Hausarbeit allgemeine und Entwicklungspsychologie

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Brand K.
Matrikelnummer: 2034450
Hausarbeit Soziologie
Kerstin Brand BF/M 06
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14.05.2016
Matrikelnummer: 2034450
Thema. Gewalt gegen Pflegekräfte in der häuslichen / stationären
Pflege
erstellt am: 25.02.08
Seite 1 – 16
Inhaltsverzeichnis:
Nr.
Thema
1
Gewalt und Aggressionen in der Pflege
2
Gewalt gegen Pflegebedürftige
3
1.1.1.
Strukturelle Gewalt
3
1.1.2.
fürsorgliche Gewalt
3
1.1.3.
Personelle Gewalt
4
Gewalt gegen Pflegekräfte
4
Gewaltäußerungen gegen Pflegekräfte
6
2.1.
Verbale und andere nichttätliche Angriffe auf Pflegekräfte
6
2.2.
Tätliche Angriffe und körperliche Gewalt
7
Ursachen / Risikofaktoren und Umgang mit Gewalt
8
3.1.
Pflegeprozess und Interventionen
10
3.2.
Schützende Maßnahmen und Gewaltprävention
11
4.
Folgen von Gewalt gegen Pflegekräfte
13
5.
Methodik
13
6.
Fazit
14
7.
Literatur
16
1.1.
1.2.
2.
3.
Seite
1
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1. Gewalt und Aggressionen in der Pflege
Als Gewalt bezeichnen wir sowohl die sozial und rechtlich legitimierte sowie auch die
missbräuchliche Anwendung von physischen, psychischen und strukturellen
Machtmitteln. Sie ist eine unangemessene (d.h. vermeidbare, unverhältnismäßig
heftige) bzw. nicht legitimierte Anwendung von Machtmitteln zur Durchsetzung einer
Absicht gegen den Willen einer anderen Person.
Aggressionen sind affektbedingt. Im Menschen spiegelt sich ein feindseliges
Verhalten wieder, dessen Ziel es ist, die eigene Macht zu steigern sowie die Macht
des Gegners zu mindern. Aggressionen kennzeichnen sich durch feindseligaggressive Äußerungen und Handlungen.
In der Pflege wird das Phänomen der Gewalt und Aggression häufig verschwiegen,
obwohl vielfältige Formen von Gewalt in der Pflege, sowohl gegen Pflegebedürftige,
als auch gegen Pflegende von unterschiedlichen Personen ausgeübt werden. Gewalt
kann, muss jedoch nicht, von Aggressionen begleitet sein.
In Anlehnung an die amerikanische Terminologie unterteilt man die Formen der
Gewalt gegen alte Menschen in Vernachlässigung (neglect) und Misshandlung
(abuse). Im ersten Fall unterscheidet man passive und aktive Vernachlässigung. Im
zweiten Fall werden die Unterformen körperliche Misshandlung, psychische
Misshandlung sowie auch finanzielle Ausbeutung und Einschränkung des freien
Willens genannt. Während die erstgenannten Formen oft bei Fällen von familiärer
Gewaltanwendung zu finden sind, ist letztere, die Einschränkung des freien Willens,
häufig innerhalb von Institutionen festzustellen. Als Beispiel wären hierzu die
freiheitseinschränkenden Maßnahmen zu nennen.
In den nachfolgenden Beispielen orientiere ich mich an der Unterteilung der
Gewaltarten von Sträßner.
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1.1. Gewalt gegen Pflegebedürftige
1.1.1. Strukturelle Gewalt
Strukturelle Gewalt wird immer dann ausgeübt, wenn Pflegebedürftige durch
Infrastruktur, Organisationsstrukturen und Arbeitsorganisation gezwungen werden
sich den organisatorischen Erfordernissen einer Einrichtung anzupassen, ohne
darauf Einfluss nehmen zu können.
Beispiele:
o Pflegebedürftige können die Zeit der Pflege nicht mitbestimmen.
o Pflegebedürftige müssen auch Pflegekräfte akzeptieren, die nicht über die
notwendige Qualifikation, vor allem bei der Behandlungspflege, verfügen. usw.
Dadurch
kann
es
zu
einem
psychosozialen
Hospitalismus
kommen.
Bei
organisatorischen Erfordernissen, ist immer das Selbstbestimmungsrecht des
Pflegebedürftigen zu berücksichtigen.
1.1.2. Fürsorgliche Gewalt
Als
fürsorgliche
Gewalt,
kann
man
die
Überwindung
des
Willens
des
Pflegebedürftigen, zur Erreichung eines Pflegeziels bezeichnen. Vom Pflegepersonal
wird zielgeleitete, zielorientierte Pflege durch den Gesetzgeber und Kostenträger
gefordert. Vom Pflegebedürftigen wird eine Mitwirkungspflicht gefordert. Pflegende
entscheiden aber oft in bester Absicht für den Pflegebedürftigen, weil sie meinen, zu
wissen, was das Beste für den Pflegebedürftigen ist, ohne seine Wünsche zu
respektieren. Paternalismus kann sich auch negativ auf den Pflegebedürftigen
auswirken und eine Form der Gewalt darstellen, obwohl sie gut gemeint ist.
Beispiele:
o Pflegebedürftige sollen zunehmen/ abnehmen obwohl sie das nicht wollen um
den vom MDK empfohlenen BMI von 24 zu erreichen.
o Pflegebedürftige sollen Hilfsmittel, wie Hüftprotektoren zur Verminderung von
Sturzfolgen benutzen, obwohl diese sehr teuer und unbequem sind.
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o Pflegebedürftige
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werden
auch
auf
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ihren
Wunsch
nicht
mehr
mit
Franzbrantwein eingerieben, weil dies den Pflegekräften als Pflegefehler
ausgelegt werden könnte. usw.
o Pflegebedürftige werden bevormundet und wie Kinder behandelt
Die compliance dieser Maßnahmen wird häufig durch Patientenedukation mittels
Beratung
und
Aufklärung
erreicht.
Besteht
bei
einem
