Jünschke, Klaus, Paul, Bettina (Hrsg.), Wer

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Medizinische Versorgung illegalisierter Migrantinnen und Migranten
Gekürzte Fassung des Vortrags auf der Mitgliederversammlung der „Bundesvertretung der
Medizinstudierenden in Deutschland“, in Köln, 17.06.06
1. Illegalität in Deutschland
Als Folge wirtschaftlicher, ökologischer und politischer Krisen sind Menschen überall auf der
Erde gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Schätzungsweise 1-1,5 Millionen von ihnen
leben „ohne Aufenthaltstitel“, wie es offiziell heißt, in Deutschland. Das ist mehr als die
Einwohnerzahl von Köln. Allein in Bonn leben schätzungsweise 3000 - 4000 MigrantInnen
ohne Aufenthaltsstatus.
Die rasante Zunahme der Migration und der irregulären Migration ist eine Folge der
neoliberalen Globalisierung. Mit den Waren und dem Kapital zirkulieren auch die Menschen
und gehen dorthin, wo sie sich bessere Lebensverhältnisse versprechen. „Wir sind hier, weil
ihr unsere Länder zerstört“, lautete das Motto eines Flüchtlingskongresses in Jena.
Menschen ohne Aufenthaltspapiere sind zu einem Leben in der Illegalität gezwungen. Leben
in der Illegalität – was bedeutet das? Die Lebenssituation dieser Menschen in Deutschland
prägt bereits ihre Bezeichnung als „Illegale“. Mit dieser Bezeichnung werden sie
kriminalisiert und ihnen wird jede Berichtigung zur Existenz in diesem Lande abgesprochen.
In meinem Vortrag werde ich von Menschen ohne Papiere sprechen, in Analogie zur
Aussage Elie Wiesels: „Ihr sollt wissen, dass kein Mensch illegal ist. Das ist ein Widerspruch
in sich. Menschen können schön sein oder noch schöner. Sie können gerecht sein oder
ungerecht. Aber illegal? Wie kann ein Mensch illegal sein?“
Die Bezeichnung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht ist in Europa sehr unterschiedlich. In
Frankreich spricht man von den „sans papiers“, Menschen, denen die entsprechenden
Papiere fehlen, in Großbritannien von „undocumented persons“, die Spanier und Italiener
sprechen von „clandestinos“, den heimlich verborgenen Mitbewohnern. Die verschieden
Bezeichnungen spiegeln auch die unterschiedliche rechtliche Sichtweise des jeweiligen
Landes wider. In Großbritannien, Griechenland und Frankreich besteht die Möglichkeit nach
einem 10jährigen Aufenthalt einen Antrag auf Bleiberecht zu stellen.1 In Italien und Spanien
werden bisher in unregelmäßigen Abständen in der Illegalität Lebende legalisiert, d.h. bei
Nachweis von Arbeit werden befristete Aufenthaltsgenehmigungen erteilt. Dies ist in
Deutschland nicht möglich. Es gibt keine Chance auf einen dauerhaften regulären
Aufenthalt, außer durch Heirat einer Deutschen/eines Deutschen. Nach dem deutschen
Recht ist der Nicht-Besitz von gültigen Aufenthaltspapieren, das Zuwanderungsgesetz
spricht von Aufenthaltstiteln, ein Strafbestand, ein kriminelles Delikt. D.h. nur durch ihre
bloße Anwesenheit verstoßen diese Migranten und Migrantinnen gegen das Gesetz. Im
Aufenthaltsgesetz, dem Kernstück des Zuwanderungsgesetzes, wird geregelt, wie diese
Menschen bestraft werden sollen: mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe
und immer mit Abschiebeknast und dann mit der Abschiebung. (Aufenthaltsgesetz § 50 Abs.
1 und § 95). Alle von der Polizei aufgegriffenen Menschen ohne Papiere kommen, wenn sie
keine Kinder haben, die sie versorgen müssen, in „die Gewahrsamseinrichtung für
Ausreisepflichtige“ wie es offiziell heißt, also den Abschiebeknast. Die Kosten für die
Abschiebung und die Unterbringung in der "Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige"
hat der Ausländer zu tragen (§ 66/1). Nach der Abschiebung entsteht ein Einreiseverbot (§
11). Konkret heißt dies z.B., wenn eine Frau hier einen deutschen Mann heiraten will, aber
1
Frankreichs Regierung hat neue Regelungen zu einer besseren Steuerung der Einwanderung beschlossen und dem
Parlament zur weiteren Beratung vorgelegt. Darin wird das Konzept der „ausgewählten Einwanderung“ umgesetzt. Die
französische Regierung unter Premierminister Dominique de Villepin hat am 29. März 2006 ihr neues Einwanderungsgesetz an
das Parlament übergeben. Am 13.5.2006 demonstrierten 35.000 Personen in Paris gegen diesen Gesetzesentwurf. Seit Jahren
waren nicht mehr so viele Menschen zur Unterstützung von Flüchtlingen und Migranten auf die Straße gegangen. Auch in
anderen Städten Frankreichs fanden an diesem Tag Demonstrationen mit dem gleichen Anliegen statt.
