PAORGANSPENDE

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PROBLEMARBEIT – MATERIALIEN
1. ORGANSPENDE - PRO UND CONTRA:
Dr. Klaus
Ketzler,
Deutsche
Stiftung
für Organtransplantation
Prof.
KlausPeter
Jörns,
evangelischer
Theologe
aus Berlin
PRO
Ich bin für die Organspende nach dem Tode und trage deshalb immer
einen Organspendeausweis bei mir. Für mich ist das
selbstverständlich, denn auf Grund meines Berufs weiß ich, wie sehr
Tausende von Patienten auf eine Organverpflanzung hoffen.
Außerdem schließen die für den Fall der Organentnahme
vorgeschriebenen Untersuchungen durch unabhängige Ärzte (in der
Regel Neurologen oder Neurochirurgen, die an der Organentnahme
und -transplantation nicht beteiligt sind) jeden vernünftigen Zweifel
an der Diagnose Hirntod aus.
CONTRA
Ich bin weder bereit, mir ein fremdes Organ einpflanzen noch mir
während meines Sterbens ein Organ entnehmen zu lassen. Denn ich
bestreite das Dogma der Transplantationsmedizin, dass Hirntote tot
sind. Sie sind Sterbende, und jede Organentnahme ist ein Eingriff ins
Sterben. Wer Leben bewahren will, muss daher auch das Recht der
Menschen darauf, in ihrem eigenen Leib zu Ende sterben zu dürfen,
schützen. Wer dieses Recht missachtet, verletzt deshalb die
Grundlagen der Humanität.
Arbeitsanregung:
1. Unterstreichen Sie im Text die Verknüpfungswörter.
2. Bestimmen Sie danach die Art der Konjunktionen nach Form, Verwendung
und Bedeutung.
3. Arbeiten Sie heraus, mit welchen Argumenten die beiden Personen ihre
Haltung zur Organspende begründen.
Nehmen Sie selbst zur Problematik der Organspende Stellung!
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2. TEXTE ZUM THEMA:
TRANSPLANTATIONEN - WANN IST EIN MENSCH WIRKLICH TOT?
Kann das Leiden auf einer Intensivstation zur Routine werden? Menschen, mit fahlen
Gesichtern und Leibern, liegen in ihren Betten, beatmet, mit Elektroden bedeckt, fast
alle im Blickfeld der Kommandozentrale. Hin und wieder ein Alarm, in
unterschiedlicher Tonhöhe und Intensität. Ein Arzt eilt zu einem Bett, beugt sich über
den Menschen, hantiert an Apparaturen und Infusionsschläuchen. Die meisten
Kranken werden die Intensivstation wieder verlassen, und gesundet, diese Zeit aus
dem Bewusstsein streichen. Doch wenn der Neurologe Heinz Angstwurm gerufen
wird, liegt immer ein Mensch in der Station, der vermutlich nie wieder Bewusstsein
haben wird. Sein Gehirn, so fürchten die Ärzte, ist tot, auch wenn sich sein Brustkorb
im Takt der Beatmungsmaschine hebt und senkt, der Körper warm und durchblutet
ist und sich manchmal bewegt. Seine Angehörigen haben einer Organspende
zugestimmt. Und wenn sich die Diagnose bestätigt, dann gibt es keine Zweifel, sagt
Heinz Angstwurm, nur eine Tatsache. "Der Hirntod ist der Tod des Menschen."
Der Professor, Leiter des neurologischen Konziliardienstes der Münchner Unikliniken,
gilt als ein Experte in allen Fragen des Hirntodes, als Gutachter arbeitet er und in
Kommissionen der Bundesärztekammer. Kein Transplantationschirurg in Bayern, der
nicht an ihn verweist.
Immer wieder hat er in Diskussionen erklärt, was der Hirntod ist, in langsamen
Worten, die Schultern etwas vorgebeugt. "Der Mensch ist dann tot, wenn seine
Wesensmerkmale, wenn die körperlich-geistige Einheit unwiderbringlich zerstört ist",
sagte er an einem Abend vor Bonner Abgeordneten. Und das geschehe, wenn das
Gehirn abgestorben sei. Ein totes Organ könne weder eine bekannte noch eine
unbekannte Funktion ausüben. Es sei naturwissenschaftlich und medizinisch falsch,
Hirntote als Sterbende zu bezeichnen. Der Hirntod sei kein metaphysischer, sondern
ein biologischer Sachverhalt. "Das ist keine Wertung des Menschen, so wie es keine
Wertung des Sehens ist, wenn einer ohne Augen blind ist – es ist halt nimmer. Das
ist banal, aber die letzten Dinge sind immer banal."