einsichtsfähigen
Pflegebedürftigen non compliance, ist diese zu beachten. Bei dieser Art der
Gewaltanwendung, sind die Maßnahmen oft gut gemeint und werden häufig weder
vom Täter und oft auch nicht vom Opfer und seiner Umgebung als Gewalt erlebt. Es
wird vor allem im Bereich von gefahrenträchtigen Pflegesituationen (Sturzgefahr,
Dekubitusgefahr, Malnutration, Dehydratation, Kontinenzförderung und anderen
erforderlichen Prophylaxen) oft auch eine institutionelle Gewalt
gegenüber
Pflegebedürftigen indirekt durch den MDK ausgeübt, weil Pflegende aus Angst vor
negativen Prüfberichten, Interventionen gegen den Willen von Pflegebedürftigen
durchführen um bei den Outcomes den Anforderungen von Expertenstandards und
den Anforderungen des MDK Prüfkataloges, gerecht zu werden.
1.1.3. Personelle Gewalt
Personelle Gewalt ist die von Personen gegen Personen ausgeübte Gewalt.
Persönliche und soziale Defizite von Pflegekräften und Angehörigen sowie physische
und psychische Überforderung der Pflegekräfte und Angehörigen sind häufig kausal
für die Ausübung von Gewalt gegen Pflegebedürftige. Man unterscheidet dabei in
Gewalt durch konkretes Handeln oder Unterlassen.
Beispiele:
o Pflegebedürftige werden gegen ihren Willen, oft auf Wunsch der Angehörigen,
vom Pflegepersonal eingeschlossen.
o Pflegebedürftige werden aus Zeitmangel oder als Sanktionsmaßnahme für
unerwünschtes Verhalten nicht gewaschen, geduscht oder gebadet.
o Pflegebedürftige werden gegen ihren Willen gewaschen oder gebadet.
o Pflegebedürftigen wird die Transferhilfe / Schuhe weggenommen.
o Pflegebedürftige werden zum Essen gezwungen, damit der gewünschte BMI
erreicht wird.
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o Pflegebedürftige werden ignoriert und psychisch vernachlässigt.
o Pflegebedürftige werden beleidigt, bedroht, bestraft, lächerlich gemacht,
angeschrieen und beschuldigt.
o Pflegebedürftige werden grob angefasst, geschubst, geschlagen und sogar
getötet. usw.
o Vernachlässigung
und
gefährliche
Pflege
(bei
gefahrenträchtigen
Pflegesituationen)
o Eingriff in die Privatsphäre
o Materieller Missbrauch (Zugang zum Eigentum wird versperrt, Betrug,
Diebstahl)
o Missbrauch der Machtposition
o Demütigung, Bloßstellung
Es findet keine Gewaltanwendung statt wenn der Pflegebedürftige mit Interventionen
einverstanden ist. (z.B. bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen / Bettseitenteile zur
Verhinderung von Stürzen) Die personelle Gewalt wird vom Gesetzgeber geahndet,
wenn sie zur Anzeige gebracht wird. Gerade diese Gewalt wird häufig verschwiegen,
weil sich diese Form der Gewaltanwendung viele Pflegenden bei ihren Kollegen oder
den Angehörigen nicht vorstellen wollen oder können. Es besteht Angst vor einer
ungerechtfertigten Beschuldigung. Die Opfer selbst sagen häufig nichts, weil sie von
den Tätern abhängig sind und eventuell Nachteile befürchten müssen, wenn ihnen
nicht geglaubt wird.
Mit dem Thema Gewalt gegen Pflegebedürftige beschäftigen sich viele Institutionen,
die Presse und der Gesetzgeber. Es gibt viele Publikationen zu diesem Thema.
Wesentlich weniger im Focus der Öffentlichkeit ist das Thema zur Gewalt gegen
Pflegekräfte.
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1.2. Gewalt gegen Pflegekräfte
„Nach einer Erhebung des National Health Service (NHS), der in Großbritannien
zuständig für die öffentliche Gesundheitsversorgung ist, wird Pflegepersonal jährlich
65 000 Mal angegriffen, doppelt so häufig wie andere Gesundheitsberufe.“
aus Matscheko N.(Jahr unbekannt): Gewalt in der Pflege – Ein Tabuthema?, Vortragsskript des Lehrers für Pflegeberufe, Leiter
der Bayerischen Pflegeakademie, Gesundheitsmanager(FH), München S 1
Meist ist nur die Rede von schlecht behandelten, alten Menschen, niemals aber von
der immer weiter zunehmenden Zahl gewalttätiger, alter Menschen und ihrer
Angehörigen.
Gewalt gegen Pflegekräfte ist kein populäres Thema, dass in den Medien oder vom
Gesetzgeber aufgegriffen wird. Durch die Literaturrecherche zu dieser Hausarbeit ist
deutlich geworden wie selten dieses Thema in der Öffentlichkeit oder von der
Wissenschaft aufgegriffen wird und es gibt dazu sehr wenige Veröffentlichungen. Die
meisten Publikationen sind im Bereich der psychiatrischen Pflege zu finden.
Durch
Gespräche
mit
erfahrenen
Pflegefachkräften
in
Fort-
und
Weiterbildungsveranstaltungen, ist mir bewusst geworden, dass Gewalt gegen
Pflegekräfte von den Pflegenden oft verdrängt wird, als zum Beruf gehörend
empfunden und vom Arbeitgeber mit einem Schulterzucken abgetan wird.
2. Gewaltäußerungen gegen Pflegekräfte
Die Gewalt gegen Pflegende ist sehr vielfältig und wird von verschiedenen Personen
ausgeübt.
Verbale und tätliche Angriffe auf Pflegende sind leider heute keine
Seltenheit mehr. Leider gehen nicht alle Pflegenden dagegen konsequent vor. Viele
Pflegende und Arbeitgeber sehen diese Gewalt als zum Beruf gehörend an und
ignorieren die Folgen.
2.1. Verbale und andere nichttätliche Angriffe auf Pflegekräfte
Verbale und nicht tätliche Angriffe gegen Pflegende sind zum Beispiel:

