Portugal Notwendige Dokumente für die Personenaufnahme in Infostar vollständige Geburtsurkunde (assento de nascimento), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das Zivilstandsamt des Geburtsortes*. In Ausnahmefällen wird bei eingebürgerten oder in ehemaligen Kolonien geborenen Portugiesen eine Geburtsurkunde des portugiesischen Zentralregisters in Lissabon oder durch das Zivilstandsamt des Geburtsortes* akzeptiert. Ledigkeitsbescheinigung (kennt Portugal nicht) Jede Personenstandsänderung wird in der Geburtsurkunde (CIEC) im dafür vorgesehenen Feld unter "Andere Angaben aus dem Eintrag" aufgeführt. Fehlt ein entsprechender Vermerk in diesem Feld, kann daraus geschlossen werden, dass die betreffende Person ledig ist. Wohnsitzbescheinigung (atestado de domicílio), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch die zuständige Gemeindeverwaltung (Junta de Freguesia). Bei Wohnsitz in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises und Wohnsitzbescheinigung, nicht älter als 2 Monate. Vom schweizerischen Zivilstandsamt beglaubigte Passkopie (gilt als Staatsangehörigkeitsnachweis). Wenn verheiratet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Heiratsurkunde (assento de casamento) der letzten Ehe Wenn geschieden, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Heiratsurkunde (assento de casamento) der letzten Ehe mit Anmerkung der gerichtlichen Eheauflösung oder Geburtsurkunde (certidão do assento de nascimento), mit Anmerkung der Eheschliessung und der Scheidung. Eintrag der Eheauflösung nur verlangen, wenn Scheidung nicht in der Schweiz stattgefunden hat Scheidungsurteil (acta de conferência) mit Rechtskraftvermerk Hat die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden, wird die Bestätigung des „Conservatoria do Registo Civil“ akzeptiert. Das Rechtskraftdatum wird im „Certidão de documento“ vom zuständigen Zivilstandsamt bestätigt. Die Dokumente müssen mit einem Trockenstempel (Reliefstempel) des zuständigen portugiesischen Zivilstandsamtes versehen sein. Wenn verwitwet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Todesurkunde (assento de óbito) der früheren Ehefrau / des früheren Ehemannes Besonderes *Es ist ein neues System für die Ausstellung von Zivilstandsdokumenten im Aufbau. Danach können z.B. Geburtsurkunden (Assento de Nascimento) bei einem beliebigen Zivilstandsamt bestellt werden. Ebenfalls akzeptiert werden von der portugiesischen Vertretung in der Schweiz ausgestellte Zivilstandsdokumente auf mehrsprachigen Formularen (CIEC). Portugiesische Zivilstandsurkunden wie z.B. Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Todesurkunden, müssen immer mit einem Trockenstempel (Reliefstempel) des zuständigen portugiesischen Zivilstandsamtes versehen sein. Auf der Geburtsurkunde wie auch im Pass, sind beim Geburtsort oft zwei Orte geschrieben. Beispiel: Sever Moimenta da Beira. Der zweite Ort ist fast immer der Landkreis. Dieser wird nicht übernommen (entspricht nicht der Provinz). Das portugiesische Namensrecht lässt verschiedene Möglichkeiten zu. Jeder Ehepartner hat das Recht, seinem eigenen mehrgliedrigen Familiennamen höchstens zwei Namensteile des Familiennamens seines Ehepartners anzufügen. Einen gemeinsamen Familiennamen kennt das portugiesische Recht nicht. Wichtig: Gesuchsteller informieren sich vor der Besorgung der Unterlagen beim zuständigen Zivilstandsamt über die in ihrem Fall einzulegende Dokumente. Je nach Geschäftsfall bzw. den konkreten Umständen bleibt die Einforderung weiterer Papiere vorbehalten. 12/12© Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen