Trainingsaufgabe 1

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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Schutz- und
Sicherheitsbestimmungen
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Impressum
An dieser Qualifizierungseinheit haben mitgewirkt
Herausgeber:
IHK für Oberfranken
Bahnhofstr. 23-27
95444 Bayreuth
Inhaltliche Konzeption:
ets GmbH, Halblech
ihk.online&medien.gmbh, Bayreuth
Produktion/ Umsetzung:
ihk.online&medien.gmbh, Bayreuth
Redaktionelle Betreuung:
Andrea Nüssel, ihk.online&medien.gmbh
Claudia Hohdorf, ets Halblech
Rechte:
Copyright© ets GmbH, Halblech.
Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet
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Text, Abbildungen und Programme wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet. Herausgeber, Programmierer und Autoren können jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und
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Namensschutz:
Die meisten in dieser Einheit erwähnten Soft- und Hardwarebezeichnungen sind auch eingetragene Marken und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen.
Microsoft, Windows und andere Namen von Produkten der Firma Microsoft, die in dieser Qualifizierungseinheit erwähnt werden, sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation.
Inhaltliche Verantwortung:
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Impressum ............................................................................................................................................................. 2
Firmenvorstellung ................................................................................................................................................. 4
Leitfragen ............................................................................................................................................................... 6
1.0 Kapitelübersicht.............................................................................................................................................. 7
1.1 Wirkung des elektrischen Stroms .................................................................................................... 8
1.2 Gesetze und Bestimmungen ............................................................................................................ 9
1.3 Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung .......................................................... 14
1.5.0 Begriffsbestimmungen ................................................................................................................. 18
1.5.1 Begriffsbestimmungen (2) ........................................................................................................... 22
1.5.2 Begriffsbestimmungen (3) ........................................................................................................... 23
1.6.0 Arbeitsmaßnahmen ...................................................................................................................... 27
1.6.1 Sicherheitsregeln .......................................................................................................................... 28
1.6.2 Sicherer Umgang mit Werkzeug und Gerät .............................................................................. 34
1.7 Fehlerarten; Spannungen im Fehlerfall ........................................................................................ 35
1.8 Elektrischer Unfall ............................................................................................................................ 36
1.9 Unfallverhütung ................................................................................................................................ 37
1.10 Selbsttest 1 ..................................................................................................................................... 40
2.0 Kapitelübersicht............................................................................................................................................ 41
2.1 Überlast und Kurzschluss ............................................................................................................... 42
2.2.0 Schutzeinrichtungen ..................................................................................................................... 43
2.3 Überstromschutz von Elektromotoren .......................................................................................... 48
2.4.0 Stromversorgungssysteme in der Verbraucheranlage ........................................................... 52
2.4.1 Schutzmaßnahmen im TN-System ............................................................................................ 55
2.4.2 Schutzmaßnahmen im TT-Systemen ........................................................................................ 58
2.4.3 Schutzmaßnahmen im IT-System .............................................................................................. 59
2.4.4 Abschaltzeiten im TT und IT System ......................................................................................... 61
2.5.0 Schutzkleinspannung ................................................................................................................... 62
2.5.1 Schutztrennung ............................................................................................................................. 66
2.6 Schutz gegen elektrostatische Aufladung .................................................................................... 72
2.7 Brandschutz ...................................................................................................................................... 73
2.8.0 Prüfen von Schutzmaßnahmen .................................................................................................. 74
2.8.1 Prüfung von Geräten .................................................................................................................... 82
2.8.2 Wiederholungsprüfungen ............................................................................................................ 83
2.8.3 Prüffristen ...................................................................................................................................... 85
2.8.4 Prüfnachweise............................................................................................................................... 90
2.8.5 Mess und Prüfgeräte .................................................................................................................... 91
2.9 Kennzeichnung elektrischer Geräte .............................................................................................. 92
2.10 Erste Hilfe Maßnahmen ................................................................................................................ 93
2.11 Selbsttest 2 ..................................................................................................................................... 94
Trainingsaufgabe 1 ............................................................................................................................................ 95
Trainingsaufgabe 2 ............................................................................................................................................ 96
Bearbeitung der Fallstudie ................................................................................................................................ 98
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Firmenvorstellung
Einleitung
Firmenchronik:
Die Firma Automatico ist eine traditionsreiche Firma mit langjähriger
Erfahrung auf dem Gebiet der Automatisierungstechnik.
Sie entstand aus einem Familienbetrieb, der sich mit Maschinen für
die Blechumformung befasste. Anfang 1995 wurde auf die stark
wachsende Automatisierungstechnik mit der Suche nach Vertriebspartnern reagiert.
Heute beschäftigt die Firma Automatico 60 Mitarbeiter, die für viele
metallverarbeitende Branchen Automatisierungsmöglichkeiten konstruieren und umsetzen.
Produktgeschichte:
Von einem reinen Maschinenbauunternehmen entwickelte sich die Automatico in den 90er Jahren zu einer mittelständischen Automatisierungsfirma, was auch zur Umbenennung in den jetzigen Namen führte. Nicht zuletzt bescherte der Wunsch nach mehr Automatisierung der Firma
eine große Anzahl neuer Kunden. Schon bei der ersten Herstellung von Blechbearbeitungsmaschinen lag der Firmenschwerpunkt auf der Automatisierung von Fertigungsabläufen der
Blechbearbeitung.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Fallstudie
Sprecher:
In der Firma Automatico wird seit einiger Zeit der Beruf des Mechatronikers
ausgebildet. Der neue Auszubildende unterhält sich mit seinem Ausbilder,
Herrn Huber.
Bernd Wolf:
Also, ich freue mich sehr auf den Job. Ich bin ja so froh, dass ich hier als Mechatroniker anfangen kann. Bin mir nur noch nicht sicher, ob mir diese Stromgeschichten gefallen werden....
Franz Huber: Davor brauchst du keine Angst haben. Bevor wir Euch da ran lassen, werdet Ihr ordentlich eingewiesen – da passiert nichts.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Leitfragen
Einleitung
Diese Leitfragen sollen Ihnen den Einstieg in die Qualifizierungseinheit ermöglichen. Nehmen
Sie sich die Zeit und notieren Sie bitte ganz spontan auf einem Blatt Papier, was Ihnen als Antworten einfällt.
Oder drucken Sie für Ihren Lösungsvorschlag das vorbereitete Dokument aus.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.0 Kapitelübersicht
1 Sicherheitsbestimmungen
Kapitelbezogene Eingangsfragen:
Warum ist der elektrische Strom für den Menschen gefährlich?
Welche Schutzklassen gibt es?
Themen:
1.1 Wirkung des elektrischen Stroms
1.2 Gesetze und Bestimmungen
1.3 Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung
1.4 Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
1.5 Begriffsbestimmungen
1.6.0 Arbeitsmaßnahmen
1.6.1 Sicherheitsregeln
1.6.2 Sicherer Umgang mit Werkzeug und Gerät
1.7 Fehlerarten; Spannungen im Fehlerfall
1.8 Elektrischer Unfall
1.9 Unfallverhütung
1.10 Selbsttest 1
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.1 Wirkung des elektrischen Stroms
1 Sicherheitsbestimmungen
Der elektrische Strom ist für den Menschen und für Tiere aus mehreren Gründen gefährlich.
Alle Flüssigkeiten des menschlichen Körpers, z. B. Schweiß, Speichel, Blut und Zellflüssigkeit,
sind Elektrolyte, d. h. sie leiten den elektrischen Strom.
Fast alle menschlichen Organe funktionieren aufgrund elektrischer Impulse, die vom Gehirn
ausgehen. So steuern schwache elektrische Impulse von etwa 50 mV z. B. die Bewegung der
Muskeln. Diese Impulse werden vom Gehirn durch Nerven an die Muskeln herangeführt. Körpereigene Ströme können durch das EKG (Elektrokardiogramm) gemessen werden.
Auswirkungen
Fließt nun ein Strom durch den menschlichen Körper, z. B. beim Berühren eines unter Spannung stehenden Leiters, so verkrampfen sich die Muskeln, wenn der von außen kommende Strom viel größer
als der körpereigene Strom ist. Fließt Wechselstrom über das menschliche Herz, so versucht es den
schnelleren und stärkeren Impulsen von außen zu folgen.
Aufgrund des Sauerstoffmangels kommt es bereits nach kurzer Zeit zur Schädigung der Gehirnzellen
und führt im weiteren Verlauf zum Tod. Entscheidend für die Folgen ist die Höhe des Stromes, der
beim Berühren durch den Körper fließt:

Stromstärken ab 50 mA sind lebensgefährlich.

Die Gefährdung nimmt mit höherer Stromstärke und längerer Einwirkungsdauer zu.
Herz:
Auch das Herz funktioniert durch elektrische Ströme, die es selbst erzeugt (ca. 80 Impulse/Minute). Es ist also nicht vom Gehirn abhängig. Wird die nötige Zahl an Impulsen je Minute
nicht mehr geliefert, schlägt es zu langsam.
Es arbeitet daher schneller. Dabei kommt es zu Rhythmusstörungen des Herzens, das Herz
arbeitet unregelmäßig.
Fällt der Stromfluss in die vulnerable Phase, kommt es zu dem gefährlichen Herzkammerflimmern. Als Folge davon fällt die Herztätigkeit aus, mit anschließendem Kreislaufstillstand.
Interaktionsfragen

Warum ist der elektrische Strom für den Menschen gefährlich?

Ab welcher Stromstärke wird es für den Menschen lebensgefährlich?
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.2 Gesetze und Bestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
Interaktionsfragen

Was bedeutet VDE?