Beleidigungen

Verleumdungen
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
Beschuldigungen

Abwertungen

Erpressung

Verbale sexuelle Belästigung

Verletzen von Kommunikationsregeln – nicht ausreden lassen, nicht zuhören

Meinungskampf

Ultimaten, passiver Widerstand, Verweigerung
Beispiele
für
solche
Verbalen
und
nichttätlichen
Angriffe
sind
vor
allem
Beleidigungen. Dazu gehört auch das Duzen der Pflegekraft. Äußerungen, wie:
„Kannst du denn gar nichts richtig machen?“ „Das kann ja jede Dreijährige besser.“
„Du bist ja völlig unfähig.“ und Schimpfwörter aller Art und Anzüglichkeiten oder
Äußerungen zum Aussehen oder zum Gewicht der Pflegekraft. Durch die
Behauptung, dass Pflegeleistungen nicht oder nicht ordentlich durchgeführt wurden,
werden Pflegende verleumdet. Diese Behauptungen können bis zur Beschuldigung
des Diebstahls oder der Unterschlagung gehen (vor allem bei Schmuck und Geld)
Die Unschuld der Pflegekraft ist immer schwer zu beweisen, da der Vorwurf in jedem
Fall untersucht werden muss, da er ja auch berechtigt sein kann. Wenn der Vorwurf
nicht ausgeräumt werden kann, kann es zum Verlust des Arbeitsplatzes kommen.
2.2. Tätliche Angriffe und körperliche Gewalt
Die meisten tätlichen Angriffe auf Pflegende werden in der psychiatrischen Pflege
beobachtet. Aber auch in der häuslichen Pflege und in Altenpflegeeinrichtungen
kommt es immer wieder zu Gewalt gegen Pflegende, die nicht immer nur von
dementiell Erkrankten ausgeht.
Tätliche Angriffe und körperliche Gewalt

Körperverletzung - Schlagen, Beißen, Kratzen, Boxen, Festhalten, Treten

Werfen von Gegenständen, Essen, Trinken, Fäkalien

Gefährliche Gewalt - Angriffe mit Gegenständen (Axt, Messer, usw.)

