Integrationspolitik - Plattform für Menschenrechte Salzburg

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Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik
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Wahlmonitoring der Plattform für Menschenrechte Salzburg
Themenfeld Rechte von MigrantInnen:
„Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten
Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa
nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und
sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach
Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.“ (Artikel 2; siehe auch
Art. 22 und 25 AEMR)
Fragen zum Unterthema Integrationspolitik
Im September dieses Jahres wurde im Auftrag des Landtages von der Abt. 3 ein
Integrationskonzept für das Bundesland Salzburg erstellt. Was sind aus Ihrer
Sich die wichtigsten Ergebnisse dieses Prozesses und in welchen Bereichen
(Ressorts) sehen Sie aufgrund der Analyse des Konzeptes die größten
Integrationsdefizite? Welche Ziele und Maßnahmen des Konzeptes wollen Sie
mit Ihrer Partei im besonderen forcieren?
Soll die angekündigte, auf diesen Prozess folgende Leitbilderarbeitung unter
breiter Beteiligung von MigrantInnen für ein Integrationsleitbild des Landes
Salzburg umgesetzt werden? Wann, wie und unter welcher Verantwortung /
Zuständigkeit? (Bitte um eine eingehende Erläuterung!)
Welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potentiale liegen in der
Zuwanderung und wie können diese für das Bundesland Salzburg genutzt
werden? Welche Maßnahmen zur besseren gesellschaftlichen und politischen
Partizipation von MigrantInnen unterstützen Sie?
Angesprochene Rechte: Partizipationsrechte, bürgerliche und politische Rechte,
soziale und wirtschaftliche Rechte; Konvention zur Beseitigung von rassischen
Diskriminierungen (CERD);
Aspekte: Volle Teilhabe an der Gesellschaft, Nicht-Diskriminierung
Maßstab: De facto Verwirklichung der Gleichstellung
Kernfrage: Beteiligung, „offene Gesellschaft“ – Inklusion und gesellschaftlicher
Zusammenhalt
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Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik
Beurteilung der Antworten durch die ExpertInnen
FPÖ/Freiheitliche Partei Österreichs:
IM ERSTEN TEIL DER ANTWORT WIRD DIE „BREITE EINBINDUNG DER BETROFFENEN“
GEFORDERT, DIESE FORDERUNG DANN DEROGIERT MIT DEM HINWEIS, „DAS ZIEL NICHT
AUS DEN AUGEN ZU VERLIEREN“, WAS DANN NICHT WEITER ERKLÄRT WIRD. W EITERE
AUSFÜHRUNGEN FEHLEN, KEINES DER ANGESPROCHENEN RECHTE WIRD BEHANDELT.
IM ZWEITEN TEIL WIRD DIE FRAGE NACH DEN CHANCEN EINER DIVERSEN
GESELLSCHAFT IN DIE FRAGESTELLUNG „WELCHE PROBLEME ZUWANDERUNG MIT SICH
BRINGT“ UMGEKEHRT. DER „PROBLEMCHARAKTER“ IST ALS FREMDENÄNGSTLICH
(XENOPHOB) ZU QUALIFIZIEREN. DIE ANTWORT IST AUCH NICHT POPULISTISCH, UM AUF
BESTEHENDE ÄNGSTE EINZUGEHEN, SONDERN EIN AUSSCHLIEßENDES SIGNAL.
DERARTIGE SIGNALE SIND POLITIKERINNEN NACH ART 2 UND 4 CERD VERBOTEN UND
IN SEINER STELLUNGNAHME VOM 21.8.2008 HAT DER UN AUSSCHUSS ÖSTERREICH
FÜR DERARTIGE POLITISCHE DISKURSE ERSTAUNLICH DEUTLICH KRITISIERT. IN DER
AUSSAGE WERDEN ZUGEWANDERTE MENSCHEN ZU GESELLSCHAFTLICHEN
PROBLEMURSACHEN DEGRADIERT. W ENNGLEICH NICHT VERHETZEND, STELLT DIE
AUSSAGE EINE MENSCHENRECHTLICH UNVERTRETBARE W ERTUNG DAR.