Was bedeutet GS?
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
1.2 Gesetze und Bestimmungen
Zum Schutz für Menschen, Tiere und Sachen sowie zur Verhütung von Unfällen durch elektrischen Strom, wurden Gesetze und Sicherheitsbestimmungen erlassen. In Deutschland wird auf
die Einhaltung und Umsetzung dieser Bestimmungen streng geachtet. Diese Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften haben Gesetzescharakter.
Energiewirtschaftsgesetz
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Dieses Gesetz (EnWG) regelt die Zuständigkeit für die Versorgungssicherheit, sowie für die Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Gerätesicherheitsgesetz
Das Gesetz (GSG) umfasst alle technischen Arbeitsmittel des privaten und beruflichen Bereichs. Es verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, nur solche Arbeitsmittel in Verkehr zu bringen,
die den allgemeinen Regeln der Technik, des Arbeitsschutzes und
den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat Prüfstellen
bei VDE und TÜV beauftragt, technische Arbeitsmittel auf Sicherheit zu
prüfen.
Geräte, die bei der Prüfung positiv beurteilt werden, dürfen das Sicherheitszeichen GS = Geprüfte Sicherheit tragen.
CE - Zeichen
Seit dem 1. Januar 1995 müssen in den Ländern der Europäischen
Union (EU) alle in Verkehr gebrachten und in Betrieb genommenen Maschinen den Europäischen Maschinenrichtlinien entsprechen und das CE–Zeichen tragen.
Bei Produkten ohne CE–Zeichen1 muss der sicherheitstechnische
Nachweis durch Einzelprüfung und Nachzertifizierung dokumentiert
werden. VDE-Prüfzeichen und GS-Zeichen sind neben dem CEZeichen auch weiterhin zulässig.
Sie sind ein Zeichen für hohe Qualität und setzen eine Bauartprüfung
voraus.
Das CE-Zeichen vergibt der Hersteller für seine Produkte selbst.
Er ist verpflichtet, für diese produkte eine Dokumentation und
eine Bedienungsanleitung zu erstellen, die Sicherheitsanforderungen der Europäischen Richtlinien zu erfüllen und in einer Erklärung anzugeben, nach welchen Richtlinien die Maschine hergestellt und geprüft wurde.
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Das CE-Zeichen vergibt der Hersteller für seine Produkte selbst. Er ist verpflichtet, für diese
produkte eine Dokumentation und eine Bedienungsanleitung zu erstellen, die Sicherheitsanforderungen der Europäischen Richtlinien
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE)
Der Verband, abgekürzt VDE, ist dem Deutschen Institut für Normung (DIN) angegliedert und hat Sicherheitsbestimmungen erlassen, die indirekt Gesetzescharakter tragen. Diese Bestimmungen
betreffen das Errichten und Betreiben von elek-trischen Anlagen
und das Herstellen und Betreiben elektrischer Betriebsmittel.
Die wichtigsten Bestimmungen sind als Normen zusammengefasst und sind in Deutschland für Energieversorgungsunternehmen, Betreiber und Errichter von elektrischen Anlagen, bindend.
Mit den VDE Prüfzeichen werden nur Betriebsmittel gekennzeichnet,
die den VDE-Vorschriften entsprechen. Alle vom VDE geprüften, zugelassenen und überwachten Geräte und Betriebsmittel tragen ein VDEZeichen.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Unfallverhütungsvorschriften
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden unter Leitung der
fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft mit der Zentralstelle
für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin erarbeitet.
Der Versicherte, d.h. Arbeitnehmer, ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und Anweisungen des Unternehmers für
arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch richtiges Verhalten zu
befolgen.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
1.3 Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung
Allgemeine Versorgungsbedingungen
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Verteilungsnetzbetreibers (VNB) und dem
Tarifkunden.
Sie enthält handelsrechtliche und sicherheitstechnische Festlegungen. Kundenanlagen dürfen
nur durch einen im Installateurverzeichnis des VNB eingetragenen Elektroinstallateur errichtet,
gewartet, erweitert und geändert werden.
Normen
Für die Industrie und den gewerblichen Bereich gelten in der BRD im Wesentlichen zwei Industrienormen:

DIN VDE 0100 – Sicherheitsbestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1000 V und

DIN VDE 0105 – Sicherheitsbestimmungen für das Betreiben von Starkstromanlagen.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
1.4 Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
Sicherheitszeichen dürfen nur Symbole, d.h. Bildzeichen aufweisen. Damit jeder Arbeitnehmer,
unabhängig von seiner Landessprache, den Sinn der Sicherheitszeichen erfassen kann. An
den Sicherheitszeichen dürfen keine zusätzlichen Beschriftungen vorhanden sein.
Sicherheitszeichen
Unternehmen sind nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
verpflichtet, an allen Arbeitsplätzen durch Sicherheitszeichen auf
Gefahren und auf vorhandene Sicherheitseinrichtungen hinzuweisen sowie Verbote anzuzeigen. Man unterscheidet:

Verbotszeichen

Gebotszeichen

Warnzeichen

Rettungszeichen

Brandschutzzeichen
An den Sicherheitszeichen dürfen keine2 zusätzlichen Beschriftungen vorhanden sein.
(Zusatz: Liste mit Sicherheitszeichen)
2
Damit jeder Arbeitnehmer, unabhängig von seiner Landessprache, den Sinn der Sicherheitszeichen erfassen kann.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Gefahrstoffkennzeichen
Gefährliche Stoffe und Zubereitungen müssen nach der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) gekennzeichnet sein. So müssen
als Kennzeichnung z.B. angegeben werden:

Die Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung

Die Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen
Unverpackungen in kleinere Einheiten sind ebenso kennzeichnungspflichtig, auch wenn diese nur für den innerbetrieblichen
Bedarf bestimmt sind.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
1.4 Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
Liste mit Sicherheitszeichen
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.5.0 Begriffsbestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
Interaktionsfragen

Wie hoch ist die höchstzulässige Grenze der Berührungsspannungen bei Menschen?

Welche Schutzklassen gibt es?
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
1.5.0 Begriffsbestimmungen
Zur Verhinderung von elektrischen Unfällen beim Umgang mit elektrischen Geräten wurden
Schutzklassen eingeführt. Für elektrische Betriebsmittel gelten unterschiedliche Schutzarten.
Berührungsspannung
Die höchstzulässige Grenze der Berührungsspannungen beträgt
für Menschen 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung.
Spannung führende Teile von Elektrogeräten müssen gegen direktes Berühren gesichert sein.
Direktes Berühren
Wenn ein Körperteil, zum Beispiel die Hand einen Leiter berührt
und über den Standort den Stromkreis schließt, so liegt ein
elektrischer Unfall durch direktes Berühren vor.
Direktes Berühren ist auch das Berühren zweier gegeneinander
Spannung führender Leiter.

Indirektes Berühren
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Beim indirekten Berühren liegt auf Grund eines Fehlers an einem
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
sonst spannungslosen Geräteteil eine Fehlerspannung an.
Die dabei anliegende Berührungsspannung ist kleiner, als die
auftretende Fehlerspannung. Ursache für derartige Fehler können
sein:
Basisschutz
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
Leiterschluss

Kurzschluss

Körperschluss oder Erdschluss
Basisschutz ist gefordert für alle Spannung führenden Teile. Die20
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
se Teile müssen vollständig isoliert sein, oder durch eine Abdeckung oder Umhüllung gegen direktes Berühren geschützt sein.
Faserstoffumhüllung oder Lacküberzug bieten hier keinen ausreichenden Schutz.
Schutztrennung
Eine Schutztrennung wird mit Hilfe eines Trenntrafos erreicht,
indem der Ausgangsstromkreis vom Netz getrennt wird.
Dadurch können keine durch Fehler verursachten Berührungsspannungen entstehen.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.5.1 Begriffsbestimmungen (2)
1 Sicherheitsbestimmungen
Elektrische und elektronische Geräte werden in Sicherheitskategorien, sogenannte Schutzklassen eingeordnet. Es werden unterschieden:Schutzklasse I, II, III.
Elektrische Betriebsmittel müssen im Fehlerfall
einen Schutz gegen elektrischen Schlag haben, damit z. B. in Wohnungen, Werkstätten,
Büros oder Schulen gefahrlos gearbeitet werden kann.
Zum Schutz gegen elektrischen Schlag werden
die Betriebsmittel nach ihrer Konstruktion gegen direktes und indirektes Berühren in die
Schutzklassen I bis III eingeteilt.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.5.2 Begriffsbestimmungen (3)
1 Sicherheitsbestimmungen
Schutzart
Die Einordnung von elektrischen Geräten nach Aufstellungsort und Verwendung, nach Schutz
gegen Eindringen von Fremdkörpern und Wasser sowie gegen zufälliges Berühren erfolgt in
Schutzarten, z. B. IP 33.
Bei dieser Bezeichnung IP33 steht die erste Ziffer für den Schutz gegen das Eindringen von
Fremdkörpern und die zweite Ziffer für das Eindringen von Wasser.
(Zusatzinformation: DIN VDE 0470)
EMV-Erklärung
Die Fähigkeit eines Gerätes, in seiner elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne untragbare Störungen in die Umwelt oder andere Geräte hineinzutragen (IECDefinition), nennt man Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV).
Geräte mit dem EMV-Funkschutzzeichen haben eine geringe Störaussendung und große Störfestigkeit.
Schutzkleinspannung
SK III - Kleinspannung, die von einem besonderen Erzeuger bereitgestellt werden und < 50 V
AC oder < 120 V DC betragen, sind Schutzkleinspanungen.
Schutzisolation
SK II - Schutzisolation nennt man Isolierumhüllungen oder Zwischenisolierungen, die als zusätzlicher Schutz gegen unzulässig hohe Berührungsspannungen dienen.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
Schutzart
1.5.2 Begriffsbestimmungen (3)
Kennziffer des Schutzgrades
Schutz gegen Fremdkörper
Fremdkörper > 50 mm
und Staub
IP 1 X
Fremdkörper
> 12 mm
IP 2 X
Fremdkörper
> 2,5 mm
IP 3 X
Fremdkörper
> 1,0 mm
IP 4 X
Keine
Staubablagerung
IP 5 X
Kein
Staubeintritt
IP 6 X
Schutz
gegen
Nässe
Tropfwasser
senkrecht
IP X 1
Tropfwasser
schräg
IP X 2
Srühwasser
IP X 3
Spritzwasser
IP X 4
Strahlwasser
IP X 5
Überflutung
IP X 6
Eintauchen
IP X 7
Untertauchen
IP X 8
Schutzkleinspannung
SK III Kleinspannungen, die von einem besonderen Erzeuger bereitgestellt werden und < 50 V
AC oder < 120 V DC betragen, sind Schutzkleinspannungen.
Schutzisolation
SK II Schutzisolation nennt man Isolierumhüllungen oder Zwischenisolierungen, die als zusätzlicher Schutz gegen unzulässig hohe Berührungsspannungen dienen.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
1.5.3 Begriffsbestimmungen (4)
Den sicheren Umgang und das Arbeiten mit elektrischen Geräten setzt auch die Kenntnis folgender Begriffe voraus:
Elektrofachkraft
... ist, wer auf Grund seiner Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen sowie durch Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die
ihn übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Ortsfeste Betriebsmittel
... sind während des Betriebes auf Grund ihrer mechanischen Befestigung und ihrer Beschaffenheit an ihren Aufstellungsort gebunden, z.B. Elektroherd.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Ortsveränderliche Betriebsmittel
... können bei ihrer Verwendung unter Spannung stehend bewegt
werden, z.B. elektrische Handwerkzeuge - Bohrmaschine.
Starkstromanlagen
... sind elektrische Anlagen mit Betriebsmitteln zum Erzeugen,
Umwandeln, Fortleiten, Verteilen und Verbrauchen von elektrischer Energie.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.6.0 Arbeitsmaßnahmen
1 Sicherheitsbestimmungen
Grundsätzlich sind Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagen verboten. Ausnahmen sind
in DIN VDE 0105 festgelegt. Arbeiten unter Spannung ist nur Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen erlaubt. Dabei sind besondere Sicherheitsvorschriften zu
beachten.