Absichtliches boykottieren von Pflegehandlungen (schwermachen, fallen
lassen)

Sexuelle Übergriffe
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3. Ursachen / Risikofaktoren und Umgang mit Gewalt
 Biologische Ursachen wie Stoffwechselstörungen (z.B. Blutunterzuckerung,
hormonelle Einflüsse und hirnorganische Beeinträchtigungen)
 Soziale Faktoren (niedrigeren sozioökonomischen Status, frühkindliche
Vernachlässigung und Traumatisierung, schwere Misshandlungen und
Kriegserlebnisse)
 Psychische Faktoren (psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen
und Suchterkrankungen)
 Kontextfaktoren (Verstrickungen in familiäre Konflikte, Verstrickung in
Institutionskonflikten, fehlende soziale Kontrolle und die Anwendung von
offener Gewalt als akzeptierte Verhaltensweise hinweisen)
Risikofaktoren
Zu den Risikofaktoren gehören:

die
äußeren
Faktoren,
welche
durch
massive
äußere
Belastung,
Erschöpfung, schwere Kränkung durch Verlust der sozialen Rolle und die
soziale Nähe zum Opfer gekennzeichnet sind, Abwertung des Berufsbildes in
der Öffentlichkeit (siehe Beispiele)

die Persönlichkeitsmerkmale, Persönlichkeit mit Überempfindlichkeit auf
Kritik, schwere Kränkbarkeit, plötzliche Stimmungswechsel, Reizbarkeit,
Verlust
des
Erkrankungen),
Realitätsbezuges
dissoziale
(insbesondere
Persönlichkeit,
fehlende
bei
psychotischen
Selbstkritik,
krass
egozentrisches Verhalten, Gewissenlosigkeit, fehlende Frustrationstoleranz,
starke sexuelle Triebhaftigkeit sowie Rauschzustände und Psychosen
Beispiele für Ursachen und Risikosituationen
Die Ursachen für Gewalt gegenüber Pflegenden sind vielfältig. Eine Ursache ist
natürlich auch die von Pflegenden und Institutionen gegen Pflegebedürftige
ausgeübte Gewalt, denn Gewalt erzeugt wieder Gewalt. Oder das alte Sprichwort:
„Wie man in den Wald hineinruft – so schallt es zurück.“ Man spricht bei der
institutionellen Gewalt auch von Hospitalismus. Die Pflegebedürftigen werden
gezwungen sich den Strukturen der Altenpflegeinrichtung zu unterwerfen, oder
erleben selbst Gewalt von Pflegenden, Angehörigen oder anderen Mitgliedern des
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multiprofessionellen Pflegeteams. Viele Pflegebedürftige fühlen sich auch ausgenutzt
und abgezockt, obwohl die Abrechnung durchaus korrekt ist, oder verstehen nicht,
dass nicht jede gewünschte Leistung auch von den Kostenträgern vergütet wird und
selbst zu zahlen ist (betriebswirtschaftlich – eingekauft werden muss). Das frustriert
sowohl Pflegebedürftige und Angehörige und die Aggression wird dann gegen
Pflegende gerichtet. Eine weitere Ursache für Gewalt gegen Pflegende ist auch das
Gefühl der Ohnmacht gegenüber der eigenen Erkrankung und der daraus
resultierenden Pflegebedürftigkeit, die oft nicht mehr reversibel ist. Pflegende werden
indirekt dafür verantwortlich gemacht, oder beschuldigt nicht genug zu tun um das
Gesundheitskontinuum zu verbessern. Manchmal ist dieser Unmut auch zu
verstehen, wenn dringend benötigte Hilfsmittel oder Rehabilitationsmaßnahmen von
den Kostenträgern abgelehnt werden. Die Pflegebedürftigen machen die Pflegenden
stellvertretend
dafür
verantwortlich.
Gesundheitssystems) Weitere
(als
Ursachen
einzige
für
greifbare
Gewalt
gegen
Mitglieder
des
Pflegende
sind
psychische Erkrankungen auf die hier aber nicht näher eingegangen wird.
Pflegende die länger als 20 Jahre im Beruf sind äußern oft, dass es eine Abwertung
des Berufes der Krankenschwester nach der Wende gegeben hat.
Die Ausbildung wurde von einem Studium (Fachschule) zu einer 3 jährigen
Berufsausbildung verändert. Mit den Berufsbezeichnungen Altenpfleger und
Gesundheits- und Krankenpfleger können viele Menschen nichts mehr anfangen und
denken es wären minderwertige Ausbildungen. Die Verantwortung von Pflegenden
