Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung – Lehrerprüfungsamt – Name: Prüfungsfach Betriebswirtschaftslehre nur in Verbindung mit einer gewerblich-technischen Fachrichtung Vorname: ANLAGE zur Meld ung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an der Oberstufe – Berufliche Schulen – Bitte die Belege entsprechend den am rechten Rand vorgegebenen lfd. Nummern durchnummerieren. Anzugeben sind der Name des Leiters, die Art und der Gegenstand der einzelnen Lehrveranstaltungen. 1. Einführende Veranstaltungen Betriebswirtschaftslehre III, Volkswirtschaftslehre I, Grundlagen der Buchhaltung, Privates Recht (BGB und HBG), Einführung in die EDV und Rechnerpraktikum S 1 S 2 S 3 S 4 S 5 S 6 2. Weiterführende Veranstaltungen a) Kernvorlesungen in Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre S 7 S 8 b) Kernvorlesung zur Volkswirtschaftstheorie oder -politik S 9 c) Vorlesung zur Theoriegeschichte der Wirtschaftswissenschaften S 10 d) Vorlesung nach freier Wahl S 11 e) wirtschaftswissenschaftliches Seminar zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre S (mit Erfolg) Datum: Unterschrift LPrA 152/40 12 Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 18. Mai 1982 Anlage 4 Lehramt an der Oberstufe – Berufliche Schulen – Betriebswirtschaftslehre (Dieses Fach ist nur wählbar in Verbindung mit einer gewerblich-technischen Fachrichtung) I. Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis der Teilnahme an folgenden Veranstaltungen: Betriebswirtschaftslehre III, Volkswirtschaftslehre I, Grundlagen der Buchhaltung, Privates Recht (BGB und HGB), Einführung in die EDV und Rechnerpraktikum 2. Teilnahme an Kernvorlesungen in Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre 3. Teilnahme an Kernvorlesungen zur Volkswirtschaftstheorie oder -politik 4. Teilnahme an Vorlesungen zur Theoriegeschichte der Wirtschaftswissenschaften 5. Teilnahme an einer Vorlesung nach freier Wahl 6. Erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre II. Prüfungsanforderungen 1. Überblick über die grundlegenden Tatsachen und Gesetzmäßigkeiten der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre. Vertrautheit mit den fachlichen Begriffen und Methoden. 2. Kenntnisse der Grundzüge der betriebswirtschaftlichen Theorien und Methoden. 3. Vertiefende Kenntnisse in einem der in II. 2 enthaltenen Gebieten. III. Arbeit unter Aufsicht Aufgabensatz aus den in II. 2 enthaltenen Gebieten.