Vor Beginn der Arbeit ist ein Verbotsschild anzubringen.

Eine Arbeitsstelle darf von der Aufsicht führenden Person erst dann freigegeben werden,
wenn alle 5 Sicherheitsregeln in der Reihenfolge 1 – 5 durchgeführt sind.

Eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person muss den spannungsfreien Zustand der Anlage feststellen.

Der Auftrag zum Wiedereinschalten darf erst dann erteilt werden, nachdem die Sicherheitsregeln
in der umgekehrten Reihenfolge von 5 – 1 aufgehoben sind.

Arbeiten unter Spannung ist nur Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen erlaubt. Dabei sind besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Mit der Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen darf erst begonnen werden, wenn alle Arbeitsstellen die Beendigung der Arbeiten gemeldet haben und die Arbeitsstellen ordnungsgemäß
geräumt wurden. Weiterhin müssen alle Personen den Gefahrenbereich verlassen haben. Die
Anlage darf erst nach Freigabe durch die Aufsicht führende Person wieder unter Spannung
gesetzt werden.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.6.1 Sicherheitsregeln
1 Sicherheitsbestimmungen
Interaktionsfragen

Wie lauten die fünf Sicherheitsregeln für Arbeiten im spannungsfreien Zustand?
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
1.6.1 Sicherheitsregeln
Um Risiken und Gefahren eines Stromunfalls für die Elektrofachkraft gering zu halten, müssen
zur Herstellung des spannungsfreien Zustandes bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
die fünf Sicherheitsregeln eingehalten werden. Dies wird nach den fünf Sicherheitsregeln, in der
angegebenen Reihenfolge durchgeführt.
Erst nach der Ausführung aller fünf Sicherheitsregeln darf die Arbeitsstelle durch die Aufsicht
führende Person freigegeben werden.
1. Regel
Freischalten

Alle Leitungen, die an eine Arbeitsstelle Spannung führen,
sind vor Arbeitsbeginn spannungsfrei zu schalten. Die Betätigung des Ausschalters allein ist dabei nicht ausreichend.

LS-Schalter abschalten, Schmelzsicherungen entfernen,
Verbotsschilder anbringen.


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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2. Regel
3
Gegen Wiedereinschalten sichern

Betriebsmittel, z.B. Sicherungen und Schalter mit den eine
Anlage spannungsfreigeschaltet wurde, sind sofort nach
dem Abschalten zuverlässig gegen Wiedereinschalten zu
sichern.

Abschließbare Hauptschalter sind durch Vorhängeschlösser abzusperren.

LS-Schalter z. B. mit Klebeband absichern.

Sicherungseinsätze mitnehmen, Schalter durch Schloss
sichern.

Schaltstellen3 liegen sind mit einem Verbotsschild (Nicht
schalten), sowie der Angabe von Arbeitsort und Namen
der Aufsicht führenden Person zu versehen.
auch solche die in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes liegen
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
3. Regel
4
Spannungsfreiheit feststellen

Nach dem Freischalten ist an der Arbeitsstelle durch Messung festzustellen, ob tatsächlich Spannungsfreiheit besteht. Nur so lässt sich überprüfen, ob nicht irrtümlich eine Verwechslung von Stromkreissicherungen, Schaltern
oder Schaltzellen erfolgte.

Feststellung der Spannungsfreiheit darf nur durch eine
Elektrofachkraft erfolgen.

Spannungsfreiheit muss allpolig festgestellt werden.

Anlage mit zweipoligem Spannungsprüfer oder geeigneten
Messgeräten4 prüfen.
Messgeräte und Spannungsprüfer müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
4. Regel
Erden und kurzschließen
Zuerst immer erden,
dann mit den kurzzuschließenden aktiven Teilen verbinden
(diese Regel entfällt bei U < 1000 V).
Merke:
Die Aufhebung der Sicherheitsregeln muss in umgekehrter Reihenfolge
( 5 bis 1 ) erfolgen.
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
5. Regel
5
6
Benachbarte unter Spannung stehenden Teile abdecken oder abschranken

Sind in der Nähe eines freigeschalteten Arbeitsortes Anlagenteile die nicht5 abgeschaltet werden können, so sind
diese spannungsführenden Teile so abzudecken und zu
sichern, dass ein unbeabsichtigtes Berühren mit dem
Körper oder mit Werkzeugen nicht möglich ist.

Bei Anlagen unter 1 kV genügen zum Abdecken isolierende Tücher, Schläuche, Formstücke; über 1 kV sind zusätzliche Absperrtafeln, Seile, Warntafeln erforderlich.

Körperschutz6 und eng anliegende Kleidung tragen.
aus Gründen der Betriebssicherheit oder wegen zu erwartender wirtschaftlicher Schäden
z. B. Schutzhelm mit Gesichtsschutz, Handschuhe
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
1.6.2 Sicherer Umgang mit Werkzeug
und Gerät
Gefahren können nicht nur durch den elektrischen Strom hervorgerufen
werden, sondern auch beim Umgang mit Werkzeugen und Geräten auftreten.
Gute Arbeit erfordert einwandfreies und zweckmäßiges Werkzeug.
Achten Sie hier besonders auf:

die übersichtliche Aufbewahrung des Handwerkzeuges,

eine vorbeugende Instandhaltung, auch für die täglich benutzten
Handwerkzeuge

und die Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sie sind häufige Unfallursache und bedürfen deshalb einer besonders sorgfältigen Pflege.
Elektrowerkzeuge sind vor jedem Einsatz durch den Benutzer einer Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen zu unterziehen.
Neben der Sichtprüfung ist für elektrische Betriebsmittel eine regelmäßige Prüfung durch eine
Elektrofachkraft notwendig. Das Gerät erhält nach der Überprüfung eine Prüfplakette.
Die Zeitspanne für eine solche Überprüfung ist vom Einsatzort und von den Betriebsbedingungen abhängig. Sie darf aber bei normaler Beanspruchung sechs Monate nicht überschreiten.
Gefahren drohen z.B.:

Schadhafte Steckverbindungen

Nicht fachgerechte oder unvollständige Instandsetzung

Abgebrochene oder fehlende Teile des Gehäuses oder der Umhüllung

Freiliegende Einzeladern an Leitungseinführungen

Durchgescheuerte, geknickte oder angeschnittene Isolierung der Anschlussleitung
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7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.7 Fehlerarten; Spannungen im Fehlerfall
1 Sicherheitsbestimmungen
In elektrischen Anlagen können trotz sorgfältiger Installation und Einsatz sicherer Betriebsmittel Fehler auftreten, z. B. Isolationsschäden in Form von:
Fehlerarten
Leiterunterbrechung
Körperschluss
Zeitweilige Leiterunterbrechung
Erdschluss
Isolationsfehler
Leiterschluss
Kurzschluss
Das Betriebsmittel erhält keine Spannung. Verursacht wird dies vielfach durch gelöste Klemmstellen,
Leiterbruch oder Netzstörung.
Eine durch einen Fehler entstandene leitende Verbindung zwischen Körper und aktiven Teilen elektrischer Betriebsmittel.
Das Betriebsmittel liegt zeitweilig nicht an Spannung oder nicht an der vollen Spannung. Verursacht
werden solche Fehler meist durch lockere Anschlussklemmen (Wackelkontakt).
Eine durch einen Fehler, auch durch einen Lichtbogen entstandene leitende Verbindung eines Außenleiters oder eines betriebsmäßig isolierten Neutralleiter mit Erde oder mit geerdeten Teilen.
Entstehen durch eine beschädigte Isolation eines Leiters und führen zu Kurzschluss, Erdschluss, Körperschluss oder Leiterschluss.
Eine durch einen Fehler entstandene leitende Verbindung zwischen betriebsmäßig gegeneinander
unter Spannung stehenden Leitern (aktiven Teilen).
Eine durch einen Fehler entstandene leitende Verbindung zwischen betriebsmäßig gegeneinander
unter Spannung stehenden Leitern.
Durch Isolationsschäden kann es zu Fehler in elektrischen Anlagen kommen. Für Menschen und Tiere
gibt es international vereinbarte Berührungsspannungswerte.
Spannungen im Fehlerfall
Durch eine schadhafte Isolierung kann der Körper eines Betriebsmittels Spannung gegen den nächsten Erdungspunkt annehmen. Diese Spannung nennt man Fehlerspannung. Die Berührungsspannung
ist die Spannung die zwischen gleichzeitig berührbaren Teilen während eines Isolationsfehlers auftreten kann. Die Grenze für die dauernd zulässige Berührungsspannung ist international vereinbart. Sie
ist für Menschen und Tiere nicht lebensbedrohlich. Berührungsspannungen:

Für Menschen: AC 50 Volt, DC 120 Volt

Kinderspielzeuge, im Tierbereich, in landwirtschaftl. und gartenbaul. Anwesen: AC 25 Volt,
DC 60 Volt
Interaktionsfragen

Welche Fehlerarten gibt es?

Wie hoch sind die Berührungsspannungen für Menschen und Tiere?
dvib04q07
35
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.8 Elektrischer Unfall
1 Sicherheitsbestimmungen
Die vom elektrischen Strom ausgehende Wirkung auf den menschlichen Organismus ist deshalb so
gefährlich, da unser Organismus von elektrischen Impulsen gesteuert wird. Deshalb ist im Umgang mit
elektrischen Mitteln besondere Vorsicht geboten.
Gefahren des elektrischen Stromes
Die Muskelbewegungen des menschlichen Körpers werden durch schwache elektrische Impulse gesteuert. Fremdspannungen wirken sich störend auf diese Funktionen aus. In Abhängigkeit von der
Stromstärke kommt es zu Schreckempfinden, Muskelverkrampfungen oder sogar Herzkammerflimmern.
Folgen eines elektrischen Unfalls
Die Folgen eines elektrischen Unfalls werden durch Stromart, Stromweg, Dauer der Stromeinwirkung
und Stromstärke bestimmt.
Das Arbeiten an spannungsführenden Teilen ist grundsätzlich verboten.
Ströme über 50 mA und Spannungen über AC 50 V oder DC 120 V sind lebensgefährlich.
Interaktionsfragen

Durch was werden die Folgen eines elektrischen Unfalls bestimmt?

Was können Fremdspannungen auf den menschlichen Körper bewirken?
dvib04q07
36
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.9 Unfallverhütung
1 Sicherheitsbestimmungen
Interaktionsfragen

Auf was lassen sich elektrische Unfälle zurückführen?

Nennen Sie mindestens 5 Vorsorgemaßnahmen!
dvib04q07
37
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1 Sicherheitsbestimmungen
1.9 Unfallverhütung
Die Gefahr, die von elektrischem Strom ausgeht ist nicht zu vernachlässigen. Deshalb soll man
bei dem Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln immer ein wachsames Auge haben.
Warum treten elektrische
Unfälle auf?
Elektrounfälle lassen sich auf

technische Mängel
(fehlende Schutzabdeckungen, fehlerhafte Isolation)

organisatorische Mängel (fehlende oder ungenügende Arbeitsanweisungen) und auf

persönliche Fehler (Fehlhandlungen)
zurückführen.
dvib04q07
38
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Maßnahmen zur Vorsorge
Die meisten Unfälle lassen sich durch Umsicht und durch vorbeugende Maßnahmen vermeiden:

Mängel an Maschinen und Anlagen sofort melden

Verkehrs- und Fluchtwege sind freizuhalten

Schutzvorrichtungen und Hinweisschilder darf man nicht
entfernen

Sicherheitszeichen und Sicherheitsfarben erleichtern die
Kennzeichnung von Gefahrenstellen.

Geeignete Schutzkleidung und Schutzmittel7 können Unfälle
vermeiden

Unfallverhütungsvorschriften (UVV8 ) der Berufsgenossenschaft

Besondere Bedeutung kommt dem Gerätesicherheitsgesetz9
zu Gute.
7
Schutzhelme, Schutzbrillen, Sicherheitsgurte
... sind vom Arbeitgeber unbedingt einzuhalten und zu beachten.
9
Gesetz über technische Arbeitsmittel
8
dvib04q07
39
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
1.10 Selbsttest 1
1 Sicherheitsbestimmungen
Überprüfen Sie das angeeignete Wissen, indem Sie den folgenden Selbsttest lösen.
Verwenden Sie das vorbereitete Antwortdokument, sie finden es am Ende des Scripts.
dvib04q07
40
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.0 Kapitelübersicht
2 Schutzmaßnahmen
Kapitelbezogene Eingangsfragen:
Was sind zulässige Schutzeinrichtungen im IT-System?
Themen:
2.1 Überlast und Kurzschluss
2.8.0 Prüfen von Schutzmaßnahmen
2.2 Schutzeinrichtungen
2.8.1 Prüfung von Geräten
2.3 Überstromschutz von Elektromotoren
2.8.2 Wiederholungsprüfungen
2.4.0 Stromversorgungssysteme
2.8.3 Prüffristen
in der Verbraucheranlage
2.8.4 Prüfnachweise
2.4.1 Schutzmaßnahmen im TN-System
2.8.5 Mess und Prüfgeräte
2.4.2 Schutzmaßnahmen im TT-Systemen
2.9 Kennzeichnung elektrischer Geräte
2.4.3 Schutzmaßnahmen im IT-System
2.10 Erste Hilfe Maßnahmen
2.4.4 Abschaltzeiten im TT und IT System
2.11 Selbsttest 2
2.5.0 Schutzkleinspannung
2.5.1 Schutztrennung
2.5.2 Schutzisolierung
2.6 Schutz gegen elektrostatische Aufladung
2.7 Brandschutz
dvib04q07
41
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.1 Überlast und Kurzschluss
2 Schutzmaßnahmen
Fließt in einem Leiter Strom, so erwärmt sich der Leiter. Eine unzulässig hohe Erwärmung zerstört bei Leitern die Isolation und kann zu einem Brand führen. Ursache hierfür können Überlastströme oder Kurzschlussströme sein.
 Überlastströme... entstehen in fehlerfreien
Stromkreisen, wenn zu
viele Verbraucher oder
Verbraucher mit einer zu
hohen Stromaufnahme
angeschlossen sind.

Kurzschlussströme...
entstehen als Folge von
Schaltungsfehlern oder
einer nahezu widerstandslosen Verbindung
(Isolationsfehler) zwischen zwei Punkten, die
gegeneinander Spannung führen, z.B. zwischen Außenleiter und
Neutralleiter.
Eine unzulässige Leitererwärmung verhindert man durch den Einbau von Überstrom- Schutzeinrichtungen Sie müssen Stromkreise selbsttätig unterbrechen, bevor an den Leiterisolationen, an Betriebsmitteln oder in der Umgebung Schäden durch zu hohe Erwärmung auftreten.
dvib04q07
42
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.2.0 Schutzeinrichtungen
2 Schutzmaßnahmen
Interaktionsfragen

Was kann man als Überstromschutzeinrichtung in elektrische Leitungen einbauen?

Was darf man mit Sicherungen auf gar keinen Fall machen?

Welche Regeln sind bei der Absicherung zu beachten?
dvib04q07
43
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.2.0 Schutzeinrichtungen
Überstromschutzeinrichtungen schützen Leitungen und Betriebsmittel vor Überlastung und
Kurzschluss. Sie unterbrechen den Stromkreis selbsttätig.
Sicherungen
Schmelzsicherungen
Überstrom-Schutzeinrichtungen schützen Leitungen und Geräte
vor Überlastung und Kurzschluss. Niederspannungssicherungen
sind durch Funktionsklassen und durch Betriebsklassen gekennzeichnet.

Ganzbereichssicherungen schützen elektrische Anlagen
gegen Überlastung und Kurzschluss

Teilbereichssicherungen schützen elektrische Anlagen
und Betriebsmittel nur gegen Kurzschluss
Eine Schmelzsicherung enthält einen Leiter mit kleinem Querschnitt, der bei zu großen Strömen durchschmilzt. Der Stromkreis
wird unterbrochen.
Dadurch werden Brand oder Zerstörung der Leitung und der angeschlossenen Geräte verhindert.
Man unterscheidet:
dvib04q07

Schraubensicherungen

NH-Sicherungen

Geräteschutzsicherungen
44
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Leitungsschutzschalter
An Stelle von Schmelzsicherungen 6 A bis 35 A werden in Hausinstallationen Leitungsschutzschalter verwendet.
Selektivität liegt dann vor, wenn im Fehlerfall nur die ÜberstromSchutzeinrichtung abschaltet, die unmittelbar vor der Fehlerquelle liegt.
Schraubsicherungssysteme
Sie bestehen aus einem Sicherungssockel, dem Passeinsatz, dem
Schmelzeinsatz, dem Berührungsschutz und der Schraubkappe.
Schraubsicherungen mit Nennspannungen bis 400V und einer
Nennstromstärke bis 63 A dürfen von Laien auch im stromführenden
Zustand ausgewechselt werden (DIN VDE 0105, Teil 1).
Beim Anschluss des Schraubsicherungssystems wird die Zuleitung
vom Netz immer am Fußkontakt des Sicherungssockels angeschlossen.
dvib04q07
45
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
NH-Sicherungssystem
NH-Sicherungssysteme dürfen nur von Fachkräften oder von
elektrotechnisch unterwiesenen Personen bedient werden. NHSchmelzeinsätze sollen möglichst nur in unbelasteten Stromkreisen eingesetzt oder herausgenommen werden.
In belasteten oder gestörten Stromkreisen ist zum Einsetzen oder Herausnehmen des NH-Schmelzeinsatzes ein Aufsteckgriff mit Armschutz
zu verwenden. Außerdem muss ein Helm mit Gesichtsschutz getragen
werden.
dvib04q07
46
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.2.1 Schutzeinrichtungen (2)
Weitere Überstromschutzeinrichtungen sind noch:
Geräteschutzsicherungen
Sie bestehen aus dem Sicherungshalter, dem Schmelzeinsatz und
der Verschlusskappe.
Geräteschutzsicherungen – G-Sicherungen werden meist für die Bemessungsspannung 250 V hergestellt.
Leitungsschutzschalter
Kurz LS - Schalter genannt sind strombegrenzende Selbstschalter, die man nach dem Auslösen wieder einschalten kann.
Ein thermischer Auslöser übernimmt den Überlastschutz und ein magnetischer Auslöser den Kurzschlussschutz.
dvib04q07
47
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.3 Überstromschutz von Elektromotoren
Bei Asynchronmotoren (Drehstrommotoren) kann der Anzugsstrom bei direktem Einschalten das 8und mehrfache des Bemessungsstromes erreichen. Schmelzsicherungen und LS-Schalter schützen
Motorstromkreise nur gegen Kurzschluss. Es werden Schmelzsicherungseinsätze der Betriebsklasse
gM, bei kleineren Motoren auch LS-Schalter Typ C eingesetzt. Diese Überstrom-Schutzeinrichtungen
können allerdings den Motor nicht vor Überlastung schützen hierzu verwendet man:

Motorschutzschalter

Thermische Überstromrelais

Motorschutz mit Thermistoren
Interaktionsfragen

Was sind zulässige Schutzeinrichtungen im IT-System?
dvib04q07
48
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.3 Überstromschutz von Elektromotoren
Motorschutzschalter Sind dreipolige Leistungsschalter für den Überlastschutz von Motoren. In jedem Strompfad liegt ein Überstromauslöser = Bimetallauslöser der vom Motorstrom durchflossen wird. Dieser Überstromauslöser muss auf den Bemessungsstrom (= Nennstrom) des Motors eingestellt werden.
Motorschutzschalter sind meist zusätzlich mit einem magnetischen Kurzschlussschutz (Schnellauslöser) ausgestattet. Er löst den Motorschutzschalter bei Kurzschluss unverzögert aus. Solche Motorschutzschalter, die dem Kurzschluss- und
Überlastschutz dienen, müssen an Anfang der Motorzuleitung eingebaut werden.
(DIN VDE 0100)
Ein selbsttätiger Wiederanlauf eines Antriebsmotors nach einem Netzausfall ist unzulässig, deshalb rüstet man Motorschutzschalter mit einem Unterspannungsauslöser aus.
Zum Schutz von Einphasenmotoren werden die Überstromauslöser so geschaltet,
dass alle drei Bimetalle vom Betriebsstrom des Motors durchflossen werden.
dvib04q07
49
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.3 Überstromschutz von Elektromotoren
Sind dreipolige Überstromauslöser nur mit Bimetallauslöser. Will man Motore mit ÜberlastThermische
Überstromrelais schutz durch thermische Überstromrelais schützen, erfordern diese zusätzlich einen Kurzschlussschutz z.B. durch vorgeschaltete Schmelzsicherungen.
Zum Schalten von Motoren setzt man meist Schütze ein, Dem Schaltschütz wird als Überlastschutz ein thermisches Überstromrelais nachgeschaltet.
dvib04q07
50
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.3 Überstromschutz von Elektromotoren
Motorschutz durch Thermisto- An elektrischen Maschinen (Motore) können unzulässig hohe
Temperaturen z.B. durch verminderte Kühlung oder Lagerschären
den auftreten.
Da die Stromstärke in diesen Fällen ihren Bemessungswert nicht
überschreitet löst ein Motorschutzschalter oder ein thermisches
Überstromrelais nicht aus.
Beim Motorschutz durch Thermistoren wird ein Motor mit in der Motorwicklung eingebauten Temperaturfühlern benötigt. Diese Fühler erfassen jeden Temperaturanstieg in der Wicklung unabhängig von deren
Ursache.
Beim Überschreiten der Nennansprechtemperatur steigt der Widerstandswert des Fühlers steil an, dies führt zum Ansprechen des Motorschutzes.
Thermistor - Schutzeinrichtungen eignen sich besonders zum Überwachen von Motoren bei denen sich die Drehzahl ändern lässt. Hierzu
müsste für jede Drehzahl ein Motorschutzschalter vorgesehen werden.
Bei Verwendung von Thermistor – Schutzeinrichtungen besteht dieses
Problem nicht.
dvib04q07
51
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.4.0 Stromversorgungssysteme in der
Verbraucheranlage
Im Niederspannungs-Drehstromnetz unterscheidet man das Verteilungsnetz des EVU (Elektrizitätsversorgungsunternehmen) und das Verteilersystem in der Verbraucheranlage. Der Aufbau
und die Kennzeichnung von diesen Drehstromnetzen ist international genormt und wird durch
Buchstaben gekennzeichnet (DIN VDE 0100, Teil 300).
Der erste Buchstabe, T oder I, gibt die Erdungsverhältnisse der Stormquelle an.
Der zweite Buchstabe, T oder N, bezieht sich auf die Erdung der am Versorgungsnetz angeschlossenen Betriebsmittel.
In TN–Systemen gibt ein dritter Buchstabe an, ob der Schutzleiter (PE) und der Neutralleiter (N) getrennt verlegt, oder als Kombination der beiden Leiter zum PEN-Leiter zusammengefasst sind.
Drehstromsysteme:

TN-S-System

TN-C-S-System

TN-C-System

TT-System

IT-System
TN-S-System
dvib04q07
52
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen

TN-C-S-System

TN-C-System
dvib04q07
53
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen

TT-System
IT-System
dvib04q07
54
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.4.1 Schutzmaßnahmen im TN-System
2 Schutzmaßnahmen
Im TN-System sind alle Körper einer Anlage mit dem geerdeten Punkt des speisenden Netzes
(= Verteilungsnetz des EVU) durch den PE-Leiter oder durch den PEN-Leiter verbunden. Im
Fehlerfall, z.B. durch Körperschluss wird über den PE- oder PEN-Leiter der Fehlerstromkreis
geschlossen und die Überstrom-Schutzeinrichtung löst aus.
Im TN-System wirkt ein Körperschluss wie ein Kurzschluss und löst die ÜberstromSchutzeinrichtung aus. Der Gesamterdungswiderstand aller Erder soll den Wert von 2 Ohm nicht
überschreiten.
PEN – Leiter haben eine grüngelbe Aderfarbe.
Die Aderenden des PEN–Leiters sind zusätzlich hellblau gekennzeichnet.
Die Aderfarbe des N–Leiters ist hellblau.
PEN-Leiter und N-Leiter (Neutralleiter) dürfen alleine keine Schaltglieder oder ÜberstromSchutzeinrichtungen enthalten.
dvib04q07
55
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.4.1 Schutzmaßnahmen im TN-System
Fehlerstrom - Schutzeinrich- RCDs trennen Betriebsmittel allpolig vom Netz, wenn durch Isolatungen (RCDs) im TN-System tionsfehler bedingt eine gefähliche Berührungsspannung am Gehäuse auftritt. Alle aktiven Leiter (L1, L2, L3 und N) werden durch
den Summenstromwandler des RCD (Fehlerstrom-Schutzschalter)
geführt und bilden die Eingangswicklung des Wandlers.
Bei fehlerfreiem Betrieb ist die Summe der zufließenden und der abfließenden Ströme gleich groß. Ihre magnetischen Wechselfelder heben sich auf.
Bei Auftreten eines Fehlers , z.B. Körper- oder Erdschluss, wird dieses
Gleichgewicht gestört weil ein Teil des Stromes über den Schutzleiter
oder über die Erde abfließt. In der Ausgangswicklung des Wandlers
wird durch dieses Ungleichgewicht des Ein– und Abfließenden Stromes eine Spannung induziert, die den elektromagnetischen Auslöser
betätigt und den RCD auslöst.
dvib04q07
56
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Das Auslösen des RCDs ist vom Betreiber der Anlage bei nichtstationären an jedem Arbeitstag und bei stationären Anlagen
mindestens alle 6 Monate durch Betätigen der Prüftaste zu prüfen.
Die Auslösung muss auch wirksam bleiben, wenn der Neutralleiter und/oder ein bzw, mehrere Außenleiter ausgefallen sind.
Zulässige Abschaltzeiten im TN– System:
dvib04q07

Nennspannung 230 V < 0,4 s

Nennspannung 400 V < 0,2 s

Nennspannung > 400V < 0,1 s
57
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.4.2 Schutzmaßnahmen im TTSystemen
Im TT–System sind die Körper der zuschützenden Betriebsmittel durch einen Schutzleiter mit einem gemeinsamen Erder verbunden. Bei der Schutzmaßnahme TTSystem wird aus einem Körperschluss ein Erdschluss.
Der Erdungswiderstand muss so klein sein, dass die
Schutzeinrichtung im Fehlerfall auslöst, bevor die höchstzulässige Berührungsspannung von AC 50 V überschritten
wird. Beim Einsatz von Schmelzsicherungen oder LSSchaltern führt dies bei Bemessungsströmen über 6A zu
wirtschaftlich nicht erreichbar kleinen Werten für den Erdungswiderstand. Deshalb ist im TT-System der Einsatz
von RCDs zu empfehlen.
dvib04q07
58
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.4.3 Schutzmaßnahmen im IT-System
2 Schutzmaßnahmen
Im IT-System erfolgt nur im Falle eines ersten Fehlers (Körperschluss) keine Abschaltung,
sondern eine Meldung. Bei Auftreten des ersten Fehlers muss eine Überwachungseinrichtung
ein optisches und/oder akustisches Signal auslösen.
IT-Systeme sind nur in begrenzten Anlagen mit eigenem Transformator oder Generator zulässig wie z.B. in Intenstivüberwachungsstationen, Operationsräumen sowie im Bergbau und in
Hüttenwerken.
Angezeigte Fehler durch das Isolationsüberwachungsgerät sind so schnell wie möglich zu beseitigen, weil ein zweiter Isolationsfehler eine unzulässig hohe Berührungsspannung zwischen
verschiedenen Betriebsmitteln bewirkt.
Interaktionsfragen

Was sind zulässige Schutzeinrichtungen im IT-System?
dvib04q07
59
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
dvib04q07
60
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.4.4 Abschaltzeiten im TT und IT System
2 Schutzmaßnahmen
Zulässige Abschaltzeiten ... im TT-System:

Schutzeinrichtungen der Charakteristik kürzere Auslösezeit mit steigendem Strom z.B.
Schmelzsicherungen gG < 5 s

Leitungsschutzschalter < 0,1 s

Fehlerstrom– Schutzeinrichtung < 0,2 s

Selektrive FI-Schutzschalter < 1 s
... im IT-System:
dvib04q07
Nennspannung
Ohne Neutralleiter
Mit Neutralleiter
230 / 400 V
0,4 s
0,8 s
400 / 690 V
0,2 s
0,4 s
580 / 1000 V
0,1 s
0,2 s
61
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.5.0 Schutzkleinspannung
2 Schutzmaßnahmen
Interaktionsfragen

Durch was darf Kleinspannung nicht erzeugt werden?

Was wird bei der Maßnahme Schutztrennung gemacht?

Was versteht man bei Schutzisolierung?
dvib04q07
62
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.5.0 Schutzkleinspannung
Auch die folgenden Maßnahmen wie Schutzkleinspannung, Schutztrennung und Schutzisolierung dienen der Unfallverhütung durch elektrischen Strom.
Kleinspannung
Kleinspannung wird aus Stromquellen mit sicherer Trennung10 zum
speisenden Netz erzeugt.
Kleinspannung darf nicht aus dem Netz durch Spartransformatoren,
Spannungsteiler oder durch Vorwiderstände erzeugt werden! Die
Nennspannung darf bei Kleinspannung die folgenden Werte nicht
übersteigen:

Kleinspannungsstromkreise AV 50 V und DC 120V

Für medizinische Geräte, Fassleuchten, Spielzeug und Betriebsmittel im Tierbereich AC 25 V und DC 60V
10
Sicherheitstransformator, Motorgenerator mit getrennten Wicklungen, Batterien und Akkumulatoren
dvib04q07
63
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
SELV-Stromkreis
SELV11–Stromkreise dürfen keine Erdverbindung und keine leitende Verbindung mit Stromkreisen höherer Spannung haben.
Durch Spannungsmessung ist nachzuweisen, dass die höchstzulässigen Werte nicht überschritten werden.
Die Isolationswiderstandsprüfung erfolgt durch Messen aller Leiter
gegen Erde.
Leitungen von Kleinspannungsstromkreisen müssen räumlich zu anderen Stromkreisen getrennt sein oder zusätzlich zur Aderisolation eine
Umhüllung aus Kunststoff haben. Stechvorrichtungen für SELVStromkreise haben keinen Schutzkontakt.
11
Savety Extra Low Voltage
dvib04q07
64
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
PELV-Stromkreise
PELV12–Stromkreise früher Funktionskleinspannung. In Mess und
Steuerstromkreisen werden häufig Kleinspannungen benötigt.
Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung liegt vor, wenn aus
betrieblichen Gründen ein Anschluss der Kleinspannung oder die Körper der Betriebsmittel geerdet werden müssen.
Die Betriebsmittel müssen einen Schutz gegen direktes Berühren aufweisen. (Prüfspannung AC 500V)
12
Protective Extra Voltage
dvib04q07
65
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.5.1 Schutztrennung
2 Schutzmaßnahmen
Bei der Maßnahme Schutztrennung ist der Verbraucherstromkreis durch einen Trenntransformator oder durch einen Motorgenerator mit getrennten Wicklungen vom speisenden Netz getrennt. Dadurch wird das Auftreten einer Berührungsspannung zwischen dem Körper des Betriebsmittels und dem Erdpotential des Versorgungsnetzes verhindert.
Anforderungen an Stromkreise mit Schutztrennung
Bei der Schutzmaßnahme Schutztrennung ist die sichere Trennung von anderen Stromkreisen
und von Erde durch Messen des Isolationswiderstandes mit U < 500 V zu prüfen.