bei der Berufsausübung ist immer mehr beschnitten worden (selbst für Einreibungen
wird eine ärztliche Verordnung benötigt). Pflege ist durch die Strukturen des heutigen
Gesundheitswesens zu einer reinen Dienstleistungserbringung gemacht worden und
der Pflegebedürftige muss sich betriebswirtschaftlich „rechnen“. Die Medien zeigen
fast immer nur negative Beispiele von Pflegeeinrichtungen.
Ich
habe
diesen
Wandel
des
Berufsbildes
auch
so
empfunden.
Als
Gemeindeschwester war ich für alle Bewohner unseres Dorfes Ansprechpartner. Die
Aufgaben waren vielfältig und reichten von der Mütterberatung bis zur häuslichen
Krankenpflege, dem Vorbereiten und Begleiten der ärztlichen Sprechstunde, dem
Vorbereiten
und
Durchführen
von
Hausbesuchen,
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Durchführen
einfacher
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Physiotherapie, Diabetikerberatung, Notfalleinsätze und vieles mehr. Der Beruf der
Krankenschwester war anerkannt und hatte ein gesellschaftliches Ansehen, dass
man heute oft vergeblich sucht. Bis vor 1,5 Jahren habe ich in Leitungstätigkeit in
einem ambulanten Pflegedienst gearbeitet. Vor allem verbale Entgleisungen in Form
von Beleidigungen, Beschimpfungen, Beschuldigungen und Verleumdungen und
auch tätliche Angriffe von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gegen Pflegende
habe ich selbst erlebt oder bei Kollegen beobachtet. Die negativen Medienberichte
verunsichern viele Pflegebedürftige und deren Angehörige. Das führt mitunter auch
zu makaberen Situationen. Die Äußerung einer Pflegebedürftigen in einem
Pflegeheim nach so einem Fernsehbericht: „ Bei Euch (im Pflegeheim) ist es sehr
schön – aber in ein Heim muss ich doch nicht? – da ist es ja furchtbar.“ aus den
Schilderungen
einer
Teilnehmerin
einer
gerontopsychiatrischen
Fortbildungsveranstaltung, bei der ich als Dozentin tätig war.
3.1. Pflegeprozess und Interventionen
Gewalt und Gewaltbereitschaft muss im Pflegeprozess konkret benannt werden und
als Pflegeproblem oder als Pflegediagnose identifiziert werden.
Pflegeprozess:
-
eine
aussagefähige
Biographie-
und
Anamnesearbeit
und
weitere
Informationssammlung um Probleme frühzeitig erkennen zu können
-
Ressourcen
nutzen
und
erkennen
(Vereinsamung
verhindern,
Selbsthilfegruppen, Angehörige und andere soziale Netzwerke, vermitteln
zusätzlicher Hilfen)
-
Pflegeziele
müssen
immer
den
Wünsche
und
Interessen
des
Pflegebedürftigen entsprechen
-
Alle Interventionen mit dem Pflegebedürftigen absprechen und Wünsche
respektieren, auch wenn sie nicht mit den neuesten pflegewissenschaftlichen
Erkenntnissen übereinstimmen. Beratungen zu den Maßnahmen durchführen,
das erhöht die Compliance.
-
Den Pflegebedürftigen immer als Menschen akzeptieren und annehmen und
für Probleme Anteilnahme und Verständnis zeigen.
-
Moderne Methoden der gerontopsychiatrischen Pflege anwenden. (Validation,
basale
Stimulation,
Realitäts-
Gesprächsgruppen, u.a.)
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Orientierungstraining,
Mäeutik,
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-
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Bei tätlicher Gewalt, Beleidigungen oder sexueller Belästigung aber auch
deutliche Grenzen setzen, den Vorfall nicht beschönigen und korrekt
dokumentieren und dem Arbeitgeber melden, den Pflegebedürftigen /
Angehörigen (bei Sach- und Personenschäden) – auch finanziell – zur
Rechenschaft ziehen und den Pflegevertrag eventuell kündigen.
3.2. Schützende Maßnahmen und Gewaltprävention
Selbstschützende Maßnahmen für Pflegende müssen durch den Arbeitgeber möglich
gemacht werden, denn der Arbeitgeber hat gegenüber den Pflegenden eine
Fürsorgepflicht.
Diese ergibt sich aus dem ArbSchG, den daraus resultierenden
Unfallverhütungsvorschriften
der
