Wildkrankheiten

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JAGD - UND WURFTAUBENKLUB
BRAUNAU AM INN
WILDKRANKHEITEN
Bedeutung:
a) Jagdwirtschaftlich
-
„Vorbeugung von Wildverlusten“
b) Hygienisch
-
„Wildbretverwertung“
c) Medizinisch
-
Einteilung:
„Ansteckung des Menschen“
1. Infektionskrankheiten
2. Invasionskrankheiten
3. Vergiftungen – Stoffwechselerkrankungen
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Allgemeines:
Die Widerstandskraft gegen Krankheiten ist abhängig von:
1) Nahrungsangebot:
Hunger
2) Umgebungsfaktoren
Kälte
Nässe
Wetter
3) Wilddichte
Infektionen
Stress
4) Zusatzerkrankungen
Jede Erkrankung verringert die Abwehr – andere Erreger
haben es leichter.
- Krankheit ist ein Regulationsfaktor und damit biologisch sinnvoll.
- Überpopulation fördert Krankheiten und deshalb sind Krankheiten ein Zeichen der
„Biotoptragfähigkeit“ einer Wildart.
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BEGRIFFE:
Infektionserkrankungen:
Erreger sind Mikroorganismen
-
Bakterien
-
Viren
-
Pilze
Invasionserkrankungen:
Erreger sind tierische Parasiten mit Wirtswechsel.
Endoparasiten:
Schmarotzer, die im Körperinneren leben (Lunge, Darm, Leber).
Ektoparasiten:
Schmarotzer, die auf der Haut leben. (Zecken, Milben).
Seuche:
Ist das massenhafte Auftreten einer übertragbaren Krankheit in
einem bestimmten Gebiet . Der Ausbruch zeigt meist ein
gestörtes Gleichgewicht an.
KRANKHEITEN UND GLEICHGEWICHT:
Beutegreifer erlegen aufgrund natürlicher Gegebenheiten vorwiegend schwache und kranke
Beutetiere. Sie beugen damit einer Ausbreitung dieser Krankheit vor. Sie eliminieren die
„Infektionsquelle“.
Da Beutegreifer für viele Wildarten in unserer Region fehlen (Reh, Gams, Hirsch, Sau ect.),
liegt hier eine der Hauptaufgaben der Jagd.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT!!
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- Fütterung:
Richtige Fütterung stärkt das Wild.
Falsche Fütterung schwächt das Wild.
Fütterungsstellen sind Hauptinfektionsquellen für Windkrankheiten durch-
- direkten Kontakt (Haut).
- Losung (Würmer).
Entwurmung ist nicht wirkungsvoll, da nie alle Individuen gleichzeitig eliminiert werden
können.
- Nicht alle Tiere nehmen das Wurmmittel auf.
- Tiere wandern zu bzw. ab.
- Widerstandsentwicklung.
- Fleischsperrfrist.
Impfung:
Durch Einbringen von abgetöteten Bestandteilen der Erreger kann der Organismus
Abwehrstoffe bilden. (aktive Impfung). Abwehrstoffe können auch künstlich zugeführt
werden (passive Impfung).
z.B.: Tollwut (Tetanus), Zecken.
Inkubationszeit:
Die Zeit, die von der Ansteckung bis zum Ausbruch einer Krankheit vergeht.
Zoonosen:
Wildkrankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind.
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WILDKRANKHEITEN
1. INFEKTIONSKRANKHEITEN:
B- Bakterien
V- Viren
P- Pilze
R- Rickettsien
2. INVASIONSKRANKHEITEN:
Innere- und äußere Parasiten mit „Wirtswechsel“.
3. ZOONOSEN:
Wildkrankheiten, die auf den Menschen
übertragen werden können(Z).
