Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen

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Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
Gesundheitsamt
Meldepflicht gemäß
§ 34 (1-3) IfSG
Erreger
Inkubationszeit
Symptome
Übertragung
Dauer der
Infektiösität
Zulassung nach
Krankheit
Attest
Schriftlich
Ausschluss
Ausscheider
Ausschluss
Kontaktpersonen
Hygienemaßnahmen
Medikamentöse
Prophylaxe
Impfung
möglich
Erforderlich
Im Regelfall bis zum
Vorliegen der 3 negativen
Stuhlproben. Bei längerer
Ausscheidung des
Erregers soll im
Benehmen mit dem
Gesundheitsamt eine
individuelle Lösung
erarbeitet werden, um
ggf. eine Zulassung zu
ermöglichen.
Nicht erforderlich,
solange keine
enteritischen
Symptome auftreten
und die Einhaltung
von Hygienemaßnahmen gewährleistet ist.
Die Übertragung von EHECBakterien kann durch vermeiden
von fäkal-oralen Schmierinfektionen, vor allem durch Händehygiene verhütet werden. Wer Kontakt
mit Stuhl eines Erkrankten hatte,
sollte sich nach jedem Stuhlgang
und vor der Zubereitung von
Mahlzeiten für die Dauer der
Inkubationszeit die Hände
gründlich waschen und mit
Einmalpapierhandtüchern
abtrocknen - anschließend
desinfizieren.
Es ist keine
wirksame
Prophylaxe
bekannt.
nein
Nicht
erforderlich
Es gibt keinen medizinischen Grund, asymptomatischen Kindern, die
Salmonellen, Campylobacter oder Yersinien
ausscheiden den Besuch
von Gemeinschaftseinrichtungen zu untersagen.
Nicht erforderlich,
solange keine
enteritischen
Symptome auftreten.
Die wichtigste Maßnahme zur
Verhütung der Übertragung von
Salmonellen, Campylobacter und
Yersinien ist das gründliche
Waschen der Hände, vor allem
nach jedem Besuch der Toilette,
nach Kontakt mit zum z.B. Windeln
oder Nahrungsmitteln.
Es ist keine
wirksame
Prophylaxe
bekannt.
nein
Es ist keine
wirksame
Prophylaxe
bekannt.
nein
ja
Erkrankung
Bakterien
EHEC
ja
1 – 8 Tage
Enterohämorrhagische Escherichia coli
Bakterien
Enteritis
(bakteriell)
Wässrige Durchfälle (auch mit
Blutausscheidung), Übelkeit,
Erbrechen.
In 5-10 % schwere Krankheitsverläufe (HUS u. TTP).
Campylobacter:
2-7 Tage
Salmonellen
Campylobacter
Yersinien
ja
Yersinien:
2-10 Tage
Die Symptomatik hält im
Allgemeinen über mehrere
Tage an.
1-3 Tage
Meist akut beginnend mit
Bauchschmerzen, Erbrechen,
Durchfall, Fieber,… In der Regel
kurzzeitiger Verlauf.
2-4 (1-8) Tage
Die Krankheit verläuft meist
unter Beteiligung von mehreren
Organsystemen, charakterisiert
durch Meningitis (Hirnhautentzündung), Sepsis (Blutvergiftung), Knochenmarkentzündung, eitrige Entzündung des
Zellgewebes…
15-50 Tage
(Durchschnitt:
25-30 Tage)
Allgemeines Krankheitsgefühl:
Müdigkeit, Abgeschlagenheit,
Fieber,…Typisch, jedoch nicht
immer auftretend: Gelbfärbung
der Augäpfel und der Haut
(Ikterus). Dunkler Urin, heller
Stuhlgang. Sehr häufig
symptomarmer oder auch
symptomloser Verlauf.
Rotaviren
Noroviren
ja
Heamophilus
influenzae b
Viren
Hepatitis A
und E
ja
Hepatitis A-Virus
Hepatitis E-Virus
Wiederzulassung nach
Abklingen des
Durchfalls (geformter
Stuhl).
Solange Erreger mit
dem Stuhl ausgeschieden werden.
Übertragung erfolgt überwiegend
fäkal-oral. Von Mensch zu Mensch
bei engem Kontakt. (Auch über die
Luft, wenn Erkrankte erbrechen).