Unfallkassen
und
dem
SGB
VII.
Manche
Arbeitgeber sind gegenüber dem Thema "Gewalt gegen Pflegekräfte" blind und
beratungsresistent. Probleme mit Gewalt werden entweder verleugnet oder mit
einem Schulerzucken abgetan.
Pflegende müssen die Möglichkeit haben:
-
die Situation zu verlassen.
-
sich zu melden (Diensthandy, Möglichkeit außerhalb der Institution zu
telefonieren).
-
sich außer Reichweite des Angreifers zu begeben.
-
sich dem Vorgesetzten oder Kollegen anzuvertrauen.
-
Betreuung und Nachsorge nach einem Übergriff zu erhalten.
-
verbale und nonverbale Deeskalationsstrategien zu erlernen.
-
sich als betroffener Mitarbeiter ablösen zu lassen.
-
sich Hilfe zu holen, wenn sie unmittelbare Vorzeichen für Gewalt und
Aggressionen erkennen. (Drohgebärden – non verbal, Gereiztheit, motorische
Unruhe)
-
den
Vorfall
im
Verbandbuch
zu
dokumentieren
und
ärztliche
oder
psychologische Hilfe zu erhalten.
-
einen Ansprechpartner zu konsultieren, Kontakt zu halten, Ursachen ermitteln
und Maßnahmen einleiten zu können um sich selbst und die Mitarbeiter zu
schützen.
-
Sachschäden ersetzt zu bekommen.
11
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Deeskalation bzw. Gewaltprävention erfolgen dabei auf mehreren Ebenen.
Die patientenbezogene Prävention erfolgt über Zuwendung und basiert auf
modernen Konzepten der Patientenbetreuung.
Die mitarbeiterbezogene Prävention kann durch Supervision, Teamgespräche und
Fallbesprechungen unterstützt werden.
Die Prävention im persönlichen Umfeld (Familie, Mitbewohner, Nachbarn) kann
durch das multiprofessionelle Team unterstützt werden.
Kommt es zu einer schweren Gewaltgefahr, sollte ein Vorgehen auf mehreren
Ebenen erfolgen. Denn gewaltbereite Menschen brauchen eine einfache, klare,
authentische und vom ganzen Helfersystem getragene Botschaft und eine klare
Positionierung des Arbeitgebers bei Gewalt gegen Pflegende.
Möglichkeiten der Beeinflussung von Gewalt (Hirsch, 1997, zit. In Hirsch, 2000)
Institution:
„Philosophie“
,Struktur,
Arbeitsbedingungen,
Unterstützung
des
Personals, Qualifikation des Personals, Qualitätssicherung, Pflegemanagement,
Ausreichende Anzahl des Personals, Fortbildungsmaßnahmen (auch Supervision),
Psychohygiene, Räumliche Aufteilung der Zimmer u.a., Architektur, Arbeitsmittel
Personal: Teambesprechung, Dokumentation, Gegenseitige soziale Unterstützung,
Fachliche
Kompetenz,
Klärung
von
Beziehungsproblemen
(Nähe/Distanz),
Arbeitsmotivation
Vorgesetzte: Soziale Unterstützung, Förderung von Emanzipation und Teamarbeit,
„Helfen“ statt „Strafen“, Förderung von Problembewusstsein, Erarbeitung von
Alternativen zur Gewalt
Region: „Runder Tisch“, Beratungs- und Krisenstelle, „Gewalt-Telefon“, Öffentliche
Veranstaltungen
Gesellschaft: Anerkennung der Arbeit mit alten Menschen, Enttabuisierung von
„Gewalt“, Einstellung zum Alter u. Altern, Gleichstellung von somatisch und
psychisch Kranken
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Wissenschaft:
interdisziplinäre
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Forschung
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zur
„Gewalt“,
Untersuchung
von
Alternativen
Um in der Situation eines tätlichen Angriffes die eigenen Emotionen unter Kontrolle
zu bewahren bzw. wieder bekommen, hat FELDT et al. (1992) folgende Strategie für
Pflegekräfte entwickelt:
„S.T.O.P. Strategy“
S – Slow down (Werde langsamer)
T – Think about what happening (Überdenke das Geschehen)
O – Options (Wahlmöglichkeiten)
P – Plan to have some time for yourself (Plane Zeit für dich zu haben)
4. Folgen von Gewalt gegen Pflegekräfte
Gewaltfolgen
sind
körperliche
und
vor
allem
seelische
Schäden
und
Beeinträchtigungen. Dazu gehören Schlafstörungen, Angst, Gefühl der Ohnmacht,
Hilflosigkeit, Stress, psychosomatische Beschwerden, und vieles mehr. Wenn vom