Meldepflicht:
Der Verdacht ist der Sanitätsbehörde (BH)zu melden. (M)
INFEKTIONSKRANKHEITEN
a) Schalenwild:
- Aktinomykose
B (Z)
(Strahlenpilz)
INVASIONSKRANKHEITEN
- Lungenwurm
- Magen-Darmwürmer
- Gamsblindheit
R
- Hautdasseln
- Tuberkulose
B (Z)
- Rachenbremsen
- Leberegel
- Räude (Milben) (Z)
- Zecken (Z)
b) Hasen:
- Staphylokoccose
B
- Pasteurellose
B
- Brucellose
B (Z)
- Tularämie
B (Z)
(Hasenpest)
- EHD – European Hare Disease
c) Raubwild:
- Tollwut
V (Z)
- Fuchsbandwurm (Z)
d) Schwarzwild:
- Schweinepest
V (Z)
- Trichinen (Z)
e) Federnwild:
- Salmonellose
B (Z)
- Rotwurmseuche
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WICHTIGE WILDKRANKHEITEN
1) Viruserkrankungen:
a) Tollwut
b) Myxomatose
2) Rickettsien:
a) Gamsblindheit
3) Bakterielle Erreger:
a) Tularaemie (Hasenpest)
b) Brucellose
c) Aktinomykose (Strahlenpilz)
4) Endoparasiten:
a) Dasselfliege
- Hautdassel
- Rachendassel
b) Leberegel
c) Lungenwürmer
d) Bandwürmer
e) Trichinen
5. Ektoparasiten:
a) Milben – Räude
b) Zecken
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A) TOLLWUT:
Die Tollwut ist eine seit dem Altertum bekannte gefürchtete Infektionskrankheit, die Erreger
sind Viren. Es können alle Säugetiere weltweit erkranken.
Hauptüberträger ist der Fuchs. Die Übertragung erfolgt über den virushaltigen Speichel der
Tiere. Durch Biss gelangt der Erreger in eine Wunde, dort wandert er entlang der
Nervenbahnen zum Gehirn. Die Inkubationszeit hängt von der Entfernung der Eintrittspforte
zum Gehirn ab, das heißt, sie ist um so länger, je weiter die Bissstelle vom Kopf entfernt ist
(zwei Wochen bis acht Monate). Eine Übertragung kann auch indirekt über kleine
Hautwunden durch virushaltigen Speichel erfolgen. Aus diesem Grund Vorsicht beim
Umgang mit seuchenverdächtigen Tieren – Schutzhandschuhe – Händewaschen, nicht in
Auge oder Mund greifen.
Erste Hilfe:
Bei Verdacht auf einen Biss eines tollwutinfizierten Tieres die Wunde mit Seife und Wasser
gut auswaschen. Dann Impfung möglich.
Erscheinungsformen:
Nach der Wanderung des vVirus ins Gehirn kommt es zu den typischen Symptomen. Nur in
dieser Wanderungszeit ist eine Impfung möglich. Auch eine Weiterinfektion kann möglich
sein.
Diese Krankheit kann in zwei Formen verlaufen:
1. Rasende Wut:
Erhöhte Reizbarkeit, Beisslust, Fressen von Gegenständen,
Stimmveränderungen, Lähmungen im Mundbereich, erhöhter Speichelfluss, krampfartiges
Verenden.
2. Stille Wut:
Ebenfalls verändertes Verhalten, zurückgezogenes ruhiges ängstliches
Benehmen, Tiere verkriechen sich und verenden.
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Vorbeugen:
Die wichtigste Maßnahme ist, das kurzhalten des Fuchses, um einen Ausbruch einer Seuche
zu vermeiden. Früher zogen immer wieder Tollwutseuchenzüge über Österreich.
Der Ausbruch einer Seuche ist nur bei hoher Population möglich. Wenn eine Seuche in der
Umgebung aufgetreten ist, kann auch eine Impfung der Füchse erfolgen, die bereits in der
Vergangenheit mehrmals durchgeführt wurde, jedoch zu einer hohen Zunahme des
Fuchsbestandes geführt hat.
Die Impfung erfolgt durch Impfköder mit einer Kapsel in Fett- und Fischmehl, die durch die
Jägerschaft in den Gemeinden ausgelegt wird. Eine flächendeckende Imfpung der Füchse
kann die Tollwut wirkungsvoll bekämpfen, führt jedoch zu einer massiven Zunahme der
Fuchsdichte mit allen ihren Auswirkungen auf das Ökosystem, da der einzige natürliche
Regulationsfaktor für den Fuchs (regelmäßige Dezimierung duch Tollwut) wegfällt.
Verhalten bei verdächtigem Wild:
Bei Auftreten eines Wollwutfalles wird nach dem Tierseuchengesetz das Sperrgebiet und das
Beobachtungsgebiet durch die Bezirkshauptmanschaft festgelegt.
a) Sperrgebiet: Ist das Gebiet, in dem der Tollwutfall aufgetreten ist. Hier gilt eine
verschärfte Hundesperre, das heißt Hunde müssen entweder an die Kette gelegt, oder mit
beißsicherem Maulkorb versehen sein und an der Leine geführt werden. Die Hundemarke
muss vorhanden sein. Hunde und Katzen sind so zu verwahren, dass weder Mensch, noch
Tier damit in Verbindung kommen kann und diese Tiere nicht entweichen können. Das
Mitnehmen dieser Tiere in öffentliche Lokale und Beförderungsmittel ist verboten.
Ausgenommen von dieser verschärften Hundesperre sind Diensthunde – GendarmerieBlinden-Jagdhunde und ähnliches bei dienstlichem Einsatz, wenn sie gegen Tollwut
geimpft sind. Das Einbringen und Zubringen von Hunden und Katzen, in oder aus dem
Sperrgebiet ist verboten oder von der Bezirkshauptmanschaft genehmigungspflichtig. Das
Verkaufen wutkranker Tiere oder deren Teile sowie die Ausfuhr aus dem Sperrgebiet ist
verboten. Das Sperrgebiet ist durch Verbotsschilder gekennzeichnet.
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b) Beobachtungsgebiet: Hier gilt die einfache Hundesperre, das heißt Hunde müssen einen
Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden bzw. an der Kette liegen und mit
Hundemarke versehen werden. Sie müssen so gehalten werden, dass weder eine
Verletzung des Menschen oder anderer Tiere durch das Entweichen möglich ist. In
öffentlichen Lokalen oder Beförderungsmitteln müssen die Hunde Maulkörbe tragen. Das
freie Herumlaufen der Hunde ist verboten. Ausnahmen gelten wieder für Diensthunde.
Auch das Beobachtungsgebiet ist durch Schilder gekennzeichnet.
Verhalten beim Erlegen eines verdächtigen Tieres:
Erlegung nicht durch Kopfschuss, da das Gehirn als Untersuchungsmaterial dringend benötigt
wird. Nach dem Erlegen wird das Tier nur mit Handschuhen berührt, in einem
Transportbehälter (Sack) mit den Handschuhen gebracht und dieser Transportbehälter unter
Angabe des Erlegungsortes, des Verhaltens vor dem Erlegen, des Erlegungszeitpunktes, des
Erlegers an die entsprechende Untersuchungsstelle (Tierseuchenanstalt Mödling oder in
Oberösterreich über die Tierkörperverwertung Regau) geschickt. Entsprechende Formulare
sind am Gemeindeamt erhältlich. Eine Meldung erfolgt auch an die Bezirkshauptmanschaft.
-
Meldepflichtige Krankheit!.
1. B) MYXOMATOSE:
Virusinfektion, die durch Mücken übertragen wird und Kaninchen befällt. Es kommt zu einer
Entzündung der Bindehaut an den Augen sowie der Schleimhaut an den
Geschlechtsorgangen. Erkrankung von Feldhasen ist selten.
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2. A) GAMSBLINDHEIT:
Die Erreger sind Rickettsien, die Ansteckung erfolgt durch direkte Berührung und
Übertragung des erregerhaltigen Sekretes aus den Augen. Es kommt zu Augenentzündungen
mit deutlich vermehrtem Tränenfluss, dieser Tränenfluss legt sich an den Augen in Form von
Krusten oder Borken an. Dieser Ausfluss wird mit der Zeit eitrig, wenn dieser
Entzündungsprozess zu einem Befall der Hornhaut führt, erblinden die Tiere, eine Heilung ist
nur selten möglich.
3. A) TULARÄMIE – HASENPEST:
Alle Nagetiere können erkranken, vor allem Hasen. Die Übertragung erfolgt direkt oder
durch Insekten. Die Tiere sind verlangsamt, abgemagert, sie zeigen beim Aufbrechen eine
hochgradige Vergrößerung der Milz (normalerweise 3-4 cm, bei Hasenpest bis 15 cm lang).
Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar – Zoonose und führt zu nicht heilenden
Wunden und Drüsenschwellungen und Fieber.
