Landtag von NÖ, XI. Gesetzgebungsperiode Tagung 1981/82 14. Sitzung am 8. Juli 1982 Sitzungsbericht INHALT: 1. Eröffnung durch Präsident Reiter (Seite 822) 2. Abwesenheitsanzeige (Seite 822) 3. Verlesung des Einlaufes (Seite 822) 4. Verhandlung: Antrag des Finanzausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend Rechnungsabchluß des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981. Berichterstatter: Abg. Reischer (Seite 823); Redner: Abg. Wagner (Seite 828), Abg. Prof. Wallner (Seite 833), Abg. Kautz (Seite 841), Abg. Kaiser mit Resolutionsantrag (Seite 844), LHStv. Dr. Pröll (Seite 847), Abg. Kaiser (Seite 849), LH. Ludwig (Seite 850), Abg. Lechner (Seite 856), Abg. Präs. Reiter (Seite 861), Abg. Ing. Kellner (Seite 862), Abg. Lechner (Seite 865); Abstimmung (Seite 867). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend NÖSIWAG, Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH, Übernahme der Landeshaftung im Sinne des § 10 Abs. 2 Wasserbautenförderungsgesetz. Berichterstatter: Abg. Schwarzböck (Seite 867); Abstimmung (Seite 868). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend LandesFinanzsonderaktion für Gemeinden, Erhöhung des Haftungsrahmens um S 150,000.000. Berichterstatter: Abg. Anzenberger (Seite 868); Abstimmung (Seite 868). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen, Aufstockung der 8. Tranche. Berichterstatter: Abg. Diettrich (Seite 868); Redner: Abg. Kaiser (Seite 869), Abg. Trabitsch (Seite 871); Abstimmung (Seite 873). Antrag des Schulausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Schulzeitgesetzes 1978. Berichterstatter: Abg. Jirkovsky (Seite 873); Abstimmung (Seite 873). Antrag des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner, Reiter, Romeder, Prof. Wallner, Dr. Bernau, Fidesser, Rabl, Spiess und andere, betreffend Änderung des NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1978. Berichterstatter: Abg. Diettrich (Seite 874); Abstimmung (Seite 874). Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz vom 10. Juli 1975 über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher geändert wind. Berichterstatter: Abg. Haufek (Seite 874); Abstimmung (Seite 874). Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Kremser Stadtrecht 1977 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Wittig (Seite 875); Abstimmung (Seite 875). Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Waidhofner Stadtrecht 1977 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Amon (Seite 875); Abstimmung (Seite 875). Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Wr. Neustädter Stadtrecht 1977 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Wedl (Seite 875); Abstimmung (Seite 875). Antrag des Kommunalausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das St. Pöltner Stadtrecht 1977 geändert wird. Berichterstatter: Abg. Wedl (Seite 875); Abstimmung (Seite 876). Antrag des Kommunalausschusses über den Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner, Reiter, Romeder, Diettrich, Rabl, Prof. Wallner, Amon, Rupp, Trabitsch, Wittig und andere betreffend die Änderung des NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetzes 1974. Berichterstatter: Abg. Rabl (Seite 876); Redner: Abg. Rupp (Seite 876); Abstimmung (Seite 876). Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes hinsichtlich seiner Bestimmungen über Spielautomaten. Berichterstatter: Abg. Sulzer (Seite 876); Redner: Abg. Krendl (Seite 877), Abg. Rozum (Seite 879); Abstimmung (Seite 882). Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Lechner und andere betreffend NÖ Feuer-, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetz (NÖ FGG), Verordnung über die Kehrperioden und die Verordnung über die Festlegung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich. Berichterstatter: Abg. Krenn (Seite 882); Redner: Abg. Dr. Bauer (Seite 383), Abg. Dkfm. Höfinger (Seite 888); Abstimmung (Seite 889). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf über den Schutz von Höhlen (NÖ Höhlenschutzgesetz). Berichterstatter: Abg. Koczur (Seite 889); Abstimmung (Seilte 890). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Landwirtschaftsgesetz geändert wird. Berichterstatter: Abg. Wilfing (Seite 890); Abstimmung (Seite 891). Antrag des Landwirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Jahre 1981. Berichterstatter: Abg. Rupp (Seite 891); Abstimmung (Seite 892). Ersuchen des Kontrollamtsdirektors, Wirkl. Hofrat Mag. Lauermann, vom 27. Mai 1982, um Abberufung von seiner Funktion als Vorstand des Kontrollamtes mit Wirkung vom 1. September 1982. Bestellung des Oberregierungsrates Mag. Gromaczkiewicz als Vorstand des Kontrollamtes. Redner: Abg. Stangl (Seite 892), Abg. Buchinger (Seite 894); Abstimmung (Seite 895). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Initiative im Sinne des Art. 26 NÖ LV 1979. Die Initiative beinhaltet das Verlangen, das NÖ Landesumlagegesetz 1974 aufzuheben. Berichterstatter: Abg. Fux (Seite 895); Redner: Abg. Kalteis mit Resolutionsantrag (Seite 897), Abg. Präs. Romeder (Seite 903), Abg. Haufek (Seite 907), Abg. Icha (Seite 911), Abg. Präs. Romeder (Seite 913); Abstimmung (Seite 914). Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Fa. Geflügelhof Weinberger, Weistrach, Antrag um Übernahme einer Landeshaftung für 80% von Krediten in der Höhe von S 15,000.000. Berichterstatter: Abg. Anzenberger (Seite 914); Redner: Abg. Keusch (Seite 916), Abg. Amon (Seite 9201, Abg. Haufek (Seite 922), Abg. Auer (Seite 925); Abstimmung (Seite 927). Anfrage der Abgeordneten Lechner und andere an Herrn Landeshauptmann Ludwig betreffend Plakataktionen des Landes Niederösterreich. Beantwortung durch LH. Ludwig (Seite 927); Redner: Abg. Lechner (Seite 929), Abg. Ing. Kellner (Seite 934), LHStv. Grünzweig (Seite 936), LH. Ludwig (Seite 939); Abstimmung (Seite 940). Anfrage der Abgeordneten Ing. Kellner und andere an Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Erwin Pröll betreffend Lagerung von Giftmüll in der Gemeinde Leobersdorf. Beantwortung durch LHStv. Dr. Pröll (Seite 940); Redner: Abg. Ing. Kellner (Seite 942), Abg. Wedl (Seite 942), LH. Ludwig (Seite 945), Abg. Reischer (Seite 945), Abg. Wedl (Seite 947); Abstimmung (Seite 948). PRÄSIDENT REITER (um 10.30 Uhr): Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung hat sich der Abg. Zimper entschuldigt. Hohes Haus! Darf ich bitten, daß Sie sich von den Sitzen erheben. (Geschieht.) Es obliegt mir bei der Eröffnung der heutigen Landtagssitzung auch die traurige Pflicht, des ehemaligen Zweiten Präsidenten des NÖ Landtages, Wilhelm Sigmund, zu gedenken. Er ist am Donnerstag dem 17. Juni 1982 im 79. Lebensjahr verstorben. Wilhelm Sigmund wurde am 12. Dezember 1945 in den Niederösterreichischen Landtag gewählt, dem er bis 19. November 1969 angehörte. Während dieser Zeit war er unter anderem Obmann und Obmannstellvertreter des Finanzkontrollausschusses und von 1965 bis 1969 Zweiter Präsident des Landtages. Er war einer der bekanntesten und verdientesten Landespolitiker. Wir wollen ihm daher ein ehrendes Gedenken bewahren. Danke schön. (Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.) Hohes Haus! Wie bereits angekündigt, setze ich die Geschäftsstücke Zahlen 442, 452, 458, 459, 460, 463, 461, 471, 464, 465, 466, 467, 468, 470, 426, 454, 438, 457 und 462, welche in den zuständigen Ausschüssen am 6. und 8. 7. 1982 erledigt wurden, auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung. Alle Ausschußanträge sowie die Ausschußberichte und geänderten Gesetze zu den Zahlen 461, 464, 465, 466, 467, 468, 426 und 438 liegen auf den Plätzen der Abgeordneten auf. Das Geschäftsstück Zahl 416 betreffend Maßnahmen zur Berücksichtigung der niederösterreichischen Erdgas- und Erdölvorkommen bei der Festsetzung des Strompreises wurde in der Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses am 6. 7. 1982 über Antrag der Abg. Ing. Kellner und anderer zurückgezogen. Ich ersuche um Verlesung des Einlaufes. SCHRIFTFÜHRER (liest): Ltg.-487 - Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner und anderer betreffend Krankenanstaltenfinanzierung. Ltg.-486 - Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Reiter und anderer über die Personalvertretung der Bediensteten der NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände (NÖ GemeindePersonalvertretungsgesetz). Ltg.-484 - Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Bauer und anderer betreffend Maßnahmen zur Senkung der Stromtarife in Niederösterreich. Ltg.-485 - Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Ing. Kellner und anderer für die Familien des Landes Niederösterreich (NÖ Familiengesetz). Ltg.-482 - Vorlage der Landesregierung betreffend Moorheilbad Harbach GesmbH & Co KG, Erweiterung des Kurzentrums, Landeshaftung. Ltg.-479 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 geändert wird. Ltg.-473 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf über die Förderung der kulturell Schaffenden in Niederösterreich (NÖ Kulturförderungsgesetz). Ltg.-474 -Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ landwirtschaftliche Wohnbauförderungsgesetz 1977 geändert wird. Ltg.-483 - Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf für die Jugend des Landes Niederösterreich (NÖ Jugendgesetz). Ltg.-477 - Bericht der Landesregierung betreffend 4. Zinsenzuschußaktion für INVEST-Darlehen, Bericht über das Jahr 1981. Ltg.-481- Bericht der Landesregierung betreffend Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich, Bericht über die Gebarung im Jahre 1981. Ltg.-475 - Bericht der Landesregierung betreffend NÖ landwirtschaftlicher Wohnbauförderungsfonds; Bericht über die Gebarung im Jahre 1981. Ltg.-476 - Bericht der Landesregierung betreffend NÖ landwirtschaftlicher Siedlungsfonds; Bericht über die Gebarung und Tätigkeit des Fonds im Jahre 1981. Ltg.-478 - Bericht der Landesregierung betreffend Fremdenverkehrsförderungsfonds, Bericht über das Jahr 1981. Ltg.-480 - Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Betriebsinvestitionsfonds, Tätigkeitsbericht 1981. Ltg.-488 -Anfrage der Abgeordneten Ing. Kellner und anderer an Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Erwin Pröll betreffend Lagerung von Giftmüll in der Gemeinde Leobersdorf. Ltg.-472 - Eingabe des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt betreffend Abänderung des NÖ Pflichtschulgesetzes. PRÄSIDENT REITER (Nach Zuweisung des Einlaufes an die zuständigen Ausschüsse): Meine Damen und Herren! Ich ändere die Tagesordnung dahingehend ab, daß die Bestellung des Kontrollamtsdirektors sowie die Geschäftsstücke 442 und 452 nach dem Geschäftsstück Zahl 462 zur Behandlung gelangen. Erster Tagesordnungspunkt ist der Rechnungsabschluß des Landes, Zahl 460. Kein Einwand. Ich ersuche den Herrn Abg. Reischer, die Verhandlung zur Zahl 460 einzuleiten. Abg. REISCHER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren des Landtages! Namens des Finanzausschusses habe ich die Aufgabe, Bericht und Antrag der Niederösterreichischen Landesregierung zum Rechnungsabschluß des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981 vorzutragen. Die Niederösterreichische Landesregierung legt hiemit dem Hohen Landtag den Rechnungsabschluß des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981 zur Genehmigung vor. Die Grundlage für den Landeshaushalt des Jahres 1981 bildete der Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981, welcher vom Hohen Landtag in seiner vom 2. bis 5. Dezember 1980 abgehaltenen Sitzung genehmigt wurde. Der Voranschlag wurde mit dem Landtagsbeschluß vom 1. Dezember 1981 durch die Bewilligung von Nachtragskrediten, Deckungsfähigkeiten und einer Rücklagenumwidmung ergänzt. Im Rechnungsabschluß sind jene Voranschlagsstellen, bei denen Nachträge bewilligt wurden, durch eine entsprechende Anmerkung gekennzeichnet. Der Aufbau des Voranschlages nach seinen Teilen und die Gliederung der einzelnen Teile sind auch dem vorliegenden Rechnungsabschluß zugrunde gelegt. Er enthält daher im Hauptteil die sich aus dem Voranschlag und den Nachträgen ergebende veranschlagte Gebarung, wobei die Gebarung des Konjunkturausgleichteiles mit dem Haushaltshinweis 3 im ordentlichen, jene mit dem Haushaltshinweis 7 im außerordentlichen Teil des Rechnungsabschlusses nachgewiesen ist, in nachstehender Gliederung: Haushaltsrechnung 1981 - Gesamt, Haushaltsrechnung 1981 - Gliederung nach Gruppen, Haushaltsrechnung 1981 – Gliederung nach Abschnitten, Haushaltsrechnung 1981 - Gliederung nach Ansätzen in der Reihenfolge Ordentliche Ausgaben, Ordentliche Einnahmen, Außerordentliche Ausgaben, Außerordentliche Einnahmen. Der Haushaltsrechnung vorangestellt ist entsprechend den Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlußverordnung (VRV) der Kassenabschluß. Der zweite Teil enthält die Rechnungsabschlüsse für die Untervoranschläge entsprechend dem 2. Teilheft des Landesvoranschlages. In einem dritten Teilheft sind die gemäß § 17 Abs. 2 VRV geforderten Nachweise sowie sonstige Aufgliederungen enthalten. Ein eigenes Teilheft ist für den Bericht, den Antrag und die Erläuterungen vorgesehen. Der Voranschlag für das Jahr 1981 sah Gesamteinnahmen von S 17.803,936.000 und Gesamtausgaben von S 19.790,268.000, somit einen Gesamtabgang von S 1.986,332.000 vor. Durch die Genehmigung von Nachtragskrediten für den ordentlichen und den außerordentlichen Teil des Voranschlages von zusammen S 307,978.000 erhöhte sich dieser Gesamtabgang rechnungsmäßig auf S 2.294,310.000. Zur Gewährleistung des Haushaltsausgleiches konnte die Landesregierung im ordentlichen Teil des Voranschlages allgemeine, gleichmäßige prozentuelle Kürzungen aller Voranschlagsstellen, mit Ausnahme gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen, vornehmen. Für den außerordentlichen Teil und den Konjunkturausgleichsteil des Voranschlages war der Haushaltausgleich durch die veranschlagten Einnahmen, durch Überschüsse der ordentlichen Gebarung oder durch Kreditoprationen und Rücklagenheranziehung zu sichern. Weiters war die Landesregierung ermächtigt, zur Deckung des veranschlagten Gesamtabganges von S 1.986,332.000 Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite bis zur selben Höhe aufzunehmen. Die Nachträge von zusammen S 307,978.000 waren durch Mehreinnahmen von S 24,000.000, durch Minderausgaben von S 11,300.000 und durch Schuldaufnahmen von S 272,878.000 zu decken. Der ordentliche Haushalt konnte auch im Jahre 1981 nicht ausgeglichen werden. Er schloß mit einem Abgang von S 592,390.406,17 ab. Im außerordentlichen Haushalt ergab sich ein Abgang von S 842,609.593,83. In Ausführung der Ermächtigungen waren daher Schuldaufnahmen im Gesamtbetrage von S 1.435,000.000 notwendig. Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1981 ist unter Berücksichtigung der Erlöse aus den Schuldaufnahmen ausgeglichen und weist Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von S 20.683,528.065,37 aus. Gegenüber dem Gesamtausgabenvolumen des Jahres 1980 von S 18.822,092.196,80 ergibt sich eine Steigerung um 1.861,435.868,57 Schilling, das sind 9,89%. Nach diesen einleitenden Ausführungen wird über das materielle Ergebnis der Gebarung des Jahres 1981 folgendes berichtet: I. Ordentliche Gebarung. Die Bedeckung der ordentlichen Gebarung war mit S 17.660,541.000 veranschlagt. Die Einnahmengebühr der ordentlichen Gebarung stellt sich nach dem Rechnungsabschluß auf S 19.551,777,833,88. Es ergaben sich daher Mehreinnahmen von S 1.891,236.833,88. Von diesen Mehreinnahmen entfallen auf die nicht veranschlagten Erlöse aus der Aufnahme von Darlehen und der Inneren Anleihe rund 592 Millionen Schilling und auf die nicht veranschlagten Rücklagenentnahmen rund 146 Millionen Schilling. Weitere wesentliche Mehreinnahmen ergaben die Ersätze des Bundes für die Pensionen der Landeslehrer, die Mittel für die Wohnbauförderung, die Beiträge des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds zu den Betriebsabgängen der Landes-Krankenanstalten, die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die Landesumlage und Bedarfszuweisung sowie der Kopfquotenausgleich. Dagegen weisen die Zuwendungen des Bundes für die Bezüge der Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen infolge geringeren Aufwandes als veranschlagt Mindereinnahmen, die Investitionszuschüsse des Bundes für den Ausbau der Krankenanstalten überhaupt keine Einnahmen auf, da diese Zuschüsse den Pflegegemeinden direkt angewiesen wurden. Die ordentlichen Einnahmen bestehen aus folgenden Hauptposten: Ertragsanteile S 6.894,763.883, das sind 35,27% (Einnahmen 1980 S 6.231,191.863, das sind 35,23%). Kopfquotenausgleich S 243,257.000, das sind 1,24% (Einnahmen 1980 S 315,907.000, das sind 1,79%). Landesumlage S 505,861.545, das sind 2,59% (Einnahmen 1980 S 441,190.045, das sind 2,49%). Bedarfszuweisungen S 674,183.115, das sind 3,45% (Einnahmen 1980 S 599,987.435, das sind 3,39%). Ausschließliche Landesabgaben und Zuschlagsabgaben S 196,860.459,49, das sind 1.01% (Einnahmen 1980 S 200,426.021,16, das sind 1,13%). Zweckzuschüsse nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 und dem Wohnungsverbesserungsgesetz S 2.165,113.752,87, das sind 11,0796 (Einnahmen 1980 S 1.902,153.549,72, das sind 10,75%). Ersatz der Besoldungskosten für die Landeslehrer S 3.848,393.160,99, das sind 19,68% (Einnahmen 1980 S 3.534,013.391,13, das sind 19,98%). Kostenersatz für den Bundeshochbau und Bundesstraßenbau S 165,300.110,82, das sind 0,8596 (Einnahmen 1980 S 165,750.524,84, das sind 0,94%). Sonstige Zuschüsse, Beiträge und Kostenersätze durch Gebietskörperschaften S 1.109,162.968,40, das sind 5,67% (Einnahmen 1980 S 970,923.417,82 oder 5,49%). Erlöse aus Darlehensaufnahmen S 592,390.406,17 oder 3,03% (Einnahmen 1980 S 411,160.770,29, das waren 2,32%). Rücklagenentnahmen S 147,395.761,67 oder 0,7596 (Einnahmen 1980 S 81,005.538,90 oder 0,46%). Sonstige Verwaltungseinnahmen S 3.009,095.670,47, das sind 15,39% (Einnahmen 1980 S 2.836,351.279,77 oder 16,03%). Es ergeben sich Gesamtsummen von S 19.551,777.833,88 an Einnahmen im Jahre 1981; demgegenüber betrugen die Einnahmen im Jahre 1980 S 17.690,060.836,57. Das Erfordernis der ordentlichen Gebarung war nach dem Voranschlag mit S 18.599,124.000 festgesetzt. Dieses Erfordernis wurde durch die im Konjunkturausgleichsteil veranschlagten und der ordentlichen Gebarung zuzurechnenden Ausgabenkredite von S 180 Millionen sowie durch Nachtragskredite im Gesamtbetrag von S 291,355.000 auf das Kreditvolumen von S 19.070,479.000 erhöht. Die Ausgabengebühr der ordentlichen Gebarung beläuft sich nach dem Rechnungsabschluß auf S 19.551,777.833,88. Die Mehrausgaben betragen somit 481,298.835,88 Schilling. Ein Mehr weisen vor allem die Ausgaben aus den zweckgebundenen und zweckgewidmeten Einnahmen infolge höherer Eingänge und die aus Rücklagen gedeckten Ausgaben auf. Diesen Mehrausgaben stehen jedoch Minderausgaben durch die Nichtfreigabe von Kreditmitteln, bei den Aufwendungen für das Personal trotz Mehrbedarfes bei einigen Voranschlagsstellen sowie durch geringere Erfordernisse auf dem Gebiet der Sozialhilfe, des Schuldendienstes und der Finanzsonderaktionen gegenüber. Die ordentlichen Ausgaben entfallen auf folgende Hauptposten: Leistungen für Personalverwaltung S 3.733,918.699,58, das sind 19,10% (Ausgaben 1980 S 3.359,281.172,39, das sind 18,99%). Leistungen für Personal (Landeslehrer) S 3.191,879.941,98, das sind 16,33% (Ausgaben 1980 S 2.943,341.247,27, das sind 16,64%). Ruhe- und Versorgungsgenüsse (Verwaltung und Landeslehrer) S 1.883,102.907,70 oder 9,63% (Ausgaben 1980 S 1.680,450.213,79, das sind 9,50%). Amtssachausgaben S 199,349.019,79, das sind 1,02% (Ausgaben 1980 S 182,512.082,87, das sind 1,03%). Ausgaben für Anlagen S 198,974.038,63 oder 1,02% (Ausgaben 1980 S 228,580.091,23 oder 1,29%). Förderungsausgaben (nicht rückzahlbar) S 3.726,695.599,85 oder 19,06% (Ausgaben 1980 S 3.556,761.669,65 oder 20,10%). Förderungsausgaben (rückzahlbar) S 2.782,364.242,57 oder 14,23% (Ausgaben 1980 S 1.901,733.263 oder 10,76%). Sonstige Sachausgaben S 3.764,721.684,75 oder 19,25% (Ausgaben 1980 S 3.357,201.642,72 oder 18,98%). Rücklagenzuführungen S 70,771.699,03 oder 0,36% (Ausgaben 1980 S 480,199.454,15 oder 2,71%). Die Geamtsumme der Ausgaben 1981 beträgt S 19.551,777.833,88; im Jahre 1980 waren es S 17.690,060.836,57. Den Mehreinnahmen von S 1.891,236.833,88 stehen Mehrausgaben von S 481,298.833,88 gegenüber, woraus sich eine Differenz von S 1.409,938.000 im Vergleich zum Voranschlag ergibt. Der nach dem ordentlichen Teil des Voranschlages vorgesehene Abgang von S 938,583.000, der sich auf Grund der ordentlichen Kredite des Konjunkturausgleichsteiles von S 180,000.000 und durch die Bewilligung von Nachtragskrediten von S 291,355.000 auf S 1.409,938.000 erhöht hat, ist somit zur Gänze hereingebracht und die ordentliche Gebarung bei gleich hohen Einnahmen und Ausgaben rechnungsmäßig ausgeglichen. Dieser Ausgleich war jedoch nur durch Schuldaufnahmen in der Höhe von rund 592 Millionen Schilling möglich. Die Einnahmenrückstände sind von rund 319 Millionen Schilling zu Anfang des Jahres auf rund 471 Millionen Schilling mit Ende des Jahres gestiegen. Die schließlichen Einnahmenrückstände betreffen in der Hauptsache Beiträge und Ersätze der Gemeinden im Rahmen der Sozialhilfe, Pflegegebühren und Pflegegebührenersätze der Landes-Krankenanstalten, Schulerhaltungsbeiträge für die Landesberufsschulen sowie Bezugserstattung und den Ersatz für gemeinsame Kosten für Bundesstraßen und den Bund. Die Ausgabenrückstände sind von rund 135 Millionen Schilling zu Anfang des Jahres auf rund 119 Millionen Schilling mit Ende des Jahres gesunken. Von den schließlichen Ausgabenrückständen betreffen rund 41 Millionen Schilling Zuschüsse für den Ausbau von Krankenanstalten, rund 12 Millionen Schilling Förderungsausgaben zur Sicherung der Arbeitsplätze in Grenzlandgebieten und rund 16 Millionen Schilling Zinsenzuschüsse für Hausstandsgründungen. Die restlichen Ausgabenrückstände verteilen sich auf verschiedene Voranschlagsstellen. 11. Außerordentliche Gebarung. Das Erfordernis der außerordentlichen Gebarung war nach dem Voranschlag mit S 961,144.000 festgesetzt. Dieses Erfordernis wurde durch die im Konjunkturausgleichsteil veranschlagten und der außerordentlichen Gebarung zuzurechnenden Ausgabenkredite von S 50,000.000 sowie durch Nachtragskredite von zusammen S 16,623.000 auf den Ausgabenrahmen der außerordentlichen Gebarung von S 1.027,767.000 erhöht. Die Ausgabengebühr laut Rechnungsabschluß beträgt S 1.131,750.231. Hievon entfallen auf Ausgaben für Anlagen S 755,462.946. Förderungsausgaben (rückzahlbar) S 215,750.000, sonstige Sachausgaben S 27,369.048 und Rücklagenzuführungen von S 133,168.236. Es ergibt sich daher gegenüber dem Voranschlag ein Mehraufwand von S 103,983.231, der durch Rücklagenentnahmen gedeckt ist. Zur Bedeckung der außerordentlichen Gebarung waren im Voranschlag Zweckzuschüsse und sonstige Zuschüsse von Dritten von S 76,825.000, Eigenleistungen für den Ausbau der Landeskrankenanstalten und des Flußbauhofes Plosdorf von S 29,570.000 und Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken von S 37,000.000, das sind zusammen S 143,395.000, vorgesehen. Laut Rechnungsabschluß stehen zur Bedeckung dieser Ausgaben zur Verfügung: Zweckzuschüsse und sonstige Zuschüsse von Dritten S 59,257.457, Eigenleistungen für den Ausbau der Landeskrankenanstalten und des Flußbauhofes Plosdorf von S 52,641.115, Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken und sonstigem Vermögen von S 50,404.767, Entnahmen aus Zweckrücklagen und Abschreibung von Rücklagen von S 126,837.297 und den Erlös aus aufgenommenen Darlehen von S 842,609.593, das sind zusammen S 1.131,750.000. Es ergaben sich somit Mehreinnahmen von S 988,355.231. In der Bilanz der außerordentlichen Gebarung stehen Mehreinnahmen von S 988,355.231, Mehrausgaben von S 103,983.231 gegenüber. Die Differenz daraus beträgt S 884,372.000. Der nach dem außerordentlichen Teil des Voranschlages vorgesehene Abgang von S 817,749.000, der sich auf Grund der außerordentlichen Kredite des Konjunkturausgleichsteiles von S 50,000.000 und der Nachtragskredite von S 16,623.000 auf S 884,372.000 erhöht hat, ist sohin abgedeckt und die außerordentliche Gebarung bei gleich hohen Einnahmen und Ausgaben rechnungsmäßig ausgeglichen. Zum Ausgleich dieses Gebarungsteiles waren jedoch Schuldaufnahmen von rund 842 Millionen Schilling erforderlich. Die Einnahmenrückstände sind von rund 2 Millionen Schilling auf rund S 60.000 gesunken. Die Ausgabenrückstände betragen mit Ende des Jahres rund 8 Millionen Schilling und betreffen Beteiligungsrückstände. Gemäß Abschnitt V Punkt 4 des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag wird berichtet, daß folgende Ausgabenkredite in der angeführten Höhe für die nachstehenden Verwendungszwecke im jeweils angegebenen Betrag in Anspruch genommen werden konnten: Voranschlagssatz 5/030013/0632/742 - Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude, Gebäude im Bau; Bezirkshauptmannschaft Melk, 2. Amtsgebäude, in der Höhe von S 850.000 für Voranschlagssatz 5/030013/0632/749 - Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude, Gebäude im Bau; Bezirkshauptmannschaft Melk, Sanierung im Altbau. Voranschlagssatz 5/030013/0672/744 - Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude, Gebäude im Bau; Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha, Sozialabteilung S 550.000 für Instandsetzungsarbeiten in der Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Leitha. Voranschlagssatz 5/410533/0632/701 -. Landespensionistenheim Perchtoldsdorf, Gebaude im Bau; Neubau, in der Höhe von S 1,500.000 für Voranschlagsansatz 514104131 06321702 Landespensionistenheim Mautern, Gebäude im Bau; Zu- und Umbau. Voranschlagssatz 5/410553/0632/704 - Landespensionistenheim Gloggnitz, Gebäude im Bau; Pflegeabteilung, Sanierung, in der Höhe von S 1,200.000 für Voranschlagsansatz 5/410553/0632/705 - Landespensionistenheim Gloggnitz, Gebäude im Bau; Küche, Sanierung. Voranschlagssatz 5/552309/7670/701 - Landeskrankenanstalt Grimmenstein, Zuwendungen an private gemeinnützige Einrichtungen als Ablöse im Gesamtbetrage von S 5,000.000 für Landeskrankenanstalt Grimmenstein, Zuwendungen an private gemeinnützige Einrichtungen. 111. Gesamtgebarung. Die Bedeckung der gesamten veranschlagten Gebarung war nach dem Voranschlag mit S 17.803,936.000 vorgesehen. Die Einnahmengebühr der gesamten veranschlagten Gebarung stellt sich nach dem Rechnungsabschluß auf S 20.683,528.065. Es ergeben sich daher unter Berücksichtigung der Darlehensaufnahmen von S 1.435,000.000 Mehreinnahmen von S 2.879,592.065. Das Erfordernis der gesamten veranschlagten Gebarung war nach dem Voranschlag mit S 19.790,268.000 vorgesehen. Durch die Genehmigung von Nachtragskrediten im Gesamtbetrag von S 307,978.000 wurde der Gesamtausgabenrahmen auf S 20.098,246.000 gestellt. Die Ausgabengebühr der gesamten veranschlagten Gebarung stellt sich nach dem Rechnungsabschluß auf S 20.683,528.065. Es ergeben sich somit Mehrausgaben von S 585,282.065. Das Gebarungsergebnis liegt somit unter Berücksichtigung von Gesamtschuldaufnahmen von S 1.435,000.000 um S 2.294,310.000 über dem Voranschlagsbetrag. Der Gesamtabgang, der laut Voranschlag von S 1.986,332.000 vorgesehen war und durch die Nachtragskredite mit von zusammen S 307,978.000 auf S 2.294,310.000 erhöht worden war, ist somit abgedeckt. Die Abweichungen der Einnahmen und Ausgaben vom Voranschlag sind, nach den einzelnen Voranschlagssätzen geordnet, in den nachfolgenden Erläuterungen näher begründet. Hiebei werden Mehrausgaben in jedem Falle Mehr- und Mindereinnahmen sowie Einsparungen, soweit sie S 100.000 nicht wesentlich über- bzw. unterschreiten, im allgemeinen nicht erläutert, da die veranschlagten Einnahmen vielfach auf Schätzziffern beruhen und die Mindererfordernisse bei den Ausgaben auf Minderbeanspruchung- bzw. Sparmaßnahmen zurückzuführen sind. IV. Durchlaufende Gebarung. In der durchlaufenden Gebarung sind die Einnahmen und Ausgaben der Vorschüsse, Vorschüsse-obergangsposten, der Verläge, ferner der fremden Gelder, fremden Gelderübergangsposten und der Rücklagen enthalten. Die in dieser Gebarung ausgewiesenen Aktiva wiesen zu Anfang des Jahres einen Stand von S 1.099,492.557 auf. Der Stand mit Ende des Jahres beträgt S 1.422,015.256. Die Vorschüsse stehen mit S 607,760.154 in Rechnung. Davon entfallen S 295,000.000 auf innere Anleihen und rund S 130,000.000 auf die Auslaufmonatsgebarung. Die schließlichen Bestände liegen um rund 58 Millionen über dem Anfangbestand. Die Vorschüsse-Übergangsposten weisen einen Stand von S 657,827.572 aus. Sie betreffen zum überwiegenden Teil die Jännerbezüge der Bediensteten und der Landeslehrer, zu einem kleineren Teil Vorschüsse-Übergangsposten auf dem Sektor der Sozialhilfe und der Landeskrankenanstalten. Ihre haushaltsmäßige Verrechnung erfolgt im Jänner 1982. Der Stand mit Ende des Jahres ist um rund 242 Millionen Schilling höher als der Anfangsbestand. Die Verläge haften mit Jahresende mit S 156,427.529 aus. Dieser Betrag betrifft die den verlagsführenden Stellen bereits für das Rechnungsjahr 1982 zur Verfügung gestellten Kassamittel. Der schließliche Stand liegt um rund 22 Millionen Schilling über dem Anfangsbestand. Die Passiva der durchlaufenden Gebarung betrugen zu Anfang des Jahres S 4.620,536.003. Sie betragen mit Ende des Jahres S 4.769,527.728. Die fremden Gelder weisen einen Stand von S 1.326,374.161 auf. Davon entfallen auf die Auslaufmonatsgebarung rund 766 Millionen Schilling. Der Stand mit Ende des Jahres liegt um rund 186 Millionen über dem Anfangsbestand. Die fremden Gelder-Übergangsposten betragen S 322,382.501. Ihre Überrechnung in die veranschlagten Einahmen erfolgt im Jahre 1982. Sie betreffen zur Hauptsache die für die Auszahlung der Jännerbezüge und Pensionen der Landeslehrer vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel. Die Erhöhung beträgt rund 33 Millionen Schilling. Die Rücklagen stehen mit S 3.110,771,065 zu Buch. Hievon entfallen auf Rücklagen des ordentlichen Haushaltes S 2.218,583.285, auf Rücklagen des außerordentlichen Haushaltes S 890,416.024 und auf die Haushaltsrücklage S 1.771,755.000. Sie sind um rund 70 Millionen Schilling gesunken. Die detaillierten Aufgliederungen und die Veränderungen gegenüber dem Stand zu Anfang des Jahres sind im Nachweis über die durchlaufende Gebarung zu entnehmen. V. Kassengebarung. Die Kassengebarung (Abstattung) ergibt in der veranschlagten Gebarung Einnahmen von S 20.533,919.641 und Ausgaben von S 20.689,636.964, mithin einen kassenmäßigen Abgang von S 155,719.322, und in der durchlaufenden Gebarung Einnahmen von S 92.858,450.118 und Ausgaben von S 93.031,981.291, mithin einen kassenmäßigen Abgang von S 173,531.173. (Abg. Icha und einige sozialistische Abgeordnete: Man versteht Sie so schlecht!) Soll ich lauter reden? Bitte sehr. Ich kann es aber auch noch ein bisserl erstrecken, wenn es Sie sehr interessiert. Kann ich ohne weiteres machen. Ich darf also wiederholen: Die Kassengebarung (Abstattung) ergibt in der veranschlagten Gebarung Einnahmen von S 20.533,919.641 und Ausgaben von S 20.689,638.964, somit einen kassenmäßigen Abgang von S 155,719.322 und in der durchlaufenden Gebarung Einnahmen von S 92.858,450.118 und Ausgaben von S 93.031,981.291, mithin einen kassenmäßigen Abgang von S 173,531.173. Um den sich ergebenden Abgang von S 329,250.496 in der gesamten Kassengebarung vermindert sich der anfängliche Kassarest (1. Jänner 1981) von S 3.334,487.222 auf den schließlichen Kassarest (31. Dezember 1981) von S 3.005,236.726. VI. Schuldenstand. Zu Anfang dieses Jahres belief sich der Schuldenstand auf S 5.755,561.807. Durch die Aufnahme von Darlehen von zusammen S 1.300,000.000 und die Heranziehung von Kassenbeständen als Innere Anleihe von 135 Millionen Schilling erhöht sich der Stand auf S 7.190,561.807. Durch geleistete Tilgungszahlen von S 353,147.033 beträgt der Schuldenstand mit 31. Dezember 1981 S 6.837,414.373. Der gesamte planmäßige Schuldendienst, das sind Zinsen, Spesen, Tilgungen, erforderte im Jahre 1981 einen Betrag von S 1.013,664.029, das sind 5,180/0 der Ausgaben der ordentlichen Gebarung. Nachdem ich mit der heute gebotenen Kürze hier den Rechnungsabschluß vorgetragen habe, beehre ich mich, namens des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der Bericht der Niederösterreichischen Landesregierung zum Rechnungsabschluß des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981 wird genehmigend zur Kenntnis genommen. 2. Der Rechnungsabschluß des Landes Niederösterreich für das Jahr 1981 wird mit Ausgaben im ordentlichen Teil von S 19.551,777.833,88 und im außerordentlichen Teil von S 1.131,750.231,49, sohin Gesamtausgaben von S 20.683,528.065,37 und Einnahmen im ordentlichen Teil von S 19.551,777.833,88 und im außerordentlichen Teil von S 1.131,750.231,49, mithin mit Gesamteinnahmen von S 20.683,528.065,37 genehmigt." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Wagner. Abg. WAGNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Vorweg möchte ich einmal die ÖVP von einer quälenden Ungewißheit befreien. Die SPÖ wird die Pattstellung, die zur Zeit im Niederösterreichischen Landtag besteht, nicht ausnützen und dem Rechnungsabschluß ihre Zustimmung geben. (Heiterkeit bei der ÖVP. - Abg. Anzenberger: Weil sie bei einer Pattstellung keine Mehrheit bekommt!) Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten . . . (Abg. Anzenberger: Ihr habt gesagt, Ihr werdet die Pattstellung nicht ausnützen, und darum kann keine Ungewißheit sein. Da mußt Du schon die Geschäftsordnung kennen, wenn Du eine solche Erklärung abgibst! - LHSt. Dr. Pröll: Sie haben Angst, daß Sie sich allein nicht behaupten!) Ist es eine Pattstellung, oder ist es keine? Ich habe nur gesagt eine Pattstellung. Mehr habe ich nicht gesagt. Damit ist also auch die Frage geklärt. Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist eine lange Tradition in allen Gebietskörperschaften, daß beim Voranschlag immer große Diskussionen durchgeführt werden, weil natürlich beim Budgetvoranschlag immer wieder die politische und wirtschaftliche Entscheidung für das nächste Jahr bevorsteht, An und iür sich wäre es bei einem Rechnungsabschluß nicht notwendig, große Diskussionen abzuführen, weil ja nichts mehr zu verändern ist, weil es sich ja lediglich um eine Feststellung von Tatsachen handelt und man feststellen kann, ob die Arbeit eines Jahres erfolgreich gewesen ist oder nicht. Dieser Rechnungsabschluß des Jahres 1981 ist also das Spiegelbild der Arbeit eines Jahres in diesem Bundesland. Es ist dies die Arbeit der Regierung, des Landtages, tausender Landesbediensteter und nicht zuletzt auch der gesamten Bevölkerung unseres Landes und ich möchte an die Spitze meiner Ausführungen den Dank an die Beamten richten, die diesen sehr umfangreichen Rechnungsabschluß erstellt haben, ich möchte aber auch einen Dank an alle richten, die an dieser Arbeit mitgewirkt haben, also auch an die Bevölkerung unseres Landes. Der Rechnungsabschluß bietet nicht nur nen Jahres, sondern sicherlich auch immer wieder dazu, eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung anzustellen und vielleicht auch einen Blick in die Zukunft zu werfen. Es war sicherlich so, daß nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges die erste Aufgabe unserer siegen. Es kam dann in der Folge das große Wirtschaftswachstum, das „Wirtschaftswunder". Und diese Prosperität Wirtschaftswachstum und Konsumeuphorie hat auch dazu geführt, daß wir heute große Probleme haben, daß die Kluft zwischen der westlichen Welt und der dritten und vierten Welt noch nie so groß gewesen ist und daß wir uns damit auch Probleme eingehandelt haben, sei es nun mit dem ständigen Ansteigen der Umweltverschmutzung, und auch die Angst, ob in der Zukunft genügend Rohstoffe zur Verfügung stehen werden. All diese Tatsachen wurden immer wieder mit dem großen Vertrauen zur Betrachtung des vergangenen Menschen darin bestand, den Hunger in die Wissenschaft begründet, da man der Meinung war, daß es auch in der Zukunft möglich sein wird, alle Dinge zu steuern, daß man nur die entsprechenden Daten einzugeben braucht und alle wirtschaftlichen Prognosen sind zu erstellen und auch in die Tat umzusetzen. Mittlerweile sind wir leider klüger geworden. Die 70er Jahre haben uns ein großes Wirtschaftswachstum auch in Österreich gebracht, lagen wir doch im Jahre 1970 mit 7,1% Steigerung des Brutto-Inlands-Produktes an guter Spitze und waren doppelt so hoch als im Bereich der OECD. Es war sicherlich in dieser Zeit leichter, Budgetpolitik zu betreiben, da die Staatseinnahmen wesentlich stärker und rascher gestiegen sind und die sicherlich damals schon vorhandenen wirtschaftlichen Probleme weniger deutlich sichtbar waren als heute. Und es war in diesen 70er Jahren dem Staat, den Ländern und Gemeinden möglich, große Aufgaben im Bereich der Infrastruktur, der Sozialpolitik und auch der Umweltpolitik zu erledigen. Vor 10 Jahren, im Jahre 1972, kam zum ersten Mal vom „Club of Rome" die These, man müßte sich auf ein Nullwachstum einpendeln, weil nur damit auch für die Zukunft der Bestand dieser Welt gesichert ist. Niemand wollte diese Mahnungen damals ernst nehmen. Man hat sie als unmöglich abgetan, weil sie einfach existenzbedrohend und für die Menschen von damals und auch von heute einfach nicht zu begreifen waren. Aber schon am 16. 10. 1973, als die OPEC zum ersten Mal drastisch die Ölpreise erhöhte, von 521 auf 603 Schilling, begannen in Österreich und in der Welt die großen Probleme. Heute liegt der Ölpreis bei 4.400 Schilling, ist also siebenmal so hoch. Und in der Folge des ersten Ölschocks begann der erste Höhepunkt der großen Weltwirtschaftskrise der Jahre 1974 und 1975. In den westlichen Industriestaaten zählte man damals 17 Millionen Arbeitslose. Heute können wir diese Ziffern nur mit wehmütigem Lächeln zur Kenntnis nehmen und an die damals scheinbar noch rosigen Zeiten zurückdenken. Mittlerweile wird in dieser westlichen Welt eine Arbeitslosenziffer von etwa 28 Millionen genannt. Und damit begannen für die Staaten, für die Länder, neue Aufgaben. Man mußte im Bereich der Stabilisierungs- und Beschäftigungspolitik neue Aspekte setzen. Die österreichische Bundesregierung hat durch die erfolgreiche Wachstums- und Investitionspolitik in den 70er Jahren sicher dazu beigetragen, daß die wirtschaftlichen Probleme und vor allem die Arbeitslosigkeit in Österreich nicht so zum Tragen gekommen sind wie in allen anderen westlichen Industriestaaten, zugegebenerweise zum Preise einer höheren Staatsverschuldung, die aber international gesehen noch lange nicht so beunruhigend ist, wie man uns immer wieder erzählen möchte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muß man feststellen, daß ein Auseinanderdividieren von Bund, Ländern und Gemeinden nicht möglich ist, sondern daß wir alle in einem gemeinsamen Boot sitzen. Durch den Finanzausgleich und die verbundene Steuerwirtschaft sorgt der Finanzminister der Republik für die wesentlichsten Einnahmen, natürlich im Bund, aber auch in den Ländern und den Gemeinden. Der Haushaltsumfang des niederösterreichischen Rechnungsabschlusses ist von 4,7 Milliarden im Jahre 1970 auf 19,5 Milliarden im Jahre 1981 angestiegen, hat sich also vervierfacht. Daraus sieht man, daß abgesehen von der Indexsteigerung eine Aufgabenvermehrung im Bereich der Landespolitik stattgefunden hat, daß es eine sehr dynamische Entwicklung in diesen 70er Jahren gegeben hat und - das bitte nur als Feststellung - daß der Finanzminister auch für Niederösterreich gut gesorgt hat. Laut Rechnungsabschluß hat der Bund immerhin für Einnahmen von 13,9 Milliarden gesorgt, die dem Land weitergegeben wurden, sowie für Bedarfszuweisungen und für zweckgebundene Aktivitäten. 71,6% der Landeseinnahmen sind also vom Bund an das Land gegangen. Der Finanzreferent, der damals Ludwig hieß, führte in der Einbegleitungsrede zum Budget 1981 aus, daß das Bruttoinlandsprodukt im Jahre 1981 etwa um 3% wachsen wird. Die Realität waren dann leider nur 0,1 %. Es ist also im Jahre 1981 ein neuerlicher wirtschaftlicher Einbruch erfolgt. Trotzdem hat die OECD unserer Republik ein Vorzugszeugnis in punkto Wirtschaft ausgestellt. Sie kennen die Zahlen: Eine Arbeitslosenrate von 2,4%, im Bereich der OECD 7,25% und damals 25 Millionen Arbeitslose. Verbraucherpreisindex in Österreich 6,8%, im Bereich der OECD 10,6 %. Und ein Leistungsbilanzdefizit von 16,1 Milliarden in Österreich, in der OECD hingegen 60 Milliarden, wobei es im Bereich der OECD eine Reihe von Staaten gibt, die durch entsprechende Exporte, vor allem auch durch Ölexporte, einen Leistungsbilanzüberschuß haben. Daraus kann man aber, glaube ich, ersehen, daß Österreich hier relativ glimpflich davongekommen ist. In dieser Studie führte dann auch im Anhang Finanzminister Salcher aus: Je weniger die Wirtschaft wächst, desto härter werden die Verteilungskämpfe und desto eher müßte man versuchen, für einen Konsens zu sorgen. Auch die niederösterreichische Wirtschaft wurde von dieser Konjunkturflaute ergriffen. Dem Bericht der niederösterreichischen Sparkassen kann man entnehmen, daß von dieser Konjunkturflaute Niederösterreich sehr stark betroffen wurde und daß unsere Wirtschaft langsamer gewachsen ist als die Wirtschaft in anderen Bundesländern. Die Aufgabe der Landespolitik besteht daher sicherlich darin, für diese Wirtschaft in Niederösterreich mehr zu tun als vielleicht in der Vergangenheit. Es ist vor allem die Freisetzung von Arbeitskräften in den traditionellen Industriegebieten, die uns Sorge bereitet. Die Budgetpolitik in Bund, Ländern und Gemeinden leidet unter drei wichtigen Schwierigkeiten. Erstens einmal unter der bereits ausgeführten internationalen Wirtschaftskrise, weil immer mehr Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eben gegen diese Krise etwas zu tun. Zweitens leidet die Budgetpolitik unter den hohen Energiekosten, weil die Mehrausgaben für Energieeinkauf natürlich den Budgetrahmen wesentlich einengen. Und drittens leiden alle öffentlichen Haushalte, aber nicht nur diese, durch die importierte Hochzinspolitik. Wir alle wissen, daß die Auswirkungen der restriktiven Geldpolitik in Amerika die Investitionspolitik aller Privaten negativ beeinflußt haben, aber natürlich auch die öffentlichen Haushalte, weil die Kredite teurer geworden sind und damit die Budgetbelastungen noch einmal wesentlich größer geworden sind. Unter diesen schwierigen Umständen ist der Rechnungsabschluß 1981 sicherlich positiv zu beurteilen. Ich habe schon einmal von der Einnahmenaufbringung gesprochen. Zu den etwa 14 Milliarden, die das Land vom Bund bekommt, und den verschiedenen Aktivitäten inklusive der Lehrer kommen etwa 815 Millionen Schilling, also etwa 4,5%, von den Gemeinden (Landesumlage, Sozialhilfeumlage) und natürlich eine Reihe von Einnahmen aus Leistungen, die das Land erbringt. Etwa 1,1 Milliarden Leistungserlöse werden allein in den Pflegeheimen, Altenwohnheimen und in den LandesKrankenhäusern erzielt. Damit, glaube ich, sieht man auch schon den Umfang dieses Budgets und vor allem auch die Wichtigkeit dieser Leistungserlöse. Und daher hat das Land allen Grund, daß die Vertrauensbasis zwischen dem Bund, dem Land und den Gemeinden erhalten bleibt, weil wie gesagt, alle aufeinander angewiesen sind. Es ist dies nicht nur eine moralische, sondern wie ich glaube auch eine finanziell sehr wichtige Grundlage, um für die Zukunft die Aussicht zu haben, daß wir doch alles einigermaßen bewältigen können. Bei den Ausgaben für das Jahr 1981 sind drei Hauptgruppen herauszugreifen. Zum ersten das Personal inklusive Landeslehrer mit etwa 8,8 Milliarden Schilling, das sind etwa 45%. Diese Post ist seit dem Jahre 1977 annähernd gleichgeblieben, das ist sicherlich positiv anzumerken. Die Förderungsausgaben mit 6,5 Milliarden sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen und damit sind Ansätze von Maßnahmen zu erkennen, die vor allem im Bereich der Wirtschaftspolitik getroffen wurden. Und der Sachaufwand mit etwa 19%. In der Einbegleitungsrede zum Budget 1981 gab der damalige Finanzreferent bekannt, daß der Beamtenentwurf zum Budget 1981 Mehrausgaben von etwa 3,5 Milliarden vorsah. Mittlerweile kennen wir auch die Praxis, wie es dann weitergeht. Im „Einzelkampf" mit dem Finanzreferenten muß dann jedes Landesregierungsmitglied versuchen, seine Position zu behaupten. Wie man hört, ist es gelungen, 3,5 Milliarden einzusparen. Es wäre für die Zukunft denkbar, daß man hier vielleicht doch andere Wege geht. Die Regierung ist ja als Kollegialorgan für die Regierungspolitik in Niederösterreich gemeinsam verantwortlich und gerade in schwierigen Zeiten müßte man versuchen, dieser Regierung die Politik für das nächste Jahr gemeinsam vorzugeben. Es müßte möglich sein, gemeinsam die Schwerpunkte zu erarbeiten und natürlich auch gemeinsam für den Einsatz der Mittel zu sorgen. Es wäre daher denkbar, daß man schon für das Budget 1983 Budgetvorberatungen im Rahmen einer Klausur der Regierungsmitglieder vornimmt, um eben diese Schwerpunkte zu erreichen. Ich glaube, damit wäre auch ein Vorteil für den Finanzreferenten gegeben und es gäbe auch eine bessere Information aller Regierungsmitglieder über die Vorhaben der anderen. (LHSt. Dr. Pröll: Wir haben in der Regierung darüber gesprochen! - Abg. Ing. Kellner: Er kann es nicht beurteilen, aber er redet darüber!) Aber das kann ich schon beurteilen, daß es Einzelkämpfe gibt, wie man so hört. Wir wissen, daß der Budgetspielraum überall kleiner wird und trotzdem muß man immer wieder feststellen, daß es anscheinend aus politischen Gründen möglich ist, doch das eine oder andere noch unterzubringen. Es ist ja in Niederösterreich ein wahrer Informationsboom ausgebrochen, der ja alles bisherige in den Schatten stellt. Und wie man hört, ist das ja noch lange nicht am Ende. Plötzlich hat man auch in Niederösterreich das Herz für die Presse entdeckt (Abg. Ing. Kellner: Die Arbeiter-Zeitung!) und hat jetzt auch noch eine Presseförderung ins Auge gefaßt und in der Regierung bereits beschlossen. (Abg. Anzenberger: Das steht aber nicht im Rechnungsabschluß!) Trotz aller Probleme, die sich damit aufwerfen, weiß man, daß es hier vor allem um den Faber-Verlag geht, und man weiß damit auch, daß hier diese ganzen Zusammenhänge mit der WBO wieder an die Oberfläche kommen werden. (LR. Blochberger: Im nächsten Rechnungsabschluß!) Man will mit dieser Presseförderung vor allem auch dem Niederösterreichischen Volksblatt helfen, das in Niederösterreich sehr am Absturz ist. (LHSt. Dr. Pröll: Und der Arbeiter-Zeitung!) Man hat natürlich die NÖN und die Arbeiter-Zeitung gefördert. Das wäre noch schöner, wenn Ihr die ganz ausgelassen hättet. (Heiterkeit bei der ÖVP. - LHSt. Dr. Pröll: Er greift sich dabei ans Herz!) Wie ich höre, hat es ja hier in der Regierung entsprechende Diskussionen gegeben. Auf der anderen Seite - das muß ich jetzt hier doch ein bisserl in eigener Sache sagen - war es im Vorjahr nicht möglich, den sozialen Verbänden Volkshilfe und Caritas, obwohl an und für sich zugesagt, alle jene Stunden zu bezahlen, die auch geleistet und nachgewiesen wurden. Es ist also, wie ich meine, eben manchmal für manche Dinge Geld da, für andere Dinge ist es oft nicht da. (LHSt. Dr. Pröll: Das ist jetzt Demagogie! - Abg. Ing. Kellner: Er hat heute keinen guten Tag!) Das ist die Frage. Ich glaube, daß man hier doch sehr oft mit zweierlei Maß mißt. Und wir können uns auch nicht des Eindruckes erwehren, daß der Herr Finanzreferent ganz gerne mit dem Füllhorn durch Niederösterreich geht. (Abg. Ing. Kellner: No na!) Es gibt hier einige Durchrechnungen der letzten Jahre, z. B. im zentralen Raumordnungsprogramm. Es wurden in diesem Jahr 25 ÖVP-Orte gefördert und 12 SPÖ-Orte - scheinbar alles noch in Ordnung - mit 8 Millionen für die ÖVP-Gemeinden und 3 für SPÖ-Gemeinden. Bei der Landesfinanzsonderaktion, hier geht es um 5%ige Zinsenzuschüsse, ist das Verhältnis noch etwas schlechter. Hier wurden 168 ÖVP-Gemeinden gefördert und nur 28 SPÖ-Gemeinden. Hier ist das Prozentverhältnis 83 : 17, also da stimmt das Verhältnis nicht mehr. Noch schlimmer wird es bei der überörtlichen Raumordnung. Hier wurden 106 ÖVP-Gemeinden gefördert und nur 4 SPÖ-Gemeinden. Es steht hier 98 : 2 (Abg. Lechner: Das ist auch Demagogie! - LHSt. Dr. Pröll: Nein, das nicht! Das Verhältnis der Gemeinden ist mit dem ersten Prozentsatz zu vergleichen. Dann wird er sehen, was herauskommt!) Vom Geld her, meine ich, stimmt das. Da brauchen wir nicht reden darüber. 