Kontaminierte Lebensmittel.
Solange Erreger im
Stuhl ausgeschieden
werden. Bei Gesunden
etwa 1 Woche, bei
Frühgeborenen und
Immungeschwächten
Wochen bis Monate.
Wiederzulassung nach
Abklingen des
Durchfalls (geformter
Stuhl).
Nicht
erforderlich
entfällt
Nicht erforderlich,
solange keine
enteritischen
Symptome auftreten.
Die Übertragung kann durch
vermeiden von fäkal-oralen
Schmierinfektionen, vor allem
durch Händehygiene, verhütet
werden. Personen, die Kontakt mit
Stuhl oder Erbrochenem eines
Erkrankten hatten, sollten sich die
Hände in der Inkubationszeit
gründlich waschen, mit Einmalpapierhandtüchern abtrocknen und
anschließend desinfizieren.
Übertragung erfolgt von Mensch zu
Mensch über Tröpfcheninfektion.
Solange Keime aus
dem Nasen-RachenRaum isoliert werden
können. Patienten
sind bis 24 Stunden
nach Beginn einer
antibakteriellen
Therapie als infektiös
zu betrachten.
Nach klinischer
Genesung und
Beendigung der
Antibiotikatherapie.
Nicht
erforderlich
Ca. 1-5% aller Personen
sind Keimträger. Ein
Ausschluss von Ausscheidern ist nicht vertretbar.
Personen mit Kontakt,
ohne prophylaktische
Antibiotikagabe.
Wirksame Maßnahmen sind nicht
bekannt.
Für enge Kontaktpersonen gibt es
prophylaktische
Antibiotikagabe.
entfällt
Nicht erforderlich bei
bestehendem
Impfschutz oder nach
bereits durchgemachter Erkrankung.
Ansonsten 4 Wochen
nach dem letzten
Kontakt zu einer
infektiösen Person.
Die Übertragung des Erregers kann
wirksam durch Vermeiden einer
fäkal-oralen Schmierinfektion
verhütet werden. Personen, die
Kontakt mit einem Erkrankten
hatten, sollten sich für die Dauer
der Inkubationszeit die Hände
mehrmals täglich gründlich
waschen, mit Einmalpapierhandtüchern abtrocknen und anschließend desinfizieren.
Ungeimpfte Kinder
und Jugendliche
können bei engem
Kontakt (Haushalt,
Heim etc.)
baldmöglichst eine
postexpositionelle
aktive Schutzimpfung und ggf.
zusätzlich eine
ImmunglobulinProphylaxe
erhalten.
Bakterien
Haemophilus
influenzae
Typ bMeningitis
Nach klinischer
Genesung und dem
Vorliegen von 3
aufeinander folgenden
negativen Stuhlproben.
In der Regel kontaminierte
Lebensmittel tierischer Herkunft.
Kreuzkontaminationen möglich.
Viren
Enteritis
(viral)
Ansteckung besteht
solange EHECBakterien im Stuhl
nachgewiesen werden
können.
Salmonellen:
5-72 Std.
Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen bis hin zu Bauchkrämpfen, Fieber,…
ja
Kontaminierte Lebensmittel
tierischer Herkunft (insbesondere
Rohmilch, Rohmilchprodukte, nicht
durchgegartes Fleisch o. rohe
Wurstwaren...). Übertragung von
Mensch zu Mensch möglich.
Gewöhnlich fäkal-oral durch
Kontakt- oder Schmierinfektion,
entweder direkt oder indirekt
durch kontaminierte Lebensmittel
(Muscheln, Austern), Wasser
(Trink- oder Badewasser) oder
Gebrauchsgegenstände.
1-2 Wochen vor und
bis zu 1 Woche nach
Erkrankung.
2 Wochen nach
Auftreten der ersten
Symptome bzw. eine
Woche nach klinischer
Genesung.
Nicht
erforderlich
Hep. A:
ja
Hep. E:
nein
Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
Gesundheitsamt
Meldepflicht gemäß
§ 34 (1-3) IfSG
Erreger
Inkubationszeit
Symptome
Übertragung
Dauer der
Infektiösität
Zulassung nach
Krankheit
1-6 Monate
Oft symptomlos, charakteristisch ist allgemeines Unwohlsein, Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Gelenkschmerzen,…
Eine Gelbfärbung der Augäpfel
und der Haut (Ikterus) tritt nur
bei ca. einem drittel der
Erkrankten auf.