3. B) BRUCELLOSE:
Vorwiegend Hasenkrankheit. Die Ansteckung erfolgt mit der Äsung, die mit der Gülle
ausgebracht wird. Es kommt zu einer Entzündung der Geschlechtsorgane mit Entleerung von
rötlich-schleimigem Sekret. Langsamer Verlauf.
3. C) AKTINOMYKOSE – STRAHLENPILZ:
Der Strahlenpilz ist eine bakterielle Erkrankung, die über Äsung übertragen wird. Es werden
zuerst Weichteile im Mund (Zunge, Schleimhaut, Zahnfleisch) befallen. Die Entzündung
kann jedoch im weiteren Verlauf auch die Knochen des Kiefers betreffen und zu großen
tumorartigen Veränderungen führen, aus denen eitriges Sekret fließt.
Aufgrund der Kieferzerstörung gehen die befallenen Tiere an Verhungern ein.
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4. A) DASSELFLIEGEN:
a) Hautdasselfliege:
An heißen Sommertagen (Juli-August) legt diese Fliege ihre Eier an den Hinterläufen der
Tiere ab, auch an Bauch und Flanken. Nach 3-4 Tagen schlüpfen die Larven, bohren Löcher
in die Decke und wandern zum Rückenmark (November). Von dort wandern die Larven
wieder unter die Decke, bohren sich ein Atemloch und wachsen im Frühjahr (März-April) bis
zu einer Länge von 25 mm. Dabei bilden sich beulenartige Geschwüre in der Haut.
Im April-Juni fallen diese Larven zu Boden, verpuppen sich, nach 4-6 Wochen schlüpfen die
fertigen Dasselfliegen. Es kommt zur Paarung und zur neuerlichen Eiablage. Der Kreislauf
beginnt. Befallen wird davon vor allem Schalenwild. Die Larven fallen insbesondere im
Dezember beim aus der Decke schlagen als weiße schwürartige madenartige Gebilde auf.
b) Rachendassel (Rachenbremse):
Diese Fliege legt im Juli bis August bereits geschlüpfte Larven in den Windfang ab, diese
Larven heften sich dort an der Schleimhaut fest, wandern zum Rachen und bleiben bis zum
Frühjahr. Im Frühjahr wachsen diese Larven bis April, verursachen dann einen Hustenreiz
und werden, wenn sie reif sind, durch Husten oder Nießen der Tiere wieder ausgeschieden.
Sie verpuppen sich am Boden nach 4-5 Wochen. Es schlüpfen die fertigen Fliegen. Der
Kreislauf beginn von vorne.
Befallene Stücke sollten erlegt werden.
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B) LEBEREGEL:
A) Großer Leberegel (20-30 mm lang):
Die Eier des Egels werden mit der Losung ausgeschieden, woraus Larven schlüpfen. Diese
dringen in Zwischenwirte (Zwergschlammschnecke) ein, vermehren sich dort. Nach der
weiteren Entwicklung wird der Zwischenwirt verlassen, die Larven klettern an Grashalmen
empor und werden vom Wild mit der Äsung wieder aufgenommen. Aus dem MagenDarmtrakt gelangen sie in die Leber, setzen sich in den Gallengängen fest, wo sie zu
Leberegeln heranwachsen, die wiederum Eier legen.
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B) Kleiner Leberegel:
Wesentlich kleiner, im Prinzip ähnlicher Verlauf. Zwischenwirt Ameise statt Schnecke.
4. C) LUNGENWÜRMER:
Es kommt ein großer (4-5 cm langer) und ein kleiner (bis 1,5 cm langer) Lungenwurm vor,
der in den Hauptluftgängen der Lunge lebt. Die geschlechtsreifen Lungenwürmer legen
Larven ab, die in den Luftgängen einen Hustenreiz verursachen. Durch die Hustenstöße
gelangen sie in den Rachenraum, werden dann geschluckt und gelangen mit der Losung ins
Freie. Als Zwischenwirt dient eine Schnecke. Diese Schnecke wird mit den Larven über die
Äsung aufgenommen, im Darm werden neuerlich die Larven frei und wandern mit der
Lymphbahn in die Lunge. Sie verursachen ständigen Hustenreiz (am Tier erkennbar) und
verstopfen die Luftwege. Beim Aufbrechen sind erhabene knotige hellgraue bis weiße Knoten
an der Lunge erkennbar, in denen die Würmer leben.
4. D) BANDWÜRMER:
Bandwürmer sind Parasiten des Magen-Darmtraktes.
