Antrag auf VORMERKUNG als Praxisstelle für die KLINISCH

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Vormerkung Praxisstelle KLINISCHE PSYCHOLOGIE
Stand 27.05.2015
Antrag auf VORMERKUNG
als Praxisstelle für die
KLINISCH-PSYCHOLOGISCHE Ausbildung
Im Rahmen der Ausbildung zur Klinischen PsychologIn nach dem Psychologengesetz
2013 (in Analogie zum korrespondierenden Rasterzeugnis des BMG, Stand 4.3.2015)
Nach §12 Abs. 3 leg. cit. obliegt die Überprüfung des praktisch-fachlichen
Kompetenzerwerbs der theoretischen Ausbildungseinrichtung. Praxisstellen haben daher
mittels dieses Formblatts die Möglichkeit, sich als Praxisstelle für die klinischpsychologische Ausbildung bei der Österreichischen Akademie für Psychologie (AAP)
vormerken zu lassen.
Ausbildungseinrichtung
Genaue Bezeichnung:
Adresse (Postanschrift, Telefonnummer, Emailadresse):
I. Organisationsstruktur
Fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen unter Angabe der jeweiligen
Berufsgruppe
Name:
Berufsqualifikation:
Hinweis: Die anleitende Klinische PsychologIn muss seit zumindest zwei Jahren
selbständig berufsberechtigt sein und mind. 20 h/Woche in der Einrichtung beschäftigt
sein. Für die direkte Anleitung soll die anleitende Klinische PsychologIn anfangs mind. 5
Stunden pro Woche, später mind. 2 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.
Insgesamt ist für die Qualifikation in Klinischer Psychologie ein Mindestmaß von 2098
Stunden zu erwerbende praktische fachliche Kompetenz festgelegt (vgl. § 24 Abs. 1 Z
1), welche zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen Bereichen zu
absolvieren sind.
MitarbeiterInnen- und teambezogene Aufgaben
Beschreibung der multiprofessionellen Zusammenarbeit nach Art und Frequenz
(jeweils in welchem Stundenausmaß angeben).
Ziel ist der Erwerb ausreichender Einblicke in das Gesundheitswesen und notwendiger
Kenntnisse und Fertigkeiten für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Klinischen
Psychologinnen/Klinischen
Psychologen,
aber
auch
mit
Angehörigen
anderer
Gesundheitsberufe.
Einen wesentlichen Aspekt beim Erwerb facheinschlägiger praktischer Kompetenz stellt
die interdisziplinäre Zusammenarbeit dar, insbesondere im Hinblick auf die Kenntnisse
und Berücksichtigung der medizinischen Aspekte der verschiedenen Krankheits- und
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Vormerkung Praxisstelle KLINISCHE PSYCHOLOGIE
Stand 27.05.2015
Störungsbilder. Ziel ist es, die Aufgaben und Abläufe
PatientInnenversorgung tätigen Professionen zu kennen.
aller
in
der
klinischen
Erforderlich sind:





Teilnahme an patientInnenbezogenen multiprofessionellen Teambesprechungen
Teilnahme an ÄrztInnenkonferenzen
Teilnahme an PsychologInnenkonferenzen
Verlaufs- und Übergabebesprechungen
Teilnahme am Aufnahme- und Entlassungsprozess
II. Tätigkeitsbeschreibung:
Im korrespondierenden Rasterzeugnis werden für die konkreten Tätigkeiten der
Fachauszubildenden unter Anleitung und Aufsicht zu beschreiben sein. Beispielhaft für die
konkrete Beschreibung werden nachstehend einige abzudeckende Bereiche aufgelistet.
PatientInnenbezogene Aufgaben
Die Tätigkeit ist zu möglichst gleichen Anteilen in den verschiedenen nachstehenden
Bereichen (a bis d) etwa in gleichem Umfang bei PatientInnen unterschiedlicher
Altersgruppen (Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, Erwachsene bis 60 Jahre, ältere
Menschen ab 60 Jahre), zu unterschiedlichen Störungsbildern und Settings
(Einzelpersonen, Gruppen/Paare, Wirtschaft, öffentlicher Bereich) zu absolvieren.
