Tollwut in Österreich Merkblatt für TierbesitzerInnen

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Tollwut in Österreich
Merkblatt für TierbesitzerInnen
Die Tollwut ist eine unheilbar tödliche Infektionskrankheit, die alle Säugetiere
einschließlich des Menschen befallen kann. Die Infektion erfolgt durch den Speichel
(Biss, Eindringen des Speichels in Wunden) eines infizierten Tieres.
In Österreich wurde die Tollwut durch jahrelange Impfaktionen bei Wildtieren (durch
halbjährliche Köderauslegungen, hauptsächlich vom Flugzeug aus) und die
Schutzimpfungen von Haustieren ausgemerzt. Seit dem 28. September 2008 ist
Österreich offiziell frei von Tollwut.
Durch den permanent steigenden Individualverkehr und den Wegfall von
Grenzkontrollen bei Tieren durch die EU-Erweiterung steigt allerdings auch die
Gefahr der Neueinschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Aus der Sicht des Tierarztes und der Tierärztin erscheint es deshalb besonders
wichtig, auf diese Gefahr aufmerksam zu machen.
Dazu einige Ratschläge:
Alle wildlebenden Tiere, die ihre Scheu vor dem Menschen oder vor
Haustieren verloren haben, gelten als tollwutverdächtig und sollten weder
angefasst noch aufgenommen werden!
Um die Gefahr einer Ansteckung zu vermeiden, impfen sie Ihre Haustiere
regelmäßig! (ausgenommen reine Wohnungstiere)
Die Schutzimpfung unserer Tiere ist nach Herstellerangaben aufzufrischen, sie
kann von jedem niedergelassenen Tierarzt und Tierärztin durchgeführt
werden. Bei Reisen mit Tieren in tollwutfreie Länder gelten besondere
Vorschriften. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn.
Radetzkystraße 2, 1031 Wien | http://www.bmg.gv.at | [email protected] | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788
Nehmen Sie keine Tiere mit unbekanntem oder unsicherem Impfstatus mit,
vor allem keine Streuner aus dem Ausland!
Wird Ihr Haustier von einem unbekannten Tier gebissen, gehen Sie so schnell
als möglich (innerhalb von 72 Stunden) zum Tierarzt/Tierärztin!
Werden Sie selbst von einem unbekannten Tier gebissen, gehen Sie so schnell
als möglich zu einem Arzt oder in ein Spital!
Auch für Menschen gilt: eine Behandlung der Bissstelle hat nur kurze Zeit
nach dem Biss eine Chance den Befall der Nerven zu verhindern!
Ist das Virus einmal in einem Nerv, wandert es unaufhörlich bis zum Gehirn,
wo es eine tödlich endende Entzündung hervorruft.
Eine Heilung ist nach dem Einwandern der Viren von der Bissstelle in den
nächsten Nerv nicht mehr möglich!
Melden Sie tollwutverdächtige Tiere der Polizei oder der
Bezirksverwaltungsbehörde!
Als tollwutverdächtig gelten Tiere, die eines oder mehrere der folgenden
Symptome zeigen:
Besondere Zutraulichkeit bei Wildtieren
Unruhe, Nervosität, Gereiztheit, Aggressivität und Bissfreudigkeit („rasende
Wut“)
Schnappen und Aufnahme von Gegenständen (Steine) Speicheln und
Schluckbeschwerden (häufig bei Hunden)
Verletzungen (selbst hervorgerufen)
„artfremdes“ Verhalten
Lähmungen
Rückgang der Leistung bei Nutztieren
Überempfindlichkeit (v.a. Geräusche wie Wasserplätschern kann zu Anfällen
führen)
Juckreiz an Bisswunden (v.a. bei Pferden und bei Menschen)
Bei Geflügel Schreckhaftigkeit, Unruhe, später Lähmungen
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