In der Entwicklung gibt es die geschlechtsreifen Bandwürmer, die im Endwirt leben und die
Zwischenstadien der Finnen, die im Zwischenwirt leben. Finnen sind blasenartige
Organveränderungen, in deren flüssigem Inhalt sich die unfertigen Entwicklungsstadien
befinden. Gefährlich sind sowohl Bandwürmer, als auch Finnen.
Fuchsbandwurm (Echinococcose):
Der Endwirt des Fuchsbandwurmes ist der Fuchs. Als Zwischenwirt können kleine
Säugetiere, in seltenen Ausnahmefällen auch der Mensch dienen. Bandwurmeier werden vom
Fuchs ausgeschieden und von den Zwischenwirten aufgenommen, in der Leber oder auch in
der Lunge bilden sich die Finnen, die zu einer völligen Zerstörung der Leber führen können.
Die verendeten Tiere mit den in der Leber liegenden Zwischenstadien werden vom Fuchs
aufgenommen, im Darm des Fuchses bilden sich wieder fertige Bandwürmer.
Auch Hunde können sich anstecken.
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4. E) TRICHINEN:
Trichinen sind Rundwürmer, die in den Muskeln leben, vorwiegend in Wildschwein, Bär und
Dachs. Sie leben besonders in gut durchbluteten Muskeln (Kaumuskulatur, Atemmuskulatur
und ähnliches). Werden mit Trichinen befallene Fleischstücke gegessen, werden diese
Trichinen im Darm frei und wandern wieder in die Muskulatur. Die Krankheit kann auf den
Menschen übertragen werden und führt hier zu Durchfall, hohem Fieber und hochgradigen
Muskel- und Gliederschmerzen, ca. 15% der Fälle verlaufen tötlich. Aus diesem Grund ist vor
Verzehr, insbesondere der Wildschweine eine Beschau dringend anzuraten.
5. A) MILBEN – RÄUDE:
Die Räude ist eine ansteckende Hautkrankheit, die durch Räudemilben übertragen wird. Sie
kann alle Haarsäugetiere befallen. Die kleinen Milben bohren Gänge in die Haut. Es kommt
zu Hautentzündungen mit Sekretaustritt, Flüssigkeitsverlust und Schwächung der Tiere,
schließlich zum Ausbreiten auf den ganzen Körper. Das Tier magert ab und verendet. Räude
tritt typischer Weise bei Überpopulation (erhöhte Bestände) auf.
Besondere Erkrankungen:
1. Rapskrankheit der Rehe:
Als Ursache gilt eine Aufnahme von bestimmten Rapssorten, die durch ihre Inhaltsstoffe zu
einer Blutarmut und Nervenerkrankungen sowie Blindheit führen können.
2. Perückenbock:
Geweihfehlbildung bei Hormonstörung, zum Beispiel nach Verletzung der Hoden.
3. Geschwülste:
Auch bei Wildtieren sind Tumorerkrankungen und Krebs möglich, jedoch selten.
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HUNDEKRANKHEITEN:
Allgemeine Krankheitsanzeichen beim Jagdhund:
Fressunlust – Gewichtsabnahme
Teilnahmslosigkeit – Müdigkeit
Durchfall
Übler Geruch
Muskelzuckungen
Haarveränderungen (stumpfes, nicht glänzendes Haar).
Wichtigste Erkrankungen:
1. Staupe – Pflichtimpfung.
2. Stuttgarter Hundeseuche.
3. Bandwurmerkrankungen – 2xige Entwurmung pro Jahr beim Jagdhund zu empfehlen.
4. Ohrzwang.
5. Parasitenerkrankungen (Milben, Räude, Flöhe, Zecken mit allen Folgen).
6. Tumorerkrankungen.
Zu empfehlen ist eine 4-5-fachimpfung gegen Staupe, Tollwut, Lepospirose, Hepatitis.
Dysplasie:
Erbkrankheit bei Hunden mit Fehlbildung des Hüftgelenkes. Zur Zucht werden nur
hüftdysplasiefreie Hunde gelassen. Eine Röntgen-Untersuchung sollte idealerweise mit 18
Monaten durchgeführt werden.
Dackellähme:
Querschnittlähmung infolge Bandscheibenvorfall, insbesondere beim Dackel.
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