Übertragung durch Blut und
Blutprodukte, Geschlechtsverkehr,
Körperflüssigkeiten. Auch infizierte
Gegenstände wie Spritzen, Nadeln,
Kanülen, Rasierapparate,…,
können Infektionsquelle sein.
(Z.B. unsaubere Geräte bei
Tätowierungen und Piercing).
Solange serologisch
Hepatitis B VirusAntigene nachweisbar
sind.
Ein infektionshygienisch motivierter
Ausschluss ist nicht
gegeben.
Der Besuch der
Gemeinschaftseinrichtung ist ausschließlich
vom Allgemeinbefinden des Kindes
abhängig.
Die Übertragung erfolgt durch
Tröpfcheninfektion bei engem
Kontakt.
Im Stadium catarrhale
erreicht die Infektiösität ihren Höhepunkt
und klingt im Stadium
convulsivum ab. Im
frühen ConvulsivStadium sind die
Patienten somit oft
noch ansteckend.
Auch gegen Pertussis
geimpfte Kinder
können nach
Keuchhustenkontakt
vorübergehend Träger
des Erregers sein.
Ohne antimikrobielle
Behandlung ist eine
Wiederzulassung erst
3 Wochen nach
Auftreten der ersten
Symptome gefahrlos
möglich. Mit Behandlung kann 5 Tage
nach Beginn der
Antibiotischen
Behandlung die
Einrichtung wieder
besucht werden.
Attest
Schriftlich
Ausschluss
Ausscheider
Ausschluss
Kontaktpersonen
Medikamentöse
Prophylaxe
Impfung
möglich
Nicht
erforderlich
Träger (Kinder u.
Personal) dürfen
Gemeinschaftseinrichtungen in der Regel
besuchen, Ausnahmen
betreffen nur Kinder in
besonderer Risikokonstellation, z.B. aggressivem
Verhalten oder akuten,
generalisierten Dermatitiden.
Nicht erforderlich
Aktive Schutzimpfung und ggf.
Gabe speziellen
Immunglobulins.
ja
entfällt
Nicht erforderlich,
solange kein Husten
auftritt.
Wirksame Maßnahmen sind nicht
bekannt.
Für enge
Kontaktpersonen
(Ausscheidern)
wird eine
Prophylaxe mit
Erythromycin
empfohlen.
ja
Solange Läuse oder
Nissen nachgewiesen
werden und die Person
noch nicht behandelt
wurde.
Allen Mitgliedern einer
häuslichen Wohngemeinschaft ist zu
einer spezifischen
Behandlung der
Kopfhaare zu raten.
Werden in Klassen
oder Gruppen Läuse
festgestellt, sollten
alle sorgfältig
untersucht werden.
Hygienemaßnahmen erstrecken
sich besonders auf die Vernichtung
der Parasiten in Kleidung, Wäsche
und Gebrauchsgegenständen
(Kämme, Haarbürsten etc.).
Eine spezifische
Prophylaxe ist
nicht bekannt.
nein
entfällt
Alle Mitglieder der
Wohngemeinschaft
sollen sich ärztlich
untersuchen lassen,
dabei kann eine
vorsorgliche Behandlung in Betracht
gezogen werden. Ein
genereller Ausschluss
von Kontaktpersonen
lässt sich nicht
begründen.
Krätzemilben werden durch
Kontakt von Mensch zu Mensch,
besonders bei Bettwärme
übertragen. Die Kleidung und
übrige Wäsche der Patienten sollte
bei mind. 60°C gewaschen
und/oder gereinigt werden.
Es ist keine
wirksame
Prophylaxe
bekannt.
nein
entfällt
Nicht erforderlich,
solange keine
tuberkuloseverdächtigen
Symptome auftreten
Wirksame Maßnahmen sind nicht
bekannt.
Eine medikamentöse Prophylaxe ist
bei Kindern unter 6
Jahren und sonst
in Ausnahmefällen
bei hinreichend
großem Infektionsund Erkrankungsrisiko angezeigt.
Wird nicht
mehr
empfohlen.
Hygienemaßnahmen
Erkrankung
Viren
Hepatitis B
nein
Hepatitis B-Virus
1. Stadium (cartarrhale):
Schnupfen, erhöhte Temperatur,
Abgeschlagenheit.
