RASTERZEUGNIS über den Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz im Rahmen der Ausbildung zur Gesundheitspsychologin bzw. zum Gesundheitspsychologen nach dem Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 (PG 2013) Herrn/Frau Titel Vorname Familien- oder Nachname Geburtsdatum: Bestätigung über die erfolgreiche Aufnahme in die theoretische Ausbildungseinrichtung gemäß § 7 Abs. 1 PG 2013, ausgestellt am , wurde vorgelegt. Ausbildungseinrichtung: Für jede Ausbildungseinrichtung ist ein eigenes Formblatt zu verwenden! Genaue Bezeichnung: Adresse: Träger der Einrichtung: Adresse: Zeitraum des praktisch-fachlichen Kompetenzerwerbes gemäß § 15 Abs. 1 Z 1 PG 2013: von bis Stundenanzahl: Abteilung II/A/3 A-1031 Wien, Radetzkystraße 2, http://www.bmg.gv.at E-Mail: [email protected], DVR: 2109254 UID: ATU57161788 I. Organisationsstruktur Fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen unter Angabe der jeweiligen Berufsgruppe Name: Berufsqualifikation: Anleitende Gesundheitspsychologin/anleitender Gesundheitspsychologe, die/der zumindest seit zwei Jahren selbständig berufsberechtigt und vom Zeitumfang her zumindest 20 Stunden in der Einrichtung tätig ist. Je nach Fortgang der Ausbildung sollte die Ausbildnerin/der Ausbildner anfänglich zumindest 5 Stunden pro Woche, später weniger, aber zumindest 2 Stunden pro Woche für die direkte Anleitung zur Verfügung stehen. Name: Insgesamt ist für die Qualifikation in Gesundheitspsychologie ein Mindestmaß von 1553 Stunden zu erwerbende praktische fachliche Kompetenz festgelegt (vgl. § 15 Abs. 1 Z 1), welche zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen Bereichen zu absolvieren sind. MitarbeiterInnen- und teambezogene Aufgaben Beschreibung der multiprofessionellen Zusammenarbeit nach Art und Frequenz (jeweils in welchem Stundenausmaß angeben). Ziel ist der Erwerb ausreichender Einblicke in das Gesundheitswesen und notwendiger Kenntnisse und Fertigkeiten für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit GesundheitspsychologInnen, aber auch mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe. Insgesamt ist für die Qualifikation in Gesundheitspsychologie ein Mindestmaß von 300 Stunden in multiprofessioneller Zusammenarbeit zu absolvieren (vgl. § 15 Abs. 1 lit. d) PG 2013) Einen wesentlichen Aspekt beim Erwerb facheinschlägiger praktischer Kompetenz stellt die interdisziplinäre Zusammenarbeit dar, insbesondere im Hinblick auf die Kenntnisse und Berücksichtigung der medizinischen Aspekte der verschiedenen Krankheits- und Störungsbilder. Ziel ist es die Aufgaben und Abläufe aller in der klinischen PatientInnenversorgung tätigen Professionen zu kennen. GESAMTSTUNDENAUSMASS Teilnahme an patientInnenbezogenen multiprofessionellen Teambesprechungen Seite 2 von 7 Teilnahme an ÄrztInnenkonferenzen Teilnahme an PsychologInnenkonferenzen Verlaufs- und Übergabebesprechungen Teilnahme am Aufnahme- und Entlassungsprozess II. Tätigkeitsbeschreibung: Beschreiben Sie die konkreten Tätigkeiten der Fachauszubildenden unter Anleitung und Aufsicht. Beispielhaft für die konkrete Beschreibung werden nachstehend einige abzudeckende Bereiche aufgelistet. PatientInnenbezogene Aufgaben Die Tätigkeit ist zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen nachstehenden Bereichen (a bis d) etwa in gleichem Umfang bei PatientInnen unterschiedlicher Altersgruppen (Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, Erwachsene bis 60 Jahre, ältere Menschen ab 60 Jahre), zu unterschiedlichen Störungsbildern und Settings (Einzelpersonen, Gruppen/Paare, Wirtschaft, öffentlicher Bereich) zu absolvieren: a) Gesundheitspsychologische Beratung Die Fachauszubildenden sollen Kompetenzen hinsichtlich gesundheitsbezogener Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in physischer und psychischer Hinsicht (etwa Beratung bei Diabetes, Raucherberatung, Stressverarbeitung) mit dem Ziel des Aufbaues von Compliance, Lebensqualität und nachhaltiger Änderungen im Gesundheitsverhalten erwerben. Welche Beratungstechniken werden zur Durchführung von Beratung und Informationsvermittlung bei welchen spezifischen Problemstellungen im Rahmen der Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung vermittelt (u.a. Gesundheitszirkeln, Coping-skill-Traning)? Zu welchen Themenbereichen wird gesundheitspsychologisch beraten (Berufs- und Studentenberatung, Bildungsberatung, Ehe- und Partnerschaftsberatung, Erziehungsberatung, Familienberatung, Jugendberatung, Suchtberatung, genetische Beratung, Beratung zur Bewältigung spezieller Erkrankungen, Konfliktberatung, Mobbingberatung, Opferberatung, etc.), erlernt und angewendet? Seite 3 von 7 Welche Formen (Einzelberatungen, Beratung von Familien und Gruppen) der Beratung (von Betroffenen, Angehörigen, Institutionen, Organisationen, Gemeinden) werden