8. Mai 2012 Grosser Rat Wortprotokoll 115. Sitzung 8. Mai 2012

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Grosser Rat
Wortprotokoll
115. Sitzung
8. Mai 2012, 10.00 Uhr
Vorsitzende:
Kathrin Scholl-Debrunner, Lenzburg
Protokollführung:
Adrian Schmid, Ratssekretär
Präsenz:
Anwesend 127 Mitglieder
(Art. 1875-1889)
Abwesend mit Entschuldigung 13 Mitglieder
Entschuldigt abwesend: Dr. Roland Bialek, Buchs; Rita Boeck, Brugg;
Dr. Andreas Brunner, Oberentfelden; Oliver Flury, Lenzburg; Stefan
Haller, Dottikon; Peter Koller, Rheinfelden; Martin Lerch, Rothrist;
Richard Plüss, Lupfig; Christian Sprenger, Hendschiken; Martin
Steinacher, Gansingen; Dr. Theo Voegtli, Böttstein; Peter Wehrli,
Küttigen; Hansjörg Wittwer, Aarau
Behandelte Traktanden
Seite
1875 Eröffnung Amtsjahr 2012/2013; Ansprache von Grossratspräsidentin Kathrin Scholl- 4374
Debrunner, SP, Lenzburg
1876 Mitteilungen
4375
1877 Meier Doka Nicole, CVP, Baden, Rücktritt als Mitglied des Grossen Rats
4377
1878 Bütler Josef, FDP, Spreitenbach (anstelle von Maja Wanner, Würenlos), Jeanine Glar- 4377
ner, FDP, Möriken-Wildegg (anstelle von Daniel Lüem, Hendschiken), und Fabian Hauser, BDP, Birmenstorf (anstelle von Bernhard Guhl, Niederrohrdorf); Inpflichtnahmen als
Mitglieder des Grossen Rats
1879 Neueingänge
4378
1880 Postulat René Kunz, SD, Reinach, vom 8. Mai 2012 betreffend Durchsetzung eines 4378
Handyverbots für kriminelle und renitente Asylanten im Kanton Aargau; Einreichung und
schriftliche Begründung
1881 Postulat René Kunz, SD, Reinach, vom 8. Mai 2012 betreffend Einrichtung von islami- 4379
schen Kindergärten im Kanton Aargau – Parallelgesellschaft statt Integration?; Einreichung und schriftliche Begründung
1882 Interpellation der CVP-BDP-Fraktion vom 8. Mai 2012 betreffend Wählbarkeit der Mittel- 4380
schullehrpersonen in den Grossen Rat; Einreichung und schriftliche Begründung
1883 Interpellation der GLP-Fraktion vom 8. Mai 2012 betreffend Verwendung der von der 4381
NAGRA erhobenen geologischen Informationen für andere Anwendungen wie zum Beispiel Geothermie; Einreichung und schriftliche Begründung
1884 Interpellation Brunette Lüscher, SVP, Magden, vom 8. Mai 2012 betreffend Erhebung 4381
Veloanlagen und Bestand der Abstellplätze durch den Kanton; Einreichung und schriftliche Begründung
1885 Interpellation Kurt Wyss, CVP, Leuggern-Gippingen, vom 8. Mai 2012 betreffend Bau- 4382
massnahmen der SBB und DB auf der Linie Baden-Turgi-Koblenz-Waldshut (S27); Einreichung und schriftliche Begründung
1886 Postulat Bernhard Guhl, BDP, Niederrohrdorf, vom 20. September 2011 betreffend Man- 4383
4372
8. Mai 2012
gel an Gefängnisplätzen; Erledigung infolge Rücktritt aus dem Grossen Rat
1887 Aargauische Kantonalbank; Wahl des Bankratspräsidenten für den Rest der Legislatur- 4383
periode 2009/2013
1888 Umsetzung Schweizerisches Strafprozessrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutz- 4383
recht (KESR); Unterbringung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in Muri; zusätzlicher Raumbedarf Bezirksgericht Bremgarten; Zusammenlegung der Grundbuchämter
der Bezirke Bremgarten und Muri in Wohlen; bauliche Massnahmen im Klosterflügel Süd
in Muri und im Gebäude Rathausplatz 1/3 in Bremgarten; Miete von Räumlichkeiten und
Mieterausbau in der Casa Güpf in Wohlen; Kleinkredite; Beschlussfassung
1889 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG); Totalrevision; 1. Bera- 4394
tung; Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO),
Änderung; Eintreten
4373
Art. 1875
8. Mai 2012
Vorsitzende: Ich freue mich ausserordentlich, Sie zur Eröffnung des letzten Amtsjahres der laufenden
Legislaturperiode zu begrüssen.
1875 Eröffnung Amtsjahr 2012/2013; Ansprache von Grossratspräsidentin Kathrin SchollDebrunner, SP, Lenzburg
Die Chance einer Antrittsrede als neue Präsidentin hätte mich schon dazu verlocken können, ein Feuerwerk des politischen Credos und der Notwendigkeiten loszuzünden und in Anbetracht des Wahlresultats auch gleich die Diktatur zu proklamieren.
Ich lasse dies sein, ist dieses Amt ja eigentlich das apolitischste Amt, das ich je innehatte, und daher
in einer ganz anderen Art und Weise politisch ist. Ich wage mich auf ein Terrain der grundsätzlicheren
Betrachtungen.
Ausgegangen bin ich von der Überlegung und Überzeugung, dass ich in meiner Funktion die Arbeit
des Parlaments am bestmöglichsten unterstützen will und daher gefordert bin, optimale Rahmenbedingungen für Sie zu schaffen. Doch Rahmenbedingungen wozu genau?
Wir alle sind gewählt worden, um die Interessen unserer Wählerinnen und Wähler einzubringen und
somit die Demokratie zu gestalten. Unsere Aufgabe besteht darin Rahmenbedingungen für ein gutes
Funktionieren des gesellschaftlichen Lebens, der wirtschaftlichen Entwicklung sowie für die Sicherung
des Rechtsstaates zu schaffen.
Doch was ist notwendig, um diese Rahmenbedingungen wirklich im Sinne der Bevölkerung und somit
im Sinne einer funktionierenden Gesellschaft zu gestalten?
Eine kleine, unvollständige, philosophisch angehauchte Betrachtung derjenigen Faktoren, die ich für
eine gelingende politische Arbeit für unabdingbar halte, nämlich – Sie werden nicht erstaunt sein –
Bildung, Zeit, Verantwortung und Vertrauen.
Ich beginne bei der Bildung und mit Bildung meine ich diese im umfassenden Sinn, nicht Ausbildung
oder gar Fort- oder Weg-Bildung. Bildung und menschliche Entwicklung entsteht da, wo wir uns auf
eine Sache mit Neugierde einlassen können, mit Lust und vor allem mit Leidenschaft und Hingabe
Auseinandersetzungen mit Fragestellungen und Herausforderungen angehen. Das, was Sie als Menschen tun, das müssen Sie gerne tun. Das, womit Sie sich auseinandersetzen, wofür Sie sich einsetzen, muss Ihnen wichtig sein. Es braucht eine Intensität der Aufmerksamkeit in einer Sache, will man
ihr gerecht werden.
Diese Leidenschaft ermöglicht es den Menschen, sich einzugeben, einzubringen, in die Tiefe zu gehen und nicht an der Oberfläche zu bleiben oder beliebig zu agieren.
Wer mit Lust und Intensität an Dinge herangeht, wird auch befähigt, sich die Gegenwart auch als eine
andere als die Gegenwärtige vorstellen zu können und entwickelt so eine Flexibilität der Gedanken,
die für die Entwicklung einer Gesellschaft notwendig ist.
Zeit
Wollen wir etwas wirklich richtig machen, so braucht es Zeit, das Erleben von Zeit.
Nur allzu oft wird beklagt, dass wir in einer beschleunigten Zeit leben. Die Beschleunigung jedoch
verhindert, dass abweichende Formen oder Gedanken, Ideen, Lösungsvorschläge sich herausbilden,
dass Dinge sich ausdifferenzieren und wir so die Zukunft gestalten lernen.
Versprechen, Verbindlichkeit oder gar Treue, sie binden die Zukunft, indem sie die Gegenwart in die
Zukunft mitnehmen und so die notwendige Kontinuität schaffen, die stabilisierend wirkt.
Die, wie man so schön zu sagen pflegt, Atomisierung der Zeit zerstört die Erfahrung der Kontinuität.
Haben wir nicht gelegentlich die Vorstellung, durch die Steigerung der Erlebnisration ein reicheres, ein
erfüllteres Leben zu haben? Dies hat jedoch zur Folge, dass wir durchs Leben zappen und nicht mehr
verweilen. Das Verweilen, ja die Erfahrung, dass etwas Zeit braucht, wäre jedoch entscheidend.
Das Leben beschleunigt sich nicht. In Wirklichkeit haben wir es mit einer fehlenden Erfahrung der
Dauer zu tun. Es ist nicht die Anzahl der Ereignisse, sondern die Erfahrung der Dauer, die das Leben
erfüllbar macht. Es braucht eine Zeit der Reife, eine Zeit der Geduld.
Verweilen, Zeit haben setzt voraus, dass man sich entscheidet, was von Bedeutung ist. Aufgrund der
Überzahl der möglichen Richtungen des Zapp-Programms, werden Dinge seltener zum Abschluss
gebracht. Unfertigkeit wird so zum Dauerzustand. Das Abschliessen selber setzt eine gegliederte,
rhythmisierte Zeit voraus.
Es setzt auch die Verantwortlichkeit voraus, zu entscheiden und der Zeit eine Richtung und Verbindlichkeit zu geben. Also braucht es für eine gesellschaftliche Entwicklung verantwortungsvolles Denken
und Handeln.
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8. Mai 2012
Art. 1876
Verantwortung
Wir haben die Pflicht, Verantwortung für unsere Gesellschaft zu übernehmen, für ein Gleichgewicht
zwischen der Vorstellung der Einzelnen und ihrer Autonomie und den Erfordernissen einer sozialen
Ordnung zu schaffen. Unsere Demokratie ist nicht einfach nur eine Organisationsform, sie ist ein Wert
an und für sich, den man sorgsam pflegen muss.
Verfassung und Grundrechte sind verbindlich, daher haben wir eine Verpflichtung der Förderung der
Loyalität und Toleranz gegenüber Gemeinschaften und ihren Werten und Normen.
Sowohl das individuelle Recht als auch das Allgemeinwohl müssen ausgewogen geachtet und gewahrt werden. Nur wenn wir dies im Gleichgewicht halten, entsteht einerseits Raum für die Individualität und andererseits eine tragende demokratische Gesellschaftsstruktur, die für jedwelche Entwicklung, ob politisch oder wirtschaftlich, von zentraler Bedeutung ist.
Gleichgewicht und Stabilität schaffen wir am ehesten, indem wir – und nun komme ich zum letzten
Punkt – Vertrauen fördern und entwickeln.
Vertrauen ist die Basis gelingender Zusammenarbeit und förderlichen Zusammenlebens.
Macht, Geld und Vertrauen steuern. Die Funktion von Macht und Geld hat sich verändert.
Mit den Worten von Reinhard Sprenger: "Die wirtschaftlichen Strukturveränderungen haben Macht
und Geld als Steuerungsmechanismen flexibler, dezentral strukturierter, Organismen entwertet."
Der Bedarf an Vertrauen in der Welt der globalisierten schnellen Märkte flexibler Strukturen und virtuellen Organisationsformen ist enorm gestiegen. Gleichzeitig bedrohen diese Bedingungen das Vertrauen ins Wirtschaftsleben, wie auch in die politischen Strukturen.
Der Philosoph Peter Sloterdijk schreibt: "Die Gesellschaft der Zukunft ist zum Vertrauen verurteilt."
Überall wird Vertrauen beschworen, gewünscht, gefordert – und warum? Weil es fehlt. Es wird vermisst. Überall mangelt es an Glaubwürdigkeit, und das ist stark mit Misstrauen gekoppelt.
Wenn jedoch Misstrauen zur Norm wird, dann wird Vertrauen zur Sünde.
Vertrauen wird noch zu oft als Emotion, als etwas nicht ernst zu nehmendes, das aus dem Bauch
heraus kommt, zur Seite gestellt.
Vertrauen ist jedoch längst ein harter Faktor geworden, den man nicht mehr ignorieren darf. Fusionen
beispielsweise, sei es in der Politik wie bei Firmen, scheitern wegen nicht entwickeltem Vertrauen, und
nicht wegen falscher Zahlen.
Vertrauen ist entscheidend, denn es ermöglicht Wissenstransfer, der in unserer heutigen Gesellschaft
– je länger desto mehr – der grösste Erfolgsfaktor darstellt. Der Wissenszuwachs geht so rasant
schnell voran, dass der Einzelne immer weniger weiss und auf das Wissen anderer angewiesen ist.
Vertrauen muss auch nicht über längere Zeit entstehen, aus der Vertrautheit heraus. Vertrauen ist
eine Entscheidung; sozusagen eine Kompetenz.
Wenn wir vertrauen, dann wissen wir um die mögliche Enttäuschung, damit müssen wir lernen zu
leben; eigentlich müssen wir akzeptieren, dass die Freiheit des anderen, zu entscheiden, wie er mit
dem Vertrauen umgeht, bei ihm liegt.
Oftmals wird das Vertrauen als Risikofaktor und nicht als Erfolgsfaktor gesehen.
Das Risiko ist jedoch zuerst da und wir können mit Vertrauen oder Misstrauen darauf reagieren. Nicht
das Vertrauen ist das Risiko, sondern die Situation, auf die wir reagieren.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Vertrauen steuert das Verhalten des Menschen. Vertrauen verpflichtet. Es erzeugt Ansprüche. Es bindet.
Es ist einfach nicht so, dass Vertrauen und Kontrolle sich ausschliessen, das Gegenteil ist der Fall:
Vertrauen ist Kontrolle.
Vertrauen zu geben ist nur scheinbar vernunftwidrig. Es ist dauerhaft das Stärkere, weil es scheinbar
das Schwächere ist.
Bildung, Leidenschaft, Zeit, Verantwortung und Vertrauen
Ich hoffe, sie alle können Teile davon leben und umsetzen und mit Lust in die Arbeit der kommenden
Monate steigen.
Ich freue mich darauf, mit Ihnen diese Zeit zum Wohle der Aargauerinnen und Aargauer zu gestalten.
1876 Mitteilungen
Vorsitzende: Leider muss ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass am 4. April 2012 Herr Walter
Leuthard-Weber, Merenschwand, verstorben ist. Walter Leuthard gehörte dem Grossen Rat als Mit-
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Art. 1876
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glied der CVP von 1969 bis 1985 an. In dieser Zeit gehörte er zahlreichen Kommissionen an. Im
Amtsjahr 1981/82 wurde ihm das Grossratspräsidium übertragen.
Wie wir soeben erfahren haben, ist am 28. April 2012 das ehemalige Ratsmitglied, Frau Verena Müller-Kiener, Aarau, verstorben. Frau Müller gehörte dem Grossen Rat von 1981 bis 1983 als Vertreterin
des Bezirks Baden und Mitglied der EVP-Fraktion an.
Ich entbiete den Angehörigen an dieser Stelle nochmals das herzliche Beileid unseres Rats und bitte
Sie, sehr geehrte Damen und Herren im Saal und auf der Tribüne, sich im Gedenken an die Verstorbenen für einen Moment von Ihren Sitzen zu erheben.
Heute feiert unsere Ratskollegin Patricia Schreiber Wegenstetten, ihren Geburtstag. Herzliche Gratulation.
Die Staatskanzlei teilt dem Grossen Rat mit Zuschrift vom 28. März 2012 mit, dass für das Amtsjahr
2012/13 das Regierungspräsidium wie folgt bestellt worden ist:
- Frau Landammann Susanne Hochuli, Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales
- Herr Landstatthalter Alex Hürzeler, Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport
Mit Zuschrift vom 4. April 2012 teilt die Staatskanzlei dem Grossen Rat, gestützt auf § 61 Abs. 3 des
Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit, dass das Initiativkomitee der Volksinitiative “Schule
und Familie” seine Initiative am 4. April 2012, eingereicht am 12. Oktober 2004 mit 5’081 Unterschriften, formgerecht gemäss § 61 Abs. 1 GPR zurückgezogen hat.
Mit Schreiben vom 28. März 2012 lädt der Stadtrat Aarau den Grossen Rat, wie in den Vorjahren, am
letzten Sitzungstag vor den Sommerferien, am 3. Juli 2012, zum Mittagessen ein. Je nach Wetter
findet der Anlass entweder im Garten des Hauses zum Schlossgarten oder in der Markthalle statt. Ich
bitte Sie, sich den Termin vorzumerken und danke unserem Ratskollegen Dr. Marcel Guignard für die
grosszügige Einladung bestens.
Der nächste Sitzungstag ist der 22. Mai. An diesem Tag werden die Fraktionsausflüge durchgeführt.
In Anbetracht der Geschäftslage hat das Präsidium beschlossen, den Sitzungsbeginn an diesem Tag
auf 08.00 Uhr festzulegen. Die Sitzung wird bis 10.45 Uhr dauern. Ich bitte Sie, sich diesen Sitzungstermin schon jetzt vorzumerken.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir am 4. September 2012 einen speziellen Sitzungstag abhalten werden. Anschliessend an die Sitzung führt uns ein gemeinsamer Ausflug in die Region Lenzburg und Umgebung, gefolgt von einem Nachtessen. Halten Sie sich bitte diesen Tag bis in den
Abend hinein frei.
Noch einige Hinweise zur Organisation des Ratsbetriebes. Zum heutigen Zeitpunkt habe ich aus meiner Sicht keine Änderungen bei der Organisation des Betriebs vorgesehen. Ich werde dies jedoch an
der ersten Bürositzung als Traktandum aufnehmen, damit diesbezüglich insbesondere die Fraktionspräsidien Rückmeldungen oder Wünsche einbringen können. Aus meiner Sicht drängt sich nichts auf,
aber vielleicht aus Sicht der Fraktionspräsidien.
Einen Wunsch betreffend der Organisation habe ich an Sie: Bitte beachten Sie, dass § 5 der Geschäftsordnung in einer 2. Beratung vorsieht, dass alle Ratsmitglieder vor der 2. Beratung über neu
eingereicht Anträge informiert werden. Meines Erachtens ist dies für eine seriöse 2. Beratung nötig.
Sie haben eine Einladung vom Aargauischen Bauernverband erhalten, der uns heute während der
Mittagspause zum Aperitif eingeladen hat. Der Verband hat sich dafür das richtige Wetter ausgesucht.
Der Anlass findet vor dem Grossratsgebäude statt.
Auf Wunsch des Vermessungsamtes mache ich Sie auf das 100-Jahr-Jubiläum der Amtlichen
Vermessung aufmerksam. Beachten Sie dazu das Plakat sowie die aufgelegten Jubiläumsschriften in
der Eingangshalle.
Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt.
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8. Mai 2012
Art. 1877-1878
Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden
1. Vernehmlassung vom 28. März 2012 an das Bundesamt für Sport, Magglingen, zur Verordnung
über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport
2. Vernehmlassung vom 28. März 2012 an das Bundesamt für Umwelt, Bern, zur Änderung der
Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
3. Vernehmlassung vom 28. März 2012 an das Generalsekretariat GS-UVEK, Bern, zur Totalrevision
Postgesetzgebung; Ausführungsbestimmungen zum Postgesetz (Verordnung zum Postgesetz)
4. Vernehmlassung vom 28. März 2012 an das Bundesamt für Polizei, Bern, zur Änderung des Geldwäschereigesetzes
5. Vernehmlassung vom 28. März 2012 an das Bundesamt für Polizei, Bern, zur Verordnung über den
ausserprozessualen Zeugenschutz
6. Vernehmlassung vom 28. März 2012 an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Bern,
zum Weiterbildungsgesetz
7. Vernehmlassung vom 2. Mai 2012 an das Bundesamt für Umwelt, Bern, zur Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV)
Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen samt den Unterlagen des Bundes zur
Verfügung. Die Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch) abgerufen werden.
1877 Meier Doka Nicole, CVP, Baden, Rücktritt als Mitglied des Grossen Rats
Vorsitzende: Ich habe Ihnen den Rücktritt von Nicole Meier Doka aus dem Grossen Rat zu vermelden.
Ich lese Ihnen ihr Rücktrittsschreiben vor.
"Im März 1997 wurde ich auf der Liste der Jungen CVP in den Grossen Rat gewählt. Meistens als eine
der Jüngsten, durfte ich in den letzten 15 Jahren unseren Kanton politisch mitgestalten – ein Privileg.
Dabei habe ich viel gelernt; über den Aargau, die Politik und über die Menschen und ihr Handeln.
Mein Grossratsmandat hat mich und meinen Lebensweg über die letzten Jahre stark geprägt.
Dafür möchte ich Ihnen allen, mit denen ich konstruktiv zusammenarbeiten durfte, herzlich danken.
Heute nun trete ich aus dem Grossen Rat zurück. Mit Guido Weber wird ein ehemaliges Ratsmitglied
meine Nachfolge antreten. Ich persönlich bleibe der Politik verbunden und freue mich auf die weitere
politische Arbeit als Vizepräsidentin der CVP Aargau.
Stellvertretend durch unsere Kinder, die bereits indirekt Einblick in den Grossratsbetrieb und in die
Politik erhalten haben, erhoffe ich mir, dass sich auch künftige Generationen mit Lust, Freude, Motivation und im Sinne der Sache in irgend einer Form für unseren Kanton und seine Bewohnerinnen und
Bewohner einsetzen werden. Und ich wünsche mir, dass sie dabei dieselbe Unterstützung erhalten,
wie ich sie als junge Politikerin während 15 Jahren durch Sie, geschätzte Damen und Herren, ebenfalls spüren durfte.
Von Herzen wünsche ich Ihnen privat, beruflich und auch politisch weiterhin alles Gute und freue mich
auf künftige Begegnungen."
Nicole Meier ist am 29. April 1997 in den Rat eingetreten und hat in folgenden ständigen Kommissionen mitgearbeitet: Begnadigungskommission, Geschäftsprüfungskommission, Kommission für Justiz
(als stv. Mitglied), Kommission für Öffentliche Sicherheit sowie Kommission für Bildung, Kultur und
Sport.
Sie nahm Einsitz in den nichtständigen Kommissionen Aargauische Volksinitiative “Mehr Demokratie
bei Einbürgerungen”; Ja zur Jugendförderung; Spielbetrieb und Lotteriegesetz; Legislaturprogramm
2001 – 2005 sowie EGAR.
Liebe Frau Meier, Sie haben viel geleistet für den Kanton. Ich danke Ihnen, auch im Namen des Rates, ganz herzlich dafür und wünsche Ihnen, privat wie beruflich, ein spannendes Weitergehen.
1878 Bütler Josef, FDP, Spreitenbach (anstelle von Maja Wanner, Würenlos), Jeanine Glarner,
FDP, Möriken-Wildegg (anstelle von Daniel Lüem, Hendschiken), und Fabian Hauser, BDP,
Birmenstorf (anstelle von Bernhard Guhl, Niederrohrdorf); Inpflichtnahmen als Mitglieder des
Grossen Rats
Vom Grossen Rat werden die folgenden neuen Ratsmitglieder für den Rest der Legislaturperiode
2009/2013 in die Pflicht genommen:
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Art. 1879-1880
8. Mai 2012
- Josef Bütler, Spreitenbach (anstelle von Maja Wanner, Würenlos)
- Jeanine Glarner, Möriken-Wildegg (anstelle von Daniel Lüem, Hendschiken)
- Fabian Hauser, Birmenstorf (anstelle von Bernhard Guhl, Niederrohrdorf)
1879 Neueingänge
1. Jahresbericht mit Jahresrechnung 2011. Vorlage des Regierungsrats vom 21. März 2012. Geht an
die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) und an alle Fachkommissionen
2. Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen vom 12. November 2010; Beitritt des Kantons
Aargau. Vorlage des Regierungsrats vom 21. März 2012. Geht an die Kommission für öffentliche
Sicherheit (SIK)
3. Hightech Aargau; Eine Initiative zur Förderung des Standorts Aargau; Grosskredit. Vorlage des
Regierungsrats vom 21. März 2012. Geht an die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
(VWA) sowie zum Mitbericht an die Kommissionen BKS und GSW
4. Obergericht; Übernahme des 1. und 2. OG im AEW-Hochhaus; Informatik Aargau; Zumietung von
Mietfläche an der Bahnhofstrasse 96 sowie Umbauarbeiten; Grosskredit. Vorlage des Regierungsrats vom 21. März 2012. Geht an die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW)
5. Berichterstattung über die Tätigkeit der Finanzkontrolle 2011. Vorlage der Finanzkontrolle vom
23. März 2012. Geht an die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) und an alle
Fachkommissionen
6. Vorzeitige Pensionierung und Abgangsentschädigung von hauptamtlichen Richterinnen und Richtern sowie Beamtinnen und Beamten; Dekret über die vorzeitige Pensionierung (DvP); Änderung.
Vorlage des Regierungsrats vom 28. März 2012. Geht an die Kommission für Justiz (JUS)
7. Neueinteilung der Friedensrichterkreise: Dekret über die Bezirks- und Kreiseinteilung (DBK); Änderung; Entschädigungen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter: Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter; Änderung. Vorlage des Regierungsrats vom
28. März 2012. Geht an die Kommission für Justiz (JUS)
8. Budget 2012; Zusatzfinanzierungen und Zielanpassungen 2012; I. Teil; Neue Kleinkredite. Vorlage
des Regierungsrats vom 28. März 2012. Geht an die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) und an alle Fachkommissionen
9. Verfassung des Kantons Aargau, Änderung; Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und
die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB); 2. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom
28. März 2012. Geht an die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung
(UBV)
10. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereigesetz des Kantons Aargau,
AFG); Totalrevision; 1. Beratung. Vorlage des Regierungsrats vom 28. März 2012. Geht an die
Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV)
11. Aargauische Kantonalbank (AKB); Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2011;
Gewinnausschüttung an den Kanton; Entlastung der Mitglieder des Bankrats. Vorlage des Regierungsrats vom 25. April 2012. Geht an die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA)
12. Aargauische Gebäudeversicherung (AGV); Geschäftsbericht 2011. Vorlage des Regierungsrats
vom 25. April 2012. Geht an die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK)
13. Anpassung des Richtplans; Anpassung des Siedlungsgebiets (Kapitel S 1.2, Beschluss 1.4) und
Anpassung der Landschaften von kantonaler Bedeutung (LkB) (Kapitel L 3.2, Beschluss 1.1) in
Gontenschwil. Vorlage des Regierungsrats vom 25. April 2012. Geht an die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV)
1880 Postulat René Kunz, SD, Reinach, vom 8. Mai 2012 betreffend Durchsetzung eines Handyverbots für kriminelle und renitente Asylanten im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung
Von René Kunz, SD, Reinach, wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, ein Handyverbot für kriminelle und renitente Asylanten zu prüfen, um
Straftaten zu verhindern oder weniger leicht zu machen.
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8. Mai 2012
Art. 1881
Begründung:
Was der Kanton Luzern kann, kann auch der Kanton Aargau! Bekanntlich prüft der Kanton Luzern ein
Handyverbot für kriminelle und renitente Asylanten.
Es ist nicht von der Hand zu weisen; die Kriminalität bei Asylanten hat dramatische und für die Bevölkerung nicht mehr zumutbare Ausmasse angenommen. Die von den Behörden in den letzten Monaten
eingeleiteten Massnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität – innerhalb und ausserhalb von Asylunterkünften – sind sicher gut gemeint, jedoch völlig unwirksam. Mit dem Beobachten der Asylunterkünfte durch die Kantonspolizei und die Gewährleistung der Sicherheit innerhalb der Unterkünfte durch
Betreuungspersonen und den Sicherheitsdienst sowie vorübergehende Zutrittskontrollen wird die Gewalt und Kriminalität keinesfalls gestoppt.
Es ist zwingend und unbedingt notwendig, dass eine härtere Gangart im Asylbereich eingeleitet werden muss. Ein Handyverbot für kriminelle und renitente Asylbewerber ist ein erster sicherheitspolitischer Schritt in die richtige Richtung. Diese Massnahme hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem
Begriff "Menschenrecht" zu tun. Der Besitz eines Handys ist kein Menschenrecht! Bei einem Handyverbot für kriminelle und renitente Asylanten geht es unter anderem auch um die Verhinderung von
weiteren Straftaten.
Die Behörden wissen sehr wohl, dass sich mit Handys und anderen Kommunikationsmitteln Gewalttaten, Diebstähle, Einbrüche und Drogenhandel unauffällig organisieren und abwickeln lassen. Das
beste Beispiel für solche kriminellen Machenschaften ist die Asylunterkunft in Holderbank. Der Kanton
Aargau darf kein Eldorado für kriminelle und renitente Asylanten sein. Nur mit einem Handyverbot für
diesen Personenkreis kann noch "Schlimmeres" verhindert werden!
Fazit: Dass sich dieser Personenkreis keinen Deut um unsere Rechtsordnung kümmert, spricht eine
klare Sprache. Nebst den finanziellen Zuwendungen durch staatliche und private Institutionen und
dem Besitz von modernsten Kommunikationsmitteln ist ein grosser Teil der Asylanten primär im Drogenhandel tätig. Die Verunsicherung bei der Bevölkerung ist gewaltig; es ist deshalb unabdingbar,
dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wieder hergestellt wird.
Hinweis: Gemäss einer Umfrage der Aargauer Zeitung vom 4. Mai 2012 haben sich 85 Prozent der
Umfrage-Teilnehmer für ein Handyverbot für kriminelle und renitente Asylanten ausgesprochen. Dieses Ergebnis zeigt eine deutliche Sprache!
Wilhelm von Humboldt sagte: "Ohne Sicherheit vermag der Mensch weder seine Kräfte auszubilden
noch die Frucht derselben zu geniessen; denn ohne Sicherheit ist keine Freiheit."
1881 Postulat René Kunz, SD, Reinach, vom 8. Mai 2012 betreffend Einrichtung von islamischen Kindergärten im Kanton Aargau – Parallelgesellschaft statt Integration?; Einreichung
und schriftliche Begründung
Von René Kunz, SD, Reinach, wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, Wege aufzuzeigen, wie die zu erwartende Forderung von islamischen Organisationen bezüglich Einrichtung von islamischen Kindergärten im Kanton Aargau verhindert werden kann nach dem Motto: Im nicht-islamischen Kindergarten beginnt die Integration!
Begründung:
Im Kanton Zürich soll der erste islamische Kindergarten der Deutschschweiz eingerichtet werden. Es
ist nur eine Frage der Zeit, dass solche islamische Kindergärten auch in anderen Kantonen aus der
Taufe gehoben werden sollen. Bekanntlich fordert die Koordination Islamischer Organisationen (KIOS)
ausserdem seit längerer Zeit, dass in jedem Kanton mindestens ein muslimischer Friedhof anzulegen
sei. Eine Frage sei an dieser Stelle erlaubt: Sind wir mit der Tolerierung solcher Forderungen schon
so weit, dass wir unserer christlich abendländischen Kultur den Todesstoss versetzen wollen? Ausserdem postulieren muslimische Immigranten
seit Jahren unter dem Deckmantel der Toleranz "mehr Ramadan statt Weihnachten" in Kindergärten!
Hinter diesen islamischen Kindergarten-Projekten steht unter anderem der Verein "AI Huda". Das Ziel
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Art. 1882
8. Mai 2012
dieses Vereins ist, mit einem islamischen Kindergarten explizit eine islamisch ausgerichtete Vorschulerziehung anzubieten, resp. einzuführen. Das Bestreben dieses Vereins ist, dass in islamischen Kindergärten grundsätzlich die arabische Sprache und der Qu'ran (für Muslime das Wort Gottes in arabischer Sprache) erlernt werden sollen.
Im Weiteren erklärt der Verein "AI Huda" das Ziel gleich selbst, wie ein islamischer Kindergarten gestaltet werden soll. Verschiedene Medien haben unter anderem zu dieser Thematik folgendes berichtet: "Als Muslime wissen wir ja alle, dass die islamische Erziehung die Lösung für gesellschaftliche
Probleme ist. Gute Kindergärten und Schulen können mit Allahs Hilfe den unislamischen Einflüssen
entgegenwirken"!
Der Islam ist die einzige "Religion", die zugleich mit der Scharia, auch das Zivil-Gesetz beinhaltet. Die
Ideologie "Islam" greift auf allen Ebenen in die Persönlichkeitsrechte ein. Freiheitliches Denken und
Handeln ist unter dem Islam kaum möglich. Integration in die westliche Kultur und deren Rechtsstaatlichkeit ist ebenfalls für gläubige Muslime unmöglich. Und sogenannte moderne, gemässigte Muslime
sind nichts anderes als weniger gläubige Muslime, denen die Lebensqualität und Freiheit wichtiger
sind, als die "Religion".
Die bekannte Soziologin und Buchautorin Neda Kelek sagte in einem Interview (Blick vom 3. Mai
2012) unter anderem folgendes: "Für Muslime ist nicht der demokratische Staat, in dem sie leben, ihr
Gesetzgeber, sondern sie werden durch Gottes Gesetz, die Scharia, rechtgeleitet. Sie umfasst alle
Bereiche des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens im Alltag. Wir dürfen keine parallele Justiz
zulassen. Die demokratischen Grundrechte unserer Bürgergesellschaft gelten auch für alle muslimischen Immigranten." (Zitatende)
Fazit: Integration statt Parallelgesellschaft! Es ist nicht akzeptabel, dass sich Religionsanhänger im
Namen der Religionsfreiheit über unsere hiesigen Grundrechte (z. B. Schulgesetz) hinwegsetzen und
somit auch unsere Freiheitsrechte missbrauchen. Es ist wahrnehmbar, dass Bestrebungen im Gange
sind, das islamische Recht über unsere rechtsstaatlichen Grundsätze zu stellen.
Muslimische Gemeinschaften müssen sich vielmehr den demokratischen Gepflogenheiten in unserem
Land anpassen, statt sich ständig gegen unsere Werte und unsere christlichabendländische, freiheitliche Kultur aufzulehnen.
1882 Interpellation der CVP-BDP-Fraktion vom 8. Mai 2012 betreffend Wählbarkeit der Mittelschullehrpersonen in den Grossen Rat; Einreichung und schriftliche Begründung
Von der CVP-BDP-Fraktion wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Gemäss § 69, Abs. 4 der Verfassung des Kantons Aargau (KV) vom 25. Juni 1980 kann dem Grossen
Rat nicht angehören, wer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des kantonalen Rechts steht;
Ausnahmen, die mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung vereinbar sind, bestimmt das Gesetz. § 4
des Unvereinbarkeitsgesetzes vom 29. November 1983 führt dazu aus: "Dem Grossen Rat können
nicht angehören: a.) Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des kantonalen
Rechts stehen; ausgenommen sind die Lehrkräfte der Volksschule, die Aushilfsmitarbeiter, die Praktikanten sowie die in Teilzeit angestellten Mitarbeiter mit einem Pensum von 20 % und weniger,..."
Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983 wurden die Mittelschullehrpersonen vom Regierungsrat gewählt. Die Unvereinbarkeit der Wahl von Mittelschullehrpersonen in den Grossen Rat war unter diesen Umständen nachvollziehbar. Mit der Einführung des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) vom 17. Dezember 2002 bzw. der Verordnung
über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) vom 13. Oktober 2004 wurde die Anstellung
der Mittelschullehrpersonen neu geregelt. § 6, Abs. 2 VALL lautet: "Die Schulleitungen stellen die
Lehrpersonen der kantonalen Schulen an." Die Erfahrung zeigt, dass die Schulleitungen der Aargauer
Kantonsschulen ihre Anstellungsentscheide ausnahmslos auf eine hohe fachliche Kompetenz sowie
eine in Probelektionen unter Beweis gestellte pädagogisch-didaktische Eignung der Kandidatinnen
und Kandidaten abstützen. Es lässt sich feststellen, dass die Verschiebung der Anstellungsbefugnis
vom Regierungsrat zu den Schulleitungen nicht nur formeller Art ist. Es sind die Schulleitungen, welche das Anstellungsverfahren von A bis Z durchführen und am Ende auch den Anstellungsentscheid
treffen. Das bis anhin herangezogene zentrale Argument gegen die Aufhebung der Unvereinbarkeit
bei Mittelschullehrpersonen, eine nicht auszuschliessende politische Einflussnahme durch den Regie-
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8. Mai 2012
Art. 1883-1884
rungsrat über seine Anstellungspolitik, gehört im Aargau somit der Vergangenheit an.
Vergleicht man das Anstellungsverhältnis der Mittelschullehrpersonen im Aargau mit jenen der umliegenden Kantone, stellt man fest, dass Mittelschullehrpersonen ohne Ausnahme in kantonalen Parlamenten Einsitz nehmen dürfen.
Die Interpellantin dankt dem Regierungsrat daher für die Beantwortung folgender Fragen:
1.
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4.
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6.
Die Nichtwählbarkeit von Mittelschullehrpersonen in den Grossen Rat des Aargaus ist eine sehr
weit gehende Beschränkung der politischen Rechte. Lässt sich die Nichtwählbarkeit der Mittelschullehrpersonen aufgrund der gängigen Rechtsprechung überhaupt noch rechtfertigen oder
stellt diese eine unverhältnismässige Beschränkung der politischen Rechte und damit ein
Verstoss gegen die Bundesverfassung (BV 34 und 36) dar?
Wie wird die Ungleichbehandlung von Volksschul- und Mittelschullehrpersonen gemäss der aktuellen Situation gerechtfertigt? Verletzt diese Ungleichbehandlung nicht den Grundsatz der
Rechtsgleichheit?
Wie rechtfertigt der Kanton Aargau die Nichtwählbarkeit der Mittelschullehrpersonen im Vergleich
zu den Nachbarkantonen, in welchen ohne Ausnahme Mittelschullehrpersonen in den Kantonalen
Parlamenten Einsitz nehmen dürfen?
Plant der Regierungsrat eine Anpassung betreffend die Wählbarkeit von Mittelschullehrern im
Aargau in den Grossen Rat?
Falls ja, auf wann ist diese Änderung vorgesehen?
Falls nein, weshalb nicht?
Gibt es noch weitere Gruppierungen, welche gleichermassen wie die Mittelschullehrer von einer
ungerechtfertigten Nichtwählbarkeit in den Grossen Rat betroffen sind? Wenn ja, welche
1883 Interpellation der GLP-Fraktion vom 8. Mai 2012 betreffend Verwendung der von der
NAGRA erhobenen geologischen Informationen für andere Anwendungen wie zum Beispiel
Geothermie; Einreichung und schriftliche Begründung
Von der GLP-Fraktion wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Die NAGRA erforscht mittels Bohrungen und seismischer Untersuchungen den geologischen Untergrund, um geeignete Standorte für Tiefenlager von Abfällen aus den Kernkraftwerken ausfindig zu
machen.
Die gewonnenen Daten beinhalten jedoch vielfältige weitere Informationen, die auch für andere Anwendungen verwendet werden könnten. Z. B. auch für die Nutzung von Geothermie.
Fragen:
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3.
4.
Werden die Daten von der NAGRA auch an weitere Interessenten zur Verfügung gestellt?
Wenn ja, an wen und aufgrund von welchen Kriterien?
Können diese Daten auch von Privaten (z. B. Verein VGKA) genutzt werden?
Welche Möglichkeiten sieht der Kanton, diese Daten nutzbringend zu verwenden?
Wir danken für die Beantwortung
1884 Interpellation Brunette Lüscher, SVP, Magden, vom 8. Mai 2012 betreffend Erhebung Veloanlagen und Bestand der Abstellplätze durch den Kanton; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Brunette Lüscher, SVP, Magden, und 32 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende
Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Im Mai und Juni 2011 liess die Abteilung Verkehr des BVU eine flächendeckende Erhebung von Velo-
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Art. 1885
8. Mai 2012
abstellanlagen sowie den Bestand der Abstellplätze durch ein externes Planungsbüro durchführen. Es
ist fraglich, ob der eingeschlagene Weg der richtige war.
Veloabstellanlagen gehören nach gesetzlicher Regelung zu den kommunalen Aufgaben (vgl. dazu §
104 Abs. 2 der Kantonsverfassung). Jedenfalls ist uns keine kantonale gesetzliche Regelung bekannt,
welche den Kanton verpflichten würde, sich um Veloabstellanlagen zu kümmern. Die Gemeinden haben als niedrigste Staatsebene den direktesten Kontakt zur Bevölkerung und können daher aufgrund
ihrer räumlichen Nähe als auch aufgrund direkter Rückmeldungen von Velofahrern gut einschätzen,
ob ihre Veloparkierungsanlagen der Verbesserung bedürfen oder nicht. Ob die Gemeinden die gütige
Hilfe der kantonalen Verwaltung und externer Büros brauchen, darf bezweifelt werden.
Weiter darf festgestellt werden, dass das beauftragte Planungsbüro sich nicht einmal die Mühe nahm,
Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufzunehmen, um abzuklären, welche Anlagen denn vorhanden
und aufnahmewürdig seien. So wurden in der Gemeinde Magden auch Veloabstellplätze privater Eigentümer wie von Restaurants oder einer Metzgerei als auch jene von Kirchen erhoben. Der Fakt,
dass ein Velo-Provisorium auf einer klar erkennbaren Baustelle als verbesserungswürdige Anlage
registriert wurde, schlägt schliesslich dem Fass den Boden aus. Eine kurze Rückfrage bei der Verwaltung hätte dieses Missverständnis rasch ausräumen können – hätte der Sachbearbeiter sich nur minimal von seinem Formular lösen können, so wäre die Anlage zum damaligen Zeitpunkt gar nicht erhoben worden.
Das gewählte Vorgehen wirft folgende Fragen auf:
1.
2.
3.
4.
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7.
Ist die kantonale Verwaltung derart unterbeschäftigt, dass sie sich selbst Aufgaben suchen muss,
zu denen sie von niemandem berufen wurde?
Hätte eine Befragung der Gemeinden diesem Anspruch nicht Genüge getan?
Es ist durchaus denkbar, dass bestehende Veloabstellanlagen Verbesserungspotenzial bergen.
Genügt es daher nicht, die Gemeinden auf Richtwerte für Veloabstellplätze hinzuweisen?
Insbesondere ist auch in Frage zu stellen, ob die gewählte einheitliche Rasterung aller Anlagen
ohne Abstufungsmöglichkeiten Ziel führend ist. Sind beispielsweise bei einer Veloparkierungsanlage bei einem Freibad, das nur in den Sommermonaten und nur bei guter Witterung geöffnet
hat, zwingend ein Witterungsschutz und eine Beleuchtung erforderlich?
Ist es tatsächlich eine staatliche Aufgabe, Privaten vorzuschreiben, wie sie Veloabstellplätze zu
gestalten haben?
Wie und mit welcher Aufgabendefinition wurde das Planungsbüro beauftragt?
Was kostete diese extern in Auftrag gegebene Analyse?
1885 Interpellation Kurt Wyss, CVP, Leuggern-Gippingen, vom 8. Mai 2012 betreffend Baumassnahmen der SBB und DB auf der Linie Baden-Turgi-Koblenz-Waldshut (S27); Einreichung und
schriftliche Begründung
Von Kurt Wyss, CVP, Leuggern-Gippingen, und 13 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
Seit dem Fahrplanwechsel vom 11. Dezember 2011 setzen die SBB zwischen Baden und Waldshut
Züge des Typs Domino ein. Da die eingesetzten Domino-Kompositionen die zulässige Belastung der
Brücke überschreiten, wurden Auflagen definiert. Das Überfahrtstempo wurde auf 30 km/h beschränkt
und die Triebwagen werden für diesen Abschnitt geschlossen. Die Benützung der Toiletten ist in diesem Abschnitt nicht möglich.
Am 13. Januar 2012 fand die erste Sitzung mit Vertretern der SBB und der DB statt. Man einigte sich
auf das weitere Vorgehen. Die DB als Anlageverantwortliche wollte die Daten und Fakten aus dem
Expertenbericht ergänzen und weitere Untersuchungen am Bauwerk durchführen. Der Bericht wurde
auf Mitte März 2012 in Aussicht gestellt.
1.
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3.
Wurde der in Aussicht gestellte Bericht der DB fristgerecht erstellt?
Welche Massnahmen wurden für die Aufhebung der Unannehmlichkeiten für die Fahrgäste vorgeschlagen?
Wird eine Erneuerung der Fahrbahn, mit dem Ersatz der Fahrbahn und der Lager, Verbesserung
des Korrosionsschutzes, Ersatz der Gehhölzer und Geländer, mit Ausführungsende 2014/2015
4382
8. Mai 2012
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7.
Art. 1886-1888
bevorzugt oder wird eine ganzheitliche Erneuerung der Brücke mit Projektbeginn 2013 und Ausführungsbeginn 2020 favorisiert?
Wie hoch sind die Kosten der beiden Varianten?
Wie hoch ist der Kostenanteil, den der Kanton Aargau tragen muss?
Wird bei beiden Varianten die bevorstehende Elektrifizierung der Deutschen Hochrheinstrecke,
und damit steigenden Anforderungen an die Zubringerstrecke Koblenz-Waldshut, auf die Belastung von Doppelstöcken der S-Bahn ausgelegt?
Wird bei einer Sperrung der Eisenbahnbrücke und der Einsatz von Bussen für die Beförderung
der Zugspassagiere zwischen Koblenz-Waldshut der geplante Innerortsausbau in Koblenz berücksichtigt und koordiniert?
1886 Postulat Bernhard Guhl, BDP, Niederrohrdorf, vom 20. September 2011 betreffend Mangel
an Gefängnisplätzen; Erledigung infolge Rücktritt aus dem Grossen Rat
(vgl. Art. 1493)
Gestützt auf § 42 Abs. 2 Geschäftsverkehrsgesetz wird das Postulat Bernhard Guhl, Niederrohrdorf,
infolge Rücktritt aus dem Grossen Rat als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben.
1887 Aargauische Kantonalbank; Wahl des Bankratspräsidenten für den Rest der Legislaturperiode 2009/2013; Ergebnis 1. Wahlgang
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Wahl von Dieter Egloff, Mellingen, als Präsident
des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank. Die SP-Fraktion hat den Vizepräsidenten des Bankrats, Jörg Stumpf, Nussbaumen-Obersiggenthal, nominiert.
Keller Martin, SVP, Obersiggenthal: Im Namen der geschlossenen SVP-Fraktion stelle ich hiermit den
Antrag auf Zurückweisung des vorliegenden Geschäftes an den Regierungsrat, mit dem Auftrag zur
Überprüfung unter Einbezug weiterer Kandidaturen. Aufgrund der Geschehnisse in der Presse in den
vergangenen Wochen und den heutigen Hearings konnte sich die SVP-Fraktion auf keinen der beiden
Kandidaten festlegen. Beim offiziellen Kandidaten (Dieter Egloff) sind seine zahlreichen Verwaltungsratsmandate in der Fraktion stossend angekommen und es fehlt an einer persönlichen Situationsanalyse. Beim wilden Kandidaten (Jörg Stumpf) ist das bankratsinterne Verhältnis bei einer Wahl unklar.
Die Wahl des Bankratspräsidenten ist unseres Erachtens zu wichtig, um den Ausgang dem Zufall zu
überlassen. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung und Zurückweisung des Antrags.
Abstimmung
Der Antrag wird mit 70 gegen 54 Stimmen abgelehnt.
Ergebnis 1. Wahlgang
Ausgeteilte Wahlzettel: 127; eingelangte Wahlzettel: 127; davon leer und ungültig: 3; gültige Wahlzettel: 124; absolutes Mehr: 63
Stimmen haben erhalten: Jörg Stumpf, Nussbaumen-Obersiggenthal, 52; Dieter Egloff, Mellingen, 38;
Corina Eichenberger, Kölliken, 9; Thierry Burkart, Baden, 5; Vereinzelte, 20
Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht. Es folgt ein 2. Wahlgang.
1888 Umsetzung Schweizerisches Strafprozessrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR); Unterbringung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in Muri; zusätzlicher
Raumbedarf Bezirksgericht Bremgarten; Zusammenlegung der Grundbuchämter der Bezirke
Bremgarten und Muri in Wohlen; bauliche Massnahmen im Klosterflügel Süd in Muri und im
Gebäude Rathausplatz 1/3 in Bremgarten; Miete von Räumlichkeiten und Mieterausbau in der
Casa Güpf in Wohlen; Kleinkredite; Beschlussfassung
4383
Art. 1888
8. Mai 2012
Vorlage des Regierungsrats vom 18. Januar 2012, Zusatzbericht des Regierungsrats vom 7. März
2012 sowie die Synopse mit dem abweichenden Antrag der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) vom 2. März 2012, dem der Regierungsrat nicht zustimmt.
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
(VWA): Am 2. März 2012 behandelte die Kommission VWA anlässlich ihrer Kommissionssitzung die
Botschaft 12.26, welche mit Datum vom 18. Januar 2012 in den Versand geschickt worden war. In
dieser Botschaft empfiehlt der Regierungsrat, die beiden Grundbuchämter Bremgarten und Muri zusammenzulegen und in der Casa Güpf in Wohlen anzusiedeln. Auf Seite 7 der Botschaft findet man
jedoch den Hinweis: "Nach Fertigstellung des Botschaftsentwurfs wurden dem Departement Volkswirtschaft und Inneres Mitte Januar 2012 zwei weitere Objekte für die Unterbringung des Grundbuchamts Muri mitgeteilt. .... konnte die Verabschiedung der vorliegenden Botschaft nicht verschoben werden."
Rechtzeitig vor der Kommissionsberatung wurden den Kommissionsmitgliedern Zusatzunterlagen mit
weiteren möglichen Standorten zugestellt, einerseits Einzelstandorte für beide Grundbuchämter, andererseits Standorte für den Fall einer Zusammenlegung der Grundbuchämter Bremgarten und Muri,
sodass total acht Varianten zur Diskussion standen; die in der Botschaft vorgestellte Ansiedlung in der
Casa Güpf in Wohlen, dazu sieben weitere Möglichkeiten. Ein Teil dieser Zusatzunterlagen wurde
dem ganzen Grossen Rat als Vorbereitung für die heutige Plenumssitzung zugestellt.
Was war der Auslöser für diese Vorlage? Die Staatsanwaltschaft Bremgarten – Muri ist im Klosterflügel Süd in Muri untergebracht und benötigt zusätzliche Arbeitsplätze und Räume. Diese sind am jetzigen Standort des Grundbuchamts Muri zu finden. Eine erste Variante für die Neuunterbringung des
Grundbuchamts Muri wurde vom Grossen Rat zurückgewiesen. Im Rahmen der Zusatzfinanzierungen
und Zielanpassungen 2011 hat der Grosse Rat den Kreditantrag für die Unterbringung des Grundbuchamts Muri im Neubau "Gleis 61" in Muri zurückgewiesen. Dies geschah mit dem Auftrag, eine
möglichst kostengünstige Lösung zu präsentieren und dabei auch dezentrale Standorte ausserhalb
des Bezirkshauptorts zu prüfen.
Seit der Rückweisung durch den Grossen Rat hat sich jedoch die Ausgangslage für das Grundbuchamt Bremgarten geändert. Unterdessen muss auch für dieses Amt ein neuer Standort gesucht werden.
Auch wenn sich die Diskussion in der Folge vor allem um den Standort der beiden Grundbuchämter
Bremgarten und Muri drehte, soll nicht vergessen werden, dass im Rahmen der Vorlage zusätzliche
Investitionen beschlossen werden müssen; einerseits für die Unterbringung der Staatsanwaltschaft
Muri – Bremgarten in Muri im Klosterflügel Süd, andererseits für das Bezirksgericht Bremgarten im
Gebäude Rathausplatz 1/3 in Bremgarten.
Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) und die Kommission für Justiz wurden für einen Mitbericht angefragt. Sie verzichteten jedoch darauf, sodass die Kommission VWA in einer Sitzung abschliessend beraten konnte.
Zum Eintreten: Eintreten auf die Vorlage wurde mit 13 gegen 0 Stimmen einstimmig beschlossen.
Zur Detailberatung werde ich mich nachher äussern.
Eintreten
Brander Benjamin, SVP, Muri: Die SVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein. Sie sieht die Notwendigkeit
der baulichen Anpassungen an den Standort Muri im Klosterflügel Süd und in Bremgarten am Rathausplatz 1/3. Die Kosten scheinen zwar teilweise relativ hoch zu sein. Sie relativieren sich jedoch,
wenn man bedenkt, dass es sich zum Beispiel in Muri um uralte Klostergemäuer handelt. Ebenfalls
Zustimmung gibt die SVP zur Zusammenlegung der beiden Grundbuchämter Muri und Bremgarten.
Dies scheint ein sinnvoller und weitsichtiger Entscheid zu sein. Gar nicht einverstanden sind wir mit
der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Standortlösung in der Casa Güpf in Wohlen. Der Standort
Landi Bünzen überzeugt nicht nur mit tieferen Kosten, sondern gewährt auch bessere Erreichbarkeit.
Es macht keinen Sinn, alles in die Zentren zu verlegen, wo sowieso schon genug Verkehrsprobleme
bestehen.
Die Gemeinde Bünzen liegt geografisch in der Mitte der beiden Bezirke Bremgarten und Muri. Wir
dürfen auch unsere Aussengemeinden nicht vernachlässigen, wenn wir solche Standorte wählen.
Auch müssen wir verantwortlich mit unseren Steuergeldern umgehen und das spricht alles für den
Standort Bünzen.
Weil die Gemeinde Bünzen der bessere und günstigere Standort ist, geben wir ihm den Vorzug. Seien
Sie vernünftig und tun Sie es ebenfalls.
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Art. 1888
Läng Max, CVP, Obersiggenthal: Ein scheinbar unbestrittenes Geschäft hat mit der in letzter Minute
aufgebrachten weiteren Variante ein Ausmass angenommen, das erstaunt und auch einen zwiespältigen Eindruck hinterlässt, denn die Kommissionsmitglieder und Grossräte sind mit Unterlagen und
Argumenten regelrecht bombardiert worden. In der heutigen Diskussion ist deshalb eine Rückkehr auf
das Wesentliche nötig. Die CVP tritt auf die Vorlage ein.
Wichtig ist der Fraktion die Zusammenführung der beiden Grundbuchämter Muri und Bremgarten,
denn daraus entstehen Synergieeffekte. Dies war auch in der Kommission VWA unbestritten. Strittig
ist einzig der Standort. Die CVP-BDP unterstützt mit sehr grosser Mehrheit den Standort Wohlen. Die
Gemeinde Wohlen ist gleichzeitig Zentrum und Kernstadt und im kürzlich verabschiedeten Richtplan
so festgehalten. Der Aargau ist ein Kanton mit dezentralen Strukturen. Wir sollten die Kernstädte stärken. Deshalb gehören Investitionen wie das Grundbuchamt nicht aufs Land. Ein letztes Argument:
Grundsätzlich sind beide Standorte möglich, aber die räumlichen Verhältnisse und die Erreichbarkeit
sowie die kompakteren Büroräume sprechen für die Casa Güpf in Wohlen. Diese Punkte relativieren
auch die ausgewiesenen höheren Kosten.
Die CVP-BDP unterstützt die Anträge des Regierungsrats.
Scholl Herbert H., FDP, Zofingen: Die Freisinnige Fraktion ist dankbar, dass sich der Freiämter Sturm
diesmal innerhalb des Freiamts und nicht vor den Toren der Stadt Aarau abgespielt hat. Wir sind damit einverstanden, dass die Staatsanwaltschaften und die Familiengerichte an den Bezirkshauptorten
in Bremgarten und Muri ausgebaut werden. Nach intensiver Diskussion haben wir uns in der Fraktion
davon überzeugen lassen, dass der gemeinsame Standort der Grundbuchämter Bremgarten und Muri
im Zentralort in der Kernstadt Wohlen realisiert werden soll. Sie werden verstehen, dass dies nur ein
Mehrheitsentscheid in unserer Fraktion gewesen ist.
Egli Dieter, SP, Windisch: Die SP-Fraktion tritt auf das Geschäft ein. Wir werden die Anträge 1, 3 und
4 einstimmig und dem Antrag 2 mit sehr grosser Mehrheit im Sinne des Regierungsrats zustimmen.
Wir sind der Meinung, dass uns der Regierungsrat hier ein sinnvolles Paket unterbreitet. Der Ausbau
der Räumlichkeiten in Bremgarten und in Muri ist sinnvoll. Auch die Zusammenlegung der beiden
Grundbuchämter der Bezirke Muri und Bremgarten befürworten wir voll und ganz. Diese Zusammenlegung bringt Effizienz. Sie ist im regionalen Kontext und auch vor dem Hintergrund der Einführung
GRUNAG sinnvoll.
Zum umstrittenen, abweichenden Antrag 2 der Kommission VWA: Dazu wurde schon sehr viel gesagt
respektive es wurde sehr viel geschrieben. Ich habe über ein Kilogramm Papier zu diesem Thema
erhalten. Ich bin sehr gut dokumentiert. Mittlerweile bin ich Spezialist für WC-Anlagen, für Zugänge
und für den Lichteinfall bei Dachvorsprüngen. Kurz, ich bin jetzt sehr vertraut mit ganz vielen operativen Details, mit denen ich normalerweise als Mitglied des Parlaments, welches strategische Entscheide fällen sollte, nicht konfrontiert werden müsste. Ich frage mich, wo die Effizienz jetzt in dieser Debatte geblieben ist.
Kurz und gut, die SP hat auch die beiden Standorte Bünzen und Wohlen diskutiert. Dazu müssen und
können wir sagen, dass beide Standorte möglich sind. Ich könnte mir vorstellen, an beiden Standorten
zu arbeiten. Beide Standorte sind gut erreichbar. Es geht hier aber nicht um die Frage, ob es abgelegen ist oder zentral liegt. Es geht auch nicht um die Frage ländlich oder städtisch? Beides sind Kriterien, die für den Aargau wahrscheinlich keine allzu grosse Rolle spielen. Entscheidend ist für uns aber
der Grundsatz, der schon erwähnt wurde und im Richtplan festgeschrieben ist, dass kantonale Stellen, wenn immer möglich, in den regionalen Zentren konzentriert werden sollen. Das bringt einerseits
Synergien innerhalb der kantonalen Stellen und andererseits ist es für den Publikumsverkehr besser.
Es gibt auch eine gewisse Sicherheit und Verlässlichkeit, wenn man sich darauf verlassen kann, dass
kantonale Stellen, die man als Bürger und als Bürgerin aufsuchen muss, eben im Zentrum liegen und
nicht irgendwo sonst.
Es ist richtig, wir sprechen von Mehrkosten. Aber diese Mehrkosten sind aus unserer Sicht vertretbar,
wenn man sie mit den von mir genannten Vorteilen abwägt. Es kann nicht sein, dass der Kanton in
Zukunft bei jedem Standortentscheid jeden möglichst günstigen Standort evaluieren muss, sonst sind
wir irgendwann einmal mit der ganzen kantonalen Verwaltung nur noch in Industriegebieten oder allenfalls im Landwirtschaftsgebiet. Das kann es nicht sein.
Übrigens hatte ich gestern noch folgende Idee: Das Günstigste wären Luftschutzkeller für die kantonale Verwaltung, das wäre noch ein Steigerung. Die kantonale Verwaltung wäre dann vielleicht das, was
sich die SVP-Fraktion manchmal darunter vorstellt: Sie wäre vollständig unsichtbar und nicht mehr
spürbar.
Es mag altmodisch klingen, aber der Staat hat auch eine gewisse repräsentative Funktion, die er am
Standort Wohlen etwas besser erfüllen kann als in Bünzen.
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Art. 1888
8. Mai 2012
Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten und im Sinne des Regierungsrats zu stimmen.
Häseli-Stadler Gertrud, Grüne, Wittnau: Die Grünen unterstützen den Antrag des Regierungsrats, die
Staatsanwaltschaft in Muri und Bremgarten sowie das Grundbuchamt in Wohlen unterzubringen. Der
richtige Standort für das neue Grundbuchamt ist in einem regionalen Zentrum. Der Standort Wohlen
ist für beide Bezirke gut erreichbar. Wohlen bietet für das Personal und die Nutzer die passende Infrastruktur. Wichtig für uns ist, dass die im Richtplan festgelegten Räume entsprechend ihrer Festsetzung genutzt werden. Das Argument, dass in Wohlen sehr viel Verkehr vorhanden sei und man den
Verkehr über den ganzen Bezirk verteilen müsste, sticht nicht. Die Zentren werden ihre Aufgaben
wahrnehmen und die Landschaft sollte möglichst freigehalten werden. Die Grünen treten ein und folgen den Anträgen des Regierungsrats.
Scheier Ruth Jo., GLP, Wettingen: Die Vorlage ist in der GLP-Fraktion unbestritten. Einzig, ob das
Grundbuchamt in Bünzen oder Wohlen zusammengelegt werden soll, das ist hier die interessante
Frage. Ganz ehrlich, beide Varianten sind gut. Wir haben in der GLP intensiv abgewogen und werden
nun einstimmig den Standort Landi Bünzen unterstützen.
Zur Begründung: Die Erreichbarkeit mit ÖV und MIV ist sichergestellt oder zumindest gleich gut wie in
Wohlen. Die Besucherfrequenz auf dem Grundbuchamt ist jetzt schon gering und wird dank dem in
Zukunft elektronisch geführten Grundbuch weiter abnehmen. Es besteht also kein Grund, dies an
zentrumsnaher Lage sicherzustellen. Eine prestigeträchtige Lage wird nicht erwartet. Vielleicht findet
ja die Gemeinde Wohlen eine bessere Nutzung für die Casa Güpf, die für Wohlen mehr Frequenz und
damit mehr potenzielle Kunden bringt.
Zu den Kosten: Die Differenz rechtfertigt zwar keine grossen Sprünge und schon gar nicht eine überbordende Steuerreform. Dazu kommen wir später noch. Aber die Differenz ist doch vorhanden und
fällt in der Summe irgendwann trotzdem ins Gewicht.
Zur Zufriedenheit der Arbeitnehmenden: Beide betroffenen Grundbuch-Amtsleiter können sich eine
Zusammenarbeit fachlich und logistisch in Bünzen besser vorstellen als in Wohlen. Natürlich soll das
nicht den Ausschlag geben. Aber müssen wir unsere zur Leistungserfüllung notwendigen Angestellten
aus politischen Gründen in Verlegenheit bringen? Wie gesagt, beide Varianten sind gut. Im Grunde
genommen können wir mit beiden Varianten leben, geben aber aus oben genannten Gründen der
Landi Freiamt in Bünzen den Vorzug.
Studer Lilian, EVP, Wettingen: In der Justiz sind Veränderungen im Gange. Diverse Beratungen lassen grüssen. Nun folgen die Anpassungen von Räumlichkeiten. Die Genehmigung der Kleinkredite
war in der Kommission sowie auch bei der EVP unbestritten. Es gibt Anpassungen sowie Folgekosten, die wir nicht absehen können. Die grosse Frage ist aber der Standort der Grundbuchämter Bremgarten und Muri. Die Zusammenlegung war kein Diskussionspunkt, sondern ganz klar gewünscht. Der
neue Standort der bald zusammengelegten Grundbuchämter wird aber heute der entscheidende
Knackpunkt sein. Hier geht sogar die Meinung innerhalb der EVP auseinander. Die Gewichtung bei
der Entscheidfindung kann nämlich unterschiedlich angegangen werden. Für mich sprachen nicht
einfach nur die tieferen Kosten für die Landi Freiamt in Bünzen, sondern auch die Attraktivität des
Standorts sowie die sehr gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Dazu kommt, dass ein Grundbuchamt nicht zwingend in der Stadt angesiedelt werden muss, weil eben weniger Personenverkehr
stattfindet.
Dagegen könnte man für den Standort Wohlen argumentieren, dass dieser zwar teurer, aber sinnvoller ist. Wenn für die staatlichen Stellen nicht mehr die Zentren berücksichtigt werden, führt dies zu
einer noch stärkeren Zersiedelung. Dies ist aus raumplanerischen Gründen nicht sinnvoll und führt in
einer Gesamtbetrachtungsweise vermutlich zur teureren Lösung. Zudem würden auch teurere Standorte, wie zum Beispiel Baden oder Aarau, möglicherweise in Frage gestellt werden, was sicher nicht in
unserem Sinne ist.
Sie sehen, dass man je nach Gewichtung zu einem anderen Entscheid kommt. So war es auch intern
bei der EVP-Fraktion und wir geben deshalb hier Stimmfreigabe. Wichtig ist, egal ob man sich für den
Standort in Bünzen oder in Wohlen entscheidet, dass Wohlen als viertgrösster Ort im Kanton für publikumsintensivere Angelegenheiten berücksichtigt werden muss.
Donat Ruedi, CVP, Wohlen: Wir haben heute über ein Geschäft zu befinden, das zumindest im
Freiamt die Emotionen hoch gehen liess. Seit ein paar Wochen haben wir nicht nur einen "Röstigraben" – nein, wir haben seit Neuestem auch noch einen "Freiämtergraben". Was ich mir als Genossenschafter der Landi Bünztal und Befürworter der Casa Güpf in letzter Zeit anhören musste, geht für
mich ein-
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8. Mai 2012
Art. 1888
deutig zu weit. Was da vom Grundbuchamt losgetreten und dann von der Landi-Verwaltung aufgenommen wurde, grenzt für mich an Nötigung. Wir Grossrätinnen und Grossräte können uns sehr gut
eine Meinung bilden, ohne dass wir mit zusätzlichem Material überhäuft werden. Die Botschaft des
Regierungsrats ist sehr fundiert und ausführlich. Auch der Zusatzbericht ist ausgewogen und spricht
sich für die Casa Güpf in Wohlen aus. In unserem kürzlich beschlossenen Richtplan geben wir vor,
dass Kernstädte und Zentren gefördert werden sollten. Hier handelt der Regierungsrat nach diesen
Richtlinien und wir sollten ihn dabei unterstützen.
Es spricht fast alles für den Standort Wohlen. Wohlen ist eine Kernstadt und das grösste Zentrum im
Freiamt. Das Grundbuchamt in Wohlen wäre vor Ort bei den Kunden. Wir haben sieben Notariatsbüros in unserer Gemeinde. Das Gebäude Casa Güpf entspricht den Vorgaben. Es hat einen Lift und in
jedem Stockwerk befindet sich eine Behindertentoilette. Der Kanton als Arbeitgeber kann seiner
Pflicht vollumfänglich nachkommen, indem er Behinderte ohne Einschränkung einstellen kann; dies ist
in Bünzen mit einem Treppenlift nicht praktikabel. In nächster Nähe ist alles für die Kunden und die
Arbeitnehmer vorhanden. Wenn ein Mitarbeiter während der Mittagspause einkaufen möchte, ist dies
bei uns möglich. Wenn er ins Schwimmbad möchte, ist dies möglich. Wenn er ins Fitness-Studio
möchte, ist dies möglich. Wenn er in einem anderen Restaurant essen möchte, ist dies ebenfalls möglich. Kann er das in Bünzen alles auch?
Die Vergleiche mit den Kosten hinken ebenfalls, denn man muss Gleiches mit Gleichem vergleichen.
Wenn genug lange gesucht wird, findet man auch noch einen günstigeren Standort als Bünzen. Oder
anders gesagt, in Wohlen ist der Platz ebenfalls günstiger als in Baden oder Aarau. Ich bitte Sie,
stimmen Sie der Botschaft des Regierungsrats zu. Lassen Sie das Grundbuchamt der Bezirke Bremgarten und Muri nach Wohlen zügeln.
Villiger-Matter Andreas, CVP, Sins: Wir entscheiden heute über den Standort des neuen Grundbuchamtes. Zugegeben, an beiden Standorten, also in Wohlen und in Bünzen, können geeignete Räumlichkeiten angemietet und die Führung der Grundbuchämter gewährleistet werden. Dennoch bietet der
Standort Bünzen für alle Beteiligten entscheidende Vorteile.
Punkt 1 ist, dass nach der Zusammenlegung der Grundbuchämter der Standort Bünzen geografisch
ideal ist für die beiden Bezirke Bremgarten und Muri.
Punkt 2 ist, dass die Erreichbarkeit am Standort Bünzen ebenso gut ist, wie in Wohlen.
Für mich entscheidend für den Standort Bünzen ist Punkt 3, und das sind die Kosten. Der Kostenfaktor müsste eigentlich genügen, sich für Bünzen zu entscheiden. Ein entscheidender Punkt für den
Standort Bünzen ist aber auch die Ansiedlung von qualifizierten Arbeitsplätzen in der Gemeinde Bünzen. Auf Bundes- aber auch auf kantonaler Ebene werden grosse Anstrengungen unternommen, um
in ländlichen Gegenden zusätzliche Arbeitsplätze anzusiedeln. Mit der Wahl von Bünzen haben wir
heute die Möglichkeit, diese Ziele umzusetzen. Mit dem Vermieter der fenaco Schweiz und der Landi
Freiamt, welche zur fenaco-LANDI Gruppe gehört, und der Gemeinde Bünzen haben wir auf Jahre
hinaus sichere Partner, die sich um den Standort Bünzen kümmern würden.
Man kann es aber auch so sagen: Wohlen verliert wenig, wenn das Grundbuchamt nicht kommt und
Bünzen gewinnt viel. Stimmen Sie für den Standort Bünzen und sichern Sie einen guten Standort im
Freiamt.
Köchli Martin, Grüne, Boswil: Immer noch etwas mitgenommen von diesem Freiämter Sturm im Wasserglas, bin ich jetzt wirklich geneigt, nach allen Seiten Trost zu spenden. Und wenn man sich gegenseitig vorwirft, nicht ganz bei Trost zu sein, ist es wohl auch Zeit dafür.
Natürlich kann man jeden Entscheid bemängeln. Man kann sich füglich fragen, ob nun die Staatsanwaltschaft, die in unmittelbarer Nähe des Fest- und Konzertsaals des Klosters Muri geplant ist, dort
der richtige Standort ist. Denn es ist ja schon eine unterschiedliche Klientel, die da ein- und ausgeht.
Da muss man ja schon fast die Arie des Sarastro aus Mozarts Zauberflöte bemühen, um eine Brücke
vom Justiz- zum Kulturbetrieb zu schlagen. "In diesen heil’gen Hallen / kennt man die Rache nicht /
und ist ein Mensch gefallen / führt Liebe ihn zur Pflicht". Keine Angst, ich singe es Ihnen jetzt nicht vor.
Wenn dieser Grundsatz inspirierend auf die Arbeit der dort tätigen Behörde wirkt und es nicht nur Aufgabe der Justiz ist, Menschen zu richten, sondern sie auch aufzurichten und sie zu aufrichtigen Menschen zu machen, dann ist eben die Staatsanwaltschaft dort schon am richtigen Ort. Ich bin überzeugt, dass dieser Ort kraft seiner Geschichte und kraft seiner Ausstrahlung inspirierend wirken kann.
Er wirkt nicht nur auf die Kundschaft im Fest- und Konzertsaal inspirierend, sondern auch auf die
Kundschaft bei der Staatsanwaltschaft. Und wenn diese ihre Aufgabe im oben zitierten Sinn wahrnimmt, dann bin ich überzeugt, dass sie auf die ihr anvertrauten Menschen, die ja vielfach aus krankhaftem Antrieb ihre Taten begehen, heilend wirken kann.
4387
Art. 1888
8. Mai 2012
Sie können meine Rede gerne nachher kommentieren. Hören Sie jetzt zu!
Es bleibt die Frage nach dem richtigen Standort für das Grundbuchamt. Hier bin ich, wie es Vorredner
schon erwähnten, klar der Meinung, dass wir den frisch gedruckten Richtplan nicht gleich von Anfang
an löchern können; wir würden uns wirklich unglaubwürdig machen. Es kommt dazu, dass die Casa
Güpf in Wohlen ein gutes Beispiel ist, wie man funktionslos gewordene Strukturen reaktivieren und
einer neuen Nutzung zuführt beziehungsweise zuführen kann. Das möchte ich als Grüner honorieren.
Den Bewerbern aus Bünzen und der Landi Freiamt möchte ich die Idee und die Vision einer institutionalisierten und professionalisierten Regionalplanung beliebt machen, wo frei vom Durchgriff einseitig
wirtschaftlicher und politischer Interessen Grundlagen für eine Entwicklung des Freiamts erarbeitet
werden, die allen Menschen und dem ganzen Menschen in seiner kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Dimension gerecht werden. Wir brauchen eine gute Regionalplanung, damit das Freiamt ein
solches bleibt – oder wieder werden kann – und nicht im Beton einseitig wirtschaftlicher Interessen
und im tatsächlichen Beton versinkt. Nicht zuletzt aus bäuerlichem Eigeninteresse wäre es für eine
landwirtschaftliche Organisation eine vornehme Aufgabe, einer solchen Vision nicht nur Raum zu bieten, sondern sie engagiert mitzutragen.
Es bleibt noch anzufügen, dass ich mir mit dieser Haltung ein persönliches Problem einhandle, weil
ich mit dem Grundbuchverwalter von Muri, der da dezidiert anderer Meinung ist, ein sängerischfreundschaftliches Verhältnis pflege. Wir singen im gleichen Chor im Bass. Ich hoffe und bin überzeugt, dass wir Manns genug sind und unser freundschaftliches Verhältnis Grundlage genug ist, um
diese Dissonanz zu überwinden und aufzulösen. Sie können das gerne am Pfingstsonntagabend in
der Klosterkirche Muri überprüfen. Der Kirchenchor Muri gibt zusammen mit dem renommierten Orchester Cappricio Basel im Rahmen einer feierlichen Liturgie eine Missa solemnis des Johann Joseph
Fux. Es ist ein Klangerlebnis, das ich Ihnen nur empfehlen kann.
Damit will ich nur aufzeigen, dass auch wir Freiämter einmal Krach bekommen können, dass wir aber
auch Wege kennen, um wieder zueinander zu finden.
Jauslin Matthias, FDP, Wohlen: Selbstverständlich spreche ich mich für den Standort Wohlen aus. An
dieser Stelle möchte ich mich auch bei der Verwaltung und beim Regierungsrat bedanken, dass sie
bei diesem Geschäft 100-prozentig den Richtplan umsetzen wollen und nachvollziehen, was wir im
Grossen Rat dazumal beschlossen haben: "Zentrale Einrichtungen gehören in Zentrumsgemeinden."
Dieser Grundsatz funktioniert im restlichen Aargau zur Zufriedenheit aller. Hier stimmen die Infrastruktur, das Umfeld und das übergeordnete Verkehrsnetz.
Beim Verkehrsnetz möchte ich kurz auf den ÖV zu sprechen kommen. Wir haben Votanten gehört, die
sagen, dass beide Standorte gleich gut erschlossen wären. Wenn Sie die ÖV-Berechnungsformel
kennen, mit der die Gemeindebeiträge berechnet werden, dann kommen Sie zu einem anderen
Schluss. Daraus lässt sich nämlich lesen, dass die Gemeinde Wohlen 4,2-mal besser erschlossen ist.
Wie komme ich auf diese Zahl? Der ÖV-Beitrag 2012 pro Einwohner für die Gemeinde Bünzen liegt
bei 33,13 Franken und für die Gemeinde Wohlen bei 138.51 Franken. Wer hier behauptet, diese zwei
Gemeinden seien gleich gut erschlossen, sollte einmal den Fahrplan konsultieren und sämtliche Verbindungen in alle Richtungen vergleichen.
Ich bitte Sie, sich beim Grundbuchamt der Bezirke Muri und Bremgarten für den Standort Wohlen zu
entscheiden. Die Vorteile überwiegen klar. Der Richtplan ist zu 100 Prozent umgesetzt. Wir versichern
Ihnen vonseiten des Gemeinderats, dass die Umsetzung sehr schnell vonstatten gehen wird. Wir haben bereits voraus gearbeitet., so dass wir am kommenden Montag, den 14. Mai 2012, die entsprechende Baubewilligung erteilen könnten. Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Gautschy Renate, FDP, Gontenschwil: Zum Geschäft 12.26 Standort der Grundbuchämter Bremgarten und Muri könnten wir jetzt die Diskussion über die Funktion von Kernstädten, Landgemeinden und
Agglomerationsgemeinden ausführlich führen. Grundsätzlich sollen für die Bürger Möglichkeiten geschaffen werden, gleichzeitig oder in einem Gang verschiedene sogenannte Einkäufe oder Besorgungen tätigen zu können. Ich habe grosses Verständnis für die Anliegen der Gemeinde Bünzen. Ich
bedaure ausserordentlich, dass man sich in der Region nicht selbst einigen und dadurch stärken
konnte. In diesem Bereich stehen elektronische Veränderungen an. Der Regierungsrat hat sorgfältig
geprüft, in einer nicht einfachen Lage und schlägt die Zentrumsgemeinde und den Zentrumsstandort
Wohlen vor. Stimmen Sie in diesem Fall für die Zentrumslösung in Wohlen.
Dr. Hofmann Urs, Regierungsrat, SP: Sein oder nicht sein, das ist hier nicht die Frage. Es geht nur
um die Standortwahl zwischen Bünzen und Wohlen.
Ich möchte kurz zurückblenden, welches die Ursache für die heute geführte Diskussion ist. Es entsprach der Absicht des Regierungsrats, die Frage einer Neukonzipierung der Grundbuchämter erst
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nach der Erfassung der elektronischen Grundbuchdaten, also nach 2015, an die Hand zu nehmen und
Ihnen dann einen Vorschlag für die Neuplatzierung der Grundbuchämter im ganzen Kanton zu unterbreiten. Deshalb war vorgesehen, das Grundbuchamt des Bezirks Muri weiterhin in der Gemeinde
Muri zu belassen. Der entsprechende Vorschlag wurde Ihnen vor bald einem Jahr unterbreitet. Der
Grosse Rat hat diesen Vorschlag zurückgewiesen. Zu einer grösseren Diskussion kam es damals
nicht. Die Grossrätinnen und Grossräte des Bezirks Muri haben sich in diesem Saal nicht für den
Standort in Muri eingesetzt. Der Regierungsrat wurde angehalten, günstigere Varianten zu suchen
und vor allem auch eine gemeinsame Lösung mit dem Grundbuchamt Bremgarten zu prüfen. Der
Regierungsrat hat diesen Auftrag umgesetzt. Im Verlauf des letzten Sommers wurden sämtliche vorgeschlagenen Standorte einer näheren Überprüfung unterzogen. Der nun auch zur Diskussion stehende Standort Landi Bünzen wurde damals von niemandem ins Spiel gebracht, weder vom Grundbuchverwalter in Muri noch von den Grundeigentümern selbst. Deshalb wurden einander zunächst die
Variante Casa Güpf und andere Standorte im Bezirk Muri gegenüber gestellt.
Darauf basierte auch der Vorschlag des Regierungsrats, welcher Ihnen anfangs dieses Jahres zugestellt wurde. Erst anfangs dieses Jahres wurde die Variante Landi Bünzen ernsthaft ins Spiel gebracht. Wir wollten eine nochmalige Rückweisung und eine unerspriessliche Diskussion um mögliche
Alternativen vermeiden und haben deshalb mit einem erheblichen Aufwand alle möglichen und denkbaren Varianten, darunter auch die Landi Bünzen, einer vertieften Überprüfung unterzogen. Ich persönlich habe sowohl die Casa Güpf als auch die Landi in Bünzen besucht, um mir vor Ort ein Bild über
diese Alternativen zu machen. Die Zusammenlegung der Grundbuchämter der Bezirke Muri und
Bremgarten ist heute ein Einzelfall. Wie es mit den übrigen Grundbuchämtern weitergehen soll, wird
Gegenstand vertiefter Abklärungen sein. Wenn Sie also heute zu dieser Zusammenlegung Ja sagen,
ist das kein Präjudiz für andere Regionen. Auch der Standort, an dem ein Grundbuchamt im Gebiet
Freiamt für lange Zukunft angesiedelt werden soll, ist insofern nicht ein für allemal entschieden.
Ebenso ist die Frage, wie viele Grundbuchämter es im ganzen Kanton Aargau überhaupt braucht,
noch offen. Ob diese Grundbuchämter noch Publikumskontakt haben und wie stark diese Frequenzen
sein werden, das sind offene Fragen, die wir in den nächsten Monaten näher zu prüfen haben. Heute
geht es somit nicht um eine Lösung, die mit Sicherheit für die nächsten 15 Jahre Bestand haben wird.
Der heutige Entscheid muss keine definitive Lösung sein.
Zu den beiden Standorten Casa Güpf in Wohlen und Landi Freiamt in Bünzen habe ich folgende Anmerkungen: Die Grundsatzfrage ist, ob der Standort eines Grundbuchamtes überhaupt eine Rolle
spielt? Kann man einen beliebigen Standort wählen, weil kein Mensch mehr auf dieses Grundbuchamt
geht, ausser die Angestellten des Grundbuchamtes selbst? In Zukunft wird alles elektronisch abgewickelt werden. So mag künftig unser Umgang mit den Grundbuchämtern ohne persönliche Kontakte
erfolgen. Bis heute ist dies nicht der Fall. Bis vor Kurzem legten auch die Grundbuchverwalter immer
Wert darauf, dass ihre Ämter an zentralen Orten platziert sein sollten, weil sie einen regen Kundenkontakt hätten und eine gewisse Repräsentativität der Grundbuchämter ein wesentlicher Faktor sei.
Heute spielt dies offenbar keine entscheidende Rolle mehr. Diese Veränderung in der Wahrnehmung
dieser Ämter haben wir bei diesem Entscheid zu berücksichtigen.
Der Regierungsrat ist immer noch der Ansicht, dass der Standort eines Grundbuchamtes nicht völlig
nebensächlich sein soll. Es handelt sich nicht um reine Backoffices, die irgendwo angesiedelt werden
können. Sonst könnte man das Grundbuchamt Freiamt auch in einem anderen Bezirk platzieren. Wir
sind der Ansicht, dass die Nähe des Grundbuchamtes zur Bevölkerung und den Notaren, die mit dem
Grundbuchamt zusammenarbeiten, nach wie vor eine gewisse Bedeutung haben soll. Deshalb ist die
Lage des Standorts nicht völlig belanglos.
Wenn man davon ausgeht, dass der Standort eine gewisse Rolle spielt, welches ist nun der vernünftige, ideale Standort? Von verschiedenen Votantinnen und Votanten wurde auf den Richtplan verwiesen. Im Richtplan hat der Grosse Rat festgelegt, dass öffentliche Institutionen grundsätzlich in Zentrumsgemeinden anzusiedeln sind. Es ist eine Binsenwahrheit, dass Büroräumlichkeiten in Zentrumsgemeinden teurer sind als in Landgemeinden. Wir würden wahrscheinlich auch im Bezirk Muri noch
günstigere Objekte finden, als es die Landi Bünzen ist. Dies unter der Prämisse, dass der Standort
keine Rolle spielt.
Die Frage, die Sie zu entscheiden haben, lautet: Soll der Grundsatz des Richtplans hier durchbrochen
werden, indem Bünzen, das wahrscheinlich von niemandem als Zentrumsgemeinde des Freiamts
bezeichnet wird, der Standort des neuen Grundbuchamtes wird? Oder soll der neue Standort in Wohlen sein? Wohlen ist die Zentrumsgemeinde des Freiamts.
Das ist ein Entscheid nur für diese Region. Aber dieser Entscheid hat auch präjudiziellen Charakter für
künftige Standortentscheide in anderen Regionen. Wenn nämlich auch da nur noch die Kosten ent-
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scheidend sind und nicht mehr der Ort, an dem eine Institution angesiedelt wird, dann hätte der Regierungsrat auch bei künftigen Standortentscheiden selbstverständlich weiter Ausschau zu halten. Dann
muss eine Institution nicht in Aarau angesiedelt werden, sie kann in Gränichen, Teufenthal, Erlinsbach
oder in Densbüren eingerichtet werden. Wahrscheinlich bekommen wir dort günstigere Büroräumlichkeiten als im näheren Umfeld der Kantonshauptstadt. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns heute für
Institutionen, die mit einem Grundbuchamt vergleichbar sind einen Fingerzeig für künftige Standortentscheide geben,.
Nebst dieser Frage der Umsetzung des Richtplans geht es auch um eine Würdigung der beiden Objekte. Der Regierungsrat hat Ihnen dargelegt, dass grundsätzlich beide Objekte möglich und denkbar
sind. Ich möchte es hier nochmals unterstreichen, dass auch in der Landi Bünzen ein zweckmässiges
Grundbuchamt, vom Objekt her gesehen, eingerichtet werden kann. Es ist kein untaugliches Objekt.
Am Schluss ist es eine Interessenabwägung, die von Ihnen getroffen werden muss.
Der Regierungsrat hat aufgrund der näheren Prüfung der beiden Objekte, auch unter dem Aspekt der
Zweckmässigkeit, die Casa Güpf in Wohlen bevorzugt. Dies wurde nicht nur wegen der Lage im Zentrum der Gemeinde Wohlen so entschieden, die mit den besseren Möglichkeiten für das Personal – sei
es im Bereich der Freizeitgestaltung oder der Verpflegung – ausgestattet ist, sondern auch aufgrund
der Repräsentativität der Räumlichkeiten sowie der internen Erschliessung des Gebäudes mit einem
normalen Lift. Die Landi Freiamt in Bünzen wäre nur mit einem Treppenlift ausgestattet, den wir zu
Lasten des Kantons installieren würden. Die entsprechenden Kosten wurden erfasst und sind Ihnen
offengelegt worden.
Aufgrund dieser Umstände und der Vorteile im Bereich der Daten-Ersterfassung für die nächsten Jahre ist der Regierungsrat unter Berücksichtigung der Kostensituation der Ansicht, dass die Zentrumslage in Wohlen und die Vorteile des Objekts im Einzelnen bei der Casa Güpf überwiegen. Er beantragt
Ihnen, den Entscheid für die Platzierung des Grundbuchamtes Freiamt entsprechend zu treffen.
Es ist unbestritten, dass kostenmässig die Variante Landi Freiamt in Bünzen obsiegt. Rund
600’000 Franken mit einem Zeithorizont von 15 Jahren sind rund 40’000 Franken pro Jahr, die bei
einer Standortwahl Landi Bünzen eingespart werden können. Für den Regierungsrat sind diese Mehrkosten kein völliger Nonvaleur oder ein nebensächlicher Betrag, aber sie sind doch, unter Berücksichtigung der übrigen, Ihnen dargelegten Überlegungen, nicht ausschlaggebend und nicht entscheidend.
Wir bitten Sie deshalb, unserer Vorlage zuzustimmen und sich für den Standort Wohlen zu entscheiden.
Im Übrigen danke ich Ihnen für die positive Aufnahme der Vorlage, was den Ausbau der Lokalitäten
für die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Muri und in Bremgarten betrifft. Diesbezüglich haben Sie
und der Regierungsrat Grundsatzentscheide getroffen, wonach die Gerichte und Staatsanwaltschaften
auch künftig in den Bezirkshauptorten angesiedelt sein werden. Sie erinnern sich, dass es bereits
damals eine Diskussion gab. Man diskutierte, ob die Gemeinde Wohlen nicht der richtige Standort für
die Staatsanwaltschaft sei. Damals wurde dem staatspolitischen Gedanken der Bezirkshauptorte eine
wesentliche Bedeutung zugemessen. Bei der Wahl eines Standorts für das Grundbuchamt steht dieser staatspolitische Aspekt nicht mehr im Zentrum.
Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins, Präsidentin der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben
(VWA): In der Detailberatung wurde zuerst über die Frage diskutiert, ob eine Zusammenlegung der
beiden Grundbuchämter Bremgarten und Muri sinnvoll ist. Bis zu diesem Zeitpunkt war vom Regierungsrat immer signalisiert worden, dass über eine Zusammenlegung von Grundbuchämtern im Kanton Aargau erst nach Einführung des elektronischen Grundbuchs GRUNAG diskutiert werden soll. Für
Bremgarten ist dies für Ende 2013 vorgesehen, für Muri im Jahr 2016. Zusammen mit dem Regierungsrat ist die Kommission VWA aber der Meinung, dass einerseits aus Kostengründen – aber auch
aus langfristigen Effizienzgründen – eine Zusammenlegung zum jetzigen Zeitpunkt mehr Sinn macht,
als für einen relativ kurzen Zeitraum getrennte Standorte für beide Grundbuchämter zu finden.
Die Kommission VWA stimmte deshalb vor der Detailberatung über die möglichen Standorte über
Antrag 1 ab:
Es wurde die Zusammenlegung der Grundbuchämter Bremgarten und Muri zum Grundbuchamt für
die Bezirke Bremgarten und Muri beschlossen.
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Der Antrag 1 wurde mit 13 gegen 0 Stimmen beschlossen.
Als Folge dieser Abstimmung fallen sechs vom Regierungsrat vorgeschlagene Varianten weg. Es
verbleiben für die zusammengelegten Grundbuchämter die Casa Güpf in Wohlen und das Landi Verwaltungsgebäude in Bünzen.
Die Kommissionsmitglieder machten sich den Entscheid nicht einfach. Die Vor- und Nachteile der
zwei Varianten wurden sorgfältig gegeneinander abgewogen. Erreichbarkeit, Platzverhältnisse, Ausbaustandard und als Hauptargument die Kosten der beiden Standorte spielen für den Entscheid eine
Rolle. Die Kundenfrequenz wird sich gemäss Auskunft des Regierungsrats nach Einführung von
GRUNAG auf ein absolutes Minimum beschränken und kann deshalb als Argument nur bedingt gelten.
Die Vorschläge für das Landi Bürogebäude in Bünzen wie auch für die Casa Güpf in Wohlen kamen
vom Regierungsrat. Folglich sind beide Standorte mögliche Standorte, denn sonst wären sie ja nicht
vorgeschlagen worden. Demzufolge muss ein Grundbuchamt auch nicht gezwungenermassen in einem Hauptort angesiedelt werden. Vor allem auch, wenn man bedenkt, dass gemäss Regierungsrat
die Anzahl Grundbuchämter im Kanton Aargau längerfristig noch mehr konzentriert werden könnte.
Unter anderem aus folgenden Gründen entschied sich eine Mehrheit der Kommission schliesslich für
den Standort Bünzen:
Erreichbarkeit: Das Landi Bürogebäude befindet sich direkt neben dem Bahnhof Boswil.
Es ist ein neues Bürogebäude, welches nach Mieterwunsch und demzufolge kostengünstig ausgebaut
werden kann. Beide Grundbuchverwalter bevorzugen den Standort Bünzen.
Als Hauptargument sind jedoch die Kosten zu nennen: einerseits die Investitionskosten, andererseits
die wiederkehrenden Kosten. Der Unterschied beträgt zwischen Casa Güpf und Landi Bünzen
600’000 Franken.
Deshalb schlägt die Kommission als Standort für die beiden Grundbuchämter Bremgarten und Muri
die Landi Freiamt in Bünzen vor. Dies wurde mit 7 gegen 6 Stimmen gutgeheissen.
Zu Antrag 2: Der revidierte Antrag 2 lautet: "Für den Mieterausbau und den Mietzins in der Landi
Freiamt in Bünzen wird ein Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von 869’000 Franken und
für einen jährlich wiederkehrenden Nettoaufwand von 77‘000 Franken beschlossen. Der einmalige
Kreditanteil passt sich um die indexbedingten Mehr- oder Minderaufwendungen an."
In der Detailberatung für die baulichen Anpassungen für die Staatsanwaltschaft Muri – Bremgarten
und die Bezirksgerichte Bremgarten und Muri wurde vor allem auf die sehr hohen Quadratmeterpreise
und Ausbaukosten aufmerksam gemacht. Der Bedarf ist jedoch unbestritten und so wurden die Anträge 3 und 4 mit 13 gegen 0 Stimmen genehmigt.
Keine Wortmeldungen
Abstimmung
Antrag 1 wird mit 120 gegen 0 Stimmen gutgeheissen.
Antrag 2: In der Abstimmung zwischen dem Antrag der Kommission und demjenigen des Regierungsrats entscheidet sich der Rat mit 66 gegen 58 Stimmen für den Antrag des Regierungsrats.
Antrag 3 wird mit 101 gegen 20 Stimmen gutgeheissen.
Antrag 4 wird mit 111 gegen 13 Stimmen gutgeheissen.
Beschluss
1. Es wird die Zusammenlegung der Grundbuchämter Bremgarten und Muri zum Grundbuchamt für
die Bezirke Bremgarten und Muri beschlossen.
2. Für den Mieterausbau und den Mietzins in der Casa Güpf in Wohlen wird ein Kleinkredit für einen
einmaligen Nettoaufwand von Fr. 1'154'000.– (Schweizerischer Baupreisindex, Nordwestschweiz,
Bürogebäude, Indexstand 1. Oktober 2010) und für einen jährlich wiederkehrenden Nettoaufwand
von Fr. 98'000.– beschlossen. Der einmalige Kreditanteil passt sich um die indexbedingten Mehroder Minderaufwendungen an.
3. Für die Anpassungen der Belegung und die baulichen Anpassungen im Klosterflügel Süd in Muri für
das Bezirksgericht Muri und die Staatsanwaltschaft Muri–Bremgarten wird ein Kleinkredit für einen
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einmaligen Nettoaufwand von Fr. 2'527'000.– (Schweizer Baupreisindex, Nordwestschweiz, Bürogebäude; Indexstand 1. Oktober 2010) beschlossen. Der Kleinkredit passt sich um die indexbedingten Mehr- oder Minderaufwendungen an.
4. Für die Anpassung der Belegung und die baulichen Anpassungen im Gebäude Rathausplatz 1/3 in
Bremgarten für das Bezirksgericht Bremgarten wird ein Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von Fr. 512'000.– (Schweizer Baupreisindex, Nordwestschweiz, Bürogebäude; Indexstand
1. Oktober 2010) beschlossen. Der Kredit passt sich um die indexierten Mehr- und Minderaufwendungen an.
Aargauische Kantonalbank; Wahl des Bankratspräsidenten für den Rest der Legislaturperiode
2009/2013; 2. Wahlgang
(vgl. Art. 1887), Seite 4383
Keller Martin, SVP, Obersiggenthal: Ich wiederhole meine Antrag. Ich bitte Sie im Namen der SVPFraktion, dem Antrag auf Zurückweisung des Geschäftes an den Regierungsrat mit dem Auftrag zur
Überprüfung unter Einbindung weiterer Kandidaturen zuzustimmen.
Zur Begründung: Wir möchten nicht, dass die Wahl des Bankratspräsidenten zu einem Lotteriespiel
verkommt. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu!
Schreiber-Rebmann Patricia, Grüne, Wegenstetten: Das heutige Wahlgeschäft ist seit Längerem bekannt. Wir hatten im Büro die Möglichkeit, das Vorgehen zu diskutieren. Ausserdem hatten wir in den
Fraktionen die Möglichkeit, die Kandidaten einzuladen. Ich zitiere aus einem Brief des Bankrats: "Beide Kandidaten werden vom Bankrat als fach- und sachkundig und hervorragend qualifiziert bezeichnet." Diese Ausgangslage zeigt auf, dass wir heute diese Wahl durchführen können. Seit der Diskussion im Büro sind nach unserer Kenntnis keine neuen Ergebnisse bekannt geworden. Ich bitte Sie
deshalb, das Wahlgeschäft durchzuziehen.
Dr. Heller Daniel, FDP, Erlinsbach: Diejenigen, die dabei waren wissen es: Ein Ziel der AKBGesetzesrevision 2007 war eine gewisse Entpolitisierung in der Besetzung dieser wichtigen Ämter.
Die Führung von modernen Finanzdienstleistern erträgt im heutigen Umfeld das alte System nicht
mehr. Das alte System bestand unter anderem darin, verdiente Parteihonoratioren mit Mandaten zu
belohnen. Wir haben es erlebt, wie Banken 2008/2009 reihenweise falliert sind – private wie staatliche
Bankinstitute.
Man muss ja als abschreckendes Vorbild hier nicht gescheiterte Kantonalbanken heranziehen, wie
beispielsweise Solothurn. Man kann auch auf die deutschen Landesbanken verweisen. Diese wurden
von verdienten ehemaligen Politikern in der Subprime-Krise nach 2007/2008 fast reihenweise an die
Wand gefahren; die Landesbank von Sachsen, die NordLB, die Landesbank von Rheinland-Pfalz und
die WestLB.
Bankrat und Regierungsrat haben aufgrund eines breit durchgeführten Auswahlprozederes Herrn
Dieter Egloff vorgeschlagen. Dieter Egloff hat sich aufgrund seiner beruflichen und fachlichen Qualifikationen durchgesetzt und nicht aufgrund eines Parteibuches. Er kennt die AKB, da er unter anderem
Vorsitzender des anspruchsvollen Audit-Komitees ist. Dieses Komitee durchleuchtet die Bank regelmässig. Er besitzt alle Qualifikationen, um die Bank kompetent zu führen. Nach Bekanntwerden des
WEKO-Verfahrens haben Bankrat und Regierungsrat die Rolle des Kandidaten Egloff im Verwaltungsrat einer der betroffenen Firmen minutiös abgeklärt. Die Integrität und das Verhalten von Dieter Egloff
haben sich als einwandfrei erwiesen. Die Gewährsfrage stellt sicht nicht. Diejenigen, die in Bankverwaltungsräten sind, wissen, was die Gewährsfrage bedeutet (finma-Richtlinie vom 13.3.2010).
Dass nun der intern unterlegene AKB-Vizepräsident von seiner Partei ins Rennen geschickt wird, stört
uns nur insofern, als damit wieder die parteipolitische Taktiererei der fachlichen und sachlichen Qualität und Objektivität übergeordnet wird. Hier lässt die AKB-Initiative grüssen, die die SP in diesem Rat
vor einem Monat behandeln liess. Als Demokraten stellen wir uns aber natürlich dieser Ausmarchung
in der Überzeugung, dass selbst, wenn beide Kandidaten fachlich und persönlich gleichwertig zu beurteilen wären, wir dem Wahlantrag von Regierungsrat und Bankrat folgen sollten und zwar aus folgenden Gründen:
Wir sind zum einen der klaren Meinung, dass für die AKB-Führung Dieter Egloff der bessere Kandidat
ist. Durch Reduktion seiner anwaltschaftlichen Tätigkeit wird er sich die nötigen zeitlichen Ressourcen
schaffen. Andere Verwaltungsratsmandate sind für die VR-Tätigkeit in einer Bank nie von Schaden.
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Es ist nützlich, wenn man Einblick in diejenigen Firmen und Wirtschaftsunternehmen hat, mit denen
die Bank nachher Geschäfte tätigen muss. Er gehört zudem auch einer jüngeren Generation an, als
das Gros des Bankrats.
Wir setzen mit seiner Wahl auch ein Signal in Richtung nächste Führungsgeneration. Die Wahl des
intern unterlegenen 64-jährigen Vizepräsidenten würde zum anderen das Gremium jetzt unnötig belasten. Wenn wir das Geschäft zurückweisen, wissen wir nicht, was der Bankrat dann machen muss.
Er muss zuerst seine internen Verhältnisse klären und dann wahrscheinlich eine Ausschreibung veranstalten. Der Bankrat kennt seine Mitglieder, denn sie arbeiten zum Teil seit 7 – 10 Jahren zusammen. Sie haben klar entschieden, wen sie an der Spitze der Bank haben möchten.
Ich denke, wir sollten das tun, was im Interesse der Bank ist. Die Bank braucht jetzt per September
eine neu gestaltete Führung. Wenn wir im Sinne des Kantons – und das sollten wir, denn es ist unsere
Bank – entscheiden, dann sollten wir jetzt dem Sinn und Geist des Gesetzes Nachachtung verschaffen und dem Vorschlag, den uns die fachlichen und zuständigen Gremien unterbreiten, folgen. Weisen
Sie das Geschäft bitte nicht zurück, sondern nehmen Sie heute diese Wahl vor, damit diese Bank
nachher wieder in Ruhe ihre Tätigkeit ausüben kann. Das schulden wir der Aargauischen Kantonalbank und der Öffentlichkeit. Ich bitte Sie, so abzustimmen.
Egli Dieter, SP, Windisch: Ich muss den implizierten Vorwurf von Dr. Daniel Heller, dass die Kandidatur von Jörg Stumpf nur parteipolitisch bedingt ist, mit aller Entschiedenheit zurückweisen.
Wir als Grosser Rat sind ein politisches Gremium und wir treffen heute eine politische Wahl. So, wie
auch der Vorschlag des Bankrats für Dieter Egloff letztlich ein politischer Akt war. Es ist die Wahl eines politisch zusammengesetzten Gremiums.
Es wurde über die beiden Kandidaten gesprochen. Ich bitte Sie, vergleichen Sie noch einmal die beiden Lebensläufe der Kandidaten. Sie werden sehen, dass der Kandidat Jörg Stumpf fachlich sehr
geeignet ist. Er verfügt über jahrelange Bank- und Finanzerfahrung. Und ich finde es sehr wichtig,
dass er sieben Jahre lang Vizepräsident eben dieses Bankrats war. Er hat in dieser Funktion den Präsidenten mehrfach und auch für längere Zeit vollständig vertreten.
Das ist die entscheidende Frage: Es geht um Corporate Governance. Ich benutze damit eine Bezeichnung, die die FDP selbst auch sehr gerne immer wieder vorbringt.
Treffen Sie jetzt eine sachliche Entscheidung und eine sachliche Wahl. Treffen Sie auch eine politische Wahl, aber eben keine parteipolitische Wahl.
Dr. Stüssi-Lauterburg Jürg, SVP, Windisch: Wem sind wir verpflichtet? Natürlich dem Kanton, den
Gesetzen, dem Gewissen. Da kann doch kandidieren wer will und wir nehmen aufgrund der Kandidaturen unsere freie Verantwortung wahr. Die beiden führenden Kandidaten haben hier in diesem Saal
im 1. Wahlgang keine Mehrheit erhalten. Da müssen wir doch auch im Interesse des Kantons und der
Kantonalbank eine bessere Ausgangslage schaffen. Genau zu dieser besseren Ausgangslage führt
uns der Antrag von Martin Keller. Er ist nämlich klar. Er hat es deutlich gesagt und ich wiederhole es
nochmals: Er will mehr und andere Kandidaten! Jawohl, Sie können mir widersprechen, wenn es nicht
stimmen sollte. In diesem Sinn sollten wir seinen Antrag unterstützen. Wenn man ausschreibt und
Transparenz schafft, ja was soll denn daran schädlich sein?
Ich bitte Sie, den Antrag Keller zu unterstützen.
Dr. Jenni Felix, GLP, Oberwil-Lieli: Der offizielle Kandidat ist durchgefallen. Wenn man das Resultat
des 1. Wahlganges anschaut, dann ist klar, dass eben doch die Parteipolitik eine Rolle gespielt hat.
Die Kandidaten oder die Nicht-Kandidaten, die noch Stimmen erhalten haben, sind aus der gleichen
Partei wie der durchgefallene Kandidat. Es gibt heute nur einen wählbaren Kandidaten. Wir werden
diese Person einstimmig wählen.
Es wird im Moment nichts bringen, eine weitere Suche einzuleiten. Aber die weitere Suche kann vielleicht beginnen, denn wir müssen uns bewusst sein, dass wir heute einen Übergangspräsidenten
wählen. Daneben sollten wir uns bewusst sein – und das sollen sich vor allem der Regierungs- und
Bankrat zu Herzen nehmen – dass das Parlament kein Kopfnickergremium ist, sondern wählen will.
Wir wünschen bei zukünftigen Wahlen in dieser Form Zweiervorschläge von ihnen!
Abstimmung
Der Antrag von Martin Keller wird mit 62 gegen 59 Stimmen abgelehnt.
(Das Ergebnis der Wahl wird anlässlich der Nachmittagssitzung des Grossen Rats bekannt gegeben.)
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1889 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG); Totalrevision; 1. Beratung;
Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO), Änderung;
Eintreten
Vorlage des Regierungsrats vom 23. November 2011 samt der Synopse mit den abweichenden Anträgen der Kommission für Justiz (JUS) vom 27. Februar 2012, denen der Regierungsrat teilweise
zustimmt.
Scholl Herbert H., FDP, Zofingen, Präsident der Kommission für Justiz (JUS): Zur Ausgangslage der
Totalrevision:
Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht soll total revidiert und der neueren Bundesgerichtspraxis sowie dem Revisionsentwurf für das schweizerische Bürgerrechtsgesetz angepasst
werden. Einzelne Bestimmungen des geltenden kantonalen Bürgerrechtsgesetzes widersprechen den
Regelungen auf Bundesebene. Da sich die eidgenössischen Räte mit der Revision des Bundesgesetzes über das Bürgerrecht schwer tun, liegt zum heutigen Zeitpunkt die definitive Fassung des neuen
Bundesrechts noch nicht vor.
Zu den Zielen der kantonalen Revision:
Das Bürgerrecht durch Abstammung oder Einbürgerung soll wie bisher beibehalten werden. Bei der
Einbürgerung sollen die zum Teil sehr unterschiedlich beurteilten Voraussetzungen in den Aargauer
Gemeinden vereinheitlicht werden. Insbesondere sind die sprachlichen und staatsbürgerlichen Kenntnisse nach kantonal einheitlichen Vorgaben zu prüfen. Die eigentlichen Prüfungen sollen immer noch
die Gemeinden durchführen. Grundsätzlich sollen nur Personen eingebürgert werden, die in unsern
Staat und unsere Gesellschaft integriert sind und sich in deutscher Sprache ausdrücken können. Diese kantonale Totalrevision ist der Versuch, die politischen und verwaltungsrechtlichen Aspekte der
Einbürgerungsakte zu vereinen. Unübersehbar ist der bundesrechtliche Einfluss, der die Einbürgerungen immer mehr zu Verwaltungsakten macht und die früher dominierenden politischen Einflüsse zurückdrängt. So sind denn auch Einbürgerungsentscheide der Gemeinden und des Grossen Rats
rechtlich anfechtbar geworden. Umso mehr ist in unserem kantonalen Gesetz der rechtlich zulässige
Beurteilungsspielraum klar zu definieren, was nach der Kommissionsmehrheit mit diesem Gesetzesentwurf gelungen ist.
Zu den Kommissionsberatungen:
Die Kommission hat sich mit dem regierungsrätlichen Entwurf in drei Sitzungen befasst. Sie hat dabei
mit unterschiedlichen Mehrheiten weitgehend den regierungsrätlichen Entwurf übernommen. Es besteht noch eine einzige Differenz, die bloss redaktioneller Art ist.
Die gesuchstellenden Personen müssen innerhalb der bundesrechtlichen Aufenthaltsdauer in der
Schweiz von zurzeit zwölf Jahren während drei Jahren in der Gemeinde gewohnt haben, die ihr Einbürgerungsgesuch behandelt. Von diesen drei Jahren muss ein Jahr unmittelbar vor der Einreichung
des Gesuchs liegen. Im Entwurf zum schweizerischen Bürgerrechtsgesetz ist eine Verkürzung der
Aufenthaltsdauer in der Schweiz von zwölf auf acht Jahre vorgesehen. Zentral sind die Voraussetzungen der erfolgreichen Integration sowie die sprachlichen und staatsbürgerlichen Kenntnisse. Die Achtung der Werte der Verfassung soll durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung bestätigt werden. Umfassend wird auch die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geprüft.
Dazu sind die erforderlichen Dokumente vorzulegen. Neu ist die Publikation der Einbürgerungsgesuche. Die Gemeinderäte prüfen die Einbürgerungsvoraussetzungen und veröffentlichen anschliessend
die Gesuche in ihrem amtlichen Publikationsorgan. Jede Person kann innert 30 Tagen dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Damit können allfällige Einwendungen rechtzeitig vorgebracht werden. Die Gemeinden sollen selber in ihrer Gemeindeordnung entscheiden, ob
wie bisher die Gemeindeversammlungen und Einwohnerräte oder der Gemeinderat für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts zuständig ist. Der Gemeinderat kann für die Prüfung der Integration
der Gesuchstellenden eine Kommission einsetzen. Gegen die Beschlüsse der Gemeinderäte, der
Gemeindeversammlungen und der Einwohnerräte zu Einbürgerungsgesuchen ist das Referendum
von Bundesrechts wegen ausgeschlossen. Für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts und damit der
eigentlichen Einbürgerung bleibt der Grosse Rat zuständig. Künftig soll eine separate Einbürgerungskommission unseres Rates die Beschlüsse des Plenums vorbereiten.
Zur Gesamtabstimmung:
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8. Mai 2012
Art. 1887
Die Kommission für Justiz hat dieser Totalrevision in der Schlussabstimmung mit 8 gegen 0 Stimmen,
bei 4 Enthaltungen, zugestimmt. Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und sie in 1. Beratung
zum Beschluss zu erheben.
Eintreten
Vorsitzende: Stillschweigend tritt die FDP-Fraktion auf die Vorlage ein.
Sommerhalder Martin, SVP, Schmiedrued: Die SVP stellt den Antrag auf Rückweisung der Botschaft
11.348, Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG); Totalrevision.
Zur Begründung: Was wir von der SVP-Seite nicht befürworten können, ist die jetzige Totalrevision.
Es ist bekannt, dass auf Bundesebene das Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer
Bürgerrechts, Bürgerrechtsgesetz (BüG) in einer Totalrevision bei den eidgenössischen Räten vorliegt. Es ist für uns unverständlich, dass der Gesetzesentwurf auf Bundesebene die Aufenthaltsdauer
von zwölf auf acht Jahre in der Schweiz heruntersetzt und somit der Entwurf des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes einem Entwurf folgt, der keine Grundlage bietet. Für die SVP gibt es noch andere
massgebende Punkte, die uns bewegen, einen Rückweisungsantrag zu dieser Botschaft zu stellen:
1. Die Niederlassungsbewilligung
2. Die Sprachkenntnisse
3. Die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
4. Die hängigen Strafverfahren bei Verbrechen und Vergehen, die Verlegung des Aufenthaltsortes
während des laufenden Verfahrens.
Wenn unserem Antrag auf Rückweisung der Botschaft 11.348 nicht stattgegeben wird, werden wir
unsere Anträge zu einzelnen Paragrafen stellen. Wenn zuletzt keine bessere Vorlage vorliegt, werden
wir nach der 2. Lesung das Behördenreferendum ergreifen.
Dr. Dieth Markus, CVP, Wettingen: Die CVP-BDP begrüsst das vorliegende Gesetz über das Kantonsund Gemeindebürgerrecht. Insbesondere steht die CVP hinter den Zielen. Dass die Voraussetzungen
für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger nun klar und kantonal einheitlich geregelt werden, dass weiterhin die Gemeinden die Integration und die Einhaltung der übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen abschliessend prüfen sowie dass Einbürgerungsverfahren fair, transparent, rechtsstaatlich korrekt und innert einer angemessenen Frist ablaufen. Erfreut konnte die CVP-BDP zur
Kenntnis nehmen, dass nun ein Gesetz vorliegt, welches im Gegensatz zur ursprünglichen Anhörungsbotschaft die Kernanliegen der CVP-BDP erfüllt Der CVP-BDP geht es unter anderem um die
Vereinheitlichung der Voraussetzungen für die Einbürgerung im gesamten Kanton. Alle Einbürgerungswilligen sollen für eine Einbürgerung das genau gleiche Anforderungsprofil erfüllen müssen. Dies
soll nun gemäss der Gesetzesvorlage durch eine sprachliche und staatsbürgerliche Einbürgerungsprüfung gewährleistet werden. Im Weiteren ist als Grundsatz im Gesetz festgelegt, dass die Gemeindeversammlung, beziehungsweise der Einwohnerrat, für die Einbürgerung abschliessend zuständig
bleibt. Der Regierungsrat schlägt vor, dass in der Gemeindeordnung eine Delegation an den Gemeinderat erfolgen kann. Dies erfordert eine obligatorische Volksabstimmung und eine Zustimmung der
Stimmberechtigten.
Die CVP-BDP hält den Grundsatz der Gemeindeautonomie hoch und kann dieser sehr hochgestellten,
demokratischen Entscheidmöglichkeit deshalb zustimmen. Die ursprüngliche Anhörungsvorlage hat
sich da in die richtige Richtung entwickelt und erfüllt unsere Anliegen. Wir sind für Eintreten.
