden der Diagnostik, Beratung und Intervention bei verschiedenen Gruppen. Die Schwerpunktvertiefung des Faches wird in den Projekten durchgeführt. Hier werden u.a. angeboten: Exemplarische Behandlung von Verhaltens-, Erlebensstörungen und psychosomatischen Störungen, Interventionsmethoden wie Psychoanalyse und Verhaltenstherapie. Veranstaltungen zu klinischer Neuropsychologie, Psychosomatik, Psychopharmakologie und Verhaltensmedizin außerhalb des Pflichtteils können den Schwerpunkt ergänzen. Eine Psychotherapieausbildung ist nicht Gegenstand der Ausbildung. - Pädagogische Psychologie (PP) Gegenstandsbereich der Pädagogischen Psychologie ist die Optimierung und institutionalisierter und außerinstitutionlisierter Prozesse der Sozialisation, Erziehung und Ausbildung durch Erforschung und Beeinflussung. Zu den Anwendungsgebieten zählen vor allem Sozialfelder wie Familie, Vorschulerziehung, Schule, Institutionen beruflicher Aus- und Weiterbildung, Hochschulen, Institutionen der Erwachsenenbildung, der Erziehungs- und Familienberatung, der Bildungsforschung und Bildungsbera-tung und Bereiche der Massenkommunikation. Die Ausbildung gliedert sich in die Teilbere-che: Zielanalyse (partielle Bestimmung von erziehungsrelevanten Normen und Lernzielen, Feststellung von Zielwertdiskrepanzen in Ausbildungsprozessen), Bedingungsanalyse (Erforschung der Auswirkungen elterlicher Erziehung, Leistungsbeurteilung, pädagogisch-psychologische Diagnostik), Intervention und Evaluation (Prävention von Erziehungsproblemen, Veränderung von Erziehungsprozessen von der Vorschule bis zur Universität, Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung von Interventionen und der Einsatz von Verfahren zur Kontrolle von Interventionseffekten). Es werden im Basisteil Lehrveranstaltungen angeboten u.a. zu: Bedingungen menschlichen Lernens, Modelle des Erziehungsgeschehens, Modell der Genese, der Erklärung und der Beeinflussung von Erziehungs- und Ausbildungsproblemen, Modelle der Bildungs- und Erziehungsberatung, Methoden und Ergebnisse der Unterrichtsforschung. Der Schwerpunktteil, der im Projekt studiert wird, beschäftigt sich mit der exemplarischen Praxisvertiefung am Beispiel folgender Themen: Verfahren pädagogisch - psychologischer Diagnostik, Modelle der Lehrer - Schüler - Interaktion, Erziehungs- und Verhaltensstile, Methoden der Planung und Evaluation pädagogisch - psychologischer Maßnahmen, Organisation von Lehr - und Lernprozessen, mediengebundene Lernformen. - Rechtspsychologie (RP) Die Rechtspsychologie umfaßt die traditionellen Felder der Forensischen Psychologie und der Kriminalpsychologie. Aber auch die Polizeipsychologie gehört zu ihrem Gegenstandsbereich. Hauptgebiete sind psychologische Implikationen des Rechts, die Psychologie im Rechtsvollzug und die Psychologie der Rechtsfolgen. Die Rechtspsychologie erforscht Fragen zu den Formen und den Entstehungsbedingungen kriminellen Handelns den Auführungsformen, der Aufdeckung, der Vorbeugung und Bestrafung von Verbrechen, der Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen, die Entscheidungsbedingungen richterlichen Handelns, Strafvollzug und die Wirkung von Behandlungsmaßnahmen bei Straftätern, rechtliche Sozialisation und das Erleben von Gerechtigkeit, der Hilfe bei Ehescheidungen und dem Sorgerecht. Rechtspsychologische Probleme erfordern eine Verknüpfung von Theorien, Methoden und Ergebnissen aus der Allgemeinen, Entwicklungs-, Differentiellen und Sozialpsychologie. Im Basisteil werden Veranstaltungen zu u.a. folgenden Themen angeboten: Geschichte der Rechtspsychologie, Zeugenpsychologie, Sozialpsychologie des Rechtswesens, Theorien abweichenden Verhaltens, Aggression und Delinquenz, Strafvollzug und Resozialisierung, Kriminalität und Massenmedien, Trennung und Scheidung, Vormundschafts-, Pflegschaftsund Betreuungswesen (Minderjährige und Erwachsene), Sozial- und Verkehrsrecht. 