Trenntransformatoren müssen schutzisoliert sein

Die Ausgangsspannung darf 500V nicht übersteigen

Das Produkt aus Ausgangsspannung in Volt und der Leitungslänge in Meter soll nicht
größer sein als 100000Vm. Die Leitungslänge soll höchstens 150m betragen

Steckvorrichtungen auf der Ausgangsseite dürfen keinen Schutzkontakt haben (Anwendung bei einem Betriebsmittel)

Bewegliche Leitungen müssen an Stellen mit mechanischer Gefährdung sichtbar verlegt sein und mindestens der Bauart H07RN-F entsprechen.
Einige Beispiele zur Schutztrennung können Sie sich hier ansehen.
dvib04q07
66
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
Beispiele Schutztrennung:
2.5.1 Schutztrennung
Schutztrennung verwendet man z.B. bei Messplätzen zur Geräteinstandsetzung oder bei Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung.
Sind an einem Trenntransformator mehrere Betriebsmittel angeschlossen, so müssen alle Steckvorrichtungen der Ausgangsseite Schutzkontakte haben, die durch einen erdfreien, örtlichen Potentialausgleichsleiter miteinander verbunden sind.
In einem Stromkreis mit Schutztrennung können zwei getrennte
Fehler z.B. ein Körperschluss und ein Erdschluss, eine gefährliche Berührungsspannung bewirken.
Bei dieser besonderen Gefährdung durch einen leitenden Standort z.B. auf Stahlgerüsten, muss der Körper des Betriebsmittels
über einen getrennten , sichtbar verlegten Potentialausgleichsleiter mit dem leitenden Standort verbunden werden. Bei leitenden
Standorten darf am Trenntransformator nur ein Verbraucher angeschlossen werden.
dvib04q07
67
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.5.2 Schutzisolierung
Die Maßnahme der Schutzisolierung dient auch der Unfallverhütung durch elektrischen Strom.
Schutz durch Isolierung aktiver Teile
Alle aktiven Teile sind vollständig mit einer elektrisch und mechanisch widerstandsfähigen Isolierung umhüllt.
Die Isolierung muss so beschaffen sein, dass man sie nur durch
Zerstören entfernen kann.
Oxidschichten, Faserstoffumhüllungen, Lack- und Emailleüberzüge
gelten nicht als ausreichender Berührungsschutz.
Schutz durch Abdeckungen
dvib04q07
Abdeckungen und Umhüllungen schützen gegen direktes Berüh68
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
oder Umhüllungen
ren.
Abdeckungen oder Umhüllungen aktiver Teile müssen mindestens der Schutzarzt IP 2X oder IP XXB entsprechen.
Sie dürfen sich nur mit Werkzeug oder nur bei abgeschalteter Anlage
entfernen bzw. öffnen lassen.
Schutz gegen Berührungsspannung
dvib04q07
Die eigentliche Schutzmaßnahme Schutzisolierung verhindert das
Auftreten einer gefährlichen Berührungsspannung an berührbaren Teilen elektrischer Betriebsmittel nach einem Fehler der Ba69
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
sisisolierung.
Schutzisolierte Betriebsmittel haben eine doppelte Isolierung, d. h.
zusätzlich zur Basisisolierung eine zweite Umhüllung aus Isolierstoff
oder eine verstärkte Isolierung.
Symbole für Schutzisolierung Schutzisolierung wird erreicht durch:
dvib04q07
70
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen

Doppelte Isolierung

Eine verstärkte Isolierung

Fabrikfertige Geräte in Totalisolierung
Angewendet wird diese Schutzart bei Elektrischen Haushaltsgeräten, Elektrowerkzeugen, Verteiler und Zählerschränken, Gehäusen
für Schalter und Steckvorrichtungen.
Schutzisolierte Geräte müssen einen Isolationswiderstand von mindestens 2 MOhm haben und einer Prüfspannung AC 400V zwischen aktiven Teilen und äußeren Metallteilen standhalten.
dvib04q07
71
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.6 Schutz gegen elektrostatische Aufladung
Mit dem Einzug der Computertechnik in fast alle Arbeits- und Lebensbereiche kommt dem Schutz
gegen elektrostatische Aufladung große Bedeutung zu.
Definition
Kommunikationssysteme enthalten Bausteine z. B. MOS-Bausteine, die gegen elektrostatische Entladungen äußerst empfindlich sind. Hersteller und Anwender von Geräten, die z. B. Leiterplatten mit
„elektrostatisch gefährdeten Bauelementen oder Baugruppen“ enthalten, müssen dafür sorgen, dass
diese Bauelemente gegen elektrostatische Aufladung geschützt sind.
Beim Gehen über einen Teppichboden kann unser Körper unter ungünstigen Bedingungen z. B. bis
auf 35 kV aufladen. Das Abheben einer PVC-Schutzhülle vom Boden kann bereits eine Aufladung bis
zu 7 kV zur Folge haben. Berührt man in diesem aufgeladenen Zustand elektronisch gefährdete Baugruppen, so kann dies zu deren Beschädigung oder Zerstörung führen.
Zum Vermeiden elektrostatischer Aufladungen in EDV-Anlagen werden elektrisch leitfähige Tisch- und
Bodenmatten verwendet. Sie werden an eine potentialfreie Erdung angeschlossen.
Wichtig!
Vor dem Berühren elektrostatisch gefährdeter Baugruppen soll man sich zuvor durch Berühren geerdeter Teile entladen!
Interaktionsfragen

Warum sollen elektrische Bauelemente gegen elektrostatische Aufladung besonders
geschützt werden?

Was kann man tun, bevor man elektrische Bauelemente berührt?
dvib04q07
72
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.7 Brandschutz
2 Schutzmaßnahmen
Jeder stromdurchflossene Leiter erwärmt sich. Durch unzulässig große Ströme können daher
Brände entstehen. Zur Vermeidung der Brandgefahr in elektrischen Anlagen muss ein zu hoher
Strom abgeschaltet werden.
Definition
Bei einem Brand ist die Anlage sofort spannungsfrei zu schalten
Löschmittel
Als Löschmittel kommen bei Bränden in elektrischen Anlagen

Kohlendioxid

Löschpulver

Schaum und ggf.

Wasser zum Einsatz.
Das Löschmittel Halon ist seit dem 1.1.1994 verboten und muss,
falls in Löschern noch vorhanden, fachgerecht entsorgt werden.
Zum Löschen von brennender Kleidung eignet sich Wasser, jeder
Handfeuerlöscher oder eine Löschdecke.
Interaktionsfragen

Warum können durch große Ströme Brände entstehen?

Was muss bei einem Brand sofort passieren?

Welche Löschmittel kommen bei einem Brand in elektrischen Anlagen zum Einsatz?
dvib04q07
73
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.8.0 Prüfen von Schutzmaßnahmen
2 Schutzmaßnahmen
Interaktionsfragen

Warum müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden?

Wie soll der Prüfablauf sein?
dvib04q07
74
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.8.0 Prüfen von Schutzmaßnahmen
Um sich von der Wirksamkeit und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und Schutzmaßnahmen zu überzeugen, müssen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten
Inbetriebnahme, nach einer Erweiterung, Änderung oder Instandsetzung vom Errichter durch
Besichtigen, Erproben und Messen überprüft werden.
Erstprüfung
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind nachweislich auf
ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Die Erstprüfung hat zu erfolgen vor der ersten Inbetriebnahme, nach
jeder Änderung, Erweiterung oder Instandsetzung und ist von einer
Elektrofachkraft durchzuführen.
dvib04q07
75
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen

Besichtigen: Das zu prüfende Objekt wird besichtigt auf
äußerliche, erkennbare Schäden und zuverlässige Verbindungen.

Erproben: Durch mechanisches Betätigen wird das Objekt
erprobt.

Messen: Mit Hilfe von speziellen Mess- und Prüfgeräten
werden die vorgegebenen Betriebsparameter gemessen.
Prüfablauf nach DIN VDE
0100, Teil 610
Im Umgang mit Messgeräten ist immer vor Beginn der durchzuführenden Messung zunächst der höchste Messbereich zu wählen, um das Messgerät so vor Zerstörung zu schützen.

Prüfen durch Besichtigen
Bereits beim Errichten einer Anlage kann man durch Besichtigen13
prüfen:

ob die verlegten Leitungen oder Kabel richtig ausgewählt
wurden

die Leiterquerschnitte für die zugeordneten Überstrom

Schutzeinrichtungen ausreichend bemessen sind
Die fachgerechte Feststellung, dass die Betriebsmittel nicht beschädigt sind gehört ebenso zum Prüfen durch besichtigen.
13
<ul><li>ob Neutralleiter, Schutzleiter und PEN-Leiter nicht abgesichert oder geschaltet
sind</li><li>ob die vorgeschriebene farbliche Kennzeichnung eingehalten wurde</li><li>ob alle
Abdeckungen und Umhüllungen vorhanden sind<
dvib04q07
76
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Prüfen durch Besichtigen führt man vor dem Prüfen durch Erproben und Messen bei abgeschalteter Anlage durch.
dvib04q07
77
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Prüfen durch Erproben und
Messen
Das nachstehend aufgeführten Verfahren zur Erprobung und
Messen ist, sofern zutreffend in der nachfolgenden Reihenfolge
vorzunehmen:

Durchgängigkeit14 der Schutzleiter, der Verbindungen des
Hauptpotentialausgleichs und des zusätzlichen Potentialausgleichs

Isolationswiderstand der elektrischen Anlage

Schutz durch sichere Trennung der Stromkreise, bei Kleinspannung und Schutztrennung

Prüfen der Spannungspolarität. Einpolige Schalter dürfen
nur im Außenleiter eingebaut sein

Bestimmen des Auslösestromes der Schutzeinrichtung in
Stromkreisen mit Schutz durch automatische Abschaltung
der Stromversorgung
14
Zur Durchgangsprüfung von Schutzleiter, Hauptpotentialausgleich und zusätzlichen örtlichen Potentialausgleich ist eine Stromquelle mit einer Leerlaufspannung von 4V bis 24V und
einem Prüfstrom V in mindestens 0,2 A zu benütze
dvib04q07
78
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen

Messen des zulässigen Spannungsfalls in Anlagen mit
Einrichtungen, die nur einen geringen Spannungsfall zulassen. (Beispiel15)

Feststellen16 des Rechtsdrehfeldes bei Drehstromsteckvorrichtungen in der Verbraucheranlage.