Das Parlemant nahm ungeachtet des Protestes am 17.05.06 den Gesetzesentwurf an. Die Möglichkeit nach 10-jährigem
illegalem Aufenthalt in Frankreich automatisch einen legalen Aufenthaltstitel zu erlangen soll nach diesem Gesetzentwurf
abgeschafft werden.
für die Hochzeit noch Papiere fehlen und das Visum dann abgelaufen ist, darf diese Frau,
falls sie aufgegriffen und dann abgeschoben wird, erst mal nicht wieder einreisen. Erst wenn
alle Abschiebungskosten bezahlt sind, hat sie überhaupt eine Chance auf eine erneute
Einreise.
2. Ein Leben in Rechtlosigkeit ohne Zugang zur medizinischen Versorgung
Der überwiegende Teil der ohne Papiere in Deutschland lebenden Menschen sind legal
eingereist, z.B. mit einem Touristenvisum, oder als Geschäftsreisende oder als Studenten
oder als Flüchtlinge. Die heimliche Einwanderung bzw. der Grenzübertritt mit gefälschten
Papieren spielt keine so bedeutende Rolle, wie es zuweilen in der öffentlichen Diskussion
suggeriert wird. Sobald die Aufenthaltsfrist verstrichen ist und die Menschen nicht wieder
ausreisen oder ohne Arbeitserlaubnis eine Arbeit aufnehmen treten sie in die Illegalität ein.
All diesen Menschen ist eines gemeinsam: Die ständige Furcht vor Entdeckung,
Denunziation und Abschiebung, schwierige Arbeit- und Lebensbedingungen und die
Tatsache, dass sie in weitgehender Rechtlosigkeit leben. Zwar haben die Menschen ohne
Papiere auch soziale Rechte, gelten die Menschenrechte auch für sie, wie Ralf Fudor in
einem Rechtsgutachten nachgewiesen hat. 2 Aber diese Rechte wie der Anspruch auf
ärztliche Behandlung im Krankheitsfall lassen sich in der Praxis nur unter dem Risiko der
Inkaufnahme einer Abschiebung durchsetzen.
Trotz ihrer großen Zahl werden diese Menschen in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.
Sie leben in einer Schattenwelt. Das wichtigste ungeschriebene Gebot in dieser Welt lautet:
„Nicht auffallen!“ Weitere Gebote sind: „Nicht schwarzfahren! Nicht bei rot über die Straße
gehen! Niemandem ins Gesicht sehen! Nicht krank werden!“3 Krankheit wird für Menschen
ohne Papiere zu einem Sicherheitsrisiko, ist eine private Katastrophe. Zunächst wird dann
meist eine Eigenbehandlung versucht. Erst wenn eine professionelle Behandlung
unvermeidlich geworden ist, wird eine Arztpraxis auf Privatrechnung und unter falscher
Identität aufgesucht. Dann verschulden sich diese kranken Menschen bei ArbeitgeberInnen,
Bekannten oder Verwandten, um eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung
bezahlen zu können. Oft wird die angefangene Behandlung aus Kostengründen aber wieder
abgebrochen. Daher kommt es immer wieder vor, dass gut behandelbare Erkrankungen
verschleppt werden. Die Verschleppung von Krankheiten kann neben Schäden für die
PatientInnen auch Gefahren für die Bevölkerung nach sich ziehen.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass viele Eltern ohne Aufenthaltsstatus meist aus
Kostengründen keine oder nur die erste Impfung machen lassen. Die meisten Kinder ohne
Aufenthaltsstatus bekommen aus Kostengründen auch nicht die in Deutschland
vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen.
Und man muss bei diesem Problem, mindestens eine Million Menschen ohne Papiere leben
de facto in der Rechtlosigkeit, auch die Rolle unserer Gesellschaft sehen. Der
Schattenarbeitsmarkt insbesondere in den Wirtschaftssektoren Haushalt, Gastwirtschaft,
Bau und Landwirtschaft wird bewusst toleriert, denn es handelt sich um ein billiges,
rechtloses und unauffälliges Potential an Arbeitskräften. Gerade die „Illegalität“ sichert
Rechtlosigkeit, damit niedrige Löhne und keine Sozialabgaben, wie Krankenkassenbeiträge.