14 Die Schwerpunktvertiefung im Projekt beschäftigt sich u.a. mit Themen zur Evaluation von Therapieprogrammen bei Rechtsbrechern, Viktimologie, außergerichtliche Konfliktlösung, experimentelle Erforschung der Bedingungen der Gerichtsverhandlung und der Zeugenpsychologie, empirische Erforschung von Menschenbildern und Handlungsmodellen von Juristen und Psychologen. Die Projekte in der Rechtspsychologie sind i.a. interdisziplinäre Projekte und schließen i.d.R. Jura, Rechtssoziologie, forensische Medizin oder Sozialpädagogik ein. b) die Methodenfächer - Psychologische Diagnostik und Intervention (D&I) Das Fach soll in allgemeiner Form diagnostische Prinzipien und Techniken und exemplarisch die Anwendung ausgewählter Verfahren behandeln. Zu den wesentlichen Zielsetzungen eines kombinierten Faches für Diagnostik und Intervention gehört es, Diagnosen nicht als Selbstzweck und Interventionen nicht ohne Ableitung ihrer Funktion zu betrachten. Jede konkrete Intervention strebt ein bestimmtes Ziel an, entscheidungsorientierte Diagnostik liefert Informationen darüber, wieweit im jeweils vorliegenden Einzelfalle verschiedene mögliche Interventionen das gesetzte Ziel zu erreichen gestatten. Die Veranstaltungen umfassen u.a. die folgenden Themen: die Verflechtung der Einzelfalldiagnostik mit der von sozialen und ökologischen Bedingungen,(dies schließt ein situationsdiagnostisches, systemund veränderungszentriertes Vorgehen ein), Testtheorie und- Konstruktion, Rahmengrundlagen psychologischer Diagnostik, rechtliche und institutionelle Probleme psychologischer Diagnostik und Intervention, Verhaltensbeobachtung und -analyse, Exploration und Anamneseerhebung, die Gestaltung der diagnostischen Situation sowie ein Überblick zu den diagnostischen und interventiven Verfahren jeweils nach Anwendungsfeldern und Probanden (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Alte, Institutionen und Gruppen...) vervollständigen das Angebot. - Evaluations- und Forschungsmethoden (E&F) Das Fach widmet sich in Fortsetzung und Erweiterung der Psychologischen Methodenlehre aus dem Grundstudium komplexeren Verfahren der Darstellung, Beschreibung und Beurteilung wissenschaftlich-psychologischer Untersuchungen. Es werden die methodologischen Grundlagen wissenschaftstheoretisch reflektiert. Dazu gehören die „Verstehen-Erklären-Kontroverse„, allgemein: Argumentationstheorien sowie sprachanalytische Reflexion bzgl. Bedeutungs- und Wahrheitstheorien als Kriterien wissenschaftlicher Theorienbildung. Methodisch werden die Kriterien das Qualitätsmanagements und der empirischen Evaluationsforschung vermittelt. Dies sind unter anderem Planungsmethoden, wie sie in Versuchsplanung und Epidemiologie angeboten werden, sowie Metaanalyse und Entscheidungsmodelle. Zu den Forschungsmethoden gehören die komplexeren statistischen Modelle der Multivariaten Verfahren wie: Faktorenanalyse, Regressionsanalyse, Korrepondenzanalyse, Clusteranalyse, Zeitreihenanalyse, Allgemeines Lineares Modell (LISREL u.a.). Einzelfallforschung, Testtheoretische Modelle, multidimensionale Skalierungsverfahren und Latent Class Analyse nehmen einen weiteren Platz ein. Darüber hinaus werden formal-qualitative Modellierungen wie