Arbeitgeber keine Hilfe gewährt wird, oder das Problem verharmlost wird, kann
Gewalt gegen Pflegende zu Arbeitsunfähigkeit und oder zu Burout führen. Dieses
Wiederum kann auch Gewalt gegen Pflegebedürftige zur Folge haben.
5. Methodik
Die Methodik zur Bearbeitung dieses Themas erfolgte vor allem durch eine
Literaturrecherche in den Datenbanken Pub med und Medline. Bei Google scholar
wurde nach wissenschaftlichen Beiträgen zu dieser Thematik gesucht sowie in den
Zeitschriftenkatalogen des Springer Verlages und beim Huber Verlag. Außerdem
erfolgte eine Handsuche in der Universitätsbibliothek in Erfurt und bei der
Unfallkasse Thüringen in Gotha.
Suchbegriffe
Gewalt, Pflege, Pflegende, Pflegebedürftige, Aggression, force, care, nurse
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Eine weitere Methode war die Auswertung und Zusammenfassung von Interviews,
Erzählungen und Brainstorming von Pflegenden in Veranstaltungen der Fort- und
Weiterbildung (Pflegedienstleiterkurs 20 Teilnehmer aus Thüringen und Sachsen;
Weiterbildung zum Praxisanleiter 10 Teilnehmer aus Thüringen;
Qualitätsmanagement 15 Teilnehmer aus Thüringen und Sachsen; Fortbildung für
Pflegedienstleiter zum Thema Pflegevisite 14 Teilnehmer aus Thüringen, Sachsen
und Berlin) und aus Interviewergebnissen bei Mitarbeiterbefragungen zu
Qualitätsprüfungen (QPP TÜV Rheinland) in der Pflege.
6. Fazit
In einer Befragung von Heimleitern und Pflegepersonal zur Gewalttätigkeit in Altersund Pflegeheimen kommt SCHNEIDER (1990) u.a. zu folgenden Hypothesen:
Gewalttätigkeit und prosoziales Verhalten unter den Bewohnern, von den Bewohnern
dem Personal gegenüber, unter dem Personal sowie vom Personal den Bewohnern
gegenüber beeinflussen sich gegenseitig.
Eigenschaften der Bewohner wie Verwirrtheit, geringe soziale Kompetenz, geringe
Berücksichtigung
der
Situation
des
Personals,
Unzufriedenheit
mit
der
Lebenssituation, erlebte Belastung und die Sozialisationserfahrungen können zur
Gewalt beitragen.
Eigenschaften des Personals wie niedriges Lebensalter, geringe Motivation zur
Veränderung des eigenen Verhaltens, geringe Zustimmung zur Heimorganisation,
hohe Belastung, geringe Lebenszufriedenheit und häufige Gewalterfahrungen in der
Kindheit sind gewaltfördernd. Je größer die Institution (viele Bewohner, viel Personal,
starke Arbeitsspezialisierung), umso leichter kann es zu Gewalt kommen.
Auf die Frage nach möglichen Prädiktoren für körperliche und seelische
Misshandlung fanden PILLEMER UND MOORE (1989, 1990) drei wichtige Faktoren
heraus. Die Arbeitszufriedenheit, das Ausmaß der Infantilisierungstendenzen
gegenüber den alten Menschen und die Burnout-Symptome. Mitarbeiter, die mit ihrer
Arbeit unzufrieden waren, alte Menschen wie Kinder behandelten und sich stets
überlastet und ausgebrannt fühlten, hatten eine höhere Wahrscheinlichkeit, zu
Misshandlungen zu greifen.
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Die Autoren führen Misshandlungen in der stationären Altenpflege einerseits auf
konflikthafte
Beziehungen
insbesondere
auf
zwischen
belastende
Personal
und
Arbeitsbedingungen
Heimbewohner,
zurück.
Unter
aber
belastende
Arbeitsbedingungen fassen sie konflikthafte Arbeitsbeziehungen, aggressives
Verhalten von Seiten der Bewohner/Innen gegen die Pflegekräfte, körperlich
anstrengende Arbeit, geringe Bezahlung, mangelndes Berufsprestige und fehlende
Kenntnisse im Umgang mit Stress und Konflikten.
STANNARDS
(1973)
hat
anhand
einer
teilnehmenden
Beobachtungsstudie
festgestellt, dass Misshandlungen von Seiten des Pflegepersonals oft die Reaktion
auf Angriffe der Heimbewohner/Innen gegen das Personal waren.
Hinzu kamen Situationen, in denen das Personal der Meinung war, dass die
Heimbewohner/Innen die Absicht hatten, mehr Arbeit zu verursachen. Dies war
