Kein Folientitel - Kleintierpraxis Astrid Möller

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Zecke,
Fuchsbandwurm & Co.
KLEINTIERPRAXIS
Astrid Möller-Seeling
Untergasse 26, Berstadt,
Tel: 980114
TOLLWUT: Erreger
 Virus-Krankheit
 weltweit verbreitet
 uralt, bereits im
Altertum bekannte
Krankheit
TOLLWUT: Erreger
 wird ausschließlich
durch Bisse oder
offene Wunden
übertragen (infizierter
Speichel -> Blutbahn)
 Erreger lebt und
verbreitet sich über
Wildtiere, bes. Füchse
(>60%), auch Marder,
Fledermäuse und
selten Wildvögel
TOLLWUT:
Krankheit beim Tier
 immer tödlich, keine Behandlung möglich
 Symptome 3-8 Wochen nach Infektion
(SLOW-VIRUS)
 Rasende Wut: Beißwut, Speichel vor dem
Maul, Schluckprobleme, umherirren
(Hunde bis 100km/Tag), Verlust der Scheu
vor Menschen, Abmagerung -> Tod nach
wenigen Tagen
 Stille Wut: Lähmungen -> Tod
TOLLWUT:
Krankheit beim Menschen
 Mensch ist relativ unempfänglich,
nur 10-20 % sind nach Biß selbst infiziert
 Symptome nach 10 Tagen bis einigen
Monaten (SLOW-VIRUS)
 1. Anfangsphase: Kribbeln, Brennen,
Schmerzen an der Bißstelle
 2. Erregungsphase: Unruhe, Speicheln,
Fieber, Zuckungen, Nervosität,
Schluckprobleme, Lähmung von Schlund
und Kehlkopf, Krämpfe, Atemnot -> Tod
nach 3-5 Tagen
TOLLWUT:
Krankheit beim Menschen
 Behandlung möglichst VOR der 1. Phase
mit passiver Immunisierung, d.h. nach Biß
von verdächtigem Haustier oder Wildtier in
Tollwutgebieten sofort zum Arzt
 während der 1. Phase Behandlung möglich,
jedoch wesentlich schlechtere Prognose
 während der 2. Phase bleibt eine
Behandlung erfolglos
TOLLWUT: Schutz
 Anzeigepflichtige Erkrankung, d.h.
Amtstierarzt hat alle Gewalt im Verdachtsfall
 wegen der raschen Verbreitung: Hunde,
Katzen und Pferde nicht nur in Tollwutgebieten impfen lassen (schützt sehr sicher)
 Wichtig bei Reisen: nationale
Impfbestimmungen beachten (Arzt/Tierarzt)!
TOLLWUT: Schutz
 für den Menschen ist die Impfung (wegen
Nebenwirkungen) nur für Risikoberufe wie
Tierarzt und Jäger empfohlen
 Wildtiere meiden, besondere Vorsicht bei
scheinbar zutraulichen Wildtieren
 keine Kadaver anfassen!
 tote oder auffällige Füchse bei der Polizei
melden
 im Verdachtsfall sofort zum Arzt, bei Bissen
durch Haustiere deren Impfbuch mitnehmen
TOLLWUT:
amtliche Verordnung
 Im letzen Herbst traten im WETTERAUKREIS
6 Tollwutfälle bei Füchsen auf (davon 1 Fuchs
tot im Gartenteich mitten im Wohngebiet in
Rosbach-Rodheim), deshalb muß die TollwutVerordnung unbedingt beachtet werden!
 Hunde und Katzen dürfen NICHT frei laufen,
es sei denn, sie haben einen gültigen
Tollwutschutz, d.h. die letzte Tollwutimpfung
wurde vor 4 Wochen bis 12 Monaten
vorgenommen
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