Vorhersageanalyse (DEL) und Formale Begriffsanalyse vorgestellt. Illustriert werden diese Techniken in praktischen Studienprojekten durch Fragestellungen aus dem Gesundheitswesen, der Risikopsychologie und der Umweltpsychologie. Dazu gehört auch die vertiefte Einarbeitung in die EDV-Software (SPSS, MultimediaAnwendungen). c) das Forschungsorientierte Vertiefungsfach (FOV): Den Studierenden soll im Rahmen eines Forschungsorientierten Vertiefungsfaches die Möglichkeit gegeben werden, wissenschaftliche Arbeit aus der Perspektive der Forscherin oder des Forschers kennenzulernen. Diese Erfahrung soll den Studierenden dazu verhelfen, einen gründlicheren Einblick in Konzepte und Verfahrensweisen psychologischer Forschung zu gewinnen. Das Forschungsorientierte Vertiefungsfach dient zur Fortsetzung der Fächer des 15 Grundstudiums im Hauptstudium. Ein FOV muß dabei mindestens mit 4 SWS und darf höchstens mit 8 SWS kapazitätswirksam ausgestattet werden. Im Studiengang Psychologie werden gem. § 23 (1,3) DPO die unten aufgeführten Forschungsvertiefungsfächer angeboten: - Gesundheits- und Rehabilitationspsychologie - Umwelt und Management (Risikopsychologie, Wirtschaftspsychologie, Umweltpsychologie) - Kulturpsychologie (Kunst, Wissenschaft, Religion, Politik) unter besonderer Berücksichtigung interkultureller Vergleiche und der Psychologie der Geschlechterdifferenz - Neurokognitionspsychologie - Angewandte Entwicklungspsychologie d) das nicht-psychologische Fach (NPF): Das nicht-psychologische Fach im Studium der Psychologie soll den Studierenden die Möglichkeit einräumen, über die Grenzen der eigenen Wissenschaftsdisziplin hinaus eine andere Wissenschaft, insbesondere deren Erkenntnisinteressen, Konzepte und Methoden, in den Grundzügen kennenzulernen. Das Studium des nicht-psychologischen Faches soll die Berufsqualifikation von Psychologen und Psychologinnen fördern und erweitern. Das Studium des nicht-psychologischen Faches soll mindestens 8 Semesterwochenstunden umfassen. Es kann bereits in der Grundstudienphase aufgenommen werden. Näheres regeln die Bestimmungen der jeweiligen Nebenfachvereinbarung. Nicht-psychologische Fächer sind gem. § 23 (1,4) DPO: - Arbeitswissenschaft - Biologie - Medizin für Psychologen - Rechtswissenschaften - Soziologie - Philosophie - Wirtschaftswissenschaft Andere nicht-psychologische Fächer können vom Diplomprüfungsausschuß auf schriftlichen Antrag zugelassen werden. e) Plichtveranstaltungen: - Das Diagnostische Praktikum (DIPR) Das Diagnostische Praktikum gliedert sich in zwei Teile. Der Teil I (Basisteil): umfaßt drei SWS und ist Bestandteil des Methodenfaches Diagnostik und Intervention. Hier werden die allgemeinen Prinzipien der Gestaltung der Untersuchungssituation (wie Gesprächstechniken, Anamnese und Explorationstechniken), Sammlung von Informationen zur Bewertung einer Intervention, die beispielhafte Durchführung von 16 Verfahren zur Verhaltens-, Persönlichkeits-, Leistungs-, Fähigkeitsdiagnostik Einzelner, zur Systemdiagnostik von Gruppen und Familien unter Anleitung, sowie die Grundlagen der Gutachtenerstellung geübt. Es wird angestrebt, ausgewählte Verfahren auch computerunterstützt vorzustellen. Der Teil II (Schwerpunktvertiefungsteil): umfaßt 2 SWS und beinhaltet die spezifischen Verfahren und Settings in den Anwendungsfächern. Es wird deshalb empfohlen, diesen Teil an den Anwendungsfächern zu orientieren. Der zweite Teil des Diagnostischen Praktikums schließt die Gutachtenerstellung zu einem Fall aus den Themengebieten ein. Der schwerpunktspezifische Teil