Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik 1 Wahlmonitoring der Plattform für Menschenrechte Salzburg Themenfeld Rechte von MigrantInnen: „Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.“ (Artikel 2; siehe auch Art. 22 und 25 AEMR) Fragen zum Unterthema Integrationspolitik Im September dieses Jahres wurde im Auftrag des Landtages von der Abt. 3 ein Integrationskonzept für das Bundesland Salzburg erstellt. Was sind aus Ihrer Sich die wichtigsten Ergebnisse dieses Prozesses und in welchen Bereichen (Ressorts) sehen Sie aufgrund der Analyse des Konzeptes die größten Integrationsdefizite? Welche Ziele und Maßnahmen des Konzeptes wollen Sie mit Ihrer Partei im besonderen forcieren? Soll die angekündigte, auf diesen Prozess folgende Leitbilderarbeitung unter breiter Beteiligung von MigrantInnen für ein Integrationsleitbild des Landes Salzburg umgesetzt werden? Wann, wie und unter welcher Verantwortung / Zuständigkeit? (Bitte um eine eingehende Erläuterung!) Welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potentiale liegen in der Zuwanderung und wie können diese für das Bundesland Salzburg genutzt werden? Welche Maßnahmen zur besseren gesellschaftlichen und politischen Partizipation von MigrantInnen unterstützen Sie? Angesprochene Rechte: Partizipationsrechte, bürgerliche und politische Rechte, soziale und wirtschaftliche Rechte; Konvention zur Beseitigung von rassischen Diskriminierungen (CERD); Aspekte: Volle Teilhabe an der Gesellschaft, Nicht-Diskriminierung Maßstab: De facto Verwirklichung der Gleichstellung Kernfrage: Beteiligung, „offene Gesellschaft“ – Inklusion und gesellschaftlicher Zusammenhalt 2 Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik Beurteilung der Antworten durch die ExpertInnen FPÖ/Freiheitliche Partei Österreichs: IM ERSTEN TEIL DER ANTWORT WIRD DIE „BREITE EINBINDUNG DER BETROFFENEN“ GEFORDERT, DIESE FORDERUNG DANN DEROGIERT MIT DEM HINWEIS, „DAS ZIEL NICHT AUS DEN AUGEN ZU VERLIEREN“, WAS DANN NICHT WEITER ERKLÄRT WIRD. W EITERE AUSFÜHRUNGEN FEHLEN, KEINES DER ANGESPROCHENEN RECHTE WIRD BEHANDELT. IM ZWEITEN TEIL WIRD DIE FRAGE NACH DEN CHANCEN EINER DIVERSEN GESELLSCHAFT IN DIE FRAGESTELLUNG „WELCHE PROBLEME ZUWANDERUNG MIT SICH BRINGT“ UMGEKEHRT. DER „PROBLEMCHARAKTER“ IST ALS FREMDENÄNGSTLICH (XENOPHOB) ZU QUALIFIZIEREN. DIE ANTWORT IST AUCH NICHT POPULISTISCH, UM AUF BESTEHENDE ÄNGSTE EINZUGEHEN, SONDERN EIN AUSSCHLIEßENDES SIGNAL. DERARTIGE SIGNALE SIND POLITIKERINNEN NACH ART 2 UND 4 CERD VERBOTEN UND IN SEINER STELLUNGNAHME VOM 21.8.2008 HAT DER UN AUSSCHUSS ÖSTERREICH FÜR DERARTIGE POLITISCHE DISKURSE ERSTAUNLICH DEUTLICH KRITISIERT. IN DER AUSSAGE WERDEN ZUGEWANDERTE MENSCHEN ZU GESELLSCHAFTLICHEN PROBLEMURSACHEN DEGRADIERT. W ENNGLEICH NICHT VERHETZEND, STELLT DIE AUSSAGE EINE MENSCHENRECHTLICH UNVERTRETBARE W ERTUNG DAR. Beurteilung: NICHT GENÜGEND Die Grünen: DER ERSTE TEIL DER FRAGE IST SACHLICH, KONKRET UND UMFASSEND BEANTWORTET. DER QUERSCHNITTSCHARAKTER, DIE NOTWENDIGKEIT ZUM DIALOG UND EIN GEMEINSAMES VERSTÄNDNIS DES INTEGRATIONSPROZESSES UND INTEGRATIONSZIELES (INKLUSION UND ZUSAMMENHALT) SIND KLAR FORMULIERT. IM ZWEITEN TEIL DER ANTWORT WERDEN WIRTSCHAFTLICHE UND KULTURELLE POTENZIALE ANGEFÜHRT UND DER GESELLSCHAFTLICHE VORTEIL EINER MEHRSPRACHIGKEIT GENANNT. DIE FORDERUNG NACH ABBAU VON ZUGANGSBARRIEREN IN ALLEN VITALEN BEREICHEN, ABSCHAFFUNG BESTEHENDER RECHTLICHER DISKRIMINIERUNGEN, FAIREN TEILHABECHANCEN UND NACH STRATEGIEN ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG UND POSITIVEN MAßNAHMEN (IN ENTSPRECHUNG VON CERD UND ANTIRASSISMUSRICHTLINIE DER EU) SOWIE DIE FORDERUNG NACH DEM KOMMUNALEN W AHLRECHT FÜR ALLE ANSÄSSIGEN PERSONEN ZEICHNEN INSGESAMT EIN