Die folgenden Altersgruppen werden in der Praxisstelle abgedeckt:
Kinder- und Jugendliche bis 14 Jahre
Erwachsene bis 60 Jahre
ältere Menschen ab 60 Jahre
Die folgenden Settings werden in der Praxisstelle abgedeckt:
Einzelpersonen
Gruppen / Paare
Wirtschaft
Öffentlicher Bereich
Die folgenden Störungsbilder werden in der Praxisstelle abgedeckt:
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Zu vermittelnde Bereich (a) – (d):
a.) Klinisch-psychologische Diagnostik
Die Fachauszubildenden sollen klinisch-psychologische diagnostische
Kompetenzen im Hinblick auf psychische und somatische Störungen, bei denen
psychische Aspekte eine Rolle spielen, bei psychischen Extremsituationen und den
psychischen Folgen akuter Belastungen, bei Entwicklungskrisen und psychischen
Krisen, insbesondere bei krankheitswertigen Zustandsbildern, sowie im Erstellen
von psychologischen Stellungnahmen, Befunden, Gutachten und Zeugnissen,
erwerben.
Weiters sollen die Fachauszubildenden Kompetenzen bei der Anwendung von
verschiedenen psychologischen Instrumenten (Checklisten, strukturierte
Leitfäden, Interviews, Testverfahren, apparative Verfahren) erwerben.
Welche Verfahren in Durchführung der Exploration/Anamnese/psychologischen
Untersuchung
werden erlernt?
Welche klinisch-psychologischen Fragen werden erstellt und welche klinischpsychologischen
diagnostischen (Test-)Verfahren ausgewählt?
Welche klinisch-psychologischen-diagnostischen (Test-)Verfahren, Interpretation der
Ergebnisse
werden angewendet?
Befund-/Gutachtenerstellung zu welchen Themenbereichen?
Wie wird die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen (Erstellen eines
Behandlungsplans) vermittelt?
Sonstiges
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b.) Klinisch-psychologische Behandlung und Beratung
Die Fachauszubildenden sollen im Rahmen der klinisch-psychologischen Beratung
Kompetenzen hinsichtlich der Vermittlung psychologischen Fachwissens, Klärung
anhand psychologischer Modelle und psychologischen Hintergrundwissens, z.B. in
Bezug auf Störungsbilder, Veränderungsmöglichkeiten und auch im Hinblick auf
mögliche Ansätze der klinisch-psychologischen Beratung erwerben.
Im Zusammenhang mit klinisch-psychologischer Behandlung sollen sie
Kompetenzen in Planung der Art und des Umfangs der psychologischen
Behandlungsangebote für PatientInnen, der Durchführung von klinischpsychologischen Interventionen zu einzelnen Symptomen und Funktionen bis zu
komplexen Behandlungsprogrammen, die verschiedene kognitive, emotionale,
verhaltensbezogene, soziale Aspekte eines Störungsbildes erfassen, erwerben.
Die Behandlung welcher krankheitswertiger Störungen (somatische Erkrankungen,
Schmerz,
neuropsychologische Rehabilitation, Kardiopsychologie, Psychoonkologie,
Stoffwechsel- erkrankungen, etc.) werden vermittelt?
Welche klinisch-psychologischen methodenübergreifenden theoriegeleiteten
Interventionen (u.a. Krisenintervention, psychoedukative Maßnahmen,
Stabilisierungstechniken, Ressourcenarbeit,
Compliancearbeit, Interventionen zur
Vorbereitung ärztlich-medizinischer Eingriffe) oder klinischpsychologische
Interventionen zu einzelnen Symptomen und Funktionen (u.a. Gedächtnistraining,
kognitives Training, Training in Problemlöseverfahren, Emotionstrainings) werden
erlernt?
Welche apparative Unterstützung (u.a. Biofeedback, computergestütztes kognitives
Training) wird
angewendet?
Welche Entspannungsmethode (u.a. progressive Muskelentspannung) wird erlernt?
Welche Ansätze der klinisch psychologischen Beratung (u.a. Informationsvermittlung,
lösungsorientierte Beratung, Konfliktgespräch) werden erlernt?