2 : 1 steht es ungefähr, aber bitte nicht 98 : 2. Das wirklich nicht (LHSt. Dr. Pröll: Und der erste Prozentsatz ist 50 : 50!) Das ist ein Zufall scheinbar. Ich komme noch dazu. (LHSt. Dr. Pröll: Es ist gleiches mit gleichem zu vergleichen!) Herr Landesfinanzreferent, ich komme noch dazu. Ich werde auch das Gesamte noch vergleichen. Am 27. April gab es hier eine Sitzung, da hat es geheißen, der Marktgemeinde Falkenstein als Eignungsstandort nach dem Fremdenverkehrsraumordnungsprogramm wird ein Betrag von S 150.000,- für die Errichtung einer Leichenhalle zugebilligt. Na, da wird sich der Erholungswert der Gemeinde Falkenstein unheimlich erhöhen! Vor allem werden alle Fremden, die dort hingehen, eine große Freude haben, wenn sie die Gewißheit haben, daß sie wenigstens ordentlich aufgebahrt werden, wenn ihnen dort etwas passiert. (Beifall bei der SPÖ. - LR. Blochberger: Menschliches Sterben ist das!) Ich weiß, es ist sehr polemisch, aber ich habe gehört, nach dieser Sitzung soll es im Landhaus Viele gegeben haben, die über diesen Punkt gelacht haben oder sich zumindestens gewundert haben. (LHSt. Dr. Pröll: Endlich auch Humor im Landhaus, bitte! - Abg. Anzenberger: Das stört ihn nicht!) Es sind also in einem Jahr - und damit komme ich zu dieser Zusammenfassung - 35 Millionen Schilling an Beihilfen bewilligt worden und für 287 Millionen Schilling Zinsenzuschüsse. Ich weiß, es ist nicht korrekt, wenn ich jetzt die Zinsenzuschüsse und die Darlehen zu den Beihilfen addiere, aber es ist sehr schwierig. Immerhin ist es so, daß es dann 85 : 15 steht. Und das bitte, Herr Finanzreferent, entspricht nicht dem Verhältnis der niederösterreichischen Gemeinden. (LHSt. Dr. Pröll: Haben Sie eine Ahnung, wie die Ansuchen ausschauen, Herr Kollege!) Auf das habe ich eigentlich gewartet, denn es wird jetzt wahrscheinlich gesagt, das ist ohnehin klar. Es werden die SPÖ-Gemeinden nicht gefördert, weil sie zu faul sind zum ansuchen oder weil es andere Dinge gibt. Ich glaube, diese Ausrede ist nicht richtig. Es wird sicherlich auch die Ausrede kommen, die SPÖGemeinden sind die größeren Gemeinden, daher sind sie auch finanzstärker, daher passen sie nicht in die verschiedenen Förderungsrahmen hinein. Das glaube ich alles, bitteschön. (LHSt. Dr. Pröll: Sie wissen ohnedies, warum das so läuft!) Aber, Herr Landesfinanzreferent, ich kann mir schon vorstellen, wie sich das abspielt bei den verschiedenen Besuchen in den Gemeinden. Da werden die Zusagen gemacht und dann wird angesucht und dann ist sicher alles anders. (LHSt. Dr. Pröll: Sie dürfen nicht an Ihren eigenen Schuhen Maß nehmen, Herr Kollege!) Ich glaube, es wird mir hoffentlich zustehen, daß ich hier meine Meinung äußere. (Abg. Anzenberger: Er geht vollkommen vorbei!) Es wird ja hoffentlich erlaubt sein, daß ich hier meine, es gibt nicht nur finanzwirtschaftliche Gründe, sondern sicherlich auch sehr oft politische Gründe, wenn manche hier Zuschüsse bekommen oder Darlehen, die vielleicht nicht so motiviert werden können, denn man hat manchmal das Gefühl, man sucht mit Krampf eine Möglichkeit, was man unter Umständen noch fördern sollte. Es wäre vielleicht einmal interessant, zusammenzurechnen, wie oft schon einer für dasselbe etwas bekommen hat. Bitte, das wäre auch noch eine Möglichkeit. (LHSt. Dr. Pröll: Sicherlich ein sehr billiges Argument. Das steht Ihnen eigentlich gar nicht zu Gesicht, so ein Argument!) Jedenfalls ist es bei Förderungsausgaben von 6,5 Milliarden Schilling im Jahre 1981 für den Niederösterreichischen Landtag sicher sehr schwierig, die Vielfalt der Fonds, der Förderungsmaßnahmen und der Richtlinien – mit und jetzt ganz leise gesagt, ohne Hintertürln - zu durchschauen. Daher glauben wir, müßte es möglich sein, gerade für den Bereich der Gemeinden, was sicher den Bürgermeister sehr interessiert, einen umfassenden Förderungsbericht zu verfassen unter Einschluß aller Förderungen, die eine Gemeinde bekommen hat. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn es möglich ist, im Bereich des Kulturreferates für 170 Millionen einen detaillierten Förderungsbericht bis zum Ankauf eines Bildes zu erstellen, müßte es auch möglich sein, hier für Millionen und aber Millionen auch eine entsprechende Transparenz zu erreichen. Es ist niemand einer Gemeinde etwas neidig, es geht nur darum, daß all diese Förderungen „astrein" sein sollen nach Ihren Zwischenrufen. Daher glaube ich, daß sich dieser Arbeitsaufwand lohnen würde und daß damit auch dem Niederösterreichischen Landtag mehr Möglichkeiten gegeben würden, diese Förderungen in den verschiedenen.. . (Abg. Anzenberer: Der Gemeindereferent soll seine Abteilung überprüfen! Alle Ansuchen gehen über das Gemeindereferat, Herr Kollege!) Aber das Geld, das er ausgibt, kommt vom Finanzreferenten. Das kennen wir ohnehin. (Abg. Anzenberger: Über das Gemeindereferat gehen sämtliche Ansuchen. Dort werden sie genau überprüft und bewilligt!) Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Abgang für das Jahr 1981 ist mit 1 Milliarde 986 Millionen prognostiziert gewesen. Er war Gott sei Dank mit 1 Milliarde 435 Millionen unter diesem prognostizierten Abgang. Die Abgangsdeckung ist durch Darlehen und innere Anleihen erfolgt und der Schuldenstand mit 31. 12. 1981 beträgt 6,8 Milliarden, das sind 35% des Budgetvolumens im ordentlichen Haushalt. Wenn man nun jetzt rechnet, daß 3,1 Milliarden an Rücklagen in den verschiedenen Kassen und auf den verschiedenen Banken liegen, dann glaube ich, ist der Schuldenstand des Landes Niederösterreich sicher nicht beunruhigend. Es gab schon Jahre mit wesentlich höheren Werten und ich glaube, daß doch das eine oder andere Mal vielleicht etwas mehr Mut möglich wäre und vielleicht die eine oder andere Förderung gegeben werden könnte, auch um den Preis einer noch höheren Verschuldung dieses Landes. Der Schuldendienst im Jahre 1981 lag mit 1.013,000.000 Schilling zum erstenmal über der Milliardengrenze, sicherlich auch als Auswirkung des Hochzinsniveaus, das ich bereits angeführt habe. Interessant ist ein Vergleich der Schuldenstände des Landes und der Gemeinden. Die niederösterreichischen Gemeinden waren am Ende des Jahres 1980 mit 14,8 Milliarden Schilling verschuldet, das sind im Schnitt S 10.500 pro Einwohner, das Land damals mit 5,7 Milliarden, also S 4.000 pro Kopf. Die durchwegs mutige und verantwortungsbewußte Politik der Gemeinden hat natürlich zum ersten zu diesen Schulden geführt, hat aber auch - das dürfen wir gerade in Zeiten wie diesen nicht vergessen - zu dieser Wirtschaftsentwicklung in Österreich sehr positiv beigetragen. Die Investitionsfreudigkeit der Gemeinden hat zu dieser guten gesamtwirtschaftlichen Situation wesentlich beigetragen. Die Gemeinden überhaupt, nicht nur Niederösterreich, sind immerhin zu 60% die Träger der Investitionen der öffentlichen Hand. Es ist daher unserer Meinung nach die Aufgabe des Landes, den Gemeinden in Zukunft noch größere Unterstützung zu gewähren. Und all jenen Gemeinden, die durch einen Einnahmenentfall, durch Betriebsstillegungen oder durch Produktionseinschränkungen besonders betroffen sind, müßte hier geholfen werden. Hier geht der Bund wieder einmal mit gutem Beispiel voran. Der Finanzminister hat sich bereit erklärt, gerade diesen Gemeinden Zuschüsse zu gewähren, um ihnen den Ausgleich ihres Haushaltes in Zukunft zu ermöglichen. Und es gab in diesem Hause schon einen Antrag der SPÖ auf verstärkte Strukturhilfe für die niederösterreichischen Gemeinden. Die ÖVP war damals nicht bereit, diesem Vorschlag beizutreten und darüber zu diskutieren. Die Gemeinden haben gerade in der Zukunft noch große Aufgaben zu erfüllen, die sie sicher nur dann erfüllen können, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben ist, entsprechend viel Geld an der Hand zu haben. Es geht um die Wasserversorgung, es geht um die Abwasserbeseitigung, es geht um den Ausbau der Infrastruktur, es geht um die großen Schwierigkeiten bei der Abgangsdeckung der Krankenhäuser, die gerade durch die Aufkündigung des KRAZAF nicht leichter geworden ist. Und es geht weiterhin vor allem um den Wohnbau in Niederösterreich. Ich glaube, daß der Niederösterreichische Landtag und die Niederösterreichische Landesregierung für diese Sorgen der Gemeinden in der Zukunft noch mehr tun müßten und umso größeres Verständnis haben müßten. Die Politiker werden sich gerade in schwierigen Zeiten noch mehr zu bemühen haben, denn mit oder ohne nachhaltige Verbesserung der internationalen Wirtschaftslage stehen in der Zukunft große Probleme zur Lösung heran. Es geht natürlich auch in Niederösterreich um eine weitere Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, gerade in den traditionellen Wirtschaftsgebieten. Es geht um die Arbeitsplatzsicherung, gerade für die Jugend, denn eine Radikalisierung der Jugend kommt immer dann, wenn die Jugendlichen arbeitslos sind. Es geht sicherlich darum, die sozialen Errungenschaften weiter zu erhalten und damit den sozialen Frieden in Österreich zu erhalten. Es geht wie gesagt um das Gesundheitswesen, es geht um die Sicherung der Energieversorgung (Abg. Anzenberger: Ihr habt die absolute Mehrheit im Bund! Ihr könnt das alles machen!) und es geht schließlich und endlich auch um eine Erhaltung unserer Umwelt, damit auch das Leben lebenswert bleibt. Wenn wir all diese Ziele erreichen wollen, ist es notwendig, daß Land, Bund und Gemeinden gemeinsam an der Lösung dieser Aufgaben arbeiten, daß sich nicht immer der eine auf den anderen ausredet, denn dann wird man uns wahrscheinlich in Jahrzehnten sagen, damals wurde die Chance, die große Chance, es noch zu ändern, verpaßt. Und darum, glaube ich, geht es in der Zukunft. Zusammenfassend möchte ich noch einmal feststellen, daß wir alle, Bund, Land und Gemeinden, in einem Boot sitzen. Nur eines ist, glaube ich, auch richtig. Viele versuchen mit Mühe, dieses Boot in Bewegung zu halten; andere legen die Ruder beiseite und beschweren sich über das geringe Tempo dieses Bootes. (Abg. Anzenberger: Wer sind die? - Abg. Fidesser: Die SPÖ rudert schon lange nicht mehr mit!) Und wenn also, wie wir alle hoffen, der leichte Wind einer internationalen Wirtschaftserholung auch in Österreich eintritt, dann können wir die Segel setzen, dann können wir versuchen, durch vernünftiges Steuern in die Richtung zu kommen, die wir gerne möchten, und dann werden wir die Kraft schöpfen können, um auch in schwierigen Zeiten (Abg. Anzenberger: Noch schwieriger wird es!) dieses Boot Österreich wieder rudern zu können. Mit diesem sportlichen Vergleich und mit dem Hinweis auf den sicherlich verdienten Urlaub aller, die versucht haben, in den letzten Jahren in Österreich zu rudern und mitzuarbeiten, möchte ich Ihnen, wie schon gesagt, mitteilen, daß die SPÖ dem Rechnungsabschluß 1981 die Zustimmung geben wird. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Wallner. Abg. WALLNER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Lateinprofessor in den späten 30er Jahren, der spätere Oberstudiendirektor Grois, hatte eine Gewohnheit, die einen Teil der Schüler begeisterte und einen Teil der Schüler erbitterte. Er hatte nämlich keinen Katalog, um seine Aufzeichnungen zu führen, sondern er verwendete für jede Stunde ein eigenes Blatt Papier. Darauf machte er - die älteren Herrschaften werden sich daran noch erinnern können – mit Tintenblei, mit dem er zuerst ein bißchen in seinen Zähnen herumbohrte, damit er die notwendige Feuchtigkeit bekam, sozusagen nicht löschbare Aufzeichnungen. Wenn er dann die Klasse verlassen und man ihm nachgesehen hat, ist er beim nächsten Papierkorb vorbeigegangen und hat dieses Papier zusammengeknüllt und weggeworfen. Damit waren alle entlastet, die darauf einen Fünfer bekommen haben, und alle verbittert, weil der Einser auch dabei verlorengegangen ist. Und ein bißchen, meine Damen und Herren, stimme ich hier immer mit dem Herrn Kollegen Pospischil wie auch jetzt mit dem Kollegen Wagner überein, daß gegenüber dem Voranschlag eigentlich der Rechnungsabschluß immer so ein bißchen behandelt wird wie der Zettel, den der Lateinprofessor geschrieben hat. Es wird von ihm verhältnismäßig wenig Aufhebens gemacht. Daher habe ich es für besonders dankenswert empfunden, daß dieser großen Leistung heute eine so ausführliche Berichterstattung gewidmet war, sodaß wir hier (Beifall bei der ÖVP.) im Haus auch einmal würdig zu diesem Kapitel unsere Meinung hören können. Das hat mich gefreut! Ein bißchen ist der Rechnungsabschluß durch den Kollegen Reischer heute rehabilitiert worden. (Ruf bei der SPÖ: Das ist Psychologie!) Denn genau so wie Kollege Wagner möchte ich festhalten, daß es sich letzten Endes um die Aufwendung eines Jahres handelt, daß das Ergebnis einer umfangreichen Arbeit darstellt und daß letzten Endes, und das empfinde ich immer, eine solche Darstellung die Kontrolle der Solidität bildet, der Solidität in politischer Hinsicht, ob nämlich das, was sozusagen versprochen wurde, was in die Zukunft projeziert wurde, auch tatsächlich eingehalten wurde. Ich weiß, daß im politischen Leben eigentlich diese Sache gar nicht viel gilt, weil man weniger danach fragt, ob man die Solidität eines einzelnen erkennen kann, indem man ihn an Fakten prüft, sondern in der Politik spielt die Aussicht auf die Zukunft immer eine größere Rolle und die Vergangenheit, die kontrollierbar ist, wird eher nicht so genau betrachtet. Daher findet auch hier immer zum Rechnungsabschluß eher eine Art „Minigeneraldebatte" statt, denn soweit halt die beiden Sprecher oder drei, oder mögen es maximal vier sein, dazu Äußerungen abgeben, sind es ja meistens Dinge, die sich allgemein mit dem Rechnungsabschluß beschäftigen. Da das so ist, finde ich mich auch hier ein und werde auch einige allgemeine Kennzeichen, die mir bei diesem Rechnungsabschluß auffallen, kundtun. Sie werden für Sie keine Überraschungen sein, denn nach Ihrem eingehenden Studium des Rechnungsabschlusses, nach der ausführlichen Darstellung des Berichtes hier kann uns eigentlich keine Zahl mehr geheimnisvoll vorkommen, obwohl doch immer neue Maßnahmen in der Verwaltung, in der Buchhaltung und in der VRV Neuigkeiten ergeben, die einem manchmal den Einblick ein bißchen erschweren, und es wäre für mich sehr angenehm, wenn man das etwa wie bei uns zu Hause in Baden machen könnte, daß man eine ausführlichere verbale Darstellung den einzelnen Projekten widmen würde, sodaß auch jemand, der nicht unbedingt ein Buchsachverständiger ist, sich in jenem Zahlenspiel ein bißchen rascher auskennen könnte, als er das ansonsten tun muß. Das erste dieser Kennzeichen - damit Sie sich bitte alle einstellen können auf die Länge meiner Ausführungen, sage ich, daß es zehn sein werden, die allerdings von unterschiedlicher Länge sind -, das erste Kennzeichen scheint mir darin gelegen, daß während des Jahres, über das der Rechnungsabschluß berichtet, ein Wechsel im Finanzreferat stattgefunden hat. Ich möchte hier dem damaligen, das Budget erstellenden Finanzreferenten, Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig, Dank dafür sagen, nicht nur daß er dieses Budget erstellt hat, sondern daß er in seiner langen Tätigkeit in dieser Funktion die Voraussetzungen geschaffen hat, meine Damen und Herren, daß wir jetzt überhaupt in der Lage sind, unsere Verschuldung in einem Ausmaß zu erhöhen, das die Lösung der Aufgaben garantiert. Und ich möchte dem nun neu eingerückten Finanzreferenten Dr. Pröll bestätigen, daß er den Nachweis erbracht hat, über die Kapazität zu verfügen, das weiter fortzusetzen, was hier begonnen wurde, sodaß hier eine nahtlose Aneinanderfügung von Grundsätzen stattgefunden hat, die im Grunde genommen von uns allen gut geheißen werden, weil wir sonst weder dem Budget noch dem Rechnungsabschluß gemeinsam die Zustimmung geben würden. Das zweite Kennzeichen, das ich gerne anführen möchte, ist die Tatsache, daß sowohl das Budget als auch der Rechnungsabschluß einigermaßen realistisch sind. Da bediene ich mich einer Ausdrucksweise des Herrn Klubobmannes Lechner, der in seiner Budgetansprache für das Budget 1981 festgestellt hat, daß es einigermaßen realistisch sei. Das ist etwas sehr Wichtiges, weil man aus dieser grundsätzlichen Einstellung zum Voranschlag selbstverständlich auch schon eine Einstellung zum Rechnungsabschluß ableiten kann, denn wenn das eine realistisch ist und das andere sich daran gehalten hat, muß es auch realistisch sein und kann die Zustimmung finden. Ich bin daher nicht sehr überrascht gewesen, daß Herr Kollege Wagner dies gesagt hat, sondern habe das aus der Entwicklung geschlossen. Ich bedanke mich, daß meine ansonsten öfters sich als Kurzschlüsse herausstellenden Schlußfolgerungen diesmal das nicht waren. Zum dritten! Herr Landeshauptmann - damals Stellvertreter - Ludwig hat einen Passus in seiner Budgetrede eingesetzt gehabt, der weitgehend unbeachtet bleibt, weil er sich mit inneren Dingen beschäftigt. Das war der Hinweis, daß nun in der Landesverwaltung eben das Mehrphasenbuchhaltungssystem eingeführt wurde, daß der Rechnungsabschluß heuer zum erstenmal zur Gänze auf der EDV erstellt wurde und daß mit diesem Buchhaltungssystem mit dem langen Namen eigentlich eine Menge Möglichkeiten gegeben sind, die der Transparenz dienen, also der Möglichkeit, immer alles umfangreich durchschauen zu können. Denn in 5 Phasen ermöglicht dieses System von der Bestellung bis zur Abrechnung alles jederzeit, so wie es da ist, zu verfolgen und mit einem Zwischenbericht zu versehen. Es fällt also das weg, was wir ansonsten Kreditüberwachungslisten genannt haben. Es war ja den Gebietskörperschaften früher vielleicht einmal im Jahr in einer sehr langen umfangreichen Tätigkeit möglich, eine Art Zwischenbericht in der Mitte des Jahres herzustellen, während mit diesem System es möglich sein müßte, in ganz kurzer Zeit jeden Zwischenbericht erstellen zu lassen. Da sehr viele Gemeinden ebenfalls das haben, wissen wir, daß das manchmal von großem Wert ist, wir wissen aber auch natürlich, daß die Kosten dieser Möglichkeit eben bezahlt werden müssen und daß nur der eine Profit daraus erzielen kann, der auch tatsächlich diese Nebeneffekte ausnützt. Daher könnte es theoretisch möglich sein, daß jetzt der Rechnungsabschluß viel früher als im Juli erstellt werden könnte, es ist aber dadurch auch eine Möglichkeit gegeben, daß eine wesentlich genauere und kurzfristige Überwachung in der Verwaltung stattfindet. Ich sage das gleich in Paranthese, weil weder die Abgeordneten noch die Betroffenen davon begeistert sind: es gibt natürlich auch die Möglichkeit einer rascheren Einschränkung, wenn das notwendig ist. Während man sonst immer erst nach langer Zeit daraufgekommen ist, ob etwas überschritten wurde oder nicht, so kann man das jetzt in Evidenz halten. Da wir aber immer wieder sagen, daß die Aufgabe der Verwaltung darin besteht, sich möglichst an die Voranschlagssätze zu halten, ist das etwas durchaus Positives, weil es sonst durch andere Maßnahmen übersteuert werden könnte. Das vierte Kennzeichen scheinen für mich die Prognosen zu sein. Die Prognosen, die für 1981 gestellt wurden, haben sich leider als optimistisch erwiesen, und das Jahr 1981 ist schlechter ausgefallen, als das in den Prognosen vorgegeben wurde. Kollege Wagner hat die Zahlen gesagt. Ich wiederhole sie nicht! Es geht um die reale Wachstumsrate, es geht um die Leistungsbilanz, es geht um die Inflationsrate, es geht um den Verbraucherindex, es geht um das Budgetdefizit, es geht um die Arbeitslosenrate - das hat alles eine Verschlechterung nach unten genommen. In Österreich ist diese Verschlechterung besonders in Niederösterreich spürbar. Es war kein Zweckpessimismus, der hier aufgetreten ist, leider nicht, muß ich sagen, denn sonst ist es ja immer so, das ist auch überall gleich, daß man beim Voranschlag eine möglichste Jeremiade anstimmt, um dann beim Rechnungsabschluß als glorreicher Phönix aus der Asche aufzuerstehen und nachzuweisen, wie gut man ist. Wir kennen das alle auch vom eigenen Gebrauch her, meine Damen und Herren. Aber der Zweckpessimismus ist hier leider nicht eingetreten, und wir müssen mit Bedauern festhalten, daß eigentlich die Fahrt den Talboden noch nicht erreicht hat und daß der Voranschlag 1983 mit diesem Wissen um das Jahr 1981/82 sicherlich mit Komplikationen zu rechnen haben wird, um das alles aufzufangen, was notwendig ist. Fünftens ist ein neuer Ausdruck in der Budgetansprache des Landesfinanzreferenten gefallen, der sich im Rechnungsabschluß zwar nicht verborgen hat, aber schwer aufzustöbern ist. Das war der Hinweis auf das Leasingverfahren, mit dem einige Dinge in Angriff genommen hätten werden sollen und auch einige in Angriff genommen wurden. Die dringenden Bauvorhaben, insbesondere bei bestimmten Schulen, bei Straßenmeistereien, und die Anschaffung von Kraftfahrzeugen, wurde gesagt, soll jetzt im Leasingverfahren vor sich gehen. Das heißt, daß diese „Schulden" nicht mehr bei den Darlehen und nicht mehr bei den Haftungen aufscheinen, sondern an einer anderen Stelle gesucht werden müssen, eben bei den Verwaltungsschulden, und es wird im allgemeinen festgehalten, daß das Leasingverfahren um etwas billiger sei als die Aufnahme von Darlehen bei der jetzigen Hochzinspolitik. Über eines müssen wir uns aber im klaren sein, meine Damen und Herren: daß auch das Leasing im Grund genommen nichts anderes ist als ein optisches Hinausschieben der Grenze einer ,,Verpflasterung", denn bezahlt muß das Leasing genau so werden wie ein Darlehen. Das ist verhältnismäßig bald erreicht, wenn ich etwa an die Unternehmungen des Unterrichtsministeriums denke, das in den letzten 10 Jahren sehr viel mit Leasing gearbeitet hat, aber nun plötzlich erkennen mußte und es auch rechtzeitig erkannt hat, weil es das wiederum stark zurückgeschraubt hat, daß die Finanzen der Zukunft damit genauso vergeben sind wie mit einem Darlehen und daß das Schreckgespenst für jede Gebietskörperschaft eben auch hier eines Tages auftaucht, daß sozusagen diese Gebietskörperschaft keine andere Verwaltungsaufgabe mehr besitzt, als am Anfang des Jahres einfach einen Dauerauftrag zu erteilen, wie die Schulden zu bezahlen sind, weil es keinen Ermessensspielraum mehr gibt. Dieses Leasing wird also vorübergehend eine gewisse Erleichterung bringen, soll uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß selbstverständlich die Zukunft damit auch finanziell entsprechend belastet ist, und zwar manchmal in einer etwas komplizierteren Form, als das bei einem Darlehen gegeben ist. Das sechste Kennzeichen, das mir aufgefallen ist, liegt in der sogenannten Einnahmenschätzung. Es wird hier immer die Frage gestellt, wie werden die Einnahmen beim Budget geschätzt, sodaß sich dann eben jeweils beim Rechnungsabschluß entweder Mindereinnahmen, Mehreinnahmen usw. ergeben. Da gibt es natürlich die verschiedensten Möglichkeiten. In bezug auf die Mehreinnahmen möchte ich eines festhalten. Würden wir uns bei der Schätzung unserer Einnahmen nach den sehr optimistischen Bundesangaben richten, so würden wir um 200 Millionen Schilling weniger haben, als wir tatsächlich jetzt eingenommen haben. Es gibt noch so ein Mittelding, das ist die Verbindungsstelle, die schätzt verhältnismäßig genau, danach würden wir etwa 60 Millionen Schilling mehr eingenommen haben, und dann gibt es eben die Landesschätzung, die sich an einen Prozentsatz hält, der Erfahrungswerte hat, der nach oben und unten mit einer Art Sicherheitsgrenze versehen ist, die auf keinen Fall eine große Kalamität auslösen kann und die für mich daher berechtigt ist. Nach dieser Schätzung ist eben dann eine Mehreinnahme gegeben gewesen von rund 310 Millionen Schilling, weil wir hier die Zwischenabrechnung abziehen müßten, die für andere Belange, für ältere Belange gegeben wird. Es ist auch hier ein gewisser Pessimismus des Finanzreferenten in Ordnung, weil damit eine Beweglichkeit entsteht, die es uns auch ermöglicht, gewisse Darlehensaufnahmen dann in günstigerer Form abzudecken, als wir das sonst gehabt hätten, und es ist immer besser, meine Damen und Herren, selbst mit dem Vorwurf des Körberlgeldes an den Finanzreferenten, daß diese Spannung sich nach oben ergibt, als wenn sie sich nach unten ergäbe, denn das wäre eine sehr bedauerliche Geschichte, da hätten wir ja einen zusätzlichen Abgang zu verzeichnen! Das siebente Kennzeichen, das mir auffällt, sind eben diese Mehreinnahmen. Da würde ich uns allen ich brauchte das eigentlich nicht zu sagen, ich muß es aber sagen bitte -, da möchte ich Ihnen das in Erinnerung rufen, was Sie selber natürlich auch wissen bei diesem Ausdruck: daß diese „Mehreinnahmen" ein unglücklicher Ausdruck sind und daß man den durch etwas anderes ersetzen müßte. Erstens sind sie unecht und zweitens sind sie stereotyp. Was immer so wiederkehrt, das muß mit Vorsicht genossen werden, vor allem aber dann, wenn der Inhalt unecht ist. Denn in diesen Mehreinnahmen stecken ja die Darlehen drinnen, die Wohnbauförderung, der Kopfquotenausgleich, die verschiedenen Zinsenerträge, die Rücklagenentnahmen, die Ertragsanteile, das ist ja alles hier ein Komplex, daß es ja nicht so ist, daß das eine tatsächliche Mehreinnahme ist, über die man nun frei weg verfügen könnte, sondern das ist eigentlich ein Begriff und ein Posten, der uns nur in die Lage versetzt, etwas geringere Darlehenensaufnahmen durchzuführen, sonst aber eigentlich nichts. Wenn man zu diesen Mehreinnahmen die Minderausgaben hinzufügt und die Mehrausgaben wegnimmt, dann ergibt sich das ganze, mit dem man balancieren kann. Wobei bei den Minderausgaben für uns alle wesentlich ist, daß dadurch keine Einschränkung entstanden ist. Ich werde das dann kurz an ein paar Beispielen nachweisen, daß eigentlich die Ausgaben überall über den Voranschlag hinausgegangen sind, sodaß bei den Einsparungen nicht tatsächlich lebenswichtige Dinge weggestrichen worden sind, das hieße ja sonst, den Wert einer Minderausgabe in Frage zu stellen. Hier handelt es sich zu einem großen Teil darum - wenn Sie sich die Mühe machen, das einmal auf eine Liste aufzutragen, ich habe mir diesen Blödsinn einmal gemacht und habe eine riesige Liste von sehr kleinen Beträgen zusammengebracht -, daß die einzelnen Abteilungen mit einem gewissen Sicherheitsfaktor budgetieren und diese Dinge dann auch nicht zur Gänze ausnützen. Es ist daher eine Frage der Vorgangsweise bei diesen Mehreinnahmen: soll man einfach straffer budgetieren und dann keine Gelegenheit haben, etwa den Plafond der Schulden zu erhöhen, oder soll man das so lassen wie jetzt. Ich würde eher den jetzigen Vorgang bei diesem Umfang empfehlen, weil ansonsten sicherlich eine raschere Verschuldung eintritt. Der achte Punkt sind die Schulden. Das einfachste ist, wenn man sich bei einer Gebietskörperschaft darauf zurückzieht und sagt, objektiv ist ein richtiger Grad der Verschuldung nicht feststellbar, weil man es dann nach oben und unten hin, jeweils wie man will, auslegen kann. Tatsächlich haben wir die Schulden von 5,7 auf 6,8 Milliarden erhöht, das sind 33,1% - entschuldigen Sie diese lächerliche Korrektur, Herr Kollege Wagner, aber 33,1%, daß wir ein bisserl etwas anderes sagen, macht das aus. Natürlich haben wir schon Jahre gehabt, wo wir mit 43% verschuldet waren, natürlich haben wir schon Jahre gehabt, wo wir viel weniger, etwas über 10% verschuldet waren. Es wäre nun schlecht gewesen, von Haus aus immer zu sagen, mit Schuldenvolldampf zu fahren, denn da hätten wir schon über 100%. Sondern die Tatsache, daß wir eben zeitweise auf die 10%-Grenze zugegangen sind, ermöglicht es uns eben jetzt, wiederum auf die 40%-Grenze zuzugehen. Daher war diese Entwicklung in Niederösterreich sehr wichtig. Die vorsichtige Budgetierung mit diesen Mehreinnahmen ermöglicht hier ein günstigeres Verhalten auf diesem Gebiet, weil wir sonst den Plafond schon längst erreicht hätten. Nun muß aber jeder, wenn man von den Gemeinden eine mittelfristige Planung verlangt, es auch vom Land und vom Bund verlangen können. Nur muß sich jeder aber im klaren sein, daß bei einer Art mittelfristiger Finanzplanung, das ist gar keine richtige, von etwa fünf Jahren, wenn der jetzige Zustand fortgesetzt wird, natürlich die 15 Milliarden Schilling-Grenze der Verschuldung erreicht ist, damit aber auch schon wahrscheinlich mit dem Steigen des Budgets die 50% Grenze des Budgets. Der Rechnungshof hat eine, selbst wenn wir sagen sehr niedrige, Grenze festgesetz, daß etwa der Schuldendienst 10% der Steuern ausmachen soll. Wir liegen ungefähr bei 1576, aber das hängt natürlich sehr vom Zinsgefüge ab. Wenn also heute wiederum der Zinsfuß gesenkt würde, so würde sich das ändern, aber er könnte genauso erhöht werden. Daher kann man den Mittelwert rechnen. Wenn man sich schon ganz neutral äußern will, so muß man einfach sagen, die Schulden wachsen rascher, als das Budget wächst. Und man sollte hier auch korrekt genug sein, die Haftungen, die Haftungen bei der Hypobank, da haben wir ja auch eine Haftung, und die Haftungen im Leasingverfahren, zwar nicht im ganzen Ausmaß, aber doch in einem bestimmten Prozentsatz anzufügen. Es ist auf diesem Gebiet noch wenig passiert, toi, toi, toi, wenig, manche sagen, es ist schon viel passiert, sagen wir, es ist im Verhältnis zu der allgemeinen Entwicklung in Niederösterreich ein durchaus vertretbares Maß erreicht, aber das könnte sich auch ändern. Wenn die Zeiten schlechter werden, könnte sich das ändern und dann sind wir hier natürlich heranzuziehen. Ich möchte bei dieser Schuldenfrage von der schwarz-weißen Zeichnung wegkommen. Die einen sagen, es dürfen überhaupt keine gemacht werden, die anderen sagen, man kann sich bis über die Halskrause verschulden. Das sind zwei Standpunkte, die ja nicht realistisch sind. Realistisch können wir von unseren Verhältnissen auf diesem Gebiet sagen: es geht sicherlich noch zwei, drei, vier Jahre! Aber dann, muß man auch sagen, ist eine Grenze erreicht, und die Frage müßte lauten, was geschieht dann? Und die müßte man sich rechtzeitig stellen, bevor man diese Grenzen erreicht. Ich habe so, das trifft bei uns nicht zu, weil alle Herrschaften in einem sehr jugendlichen Alter stehen, die sich damit beschäftigen, in vielen anderen Kreisen als einzige Antwort darauf gehört: „Du, in den vier Jahren bin ich gar nicht mehr da, da werden sich andere damit beschäftigen!" Das sollte bitte kein - würde bei mir zutreffen z. B. - sollte kein Grundsatz sein, sich mit solchen Sachen auseinanderzusetzen, sondern man sollte schon jetzt denken, was macht man denn dann, wenn es so nicht mehr weitergeht. Der neunte Punkt bitte! Freuen Sie sich nicht zu früh, der neunte und der zehnte sind die längsten. Der neunte Punkt, das sind die Schwerpunkte, die das Budget setzt! Ich glaube, die einfachste Art zu überprüfen, eine grobe Art, ob der Voranschlag erfüllt ist, könnte der sein, wenn man sich die Posten hernimmt, die der Landesfinanzreferent in seiner Ansprache als Schwerpunkte genannt hat und dann kurz kontrolliert: Ist hier weniger oder mehr ausgegeben worden, oder sind diese Summen erfüllt worden? Ich gehe jetzt nach der Reihenfolge vor, die der damalige Landeshauptmannstellvertreter Ludwig in seiner Budgetrede genannt hat. Sie müßte man heute kontrollieren. Bei der Arbeitsplatzsicherung und Arbeitnehmerförderung haben wir im Voranschlag 7,1 Milliarden Schilling gehabt und jetzt im Rechnungsabschluß stellen sich hier 7,7 Milliarden Schilling heraus. Ich weiß schon, daß man darüber debattieren kann, was man dazurechnet oder nicht. Aber im wesentlichen handelt es sich um dasselbe Zahlenmaterial, das immer das gleiche ergeben muß. Die Arbeitnehmerförderung steigt von 220 Millionen Schilling im Voranschlag auf 227 Millionen Schilling, die Wohnbauförderung - der erste Ausdruck ist immer Voranschlag, der zweite Rechnungsabschluß – von S 2.560.000.000 auf S 3.040,000.000, weil hier ja dann eine ziemliche Zusatzleistung des Landes von 500 Millionen Schilling dazugekommen ist; die Wohnungsverbesserung von 58 auf 74 Millionen Schilling, die Sozialhilfe von S 1.674,000.000 auf S 1.705,000.000, die Krankenanstalten von S 1.397,000.000 auf S 1.468,000.000, der Schul- und Kindergartenbau von S 229 Millionen auf S 253 Millionen, der Straßenbau von S 1.071,000.000 auf S 1.119,000.000, der Verkehr von 102 auf 110 Millionen Schilling, der Umweltschutz von 40,5 auf 38,8 Millionen Schilling, weil einige Darlehen nicht ausgenützt wurden, die NÖSIWAG-Kapitalaufstockung ist gleich geblieben, der Wasserwirtschaftsfonds ebenso mit 83 zu 84,3 Millionen Schilling, Landwirtschaft wächst von 531 auf 581 Millionen Schilling, die Leistungen für die Gemeinden betragen 1,6 Milliarden Schilling, der KRAZAF steigt von 193 Millionen auf 199 Millionen und die Personalausgaben, die erspare ich Ihnen und mir, sie sind auf jeden Fall im Verhältnis zu den Sachaufwendungen immer stark rückläufig. Damit ist der Beweis sozusagen für uns erbracht, daß das Budget eingehalten wurde, und da ist wieder ein Punkt dabei, bei dem mich etwas stört, meine Damen und Herren. Wir nehmen das fast schon leider als selbstverständlich hin, wir haben uns durch die Zeitentwicklung, die Kollege Wagner hier mit dem Wachstum angedeutet hat, einfach verführen lassen, daß etwas nur dann gut ist, wenn eine entsetzliche Ausweitung erfolgt, wenn etwas Neues geschieht und haben es nicht mehr gelernt, mit dem zu leben, was uns zusteht sozusagen. Dieses Leben mit dem Selbstverständlichen, da muß man auch in der Politik wieder etwas lernen, denn da drinnen steckt nämlich ein ganz bedeutender Grundsatz: daß man seine Aufgabe gelöst hat. Man muß seine Aufgabe nicht immer mit einer Überschreitung des Sollbegriffes erledigen, sondern es ist manchmal schon eine ganz gewaltige Leistung, wenn man die Aufgabe, die gestellt wurde, überhaupt erledigt und wenn man nicht darunter bleibt, wie es manchmal auch möglich und gegeben ist. In dieser Zusammenstellung hier würde ich zwei Punkte herausgreifen, ähnlich wie Kollege Wagner, allerdings mit einem etwas anderen Vorzeichen, was wieder verständlich ist, sonst müßte man hier nicht hintereinander reden. Das ist einmal die Landesumlage und das sind die Krankenanstalten. Die Landesumlage, die uns ja separat noch beschäftigen wird und die uns schon sehr beschäftigt hat, ist eine Angelegenheit des Bundes und des Finanzausgleichsgesetzes. Ich gestehe Ihnen, meine Damen und Herren, von der SPÖ hier etwas zu, was ich gar nicht sagen sollte natürlich, daß ich inhaltlich mit dieser Forderung, daß die Landesumlage zurückerstattet werden soll, selbstverständlich übereinstimme und daß das auch eine Forderung des Gemeindebundes und des Städtebundes ist. Nur ist weder der Zeitpunkt richtig noch der Adressat richtig, an den sich das ganze wendet. Es wäre ein Vorpreschen eines Bundeslandes in dieser Angelegenheit und wäre natürlich für den Bund eine ganz berechtigte Grundlage und Unterlage, bei den Verhandlungen zu sagen: „Wenn ihr diese Dinge ohne jeden Ersatz hergeben könnt, dann kommt nicht zu mir und verlangt von mir einen Ersatz!" Es sind also weder der Zeitpunkt noch der Adressat richtig gewesen. Ich gehöre zu den ganz wenigen, und bin hier in dem Haus überhaupt der Einzige, der auch in einer Zeit, wo von Seiten unserer Partei immer wieder der Steuerstopp gepredigt wurde, über das Steuererfindungsrecht der Länder gesprochen hat. Man hat mich reden lassen, weil das ja eine gewisse Narrenfreiheit ist; wenn ich etwas rede, wird ja nicht gleich daraus etwas entstehen, man kann also etwas reden darüber. Aber dieses Steuererfindungsrecht, meine Damen und Herren, haben wir im Jahre 1978 durch eine „Trau-mich-nicht-Haltung" der Länder verpaßt und verloren, und wahrscheinlich auf lange Zeit, vielleicht auf sehr lange Zeit. Denn mittlerweile, meine Damen und Herren, hat der Herr Finanzminister alle diese Möglichkeiten ausgenützt, hat seine „Emissionen", wenn ich das jetzt vorsichtig sage, in Ordnung gebracht und für jemand anderen bleibt dann nur mehr der Tropfen über, der dieses Steuerfaß zum Überlaufen bringen wird. (Zweiter Präsident Pospischil übernimmt den Vorsitz.) Und dann wird es einen Wirbel geben. Der gilt jetzt den Ländern und den Gemeinden. Ich zitiere Ihnen da etwas, was ich Ihnen schon einmal vor langer Zeit gesagt habe. Es gibt ein Gedicht von Eugen Roth, wo geschildert wird, daß ein Herr Damenbesuch bekommt. Dieser Damenbesuch wäre sogar bereit, in dieser Nacht zu sündigen, nur leider ist der Mann nicht rasiert, und er es daher gar nicht probiert. Infolge schwacher Reizentfaltung gewinnt die Dame wieder Haltung, des Mannes Kinn ist seitdem glatt, doch findet kein Besuch mehr statt! Genau so, meine Damen und Herren, ist es beim Steuerfindungsrecht der Bundesländer. Es wird kein Besuch mehr stattfinden, sondern die Bewegungsfreiheit ist uns eingeschränkt. Ich hätte einen ganz abenteuerlichen und kühnen Plan gehabt. Ich habe ihn allen einreden wollen, aber es hat sich niemand gefunden, der sich das getraut hätte. Ich hätte gesagt: die rund 500 Millionen Schilling, die die Landesumlage betrifft, bekommen die Gemeinden zurück. Das Land oder die Bundesländer haben durch ihr Steuererfindungsrecht die Möglichkeit, eine Steuer einzuheben, die sie so ansetzen sollten, daß etwas herausschaut dabei. Sie hätten noch einmal 500 Millionen Schilling den Gemeinden dazugeben können, dann hätten wir eine Milliarde gehabt, meine Damen und Herren, und 500 Millionen hätten wir für die Wohnbauförderung nehmen können. Es wäre nicht mehr geschimpft worden als über die Steuern, die der Finanzminister eingehoben hat, nur hätten wir etwas gehabt dabei. (Beifall bei der ÖVP.) Ich bin also hier leider jetzt sehr pessimistisch, denn dieser Systemwechsel findet momentan nicht mehr statt. Ja, Du sagst es bitte, man wird uns bald rasieren, aber auf eine äußerst unangenehme Art, nämlich ohne Seife und ohne Messer, einfach mit einem Holzstückerl. Das wird uns alle sehr schmerzen. Ich kann mich als Bub erinnern, das muß in den 20er Jahren gewesen sein, da ist so eine Rasiercreme aufgekommen, wo man sich mit einem Holz schaben konnte. Mein Vater hat das einmal probiert und er ist jaulend nach 5 Minuten zum Friseur gelaufen, weil das ihm die Haut auch mit heruntergenommen hat. So sehe ich uns schon dahinsausen! Bitte, soviel zur Landesumlage. Daher sollte man bitte den Bund und die Länder nicht aus der Zange der Verpflichtung entlassen, weil Sie gesagt haben, daß Sie das bis 1980 regeln. Wir stehen jetzt Mitte 1982! Soviel zur Landesumalge! Krankenanstalten! Die Krankenanstalten sind durch die Kündigung des Krazafs sozusagen jetzt in ein neues Stadium getreten. Salzburg hat, glaube ich, gekündigt, Niederösterreich wäre noch nicht so dringend gewesen, ich habe das letzte Mal ja auch vorsichtig gewarnt davor, wie ich gesprochen habe. Hoffentlich wird man das ganze nicht noch einmal „mit blutigen Fingernängeln" ausgraben. Jedenfalls aber muß jetzt etwas geschehen, was eine Wiederherstellung betrifft. Denn diese Wiederherstellung muß ja wenigstens die 60%, den früheren Prozentsatz, den die Krankenkassen, um es kurz zu sagen, also die Sozialversicherungsträger an Pflegegebühren ersetzt und an uns bezahlt haben, wiederum einsetzen. Dieser Prozentsatz ist in manchen Ländern schon zeitweise auf 40% gesunken. Und es müßte ja getrachtet werden, daß die 60% überschritten werden. Darf ich daran erinnern, was ich in bezug auf die „heiligen Kühe" bei meiner letzten Rede hier zu den Krankenanstalten gesagt habe. Das schlimmste ist, wenn man in solche Verhandlungen mit Prestigevorurteilen hineingeht, wenn ich auch zugebe, daß nichts angenehmer ist, als ein unbegründetes Vorurteil. Ich habe so eines gegen Schaffleisch z. B., man kann mir erzählen, was man will, ich esse keines. Ich habe zwar noch nie eines gegessen, aber ich esse es nicht. Und genauso ist es in der Politik auch. Da haben manche eine Einstellung, die ist zwar durch nichts begründet, aber sie gehen nicht ab davon. Es darf keine „heiligen Kühe" bei diesen Überlegungen geben, sondern es muß hier vernünftig überlegt werden, was kann jemand als Person zahlen, was kann jemand als Organisation zahlen? Wir reden alle vom selbständigen Menschen. Ja, das muß sich ja auch ein bisserl im Geld ausdrücken, daß wir alle selbständig sind. Was kann jemand als Person einsparen, was kann jemand als Organisation einsparen? Was kann jemand als Person umschichten, und was kann er als Organisation umschichten? Dann muß man natürlich sagen: bitte schön Verbesserungen ich werde noch einmal kurz darauf zurückkommen - besonders Verbesserungen der Lebensqualität, die sind nicht kostenlos. Wenn wir alle miteinander etwas Besseres wollen, dann müssen wir es bezahlen. Wir alle stehen vor einer Auslage und schauen uns da alles Mögliche an. Ich gebe zu, daß die Damen das lieber machen als die Herren, aber manchmal sind auch wir in der peinlichen Verfassung, uns Schuhe kaufen zu müssen oder eine Krawatte oder eine Hose. Wer Manns genug ist, der läßt das nicht durch seine Frau besorgen, sondern macht das selber, und dann schaut er auch in die Auslage. Da sehe ich, ich kann mir eine Hose kaufen, die ist billig, und ich kann mir eine Hose kaufen, die ist teuer. Kein Hund hat mich noch in einem Geschäft gefragt, wenn ich eine teurere will, warum ich da nicht billiger zahlen möchte. Ich stelle auch dieses Ansinnen gar nicht, es ist ganz selbstverständlich. Bei unserer Lebensqualität, meine Damen und Herren, setzen wir ununterbrochen die Grenzen höher, aber die ganze Geschichte soll womöglich weniger kosten. Das wird nicht möglich sein, und Gesundheit ist das höchste Gut der Lebensqualität. Warum soll hier etwas kostenlos sein? Sicher muß man bitte die Kompetenzen in Betracht ziehen. Also dass es so ist, daß man gleich nachgibt, um des lieben Friedens Willen und eine Bezahlung für einen anderen übernimmt, die er tragen soll, das würde ich nicht empfehlen. Es wäre einfach hier die logische Schlußfolgerung zu ziehen, daß bei diesen Verhandlungen sowohl das finanzielle, daß aber vor allem die Erziehung zu einem Gesundheitsbewußtsein und zu einem Gesundheitsverhalten eine entscheidende Rolle spielen müßte. Dann darf man nicht vergessen dabei, meine Damen und Herren, daß die Gemeinden im jetzigen Augenblick ziemlich rechtlos sind in dieser Situation. Der Teil aus dem dritten Mehrwertsteuersatz geht uns nicht automatisch zu. Da müssen gesetzliche Vorsorgen getroffen werden. Daher darf jetzt nicht nur überlegt werden, wieviel sollen die einzelnen zahlen, sondern es muss auch festgelegt werden, daß den Gemeinden dieser Betrag zugesichert und ein Weg gefunden wird, daß das über die Budgets der Gemeinden läuft, denn jetzt wird es uns einfach an einer nebulosen Stelle weggenommen und an einer anderen Stelle eingesetzt, und wir haben nicht einmal den Vorteil, daß wir es kurzfristig in unserer Tasche klimpern hören, sondern den Nachteil des bargeldlosen Verkehrs, den ich als Lohnempfänger immer empfinde, da wir überhaupt nicht mehr sehen, was wir verdienen. Früher haben wir gegenüber der Schule gewohnt ich ich habe wenigstens 10 Minuten mein Gehalt in der Tasche gehabt und gewußt, was ich wert bin, bis ich es zu Hause abgeliefert habe. Jetzt geht es auf ein Konto, ich weiß überhaupt nicht mehr, was ich wert bin. Meine Frau verfügt darüber und ich schere mich auch nicht darum. Auch den Gemeinden hat man das so weggenommen. So, und jetzt komme ich zum Punkt zehn. Das ist die Einnahmenabhängigkeit des Landes vom Bund. Das ist ja das, was uns hier immer geradezu aufrüttelt, daß wir uns gegenseitig der „Doppelzüngigkeit" zeihen: die einen sagen, der Bund sei schuld am Guten oder am Schlechten, die anderen sagen das Land sei schuld am Guten oder am Schlechten, wobei sich jeweils nach der Partei verteilt, was gut und was schlecht ist. Diese „Doppelzüngigkeit" wird deshalb immer angeführt, weil man sagt, auf der einen Seite kriegen die Länder natürlich alles vom Bund, aber wenn der Bund seine Steuern erhöht, dann schreien die Länder und beschimpfen ihn, dass er die armen Mitbürger aussackelt, aber wenn wir die Einnahmen dann vom Bund bekommen sollen, dann sagen wir, es sei zu wenig. Diese „Doppelzüngigkeit" wollen wir wiederum auf ein realistisches Maß zurückbringen. Das Geld, meine Damen und Herren, das hier eingehoben wird, ist einmal das Geld des österreichischen Steuerzahlers, und wer immer dieses Geld in die Hand nimmt, hat es zu treuen Händen in der Hand und er ist verpflichtet, es nach einer bestimmten Regel, dem Finanzausgleich, zu verteilen. Der Bund hat hier die Pflicht, das zu tun! Ja, ein Vorwurf müßte ihm daraus gemacht werden, wenn er es nicht macht. Das wäre so, als wenn die Eltern - was sie manchmal machen, die Väter meinen dann meistens, die Frauen hätten einen Hang dazu - den Kindern ab und zu vorrechnen, was sie einem kosten und was sie bekommen. So ein Verhalten wäre es, wenn der Bund das mit uns macht. Wir sind also schon seine legitimen Kinder, er ist verpflichtet, das zu tun, und wir können ihm sagen, wir gehören schon zu der ganzen Geschichte dazu. Ich würde aber dennoch hier noch einmal auf das Steuererfindungsrecht der Länder hinweisen und wende mich besonders an die Damen und Herren der Landesregierung. Wenn es eipen Föderalismus gibt, dann kann der Föderalismus nicht beim Wichtigsten aufhören, nämlich beim Geld. Dann ist er nur ein halber Föderalismus, weil die Selbständigkeit fehlt. Das haben auch alle Länder erkannt, sie haben in das Länderforderungsprogramm das aufgenommen. Selbstverständlich muß eine Sicherheitsvorkehrung getroffen werden, daß hier nicht willkürlich etwas eingehoben und daß willkürlich jemand erpreßt werden kann, da gibt es eine Menge Vorsichtsmaßnahmen dafür. Aber daß die Länder auf die Dauer das nicht in Anspruch nehmen würden, das würde ich für ein ganz großes Verhängnis halten, weil das ihre Bewegungsfreiheit sehr stark einengt. Da wir ja auf vielen Gebieten für die Lebensqualität verantwortlich sind, genauso wie die Gemeinden, so müssen wir ja etwas haben, womit man sie auch bezahlen kann. Das kostet eben etwas. Denken Sie jetzt, was immer besprochen und im Fernsehen gezeigt wird: ich nehme die Frage des Wassers her. Natürlich muß man ausschließen können, daß es sich hier um Nachlässigkeiten oder um Vergehen oder um Verbrechen handelt. Darüber braucht man nicht zu reden, das ist eine Selbstverständlichkeit. Aber wir leben in einer Zeit, in der eigentlich Katastrophen nicht vorgesehen sind, nicht stattfinden dürfen, und wenn sie stattfinden, postwendend einem Politiker in die Schuhe geschoben werden. Ich weiß nicht, was geschehen wird, wenn der Mond einmal herunterstürzt, - wird nicht zu unseren Lebzeiten sein - ich weiß nicht, wer dann Schuld ist an diesem Unglück (Abg. Wedl: Der Kreisky!) In diesem Fall ist der Wedl schuld, weil das der Umweltschutzfachmann ist (Heiterkeit im Hause.) und der muß dafür sorgen. Wehe Dir, wenn auf den Bezirk Baden etwas herunterfällt von dem Mond, da bist Du schuld. Das lassen wir Dir uneingeschränkt, die ganze Umweltschutzfrage! Also kehren wir wieder zurück zum Ernsteren, meine Damen und Herren. Ich meine, es gibt ja Katastrophen. Z. B. mit dem Trinkwasser, wenn das in größerem Ausmaß passiert, das ist ja eine Katastrophe. Sicher kann man dann sagen, jemand ist schuld. Wenn jemand schuld ist, kann man ihn auch einsperren, man kann alles mögliche machen, aber diese Katastrophe, die muß ja dann gelöst werden und da muss ja jeder Mensch sagen, bitte, was kostet die Lösung dieser Katastrophe und was müssen wir dafür bezahlen. Das ist ja in diesem Ausmaß berechenbar. Ich habe bei keiner Diskussion noch vernommen, daß man in höflicher Weise sich sagt: „Gut, wenn wir das machen, dann müssen Sie aber rechnen, dass das und das so viel kostet!" Wobei ich dazusagen muß, daß es in dem Verantwortungsbereich jedes Experten gehört, Sicherheitsnormen so festzusetzen, daß sie sicher sind, daß sie aber auch bezahlbar sind. Sich einfach aus der Affäre zu ziehen, daß man irgendeine nebulose Sicherheitsgrenze annimmt, bei der in 100.000 Jahren nichts geschehen kann, das ist für unsere heutigen Verhältnisse auch ein bißchen zu kursorisch gemacht. Da muss man von einem Experten schon mehr verlangen können! Sicherheit, aber im kostengünstigsten Ausmaß! Soviel also zum Steuererfindungsrecht, meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten das weiterverfolgen und sollten das nicht irgendwie abschreiben. Ich darf jetzt zusammenfassen: Der Voranschlag wurde im Rechnungsabschluß durchgeführt. Die Grundsätze des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses scheinen uns in Ordnung zu sein, wir geben ihnen die Zustimmung. Der Kernpunkt des Rechnungsabschlusses ist, daß er in den Mittelpunkt der Konjunktur - und die Investitionspolitik setzt, wobei ich zum Schluß noch einen Satz einschränkend sagen werde. Die Grenzen des Budgets und die Grenzen unserer finanziellen Möglichkeiten sind sichtbar geworden, deutlich sichtbar geworden. Wir haben wenig Ermessensspielraum mehr, wir können uns streiten, wir können miteinander und gegeneinander (Ruf von Abg. Lechner) - also Herr Klubobmann, ich werde Ihnen einmal einen Blick hinter die Kulissen machen lassen, ist ja schändliche Propaganda alles, Fremdenverkehrsorte sind immer großzügig mit den Darstellungen nach außen hin und rechnen damit, daß man nicht zu genau nachschaut und dann auch noch eine Klage einbringt, weil es nicht so geworden ist, wie es da drinnen steht - der Ermessensspielraum wird also immer kleiner und wir können darüber streiten, aber das wird dann ein bloßes Gefecht in diesem Raum bleiben, nach außen hin haben wir nichts mehr, womit wir das umsetzen können. Auch wenn wir es mit besten Absichten wollen. Wir müssen daher gerade in einem Augenblick, wo mit großer Aufwendung dafür gesorgt wurde, daß mit einer gewissen Härte in der Verwaltung der Voranschlag eingehalten wird, dem Finanzreferenten danken, dass er das tut; das ist Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll und das ist selbstverständlich die Beamtenschaft, die an seiner Seite steht, an der Spitze Herr Hofrat Riemer, aber das sind auch alle anderen Beamten, die pflichtgemäß dafür sorgen, daß in ihren Positionen, die sie im Budget haben, keine Überschreitungen auftreten, sondern daß in optimaler Weise das Ziel erreicht wird, das der Landtag mit dem Budget setzt. Wir brauchen dringend eine Systemänderung, meine Herrschaften, ich weise noch einmal auf das Steuererfindungsrecht hin und würde auch die Anregung geben, wie schon so oft, durch eine Umschichtung im Budget eine bessere Ausnützung freier Kapazitäten zu gewähren. Wir können ohne den Budgetumfang zu vergrößeren, wenn wir alle die Dinge, die durch die vielen kleinen Summen hier zusammenkommen, auf ein paar Punkten richtig einsetzen, wieder einen Schwerpunkt bilden. Das würde sich vielleicht dann angenehmer ausnehmen, als wenn man sagt, man hat Minderausgaben von so und so viel, bei jedem ein paar tausend Schilling, sondern man könnte sagen, dort wurde das und das gemacht. Ich sehe weiter in einem Erhalten des Selbstverständlichen, also dessen, was der Ablauf der Landesverwaltung ist, schon einen bedeutenden Erfolg und würde sehr dafür sein, die Sicherung vor einer Ausweitung mit etwas Neuem durchzuführen. Ich schließe mit zwei Hinweisen, die auch für die Zukunft gelten: Ich habe den Eindruck, wenn ich den Rechnungsabschluß hier anschaue, und das müßte sich beim Budget verstärken, daß wir alle die Verantwortung haben, aus einer reinen Bauphase in eine Art Vermenschlichungs- und Qualifizierungsphase einzutreten, das heißt, daß bei allen Belangen nicht mehr allein nur das, was verbaut wird zählt, sondern daß auch das zählt, was den Menschen an materiellen und in materiellen Dingen zuwächst. Der letzte Grundsatz aber, den ich jetzt noch als Schlußfolgerung aus der Zusammenfassung ziehe, würde einfach lauten: „Schuster, bleib bei deinen Leisten!" Ich kenne keinen Wirtschaftsgrundsatz, meine Damen und Herren, der besser und eingehender Sicherheit bedeutet als die Tatsache „Schuster, bleib bei deinen Leisten!", daß jeder das macht, was er zu machen hat, daß er das gut macht und daß er dabei bedenkt, daß es Kompetenzen gibt und daß es auch Umfänge gibt, daß man sich nicht auf Dinge einlassen soll, die weder in vordringlicher Weise in die eigene Kompetenz fallen, noch auch auf Dinge, die den eigenen Umfang bedeutend überschreiten. Der Rechnungsabschluß 1981 trägt dem wie die vorhergegangenen Rechnung. Ich bedanke mich noch einmal bei dem Landesfinanzreferenten und darf Ihnen die ungeheuerliche Neuigkeit mitteilen, daß auch die Österreichische Volkspartei dem Rechnungsabschluß ihre Zustimmung geben wird. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Kautz. Abg. KAUTZ: Sehr geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Es wurde heute schon viel Positives über den Rechnungsabschluss gesprochen. Ich darf mich hier anschließen mit der Feststellung, daß der Rechnungsabschluß in seinen Grundzügen das Budget eingehalten hat. Aber wenn ich sage Grundzüge, so darf ich hier zwei Beispiele herausheben, wo er nicht den Erfordernissen und den Gegebenheiten angeglichen war, wo man mehr hätte tun können dafür, wofür die Notwendigkeit gegeben ist. Es wurde schon gesagt, daß der Schuldenstand des Landes 6,8 Milliarden Schilling beträgt. Er wurde durch die Aufnahme von Darlehen um 1,3 Milliarden Schilling erhöht und der Schuldendienst bewegt sich derzeit um 5,18% der Ausgaben der ordentlichen Gebarung. Wenn ich diese 5,1876 im Verhältnis zu dem setze, was die Wirtschaftsförderung ausmacht, nämlich rund 4,7%, so glaube ich, zeigt sich schon, daß die Wirtschaftsförderung in diesem Budget 1981 zu kurz gekommen ist, und zwar die gesamte Gruppe 7, nicht nur die Förderung für Industrie, Handel und Gewerbe. (Abg. Wallner: Herr Kollege! Gestatten Sie einen Zwischenruf. Diese Berechnungen müssen Sie von den Steuereinnahmen des Landes abziehen, und das sind dann 15 Prozent!) Wonach immer die Berechnung abgestimmt wird, 5,18% ist der Schuldenstand und 4,73% vom Gesamtbudget beträgt die Gruppe 7. Das, glaube ich, können Sie mir nicht widerlegen. Die Wirtschaftsförderung ist zu kurz gekommen. Mein Kollege Kaiser hat im Jahre 1980 als Debattenredner zum Budget 1981 gesprochen und dort ausgeführt, dass auch der Fremdenverkehr zu Unrecht nicht richtig dotiert war. Der Rechnungsabschluss hat dem Rechnung getragen, denn es wurden um 5,1 Millionen Schilling mehr ausgegeben für Fremdenverkehr, als damals dotiert war. Nun aber zur Wirtschaftsförderung. Die Wirtschaftsförderung ist in den Klein- und Mittelbetrieben ihrer Aufgabe nachgekommen, sie ist auf die Klein- und Mittelbetriebe abgestimmt. Wir hören nicht selten aus dem Mund des Herrn Landeshauptmannes und auch aus dem Mund des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Pröll, daß Niederösterreich Industrieland Nummer eins ist, aber die Industrie ist bei der Wirtschaftsförderung nicht so gut weggekommen wie Mittel- und Kleinbetriebe. Die Industrie sichert jedoch erhebliche Arbeitsplätze und ich darf hier zwei Rückschlüsse ziehen. Wenn im Abschluß ausgewiesen wird, daß die Innovationsförderung um 1,8 Millionen Schilling weniger beansprucht wurde als im Voranschlag vorgesehen war und wenn beim BIF ebenfalls eingespart wurde, hat vielleicht die Wirtschaft nicht angesucht darum. Das glaube ich aber nicht, denn der Wirtschaft ist es auch im Jahre 1981 nicht sehr gut gegangen. Die zweite Möglichkeit ist, daß Ansuchen negativ erledigt wurden. Hier hätten wir gerne gewußt, wer hat angesucht, wer ist positiv erledigt worden und welche Betriebe sind abgelehnt worden. Ja, es gibt einen Tätigkeitsbericht des BIF, aber über alle anderen Wirtschaftsförderungen gibt es keinen Tätigkeitsbericht und auch die hätten wir gerne gewußt. Hier gibt es noch immer die Geheimniskrämerei. Aber es gibt auch eine dritte Möglichkeit, die hier zur Debatte steht. In der Landesregierungssitzung vom 8. Juni 1982 stand ein Antrag zur Beschlußfassung: „Beteiligungen an gemeinsamen Sanierungsmaßnahmen des Bundes und des Landes Niederösterreich für Betriebe der gewerblichen Wirtschaft.'' In diesem Antrag geht es im ersten Teil darum, daß sich das Land Niederösterreich mit einem Drittel der Kosten, die der Bund aufwendet, an Förderungsmaßnahmen beteiligt. Und den dritten Absatz darf ich bitte wörtlich zitieren: „Die Beteiligung an Sanierungsmaßnahmen von Betrieben, an denen die Republik Österreich direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften oder Banken, die im überwiegenden Ausmaß im Eigentum der Republik Österreich stehen, mehrheitlich beteiligt ist, hat grundsätzlich zu unterbleiben." Meine sehr geschätzten Damen und Herren, das heißt, daß ein Großteil der niederösterreichischen Industriebetriebe von diesen Förderungsmaßnahmen ausgenommen ist, das heißt aber auch, daß Niederösterreich nicht industriefreundlich ist. Und ich glaube, zu diesen Maßnahmen müßte noch etwas gesagt werden. In der 8. Juni-Sitzung wurde der Antrag abgesetzt, am 15. Juni wurde er nochmals eingebracht und neuerlich zurückgestellt. Und dann hat es ein Mann der CA übernommen, mit dem Herrn Landeshauptmann darüber zu reden. (LHSt. Dr. Pröll: Das ist ja unrichtig! Erkundigen Sie sich bei Ihren Kollegen in der Regierung. Das ist einfach falsch!) Sie können mir nachher das Gegenteil beweisen, ich werde es gerne zur Kenntnis nehmen im Interesse der Beschäftigten in der Industrie, denn so wie das hier dargestellt ist, ist es industriefeindlich eingestellt. Ich habe auch nicht gesagt, daß der Antrag beschlossen wurde, ich habe gesagt zurückgestellt. (LHSt. Dr. Pröll: Der Antrag wurde nicht zurückgestellt! Er wurde beschlossen, nachdem der zweite Teil gestrichen worden war!) Er wurde zurückgestellt und mit dem Herrn Landeshauptmann wurde darüber gesprochen, daß sich hier eine Änderung ergibt. (LHSt. Dr. Pröll: Natürlich!) Herr Landeshauptmannstellvertreter, Sie können uns ja eines besseren belehren! (LHSt. Dr. Pröll: Ich werde dazu noch etwas sagen! - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.) Herr Landeshauptmannstellvertreter, ich bin gerne bereit, wenn Sie den Gegenbeweis antreten bei der Semperit, denn zur Zeit hat die Semperit Schwierigkeiten und die Semperit ist Eigentum der CA. Sie, Herr Landeshauptmannstellvertreter, waren am 12. Februar dieses Jahres in der Semperit und haben dort nach dem Rundgang gesagt, Sie haben sich überzeugt von der Fleißigkeit der Arbeiter. Sie haben Aussprachen gehabt und dort wurde dann von Ihnen wörtlich gesagt, den Semperitwerken muß zur Sicherung der Arbeitsplätze durch die öffentliche Hand geholfen werden. Nur, Herr Landeshauptmannstellvertreter, ich habe heute im Morgenjournal Ihr Interview gehört und da schaut die ganze Welt wieder anders aus, denn in den Betrieben Unterstützung zusagen und Wochen und Monate später im Radio diese Unterstützung nicht mehr einzuhalten, das ist den Arbeitnehmern in diesen Betrieben gegenüber unfair. (Beifall bei der SPÖ.) Aber es gibt auch eine zweite Möglichkeit, wo Sie die Industriefreundlichkeit beweisen hätten können. Der Herr Landeshauptmann hat in Ternitz unter tosendem Apllaus 100 Millionen Schilling für die VEW zugesagt. (LH. Ludwig: Das ist genauso falsch! - Abg. Buchinger: Schon wieder falsch! Für die Region wurde dieser Betrag zugesagt!) Herr Kollege Buchinger es wurde dort zugesagt! Aber die Steirische Landesregierung hat ein Beispiel geliefert; sie hat 200 Millionen Schilling zugesagt für die VEW und auch ausbezahlt. Nur von niederösterreichischer Seite wurde der VEW die kalte Schulter gezeigt. Hier wurde keine Unterstützung geleistet auf finanzieller Basis. Und wenn Sie jetzt mit der Lehrwerkstätte kommen, auch diese 12 Millionen Schilling hatte der Herr Landeshauptmann zugesagt und die hat er eingehalten. Ich stehe nicht an, zu sagen, was geschehen ist. Das hat er zugesagt, das hat er eingehalten. Und die 100 Millionen Schilling hat er auch zugesagt und nicht eingehalten. (Abg. Buchinger: Hören Sie sich das Tonband doch einmal an!) Ich habe es zu Hause, ich kann es mir anhören. Nun, ich darf einen zweiten Punkt hier anführen, wo man hätte sparen können. Ich will nicht immer davon ausgehen, daß mehr ausgegeben hätte werden müssen, sondern man hätte auch einsparen können. Und einsparen hätte man sicher können bei der Information, denn hier waren ursprünglich 18 Millionen Schilling im Voranschlag. Mit dem Geld ist man nicht ausgekommen, es wurde auf 24,6 Millionen Schilling erhöht. Wozu diese Informationen? Es wurde hier einmal mitgeteilt, daß Niederösterreich nicht das Image hat und für die Imagewerbung von Niederösterreich dieses Geld ausgegeben wurde. Bitte, eine Imagewerbung des Landes Niederösterreich hätte in Gesamtösterreich durchgeführt werden müssen, nur sind außer dem Plakat „Niederösterreich, wo Ferien noch Ferien sind" im westlichen Österreich keine Plakate aufgemacht worden. Diese „Imagewerbung" wurde in Niederösterreich durchgeführt und in Niederösterreich, glaube ich, brauchen wir für Niederösterreich nicht zu werben. Diese Imagewerbung war auf den Herrn Landeshauptmann zugeschnitten und da sind wir der Meinung, wenn für den Herrn Landeshauptmann Imagewerbung betrieben wird, so müßte das die ÖVP-Kassa bezahlen, aber nicht die Landeskassa. Aber noch weitere Werbung wurde betrieben. (Abg. Buchinger: Im Fernsehen sieht man auch „eine Aktion des Gesundheitsministers." Wie verhält es sich damit?) Herr Kollege Buchinger, Sie haben mich vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, daß wir hier im Landtag sind und nicht im Nationalrat. Es wurde aber auch weitere Werbung betrieben und zwar mit diesen Heften der Raumordnung. Hier muß ich feststellen, daß am 13. Juli 1982 das Raumordnungsprogramm für die Region Wr. Neustadt-Neunkirchen beschlossen werden wird, zumindest ist es im Raumordnungsbeirat ausgetragen. Im November 1981 wurde bereits die Broschüre gedruckt und im Jahre 1982 ausgegeben. Es ist dies das Heft Nr. 11, es gibt noch weitere. Das heißt, hier wurden ebenfalls Millionen hineingebuttert zur Information, die man hätte in Zeiten wie diesen, wo das Geld knapp ist, wo die Wirtschaft Schwierigkeiten hat, einsparen und woanders besser verwenden können. Mein Kollege Wagner hat ebenfalls schon angeführt, daß die Regierung ein Kollegialorgan ist und gemeinsam in einer Klausur oder einer ähnlichen Sitzung die Grundzüge des Budgets abgesprochen werden müßten, um dann nach Einzelverhandlungen die genauere Budgetdotierung durchzuführen. Aber mir fehlt auch ein mittelfristiges Budgetkonzept. Der Herr Kollege Wallner hat ebenfalls darauf hingewiesen, daß so etwas notwendig wäre, nur Niederösterreich hat es nicht. Warum wir es nicht haben, glaube ich auch zu wissen, denn es gibt kein Konzept über die Hochbauten, es gibt kein Konzept über den Ausbau und Neubau der Landwirtschaftlichen Schulen, es gibt kein Konzept, wo und wann neue Pensionistenheime gebaut werden sollen, wie sie saniert werden sollen. (LHSt. Dr. Pröll: Bitte erkundigen Sie sich doch bei den Abteilungen!) Und es gibt aber auch kein Konzept, wie es mit den Straßenmeistereien weitergehen soll. Wenn all das vorhanden ist, dann werden Sie es leichter haben, (LHSt. Dr. Pröll: Glauben Sie wirklich, daß man so in einem Land arbeiten kann?) Ihr mittelfristiges Budgetkonzept zu erstellen. Und auf das warten wir, denn auf Grund von Planungen müßte es auch möglich sein, durch Umschichtungen, durch Einfrieren von verschiedenen Ausgabenposten zu erreichen, daß wieder mehr Spielraum, mehr Freiraum bei der Budgetgestaltung bleibt. So wie es jetzt ist, werden wir in einigen Jahren überhaupt keinen Budgetspielraum mehr haben, sondern Sie werden gezwungen sein, die Einnahmen nur mehr zu verteilen, und keine Möglichkeit mehr haben, die Ausgaben zu steuern und das Budget zu dem zu machen, was es sein soll, einem Instrument zur Steuerung der Wirtschaft und der Gesellschaft. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich will nicht so lange reden wie meine Vorredner und darf schon zum Schluß kommen. Der Rechnungsabschluß hat gezeigt, dass das Budget in seinen Grundzügen eingehalten wurde. Nur muß das Budget mehr den Gegebenheiten angepaßt werden und in Zeiten wie diesen mehr für die Wirtschaft getan werden. Wenn wir nach diesem Grundsatz ein neues Budget, das demnächst zu erstellen sein wird, erstellen, so haben wir sicher für die Arbeitsplatzsicherung unseren Beitrag geleistet und die Arbeiterschaft wird uns dafür dankbar sein. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Kaiser. Ich erteile es ihm. Abg. KAISER: Her Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Die Vorredner zum Rechnungsabschluß haben ziemlich deutlich herausgestellt, daß zwischen dem, was budgetiert wurde, und dem Erfordernis, um die anstehenden Probleme des Landes Niederösterreich auch in den Griff zu bekommen, ein eklatanter Unterschied ist und daß man eigentlich bemüht sein müßte, sich permanent der veränderten Umwelt anzupassen, wenn man als Politiker ein Optimum an Lebensbedingungen für die Menschen in diesem Lande schaffen will. Ich möchte im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluß auf ein Problem verweisen, das in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit sehr heftig diskutiert wurde, wo es Meinungen gegeben hat, Aussagen gegeben hat, wo Wahres und Unwahres kolportiert wurde, das ist das Unternehmen Semperit. Ich selbst bin dort nahezu 35 Jahre tätig und bekleide die Funktion sowohl eines Arbeiterbetriebsratsobmannes in Wimpassing wie auch eines Zentralbetriebsratsobmannes für die gesamte Semperit AG. (Abg. Buchinger: So eine Situation haben Sie noch nicht gehabt!) Tatsache ist, daß es in unserem Unternehmen Schwierigkeiten gibt, die Dimensionen erreichen, welche uns alle mit besonderer Sorge erfüllen. Wenn man nach der Ursache fragt, warum es dazu gekommen ist, dann ist das Entscheidende darin zu sehen, daß es von 1973 auf 1974 einen Ölschock gegeben hat und daß unsere Branche nicht nur national, sondern international darunter zu leiden hat, nicht nur unter der eklatanten Rohstoffverteuerung, sondern auch unter der Folgewirkung, weil ja letzten Endes die Konsumenten darauf reagiert haben. Es hat weniger Fahrkilometer gegeben, es hat in der Autoindustrie rückläufige Entwicklungen gegeben, gleichzeitig hat man die Qualität der Reifen verbessert, sodaß mit dem einzelnen Reifen mehr Kilometer gefahren werden konnten. Aus dieser Gesamtsituation gibt es derzeit weltweit eine 30% ige überkapazität und der Verdrängungswettbewerb hat mörderische Formen angenommen. Ich will nicht verhehlen, sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses, daß es neben diesen Schwierigkeiten auch hausgemachte Probleme gegeben hat. Semperit hat sich 1973 auf höhere Entscheidung mit einem Partner gefunden, nämlich mit der Firma Kleber, einer Tochter von Micheline, und es hat sich in der Folge gezeigt, daß aus diesem partnerschaftlichen Verhältnis doch ein Ringen entstanden ist um das Sagen in dieser Konstruktion. Es war auch kein Zufall, dass ab diesem Zeitpunkt Semperit als tüchtiges Unternehmen, das nicht nur im Lande, sondern weltweit einen guten Klang gehabt hat, technologisch abgekoppelt wurde von der weiteren Entwicklung. Ab 1975 hat es im Unternehmen das erstemal Verluste gegeben. Und wir haben leider auch von 1975 bis 1979 einen eklatanten Verschleiß in der Vorstandsetage gehabt, es sind nämlich in diesem Zeitraum nicht weniger als acht Vorstandsdirektoren gekommen und gegangen. Daß das einem Unternehmen nicht gut tun kann, versteht sich von selbst. Liebe Damen und Herren des Hohen Landtages, in einer Zeit, wo sich die Konkurrenzunternehmen auf die zweifellos schon vorhersehbaren härteren 80er Jahr vorbereitet und eingestellt haben, hat es in unserem Unternehmen Personaldiskussionen in der Vorstandsetage gegeben. 1979 wurde die Ehe mit Kleber wieder geschieden und wir haben dann wieder eine gewisse Eigenständigkeit erlangt. Meine Damen und Herren, Sie hätten sehen sollen, mit welch einem Engagement, mit welch einer Bereitschaft die Mitarbeiter des Unternehmens darangegangen sind, Semperit wieder in jene Richtung zu bringen, wo man auch den technologischen Anschluß gefunden hat. Und Sie werden sich vielleicht als Konsumenten von Reifen daran erinnern, daß relativ rasch der M 601 auf den Markt gebracht werden konnte, der sich in der Nachfrage großer Beliebtheit erfreut. Aber die aufaddierten Verluste der einzelnen Jahre erreichten nunmehr die Milliardengrenze. 1979 haben Vorstand und Belegschaftsvertretung gemeinsam ein Sanierungsmaßnahmenpaket abgestimmt und sind mit viel Energie und Ausdauer darangegangen, dem Unternehmen wieder Auftrieb zu verleihen. Sie werden sich vielleicht noch daran erinnern, daß unsere Belegschaft so weit gegangen ist, einen Betrag zu leisten, der durch vier Freischichten zum Ausdruck gekommen ist. Wir haben das in einer geheimen Abstimmung der Belegschaft zur Entscheidung vorgelegt und die Belegschaft hat sich mit einer Zweidrittelmehrheit dazu bekannt, weil sie gewußt hat, daß sie auch ihre Aufgaben, ihre Rolle zu übernehmen hat, wenn es darum geht, dem Unternehmen und damit sich selbst einen guten Dienst zu erweisen. Unser Hauptaktionär, die CA, hat spät aber doch durch die Erhöhung des Grundkapitals von 570 Millionen auf 1,7 Milliarden Schilling dem Unternehmen Geld zugeschossen. Der Semperitkonzern beschäftigt derzeit 10.000 Arbeiter und Angestellte, davon die Semperit AG allein 7.200, das sind um 1.100 Beschäftigte weniger als noch vor einem Jahr. Allein in Niederösterreich, meine Damen und Herren, sind nahezu 6.000 Semperitler tätig und sie haben mit ihrer Leistung durch Jahre hindurch wesentlichen Anteil an der Wertschöpfung der niederösterreichischen Volkswirtschaft. Sie haben, das ist ebenfalls beachtlich, in den Aufbaujahren dazu beigetragen, daß sich Niederösterreich vom Agrarland zum bedeutendsten Industrieland hin entwickelt hat. Die Semperitbelegschaft, das habe ich schon erwähnt, hat viele Opfer auf sich genommen und leistet bis zum heutigen Tag immer härter werdende Arbeit am laufenden Band. Probleme, wie sie uns jetzt gestellt sind, sind zu groß und der Mühlstein zu schwer, sodaß aus eigener Kraft die Lösung der Probleme in unserem Unternehmen nicht mehr möglich ist. Alle bisherigen Opfer der Belegschaft wären vergebens, wenn wir nicht zusätzlich noch Hilfestellung bekommen würden. Wir Belegschaftsvertreter haben die Auffassung vertreten, daß nur in einer Dreisäulentheorie wieder jene Voraussetzungen geschaffen werden können, welche die weitere Zukunft der Semperit und damit auch der 10.000 Arbeitsplätze sichern. Erstens muß das Unternehmen selbst mit der Belegschaft alles daransetzen, klare und abgestimmte Ziele zu setzen, und es gibt auch ein klares und abgestimmtes Einsparungskonzept, welches Monat für Monat überprüft wird und auch erfüllt werden kann. Zweitens muß der Hauptaktionär einen Beitrag leisten; er gibt gegenwärtig 285 Millionen Schilling und ist sich darüber im klaren, daß weitere Beträge in dieses Unternehmen fließen müssen. Und drittens muß auch die öffentliche Hand finanzielle Hilfe gewähren. Die Bundesregierung hat durch den Herrn Finanzminister dem Unternehmen vorerst einen 600 Millionen Schilling-Betrag zugesichert, um das notwendige Investitionsprogramm von 1,8 Milliarden Schilling, das bis 1985 reicht, auch in die Praxis umsetzen zu können. Meine Damen und Herren, unter öffentlicher Hand verstehen wir nicht nur Leistungen und finanzielle Hilfe vom Bund, sondern wir meinen damit auch das Land Niederösterreich. Mein Vorredner Kollege Kautz hat bereits darauf Bezug genommen, daß unser Herr Landesfinanzreferent und Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll uns die Ehre gegeben hat, am 12. Februar 1982 dem Produktionswerk Semperit-Wimpassing einen Besuch abzustatten. Wir haben das sehr begrüßt, weil wir uns immer wieder mit dem Problem auseinandersetzen müssen, daß über Betriebe geurteilt wird, ohne daß man das Innenleben eines Unternehmens kennt. Man beurteilt allzu leicht nur von Bilanzen her, von Büchern her, von Zeitungsausschnitten und von Zeitungsmeldungen her, aber zu wenig aus hautnaher Überzeugung. Daher haben wir uns gefreut, daß der Herr Landesfinanzreferent den Weg nach Wimpassing nicht gescheut hat und hier so hautnah die Probleme der Semperit-Belegschaft kennenlernen konnte. Wir haben daraus abgeleitet, daß der Herr Landesfinanzreferent nach diesem Besuch auch Anteil nimmt an dem Schicksal unserer Semperit-Belegschaft. Am Ende dieses Werksbesuches, bei dem der Herr Landesfinanzreferent sehr beeindruckt war von den Leistungen der Kolleginnen und Kollegen, die sie unter harten Bedingungen zu erbringen hatten, hat der Herr Landesfinanzreferent ja selbst gefordert, den Semperitlern muß in ihrer bedrängten Lage mehr Engagement der öffentlichen Hand zugedacht werden. Wir haben uns darüber gefreut und haben gemeint, diese Worte werden auch ihren entsprechenden Niederschlag finden. Dieser Ausspruch des Herrn Landesfinanzreferenten wurde dann auch im Niederösterreichbild vom Februar 1982 dargestellt. Da ist er fesch darauf, fescher als ich. (LHSt. Dr. Pröll: Mit dem Kaiser?) Mit dem Kaiser, jawohl, nur war ein Unterschied, der Landesfinanzreferent hat versprochen und der Kaiser hat im Interesse der Belegschaft gehofft. (Heiterkeit. - LHSt. Dr. Pröll: Du hättest früher hoffen sollen!) Nicht gefordert! Gefordert hat der Herr Landesfinanzreferent, ich darf wörtlich hier wiedergeben: „Ein weiterer Betriebsbesuch vom Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll galt dem Semperitwerk in Wimpassing. Pröll forderte bei dieser Gelegenheit ein stärkeres Engagement der öffentlichen Hand zur Sicherung der dort vorhandenen Arbeitsplätze." Wir haben das sehr ernst gemeint und gehofft. Wir sind schon so vernünftig und kennen die Maßstäbe, meine Damen und Herren, was man dem Land Niederösterreich mit seinem 21-Milliarden-Budget zumuten kann im Vergleich zu Bundesmaßstäben. Aber wir waren erschüttert, als wir dann hören mußten, daß der Herr Landeshauptmannstellvertreter den Standpunkt vertritt, Großbetriebe, die der Republik Österreich gehören, einer Bank oder einer Tochtergesellschaft der Republik, sollten überhaupt von der Förderung ausgeschlossen werden. (LHSt. Dr. Pröll: Das ist wieder eine Unwahrheit! Treten Sie den Beweis an!) Bitte, ich möchte ausdrücklich sagen, daß das auch belegbar ist. (LHSt. Dr. Pröll: Von wem ist der Sitzungsantrag gefertigt?) Liebe Damen und Herren des Hohen Landtages, ich gebe schon zu, daß das ganze jetzt ein bisserl unbequem wird, Aber Herr Landeshauptmannstellvertreter, wenn das unwahr ist, dann würde ich gerne im Interesse der Semperit-Belegschaft sagen, der Landeshauptmannstellvertreter Pröll hat das nicht gemeint und er ist ab morgen bereit, der Semperit-Belegschaft den nötigen und zumutbaren finanziellen Anteil zu geben. (Beifall bei der SPÖ.) Aber ich glaube, daß diese Tendenz, einen Beschluß zu fassen, daß solche Betriebe von der Förderung ausgeschlossen bleiben sollen, doch eine Bestätigung durch die Aussagen des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Pröll erfahren hat, die gestern und heute früh durch den Rundfunk gegangen sind, wo es sehr klar und deutlich heißt, für Großbetriebe sei eine Förderung in Niederösterreich nicht am Platz, gefördert werden bei uns Klein- und Mittelbetriebe. (LHSt. Dr. Pröll: Wiederum unwahr! Hören Sie sich das Interview an, Kollege Kaiser!) Ich darf folgendes sagen. Semperit ist sicherlich der größte chemische Betrieb in Niederösterreich, meine Damen und Herren, aber man muss auch überlegen, daß Semperit von 700 Klein- und Mittelbetrieben in der Zulieferung bedacht wird, sowohl mit verschiedenen Werkzeugen, wie auch mit Dienstleistungen. Und Sie selbst wissen, wenn es Schwierigkeiten in einem Großbetrieb gibt, daß dann dieser Dominoeffekt eintritt und nicht nur der Großbetrieb allein betroffen ist, sondern eben diese anderen Funktionen auch. Wir haben jetzt schon die bange Sorge, daß diese Klein- und Mittelbetriebe, sollte bei Semperit etwas passieren, auch in diesen Trudel einfließen. Und deshalb glaube ich, meine Damen und Herren, daß es einfach nicht so sein kann, dass es Bestrebungen gibt in Niederösterreich, die Landesbürger bei der Förderung in verschiedene Kategorien einzuteilen. Ich möchte daher folgendes sagen: Die Semperit-Belegschaft hat bereits Jahre hindurch bewiesen, daß es ihr ernst damit ist, das Problem in den Griff zu bekommen. Ich habe schon erwähnt, die eigene Kraft reicht dazu nicht aus. Daher glaube ich, meine Damen und Herren, die Belegschaft der Semperit hat es nicht verdient, daß man sie mit derartigen Aussagen so verunsichert. Der Herr Landesfinanzreferent könnte auch sagen, Ihr redet von einer öffentlichen Förderung durch das Land, aber der Vorstand der Semperit ist ja gar nicht offiziell an uns herangetreten wegen einer Förderung. Darf ich auch dazu etwas sagen. Am 12. Februar hat dieser Betriebsbesuch stattgefunden, bei dem vor Vorstandsdirektoren und Bereichsdirektoren die Schwierigkeiten des Unternehmens dargelegt wurden. Vielleicht nicht in dieser Größe zu diesem Zeitpunkt, weil die Größenordnungen noch nicht so deutlich geworden sind. Im März hat es eine Vorsprache des Vorstandes bei allen Landesregierungsmitgliedern gegeben, wo mit aller Eindringlichkeit gebeten wurde, man möge auch vom Land her dem Unternehmen gewisse Zusagen machen bei der Bewältigung der Probleme. Wir konnten am 27. März als Arbeitnehmervertreter, begleitet vom Präsidenten der Arbeiterkammer von Niederösterreich, mit den beiden Gewerkschaftsvertretern der Chemiegewerkschaft der Privatangestellten beim Herrn Landeshauptmannstellvertreter und Finanzreferenten Pröll vorsprechen. Er hat uns angehört, hat unsere Sorgen entgegengenommen und wir haben ihm auch unser Konzept überbracht, eine Vorschau der Investitionsabsichten, in Projekte umgesetzt bis 1985. Und er hat hier seine Zweifel zum Ausdruck gebracht, wie stellt ihr euch vor, sollen wir euch helfen, das sind Dimensionen, über die kann man letzten Endes nicht reden. Meine Damen und Herren, ich gebe zu, daß man in der Atmosphäre eines Betriebsbesuches, wo man den betroffenen Kolleginnen und Kollegen gegenübersteht, eher dazu geneigt ist, Zusagen zu machen, Hoffnungen zu stimulieren. Wenn man wieder zurückkehrt hinter den Schreibtisch, behält man diese Dinge vielleicht in Erinnerung, kommt aber zu anderen Schlußfolgerungen. Ich möchte noch einmal, meine Damen und Herren des Hohen Landtages, Ihnen nahebringen, wie sorgenvoll die Semperit-Belegchaft in die Zukunft blickt und dennoch den Glauben an sich selbst, den Glauben an die Zukunft nicht verliert. Ich darf Sie, meine Damen und Herren, im Interesse dieser 10.000 Semperitler - mit Ihren Angehörigen sind es 30.000 - ersuchen, der Semperit doch die Unterstützung in angemessener Höhe zu geben. Und so darf ich mir erlauben, folgenden Resolutionsantrag zu stellen (liest): „Resolutionsantrag des Abgeordneten Kaiser zur Vorlage der Landesregierung betreffend Rechnungsabschluß 1981, Ltg. Zl. 460. Durch die weltweit angespannte Wirtschaftslage ist auch das Unternehmen Semperit mit 10.000 Beschäftigten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Schwierigkeiten haben ein Ausmaß erreicht, welches vom Unternehmen und seiner Belegschaft nicht mehr aus eigener Kraft bewältigt werden kann. Trotz aller Anstrengungen im Unternehmen selbst und einer hart an der Grenze des Zumutbaren liegenden Opferbereitschaft der Belegschaft reichen diese Maßnahmen allein nicht, die weitere Zukunft des Unternehmens und damit die Arbeitsplätze zu sichern. Neben dem Hauptaktionär CA, welcher in den letzten Jahren eine Kapitalaufstockung in Etappen von 570 Millionen auf 1,7 Milliarden Schilling vorgenommen hat und heuer abermals 285 Millionen leistet, muss auch die öffentliche Hand eine finanzielle Hilfestellung zur Absicherung des Unternehmens gewähren. Zunächst werden vom Bund 600 Millionen Schilling gewährt, um das Investitionsprogramm bis 1985, welches 1,8 Milliarden Schilling erfordert, verwirklichen zu können. Von den rund 8.000 Beschäftigten der Semperit AG arbeiten nahezu 6.000 in Niederösterreich und haben somit in den Jahren der Aufbauzeit einen wesentlichen Anteil zur Wertschöpfung der NÖ Volkswirtschaft sowie zur Entwicklung des Landes Niederösterreich vom Agrarland zum bedeutendsten Industrieland beigetragen. Die Semperit-Beschäftigten fordern daher auch vom Land Niederösterreich eine angemessene finanzielle Hilfe. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, der Semperit AG zur Erfüllung ihres Investitionsprogrammes und insbesondere auch zur Sicherung der Arbeitsplätze tausender niederösterreichischer Arbeitnehmer ebenfalls eine entsprechende finanzielle Hilfestellung zu gewähren und dem Landtag zum ehestmöglichen Zeitpunkt einen diesbezüglichen Nachtragsvoranschlag zur Beratung und Beschlußfassung zuzuleiten." Meine Damen und Herren des Hohen Landtages, darf ich Sie im Interesse der Semperit-Belegschaft um die Unterstützung dieses Antrages ersuchen. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll. Landeshauptmannstellvertreter Dr. PRÖLL: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, daß ich abgehend von der Tradition, daß am Schlusse der Debatte um den Rechnungsabschluß der Finanzreferent nur mehr ein kurzes Dankeschön sagt, doch zu zwei Fragen, die hier von den letzten Debattenrednern aufgeworfen wurden, Stellung nehme. Das erste, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich möchte hier mit aller Klarheit feststellen, daß die Aussagen des Herrn Abg. Kautz sowie die Aussagen des Herrn Abg. Kaiser im Hinblick auf den Beschluß in der Niederösterreichischen Landesregierung betreffend Beteiligung des Landes an Bundesbetrieben unrichtig waren. Unrichtig deshalb, weil die Vorgangsweise in der Niederösterreichischen Landesregierung folgendermaßen war: Am 8. 6. wurde ein Antrag in der Regierung aufgetragen, dieser Antrag wurde in der Sitzung vom 8. 6. zurückgestellt bis zur nächsten Sitzung. Am 15. 6. wurde dieser Antrag, wie das üblich ist, nochmals aufgetragen. Der erste Teil dieses Antrages wurde beschlossen und der zweite Teil, bitte, wurde nicht mitbeschlossen, sodaß auch dieser zweite Teil nicht zurückgestellt, sondern klar vom Tisch gefegt wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und in diesem Zusammenhang erhebt sich für jedes einzelne Mitglied der Niederösterreichischen Landesregierung, egal auf welcher Seite des Tisches dieses Mitglied sitzt, die Frage, wie es möglich sein kann, daß Vorlagen der Niederösterreichischen Landesregierung plötzlich in Tageszeitungen und Magazinen gedruckt sind. (LH. Ludwig: Geheime Protokolle! Schnüffler!) Und da, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, hätte ich die ganz große Bitte, daß man derartigen undichten Stellen in unserem Lande nachgeht und die Ursachen dafür ausräumt, noch dazu wenn Mißbrauch mit derartigen Unterlagen betrieben wird. (Beifall bei der ÖVP.) Herr Abg. Lechner, wenn Sie sich so aufregen, habe ich den Eindruck, Sie haben ein schlechtes Gewissen. (Heiterkeit im Hause. - Beifall bei der ÖVP. - Abg. Lechner: Von der Vertraulichkeit der Landesregierungssitzungen sind wir schon weg!) Meine Kolleginnen und Kollegen von der linken Seite, Herr Kollege Stangl, lassen Sie mich weiterreden. (Abg. Lechner: Nichts anderes hat Kautz behauptet, Herr Landeshauptmannstellvertreter!) Nein, er hat behauptet, daß dieser Antrag noch immer zurückgestellt ist. Das ist unwahr, dieser Antrag kommt nicht mehr in die Regierung, Herr Kollege Lechner. (Abg. Lechner: Das weiß man ja nicht! – Heiterkeit im Hause.) Niemand weiß, Herr Kollege Lechner, ob wir zwei morgen noch auf der Welt sind. Da haben Sie recht, das ist richtig. Herr Präsident, dürfte ich wieder weiterreden? (Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen.) Zum zweiten Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Firma Semperit betreffend. Tausende Mitmenschen in unserem Land Niederösterreich und über die Grenzen Niederösterreichs hinaus stehen fassungslos vor der Tatsache, daß ein derartiger Betrieb, dessen Eigentümer die öffentliche Hand ist, so weit kommen konnte. Und gleichzeitig mit dieser Fassungslosigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen natürlich tausende Mitmenschen die Frage, ja wem gehört denn dieser Betrieb? Eigentümervertreter ist zu einem überwiegenden Teil eine Bank und die öffentliche Hand dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und ich glaube, für all das, was in einem Unternehmen, in einer Firma passiert, ist der Eigentümer verantwortlich. Da bin ich in einer guten Gesellschaft, nämlich in der Gesellschaft des Herrn Bundeskanzlers, der in den vergangen Jahren sehr häufig die Unternehmer für die wirtschaftliche Situation in unserem Lande verantwortlich gemacht hat. Ich glaube, daß man hier auch nicht zweierlei Maßstäbe anlegen darf. Was für die private Hand gilt, hat genauso für die öffentliche Hand zu gelten, meine Damen und Herren. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP.) Und Herr Kollege Kaiser, auch Sie persönlich können sich von einer entscheidenden Mitverantwortung für das, was in diesem Unternehmen in den letzten Jahren passiert ist, nicht drücken. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP.) Herr Kollege Kaiser, ich stehe zu dem. (LH. Ludwig: Hypokaiser!) Herr Kollege Kaiser, hören Sie mir zu, sonst stellen Sie wieder unwahre Behauptungen in den Raum. (Abg. Stangl: Was heipt, unwahre Behauptungen? - Unruhe bei der SPÖ. - Abg. Stangl: Von einem Regierungsmitglied muß man sich qualifizieren lassen!) Herr Abg. Stangl, im Zusammenhang mit dem Regierungssitzungsbogen (Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen.) ist jederzeit schriftlch nachweisbar, daß hier die Unwahrheit gesagt wurde. (Abg. Stangl: Was?) Mit den Daten und mit dem Zurückstellen des Regierungssitzungsbogens. Das ist unwahr und bei dem bleibe ich. Gehen wir nicht wieder zurück. (Abg. Tribaumer: Ist das auf dem Papier gestanden? Ja oder nein?) Was ist beschlossen worden! (Abg. Stangl: Was ist unwahr? - Zweiter Präisdent Pospischil nach Abgabe des Glockenzeichens: Ich bitte nunmehr, daß Sie sich beruhigen und der Herr Landeshauptmannstellvertreter seine Rede fortsetzen kann. Es kann sich jeder zum Wort melden.) Herr Abgeordneter Kaiser ich stehe zu dem. (Abg. Stangl: Sie müssen sich einmal die Verfassung anschauen!) Herr Kollege Stangl, lassen Sie mich weiterreden bitte. (Abg. Anzenberger: Herr Präsident, bitte! - Abg. Stangl: Wenn Sie so mit uns reden! - Das braucht sich ein Abgeordneter nicht gefallen lassen! - Zweiter Präsident Pospischil nach Abgabe des Glockenzeichens: Stangl, ich bitte, Dich zu beruhigen. Ich bitte aber auch, vom Rednerpult aus mit Ausdrücken wie Unwahrheiten und so, doch etwas sparsamer umzugehen. - Unruhe. - Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen. - Abg. Ing. Kellner: Ärger geht es nicht mehr!) Herr Abg. Kaiser, ich stehe zu dem, wenn Sie wollen zu jedem einzelnen Wort, das ich im Rahmen des Betriebsbesuches der Firma Semperit gesagt habe, und zu dem Eindruck, den ich dort gewonnen habe. Nämlich den Eindruck, daß dort eine Belegschaft am Werk ist, die mit allem Ernst bereit ist, gemeinsam mit der Unternehmerschaft die Probleme zu meistern. Und ich stehe auch zu dem, daß ich gesagt habe, daß die Firma von der öffentlichen Hand nicht im Stich gelassen werden darf. Herr Kollege Kaiser, ich habe gestern bzw. heute in der Früh in einem Interview bereits einen klaren Vorschlag gemacht. Ich bitte wirklich die Bundesregierung, weil ich glaube, sie ist dazu verpflichtet, daß sie einen Teil dieses Geldes, der für das Konferenzzentrum gedacht ist, doch in die Firma Semperit hineinstecken soll, damit das wächst. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit bei der SPÖ.) Unser Ziel, meine sehr geehrten Damen und Herren . . . (Große Unruhe im Hause.) Auch durch die Zwischenrufe, meine Damen und Herren, können Sie das wirtschaftspolitische Ziel in unserem Land Niederösterreich nicht verändern. Das bringt uns nämlich gar nicht weiter. Unser Ziel in Niederösterreich in der Wirtschaftspolitik ist, dass wir neben den Großbetrieben auch die Klein- und Mittelbetriebe entsprechend fördern, (Abg. Tribaumer: Ja, selbstverständlich! - Beifall bei der ÖVP.) weil diese glaube ich gerade in den schwierigen letzten Jahren sehr viel für die Arbeitsplatzsicherung getan haben. (Beifall bei der ÖVP.) Und nun noch etwas, weil hier offensichtlich gerne der Eindruck erweckt wird, daß das Land Niederösterreich für die Firma Semperit nichts getan hat. Wir haben seit dem Jahre 1978 die Firma mit ungefähr 29 Millionen Schilling aus der Pro Industrie-Aktion gefördert und es ist auch im Bundeskanzleramt aus der Niederösterreich-Süd-Förderung eine Summe von 10 Millionen Schilling anhängig. 5 Millionen Schilling bezahlt das Land, 5 Millionen Schilling . . . (Zwischenruf von Abg. Kaiser.) Herr Kollege Kaiser, bitte lassen Sie mich doch ausreden. 5 Millionen Schilling zahlt das Land Niederösterreich und 5 Millionen Schilling zahlt der Bund, wir werden hier 50 zu 50 gemeinsam fördern. Nur eines, Herr Kollege Kaiser, fehlt, nämlich daß die Firma Semperit den Eigenkapitalnachweis erbringt. Der ist bis jetzt noch nicht da. Wenn dieser Eigenkapitalnachweis erbracht wird, dann werden sozusagen morgen die 10 Millionen Schilling der Firma Semperit flüssig. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich weggehen von diesen beiden Punkten und möchte mich noch ganz kurz herzlich bedanken für die Diskussion im Rahmen des Landtages und des Finanzausschusses im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluß. Mein Dank gilt besonders dem Leiter der Finanzabteilung, Hofrat Riemer, und seinen Mitarbeitern, Herrn Hofrat Höbarth, Herrn Regierungsrat Krebs sowie dem Vorstand der Landesbuchhaltung, Buchhaltungsdirektor Hofrat Arrocker und seinen Mitarbeitern in der Buchhaltungsdirektion. Besonders danken möchte ich auch allen jenen Bediensteten der Landesbuchhaltung, die das erforderliche Ziffernmaterial aufbereitet haben. Auch heuer wurde wiederum der Rechnungsabschluß in wesentlichen Teilen mit vermehrter Perfektion über die hauseigene Datenverarbeitungsanlage hergestellt und ich danke besonders allen Mitarbeitern in der Datenverarbeitung für die ausgezeichnete Leistung. Danken möchte ich auch allen Mitarbeitern in der Kopierstelle, in der Hausdruckerei und in der Buchbinderei, die für die Herstellung des Abschlußoperates ihr Bestes gegeben haben. Schließlich möchte ich noch den Mitgliedern des Finanzausschusses für die sachliche Beratung des Rechnungsabschlusses in der Ausschußsitzung danken. Ich darf nun an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, die Bitte richten, dem Rechnungsabschluß für das Jahr 1981 die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Der nächste Redner ist der Herr Abg. Kaiser. Abg. KAISER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Das Schlußwort des Herrn Landeshauptmannstellvertreters hat mich veranlaßt, mich noch einmal zu Wort zu melden, um einige Klarstellungen zu treffen. Wenn so eindeutig die Behauptung aufgestellt wird, es gäbe keinen Beschluß, daß man Betriebe, die der Republik Österreich gehören oder Banken, die überwiegend Tochterbetriebe der Republik sind und auch wieder dem Staat gehören, dann muß ich folgenden Sachverhalt hier schildern: Als uns bekannt wurde, daß dieser Geist der ÖVP-Mehrheit in der Landesregierung Platz greift und diese Versuche gestartet werden, wobei unsere Fraktion ihre Bedenken dagegen angemeldet und strikte gegen diese Absicht Stellung genommen hat, habe ich in einer nachfolgenden Aufsichtsratssitzung der Semperit in der CA diese Bedenken angemeldet und habe Bericht erstattet, daß die Landesregierung sich mit dem Gedanken trägt, gewisse Betriebe von der Förderung auszuklammern. Herr Landeshauptmann, ich stehe dazu, ich habe eine Ablichtung der Landesregierungssitzung dem Herrn Dr. Schmidt-Chiari vertraulich übergeben und er hat Dich während der Sitzung angerufen und um einen Termin zwecks Aussprache dieser Regelung gebeten. Der Termin ist kurzfristig zustande gekommen und vorgestern bin ich angerufen worden, wobei mir mitgeteilt wurde, daß auf Grund dieses Gespräches Schmidt-Chiari mit dem Landeshauptmann die Landesregierung von dieser Absicht Abstand nimmt. Bitte, das möchte ich hier eindeutig deponieren. (LH. Ludwig: Das war schon vorher! Das ist ja wieder falsch!) Das sind Fakten, meine Herren, die belegt werden können von Herrn Dr. Schmidt-Chiari und dem Generaldirektor unseres Unternehmens. (LHSt. Dr. Pröll: Am 15. Juni!) Zweiter Fall. Der Herr Landesfinanzreferent erklärt ja, die Menschen sind in Österreich und über die Grenzen hinaus fassungslos, daß es mit Semperit so weit gekommen ist. Meine Damen und Herren, ich habe schon in meinen Ausführungen darauf Bezug genommen, daß das branchenbedingt ist. Und wenn ich Ihnen sagen darf, daß es in Europa 35 Reifenbetriebe nicht mehr gibt und uns noch immer, dann mögen Sie daraus ermessen, welch ein Durchhaltevermögen wir trotz dieser Entwicklung hier bewiesen haben. (Beifall bei der SPÖ.) Bitte, das ist letzten Endes auch eine Leistung, die nicht zuletzt von der Belegschaft erbracht wurde. Und der Herr Landesfinanzreferent hat einen dritten Aspekt hier angeführt, nämlich daß Semperit seit 1978 29 Millionen Schilling an Förderung bekommen hat. Wir haben das nie bestritten, wir haben das dankbar zur Kenntnis genommen. Immer haben wir uns bedankt, wenn solche Anträge positiv erledigt wurden. Aber diese NÖ-Süd-Förderung, meine Damen und Herren, die ist noch immer nicht flüssiggemacht und zwar aus folgendem Grund: Am 10. Dezember wurde ein Antrag gestellt, ein neues Projekt in Semperit Wimpassing zu fördern, nämlich die Keilriemenfertigung, Joint venture mit Japan. Jeder, der einen Lokalaugenschein durchführt, der Herr Landesfinanzreferent war auch dort, sieht eine neue Halle, wo neues Leben einzieht. Da arbeiten die Menschen an einem zukunftsorientierten Produkt gemeinsam mit japanischem know how. Die Bundesregierung hat 5 Millionen Schilling in der Folge, und zwar noch im Jahre 1981, beschlossen. Die Landesregierung hat das nicht beschlossen, weil gewisse Auflagen gefehlt haben. Ich sitze selbst in dieser Beurteilungskommission und habe gebeten, man möge grundsätzlich den Beschluß fassen, allerdings mit einer Auflage. Falls die Auflage erfüllt ist, brauchen wir dann nicht mehr darüber reden. Man zieht das jetzt bereits sechs oder sieben Monate nach sich her, ohne daß es zu einem Beschluss gekommen ist. Ich habe erreicht - das möchte ich anerkennen -, daß die Mitglieder dieser Beurteilungskommission jetzt telefonisch noch vor dem Urlaub eine Sitzung machen werden, wo dann endgültig darüber befunden wird. Ob die Landesregierung dann noch dazu Zeit findet, das nachzuvollziehen, was die Bundesregierung bereits 1981 beschlossen hat, das kann ich nur erbitten. Ob sie es durchführt im Interesse unserer Belegschaft, weiß ich nicht. Das, meine Damen und Herren, sind die echten Fakten, wie es sich ergeben hat, und ich bitte Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Wort gemeldet ist der Herr Landeshauptmann Ludwig. Ich erteile es ihm. Landeshauptmann LUDWIG: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich mich mit meinem Bericht beschäftige, möchte ich schon eine Klarstellung treffen. Auf Grund der Geschäftsordnung sind Regierungssitzungen vertraulich und auf Grund der Geschäftsordnung, die einstimmig beschlossen wurde, hat lediglich der Landeshauptmann als Vorsitzender die Möglichkeit, Pressemitteilungen zu machen. Daher meine Frage: Wieso kann der Abg. Kaiser Regierungsbögen besitzen? (Abg. Kaiser: Weil es um das Schicksal von 10.000 Menschen geht!) Wieso kann der Abg. Kaiser Regierungsprotokolle dem Vorstandsdirektor Schmidt-Chiari übergeben? Wieso kann der Abg. Kaiser vertrauliche Berichte der Presse geben? Mehr möchte ich dazu nicht sagen. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Anzenberger: Er selber hat es gerade gesagt!) Bitte die Zeitungen aus dem Neunkirchner Raum zu lesen. Meine sehr Verehrten Damen und Herren! Die Budgetdebatte gibt alljährlich Anlaß, zu allen Problemen und Aspekten der Landespolitik Stellung zu nehmen. Die gesetzgebende Körperschaft beschäftigt sich dabei wohl mit vielen konkreten Zahlen, aber die Beratungen stehen mehr im Zeichen der Zuversicht als der Gewißheit, denn niemand vermag mit Sicherheit vorauszusagen, ob alles so kommen wird, wie man es annimmt. Erst wenn rund sechs Monate nach Ablauf des Budgetjahres der Finanzreferent den Rechnungsabschluß vorlegt, stellt sich heraus, ob der Voranschlag verantwortungsbewußt erstellt worden ist, ob Regierung und Landtag verantwortungsbewußt gearbeitet haben, ob die Steuergelder optimal verwendet worden sind. Die Wähler sind weniger daran interessiert, was ihnen die Politiker versprechen, sie verlangen vielmehr Rechenschaft darüber, ob das, was ihnen versprochen wurde, auch tatsächlich eingelöst worden ist. Daher muß die Debatte über den Rechnungsabschluß Anlaß für eine ernste Gewissenserforschung sein. Die Landesbürger haben das Recht, Antwort auf eine ganze Reihe von Fragen zu fordern und zu erhalten. Waren unsere Entscheidungen immer vom Verantwortungsbewußtsein bestimmt? Haben wir Landesregierung und Landtag - die Budgetmittel wirklich immer dort eingesetzt, wo sie am dringendsten gebraucht wurden? Haben wir das Vertrauen der Wähler (Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen) als verpflichtenden Auftrag verstanden, unermüdlich für Niederösterreich und seine Bevölkerung zu arbeiten? Haben wir trotz den natürlichen Gegensätzen der im Landtag vertretenen Parteien stets dann den Kompromiß gesucht, wenn es galt, gemeinsam für dieses Land und die Bevölkerung mehr zu erreichen? Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor rund 7 ½ Monaten, genau am 19. November 1981, habe ich in Beantwortung einer Anfrage in diesem Saal gesagt, die Bilanz anläßlich der Halbzeit der Legislaturperiode sei ein Beweis dafür, dass wir in Niederösterreich auch mit schwierigen Zeiten fertig werden können. Der jetzt vorliegende Rechnungsabschluß 1981 bestätigt diese Feststellung vollinhaltlich. Sämtliche Meinungsumfragen der letzten Zeit stimmen darin überein, daß die Hauptsorge der Menschen in diesen Tagen jene um einen sicheren Arbeitsplatz ist. Deshalb ist es selbstverständlich, daß die Erhaltung eines Höchstmaßes an Vollbeschäftigung auch 1981 absoluten Vorrang in der Budgetpolitik des Landes hatte. Der Finanzreferent, Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll, konnte der Regierung berichten, daß mehr als ein Drittel der Budgetausgaben, genau 37%, für arbeitsplatzsichernde Maßnahmen und Investitionen verwendet wurden. 7,7 Milliarden Schilling sind direkt oder indirekt der Wirtschaft in Form von Investitionen zugeflossen. Allein auf die Wohnbauförderung entfallen mehr als 3,1 Milliarden Schilling, was gleichbedeutend ist mit der Sicherung tausender Arbeitsplätze. Dies war nur möglich, verehrte Damen und Herren, weil wir konsequent an der seit Jahren und Jahrzehnten praktizierten verantwortungsbewußten Wirtschaftsund Finanzpolitik festgehalten haben. Daran hat sich nichts geändert und daran wird sich nichts ändern. Eine solide Finanzpolitik ist nach wie vor die entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik. Jetzt macht sich bezahlt, daß wir auch in einer Zeit, da die politischen Tugenden nicht überall hoch im Kurs standen, sparsam und verantwortungsbewußt gehandelt haben. In der Halbzeitbilanz am 19. November 1981 stellte ich fest, nur deshalb, weil wir jeden Schilling dreimal umgedreht haben, ehe wir einen ausgaben, nur deshalb, weil wir in Zeiten der Hochkonjunktur Schulden nicht vergrößert, sondern abgebaut haben, und nur deshalb, weil wir uns immer bemüht haben, den Personalaufwand zugunsten des Sachaufwandes zu reduzieren. Nur weil wir das Geld der Steuerzahler niemals für Prestigeprojekte verwendet haben, konnten wir einen wirksamen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze leisten und überdies so wie die meisten anderen Bundesländer auch für den Bund in die Bresche springen, sei es durch Vorfinanzierungen oder durch Initiativen, die die Auswirkungen der Finanznot des Bundes wenigstens einigermaßen mildern. Der Rechnungsabschluß 1981, der heute in diesem Haus zur Debatte steht, rechtfertigt es, diese Feststellungen vollinhaltlich zu wiederholen. An dieser Stelle möchte ich Sie auch an die neue landesgesetzliche Regelung erinnern, daß sich das Land Niederösterreich an gemeinsamen Maßnahmen des Bundes und des Landes für Wirtschaftsbetriebe grundsätzlich mit einem angemessenen Förderungsbetrag beteiligt, der bis zu 30% der Leistungen des Bundes beträgt. Neben diesem Förderungsbetrag können außerdem noch Zinsenzuschüsse und verbilligte Kredite gewährt werden. Auch hier geht es letztendlich neben der finanziellen Entlastung des Bundes um die Sicherung der Arbeitsplätze in unserem Lande. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Zusammenhang sei mir eine Feststellung gestattet. Ich werte es als gutes Omen für die Zukunft, daß die beiden im Landtag vertretenen Parteien landespolitische Grundsatzprogramme erarbeitet haben und zur Zeit mit der Bevölkerung auf breiter Basis diskutieren. Ich sehe darin nämlich einen Beweis, daß ÖVP und SPÖ Politik primär als einen Wettstreit der Leistungen und Ideen verstehen. Dies ist umso notwendiger, als nicht nur die unmittelbare Gegenwart, sondern auch die nächste Zukunft im Zeichen einer weit verbreiteten Unsicherheit stehen. Die drohenden Gewitterwolken am weltpolitischen Horizont tragen dazu ebenso bei wie die Entwicklung im eigenen Land. In solchen Zeiten kann es für Politiker, die den Vertrauensvorschuß der Wähler ernst nehmen, nur eine moralische und politische Maxime geben, sich um ein Höchstmaß an Gemeinsamkeit zu bemühen. Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, daß ich die Kooperation der Konfrontation vorziehe. Darin weiß ich mich in Übereinstimmung mit dem Willen der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung. Die Wähler geben ihre Stimme nicht einer Partei, damit sie mit der anderen ständig Krieg führt. Sie wollen vielmehr, daß durch ein Maximum an Gemeinsamkeit ein Optimum an Leistungen für dieses Land erzielt wird. (Beifall bei der ÖVP.) Ich will auch heute nicht die Frage stellen, warum die Zusammenarbeit trotz wiederholter Parteienvereinbarungen nicht immer funktioniert hat. Es würde zu nichts führen, Wochen- oder monatelang darüber zu streiten, wer die Schuld daran trägt. Viel wichtiger erscheint es mir, für die Zukunft zu verhindern, daß wir uns durch ein zu wenig an Kooperation um die Chance bringen, auch schwierige Perioden heil in diesem Lande zu überstehen. Ich möchte deshalb erneut an Sie und nicht nur an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hauses, sondern an alle, die in welcher Form auch immer Verantwortung für dieses Land tragen, appellieren, die in einer Demokratie selbstverständlichen Konfrontation ausschließlich auf sachlicher Ebene auszutragen und persönliche Diffamierungen einfür allemal aus der politischen Auseinandersetzung zu verbannen. Das sind wir gemeinsam der Demokratie schuldig, dazu verpflichtet uns das gemeinsame Bekenntnis zu einer menschlichen Politik. (Beifall bei der ÖVP.) In diesem Zusammenhang kann ich nicht umhin, allen jenen ein energisches Halt zuzurufen, die eine politische Funktion oder auch die Immunität als Freibrief für unsaubere politische Agitation mißbrauchen. (Unruhe bei der SPÖ.) Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ehrenrührige Behauptungen gegen andere Politiker in Umlauf gesetzt werden, obwohl es dafür nicht den geringsten Beweis gibt. Hohes Haus! Wenn die politischen Auseinandersetzungen nicht ins Persönliche abgleiten, sondern als Wettstreit der Ideen und der Programme verstanden werden, ist es relativ leicht, einen Konsens herbeizuführen. Für diese Feststellung gibt es eine Fülle von Beweisen und zwar bis in die jüngste Zeit. Nicht nur Routinevorlagen wurden einstimmig beschlossen, sondern auch richtungsweisende Entscheidungen für die Zukunft gemeinsam getroffen, und zwar sowohl in der Landesregierung als auch im Landtag. Sicher gibt es auch Mehrheitsbeschlüsse, aber diese machen bekanntlich nicht einmal 5% aus. Auch die Objektivierung der Personalpolitik des Landes ist schließlich ein fruchtbares Ergebnis der von mir forcierten Konsenspolitik. In Niederösterreich sind seit Beginn 1981 über tausend Landesbedienstete nach dem objektivierten Auswahlsystem eingestellt worden. Das Bekenntnis zur Zusammenarbeit im Land schließt auch Bereitschaft zur Kooperation mit dem Bund ein. Wir Niederösterreicher sind überzeugte Föderalisten, aber wir sehen den Sinn und Zweck des Föderalismus nicht darin, uns jeden Tag mit dem Bund anzulegen. Deshalb bedauere ich es umso mehr, daß die Gespräche mit dem Bund über den Abschluß eines Staatsvertrages nach Art. 15 a der Bundesverfassung, der von der Regierung einstimmig am 5. Mai 1981 beschlossen wurde, noch immer nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Ich spreche niemanden den guten Willen ab, ein Übereinkommen herbeizuführen, aber Tatsache ist nun einmal, dass es außer der Einigung über wenige Detailfragen noch immer keine umfassende Vereinbarung z. B. über gemeinsame Förderungsmaßnahmen für die Problemregionen gibt. Ich habe erst kürzlich deshalb den Herrn Bundeskanzler neuerlich um eine weitere Verhandlungsrunde gebeten. Ich bin mir darüber im klaren, daß es für den Bund angesichts der wirtschaftlichen und budgetären Entwicklung nicht leicht ist, zusätzliche Verpflichtungen auf sich zu nehmen. Um Förderungsmaßnahmen für das Grenzland kommen wir jedoch nicht herum. Wir dürfen niemals darauf vergessen, daß es eine vorrangige Verpflichtung des Landes und des Bundes ist, den Menschen, die in der Nähe des Eisernen Vorhanges leben, bei der Überwindung der nicht von ihnen verschuldeten Schwierigkeiten und Benachteiligungen zu helfen. Ich möchte es noch deutlicher sagen. Diese Hilfe für die Grenzgebiete ist eine gesamtstaatliche Verpflichtung, denn nichts wäre gefährlicher, als in diesem Raum ein wirtschaftspolitisches und bevölkerungspolitisches Vakuum entstehen zu lassen. Unter diesem Gesichtspunkt müssen alle Probleme gesehen werden, nicht nur die Sicherung der bestehenden und die Schaffung der notwendigen neuen Arbeitsplätze, sondern auch, um weitere Beispiele anzuführen, die Erhaltung der bestehenden Zollwache- und Gendarmerieposten und Bezirksgerichte in diesem Bereich. Die damit verbundenen Kosten zu tragen sind wir nicht nur der Bevölkerung dieser Gebiete, sondern dem ganzen Land schuldig. Denn darüber kommen wir nicht hinweg, daß auch die Sicherheit ihren Preis hat. (Beifall bei der ÖVP.) Kurz gesagt, ich hoffe deshalb aufrichtig, daß die Verhandlungen mit dem Bund über gemeinsame Förderungsmaßnahmen für das Grenzgebiet nicht nur bald fortgesetzt, sondern auch bald erfolgreich abgeschlossen werden. Hohes Haus! Sowohl das Budget als auch der Rechnungsabschluß sind eine Anhäufung unendlich vieler Zahlen und Ziffern. Vier Bände mit insgesamt 1226 Seiten waren zum Beispiel für die Abrechnung über das Budgetjahr 1981 erforderlich. Es wäre jedoch gefährlich, nur die Zahlen und nicht die Politik, die dahintersteckt, zu sehen. Und die Politik in Niederösterreich ist abgesehen von der bereits erwähnten vorrangigen Sicherung der Arbeitsplätze durch eine solide Finanzpolitik vor allem durch mehr Bürgernähe und Mitbestimmung gekennzeichnet. Mehr Bürgernähe habe ich bereits unmittelbar nach meiner Wahl zum Landeshauptmann als logische Konsequenz des Versprechens bezeichnet, die Politik in diesem Lande zu vermenschlichen. Das ist nur möglich, wenn man dem Bürger entgegenkommt und zwar sowohl bildlich als auch räumlich. Deshalb habe ich mich entschlossen, alljährlich in jedem Bezirk einen Sprechtag abzuhalten. Der zweite Durchgang ist bereits voll im Laufen. Das nach wie vor anhaltende große Interesse bestätigt die Richtigkeit dieses Entschlusses, es allen Landesbürgern zu erleichtern, ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Zu diesem Ergebnis gelangt übrigens auch eine Untersuchung vom Fessel-Institut, deren Ergebnisse jetzt vorliegen. Zu den wichtigsten Anliegen der Niederösterreicher, heißt es darin, gehört unter anderem die Dezentralisierung. 77% finden, man sollte mehr Angelegenheiten als bisher näher beim Wohnort erledigen können und nicht wegen jedem Anliegen nach Wien fahren müssen. Diese Meinungsumfrage hat auch ein anderes interessantes Resultat erbracht, das ich Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht verheimlichen möchte. 70% der Befragten waren der Meinung, daß der Kontakt mit der Behörde schwierig, unangenehm, umständlich sei. Es wäre jedoch falsch, daraus zu schließen, daß mehr als zwei Drittel der Niederösterreicher durch persönliche Erfahrungen zu diesem negativen Urteil gelangt seien, denn aus der Untersuchung geht auch hervor, daß nur rund 15% der Bevölkerung sehr oft, häufig oder gelegentlich mit Behörden der Landesregierung zu tun haben. Von diesen 15% beurteilt die überwiegende Mehrheit den Kontakt mit der Verwaltung durchaus positiv. Mit anderen Worten: Das vielfach schlechte Urteil über die Landesverwaltung ist ein Vorurteil, das einer sachlichen Begründung entbehrt. Was auch von wohlwollenden Kritikern oft beanstandet wird, ist die Unverständlichkeit von Gesetzen und Verordnungen. Ich habe deshalb veranlaßt, zu überprüfen, ob dieser Zustand nicht im Sinne von mehr Bürgernähe geändert werden kann. Durch die Rechtsbereinigung hat Niederösterreich bereits eine Pioniertat geleistet, um die es von anderen Bundesländern beneidet wird. Dieser äußeren Rechtsbereinigung muß aber jetzt auch eine Bereinigung im Inneren folgen. Das bedeutet vor allem, daß die Gesetze in einer verständlichen Sprache abgefaßt werden müssen. Der Verfassungsdienst bei der Landesamtsdirektion sowie die Stelle für Demoskopie und Öffentlichkeitsarbeit des Inneren Dienstes versuchen deshalb erstmalig, gemeinsam mit einem Kommunikationspsychologen, einem Meinungsforschungsinstitut und dem Institut für Sprachwissenschaft der Universität Wien anhand der Niederösterreichischen Bauordnung eine komplizierte Materie so darzustellen, daß sie auch der einfache Landesbürger versteht. übrigens wurde auch der Entwurf des neuen Jugendgesetzes unkonventionell erstellt, das heißt in einer Sprache, die vor allem auch von den Jugendlichen verstanden wird. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden sich sehr bald davon überzeugen können, da dieses Gesetz ja heute dem Landtag zur Behandlung zugeleitet wurde. Mehr Bürgernähe signalisiert auch die Verpflichtung für alle Bediensteten des Landes, Eingaben rasch zu erledigen bzw. wenn dies nicht möglich ist, die betreffenden Landesbürger binnen drei Wochen schriftlich zu informieren, wer ihren Akt bearbeitet und unter welcher Telefonnummer der Bearbeiter für Rückfragen zu erreichen ist. In dem Bestreben, den Bürgern soweit wie möglich entgegenzukommen, hat sich das Land auch dem Voranschlag des Bundes betreffend Vereinheitlichung der Sprechstunden angeschlossen. Konkret bedeutet das, daß der Sprechtag bei den Mitgliedern der Landesregierung und bei allen Dienststellen des Landes ab Herbst von Mittwoch Vormittag auf Dienstag Vormittag verlegt wird. Die Sitzung der Landesregierung, die bisher Dienstag Vormittag abgehalten wurde, wird auf den Nachmittag verschoben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir den Rechnungsabschluß zum Anlaß nehmen, eine Zwischenbilanz zu ziehen, dann muß an vorrangiger Stelle die neue familienpolitische Initiative erwähnt werden. Der Startschuß dazu wurde heute vor einer Woche in der Enquete der Landesregierung gegeben. Was wir mit diesen neuen Initiativen erreichen wollen, läßt sich auf eine kurze Formel bringen: Die Landespolitik noch stärker als bisher an den Erfordernissen der Familie zu orientieren. (Beifall bei der ÖVP.) Familienpolitik muß umfassend sein. Sie betrifft die Wirtschaftspolitik ebenso wie die Bildungspolitik, die Sozialpolitik, die Wohnbaupolitik und die Kulturpolitik. Allen diesen Erfordernissen soll ein Familiengesetz Rechnung tragen, dessen Entwurf in der heutigen Sitzung eingebracht wurde. Ich möchte mich damit nicht im Detail befassen, denn dazu wird in den Ausschußberatungen noch ausreichend Gelegenheit sein. Ich möchte aber nur ein Anliegen erwähnen, das mir besonders am Herzen liegt, nämlich eine gesetzliche Regelung, die es den Familien ermöglicht, ihre Interessen in Zukunft besser und wirksamer zu vertreten. Hohes Haus! Die Familien haben ein Recht darauf, daß wir uns ihrer Sorgen annehmen, ihre Interessen vertreten und ihre Forderungen erfüllen. Ohne gesunde Familien kann es keinen gesunden Staat geben. Ohne gesunde Familien gibt es aber auch keinen Frieden zwischen den Völkern. Deshalb habe ich in meiner Radiorede am Muttertag auch gesagt, daß für uns in Niederösterreich Familienpolitik Vorrang vor Atompolitik hat. Dieser Slogan ist nicht nur ein klares Bekenntnis, sondern auch ein umfangreiches Programm. Es dokumentiert vor allem, daß Familienpolitik ein entscheidender Beitrag zur Sicherung des Friedens ist, über den derzeit viel geredet wird, wobei aber jeder etwas anderes in diesem Lande meint. Wir erachten gesunde Familien als unabdingbare Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Völker und damit auch als wesentlichen Beitrag gegen die Atompolitik in ihren verschiedenartigen Formen, sei es nun das sinnlose Atomrüsten oder der Bau bzw. die Inbetriebnahme von Kernkraftwerken, solange nicht alle Sicherheitsvorkehrungen geklärt sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Familienpolitik, sagte ich, muß umfassend sein. Einer ihrer wesentlichen Bestandteile ist ohne Zweifel die Wohnbaupolitik. Für die Förderung des Baues von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen standen, wie dem Rechnungsabschluß zu entnehmen ist, 1981 mehr als 3 Milliarden Schilling zur Verfügung. Dazu hat wesentlich das neue Wohnbaumodell beigetragen, auf das sich beide im Landtag vertretenen Parteien im Vorjahr geeinigt haben. Es brachte darüber hinaus eine wesentliche Verkürzung der Wartezeiten für die Darlehenswerber mit sich. Ich freue mich, daß die zusätzliche Förderung des Baues von 800 Eigenheimen im heurigen Frühjahr ebenfalls die Zustimmung der ÖVP und der SPÖ gefunden hat. Mit dieser Alternative zu einem Angebot der Bundesregierung haben wir zwei Erfordernissen Rechnung getragen, mit den Steuergeldern sparsam umzugehen und den Interessen der niederösterreichischen Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum und in den Problemgebieten Rechnung zu tragen. Vor allem aber soll diese zusätzliche Förderung rasch wirksam werden. Hier ist es auch passend, an die neue Wohnbeihilfenordnung des Landes zu erinnern, die es jungen Ehepaaren, kinderreichen Familien oder Familien mit einem Behinderten leichter macht, zu einer familiengerechten Wohnung in Niederösterreich zu kommen. Auch das „Jahr der Behinderten" gab der Sozialarbeit des Landes einen besonderen Impuls. Wir haben uns bemüht, im Landesdienst mehr Arbeitsplätze für Behinderte zu schaffen und die Betreuung behinderter Kinder durch Sonderkindergärtnerinnen in den Bezirken zu verstärken. Es steht außer Zweifel, daß wir unsere Anstrengungen um eine optimale Betreuung und Integration der behinderten Mitbürger beharrlich fortsetzen werden. Die Eröffnung des vom Österreichischen Rundfunk veranstalteten Donausymposiums am 1. Juni bot mir die Gelegenheit, eine neue Initiative im Hinblick auf den Umweltschutz zu starten. Ich habe, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, die Bildung einer „Arbeitsgemeinschaft Donauregion", an der sich alle am Strom liegenden Länder beteiligen sollen, angeregt. Zwei Ziele schwebten mir dabei vor: Ein echter Beitrag zur Sicherung des Friedens und eine aktive Umweltschutzpolitik quer durch den europäischen Raum. Die Motivation für diese Anregung war naheliegend. Die Donau ist nicht nur eine der Lebensadern unseres Kontinents, sondern auch ein einigendes Band für viele Völker Europas. Daher wäre es nur logisch, wenn sich alle diese Völker dazu aufrafften, einen echten Beitrag zur Sicherung des Friedens in diesem Kontinent zu leisten. Gerade in letzter Zeit wurde viel über den Frieden und die Möglichkeit, dafür etwas zu tun, geredet. Ich bin überzeugt, daß durch die Schaffung einer Donauregion, wie sie mir vorschwebt, mehr für den Frieden getan werden kann als durch noch so machtvolle Demonstrationen. Eine konkrete Aktivität der Donauregion könnte zum Beispiel die Ausgestaltung der am Strom liegenden Gebiete zu einem europäischen Erholungs- und Freizeitraum sein. Das heißt, dass die Donauregion ihre Hauptaufgabe in einer aktiven Umweltschutzpolitik sehen sollte. Dies könnte unter anderem durch folgende gemeinsame Anstrengungen geschehen. Koordinierung der Bemühungen um einen Landschaftsschutz entlang des Stromes, gemeinsame Bemühungen um die Verbesserung der Wasserqualität der Donau und deren ständige Kontrolle, verstärkte kulturelle Kontakte zwischen allen Teilnehmern, Förderung des Fremdenverkehrs über die Staatsgrenzen hinweg. Es bedarf keines näheren Hinweises, dass diese Ziele nur dann erreicht werden können, wenn wirklich alle am Strom liegenden Länder bei dieser Arbeitsgemeinschaft mittun. Ich habe deshalb den Ministerpräsidenten von Bayern, die Landeshauptleute von Oberösterreich und Wien sowie die Regierungschefs der an der Donau liegenden Regionen der Tschechoslowakei, Ungarns, Jugoslawiens, Rumäniens, Bulgariens und der UdSSR eingeladen, der Initiative beizutreten und der Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Verwirklichung der Donauregion auf einer Friedensfahrt von Passau nach Budapest im Frühjahr des kommenden Jahres zuzustimmen. Ich kann Ihnen, meine Damen und Herren, auch mitteilen, daß die Landeshauptleute von Wien und Oberösterreich, Gratz und Ratzenböck, sowie Bayern bereits diesen Vorschlag aufgegriffen haben und mittun. Diese Aktivität ist unabhängig von unseren Bemühungen um den Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanales zu sehen, den wir aus wirtschaftlichen Gründen bejahen. (Beifall bei der ÖVP.) Hohes Haus! Der Rechnungsabschluß böte genügend Anlässe, sich noch mit zahlreichen anderen Details der Landespolitik zu beschäftigen. Ich möchte mich jedoch nur auf einige Details beschränken. Als großen Erfolg werte ich, daß die Wiener Hochschulen nach Niederösterreich kommen. Es ist zwar bisher nicht gelungen, eine der hohen Schulen unseres Landes zu veranlassen, nach Niederösterreich zu übersiedeln, aber nach mehreren Gesprächen mit dem Vorsitzenden der Rektorenkonferenz und Rektor der Wiener Universität konnte vereinbart werden, dass die Wiener Hochschulen in der Zeit vom 19. Oktober bis 3. Dezember dieses Jahres in 27 niederösterreichischen Orten populärwissenschaftliche Vorträge aus den verschiedensten Wissensgebieten organisieren werden. Diese Vorträge werden mit einer Tondiaschau, in der sich die Wiener Hochschulen in Niederösterreich vorstellen, eingeleitet. Mir scheint es wichtig, daß die jungen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher alle Möglichkeiten der Weiterbildung an den Wiener Universitäten kennenlernen, immerhin studieren jetzt schon 15.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in Wien. Besonders wichtig ist, daß zusätzlich zu diesen Veranstaltungen alle niederösterreichischen Maturaklassen zu einer zentralen Studienberatung durch die Universität Wien zwischen 8. und 18. November eingeladen werden. Zu diesem Zweck werden kostenlose Busfahrten für diese jungen Menschen organisiert. Die Kosten der Aktion „Die Universität kommt nach Niederösterreich" werden rund 1,3 Millionen Schilling betragen. An der Finanzierung beteiligen sich das Land, die LandesHypobank und die Raiffeisenzentralkassen Wien-Niederösterreich. Zweitens: In den letzten Wochen ist ein zusätzliches Problem akut geworden, die Sorge, für alle Schulabgänger einen Arbeitsplatz zu finden. Die Lösung wird sicher entscheidend von den Maßnahmen des Bundes und damit auch vom Ergebnis der Parteienverhandlungen abhängen. Daß Niederösterreich bereit ist, seinen Beitrag zu leisten, bedarf keiner ausführlichen Begründung. Eine Feststellung sei mir aber gestattet. Die Gefahr der Jugendarbeitslosigkeit kann nur abgewendet werden, wenn Bund, Länder und Sozialpartner an einem Strang ziehen. Zwangsmaßnahmen können und werden niemals zum Erfolg führen. Drittens: Niederösterreich ist das einzige Bundesland, in dem im Budget beachtliche Mittel für die Arbeitnehmerförderung vorgesehen sind. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Budgetpost muß in zunehmendem Maße für Hilfen in Notstandsfällen verwendet werden. Hilfen ähnlicher Art gibt es auch für die Bauern und die Gewerbetreibenden. Zu den Maximen der Landespolitik gehört es eben, allen Landesbürgern und Berufsgruppen, soweit das politisch sinnvoll und finanziell möglich ist, zu dienen. Mit dem Güterwegebau decken wir zum Beispiel sicher ein dringendes Bedürfnis unserer Bauern ab. Das Güterwegenetz ist wieder um 170km länger geworden. Seit 1945 sind bereits 3.363 km Güterwege gebaut worden. Im Interesse der Landwirtschaft, aber auch im Interesse von zukunftssicheren Arbeitsplätzen in unseren Problemregionen, werde ich weiterhin und mit Nachdruck auch die Bundesstellen zum Aufbau von Biospritanlagen auffordern. (Beifall bei der ÖVP.) Es bietet sich an, hier auch ein Wort über den Straßenbau zu sagen. Durch zähe Verhandlungen mit Bautenminister Sekanina ist es nun geglückt, die drastische Kürzung von Mitteln rückgängig zu machen. Nachdem mir der Herr Bautenminister anläßlich der Eröffnung der Südautobahn und zwar der Strecke zwischen Grimmenstein und Seebenstein die Aufstockung der Gelder um 475 Millionen zugesichert hat, können alle Projekte, die Autobahnen und Bundesstraßen betreffen, zügig weitergeführt werden. Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch die kulturellen Aktivitäten des Landes. Ich verweise nur auf den großen Erfolg der Landesausstellung im Stift Zwettl über die Kuenringer, die von fast 400.000 Menschen besucht worden ist. Ich hoffe, daß der diesjähigen Landesausstellung über das Wirken des hl. Franz von Assisi ein ebensolcher Erfolg beschieden ist. Sicher wird auch die Matthias CorvinusAusstellung auf der Schallaburg auf Interesse stoßen und ihre Liebhaber finden. Immerhin haben wir die Gelegenheit, bereits am kommenden Samstag den einmillionsten Besucher auf der Schallaburg zu empfangen, ein Beweis, daß sich die Investitionen, die der Landtag freigegeben hat für die Restaurierung der Schallaburg, gelohnt haben. In Sonderausstellungen haben wir das kulturelle Image Niederösterreichs auch ins Ausland getragen. Ich verweise auf die Sonderausstellung des Niederösterreichischen Landesmuseums „Germanen, Awaren und Slawen in Niederösterreich", die in Laibach als letzten Ausstellungsort gezeigt worden ist. Und die Ausstellung „Volkskunst und Volksleben in Niederösterreich" im Kunstmuseum von Minsk fand in allen Medien der UdSSR ein ganz großes Echo. Ein wichtiger Schwerpunkt der Kulturarbeit des Landes besteht in der Denkmalpflege. So sind im Vorjahr unter anderem 79 Kirchen und Kapellen, 35 Schlösser und Ruinen sowie 58 Bürgerhäuser restauriert worden. Insgesamt gab es 12 Fassadenaktionen, für die auch heuer ein reges Interesse besteht. Und wer jetzt die vielen Veranstaltungen des niederösterreichischen Theatersommers auf dem Sektor Theater und Musik miterlebt, die zumeist nur mit Hilfe des Landes möglich sind, der weiß, daß Niederösterreich über ein reiches und vielfältiges Kulturleben verfügt. Niederösterreich ist auch nach wie vor das einzige Bundesland mit einer eigenen Umweltschutzanstalt. Diese Einrichtung wird in einer Zeit, die für alle Probleme der Umwelt sensibel geworden ist, immer bedeutender und unentbehrlicher. Aus demselben Grund glaube ich, daß das Projekt einer Österreichischen Akademie für Umweltschutz und alternative Energie mit Sitz in Niederösterreich realisiert werden soll. Ich sehe darin den Ansatz und die Chance, daß Niederösterreich einmal zu einer eigenen Universität gelangen könnte. Durch die gezielten Imagekampagnen der Landeswerbung bemühen wir uns, den Niederösterreichern mehr Selbstwertgefühl und mehr Selbstbewußtsein zu geben, aber auf dem Sektor der Wissenschaft haben wir in Niederösterreich noch einen Nachholbedarf. In den anderen großen Bundesländern gibt es wenigstens in Teilbereichen eine bodenständige Wissenschaft als Bestandteil der Landeskultur. Demgegenüber ist eine niederösterreichische Wissenschaft weder in der Gesellschaft existent, noch im Kulturbewußtsein präsent. Mit der geplanten Akademie hätte das Land, davon bin ich überzeugt, endlich ein Instrument der Wissenschaftspolitik in der Hand. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte über den Rechnungsabschluß, so sagte ich einleitend, soll uns ebenso wie die Budgetdebatte Anlaß für eine Analyse, für eine Gewissenserforschung sein. Wir können angesichts des Berichtes, den uns der Finanzreferent Dr. Pröll vorgelegt hat, guten Gewissens behaupten, daß wir alle Vorkehrungen getroffen haben, um auch mit schwierigen Situationen in diesem Lande fertig zu werden. Die Gewißheit, die Steuergelder der niederösterreichischen Bevölkerung verantwortungsbewußt verwendet zu haben, darf uns jedoch nicht zur Selbstgefälligkeit verleiten. Den Auftrag der Wähler erfüllen wir nämlich nur dann, wenn wir uns immer wieder von neuem bewähren. Das ist gleichbedeutend mit dem Auftrag, neu auftretende Probleme nicht beiseite zu schieben, sondern zu lösen. Landesregierung und Landtag sind sich in allen Phasen der Nachkriegsentwicklung sowohl ihrer Verantwortung als auch ihrer Möglichkeiten bewußt gewesen. Daraus schöpfen wir mit Recht die Zuversicht, daß es uns auch in Zukunft gelingen wird, das Leben für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher angenehmer und sicherer, kurz gesagt lebenswerter zu gestalten. (Lebhafter und anhaltender Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Wort gemeldet ist der Herr Klubobmann Abg. Lechner. Abg. LECHNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Landtag! Der erste Präsident des Niederösterreichischen Landtages hat die Tagesordnung der heutigen Sitzung, ich möchte fast sagen in seiner unendlichen Güte, in einer Weise umgestellt, die einer Hilfsaktion für die ÖVP gleicht. (Abg. Präs. Reiter: Ist das geschäftsordnungsmäßig möglich oder nicht?) Herr Präsident . . . (Abg. Präs. Romeder: Kritisieren Sie die Geschäftsordnung? - wenn man die Geschäftsordnung einhält, braucht man sich nicht kritisieren zu lassen!) Ich darf als frei gewählter Abgeordneter auch einmal den Herrn Präsidenten und seine unendliche Güte zitieren. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Präs. Romeder: Wir werden Sie bei Gelegenheit daran erinnern! Lechner der Lehrmeister! - Abg. Dr. Bernau: Der Herr Lehrer!) Der Präsident Romeder regt sich über etwas auf, was ihn gar nicht betrifft. Wir sind durchaus der Meinung, meine Damen und Herren, daß man eine krankheitsbedingte Abwesenheit nicht nützen soll. (Abg. Kurzbauer: Ach so! Hört! Hört! - Dritter Präsident Romeder übernimmt den Vorsitz!) Aber die Abwesenheit von zwei Abgeordneten der Niederösterreichischen Volkspartei ist nicht auf Krankheit zurückzuführen, sondern andere Gründe für die Abwesenheit dieser Abgeordneten sind maßgebend. Wir sahen uns daher nicht in der Lage, darauf Rücksicht zu nehmen. Für diese Situation, Kollege Bernau, ist ausschließlich die Österreichische Volkspartei zuständig. Sie hätten es ja ändern können, wenn Sie wollten. (Abg. Dr. Bernau: Ist nicht notwendig! - Abg. Anzenberger: Das ist in die Hose gegangen! - LR. Blochberger: Ihr seid eingefahren!) Meine Damen und Herren, aber nun zur Diskussion über den Rechnungsabschluß und über die Bilanz, die der Herr Landeshauptmann hier gezogen hat. Der Herr Landeshauptmann hat offensichtlich jetzt die Nachricht erhalten, daß er wieder einmal den Niederösterreichischen Landtag falsch informiert hat, als er hier gesagt hat, die Sitzungen der Landesregierung seien vertraulich. Ich darf die Geschäftsordnung zitieren: „Die Sitzungen der Landesregierung sind nicht öffentlich. Der Pressedienst des Amtes kann jedoch über den Gegenstand der Beratungen und die gefaßten Beschlüsse eine vom Vorsitzenden zu genehmigende Aussendung veröffentlichen. Diese darf keine Mitteilung über den Gang der Beratungen usw. enthalten." Also über die Abstimmung. Es ist also falsch, meine Damen und Herren, was der Herr Landeshauptmann hier dem Landtag zugerufen hat, dass die Sitzungen der Landesregierung vertraulich sind. Ich stelle das fest. (Beifall bei der SPÖ.) Ich stelle weiters fest, daß nach § 17 der Geschäftsordnung die Mitglieder der Landesregierung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt wird, zur Verschwiegenheit über ausschließlich in ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet sind, deren Geheimhaltung im Interesse des Bundes, des Landes, eines Bezirkes, einer Gemeinde oder der Parteien geboten ist. Meine Damen und Herren, offensichtlich ist darunter verstanden worden, daß der Herr Landeshauptmannstellvertreter auf Grund unseres Ersuchens, na sagen wir eines Zurufes, nicht bereit war, jene Stelle zu zitieren, um die es bei dieser Landesregierungssitzung gegangen ist. Ich zitiere das Profil vom 5. Juli, nachdem mir die Regierungssitzungsbögen nicht zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, hier heißt es nämlich bezüglich Beteiligung des Landes, die gemeinsame Sanierungsaktion mit dem Bund ist sehr differenziert zu handhaben. Wörtlich heißt es im letzten Absatz: „Die Beteiligung an Sanierungsmaßnahmen von Betrieben, an denen die Republik Österreich direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften oder Banken, die im überwiegenden Ausmaß im Eigentum der Republik Österreich stehen, mehrheitlich beteiligt ist, hat grundsätzlich zu unterbleiben." Meine Damen und Herren, ich treffe diese Aussage noch einmal. Ich darf folgendes sagen, damit wir eine endgültige Richtigstellung haben: Dieser Punkt wurde in der Regierungssitzung vom 8. Juni behandelt. In den Formulierungen war auch diese von mir verlesene enthalten. Es gab hier offensichtlich eine etwas längere Debatte und daraufhin wurde dieser gesamte Punkt zurückgestellt. Er wurde am 15. Juni wieder aufgetragen in geteilter Form und dieser letzte, von mir jetzt zitierte Absatz im zweiten Teil wurde nun - darüber kann man nun Formulierungen treffen wie man will entweder zurückgezogen, Zurückgestellt, von mir aus nicht entschieden. Vielleicht gibt es noch einige andere Worte, die man hier gleichsetzen könnte. Feststeht, meine Damen und Herren, daß darüber nichts mehr gesprochen wurde. Aber ich möchte noch auf etwas anderes zurückkommen, wenn bei dem Resolutionsantrag des Abg. Kaiser das hauptsächlichste für die ÖVP war, wie kommt der Abg. Kaiser zu diesem Sitzungsbogen? Es ging also nur darum, wieso kann die Vertraulichkeit – die gar nicht besteht - gebrochen werden, wer darf etwas besitzen oder nicht besitzen, was ist vertraulich. Und es ging nicht, meine Damen und Herren, und das ist für mich das Erschütternde, um einen niederösterreichischen Betrieb, wo tausende Menschen seit Jahrzehnten Arbeit finden, es ging nicht um eine Produktion, die in Niederösterreich seit Jahrzehnten geführt wird, und es ging nicht in erster Linie darum, wie man diesem Betrieb helfen kann. Es ging auch nicht darum und das möchte ich genau sagen, dem Abg. Kaiser zumindest nicht, in welcher Höhe das Land Niederösterreich helfen kann. Es geht, meine Damen und Herren, um die Solidarität mit diesen Menschen, die dort Arbeit finden. (Lebhafter und anhaltender Beifall bei der SPÖ.) Diese Solidarität haben wir bei der ÖVP nicht, es ging ja nur darum, wo hat der Kaiser den Sitzungsbogen her. Das ist etwas wenig für diesen Beitrag, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte nun zur Bilanz des Herrn Landeshauptmannes kommen. Er hat sehr viel über einige Punkte gesprochen, viel anderes konnte man in einer Pressekonferenz am 5. Juli und auch durch die Landeskorrespondenz erfahren. Und ich möchte mich über die Entwicklung, die ja heute beim Rechnungsabschluß schon zur Diskussion stand, über die Wirtschaftsentwicklung in Österreich, über die Weltwirtschaftskrise, über die Probleme, die es in Niederösterreich gibt und über jene Punkte, bei denen wir weitaus besser liegen als die meisten Industriestaaten, nicht verbreitern. Ich möchte nur einige Punkte herausgreifen, meine Damen und Herren, weil wir heute noch über eine Vorlage zu reden haben. Wir sind uns darüber klar, daß alles, was heute an wirtschaftlichen Aktivitäten zu bringen ist und notwendig ist, am besten durch die Zusammenarbeit mit dem Bund, aber auch mit den Gemeinden, zu erfolgen hat. Und diese Zusammenarbeit, von der der Herr Landeshauptmann - ich habe es zustimmend zur Kenntnis genommen - heute auch sehr objektiv gesprochen hat, die würde uns sicher, auch hier bei Semperit, in die Lage versetzen, manche Probleme zu lösen. Wir sollten uns aber klar sein, daß die Investitionen der öffentlichen Hand, das werden wir heute wahrscheinlich noch einmal, vielleicht öfter hören, zu weit über 50% durch die Gemeinden erfolgen. Und wenn der Herr Landeshauptmann - in der Pressekonferenz und auch in der Landeskorrespondenz kam das zum Ausdruck - über verschiedene Fonds geredet hat und was diese wirtschaftlich bedeuten, dann darf ich heute dazu nur sagen, daß in der nun kommenden Sitzung des Gemeindeinvestitionsfonds etwa 50 Gemeinden aufscheinen werden, von denen nur eine in der Lage ist, dieses Projekt der Abwasserbeseitigung ohne größte Probleme im Haushalt auszuführen. Von diesen 50 Gemeinden einschließlich von Abwasserverbänden - es sind einige dabei - werden 12 dann, wenn sie dieses Projekt ausgeführt haben, nicht mehr in der Lage sein, den Haushalt auszugleichen. Und von diesen etwa 50 Gemeinden sind 37 gar nicht mehr in der Lage, den Haushalt auszugleichen. Das ist jetzt nur eine Einstimmung, meine Damen und Herren von der Rechten, für die heute noch kommende Diskussion über die Landesumlage. Ich möchte zu den Ausführungen des Herrn Landesfinanzreferenten bzw. des Herrn Landeshauptmannes in der Pressekonferenz in aller Kürze nur einige Richtigstellungen treffen. Er ist hier nicht sehr wählerisch, der Herr Landeshauptmann, er redet in der Pressekonferenz davon, daß im Jänner 2 Milliarden Wohnbauförderungsmittel freigegeben wurden. Na ja, wegen 350 Millionen, meine Damen und Herren, da werden wir uns nicht streiten. Es waren nur 1,65 Milliarden. Ich sage nur, es war ohnehin sehr viel. Aber wäre es nicht präziser gewesen, wenn der Herr Landeshauptmann dort gesagt hätte, es wurden 1,6 oder 1,7 Milliarden ausgegeben? Und er hat hier von der Ankurbelung der Wirtschaft gesprochen. Ich muß dazu sagen, gerade die Wohnbauförderung ist natürlich prädestiniert zur Ankurbelung der Wirtschaft. Aber nur in einem kann ich ihm nicht recht geben; die Förderung der Eigenheime wird für die Ankurbelung der Bauwirtschaft viel weniger bringen als die Forcierung der großvolumigen Bauten. Ich rede jetzt nicht dem das Wort, ich stelle nur fest, wir sind für beide Förderungen. Natürlich kann das nicht genug sein, aber er sollte auch nicht sagen, daß diese 2 Milliarden - es kommt so heraus - schon im Jänner wirksam werden für die Bauwirtschaft. (Abg. Hiller: Vom Konferenzzentrum sagen Sie das nicht!) Meine Damen und Herren wir sind uns doch klar darüber, es sind in der Zwischenzeit viel mehr Mittel freigegeben worden, in der letzten Sitzung 800 Wohnungseinheiten auch noch dazu, aber man sollte doch in der Bevölkerung nicht den Eindruck erwecken, daß diese Beträge sofort wirksam werden. (Abg. Anzenberger: Schön langsam kommt er darauf!) Wir als Praktiker wissen doch, daß diese Beträge ja zum Teil erst im nächsten Jahr von der Landesregierung dem Siedlungswerber ausbezahlt werden. Es wurde auch über den Schulbau Großes gesprochen. Der Herr Landeshauptmann hat erklärt, wir haben gesehen, daß die Mittel im Schulbaufonds nicht vorhanden sind, daher gab es zusätzliche Aktivitäten. Herr Landeshauptmann, die zusätzlichen Aktivitäten des Schulbaues bestehen darin, daß in der letzten Sitzung - er redet von 800 Millionen mit Unterstützung der Gemeinden - die im Voranschlag 1982 enthaltenen Ziffern, 152 Millionen und 236 Millionen, beschlossen wurden und kein Deka mehr. Im übrigen, Herr Landeshauptmann, da sind die Gemeindevertreter beim Schulbau ein bisserl kritisch, wenn das Land immer so tut, als ob der Schulbaufonds nur vom Land finanziert wird. Wir kennen die segensreiche Einrichtung, wir wissen aber genau, daß die Förderung des Landes nur aus 20% oder 30% an Beihilfen besteht, alles andere zahlen sich die Gemeinden selber bzw. werden 24% an Bedarfszuweisungen, die bereits den Gemeinden gehören, dem Schulbaufonds zugewiesen. Und ich möchte fast sagen, der Herr Landeshauptmann betreibt gerne so etwas. Na ja, wenn man ein bißchen unpräzise ist und ein bisserl redet und offensichtlich versucht, der Bevölkerung einen stolzen Bericht zu geben, dann sagt man folgendes: Über den Gemeindeinvestitionsfonds wurden 3 Milliarden flüssiggemacht, das hat ein Bauvolumen von 14 Milliarden sozusagen jetzt in Umsatz gebracht. Aktiviert kann man auch sagen. Wissen Sie, wir vergessen gerne. Es hätte nämlich dazugehört, daß diese GIF-Darlehen ausschließlich auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden, daß die Zinsen voll aus Bedarfszuweisungsmitteln, es werden ja 30% dem GIF zugewiesen, bezahlt werden und daß im Budgetansatz des Landes Niederösterreich im Jahre 1982 - das hätten Sie nicht vergessen dürfen Herr Landeshauptmann - statt den 22 und 23 Millionen der Vorjahre nur mehr 17 Millionen präliminiert sind. Und darüber hinaus hätte man nicht vergessen dürfen, denn sonst muß ich sagen, ist das eine Irreführung - nicht der Behörden, sondern der Bevölkerung -, daß sich diese 3 Milliarden und die Aktivierung der 14 Milliarden auf einen stolzen Bericht des Gemeindeinvestitionsfonds stützt, der diese Summen zählt vom ersten Tag seines Bestandes, Herr Landeshauptmann, vom Jahre 1971 bis jetzt. Es wäre doch ein Unterschied gewesen, wenn man gesagt hätte, 3 Milliarden hat dieser GIF jetzt ausbezahlt, damit wurden 14 Milliarden an Aktivitäten umgesetzt, aber das dauerte von 1971 bis 1982. Denn in Wirklichkeit, Herr Landeshauptmann, hat dieser GIF in den letzten Tagen verhältnismäßig wenig umgesetzt. Es stehen nämlich im Voranschlag ausschließlich 393 Millionen und das ist im Vergleich zu 3 Milliarden ein bisserl wenig. Sehen Sie, meine Damen und Herren, von diesen Jubelberichten des Herrn Landeshauptmannes, von dieser unpräzisen Ausdrucksweise sollte man wegkommen. Etwas mehr Ehrlichkeit wäre sicher angebracht, sonst kommt man allzu leicht in den Geruch, eine gewisse Schaumschlägerei zu betreiben, und das sollte doch nicht sein. Ich weiß nicht, hängt das vielleicht zusammen mit einem gewissen großen Denken von Nummer eins Agrar, Nummer eins Industrie, Nummer eins Bevölkerung? Na ja, ich wüßte schon einige Punkte, wo wir nicht Nummer eins sind, sondern etwas weiter zurückliegen. Herr Kollege Wallner, Sie haben es viel leichter, Sie haben eine freie Finanzspitze, der Landesfinanzreferent hat sie nicht. Sie haben sie in der Gemeinde Baden dank der großen freundlichen Förderung des Finanzreferenten. Hoffentlich fördert er mich auch einmal so gut. (LH. Ludwig: Ist das ein Vorwurf? Sie sollten sich auch bemühen, Herr Kollege Lechner, in Gaming eine Finanzspitze zu erreichen!) Meine Damen und Herren! Konjunkturausgleichsfonds (LH. Ludwig: Er ist schlecht, Herr Kollege!) Herr Landeshauptmann, ich weiß nicht, war es von Ihnen - ich bin ein aufmerksamer Leser, es tut mir leid - ein Versprecher oder war es ein Versprecher des Reporters, jedenfalls hat mich das angeregt nachzuschauen, aber ich habe es ohnehin gewußt. Im Konjunkturausgleichsteil 1982 befinden sich nur 155 Millionen im ordentlichen und 50 Millionen im außerordentlichen Teil, zusammen 205 Millionen. Und da sagen Sie, durch den Konjunkturausgleichsteil ist es gelungen, 1 Milliarde in die Wirtschaft zu schmeißen. So ungefähr. Jetzt habe ich mir gedacht, wo kommt denn schon wieder die Milliarde her? Die Landeskorrespondenz hat mich aufgeklärt, daß hier auch noch der außerordentliche Haushalt ist. Herr Landeshauptmann, man soll es halt mit der Presse, mit dem Rundfunk sehr genau nehmen, denn wir lesen es nach. (Abg. Anzenberger: So genau wie der Lechner wahrscheinlich!) Sie denken immer, wir schauen nicht nach. Das interessiert uns aber manchmal, was Sie sagen. Herr Landeshauptmann, es gibt hier echte Prioritäten. über Biosprit haben Sie jetzt gesprochen. Ich möchte dazu nur ganz kurz etwas sagen. Der Herr Abg. Dr. Bauer hat in der letzten Landtagssitzung ganz klar das Problem Biosprit aufgezeigt und ich habe den Landesrat Blochberger beobachtet, man schaut ja manchmal auch auf die linke Seite (LH. Ludwig: Auf die rechte!) und habe entdeckt, daß er weitestgehend dem nickend zugestimmt hat, was der Dr. Bauer, auch wenn er von der Linken ist, gesagt hat. Und da höre ich jetzt und sehe jetzt, man redet und man schreibt, Sie appellieren an den Bund, etwas zu tun. (Abg. Anzenberger: Der ist ja auch zuständig. Er hat die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen!) Das ist überhaupt Ihre Methode. Auch bei der Familienpolitik haben Sie ja schon wieder diese Aussage gemacht. Aber man sollte doch ernst und ehrlich bleiben in der Politik. (Abg. Anzenberger: Das wäre ja das richtige!) Sie wissen genau, daß in der Parlamentsenquete alle drei Parteien grundsätzlich für diese Biospritsache eingetreten sind. Es gibt hier keinen Widerspruch, es gibt nur darin einen Widerspruch, wie man die Interessen der Landwirtschaft, der Agrarindustrie und der Brennereien unter einen Hut bringt. Und es gibt scheinbar auch bei Ihnen darüber noch Diskussionen, daß man der Landwirtschaft - das hat der Dr. Bauer ja hier sehr fundiert vorgetragen - keine falschen Hoffnungen machen sollte, daß sie jetzt auf einmal etwas ganz Großartiges in die Hand bekommt, weil sie ja für die meisten Dinge schon ihre Produktionsabnahmegarantie hat. Man sollte doch der Landwirtschaft nicht jetzt vorgaukeln, das wird jetzt die Produktion für Euch, besonders im Hinblick auf die Gunst- und Ungunstlagen. Dort, wo man es brauchen würde, werden wir es nicht in dem Maße bekommen. Aber was mir bei der Sache viel wichtiger erscheint: Sie reden von tausenden von Arbeitsplätzen, Herr Landeshauptmann. Man hat den Eindruck, wenn der Bund diese Verordnung beschließt - Sie verlangen 10%, die anderen reden von 5% -, dann würden in Niederösterreich damit tausende Arbeitsplätze geschaffen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, jeder Experte, der darüber redet, soweit es Experten gibt, warnt vor einem solchen Optimismus. Herr Landeshauptmann, bezüglich Biosprit hat Ihre Partei den Bund sehr kritisiert, aber wir haben vermißt, dass das Land Niederösterreich selber mehr Aktivitäten setzt. Die Verordnung kommt, auf die kann man sich verlassen. Ich vermisse die Vorbereitungen, Kollege Anzenberger, ich vermisse auch die Einigung der Brennereien mit der Agrarindustrie usw. (Abg. Anzenberger: Da muß man auch die Möglichkeit schaffen!) Wir wissen doch, daß die Brennereien ihre Kapazität gar nicht ausgelastet haben, da bekommen wir keine Arbeitsplätze. (Abg. Anzenberger: Zuerst brauchen wir die gesetzlichen Voraussetzungen, im grundsätzlichen sind wir bereit, dann können wir produzieren!) Ich freue mich weiters darüber, Herr Landeshauptmann, daß Sie endlich mit dem Herrn Bautenminister zufrieden sind. Einmal zufrieden! Sie haben in einer Ihrer letzten öffentlichen Reden zwar nur gesagt, nach Verhandlungen ist es gelungen, daß man das Geld kriegt. Dort haben Sie nicht einmal verschämt den Bund nennen dürfen. Aber hier haben Sie es gesagt, nach Verhandlung mit dem Bund. Der Herr Bautenminister wird sich auch darüber freuen, daß der Landeshauptmann von Niederösterreich heute nichts Nachteiliges über ihn gesagt hat. (Abg. Anzenberger: Dort hat er nichts mehr zu reden. Er ist vom Fufiballverband schon gegangen!) Ich möchte noch auf einen Punkt Bezug nehmen, der heute breiten Raum eingenommen hat in der Rede des Herrn Landeshauptmannes, nämlich die Einbringung eines Familiengesetzes. Sehen Sie, der Herr Landeshauptmann hat hier gesagt, er räume große Bedeutung den Aktivitäten um die Förderung der Familienpolitik ein. Na ja, Herr Landeshauptmann, auch der Bund, haben Sie gesagt, sollte in diesem Bereich tätig werden. Jetzt weiß ich bereits, wie der Hase Läuft. So wie er in den meisten Fällen gelaufen ist. Das Land macht ein Gesetz und verteilt die Rollen. Eine Rolle hat der Bund auf jeden Fall und die zweite Rolle die Gemeinden. Nur im kleinen, denn Sie trauen sich nicht mehr, die Gemeinden zu belasten. Aber ich habe gehört vom Familienpaß. Man stellt einen Familienpaß aus, mit dem Landeseinrichtungen und Gemeindeeinrichtungen, natürlich mit Ermäßigungen, benützt werden können. Herr Landeshauptmann, Sie wissen, welche Lasten die Gemeinden gerade auf dem Sektor dieser von Familien zu benützenden Einrichtungen zu tragen haben. Geben Sie uns dann auf die Badekarte das darauf, was uns die Familien nicht bringen? Es wäre dann die Aufgabe des Landesgesetzgebers, daß man den Gemeinden das ersetzt, worauf sie verzichten müssen. Ich erinnere mich an so einen Fall, meine Damen und Herren. Wir sind sehr familienfreundlich, wir sind seniorenfreundlich, darum machen wir auch Verschiedenes. Aber wenn man nur austeilt, der Bund hat etwas zu tun und die Gemeinden werden eingebunden, dann frage ich mich, was bleibt für das Land? (LH. Ludwig: Herr Kollege Lechner! Reden Sie als Klubobmann oder als Bürgermeister?) Ich habe Sie auch noch nie gefragt, Herr Landeshauptmann, ob Sie nicht hie und da als Landesparteiobmann reden. Heute werden Sie ja noch sprechen. Aber ich rede sicher als Klubobmann in der Art, daß ich mir bewußt bin, welche Lasten den Gemeinden bereits auferlegt sind, und hier weiß ich mich einig mit einigen anderen. Wissen Sie, das kommt mir nämlich so vor, wie etwas, das mir einmal passiert ist. Ein großer Verein hat an mich geschrieben: Um das Service für unsere Mitglieder zu verbessern, ersuchen wir Sie, uns in einem bestimmten Betrieb entsprechende Ermäßigung zu geben. Also sie wollen das Service verbessern, aber die anderen sollen zahlen. Hier habe ich von Ihnen schon Forderungen gehört, Herr Landeshauptmann. Verdoppelung des Alleinverdienerabsetzbeitrages, die Familienbeihilfe anzuheben. Das kommt wieder auf die steuerliche Ebene und hier bitte, muß man schon eines zur Kenntnis nehmen. Die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer um einen Kinderfreibetrag zu verringern, das war früher einmal je mehr Verdienst, umso mehr konnte man von der Steuer abschreiben. Das haben wir geändert, heute ist es so, daß jedes Kind gleich viel wert ist, und davon werden wir nicht mehr abgehen. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn Sie das meinen, dann werden wir keine Einigung erzielen. Meine Damen und Herren, der Herr Landeshauptmann, hat Bilanz gezogen. Unsere Bilanz bezüglich der Landtagssitzungen, das gehört ja dazu, schaut etwas anders aus. Es gab 14 Sitzungen und erstmals zwei Initiativen von Gemeinden. Einmal über die Briefwahl. Wir haben uns zwar gefragt, wieso sich gerade die Gemeinden mit der Briefwahl für den Landtag beschäftigen, das sei eigentlich nicht das Problem der Gemeinden, aber bitte schön, es ist eine politische Forderung der ÖVP gewesen. Daß unsere Forderungen - Initiativrecht betreffend Landesumlagenabschaffung - eine andere Bedeutung haben, das ist Ihnen ja bereits klar. Neben verschiedenen Routineangelegenheiten und geringfügigen Gesetzesänderungen, Beschluß von Landeshaftungen, den weiteren Arbeiten an der Bauordnung, Verbesserung des Dienstrechtes, Feldschutzgesetz, Landesbürgerschaft, Änderungsgesetze, konnten erst in den letzten zwei Wochen, könnte man sagen, die Vorbereitungen getroffen werden, daß heute - in abgeänderter Form, aber doch immerhin - eine sehr umfangreiche Tagesordnung einer abschließenden Behandlung unterzogen werden soll. Die Behandlung sozialistischer Initiativen - das möchte ich in der Bilanz feststellen - betreffend eine wirksame und so notwendige Strukturhilfe für die Gemeinden, deren Finanzkraft unter dem Durchschnitt liegt, und eine Landesförderung für den Ausbau der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigungsanlagen - jene Bauvorhaben, welche die Gemeinden eben in die furchtbare Situation bringen, daß viele den ordentlichen Haushalt nicht mehr ausgleichen können - diese unsere Initiativen zum Wohle der Gemeinden wurden leider von der ÖVP-Fraktion hinausgezögert und dann von der Mehrheit abgelehnt. Ebenso erging es auch dem Ortsbildgesetz. Und hier vielleicht ein Wort. Wir sind schon für diese Aktion „Schöner gestalten", meine Damen und Herren, absolut. Aber es kann hier nicht nur an das Kulturbewußtsein der Menschen und an die Gemeinden appelliert werden und beim finanziellen Teil werden die Gemeinden im Stich gelassen. Ich möchte hier zum Ausdruck bringen, ohne finanziellen Anreiz wird es bei dieser Aktion nicht den Erfolg geben können, denn die Gemeindemittel allein werden nicht ausreichen. Oder will der Finanzreferent keine Lösung auf diesem Gebiet? Das wurde heute schon einmal behandelt. Weil er bisher aus Mitteln der Raumordnung in sehr unauffälliger Weise ein Finanzierungsinstrument macht, müßte man fast die Frage stellen, ob die dritte Umverteilung aus irgend einem Grund erfolgen soll. Ebenso, meine Damen und Herren, war die ÖVP nicht bereit, in einem Wirtschaftsnotstandsgebiet das gehört auch zur Bilanz, auch zu Ihrer, Herr Landeshauptmann – der Förderung eines Projektes zuzustimmen, das schon weit fortgeschritten war. Ich meine das Gamssteinprojekt. Man hat hier absolut nein gesagt, obwohl für andere Projekte mit einem viel ungünstigeren Ausgang vielleicht immer wieder Mittel da sind in Form von Beteiligungen oder auch Zuschüssen. Hier gibt es einige Projekte, die scheinbar ein Faß ohne Boden sind. Für den Gamsstein war eine solche Bereitschaft der ÖVP nicht vorhanden. Die Arbeit in dieser Session, meine Damen und Herren, wenn ich etwas weiter zurückgreife, war vor allem dadurch geprägt, dass sich der Landtag mit den Vorfällen um die Landes-Hypo und die WBO zu befassen hatte. Ich muß heute rückblickend feststellen, dass die ÖVP mit ihrer Selbstverteidigung, Herr Landeshauptmann, so vollauf beschäftigt war, daß die notwendige konzeptive Arbeit darunter sicher gelitten hat. Wenn Sie, Herr Landeshauptmann, heute Bilanz gezogen haben, dann habe ich Verständnis dafür, dass Sie jene für Ihre Partei so unangenehmen Vorgänge, die aber eine sehr große Rolle in unserer Arbeitszeit, möchte ich sagen, gespielt haben, nicht erwähnt haben. Ich glaube, meine Damen und Herren, es wäre dem Lande, den Menschen dieses Landes und der Arbeit im Landtag und vor allem in der Landesregierung äußerst zuträglich, wenn nach den Vorgängen - das ist ein bisserl viel gewesen, vom Amtshaus Operngasse über die Liegenschaft Ballhausplatz, die Hypobank zum Faber-Verlag und zur WBO – endlich jener Abschluß gefunden werden könnte, der die Rückkehr zu einer produktiven und konzeptiven Arbeit ermöglicht, zu jener Arbeit, die wir als verantwortungsbewußte Politiker für dieses Land verpflichtend zu lösen haben, in einer Zeit, wo es notwendig ist, mit allen Kräften für die Lösung dieser Probleme zu wirken. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte gemeldet ist Herr Landtagspräsident Reiter. Ich erteile es ihm. Abg. Präsident REITER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zur Polemik des Obmannes des sozialistischen Klubs am Beginn seiner Ausführungen eine ganz kurze Feststellung treffen. Ich habe als Präsident nicht mit einer mir vom SPÖ-Klub-Obmann eben zugestandenen Güte den Vorsitz zu führen, Herr Klubobmann, sondern nach der gültigen Geschäftsordnung des Niederösterreichischen Landtages, die auch von Ihnen und Ihrer Fraktion mitbeschlossen wurde. Hier heißt es im § 51: „Der Präsident verkündet den Übergang zur Tagesordnung. Er kann die Tagesordnung ergänzen, sie umstellen oder einen Verhandlungsgegenstand absetzen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben, so entscheidet der Landtag ohne Debatte." Ich habe darüber hinaus noch eine Geste gemacht. Ich habe, obwohl es nicht notwendig gewesen wäre, gesagt, gibt es einen Einwand? Ich habe dabei Ihre Fraktion angesehen, in der Meinung, ich habe das übersehen und man werde jetzt noch einen Antrag stellen. Nachdem das auch nicht der Fall war, bin ich zur Tagesordnung übergegangen. Selbstverständlich, meine Damen und Herren, kann man auch den Präsidenten – das gilt auch für den Zweiten und Dritten Präsidenten - einer Kritik unterziehen, wenn er die Geschäftsordnung nicht einhält. Aber dagegen müssen wir uns verwahren, daß man uns deswegen kritisiert, weil wir diese Geschäftsordnung einhalten. Das wollte ich noch feststellen, (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Kellner. Ich erteile es ihm. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte an den Beginn meiner Ausführungen ein herzliches Dankeschön an unseren Landeshauptmann Ludwig stellen, ein herzliches Dankeschön dafür, daß er das Wort „Bürgernähe" vom Schlagwort weg zu einer in Niederösterreich greifbaren und von der Bevölkerung mit sehr viel Engagement angenommenen Einrichtung gemacht hat. Ein herzliches Dankeschön dafür. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte Dir auch dafür herzlich danken, daß es gelungen ist, den Begriff Niederösterreich durch eine entsprechende Werbung in der Öffentlichkeit zu einem positiven Begriff zu machen. Und wir freuen uns darüber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir heute junge Menschen treffen in einem anderen Bundesland, die auf die Frage, woher sie kommen, voll Stolz sagen, aus einem Ort in Niederösterreich, aus einer Stadt in Niederösterreich oder aus dem Bundesland Niederösterreich. Das war vor einiger Zeit leider Gottes noch nicht so. Auch dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.) Herr Landeshauptmann, ich möchte auch danken dafür, daß es der Landesregierung im heurigen Jahr gelungen ist, von Arbeitsplatzsicherung nicht nur polemisch zu reden, sondern durch einen entsprechenden Mittelfluß, durch eine entsprechende vorzeitige Freigabe von Mittel mitzuhelfen, die schwierige Situation in unserem Bundesland Niederösterreich doch zu erleichtern. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute ein Beispiel hier erlebt, wie man es nicht machen soll. Kollege Lechner, darf ich sehr persönlich etwas sagen. Für mich waren einige Ereignisse des heutigen Tages eine sehr große persönliche Enttäuschung. Eine persönliche Enttäuschung deswegen, weil ich sehr stolz darauf war, daß es bisher im Landtag von Niederösterreich zwischen den Fraktionen möglich war, wenn andere nicht mehr miteinander gesprochen haben, daß wir uns auf das, was die beiden Klubobmänner ausgemacht haben, egal ob der Partner Dr. Brezovszky oder Leichtfried geheißen hat, und bis heute auch egal, ob der Partner Lechner geheißen hat, verlassen konnten. Heute sind einige Dinge passiert, wo ich festhalten möchte, daß dem nicht so war. Wir haben zum Beispiel in einem Gespräch die Rednereinteilung für den heutigen Tag fixiert. Bei dieser Gelegenheit haben wir gesagt, zu welchen Tagesordnungspunkten gesprochen wird. Kollege Buchinger hat mir mitgeteilt und deswegen kann ich es sagen, weil ich einen Zeugen dafür habe, die SPÖ meint, es genügt, wenn beim Rechnungsabschluß einer redet und wenn es auch wir so machen. Daraufhin haben wir den zweiten Redner von uns - bitte, das hat mir der Kollege Buchinger gebracht -, den Kollegen Dr. Bernau gebeten, von einer Wortmeldung Abstand zu nehmen. Das ist nur ein Beispiel für vieles, was sich am heutigen Tag ereignet hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bedrückt mich, das betrübt mich persönlich sehr, weil ich wie ich glaube doch überzeugend bei noch so harter Auseinandersetzung immer dafür eingetreten bin, daß es zwischen den beiden Fraktionen in diesem Haus einen Raum des Vertrauens geben muß, wo man ganz einfach die Dinge, die man ausmacht, auch einhält. (Abg. Kaiser: Umgekehrt war es auch schon so!) Kollege Kaiser, bitte beweise mir das! Und, Herr Kollege Kaiser, noch eines. (Abg. Kurzbauer: Er lügt schon wieder!) Der Zwischenruf kommt mir wie gelegen, denn zu dem, was wir von Dir in vielen Bereichen schon erlebt haben, in Deiner Haltung als Aufsichtsrat der Hypobank und heute hier, muß ich Dir eines sagen: Da geht allmählich das Faß über! (Abg. Buchinger: überall wo Du arbeitest, geht alles zugrunde!) Wenn nämlich plötzlich Sitzungsunterlagen aus der Landesregierung von Dir - sogar zugegebenermaßen - weitergetragen werden und dann kann man es bereits in der Landeskorrespondenz lesen – Kollege Stangl, ich glaube Du warst das - dann darf ich Dir den § 5 der Geschäftsordnung vorlesen. (Abg. Stangl: Kennen wir ohnehin!) Schau, ich möchte, daß die anderen das hören. Da steht nämlich im Absatz 3: „Die Sitzungen der Landesregierung sind nicht öffentlich. Der Pressedienst des Amtes der Landesregierung kann jedoch über den Gegenstand der Beratungen und die gefaßten Beschlüsse . . . (Abg. Stangl: Brauchst nicht vorlesen!) Wenn Du es darfst, werde ich es doch auch dürfen. Scheinbar haben einige nicht aufgepaßt, sonst hätte man das zur Kenntnis genommen – „. . . in einer vom Vorsitzenden zu genehmigenden Aussendung veröffentlichen." Also bitte, wozu dieses Theater hier, wenn Ihr schon zu dem Zeitpunkt gewußt habt, was in der Geschäftsordnung steht. Lieber Freund Kaiser, wenn man Dich in dieser Frage -ernst nehmen soll, darf ich bitten, auch mit ernsten Argumenten zu arbeiten. Denn eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen wir uns nicht unterschieben, daß wir auf diese Art und Weise, wie das geschehen ist, in den Geruch kommen, gegen Arbeitnehmer in Niederösterreich zu sein, gegen Arbeitnehmer, die ohne Zweifel in den letzten Jahren und Jahrzehnten dafür gearbeitet haben und dazu beigetragen haben, daß wir zum Industrieland Nummer eines geworden sind und daß die Produkte unseres Landes über die Grenzen des Landes hinaus einen entsprechenden Ruf haben. (Abg. Kaiser: Eine zustimmende Resolution ist hier!) Nur, lieber Kollege Kaiser, eines wollen wir auch zur Kenntnis nehmen: So wird es halt nicht gehen, daß ganz einfach dann, wenn der Bund als direkter oder indirekter Eigentümer durch Jahre hindurch sich nicht richtig umgeschaut hat wahrscheinlich, denn sonst hätte es ja nicht möglich sein können, dass wie Du gesagt hast acht verschiedene Vorstandsgenerationen, Direktorengenerationen, in diesem Betrieb beschäftigt waren, das Land Niederösterreich im selben Ausmaß wie der Bund oder der Eigentümer mit Unterstützungsmitteln beitreten soll. (Abg. Stangl: Davon hat niemand geredet!) Es hat sich so angehört. Es ist überhaupt keine Rede davon, daß das Land Niederösterreich, wenn es möglich ist nach den bestehenden Richtlinien, hier keine Unterstützungen geben wird. Ganz selbstverständlich! Aber nicht auf diese Art und Weise, Kollege Kaiser, wie Du das hier gemacht hast. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit bin ich bei dem Antrag, den der Kollege Kaiser gestellt hat. Ich darf Sie einladen, lesen Sie sich diesen Antrag durch. Lesen Sie sich den Text genau durch, wenn Sie ihn nicht mehr im Ohr haben. Er besagt, daß die bisherige Arbeit der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung in Zweifel gestellt wird, und verlangt diktatorisch, daß etwas gemacht wird. Na, ich glaube, wenn man für jemand auftritt, den man unterstützen soll, und das in dieser Art und Weise macht, hat man sich selbst den Boden weggezogen für eine Antragsunterstützung. (Abg. Kaiser: Es sind Steuergelder der Belegschaft!) Daher, Kollege Kaiser, bitte eines zur Kenntnis zu nehmen: bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten im Semperitbetrieb, bei allem Verständnis dafür, daß das Land im Rahmen seiner Möglichkeiten sicher über Unterstützungen beraten wird, können wir dem Antrag in der Form, wie er hier vorliegt, nicht unsere Zustimmung geben. Das wollen wir sehr deutlich sagen. (Abg. Kaiser: Ich werde bei der Belegschaft darauf hinweisen. - Abg. Dr. Bernau: Das ist doch ein blöde Drohung. Der Belegschaft mitteilen! Da sieht man, worauf es Ihnen ankommt! – Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Kaiser, Deine Entscheidung, diesen Ausspruch zu tun, zeigt uns ja wieder, in welchem Rahmen wir uns befinden. Herr Kollege Lechner, ich habe gar nicht die Absicht, den Inhalt Deiner Rede zu qualifizieren, das steht mir überhaupt nicht zu. Wenn ich mir aber die Rede noch einmal vergegenwärtige, so fällt mir eines auf, bitteschön. Man will im Land Niederösterreich als sozialistische Fraktion mitentscheiden, mitgestalten. Na selbstverständlich, das ist auch das gute Recht. Aber ich habe bis heute vermißt - meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es Ihnen anders geht, bitte mich zu berichtigen -, daß einmal in einer Aussage eine Alternative hier angeboten worden wäre. Ich habe bis jetzt nur Kritik gehört, ich habe Kritik gehört und keine Alternative in diesem Bereich. (Abg. Tribaumer: Das ist aber stark! - Beifall bei der ÖVP.) Ich werde es Ihnen sofort beweisen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Kollege Lechner hat Klage darüber geführt, daß die Österreichische Volkspartei in diesem Haus heute den Entwurf für ein Familiengesetz eingebracht hat. Er hat unter anderem festgehalten, daß wieder die Gemeinden belastet werden sollen, zum Beispiel, mit dem sogenannten Familienpaß. Kollege Lechner, eine Frage. Es ist durchaus möglich, daß ein Entwurf, der heute erst hereinkommt, nicht gleich studiert werden kann. Das mache auch ich nicht. Ich kann daher nur annehmen, daß Du diesen Passus nicht richtig gelesen hast. (Abg. Lechner: Der Landeshauptmann hat es gesagt!) Bitte schön, rede Dich noch weiter hinein. Wir wollen die Einführung eines Familienpasses, aber nicht zu Lasten der Gemeinden, bitte schön. Wenn man sich diese Passage anschaut, kommt ganz klar und deutlich zum Ausdruck, daß das nicht zu Lasten der Gemeinden, sondern im Förderungsbereich des Landes abgedeckt werden soll. Bitte so sind die Dinge. Aber natürlich, wenn man hier einen Wischer darüber macht und sich nicht intensiv mit diesen Fragen beschäftigt, kann dieser Eindruck entstehen. Herr Kollege Lechner, zu Ihren Anspielungen auf den Kollegen Zimper muß ich Ihnen sagen ... (LHSt. Grünzweig: Das ist keine Anspielung!) Herr Landeshauptmannstellvertreter, wir sind beim Thema, ich werde dem Thema nicht ausweichen. (LHSt. Grünzweig: Das ist Euer Problem!) Warte ein bisserl, wir kommen schon noch zum Strache, um das geht es ja gar nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. (LH. Ludwig: Der Zimper gehört uns und der Strache gehört Euch. Wartet nur einmal ab! Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Der Kollege Lechner hat das letzte Mal beim Auslieferungsbegehren an die Österreichische Volkspartei von diesem Platz aus - er hat es, glaube ich, zweimal wiederholt - die Frage gestellt, wie lange wir uns den Zimper noch leisten werden. Ja, das hat er wörtlich gesagt. Einige Tage später hat eine, wie ich glaube, doch etwas verwirrte Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen müssen, dass all jene Dinge, die man dem Abg. Zimper so vordergründig an den Kopf geworfen hat, auf eine Zeugenaussage zurückzuführen sind, die die Betreffende sichtlich unter Umständen gemacht hat, die nicht in Ordnung waren. Ich brauch das nicht zu qualifizieren. (LHSt. Grünzweig: Redet lieber nicht davon! Hört auf!) Sehr geehrter Herr Landeshauptmannstellvertreter, wenn Sie gut zugehört haben, wie ich das formuliert habe, so stehe ich zu dem, was ich gesagt habe. Ich sage Ihnen nur eines. Wenn ich in dieser Art und Weise einen Kollegen qualifiziert hätte, der diesem Haus angehört, in einem Stadium, wo Untersuchungen laufen, was in einem Rechtsstaat überhaupt nicht üblich ist - das habe ich schon das letzte Mal gesagt, ich brauche mich da nicht zu wiederholen -, hätte ich mich heute gehütet, diese Sache noch einmal anzuziehen. Wir hätten dann wahrscheinlich dieselben Voraussetzungen. Als erstmals von der SPÖ Anfragen an den Landeshauptmann von Niederösterreich gestellt wurden in dieser Angelegenheit, da war nicht viel mehr da als Anschuldigungen in der Presse, genauso wie es diesmal so ist, daß in Zeitungen Anschuldigungen beispielsweise gegen den Herrn Bundesrat Strache der Bevölkerung mitgeteilt werden. Uns fällt es doch überhaupt nicht ein, diese Dinge in diesem Zeitpunkt im Landtag oder sonst irgendwo auf das Tablett zu bringen, weil wir auf dem Standpunkt stehen, das hat entsprechend untersucht zu werden. (LHSt. Grünzweig: Dem Landeshauptmann fällt es nicht mehr ein!) Herr Landeshauptmannstellvertreter, man kann sich diese Dinge natürlich auch so leicht machen, Kollege Lechner, daß man darüber lächelt. Ich wünsche es niemanden. Und ich wünsche auch niemanden, daß er in die Verlegenheit kommt als Abgeordneter dieses Hauses, in einem anderen Zusammenhang mit dem Gericht in Kontakt zu kommen. Dies wünschen wir niemandem, das wünschen wir uns selber nicht, daher machen wir zumindest in dieser Frage das, was in einem Rechtsstaat üblich ist. Wir sagen, solange ein Betreffender nicht verurteilt ist, gilt er als unschuldig. Wenn die Gerichte entschieden haben, dann sind entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Was anderes haben Sie hier von mir noch nicht gehört. (Abg. Lechner: Davon war keine Rede, Kollege Kellner. Das war in einem ganz anderen Zusammenhang!) Ja, Kollege Lechner, da ist immer ein anderer Zusammenhang, das kennen wir schon. Und sehen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, das gehört in den Bereich, wo ich gemeint habe, daß ich persönlich heute Enttäuschungen erlebt habe, und zwar auch deswegen, weil immer wieder betont wird, wir müssen im Interesse unserer Landesbürger zusammenarbeiten, weil die Schwierigkeiten nicht kleiner, sondern größer geworden sind. Auf die Schlußfolgerung über die kleinen Funktionäre von Euch warte ich ja noch, daß an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Land Niederösterreich der Zimper oder irgend ein anderer schuld ist. Auf diese Kurzfassung, glaube ich, können wir ja auch noch warten. Und in dieser Situation, wo wir uns gegenseitig eigentlich anbieten, zusammenzuarbeiten, müssen wir dann das erleben, was sich heute hier vollzogen hat. Alles andere will ich gar nicht näher streifen, denn ich habe versucht, auch im Bereich des Menschlichen heute eine Lösung mit dem Klubobmann der SPÖ zustande zu bringen. Es hat nicht funktioniert, das nehmen wir selbstverständlich zur Kenntnis. Es ist auch vollkommen klar. (LHSt. Grünzweig: Es würde immer funktionieren, wenn es das eine Problem nicht gäbe!) Meine sehr verehrten Damen und Herren . . . (Abg. Anzenberger: Herr Landeshauptmannstellvertreter, welches Problem?) Wir nehmen das zur Kenntnis. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden uns nicht abhalten lassen, in diesem Bundesland Niederösterreich, so wie wir es bisher getan haben, entsprechende Initiativen zu setzen. Das Familiengesetz, das bereits eingebracht ist, ist eine dieser Initiativen. Wir werden uns auch in Umweltschutzfragen - wir haben es bereits angekündigt und eine Diskussionsgrundlage auf den Tisch gelegt - engagieren, um den Bürgern in Niederösterreich in diesen schwierigen Zeiten ein Mitspracherecht zu geben, ein geordnetes Mitspracherecht, ein Mitspracherecht zu einem Zeitpunkt, wo es auch wirtschaftlich noch möglich ist, Veränderungen durchzuführen. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird uns doch niemand abkaufen, daß, wie wir zweimal hintereinander beispielsweise bei Kraftwerksbauten im Raum Zwentendorf erleben sollten, weil nicht rechtzeitig und nicht gründlich genug jene Einwände beachtet wurden, die auf den Tisch gelegt werden, unter Umständen wieder 5 oder 6 Milliarden Schilling in einem Projekt stecken und die Nutzung schwierig wird. Wir haben das erlebt in unserem Raum und in anderen Räumen ist es genauso, daß wir zu spät dran sind. Nehmen wir uns daher selber beim Wort, reden wir nicht nur vom mündigen Bürger, sondern lassen wir den mündigen Bürger auch solche für ihn wichtige Fragen mitentscheiden, mitgestalten. Versuchen wir gemeinsam, hier eine Lösung zu finden, damit wir das in Kanäle bringen, so es auch technisch und administrativ möglich ist, das zu tun, von dem ich hier gesprochen habe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch verschiedene andere Dinge in Niederösterreich brauchen die gesamte Kraft jedes Einzelnen. Ich darf daher heute den Appell wiederholen, den ich schon einige Male von diesem Rednerpult aus an Sie gerichtet habe, bei allem Verständnis dafür, daß die sozialistische Fraktion meint, eine Ernte einbringen zu können, und daher mit allen Mitteln versucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Ich betone mit allen Mitteln, denn wenn ich mir die Dinge überlege, die hier gerade in der letzten Zeit geschehen sind, so muß ich zu diesem Schluß kommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben noch zwei Jahre Zeit, uns gemeinsam anzustrengen, den vielen Einbrüchen zu begegnen, die in den letzten Monaten auch in Niederösterreich spürbar waren, und den Weg, der so erfolgreich begonnen wurde in diesem Bundesland Niederösterreich, gemeinsam fortzusetzen. Denken wir über das nach, was der Kollege Wallner heute gesagt hat, daß wir wegkommen davon uns gegenseitig - ich betone gegenseitig aufzurechnen und vorzurechnen, wer mehr Schuld hat bzw. wer weniger Anstrengung in diese Dinge investiert. Daher mein Appell an Sie, gehen Sie in jenen Bereichen, wo wir Ihnen bereits Wege gezeigt haben, mit uns. Versuchen wir es ähnlich wie gestern bei der Landeshaftung für den Geflügelbetrieb. (Abg. Kalteis: Dann geht mit uns bei der Landesumlage!) Es verschlägt einem ja fast die Sprache, wenn man sich solche Dinge allen Ernstes anhören muß. Da machen neun Bundesländer und der Bund eine Vereinbarung, bitte schön, die nicht nur von den Bundesländern, nicht nur vom Bund, sondern auch von den Gemeindevertreterverbänden unterschrieben wird, daß eine Lösung in den Jahren 1980 bis 1984 gefunden werden soll, um dieser Frage gerecht zu werden. Und dann verlangt man von uns, wir sollen als einzige aus diesem Vertrag aussteigen. Ich glaube, lieber Kollege, das wirst Du ja nicht im Ernst meinen und nicht vergleichen können mit dem, was ich gesagt habe. Wenn ja, dann habe ich wirklich den Eindruck, daß unsere Angebote zu einer vernünftigen sachlichen Zusammenarbeit im Interesse Niederösterreichs nicht mehr wiederholt werden brauchen, weil sie auf unfruchtbaren Boden fallen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heutige Rechnungsabschluß und der heutige Bericht des Landeshauptmannes hat für uns sehr deutlich gezeigt und das ist es ja auch, was Sie selber spüren bei der Bevölkerung draußen, daß wir uns in Niederösterreich am richtigen Weg befinden und daß vor allem auch die richtigen Personen der Österreichischen Volkspartei in Niederösterreich diesen Weg angeben. Und das stört Sie! Wir können Ihnen nicht helfen. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Abg. Lechner. Ich erteile es ihm. Abg. LECHNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss hier schon eine kurze Erklärung abgeben. Herr Kollege Kellner, es ist richtig, daß wir fallweise, manchmal öfter, manchmal überhaupt nicht, Absprachen treffen in der Weise, wieviel Redner in der kommenden Landtagssitzung von den Fraktionen genannt werden. Es ist auch bei der ÖVP, möchte ich sagen, schon einige Male vorgekommen, daß man dann gesagt hat, man kann den nicht zurückhalten, der will unbedingt eine Erklärung abgeben, der möchte unbedingt reden, das ist ohnehin nur ganz kurz. Also das ist passiert, Kollege Kellner. Das ist schon passiert in der ÖVP, das ist auch bei uns passiert. Was am Dienstag zwischen uns beiden gesprochen wurde, das ist, möchte ich sagen, uninteressant für den Landtag, denn es muß doch jeder Fraktion unbenommen sein, Redner zu schicken, wann sie will. Aber weil ich nicht als Wortbrüchiger dastehen möchte, Kollege Kellner, und man mir sagt, man hat sich bis heute auf mein Wort verlassen können, erkläre ich, das ist sicher auch für die Zukunft möglich und nötig, weil die zwei Klubobleute im Interesse der Arbeit im Landtag miteinander reden müssen und - ich sage das auch sehr offen - auch reden können miteinander. Am Dienstag als zwischen uns gesprochen wurde, hat es sich ergeben, daß ich zwei Redner hatte. Erst heute hat sich herausgestellt, das möchte ich sagen, daß der Abg. Kaiser auf Grund der Situation heute um 9.00 Uhr Vormittag sehr massiv - ich verstehe das - verlangt hat, er muß heute hier zu Worte kommen. Das ist sein Recht als Abgeordneter. Also muß ich sagen, es gibt keinen Bruch der Vereinbarung oder sonstiger Absprachen. Der Kollege Buchinger hat mir heute gesagt, wir haben auch einmal geredet darüber. Kollege Buchinger, ich muß sagen, ich weiß es nicht mehr. Entschuldigen Sie, ich weiß es nicht mehr. (Abg. Buchinger: Dann müssen Sie es sich aufschreiben!) Es ist ja in den letzten Tagen auf Grund der gedrängten Sitzungen sehr vieles auf uns eingestürmt und da kann das natürlich einmal sein. Ich weiß es nicht. Mit dem Kollegen Kellner habe ich am Dienstag gesprochen. (Abg. Anzensberger: So kann man sich auch entschuldigen!) Herr Kollege Kellner, ich muß sagen, da sind jetzt natürlich schon ein paar Ausagen, die mir nicht sehr gefallen. Aber bitte schön, sie müssen ja nicht mir gefallen. (Abg. Ing. Kellner: Das glaube ich!) Aber eines muß ich schon sagen, man kann nicht immer wieder von der Zusammenarbeit reden und jede halbe Stunde dreimal die Hand hinreichen – ich hoffe, es ist immer die rechte und nicht die linke - und dann immer wieder schimpfen, ihr habt ohnehin keine Initiativen, (Abg. Anzenberger: Aber Kritiken!) keine Alternativen. Na, Kollege Kellner, gerade ich habe jetzt nach dem Landeshauptmann die Ehre gehabt zu reden und habe hier einige Initiativen aufgezählt, die wir sehr massiv vertreten haben. Die ÖVP war nicht bereit, sie zu behandeln, (Abg. Anzenberger: Den Landeshauptmann haben Sie kritisiert!) sie hat sie hinausgezögert, hinausgeschoben und dann haben wir es, wie ich sehr brutal sagen könnte, umgebracht. Na, wenn das die Zusammenarbeit ist? Uns wirft man vor, wir hätten keine Initiativen und dann läßt man es fast verschottern, ist nicht bereit, überhaupt darüber zu reden, und einige Tage vor dieser letzten Sitzung muß man dann fast Tag und Nacht über verschiedene Anträge beraten, weil die ÖVP nicht vorbereitet ist. Ich will die Gesetze nicht nennen, die heute zur Diskussion stehen, wo man erst in den letzten Stunden die Beratungen förmlich abschließen konnte. Das war nicht unsere Schuld, beileibe nicht. So kann man auch nicht reden. (Abg. Kurzbauer: Das ist der Dank für die Gutmütigkeit, weil wir immer wieder geredet haben! So etwas ist doch eine Frchheit!) Wir sind bereit zu arbeiten und zu kooperieren. (Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Und wenn ich jetzt abschließend noch sagen darf: „Ernte einbringen mit allen Mitteln", Kollege Kellner, ich hätte mir das schon überlegt, so zu argumentieren, denn keiner von uns hat heute in dieser Form gesprochen, „die Ernte einbringen mit allen Mitteln." Es ist uns unbenommen, alles zu tun, um hier im Landtag eine produktive und positive Arbeit zu leisten. Und wenn wir so agieren wie die ÖVP und der UVP dort und da etwas nicht paßt, dann sagt man, die SPÖ arbeitet mit allen Mitteln. Und jetzt zu dem Letzten. Ich habe eine Erklärung abgegeben, weil ich das Gefühl hatte. Es tut mir leid, daß der Kollege Molzer - ich schaue ihn jetzt deswegen an - heute gebracht werden mußte oder herfahren mußte. Aber, meine Damen und Herren, in dieser Situation, wo der Kollege Zauner da ist, einen Abtausch zwischen Zauner und einem zweiten - ich erspare Ihnen das – gibt es nicht bei uns. Es hätte jederzeit ein übereinkommen gegeben zwischen Zauner und Kollegen Molzer. (Lebhafter und anhaltender Beifall bei der SPÖ.) Eindeutig, da hätte es keine Diskussion gegeben. Meine Damen und Herren, wir waren auch in einer der Budgetdebatten, in der vorletzten glaube ich, bereit, bezüglich der Kollegin Prokop eine Vereinbarung zu treffen. Wir haben gesagt, wir ziehen einen Abgeordneten zurück, damit die Frau Kollegin Prokop nach Hause fahren kann. Es wurde unser Angebot damals nicht angenommen. Die Frau Kollegin Prokop ist dageblieben, aber wir waren bereit, diese Vereinbarung zu schließen, und wir wären auch hier bereit gewesen, doch in einer Sache, wo andere Gründe vorliegen, das müssen Sie uns schon zugestehen, sind wir auch aus Krankheitsgründen nicht bereit, solche Arrangements zu treffen. (Abg. Amon: Es hat ja niemand etwas verlangt! - Abg. Ing. Kellner: Muß ich den Kollegen Molzer holen, habe ich Dich gefragt!) Zum Abschluß jetzt, Kollege Kellner, möchte ich noch einmal auf die Geschäftsordnung kommen. Wissen Sie, das finde ich ja nicht schön, auf der einen Seite schimpft der Herr Landeshauptmann mit uns und schreit, die Sitzung ist vertraulich. Stimmt gar nicht, ich lese es vor, stimmt überhaupt nicht. Sie ist nicht vertraulich! Herr Landeshauptmann! Wissen Sie, wie § 5 der Geschäftsordnung heißt? (LH. Ludwig: Herr Kollege! Was bedeutet „nicht möglich"?) Das ist nichts anderes als ein Maulkorb für den Pressedienst, der erst nach Ihrer Erlaubnis schreiben darf, sonst nichts anderes! (LH. Ludwig: Derselbe Wortlaut ist im Bundeskanzleramt: Fragt einmal, was dort passieren darf!) Es ist die Sitzung nicht öffentlich und (LH. Ludwig: Damit ist Vertraulichkeit gegeben!) sie ist daher nicht vertraulich. Herr Landeshauptmann! Die Sitzung ist nicht öffentlich, aber sie ist nicht vertraulich, und die Regierungsmitglieder (Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) sind an die Verschwiegenheitspflicht nicht gebunden. (LH. Ludwig: Bitte, „nicht öffentlich", was heißt denn das?) Nicht Öffentlich heißt nicht vertraulich, und Sie haben gesagt vertraulich. Meine Damen und Herren! Abschließend, Kollege Kellner, wir bezweifeln gar nicht - das haben wir nie kritisiert und nie irgendwie in Abrede gestellt -, daß es Verschwiegenheitspflicht gibt. Für politische Fragen kann es keine Verschwiegenheitspflicht geben, Herr Landeshauptmann! (LHSt. Dr. Pröll: Photokopierte Regierungssitzungsbögen an die Betriebe weiterzugeben ist auch nicht in Ordnung!) Verschwiegenheitspflicht für keine politischen Fragen und, das ist eine politische Frage! Herr Landeshauptmann, im „Profil" steht es, nur der Kaiser darf es nicht wissen! (LH. Ludwig: Der Kaiser hat es ja weitergegeben!) Herr Landeshauptmanstellvertreter, über Ihre Zunge kam diese Formulierung heute nicht, (LH. Ludwig: Dann können wir in Zukunft keinen Regierungsbogen mehr austeilen, sondern nur mehr vorlesen!) obwohl wir Sie aufgefordert haben, ich mußte das Profil zitieren; Sie hätten es ja in der Hand gehabt, hier genau vorzulesen, wie die Formulierung lautet. Das haben Sie nicht gemacht, aber nicht wegen der Verschwiegenheitspflicht, sondern weil es Ihnen schwergefallen ist, (LHSt. Dr. Pröll: Wirklich nicht!) Herr Kollege Kellner, in Zukunft, daß ich das vor allem klarstelle, jederzeit weiter zu kooperieren. (LHSt. Dr. Pröll: Da schickt man die Regierungsbogen in ganz Österreich aus!) Und zum Herrn Präsidenten bitte: Na ja, Herr Präsident, das sollte keine Kritik sein. Vielleicht fällt es mir auch manchmal schwer, ein bisserl witzig zu sein. (Abg. Amon: Das ist wahr!) Wissen Sie, wenn ein anderer das gesagt hätte, hätten Sie vielleicht dazu gelächelt. Bei mir haben Sie es furchtbar ernst genommen. Ich habe mir da aufgeschrieben, natürlich ist dem Präsidenten gestattet, um eine halbe Stunde später anzufangen. Ich kann es nur kritisieren, aber Sie tun es trotzdem, obwohl, sagen wir von mir aus, für die Änderung der Tagesordnung kein Grund bestanden hätte. Natürlich steht Ihnen das zu, nur, Herr Präsident, wissen Sie, man sollte halt auch von Objektivität manchmal etwas halten können. Das heißt bei einem Präsidenten, daß er objektiv und unparteiisch den Vorsitz führt. Heute habe ieh aber das Gefühl gehabt, Vorsitzführung in Ordnung, aber eine kleine Hilfe, Herr Präsident, für Ihre Fraktion. Ich habe sie der ÖVP vergönnt, diese Ihre kleine Hilfe! (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. REISCHER: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Es liegt ein Resolutionsantrag des Abg. Kaiser, betreffend den Rechnungsabschluss 1981 vor. (Nach Abstimmung über den Resolutionsantrag): Mehrstimmig abgelehnt. Ich ersuche den Herrn Abg. Schwarzböck, die Verhandlungen zur Zahl 458 einzuleiten. Berichterstatter Abg. SCHWARZBÖCK: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! (Unruhe. - Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen: Bitte, meine Damen und Herren, die Sitzung ist noch nicht beendet. - Heiterkeit.) Die NÖSIWAG Niederösterreichische Siedlungswasserbaugesellschaft mbH hat um die Übernahme der Landeshaftung für ein neues Darlehen des beim Bundesministerium für Bauten und Technik eingerichteten Wasserwirtschaftsfonds in der Höhe von S 1,200.000,- angesucht. Das Darlehen wurde für das Projekt Wasserversorgungsanlage „Schmidatal" Gruppe Kammersdorf bewilligt. Gleichzeitig soll aus Gründen der Zweckmäßigkeit Vorsorge für eine eventuelle Baukostenerhöhung, die mit einer Anhebung der Förderung verbunden ist, in Höhe von 10% der bereits zugesicherten Förderung, somit S 120.000,-, getroffen werden. Dieses Darlehen ist in 40 Halbjahresraten zu tilgen und wird mit 2% per anno verzinst. Hohes Haus! Ich darf daher namens des Finanzausschusses den Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Bundeslandes Niederösterreich als Bürge im Sinne des § 10 Abs. 2 des Wasserbautenförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 34/48 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 565179, für ein neues Darlehen des Wasserwirtschaftsfonds beim Bundesministerium für Bauten und Technik an die NÖSIWAG Niederösterreichische Siedlungswasserbau Gesellschaft mbH bis zu einer Höhe von S 1,320.000,-, das ist der zugesicherte Förderungsbetrag von S 1,200.000,- plus 10% als zusätzliche Vorsorge für eventuelle Baukosten- und Förderungserhöhung, zu übernehmen. 2. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, darüber die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger, die Verhandlungen zur Zahl 459 einzuleiten. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Ich habe zur Vorlage 459 zu berichten. Das ist die Finanzsonderaktion für Gemeinden und die Erhöhung des Haftungsrahmens um S 150,000.000. Hoher Landtag! Die Gemeinde-Verfassungsnovelle des Jahres 1962, durch die die Gemeindeautonomie gestärkt wurde, brachte gleichzeitig einen Anstieg der Aufgaben, die die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu bewältigen haben. Ich möchte hier auf die Landtagsvorlage Landtagszahl 380/1981 hinweisen. Die Erkenntnis, daß der Großteil der Gemeinden die finanziellen Mittel für diese Aufgaben nicht aus eigenem aufbringen kann, fand im jährlichen Landesvoranschlag seinen Niederschlag. Im Rahmen des Budgets werden den Gemeinden auf den verschiedensten Gebieten umfangreiche finanzielle Förderungsleistungen gewährt. Eine dieser Leistungen ist die seit dem Jänner 1973 bestehende Landesfinanzsonderaktion der Gemeinden. Der Umfang dieser Förderungsaktion sei hier durch eine Zahl festgestellt. Der Landtag hat bisher in diesem Darlehensrahmen S 2.050,000.000 genehmigt. Davon wurden bis jetzt S 2.049,000.000 ausgeschöpft . Die vom Land Niederösterreich bisher angewiesenen Zinsenzuschüsse betragen bis zum 27. 5. 1982 S 367,249.140. Um die zahlreichen vorgemerkten und weiterhin einlangenden Ansuchen der Gemeinden positiv erledigen zu können, ist die Anhebung des Kredit- und Haftungsrahmens von S 2.050,000.000 um S 150,000.000 auf S 2.200,000.000 erforderlich. Mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Landes im Jahre 1982 ist auf Grund der weiteren Abwicklung der Aktion nicht zu rechnen. Ich stelle daher namens des Finanzausschusses folgenden Antrag (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der Kredit- und Haftungsrahmen der NÖ Landes-Finanzsonderaktion (Landtagsbeschluß vom 25. Jänner 1973) wird von S 2.050,000.000 um S 150,000.000 auf S 2.200,000.000 erhöht. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, die zur Durchführung des Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, über diese Vorlage die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Diettrich, die Verhandlungen zur Zahl 463 einzuleiten. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen wird seit dem Jahre 1975 in bisher 8 Tranchen geführt, wobei jede Tranche einzeln durch den Landtag bewilligt wurde. Für die ersten fünf Tranchen wurde ein Darlehensvolumen von je S 50,000.000 und für die sechste bis achte Tranche ein Darlehensvolumen von je S 60,000.000 genehmigt, sodaß bisher Zinsenzuschüsse für Kapitalsbeträge von insgesamt 430 Millionen Schilling gewährt werden konnten. Diese Förderungsmaßnahme hat sich infolge eines sich seit Jahren abzeichnenden Strukturwandels im Handel, insbesondere in dem des Lebensmitteleinzelhandels, in dessen Gefolge schließlich eine besorgniserregende Abnahme von Handelsbetrieben zu verzeichnen war, als notwendig erwiesen. Besorgniserregend deshalb, weil in gewissen Landesteilen die Nahversorgung der Konsumentenschaft äußerst gefährdet war und heute schon teilweise nicht mehr gewährleistet ist. Daß der Rückgang der Anzahl der niederösterreichischen Handelsbetriebe einigermaßen gestoppt werden konnte, ist sicherlich zu einem nicht geringen Teil dieser Förderungsmaßnahme zuzuschreiben. Sie ermöglicht erst so manchen Unternehmen die notwendige innerbetriebliche Umstellung sowie die Ausweitung der Verkaufsflächen, die eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung der Lebensfähigkeit für solche Unternehmungen ist. Diese Förderungsaktion soll nur von Handelsbetrieben in Anspruch genommen werden können. Gefördert werden sowohl Investitionen als auch der Ankauf von Betriebsmitteln, soferne sie eine der obgenannten Auswirkungen erkennen lassen. Grundsätzlich soll die Obergrenze des zu fördernden Darlehens im Einzelfall S 300.000 nicht überschreiten. Der Anteil des im Rahmen der NÖ Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen geförderten Darlehens an den Gesamtkosten soll 2/3 dieser Kosten nicht übersteigen. Ein Drittel der Gesamtkosten soll daher aus Eigenmitteln oder anderen Fremdmitteln finanziert werden. Die Laufzeit des Zinsenzuschusses soll grundsätzlich fünf Jahre und die Höhe des Zinsenzuschusses 5% pro anno betragen. In Zusammenarbeit mit der Landeshypothekenbank NÖ wurde das Erfordernis für die Aufstockung der 8. Tranche der Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen errechnet. Für ein 1982 zusätzlich zu stützendes Darlehensvolumen von 30 Millionen Schilling ergeben sich für das Land die folgenden Verpflichtungen: Im ersten Jahr der Laufzeit nur S 75.000, im zweiten Jahr der Laufzeit S 1,416.750, im dritten Jahr S 1,083.750, im vierten Jahr S 750.750 und im fünften Jahr der Laufzeit S 417.750. Insgesamt sind es S 4,503.000. Der im Jahre 1982 anfallende Zinsenzuschußbetrag in der Höhe von S 750.000 wird zur Gänze aus Wirtschaftsförderungsmitteln bedeckt, sodaß im Jahre 1982 keine zusätzliche Belastung des Budgets entsteht. Die finanzielle Bedeckung ist im Voranschlag 1982 unter VS 1/782005/7430/902 gegeben. Namens des Finanzausschusses beehre ich mich, folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Die Aufstockung der 8. Tranche der Zinsenzuschußaktion für Merkantil-Darlehen um ein Darlehensvolumen von 30 Millionen Schilling (Gesamtdarlehensvolumen 1982 S 90,000.000,-) zu den von der Landesregierung beschlossenen Richtlinien wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen." Herr Präsident, ich bitte, die geschäftsordnungsgemäße Behandlung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Kaiser. Ich erteile es ihm. Abg. KAISER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Landtages! Wir haben heuer bereits zu Jahresbeginn die 8. Tranche der Zinsenzuschußaktion beschlossen. Ich habe zu der Vorlage gesprochen und damals die Meinung vertreten, daß diese Förderungsaktion eigentlich nunmehr schon zum achten Male beschlossen wurde und daß es doch sinnvoll sei, diese Aktion über einen längeren Zeitraum wirken zu lassen und mit entsprechenden höheren Mitteln auszustatten. Sie darf aus den tfberlegungen heraus, dass letzten Endes, wenn diese Einrichtung besteht, für die Investoren mehr Sicherheit gegeben ist, berücksichtigt werden, und zweitens, daß das Angebot an Betrieben des Einzelhandels- und Dienstleistungsgewerbes in einer Reihe von Regionen in Niederösterreich noch immer unzureichend ist und zu wünschen übrig läßt. In der Vorlage selbst kommt zum Ausdruck, daß für 430 Millionen Schilling an Kapital bisher ein Zinsenzuschuß von 5% geleistet wurde mit dem Ziel, die Nahversorgung für unsere Bevölkerung in Niederösterreich zu verbessern. In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, drängt sich die Frage auf, wurde dieses Ziel auch erreicht und der Trend des Greißlersterbens in Niederösterreich eingebremst oder kaum eine Verbesserung erreicht? Bundesweit haben wir kürzlich erst vom Handelsminister eine Aussage gehört, wonach es 1981 eine Verbesserung der Einzelhandelsbetriebe um 516 gegeben hat. Sie sind angestiegen von 37.148 auf 37.664. Aus der Vorlage geht leider nicht hervor, ob die weißen Flecken der Unterversorgung weniger geworden sind. 1980 waren es rund 330 Orte, die in Niederösterreich das Problem der Unterversorgung gehabt haben. Es hat in diesen Orten kein Geschäft mehr gegeben, wo Güter des täglichen Bedarfes verabreicht wurden. Sind es heute mehr oder sind es heute weniger? Eine sehr interessante Frage, die eigentlich zu beantworten wäre. Wenn man die einzelnen Planungsräume in Niederösterreich ansieht, dann muß man feststellen, daß es zwar von Region zu Region sehr unterschiedlich, aber zum Teil doch noch einen beachtlichen Nachholbedarf gibt, Das Problem besteht auch darin, daß es Gebiete gibt, die mit Versorgungsangeboten überbesetzt sind, und andere wieder, die im Laufe der Entwicklung vernachlässigt wurden. Der Bedarf der Bevölkerung an Dienstleistungen des Einzelhandels und des Gewerbes besteht im wesentlichen aus drei Komponenten: a) kurzfristiger bzw. regelmäßiger Bedarf an Gütern für die Grundversorgung; hier sind vorwiegend Güter des täglichen Bedarfes, Lebensmittel, einbezogen; b) mittelfristiger bzw. periodischer Bedarf, Textilien und ähnliches, und c) langfristiger bzw. seltener Bedarf, worunter Gebrauchsgegenstände, wie Möbel und ähnliches, zu subsumieren sind. Eine optimale Versorgungssituation kann daher nur dann richtig beurteilt werden, wenn alle drei Bedarfsgruppen gleichzeitig berücksichtigt werden. Von diesem Ziel, meine Damen und Herren, einer optimalen Versorgung nach den hier bereits erwähnten Kriterien, von einer solchen Versorgung sind wir noch weit entfernt! Es ist auch nicht so entscheidend für die Menschen in den einzelnen Regionen, ob man sich ein Hemd im eigenen Wohnort kaufen kann, ebenso trifft dies auch bei längerfristigen Gebrauchsgütern zu, aber entscheidend für die Bewohner in den einzelnen Planungsräumen ist es, daß sie in zumutbarer Entfernung die Möglichkeit haben, das, was sie so zum täglichen Leben brauchen, auch einkaufen zu können. Hier müßten eben wirkungsvollere Maßnahmen ergriffen werden, um der Nahversorgung in Niederösterreich doch einen besseren Stellenwert zu geben. Für die Abdeckung eines kurzfristigen und regelmäßigen Bedarfes sieht unsere regionale Raumordnung z. B. ein Gasthaus, ein Lebensmittelgeschäft oder eine Gemischtwarenhandlung vor, einen Bäcker, einen Fleischhauer, ein Kreditinstitut, Friseure und auch eine Tabaktrafik. Um die Lebensfähigkeit dieser Betriebe auch zu gewährleisten, wurde ein sogenanntes Mindestkundenpotential berücksichtigt. Eine Gemischtwarenhandlung kann sicherlich schon in einem kleineren Ort existieren, wogegen ein Textilgeschäft oder ein Möbelhaus nur in einem größeren Einzugsgebiet leben kann. Branchenspezifische Richtwerte sagen aus, daß ein Gasthaus im ländlichen Gebiet für 250 Einwohner rentabel zu führen ist, im zentraleren Ort steigt diese Zahl auf 450, weil es in zentralörtlichen Gebieten bereits gewisse Konkurrenten gibt, wie Kaffeehäuser und ähnliches. Bei Lebensmittel- und Gemischtwarenhandlungen sind 300 bis 500 Einwohner die Voraussetzung, um existent sein zu können. Ein Bäcker braucht ein Einzugsgebiet von 1200 bis 1500 Versorgern. Der Fleischhauer benötigte eine Bedarfsdeckung für rund 1550 Einwohner, Friseure sind hier den Fleischhauern gleichgestellt. Die Kreditiastitute sind in der Bedarfsdeckung mit 1500 bis 3000 Köpfen berechnet, und für je 1500 bis 2000 Personen sollte es auch eine Tabaktrafik geben. In Niederösterreich, meine Damen und Herren, gibt es derzeit 14655 Geschäfte, welche die Versorgung der 1,4 Millionen Menschen mit kurzfristigem und regelmäßigem Bedarf betreiben. Daraus ergibt sich, daß auf je 1000 Einwohner 10 Geschäfte kommen. Aus dieser Verhältniszahl könnte man annehmen, daß es in Niederösterreich mit der Nahversorgung eigentlich gar nicht so schlecht bestellt ist. Sieht man sich aber die einzelnen Planungsräume an, so zeigen sich die Unterschiede sehr deutlich. Von den 24 Planungsregionen bzw. Planungsräumen liegen 11 unter dem niederösterreichischen Durchschnitt. Hier ist die Streuung oft sehr beachtlich, bis zu 21 % unter dem niederösterreichischen Durchschnitt. Unterversorgt sind die Planungsregionen Mistelbach mit 6,7% sowie die Planungsräume Bruck, Schwechat mit 5,8%, Korneuburg mit 10,6%, Mödling 16,3%, Wolkersdorf 7,7%, Wr. Neustadt mit 256, St. Pölten 6,7% und Scheibbs mit 7,7%, und mit Abstand die schlechteste Versorgung, von der Nahversorgung aus gesehen, haben die Planungsräume Amstetten, Haag, St. Valentin und Waidhofen a. d. Ybbs mit 21,2% unter dem niederösterreichischen Durchschnitt. In diesen Regionen leben rund 600.000 Menschen. Die kennen daher die mangelnde Versorgung sehr hautnah, und vor allem jene, meine Damen und Herren, die nicht mobil genug sind, trifft das sehr hart: das ist letzten Endes unsere ältere Generation. Darüber hinaus gibt es noch Planungsräume, die zwar über dem niederösterreichischen Versorgungsdurchschnitt liegen, aber dennoch keine örtliche ausreichende Versorgung haben, da es in einer Reihe von Gemeinden kein Geschäft mehr gibt und andere Gemeinden umgekehrt wieder überbesetzt sind. Dazu zählen auch die Planungsräume Gänserndorf, Gmünd, Neunkirchen, Waidhofen a. d. Thaya, Melk, Horn, Zwettl und Hollabrunn. Hier, meine Damen und Herren, müßte eben bei der Gewährung von Zinsenzuschüssen für Darlehen noch mehr auf die regionalen Bedürfnisse Bedacht genommen werden. Vor allem würde man das Grundversorgungsproblem besser in den Griff bekommen, wenn man je nach Versorgungsproblem entweder die Zinsenzuschüsse staffeln würde oder die Darlehen entsprechend aufstockt, wobei hier auch über die fünfjährige Laufzeit gesprochen werden könnte, damit auch diese eventuell verlängert wird und dadurch gewisse Anreize gegeben sind. In diese Begünstigung könnten auch jene Greißler eingeschlossen werden, die bereit sind, mit mobilen Läden Nachbarorte mitzuversorgen. Die Gewerbeordnung ist ja nunmehr novelliert worden, und es besteht überhaupt kein Grund mehr, von dieser Möglichkeit Abstand zu nehmen, denn es können jetzt auch Geschäftsleute, die einen ordentlichen Sitz haben, Nachbargemeinden mit mobilen Läden versorgen. Es wäre damit sicherlich ein Anreiz gegeben und könnte in einzelnen Gebieten das Nahversorgungsproblem wesentlich lindern. Wir bestreiten nicht, daß das Leben der Greißler im Dorf zweifellos durch die Magnetfunktion der Supermärkte nicht leichter geworden ist. Dazu kommt aber noch, meine Damen und Herren, daß die Angebotspalette der Lagerhäuser in den landwirtschaftlichen Genossenschaften immer größer wird. Die Erfolge des sogenannten „Grünen Riesen", über die ja immer wieder berichtet wird, werden zunehmend zu Problemen der kleinen Kaufleute. Ich glaube, niemand weiß es wohl besser als der Herr Abg. Trabitsch, der ja Obmann der Sektion Handel ist und der sich mit diesen Problemen sicherlich immer zu beschäftigen hat. Nur, diese Entwicklung einzubremsen, ist gewiß ein heißes Eisen innerhalb des Wirtschaftsbundes und des Bauernbundes und ein hochpolitisches Problem. Die betroffenen Geschäftsleute schimpfen zwar immer wieder wie die Rohrspatzen über die Entwicklung, daß ihnen diese Lagerhäuser den Boden unter den Füßen abgraben, doch leider können sich ihre Vertreter bei den landwirtschaftlichen Genossenschaften nicht entsprechend durchsetzen. (Abg. Anzenberger: Wieso?) Es ist auch ein Widerspruch, wenn wir auf der einen Seite durch Förderungsmaßnahmen bemüht sind, die Nahversorgung der niederösterreichischen Bevölkerung zu verbessern, und andererseits der Moloch der landwirtschaftlichen Lagerhäuser durch seine Expansionsbestrebungen einzelne Gebiete wieder unterwandert. (Abg. Steinböck: Kümmern Sie sich um den Konsum!) Hier müßten einmal Funktionsabgrenzungen stattfinden; jeder soll seinen ihm zugedachten Platz haben, (Abg. Dkfm. Höfinger: Ablenkungsmanöver!) er soll sich aber nicht auf Kosten des anderen das Leben leichter machen, und schon gar nicht, wenn diese Interessenigegensätze, die in den unterversorgten Gebieten zum Ausdruck kommen, auf dem Rücken der Menschen ausgetragen werden. (Abg. Steinböck: Wo ist der Konsum in den kleinen Orten, Herr Kollege? Der sperrt dort überall zu! - Abg. Dkfm. Höfinger: Kehret vor der eigenen Tür!) Meine Damen und Herren! Der Vorlage, betreffend Zinsenzuschußaktion, Aufstockung der 8. Tranche, wonach die Kosten nicht zusätzlich als Wirtschaftsförderung gewährt werden, sondern vom bereits bestehenden Wirtschaftsfonds abgezweigt werden, geben wir dennoch unsere Zustimmung in der Erwartung, daß damit wenigstens wieder ein Teil der Versorgungsprobleme für unsere Menschen in Niederösterreich gelöst werden kann. Danke. (Beifall bei der SPÖ.