BILD, DAS GRUNDSÄTZLICH UND NACHHALTIG AUF INKLUSION, INTEGRATION UND SOZIALEN ZUSAMMENHALT ZIELT. Beurteilung: SEHR GUT Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik 3 SPÖ/Sozialdemokratische Partei Österreichs: HAUPTAUGENMERK WIRD FÜR DIE SPRACH- UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG VERLANGT, WOZU „MIGRATIONSKOORDINATOREN“ EINGERICHTET WERDEN SOLLEN. DIESER VORSCHLAG BEDÜRFTE ETWAS MEHR AUSFÜHRLICHKEIT. DIE AUSSAGE VERMITTELT INSGESAMT EINE POSITIVE EINSTELLUNG UND NIMMT AUF DIE WICHTIGEN BISHERIGEN (UND ZUKÜNFTIG WICHTIGEN) LEISTUNGEN UND BEITRÄGE VON MIGRANTINNEN FÜR DIE GESELLSCHAFT BEZUG. DIE ANTWORT ZUR POLITISCHEN TEILHABE BESCHRÄNKT SICH – VORSICHTIG – AUF DIE HOFFNUNG, DASS SICH „MIGRANTINNEN AKTIV IN DEN INTEGRATIONSBEIRAT“ – EIN GREMIUM OHNE PETITIONSRECHT – EINBRINGEN WERDEN. Beurteilung: BEFRIEDIGEND ÖVP/Österreichische Volkspartei: DIE SEHR UMFASSENDE ANTWORT BEGINNT MIT AUSFÜHRLICHER – UND MM NACH ERNSTZUNEHMENDER – KRITIK AM PROZESS UND AM ANSATZ SOWIE AM BISHERIGEN ERGEBNIS. ES WIRD EINE GESAMTSTRATEGIE ZUR ECHTEN INTEGRATION SAMT STAATSBÜRGERSCHAFT VERLANGT, WAS DEN ANGESPROCHENEN BÜRGERLICHEN UND POLITISCHEN RECHTEN VOLL ENTSPRICHT. DIE ANTWORT NIMMT AUF WICHTIGE EUROPÄISCHE RECHTSENTWICKLUNGEN BEZUG. W ENNGLEICH IMPLIZIT DIE BERÜCKSICHTIGUNG EINES „LEITKULTURGEDANKENS“ GEFORDERT WIRD, SO SIND DIE KONKRET GELISTETEN VORSCHLÄGE VOLL IM EINKLANG MIT DEN MENSCHENRECHTLICHEN ANFORDERUNGEN NACH PARTIZIPATION UND CHANCENGLEICHHEIT. Beurteilung: SEHR GUT 4 Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik Die Antworten der Parteien FPÖ/Freiheitliche Partei Österreichs: „Ziel ist nicht die Integration von Asylsuchenden, sondern von Menschen, die bei uns rechtskräftig Asyl erhalten haben. Hier ist insbesondere bei den jungen Menschen anzusetzen. Dies bedeutet Sprachförderung bereits im Kindergarten, um den Übertritt in die Regelschule zu erleichtern. Wir sprechen uns für eine zusätzliche Betreuungskraft in Kinderbetreuungseinrichtungen ab einem NDM-Anteil von 25% aus. Derzeit sind es 50%. Weiters ist auch in der Schule der Integration besonderes Augenmerk zu schenken. Hier geht es neben der Vertiefung der Sprachkenntnisse auch um die Vermittlung von Werthaltungen, die in Österreich Konsens sind. Wir sprechen uns dafür aus, den Anteil von Kindern mit NDM zu begrenzen, weil dadurch eine Gruppen- oder gar Ghettobildung verhindert wird. Der interkulturelle Dialog muss aktiv gestaltet werden und hat auf gleicher Augenhöhe stattzufinden, wobei der kulturelle Hintergrund der Mehrheit prioritär zu berücksichtigen ist. Wir erachten es als falsch verstandene Toleranz, Integration unter Hintanhaltung der eigenen kulturellen Identität zu betreiben. Ebenso unterstützen wir Maßnahmen für einen raschen Spracherwerb von Zuwanderer, da dies der wesentliche Schlüssel für das gegenseitige Verstehen im umfassenden Sinn ist. Es muss auch verdeutlicht werden, dass gewisse kulturelle Traditionen der ehemaligen Heimat in unserem Land keinerlei Akzeptanz finden. Hier sind Maßnahmen des Dialogs jedenfalls zu unterstützen, die eine Vermittlung von Werthaltungen zum Inhalt haben, besonders zu fördern. Wir unterstützen ebenfalls Maßnahmen, die die Integrationsbereitschaft von Zuwanderern stärken. Hingegen lehnen wir alles, was die Bildung von Parallelgesellschaften fördert, entschieden ab. Die Leitbilderstellung muss jedenfalls unter breiter Einbindung der Betroffenen erfolgen, wobei jedoch nicht das Ziel aus den Augen verloren werden darf. Der zeitliche Ablauf wird durch die Gremien festzulegen sein. Die politische Verantwortung liegt derzeit bei Landesrätin Erika Scharer. Der Forderung, Integration zur „Chefsache“ zu erklären