Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung – Lehrerprüfungsamt – Prüfungsfach Name: Informatik (Dieses Fach ist nur wählbar in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften, siehe Anlage WiWi) Vorname: ANLAGE zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an der Oberstufe – Berufliche Schulen – Bitte die Belege entsprechend den am rechten Rand vorgegebenen lfd. Nummern durchnummerieren. Anzugeben sind der Name des Leiters, die Art und der Gegenstand der einzelnen Lehrveranstaltungen. Lfd. Nr. 1. Mathematische Grundlagen der Informatik S Vorlesung S Übung 1 (mit Erfolg) 2 2. Informatik im Nebenfach S Vorlesung S Übung S Vorlesung S Übung 3 (mit Erfolg) 4 5 (mit Erfolg) 6 3. Formale Grundlagen der Informatik (Einführung) S Vorlesung S Übung 7 (mit Erfolg) 8 4. Praktische Informatik S Vorlesung S Übung 9 (mit Erfolg) 10 5. Technische Informatik S Vorlesung S Übung 11 (mit Erfolg) 12 (mit Erfolg) 13 6. Proseminar S 7. Gesellschaftliche Voraussetzungen und Folgen der Informatik S Vorlesung 14 S Vorlesung 15 8. Lokale Netzwerke (mit Erfolg) 16 S (mit Erfolg) 17 S (mit Erfolg) 18 S Praktikum 9. Vertiefende Veranstaltungen im Bereich Software-Systeme in Organisationen Datenbankentwicklung und -anwendung Datum: Unterschrift LPrA 152/17 Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 18. Mai 1982 Anlage 4 Lehramt an der Oberstufe – Berufliche Schulen – Informatik (Dieses Fach ist nur wählbar in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften) I. Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis der für die Informatik erforderlichen mathematischen Grundlagenkenntnisse. 2. Erfolgreiche Teilnahme an zwei Veranstaltungen mit Übungen zur Informatik im Nebenfach. 3. Erfolgreiche Teilnahme an einer einführenden Vorlesung zu den formalen Grundlagen der Informatik sowie an je einer Veranstaltung zur Praktischen und zur Technischen Informatik mit Übungen. 4. Erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar. 5. Teilnahme an zwei Vorlesungen zu gesellschaftlichen Voraussetzungen und Folgen der Informatik. 6. Erfolgreiche Teilnahme an einem Praktikum zu Lokalen Netzwerken und an zwei vertiefenden Veranstaltungen im Bereich Software-Systeme in Organisationen, davon eine zur Datenbankentwicklung und -anwendung. II. Prüfungsanforderungen 1. Kenntnis grundlegender Fragestellungen, Methoden und Anwendungen der Informatik. 2. Vertiefte Kenntnisse in einem Kerngebiet betrieblicher Anwendungen der Informatik, einschließlich der sozialen Implikationen. 3. Fähigkeit zur Analyse komplexer Geschäftsprozesse und zur methodischen Entwicklung betrieblicher Softwaresysteme. III. Arbeit unter Aufsicht Untersuchung eines komplexen betrieblichen Problems mit den Methoden der Informatik.