Dass sich die Hirntod-Kritiker von seinen Argumenten hätten überzeugen lassen, war
nicht zu erwarten. Viel zu oft haben sie gemeinsam auf einem Podium gesessen,
jeder kennt die Worte des anderen. Als der Bremer Hirnforscher und Biologe Gerhard
Roth referiert, der Mensch sei auch ein Mensch, weil er einen Körper habe, und wenn
dieser funktioniere, dann sei er nicht tot, auch wenn das Gehirn abgestorben sei, da
hat sich Heinz Angstwurm schon geärgert. Aber er sagt später nur, dass er ihn nicht
verstehe. "Er stiftet Verwirrung, warum macht er das." In der Biologie bedeute Leben
Verschiedenes, je nach dem, ob man von Lebewesen rede oder von der lebenden
Zelle. "Auch mit dem unabänderlichen Herzkreislaufstillstand ist nicht alles Leben
verschwunden, die Zellen leben noch lange weiter."
Dass das Hirntod-Kriterium einmal angezweifelt werden könnte, damit hat Heinz
Angstwurm nicht gerechnet. Von Anfang an habe er gedacht, dass man sich um die
Grundlagen und um die menschliche Dimension kümmern müsse.
Er legt Wert darauf, dass er Arzt ist, nicht Mediziner. "Medizin ist die
naturwissenschaftliche Basis, aber das reicht nicht zum Arzt aus. Der Arzt muss ein
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Herz haben für Menschen."
"Man muss sich Zeit nehmen", sagt Heinz Angstwurm auch an diesem Sonntag
Nachmittag. Mindestens ein bis zwei Stunden dauert die Diagnose des Hirntodes. Das
EEG, das Elektroenzephalogramm, wird aufgebaut, die Elektroden am Kopf des
Menschen befestigt. Wenigstens eine halbe Stunde muss das EEG laufen, um genau
festzustellen, ob noch Hirnströme vorhanden sind. Nur eine Linie zeichnet das EEG
beim Hirntoten auf, nicht eine Abweichung von der Geraden, nichts, es gibt nur die
Stille. Heinz Angstwurm fragt die Ärzte nach der Vorgeschichte des Menschen, der da
liegt, nach Krankheiten, Untersuchungsberichten, ob Medikamente festgestellt
wurden oder Vergiftungen. Dann könnte auch ein tiefes Koma vorliegen, dem
Hirntod ähnlich, dann wäre die Diagnose nicht erlaubt, sie könnte dem Menschen
schaden.
Jede einzelne Handlung der Diagnose ist festgelegt, die Beobachtungszeit danach,
die zwischen zwölf und 72 Stunden dauert. Immer müssen zwei Ärzte, die nichts mit
der Transplantation zu tun haben, die Diagnose vornehmen.
Im Grunde, sagt Angstwurm, brauche er die Apparaturen nicht, um die Irreversibilität
des Hirntodes zu beweisen. Er prüft all die vielen Reflexe, viele tausend Male hat er
das in den vergangenen zwanzig Jahren getan: Er leuchtet in die Augen, wartet, ob
sich die Pupillen nicht doch verengen; ob sie geweitet bleiben und nicht mehr so
rund sind wie zu Lebzeiten. Er träufelt Eiswasser in das Ohr und schaut, ob die
Augen auf diesen Reiz mit einer schnellen Bewegung reagieren; oder ob sie starr in
ihrer Haltung verharren. Jede Stelle am Kopf, im Gesicht, an Armen und Beinen, im
Rachen hat Bedeutung; wird eine gereizt, dann löst sie im Gehirn eine Reaktion aus,
eine Bewegung, eine Veränderung der Pupillen, ein Husten oder Würgen. Zeigt sich
nicht doch eine kleine Reaktion, ein einziger winziger Reflex? Dann ist dieser Mensch
nicht hirntot.
Nichts soll den Menschen gefährden, bevor die Diagnose nicht sicher ist. "Man muss
sich Zeit nehmen", sagt Heinz Angstwurm. Die Ärzte in der Intensivstation haben die
Angehörigen bereits gefragt, ob eine Organspende möglich ist. Doch auch er spricht
mit ihnen, er sagt, sie könnten bei der Diagnose zuschauen, und er sagt ihnen auch,
dass dies sehr schwer zu ertragen sei, vor allem wenn die Beatmungsmaschine
abgeschaltet wird und sich die Brust nicht mehr hebt und senkt, kein Atemzug mehr
kommen will. Es gebe Kollegen, die eine Anwesenheit der Angehörigen ablehnen,
weil sie so viel Zeit koste. Man müsse viel erklären, man müsse an ihre durch Trauer
und Schock eingeengte Verfassung denken, und man müsse trösten, sagen, dass der
Mensch nicht habe leiden müssen. Schon 1976 habe er den Angehörigen angeboten,
bei der Diagnose dabei zu sein, und immer mehr wollen dies. Manche verlangen auch
nach den Unterlagen, um sie einem vertrauten Arzt zu zeigen. All dies tue er, "das ist
ein Beitrag zur vollkommenen Offenheit, jeder kann alles wissen".