Beurteilung: NICHT GENÜGEND
Die Grünen:
DER ERSTE TEIL DER FRAGE IST SACHLICH, KONKRET UND UMFASSEND BEANTWORTET.
DER QUERSCHNITTSCHARAKTER, DIE NOTWENDIGKEIT ZUM DIALOG UND EIN
GEMEINSAMES VERSTÄNDNIS DES INTEGRATIONSPROZESSES UND
INTEGRATIONSZIELES (INKLUSION UND ZUSAMMENHALT) SIND KLAR FORMULIERT.
IM ZWEITEN TEIL DER ANTWORT WERDEN WIRTSCHAFTLICHE UND KULTURELLE
POTENZIALE ANGEFÜHRT UND DER GESELLSCHAFTLICHE VORTEIL EINER
MEHRSPRACHIGKEIT GENANNT. DIE FORDERUNG NACH ABBAU VON
ZUGANGSBARRIEREN IN ALLEN VITALEN BEREICHEN, ABSCHAFFUNG BESTEHENDER
RECHTLICHER DISKRIMINIERUNGEN, FAIREN TEILHABECHANCEN UND NACH
STRATEGIEN ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG UND POSITIVEN MAßNAHMEN (IN
ENTSPRECHUNG VON CERD UND ANTIRASSISMUSRICHTLINIE DER EU) SOWIE DIE
FORDERUNG NACH DEM KOMMUNALEN W AHLRECHT FÜR ALLE ANSÄSSIGEN PERSONEN
ZEICHNEN INSGESAMT EIN BILD, DAS GRUNDSÄTZLICH UND NACHHALTIG AUF
INKLUSION, INTEGRATION UND SOZIALEN ZUSAMMENHALT ZIELT.
Beurteilung: SEHR GUT
Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik
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SPÖ/Sozialdemokratische Partei Österreichs:
HAUPTAUGENMERK WIRD FÜR DIE SPRACH- UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG
VERLANGT, WOZU „MIGRATIONSKOORDINATOREN“ EINGERICHTET WERDEN SOLLEN.
DIESER VORSCHLAG BEDÜRFTE ETWAS MEHR AUSFÜHRLICHKEIT. DIE AUSSAGE
VERMITTELT INSGESAMT EINE POSITIVE EINSTELLUNG UND NIMMT AUF DIE WICHTIGEN
BISHERIGEN (UND ZUKÜNFTIG WICHTIGEN) LEISTUNGEN UND BEITRÄGE VON
MIGRANTINNEN FÜR DIE GESELLSCHAFT BEZUG. DIE ANTWORT ZUR POLITISCHEN
TEILHABE BESCHRÄNKT SICH – VORSICHTIG – AUF DIE HOFFNUNG, DASS SICH
„MIGRANTINNEN AKTIV IN DEN INTEGRATIONSBEIRAT“ – EIN GREMIUM OHNE
PETITIONSRECHT – EINBRINGEN WERDEN.
Beurteilung: BEFRIEDIGEND
ÖVP/Österreichische Volkspartei:
DIE SEHR UMFASSENDE ANTWORT BEGINNT MIT AUSFÜHRLICHER – UND MM NACH
ERNSTZUNEHMENDER – KRITIK AM PROZESS UND AM ANSATZ SOWIE AM BISHERIGEN
ERGEBNIS. ES WIRD EINE GESAMTSTRATEGIE ZUR ECHTEN INTEGRATION SAMT
STAATSBÜRGERSCHAFT VERLANGT, WAS DEN ANGESPROCHENEN BÜRGERLICHEN UND
POLITISCHEN RECHTEN VOLL ENTSPRICHT. DIE ANTWORT NIMMT AUF WICHTIGE
EUROPÄISCHE RECHTSENTWICKLUNGEN BEZUG. W ENNGLEICH IMPLIZIT DIE
BERÜCKSICHTIGUNG EINES „LEITKULTURGEDANKENS“ GEFORDERT WIRD, SO SIND DIE
KONKRET GELISTETEN VORSCHLÄGE VOLL IM EINKLANG MIT DEN
MENSCHENRECHTLICHEN ANFORDERUNGEN NACH PARTIZIPATION UND
CHANCENGLEICHHEIT.
