RASTERZEUGNIS über den Erwerb praktischer fachlicher

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RASTERZEUGNIS
über den Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz im Rahmen der Ausbildung zur
Klinischen Psychologin bzw. zum Klinischen Psychologen nach dem
Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 (PG 2013)
Herrn/Frau
Titel
Vorname
Familien- oder Nachname
Geburtsdatum:
Bestätigung über die erfolgreiche Aufnahme in die theoretische Ausbildungseinrichtung
gemäß § 7 Abs. 1 PG 2013, ausgestellt am
, wurde vorgelegt.
Ausbildungseinrichtung:
Für jede Ausbildungseinrichtung ist ein eigenes Formblatt zu verwenden!
Genaue Bezeichnung:
Adresse:
Träger der Einrichtung:
Adresse:
Zeitraum des praktisch-fachlichen Kompetenzerwerbes gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 PG 2013:
von
bis
Stundenanzahl:
Abteilung II/A/3
A-1031 Wien, Radetzkystraße 2, http://www.bmg.gv.at E-Mail: [email protected],
DVR: 2109254 UID: ATU57161788
I. Organisationsstruktur
Fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen unter Angabe der jeweiligen Berufsgruppe
Name:
Berufsqualifikation:
Anleitende Klinische Psychologin/anleitender Klinischer Psychologe, die/der zumindest
seit zwei Jahren selbständig berufsberechtigt und vom Zeitumfang her zumindest 20
Stunden in der Einrichtung tätig ist.
Je nach Fortgang der Ausbildung sollte die Ausbildnerin/der Ausbildner anfänglich
zumindest 5 Stunden pro Woche, später weniger, aber zumindest 2 Stunden pro Woche
für die direkte Anleitung zur Verfügung stehen.
Name:
Insgesamt ist für die Qualifikation in Klinischer Psychologie ein Mindestmaß von 2098
Stunden zu erwerbender praktischer fachliche Kompetenz festgelegt (vgl. § 24 Abs. 1 Z 1),
welche zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen Bereichen zu absolvieren sind.
MitarbeiterInnen- und teambezogene Aufgaben
Beschreibung der multiprofessionellen Zusammenarbeit nach Art und Frequenz (jeweils
in welchem Stundenausmaß angeben).
Ziel ist der Erwerb ausreichender Einblicke in das Gesundheitswesen und notwendiger
Kenntnisse und Fertigkeiten für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Klinischen
Psychologinnen/Klinischen Psychologen, aber auch mit Angehörigen anderer
Gesundheitsberufe.
Einen wesentlichen Aspekt beim Erwerb facheinschlägiger praktischer Kompetenz stellt die
interdisziplinäre Zusammenarbeit dar, insbesondere im Hinblick auf die Kenntnisse und
Berücksichtigung der medizinischen Aspekte der verschiedenen Krankheits- und
Störungsbilder. Ziel ist es, die Aufgaben und Abläufe aller in der klinischen
PatientInnenversorgung tätigen Professionen zu kennen.
GESAMTSTUNDENAUSMASS
Teilnahme an patientenInnenbezogenen
multiprofessionellen Teambesprechungen
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Teilnahme an ÄrztInnenkonferenzen
Teilnahme an PsychologInnenkonferenzen
Verlaufs- und Übergabebesprechungen
Teilnahme am Aufnahme- und Entlassungsprozess
II. Tätigkeitsbeschreibung
Beschreiben Sie die konkreten Tätigkeiten der Fachauszubildenden unter Anleitung und
Aufsicht. Beispielhaft für die konkrete Beschreibung werden nachstehend einige
abzudeckende Bereiche aufgelistet.