Funktionsprüfung (Beispiel17)
Prüfen durch Erproben und
Messen (2)
Durch Erproben und Messen stellt man fest, ob eine Anlage ihre Funktion erfüllt und die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen wirksam sind.
Im Falle eines festgestellten Fehlers sind Erprobung und Messungen, die durch diesen Fehler möglicherweise beeinflusst wurden,
zu wiederholen, nach dem dieser Fehler behoben wurde.
15
In Datenverarbeitungsanlagen ist es besonders wichtig zu prüfen, ob der Spannungsfall an
der Leitung den erlaubten Grenzwert von 3 % der Netzspannung nicht überschreitet.
16
Zur Prüfung des Drehfeldes verwendet man Drehfeldrichtungsanzeiger.
17
Verriegelung bei Antrieben, oder fehlerfreies Arbeiten von Steuerungen.
dvib04q07
79
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
2.8.0 Prüfen von Schutzmaßnahmen
Prüfen Der Isolationswiderstand in elektrischen Anlagen wird im spannungslosen Zustand der Anlage zwischen jedem aktiven Leiter und Erde gemessen.
durch
Erproben
Dabei dürfen die in der folgenden Tabelle angegebenen Werte nicht überschritten werden.
und
Messen
Mindest-Isolationswiderstände und Messspannungen
(nach DIN VDE 0100, Teil 600)
Stromkreisart und Nennspannung
Isolationswiderstand
Messspannung
SELV und PELV:
AC 50 V bzw. DC 120 V
AC 25 V bzw. DC 60 V
.
> 0,25 M
.
DC 250 V
Stromkreise allgemein:
AC, DC bis 500 V
AC, DC über 500 V
.
> 0,5 M
> 1,0 M
.
DC 500 V
DC 1000 V
Zur Messung sind alle Schalter in EIN-Stellung zu bringen, damit auch die Schalterleitungen erfasst
werden.
dvib04q07
80
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
Prüfen
Schutzmaßnahmen
durch
Erproben
Kleinspannung
und
Messen SELV
PELV
Schutztrennung
Ein Betriebsmittel
Mehrere Betriebsmittel
2.8.0 Prüfen von Schutzmaßnahmen
Anforderung an die Prüfung
Messen der Nennspannung
AC: U < 50 V bzw. 25 V
DC: U < 120 V bzw 60 V
Messen des Isolationswiderstandes aktiver Leiter gegen Erde.
.
Messen des Isolationswiderstandes aktiver Leiter gegen Erde
Messen der SchleifenimpedanzAbschaltung bei Doppelfehler
Die Schleifenimpetanz eines Stromkreises wird in jedem Stromkreis an der Steckdose mit der größten Entfernung zum Speisepunkt gemessen.
Die Messung des Isolationswiderstandes isolierender Fußböden oder Wände ist an jedem Messort
mindestens an drei Stellen durchzuführen Die Messung soll mit der vorhandenen Netznennspannung
und Nennfrequenz durchgeführt werden.
dvib04q07
81
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.8.1 Prüfung von Geräten
2 Schutzmaßnahmen
Elektrische Geräte dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn eine Prüfung ergeben hat,
dass das Gerät den vorgegebenen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Es sind folgende Prüfungsschritte an geräten durchzuführen:

Besichtigung
(Vollständigkeit, Eignung, Transportschaden, CE-Zeichen, gegebenenfalls GS-Zeichen.)

Messung
(Bei Geräten mit GS-Zeichen oder Konformitätserklärung, in der die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln bestätigt wird, kann auf die Messung verzichtet
werden.)

Funktionsprüfung
dvib04q07
82
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.8.2 Wiederholungsprüfungen
2 Schutzmaßnahmen
Zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Geräte sind diese
wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen. Solche Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die
nach der Inbetriebnahme aufgetreten sein können und dienen dem Nachweis, dass der Schutz
gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren wirksam ist.
Für stationäre Anlagen und ortsfeste Geräte, die durch Elektrofachkräfte ständig überwacht werden,
entfällt diese Prüfpflicht wie z.B. Ortsfeste Geräte in elektromechanischen und elektronischen Werkstätten, Labors und Messräumen, die aus gründen der Qualitätssicherung einer ständigen Instandhaltung durch Elektrofachkräfte unterworfen sind.
Prüfung von Geräten mit Steckanschluss
Die Prüfung ersteckt sich auf elektrische Geräte, die durch eine Steckvorrichtung vom Netz getrennt
werden können. Der Prüfumfang ist in DIN VDE 0702 Teil 1 festgelegt. Die Prüfung umfasst:

Besichtigen

Messungen
Prüfung von Anlagen und fest angeschlossen Geräten
Die Prüfung ist in VDE 0105 Teil1 (oder DIN VDE 0100 T 610) festgelegt und umfasst das Besichtigen, Erproben und Messen.
dvib04q07
83
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
Wiederholungsprüfung
an elektrischen Geräten
2.8.2 Wiederholungsprüfungen
Prüfung
Geräte der Schutzklasse
I
Besichtigung
II
III
äußerlich erkennbare Mängel
Messung des
Anschlussleitung bis 5 m
Schutzleiterwiderstandes
< 0,3
je weitere
7,5 m < 0,1
Messung des
Isolationswiderstandes
> 0,5 M
>2M
250 k
gegen nicht mit Schutzgegen berührbare
leiter verbundene berühr- Metallteile
bare leitfähige Teile
>2M
alternativ:
1. bei Heizelementen Ersatzableitstrom:
Heizleistung < 6 kW
< 7 mA
Heizleistung > 6 kW
< 15 mA
2. Messung nicht möglich:
Schutzleiterstrommessung
< 3,5 mA
3. Elektronische Geräte in Betrieb:
< 0,5 mA
an berührbaren
Metallteilen
dvib04q07
84
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.8.3 Prüffristen
2 Schutzmaßnahmen
Die nachfolgend angeführten Prüffristen für elektrische Anlagen und Geräte sind Mittelwerte
und gelten für normale Betriebe und Umgebungstemperaturen.
Ist mit besonders starker Beanspruchung zu rechnen, sind entsprechen kürzere Prüffristen festzulegen.
Die Durchführung wiederkehrender Prüfungen entbindet den Betreiber und Benutzer allerdings nicht
von der Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass bei erkennbaren Mängeln an Anlagen und Geräten diese
der Nutzung sofort zu entziehen und einer Reparatur zugeführt werden.
Beispiele:

für stationäre und nicht stationäre Anlagen,

für ortsfeste und ortsveränderliche Geräte.
dvib04q07
85
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
Prüfristen
für Anlagen
2.8.3 Prüffristen
Anlagen
Stationäre elektrische Anlage
Prüffrist
Art der Prüfung
Prüfer
mindestens alle auf ordnungsgemä- Elektrofachkraft
4 Jahre
ßen Zustand
oder unterwiesene Person unter
Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
Fehlerstrom-, Diddernezstrom- und mindestens alle auf einwandfreie
Benutzer
Fehlerspannungsschutzschaltungen 6 Monate
Funktion durch Bein stationären Anlagen
tätigen der Prüfeinrichtung
Nicht stationäre elektrische Anlage 1 Jahr
auf ordnungsgemä- Elektrofachkraft
ßen Zustand
oder unterwiesene Person unter
Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen
in nicht stationären Analgen
1 Monat
auf Wirksamkeit
dto. oder unterwiesene Person
mit geeigneten
Prüfgeräten
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und
Fehlerspannungs-SchutzSchaltungen in nicht stationären
Anlagen
arbeitstäglich
auf einwandfreie
Funktion, durch
Betätigen der Prüfeinrichtung
Benutzer
dvib04q07
86
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
Beispielfristen
dvib04q07
2.8.3 Prüffristen
12 Monate
24 Monate
48 Monate
Baustellenverteiler
Transportable Lastverteiler/ Verteilungseinrichtungen Messeaufbauten
Dekorationen
Elektrische Anlagen im Geltungsbereich der Versammlungsstättenordnung. (Prüfung
durch nach LBO anerkannten
Sachverständigen)
Übertragungsfahrzeuge Regien
Stockwerksverteiler Lichtenstellenanlagen Notstromanlagen Techn.
Sonderfahrzeuge MAZ Kamerakontrolle Regieräume Tonträgerräume
Schalträume Niederspannungshauptverteilungen
87
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2 Schutzmaßnahmen
Produktionstechnik











2.8.3 Prüffristen
12 Monate
Dekoration
Nebelgeräte
elektrische Stative
Punktzüge
Beleuchtungsgeräte
Effektgeräte
Bildwände
elektrische Handgeräte
Handleuchten
Beschallungsgeräte
Mischpulte
Diskothekengeräte
Sudio und Regien



Dia-, Film-, Tageslichtprojektoren
Videogeräte
Audiogeräte
Messtechniken







Heizgeräte
Messgeräte
Tischleuchten
Heizplatten
Netzgeräte
Signalgeneratoren
Oszilloskope

Werkstätten
dvib04q07



24 Monate
Bürobetriebe





Bügeleisen
Mobile Bügelmaschinen
Nähmaschinen
48 Monate
Sudio und Regien
Diktiergeräte
Overheadprojektoren
Tischleuchten
Ventilatoren
Heizgeräte





Haustechniken




Teeküchen




Heckenschere
Hächsler
Rasenmäher
Laubsauger
Werkstätten
Toaster
Handrührgerät
Warmhalteplatte
Kaffeemaschinen
Gebäudereinigung