Dauer 1-2 Wochen
Bakterien
Keuchhusten
(Pertussis)
ja
7-14 (20) Tage
Bordetella pertussis
2. Stadium (convulsivum):
typische, krampfartige Hustenattacken, an deren Ende das
charakteristische Keuchen steht
und/oder Schleimerbrechen,
Anfälle häufiger nachts.
Dauer 4-6 Wochen
3. Stadium (decrementi): Anfälle
nehmen ab, Dauer noch 6-10
Wochen.
Nicht
erforderlich
Parasiten
Kopfläuse
ja
Kopflaus
Parasiten
Krätze
(Skabies)
Läuse schlüpfen
nach 8 Tagen
aus den Eiern.
Nach 2-3
Wochen sind
sie geschlechtsreif.
Erstinfektion
2-6 (4)
Wochen.
ja
Krätzemilbe
Reinfektion 24
Std. bis wenige
Tage.
Juckreiz, vor allem hinter den
Ohren, am Hinterkopf und im
Nacken.
Geht von leichtem Brennen bis
hin zu heftigem Juckreiz, vor
allem nachts. Infektion kann
mit Pustelbildung und Hautausschlag verbunden sein.
Unbehandelt, solange
Läuse oder Nissen
nachgewiesen
werden.
Übertragung erfolgt bei körperlich
engem Kontakt von Mensch zu
Mensch.
Ohne Behandlung
sind die Patienten
während der
gesamten Krankheitsdauer ansteckend.
Durchschnittlich
beträgt diese 8
Wochen.
Nach Behandlung und
Abheilung der
befallenen
Hautareale.
Die Ansteckungsfähigkeit der Lungentuberkulose ist am
höchsten, solange die
Bakterien mikroskopisch u.a. im Sputum
nachweisbar sind.
Unter einer wirksamen antituberkulösen
Therapie sind
Patienten innerhalb
von 2-3 Wochen meist
nicht mehr infektiös.
Wenn nach Einleitung
der Therapie in drei
aufeinander folgenden
Proben von z.B.
Sputum negative
Befunde vorliegen.
Bakterien
Wochen bis
Monate, in der
Regel 6
Monate.
Ansteckungsfähige
Lungentuberkulose
ja
Mycobacterium
tuberculosis
Meist keine charakteristischen
Erscheinungen, mögliche
Allgemeinsymptome sind
Einschränkungen des Allgemeinbefindens, Gewichtsabnahme, Fieber,
Appetitmangel, vermehrtes
Schwitzen (besonders nachts),
Zeichen eines grippalen Infektes,
Husten…
Nach durchgeführter
Erstbehandlung!
Übertragung erfolgt von Mensch zu
Mensch durch Überwandern von
einem Kopf zum anderen. Auch
über Mützen, Kämme, Haarbürsten
und gemeinsam benutzte
Kopfunterlagen.
Übertragung von Mensch zu
Mensch durch Tröpfcheninfektion
beim Husten und Niesen.
Zweitbehandlung
nach 10 Tagen
unbedingt erforderlich!
Bei
wiederholtem Befall
innerhalb
von 4
Wochen
erforderlich.
Erforderlich
Erforderlich
Vermeidung von Blutkontakten und
Körperflüssigkeiten (außer Urin).
Für die Kinder und das Personal
der gleichen Gruppe oder Klasse
ist eine Schutzimpfung zu
empfehlen! Aufklärung und
Beratung durch das Gesundheitsamt!
Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
Gesundheitsamt
Meldepflicht gemäß
§ 34 (1-3) IfSG
Erreger
Inkubationszeit
Symptome
Übertragung
Dauer der
Infektiösität
Zulassung nach
Krankheit
Attest
Schriftlich
Ausschluss
Ausscheider
Ausschluss
Kontaktpersonen
Hygienemaßnahmen
Medikamentöse
Prophylaxe
Impfung
möglich
Nicht
erforderlich
entfällt
Nicht erforderlich bei
bestehendem Impfschutz, nach postexpositioneller Schutzimpfung
oder nach früher
durchgemachter
Krankheit. Sonstige
Personen sollten
während der Inkubationszeit von 14 Tagen
vom Besuch der
Einrichtung ausgeschlossen werden. . In Bezug
auf schwangere Frauen,
siehe „Hygienemaßnahmen“.
Kein Kontakt zu schwangeren
Mitarbeiterinnen, wenn der
Antikörperschutz nicht bekannt ist.
Schwangere Mütter, die ihre Kinder
in die Einrichtung bringen
und/oder abholen, sind auf die
Masernerkrankung/en aufmerksam
zu machen und sollten ggf. die
Einrichtung nicht betreten.
Impfung immungesunder
ungeimpfter Kinder
in den ersten 3
Tagen nach
Exposition
unterdrückt
Masernausbruch.
Immungeschwächte Kinder können
innerhalb von 2-3
Tagen nach
Kontakt mit
Immunglobulin
geschützt werden.
ja
Nicht
erforderlich
10% aller Personen sind
Träger von Meningokokken im Nasen-RachenRaum. Ein Ausschluss
von Ausscheidern ist
nicht vertretbar.
Wirksame Hygienische Maßnahmen sind nicht bekannt.
Für enge Kontaktpersonen gibt es
prophylaktische
Antibiotikagabe.
Außer bei
Meningokokken
der Gruppe B
Schutzimpfung
möglich.
Personen mit Kontakt,
ohne prophylaktische
Antibiotikagabe.
zum Teil
entfällt
Nicht erforderlich bei
bestehendem
Impfschutz, nach
postexpositioneller
Schutzimpfung oder
nach früher durchgemachter Krankheit.
Sonstige Personen
sollten in der
Inkubationszeit vom
Besuch der Einrichtung ausgeschlossen
werden.
Wirksame Maßnahmen sind nicht
bekannt.
Alle exponierten
und empfänglichen
Personen einer
Gruppe sollten so
früh wie möglich
eine Inkubationsimpfung
erhalten (3-5 Tage
nach Exposition).
ja
entfällt
Nicht erforderlich bei
bestehendem
Impfschutz, nach
postexpositioneller
Schutzimpfung.
Ansonsten ist eine
Wiederzulassung nach
3 Wochen möglich.
Die Übertragung des Erregers kann
wirksam durch Vermeiden einer
fäkal-oralen Schmierinfektion
verhütet werden. Personen, die
Kontakt mit einem Erkrankten
hatten, sollten sich für die Dauer
der Inkubationszeit die Hände
mehrmals täglich gründlich
waschen, mit Einmalhandtüchern
abtrocknen und anschließend
desinfizieren.
Alle exponierten
und empfänglichen
Personen müssen
so früh wie
möglich eine
Schutzimpfung
erhalten.
ja
entfällt
Unter den Kindern
nicht erforderlich. In
Bezug auf schwangere Frauen, siehe
„Hygienemaßnahmen“.
Kein Kontakt zu schwangeren
Mitarbeiterinnen, wenn der
Antikörperschutz nicht bekannt ist.
Schwangere Mütter, die ihre Kinder
in die Einrichtung bringen
und/oder abholen, sind auf die
Rötelnerkrankung/en aufmerksam
zu machen und sollten ggf. die
Einrichtung nicht betreten.
Alle Exponierten
und empfänglichen
Personen einer
Gruppe sollten so
früh wie möglich
eine Inkubationsimpfung
erhalten.
ja
Erkrankung
Viren
Masern
8-10 Tage bis
zum ersten
Erkrankungsstadium.
ja
Masernvirus
14 Tage bis
zum zweiten
Stadium.
2. Stadium: Erneuter Fieberanstieg. Exanthem (erhabener
Hautausschlag). Beginnt im
Gesicht, hinter den Ohren,
breitet sich über den ganzen
Körper aus.
2-10 Tage
(Im Durchschnitt 3-4
Tage).
Krankheitsverlauf bei etwa der
Hälfte als eitrige Meningitis
(Hirnhautentzündung). Bei etwa
einem Viertel der Erkrankten ist
der Verlauf durch eine Sepsis
(Blutvergiftung) gekennzeichnet, die bei 10-15% einen
besonders schweren Verlauf
nehmen kann (z.B. septischer
Schock, WaterhouseFriedrichsen-Syndrom). Ein
Viertel der Erkrankten weisen
Mischformen auf.