PatientInnenbezogene Aufgaben
Die Tätigkeit ist zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen nachstehenden
Bereichen (a bis d) etwa in gleichem Umfang bei PatientInnen unterschiedlicher
Altersgruppen (Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, Erwachsene bis 60 Jahre, ältere
Menschen ab 60 Jahre), zu unterschiedlichen Störungsbildern und Settings (Einzelpersonen,
Gruppen/Paare, Wirtschaft, öffentlicher Bereich) zu absolvieren:
a) Klinisch-psychologische Diagnostik
Die Fachauszubildenden sollen klinisch-psychologische diagnostische Kompetenzen im
Hinblick auf psychische und somatische Störungen, bei denen psychische Aspekte eine
Rolle spielen, bei psychischen Extremsituationen und den psychischen Folgen akuter
Belastungen, bei Entwicklungskrisen und psychischen Krisen, insbesondere bei
krankheitswertigen Zustandsbildern, sowie im Erstellen von psychologischen
Stellungnahmen, Befunden, Gutachten und Zeugnissen, erwerben.
Weiters sollen die Fachauszubildenden Kompetenzen bei der Anwendung von
verschiedenen psychologischen Instrumenten (Checklisten, strukturierte Leitfäden,
Interviews, Testverfahren, apparative Verfahren) erwerben.
Welche Verfahren in Durchführung der Exploration/Anamnese/psychologischen Untersuchung
werden erlernt?
Welche klinisch-psychologischen Fragen werden erstellt und welche klinisch-psychologischen
diagnostischen (Test-)Verfahren ausgewählt?
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Welche klinisch-psychologischen-diagnostischen (Test-)Verfahren, Interpretation der Ergebnisse
werden angewendet?
Befund-/Gutachtenerstellung zu welchen Themenbereichen?
Wie wird die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen (Erstellen eines Behandlungsplans)
vermittelt?
Sonstiges
GESAMTSTUNDENAUSMASS:
b) Klinisch-psychologische Behandlung und Beratung
Die Fachauszubildenden sollen im Rahmen der klinisch-psychologischen Beratung
Kompetenzen hinsichtlich der Vermittlung psychologischen Fachwissens, Klärung
anhand psychologischer Modelle und psychologischen Hintergrundwissens, z.B. in
Bezug auf Störungsbilder, Veränderungsmöglichkeiten und auch im Hinblick auf
mögliche Ansätze der klinisch-psychologischen Beratung erwerben.
Im Zusammenhang mit klinisch-psychologischer Behandlung sollen sie Kompetenzen in
Planung der Art und des Umfangs der psychologischen Behandlungsangebote für
PatientInnen, der Durchführung von klinisch-psychologischen Interventionen zu
einzelnen Symptomen und Funktionen bis zu komplexen Behandlungsprogrammen, die
verschiedene kognitive, emotionale, verhaltensbezogene, soziale Aspekte eines
Störungsbildes erfassen, erwerben.
Die Behandlung welcher krankheitswertiger Störungen (somatische Erkrankungen, Schmerz,
neuropsychologische Rehabilitation, Kardiopsychologie, Psychoonkologie, Stoffwechselerkrankungen, etc.) werden vermittelt?
Welche klinisch-psychologischen methodenübergreifenden theoriegeleiteten Interventionen (u.a.
Krisenintervention, psychoedukative Maßnahmen, Stabilisierungstechniken, Ressourcenarbeit,
Compliancearbeit, Interventionen zur Vorbereitung ärztlich-medizinischer Eingriffe) oder klinischpsychologische Interventionen zu einzelnen Symptomen und Funktionen (u.a. Gedächtnistraining,
kognitives Training, Training in Problemlöseverfahren, Emotionstrainings) werden erlernt?
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Welche apparative Unterstützung (u.a. Biofeedback, computergestütztes kognitives Training) wird
angewendet?
Welche Entspannungsmethode (u.a. progressive Muskelentspannung) wird erlernt?
Welche Ansätze der klinisch psychologischen Beratung (u.a. Informationsvermittlung,
lösungsorientierte Beratung, Konfliktgespräch) werden erlernt?
Zu welchen Themenbereichen wird klinisch-psychologisch beraten (u.a. verschiedene psychische
Krankheitsbilder, aufrechterhaltende Bedingungen, Veränderungsmöglichkeiten und auch mögliche
Ansätze der Behandlung) erlernt und angewendet?