Beurteilung: SEHR GUT
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Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik
Die Antworten der Parteien
FPÖ/Freiheitliche Partei Österreichs:
„Ziel ist nicht die Integration von Asylsuchenden, sondern von Menschen, die bei uns
rechtskräftig Asyl erhalten haben. Hier ist insbesondere bei den jungen Menschen
anzusetzen. Dies bedeutet Sprachförderung bereits im Kindergarten, um den Übertritt
in die Regelschule zu erleichtern. Wir sprechen uns für eine zusätzliche
Betreuungskraft in Kinderbetreuungseinrichtungen ab einem NDM-Anteil von 25% aus.
Derzeit sind es 50%. Weiters ist auch in der Schule der Integration besonderes
Augenmerk zu schenken. Hier geht es neben der Vertiefung der Sprachkenntnisse
auch um die Vermittlung von Werthaltungen, die in Österreich Konsens sind. Wir
sprechen uns dafür aus, den Anteil von Kindern mit NDM zu begrenzen, weil dadurch
eine Gruppen- oder gar Ghettobildung verhindert wird. Der interkulturelle Dialog muss
aktiv gestaltet werden und hat auf gleicher Augenhöhe stattzufinden, wobei der
kulturelle Hintergrund der Mehrheit prioritär zu berücksichtigen ist. Wir erachten es als
falsch verstandene Toleranz, Integration unter Hintanhaltung der eigenen kulturellen
Identität zu betreiben. Ebenso unterstützen wir Maßnahmen für einen raschen
Spracherwerb von Zuwanderer, da dies der wesentliche Schlüssel für das gegenseitige
Verstehen im umfassenden Sinn ist. Es muss auch verdeutlicht werden, dass gewisse
kulturelle Traditionen der ehemaligen Heimat in unserem Land keinerlei Akzeptanz
finden. Hier sind Maßnahmen des Dialogs jedenfalls zu unterstützen, die eine
Vermittlung von Werthaltungen zum Inhalt haben, besonders zu fördern. Wir
unterstützen ebenfalls Maßnahmen, die die Integrationsbereitschaft von Zuwanderern
stärken. Hingegen lehnen wir alles, was die Bildung von Parallelgesellschaften fördert,
entschieden ab.
Die Leitbilderstellung muss jedenfalls unter breiter Einbindung der Betroffenen
erfolgen, wobei jedoch nicht das Ziel aus den Augen verloren werden darf. Der
zeitliche Ablauf wird durch die Gremien festzulegen sein. Die politische Verantwortung
liegt derzeit bei Landesrätin Erika Scharer. Der Forderung, Integration zur „Chefsache“
zu erklären und die Agenden an die Landeshauptfrau können wir wenig abgewinnen,
weil es nicht wichtig ist, wer etwas macht, sondern was gemacht wird. Sollten
Vorbehalte gegen die Tätigkeit von Landesrätin Scharer bestehen, so sind diese bei
der Landesregierung zu deponieren, da nur diese die Geschäftseinteilung ändern
kann. Von unserer Seite hat dies jedoch keine Priorität.
