Antrag auf VORMERKUNG als Praxisstelle für die

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Vormerkung Praxisstelle GESUNDHEITSPSYCHOLOGIE
Stand 27.05.2015
Antrag auf VORMERKUNG
als Praxisstelle für die
GESUNDHEITSPSYCHOLOGISCHE Ausbildung
Im Rahmen der Ausbildung zur GesundheitspsychologIn nach dem Psychologengesetz
2013 (in Analogie zum korrespondierenden Rasterzeugnis des BMG, Stand 4.3.2015)
Nach §12 Abs. 3 leg. cit. obliegt die Überprüfung des praktisch-fachlichen
Kompetenzerwerbs der theoretischen Ausbildungseinrichtung. Praxisstellen haben daher
mittels
dieses
Formblatts
die
Möglichkeit,
sich
als
Praxisstelle
für
die
gesundheitspsychologische Ausbildung bei der Österreichischen Akademie für Psychologie
(AAP) vormerken zu lassen.
Ausbildungseinrichtung
Genaue Bezeichnung:
Adresse (Postanschrift, Telefonnummer, Emailadresse):
I. Organisationsstruktur
Fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen unter Angabe der jeweiligen
Berufsgruppe
Name:
Berufsqualifikation:
Hinweis: Die anleitende Gesundheitspsychologin muss seit zumindest zwei Jahren
selbständig berufsberechtigt sein und mind. 20 h/Woche in der Einrichtung beschäftigt
sein. Für die direkte Anleitung soll die anleitende GesundheitspsychologIn anfangs mind.
5 Stunden pro Woche, später mind. 2 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.
Insgesamt ist für die Qualifikation in Gesundheitspsychologie ein Mindestmaß von
1553 Stunden zu erwerbende praktische fachliche Kompetenz festgelegt (vgl. § 15 Abs.
1 Z 1), welche zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen Bereichen zu
absolvieren sind.
MitarbeiterInnen- und teambezogene Aufgaben
Beschreibung der multiprofessionellen Zusammenarbeit nach Art und Frequenz
(jeweils in welchem Stundenausmaß angeben).
Ziel ist der Erwerb ausreichender Einblicke in das Gesundheitswesen und notwendiger
Kenntnisse und Fertigkeiten für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit GesundheitspsychologInnen, aber auch mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe.
Insgesamt ist für die Qualifikation in Gesundheitspsychologie ein Mindestmaß von 300
Stunden in multiprofessioneller Zusammenarbeit zu absolvieren (vgl.
§ 15 Abs. 1 lit. d) PG 2013)
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Stand 27.05.2015
Einen wesentlichen Aspekt beim Erwerb facheinschlägiger praktischer Kompetenz stellt
die interdisziplinäre Zusammenarbeit dar, insbesondere im Hinblick auf die Kenntnisse
und Berücksichtigung der medizinischen Aspekte der verschiedenen Krankheits- und
Störungsbilder. Ziel ist es die Aufgaben und Abläufe aller in der klinischen
PatientInnenversorgung tätigen Professionen zu kennen.
Erforderlich sind:





Teilnahme an patientInnenbezogenen multiprofessionellen Teambesprechungen
Teilnahme an ÄrztInnenkonferenzen
Teilnahme an PsychologInnenkonferenzen
Verlaufs- und Übergabebesprechungen
Teilnahme am Aufnahme- und Entlassungsprozess
II. Tätigkeitsbeschreibung:
Im korrespondierenden Rasterzeugnis werden für die konkreten Tätigkeiten der
Fachauszubildenden unter Anleitung und Aufsicht zu beschreiben sein. Beispielhaft für die
konkrete Beschreibung werden nachstehend einige abzudeckende Bereiche aufgelistet.
PatientInnenbezogene Aufgaben
Die Tätigkeit ist zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen nachstehenden
Bereichen (a bis d) etwa in gleichem Umfang bei PatientInnen unterschiedlicher
Altersgruppen (Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, Erwachsene bis 60 Jahre, ältere
Menschen ab 60 Jahre), zu unterschiedlichen Störungsbildern und Settings
(Einzelpersonen, Gruppen/Paare, Wirtschaft, öffentlicher Bereich) zu absolvieren.