An dem Beispiel des florierenden Markts für "illegale" Hausangestellte, nicht nur in der
Oberschicht, sondern auch im doppelverdienenden Mittelstand, lässt man putzen, kann man
sehen, wie Probleme unserer Gesellschaft, hier der Geschlechterkonflikt um Umverteilung
der Erwerbs- und Hausarbeit zwischen Männern und Frauen, ausgelagert und vermieden
werden. Die zunehmende Gleichstellung von Männern und Frauen wird so auch bei
Menschen erkauft, die in Folge der Globalisierung ihre Herkunftsländer verlassen müssen,
um überleben zu können. Der Preis den die MigrantInnen für uns bezahlen ist ein Leben in
der Rechtlosigkeit.
2
3
Alt, Jörg, Fudor, Ralf, Rechtlos? Menschen ohne Papiere, Anregungen für eine Positionsbestimmung, Karlsruhe 2001
Hrg. Evangelisches Missionswerk in Deutschland, Bloß nicht auffallen! Illegale in Deutschland, Hamburg 2004, S. 4
2
3. MediNetz Bonn
3.1. Praktische Hilfe
Als Reaktion auf diesen menschenverachtenden Zustand, dass Menschen ohne
Aufenthaltstiteln das Grundrecht auf medizinische Versorgung abgesprochen wird, gibt es in
12 größeren Städten Deutschlands medizinische Flüchtlingshilfen4. In Bonn wurde im
Sommer 2003 die Menschenrechtsinitiative MediNetzBonn initiiert, eine medizinische
Beratungs- und Vermittlungsstelle für MigrantInnen, Flüchtlinge und Menschen ohne
Papiere. MedinetzBonn versucht MigrantInnen, die auf Grund ihres Aufenthaltsstatus von der
medizinischen Versorgung ausgeschlossen sind, eine qualifizierte medizinische Versorgung
zugänglich zu machen5, denn jeder Mensch das Grundrecht auf eine adäquate medizinische
Versorgung. MediNetzBonn hat ein heilberufliches Netz für eine kostenlose und anonyme
medizinische, psychologische und zahnmedizinische Behandlung für Menschen ohne
Papiere oder mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus aufgebaut, das versucht die Menschen
im Krankheitsfall aufzufangen. Mit jedem Heilberufler trifft MediNetz eine Absprache über die
Zahl der kostenlosen Behandlungen pro Monat. Als weitere Kontrollfunktion bekommen die
PatientInnen einen „MediNetz Überweisungsschein“. Und MediNetz macht dann auch die
Arzttermine. Das Netz aus Frauen und Männern fast aller Heilberufe besteht inzwischen aus
über 50 ÄrztInnen der unterschiedlichsten Fachrichtungen in Bonn und Umkreis,
psychologischen TherapeutInnen, Hebammen, Krankengymnastinnen, Heilpraktikerinnen,
Krankenhäusern und DolmetscherInnen für die unterschiedlichsten Sprachen.
MediNetzBonn ist unabhängig von Parteien, Kirchen oder anderen Institutionen und
bekommt keine staatliche Unterstützung. Die vermittelten Behandlungen sind ebenso
kostenlos, wie es die ehrenamtliche Vermittlungstätigkeit der MediNetz MitarbeiterInnen ist.
Kosten entstehen dennoch für: teurere Diagnostik oder Medikamente, die die PatientInnen
nicht selber bezahlen können, für Krankenhausaufenthalte, Operationen, Geburten,
Impfungen für die Kinder. Diese Ausgaben werden aus Spenden finanziert.
Am 2. Februar 2004 wurde mit der Vermittlungs- und -beratungstätigkeit begonnen. Seitdem
kommen jeden Montag im Durchschnitt 11-12 Menschen in die Sprechstunde und wir
vermitteln diese Menschen ohne Papiere an eine/n unserer ÄrztInnen. In einigen Fällen
müssen wir um Rat Suchende an andere Flüchtlingsberatungsstellen weiter verwiesen. Bei
Rechtsfragen holen wir die entsprechenden Auskünfte bei einer Anwältin bzw. einem Anwalt,
die mit uns kooperieren, ein. In knapp zweieinhalb Jahren (Februar 04 bis Mai 06) haben uns
1214 kranke Menschen aufgesucht, die wir dann weitervermittelt haben. Folgebehandlungen
sind nicht mitgezählt. Mehr als 70% der PatientInnen sind Frauen und 9,6 % Kinder.
