Vorsorgeuntersuchung nach BiostoffV für Mitarbeiter in der ambulanten Kinderbetreuung: Der Umfang der Untersuchung nach BiostoffV für den Bereich amb. Kinderbetreuung ist noch nicht „abschließend“ geregelt (TRBA 300). Die Änderung der BiostoffV soll einen Immunschutz der Erzieherinnen bezüglich sog. Kinderkrankheiten erreichen - insbesondere im Hinblick auf den Mutterschutz. Um dieses Zieles zu erreichen, sind körperliche Untersuchungen nicht erforderlich, evtl. sogar bei mangelnder Akzeptanz hinderlich. Problematisch und für die Einrichtungen teuer könnte der Erreger „Keuchhusten“ sein, der nur selten bei Kindern zu Infektionen führt (50 % der Erkrankten sind über 25 Jahre), da ca. 95 % der Kinder geimpft sind. Der Anhang IV der BiostoffV steht hier konträr zu den epidemiologischen Daten. Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion ist bei der Betreuung von (vorschulischen) Kindern (bis ca. 8-10 Jahre) aber deutlich geringer als im Alterskollektiv der Jugendlichen und Erwachsenen, da der Immunschutz nur begrenzte Zeit besteht (ca. 10 Jahre). Bei bestehendem Immunschutz sind Nachuntersuchungen nicht erforderlich. Da Pertussis max 10 Jahre Immunität verleit und könnte an Untersuchungsabständen mit entsprechendem Impfangebot von 10 Jahren gedacht werden. Wenn für die anderen Erreger keine Immunität angenommen werden kann so würde ich Untersuchungsabstände von 5 Jahren empfehlen. In Einrichtungen der Schutzstufe 2 (z.B. Krippen) wäre eine vollständige Untersuchung nach G 42 auf der Basis des Vertrages entsprechend Betreuungskatalog umsetzungsfähig. Bei Immunität gegen die relevanten Erreger (HAV, MMR und Varicellen) wären Untersuchungsabstände von 5-10 Jahren adäquat und praktikabel. Dies gilt vorbehaltlich der zu erwartenden TRBA 300. Masern-Mumps-Röteln: Zur Feststellung der Immunität reicht die dokumentierte Impfung aus. Bei fehlender Dokumentation entsprechend STIKO erfolgt die einmalige MMR-Impfung. Die Überprüfung des Titers erbringt keinen Schutz, erst die Impfung. Die Akzeptanz für die Impfung sollte durch den Arbeitgeber gefördert werden. Titer-Bestimmungen (auch bei Überprüfung des Impferfolges – bei gebährfähigen Frauen bezüglich Röteln empfohlen) müssen nach Rücksprache mit der Einrichtung über ZUS-Vertrag (wie Impfstoff) abgerechnet werden. Impfvorgang per Pauschalvertrag. Windpocken (Varicellen): Feststellung der Immunität reicht dokumentierte Impfung oder sichere Angabe einer durchgemachten Erkrankung durch Probanden (für Mutterschutz wohl nicht ausreichend), bei Zweifeln ist die Titer-Bestimmung über Pauschalvertrag möglich. Keine Überprüfung des Impferfolges. Impfvorgang per Pauschalvertrag. Impfstoff über ZUS-Vertrag. Pertussis: Keine Titer-Bestimmung sinnvoll. Impfvorgang per Pauschalvertrag. Impfstoff über ZUSVertrag. Hepatitis A: Keine Indikation nach Anhang IV, BiostoffV! Nur bei regelmäßiger Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und regelmäßigem, mehrmals täglichem Kot-Kontakt (z.B. Windelwechsel). Einrichtungen, die auch weitestgehend „saubere“ Kinder ab 2,5 Jahren aufnehmen zählen nicht dazu. Keine Titer-Bestimmungen! Ausnahme: Impfung von vor 1950 Geborenen und bei positiver Anamnese (Gelbsucht, in Endemiegebieten aufgewachsen). Hepatitis B: Keine Indikation nach Anhang IV, BiostoffV! Nach STIKO nur bei der Betreuung eines HBsAg-pos. Kindes! 68632795 / 05/2005 / BAD Hannover / Gülden 1 Titer (nach STIKO einschl. Überprüfung bezüglich dieser Indikation) nicht erforderlich! Ausnahme: Anamnese mit Gelbsucht, Lebensführung und vorherige Tätigkeit mit erheblichem Risiko (z.B. Gesundheitsbereich) Bei Impfwunsch außerhalb der beschriebene Indikationen mit einer relevanten Gefährdung in der Einrichtung (Zufriedenheit der Mitarbeiter, bei Indikation für A auch gleich B mit) muss auch der Impfvorgang von der Einrichtung mitbezahlt werden (z. B. 3. Impfung bei Hep.A/B). Labor-Umfang: Evtl. Titer. Blutbild, GGT, GPT, Urin-Stix in der Regel nur bei Schutzstufe 2: Krippe (Betreuung Kinder unter 3 