Checkliste Immunschutz - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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Vorsorgeuntersuchung nach BiostoffV für Mitarbeiter
in der ambulanten Kinderbetreuung:
Der Umfang der Untersuchung nach BiostoffV für den Bereich amb. Kinderbetreuung ist
noch nicht „abschließend“ geregelt (TRBA 300). Die Änderung der BiostoffV soll einen Immunschutz der Erzieherinnen bezüglich sog. Kinderkrankheiten erreichen - insbesondere im
Hinblick auf den Mutterschutz. Um dieses Zieles zu erreichen, sind körperliche Untersuchungen nicht erforderlich, evtl. sogar bei mangelnder Akzeptanz hinderlich.
Problematisch und für die Einrichtungen teuer könnte der Erreger „Keuchhusten“ sein, der
nur selten bei Kindern zu Infektionen führt (50 % der Erkrankten sind über 25 Jahre), da ca.
95 % der Kinder geimpft sind. Der Anhang IV der BiostoffV steht hier konträr zu den epidemiologischen Daten. Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion ist bei der Betreuung von (vorschulischen) Kindern (bis ca. 8-10 Jahre) aber deutlich geringer als im Alterskollektiv der Jugendlichen und Erwachsenen, da der Immunschutz nur begrenzte Zeit besteht (ca. 10 Jahre).
Bei bestehendem Immunschutz sind Nachuntersuchungen nicht erforderlich. Da Pertussis
max 10 Jahre Immunität verleit und könnte an Untersuchungsabständen mit entsprechendem Impfangebot von 10 Jahren gedacht werden. Wenn für die anderen Erreger keine Immunität angenommen werden kann so würde ich Untersuchungsabstände von 5 Jahren
empfehlen.
In Einrichtungen der Schutzstufe 2 (z.B. Krippen) wäre eine vollständige Untersuchung nach
G 42 auf der Basis des Vertrages entsprechend Betreuungskatalog umsetzungsfähig. Bei
Immunität gegen die relevanten Erreger (HAV, MMR und Varicellen) wären Untersuchungsabstände von 5-10 Jahren adäquat und praktikabel. Dies gilt vorbehaltlich der zu erwartenden TRBA 300.
Masern-Mumps-Röteln:
Zur Feststellung der Immunität reicht die dokumentierte Impfung aus. Bei fehlender Dokumentation entsprechend STIKO erfolgt die einmalige MMR-Impfung. Die Überprüfung des Titers erbringt keinen Schutz, erst die Impfung. Die Akzeptanz für die Impfung sollte durch den
Arbeitgeber gefördert werden. Titer-Bestimmungen (auch bei Überprüfung des Impferfolges – bei gebährfähigen Frauen bezüglich Röteln empfohlen) müssen nach Rücksprache mit
der Einrichtung über ZUS-Vertrag (wie Impfstoff) abgerechnet werden. Impfvorgang per
Pauschalvertrag.
Windpocken (Varicellen):
Feststellung der Immunität reicht dokumentierte Impfung oder sichere Angabe einer durchgemachten Erkrankung durch Probanden (für Mutterschutz wohl nicht ausreichend), bei
Zweifeln ist die Titer-Bestimmung über Pauschalvertrag möglich. Keine Überprüfung des
Impferfolges. Impfvorgang per Pauschalvertrag. Impfstoff über ZUS-Vertrag.
Pertussis:
Keine Titer-Bestimmung sinnvoll. Impfvorgang per Pauschalvertrag. Impfstoff über ZUSVertrag.
Hepatitis A:
Keine Indikation nach Anhang IV, BiostoffV! Nur bei regelmäßiger Betreuung von Kindern
unter 3 Jahren und regelmäßigem, mehrmals täglichem Kot-Kontakt (z.B. Windelwechsel).
Einrichtungen, die auch weitestgehend „saubere“ Kinder ab 2,5 Jahren aufnehmen zählen
nicht dazu.
Keine Titer-Bestimmungen! Ausnahme: Impfung von vor 1950 Geborenen und bei positiver
Anamnese (Gelbsucht, in Endemiegebieten aufgewachsen).
Hepatitis B:
Keine Indikation nach Anhang IV, BiostoffV! Nach STIKO nur bei der Betreuung eines
HBsAg-pos. Kindes!
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05/2005 / BAD Hannover /
Gülden
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Titer (nach STIKO einschl. Überprüfung bezüglich dieser Indikation) nicht erforderlich! Ausnahme: Anamnese mit Gelbsucht, Lebensführung und vorherige Tätigkeit mit erheblichem
Risiko (z.B. Gesundheitsbereich)
Bei Impfwunsch außerhalb der beschriebene Indikationen mit einer relevanten Gefährdung in
der Einrichtung (Zufriedenheit der Mitarbeiter, bei Indikation für A auch gleich B mit) muss
auch der Impfvorgang von der Einrichtung mitbezahlt werden (z. B. 3. Impfung bei Hep.A/B).