Groux Rosmarie, SP, Berikon: Die SP tritt auf die Revision des Kantons- und Gemeindebürgerrechts
ein. Gerne hätten wir eine bahnbrechende Neuerung, wie zum Beispiel die Einbürgerungen im Kanton
per Geburt, befürwortet. Dass Personen, welche ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht haben,
das ganze Einbürgerungsverfahren durchlaufen müssen, wie andere Gesuchsteller, erscheint uns
ungerecht. Bereits in der Vernehmlassung sprachen wir uns für einen Verwaltungsakt der Einbürgerung aus, also für die Einbürgerung durch den Gemeinderat statt durch die Gemeindeversammlung
oder den Einwohnerrat. Die heute zur Diskussion vorgeschlagene Lösung mit der Wahl der Instanz
ermöglicht eine flexible Lösung für alle Gemeinden, welche hoffentlich mithilft, die Anzahl der Gesuche auf Gemeindeebene in nützlicher Frist zu behandeln. Dies wird auch den Verdacht auf Einbürgerungstourismus entkräften. Klare Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen, das Sprachverständnis, die
Integration und das Unterschreiben einer Erklärung zur Respektierung der Werte der Bundes- und
Kantonsverfassung unterstützen wir. Das Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der
Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung setzen wir voraus. Klare und
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kantonal einheitliche Regelungen bei der Einwirkung von Betreibungen, Strafanträgen oder Übertretungen auf die Einbürgerungsverfahren werden die Zahl der problematischen Dossiers vermindern.
Die Wiedereinsetzung einer Einbürgerungskommission wird durch die SP-Fraktion unterstützt.
Dadurch wird die Diskussion problematischer Dossiers wieder in einer Kommission geführt und die
zweite Diskussion in der Kommission für Justiz entfällt.
Die SP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein.
Weber Ruedi, Grüne, Menziken: Die Grünen bedanken sich bei allen Beteiligten und loben insbesondere die Arbeit des Departementes. Da ist das politisch Realisierbare sorgfältig in eine maximal pragmatische Form gegossen worden, und dies unter Berücksichtigung der Brisanz und der Empfindlichkeit beim vorliegenden Thema. Ich mag an dieser Stelle auch die konstruktive Kommissionsarbeit
loben, in der Hoffnung auf Fortsetzung hier in diesem Rat. Denn das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ist überfällig und bedarf heute dringend der Totalrevision.
Die Grünen haben sich anlässlich der Beratung grundsätzliche Gedanken zum Verhältnis BürgerStaat, respektive Einbürgerungswillige – Staatsbürgerschaft, gemacht. Und dies ganz gemäss dem
Motto: Frag dich nicht, was der Staat für dich tut, sondern was du für den Staat tun kannst. An diesem
Ziel orientieren wir uns. An diesem Ziel muss sich auch die Einbürgerung orientieren. Anstelle von
Tests und Gebühren hätten wir uns gut gemeinnütziges Arbeiten, eine Art Zivildienst, als Voraussetzung und Integrationskeim vorstellen können. Nun denn, die heutige Vorlage ist in einem guten Sinn
kantonal vereinheitlichend, fair, handlich, gemeindefreundlich, heimatgebend, transparent, gemeinsinnstiftend, staatsbildend und letztlich gut eidgenössisch.
Eine Schlüsselposition kommt dabei der Integration – und hier insbesondere unserer Sprache – zu.
Und wer es noch nicht getan hat, ist eingeladen, den aargauischen Einbürgerungstest auf dem Internet zu testen. Ich wünsche Glück. Ausgebürgert wird niemand.
Die Grünen treten ein und suchen sich ein anderes Wahlkampfthema.
Kerkhoven Adriaan, GLP, Brugg: Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht wird sehr
stark vom Bund vorgegeben. Es ist wichtig, dass der Kanton seine Spielräume trotz allem nutzt. Mögliche Kompromisse sind in diesem Papier sehr gut umgesetzt worden. Der wichtigste Aspekt ist die
Integration der Menschen, die hier tätig sind, die hier eine Bildung machen und zu unserem volkswirtschaftlichen Wohlergehen im Kanton Aargau beitragen. Die Grünliberalen begrüssen sehr, dass diese
Integration geprüft wird, dass sie praktikabel ist und dass die Menschen sich im Aargau wohlfühlen
können. Wir unterstützen und treten ein.
Studer Lilian, EVP, Wettingen: Die EVP begrüsst den Grundsatz, die Einbürgerungspraxis kantonal zu
vereinheitlichen. Der vorliegende Gesetzesentwurf nimmt Bereiche auf, welche in den letzten Jahren
zu Fragestellungen und Schwierigkeiten auf Gemeinde- sowie eben auch auf Kantonsebene geführt
haben und bietet nun eine Handhabung.
Die EVP erachtet es als wichtig, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen weiterhin bei den Gemeinden und nicht zentral beim Kanton angesiedelt werden. Die angemessene Entscheidungsfindung der
Gemeinde ist besser gewährleistet, da sie genügend im Prozess involviert ist. Das Bereitstellen eines
einheitlichen Basistests, welcher die sprachlichen und staatsbürgerlichen Kenntnisse erhebt sowie ein
Leitfaden für die Gesprächsführung seitens des Kantons an die Gemeinden darstellt, begrüsst die
EVP sehr.
In der Vernehmlassung haben wir uns für die Übertragung des Einbürgerungsentscheids auf Gemeindeebene zum Gemeinderat ausgesprochen. Die Gemeinde- und die Einwohnerratsversammlungen
werden somit entlastet, da dieses zusätzliche Traktandum immer wieder einige Zeit in Anspruch
nimmt. Auch wäre eine einheitliche Praxis sicher eher gewährleistet. Die heutige Gesetzesvariante ist
aber ein Kompromiss, hinter der wir auch stehen können. Die EVP findet es angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen auch sinnvoll, die verlangte Aufenthaltsdauer in der Gemeinde vor der
Gesuchseinreichung herabzusetzen. Womit wir uns aber nicht einverstanden geben, ist eine mögliche
ausserkantonale Wohnsitzeinnahme nach Erteilung des Gemeindeentscheids zur Einbürgerung. Auf
diesen Paragrafen werden wir noch zu sprechen kommen. Klar ist, dass diese Vorlage die Einbürgerungspraxis nicht nur einheitlicher, sondern auch strenger handhabt und sicher auch arbeitsintensiver
sein wird.
Mit dem Vorschlag der Wiedereinführung der Einbürgerungskommission ist aber die Mehrheit der EVP
klar nicht einverstanden. Ich werde bei der Dekretsdiskussion darauf zurückkommen.
Die EVP ist für Eintreten.
Dr. Hofmann Urs, Regierungsrat, SP: Unser geltendes Recht über das Kantons- und Gemeindebür-
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gerrecht vom 22. Dezember 1992 ist anfangs 1994 in Kraft getreten. Das Bürgerrechtswesen hat sich
jedoch in den letzten 20 Jahren – wir wissen das alle – grundlegend verändert. Wie Ihnen bekannt ist,
hat das Bundesgericht im Juli 2003 zwei wegleitende Entscheide gefällt. Ausgelöst durch diese Urteile
ist am 1. Januar 2009 eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer
Bürgerrechts in Kraft getreten. Vier wichtige Neuerungen wurden damals gesetzlich verankert: Es ist
zulässig, dass eine Gemeindeversammlung über Einbürgerungen entscheidet, nicht aber zulässig
sind Entscheide an der Urne. Ablehnende Entscheide sind zu begründen. Die Kantone müssen dafür
sorgen, dass auch bei Einbürgerungen die Privatsphäre der gesuchstellenden Personen beachtet
wird. Schliesslich sind die Kantone verpflichtet, Gerichtsbehörden einzusetzen, die als letzte kantonale
Instanz Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen über die ordentliche Einbürgerung beurteilen. In unserer kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung sind diese Änderungen noch nicht berücksichtigt. Das kantonale Recht steht deshalb im Widerspruch zum Bundesrecht. Zusätzlich haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass die Qualität der Einbürgerungsverfahren in den 219 Gemeinden unseres Kantons sehr unterschiedlich ist. Die Vorgabe minimaler Anforderungen an die Verfahren und die Einbürgerungsvoraussetzungen ist auch aufgrund einiger neuerer Entscheide des
Bundes- und des Verwaltungsgerichts geboten. Bleiben wir als Gesetzgeber untätig, dann setzen die
Gerichte an unserer Stelle Recht. Und das will der Regierungsrat nicht. Schliesslich ist auch eine Vielzahl parlamentarischer Vorstösse hängig, die das Kantonsbürgerrechtsgesetz betreffen.
Aus all diesen Gründen ist eine Totalrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht unumgänglich. Wir sind schon im Verzug, wenn wir auf die Gesetzgebungstätigkeit in anderen
Kantonen schauen. Deshalb wäre es unseres Erachtens nicht zu verantworten, diese Arbeit weiter vor
uns herzuschieben und darauf zu warten, ob und wann auch immer der Bundesgesetzgeber ein neues Gesetz erlässt. Sie wissen, der Bundesgesetzgeber ist daran, die Bundesgesetzgebung über das
Bürgerrecht total zu revidieren. Der Bundesrat hat bereits im März 2011 seine Botschaft dazu verabschiedet. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates ist vor rund einem Jahr nicht auf dieses
Geschäft eingetreten. Seit den letzten Nationalratswahlen ist die staatspolitische Kommission anders
zusammengesetzt. Sie will in der neuen Zusammensetzung die Gesetzgebungsberatung doch wieder
aufnehmen. Die Behandlung im Plenum wurde deshalb im Februar dieses Jahres wieder abgesagt
und soll frühestens in diesem Sommer stattfinden. Wir sind im Moment nach wie vor im Ungewissen
darüber, wie es beim Bund weitergeht. Das ist zutreffend. Aufgrund des klaren Revisionsbedarfs auch
auf kantonaler Ebene ist es aber sinnvoll, die kantonale Vorlage zur Totalrevision des Gesetzes über
das Kantons- und Gemeindebürgerrecht nun zügig voranzutreiben, hier die Grundsatzfragen im Grossen Rat zu diskutieren und dann gegebenenfalls im Rahmen der 2. Lesung weitere Änderungen und
Entscheide auf Bundesebene zu berücksichtigen. Nichts zu tun, hiesse, das ganze Verfahren hinauszuschieben und auch keine Grundsatzentscheide zu fällen, wie es mit dem kantonalen Bürgerrecht
weitergehen soll – Entscheidungsspielraum wird so oder so auch künftig bestehen.
Der Ihnen vorliegende Entwurf orientiert sich am Entwurf zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes
des Bundes. Sollten jedoch auf Bundesebene andere Grundsatzentscheide gefasst werden, wie zum
Beispiel – entgegen dem Antrag des Bundesrates – die Aufenthaltsdauer von zwölf Jahren beizubehalten, so gelten diese Entscheide selbstverständlich auch für das kantonale Recht. Daraus würden
sich keine Widersprüche ergeben. Somit ist auch unter diesem Aspekt ein Nichteintreten oder eine
Rückweisung nicht sinnvoll.
Zum vorliegenden Entwurf:
Die Arbeiten an der Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes laufen seit 2010. Sie erfolgten
in enger Zusammenarbeit mit Vertretungen der Gemeinden, welche im Projektfachausschuss mitgewirkt haben. Entstanden sind neben dem Ihnen vorliegenden Gesetzesentwurf auch die neuen Erhebungsinstrumente zur Prüfung der Integration von einbürgerungswilligen Personen. Diese werden seit
Dezember 2011 im Rahmen einer Pilotphase von zahlreichen Gemeinden auf freiwilliger Basis getestet. Mit der Revision des Kantonsbürgerrechtsgesetzes sollen vorab folgende Ziele erreicht werden:
1. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger sollen klar und kantonal einheitlich geregelt werden.
2. Weiterhin sollen die Gemeinden die Integration und die Einhaltung der übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen prüfen. Es erfolgt also hier keine Verlagerung auf die Kantonsebene.
3. Das Einbürgerungsverfahren soll fair, transparent, rechtsstaatlich korrekt und innert einer angemessenen Frist ablaufen.
Dies sind alles Anforderungen, die wir gewohnt sind, wenn wir mit den staatlichen Instanzen verkehren. Das soll auch für einbürgerungswillige Personen gelten.
Zwei wesentliche Eckpunkte der vorgeschlagenen Neuerungen möchte ich hervorheben. Mit dem
neuen Gesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Gemeinden in ihrer Gemeindeordnung
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die Zuständigkeit für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts dem Gemeinderat übertragen können. Der Entscheid für die Übertragung an den Gemeinderat wird beim Volk liegen. Das Volk ist zwingend für Änderungen der Gemeindeordnung zuständig. Mit dieser Lösung wird es in Zukunft im Aargau sowohl Gemeinden geben, bei denen die Gemeindeversammlung beziehungsweise der Einwohnerrat zuständig ist, als auch Gemeinden, bei denen der Gemeinderat zuständig ist. Auch wenn damit
die angestrebte Einheitlichkeit nicht ganz erreicht werden kann, werden damit das demokratische
Prinzip und – wie es erwähnt wurde – die Gemeindeautonomie hochgehalten. Die Gemeinden haben
im Rahmen der Vernehmlassung mehrheitlich eine Übertragung der Einbürgerungsbefugnis auf die
Gemeinderäte befürwortet. Aufgrund der Rückmeldungen und der Stellungnahmen der Parteien wie
auch der Gemeindeammännervereinigung sind wir zu dieser Lösung gelangt, die bereits vor einigen
Jahren von einzelnen Gemeinden gefordert wurde, allen voran vom Gemeinderat Oberentfelden, der
darauf hingewiesen hat, dass es in grösseren Gemeinden wenig Sinn macht, wenn an jeder Gemeindeversammlung zehn oder zwanzig Einbürgerungen zur Abstimmung gelangen. Die Bürgerinnen und
Bürger haben in der Regel nur einen bescheidenen Ermessensspielraum. Wenn Entscheide ohne
Gründe anders ausfallen, als sie vom Gemeinderat beantragt wurden, sind in der Regel Gerichtsverfahren die Folge. Wir möchten mit dieser Regelung der vielfältigen Gemeindelandschaft im Kanton
Aargau Rechnung tragen. Einbürgerungen in kleinen Gemeinden mit 200, 300 Einwohnerinnen und
Einwohnern sind nicht vergleichbar mit Einbürgerungen in grossen Vorortsgemeinden ohne Einwohnerrat, wie eben Oberentfelden, Suhr usw. Neu soll zudem ein Publikationsverfahren geschaffen werden. Die Bevölkerung soll so die Möglichkeit haben, innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung dem
Gemeinderat positive oder negative Aspekte zu den einbürgerungswilligen Personen mitzuteilen. Ziel
des Publikationsverfahrens ist es, dass zusätzliche, sachdienliche Informationen frühzeitig – und eben
nicht erst kurz vor oder während der Gemeindeversammlung oder der Einwohnerratssitzung – bekannt gegeben werden, die gar nicht mehr überprüft werden können und dann zu rechtlichen Komplikationen mit dem rechtlichen Gehör führen. Auch hier soll die Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung
nicht nur erhalten, sondern ausgebaut werden. Die Kommission JUS hat den Entwurf des Gesetzes
mit nur geringfügigen Änderungsanträgen verabschiedet. Dies ist als Zeichen für das Vorliegen eines
insgesamt ausgewogenen Entwurfs zu werten. Ziel muss es sein, dass auch der Kanton Aargau bald
ein aktuelles und mit dem Bundesrecht in Einklang stehendes Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht erhält.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag Sommerhalder abzuweisen.
Vorsitzende: Eintreten ist unbestritten.
Abstimmung
Der Rückweisungsantrag wird mit 78 gegen 41 Stimmen abgelehnt.
Vorsitzende: In Sachen Wahl des Bankratspräsidenten der Aargauischen Kantonalbank sind Diskussionen aufgetreten. Ich bitte das Büro sowie den Präsidenten des Wahlbüros jetzt zusammenzutreten.
Ich schliesse die Sitzung und wünsche allen ein fröhliches Beisammensein mit der Aargauer Landwirtschaft, dem Aargauischen Bauernverband und Aargauer Wein.
(Schluss der Sitzung um 12.33 Uhr)
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