RASTERZEUGNIS über den Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz im Rahmen der Ausbildung zur Klinischen Psychologin bzw. zum Klinischen Psychologen nach dem Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 (PG 2013) Herrn/Frau Titel Vorname Familien- oder Nachname Geburtsdatum: Bestätigung über die erfolgreiche Aufnahme in die theoretische Ausbildungseinrichtung gemäß § 7 Abs. 1 PG 2013, ausgestellt am , wurde vorgelegt. Ausbildungseinrichtung: Für jede Ausbildungseinrichtung ist ein eigenes Formblatt zu verwenden! Genaue Bezeichnung: Adresse: Träger der Einrichtung: Adresse: Zeitraum des praktisch-fachlichen Kompetenzerwerbes gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 PG 2013: von bis Stundenanzahl: Abteilung II/A/3 A-1031 Wien, Radetzkystraße 2, http://www.bmg.gv.at E-Mail: [email protected], DVR: 2109254 UID: ATU57161788 I. Organisationsstruktur Fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen unter Angabe der jeweiligen Berufsgruppe Name: Berufsqualifikation: Anleitende Klinische Psychologin/anleitender Klinischer Psychologe, die/der zumindest seit zwei Jahren selbständig berufsberechtigt und vom Zeitumfang her zumindest 20 Stunden in der Einrichtung tätig ist. Je nach Fortgang der Ausbildung sollte die Ausbildnerin/der Ausbildner anfänglich zumindest 5 Stunden pro Woche, später weniger, aber zumindest 2 Stunden pro Woche für die direkte Anleitung zur Verfügung stehen. Name: Insgesamt ist für die Qualifikation in Klinischer Psychologie ein Mindestmaß von 2098 Stunden zu erwerbender praktischer fachliche Kompetenz festgelegt (vgl. § 24 Abs. 1 Z 1), welche zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen Bereichen zu absolvieren sind. MitarbeiterInnen- und teambezogene Aufgaben Beschreibung der multiprofessionellen Zusammenarbeit nach Art und Frequenz (jeweils in welchem Stundenausmaß angeben). Ziel ist der Erwerb ausreichender Einblicke in das Gesundheitswesen und notwendiger Kenntnisse und Fertigkeiten für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Klinischen Psychologinnen/Klinischen Psychologen, aber auch mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe. Einen wesentlichen Aspekt beim Erwerb facheinschlägiger praktischer Kompetenz stellt die interdisziplinäre Zusammenarbeit dar, insbesondere im Hinblick auf die Kenntnisse und Berücksichtigung der medizinischen Aspekte der verschiedenen Krankheits- und Störungsbilder. Ziel ist es, die Aufgaben und Abläufe aller in der klinischen PatientInnenversorgung tätigen Professionen zu kennen. GESAMTSTUNDENAUSMASS Teilnahme an patientenInnenbezogenen multiprofessionellen Teambesprechungen Seite 2 von 7 Teilnahme an ÄrztInnenkonferenzen Teilnahme an PsychologInnenkonferenzen Verlaufs- und Übergabebesprechungen Teilnahme am Aufnahme- und Entlassungsprozess II. Tätigkeitsbeschreibung Beschreiben Sie die konkreten Tätigkeiten der Fachauszubildenden unter Anleitung und Aufsicht. Beispielhaft für die konkrete Beschreibung werden nachstehend einige abzudeckende Bereiche aufgelistet. PatientInnenbezogene Aufgaben Die Tätigkeit ist zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen nachstehenden Bereichen (a bis d) etwa in gleichem Umfang bei PatientInnen unterschiedlicher Altersgruppen (Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, Erwachsene bis 60 Jahre, ältere Menschen ab 60 Jahre), zu unterschiedlichen Störungsbildern und Settings (Einzelpersonen, Gruppen/Paare, Wirtschaft, öffentlicher Bereich) zu absolvieren: a) Klinisch-psychologische Diagnostik Die Fachauszubildenden sollen klinisch-psychologische diagnostische Kompetenzen im Hinblick auf psychische und somatische Störungen, bei denen psychische Aspekte eine Rolle spielen, bei psychischen Extremsituationen und den psychischen Folgen akuter Belastungen, bei Entwicklungskrisen und psychischen Krisen, insbesondere bei krankheitswertigen Zustandsbildern, sowie im Erstellen von psychologischen Stellungnahmen, Befunden, Gutachten und Zeugnissen, erwerben. Weiters sollen die Fachauszubildenden Kompetenzen bei der Anwendung von verschiedenen psychologischen Instrumenten (Checklisten, strukturierte Leitfäden, Interviews, Testverfahren, apparative Verfahren) erwerben. Welche Verfahren in Durchführung der Exploration/Anamnese/psychologischen Untersuchung werden erlernt? Welche klinisch-psychologischen Fragen werden erstellt und welche klinisch-psychologischen diagnostischen (Test-)Verfahren ausgewählt? Seite 3 von 7 Welche klinisch-psychologischen-diagnostischen (Test-)Verfahren, Interpretation der Ergebnisse werden angewendet? Befund-/Gutachtenerstellung zu welchen Themenbereichen? Wie wird die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen (Erstellen eines Behandlungsplans) vermittelt? Sonstiges GESAMTSTUNDENAUSMASS: b) Klinisch-psychologische Behandlung und Beratung Die Fachauszubildenden sollen im Rahmen der klinisch-psychologischen Beratung Kompetenzen hinsichtlich der Vermittlung psychologischen Fachwissens, Klärung anhand psychologischer Modelle und psychologischen Hintergrundwissens, z.B. in Bezug auf Störungsbilder, Veränderungsmöglichkeiten und auch im Hinblick auf mögliche Ansätze der