und die Agenden an die Landeshauptfrau können wir wenig abgewinnen, weil es nicht wichtig ist, wer etwas macht, sondern was gemacht wird. Sollten Vorbehalte gegen die Tätigkeit von Landesrätin Scharer bestehen, so sind diese bei der Landesregierung zu deponieren, da nur diese die Geschäftseinteilung ändern kann. Von unserer Seite hat dies jedoch keine Priorität. Wir stellen die Frage anders: Welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme liegen in der Zuwanderung. Wir stehen der Zuwanderung grundsätzlich reserviert gegenüber. Die Probleme an städtischen Schulen mit einem Anteil von mehr als 50% an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache bergen ebenso eine Brisanz in sich wie die Wohnsiedlungen, die fast ausschließlich von Zuwanderern bewohnt werden. Die Entwicklung von Parallelgesellschaften in manchen Stadtteilen und eine aggressiv nach außen getragene Integrationsunwilligkeit stellen uns vor große Probleme, die man auch schönreden kann. Dies tun wir allerdings nicht. Wir sehen nichts Positives daran, dass in Kinderbetreuungseinrichtungen auf Rücksicht auf Zuwanderer keine Weihnachtsfeiern mehr abgehalten werden. Gesellschaftliche Partizipation von Migrantinnen und Migranten ist für uns positiv, sofern sie auf ein konstruktives Miteinander abzielt und nicht die Schaffung von Parallelgesellschaften zum Inhalt hat. Politische Partizipation bei Wahlen und in den allgemeinen Vertretungskörpern setzt die Staatsbürgerschaft (EU-Bürgerschaft) voraus. Ein so genanntes Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik 5 Ausländerwahlrecht lehnen wir ab. Politische Partizipation in politischen Parteien, Interessensvertretungen, etc. steht allen Bürgerinnen und Bürgern – ungeachtet der Herkunft – offen. Wenn die Bereitschaft zur Zusammenarbeit besteht, so stehen wir allen Menschen offen, sofern sie sich mit unserem Parteiprogramm und unseren Forderungen identifizieren können.“ Die Grünen: „Die Ergebnisse des sogenannten "Integrationskonzeptes" zeigen, dass die Frage der Integration in allen Politikbereichen drängend ist. Im Wissen um das fehlende Leitbild und nicht behandelte Felder wie Wohnen, Partizipation oder auch Soziales (!) schätzen die Grünen die von ExpertInnen erarbeiteten Maßnahmen und werden die Umsetzung dieser Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode einfordern und unterstützen. Grundsätzlich sollte dabei den Prioritätensetzungen, wie sie von den am Prozess beteiligten ExpertInnen festgelegt wurden, gefolgt werden. Ein besonderes Anliegen ist den Grünen die Einbeziehung von Betroffenen in die Umsetzung dieser Maßnahmen (und zwar Menschen mit und ohne Migrationshintergrund). In diesem Sinn werden wir auch die Schaffung eines integrationspolitischen Beirates weiter einfordern. Dieser Beirat darf kein Alibigremium sein, sondern muss a) über tatsächliche Mitgestaltungsmöglichkeiten verfügen und b) die Diversität unserer Gesellschaft repräsentieren. Die Ergebnisse des Integrationskonzeptes und der geplante Umgang mit diesen Ergebnissen (von der Verwaltung werden die vorgeschlagenen Maßnahmen als "unzensurierte, nicht verbindliche Vorschläge" gesehen) zeigen, dass die Forderung der Grünen nach einem Leitbildprozess richtig war. Das fehlende gemeinsame Grundverständnis von Integration wird hier immer wieder sichtbar. Ein Leitbild, das diesen Namen auch verdient, muss aus Grüner Sicht unter breiter Beteiligung der Betroffenen erarbeitet werden. Wir erwarten und fordern in diesem Leitbildprozess, dass breite Beteiligungsmöglichkeiten für MigrantInnen gegeben sind. Wir erwarten uns aber auch, dass eine Form der Durchführung des Integrationsprozesses gewählt wird, die den Dialog von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördert. Der Prozess der Leitbilderarbeitung sollte umgehend beginnen und von einer unabhängigen Prozessbegleitung mit Erfahrung zum Thema Integration und in Beteiligungsprozessen gestaltet werden. Für die Grünen ist Integration ein Querschnittsthema durch alle Politikfelder, daher sollte dieser Prozess unabhängig von einem Ressort durchgeführt werden.