Wir stellen die Frage anders: Welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme
liegen in der Zuwanderung. Wir stehen der Zuwanderung grundsätzlich reserviert
gegenüber. Die Probleme an städtischen Schulen mit einem Anteil von mehr als 50%
an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache bergen ebenso eine Brisanz in sich wie
die Wohnsiedlungen, die fast ausschließlich von Zuwanderern bewohnt werden. Die
Entwicklung von Parallelgesellschaften in manchen Stadtteilen und eine aggressiv
nach außen getragene Integrationsunwilligkeit stellen uns vor große Probleme, die
man auch schönreden kann. Dies tun wir allerdings nicht. Wir sehen nichts Positives
daran, dass in Kinderbetreuungseinrichtungen auf Rücksicht auf Zuwanderer keine
Weihnachtsfeiern mehr abgehalten werden. Gesellschaftliche Partizipation von
Migrantinnen und Migranten ist für uns positiv, sofern sie auf ein konstruktives
Miteinander abzielt und nicht die Schaffung von Parallelgesellschaften zum Inhalt hat.
Politische Partizipation bei Wahlen und in den allgemeinen Vertretungskörpern setzt
die Staatsbürgerschaft (EU-Bürgerschaft) voraus. Ein so genanntes
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Ausländerwahlrecht lehnen wir ab. Politische Partizipation in politischen Parteien,
Interessensvertretungen, etc. steht allen Bürgerinnen und Bürgern – ungeachtet der
Herkunft – offen. Wenn die Bereitschaft zur Zusammenarbeit besteht, so stehen wir
allen Menschen offen, sofern sie sich mit unserem Parteiprogramm und unseren
Forderungen identifizieren können.“
Die Grünen:
„Die Ergebnisse des sogenannten "Integrationskonzeptes" zeigen, dass die Frage der
Integration in allen Politikbereichen drängend ist. Im Wissen um das fehlende Leitbild
und nicht behandelte Felder wie Wohnen, Partizipation oder auch Soziales (!) schätzen
die Grünen die von ExpertInnen erarbeiteten Maßnahmen und werden die Umsetzung
dieser Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode einfordern und unterstützen.
Grundsätzlich sollte dabei den Prioritätensetzungen, wie sie von den am Prozess
beteiligten ExpertInnen festgelegt wurden, gefolgt werden.
Ein besonderes Anliegen ist den Grünen die Einbeziehung von Betroffenen in die
Umsetzung dieser Maßnahmen (und zwar Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund). In diesem Sinn werden wir auch die Schaffung eines
integrationspolitischen Beirates weiter einfordern. Dieser Beirat darf kein Alibigremium
sein, sondern muss a) über tatsächliche Mitgestaltungsmöglichkeiten verfügen und b)
die Diversität unserer Gesellschaft repräsentieren.
Die Ergebnisse des Integrationskonzeptes und der geplante Umgang mit diesen
Ergebnissen (von der Verwaltung werden die vorgeschlagenen Maßnahmen als
"unzensurierte, nicht verbindliche Vorschläge" gesehen) zeigen, dass die Forderung
der Grünen nach einem Leitbildprozess richtig war. Das fehlende gemeinsame
Grundverständnis von Integration wird hier immer wieder sichtbar. Ein Leitbild, das
diesen Namen auch verdient, muss aus Grüner Sicht unter breiter Beteiligung der
Betroffenen erarbeitet werden. Wir erwarten und fordern in diesem Leitbildprozess,
dass breite Beteiligungsmöglichkeiten für MigrantInnen gegeben sind. Wir erwarten
uns aber auch, dass eine Form der Durchführung des Integrationsprozesses gewählt
wird, die den Dialog von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördert.
Der Prozess der Leitbilderarbeitung sollte umgehend beginnen und von einer
unabhängigen Prozessbegleitung mit Erfahrung zum Thema Integration und in
Beteiligungsprozessen gestaltet werden.
Für die Grünen ist Integration ein Querschnittsthema durch alle Politikfelder, daher
sollte dieser Prozess unabhängig von einem Ressort durchgeführt werden.“
SPÖ:
„Zur Frage der Integrationspolitik:Die größten Anliegen aus dem Integrationskonzept
sind für die SPÖ die Sprach- und Gesundheitsförderung in allen Handlungsfeldern.