Jahre, evtl. Sozialpädagogische Sondereinrichtung) Achtung: Einstellungsuntersuchungen sind über ZUS-Vertrag der Einrichtung in Rechnung zu stellen. Im Rahmen von Einstellungen kann es zur Vermeidung von Beschäftigungsverboten bzw. Infektionsgefährdungen im Zusammenhang mit einer möglichen Schwangerschaft sinnvoll sein, einen Immunschutz zur Voraussetzung einer Beschäftigung zu machen. Weitere Informationen in den BAD-Broschüren „Infektionsschutz in der Kinderbetreuung“ und „Infektionserreger in der Kinderbetreuung“. In PreSys sind beide Broschüren eingestellt. Weitere Checklisten incl. eines Anamnese-Impfdokumentationsbogens „Immunitätsstatus in der Kinderbetreuung“, Betriebsanweisung „Kinderbetreuung, Betriebsanweisung nach Biostoffverordnung“ unter Start / Arbeitsbereiche und Tätigkeiten / Bildung/Erziehung Weiterhin bietet der EKD-Bereich aktuelle Informationen: Start / B·A·D-Intern / Großkunden / Kleinstkunden / EKD, ev. Kirche Deutschland / 68632795 / 05/2005 / BAD Hannover / Gülden 2 Nachuntersuchungen: in der Regel nur bei fehlendem Immunitätsnachweis G42mod.Kita Beratung, spez. Anamnese, Impfstatus, evtl. Labor, ärztl. Impfleistung innerhalb des EKD-Vertrages. Keine körperliche Untersuchung 1) bei Schutzstufe1 Checkliste Immunschutz in der vorschulischen Kinderbetreuung KINDERBETREUUNG - ALLGEMEIN Masern, Mumps, Röteln* Impfschema: Grundimmunisierung: 2 Impfungen mit dem Kombinationsimpfstoff als Kind Auffrischimpfungen: keine Vorgehen Falls nicht oder unvollständig geimpft: einmalige Impfung als Erwachsener Überprüfung der Immunität bei gebärfähigen Frauen bezüglich Röteln. Falls Antikörpertiter nach Impfung < 1:32 (HAH): anderer Test zur Titerbestimmung, ggf. Impfung* EKD-Vertrag Keine Titer ! 3) Windpocken* Impfschema: Grundimmunisierung: 1 Impfung als Kind (< 13 Jahre) oder 2 Impfungen als Jugendlicher / Erwachsener (> 13 Jahre) Auffrischimpfungen: keine Vorgehen: Falls nicht oder unvollständig geimpft und keine Erinnerung an durchgemachte Erkrankung und kein dokumentierter Antikörpertiter: Titer bestimmen. Bei negativem Titer: 2 (bei unvollständiger Grundimmunisierung 1) Impfungen Keine Überprüfung der Immunität EKD-Vertrag Titer kann über EKD-Vertrag abgerechnet werden. Keine Überprüfung der Immunität Pertussis Impfschema: Grundimmunisierung: 4 Impfungen als Kleinkind Auffrischimpfungen: alle 10 Jahre Vorgehen Falls < 10 Jahre keine Impfung und keine mikrobiologisch bestätigte Erkrankung (danach Immunschutz 15 Jahre): einmalige Impfung Keine Überprüfung der Immunität Hepatitis A Indikation: nur Krippe / täglicher Kot-Kontakt beim Windelwechsel Keine Indikation nach Anhang IV BiostoffV Impfschema: Grundimmunisierung: 2 Impfungen Auffrischimpfung: nach 10 Jahre Titerkontrolle bzw. Impfung Vorgehen Falls nicht oder unvollständig geimpft: (Komplettierung der) Grundimmunisierung Falls letzte Impfung > 10 Jahre: Auffrischimpfung Titerbestimmung vor Impfung nur bei vor 1950 Geborenen oder Hinweisen auf stattgehabte Erkrankung; nach Impfung keine Überprüfung der Immunität 68632795 / 05/2005 / BAD Hannover / Gülden 3 Hepatitis B Indikation: Betreuung HBsAg-pos. Kind Keine Indikation nach Anhang IV BiostoffV Impfschema: Grundimmunisierung: 3 Injektionen Auffrischimpfung / Titer-Kontrollen: nur bei hoher Erregerexposition (z.B. im medizinischen Bereich) Vorgehen Falls nicht oder unvollständig geimpft: (Komplettierung der) Grundimmunisierung STIKO: Keine Überprüfung der Immunität (vorher und nachher) Bemerkungen: 1) Vertraglich ist die körperliche Untersuchung laut Betreuungskatalog im Kindergarten (Kinder über 3 Jahre) ausgeschlossen. 2) Titer-Untersuchungen im Rahmen des Mutterschutzes sind laut Betreuungskatalog keine Leistungen des Vertrages. Evtl. Rechnung an die Einrichtung über ZUS-Vertrag. *Da die Masern-Mumps-Röteln- und die Windpocken-Impfung Lebendimpfungen sind, sollte eine Schwangerschaft vor (ggf. Schwangerschaftstest) und nach der Impfung für 3 Monate ausgeschlossen werden. 68632795 / 05/2005 / BAD Hannover / Gülden 4