“ SPÖ: „Zur Frage der Integrationspolitik:Die größten Anliegen aus dem Integrationskonzept sind für die SPÖ die Sprach- und Gesundheitsförderung in allen Handlungsfeldern. Dazu und zu anderen Fragen der besseren Integration von und mit MigrantInnen sollen in allen Bezirken Migrationskoordinatoren installiert werden. Der Prozess zur Erstellung des Integrationsleitbildes wurde eingeleitet. Jahrzehntelang sind in Österreich und Salzburg Menschen zugewandert, deren geleistete Arbeit in vielen Arbeitsfeldern für unsere Gesellschaft unverzichtbar 6 Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik geworden ist und auf die wir auch zukünftig nicht verzichten können. Zu einer kontrollierten Zuwanderung – entsprechend der Situation am Arbeitsmarkt - gibt es für die SPÖ aus sachlichen und faktischen Gründen keine Alternative. Um die Partizipation von MigrantInnen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene voranzutreiben ist es für die SPÖ wünschenswert, dass sich MigrantInnen aktiv in den Integrationsbeirat, der gegründet werden soll, einbringen.“ ÖVP: „Auffallend am in den letzten Wochen erarbeiteten Integrationskonzept des Landes sind vor allem drei Dinge: • Der Landtagsauftrag vom 12.12.2007 wurde zur Gänze nicht erfüllt, es gibt kein Leitbild und keinen Beirat. • Von Beginn der Konzepterstellung an gab es Kritik aus den Reihen der NGOs und der Migrant/innen-Vereine, die Plattform für Menschenrechte hat ihre Mitarbeit aus Protest gegen die Vorgangsweise des Sozialressorts sogar eingestellt. • Die 57 Maßnahmen beinhalten die Errichtung einer kompletten Parallelverwaltung der Integrationspolitik durch Schaffung neuer Landesstellen auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene sowie Zwangsmaßnahmen wie den Kindergartenzwang für die ganze Bevölkerung. Ein derartiger Top-Down-Ansatz ist nach unserer Ansicht weit davon entfernt, die Verantwortung für eine gelingende Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe darzustellen. Sämtliche Maßnahmen wurden ohne Befassung der Landesregierung erarbeitet, für den größten Teil der Maßnahmen gibt es weder eine Einigung in der Landesregierung noch eine budgetäre Bedeckung. Selbstverständlich sind viele der vorgeschlagenen Maßnahmen durchaus sinnvoll und können und werden zu einer Verbesserung der Integrationspolitik des Landes führen. Ein Konzept ist für die ÖVP Salzburg jedoch mehr als eine inhaltlich sortierte Aneinanderreihung von Maßnahmen. Was fehlt, ist eine übergreifende Gesamtstrategie, die die Maßnahmen in ein sinnvolles Ganzes zusammenführen kann. Die ÖVP Salzburg wird daher auch in der kommenden Gesetzgebungsperiode die Erarbeitung eines Leitbildes fordern und unterstützen. In einem Grünpapier des Europarates zur Zukunft der Demokratie in Europa (Europarat 2004) werden als Maßnahmen zur Verstärkung der Teilhabe von Menschen ohne Staatsbürgerschaft des Gastgeberlandes auch Maßnahmen der politischen Integration in Form von zielgruppenspezifischen Beiräten (Council of Denizens) und der Heranführung an die Staatsbürgerschaft in Form von Einbürgerungsmentoren und politischer Bildung (Citizenship Mentor, Political Education) vorgeschlagen. Erfahrungen aus Staaten mit einer schrittweisen Heranführung an die Mitbestimmung und die Staatsbürgerschaft zeigen, dass eine volle Teilhabe am