12-25 Tage
(Im Durchschnitt 16-18
Tage)
30-40% der Infektionen
verlaufen mit geringen
Krankheitszeichen. Besonders
bei Kindern unter 5 Jahren. Das
typische Krankheitsbild ist eine
Entzündung/Schwellung der
Ohrspeicheldrüsen (Parotisschwellung) in Verbindung mit
Fieber. Auch andere Speicheldrüsen können betroffen sein.
3-35 Tage
Ca 95% der Infizierten
erkranken nicht oder nur leicht
mit Abgeschlagenheit,
Halsschmerzen, Erbrechen, etc.
Bei ca. 5% treten meningitische
Erkrankungssymptome auf, wie
Kopf- und Muskelschmerzen,
Lähmung der Beine. Lähmung
der Atemmuskulatur. Andere
Körperteile können auch
betroffen sein.
14-21 Tage
Im Kindesalter verlaufen ca.
50% asymptomatisch. Vor
Exanthemausbruch subfebrile
Temperaturen.
Exanthem: kleinfleckiger, nicht
zusammenfließender, blassroter
Hautausschlag, der im Gesicht
beginnt und auf den Körper
übergeht. Typisch: Anschwellung der Nackenlymphknoten.
Bakterien
Meningokokken
Meningitis
ja
Meningokokken
(Neisseria
meningitidis)
Viren
Mumps
ja
Mumpsvirus
Viren
Poliomyelitis
(Kinderlähmung)
ja
Poliovirus
Viren
Röteln
nein
Rötelnvirus
1. Stadium: Fieber, Augenbindehautentzündung, Schnupfen,
trockener Husten und oft
Koplik- Flecken (weiß,
kalkspritzerartig) an der
Wangenschleimhaut.
Übertragung erfolgt von Mensch zu
Mensch durch Tröpfcheninfektion.
Hochansteckend!
5 Tage vor bis 4 Tage
nach Auftreten des
Hautausschlages.
Infektiösität am
höchsten vor
Auftreten des
Ausschlages.
Übertragung erfolgt von Mensch zu
Mensch über Tröpfcheninfektion;
enger Kontakt erforderlich.
Solange Keime aus
dem Nasen-RachenRaum isoliert werden
können. Patienten
sind bis 24 Stunden
nach Beginn einer
antibakteriellen
Therapie als infektiös
zu betrachten.
Nach Abklingen der
Symptome. Frühestens 5 Tage nach
Exanthemausbruch.
Nach Abklingen der
klinischen Symptome.
Nach Abklingen der
Symptome, frühestens
9 Tage nach Auftreten
der Parotisschwellung.
Übertragung erfolgt von Mensch zu
Mensch durch Tröpfcheninfektion.
7 Tage vor bis 9 Tage
nach Beginn der
Parotisschwellung.
Übertragung in der Regel von
Mensch zu Mensch durch
Schmierinfektion (fäkal-oral).
Die Virusausscheidung
im Rachensekret
beginnt 1-2 Tage
nach Infektion, im
Stuhl nach 3 Tagen,
sie kann mehrere
Wochen andauern.
Auch Infizierte mit
abortivem (schwerstem) oder symptomlosem Verlauf sind
Virusausscheider.
Frühestens 3 Wochen
nach Krankheitsbeginn.
7 Tage vor bis 7 Tage
nach Ausbruch des
Exanthems.
Ein infektionshygienisch motivierter
Ausschluss ist nicht
mehr vorgesehen.
Jedoch ist eine
Wiederzulassung erst
7 Tage nach
Exanthemausbruch
empfehlenswert.
Übertragung erfolgt von Mensch zu
Mensch durch Tröpfcheninfektion.
Nicht
erforderlich
Erforderlich
Nicht
erforderlich
Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
Gesundheitsamt
Meldepflicht gemäß
§ 34 (1-3) IfSG
Erreger
Inkubationszeit
Symptome
4-20 Tage
Bei Kindern verlaufen die
Ringelröteln im Allgemeinen
gutartig. Ca. ein Drittel der
Infektionen verlaufen asymptomatisch. Vielfach beginnt die
Erkrankung mit erkältungsähnlichen Symptomen wie Fieber,
Kopfschmerzen, leichter Übelkeit
und Durchfall. Nach etwa 2-5
Tagen erscheint der charakteristische Ausschlag, zuerst feurig-rot
auf den Wangen. Nach weiteren 14 Tagen folgt das typische Bild der
Ringelröteln in Form von Girlanden
und Ringeln am Körper.