Ein Krankenhausaufenthalt ist für Menschen ohne Papiere ein großes Sicherheitsrisiko.
Gerade aufgrund ihrer Hilflosigkeit und dem dadurch bedingten Kontrollverlust über ihre
Situation droht hier am ehesten die 'Enttarnung' mit nachfolgender Ausweisung,
Abschiebehaft oder Abschiebung. Zwar erhält ein ins Krankenhaus eingelieferter
illegalisierter Patient die notwendige medizinische Versorgung. Zugleich erfolgt seitens des
Krankenhauses aber zumeist eine routinemäßige Überprüfung, um zu wissen an wen die
Rechnungsstellung erfolgen kann. Es gibt zahlreiche Berichte, nach denen Illegalisierte nach
Entdeckung ihres Statusses in Haftkrankenhäuser verlegt wurden oder früher oder später,
nach der normalen Entlassung verhaftet wurden. Aber auch für MediNetz ist jede
Krankenhausbehandlung eine Herausforderung. Eine Behandlung in Krankenhäusern ist
möglich, geht jedoch, anders als die ambulanten Arztbehandlungen, nicht kostenlos.
4
Bundesweite Liste der Büros für medizinische Flüchtlingshilfe: www.aktivgegenabschiebung.de/links_medizin.html
Formaljuristisch betrachtet besteht auch für illegalisierte Menschen die Möglichkeit ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen
(nach § 4 AsylbLG in Verbindung mit § 1 sind die Sozialämter zur Kostenübernahme verpflichtet)Das AsylbLG gewährleistet nur
eine sehr eingeschränkte medizinische Versorgung und de facto kann diese Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe mit einer
Ausweisung verbunden sein. Jeder behördliche Kontakt ist mit einer Überprüfung der Personalien verbunden, was zur
Aufdeckung des fehlenden Aufenthaltsstatusses führt und damit eine Ausweisung zur Folge hat.
5
3
MediNetz organisierte bisher 17 stationäre Krankenhausaufenthalte und sieben ambulante
Operationen.
Des weiteren haben wir bisher 10 schwangere Frauen betreut und die Geburten organisiert.
Die Geburtstermine für die nächsten „MediNetz Babys“ sind im Juli und Oktober.
Neben der Vermittlung im akuten Krankheitsfall bei organischen Erkrankungen treten, wenn
auch seltener, akute psychische und psychosomatische Störungen auf. Dann leisten unsere
medizinischen und psychologischen TherapeutInnen Krisenintervention und geben
therapeutische Hilfe. Flüchtlinge, die sich alternativlos in der Illegalität befinden, erleben
berechtigterweise ihre Situation als ausweglos. Unruhe, fehlendes Vertrauen, Angst und
Heimweh prägen die psychische Situation vieler Menschen ohne Papiere. Zum einen werden
psychische Störungen von den meisten Betroffenen nicht als solche wahrgenommen, zum
anderen verhindert die isolierte Lebensweise, immer im Schatten leben zu müssen, in der
ständigen Angst aufgegriffen und abgeschoben zu werden, den Aufbau vertrauensvoller und
stabiler Beziehungen. Es ist davon auszugehen, dass bei vielen Menschen ohne Papiere die
Ängste eine somatische Ausprägung bekommen aber zumeist nur bei deutlicher
Ausprägung, wie auch bei deutschen PatientInnen, als solche erkannt werden.
Flüchtlinge, die in ihren Heimatländern der Verfolgung ausgesetzt waren, leiden oft an
posttraumatischen Belastungsstörungen. Gerade die aufenthaltsrechtliche Unsicherheit kann
für Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus, z.B. bei Ablehnung des Asylantrages,
retraumatisierend wirken. Im Gegensatz zu in der Illegalität lebenden ArbeitsmigrantInnen
haben Flüchtlinge keine Rückkehroption in ihr Heimatland und sind nicht selten
suizidgefährdet.
3.2. Politische Arbeit
Neben der praktischen Hilfe, also Sprechstunde und medizinischer Vermittlung, gehört die
politische Einflussnahme zu unserem Selbstverständnis. Ein größeres Bewusstsein für das
Phänomen der „Illegalität“ zu schaffen und die Zustände anzuklagen, die unsere Existenz
nötig machen. Die soziale Situation Illegalisierter ist im europäischen Vergleich in
Deutschland einzigartig. In Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, England können
Illegalisierte das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen. Ein größeres Bewusstsein für das
Phänomen der „Illegalität“ zu schaffen ist daher dringend geboten. Bislang wird in der Politik
Illegalität so gut wie gar nicht als menschenrechtliches Problem diskutiert, sondern in erster
Linie als aufenthaltsrechtliches Delikt, das durch verschärfte Kontrollen zu bekämpfen sei.