des Diagnostischen Praktikums der Arbeits- und Organisationspsychologie beinhaltet Arbeitsanalyseverfahren, diagnostische Verfahren der Personalauswahl, und daraus folgende verschiedene Beratungs- und Gestaltungsansätze. Der schwerpunktspezifische Teil des Diagnostischen Praktikums in der Rechtspsychologie umfaßt u.a. die Bereiche Forensische Diagnostik der Zeugenaussage, der Glaubwürdigkeit, der Schuldfähigkeit etc., die zivilrechtliche Diagnostik der Geschäftsfähigkeit, Reifebeurteilungen, sozial- und verkehrsrechtliche Fragestellungen und Fragen des Kindeswohls im Zusammenhang mit Scheidung , Adoption und Pflegschaften. Der schwerpunktspezifische Teil des Diagnostischen Praktikums in der Klinischen Psychologie beinhaltet die jeweils spezifischen diagnostischen Ansätze der einzelnen Beratungs- und psychotherapeutischen Methoden (Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, Familientherapie, Kinderpsychotherapie, Erziehungs- und Gesundheitsberatung, Rehabilitation). Der schwerpunktspezifische Teil des Diagnostischen Praktikums in der Pädagogischen Psychologie umfaßt die Methoden der Gesprächsführung und Verhaltensbeobachtung in Erziehungs- und Ausbildungssituationen, Verfahren der Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen der Erwachsenenbildung, Verfahren zur Diagnose, Prävention und Beratung bei Entwicklungsproblemen in unterschiedlichen Stufen des Lebensalters sowie die Verfahren der schulpsychologischen Diagnostik und Bildungsberatung. Für die Diagnostischen Praktika werden Tutorien eingerichtet. - Qualitative Methoden II Im Hauptstudium liegt der Schwerpunkt auf den Auswertungsmethoden der qualitativen Forschung. Dazu gehören die Inhaltsanalyse, die Grounded Theory, die Diskursanalyse, die Konversationsanalyse, die Metaphernanalyse, die dialogische Hermeneutik, die objektive Hermeneutik, die dichte Beschreibung, das szenische Verstehen und die psychoanalytische Hermeneutik. Ferner werden Kriterien für die Qualität qualitativer Forschung vermittelt und die wissenschaftstheoretischen Grundlagen unter Bezugnahme auf methodologische Paradigmen und Basistheorien der qualitativen Forschung vertieft. Dazu gehören die Hermeneutik, die Phänomenologie, die moderne Sprachphilosophie, der symbolische Interaktionismus und die Psychoanalyse als Kultur- und Sozialisationstheorie. § 12 Das Halbjahrespraktikum (1) Das Halbjahrespraktikum ist Bestandteil des Hauptstudiums. Es soll die Möglichkeit schaffen, Arbeitsbedingungen und Anforderungen psychologischer Berufspraxis aus eigener Erfahrung und durch eigene, an praktischen Problemen orientierte Arbeit kennenzulernen. Ziel des Praktikums ist sowohl die Erweiterung der fachlichen Qualifikation, vor allem im berufspraktischen Bereich, als auch berufliche Selbsterfahrung. (2) I.d.R. wird das Praktikum durch in den jeweiligen Institutionen tätige Diplompsychologen oder Diplompsychologinnen angeleitet. Im Lauf des Praktikums soll erreicht werden, daß die Studierenden eigenständig, jedoch unter Anleitung und in Absprache mit den betreuenden Diplompsychologen oder Diplompsychologinnen die wesentlichen Aufgaben von Diplompsychologen und Diplompsychologinnen in diesem Praxisbereich wahrnehmen. 