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Zu welchen Themenbereichen wird klinisch-psychologisch beraten (u.a. verschiedene
psychische
Krankheitsbilder, aufrechterhaltende Bedingungen,
Veränderungsmöglichkeiten und auch mögliche Ansätze der Behandlung) erlernt und
angewendet?
Welche Formen der Beratung (Einzelberatung von PatientInnen, Gruppenberatung von
PatientInnen, Angehörigenberatung) werden vermittelt?
Sonstiges:
c.) Maßnahmen im Bereich der primären Gesundheitsversorgung
Welcher der nachstehenden Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung und
Gesundheitsvorsorge im Bereich der primären Gesundheitsversorgung hat die
Fachauszubildende/der Fachauszubildende erlernt und angewendet:
Maßnahmen zur Bewältigung von Belastungssituationen; insbesondere bei somatischen
Erkrankungen, genetischer Prädisposition, etc. (umfasst psychische Vorgänge, die mit
Entstehung, Prävention, Bewältigung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher
Erkrankungen zusammen hängen, wie etwa neurologische, endokrinologische,
kardiovaskuläre, immunologische Erkrankungen):
Maßnahmen zur Bewältigung chronischer Schmerzen ( u.a. kognitive
Auseinandersetzung mit
Schmerz, Vorbereitung auf mögliche kommende
Schmerzattacken, Emotionsregulation):
Maßnahmen in der neuropsychologischen Rehabilitation etwa im Zusammenhang mit
SchädelHirn-Traumen nach schweren Unfällen ( u.a. Förderung elementarer
psychologischer Funktionen
durch Skills Trainings oder Emotionstraining,
Verbesserung der zentralen Integrität und die
Entwicklung alternativer
Verhaltensstrategien, bestmöglicher Umgang mit den beeinträchtigten
Funktionen in
Form von Coping Strategien erarbeiten):
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Maßnahmen in der Kardiologie (u.a. Hilfe bei der Krankheitsbewältigung,
Stressmanagement, Entspannung, Raucherbehandlung, psychologische
Operationsvorbereitung vor einem Herzeingriff, Techniken zur Angstreduktion):
Maßnahmen bei TumorpatientInnen u.a. zur Verringerung der affektiven
Belastungen durch die Diagnose Krebs, zur Verlängerung des Rezidiv freien Intervalls
und der Überlebensdauer oder
Begleitung, wenn es keine medizinischen
Behandlungsmöglichkeiten mehr gibt:
Maßnahmen bei PatientInnen mit Stoffwechselerkrankungen (u.a. Selbstmanagement
unterstützen und fördern, Interventionen zur Krankheitsverarbeitung und –
bewältigung):
Maßnahmen zu Belastungen (u.a. Umgang mit Angst, Stimmungsbeeinträchtigungen,
Verlusten,
Katastrophen und Traumata, Arbeitsbelastungen, Schulstress):
Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie (u.a. zur Vorbeugung des
Ausbruchs
pathologischer Entwicklungen im weiteren Leben, schwerwiegende psychische
und somatische
Störungen, Lern- und Leistungsstörungen und sich daraus
entwickelnde Angst oder Depression,
Enuresis, ADHS):
Maßnahmen zu noxischen Systemen (u.a. problematische Familienstruktur,
dysfunktionale
Partnerschaft, Mobbing am Arbeitsplatz, Burn out):
Maßnahmen in der Gerontopsychologie (u.a. Konzentrationstraining, Aktivitätsaufbau,
finden von
Lebensformen, Unterstützung bei der Verarbeitung von Verlusten):
Sonstiges:
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d.) Administrative Aufgaben
Dokumentation der Anamnese, Einzelinterventionen und Verlauf:
Welches Informationsmaterial für Patientinnen/Patienten zu welchen spezifischen
klinischrelevanten Themen wird erstellt?
Welche Standards für die Durchführung von Gesundheitstrainings werden erstellt?
Sonstiges:
Die/der für die Fachaufsicht verantwortliche Klinische PsychologIn:
Name in Blockschrift
Unterschrift
Datum
Der Stellenleiter / die Stellenleiterin:
Name in Blockschrift
Unterschrift
Datum
Mit der Unterschrift wird an Eides statt die Richtigkeit und Vollständigkeit der
gemachten Angaben bestätigt.
Stand: März 2015
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