vermittelt? Bei der Beratung von Institutionen, Organisationen, Gemeinden, etc. geht es um die Vermittlung gesundheitspsychologischen Knowhows und die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten der Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten. Sonstiges: GESAMTSTUNDENAUSMASS: b) Gesundheitspsychologische Diagnostik und Behandlung Die Fachauszubildenden sollen gesundheitspsychologische diagnostische Kompetenzen im Hinblick auf Erfassung von Ressourcen und Risikofaktoren, Erhebung des gesundheitsbezogenen Verhaltensrepertoires im Hinblick auf physische und psychische Gesundheit erwerben. Im Zusammenhang mit gesundheitspsychologischer Behandlung sollen sie geschult werden in der Vermittlung eines Managements chronischer oder lebensbedrohlicher Erkrankungen, in der Behandlung psychophysiologischer Störungen oder therapieresistenter Probleme. Welche Verfahren in der Durchführung der Exploration/Anamnese/Befunderstellung werden erlernt? Welche gesundheitspsychologischen Fragen werden erstellt und welche psychologischdiagnostische Verfahren ausgewählt? Welche relevanten Fragebögen, Checklisten werden angewendet? Befunderstellung zu welchen Themenbereichen? Seite 4 von 7 Wie wird die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen (Erstellung eines Behandlungsplans) vermittelt? Behandlung welcher psychophysiologischer Störungen (u.a. Kopfschmerzen, Schlafstörungen) oder therapieresistenter somatischer Probleme (u.a. Schmerz, Operationsangst) werden vermittelt? Welche gesundheitspsychologischen Interventionen werden erlernt (u.a. Psychoedukation, Genusstraining, Selbstinstruktionstraining, Förderung sozialer Ressourcen, Schulung von PatientInnen im Umgang mit rehabilitativen medizinischen Maßnahmen)? Welche technischen Hilfsmittel (u.a. Biofeedback) werden angewendet? Welche Entspannungsmethoden (u.a. progressive Muskelentspannung) werden erlernt? Sonstiges: GESAMTSTUNDENAUSMASS: c) Gesundheitspsychologische Maßnahmen Die Fachauszubildenden sollen Kompetenzen zu den nachstehend beschriebenen gesundheitspsychologischen Maßnahmen erwerben, insbesondere sich auch auseinandersetzen mit Alter, Entwicklungsfähigkeit, Erziehungsfragen, sozialen Beziehungen (Kinder, Partner, Freunde, etc.). Welche der nachstehenden gesundheitsfördernden Maßnahmen werden vermittelt und angewendet? Seite 5 von 7 Maßnahmen im Bereich der Schmerzbewältigung (Vermittlung von Schmerzmodellen, Entspannungstrainings, Genusstraining, Wahrnehmungslenkung, Aktivierung individueller Ressourcen, Erarbeitung von Standards für die Durchführung von Gesundheitstrainings, etc.): Maßnahmen im Bereich Schule (Gestaltung der Schule als Erfahrungs- und Lebensraum, Förderung eines positiven Lernklimas in Klassen, gutes Arbeitsklima im Kollegium, Stärkung der Gemeinschaft, Förderung der Elternmitarbeit, etc.): Maßnahmen in Betrieben oder zum Arbeitsumfeld (Stressbewältigungstraining in Betrieben, Arbeitszufriedenheit, etc.) oder zur Durchführung von psychologisch fundierten Bewegungsprogrammen, aktive Gesundheitsorientierung, u.Ä.: Maßnahmen im Bereich Alter (Auseinandersetzung mit Vergangenheit, Reflexion der Einstellung zum Alter, Wahrnehmung von Entwicklungsmöglichkeiten im Alter, Maßnahmen und Projekte in Pflegeeinrichtungen, Reflexion sozialer Beziehungen zu Partnern, Kindern, Wege der geistigen, körperlichen und sozialen Aktivierung sowie zur Entspannung und Zentrierung, etc.): Weitere Maßnahmen im gesundheitspsychologischen Bereich, wie die Arbeit an Erziehungsfragen, gesundheitspsychologische Aspekte in der Gynäkologie (z.B. Frauen in der Menopause), Vorsorge im Bereich des Nikotin-, Alkohol- und Drogengebrauchs, Unterstützung in der Haftentlassenen- und Bewährungshilfe: Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Selbsthilfepotentiale: Maßnahmen psychologischer Prävention im Zusammenhang mit Risikoverhalten (u.a. Zigaretten rauchen, mangelnde körperliche Betätigung, sexuelles Risikoverhalten): Maßnahmen zu Belastungen (u.a. Traumate, Arbeitsbelastungen, Schulstress): Seite 6 von 7 Maßnahmen zu noxischen Systemen (u.a. problematische Familienstruktur, dysfunktionale Partnerschaft, Mobbing am Arbeitsplatz: Maßnahmen zur Rehabilitation: Sonstiges: GESAMTSTUNDENAUSMASS: Administrative Aufgaben Dokumentation der Anamnese, Einzelinterventionen und Verlauf: Welches Informationsmaterial für PatientInnen zu welchen spezifischen, klinisch relevanten Themen wird erstellt? Welche Standards für die Durchführung von Gesundheitstrainings werden erstellt? Sonstiges: Die/der für die Fachaufsicht verantwortliche Gesundheitspsychologin/ Gesundheitspsychologe: Name in Blockschrift Unterschrift Datum Mit der Unterschrift wird an Eides statt die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben bestätigt. Stand: März 2015 Seite 7 von 7