Migration und irreguläre Migration sind jedoch keine Randerscheinungen mehr.
Solange Illegalisierten in Deutschland der Zugang zum Gesundheitssystem verschlossen ist,
muss es Initiativen wie MediNetzBonn geben, die versuchen diese Lücke zu schließen. Für
die Betroffenen ist es langfristig keine Lösung, wenn auf die Verletzung des
Menschenrechtes auf Gesundheit nur mit der Bereitstellung humanitärer Hilfe reagiert wird.
Hier muss realistischer Weise auch gesehen werden, dass die Hilfesuchenden in einer
Parallelmedizin zu PatientInnen letzter Klasse werden. Es muss nach Lösungen gesucht
werden, die das Recht aller Menschen auf medizinische Versorgung sicherstellen. Der Druck
auf die politisch Verantwortlichen muss wachsen, damit sachgemäße Lösungen gefunden
und umgesetzt werden.
Für die Umsetzung des sozialen Rechts auf medizinische Versorgung bieten sich zum
Beispiel die Einführung und Zulassung anonymer Registrierkarten an. Die
Finanzierungsprobleme könnten durch Schaffung besonderer Fonds geregelt werden. Es
darf nicht mehr – wie mehrfach geschehen - vorkommen, dass Menschen direkt aus dem
Krankenhaus abgeschoben werden.6
6
Offener Brief an Bundeskanzlerin Merkel, www.medinetzbonn.de
4
Des weiteren gehören neben dem Zugang zum Gesundheitssystem auch die
Gewährleistung des Rechtes auf Bildung7 und langfristig ebenfalls Legalisierungsregelungen,
wie es sie in anderen Ländern ja längst gibt.
Des weiteren bedarf es rechtlicher Klarstellungen zu den Paragraphen 87 und 96 des
Aufenthaltsgesetzes. ÄrztInnen, LehrerInnen, SozialarbeiterInnen etc. dürfen nicht zur
Migrationskontrolle missbraucht werden. Es muss ebenfalls rechtlich geklärt werden, dass
humanitäre Hilfe nicht unter den Strafbestand der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt fallen
könnte.
4. Kann die medizinische Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus strafbar
sein?
Bei der humanitär motivierten Hilfe für Menschen ohne Aufenthaltsstatus können Bereiche
des Strafrechtes und des Aufenthaltsgesetzes tangiert werden.
Bezogen auf die medizinische Hilfe sind die Paragraphen 87 und 96 des
Aufenthaltsgesetzes von Bedeutung.
§ 96 AufenthG Einschleusen von Ausländern:
„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen
anderen zu einer der in § 95 (unerlaubter Aufenthalt und/oder unerlaubte Einreise)
bezeichneten Handlungen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet und
1. dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
2. wiederholt oder zu Gunsten von mehreren Ausländern handelt.
Das Strafrecht differenziert in die Tatformen: Beihilfe (§ 27 StGB) und Anstiftung (§26 StGB).
Beihilfe ist die einem Ausländer ohne Aufenthaltstitel vorsätzlich geleistete Hilfe bei der
Begehung einer rechtswidrigen Tat, d.h. sich unerlaubt in Deutschland aufzuhalten oder den
Entschluss des unerlaubten Aufenthaltes zu bestärken. Anstiftung bedeutet einen Anderen
zu einer rechtswidrigen Tat zu veranlassen oder zu überreden. Bei einer Anklageerhebung
nach § 26, § 27 StGB muss das Vorliegen eines objektiven und subjektiven Tatbestandes
nachgewiesen werden.
Macht sich ein Arzt/eine Ärztin die einen kranken Menschen ohne Aufenthaltstitel behandelt
der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt strafbar?
Nach den Verwaltungsvorschriften zum AufenthG muss es sich bei der Beihilfe um eine
Unterstützung handeln, die dazu beträgt, dass der Ausländer unerlaubt einreist oder sich
unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten kann. Dies wäre der Fall, wenn die PatientInnen extra
ohne den notwendigen Aufenthaltstitel nach Deutschland kämen, um sich dann hier
behandeln zu lassen und der Arzt/die Ärztin dies wüssten und billigend in Kauf nähmen. In
der Praxis sieht es jedoch so aus, dass die Menschen schon hier sind, krank werden und
dann Hilfe suchen. Des weiteren müsste der Arzt/die Ärztin vom illegalen Aufenthalt wissen
und billigend in Kauf nehmen, dass ihre Behandlung den illegalen Aufenthalt unterstützt.
