Reifeprüfung am BORG Spittal/Drau

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Reifeprüfung am BORG Spittal/Drau
SCHRIFTLICHE KLAUSURPRÜFUNGEN
Anfang Mai
MÜNDLICHE REIFEPRÜFUNG
etwa 4-5 Wochen später
Umfang der Reifeprüfung
Wahl einer der drei folgenden Möglichkeiten durch die Schüler/innen:
1
3 schriftliche Klausuren
4 mündliche
Prüfungen
2
4 schriftliche Klausuren
3 mündliche
Prüfungen
3
Fachbereichsarbeit und 3 schriftliche Klausuren
3 mündliche
Prüfungen
Schriftliche Reifeprüfung – Wahl der Gegenstände
Schriftliche Reifeprüfung mit Fachbereichsarbeit
(3 schriftliche Gegenstände!):
Alle Zweige


Deutsch

Mathematik
Englisch, Italienisch,
Französisch, Latein
Schriftliche Reifeprüfung ohne Fachbereichsarbeit
(3 oder 4 schriftliche Gegenstände),
a) Musik und BGW

Deutsch

Mathematik

Englisch

Italienisch
Französisch
Latein
b) Naturwissenschaftlicher Zweig
(eine Fremdsprache verpflichtend)



Deutsch
Mathematik
Englisch

Italienisch
Französisch
Latein

Biologie
Physik
c) Leistungssportler/innen
(eine Fremdsprache verpflichtend)