besonders der Fall bei Einkoten. Aggressionen der Heimbewohner sind für das
Pflegepersonal ein vielschichtiges Problem. In einer Studie von FISCHER (1981)
bezeichnen 51% der von ihm befragten 39 Pflegepersonen die Aggressivität der
Heimbewohner als ein Problem, das in ihrer täglichen Arbeit oft vorkäme.
Viele der in den Interviews und im Brainstorming zusammengetragenen Ergebnisse
dieser Hausarbeit decken sich mit den oben vorgestellten Forschungsergebnissen zu
Ursachen, Auswirkungen und Wechselwirkungen von Gewalt in der Pflege. Nahezu
alle zu dieser Thematik befragten Pflegenden äußerten sich dahingehend, dass sie
sich von der Gesellschaft und den Pflegebedürftigen/ Angehörigen nicht oder nicht
mehr anerkannt und emotional, körperlich und finanziell ausgenutzt fühlen. In der
Unterrichtssituation wurde das Problem der Gewalt gegen Pflegende von den
Pflegenden erst an zweiter Stelle erkannt. Es wurde auf die Frage: „Was ist für Sie
Gewalt in der Pflege?“ zuerst immer die Gewalt gegen Pflegebedürftige benannt.
Zuerst
wurde
die
Problematik
der
Gewalt
gegen
Pflegende
von
den
Pflegedienstleitern in Ausbildung erkannt. Ohne die Information die Problematik noch
einmal zu überdenken wurde das Problem durch die angehenden Praxisanleiter nicht
erkannt. Das kann zum einen an der Alterstruktur und in der größeren
Berufserfahrung der Pflegedienstleitungen liegen.
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Es besteht ein großer Forschungsbedarf zu diesem Thema. Die Öffentlichkeit sollte
von den Medien zur Thematik Gewalt gegen Pflegende genauso informiert werden,
wie über die Thematik Gewalt gegen Pflegebedürftige. Der Beruf der Gesundheitsund Krankenpfleger/in und der Altenpfleger/in sollten durch die Gesellschaft wieder
aufgewertet werden und die nötige Anerkennung erhalten. Im Bereich Bildung
besteht in den Gesundheitsberufen großer Handlungsbedarf. In anderen Ländern
(Skandinavische Länder, Schweiz, Amerika) sind diese Berufe Studiengänge wie
dies auch in der DDR üblich war. Ein erster Anfang ist mit den Bachelor
Studiengängen (Bachlor of nursing) durch die in der Bologna Konferenz
beschlossene Angleichung des europäischen Hochschulraumes gemacht worden.
Das kann auch die Akzeptanz und die Anerkennung des Berufes in der Gesellschaft
fördern.
6. Literatur
Matscheko N.(Jahr unbekannt): Gewalt in der Pflege – Ein Tabuthema?,
Vortragsskript des Lehrers für Pflegeberufe, Leiter der Bayerischen Pflegeakademie,
Gesundheitsmanager(FH), München
Berger A. (2005): Aggression, Gewalt und Zwang in der psychiatrischen Pflege,
Verhaltens- und Handlungsmöglichkeiten für Pflegepersonen in eskalierenden
Situationen, Institut für Fort- & Weiterbildung der Gesellschaften der Alexianerbrüder
in Kooperation mit der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Lutherstadt Wittenberg
Graß H.(2006): Gefahren für alte Menschen in der Pflege, Institut für Rechtsmedizin
Klinikum der Universität zu Köln in Zusammenarbeit mit Staatsanwältin Gabriele
Walentich, Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen
Kranich M.(Jahr unbekannt):Umgang mit Aggressionen und Gewaltimpulsen in der
Pflege alter Menschen, Rheintaler Alterstagung, Köln
Rieder K. (1999): Zwischen Lohnarbeit und Liebesdienst – Belastungen in der
Krankenpflege, Juventa Verlag Weinheim und München
Sträßner H.(2006): Gewalt in der Pflege – ein Überblick, Pflege und
Krankenhausrecht 9.Jg 02/06 S. 44/45
Unfallkasse Thüringen(2004): GUV-I 8599, Traumatisierende Ereignisse in
Gesundheitsberufen, HrsG. Bundesverband der Unfallkassen, München
Zimbardo Phillip G. (1995): Psychologie, Springer Verlag, Berlin Heidelberg
Herausgeber der deutschen Ausgabe Hoppe Graff S. und Keller B. 6.Ausgabe
Mittelhausen den 29.02.08
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