(aus: Heidrun Graupner, Die Prüfung des Professor Angstwurm,
in: Süddeutsche Zeitung, 25.06.97, leicht verändert und gekürzt)
Arbeitsanregungen:
1. Arbeiten Sie die Position von Heinz Angstwurm heraus.
2. Nehmen Sie dazu Stellung.
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ES GEHT UM LEBEN UND TOD
Heribert Prantl
Der Mensch schwitzt. Sein Herz schlägt. Sein Blut pulst durch die Adern. Ist er tot?
Sein Hirn ist tot, also ist er tot, sagen die Mediziner. Doch der Mensch, den die
Transplantationsmedizin "hirntot" nennt, ist noch keine Leiche. Eine hirntote Frau
kann eine Schwangerschaft austragen. Trotzdem: Der Mensch mit abgestorbenem
Gehirn ist tot, sagen die Mediziner – weil er nichts mehr empfinden, wahrnehmen,
beobachten und beantworten, nichts mehr denken und nichts mehr entscheiden
kann.
Die Transplantationsmedizin will deshalb, dass das Gesetz eindeutig sagt: Hirntod =
so gut wie tot = tot. Die Mediziner wollen davon ausgehen dürfen, dass sie das Herz
einem Toten entnehmen – um vor dem Vorwurf der Tötung geschützt zu sein. Der
Gesetzgeber soll also für den hirntoten Menschen generell den Totenschein
ausstellen. Das ist eine Materie, die man sich schwieriger kaum vorstellen kann. Es
geht um Leben und Tod - beim Empfänger des Organs und bei dem, den man den
Spender nennt.
Lange Zeit hat die Rechtswissenschaft den Tod als ein vorgegebenes Ereignis
hingenommen. Friedrich Carl von Savigny, einer der berühmtesten deutschen
Rechtsgelehrten, schrieb vor 150 Jahren: "Der Tod ist ein so einfacher Naturereignis,
dass derselbe nicht, wie die Geburt, eine genaue Feststellung ihrer Elemente nötig
macht." Genau das aber ist jetzt gefordert: Die genaue Feststellung der Elemente
des Todes. Im Grundgesetz steht nichts davon, wann der Mensch stirbt. Dort heißt
es lapidar: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Ist
derjenige, dessen Gehirn nicht mehr arbeitet, kein "Jeder" mehr? Ist ein Kind, das
ohne funktionsfähiges Gehirn geboren wird, kein lebender Mensch? Muss man die
Lehre vom Hirntod so verstehen, dass das Gehirn der Sitz des Menschlichen ist und
der "Restkörper" nur eine Sache darstellt? Viele Verfassungsjuristen sind verwirrt von
solchen Fragen. Sie stellen fest, dass die Medizin den Zeitraum zwischen Leben und
Tod schier beliebig verlängern kann und nun vom Recht die eindeutige Zuordnung
dieser Zwischenphase in die alten Kategorien „lebendig" oder „tot" verlangt. Dieser
Forderung verweigern sich viele Juristen: Ein Gesetz könne einen Sterbenden nicht
zum Toten erklären, genau so wenig wie es einen Toten lebendig machen könne.
Das ist plausibel. Alles was Recht kann ist dies: festlegen, welche Rechtsfolgen an
irreversibles Hirnversagen geknüpft werden. Der Gesetzgeber kann nicht den Tod
dekretieren, sondern nur Kriterien für die Organentnahme festlegen.
Diese Kriterien müssen streng sein: Transplantation bedarf der ausdrücklichen
Zustimmung des Spenders zu bewussten Lebzeiten; in besonderen Fällen mag die
Zustimmung des Angehörigen genügen. Ein Transplantationsgesetz darf keinen
Berechtigungsschein zur "nützlichen" Verwendung entscheidungsunfähiger Menschen
ausstellen. Das wäre der Weg zur Euthanasie.
(aus: Süddeutsche Zeitung, 25.06.97, leicht verändert und gekürzt)
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Arbeitsanregungen:
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Geben Sie den Inhalt des Textes in Form einer strukturierten Textwiedergabe
wieder.
Nehmen Sie zu den Auffassungen des Autors Stellung.
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