Dazu und zu anderen Fragen der besseren Integration von und mit MigrantInnen sollen
in allen Bezirken Migrationskoordinatoren installiert werden. Der Prozess zur Erstellung
des Integrationsleitbildes wurde eingeleitet.
Jahrzehntelang sind in Österreich und Salzburg Menschen zugewandert, deren
geleistete Arbeit in vielen Arbeitsfeldern für unsere Gesellschaft unverzichtbar
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Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik
geworden ist und auf die wir auch zukünftig nicht verzichten können. Zu einer
kontrollierten Zuwanderung – entsprechend der Situation am Arbeitsmarkt - gibt es für
die SPÖ aus sachlichen und faktischen Gründen keine Alternative.
Um die Partizipation von MigrantInnen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene
voranzutreiben ist es für die SPÖ wünschenswert, dass sich MigrantInnen aktiv in den
Integrationsbeirat, der gegründet werden soll, einbringen.“
ÖVP:
„Auffallend am in den letzten Wochen erarbeiteten Integrationskonzept des Landes
sind vor allem drei Dinge:
• Der Landtagsauftrag vom 12.12.2007 wurde zur Gänze nicht erfüllt, es gibt kein
Leitbild und keinen Beirat.
• Von Beginn der Konzepterstellung an gab es Kritik aus den Reihen der NGOs und
der Migrant/innen-Vereine, die Plattform für Menschenrechte hat ihre Mitarbeit aus
Protest gegen die Vorgangsweise des Sozialressorts sogar eingestellt.
• Die 57 Maßnahmen beinhalten die Errichtung einer kompletten Parallelverwaltung der
Integrationspolitik durch Schaffung neuer Landesstellen auf Landes-, Bezirks- und
Gemeindeebene sowie Zwangsmaßnahmen wie den Kindergartenzwang für die ganze
Bevölkerung. Ein derartiger Top-Down-Ansatz ist nach unserer Ansicht weit davon
entfernt, die Verantwortung für eine gelingende Integration als gesamtgesellschaftliche
Aufgabe darzustellen.
Sämtliche Maßnahmen wurden ohne Befassung der Landesregierung erarbeitet, für
den größten Teil der Maßnahmen gibt es weder eine Einigung in der Landesregierung
noch eine budgetäre Bedeckung.
Selbstverständlich sind viele der vorgeschlagenen Maßnahmen durchaus sinnvoll und
können und werden zu einer Verbesserung der Integrationspolitik des Landes führen.
Ein Konzept ist für die ÖVP Salzburg jedoch mehr als eine inhaltlich sortierte
Aneinanderreihung von Maßnahmen. Was fehlt, ist eine übergreifende
Gesamtstrategie, die die Maßnahmen in ein sinnvolles Ganzes zusammenführen kann.
Die ÖVP Salzburg wird daher auch in der kommenden Gesetzgebungsperiode die
Erarbeitung eines Leitbildes fordern und unterstützen.
In einem Grünpapier des Europarates zur Zukunft der Demokratie in Europa
(Europarat 2004) werden als Maßnahmen zur Verstärkung der Teilhabe von Menschen
ohne Staatsbürgerschaft des Gastgeberlandes auch Maßnahmen der politischen
Integration in Form von zielgruppenspezifischen Beiräten (Council of Denizens) und
der Heranführung an die Staatsbürgerschaft in Form von Einbürgerungsmentoren und
politischer Bildung (Citizenship Mentor, Political Education) vorgeschlagen.
Erfahrungen aus Staaten mit einer schrittweisen Heranführung an die Mitbestimmung
und die Staatsbürgerschaft zeigen, dass eine volle Teilhabe am
gesellschaftsvertraglichen Teil einer staatlich organisierten Gesellschaft auch eine
Teilung der geistigen, ethischen und emotionalen Grundlagen dieser Gesellschaft
voraussetzt. Es wäre in einem negativen Sinn kulturimperialistisch anzunehmen, dass
die demokratischen Institutionen, Funktionalitäten und Grundsätze Europas für alle
Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gleichgültig gegenüber dem
spezifischen geistigen, gesellschaftsstrukturellen und kulturellen Hintergrund dieser
Menschen als erstrebenswert und richtig erlebt werden.
