Zecke, Fuchsbandwurm & Co. KLEINTIERPRAXIS Astrid Möller-Seeling Untergasse 26, Berstadt, Tel: 980114 TOLLWUT: Erreger Virus-Krankheit weltweit verbreitet uralt, bereits im Altertum bekannte Krankheit TOLLWUT: Erreger wird ausschließlich durch Bisse oder offene Wunden übertragen (infizierter Speichel -> Blutbahn) Erreger lebt und verbreitet sich über Wildtiere, bes. Füchse (>60%), auch Marder, Fledermäuse und selten Wildvögel TOLLWUT: Krankheit beim Tier immer tödlich, keine Behandlung möglich Symptome 3-8 Wochen nach Infektion (SLOW-VIRUS) Rasende Wut: Beißwut, Speichel vor dem Maul, Schluckprobleme, umherirren (Hunde bis 100km/Tag), Verlust der Scheu vor Menschen, Abmagerung -> Tod nach wenigen Tagen Stille Wut: Lähmungen -> Tod TOLLWUT: Krankheit beim Menschen Mensch ist relativ unempfänglich, nur 10-20 % sind nach Biß selbst infiziert Symptome nach 10 Tagen bis einigen Monaten (SLOW-VIRUS) 1. Anfangsphase: Kribbeln, Brennen, Schmerzen an der Bißstelle 2. Erregungsphase: Unruhe, Speicheln, Fieber, Zuckungen, Nervosität, Schluckprobleme, Lähmung von Schlund und Kehlkopf, Krämpfe, Atemnot -> Tod nach 3-5 Tagen TOLLWUT: Krankheit beim Menschen Behandlung möglichst VOR der 1. Phase mit passiver Immunisierung, d.h. nach Biß von verdächtigem Haustier oder Wildtier in Tollwutgebieten sofort zum Arzt während der 1. Phase Behandlung möglich, jedoch wesentlich schlechtere Prognose während der 2. Phase bleibt eine Behandlung erfolglos TOLLWUT: Schutz Anzeigepflichtige Erkrankung, d.h. Amtstierarzt hat alle Gewalt im Verdachtsfall wegen der raschen Verbreitung: Hunde, Katzen und Pferde nicht nur in Tollwutgebieten impfen lassen (schützt sehr sicher) Wichtig bei Reisen: nationale Impfbestimmungen beachten (Arzt/Tierarzt)! TOLLWUT: Schutz für den Menschen ist die Impfung (wegen Nebenwirkungen) nur für Risikoberufe wie Tierarzt und Jäger empfohlen Wildtiere meiden, besondere Vorsicht bei scheinbar zutraulichen Wildtieren keine Kadaver anfassen! tote oder auffällige Füchse bei der Polizei melden im Verdachtsfall sofort zum Arzt, bei Bissen durch Haustiere deren Impfbuch mitnehmen TOLLWUT: amtliche Verordnung Im letzen Herbst traten im WETTERAUKREIS 6 Tollwutfälle bei Füchsen auf (davon 1 Fuchs tot im Gartenteich mitten im Wohngebiet in Rosbach-Rodheim), deshalb muß die TollwutVerordnung unbedingt beachtet werden! Hunde und Katzen dürfen NICHT frei laufen, es sei denn, sie haben einen gültigen Tollwutschutz, d.h. die letzte Tollwutimpfung wurde vor 4 Wochen bis 12 Monaten vorgenommen