Die folgenden Altersgruppen werden in der Praxisstelle abgedeckt:
Kinder- und Jugendliche bis 14 Jahre
Erwachsene bis 60 Jahre
ältere Menschen ab 60 Jahre
Die folgenden Settings werden in der Praxisstelle abgedeckt:
Einzelpersonen
Gruppen / Paare
Wirtschaft
Öffentlicher Bereich
Die folgenden Störungsbilder werden in der Praxisstelle abgedeckt:
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Stand 27.05.2015
Zu vermittelnde Bereich (a) – (d):
a.) Gesundheitspsychologische Beratung
Die Fachauszubildenden sollen Kompetenzen hinsichtlich gesundheitsbezogener
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in physischer und psychischer Hinsicht
(etwa Beratung bei Diabetes, Raucherberatung, Stressverarbeitung) mit dem Ziel
des Aufbaues von Compliance, Lebensqualität und nachhaltiger Änderungen im
Gesundheitsverhalten erwerben.
Welche Beratungstechniken werden zur Durchführung von Beratung und
Informationsvermittlung
bei welchen spezifischen Problemstellungen im Rahmen der
Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung vermittelt (u.a. Gesundheitszirkeln,
Coping-skill-Traning)?
Zu welchen Themenbereichen wird gesundheitspsychologisch beraten (Berufs- und
Studentenberatung, Bildungsberatung, Ehe- und Partnerschaftsberatung,
Erziehungsberatung,
Familienberatung, Jugendberatung, Suchtberatung, genetische
Beratung, Beratung zur
Bewältigung spezieller Erkrankungen, Konfliktberatung,
Mobbingberatung, Opferberatung, etc.), erlernt und angewendet?
Welche Formen (Einzelberatungen, Beratung von Familien und Gruppen) der Beratung
(von Betroffenen, Angehörigen, Institutionen, Organisationen, Gemeinden) werden
vermittelt?
Bei der Beratung von Institutionen, Organisationen, Gemeinden, etc. geht es um die
Vermittlung gesundheitspsychologischen Knowhows und die Entwicklung und
Umsetzung von Konzepten der
Gesundheitsförderung und Prävention von
Krankheiten.
Sonstiges:
b.) Gesundheitspsychologische Diagnostik und Behandlung
Die Fachauszubildenden sollen gesundheitspsychologische diagnostische
Kompetenzen im Hinblick auf Erfassung von Ressourcen und Risikofaktoren,
Erhebung des gesundheitsbezogenen Verhaltensrepertoires im Hinblick auf
physische und psychische Gesundheit erwerben.
Im Zusammenhang mit gesundheitspsychologischer Behandlung sollen sie
geschult werden in der Vermittlung eines Managements chronischer oder
lebensbedrohlicher Erkrankungen, in der Behandlung psychophysiologischer
Störungen oder therapieresistenter Probleme.
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Welche Verfahren in der Durchführung der Exploration/Anamnese/Befunderstellung
werden
erlernt?
Welche gesundheitspsychologischen Fragen werden erstellt und welche psychologischdiagnostische Verfahren ausgewählt?
Welche relevanten Fragebögen, Checklisten werden angewendet?
Befunderstellung zu welchen Themenbereichen?
Wie wird die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen (Erstellung eines
Behandlungsplans) vermittelt?
Behandlung welcher psychophysiologischer Störungen (u.a. Kopfschmerzen,
Schlafstörungen) oder therapieresistenter somatischer Probleme (u.a. Schmerz,
Operationsangst) werden vermittelt?
Welche gesundheitspsychologischen Interventionen werden erlernt (u.a.
Psychoedukation,
Genusstraining, Selbstinstruktionstraining, Förderung sozialer
Ressourcen, Schulung von PatientInnen im Umgang mit rehabilitativen medizinischen
Maßnahmen)?
