Angebot einer psychologischen Erstberatung und weiterführenden

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Angebot einer psychologischen Erstberatung und weiterführenden
Behandlung von Patientinnen und Patienten an der HSS Klinik
 Die Kontaktaufnahme mit der Psychologin kann vom Arzt der HSS Ambulanz oder der HSS
Logopädin / dem Logopäden empfohlen werden oder vom Patienten selbst gewünscht werden.
 Es erfolgt ein Erstgespräch,
danach kann die Patientin, der Patient entscheiden, ob weitere Gespräche oder eine Behandlung
stattfinden sollen.
Von Seiten der Psychologin wird eine Empfehlung abgegeben.
 Ausmaß der Behandlungen, Beratungen: zwischen einer und 10 Stunden
 Für die Psychologin gilt die Verschwiegenheitspflicht. Die Inhalte der psychologischen Gespräche
werden nur bei dringender Indikationsstellung und auf Wunsch des Patienten mit den anderen
Behandlern besprochen.
 Eine Konsultation der Psychologin kann zu jedem Zeitpunkt der medizinischen oder logopädischen
Behandlung gewünscht werden und wird üblicherweise durch ein Zuweisung aus der HSS Ambulanz
oder von den LogopädInnen eingeleitet.
 War der/die PatientIn schon einmal bei der Psychologin, dann kann diese/r sie selbst kontaktieren.
 Die psychologischen Beratungstermine müssen nicht gesondert bezahlt werden.
Medizinische und logopädische Termine sind unabhängig von den Vereinbarungen / Terminen
mit der Psychologin wahrzunehmen.
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