Deshalb ist eine integrationspolitisch längst überfällige Initiative erforderlich, die zu
mehr Miteinander, Teilhabe, Friede und Sicherheit sowohl für die Landesbürgerinnen
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und Landesbürger als auch für die im Bundesland Salzburg wohnenden Menschen
ohne österreichische Staatsbürgerschaft führen soll.
Die ÖVP Salzburg tritt daher dafür ein, unter Zusammenarbeit aller Ressorts und unter
Beteiligung der Vereine, Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft,
insbesondere der von Menschen ohne österreichsche Staatsbürgerschaft gebildeten
und unterhaltenen Organisationen, ein Integrationspolitisches Leitbild zu entwickeln
und dem Landtag die nötigen legistischen Maßnahmen zur Beschlussfassung
vorzuschlagen. Dieses Leitbild soll vor allem integrative Maßnahmen zu einem
gemeinsamen und gleichberechtigten Miteinander unter Berücksichtigung der
gesamtgesellschaftlich vorherrschenden ethischen Grundlagen, geistigen Werte und
kulturellen Eigenschaften und zu einem langfristigen Heranführen an die Einbürgerung
vorschlagen.
Die ÖVP Salzburg fordert weiters, die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Einrichtung eines Beirates zur Vertretung der Interessen von Menschen ohne
österreichische Staatsbürgerschaft auf Landesebene (Salzburger Migrant/innenbeirat)
zu erarbeiten. Das im nun vorliegenden Integrationskonzept vorgeschlagene Modell ist
dabei nach den nachstehenden Eckpunkten zu präzisieren:
• Der Beirat soll nach den vom Europarat im Grünpapier über die Zukunft der
Demokratie in Europa aufgestellten Grundlagen (Möglichkeit der freien Listenbildung
der Migrant/innen- Vertreter/innen) gebildet werden und die Beratung des Landtages
und der Landesregierung in sozial-, gesellschafts- und integrationspolitischen
Angelegenheiten zur Aufgabe haben.
• Er soll das Recht haben, Anliegen und Initiativen gem. § 83 LT-GOG an den Landtag
heranzutragen, ohne dass dafür das Erfordernis der Unterstützung gem. § 83 Abs 1
LT-GOG erfüllt sein muss. Seine Eingaben an die Landesregierung sollen von dieser in
der nächsten Regierungssitzung zu behandeln sein.
• Bei der Zusammensetzung ist der Schwerpunkt und das Hauptgewicht auf die
Institutionen der Zivilgesellschaft und vor allem diejenigen Institutionen und
Organisationen zu legen, in den Migrant/innen selbst organisiert und vertreten sind.
• Der Beirat soll in der Lage sein, Vorsitzführung und Geschäftsordnung frei bestimmen
zu können. Expert/innen aus dem Bereich der Landesverwaltung sollen dem Beirat bei
Bedarf auf dessen Wunsch in beratender Funktion zur Verfügung stehen.
• Der Integrationsbeirat soll als ernsthaftes, glaubwürdiges und selbständiges
Sprachrohr der betroffenen Gruppen der Zivilgesellschaft organisatorisch und finanziell
unabhängig unter dem Grundsatz der Selbstverwaltung und Selbstverantwortung
geführt werden. Staatliche Eingriffe und Abhängigkeit erzeugende Strukturen sind
auszuschließen. Daher wird etwa die Einrichtung einer Geschäftsstelle im Bereich des
Amtes der Salzburger Landesregierung als nicht taugliches Mittel zur Erreichung dieser
Selbstverwaltung und Unabhängigkeit angesehen.“
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