2-4 Tage
Die Erkrankung beginnt meist
mit einer fieberhaften Racheninfektion, Schüttelfrost und
Erbrechen. Charakteristisch ist
die Himbeerzunge, düsterroter
Ausschlag am weichen
Gaumen. Exanthem: samtartiger, mäßigroter Hautausschlag
am Körper, Handflächen und
Fußsohlen frei. Nach 2-3
Wochen großlamellige
Schuppung an Händen und
Füßen. Es gibt auch Verläufe
ohne Hautausschlag.
1-7 (2-4) Tage
Plötzliches Einsetzen von
kolikartigen Bauchschmerzen/
Bauchkrämpfen, verbunden mit
Fieber und Durchfall. Häufig
wässriger Durchfall, der auch
schleimig-blutig sein kann.
Übertragung
Dauer der
Infektiösität
Zulassung nach
Krankheit
Übertragung erfolgt von Mensch zu
Mensch durch Tröpfcheninfektion.
Hohe Ansteckungsfähigkeit!
Kurz vor Ausbruch des
Hautausschlages. Bei
Auftreten des
Ausschlages nimmt
die Infektiösität ab.
Ein infektionshygienisch motivierter
Ausschluss ist nicht
mehr vorgesehen. Der
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung ist
ausschließlich vom
Allgemeinbefinden
des Kindes abhängig.
Übertragung erfolgt von Mensch zu
Mensch durch Tröpfcheninfektion.
Selten durch kontaminierte
Nahrungsmittel und Wasser.
24 Stunden nach
Beginn einer
wirksamen antibiotischen Therapie.
Unbehandelt gelten
die Patienten bis zu 3
Wochen als infektiös.
Bei antibiotischer
Behandlung und ohne
Krankheitszeichen ab
dem 2 Behandlungstag; ansonsten nach
Abklingen der
Krankheitssymptome
und frühestens nach 3
Wochen.
Übertragung von Mensch zu
Mensch durch Schmierinfektion
(fäkal-oral).
Über fäkal verunreinigte Lebensmittel und Trinkwasser.
Solange Keime
ausgeschieden
werden. Chronische
Ausscheidung ist
selten.
Antibiotische
Behandlung bei sonst
klinisch gesunden
Patienten führt zur
raschen Elimination
der Erreger.
Nach klinischer
Genesung und dem
Vorliegen von 3
aufeinander folgenden
negativen Stuhlbefunden im Abstand von
1-2 Tagen.
Attest
Schriftlich
Ausschluss
Ausscheider
Ausschluss
Kontaktpersonen
Hygienemaßnahmen
Medikamentöse
Prophylaxe
Impfung
möglich
entfällt
Unter den Kindern
nicht erforderlich. In
Bezug auf schwangere Frauen, siehe
„Hygienemaßnahmen“.
Kein Kontakt zu schwangeren
Mitarbeiterinnen, wenn der
Antikörperschutz nicht bekannt ist.
Schwangere Mütter, die ihre Kinder
in die Einrichtung bringen
und/oder abholen, sind auf die
Erkrankung/en an Ringelröteln
aufmerksam zu machen und
sollten ggf. die Einrichtung nicht
betreten.
Keine Immunprophylaxe verfügbar.
nein
Erkrankung
Viren
Ringelröteln
nein
Parvovirus B 19
Bakterien
Scharlach
ja
A-Streptokokken
Bakterien
Shigellose
(bakterielle Ruhr)
ja
Shigellen
Nicht
erforderlich
Keine.
Nicht
erforderlich
entfällt
Nicht erforderlich
Das Desinfizieren von Oberflächen
und Gebrausgegenständen ist nicht
erforderlich.
Erforderlich
Im Regelfall bis zum
Vorliegen der 3 negativen
Stuhlproben. Bei längerer
Ausscheidung des
Erregers soll im
Benehmen mit dem
Gesundheitsamt eine
individuelle Lösung
erarbeitet werden, um
eine Zulassung zu
ermöglichen.
Nicht erforderlich,
solange keine
enteritischen
Symptome auftreten
und die Einhaltung
der genannten
Hygienemaßnahmen
gewährleistet ist.