Labor-Umfang:
Evtl. Titer. Blutbild, GGT, GPT, Urin-Stix in der Regel nur bei Schutzstufe 2: Krippe (Betreuung Kinder unter 3 Jahre, evtl. Sozialpädagogische Sondereinrichtung)
Achtung: Einstellungsuntersuchungen sind über ZUS-Vertrag der Einrichtung in Rechnung zu stellen. Im Rahmen von Einstellungen kann es zur Vermeidung von Beschäftigungsverboten bzw. Infektionsgefährdungen im Zusammenhang mit einer möglichen
Schwangerschaft sinnvoll sein, einen Immunschutz zur Voraussetzung einer Beschäftigung
zu machen.
Weitere Informationen in den BAD-Broschüren „Infektionsschutz in der Kinderbetreuung“ und
„Infektionserreger in der Kinderbetreuung“. In PreSys sind beide Broschüren eingestellt.
Weitere Checklisten incl. eines Anamnese-Impfdokumentationsbogens „Immunitätsstatus in
der Kinderbetreuung“, Betriebsanweisung „Kinderbetreuung, Betriebsanweisung nach
Biostoffverordnung“
unter Start / Arbeitsbereiche und Tätigkeiten / Bildung/Erziehung
Weiterhin bietet der EKD-Bereich aktuelle Informationen:
Start / B·A·D-Intern / Großkunden / Kleinstkunden / EKD, ev. Kirche Deutschland /
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05/2005 / BAD Hannover /
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Nachuntersuchungen: in der Regel nur bei fehlendem
Immunitätsnachweis
G42mod.Kita
Beratung, spez. Anamnese, Impfstatus, evtl. Labor, ärztl.
Impfleistung innerhalb des EKD-Vertrages.
Keine körperliche Untersuchung 1) bei Schutzstufe1
Checkliste Immunschutz
in der vorschulischen Kinderbetreuung
KINDERBETREUUNG - ALLGEMEIN
Masern, Mumps, Röteln*
Impfschema:
Grundimmunisierung: 2 Impfungen mit dem Kombinationsimpfstoff als Kind
Auffrischimpfungen: keine
Vorgehen
Falls nicht oder unvollständig geimpft: einmalige Impfung als Erwachsener
Überprüfung der Immunität bei gebärfähigen Frauen bezüglich Röteln. Falls Antikörpertiter nach Impfung < 1:32 (HAH): anderer Test zur Titerbestimmung, ggf. Impfung*
EKD-Vertrag
Keine Titer ! 3)
Windpocken*
Impfschema:
Grundimmunisierung: 1 Impfung als Kind (< 13 Jahre) oder 2 Impfungen als Jugendlicher
/ Erwachsener (> 13 Jahre)
Auffrischimpfungen: keine
Vorgehen:
Falls nicht oder unvollständig geimpft und keine Erinnerung an durchgemachte Erkrankung und kein dokumentierter Antikörpertiter: Titer bestimmen. Bei negativem Titer: 2 (bei
unvollständiger Grundimmunisierung 1) Impfungen
Keine Überprüfung der Immunität
EKD-Vertrag
Titer kann über EKD-Vertrag abgerechnet werden.
Keine Überprüfung der Immunität
Pertussis
Impfschema:
Grundimmunisierung: 4 Impfungen als Kleinkind
Auffrischimpfungen: alle 10 Jahre
Vorgehen
Falls < 10 Jahre keine Impfung und keine mikrobiologisch bestätigte Erkrankung (danach
Immunschutz 15 Jahre): einmalige Impfung
Keine Überprüfung der Immunität
Hepatitis A
Indikation:
nur Krippe / täglicher Kot-Kontakt beim Windelwechsel
Keine Indikation nach Anhang IV BiostoffV
Impfschema:
Grundimmunisierung: 2 Impfungen
Auffrischimpfung: nach 10 Jahre Titerkontrolle bzw. Impfung
Vorgehen
Falls nicht oder unvollständig geimpft: (Komplettierung der) Grundimmunisierung
Falls letzte Impfung > 10 Jahre: Auffrischimpfung
Titerbestimmung vor Impfung nur bei vor 1950 Geborenen oder Hinweisen auf stattgehabte Erkrankung; nach Impfung keine Überprüfung der Immunität
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Hepatitis B
Indikation:
Betreuung HBsAg-pos. Kind
Keine Indikation nach Anhang IV BiostoffV
Impfschema:
Grundimmunisierung: 3 Injektionen
Auffrischimpfung / Titer-Kontrollen: nur bei hoher Erregerexposition (z.B. im medizinischen Bereich)
Vorgehen
Falls nicht oder unvollständig geimpft: (Komplettierung der) Grundimmunisierung
STIKO: Keine Überprüfung der Immunität (vorher und nachher)
Bemerkungen:
1) Vertraglich ist die körperliche Untersuchung laut Betreuungskatalog im Kindergarten (Kinder über 3 Jahre)
ausgeschlossen.
2) Titer-Untersuchungen im Rahmen des Mutterschutzes sind laut Betreuungskatalog keine Leistungen des
Vertrages. Evtl. Rechnung an die Einrichtung über ZUS-Vertrag.
*Da die Masern-Mumps-Röteln- und die Windpocken-Impfung Lebendimpfungen sind, sollte eine Schwangerschaft vor (ggf.
Schwangerschaftstest) und nach der Impfung für 3 Monate ausgeschlossen werden.
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05/2005 / BAD Hannover /
Gülden
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