RASTERZEUGNIS über den Erwerb praktischer fachlicher

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RASTERZEUGNIS
über den Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz im Rahmen der Ausbildung zur
Gesundheitspsychologin bzw. zum Gesundheitspsychologen nach dem
Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 (PG 2013)
Herrn/Frau
Titel
Vorname
Familien- oder Nachname
Geburtsdatum:
Bestätigung über die erfolgreiche Aufnahme in die theoretische Ausbildungseinrichtung
gemäß § 7 Abs. 1 PG 2013, ausgestellt am
, wurde vorgelegt.
Ausbildungseinrichtung:
Für jede Ausbildungseinrichtung ist ein eigenes Formblatt zu verwenden!
Genaue Bezeichnung:
Adresse:
Träger der Einrichtung:
Adresse:
Zeitraum des praktisch-fachlichen Kompetenzerwerbes gemäß § 15 Abs. 1 Z 1 PG 2013:
von
bis
Stundenanzahl:
Abteilung II/A/3
A-1031 Wien, Radetzkystraße 2, http://www.bmg.gv.at E-Mail: [email protected],
DVR: 2109254 UID: ATU57161788
I. Organisationsstruktur
Fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen unter Angabe der jeweiligen Berufsgruppe
Name:
Berufsqualifikation:
Anleitende Gesundheitspsychologin/anleitender Gesundheitspsychologe, die/der
zumindest seit zwei Jahren selbständig berufsberechtigt und vom Zeitumfang her
zumindest 20 Stunden in der Einrichtung tätig ist.
Je nach Fortgang der Ausbildung sollte die Ausbildnerin/der Ausbildner anfänglich
zumindest 5 Stunden pro Woche, später weniger, aber zumindest 2 Stunden pro Woche
für die direkte Anleitung zur Verfügung stehen.
Name:
Insgesamt ist für die Qualifikation in Gesundheitspsychologie ein Mindestmaß von 1553
Stunden zu erwerbende praktische fachliche Kompetenz festgelegt (vgl. § 15 Abs. 1 Z 1),
welche zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen Bereichen zu absolvieren sind.
MitarbeiterInnen- und teambezogene Aufgaben
Beschreibung der multiprofessionellen Zusammenarbeit nach Art und Frequenz (jeweils
in welchem Stundenausmaß angeben).
Ziel ist der Erwerb ausreichender Einblicke in das Gesundheitswesen und notwendiger
Kenntnisse und Fertigkeiten für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit GesundheitspsychologInnen, aber auch mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe.
Insgesamt ist für die Qualifikation in Gesundheitspsychologie ein Mindestmaß von 300
Stunden in multiprofessioneller Zusammenarbeit zu absolvieren (vgl.
§ 15 Abs. 1 lit. d) PG 2013)
Einen wesentlichen Aspekt beim Erwerb facheinschlägiger praktischer Kompetenz stellt die
interdisziplinäre Zusammenarbeit dar, insbesondere im Hinblick auf die Kenntnisse und
Berücksichtigung der medizinischen Aspekte der verschiedenen Krankheits- und
Störungsbilder. Ziel ist es die Aufgaben und Abläufe aller in der klinischen
PatientInnenversorgung tätigen Professionen zu kennen.
GESAMTSTUNDENAUSMASS
Teilnahme an patientInnenbezogenen
multiprofessionellen Teambesprechungen
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Teilnahme an ÄrztInnenkonferenzen
Teilnahme an PsychologInnenkonferenzen
Verlaufs- und Übergabebesprechungen
Teilnahme am Aufnahme- und Entlassungsprozess
II. Tätigkeitsbeschreibung:
Beschreiben Sie die konkreten Tätigkeiten der Fachauszubildenden unter Anleitung und
Aufsicht. Beispielhaft für die konkrete Beschreibung werden nachstehend einige
abzudeckende Bereiche aufgelistet.
PatientInnenbezogene Aufgaben
Die Tätigkeit ist zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen nachstehenden
Bereichen (a bis d) etwa in gleichem Umfang bei PatientInnen unterschiedlicher
Altersgruppen (Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, Erwachsene bis 60 Jahre, ältere
Menschen ab 60 Jahre), zu unterschiedlichen Störungsbildern und Settings (Einzelpersonen,
Gruppen/Paare, Wirtschaft, öffentlicher Bereich) zu absolvieren:
a) Gesundheitspsychologische Beratung
Die Fachauszubildenden sollen Kompetenzen hinsichtlich gesundheitsbezogener
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in physischer und psychischer Hinsicht (etwa
Beratung bei Diabetes, Raucherberatung, Stressverarbeitung) mit dem Ziel des
Aufbaues von Compliance, Lebensqualität und nachhaltiger Änderungen im
Gesundheitsverhalten erwerben.
Welche Beratungstechniken werden zur Durchführung von Beratung und Informationsvermittlung
bei welchen spezifischen Problemstellungen im Rahmen der Gesundheitsförderung und
Krankheitsverhütung vermittelt (u.a. Gesundheitszirkeln, Coping-skill-Traning)?
Zu welchen Themenbereichen wird gesundheitspsychologisch beraten (Berufs- und
Studentenberatung, Bildungsberatung, Ehe- und Partnerschaftsberatung, Erziehungsberatung,
Familienberatung, Jugendberatung, Suchtberatung, genetische Beratung, Beratung zur
Bewältigung spezieller Erkrankungen, Konfliktberatung, Mobbingberatung, Opferberatung, etc.),
erlernt und angewendet?
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Welche Formen (Einzelberatungen, Beratung von Familien und Gruppen) der Beratung (von
Betroffenen, Angehörigen, Institutionen, Organisationen, Gemeinden) werden vermittelt?
Bei der Beratung von Institutionen, Organisationen, Gemeinden, etc. geht es um die Vermittlung
gesundheitspsychologischen Knowhows und die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten der
Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten.
Sonstiges:
GESAMTSTUNDENAUSMASS:
b) Gesundheitspsychologische Diagnostik und Behandlung
Die Fachauszubildenden sollen gesundheitspsychologische diagnostische Kompetenzen
im Hinblick auf Erfassung von Ressourcen und Risikofaktoren, Erhebung des
gesundheitsbezogenen Verhaltensrepertoires im Hinblick auf physische und psychische
Gesundheit erwerben.
Im Zusammenhang mit gesundheitspsychologischer Behandlung sollen sie geschult
werden in der Vermittlung eines Managements chronischer oder lebensbedrohlicher
Erkrankungen, in der Behandlung psychophysiologischer Störungen oder
therapieresistenter Probleme.
Welche Verfahren in der Durchführung der Exploration/Anamnese/Befunderstellung werden
erlernt?
Welche gesundheitspsychologischen Fragen werden erstellt und welche psychologischdiagnostische Verfahren ausgewählt?
Welche relevanten Fragebögen, Checklisten werden angewendet?
Befunderstellung zu welchen Themenbereichen?
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Wie wird die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen (Erstellung eines Behandlungsplans)
vermittelt?
Behandlung welcher psychophysiologischer Störungen (u.a. Kopfschmerzen,
Schlafstörungen) oder therapieresistenter somatischer Probleme (u.a. Schmerz,
Operationsangst) werden vermittelt?
Welche gesundheitspsychologischen Interventionen werden erlernt (u.a. Psychoedukation,
Genusstraining, Selbstinstruktionstraining, Förderung sozialer Ressourcen, Schulung von
PatientInnen im Umgang mit rehabilitativen medizinischen Maßnahmen)?
Welche technischen Hilfsmittel (u.a. Biofeedback) werden angewendet?
Welche Entspannungsmethoden (u.a. progressive Muskelentspannung) werden erlernt?
Sonstiges:
GESAMTSTUNDENAUSMASS:
c) Gesundheitspsychologische Maßnahmen
Die Fachauszubildenden sollen Kompetenzen zu den nachstehend beschriebenen
gesundheitspsychologischen Maßnahmen erwerben, insbesondere sich auch
auseinandersetzen mit Alter, Entwicklungsfähigkeit, Erziehungsfragen, sozialen
Beziehungen (Kinder, Partner, Freunde, etc.).
Welche der nachstehenden gesundheitsfördernden Maßnahmen werden vermittelt und
angewendet?
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Maßnahmen im Bereich der Schmerzbewältigung (Vermittlung von Schmerzmodellen,
Entspannungstrainings, Genusstraining, Wahrnehmungslenkung, Aktivierung individueller
Ressourcen, Erarbeitung von Standards für die Durchführung von Gesundheitstrainings, etc.):
Maßnahmen im Bereich Schule (Gestaltung der Schule als Erfahrungs- und Lebensraum, Förderung
eines positiven Lernklimas in Klassen, gutes Arbeitsklima im Kollegium, Stärkung der Gemeinschaft,
Förderung der Elternmitarbeit, etc.):
Maßnahmen in Betrieben oder zum Arbeitsumfeld (Stressbewältigungstraining in Betrieben,
Arbeitszufriedenheit, etc.) oder zur Durchführung von psychologisch fundierten
Bewegungsprogrammen, aktive Gesundheitsorientierung, u.Ä.:
Maßnahmen im Bereich Alter (Auseinandersetzung mit Vergangenheit, Reflexion der Einstellung
zum Alter, Wahrnehmung von Entwicklungsmöglichkeiten im Alter, Maßnahmen und Projekte in
Pflegeeinrichtungen, Reflexion sozialer Beziehungen zu Partnern, Kindern, Wege der geistigen,
körperlichen und sozialen Aktivierung sowie zur Entspannung und Zentrierung, etc.):
Weitere Maßnahmen im gesundheitspsychologischen Bereich, wie die Arbeit an Erziehungsfragen,
gesundheitspsychologische Aspekte in der Gynäkologie (z.B. Frauen in der Menopause), Vorsorge
im Bereich des Nikotin-, Alkohol- und Drogengebrauchs, Unterstützung in der Haftentlassenen- und
Bewährungshilfe:
Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Selbsthilfepotentiale:
Maßnahmen psychologischer Prävention im Zusammenhang mit Risikoverhalten (u.a. Zigaretten
rauchen, mangelnde körperliche Betätigung, sexuelles Risikoverhalten):
Maßnahmen zu Belastungen (u.a. Traumate, Arbeitsbelastungen, Schulstress):
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Maßnahmen zu noxischen Systemen (u.a. problematische Familienstruktur, dysfunktionale
Partnerschaft, Mobbing am Arbeitsplatz:
Maßnahmen zur Rehabilitation:
Sonstiges:
GESAMTSTUNDENAUSMASS:
Administrative Aufgaben
Dokumentation der Anamnese, Einzelinterventionen und Verlauf:
Welches Informationsmaterial für PatientInnen zu welchen spezifischen, klinisch relevanten
Themen wird erstellt?
Welche Standards für die Durchführung von Gesundheitstrainings werden erstellt?
Sonstiges:
Die/der für die Fachaufsicht verantwortliche Gesundheitspsychologin/
Gesundheitspsychologe:
Name in Blockschrift
Unterschrift
Datum
Mit der Unterschrift wird an Eides statt die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten
Angaben bestätigt.
Stand: März 2015
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