klinisch-psychologischen Beratung erwerben. Im Zusammenhang mit klinisch-psychologischer Behandlung sollen sie Kompetenzen in Planung der Art und des Umfangs der psychologischen Behandlungsangebote für PatientInnen, der Durchführung von klinisch-psychologischen Interventionen zu einzelnen Symptomen und Funktionen bis zu komplexen Behandlungsprogrammen, die verschiedene kognitive, emotionale, verhaltensbezogene, soziale Aspekte eines Störungsbildes erfassen, erwerben. Die Behandlung welcher krankheitswertiger Störungen (somatische Erkrankungen, Schmerz, neuropsychologische Rehabilitation, Kardiopsychologie, Psychoonkologie, Stoffwechselerkrankungen, etc.) werden vermittelt? Welche klinisch-psychologischen methodenübergreifenden theoriegeleiteten Interventionen (u.a. Krisenintervention, psychoedukative Maßnahmen, Stabilisierungstechniken, Ressourcenarbeit, Compliancearbeit, Interventionen zur Vorbereitung ärztlich-medizinischer Eingriffe) oder klinischpsychologische Interventionen zu einzelnen Symptomen und Funktionen (u.a. Gedächtnistraining, kognitives Training, Training in Problemlöseverfahren, Emotionstrainings) werden erlernt? Seite 4 von 7 Welche apparative Unterstützung (u.a. Biofeedback, computergestütztes kognitives Training) wird angewendet? Welche Entspannungsmethode (u.a. progressive Muskelentspannung) wird erlernt? Welche Ansätze der klinisch psychologischen Beratung (u.a. Informationsvermittlung, lösungsorientierte Beratung, Konfliktgespräch) werden erlernt? Zu welchen Themenbereichen wird klinisch-psychologisch beraten (u.a. verschiedene psychische Krankheitsbilder, aufrechterhaltende Bedingungen, Veränderungsmöglichkeiten und auch mögliche Ansätze der Behandlung) erlernt und angewendet? Welche Formen der Beratung (Einzelberatung von PatientInnen, Gruppenberatung von PatientInnen, Angehörigenberatung) werden vermittelt? Sonstiges: GESAMTSTUNDENAUSMASS a) Beratung: b) Behandlung/Diagnostik: c) Maßnahmen im Bereich der primären Gesundheitsversorgung Welcher der nachstehenden Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge im Bereich der primären Gesundheitsversorgung hat die Fachauszubildende/der Fachauszubildende erlernt und angewendet: Maßnahmen zur Bewältigung von Belastungssituationen; insbesondere bei somatischen Erkrankungen, genetischer Prädisposition, etc. (umfasst psychische Vorgänge, die mit Entstehung, Prävention, Bewältigung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher Erkrankungen zusammen hängen, wie etwa neurologische, endokrinologische, kardiovaskuläre, immunologische Erkrankungen): Seite 5 von 7 Maßnahmen zur Bewältigung chronischer Schmerzen ( u.a. kognitive Auseinandersetzung mit Schmerz, Vorbereitung auf mögliche kommende Schmerzattacken, Emotionsregulation): Maßnahmen in der neuropsychologischen Rehabilitation etwa im Zusammenhang mit SchädelHirn-Traumen nach schweren Unfällen ( u.a. Förderung elementarer psychologischer Funktionen durch Skills Trainings oder Emotionstraining, Verbesserung der zentralen Integrität und die Entwicklung alternativer Verhaltensstrategien, bestmöglicher Umgang mit den beeinträchtigten Funktionen in Form von Coping Strategien erarbeiten): Maßnahmen in der Kardiologie (u.a. Hilfe bei der Krankheitsbewältigung, Stressmanagement, Entspannung, Raucherbehandlung, psychologische Operationsvorbereitung vor einem Herzeingriff, Techniken zur Angstreduktion): Maßnahmen bei TumorpatientInnen u.a. zur Verringerung der affektiven Belastungen durch die Diagnose Krebs, zur Verlängerung des Rezidiv freien Intervalls und der Überlebensdauer oder Begleitung, wenn es keine medizinischen Behandlungsmöglichkeiten mehr gibt: Maßnahmen bei PatientInnen mit Stoffwechselerkrankungen (u.a. Selbstmanagement unterstützen und fördern, Interventionen zur Krankheitsverarbeitung und –bewältigung): Maßnahmen zu Belastungen (u.a. Umgang mit Angst, Stimmungsbeeinträchtigungen, Verlusten, Katastrophen und Traumata, Arbeitsbelastungen, Schulstress): Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie (u.a. zur Vorbeugung des Ausbruchs pathologischer Entwicklungen im weiteren Leben, schwerwiegende psychische und somatische Störungen, Lern- und Leistungsstörungen und sich daraus entwickelnde Angst oder Depression, Enuresis, ADHS): Maßnahmen zu noxischen Systemen (u.a. problematische Familienstruktur, dysfunktionale Partnerschaft, Mobbing am Arbeitsplatz, Burn out): Seite 6 von 7 Maßnahmen in der Gerontopsychologie (u.a. Konzentrationstraining, Aktivitätsaufbau, finden von Lebensformen, Unterstützung bei der Verarbeitung von Verlusten): Sonstiges: GESAMTSTUNDENAUSMASS: d) Administrative Aufgaben Dokumentation der Anamnese, Einzelinterventionen und Verlauf: Welches Informationsmaterial für Patientinnen/Patienten zu welchen spezifischen klinischrelevanten Themen wird erstellt? Welche Standards für die Durchführung von Gesundheitstrainings werden erstellt? Sonstiges: Die/der für die Fachaufsicht verantwortliche Klinische Psychologin/Klinische Psychologe: Name in Blockschrift Unterschrift Datum Mit der Unterschrift wird an Eides statt die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben bestätigt. Stand: März 2015 Seite 7 von 7