Informatik (Dieses Fach ist nur wählbar in Verbindung mit der

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Landesinstitut
für Lehrerbildung
und Schulentwicklung
– Lehrerprüfungsamt –
Prüfungsfach
Name:
Informatik
(Dieses Fach ist nur wählbar in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung
Wirtschaftswissenschaften, siehe Anlage WiWi)
Vorname:
ANLAGE zur Meldung
zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an der Oberstufe – Berufliche Schulen –
Bitte die Belege entsprechend den am rechten Rand vorgegebenen lfd. Nummern durchnummerieren.
Anzugeben sind der Name des Leiters, die Art und der Gegenstand der einzelnen Lehrveranstaltungen.
Lfd. Nr.
1. Mathematische Grundlagen der Informatik
S
Vorlesung
S
Übung
1
(mit Erfolg)
2
2. Informatik im Nebenfach
S
Vorlesung
S
Übung
S
Vorlesung
S
Übung
3
(mit Erfolg)
4
5
(mit Erfolg)
6
3. Formale Grundlagen der Informatik (Einführung)
S
Vorlesung
S
Übung
7
(mit Erfolg)
8
4. Praktische Informatik
S
Vorlesung
S
Übung
9
(mit Erfolg)
10
5. Technische Informatik
S
Vorlesung
S
Übung
11
(mit Erfolg)
12
(mit Erfolg)
13
6. Proseminar
S
7. Gesellschaftliche Voraussetzungen und Folgen der Informatik
S
Vorlesung
14
S
Vorlesung
15
8. Lokale Netzwerke
(mit Erfolg)
16
S
(mit Erfolg)
17
S
(mit Erfolg)
18
S
Praktikum
9. Vertiefende Veranstaltungen im Bereich Software-Systeme in Organisationen
Datenbankentwicklung und -anwendung
Datum:
Unterschrift
LPrA 152/17
Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter
an Hamburger Schulen
vom 18. Mai 1982
Anlage 4
Lehramt an der Oberstufe
– Berufliche Schulen –
Informatik
(Dieses Fach ist nur wählbar in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften)
I. Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der für die Informatik erforderlichen mathematischen Grundlagenkenntnisse.
2. Erfolgreiche Teilnahme an zwei Veranstaltungen mit Übungen zur Informatik im Nebenfach.
3. Erfolgreiche Teilnahme an einer einführenden Vorlesung zu den formalen Grundlagen der Informatik sowie an je einer Veranstaltung zur Praktischen und zur Technischen Informatik mit
Übungen.
4. Erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar.
5. Teilnahme an zwei Vorlesungen zu gesellschaftlichen Voraussetzungen und Folgen der Informatik.
6. Erfolgreiche Teilnahme an einem Praktikum zu Lokalen Netzwerken und an zwei vertiefenden
Veranstaltungen im Bereich Software-Systeme in Organisationen, davon eine zur Datenbankentwicklung und -anwendung.
II. Prüfungsanforderungen
1. Kenntnis grundlegender Fragestellungen, Methoden und Anwendungen der Informatik.
2. Vertiefte Kenntnisse in einem Kerngebiet betrieblicher Anwendungen der Informatik, einschließlich der sozialen Implikationen.
3. Fähigkeit zur Analyse komplexer Geschäftsprozesse und zur methodischen Entwicklung betrieblicher Softwaresysteme.
III. Arbeit unter Aufsicht
Untersuchung eines komplexen betrieblichen Problems mit den Methoden der Informatik.
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