Auch dies entspricht nicht der Realität. Für den Arzt/die Ärztin steht der kranke Mensch im
Zentrum und nicht der fehlende Aufenthaltsstatus. Gemäß der ärztlichen Ethik ist jeder
Arzt/jede Ärztin verpflichtet ohne Ansehen der Person kranke Menschen zu behandeln. Der
Arzt/die Ärztin würden nur dann rechtswidrig handeln, wenn sie ihre Handlung nicht
rechtfertigen könnten. Ein Rechtfertigungsgrund nach § 34 StGB ist der Notstand: „Wer in
einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre,
Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem
anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden
Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden
7
MediNetz Aufruf Solidarität mit Kindern ohne Aufenthaltsstatus, www.medinetzbonn.de
5
Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt
jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ Ein
Arzt/eine Ärztin wenden ja gerade durch die Behandlung eine Gefahr für Leib oder Leben
des Patienten ab.
Das menschliche Leben und der Wert der körperlichen Unversehrtheit sind im Grundgesetz
festgeschrieben: „2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, “ damit
auch jeder, nach dem Gesetz „illegal“ in Deutschland lebende Mensch .
Das Grundgesetz hat Verfassungsrang, ist oberste Rechtsnorm, dem das Aufenthaltsgesetz
untergeordnet ist. Dies könnte der Grund sein, warum bisher noch kein Arzt, keine Ärztin
oder keine medizinische Vermittlungsstelle nach § 96 AufenthG angeklagt worden sind. 8
Für die medizinische Versorgung von kranken Menschen ohne Aufenthaltsstatus muss auch
der Denunziationsparagraph, § 87 (Übermittlungen an Ausländerbehörden), Abs. 2
betrachtet werden: „Öffentliche Stellen haben unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde
zu unterrichten, wenn sie Kenntnis erlangen von
1. dem Aufenthalt eines Ausländers, der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt
und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
2. dem Verstoß gegen eine räumliche Beschränkung oder
3. einem sonstigen Ausweisungsgrund.“
Öffentliche Stellen auf die dies zutrifft sind Sozialämter, Jugendämter, Gerichte,
Standesämter, nicht jedoch Arztpraxen oder konfessionelle Krankenhäuser. Städtische
Krankenhäuser können zwar als öffentliche Stellen betrachtet werden, da sie, wie auch die
Schulen, öffentliche Aufgaben wahrnehmen, aber sind sie zur Denunziation verpflichtet?
Verdi hat in einem Gutachten festgestellt: „Erstens ist in § 88 AufenthG festgelegt, dass die
Datenübermittlung unterbleibt, wenn dem andere gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Dies ist zum Beispiel die ärztliche Schweigepflicht, auf die sich auch die
Krankenhausverwaltung berufen kann, wenn der Schweigeverpflichtete das Geheimnis nach
§ 203 Abs. 1 StGB in seiner beruflichen Funktion erfahren hat. Zweitens sind
Krankenhausverwaltungen zwar öffentliche Stellen, sie haben somit "ihnen bekannt
gewordene Umstände" mitzuteilen. Aber nach Nummer 87.1.2. der Vorläufigen
Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum Aufenthaltsgesetz gelten als
"bekannt geworden" nur Informationen, deren Einholung zur Erfüllung ihrer eigenen
Aufgaben notwendig ist. Wenn im Zuge ihrer Aufgabenerfüllung nebenbei auch Erkenntnisse
über den illegalen Aufenthalt gewonnen werden, dann sind dies im Sinne der obigen
Definition keine "bekannt gewordenen Umstände". Der Jurist Fodor folgert in einem
Rechtsgutachten: "Aufgabe der öffentlichen Krankenhäuser ist die medizinische Hilfe. Für die
Erfüllung dieser medizinischen Aufgaben ist der Aufenthaltsstatus ausländischer Patienten
unerheblich (...) Mithin besteht für Verwaltungen von Krankenhäusern keine Pflicht,
Erkenntnisse über den Aufenthaltstatus von Patienten zu gewinnen. Dementsprechend gilt
auch nicht die Mitteilungspflicht (...) Für öffentliche Krankenhäuser indes besteht keine
Ermittlungspflicht, so dass auch keine Unterrichtungspflicht bejaht werden kann".“9
Eine rechtliche Klarstellung der hier angesprochenen Problemkomplexe muss dringend
erfolgen.