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Abg. Trabitsch. Ich erteile es ihm. Abg. TRABITSCH: Verehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kaiser! Ich möchte auf Ihre Polemik nicht eingehen, weil wir keine Probleme haben, und wenn wir welche hätten, würden wir sie im eigenen Haus erledigen. (Heiterkeit. - Beifall bei der ÖVP. - Abg. Stangl: Sie kommen vom Wirtschaftsbund? Das habe ich gar nicht gewußt!) Innerhalb der letzten Jahrzehnte haben sich die Wettbewerbsverhältnisse in allen Wirtschaftsbereichen sehr stark verändert. Es ist aber nicht übertrieben, wenn man feststellt, daß es die größten Veränderungen im Handel gegeben hat. Kundentreue und intensive Betreuung der sogenannten Stammkunden waren fixe Komponenten für den Geschäftsablauf. Dieses relativ beschauliche Bild ist seit langem nicht mehr gegeben. Revolutionäre Verkaufsmethoden, neue, aggressive Betriebsformen, zunehmende Konzentration und ein überaus harter Wettbewerb, fast ausschließlich über den Preis geführt, prägen das heutige Bild des Handels. Dem gegenüber stehen aber auch gravierende Veränderungen des Konsumentenverhaltens selbst. Die Einkaufsgewohnheiten haben sich grundlegend geändert. Der durch die Vollmotorisierung mobil gewordene Kunde ist nicht mehr auf das Angebot an seinem Wohnsitz oder an dem Ort seiner Berufstätigkeit angewiesen, und er vergleicht auch informierter und kritischer als früher das Angebot, insbesondere auch die Preise. Für den Handel selbst bedeutet diese geänderte Situation eine enorme Herausforderung, der man halt mit gutem Willen allein oft nicht gerecht werden kann. Bis vor dem Einsetzen der Konjunkturflaute vor ungefähr zwei Jahren wurden viele Wettbewerbsprobleme durch den wachsenden Konsum und die daraus resultierenden Umsatzziffern verdeckt. Die anhaltende Rezession mit der daraus folgenden Zurückhaltung der Konsumenten bringt aber nun umso deutlicher die Probleme der Betriebe zutage. In Niederösterreich besteht der Handel zu 90% aus Klein- und Mittelbetrieben, die einem überaus harten Konkurrenzkampf mit den Großbetriebsformen, Filialbetrieben und Diskontern gegenüberstehen. Dabei zeigt sich, daß die Diskonterwelle nicht nur den Lebensmittelhandel, sondern auch andere Bereiche, wie z. B. Drogerien,. Elektrowaren, Textilien, Baustoffe, Fotoartikel, bereits erfaßt hat. Verständlicherweise haben die Großen am Markt verschiedene Wettbewerbsvorteile gegenüber den Kleinbetrieben, wovon hier unter anderem nur der günstige Einstandspreis erwähnt werden soll, der dem Großbetrieb wieder günstige Verbrauchspreise ermöglicht. Angesichts der Abgabepreise der Großbetriebsformen erscheinen diese dem Konsumenten attraktiver und werden von ihm auch beim Kauf problemloser Ware bevorzugt. Diese problematische Entwicklung des Wettbewerbes ist in allen westeuropäischen Staaten zu bemerken, doch kommen für das Bundesland Niederösterreich noch einige spezielle Probleme dazu. Die Gebiete nördlich der Donau haben hohe Abwanderungsquoten, eine im Verhältnis zu anderen Landesteilen schwächere Wirtschaftsstruktur und deshalb auch eine im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt geringere Kaufkraft der Bevölkerung. Die nahezu hermetisch geschlossene Grenze zum nördlichen Nachbarn beeinträchtigt auch überaus negativ die Existenzgrundlage der dort ansässigen Betriebe. Der Ausländerfremdenverkehr, der in den anderen Bundesländern besonders für den kleinen Betrieb einen wesentlichen Umsatzfaktor bildet, ist in Niederösterreich allein schon wegen der geographischen und klimatischen Verhältnisse weniger ausschlaggebend. Für den niederösterreichischen Betrieb bleibt also nur das Bemühen um den ortsansässigen oder im Ausflugsverkehr vorbeikommenden Käufer, ein Umstand, der die Wettbewerbssituation wesentlich beeinflußt. Die hohen Abwanderungszahlen, die zahlreichen Auspendler und die relativ schwache Kaufkraft der verbleibenden, meist älteren Einwohner führen dazu, daß in den ländlichen Bereichen die kleinen und mittleren Betriebe stark zurückgegangen sind. Es liegt also auch im Interesse der Konsumenten, wenn durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen die Existenz der Handelsbetriebe abgesichert wird. Der seit dem Jahre 1975 bestehenden Zinsenzuschußaktion des Landes Niederösterreich für Merkantil-Darlehen kommt daher große Bedeutung zu. Bisher konnten im Rahmen dieser Aktion Zinsenzuschüsse für eine Darlehenssumme von insgesamt 430 Millionen Schilling gewährt werden. Wie sehr das Interesse am Bestehen der Kreditaktion vorhanden ist, zeigt der Umstand, daß die am Ende des Vorjahres beschlossene 8. Tranche bereits im Frühjahr dieses Jahres voll ausgeschöpft war. Insgesamt konnten heuer 220 Anträge positiv erledigt werden. Erfreulicherweise soll durch eine Aufstockung des Darlehensvolumens für 1982 um weitere 30 Millionen Schilling ermöglicht werden, daß die noch vorhandenen zahlreichen Anträge des heurigen Jahres zum Zuge kommen können. Besonders dem ländlichen Betrieb bringt die Möglichkeit, Betriebsmittel anzuschaffen, eine spürbare Erleichterung in seinem harten Wettkampf mit den Filialbetrieben, Diskontbetrieben und anderen Großbetriebsformen. Es muß das Ziel einer weitsichtigen Wirtschaftspolitik sein, besonders die Rahmenbedingungen für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgung in Niederösterreich zu verbessern. Während der letzten 25 Jahre sind auf die Betriebe große steuerliche und zunehmend administrative Belastungen zugekommen, ohne daß es bisher gelungen wäre, hier Erleichterungen zu bringen. Alle Betriebe haben derzeit Schwierigkeiten durch die hohen Fremdfinanzierungskosten, welche die Betriebsfinanzierung und insbesondere die Investitionen stark erschweren. Angesichts der geringen Eigenkapitalbasis und der sinkenden Erträge sind Investitionen ohne Förderung, sei es vom Bund oder Land, kaum noch finanzierbar. Die jahrelange Aushöhlung des Eigenkapitals, die hohe Steuerbelastung, die Verteufelung der Gewinne haben dazu geführt, daß keine Reserven mehr zur Überwindung des Konjunkturtiefs in den Unternehmungen vorhanden sind. Es ergibt sich daher aus dieser Situation der Wunsch an den Bund, die Besteuerung der Gewinne abzubauen, damit wieder Eigenkapitalbildung möglich ist. Auch die Gemeinden, die ein Interesse an einer funktionierenden Nahversorgung haben müßten, könnten durch eine wirtschaftsgerechte Flächenwidmung und wirtschaftsnahe Kommunalpolitik günstige Bedingungen schaffen, um die Existenz der Nahversorgung zu sichern. Die Nahversorgungsbetriebe üben eine überaus wichtige volkswirtschaftliche Funktion aus, doch können auf die Dauer nur jene Nahversorger existieren, deren Betriebe auch ein positives Betriebsergebnis aufweisen können. Besondere Bedeutung haben aber unsere kleinen Betriebe in Niederösterreich in der Lehrlingshaltung. Über 50% der weiblichen Schulabgänger, die einen Lehrplatz suchen, streben den Beruf des Einzelhandelskaufmannes an. Die Handelskammer selbst als Interessenvertretung wird alle nur möglichen Schritte unternehmen, um eine Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern. Der mittelständische Handel ist jedenfalls bereit, seine Aufgaben zu erfüllen, doch eine wesentliche Voraussetzung dazu ist, daß auf steuerlichem und administrativem Gebiet ein Belastungsstopp vollzogen wird. Dem Konsumenten ist durch eine allzu große Konzentration nicht gedient. Große Marktmacht der Großen hat auch negative Auswirkungen für den Produzenten. Für die Marktsituation und für den Konsumenten ist es am günstigsten, wenn es gelingt, eine möglichst große Vielfalt an Betriebsformen zu erhalten. Nicht verschwiegen soll werden, dass auch der Konsument mit seinem Verbrauchsverhalten die Existenz der Nahversorger wesentlich beeinflußt. Selbstverständlich haben Bequemlichkeit, sachkundige Beratung und die Serviceleistungen ihren Preis, was der Konsument bei seinen tfberlegungen auch berücksichtigen muß. Zu einer hohen Lebensqualität gehört auch ein hoher Grad an Nahversorgung, doch erkennt man die Notwendigkeit eines Kaufmannes leider oft erst dann, wenn der letzte Betrieb im Ort seinen Laden schließt. Zweifellos werden die kommenden Jahre noch große Veränderungen im Verteilungsapparat bringen. Der niederösterreichische Handel ist auch bereit, sich dem Wettbewerb zu stellen. Angesichts der wichtigen sozialen Funktion, die der Handel erfüllt, erwartet er aber auch mit Recht, daß der Kampf um die Marktanteile mit fairen Mitteln und annähernd gleicher Ausgangsposition geführt wird. Die Beratung und Betreuungstätigkeit der Interessenvertretung, die legistischen Hilfen des Landes und die Wirtschaftsförderungsaktionen des Landes, zu denen auch die gegenständliche Kreditaktion zählt, sind wesentliche Faktoren für die Erhaltung einer gesicherten und klaglosen Versorgung unserer Konsumenten. Danke. (Beifall bei der ÖVP.) DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. DIETTRICH: Ich verzichte. DRITTER PRÄSIDEN5 ROMEDER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche die Frau Abg. Jirkovsky, die Verhandlungen zur Zahl 461 einzuleiten. Berichterstatter Abg. JIRKOVSKY: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Zahl 461, betreffend die Änderung des Niederösterreichischen Schulzeitgesetzes 1978. Durch die Novellierung des § 5 Abs. 1 des Niederösterreichischen Schulzeitgesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, an lehrgangsmäßigen Berufsschulen den Beginn des Schuljahres für jene Lehrberufe, die in den letzten Tagen vor Weihnachten wegen der ungestörten Versorgung der Bevölkerung mit Bedarfsgütern im Lehrbetrieb unbedingt benötigt werden, im Bedarfsfalle vom ersten Montag im September auf den ersten Werktag im September vorzuverlegen. Weiters soll der bisherige Absatz 2 des § 5 unter Beibehaltung des Textes aus Gründen der übersichtlichkeit in die Absätze 2 und 3 geteilt werden. Hiezu soll noch als Absatz 4 für die in Niederösterreich fast ausschließlich bestehenden lehrgangsmäßigen Berufsschulen festgelegt werden, daß nicht nur, wie bisher, der Beginn der Hauptferien durch Verordnung des Landesschulrates nach Anhören des Gewerblichen Berufschulrates festgelegt werden soll, sondern auch der kalendermäßige Beginn und das Ende der einzelnen Lehrgänge auf die gleiche Weise bestimmt werden soll. Die gegenständliche Novellierung entspricht den vom Bund für Berufschulen festgesetzten grundsätzlichen Bestimmungen. Finanzielle Belastungen des Landes treten durch den vorliegenden Gesetzesentwurf nicht ein. Ich beantrage daher (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Schulzeitgesetzes 1978 wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vornehmen zu lassen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Schuiausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Diettrich, die Verhandlungen zu Zahl 471 einzuleiten. Berichterstatter Abg DIETTRICH: Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe über den Antrag des Abg. Ing. Kellner und anderer betreffend Änderung des NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1978 zu berichten. Nach den Bestimmungen des Niederösterreichischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1978 können in Kurorten Ortstaxen nach 5 7 des Niederösterreichischen Fremdenverkehrsgesetzes 1973 bis zu einem Höchstbetrag von S 6,- eingehoben werden. Die Ortstaxen sind von Personen, die sich vorübergehend im Kurort aufhalten, zu leisten. Die Ortstaxen sind für die Errichtung von neuen Einrichtungen und für die Erhaltung von bereits vorhandenen zu verwenden. Der Höchstbetrag von S 6,- wurde seit dem Jahre 1963 nicht geändert. Aufgrund der seit dem Jahre 1963 eingetretenen Geldwertveränderungen entspricht dieser Betrag keineswegs mehr den heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten. uberdies erbringen die Gemeinden in Kurorten verstärkte Leistungen im Interesse der Kurgäste. Durch eine Novelle zum Niederösterreichischen Fremdenverkehrsgesetz soll die Ortstaxe in Fremdenverkehrsgemeinden ebenfalls erhöht werden. In Anbetracht der seit einer fast 20jährigen unveränderten Geltung der Ortstaxe und der durchwegs angespannten finanziellen Situation der Gemeinden, denen die Ortstaxen als Einnahmen zufließen, ist die Anhebung des Höchstsatzes der Ortstaxe im Niederösterreichischen Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1978 als gerechtfertigt anzusehen. Ich beehre mich, namens des Gesundheitsausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung dem Landtag einen Gesetzentwurf über die Änderung des NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1978 zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen." Herr Präsident, ich darf bitten, die geschäftsordnungsgemäße Behandlung zu beantragen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Haufek, die Verhandlungen zur Zahl 464 einzuleiten. Berichterstatter Abg. HAUFEK: Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Vorlage 464 betrifft die Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher mit einer Reihe von Vorschlägen, die sich aus den Erfahrungen mit der Vollziehung dieses Gesetzes ergeben haben. Im besonderen wird durch einen neuen § 8 a festgelegt, daß Gemeinderäten, die vom Gemeinderat mit besonderen Aufgaben betraut werden, dafür auch eine besondere Entschädigung gebührt, wobei sowohl Aufgaben als auch die Entschädigung vom Gemeinderat durch Verordnung festzulegen sind und auch die Höchstentschädigung durch dieses Gesetz geregelt ist. Im § 10 (2) ist vorgesehen, daß bei Ausscheiden des Bürgermeisters aus seiner Funktion während des Zeitraumes, wo er wegen Dienstverhinderung den Bezug seines Vertreters bezieht, die Entschädigung zur Bemessung des laufenden Bezuges heranzuziehen ist, die die zu seiner Vertretung berufene Person bezieht. Schließlich ist im § 15 geregelt, daß die laufende Zuwendung nicht mehr zur Gänze ruht, wenn der Bürgermeister auch einen Ruhebezug nach dem NÖ Bezügegesetz erhält. Diese Neuregelung ist in Anlehnung an eine ähnliche Regelung des Bundes, wenn auch nicht gleichartig, erfolgt. In seiner Sitzung vom 6. Juli hat der Kommunalausschuß zur Regierungsvorlage einen gemeinsamen Abänderungsantrag einstimmig angenommen, der mit Ausnahme des § 8a, in dem nun vorgesehen ist, daß von der besonderen Entschädigung nur der Bürgermeister ausgenommen ist, nur formelle Änderungen enthält. Ich darf daher namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz vom 10. Juli 1975 über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Diskussion einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Wittig, die Verhandlungen zur Zahl 465 einzuleiten. Berichterstatter Abg. WITTIG: Herr Präsident! Hoher Landtag! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Kremser Stadtrecht 1977 geändert werden. In dem neu geschaffenen § 10a soll dem Gemeinderat die Möglichkeit eingeräumt werden, den Mitgliedern des Gemeinderates, mit Ausnahme des Bürgermeisters und des Stadtsenates, die aufgrund von Gesetzen besondere Tätigkeiten zu erfüllen haben, eine eigene Entschädigung zu gewähren. Der Kommunalausschuß hat sich in seiner Sitzung am 6. Juli 1982 mit dieser Vorlage beschäftigt und beschlossen, daß diese Gesetzesvorlage insofern geändert werden soll, daß mit Ausnahme des Bürgermeisters auch den Mitgliedern des Stadtsenates, welche besondere Aufgaben wahrzunehmen haben, eine eigene Entschädigung gewährt werden kann. Ich darf mir daher erlauben, namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Kremser Stadtrecht 1977 geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten um die Abstimmung. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Amon, die Verhandlungen zur Zahl 466 einzuleiten. Berichterstatter Abg. AMON: Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich habe über die Landtagszahl 466, Änderung des Waidhofner Stadtrechtes 1977, analog der Vorlage über die Änderung des Stadtrechtes Krems zu berichten. Der Kommunalausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 6. Juli 1982 mit der Regierungsvorlage, betreffend den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Waidhofner Stadtrecht 1977 geändert wird, beschäftigt. Es sollen allen Mitgliedern, mit Ausnahme des Bürgermeisters, für Leistungen besonderer Art Entschädigungen gewährt werden. Die Höhe wird vom Gemeinderat beschlossen. Ich darf daher namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle daher beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Waidhofner Stadtrecht 1977 geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“ Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Wedl, die Verhandlungen zur Zahl 467 einzuleiten. Berichterstatter Abg. WEDL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Der vorliegende Gesetzentwurf Zahl 467 ist genau derselbe Antrag, wie wir ihn schon bei den beiden vorigen Berichterstattungen bezüglich Waidhofen bzw. Krems gehört haben. Es ist die Anpassung aufgrund des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher. Ich darf mir daher gleich erlauben, folgenden Antrag des Kommunalausschusses, betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das Wr. Neustädter Stadtrecht 1977 geändert wird, zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Wr. Neustädter Stadtrecht 1977 geändert wird, wird in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Verhandlungen einzuleiten und abzustimmen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Zum Worte ist auch hier niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Wedl, die Verhandlungen zur Zahl 468 einzuleiten. Berichterstatter Abg. WEDL: Diese Vorlage betrifft den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das St. Pöltner Stadtrecht 1977 geändert wird, und beinhaltet genau dasselbe wie bei den vorangegangenen Änderungen der drei übrigen Stadtrechte. Ich darf mir daher namens des Kommunalausschusses erlauben, folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das St. Pöltner Stadtrecht 1977 geändert wird, wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.'' Bitte, Herr Präsident, die Verhandlungen einzuleiten und abstimmen zu lassen. DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Es gibt auch zu dieser Vorlage keine Wortmeldung. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Rabl, die Verhandlungen zur Zahl 470 einzuleiten. Berichterstatter Abg. RABL: Hoher Landtag! Ich berichte über den Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner, Reiter, Romeder, Diettrich, Rabl, Wallner, Amon, Rupp, Trabitsch, Wittig und anderer, betreffend die Änderung der Gebühren nach dem Niederösterreichischen Friedhofsbenützungs- und gebührengesetzes 1974. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sind für die Benützung einer Grabstelle in einem Gemeindefriedhof Grabstellengebühren zu leisten nach verschiedenen Laufzeiten für die Dauer von 10 oder bei Gruften bis zu 30 Jahren. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind am 22. Februar 1953 in Kraft getreten. Es ergibt sich nun aus diesen Bestimmungen, daß z. B. bei der obernahme eines konfessionellen Friedhofes von einer Gemeinde die günstigeren Regelungen von vorher bestandenen Vereinbarungen bestehen bleiben. Diese Regelungen führen nun dazu, daß einzelne Grabstellenbenützer für die Benützung dieser Grabstellen keine Leistungen zu erbringen haben und damit auch nicht an den Kosten für die Erhaltung des Friedhofes beteiligt sind. Diese verschiedenartige Behandlung der Grabstellenbenützer ist sachlich nicht gerechtfertigt. Ich erlaube mir deshalb, namens des Kommunalausschusses folgenden Antrag zu stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung dem Landtag einen Gesetzentwurf über eine Änderung des NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetzes 1974 zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen." DRITTER PRÄSIDENT ROMEDER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Abg. Rupp. Ich erteile es ihm. Abg. RUPP: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Antrag auf Änderung des Niederösterreichischen Friedhofsbenützungsund -gebührengesetzes aus dem Jahre 1974 konnte man entnehmen, daß eine solche Änderung eine Notwendigkeit darstellt. (Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Es wurde auch von mehreren Gemeinden, z. B. den Gemeinden Bruck a. d. Leitha, Leobersdorf, Mödling, Gießhübl, Kirchberg/Wagram, um nur einige zu nennen, der Wunsch geäußert, hier etwas zu tun. Die Praxis sieht bis jetzt so aus, daß für einen bestimmten Zeitraum, wie im Antrag sehr ausführlich erwähnt, Gebühren bezahlt werden müssen. Nun ist es so, daß jene, die schon vor 1953 eine Grabstelle besaßen, auf Grund der Übergangsbestimmungen nichts bezahlen müssen, und dies sehr oft für die Dauer des Bestehens des Friedhofes, ja es gibt Fälle, wo Gräber, obwohl sie gar nicht mehr gebraucht werden, nur weil es nichts kostet, gehalten werden und so dieser Platz blockiert wird. Im Sinne der Gleichheit vor dem Gesetz soll hier eine Regelung getroffen werden. Bekanntlich fallen für die Erhaltung eines Friedhofes Kosten an, und diese sollen in Zukunft ohne Ausnahmen eingehoben werden können. Daher wird die ÖVP-Fraktion dem Antrag auf Änderung dieses Gesetzes die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft, wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kommunalausschusses): Angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Sulzer, die Verhandlung zur Zahl 426 einzuleiten. Berichterstatter Abg. SULZER: Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Niederösterreichische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes hinsichtlich seiner Bestimmungen über Spielautomaten vorgelegt. Mit dieser Vorlage hat sich der Rechts- und Verfassungsausschuß beschäftigt und zur Beratung dieser Vorlage einen Unterausschuß eingesetzt. Dieser Unterausschuß ist nach zweimaliger Beratung zur Überzeugung gekommen, daß nicht das Veranstaltungsgesetz zu ändern sei, sondern daß ein eigenes Gesetz hinsichtlich der Bestimmung der Spielautomaten geschaffen werden soll. Nach den Beratungen hat der Verfassungs- und Rechtsausschuß in seiner Sitzung am 6. Juli die Vorlage der Landesregierung, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes hinsichtlich seiner Bestimmungen über Spielautomaten, ja den bekannten Beschluß gefaßt, daß nunmehr ein neues Gesetz geschaffen werden soll. Begründung: Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile hat der Ausschuß beschlossen, aus Gründen der leichteren Überschaubarkeit nicht das NÖ Veranstaltungsgesetz zu novellieren, sondern ein eigenes Spielautomatengesetz zu schaffen. Ich darf daher im Namen des Verfassungs- und Rechtsausschusses den Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Im Zusammenhang mit der Vorlage der Landesregierung über die Änderung des NÖ Veranstaltungsgesetzes wird der gemäß § 29 LGO 1979 gestellte Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner, Bieder, Dr. Bernau. Keusch, Buchinger, Reixenartner, Rupp, Wedl und Sulzer, mit dem das NÖ Spielautomatengesetz erlassen wird, genehmigt. 2. Die Landesregierung wird ersucht, die zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen. " Es wird dann auch notwendig sein, dass auch das Veranstaltungsgesetz novelliert wird. Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Abg. Krendl. Abg. KRENDL: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Am 22. Oktober 1981 hat sich der Niederösterreichische Landtag mit der Frage der Aufstellung und des Betriebes von Geldspielautomaten beschäftigt. Zu dieser Zeit hat es bereits im zuständigem Referat eine Reihe von Vorarbeiten gegeben, um die Probleme in den Griff zu bekommen. Probleme, die durch den Betrieb von Automaten entstehen, die eigentlich widerrechtlich aufgestellt sind und die widerrechtlich betrieben werden. Im Grunde ist es ja durch das Niederösterreichische Veranstaltungsgesetz in seinem § 19 sowieso verboten, Geldspielautomaten in Niederösterreich aufzustellen oder zu betreiben. Ich darf hier ausdrücklich feststellen, dass vom zuständigen Referat bisher auch in keinem einzigen Fall ein Spielautomat genehmigt wurde, der den Bestimmungen des Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes nicht entsprochen hätte. Ich habe ja damals schon darauf verwiesen. Gleichfalls habe ich auf die Schwierigkeit aufmerksam gemacht, dieses Gesetz entsprechend zu vollziehen. Schwierig allein schon deshalb, weil sich die Bezirkshauptmannschaften und die Gendarmerie außerstande fühlen, entsprechend durchzugreifen. Der Kollege Rozum hat damals hier im Landtag mit eindrucksvollen Beispielen aufgezeigt, wie zäh und beschwerlich allein die Beschlagnahme eines widerrechtlich aufgestellten Gerätes vor sich gehen kann. Er hat damals auch vehement ein generelles Verbot aller Spielautomaten gefordert. Am 16. März 1982 wurde uns dann vom Referat, dem Auftrag des Landtages entsprechend, eine Regierungsvorlage übergeben, mit der das Niederösterreichische Veranstaltungsgesetz geändert wird. Darin wurden eindeutig die Geldspielautomaten verboten. Es heißt in dieser Vorlage, daß das Bereithalten oder der Betrieb von Geldspielautomaten, die bei Erreichen eines bestimmten Spielerfolges Gewinne jeder Art, wie in Form von Geld, Spielmarken, Wargengutscheinen, auszahlen oder ausfolgen, oder das Spielergebnis in Form von Beispielen, Punkten, Symbolen oder Kombinationen von Symbolen aufzeigen, verboten sind. Im Absatz 2 wird noch ausgeführt, daß das Bereithalten oder der Betrieb von Spielautomaten, die eine verrohende Wirkung ausüben oder das sittliche Empfinden verletzen, oder die den Einwurf von mehr als S 5,- ermöglichen, ebenfalls verboten ist. Die Vorlage enthält auch Bestimmungen über das Verbot jedweder Auszahlungen von Gewinnen und über das Bereithalten von Geldspielautomaten in allgemein zugänglichen Räumen. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes werden also in Niederösterreich Geldspielautomaten nicht betrieben, weil sie eindeutig verboten sind. Es wären daher auch alle Probleme beseitigt, die derzeit auftreten, wenn Kinder und Jugendliche oder andere labile Menschen in Gasthäusern und Spielräumen ihr Geld verspielen. Diese Regierungsvorlage ist aber seit März 1982 liegengeblieben. Vor wenigen Tagen, am 2. Juli 1982, hat sich ein Unterausschuß, wie der Herr Berichterstatter schon ausgeführt hat, des Verfassungs- und Rechtsausschusses mit der Materie zu befassen gehabt. In diesem Unterausschuß wurde uns ein Antrag überreicht, der ein eigenes Gesetz über Spielautomaten zum Ziel hat. Wir verstehen natürlich, daß eine rasche Regelung angestrebt wird, das liegt ja auch in unserem Sinn, aber man muß doch immerhin hier feststellen, dass seit dem Einbringen der Vorlage bis heute immerhin schon fünf Monate vergangen sind. Nun wird von einem Tag auf den anderen eine neue Gesetzeslösung verlangt. Die SPÖ-Fraktion hat diese neue Situation sofort beraten und ihre Ergänzungs- und Abänderungsvorschläge in die Beratungen eingebracht. Die Mitglieder des Unterausschusses haben sodann die Sachlage in zwei Sitzungen eingehend behandelt. Es steht außer Zweifel, daß es sich bei dieser Materie um keinerlei kritische Fragen, sondern um rein sachliche Fragen handelt. Das muß man auch hier sagen, und vor allem, wie es möglich sein wird, ein vollziehbares Gesetz zu schaffen, das das Unwesen mit widerrechtlich aufgestellten Geld- und Glückspielautomaten endlich in den Griff bekommen wird. Daher werden wir, das kann ich hier jetzt schon sagen, diesem Antrag auf Schaffung eines Glückspielautomatengesetzes in Niederösterreich unsere Zustimmung geben. Wir sind übrigens meines Wissens nach das einzige Bundesland in Österreich, das nach Inkrafttreten dieses Spielautomatengesetzes ein eigenes Veranstaltungsgesetz und darüber hinaus noch ein Gesetz über Spielautomaten haben wird. Darf ich Ihnen auch sagen, weil wir davon gesprochen haben, daß die SPÖ in Tirol ein derartiges Gesetz neben dem Veranstaltungsgesetz haben will, aber die ÖVP sich im Land bisher eigentlich dagegen gewehrt hat. Bei unseren ifberlegungen sind wir im wesentlichen davon ausgegangen, daß ein solches Gesetz vollziehbar sein muß. Ich habe das ja schon im Oktober des Vorjahres als unbedingt notwendig und als Voraussetzung für eine zukünftige Lösung bezeichnet. Dies scheint mit der Vorlage möglich. Ich darf hier im besonderen auf den § 4 verweisen, wonach ein Beirat geschaffen werden soll, dem Vertreter der Schulbehörde, der Jugend, der Familie und der älteren Generation aus dem Landesbeirat für Familienpolitik ebenso angehören wie Vertreter der Handelskammer und der Kammer für Arbeiter und Angestellte, gleichfalls Vertreter der Gemeindevertreterverbände und ein Vertreter der zuständigen Landesabteilung. Dieser Beirat hat ein Gutachten vor Erteilung einer Aufstellungsgenehmigung zu erstellen. Diese Aufstellungsgenehmigungen sind sinngemäß Typengenehmigungen von Geräten, und hier gibt es im 5 4 Grundvoraussetzungen, die taxativ angeführt sind und die eingehalten werden müssen, um überhaupt um eine Genehmigung einkommen zu können. Diese typisierten Geräte erhalten dann eine Seriennummer und sind damit jederzeit leicht überprüfbar. Bei der Aufstellung der Spielapparate müssen wir immer davon ausgehen und darauf verweisen, daß es sich nach diesem neuen Gesetz um keine Glückspielapparate mehr handeln kann. Für die Aufstellung dieser Geräte müssen von der Bewilligungsbehörde des Landes einzelne Bescheide für jedes Gerät ausgestellt werden. Obwohl es sicher eine Mehrbelastung für die Verwaltung sein wird immerhin gibt es derzeit in Niederösterreich etwa 10.000 Spielapparate -, für jedes Gerät einen eigenen Bescheid auszustellen, scheint es sinnvoll, die Genehmigungen immer nur für zwei Jahre zu erlassen. Besonders wichtig scheint mir der § 5 zu sein. Hier wird ausgesagt, daß eine Bewilligung nur an natürliche Personen erteilt werden darf. Diese Personen sind zu erfassen und bei Übertretung des Gesetzes auch strafrechtlich leichter zu verfolgen. Die Strafbedingungen sind dann im § 8 angeführt. Die Strafen für die ifbertretungen eines Gesetzes sind empfindlich angehoben worden. Wesentlich wird in der Praxis auch sein, daß Gemeinden durch eine eigene Verordnung die Aufstellung von Spielautomaten in bestimmten Gemeindebereichen verbieten können. Dafür ist im § 6 Vorsorge getroffen worden. Wir meinen also, daß mit diesem Gesetz einige wichtige Voraussetzungen für eine praktizierbare Handhabung der Problematik gegeben wird. Trotzdem sind wir uns darüber klar, daß jedes Gesetz nur so gut ist, wie es vollzogen werden kann. Nach wie vor wird man daher sicher die Entwicklung der Spielapparate und der Geräte sowie die einschlägigen Entwicklungen in der Technik verfolgen müssen, wollen wir mit unseren gesetzlichen Maßnahmen auch den technischen Möglichkeiten begegnen, die oft, wie ja auch derzeit, ausgenützt werden, um bestehende Gesetze zu umgehen oder unvollziehbar zu machen. Erlauben Sie mir daher abschließend einige grundsätzliche Bemerkungen. So alt wie die Menschheit selbst ist auch der Spieltrieb des Menschen. Wir wissen, daß das Spiel für den Menschen notwendig ist, kann er doch bestimmte Fähigkeiten im Wettstreit mit anderen messen, um nur ein Beispiel anzuführen. Das Spiel wird aber problematisch, wenn es zur Leidenschaft wird und wenn Emotionen geweckt werden und plötzlich aus normalen Menschen geradezu Fanatiker werden. Aus einer legalen und durchaus normalen Spielbegeisterung kann also plötzlich jene Leidenschaft entstehen, die dann ausgenützt wird. Dies ist problematisch und verwerflich und besonders dann, wenn Jugendlichen, Kindern und anderen labilen Menschen, bedingt durch ihre Leidenschaft, von Geschäftemachern das Geld aus der Tasche gezogen wird, wenn die Befriedigung des Spieltriebes Existenzen gefährdet und wenn die Befriedigung dieser Leidenschaft ins Kriminelle umschlägt. Es wäre daher meiner Meinung nach falsch, extreme Situationen zu schaffen, etwa durch ein gänzliches Verbot aller Spiele in der Öffentlichkeit, wie es so manche Gruppen wollen. Damit könnte es passieren, daß alle Spielmöglichkeiten in die Illegalität verbannt würden. Denken wir als Beispiel nur für mögliche Auswirkungen an die Zeit, wo in Amerika jeder Alkoholkonsum verboten war. Noch nie wurde dort so viel Alkohol getrunken als damals, und noch nie haben Geschäftemacher mehr Geld mit Alkohol verdient als damals, noch nie wurde so viel Alkohol geschmuggelt als damals in Amerika, und noch nie hat die Kriminalität in Amerika so große Blüten getrieben als zur Zeit des gänzlichen Verbotes. Es wäre aber auch falsch, so meine ich, der Entwicklung ungehemmten Lauf zu lassen. Darum müssen wir uns bemühen, vernünftige und praktikable Gesetze und Verordnungen zu haben, die große Auswüchse beseitigen und Jugendprobleme und Existenzgefährdungen ausschalten. In dem heute dem Hohen Haus vorliegenden Gesetzentwurf wurde diesen Überlegungen weitgehend Rechnung getragen, und daher wird die SPÖ-Fraktion, wie ich ja vorhin schon ausgeführt habe, ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Rozum. Abg. ROZUM: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns heute mit dem neuen Niederösterreichischen Spielautomatengesetz befassen, dann darf ich vielleicht, Kollege Krendl ist ja im großen und ganzen schon auf die Details eingegangen, diese Angelegenheit noch einmal rückblickend und überblickend auch von einer anderen Seite beleuchten und betrachten. Ich zitiere eine große österreichische Tageszeitung, die am 28. Juli 1981 geschrieben hat: „Automatensteuer. Protest durch Sperre des Praters." Hier heißt es unter anderem: „Aus Protest werden nun am 1. August 22 Spielhallen und zahlreiche Nebenbetriebe gesperrt. Das bedeutet, daß rund 60% des Wiener Volkspraters auf unbestimmte Zeit lahmgelegt sind, begründet Sepp Bacher vom Spielautomatenverband. Durch die Würgesteuer sind Unternehmer in ihrer Existenz bedroht. Es werden aber im Prater auch mindestens 130 Arbeitnehmer entlassen." Rückblickend bitte, es wurde nichts gesperrt, keine Spielhalle, und ich glaube nicht, daß die Steuer bisher nicht eingehoben wurde, sie wurde bezahlt und die Existenz dieser Unternehmer war anscheinend nicht bedroht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum sage ich das? Weil sich derselbe Sepp Bacher mit Schreiben vom 5. Juli 1982 in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer des Verbandes der österreichischen Automatenwirtschaft und -industrie, wie es heißt, wieder gemeldet hat. Gemeldet unter anderem bei uns, im Klub der österreichischen Volkspartei. Der Brief kam gestern express bzw. eingeschrieben, und hier steht wortwörtlich, ich möchte Ihnen das nicht vorenthalten, weil man, glaube ich, diese Sachen auch aufzeigen sollte, daß man sieht, wie hier vorgegangen wird. Hier steht: „Präsidium und Vorstand des Verbandes der österreichischen Automatenwirtschaft und industrie usw. Wir ersuchen auf diesem Wege dringend, von der Einbringung der Veranstaltungsgesetznovelle in der vorliegenden Form in das niederösterreichische Landtagsplenum unbedingt Abstand zu nehmen. Wir ersuchen, die Einbringung der Novelle bis in den Herbst dieses Jahres zu verschieben und Vertretern der niederösterreichischen Handelskammer und unseres Verbandes Gelegenheit zu geben, mit Vertretern des ÖVP-Landtagsklubs eingehende Besprechungen zum Thema durchzuführen. Die geplante Verschärfung des bestehenden Verbotes für Geldspielautomaten hätte unweigerlich ein gewaltiges Ansteigen der Hinterzimmer- und Folgekriminalität in Niederösterreich zur Folge. Wir ersuchen daher eindringlich, die geplante Novelle zu verschieben, vom Verbot der Geldspielautomaten abzugehen, das kleine Glückspiel wie in Tirol, Salzburg, Steiermark und Wien im Rahmen des monopolfreien Raumes zu gestatten und mit unseren Vertretern bis zum Herbst Beratungen darüber abzuhalten. Andernfalls würden die Mitglieder unseres Verbandes eine breite Intensivkampagne, unter anderem auf Basis des Niederösterreichischen Initiativ- und Einspruchgesetzes in zeitlicher Konkordanz zu den nächsten Nationalratswahlen verlangen. Wir ersuchen Sie daher dringend um eine effiziente Konsenslösung. Mit vorzüglicher Hochachtung." Meine Damen und Herren! Wir haben bereits bei den Beratungen im Oktober gesagt, als wir als ÖVP diesen Antrag hier eingebracht haben, daß dies keine Sache einer Partei sein kann und darf, sondern daß sich hier jede Partei im Interesse der Eltern, der Kinder, der älteren Generation der niederösterreichischen Landesbürger eingehendst mit dem Problem zu befassen hat und daß wir dieses Problem zu lösen haben. Ich habe diesen Brief nur deshalb zur Kenntnis gebracht und überlasse es jedem einzelnen Zuhörer hier im Saal und auf der Galerie selbst, den Inhalt des Schreibens zu beurteilen. Ich darf nur festhalten, wenn irgendeiner von uns einschließlich mir, mir kann man es bestimmt nicht unterschieben, noch Bedenken gehabt hätte, heute dieses Gesetz in dieser Form zu beschließen, auf Grund dieses Briefes hätten wir von vorneherein rigoros durchgreifen müssen. Es wurde bereits aus den Reihen gesagt, ich will das Wort gar nicht wiederholen, aber es stimmt, bleibt im Raum stehen. Darf ich hier gleich anschließen und festhalten: Auf Grund des Antrages, der voriges Jahr von uns gestellt wurde - es hat ja ganz kurz der Kollege Krendl darauf Bezug genommen, ich möchte es nur ausreden, damit da nichts im Raum stehen bleibt - haben wir uns über diese Probleme längere Zeit eingehendst unterhalten. Wir haben dann den Entwurf des Referates vom zuständigen Referenten dankenswerterweise erhalten und haben uns das angesehen. In der Zwischenzeit haben wir die Schwierigkeiten und die Probleme, die nach wie vor aufgetaucht sind, gesehen und sind zu der Überzeugung gekommen, daß es mit dem Veranstaltungsgesetz als solches, wenn man es adaptiert, nicht gehen wird, sondern daß allein von der Tatsache her ein eigenes Gesetz mehr Aussagekraft hat. Wir glauben auch, daß es eher zu exekutieren ist, wenn man dieses Problem, so wie es im Raum steht, in ein eigenes Gesetz verarbeitet. Wie bereits gesagt, erfolgte die Einteilung in drei Gruppen, in die freien Automaten, Geschicklichkeitsautomaten, die in voller Länge typisiert zugelassen und überprüft werden müssen, und dann eben das totale Verbot aller Geldspielautomaten, auch der sogenannten kleinen Bagatellspiele, Typengenehmigung, Zulassungsgenehmigung, Aufstellungsbeschränkung auf höchstens drei Apparate, echtes Verordnungsrecht und Mitspracherecht der Gemeinden sowie Einbeziehung eines Beirates zum Genehmigungsverfahren. Wir haben das deshalb gemacht, weil wir glauben, daß dieses Gesetz leichter administrierbar ist als das Veranstaltungsgesetz. Ich darf nur eines dazu festhalten: Ich habe vorerst sogar im Unterausschuß ein bisserl Angst gehabt, daß die Meinung hochkommen könnte, die Entscheidung wegen zu kurzer Frist in den Herbst zu verschieben. Ich war dann sehr dankbar, daß relativ kurzfristig erkannt wurde, daß es sich nicht um eine parteipolitische Maßnahme seitens der ÖVP handelt, sondern daß wir von der Notwendigkeit überzeugt sind und daß sich die Kollegen von der SPÖ-Fraktion mit einigen zusätzlichen Anregungen bereit erklärt haben, gemeinsam bei diesem Gesetz mitzugehen. Ich stehe nicht an, hier zu sagen, daß ich stolz auf die Mitglieder dieses Hauses bin, dass wir uns hier im Interesse unserer Kinder und aller anderen gefährdeten niederösterreichischen Landesbürger über Parteigrenzen hinweg relativ kurzfristig für dieses Gesetz entschieden haben und dieses heute auch einstimmig verabschieden werden. Ich darf nur, weil es ganz lustig ist, eine kleine Pikanterie am Rande festhalten. Die SPÖ hat bei diesen Beratungen unter anderem eine Formulierung vorgeschlagen - diese möchte ich hier jetzt wörtlich widergeben -, wie sie zum Beispiel in Wien voriges Jahr durchgezogen wurde. Hier hat es unter anderem geheißen, daß in den Text hineingenommen werden soll: „Verboten sind die Aufstellung und der Betrieb von Geldspielautomaten sowie Spielautomaten, deren Benützung eine Geringschätzung der Menschenwürde, eine Verrohung oder sonst eine Verletzung sittlichen Empfindens zur Folge haben könnte oder welche Kriegshandlungen darstellen." Wir haben das sehr gerne aufgenommen und haben es selbstverständlich sofort einvernehmlich in diesem Gesetz verarbeitet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir gestern noch zufällig dieses berühmte Wiener Gesetz angeschaut, das bezüglich der S 10.000,- Besteuerung jetzt schon mehr als umstritten ist, weil etwas besteuert wird, was es gar nicht geben dürfte - so auf die Art, wenn man Geld bekommt, reden wir nicht darüber -, das ist das Wiener Vergnügungssteuergesetz 1981, und da steht drinnen: „Spielergebnis usw. Wird von Apparaten durch deren Betätigung optisch bzw. akustisch eine aggressive Handlung, so insbesondere die Verletzung oder Tötung eines Menschen, dargestellt, beträgt die Vergnügungssteuer je Apparat für den begonnenen Kalendermonat S 10.000." Dies zeigt, wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht das gleiche! Ich betone, daß es für uns niederösterreichische Abgeordnete keine Frage des Verbotes gewesen wäre, wenn wir nicht gesehen hätten, welche Probleme auf uns in den letzten Jahren zugekommen sind, und darf noch einmal feststellen: Es ist keine monetäre Angelegenheit für uns Niederösterreicher, sondern es ist eine zutiefst moralische Angelegenheit. Eines darf ich auch gleich anmerken, weil vielleicht teilweise im Raum steht, daß wir die Jugend, die gefährdete Jugend, wie es geheißen hat, mit diesem Gesetz sozusagen bevormunden wollen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist sicher keine Bevormundung. Von der tiefsten Sorge getragen, die Jugend zu schützen, die Familien zu schützen, werden wir dieses Gesetz beschließen. Jetzt noch eine Anregung und eine Anmerkung. So einfach ist es ja nicht, wenn man sich mit etwas befaßt, wo Millionen und Abermillionen umgesetzt werden. Es wird ja auch der SPÖ-Fraktion nicht anders ergangen sein, daß es jede Menge von Interventionen gegeben hat, jede Menge von Einladungen, von Firmenberechtigungen, und es hat sich meistens dann so abgespielt, wenn zwei gekommen sind, haben sie über die anderen geschimpft und wenn die nächsten gekommen sind, haben diese gesagt, wenn nur mein Spielautomat erlaubt ist, könnt Ihr alles andere ohnehin verbieten! Aber eines möchte ich hier auch ganz klar und deutlich feststellen: Es gibt in Niederösterreich eine Firma, die an die 200 Arbeitnehmer beschäftigt. Ich nenne sie, es ist die Firma Novamatik, die Glücksspielautomaten erzeugt, die TV-Geräte erzeugt. Ich möchte das bitte hier nicht im Raum stehen haben oder nachher irgendwo hören, daß wir auf Grund dieses Gesetzes dazu beigetragen haben, unter Umständen Arbeitsplätze zu gefährden. Wie hat sich denn das ganze abgespielt? Diese Firma erzeugt, so die Auskunft der Geschäftsführer, Spielautomaten, großteils Geldspielautomaten und einen kleineren, bescheideneren Teil von TV-Geschicklichkeitsspielen, wie wir sie ja nach Genehmigung erlauben würden, und verkauft 80% ihrer Geräte an das Ausland, geht in den Export. Die restlichen Apparate, die in Niederösterreich aufgestellt werden, TV-Geräte, Geschicklichkeitsautomaten, kommen größtenteils nicht von dieser Firma, sondern werden meistens eingeführt. Es sind japanische Geräte oder sonstige, also genau das, was wir nicht wollen, und was wieder ein Zahlungsbilanzdefizit bringt, ich bin sogar der Meinung, man sollte den Export dieser Firma fördern, die sollte noch mehr exportieren und dann schauen, daß sie den einheimischen Markt für Geschicklichkeitsautomaten mit ihren Geräten deckt. (Abg. Fux: Das paßt jetzt!) Nein, das stelle ich nur fest. Diese Firma hat festgestellt, daß sie bereit ist, zusätzlich einen Betrieb in Niederösterreich zu eröffnen, zusätzlich bitte, Arbeitnehmer zu beschäftigen, wenn das Land Niederösterreich bzw. wir hier im Landtag auf diese Gesetzesnovelle verzichten und mindestens das kleine Bagatellglücksspiel, das ist jenes, wo man mit S 2,- klopfen kann auf S 20,-, erlaubt. Wenn man es aber umrechnet, besteht dadurch in der Stunde auch eine Verlustmöglichkeit von S 480,-, und, wo es so gehandhabt wird wie bei den bisherigen Geldspielautomaten, dann wird halt nicht um S 2,- gespielt, sondern nur offiziell um S 2,-. Inoffiziell sagt der Wirt hinter der Pudel, die S 2,- gelten für S 20,-, und dann sind es S 200,-, genau so, wie es gewesen ist! Ich möchte das hier bitte hier festhalten, damit man uns nicht einmal unterschieben kann, daß wir auf Grund dieses Gesetzes Arbeitsplätze gefährdet haben. Ich betone noch einmal, ich würde mir sehr wünschen, daß eine niederösterreichische Firma die Möglichkeit der Erzeugung von Geschicklichkeitsautomaten wahrnimmt und diese in Niederösterreich umsetzt, doch anscheinend liegt das Interesse nicht so sehr im Verkauf der erzeugten Geräte, sondern es gibt darüber hinaus Möglichkeiten. Wenn man versucht, sich bei diesen oder anderen Firmen zu erkundigen, was die Automaten kosten, bekommt man ordnungsgemäß Auskunft, und wenn man dann sagt, man wolle sie nicht kaufen, sondern fragt, ob nicht eine Möglichkeit besteht, sie zu mieten, dann heißt es, von uns eigentlich nicht, aber es gibt in Atzgersdorf oder sonstwo eine Tochterfirma von uns. Dort könne man diese Automaten mieten, und dann gibt es die üblichen Prozensätze für den Aufsteller bzw. für den, der den Apparat aufstellen läßt. Das wollte ich auch einmal hier klar und deutlich festgehalten haben. Ich hätte noch die Möglichkeit aufzuzeigen, wie günstig ein Betrieb mit Geschicklichkeitsautomaten, TV-Geräten und auch einer Spielhalle sein kann, wenn er ordnungsgemäß, den Jugendschutzbestimmungen, den Bestimmungen des Gesetzes entsprechend, geführt wird und wie leicht es möglich ist, jenen Betrag einzuspielen, den so ein Flipper kostet. Es ist nicht so, wie es immer heißt, es sei eine große Verlustzone, wenn man jetzt keine Geldspielautomaten habe. Ich hätte sogar die Unterlagen von den Deutschen draußen hier. Da gibt es Münzautomaten-Zeitungen und dergleichen mit herrlichen Artikeln, wie: Sind Preise für Importgeräte noch einspielbar? Sind die goldenen Zeiten vorbei? Da stellt sich heraus, daß sich ein Flipper, der 4000 Mark kostet, auf einem halbwegs guten Standplatz in eineinhalb bis zwei Monaten trotz hoher Regien und Abgaben, die verlangt werden, einspielt und ab dem dritten Monat in voller Länge die Gage da ist. Also von dieser Seite her kann man sich über den Gewinn auch nicht beschweren, auch hier bestünde eine Möglichkeit, aber man wollte halt unbedingt auf diesem kleinen Glücksspiel beharren! Noch ganz kurz eine Feststellung, meine Damen und Herren! Wir haben uns letztesmal über verschiedenste Beispiele unterhalten, Kollege Krendl hat es heute auch angezogen. Ich möchte diese Beispiele nicht mehr wiederholen, ich möchte auch dieses schöne Beispiel, ich habe das Bagatellspiel erwähnt, wo man auf S 20,-, S 200,-, S 500,- hinter der Pudel abdrücken kann. Beim Gehen durch den Hinterausgang bekommt man den Gewinn oder auch nicht, weil ja meistens ein Verlust eingetreten ist. Das wird genau die Frage sein, auf die wir zu achten haben, und das wird auch bei diesem Gesetz unser Problem sein. Es gibt im Fremdenverkehrsverband der verschiedensten Länder vorgegebene Richtlinien mit genauen Typenbeschreibungen und so weiter. Es kommt aber laufend etwas Neues auf den Markt. Unsere Aufgabe wird es sein, über diesen Beirat und Über beinharte Kontrollen dafür zu sorgen, daß Apparate nicht kurzfristig wieder umadaptiert werden können und in einem halben bis Dreivierteljahr mit einem sogenannten Flipper oder sonstigen Gerät, das intern umgestellt wird, wieder dasselbe geschieht wie bisher. Die Strafbestimmungen, glaube ich, sind diesmal ausreichend. Auch die Möglichkeit der Beschlagnahme, die wir in dieser Art nicht gehabt haben, wird dazu beitragen. Wir sind alle dazu aufgerufen, insbesondere auch als Funktionäre in unseren Gemeinden, dafür zu sorgen, daß dort nicht wieder – das betrifft ja in erster Linie die mittleren und kleineren Gemeinden, Schulzentren udgl. - Mißstände aufscheinen. Zum Abschluß möchte ich nur einen Antrag, den alle Fraktionen des Gemeinderates der Stadt Wr. Neustadt am 21. 