Deutsch
Mathematik
Englisch
Italienisch
Französisch

Sportkunde
Umfang – Schriftliche Reifeprüfung (2011/12)
Gegenstand
Aufgabenstellung
Arbeitszeit
DEUTSCH
Eines von 3 verschiedene Themen
5 Stunden
MATHEMATIK
4 bis 6 Aufgaben
(mit Argumentation und
Interpretation)
4 Stunden
ENGLISCH
Standardisierte Reifeprüfung
Reading, Listening,
Language in Use, Writing
5 Stunden
ITALIENISCH
FRANZÖSISCH
a)Aufsatz,
b) 2 Texte zu einem von 2 Themen
(Impuls bzw. kurzer Text)
5 Stunden
LATEIN
Übersetzung (140-170 Wörter)
Interpretation, Umfeldfrage
4 Stunden
BIOLOGIE
3-4 Aufgaben
(mit praxisorientiertem bzw.
experimentellem Teil)
4 Stunden
PHYSIK
3-4 Aufgaben
(mit praxisorientiertem bzw.
experimentellem Teil)
4 Stunden
SPORTKUNDE
3 Themen
(mit praxisorientiertem Teil)
4 Stunden
Fachbereichsarbeit:
Das Thema der Fachbereichsarbeit (FBA) kann aus dem Stoffbereich eines oder zweier
Gegenstände der 8. Klasse stammen, die zur mündlichen Reifeprüfung wählbar sind.
Die FBA ist einem Gegenstand zuzuordnen. Eine Vereinbarung über das Thema muss
Ende der 7. Klasse erfolgen
Betrifft die FBA eine lebende Fremdsprache, dann muss sie in dieser Sprache
abgefasst werden.
Eine Fachbereichsarbeit soll etwa 25 Seiten umfassen und keine reine Literaturarbeit
sein.
Mündliche Reifeprüfung – Wahl der Gegenstände
Musik
Gegenstandsgruppe A
(geisteswissenschaftliche Fächer)
Gegenstandsgruppe B
(Sprachen)
Religion (rk./ev.)
Englisch
Geographie und Wirtschaftskunde
Deutsch
Italienisch
Mathematik
Geschichte und Sozialkunde / Politische
Bildung
Französisch
Biologie und Umweltkunde
Psychologie und Philosophie
Latein
Chemie
Gegenstandsgruppe C
(mathematisch-naturwissenschaftliche
Fächer)
Musikerziehung
Physik
Musikerziehung mit Instr.
Informatik (6-8.Kl.)
Wahlmöglichkeiten
bei 3 mündlichen Prüfungen:
Wahlmöglichkeiten
bei 4 mündlichen Prüfungen:
ABC / ABB / AAB
ABCC / ABBC / AABC / AABB / AAAB
Eine Fremdsprache muss mündlich gewählt werden.
(Bei Latein muss mündlich oder schriftlich Englisch gewählt werden.)
BGW
Gegenstandsgruppe A
(geisteswissenschaftliche Fächer)
Gegenstandsgruppe B
(Sprachen)
Religion (rk./ev.)
Englisch
Geographie und Wirtschaftskunde
Deutsch
Italienisch
Mathematik
Geschichte und Sozialkunde / Politische
Bildung
Französisch
Biologie und Umweltkunde
Psychologie und Philosophie
Latein
Chemie
Gegenstandsgruppe C
(mathematisch-naturwissenschaftliche
Fächer)
Bildnerische Erziehung
Physik
Bildnerische Erziehung mit BGW
Informatik (6-8.Kl.)
Wahlmöglichkeiten
bei 3 mündlichen Prüfungen:
Wahlmöglichkeiten
bei 4 mündlichen Prüfungen:
ABC / ABB / AAB
ABCC / ABBC / AABC / AABB / AAAB
Eine Fremdsprache muss mündlich gewählt werden.
(Bei Latein muss mündlich oder schriftlich Englisch gewählt werden.)
Naturwissenschaftlicher Zweig
Gegenstandsgruppe A
(geisteswissenschaftliche Fächer)
Gegenstandsgruppe B
(Sprachen)
Religion (rk./ev.)
Englisch
Geographie und Wirtschaftskunde
Deutsch
Italienisch
Mathematik
Geschichte und Sozialkunde / Politische
Bildung
Französisch
Biologie und Umweltkunde
Psychologie und Philosophie
Latein
Chemie
Bildnerische Erziehung
Gegenstandsgruppe C
(mathematisch-naturwissenschaftliche
Fächer)
Physik
Informatik (6-8.Kl.)
Wahlmöglichkeiten
bei 3 mündlichen Prüfungen:
Wahlmöglichkeiten
bei 4 mündlichen Prüfungen:
ABC / BBC / BCC
ABCC / ABBC / AABC / BBCC / BCCC
Eine Fremdsprache muss mündlich gewählt werden.
(Bei Latein muss mündlich oder schriftlich Englisch gewählt werden.)
Leistungssportler/innen
Gegenstandsgruppe A
(geisteswissenschaftliche Fächer)
Gegenstandsgruppe B
(Sprachen)
Religion (rk./ev.)
Englisch
Geographie und Wirtschaftskunde
Deutsch
Italienisch
Mathematik
Geschichte und Sozialkunde / Politische
Bildung
Französisch
Biologie und Umweltkunde
Gegenstandsgruppe C
(mathematisch-naturwissenschaftliche
Fächer)
Psychologie und Philosophie
Chemie
Physik
Sportkunde
Wahlmöglichkeiten
bei 3 mündlichen Prüfungen:
Wahlmöglichkeiten
bei 4 mündlichen Prüfungen:
ABC / BBC / BCC
ABCC / ABBC / AABC / BBCC / BCCC
Eine Fremdsprache muss mündlich gewählt werden.
Sportkunde muss schriftlich oder mündlich gewählt werden.
Mündliche Reifeprüfung
In jedem zur mündlichen Reifeprüfung gewählten Gegenstand ist mit dem Fachlehrer /
der Fachlehrerin im ersten Semester der achten Klasse ein SPEZIALGEBIET zu
vereinbaren. Aus diesem Gebiet wird bei der mündlichen Reifeprüfung die Spezialfrage
gestellt.
Bei der mündlichen Normalprüfung erhält der Kandidat/die Kandidatin zwei
Kernfragen (aus dem Stoff der Oberstufe), von denen eine zu beantworten ist.
Gleichzeitig erhält der Kandidat/die Kandidatin eine Spezialfrage aus dem
Spezialgebiet, die auf jeden Fall beantwortet werden muss.
AUSNAHME:
Gegenstand der Fachbereichsarbeit – hier entfällt das Spezialgebiet und damit die
Spezialfrage.
SCHWERPUNKTPRÜFUNG bei der mündlichen Reifeprüfung
Jeder Maturant / jede Maturantin muss bei der mündlichen Reifeprüfung in einem der
gewählten Gegenstände eine Schwerpunktprüfung ablegen. Dazu gibt es die
folgenden vier verschiedenen Möglichkeiten:
Vertiefende Schwerpunktprüfung
Bei der vertiefenden Schwerpunktprüfung in einem Gegenstand ist zunächst die
mündliche Normalprüfung abzulegen (1 von 2 Kernfragen, 1 Spezialfrage).
Zusätzlich erhält der Kandidat / die Kandidatin noch zwei vertiefende Fragen, aus
dem Stoffgebiet des Wahlpflichtgegenstandes. Eine davon ist zu beantworten.
Fächer übergreifende Schwerpunktprüfung
Bei der Fächer übergreifenden Schwerpunktprüfung ist in jedem der
kombinierten Gegenstände zunächst die Normalprüfung abzulegen
(je 1 von 2 Kernfragen, 1 Spezialfrage).
Zusätzlich erhält der Kandidat noch zwei Fächer übergreifende Fragen, von denen
eine zu beantworten ist.
Der Fächer übergreifende Bereich ist Anfang der 8. Klasse festzulegen
Kandidaten / Kandidatinnen aus dem Zweig für Leistungssportler/innen müssen als
Schwerpunktprüfung eine Fächer übergreifende Schwerpunktprüfung wählen.
Schwerpunktprüfung zur Fachbereichsarbeit
Bei der Schwerpunktprüfung zur Fachbereichsarbeit ist zunächst die mündliche
Prüfung in dem Gegenstand, dem die Fachbereichsarbeit zugeordnet ist abzulegen
(1 von 2 Kernfragen jedoch keine Spezialfrage).
Zusätzlich erhält der Kandidat eine Aufgabenstellung aus dem fachlichen Umfeld der
Fachbereichsarbeit, aus deren Behandlung sich ein Fachgespräch ergibt.
Die Schwerpunktprüfung zur Fachbereichsarbeit besteht aus der Präsentation und
Diskussion der FBA sowie der Beantwortung der Umfeldfrage.
Ergänzende Schwerpunktprüfung
Der Kandidat / die Kandidatin wählt zu einem Gegenstand (Gegenstandsgruppe A, B
oder C), dem so genannten Trägerfach, einen Schwerpunkt für die ergänzende
Schwerpunktprüfung.
Dazu gibt es die folgenden Möglichkeiten:



Informatik/Medieninformatik
Eine lebende Fremdsprache
Ab 2007/08 BGW bzw. Instr.
Bei der ergänzenden Schwerpunktprüfung ist zunächst die mündliche
Normalprüfung im Trägerfach abzulegen (1 von 2 Kernfragen, 1 Spezialfrage).
Zusätzlich erhält der Kandidat noch zwei Fragen aus dem Kernstoff des
Trägerfaches, von denen eine unter Einsatz des gewählten Schwerpunktes zu
beantworten ist:



Hilfsmittel aus der Informatik/Medieninformatik – Einsatz des PC
oder
Beantwortung der Frage in der lebenden Fremdsprache
Probe des praktischen Könnens aus BGW bzw. Instr.
Die Gesamtbeurteilung erfolgt nur im Trägerfach.
Weitere Bestimmungen:
Der Fachlehrer / die Fachlehrerin muss der Wahl des Schwerpunktes bei der
ergänzenden Schwerpunktprüfung zustimmen.
Auf eine sinnvolle Fächerkombination ist zu achten.
(Ab 2007/08 kann Bildnerischer Gestalten und Werken als ergänzende
Schwerpunktprüfung für das Fach Bildnerischer Erziehung
bzw. kann Instrumentalmusik als ergänzende Schwerpunktprüfung für das Fach
Musikerziehung herangezogen werden.)
Vorgezogene Teilprüfungen der Reifeprüfung (für Leistungssportler/innen)
Die vorgezogenen mündlichen Teilprüfungen erfolgen in der zweiten Woche des
Schuljahres der 9. Klasse.
In den Pflichtgegenständen BIU, GSKPB und GWK können insgesamt höchstens zwei
vorgezogene mündliche Teilprüfungen der Reifeprüfung abgelegt werden.
Spittal/Drau, 12.03.2007
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