Welche Formen der Beratung (Einzelberatung von PatientInnen, Gruppenberatung von
PatientInnen, Angehörigenberatung) werden vermittelt?
Sonstiges:
GESAMTSTUNDENAUSMASS
a) Beratung:
b) Behandlung/Diagnostik:
c) Maßnahmen im Bereich der primären Gesundheitsversorgung
Welcher der nachstehenden Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung und
Gesundheitsvorsorge im Bereich der primären Gesundheitsversorgung hat die
Fachauszubildende/der Fachauszubildende erlernt und angewendet:
Maßnahmen zur Bewältigung von Belastungssituationen; insbesondere bei somatischen
Erkrankungen, genetischer Prädisposition, etc. (umfasst psychische Vorgänge, die mit Entstehung,
Prävention, Bewältigung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher Erkrankungen zusammen
hängen, wie etwa neurologische, endokrinologische, kardiovaskuläre, immunologische
Erkrankungen):
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Maßnahmen zur Bewältigung chronischer Schmerzen ( u.a. kognitive Auseinandersetzung mit
Schmerz, Vorbereitung auf mögliche kommende Schmerzattacken, Emotionsregulation):
Maßnahmen in der neuropsychologischen Rehabilitation etwa im Zusammenhang mit SchädelHirn-Traumen nach schweren Unfällen ( u.a. Förderung elementarer psychologischer Funktionen
durch Skills Trainings oder Emotionstraining, Verbesserung der zentralen Integrität und die
Entwicklung alternativer Verhaltensstrategien, bestmöglicher Umgang mit den beeinträchtigten
Funktionen in Form von Coping Strategien erarbeiten):
Maßnahmen in der Kardiologie (u.a. Hilfe bei der Krankheitsbewältigung, Stressmanagement,
Entspannung, Raucherbehandlung, psychologische Operationsvorbereitung vor einem Herzeingriff,
Techniken zur Angstreduktion):
Maßnahmen bei TumorpatientInnen u.a. zur Verringerung der affektiven Belastungen durch die
Diagnose Krebs, zur Verlängerung des Rezidiv freien Intervalls und der Überlebensdauer oder
Begleitung, wenn es keine medizinischen Behandlungsmöglichkeiten mehr gibt:
Maßnahmen bei PatientInnen mit Stoffwechselerkrankungen (u.a. Selbstmanagement
unterstützen und fördern, Interventionen zur Krankheitsverarbeitung und –bewältigung):
Maßnahmen zu Belastungen (u.a. Umgang mit Angst, Stimmungsbeeinträchtigungen, Verlusten,
Katastrophen und Traumata, Arbeitsbelastungen, Schulstress):
Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie (u.a. zur Vorbeugung des Ausbruchs
pathologischer Entwicklungen im weiteren Leben, schwerwiegende psychische und somatische
Störungen, Lern- und Leistungsstörungen und sich daraus entwickelnde Angst oder Depression,
Enuresis, ADHS):
Maßnahmen zu noxischen Systemen (u.a. problematische Familienstruktur, dysfunktionale
Partnerschaft, Mobbing am Arbeitsplatz, Burn out):
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Maßnahmen in der Gerontopsychologie (u.a. Konzentrationstraining, Aktivitätsaufbau, finden von
Lebensformen, Unterstützung bei der Verarbeitung von Verlusten):
Sonstiges:
GESAMTSTUNDENAUSMASS:
d) Administrative Aufgaben
Dokumentation der Anamnese, Einzelinterventionen und Verlauf:
Welches Informationsmaterial für Patientinnen/Patienten zu welchen spezifischen klinischrelevanten Themen wird erstellt?
Welche Standards für die Durchführung von Gesundheitstrainings werden erstellt?
Sonstiges:
Die/der für die Fachaufsicht verantwortliche Klinische Psychologin/Klinische Psychologe:
Name in Blockschrift
Unterschrift
Datum
Mit der Unterschrift wird an Eides statt die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten
Angaben bestätigt.
Stand: März 2015
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