Die Übertragung von Shigellen
kann durch Vermeiden von fäkaloralen Schmierinfektionen, vor
allem durch Händehygiene
verhütet werden. Personen, die
Kontakt mit dem Stuhl eines
Erkrankten hatten, sollten sich die
Hände in der Inkubationszeit
gründlich waschen, mit EinmalPapierhandtüchern abtrocknen und
anschließend desinfizieren.
Es ist keine
wirksame
Prophylaxe
bekannt.
nein
Im Regelfall bis zum
Vorliegen der 3 negativen
Stuhlproben. Bei längerer
Ausscheidung des
Erregers soll im
Benehmen mit dem
Gesundheitsamt eine
individuelle Lösung
erarbeitet werden.
Nicht erforderlich
solange keine
typhusverdächtigen
Symptome auftreten
und die Einhaltung
der genannten
Hygienemaßnahmen
gewährleistet ist.
Sonst ist ein
Ausschluss bis zum
Vorliegen von 3
aufeinander folgenden
negativen Stuhlproben in Betracht zu
ziehen.
Die Übertragung der Erreger kann
durch Vermeiden von fäkal-oralen
Schmierinfektionen, vor allem
durch Händehygiene verhütet
werden. Personen, die Kontakt mit
dem Stuhl eines Erkrankten hatten,
sollten sich die Hände in der
Inkubationszeit gründlich waschen,
mit Einmal-Papierhandtüchern
abtrocknen und anschließend
desinfizieren.
Es ist keine
wirksame
postexpositionelle
Prophylaxe üblich.
ja
Nicht erforderlich.
In Bezug auf
schwangere Frauen,
siehe unter „Hygienemaßnahmen“.
Der Kontakt zu schwangeren
Mitarbeiterinnen ist zu vermeiden,
wenn der Antikörperschutz nicht
bekannt ist. Auch Schwangere
Mütter, die ihre Kinder in die
Einrichtung bringen und/oder
abholen, sind auf die Erkrankung/en an Windpocken aufmerksam zu machen und sollten ggf.
die Einrichtung nicht betreten.
Für besonders
gefährdete
Personen ist die
Gabe eines
spezifischen
Immunglobulins zu
erwägen. Sero
negative Mitarbeiterinnen mit
Kinderwunsch
sollten geimpft
sein.
ja
Bakterien
Typhus/
Paratyphus
ja
1-3 Wochen
Verlauf charakterisiert durch
über mehrere Tage ansteigendes hohes Fieber, Kopfschmerzen, Husten, Abgeschlagenheit,
Appetitlosigkeit, Verstopfung
oder Durchfall, Bewusstseinstrübung kann auftreten.
14-16 (8-28)
Tage
Krankheitsbild beginnt mit
uncharakteristischen Frühsymptomen. Nach einem Tag typisch
juckender Hautausschlag,
zuerst am Stamm und im
Gesicht, welches mit Fieber
verbunden ist. Hauptmerkmal
der Infektion sind Papeln,
Bläschen und Schorf in
verschiedenen Entwicklungsstadien („Sternenhimmelphänomen“).
Salmonella Typhi
Salmonella Paratyphi
Viren
Windpocken
ja
Varizellen
Der Erreger kommt fast ausschließlich nur beim Menschen vor
und wird über den Stuhl ausgeschieden. Infektionsquelle sind in
der Regel kontaminierte Lebensmittel und Wasser.
Übertragung von Mensch zu
Mensch durch Tröpfcheninfektion.
Hochansteckend!
Solange Erreger
ausgeschieden
werden. Sie kann bei
Personen, die
antibiotisch behandelt
werden länger sein.
2 Tage vor Exanthemausbruch bis 7 Tage
nach Auftreten der
ersten Bläschen.
Nach klinischer
Genesung und dem
Vorliegen von 3
aufeinander folgenden
negativen Stuhlbefunden im Abstand von
1-2 Tagen.
Bei unkompliziertem
Verlauf ist ein
Ausschluss für eine
Woche aus der
Gemeinschaftseinrichtung in der Regel
ausreichend.
(Prophylaktische
Antibiotikagabe ist
nur bei Patienten
mit beeinträchtigter Immunabwehr
oder schweren
Grunderkrankungen etc. angezeigt).
Erforderlich
Nicht
erforderlich
entfällt
nein
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