Welche technischen Hilfsmittel (u.a. Biofeedback) werden angewendet?
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Welche Entspannungsmethoden (u.a. progressive Muskelentspannung) werden erlernt?
Sonstiges:
c.) Gesundheitspsychologische Maßnahmen
Die Fachauszubildenden sollen Kompetenzen zu den nachstehend beschriebenen
gesundheitspsychologischen Maßnahmen erwerben, insbesondere sich auch
auseinandersetzen mit Alter, Entwicklungsfähigkeit, Erziehungsfragen, sozialen
Beziehungen (Kinder, Partner, Freunde, etc.).
Welche der nachstehenden gesundheitsfördernden Maßnahmen werden
vermittelt und angewendet?
Maßnahmen im Bereich der Schmerzbewältigung (Vermittlung von Schmerzmodellen,
Entspannungstrainings, Genusstraining, Wahrnehmungslenkung, Aktivierung
individueller Ressourcen, Erarbeitung von Standards für die Durchführung von
Gesundheitstrainings, etc.):
Maßnahmen im Bereich Schule (Gestaltung der Schule als Erfahrungs- und
Lebensraum, Förderung
eines positiven Lernklimas in Klassen, gutes Arbeitsklima im
Kollegium, Stärkung der Gemeinschaft, Förderung der Elternmitarbeit, etc.):
Maßnahmen in Betrieben oder zum Arbeitsumfeld (Stressbewältigungstraining in
Betrieben,
Arbeitszufriedenheit, etc.) oder zur Durchführung von psychologisch
fundierten
Bewegungsprogrammen, aktive Gesundheitsorientierung, u.Ä.:
Maßnahmen im Bereich Alter (Auseinandersetzung mit Vergangenheit, Reflexion der
Einstellung
zum Alter, Wahrnehmung von Entwicklungsmöglichkeiten im Alter,
Maßnahmen und Projekte in
Pflegeeinrichtungen, Reflexion sozialer Beziehungen zu
Partnern, Kindern, Wege der geistigen,
körperlichen und sozialen Aktivierung sowie zur
Entspannung und Zentrierung, etc.):
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Stand 27.05.2015
Weitere Maßnahmen im gesundheitspsychologischen Bereich, wie die Arbeit an
Erziehungsfragen,
gesundheitspsychologische Aspekte in der Gynäkologie (z.B. Frauen in
der Menopause), Vorsorge im Bereich des Nikotin-, Alkohol- und Drogengebrauchs,
Unterstützung in der Haftentlassenen- und
Bewährungshilfe:
Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Selbsthilfepotentiale:
Maßnahmen psychologischer Prävention im Zusammenhang mit Risikoverhalten (u.a.
Zigaretten
rauchen, mangelnde körperliche Betätigung, sexuelles Risikoverhalten):
Maßnahmen zu Belastungen (u.a. Traumate, Arbeitsbelastungen, Schulstress):
Maßnahmen zu noxischen Systemen (u.a. problematische Familienstruktur,
dysfunktionale
Partnerschaft, Mobbing am Arbeitsplatz:
Maßnahmen zur Rehabilitation:
Sonstiges:
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Stand 27.05.2015
d.) Administrative Aufgaben
Dokumentation der Anamnese, Einzelinterventionen und Verlauf:
Welches Informationsmaterial für Patientinnen/Patienten zu welchen spezifischen
klinischrelevanten Themen wird erstellt?
Welche Standards für die Durchführung von Gesundheitstrainings werden erstellt?
Sonstiges:
Die/der für die Fachaufsicht verantwortliche Gesundheitspsychologin/
Gesundheitspsychologe:
Name in Blockschrift
Unterschrift
Datum
Der Stellenleiter / die Stellenleiterin:
Name in Blockschrift
Unterschrift
Datum
Mit der Unterschrift wird an Eides statt die Richtigkeit und Vollständigkeit der
gemachten Angaben bestätigt.
Stand: März 2015
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