Kreissäge
Bandsäge
Drehbank
Ständerbohrm
Schleifböcke
Bürobetriebe



Staubsauger
Bohner- und Bürstengeräte
Teppichreinigungsgeräte

Küchen/Kantinen
Paintbox
Schriftgenerat
elektronische
te
Stromversorgu
Punktzügen un
tenhängern
Studioschienw

Teeküchen
88
DV-Geräte
Schreibmasch
Kopiergeräte
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen












Hand- und Baustellenleuchten
Handbohrmaschinen
Winkelschleifer
Band- und Schwingschleifer
Handkreissägen
Stichsägen
Scheißgeräte
Lötkolben
Belüftungsgeräte
Mobile Tischkreissägen
Mobile Abrichthobelmaschinen
Späneabsaugung
dvib04q07







Aufschnittmaschinen
Kaffeeautomaten
Kochplatten
Toaster
Rührgeräte
Wärmewagen/ Wärmehaltegeräte
Elektrische Handgeräte
Verlängerungs und Geräteanschlussleitungen




Kühlschrank
Spühlmaschine
Elektroherd
Mikrowellen

Einschließlich der
Anschlussleitungen, sofern diese
räumlich nicht verändert (gesteckt
und gezogen) werden.
89
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.8.4 Prüfnachweise
2 Schutzmaßnahmen
Das Ergebnis der Prüfung durch Besichtigen und die bei der
Messung erreichten Werte sind in einem Übergabebericht
oder Prüfprotokoll festzuhalten.
Ein Prüfnachweis über die durchgeführten Wiederholungsprüfungen ist auf Verlangen des zuständigen Unfallversicherungsträgers zu führen. In der Praxis hat es sich bewährt, die
geprüften Betriebsmittel mit einer der Prüfplaketten zu versehen.
E-Check für Elektroanlagen
In DIN VDE 0105 Teil 100 wird gefordert, dass auch elektrische
Anlagen in Wohngebäuden in bestimmten Zeitabständen geprüft werden. Diese Prüfung ist jedoch für private Anlagen
noch keine Rechtspflicht. Der E-Check ist eine wirksame Sicherheitsvorsorge und bestätigt dem Eigentümer den korrekten und sicheren Zustand der Anlage. Als Sicherheitsnachweis erhalten die durch einen Innungsfachbetrieb geprüften
Anlagen und Geräte die folgende Prüfplakette.
dvib04q07
90
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.8.5 Mess und Prüfgeräte
2 Schutzmaßnahmen
Für Elektrofachkräfte werden Einzel und kombinierte Messgeräte angeboten, mit denen Messungen nach den DIN VDE – Bestimmungen durchgeführt werden können.
dvib04q07
91
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.9 Kennzeichnung elektrischer Geräte
2 Schutzmaßnahmen
Geräte müssen immer durch Zeichen gekennzeichnet werden. Denn die Rechtsgrundlage hierfür bildet das VDE-Vorschriftenwerk. Die besagt, dass an keinem Lebewesen oder Sachwerten
kein Schaden entstehen darf.
Sicherheitsbestimmungen
Sicherheitsbestimmungen für elektrische Betriebsmittel und für das Errichten elektrischer Anlagen dienen der Verhütung von Unfällen durch elektrischen Strom.
Definition
Es darf kein Schaden an Lebewesen oder Sachwerten entstehen. Rechtsgrundlage dafür ist
das VDE-Vorschriftenwerk. VDE –geprüfte Betriebsmittel und Geräte tragen das VDEPrüfzeichen. Das Sicherheitszeichen GS (Geprüfte Sicherheit) haben Geräte, die dem Gerätesicherheitsgesetz, den Arbeitsschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Prüfzeichen
Die Kennzeichnung elektrischer Geräte erfolgt durch die üblichen und gebräuchlichen und
nach DIN verordneten Zeichen. Neben dem Sicherheitszeichen GS und den VDEBestimmungen gelten für die Errichtung von Installationen die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Energieversorgungsunternehmens (EVU).
Bei elektrischen Geräten sind üblich:

das Sicherheitszeichen GS (Geprüfte Sicherheit)

VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker)
Interaktionsfragen

Müssen elektrische Geräte gekennzeichnet werden?

Welche Prüfzeichen sind heute üblich?
dvib04q07
92
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.10 Erste Hilfe Maßnahmen
2 Schutzmaßnahmen
Häufig hängt das Leben eines Verletzten davon ab, dass ihm möglichst schnell und noch am Unfallort
Erste Hilfe geleistet wird. Dies gilt besonders für Unfälle durch den elektrischen Strom. Jede Fachkraft
muss daher die wichtigsten Regeln kennen und anwenden können.
Wichtigste Regeln:

Der über den Menschen fließende Strom muss unterbrochen werden.

Kann der Stromkreis nicht unterbrochen werden, so ist der Verunglückte durch einen
nicht leitenden Gegenstand (z. B. Isolierstange) von den unter Spannung stehenden
Teilen zu trennen.

Den Verletzten in die stabile Seitenlage bringen.

Sofort Arzt verständigen.

Damit die Atemwege frei sind, müssen Blut und andere Verunreinigungen sowie Zahnprothesen vorsichtig aus der Mundhöhle entfernt werden.

Bei Atemstillstand sofort Atemspende! Da Sauerstoffmangel in allen Organen das Absterben der Zellen verursacht ist jede Sekunde für eine Wiederbelebung kostbar und
wichtig.

Bei Herzstillstand zusätzlich Herzdruckmassage durchführen!

Widerbelebungsmaßnahmen sind so lange durchzuführen, bis Atmung und Puls wieder
einsetzen, oder ein Arzt den Tod feststellt.
Interaktionsfragen

Nennen Sie 5 der wichtigsten Erste Hilfe Regeln bei Unfällen durch den elektrischen
Strom?
dvib04q07
93
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
2.11 Selbsttest 2
2 Schutzmaßnahmen
Überprüfen Sie das angeeignete Wissen, indem Sie den folgenden Selbsttest lösen.
Verwenden Sie das vorbereitete Antwortdokument, sie finden es am Ende des Scripts.
dvib04q07
94
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Trainingsaufgabe 1
Trainingsaufgaben
Verwenden Sie das vorbereitete Antwortdokument, sie finden es am Ende des Scripts.
dvib04q07
95
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Trainingsaufgabe 2
Trainingsaufgaben
Verwenden Sie das vorbereitete Antwortdokument, sie finden es am Ende des Scripts.
dvib04q07
96
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Fallstudie
Sprecher:
In der Firma Automatico wird seit einiger Zeit der Beruf des Mechatronikers
ausgebildet. Der neue Auszubildende unterhält sich mit seinem Ausbilder,
Herrn Huber.
Bernd Wolf:
Also, ich freue mich sehr auf den Job. Ich bin ja so froh, dass ich hier als Mechatroniker anfangen kann. Bin mir nur noch nicht sicher, ob mir diese Stromgeschichten gefallen werden....
Franz Huber: Davor brauchst du keine Angst haben. Bevor wir Euch da ran lassen, werdet Ihr ordentlich eingewiesen – da passiert nichts.
dvib04q07
97
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Bearbeitung der Fallstudie
Abschluss Lerneinheit
Bitte bearbeiten Sie zur Fallstudie folgende Aufgabe:
Die Angst bei den Mitarbeitern vor elektrischen Strom ist geblieben.
Erklären Sie, warum ihre Angst unbegründet ist und was in den Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen geregelt wurde.
Verwenden Sie das vorbereitete Antwortdokument, sie finden es am Ende des Scripts.
dvib04q07
98
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Anlagen
dvib04q07
99
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Ausbildung zum Mechatroniker
Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Selbsttest 1 zum Themenblock
Sicherheitsbestimmungen
Name:
Vorname:
Klasse/Kurs:
Datum:
Sie wollen an einer elektrischen Anlage eine Reparatur durchführen.
Was ist hierbei zu beachten?
dvib04q07
100
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Ausbildung zum Mechatroniker
Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Selbsttest 2 zum Themenblock
Schutzmaßnahmen
Name:
Vorname:
Klasse/Kurs:
Datum:
Um elektrische Unfälle zu verhindern, werden Geräte nach den
neuesten Vorschriften geprüft und dementsprechend
gekennzeichnet!
Welches Regelwerk ist hierfür bindend?
Erklären Sie diese Vorschriften!
dvib04q07
101
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Ausbildung zum Mechatroniker
Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
TA
Trainingsaufgabe 1 zum Themenblock
Sicherheitsbestimmungen
Name:
Vorname:
Klasse/Kurs:
Datum:
Strom ist in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken.
Aber erbringt auch sehr viele Gefahren mit sich!
1. Welche Wirkung hat der elektrische Strom auf den Menschen?
2. Welche Gesetze und Bestimmungen wurden zur Sicherheit erlassen?
3. Was versteht man unter Geräteschutzklassen und welche gibt es?
4. Wie kann man Unfälle mit elektrischen Strom vermeiden und
5. Welche Vorsorgemaßnahmen gilt es hier zu beachten?
dvib04q07
102
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Ausbildung zum Mechatroniker
Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
TA
Trainingsaufgabe 2 zum Themenblock
Schutzmaßnahmen
Name:
Vorname:
Klasse/Kurs:
Datum:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Überbelastung von elektrischem
Strom vorzubeugen!
1. Zählen Sie 3 Möglichkeiten auf!
2. Warum kann durch elektrischen Strom ein Brand entstehen?
3. Was machen Sie, wenn ein Kollege einen elektrischen Schlag
bei einer Reparatur erhalten hat?
dvib04q07
103
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Ausbildung zum Mechatroniker
Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
Fallstudie
Name:
Vorname:
Klasse/Kurs:
Datum:
Die Angst bei den Mitarbeitern vor elektrischen Strom ist geblieben.
Erklären Sie, warum ihre Angst unbegründet ist und was in den Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen geregelt wurde.
dvib04q07
104
7 - Schutz- und Sicherheitsbestimmungen
LEITFRAGEN
Hinweis:
Anhand dieser Leitfragen werden Sie die Qualifizierungseinheit erarbeiten. Notieren
Sie die Antworten zu den Fragen, die Ihnen spontan einfallen.
Speichern Sie diese Datei anschließend in einem Ordner, auf den Sie stets zugreifen
können und ergänzen jeweils diese Fragen um das erlernte Wissen.
Am Ende der Qualifizierungseinheit sollten Sie die Antworten komplett überarbeitet
haben.
dvib04q07
105
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