17 (3) Das Halbjahrespraktikum sollte in die universitäre Ausbildung integriert werden. (4) Voraussetzung für den Erhalt eines Nachweises über das Halbjahrespraktikum ist die Vorlage einer Bescheinigung der jeweiligen Institution über Art, Umfang und Dauer der praktischen Tätigkeit sowie eines Praxisberichtes. Näheres regelt die Praxisordnung § 13 Formen von Studienleistungen und Prüfungsvorleistungen (1) Nachweise erfolgreicher Teilnahme (NET) gem. § 5 (2) DPO haben folgende Form: 1. Hausaufgaben mit mündlicher Rücksprache 2. Dokumentation der Erhebung und Auswertung im Rahmen von Untersuchungen 3. Schriftliches Lösen fachspezifischer Aufgaben im Rahmen von Lehrveranstaltungen 4. Referate 5. Protokoll mit fachspezifischer Interpretation Die Form der Leistung wird vom Veranstalter zu Beginn der Lehrveranstaltung festgelegt. Die Leistungen in den jeweiligen Basisanteilen der Anwendungsfächer (NET) sind in Art und Umfang von den Leistungsnachweisen (LN) in den drei gewählten Anwendungsfächern zu unterscheiden. (2) Leistungsnachweise (gem. § 5(3) DPO) haben folgende Form: 1. 2. 3. 4. 5. Hausaufgabe mit mündlicher Rücksprache Aufgabenklausur Dokumentation der Erhebung und Auswertung im Rahmen von Untersuchungen. Dokumentation einer empirischen Untersuchung: Datenerhebung, Analyse, Interpretation Referat mit schriftlicher Ausarbeitung Die Form der Leistungsnachweise wird vom Veranstalter/von der Veranstalterin zu Beginn der Lehrveranstaltung festgelegt. (3) Bei nicht erfolgreicher Bearbeitung einer der unter (1) oder (2) genannten Aufgabenstellungen wird die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben. 18 (4) Nachweise der erfolgreichen Teilnahme und Leistungsnachweise müssen spätestens bis zum Beginn der Veranstaltungszeit des folgenden Semesters erbracht und bewertet sein. Die Leistungen sind spätestens 4 Wochen nach Abgabe der Arbeit zu bewerten. (5) Im übrigen gilt, was die Arten der Prüfungsvorleistungen betrifft §5 DPO und was die Bewertung der Prüfungsvorleistungen betrifft §7 DPO § 14 Diplomarbeit (1) Gemäß §16 (1) DPO ist die Diplomarbeit ist eine selbständige, wissenschaftliche Arbeit über eine Fragestellung aus der Psychologie. Sie soll zeigen, daß durch das Studium die Fähigkeit erworben wurde,in einem begrenzten Zeitraum - über eine Analyse der einschlägigen Fachliteratur den gegenwärtigen Kenntnisstand und die Theorien zu dem durch das Thema der Diplomarbeit angesprochenen Problemfeld der Psychologie zu erarbeiten und kritisch zu würdigen; - zur Bearbeitung der Fragestellung geeignete Verfahren und Forschungsmethoden auszuwählen oder neu zu entwickeln; - eigene Befunde und Schlußfolgerungen zu erarbeiten und darzustellen und deren Bedeutung für Kenntnisstand, Theorien und Modelle der Psychologie zu erörtern. Das Thema der Diplomarbeit muß im Schwerpunkt eine Fragestellung aus dem Gebiet der Psychologie enthalten. Es kann sich inhaltlich auf die Projektthemen des Hauptstudiums, auf das Halbjahrespraktikum, auf das Forschungsorientierte Vertiefungsfach sowie auf alle Themengebiete des Grund- und Hauptstudiums beziehen. (2) Für die Anfertigung der Diplomarbeit steht ein Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung. Im Einzelfall kann der DPA gemäß §16 (3) die Bearbeitungszeit um bis zu 6 Wochen verlängern. (3) Das Bewertungsverfahren soll gemäß §16 (10) DPO 4 Wochen nicht überschreiten. (4) Im übrigen gelten die Bestimmungen des §16 DPO. § 15 Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen (gem. § 26/27 DPO) Diese Studienordnung ist von Fachbereich 11 verabschiedet worden und tritt mit Wirksamwerden der DPO vom 1.10.99 in Kraft. Sie gilt für alle Studierende, die ab Wintersemester 1999/2000 erstmalig für den Diplomstudiengang Psychologie eingeschrieben worden sind. Für alle übrigen Studierenden entsprechend den Übergangsbestimmungen im § 29 der DPO. Teil dieser Studienordnung ist der Anhang. 1