Es darf nicht übersehen werden, die humanitäre Hilfe, die MediNetzBonn und die anderen
medizinischen Hilfen leisten, ist von gesetzlichen Vorgaben und dem
8
Projektstelle „Illegalität“, Infobrief 2/04, Uli Sextro, Postfach 102028, 40011 Düsseldorf
http://www.verdi.de/gesundheitspolitik/gesundheit_von_az/migration/medizinische_versorgung_von_menschen_ohne_legalen_aufenthaltsstatus
Fodor, R. (2001): Rechtsgutachten zum Problemkomplex des Aufenthaltes von ausländischen Staatsangehörigen ohne
Aufenthaltsrecht und ohne Duldung in Deutschland; In: Alt, J., Fodor, R.: Rechtlos? Menschen ohne Papiere, S. 125-218,
Karlsruhe 2001
9
6
gesamtgesellschaftlichen Klima mitgeprägt, das überwiegend ausländerfeindlich und
rassistisch ist10. MediNetzBonn versteht seine Arbeit als antirassistisch.
5. Kampagne achten statt verachten
Den schätzungsweise 1 – 1,5 Million Menschen in Deutschland, die ohne Papiere und ohne
Chipkarte leben, zumindest die medizinische Grundversicherung zu sichern, hat sich die
neue Kampagne der IPPNW (Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung
des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.) "achten statt verachten" zum Ziel
gesetzt. Ein 16-seitiges Faltblatt informiert über das in der Öffentlichkeit weitgehend
verdrängte Thema. In einer bundesweiten Unterschriftenaktion fordert die IPPNW den
Bundestag zudem auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für ein System anonymer
Behandlungsangebote für Flüchtlinge ohne Papiere zu schaffen und Rechtssicherheit bei der
Unterstützung, Betreuung und Behandlung von Menschen ohne Papiere herzustellen. Die
Unterschriften sollen an Bundespräsident Wolfgang Thierse übergeben werden.11
Sigrid Becker-Wirth
MediNetzBonn
Literatur12:
Alt, Jörg, Fudor, Ralf, Rechtlos? Menschen ohne Papiere, Anregungen für eine
Positionsbestimmung, Karlsruhe 2001
Alt, Jörg, Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration, Karlsruhe 2003
Alt, Jörg, Illegal in Deutschland, Forschungsprojekt zur Lebenssituation illegaler Migranten in
Leipzig, Karlruhe 1999
Anderson, Philip, „Dass sie uns nicht vergessen...“, Menschen in der Illegalität in München,
Hrsg.: Sozialreferat München, 2003
AutorInnenkollektiv, "Ohne Papiere in Europa, Illegalisierung der Migration Selbstorganisierung und Unterstützungsprojekte in Europa“, Berlin, Hamburg 2000
Becker-Wirth, Sigrid, Recht auf Gesundheit, Krankheit kennt keinen Aufenthaltsstatus, in
Migration-Reader 2005, ASTA Uni Bonn
Book of Solidarity, Unterstützung für Menschen ohne Papiere in Deutschland, Belgien, den
Niederlanden und Großbritannien, Hrsg.: Picum, Pro Asyl, Freudenberg Stiftung, Karlsruhe
2004
10
Bettina von Clausewitz, Lösungsansätze, Was tun für Menschen ohne Papiere, in: Hrg. Evangelisches Missionswerk in
Deutschland, Bloß nicht auffallen! Illegale in Deutschland, Hamburg 2004, S.60-62
11
Download der Unterschriftenliste
Homepage der IPPNW
12
Buchbesprechungen:
Sigrid Becker-Wirth, Legal, Illegal...? Bücher zur Situation von Menschen ohne Papiere, in ila 250, S. 29-30;
www.ila-bonn.de/solidaritaet/ohnepapiere_buecher.htm
7
Die deutschen Bischöfe, Kommission für Migrationsfragen (Hrsg.), Leben in der Illegalität in
Deutschland? Eine humanitäre und Pastorale Herausforderung, 2001, Einzelexemplare der
Broschüre sind kostenlos erhältlich beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz,
Kaiserstraße 161, 53113 Bonn
Classen, G. (2004): Die Gesundheitsreform und die medizinische Versorgung von
Sozialhilfeberechtigten und Flüchtlingen.
In: Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen und MigrantInnen und die Folgen der
Gesundheitsreform.