gesellschaftsvertraglichen Teil einer staatlich organisierten Gesellschaft auch eine Teilung der geistigen, ethischen und emotionalen Grundlagen dieser Gesellschaft voraussetzt. Es wäre in einem negativen Sinn kulturimperialistisch anzunehmen, dass die demokratischen Institutionen, Funktionalitäten und Grundsätze Europas für alle Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gleichgültig gegenüber dem spezifischen geistigen, gesellschaftsstrukturellen und kulturellen Hintergrund dieser Menschen als erstrebenswert und richtig erlebt werden. Deshalb ist eine integrationspolitisch längst überfällige Initiative erforderlich, die zu mehr Miteinander, Teilhabe, Friede und Sicherheit sowohl für die Landesbürgerinnen Rechte von MigrantInnen: Unterthema Integrationspolitik 7 und Landesbürger als auch für die im Bundesland Salzburg wohnenden Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft führen soll. Die ÖVP Salzburg tritt daher dafür ein, unter Zusammenarbeit aller Ressorts und unter Beteiligung der Vereine, Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft, insbesondere der von Menschen ohne österreichsche Staatsbürgerschaft gebildeten und unterhaltenen Organisationen, ein Integrationspolitisches Leitbild zu entwickeln und dem Landtag die nötigen legistischen Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Dieses Leitbild soll vor allem integrative Maßnahmen zu einem gemeinsamen und gleichberechtigten Miteinander unter Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlich vorherrschenden ethischen Grundlagen, geistigen Werte und kulturellen Eigenschaften und zu einem langfristigen Heranführen an die Einbürgerung vorschlagen. Die ÖVP Salzburg fordert weiters, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Beirates zur Vertretung der Interessen von Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft auf Landesebene (Salzburger Migrant/innenbeirat) zu erarbeiten. Das im nun vorliegenden Integrationskonzept vorgeschlagene Modell ist dabei nach den nachstehenden Eckpunkten zu präzisieren: • Der Beirat soll nach den vom Europarat im Grünpapier über die Zukunft der Demokratie in Europa aufgestellten Grundlagen (Möglichkeit der freien Listenbildung der Migrant/innen- Vertreter/innen) gebildet werden und die Beratung des Landtages und der Landesregierung in sozial-, gesellschafts- und integrationspolitischen Angelegenheiten zur Aufgabe haben. • Er soll das Recht haben, Anliegen und Initiativen gem. § 83 LT-GOG an den Landtag heranzutragen, ohne dass dafür das Erfordernis der Unterstützung gem. § 83 Abs 1 LT-GOG erfüllt sein muss. Seine Eingaben an die Landesregierung sollen von dieser in der nächsten Regierungssitzung zu behandeln sein. • Bei der Zusammensetzung ist der Schwerpunkt und das Hauptgewicht auf die Institutionen der Zivilgesellschaft und vor allem diejenigen Institutionen und Organisationen zu legen, in den Migrant/innen selbst organisiert und vertreten sind. • Der Beirat soll in der Lage sein, Vorsitzführung und Geschäftsordnung frei bestimmen zu können. Expert/innen aus dem Bereich der Landesverwaltung sollen dem Beirat bei Bedarf auf dessen Wunsch in beratender Funktion zur Verfügung stehen. • Der Integrationsbeirat soll als ernsthaftes, glaubwürdiges und selbständiges Sprachrohr der betroffenen Gruppen der Zivilgesellschaft organisatorisch und finanziell unabhängig unter dem Grundsatz der Selbstverwaltung und Selbstverantwortung geführt werden. Staatliche Eingriffe und Abhängigkeit erzeugende Strukturen sind auszuschließen. Daher wird etwa die Einrichtung einer Geschäftsstelle im Bereich des Amtes der Salzburger Landesregierung als nicht taugliches Mittel zur Erreichung dieser Selbstverwaltung und Unabhängigkeit angesehen.“