Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Unfallkrankenhaus Meidling Tollwutinformationsblatt des Unfallkrankenhaus Meidling (Stand Juni 2014) Die Tollwutseuchenlage in Österreich hat sich in den letzten Jahren durch das Impfprogramm für Füchse der österreichischen Veterinärverwaltung weitgehend entspannt. Die Inzidenz der Wildtiertollwut ist drastisch zurückgegangen, daher besteht kaum mehr die Gefahr einer Übertragung der Tollwut auf Haustiere, wie Katzen, Hunde oder Weidetiere. In Österreich ist die Tollwut seit 2006 (1 Fuchs/Impfdurchbruch) nicht mehr aufgetreten. Im Jahre 2004 wurde in Österreich eine Infektion bei einem Patienten, der sich in Marokko infiziert hatte, nachgewiesen. Am 28.September 2008 wurde Österreich offiziell nach dem Artikel 2.2.5.2. des „Terrestrial animal Health Codes 2007“ des Internationalen Tierseuchenamtes für tollwutfrei erklärt. In Europa wurden dem WHO-Referenzlabor im Jahr 2013 insgesamt 3.360 Nachweise von Tollwutvirus in Europa gemeldet, darunter 6 beim Menschen (Russland 6x) und 14 bei Fledermäusen (Polen 8x, Deutschland 5x, Spanien 2x, Ukraine 1x). Das Wiederauftreten von Tollwut in Griechenland im Jahr 2012 (2 Haustiere und 7 Wildtiere) setzte sich im Jahr 2013 fort (2 Haustiere und 19 Wildtiere). Die Nachbarländer Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Slowakei und die Tschechische Republik gelten als frei von Tollwut. Gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz (ZI. 11-51.880/3-5/79 vom 27.3.1979) kann bei Verletzungen durch Tiere, die aus diesen Gebieten stammen, auf eine Tollwutschutzbehandlung verzichtet werden. Bei Verletzungen durch Haustiere, deren Besitzer bekannt sind, insbesondere bei Verletzungen des Besitzers selbst, kann schon bevor das Tier dem Tierarzt vorgeführt wird, leicht abgeklärt werden, ob eine Tollwutgefährdung besteht. In der Regel kann der Besitzer ausschließen, dass sein Tier in einem Endemiegebiet unbeaufsichtigt war und von einem tollwutkranken Wildtier verletzt wurde. Ist dies der Fall, kommt dieses Tier in keinem Fall als Überträger in Frage. Erhöhte Vorsicht ist lediglich bei illegal importierten Tieren geboten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Tiere, die im Haus leben (Wohnungskatzen, Meerschweinchen, Goldhamster, etc.) die Tollwut in keinem Falle übertragen können. Viele Hundebisse können als provoziert betrachtet werden (Radfahrer, Jogger) und sind daher nicht gefährlich. Verletzungen durch Wildtiere (Fuchs, Marder) in einem Tollwutgebiet sind als ansteckungsverdächtig anzusehen und den Richtlinien gemäß zu behandeln. Bissverletzungen durch kleine Nagetiere wie Mäuse, Ratten, Hamster, Ziesel, Eichhörnchen und Insectivora (Igel, Maulwurf etc.) sind in der Regel provoziert und auch in den Endemiegebieten nicht zwingend Anlass für eine Tollwutschutzimpfung, da diese Kleinnager in der Praxis als Überträger ausscheiden. Nur bei größeren Nagern (Bisamratte, Kaninchen, Feldhase), die in einem Tollwutgebiet leben ist eine Impfung indiziert. Die indirekte Übertragung der Tollwut über Beeren, Pilze und Speichel kontaminierte Gegenstände ist nicht zu befürchten. Eine passive Immunisierung mit Tollwutimmunglobulin ist nur bei besonders schweren Bißverletzungen in Endemiegebieten angezeigt und nur bis zu 48 (höchstens 82) Stunden nach der Verletzung sinnvoll. Bei der gegenwärtigen Tollwutsituation wird dies nur in Ausnahmefällen notwendig sein. Kundratstraße 37, 1120 Wien | Telefon +43 5 93 93-45000 | E-Mail [email protected] | Fax +43 5 93 93-45617 | DVR 0024163, UID ATU 16211702 www.auva.at Vorkommen von Tollwut im Ausland: Detaillierte Angaben über das Vorkommen von Tollwut bei Mensch und Tier im Ausland finden sich in: www.who-rabies-bulletin.org Detaillierte Auskünfte über aktuelle Empfehlungen bezüglich der Notwendigkeit von Tollwutschutz­ impfungen bei Fernreisenden finden sich (in englischer Sprache) auf der Homepage der amerikanischen Centers for Disease Control and Preventon (CDC): Nach Anklicken der betreffenden Region auf der Weltkarte der Internetseite http://www.cdc.gov/travel/vaccinat.htm wird auch die etwaige Indikation für eine Tollwutschutzimpfung für Länder der betreffenden Region spezifiziert. An folgenden Adressen besteht die Möglichkeit sich näher zu informieren und impfen zu lassen: Klinik für Unfallchirurgie der Universität Wien, 1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20, Tel.Nr. 40 400/Klappe 5940 Sozialmedizinisches Zentrum Ost der Stadt Wien, Unfallchirurgische Abteilung, 1220 Wien, Langobardenstraße 122, Tel.Nr. 288 02 Krankenhaus der Stadt Wien, Floridsdorf, Chirurgische Abteilung, 1210 Wien, Hinaysgasse 1, Tel.Nr. 275 22-0 Wilhelminenspital der Stadt Wien, 1. Chirurgische Abteilung mit Unfallabteilung, 1160 Wien, Montleartstraße 38, Tel.Nr. 491 50-0 Oder unter. http://www.ages.at/ages/gesundheit/mensch/tollwut/ OA Dr. Roland Frank Hygiene, Arbeitsmedizin OA Dr. Andreas Sailler