Materialien zur Fortbildung des Flüchtlingsrates Berlin am 16. April 2004 in Berlin, S. 30-43;
Download unter: www.fluechtlingsrat-berlin.de unter Gesetzgebung, übriges Sozialrecht
Classen, G. (2005): Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Download:
www.fluechtlingsrat-berlin.de unter Publikationen, Arbeitshilfen
Hrg. Evangelisches Missionswerk in Deutschland, Bloß nicht auffallen! Illegale in
Deutschland, Hamburg 2004
Faltblatt Gesundheit für alle! Informationen für Klinikpersonal, Büro für medizinische
Flüchtlingshilfe Berlin, Download: http://.medibuero.de/papers/Faltbaltt.pdf
Gefesselte Medizin - Ärztliches Handeln - Abhängig von Aufenthaltsrechten? Hrsg.:
Flüchtlingsrat Berlin, Ärztekammer Berlin, Pro Asyl, Berlin 1998
Groß, Jessica, Medizinische Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus;
Download: www.verdi.de/gesundheitspolitik/gesundheit von a-z/migration/medizinische
versorgung von menschen ohne aufenthaltstatus
Heinhold, Hubert, Abschiebungshaft in Deutschland, Die rechtlichen Voraussetzungen und
der Vollzug. Hrsg.: PRO ASYL u. Republikanischer Anwätinnen- und Anwälteverein,
Karlsruhe 2004
Jünschke, Klaus, Paul, Bettina (Hrsg.), Wer bestimmt denn unser Leben? Beiträge zur
Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus, Karlsruhe 2005
Müller, Doreen, Recht auf Gesundheit? Medizinische Versorgung illegalisierter MigrantInnen
zwischen exklusiven Staatsbürgerrechten und universellen Menschenrechten, Hrsg.:
Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat Hildesheim, 2004
NISCHE, Netzwerk für Illegalisierte Menschen in Schleswig Holstein, Faltblatt: Menschen
ohne Papiere, Hinweise für Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen;
Download: www.hamburger-illustrierte.de/content/htm/tic/2005/07/12/200507121733.html
Pater, Siegfried, Menschen ohne Papiere, RETAP-Verlag, Bonn 200513
Sextro, Uli, Projektstelle „Illegalität“, Infobrief 2/04, Strafrecht und Illegalität
Download: www.fluechtlingsrat-nrw.de/1993/index.html
13
Buchbesprechung: Sigrid Becker-Wirth, Nicht auffallen, Lesebuch über Menschen ohne Papiere, in ila 288, S. 12;
www.ila-bonn.de/buchbesprechungen/buecher288.htm
8
Internetadressen:
Bundesweite Liste der Büros für medizinische Flüchtlingshilfe:
www.aktivgegenabschiebung.de/links_medizin.html
MediNetzBonn, Medizinische Vermittlungsstelle für Flüchtlinge, MigrantInnen und Menschen
ohne Papiere, www.medinetzbonn.de
Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin: www.fluechtlingsrat-berlin.de/akmedizin
Informationsstelle Lateinamerika, Schwerpunkt ila 250/November 2001, Ohne Papiere
www.ila-bonn.de/archiv/250inhalt.htm
IPPNW: Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer
Verantwortung, Kampagne „achten statt verachten“, www.ippnw.de/Soziale_Verantwortung/
Berliner Flüchtlingsrat, www.fluechtlingsrat-berlin.de
Flüchtlingsrat Niedersachsen, www.nds-fluerat.org
Flüchtlingsrat NRW, www.fluechtlingsrat-nrw.de
Forschungsgesellschaft für Flucht und Migration, www.ffm-berlin.de
Katholisches Forum Leben in der Illegalität, www.forum-illegalität.de
"kein mensch ist illegal", www.contrast.org/borders
PICUM, Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants, www.picum.org
Pro Asyl: www.proasyl.de
Jede Menge sehr guter Informationen und Artikel zum Problemkomplex Illegalität auf der
Website von Jörg Alt: www.joerg-alt.de
Informationen aus Europa:
UNITED for Intercultural Action � European network against nationalism, racism, fascism
and in support of migrants and refugees, www.united.non-profit.nl/
Frankreich: Sans Papiers, http://pajol.eu.org
Großbritannien: National Coalition of Anti-Deportation Campaigns, www.ncadc.org.uk/
Italien: Sans Papiers, www.ecn.org/sans/index.htm
Niederlande: De Fabel van de illegaal, http://www.defabel.nl/
Österreich: Für eine Welt ohne Rassismus, www.illegalisiert.at/
Spanien: derechos para todos, www.nodo50.org/derechosparatodos/
9
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