12. 1981 beschlossen haben, zur Kenntnis bringen. Die Gemeinderäte der Stadt Wr. Neustadt haben beschlossen, das Land Niederösterreich möge den Betrieb jeglicher Spielautomaten verbieten. Einstimmig, ganz genau mit einer Stimmenenthaltung. Ich glaube, dieser Beschluss einer großen Stadt im Dezember 1981 zeigt, wie groß das Unbehagen im Bereich der Gemeinden und der Städte gewesen ist. Dieser Beschluß besagt aber auch und muß uns dazu auffordern, darauf zu achten, daß unser heute zu beschließendes Gesetz nicht durch Maßnahmen von Subjekten durchbrochen wird, denen die Gier nach Geld mehr wert ist als unser Wollen für die niederösterreichischen Landesbürger. Dann werden wir uns in diesem Haus sofort wieder mit diesem Problem zu befassen haben, und dann wird man eben rigoros alles abdrehen müssen, wenn es nicht möglich ist, Probleme von Mensch zu Mensch zu lösen. Ich, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf uns, glaube ich, auch im Namen der Eltern, die mit uns gesprochen haben, im Namen aller niederösterreichischen Familien zu dem Gesetz gratulieren und allen danken, die mitgeholfen haben, daß dieses Gesetz zustande kommt. (Beifall im Hause.) PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. SULZER: Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Verfassungs- und Rechtsausschusses): Ich ersuche den Herrn Abg. Krenn, die Verhandlungen zur Zahl 454 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KRENN: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten Lechner, Kaiser, Dr. Bauer und andere haben schon am 27. 5. 1982 im Landtag einen Antrag eingebracht. In diesem Antrag wurde dargelegt, daß aus Gründen der technischen Entwicklung eine Verlängerung der Kehrperioden sinnvoll erschiene, aber auch das derzeit bestehende System der Rauchfangkehrerhöchsttarife eine schwere Belastung für die Konsumenten darstelle. Darüber hinaus wurde auch dargelegt, daß durch die Verteuerung der Energieträger und durch zunehmende Belastung der Umwelt es erforderlich sei, sowohl die Wärmeverluste als auch die Abgasemissionen von Heiz- und Kesselanlagen möglichst gering zu halten. Es sollte daher in das NÖ Feuer-, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetz eine Verpflichtung zur regelmäßigen Messung der Wärmeverluste und Abgasemissionen aufgenommen und deren erlaubtes Höchstausmaß von der Landesregierung nach dem jeweiligen Stand der Technik durch Verordnung festgesetzt werden. In der am 6. 7. 1982 stattgefundenen Sitzung des Wirtschaftsausschusses haben die Abgeordneten Diettrich, Auer, Dkfm. Höfinger und andere gemäß § 29 LGO gleichfalls einen Antrag eingebracht, und es hat sich nach der Diskussion darüber ergeben, daß die Anträge sehr ähnlich waren, sodaß es dann zu einer Vereinbarung kam, einen gemeinsamen Antrag nach § 29 LGO einzubringen, schon deshalb, weil man hier vor allem der Meinung war - und wir glauben alle, dass das auch richtig war -, daß hier eine Kommission geschaffen werden sollte, der folgende Aufgaben zugewiesen werden: a) Überprüfung des NO Feuer-, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetzes hinsichtlich einer Anpassung der Kehrperioden an die heutigen technischen Gegebenheiten und hinsichtlich der Schaffung einer Meßverpflichtung für Wärmeverluste und Abgasemissionen zum Zwecke einer Energieeinsparung und Luftreinhaltung; b) Erstattung von Vorschlägen zur Vollziehung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Energieeinsparung, LGBl. 8206-1, soweit es sich um Angelegenheiten der Feuerpolizei handelt; c) Uberprüfung der Verordnungen über die Kehrperioden und der Höchsttarife für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich. Die Abgeordneten Ing. Kellner, Lechner, Diettrich, Kaiser, Auer, Dr. Bauer, Dkfm. Höfinger, Haufek, Kurzbauer, Kautz, Amon, Keusch, Schwarzböck, Krenn, Dr. Bernau, Reixenartner, Trabitsch, Rozum und andere haben gemäß § 29 LGO einen gemeinsamen Antrag eingebracht, und ich darf daher im Namen des Wirtschaftsausschusses folgenden Antrag dem Hohen Landtag vorlegen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der gemäß § 29 LGO gestellte gemeinsame Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner, Lechner und anderer wird genehmigt. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Erfüllung der in der Antragsbegründung genannten Aufgaben eine Kommission einzusetzen, der jedenfalls Abgeordnete des Landtages, Fachleute und Vertreter der Sozialpartner anzugehören haben. 3. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie darauf zu dringen, dass die Gewerbeordnung hinsichtlich der Anhörung der Gemeinden bei den Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe in der im Antrag genannten Richtung geändert wird." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT REITER: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Bauer. Abg. Dr. BAUER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Buchinger: Er spricht zu den Schwarzen!) Ich habe Gott sei Dank einen „Schwarzen" in der Verwandtschaft, Herr Kollege Buchinger! Die sozialistische Fraktion hat im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der Höchsttarife für das Rauchfangkehrergewerbe einen Antrag eingebracht, weil wir diese Gelegenheit nutzen wollten, um einmal grundsätzlich über den Gesamtbereich zu reden. Das war auch Gegenstand einer Pressekonferenz unseres Klubobmannes, der in dieser Pressekonferenz erklärt hat, daß der ausgesandte Entwurf für die sozialistische Fraktion unannehmbar sei, und er hat die Zuständigkeit von Herrn Landeshauptmann Ludwig herausgestellt. Nun, in einem Briefwechsel meinte unser Herr Landeshauptmann, daß seine Zuständigkeit nicht gegeben sei, aber ich möchte hier feststellen, daß der Herr Landeshauptmann in seiner mittelbaren Bundesverwaltung sehr wohl für diesen Entwurf und für diesen Antrag zuständig ist. Vorweg möchte ich einmal feststellen, weil hier vielleicht ein falsches Bild entsteht: Wir sprechen keiner Berufsgruppe die Existenzberechtigung ab, ganz abgesehen davon, dass die Arbeit, die dort verrichtet wird, nicht zu den angenehmen Tätigkeiten gehört. Wir wollen nur, daß die Mißstände in diesem Bereich, die ja immer wieder von den Betroffenen festgestellt werden können, beseitigt werden und daß man über die Gebühren einmal offen redet. Es gibt in diesem Bereich große Unstimmigkeiten zwischen Leistungsträger und Leistungsempfänger. Anders ausgedrückt, zwischen Konsument und der Rauchfangkehrergilde, wenn man sie so bezeichnen darf. Das eine ist der tarifliche Aspekt. Der zweite Punkt des Antrages befaßt sich ja mit dem energetischen und dem umweltschutzpolitischen Aspekt, der sicher in Zukunft auch immer bedeutender sein wird. Daß es zu gewissen Mißständen in einer geschützten Stellung, wie sie die Rauchfangkehrer einmal haben, seit über 100 Jahren haben, kommt und kommen kann, ist aus dieser Sonderstellung heraus vielleicht erklärbar. Es ist ja immer die Gefahr bei einer Monopolstellung, daß dieses Monopol auch mißbraucht werden kann, und ich glaube, daß es daher Sache der Öffentlichkeit ist, bei Vorliegen solcher monopolistischer Strukturen besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Leistung auch erbracht wird und ob sie zur Zufriedenheit jener erbracht wird, die diese Leistung zu empfangen haben. Ich glaube auch, daß dies vielen Gewerbetreibenden selbst auch bewußt ist, und wenn der Herr Ing. Reinbacher, der Bundesinnungsmeister der Rauchfangkehrer, im Jahre 1980 ausdrückt, daß - ich zitiere wörtlich - die Landesinnung zukünftig nicht gewillt sei, Mitglieder, die trotz wiederholter Ermahnung ihre Verpflichtungen nicht einhalten, auf die Dauer zu schützen. Das heißt, auch der Bundesinnungsmeister ist hier ein Verbündeter, Mißstände sozusagen auszuräumen, zumindest laut Antrittsrede. Ich möchte das hier sehr positiv vermerken. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, was führt zu diesem Unbehagen gegenüber dem Rauchfangkehrer, ansonsten sind sie ja Glücksbringer, aber im Zusammenhang mit den Gebühren ist ein gewisses Unbehagen aufgetreten. Eine recht gute Antwort erhält jemand, der sich mit den Ergebnissen befaßt, die die Arbeiterkammer Niederösterreich dankenswerterweise seit Jahren zusammengetragen hat. Ich werde meine Ausführungen hauptsächlich auf das stützen, was bei Diskussionen, bei verschiedenen Vorsprachen und Interventionen festgestellt wurde. Ich glaube, daß diesem Gewerbe am besten damit gedient ist, daß man Mißstände eben ausmerzt. Das ist die eine Seite, die sicher noch mein Kollege Diettrich, ich glaube, er wird zu dieser Vorlage reden, im Detail behandeln wird. (Abg. Diettrich: ich bin befangen!) Befangen? Na ja, Du wirst schon noch reden! Bevor ich aber auf die wichtigsten Ursachen, die von der Arbeiterkammer festgestellt wurden, eingehe, noch eine grundsätzliche Bemerkung, und zwar in der Richtung, daß ich von einer monopolistischen Stellung des Rauchfangkehrergewerbes sprach, und damit müssen sich die, die in dieser Monopolstellung sind, eben gefallen lassen, daß ihre Leistung besonders kritisch beurteilt wird. Die Frage ist die: Wenn ihnen diese Kritik sozusagen nicht paßt, müßte dann die Aufgabe dieser Monopolstellung die Konsequenz sein. Auch darüber könnte man ja reden, und man könnte auch einmal darüber diskutieren, ob nicht das Rauchfangkehrergewerbe so wie andere konzessionierte Gewerbe einem Wettbewerb ausgesetzt werden sollte, um aus dieser Wettbewerbssituation heraus die aufgetretenen Mißstände vielleicht zu beseitigen. Jedenfalls glaube ich, daß das zu einer gewissen psychologischen Entlastung auf beiden Seiten führen würde. Ich kann nicht die Auffassung des Obmannes des Absolventenverbandes der Rauchfangkehrer teilen, der in einer Presseaussendung meinte, daß die Aufgabe des Monopols zur Arbeitsplatzvernichtung führen würde. Ich sehe hier keine Verbindung, denn ich gehe davon aus und werde dann sogar noch das Gegenteil beweisen können, daß die, die in diesem Beruf stehen, eben voll ausgelastet sind, und daß dadurch, daß jemand die Leistung erbringt, ja noch keine Verringerung der Zahl der Beschäftigten eintritt. Es geht hier um eine Leistung, die zu erbringen ist, und ob die Beschäftigten überhaupt in der Lage sind, diese Leistung zu erbringen. Warum ich das besonders herausstelle? Weil ich entgegen der Auffassung in dieser Presseaussendung zu einem anderen Schluss gekommen bin. Ich stütze mich nämlich dabei auf eine Studie des Institutes für Gewerbeforschung. Wir haben festgestellt, daß pro Arbeitsvorgang etwa 22 Minuten erforderlich sind. Wenn man diese 22 Minuten jetzt einmal theoretisch auf die Leistung hochrechnet, die zu erbringen ist, würde diese Leistung gar nicht erbringbar sein. Das heißt, es müßte in diesem Gewerbe sogar zu einer Aufstockung kommen. Ich nenne hier nur die Zahlen zum Vergleich: In Niederösterreich sind rund 500 Beschäftigte und in Oberösterreich über 1000 Beschäftigte. Schon das zeigt, daß hier auf Sparflamme gefahren wird und diese Leistung die eigentlich immer vorgeschrieben wird, vielleicht nicht in vollem Umfang erbracht wird. Damit komme ich bereits zum Hauptpunkt, wobei ich vorweg noch eine Feststellung treffen möchte. Wenn man sich mit der Situation der Rauchfangkehrer befaßt, dann wohl nicht in der Richtung der Arbeitsplatzsorge. Man könnte sagen, daß sie kollektivvertragsmäßig eher nicht zu den besonders verwöhnten Gruppen gehören, und daß hier ein viel günstigeres Betätigungsfeld wäre. Ich möchte das so formulieren: Die hohen Tarife in diesem Gewerbe schlagen sich auf den Kollektivvertrag der Beschäftigten kaum durch. Das vielleicht zu den Grundbemerkungen. Ich weiß schon, daß Sie natürlich manchesmal eine andere Auffassung vertreten, aber das muß man einmal objektiv feststellen. Nun zu den Beschwerden der Konsumenten. Ich stütze mich hier auf die große Erfahrung der schon von mir genannten Arbeiterkammer Niederösterreichs. Als erstes wurde festgestellt, daß die Rechnungen einen zu geringen Detailierungsgrad haben, was bedeutet, daß der Konsument nicht nachvollziehen kann, was er eigentlich zu bezahlen hat. Er kennt nur die Endsumme, aber er kennt nicht die Leistung, die gegenübersteht. Ich glaube, daß man hier vielleicht auch einen Grund in der sehr verwirrenden Tarifgestaltung und dem Zuschlagsystem zu sehen hat. Da das ja einen immensen Arbeitsaufwand erforderlich macht, verzichtet man daher auf diesen Detaillierungsgrad. Andererseits könnte man heute bereits eine Kommission - wir haben uns ja darüber im Wirtschaftsausschuß gemeinsam geeinigt - einsetzen, die diese Probleme vorberaten und auch zu einem neuen System des Zuschlages kommen soll, nämlich einem vereinfachten System. Ich möchte auf die einzelnen Unterschiede in den Berechnungen gar nicht näher eingehen, eher nur so anhand einer Beispielsammlung, die sehr Kurioses wiedergibt, aufzeigen, wofür es überall Zuschläge gibt, wo man sich fragt, wozu dieser Zuschlag verrechnet wird. Ich möchte also darauf gar nicht eingehen, sondern, weil es sogar ein bisserl nett ist, eines zitieren. Ich konnte als Konsument und kritischer Beobachter feststellen, daß also zwischen Rauchfangdurchmesser und den Gebühren, die ich vorgeschrieben bekomme, eine enge Beziehung besteht, eine direkte Beziehung besteht. Nun müßte ja jeder, der das beobachtet, glauben, daß das in der Art der Bearbeitung sichtbar sein muß, z. B. durch einen anderen Bürsteneinsatz. Und da konnte ich feststellen, daß immer mit derselben Bürste, mit so einer Standardbürste, glaube ich, durchgefahren wird. Ich habe ja nichts dagegen, daß man die Standardbürste verwendet, sondern ich habe nur dann etwas dagegen, wenn der Rauchfangkehrermeister nicht die Standardtarife zur Anrechnung bringt. Solange er mit der Standardbürste durchfährt, habe ich gedacht, wird der Standardtarif angewendet und dieser nicht vom Durchmesser abhängig sein. Nun, wieviele Bürsten gibt es? Ich bin der Sache auf den Grund gegangen. Es gibt rund 100 Bürsten, und mit haben die Rauchfangkehrer maximal zwei Bürsten. Allerdings bei der Abrechnung, bitte, sieht man sehr deutlich, wo die Unterschiede, im Durchmesser, in der Lichtweite und so weiter, bestehen. Ich wollte das nur sagen, weil wir ja hier auch einmal ein bißchen, als Konsument sozusagen, reden dürfen. Ich glaube, es ist sehr wichtig, daß man immer kritisch beobachtet, Herr Kollege! Zum zweiten nun. Der Maximaltarif wird nicht immer eingehalten. Ich zitiere hier wieder die festgestellten Mängel: Kehrungen werden zum Teil öfter durchgeführt, als sie im Gesetz vorgesehen sind, auch wieder, um höhere Gebühren verrechnen zu können. Und nun kommt das Interessanteste. Da gibt es einen Maximaltarif, und auf diesen Maximaltarif gibt es eine Reihe von Rauchfangkehrerrabatten. Konnte ich auch feststellen. Ich habe hier den Beweis. Da gibt er dem einen Konsumenten 10% und in derselben Gemeinde einem anderen 25%. Ich weiß nicht, nach welchem Gesichtspunkt, (Abg. Ing. Schober: Wenn er eine Jause kriegt!) vielleicht ist es ein persönlicher Gesichtspunkt, ich würde sagen, vielleicht ein politischer Gesichtspunkt oder vielleicht ein Gesichtspunkt, der der edelste wäre ein sozialer Gesichtspunkt, aber das kann ich nicht feststellen. (Abg. Fidesser: Das ist eine persönliche Zuwendung!) Die Beweggründe kann ich ja nicht feststellen, sondern ich kann nur feststellen, dass es unterschiedlichste Rabattierungen gibt von ein und demselben Rauchfangkehrer in derselben Gemeinde, was dazu führt - liegt natürlich im psychologischen Bereich -, das kann ich nicht ausloten. (Ruf von Abg. Diettrich.) Dazu müßte ich sagen, Kollege Diettrich, das ist ein schlechter Zwischenruf gewesen. Wenn man nämlich generell Rabatte gibt, muß man davon ausgehen, daß die Höchsttarife auf jeden Fall zu hoch sind, weil es selbst dem Rauchfangkehrer unheimlich wird, was er da hereinbekommt. Das muss man einmal feststellen. (Heiterkeit bei der ÖVP. -Beifall bei der SPÖ.) Der vierte Punkt betrifft die festgestellten Verärgerungen. Nicht jeder Rauchfangkehrer - und das ist eine sehr wichtige Feststellung - führt die Leistung auch tatsächlich durch, die ordnungsgemäß in einem Kehrbuch festzuhalten ist. Man muß bitte auch einmal sagen, daß die vorgeschriebene Kehrung nicht immer durchgeführt wird, und manche bestätigen vielleicht die Durchführung, was ja auch wieder den niedrigen Beschäftigungsstand erklärt. Nun etwas, was sicher zur Ausnahme zählt, das aber auch festgestellt wurde, ist, dass manche dieser Berufsgruppen bar kassieren und dann vergessen haben, daß schon ein paar kassiert haben, offensichtlich weil zwischen Mann und Frau keine Kommunikation im ausreichenden Maße bestanden hat und die Vorschreibung der Gebühr dann noch einmal erfolgte. Das wurde festgestellt, kann bewiesen werden, es wurde auch interveniert. Das kann halt passieren, ich meine, kommunizieren tut ja nicht jeder gleich gut sozusagen, und das kann halt auch passieren. In manchen Fällen - und da bitte muß man die Dinge sehr ernst nehmen -, hängt das nämlich wieder mit der Monopolstellung zusammen. Nun glauben ja viele Leute, sich mit dem Rauchfangkehrer anzulegen, das sei fast wie bei einem Arzt, der hat eine Monopolstellung. Ein Arzt hat ja keine, aber der Rauchfangkehrer hat eine totale Monopolstellung, (Abg. Diettrich: Aber nicht von ungefähr! Sag auch warum!) ich sage noch einmal, begründet, und ich würde dem gar nicht widersprechen, sondern ich sage nur, daß sich die, die diesen Schutz genießen, gefallen lassen müssen, dass ihre Tätigkeit kritischer beurteilt wird als jene, wo man als Konsument ausweichen kann, wo man sich den, der die Leistung erbringt, aussuchen kann, denn wenn mir der eine nicht paßt, hätte ich ja die Möglichkeit, einen Vertrag mit einem anderen zu machen, und das gibt es eben da nicht. Daher müssen sich - das habe ich bereits gesagt - jene, die diesen Schutz wollen, (Abg. Anzenberger: Man sieht in den Rauchfang überdies nicht hinein!) überlegen, ob ihnen der Schutz wichtiger ist als die kritische Beurteilung. Das ist die Entscheidung dieser Berufsgruppe. Jetzt aber zu dem Punkt, den ich schon begonnen habe, nämlich zu der sogenannten Kamindruckprobe. (Abg. Diettrich: Rauchfangdruckprobe!) Ich formuliere das deshalb so, weil also die Rauchfangdruckprobe manchesmal zu einer echten Druckprobe gegenüber dem Konsumenten wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren! So ist es. Wenn sich da nämlich jemand aufregt und das festgestellt wurde, wird ihm sozusagen eine Druckprobe verabreicht, und die kostet ein bisserl etwas. Dann muß er nämlich nach dieser Druckprobe sofort den Kamin ausschleifen lassen, das kostet ihm ein paar tausend Schilling. Er hat ja keine Möglichkeit zu überprüfen, braucht er es oder braucht er es nicht, aber sein Rauchfangkehrermeister wird ihm dafür unter Umständen als strafende Maßnahme diese Druckprobe verabreichen, sodaß der Konsument nun die 3.000 Schilling oder 4.000 Schilling zahlen kann und sich sagt, ich werde dem nie mehr sagen, daß er etwas machen soll, sonst kriege ich nächstes Jahr wieder eine Druckprobe verordnet. Es ist ja sehr interessant diese Stellung, die hier ausgespielt werden kann. Ich möchte jetzt gar nicht noch auf die Einzelheiten eingehen. Und zum siebenten Punkt wurde die mangelnde uberschaubarkeit bei der Verrechnung kritisiert, besonder im großvolumigen Wohnungsbau. Es gibt hier Beispiele – das muß man wirklich mit großer Verwunderung feststellen -, daß es da zu Reduktionen bis zu einem Drittel der vorgeschriebenen Gebühren kam, als man intervenierte. Das heißt, in einem besonders krassen Fall, ein öffentliches Gebäude betreffend, hat man dann so in der -zigtausendergrenze die Vorschreibung zurückgenommen. Ich glaube - das muß man vorweg feststellen -, das ist das, was zu diesem Unmut und zu Unstimmigkeiten geführt hat. Das ist kein Angriff gegen eine Berufsgruppe, sondern gegen bestimmte Auswüchse innerhalb dieser Berufsgruppe, das gehört aufgezeigt, und da können wir uns sicher finden. Ich glaube, daß unser Antrag eben angetan ist, erstens ein Verrechnungssystem – die Kommission wird sich damit beschäftigen - einzuführen, das für den Leistungsempfänger genügend transparent ist, und zweitens – das ist meiner Meinung nach der Kernpunkt -, daß die Kehrperioden, die ja letztlich im Zusammenhang mit den Höchsttarifen zu sehen sind, in einer Häufigkeit vorgeschrieben sind, die dem heutigen Stand der Heiztechnik und der Heizgewohnheiten entsprechen. Es hat sich halt inzwischen viel geändert, doch in Niederösterreich haben wir noch immer die häufigsten Kehrungen, und manche kehren so fleißig - ich habe schon gesagt, bis zu zwölfmal, also jeden Monat -, um das dann auch zu verrechnen, aber das ist wieder nicht gesetzlich. Immerhin, glaube ich, sollte man realistischerweise die Änderung im Heizverhalten, in der Heiztechnik in diese Diskussion einbeziehen. Nun, hinsichtlich der angestrebten Tariferhöhung wurde ja von unserem Klubobmann in der Pressekonferenz bereits gesagt, sie sei unannehmbar, und man kann sich dem nur anschließen, weil Erhöhungen von 50%, in den einzelnen Positionen mehr als einige 100%, einfach nicht annehmbar sind. Ich habe mir die Indexrechnung angeschaut, ich möchte nicht so ins Detail gehen, aber diese Indexrechnung ist natürlich, na ja, sagen wir eine etwas manipulative Indexrechnung, ich möchte heute vornehm sein, es ist sozusagen unser letzter Sitzungstag. Wenn sich nämlich jede Berufsgruppe jene Warengruppen herausgreift, die sie glaubt, herausgreifen zu müssen, um hohe Forderungen stellen zu können, könnte sich der eine vom Verbraucherpreisindex die Bezinkosten nehmen, der andere könnte je nach Laune irgend welche Bezüge herstellen und dann einen höchst individuellen Index errechnen. Wenn wir aber einen Verbraucherpreisindex haben, dann muß dieser auch fürs Rauchfangkehrergewerbe gelten, denn im Kollektivvertrag oder in anderen wichtigen Verträgen gibt es ja auch den Verbraucherpreis als Leitlinie für die Verhandlungen, und das rnuß man auch sehr deutlich herausstellen. Ich wäre nicht einmal noch darüber sehr empört, wenn man diesen Index wenigstens gewichtet hätte, nämlich nach der Bedeutung der einzelnen Positionen. Ich muß aber sagen, ich bin ein bisserl böse, daß man in so einer Art manipuliert. Mir kann ja niemand erzählen, daß jede dieser 15 Positionen, wo wir 1980 bis 1981 die Hochrechnung, dividiert durch 15, angestellt haben, gleichen Einfluß auf das Gewerbe hat. Das ist mir, verzeihen Sie den Ausdruck, in der Manipulation ein bisserl zu primitiv. Wenn man es gewichtet kann man sagen, bitte für diese Berufsgruppe wurde ein eigener Index errechnet, und ich hätte mich schon viel schwerer getan, das nachzurechnen, vor allem weil ich dann die genaue Kostenstruktur hätte kennen müssen. Ich hätte zwar auf Umwegen auch eine Kostenstruktur feststellen können, aber das wollte ich gar nicht beanspruchen. Es wird mir so einfach gemacht, denn die Erhöhung wurde schlicht und einfach ausgerechnet: addiert und dividiert durch die Anzahl der Positionen. Es war transparent und ich würde in dem Zusammenhang sagen, Kollege, die Tarife machen wir transparent; die Manipulation aber ist da ein bisserl primitiv. Vielleicht wird es, auch das gestehe ich schon manchem zu, wenn man es wieder so einfach macht, auch wieder transparent. Besonders möchte ich hervorheben, daß wir uns ja im Wirtschaftsausschuß geeinigt haben, eine gemeinsame Kommission zwischen Sozialpartner, Landtagsabgeordneten und Fachleuten zu bilden, und ich glaube, daß das wichtig ist, weil wir diesen Bereich eben neu zu ordnen haben. Einen Vorschlag, der über das Papier hinausgeht, der aber von der Arbeiterkammer angeregt und auch von der Landesinnung aufgegriffen wurde, ist die Einrichtung einer Schlichtungsstelle. Ich würde daher ersuchen, daß man über diese Schlichtungsstelle im Zuge der Beratungen in der Kommission diskutiert und sie schließlich auch etabliert, weil ich glaube, daß es sehr, sehr wichtig ist, daß diese Schlichtungsstelle von den Konsumenten und vielleicht auch von anderer Seite, wahrscheinlich ein wenig häufiger, dann zu beanspruchen ist, wenn man sich übervorteilt fühlt. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kritisiere nicht sehr gerne das Amt der NÖ Landesregierung, vor allem nicht die Mitarbeiter des Amtes der NÖ Landesregierung, aber in diesem Fall muß ich eine Ausnahme machen, keine Kritik, sondern nur eine Anmerkung. Ich glaube, daß es auch von Seiten des Amtes zu einer anderen Einstellung in diesem Bereich kommen muß. Das heißt, das Referat darf sich nicht so fühlen, als sei es eine Außenstelle der Handelskammer oder der Landesinnung. Zu diesem Eindruck mußte ich nach einem Gespräch, auch mit einem Mann aus der Arbeiterkammer, kommen, der mir sagte, daß hier sozusagen die Interventionen oder die Anfragen sehr schnell an die Innung weitergegeben werden, daß nämlich gleich telefonisch weiterverwiesen wird, ohne daß man vom Amt der NÖ Landesregierung sachlich Auskunft bekommt. Wir haben hier ja die Hoheit, und daher muß das Amt auch über das Zustandekommen von Höchsttarifen oder anderen Dingen einfach Bescheid wissen, in technischen Details vielleicht weniger. Dabei möchte ich gar nicht die gute Kooperation stören, aber sich schlicht als Außenstelle der Interessenvertretung zu fühlen, ginge denn doch zu weit! Daher würde ich bitten, daß man sich zumindest über die Grundzüge eines Tarifsystems informiert und auch bereit ist, darüber Auskunft zu geben. Es wurde hier auch das Gespräch festgehalten. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, hinsichtlich der künftigen Mitwirkung bei der Festlegung der Höchsttarife wollen wir als sozialistische Fraktion auch eine Änderung, und zwar sollen in Zukunft im Begutachtungsverf ahren auch die Gemeindevertreterverbände eingeschaltet werden, weil es ja in der Regel nicht möglich ist, daß die Gemeinden auch wirklich antworten. Das heißt, da ist erst eine Gemeinderatssitzung gewesen, dann kommt ,die Aufforderung zur Begutachtung, innerhalb dieser Frist ist aber keine Gemeinderatssitzung mehr, und die wenigsten Gemeinden reagieren. Daher, glaube ich, sollte man in der Gewerbeordnung in der Richtung eine Änderung herbeiführen, dass die Gemeindevertreterverbände im Begutachtungsverfahren dabei sind. Abschließend zum Bereich der Gebühren oder angestrebten Änderung nach einer zeitgemäßen Kehrordnung. Daß wir - ich zitiere hier wörtlich - ein System haben, das schwer durchschaubar ist, nicht nur in Niederösterreich, sondern auch in anderen Bundesländern, ist ein Faktum, und es wird die Hauptaufgabe dieser Kommission sein, ein durchschaubares System zu machen. Ich zitiere hier die Aussage des Herrn Dr. Berger, der in einem Prozeß in Neusiedl folgendes feststellte: „Ich habe mit Kollegen über die Kehrordnung gesprochen, und nicht einmal die Juristen verstehen das. Friede wird erst dann einkehren, wenn es ein klares Gesetz gibt." Ich glaube, wir sollten uns dieser Aussage vollinhaltlich anschließen, auch wenn sie auf das Burgenland bezogen war, denn in Niederösterreich sind die Tarifverhältnisse von den anderen Bundesländern nicht sehr verschieden. Nun zum zweiten Teil des Antrages, der sich mit dem energetischen und umweltschutzpolitischen Aspekt befaßt. Es erscheint unserer Auffassung nach unbedingt erforderlich, daß man hier ebenfalls über die Wärmeverluste und über die Abgaseverluste eine Verordnung herausgibt. Im übrigen haben wir ja im § 15 a-Vertrag bereits eine Regelung angenommen, nämlich daß wir etwas einführen, damit die Abgaseverluste und Wärmeverluste vermieden werden. Das haben wir im § 15 a des Vertrages über Energiefragen ja selbst akzeptiert. Das war im Jahre 1980. Warum das so wichtig ist? Weil man ja zwischen 5 bis 7,5% Energieeinsparung erreichen kann. Das ist der eine Aspekt, der auch für den Konsumenten und für die Volkswirtschaft bedeutend ist. Zum zweiten Aspekt des Umweltschutzes. Ich glaube, dieser Gedanke ist auch immer wichtiger, nämlich im Kleinbereich aktiv zu werden, weil es sehr viele Beschwerden von Bewohnern gibt, die sich gestört fühlen. Daher ist es notwendig, daß man hier auch die Abgase mißt und daß man in der ersten Stufe, das könnte ich mir vorstellen, etwa bei 16 KW Einheiten beginnt und später dann vielleicht auch in den unteren Bereichen tätig wird, weil ja wirklich dadurch eine Störung eintritt, abgesehen von der volkswirtschaftlichen Vergeudung der Energie. Wer nun diese Messungen durchführen soll, das hängt davon ab - da sind wir sicher offen -, ob der Rauchfangkehrer bereit ist, sich dieses Wissen sozusagen anzueignen. Dann kann auch er diese Messungen durchführen, aber es könnten auch andere Firmen, wie z. B. Heizungshersteller oder Firmen, die sich mit der Errichtung der Heizungsanlagen befassen, beauftragt werden. Darüber wurde noch gar nicht diskutiert. Ich möchte daher abschließend feststellen, was meiner Auffassung nach die Aufgabe dieser Kommission ist, die heute eingesetzt werden soll und die nach folgenden Überlegungen zu arbeiten hat: 1. Die Kehrperioden sind je nach Einsatzstoff an den heutigen Stand der Technik anzupassen, 2. dem energetischen und umweltschutzpolitischen Aspekt ist voll Rechnung zu tragen, 3. die Frage der Selbstreinigung ist zu überprüfen, 4. die Reinigungspflicht und die Kehrgegenstände sind genau zu definieren. Ich glaube, wenn die Kommissionen zu diesen vier Fragen Vorschläge erarbeitet, wird es in diesem Bereich zu einer Beruhigung kommen. Es wird auch im Interesse der Sicherheit, der Energie, des Umweltschutzes und letztlich, und das ist sicher eine gleichbedeutende Frage, auch im Interesse einer nicht mehr zuzunehmenden Mehrbelastung der Bevölkerung Niederösterreichs in finanzieller Hinsicht eine Besserung eingetreten. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Dkfm. Höfinger. Abg. Dkfm. HÖFINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Heute früh hat Herr Dr. Bauer im Ausschuß - ich hoffe, hier keine Verletzung der Vertraulichkeit zu begehen – die Bemerkung fallengelassen, „nur nicht zuviel ar, die Schwarzen anstreifen." Jetzt hat er es so ausgiebig getan, daß ich sagen muß, ich habe leider nicht das Glück, in meiner Verwandtschaft einen Rauchfangkehrer zu haben, daß ich so episch in die Breite, so informiert ins Detail (Abg. Kalteis: So profund!) gehen könnte und so profund - danke Kollege Kalteis - diese Materie angreifen wollte. Ich wollte eigentlich im Stil des Prof. Wallner hier heraufgehen. Wir erleben heute einen historischen Augenblick, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, denn ein Zankapfel, der seit mehr als 30 Jahren die Gemüter erhitzte, wird nunmehr durch die Vereinigung der Anträge beider Fraktionen dieses Hauses außer Streit gestellt. Ich bin mir bewußt, daß man als Sprecher, der nicht der Rauchfangkehrerinnung angehört, in einer Doppelrolle zu agieren hat und daß hier zwei Seelen in der Brust jedes Redners wohnen. Die eine Seele, die den Konsumenten verkörpert, und die andere, die dem Sprecher der Wirtschaft gilt. Ich möchte hier feststellen, eigentlich auch, um Kollegen Diettrich zu entlasten, er hat absichtlich auf eine Wortmeldung verzichtet, um hier nicht der Befangenheit geziehen zu werden und etwa pro domo zu reden, daß ich sozusagen die Schutzherrenrolle über diese kleine Berufsgruppe übernommen habe, die sehr oft im Schnittpunkt bzw. Zielpunkt der Kritik steht. Ich werde also nicht in das Meritum eingehen, möchte aber doch einige Punkte, die Herr Dr. Bauer hier angeführt hat, aus meiner Sicht kurz streifen. Er hat über die Monopolstellung und eine mögliche Aufhebung dieses Monopols gesprochen. Wir wissen auch, daß es nur mehr wenige Berufe gibt, die eine derartige Monopolstellung von der Gewerbeordnung, also vom Gesetzgeber, eingeräumt bekommen haben. Es gibt zufällig zwei schwarze Branchen, nämlich die Leichenbestattung und die Rauchfangkehrer. Das hat aber seinen guten Grund. In dem einen Fall, weil man dort den Umsatz nicht beliebig erhöhen kann, und weil andererseits ein schrankenloser Wettbewerb anstelle eines gesunden Wettbewerbes, zu dem wir uns sonst bekennen, hier eher peinliche und bedenkliche Formen annehmen müßte. Ähnlich ist es auch in der Frage der Kehrbereichseinteilung beim Rauchfangkehrerberuf, ob nicht eine Aufhebung dieser Kehrbereiche zu einer wesentlichen Verteuerung führen müßte, denn, wie wir wissen, sind dort 62% Lohnanteil. Die 22 Minuten, die das Institut für Gewerbeforschung errechnet hat, Herr Kollege Dr. Bauer, beziehen sich auf den reinen Akt am Ort. Man muß aber die Wegkeit, die Wartezeiten usw. einrechnen, und ich glaube, wenn dieser schrankenlose Wettbewerb, dieses Buhlen um des Konsumenten Gunst auch in diesem Bereich stattfinden würde, würde eine wesentliche Kostenerhöhung durch Kreuz- und Querfahrten der verschiedenen Rauchfangkehrermeister durch das Gelände, da ja keine Einteilungsund keine Rationalisierungsmöglichkeit mehr bestünde, heraufbeschworen werden. Ich glaube, daß durch die ungeheure Verantwortung, die die einzelnen Vertreter dieser Berufsgruppe auf sich nehmen, indem sie nämlich für Leben und Gesundheit der Konsumenten auch ihren guten Ruf und ihre persönliche Haftung ins Spiel bringen, diese Monopolstellung damit sehr wohl abgedeckt erscheint. Es ist mir auch von Kollegen, die aus dieser Berufsgruppe kommen, und auch von Ing. Reinbacher immer wieder gesagt worden - Herr Dr. Bauer selbst hat den Bundesinnungsmeister zitiert -, daß die Berufsgruppe selbst und auch die überwiegende Mehrzahl der Rauchfangkehrermeister sehr wohl ein hohes Interesse daran haben, daß Auswüchse und übergriffe eingedämmt werden und Außenseiter aus dieser Berufsgruppe eigentlich verschwinden müßten. Ich möchte das hier ganz deutlich sagen: Man könnte in jeder Berufsgruppe und jeder Branche schwarze Schafe suchen und anführen, um dann die gesamte Innung in Verruf zu bringen. Ich glaube also, eher sagen zu können und ich gehe nicht weiter in Einzelheiten ein, daß die Antragsteller der Volkspartei, aber auch die der sozialistischen Fraktion sehr wohl ein gemeinsames Wollen zum Ausdruck brachten, daß ein so heikles Thema, das seit Jahrzehnten immer wieder zu Polemiken, zu polemischen Handlungen in der Öffentlichkeit, in den Medien geführt hat, nun aus dem Tagesstreit herausgenommen werden sollte. Wir erwarten uns, daß dieser Antrag, der letztlich Abgeordnete, Fachleute und die Sozialpartner in all diesen Fragen zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammenführen wird, positive Auswirkungen für die Konsumenten, aber auch für die Berufsgruppe haben wird. Es wurden hier auch die Messungen der Druckwerte, (Ruf: Druckproben!) die Druckproben, angeführt. Von Kollegen Diettrich, ich möchte das nicht verhehlen, wurde mir gesagt, daß diese Messungen von der Rauchfangkehrerinnung durchgeführt werden, und ich kann sagen, daß von dort alles unternommen wird, um die jungen Berufskollegen in der Ausbildung mit Kenntnissen und Fähigkeiten so auszurüsten, daß sie tatsächlich den Anforderungen, die eine moderne Zeit an diesen Berufsstand stellt, gerecht werden können, sodaß die Umformung einer alten Zunft oder Gilde, wie Sie es ausgedrückt haben, Herr Dr. Bauer, in eine moderne, technische Gruppe, die durch Übernahme neuer Aufgaben für den Konsumenten mehr Lebensqualität, mehr Umweltqualität garantieren wird. Ich glaube, daß mit diesem heute eingebrachten gemeinsamen Antrag in letzter Konsequenz die Entwicklung auf dem Sektor der Versorgung und der technischen Bereiche, die sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch eröffnen werden, am besten garantiert erscheint. Wir geben unserer Genugtuung Ausdruck, daß es heute zu dieser gemeinsamen Kundgebung kommen konnte. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. KRENN: Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Koczur, die Verhandlungen zur Zahl 438 einzuleiten. Berichterstatter Abg. KOCZUR: Hoher Landtag! Ich habe namens des Landwirtschaftsausschusses zur Zahl 438 zu berichten. Es handelt sich hier um den Entwurf des Niederösterreichischen Höhlenschutzgesetzes. Durch Artikel IX der Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1974 wurde der Artikel I des Naturhöhlengesetzes, der als Verfassungsbestimmung für Angelegenheiten der Naturhöhlen die Bundeskompetenz festlegte, mit Wirkung vom 1. Jänner 1975 aufgehoben. In sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Verfassungs-ubergangsgesetzes in der derzeitigen Fassung ist damit die Kompetenz für Angelegenheiten der Naturhöhlen in Gesetzgebung und Vollziehung auf die Länder übergegangen. Damit galt zunächst auch im Bundesland Niederösterreich das Naturhöhlengesetz mit Ausnahme des Artikels I als Landesgesetz weiter. Auf Grund der Rechtsbereinigung in Niederösterreich ist es aber notwendig, nun für diese Materie eine landesgesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Kontinuität des Naturhöhlen- bzw. Höhlenschutzes in Niederösterreich unter Verwendung aller bisherigen auf diesem Gebiete gewonnenen praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse einer zeitgemäßen und Ökonomischen Verwaltung sichert. Diesem Erfordernis trug die Vorlage der Landesregierung betreffend einen Gesetzesentwurf über den Schutz der Höhlen Rechnung, welche eine umfassende Diskussion im Landwirtschaftsausschuß einleitete und zur Einsetzung eines Unterausschusses führte. Da es nicht möglich war, die Ausschußberatungen so rechtzeitig abzuschließen, daß der Hohe Landtag die landesgesetzliche Regelung noch vor Ablauf der vorgesehenen Frist 30. Juni 1982 treffen konnte, und damit die Bestimmungen über den Höhlenschutz außer Kraft getreten wären, mußte zwischenzeitlich eine Änderung des NÖ Rechtsbereinigungsgesetzes durch das Hohe Haus erfolgen. Das Ergebnis der laufenden Ausschußberatungen wurde schließlich in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 6. Juli 1982 vorgelegt und als gemeinsamer Antrag der Abgeordneten Stangl und Schober auf Abänderung der genannten Vorlage der Landesregierung nunmehr dem Hohen Landtag zur Beschlußfassung weitergeleitet. Das vorliegende NÖ Höhlenschutzgesetz regelt in 15 Paragraphen diese wichtige Materie, wobei es in den Beratungen unter anderem um eine umfassende Definition des Begriffes „Höhle" sowie eine möglichst unbürokratische Verfahrensform bei der Feststellung ging, ob es sich um eine unterirdische Hohlform oder eine Naturerscheinung handelt, die im öffentlichen Interesse vor Zerstörung oder Beeinträchtigung bewahrt werden soll. Der vorliegende Entwurf hat diesem Erfordernis Rechnung getragen und darüber hinaus den bisherigen Umfang des Begriffes „Höhle" durch Festlegung eines Größenkriteriums sowie durch die Ausnahme der Hohlräume von Kohlenwasserstoffträgern eingeschränkt. Außerdem wird im Gesetz die Frage der Entschädigung und Einlösung, die Mitwirkung der Organe der Bundesgendarmerie bei der Vollziehung sowie in Anlehnung an das NÖ Naturschutzgesetz die Mitwirkung sonstiger Organe geregelt. Das Gesetz fixiert die zuständigen Behörden und das erforderliche Verfahren und enthält auch allfällige Strafsanktionen sowie die Anwendung besonderer Maßnahmen überall dort, wo erlassenen Verordnungen oder Bescheiden zuwidergehandelt wurde. Ich darf daher namens des Landwirtschaftsausschusses folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf über den Schutz von Höhlen (NÖ Höhlenschutzgesetz) wird in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung genehmigt, 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte und Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT REITER: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Landwirtschaftsausschuß): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Wilfing die Verhandlungen zur Zahl 457 einzuleiten. Berichterstatter Abg. WILFING: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Vorlage Landtagszahl 457 darf ich folgendes berichten: Für den vorliegenden Gesetzesentwurf ist die Zuständigkeit des Landes gemäß Artikel 15 B-VG gegeben, zumal es sich nicht um eine Ausführungsgesetzgebung im Sinne des Artikels 12 B-VG zum Landwirtschaftsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 299/1976 in der derzeit geltenden Fassung, handelt. Nach den Bestimmungen des am 22. Dezember 1976 beschlossenen und am 12. September 1978 und am 12. September 1980 novellierten NÖ Landwirtschaftsgesetzes ist das Land Niederösterreich als Träger von Privatrechten verpflichtet, durch Förderungsmaßnahmen beizutragen, den Bestand und eine zeitgemäße Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich, insbesondere in ihren Formen der Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, zum Wohle der Allgemeinheit zu sichern. Soweit dies zur Durchführung einzelner Förderungsmaßnahmen erforderlich ist, hat die Landesregierung Richtlinien zu erlassen, welche gemäß 5 6 Abs. 3 in den Amtlichen Nachrichten der Landesregierung zu verlautbaren sind. Durch die Veröffentlichung in den Amtlichen Nachrichten wird jedoch nicht jener Personenkreis angesprochen, für den die Förderungsmaßnahmen bestimmt sind. Es erfolgte deshalb die Information hierüber im Wege der Bezirks-Bauernkammern. Dieses Informationsangebot wurde nunmehr zusätzlich durch die Auflage der Broschüre „Die grüne Förderung" verbessert, die über die Gemeinden, Bezirks-Bauernkammern und politischen Organisationen zur Verteilung gelangt. Es wurde daher das Begutachtungsverfahren über eine Änderung des NÖ Landwirtschaftsgesetzes durch ersatzlose Streichung der Bestimmung über die Veröffentlichung der Förderungsrichtlinien in den Amtlichen Nachrichten eingeleitet. Im Zuge der abgegebenen Stellungnahmen wurde der Wunsch geäußert, daß neben der Förderungsbroschüre noch eine Information durch Medien erfolgen soll. Es war nicht beabsichtigt, durch den Entfall der Veröffentlichung in den Amtlichen Nachrichten das Informationsangebot zu verringern, sondern es sollte durch Aussendung einer Kurzfassung Gewähr gegeben sein, daß jeder bäuerliche Betrieb die Unterlagen auch erhält. Es wurde daher erwogen, ob nicht eine Verlautbarung im offiziellen Organ der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer als der gesetzlichen Interessensvertretung zielführender wäre, da diese Zeitung jeder bäuerliche Betrieb erhält und somit eine Information im höchstmöglichen Ausmaß gegeben wäre. Dagegen wurde seitens des Verfassungsdienstes eingewendet, daß die Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer gesetzlich verpflichtet werden müßte, die Richtlinien zu verlautbaren, wobei das Problem auftaucht, ob die ,Verlautbarung gegen Ersatz der Kosten durchzuführen wäre. Auch müßte klargestellt werden, daß die Verlautbarung nicht im autonomen, sondern im übertragenen Bereich des Selbstverwaltungskörpers vorzunehmen ist. Vom Verfassungsdienst wurde daher angeregt, entweder § 6 Abs. 3 entfallen zu lassen und die Förderungsrichtlinien de facto im offiziellen Organ der Niederösterreichischen LandesLandwirtschaftskammer zu verlautbaren oder die allgemeine Formulierung für die Verpflichtung zur Verlautbarung zu wählen. Eine Erhöhung des Sach- und Personalaufwandes des Landes entsteht durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Im einzelnen wird bemerkt: Zu § 6 Abs. 3: Da nicht gedacht ist, durch einen Entfall der Veröffentlichung in den Amtlichen Nachrichten das Informationsangebot zu verringern, wurde Abstand genommen, den bisherigen § 6 Abs. 3 ersatzlos zu streichen. Vielmehr soll durch die novellierte Bestimmung die Möglichkeit eingeräumt werden, den in Frage kommenden Personenkreis durch die jeweils geeignetsten Aufklärungsmaßnahmen über die vielfältigen Förderungsmöglichkeiten in Kenntnis zu setzen, sodaß dadurch eine ausreichende Information erzielt wird. Es erscheint somit die zwingende Bestimmung über die Veröffentlichung der Förderungsrichtlinien in den Amtlichen Nachrichten der Landesregierung unentbehrlich. Der Landwirtschaftsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 6. Juli mit der Vorlage beschäftigt und ich darf namens des Landwirtschaftsausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend den Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Landwirtschaftsgesetz geändert wird, folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das NÖ Landwirtschaftsgesetz geändert wird, wird genehmigt. 2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen." Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen. Ich ersuche den Herrn Abg. Rupp die Verhandlungen zur Zahl 462 einzuleiten. Berichterstatter Abg. RUPP: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat gemäß § 118 der Niederösterreichischen Landarbeitsordnung 1973, LGBI. 9020, alljährlich über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Landesregierung einen Bericht zu erstatten. Diese hat den Bericht dem Landtag vorzulegen. Im Jahre 1981 wurde die Tätigkeit der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen der Niederösterreichischen Landarbeitsordnung 1973 fortgesetzt. Wie schon in den Vorjahren lag auch im Berichtsjahr der Schwerpunkt der Kontrolle bei den Lehrbetrieben, also zumeist bäuerlichen Betrieben, und Dienstnehmerbetrieben, also hauptsächlich Guts-, Forst-, Genossenschafts- und Gärtnerbetrieben. In Zusammenarbeit mit den anderen für die Unfallverhütung maßgeblichen Institutionen, Interessensvertretungen, Sozialversicherungsträger und dergleichen wurde durch Koordination der Arbeitsprogramme versucht, eine größtmögliche Breitenwirkung zu erreichen. Es soll aber herausgestellt werden, daß durch die abnehmende Zahl der in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Personen die Sicherheit am Arbeitsplatz an Bedeutung gewinnt. Nach einem Arbeitsunfall ist neben dem persönlichen Leid vielfach auch die Existenz eines Betriebes gefährdet. Daraus ist ersichtlich, daß die Tätigkeit der Land- und Forstwirtschaftsinspektion stets aktuell ist. Die sinkenden Unfallszahlen der letzten Jahre können als Erfolg aller mit der Arbeitssicherheit befaßten Stellen gewertet werden und dies trotz steigender Mechanisierung. Darum möchte ich namens des Landwirtschaftsausschusses über den Bericht der Landesregierung betreffend die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Jahre 1981 den Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Jahre 1981 wird zur Kenntnis genommen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen. PRÄSIDENT REITER: Zum Worte ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Landwirtschaftsausschusses): Einstimmig angenommen. Gemäß Artikel 52 Abs. 3 der Niederösterreichischen Landesverfassung 1979 obliegt es dem Landtag, den Vorstand des Kontrollamtes für das Land Niederösterreich abzuberufen und zu bestellen. Herr Kontrollamtsdirektor Wirkl. Hofrat Mag. Walter Lauermann hat mich mit Schreiben vom 27. Mai 1982 ersucht, ihn von seiner Funktion als Vorstand des Kontrollamtes mit 1. September 1982 abzuberufen. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen. Aus diesem Anlaß spreche ich Herrn Mag. Lauermann im Namen des Landtages Dank und Anerkennung aus. Mit Schreiben vom 2. Juni 1982 hat der Obmann des Finanzkontrollausschusses Herrn Oberregierungsrat Mag. Valerian Gromaczkiewicz zum Vorstand des Kontrollamtes mit Wirkung vom 1. September 1982 vorgeschlagen. Die Abgeordneten Stangl, Bernkopf, Krendl, Kautz, Keusch und Wagner hingegen beantragen, Herrn Oberregierungsrat Dr. Gunther Fitz zum Vorstand des Kontrollamtes zu bestellen. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Stangl. Abg. STANGL: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Unter dem ursprünglichen Tagesordnungspunkt 2 - ich habe leider nicht nachgezählt, welche Ordnungszahl dieser Tagesordnungspunkt jetzt hat - ist, wie der Herr Präsident ausgeführt hat, in zwei Fällen zu entscheiden. Die eine Entscheidung, welche das Ersuchen des Wirkl. Hofrat Lauermann um seine Abberufung als Vorstand des Kontrollamtes betrifft, eine Funktion, die er über acht Jahre ausfüllte, ist vom Niederösterreichischen Landtag bereits getroffen. Lassen Sie mich in diesem Rahmen doch einige Worte über die Tätigkeit dieses Beamten sagen. Mit Hofrat Lauermann wurde eigentlich zum ersten Mal ein A-Beamter zum Vorstand des Kontrollamtes bzw. wie es nach der alten Verfassung hieß, zum Kontrollamtsdirektor ernannt. Ich durfte persönlich die Arbeit nun des dritten Kontrollamtsdirektors bzw. Vorstand des Kontrollamtes mitbeurteilen und glaube deshalb, daß mit Hofrat Lauermann eigentlich ein neuer Stil im Kontrollamt eingezogen ist. Seine gediegene Ausbildung, seine Erfahrungen in verschiedenen Abteilungen des Landesdienstes stellte er ganz in den Dienst der Erfüllung seiner schweren und - man muss das auch einmal offen sagen – von verschiedenen Stellen nicht immer anerkannten Tätigkeit. Ausbildung und Erfahrung, glaube ich, wären zu wenig gewesen. Seine Persönlichkeit und seine Charaktereigenschaften haben ebenfalls mitgeholfen, diese hervorragenden Leistungen abzurunden. Offenheit, Lauterkeit und auch ein hohes Maß an Pflichtbewußtsein haben seine berufliche Arbeit mitgeformt. Mit Hofrat Lauermann verliert das Kontrollamt und damit auch der Landesdienst nach unserer Meinung einen Menschen, welcher vielen als Vorbild dienen kann und dessen Namen wir mit Respekt und Hochachtung nennen werden. Namens der sozialistischen Fraktion im Finanzkontrollausschuß und namens des sozialistischen Landtagsklubs darf ich für die objektiv geleistete Arbeit in voller Aufrichtigkeit danken und ihm und seiner geschätzten Gattin viele Jahre in Gesundheit und Zufriedenheit im Ruhestand wünschen. (Beifall im Hause.) Der zweite Teil, zu dem ich mich eigentlich zu Wort gemeldet habe, sieht die Ernennung eines neuen Vorstandes des Kontrollamtes vor. Gestatten Sie mir einige Bemerkungen und ich hoffe, daß ich sie ohne Emotionen vortragen kann. (Abg. Kurzbauer: Wir auch!) Es ist mir nicht sehr entscheidend, möchte ich den werten Zwischenrufern sagen, ob es ihnen angenehm ist oder nicht. Über die parlamentarische Kontrolle der Vollziehung von seiten der Gesetzgebung, glaube ich, gibt es in einem demokratischen Forum keine grundsätzlichen Auffassungsdifferenzen. Anders wird es jedoch in der praktischen Realität. Die Mehrheitspartei dieses Hauses hat sich seit der Abberufung des damaligen Obmannes des Finanzkontrollausschusses, Abgeordneten Willi Sigmund – der Anlaß war damals der Vorschlag, das Müllner-Imperium NEWAGNIOGAS zu überprüfen - immer wieder gewehrt und ihre Mandatsüberzahl ausgenützt, der Minderheit diese Funktion nicht zuzugestehen. In dieser Frage scheint mir aber, wenn ich die Forderungen der niederösterreichischen Nationalräte im Parlament betrachte und ein Sinnbild aus der Mythologie gebrauche, ein Januskopf innerhalb der Österreichischen Volkspartei zu herrschen oder, um in die Neuzeit zu gehen und einen Titel Nestroys zu nennen, können Sie sich hier mit dem „Zerrissenen" vergleichen. Nur haben Sie in diesem Zusammenhang, um beim „Zerrissenen" zu bleiben, kein zerrissenes Gefühl mit dem Geld, sondern ein zerrissenes Gemüt mit dem Wollen. Ich habe schon erwähnt, während Ihre niederösterreichischen Abgeordneten zum Nationalrat immer wieder die Ansicht vertreten, die wir auch hier als Minderheit vertreten, vertreten dieselben niederösterreichischen Nationalräte der ÖVP in ihren Parteigremien gerade das Gegenteil, nämlich die Minderheit nicht mit der Funktion des Obmannes des Kontrollausschusses zu betrauen. In den Bundesländern, wo Sie keine Mehrheit haben, dort vertreten Sie das Gegenteil. Ich denke nur an die Verhandlungen über die burgenländische Landesverfassung. Dort ist es sogar in der Verfassung verankert, daß die zweitstärkste Partei den Obmann des Kontrollausschusses, also den Obmann der Kontrollinstanz, selbst stellt. Na ja, ich könnte jetzt auch den Lips aus dem „Zerrissenen" zitieren und Sie könnten mit ihm wirklich singen: „Meiner Seel, es ist ein fürchterliches Gefühl, wenn man selber nicht weiß, was man will." (Abg. ing. Kellner: Wir wissen es schon!) Es scheint so, daß Sie es zwar wissen, aber immer so auslegen, wie es gerade recht ist. Lassen Sie mich doch eine Bemerkung erwähnen, die Sie immer wieder gebrauchen und die in Wirklichkeit nach der Landesverfassung nicht stimmt, wenn Sie den § 52 lesen. Sie sagen, die Kontrolltätigkeit sei sowieso beeinflußt von der jeweiligen Parität, weil sie von der Stimmenanzahl im Finanzkontrollausschuß abhängig ist. Wenn Sie sich aber die Aufgaben, die Rechte usw. des Obmannes des Finanzkontrollausschusses ansehen, dann werden Sie bemerken, daß hier die Parität nicht gegeben ist, weil besondere Aufgaben – mit Recht, wenn ich es aus der Praxis betrachte - dem Obmann übertragen sind. Nun einige Bemerkungen zur heutigen Bestellung des Vorstandes. Der Vorstand des Kontrollamtes ist der einzige Beamte, welcher vom Landtag gewählt wird. Das hat natürlich vom Verfassungsgesetzgeber her seinen besonderen Grund. Er soll in seiner Tätigkeit unabhängig von der Vollziehung bzw. von der Verwaltung sein. Aber wenn ich mir zum Beispiel vorstelle, daß selbst in der Verwaltung bei Bestellung von leitenden Beamten, die nicht durch den Landtag gewählt werden, vor der Ernennung dieser Beamten Gespräche mit dem betroffenen Ressortleiter bzw. Regierungsmitglied stattfinden, dann ist es bitte sehr sonderbar, daß die sozialistische Fraktion erst durch die Einladung zur heutigen Sitzung erfahren hat, daß Herr Oberregierungsrat Gromaczkiewicz nominiert wurde, da bei dieser Einladung unter Tagesordnungspunkt 2 dieser Name das erste Mal als zukünftiger Vorstand des Kontrollamtes aufscheint. Ich glaube, hier kann man nicht nur von einer Brüskierung reden, ich finde das kennzeichnend für die geistige Haltung der rechten Seite dieses Hauses, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich habe vor einigen Monaten ein Buch gelesen, das sich mit den Auswüchsen der autoritären Gesellschaft, auch in der Demokratie, beschäftigt. In diesem Zusammenhang, wenn es auch nicht wortwörtlich ist, ist mir folgender Satz eingefallen: „Der Eintritt zu den bürokratischen Spitzenpositionen wird von der Qualifikation abhängig gemacht, die von der beherrschenden Partei interpretiert und dekretiert wird." In diesem Fall, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, trifft diese Aussage in diesem Buch besonders zu. Bitte fassen Sie das nicht falsch auf, es ist kein Gekränktsein von uns. Ich möchte mich auch mit der Person, welche vorgeschlagen wird, dieses Amt zu bekleiden, nicht beschäftigen, weil ich es ablehne, im Vorhinein zu qualifizieren. Es geht uns hier um eine grundsätzliche überlegung und diese grundsätzliche tfberlegung wäre doch, dass man auch diese Position nicht nur nach der Qualifikation der herrschenden Mehrheit besetzt, sondern auch Rücksicht nimmt auf die mitkontrollierende Minderheit. Ich möchte in diesem Zusammenhang überhaupt etwas feststellen und würde die Mitglieder des Rechts- und Verfassungsausschusses bitten, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Ich glaube, uns ist in diesem Zusammenhang geschäftsordnungsmäßig etwas passiert, denn wenn ich jetzt genau schaue, wären drei Möglichkeiten vorhanden, einen Vorstand für das Kontrollamt zu bestellen. Die Ernennung und die Wahl wird in der Landesverfassung klar getrennt unterschieden. Im § 26 der Geschäftsordnung jedoch haben wir über Ernennungen keinerlei Anhaltspunkte. Ich weiß schon, daß die heutige Art, wo man Ernennung und Wahl in der Vorgangsweise gleichstellt, gangbar ist. Es wären aber auch andere Möglichkeiten denkbar, worüber ein Gespräch zwischen den Parteien stattfinden könnte, wie es in der Vergangenheit nach der alten Geschäftsordnung möglich war. Zu überlegen möchte ich auch noch geben, da der Stellvertreter des Vorstandes im Verhinderungsfall die Agenden des Vorstandes übernimmt, ob man bei einer eventuellen Änderung nicht auch den Stellvertreter durch den Landtag ernennen soll, denn er sollte dieselbe Unabhängigkeit haben wie der Vorstand selbst, weil er ja im Verhinderungsfall, wie schon erwähnt, diese Aufgaben zu erfüllen hat. Ich sage noch einmal, wir haben grundsätzlich andere Vorstellungen und deswegen haben wir Herrn Oberregierungsrat Fitz für diese Funktion vorgeschlagen. Für uns Sozialisten ist die Kontrolle der Vollziehung nicht auf Kritik und Konfrontation konzipiert und ist keine -- bitte das ausdrücklich in diesem Haus zur Kenntnis zu nehmen - Munitionsbeschaffung für eventuelle politische Auseinandersetzungen, sondern der echte Auftrag des Gesetzgebers und damit des Wählers soll erfüllt werden, Unzulänglichkeiten, manchmal auch Selbstherrlichkeiten aufzuzeigen und damit zu garantieren, daß die Mittel an Abgaben und Beiträgen, die der Bürger aufbringt, zur Erhaltung und Gestaltung seines Lebens verwendet werden und zwar in Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Bitte, noch einmal: Nicht eine Qualifikation der Personen ist es, sondern eine grundsätzliche Auseinandersetzung, daß die Minderheit eben auch einen Beamten ihres Vertrauens in diesem Kontrollamt in führender Tätigkeit bestellt sehen will. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Buchinger. Abg. BUCHINGER: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorerst einige Feststellungen zu den Ausführungen des Kollegen Stangl und zu den Einrichtungen des Kontrollamtes. Du hast erklärt, dass Du der Meinung bist - das war ja nicht zum ersten Mal -, daß die zweitstärkste Partei hier einen Obmann erhalten soll, wie das vielleicht in anderen Bundesländern der Fall ist, und hast gesagt, Parität ist nicht gegeben. Dazu darf ich doch feststellen, daß Partität gegeben ist (Abg. Stangl: Ist derzeit nicht gegeben!) und daß es bei allen Beschlüssen, solange ich selbst dem Kontrollausschuß angehöre, und in den acht Jahren, wo ich dem Kontrollausschuß vorstehe, ausschließlich Einstimmigkeit gegeben hat. Es geht ja auch nur so. Im großen und ganzen, glaube ich, gab es auch keine Differenzen, was den Kontrollplan und all diese Dinge betroffen hat. Ich glaube, daß hier das Mitspracherecht und das Kontrollrecht der zweitstärksten Partei genau so gegeben ist wie das der stärksten Partei in diesem Land. Und nun, was das Personal bzw. die Verfahrensweise betrifft. Ich bin vom Präsidenten des Landtages angeschrieben worden und ich habe - das war selbstverständlich für mich - beantragt, den bisherigen Stellvertreter des Kontrollamtsdirektors zum Vorstand des Kontrollamtes zu bestellen. Ich war mir, als ich den Antrag stellte, nicht bewußt, wie die weitere Verfahrensweise vor sich geht. Du hast ja selbst gesagt, es könnten mehrere Arten sein, und ich darf daran erinnern, daß beim letzten Mal noch der Verfassungsausschuß diese Angelegenheit behandelt hat. Ich habe seinerzeit angenommen, dass auch diesmal noch ein Ausschuß befaßt wird. Der Herr Präsident hat hier einen anderen Weg gewählt, der wie ich glaube, völlig legal ist, der ihm zusteht bzw. auf Grund der neuen Verfassung vorgesehen ist. Und das war vielleicht der Grund, daß keine Diskussion mehr über die Person stattgefunden hat, wie das beim letzten Mal noch im Verfassungsausschuß der Fall gewesen ist. Was die Ernennungen betrifft, glaube ich, wenn Du gerade heute dem Kontrollamtsdirektor - ich werde das dann auch noch tun - gedankt und die volle Anerkennung ausgesprochen hast, ist das für uns erfreulich, denn ich darf zurückerinnern, daß auch damals die SPO-Fraktion nicht zugestimmt hat. Wenn heute so lobende Worte hier gefallen sind, ist es glaube ich ein Beweis, daß wir von Seiten der Volkspartei damals einen guten Vorschlag gemacht haben. Und ich glaube auch, daß dieser Vorschlag, der von mir erstattet wird, sicherlich ein guter ist, weil sich der Betreffende durch einige Zeit bereits im Kontrollamt eingearbeitet hat und es von keiner Seite Klagen gegeben hat. Das also zu Deinen Feststellungen. Ich darf aber auch die Gelegenheit zum Anlaß nehmen, namens der ÖVP-Fraktion des Landtages und namens des gesamten Kontrollausschusses - ich habe das schon bei unserer gestrigen letzten Sitzung getan – auch dem scheidenden Kontrollamtsdirektor ein herzliches Dankeschön zu sagen für die Tätigkeit und für die Arbeit, die er in diesen acht Jahren, die er als Vorstand des Kontrollamtes tätig war, geleistet hat. Wir haben ja fast zur selben Zeit den Dienst angetreten und ich glaube, er hat sich bemüht, unparteiisch sein Amt zu führen. Er hat seinen verfassungsmäßigen Auftrag, nämlich den Finanzkontrollausschuß zu unterstützen, die entsprechenden Unterlagen zu erarbeiten, die entsprechenden Kontrollen vorzubereiten und durchzuführen, wie ich glaube in mustergültiger Weise durchgeführt und ich darf ihm ein herzliches Dankeschön namens der ÖVP-Fraktion des Landtages sagen. (Lebhafter Beifall bei der ÖVP.) Ich darf ihm persönlich ebenfalls herzlich danken für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, die es zwischen mir und ihm gegeben hat. Ich glaube, nicht zuletzt durch seine Tätigkeit sind der Kontrollausschuß und das Kontrollamt in den vergangenen acht Jahren aufgewertet worden, auch dadurch bedingt, daß ein langjähriger Wunsch erfüllt wurde, das Kontrollamt mit nicht nur einem A-Beamten, sondern mit drei A-Beamten zu besetzen. In der neuen Landesverfassung wurde dem Kontrollamt bzw. dem Kontrollausschuß ein entsprechender Platz eingeräumt. Nochmals mein herzlicher persönlicher Dank und ich darf ebenfalls für die Pension alles Gute wünschen, mögen es noch viele Jahrzehnte voller Glück werden. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Meine Damen und Herren! Nachdem es hier geschäftsordnungsmäßig verschiedene Auffassungen gibt, darf ich darauf hinweisen, daß im Artikel 52 unserer Landesverfassung im Absatz 3 ausdrücklich steht, der Vorstand des Kontrollamtes wird vom Landtag bestellt. Im § 26 unserer Geschäftsordnung ist kein Punkt enthalten, daß diese Bestellung in einen Ausschuss kommt. Ich habe daher, unmittelbar der Verfassung Rechnung tragend, den Obmann des Kontrollausschusses ersucht, mir einen Vorschlag zu unterbreiten. Das ist geschehen und ich habe nach reiflicher Prüfung, Überlegung und Beratung, auch mit dem Landtagsdirektor, die Meinung vertreten, daß dieser Weg keine Verfassungswidrigkeit oder Abweichung von der Geschäftsordnung darstellt. Es liegt keine Wortmeldung vor. (Nach Abstimmung über den Antrag des Abg. Stangl und Genossen): Abgelehnt. (Nach Abstimmung über den Vorschlag des Obmannes des Finanzkontrollausschusses, Abg. Buchinger): Mit Mehrheit angenommen. Damit ist Herr Oberregierungsrat Mag. Valerian Gromaczkiewicz mit 1. 9. 1982 zum Vorstand des Kontrollamtes bestellt. (Beifall bei der OVP. - Präsident Reiter übergibt Wirkl. Hofrat Mag. Lauermann ein Dank- und Anerkennungsdekret und Oberregierungsrat Mag. Gromaczkiewicz das Bestellungsdekret. - Beifall im Hause.) Ich ersuche den Herrn Abg. Fux, die Verhandlungen zur Zahl 442 einzuleiten. Abg. FUX: Hoher Landtag! Namens des Finanzausschusses berichte ich über die Landtagszahl 442 betreffend Initiative zur Aufhebung des NÖ Landesumlagengesetzes 1974. 121 niederösterreichische Gemeinden haben bis zum 2. April 1982 gemäß 24 des NÖ Initiativ- und Einspruchsgesetzes, Landesgesetzblatt 0060-0, aufgrund wortgleicher Gemeinderatsbeschlüsse den Antrag auf Ausübung des Initiativrechtes gemäß Artikel 26 der NÖ Landesverfassung 1979 gestellt. Diese Anträge haben folgenden Wortlaut: „Gemäß Artikel 26 der NÖ Landesverfassung 1979, Landesgesetzblatt 0001, in Verbindung mit 24 des NÖ Initiativ- und Einspruchsgesetzes, Landesgesetzblatt 0060, stellt die Gemeinde den Antrag, das NÖ Landesumlagengesetz 1974, Landesgesetzblatt 3200, mit Ende des Jahres 1982 ersatzlos aufzuheben." Die Anträge werden folgendermaßen begründet: „Das Bundesverfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948 über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften (FinanzVerfassungsgesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 45/1948), enthält in seinem die Paragraphen 2-4 umfassenden Abschnitt I Finanzausgleich die Grundzüge für die Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgabenerträge zwischen Bund, den Ländern und den Gemeinden. § 3 Abs. 2 des FinanzVerfassungsgesetzes 1948 räumt den Ländern das Recht ein, durch Landesgesetz ihren durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die Städte mit eigenem Statut, die Gemeinden oder gegebenenfalls die Gemeindeverbände umzulegen. Diese Gesetzesbestimmung wurde mit 21 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 2/1967, dahingehend novelliert, daß die Länder berechtigt sind, für die Zeit vom 1. Jänner 1967 an auch ohne Zutreffen der Voraussetzungen des 3 Abs. 2, 1. Satz, Finanzverfassungsgesetz 1948, von den Städten mit eigenem Statut, den Gemeinden oder gegebenenfalls den Gemeindeverbänden eine Umlage zu erheben. Demgegenüber bestimmt der Q 4 des Finanzverfassungsgesetzes 1948, daß die in den §§ 2 und 3 vorgesehene Regelung in Übereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung zu erfolgen und darauf Bedacht zu nehmen hat, daß die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden. (Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.) Durch das geltende Finanzausgleichsgesetz 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 673/1978, wird die Obergrenze der Landesumlage mit 10,5 v.H. der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben fixiert. Der Landesgesetzgeber schöpft mit dem Niederösterreichischen Landesumlagengesetz 1974, Landesgesetzblatt 3200, zuletzt rückwirkend mit 1. Jänner 1979 geändert, die durch das Finanzausgleichsgesetz 1979 eingeräumte Obergrenze von 10,5 v. H. an ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteilen voll aus. Die Einnahmen des Landes Niederösterreich aus dem Titel Landesumlage betrugen nach dem Rechnungsabschluß 1979 S 413,998.000,- und wurden im Voranschlag für das Jahr 1981 mit S 468,000.000,- veranschlagt. Die erste Durchrechnung zum Finanzausgleich 1981 ergibt sogar eine Gesamtsumme von S 487,884.194,-. Wie eine Erhebung der Gemeindeabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ergab, haben die niederösterreichischen Gemeinden mit Ende des Jahres 1980 einen Schuldenstand in der Höhe von rund 14,9 Milliarden Schilling ausgewiesen. Die Gemeinden Niederösterreichs leisteten im Jahre 1980 einen Schuldendienst (Kapitaltilgung samt Zinsendienst) in der Höhe von rund 1,7 Milliarden. Der Schuldendienst betrug daher im Jahre 1980 28 % der Steuereinnahmen. Die antragstellende Gemeinde ist daher der Meinung, daß unter Hinweis auf § 4 des FinanzVerfassungsgesetzes 1948 die Grenzen der Leistungsfähigkeit der niederösterreichischen Gemeinden bereits überschritten wurden. Unter Berücksichtigung der oben angeführten Bestimmung des FinanzVerfassungsgesetzes 1948 wäre es daher erforderlich, dass das Land Niederösterreich von der Einhebung der Landesumlage absieht und das Landesumlagengesetz 1974 zum ehestmöglichen Zeitpunkt, spätestens Ende des Jahres 1982, ersatzlos aufhebt." Die Landeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 2. April 1982 gemäß § 26 des NÖ Initiativ- und Einspruchsgesetzes beschlossen, daß eine Initiative im Sinne des Art. 26 der Niederösterreichischen Landesverfassung 1979 vorliegt. Diese Initiative wurde von der Landes-Wahlbehörde gemäß § 27 Abs. 1 der Landesregierung übermittelt. Die Landesregierung hat die oben angeführte Initiative dem Landtag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt. Im Finanzausschuß und im Unterausschuß, der eingesetzt wurde, gab es über die Vorgangsweise, der Initiative der Gemeinden Rechnung zu tragen, keine einhellige Meinung. Die Abgeordneten Icha, Fux, Haufek, Krenn, Lechner, Reixenartner, Slawik und Stangl, haben gemäß § 29 der Landtagsgeschäftsordnung einen Antrag betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Landesumlage, Landtagszahl 442, gestellt. In der Begründung wird zum Ausdruck gebracht, dass die gefertigten Abgeordneten der Ansicht sind, daß das Begehren auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinden gerechtfertigt ist. Im Gesetzentwurf selbst wird beantragt, daß im § 5 des Landesumlagengesetzes die Jahreszahl 1984 auf 1982 zu ändern wäre. Damit wäre das Landesumlagengesetz mit 31. 12. 1982 außer Kraft getreten. Dieser Antrag hat nur die Zustimmung der sozialistischen Ausschußmitglieder erhalten und war damit abgelehnt. Die 28 Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei haben ihrerseits einen Antrag eingebracht, welcher mit den Stimmen der ÖVP-Ausschußmitglieder auch genehmigt wurde. In der Antragsbegriindung dieses Antrages heißt es: (Zweiter Präsident Pospischil übernimmt den Vorsitz.) „Nachdem die Länder aufgrund der Finanzausgleichsverhandlungen 1979 auf zwei Prozentpunkte der Landesumlage zugunsten der Gemeinden verzichtet hatten, wurde vereinbart, daß während der kommenden Finanzausgleichsperiode Verhandlungen mit dem Ziel einer Beseitigung der Landesumlage gegen vollen Ersatz für die Länder geführt werden. Diese Verhandlungen haben bisher im Hinblick auf die gegensätzlichen Meinungen der Gebietskörperschaften zu keinem Ergebnis geführt. Nunmehr hat die NÖ Landesregierung dem Landtag gemäß § 27 Abs. 1 des NÖ Initiativ- und Einspruchsgesetzes die Initiative von 121 NÖ Gemeinden vorgelegt, in welcher das Begehren gestellt wird, das NÖ Landesumlagegesetz 1974 mit Ende des Jahres 1982 ersatzlos aufzuheben. Das Interesse der Gemeinden an einer Aufhebung der Landesumlage ist grundsätzlich zu verstehen. Das Bundesland Niederösterreich hat zugunsten der Gemeinden im Gesetz über die Landesumlage bereits eine Regelung getroffen, daß die Landesumlage ausschließlich für die Förderung von Aufgaben der Gemeinden zu verwenden ist. Bei einem Entfall der Landesumlage würden dem Land die Mittel fehlen, um dieser im Landesumlagegesetz im Interesse der Gemeinden festgesetzten Aufgabe nachzukommen. Der Entfall der Landesumlage setzt daher voraus, daß den Ländern dafür ein entsprechender Ersatz geleistet wird. Es wäre nunmehr die Aufgabe des Bundesministers für Finanzen, die anläßlich der Verhandlungen zum Finanzausgleich 1979 vereinbarten und ins Stocken geratenen Verhandlungen über die Abschaffung der Landesumlage wieder voranzutreiben. Wenn die Verhandlungen zu einem positiven Abschluss geführt werden, könnte umgehend die Landesumlage aufgehoben werden." Das war die Antragsbegründung und ich darf nunmehr namens des Finanzausschusses folgenden Antrag stellen (liest): „Antrag des Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Initiative im Sinne des Art. 26 NÖ LV 1979. Die Initiative beinhaltet das Verlangen, das NÖ Landesumlagegesetz 1974 aufzuheben. Der Hohe Landtag wolle beschließen: 1. Dem Verlangen wird nicht stattgegeben. 2. Der gemäß § 29 LGO gestellte Antrag der Abgeordneten Ing. Kellner, Reiter, Romeder, Amon, Anzenberger, Auer, Dr. Bernau, Buchinger, Diettrich, Fidesser, Mag. Freibauer, Dkfm. Höfinger, Kurzbauer, Hiller, Lusetzky, Dipl.-Ing. Molzer, Rabl, Reischer, Rozum, Rupp, Ing. Schober, Schwarzböck, Spiess, Steinböck, Trabitsch, Prof. Wallner, Wilfing und Wittig wird genehmigt. 3. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundesminister für Finanzen in jeder geeignet erscheinenden Weise dahin zu wirken, daß die Verhandlungen über einen Ersatz der Landesumlage für die Länder so bald als möglich zum Abschluß gebracht werden und sodann die Landesumlage in Niederösterreich aufzuheben." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung darüber vornehmen zu wollen. ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich eröffnet die Debatte. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Kalteis. Abg. KALTEIS: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Landtages! Ich erlaube mir, einige Gedanken und Argumente zur Landtagszahl 442 dem Hohen Landtag zu präsentieren. Als Bürgermeister einer Dreieinhalbtausend-Einwohner-Gemeinde glaube ich mit der nötigen Legitimation für eine solche Wortmeldung ausgestattet zu sein. Und wenn ich so in die Runde hier schaue, ob rechts oder links, und die Zahl der Bürgermeister so rasch überblicke, kann ich mir gar nicht vorstellen, dass es etwas anderes als ein Ja zu dieser Vorlage geben kann. (Abg. Präs. Romeder: Das gibt es! Zum Antrag!) Zum Antrag nicht, zur Vorlage! Ich habe das schon überlegt, Kollege Romeder, Herr Präsident. Gemäß Artikel 26 der NÖ Landesverfassung 1979 soll das NÖ Landesumlagegesetz 1974 ersatzlos aufgehoben werden. So lautet in etwa die Kurzfassung dieses Antrages. Ist das eine mutwillige Forderung? Ist das eine politische Querelei, eine Rangelei oder ist das vielleicht gar die versuchte Einengung der finanziellen Bewegungsfreiheit des Landesfinanzreferenten? Ich möchte klar und eindeutig feststellen: Keines von all dem und auch sonst nichts, sondern schlicht und einfach der sicherlich vertretbare Aufschrei der Vertreter jener Körperschaften, die die größten Investoren landauf, landab sind, nämlich der Gemeinden, ohne deren Aktivitäten beispielsweise jene so oft beschworenen kleinen Unternehmer, die Handwerker und die Gewerbetreibenden, überhaupt nicht mehr ,investieren könnten. Jener Gemeinden, die den wirtschaftlichen Humus aufbereiten, auf dem unser aller mit so großem Stolz vorgezeigter Aufstieg zu einem der angesehensten Länder der westlichen Welt sehr wesentlich basiert. Weit über die Hälfte aller Investitionen in Österreich und natürlich auch in Niederösterreich werden, ob groß ob klein, von den Gemeinden getätigt. Daher ist die Forderung nach Abschaffung der Landesumlage seit Jahren von den Gemeinden erhoben worden. Sie ist in einer Zeit, in der die Gemeinden durch immer vielfältiger werdende Aufgabenstellungen belastet sind, das ist in dieser Zeit, glaube ich eine unabdingbare Forderung, deren Unterstützung nicht nur von den Kommunalpolitikern im Interesse der Gemeinden und damit der Bevölkerung erwartet werden muß, sondern auch die Vertreter der Länder sollten und müßten in diesen Chor einstimmen. Das, glaube ich, wäre vor allem dann sehr klar, wenn sich jene Gemeindefreundlichkeit, die bei den Ansprachen der Landespolitiker, vor allem der Landesregierungsmitglieder, bei den diversen Veranstaltungen an Samstagen und Sonntagen kundgetan wird, eben in praktische Münze niederschlagen und nicht vielleicht nur ein Lippenbekenntnis sein würde. Ich möchte sogar behaupten, daß die Qualität der Landespolitik vor allem daran zu messen ist, ob sie die Gemeinden, obwohl wir für den Selbstverwaltungskörper Gemeinde sind, mit unterstützt, damit diese ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen können. Die am 12. Juli 1962 im Österreichischen Nationalrat beschlossene Gemeindeverfassungsgesetznovelle hat den Grundstein dafür gelegt, daß die Gemeinden unter Wahrung der bundesstaatlichen Prinzipien weitgehend Autonomie erhielten. Dieses Gesetz bedeutet, daß die Gemeinden eine gleichberechtigte Stellung im Chor der Gruppierungen in unserem Land, in unserer Republik erhalten haben, Bund, Land und Gemeinden. Die verfassungsrechtliche Verankerung der kommunalen Selbstverwaltung war sicherlich ein großer Fortschritt und ein Wendepunkt in den Beziehungen dieser drei Körperschaften, Bund, Land und Gemeinden. Unsere Gemeinden sind aber heute nicht nur Verwaltungssprengel einer staatlichen Ordnung, sondern sie sind vor allem immer mehr - Gott sei Dank - zu einem Organ der Selbstverwaltung und der Eigenständigkeit und zu eigenen Wirtschaftskörpern geworden. Und wenn immer wieder gesagt wird, vor allem von diesem Rednerpult aus, aber auch im Radio und bei allen Reden, näher zum Bürger, na wo spürt er es denn am meisten? Ein gescheiter sozialistischer Kommunalpolitiker aus Wien hat einmal gesagt, die Leute interessiert vor allem der Kanaldeckel, wenn er scheppert vor dem Schlafzimmerfenster. Das ist ihnen wichtiger als weiß Gott was. Die Nähe zum Bürger ist ja vor allem in der Gemeinde gegeben und die Bürgermeister, aber auch alle Gemeindefunktionäre können doch wahrlich ein Lied davon singen. Wenn sie einigermaßen bürgernah sind und das gestehe ich wirklich aus innerster Überzeugung jedem zu, werden sie zu Hause angerufen, Bürgermeister, mit dem Wasser hat es etwas und dort und da und wieso ist die Müllabfuhr nicht dagewesen und der Gehsteig ist nicht geräumt und die Straße und das könnte man endlos fortsetzen. Wo gibt es noch so eine Bürgernähe? Nirgends! Gerade auf die Gemeinden trifft es aber zu, entschuldigen Sie, wie man halt so in Österreich sagt, ohne Geld keine Musik. Und wir wollen natürlich, daß die Gemeinden mehr und besser in die Lage versetzt werden, ihren Bürgerinnen und Bürgern auch eine zukunftsorientierte, eine menschengerechte Gestaltung ihres Lebensraumes bieten zu können. Die Gemeinden von heute haben für die Bürger doch öffentliche Einrichtungen zu schaffen und Dienstleistungen anzubieten, von denen früher die Bürgermeister nicht einmal zu träumen wagten, daß das einmal alles in den Aufgabenbereich der Gemeinden fiele. Die moderne Gemeindeverwaltung ist ja heute doch weitgehend - das ist ja wieder positiv und da gibt es doch keine Gegensätze hier in diesem Hause - eine Servicestelle, eine Servicestelle ganz besonderer, unmittelbarer Art. Und ich behaupte ohne Selbstgefälligkeit, denn ich fühle mich hier verbunden mit allen Gemeindefunktionären in diesem Haus und im Lande, es gibt keine Institution in Land und Republik, wo eben der Kontakt so direkt, wo echt Service in unmittelbarster Form geboten wird, was nicht heißt, daß nicht andere Stellen, eben die Länder und auch die Republik bis zu den Ministern, selbstverständlich auch immer den vollsten Kontakt mit unseren Bürgerinnen und Bürgern pflegen. Ich möchte aber sagen, daß gerade hier in den letzten Jahren die Aufgaben der Gemeinden noch besonders gewachsen sind. Ich könnte hier endlos referieren. Ich möchte das in Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit nicht tun, aber ein bisserl dauert es schon noch. Wenn ich nur die Raumordnung hernehme, die Flächenwidmungspläne, alles wunderbar positiv, da gibt es überhaupt nichts, aber das kostet den Gemeinden eine Menge Geld. Der Umweltschutz, wenn ich nur denke an den Abwasserverband an der Traisen, der größte, längste, wurde gesagt bei der Eröffnung. Traisen, meine Heimatgemeinde, ist das letzte Zipferl, aber was wir da hinzahlen, ist sagenhaft. Wir zahlen es gerne, weil wir eine der vorbildlichsten Entsorgungen haben, nur irgendwie müssen wir es halt in der Tasche haben und aufbringen und hinzahlen können. Umweltschutz ist gerade in unserem Bereich vordringlich, aber nicht nur hier. Ich muss sagen, zu Recht gehen jetzt die Beamten der Raumordnung Gemeinde auf, Gemeinde ab und sperren mit Terminen die Müllgruben. Bitte wollen wir den Schwamm des Vergessens nehmen und darüberwischen. Keine Frage, das ist alles berechtigt, was hier geschieht, aber daß wir jetzt mit unserem Müll aus Hohenberg oder aus St. Aegyd - Traisen ist ja hier schon viel näher - oder aus Hainfeld nach Obergrafendorf oder nach St. Pölten fahren müssen, das kostet ja alles wahnsinnig viel Geld. Und ob sich das alles so umlegen läßt auf die Bevölkerung, das sieht in der Theorie ja recht schön aus, nur in der Praxis wird es da wahrscheinlich einige Schwierigkeiten geben. Es gibt eben finanzkräftigere Gemeinden, die das leicht bewältigen können, und solche, die hier Schwierigkeiten haben. Ich möchte aber auch nicht unerwähnt lassen, daß seinerzeit bei dieser Gemeindeverfassungsgesetznovelle 1982 Bedenken waren, ob denn die Gemeinden - ich weiß keinen besseren Ausdruck - überhaupt „derpacken" diese Selbstverwaltung, ob sie dazu überhaupt imstande sind, ob sie es zusammenbringen. Na, diese Bedenken haben sich in der Zwischenzeit glaube ich in nichts aufgelöst. Die Gemeinden sind sehr wohl damit fertig geworden. Nur mit einem sind sie nicht fertig geworden: Mit den steigenden Aufgaben haben die Finanzen nicht schrittgehalten, weil die volkswirtschaftliche Wertschöpfung trotz einer beachtlichen Steigerung überproportional zurückblieb gegenüber den finanziellen Notwendigkeiten der Gemeinde. Die Einnahmen haben diese Entwicklung eben ganz einfach nicht mitgemacht, was hier alles verlangt wird. Und die Finanzausgleichsmasse hat halt auch nur ein gewisses Volumen. Aber eines muß schon festgestellt werden, bitte. Ich sehe das nicht als meine Aufgabe, das möchte ich ausdrücklich betonen; ich spreche hier im eigenen Namen und natürlich für meine Fraktion. Das ist unser Bundesland Niederösterreich, unser Niederösterreich, gar keine Frage. Aber wenn ich die Entwicklung der Gesamtabgaben nehme und mir die Entwicklung beim Bund anschaue, so ist der Bundesanteil von 1970 bis 1978 von 60,23% auf 54,920/0 gesunken. Der Anteil der Gemeinden ohne Wien ist ganz geringfügig von 12,11% auf 12,18%, um 0,07%, gestiegen. Aber eines der Länder ohne Wien ist von 17,01% auf 21,59 % gestiegen. Herzlichen Glückwunsch unserem Bundesland Niederösterreich, gar keine Frage. Nur schön wäre halt, wenn wir jetzt eine kleine Wehranlage bauen würden oder so ein kleines Mühlbacherl wegleiten könnten und recht verästelt in die einzelnen Gemeinden von diesem Geld etwas lenken könnten. Ich könnte mir vorstellen, daß vom Herrn Kollegen Wallner aus Baden - er sitzt nicht mehr dort - bis zum Kollegen Zauner in Ennsdorf so quer durch Niederösterreich alle fest Beifall klatschen würden, unabhängig von ihrer Klubzugehörigkeit. Die Steueranteile der Länder aus den Abgabenertragsanteilen haben sich auch außergewöhnlich günstig entwickelt, von 2,23 Milliarden 1970 auf 7 Milliarden 1982. Ich habe diese Zahlen hier gebracht, damit ich Ihnen darlege, wir kommen ja hier zu keinem Armen, wir kommen auch nicht als Bettler, aber wir kommen als hoffentlich gleichberechtigte Partner, als jene, die beim Bürgerservice unmittelbar am Mund des Volkes unser Ohr haben und die eben in die Lage versetzt werden sollten, hier besseres, noch mehr und sicherlich auch überlegt zu investieren und zu leisten. Nun möchte ich auch sagen, daß die Gemeinden vom Land mit den verschiedensten Umlagenbelastet werden. Eine, die uns halt am meisten weh tut, ist jene, die wir Landesumlage nennen. Das ist halt ein gewisser landesinterner Finanzausgleich und den Gemeindevertretern ist er nicht schmackhaft genug zu machen. Die heute zur Diskussion stehende Landesumlage, wenn ich ganz kurz der Vollständigkeit halber einen geschichtlichen Abriß geben darf, begegnet uns bereits im Finanzausgleichsgesetz 1948. Vor 1938 besaßen die Länder und die Gemeinden zahlreiche selbständige Besteuerungsrechte. Entschuldigen Sie, ich will nicht unhöflich sein, Herr Kollege Wallner, vor 1938 haben die Gemeinden selbständige Besteuerungsrechte gehabt. (Abg. Prof. Wallner: Auch die Länder!) Aber auch die Länder, das ist richtig. Und wenn heute hier beschworen wurde - wie hat das geheißen - mit abenteuerlichen Plänen das eventuell doch wieder ins Leben zu rufen, möchte ich dazu um Gottes Willen keine Stellungnahme abgeben. Da verstehe ich auch zu wenig davon, aber eines steht fest. Nach dem Krieg forderten natürlich die Länder die Rückgabe von einigen dieser Abgabenhoheiten und da wurde dann sozusagen als Kompensation die Landesumlage eingeführt. Der Bundesgesetzgeber hat sogar eine Schutzbestimmung für die Gemeinden eingeführt, indem das Höchstausmaß der Landesumlage gesetzlich festgelegt wurde. Dieses Höchstausmaß betrug von 1948 bis 1952 20% der Abgabenertragsanteile und ist inzwischen auf 10,50% gesunken. Sicherlich, das muß man anerkennen, haben die Länder eingesehen, daß hier eine Umverteilung der Aufgaben stattfindet und auch in der finanziellen Notwendigkeit. Das soll man auch registrieren. Aber es muß noch einmal gesagt werden, diese Senkung bringt immer noch nicht jenes Maß, das die Gemeinden benötigen würden. Auf jeden Fall ist ein Vergleich der finanziellen Verhältnisse von Bund, Ländern und Gemeinden so gestaltet, daß es uns ganz einfach nicht mehr gerechtfertigt erscheint, dass die Länder - da könnte man jetzt verschiedene böse und weniger böse Worte gebrauchen - ich würde sagen Kostgänger der Gemeinden sind. Wir wollen ein gutes Verhältnis mit den Ländern, aber sie sollen mit uns nicht mitjausnen, sondern sie sollen uns unser Geld selber lassen. Man muß ja auch die Verschuldung der Gemeinden bedenken. In unseren 560 Gemeinden sind ja auch wieder maßgeblich beide Fraktionen beteiligt. Die Bürgermeister und die Gemeinderäte haben ja, das nehme ich sicher an, überall ordentlich gewirtschaftet. Aber wir haben halt rund 15 Milliarden Schilling Schulden und das Land Niederösterreich hat sieben Milliarden Schilling Schulden. Ist in Ordnung, keine Frage. (Abg. Anzenberger: Als Bürgermeister sind wir daheim verantwortlich und hier sind wir dem Land verantwortlich!) Stell Dir vor, wir haben dort und da die Verantwortung, Kollege Anzenberger. Die zwei Seelen wohnen ach in meiner Brust. Da gibt es keine Frage, nur wenn wir es richtig werten, ist es klar. Wenn ich drei Verwandte habe, gehe ich eben zu dem, der verhältnismäßig am besseren steht, wenn ich mir etwas ausborgen will. Und bei den Gemeinden und bei den Ländern ist es so, daß die Länder doch noch ein bißchen Haare lassen könnten. Lassen wir den Bund aus dem Kraut, darauf komme ich heute noch zurück, denn der Klubobmann der ÖVP, der Kollege Kellner, hat ja gesagt, als ich den Zwischenruf gemacht habe, da sieht er es, daß ich es gar nicht verstehe. Ich werde Euch schon noch erklären, daß ich das sehr wohl verstehe, denn ich habe immer die Zwischenrufe des Kollegen Anzenberger im Ohr. In aller Freundschaft, Kollege Anzenberger, ich habe immer im Ohr, wenn irgendein SPÖAbgeordneter hier steht und irgend etwas im gesamtösterreichischen Rahmen oder vom Bund vorträgt, sagt er, wir sind hier in Niederösterreich. (Abg. Anzenberger: Na selbstverständlich!) Na siehst Du. Das gilt aber immer, bitte schön! Nicht so, wenn es Dir paßt, gilt es, und wenn es Dir nicht paßt, gilt es nicht. Also wir sind in Niederösterreich und ich möchte noch einmal sagen, wir bekennen uns zu unserem Bundesland Niederösterreich. Und nun möchte ich vielleicht etwas aus der Praxis bringen. Entschuldigen Sie, als niederösterreichischer Abgeordneter, ich weiß das sehr wohl, soll man sich nicht allzu viel mit der eigenen Gemeinde oder mit dem eigenen Bezirk beschäftigen, aber der Vollständigkeit halber möchte ich schon – vielleicht wissen es gar nicht alle - hier einmal kurz vorlesen, wie denn das so aussieht, wenn eine Gemeinde ein Blatt der Bezirkshauptmannschaft bekommt, auf dem die Abgabenertragsanteile angekündigt werden. Da ruft zum Beispiel der Bürgermeister von Traisen bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld an, das macht er jeden Monat, und sagt zu dem Beamten, sagen Sie einmal, wie schaut es in diesem Monat aus. Sagt er, Herr Bürgermeister, 897.957 Schilling kriegt die Gemeinde Traisen, 3,500 Einwohner, an Abgabenertragsanteilen im Mai 1982. Na Halleluja. 900.000 Schilling bei einem Budget von 22 Millionen, ist das herrlich, in einem Monat, super! Sagt er, freuen Sie sich aber nicht zu früh, jetzt kommt es: Schulungsbeiträge für Kommunalpolitiker, Abzüge S 19.700, Krankenanstaltensprengel S 312.000, Sozialhilfeumlage S 195.000, Gemeindepensionsfonds für Beamte S 195.000, GIF-Darlehen S 55.000 und Landesumlage S 101.000; Abzüge S 758.000, auszubezahlen S 139.000. Von S 900.000 sind S 139.000 auszubezahlen! (Abg. Anzenberger: Da hast Du ganz schön Schulden gemacht!) Wenn Ihr wollt, kommt zu mir, ich schule Euch ein. Da könnt Ihr einmal schauen, wie das alles geht in einer Industriegemeinde. Ich meine nur die Zwischenrufer, das würde ich nicht zum Herrn Professor Wallner sagen. Eine andere Gemeinde hat S 716.000 Abgabenertragsanteile, S 586.000 Abzüge, verbleiben S 130.000, das ist fast immer gleich. (Abg. Anzenberger: Das ist ja nicht alle Monate gleich! Vier Monate sind so belastet, die anderen acht nicht!) Kollege Anzenberger, wirklich wahr, ich habe es Dir schon einmal gesagt, ich freue mich auf Deinen Besuch in jeder Hinsicht und da schauen wir uns das genau an. Bitte das nächste. Schauen Sie, jetzt kommt die Landesumlage.Ich habe mir hier ein bißchen etwas erarbeitet. Ich kann wieder nur für unseren Bezirk sprechen, es ist ein kleiner Bezirk, der Lilienfelder Bezirk, mit 14 Gemeinden. Die zahlten im Jahr 1981 8 Millionen Schilling Landesumlage und gleichzeitig, habe ich erhoben, haben die Gemeinden - ich weiß, daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat - an Bedarfszuweisungen rund 8,4 Millionen bekommen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, aber es könnte jetzt hier jemand oberflächlich sagen, na was wollt Ihr denn, was Ihr da zahlt, bekommt Ihr wieder zurück. Da muß ich auch sagen, bitte wir sind gegen diese Form und mich wundert es, daß Sie es nicht sind. Warum? Das habe ich auch hier schon mehrfach gehört und bitte verzeihen Sie mir, ich merke mir so etwas. Da höre ich immer das wunderbare Wort und das wunderbare Prinzip von der Subsidiarität, etwas Herrliches! Machen wir es auf der untersten Ebene überall, wo es geht. Die Subsidiarität ist aus dem christlichen Gedankengut gekommen, sie besagt, um Gottes Willen nicht hinaufziehen in die oberen Instanzen, Bürgernähe, Bürgerservice. Nur da gilt es nicht, da tun wir abrahmen, mischen es ein wenig und dann teilen wir es tröpferlweise wieder aus. Ich glaube, daß das Einkassieren schon einen ganz schönen Apparat im Land beansprucht. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung wäre das zu überlegen. Da müssen die Gemeinderäte beschließen, zwei Ausfertigungen einreichen, dann muß interveniert werden und dann fließt das Geld in etwa - so wird es in ganz Niederösterreich sein, der Bezirk Lilienfeld ist sicher keine Ausnahme -, wieder an die Gemeinden, wie heißt das hochdeutsch, „zizerlweise", wieder zurück. Ich glaube, der Kollege Anzenberger muß mehr bekommen, weil er immer will, daß man nicht darüber spricht. Ich weiß es nicht. Wir glauben also, daß wir hier wirklich, das ist meine ehrliche Überzeugung, im Sinne der Subsidiarität handeln sollten. So vor allem sehe ich es und wenn dieser Grundsatz Geltung haben soll, dann muss er auch gelten, wenn er ein bisserl unangenehm ist. Es ist aber an sich ein sehr wertvoller Grundsatz und daher soll er auch hier gelten. Der Landesfinanzreferent – schade, dass er jetzt hinausgegangen ist – hat sicher keine Freude, wenn hier nachgegeben wird. Bitte, das hat niemand, das ist keine Frage. Aber unsere Forderung, glaube ich, ist legitim, entspricht diesen Grundsätzen. Warum sollen hier nicht die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden? Und jetzt noch etwas. Ich könnte jetzt aufzählen, was alles über die Gemeinden in den letzten Jahren hereingebrochen ist. Ich möchte Sie nur zum Beispiel erinnern, wenn die Gemeinden allein das zurückbekommen würden, was sie in die Landesstraßen hineingebuttert haben. Ich habe hier ein Protokoll einer Landtagssitzung vom 19. Dezember 1973, wo der Kollege Leichtfried sagt, dass die Gemeinden Niederösterreichs an das Land ca. 1 Milliarde mit den Zinsen – damals schon – für die Landesstraßen bezahlt haben. Der Klubobmann Lechner hat in seiner Wortmeldung schon etwas angedeutet, ich möchte das noch etwas ausführen. In Traisen gibt es einen Landeskindergarten. Der Landeskindergarten hat 6 Millionen Schilling gekostet und vom Land haben wir 1,2 Millionen bekommen, das andere haben die Gemeinden bezahlt. (Abg. Romeder: Betrieb nicht vergessen!) Ich weiß, aber es wäre vielleicht nicht schlecht, bitte schön, wenn ich auch immer jemanden hätte, wenn ich bauen würde. Für das Wasserwerk der Gemeinde brauche ich dann nur 20 % zahlen und die anderen 80 % bekomme ich von irgednwo. Und jetzt haben wir die Schulen, die Kindergärten, alle haben wir das, na sicher. Darum wundert es mich, dass wir nicht miteinander gehen. Gemeinsam, hat es geheißen, da bin ich neugierig. (Abg. Anzenberger: Das tun wir schon, wenn bundeseinheltich alle mittun!) Ich weiß es, schon wieder! Jetzt habe ich geglaubt, wir sind in Niederösterreich, Kollege Anzenberger. Jetzt sind wir wieder nicht in Niederösterreich. Jetzt sind wir wieder in der Republik Österreich. Immer oder gar nicht! (Zwischenrufe – Präsident Reiter nach Abgabe des Glockenzeichens: Bitte den Redner nicht dauernd zu unterbrechen.) Nach dieser Schul- und Kindergartenwelle haben wir dann naturnotwendig die Welle der Entsorgungs- und Wasserleitungen, Kanäle etc. bekommen. Die Gemeinden sind heute wiet über das normale Maß hinaus mit Krediten belastet, viele können heute gar keine Kredite mehr aufnehmen. Und in dieser Zeit kommen wir eben zum Land. Uns schmerzt es schon, dass bei der Budgetdebatte ein Resolutionsantrag unseres Klubobmannes abgelehnt wurde, der verlangte, daß wenigstens die Abzüge von den Abgabeertragsanteilen gezwölftelt werden und am Ende des Jahres eine Abrechnung erfolgt. Ich möchte daher noch einmal darauf zurückkommen, weil ja die Gemeinden gerade in der ersten Jahreshälfte die meisten Zahlungen haben. Die Gelder werden dann etwas mehr, insoferne hat der Kollege Anzenberger recht, denn im Oktober, November, Dezember kommt bei allen Gemeinden etwas mehr. Aber da ist die Wunde schon so tief und schmerzt schon sehr. Daher wollen wir monatlich ein Zwölfte1 bei den Abzügen haben. Ich gestatte mir daher, einen Resolutionsantrag zur Initiative betreffend Aufhebung des Gesetzes über die Landesumlage, Ltg. Zl. 442, einzubringen (liest): „Die verbundene Finanzwirtschaft bewirkt, daß von gemeinschaftlichen Bundesabgaben den Ländern und Gemeinden entsprechende Ertragsanteile zugewiesen werden. Die Zuweisung dieser Ertragsanteile erfolgt in Form monatlicher Teilbeträge. Andererseits haben die Gemeinden ihrerseits zahlreiche finanzielle Verpflichtungen dem Land gegenüber, die jedoch sofort und zur Gänze von den zunächst eingehenden Zuweisungen an Ertragsanteilen einbehalten werden. Durch diese Vorgangsweise entstehen vor allem in den ersten Monaten des Jahres oftmals große Schwierigkeiten, da zahlreiche Pflichtausgaben der Gemeinden unabhängig von den jeweiligen finanziellen Eingängen beglichen werden müssen. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, die Einhebung finanzieller Verpflichtungen der Gemeinden gegenüber dem Land derart zu gestalten, daß analog der Zuweisung der Ertragsanteile monatlich ein Zwölftel der voraussichtlichen Summen der jeweiligen finanziellen Verpflichtung eingehoben wird und im Folgejahr die Endabrechnung mit allenfalls durchzuführenden Gutschriften oder Belastungen abgewickelt wird." Ich bitte, das ist sicherlich keine unbillige Forderung und keine unbillige Resolution. Ich ersuche Sie alle, diesem Resolutionsantrag im Interesse unserer Gemeinden zuzustimmen. Wir glauben auch, daß den Gemeinden in Anbetracht der in den letzten Jahren eingetretenen überproportionalen Aufgabensteigerung raschest geholfen werden soll. Die Gemeinden benötigen unabhängig von einem zukünftigen Finanzausgleichsgesetz in Anbetracht der prekären Lage eine sofortige Hilfe des Landes. Und das wäre eben der Verzicht auf die Landesumlage, denn es gilt immer noch, wer rasch hilft, der hilft doppelt. (Abg. Prof. Wallner: Wer aber ein bisserl wartet, kriegt's vielleicht doppelt!) Bitte, da würde ich sagen, Ihr Wort in Gottes Ohr, Herr Kollege. Aber mir ist der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach, das ist auch klar. Bitte es haben weit mehr Gemeinden als SPÖ-Gemeinden in Niederösterreich sind, diese Initiative mitbeschlossen. Also waren es nicht nur SPÖ-Gemeinden, keine Frage. (Abg. Anzenberger: Es haben ja auch bei der Briefwahl welche von Euch mitgestimmt!) Ist in Ordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Sie in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr allzu lange in Anspruch nehmen, ich möchte nur sagen, wir glauben, daß wir hier rasch Hilfe brauchen. Und noch etwas möchte ich hier bringen. Schade, daß der Herr Präsident nicht da ist. Ich habe diese Zeitung gehütet wie meinen Augapfel, es ist der „Kurier" vom 30. April 1982. Ich belaste meine Frau nie mit diesen Problemen hier, ich erzähle nie etwas von den Dingen, was da alles geschieht, die hat ohnehin zu Hause genug zu tun. Aber damals habe ich zu meiner Frau gesagt, jetzt habe ich einen Verbündeten, so einen habe ich noch nie gehabt. Sagt sie, wer wäre denn das? Sage ich, der Herr Präsident Reiter vom Landtag. Sagt sie, was, ist der nicht von der ÖVP? Sage ich, sowieso. Dann sagt sie, das ist dein Verbündeter? Den Herrn Präsidenten Romeder kennt sie nämlich zufällig. Sagt sie, der Erste Präsident ist dein Verbündeter? Sage ich, ja, weil er wird zur Landesumlage reden und da lese ich im „Kurier" vom 30. April 1982 auf Seite 2: „Gemeindefinanzen. Um die maroden Gemeindefinanzen zu sanieren, schlug der Präsident des Gemeindebundes, Ferdinand Reiter, vor, die Landesumlage abzuschaffen." Zuerst habe ich gesagt, das muß ich noch einmal lesen, und habe mir die Augengläser geputzt. (Heiterkeit.) Wenn der Herr Präsident hinter mir säße, hätte ich mich mit der gebührenden Achtung, die dem Präsidenten zusteht, bedankt für diese Schützenhilfe und Unterstützung. Ich möchte nur hoffen, daß er vielleicht heute auch mitstimmt. Das ist ohnehin schon gelaufen das Ganze, so wie es hier in der Zeitung gestanden ist. Bitte wir glauben, daß Sie unserem Antrag, aber nicht dem Ausschußantrag zustimmen sollten, im Interesse einer raschen Hilfe. Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Abschluß möchte ich - ich habe das schon angedeutet - noch ein paar Worte sagen zu dem, was der Herr Kollege Kellner gerufen hat wegen der Zusammenarbeit. Wissen Sie, ich muß das noch einmal sagen, weil ich mich nicht ausgekannt habe bei der Problematik, auch wenn es einigen nicht ganz ins Ohr geht. Aber es gibt viele Dinge, wo ich mich nicht auskenne. Kollege Lechner, das ist richtig, denn nur Dummköpfe wissen alles. (Abg. Buchinger: Beim Lechner glaube ich, daß Du Dich nicht auskennst!) Entschuldigung, das war ein Versprecher. Bitte, ich möchte dazu folgendes sagen. Zusammenarbeit. Na ja, entschuldigen Sie, man soll nicht zuviel von sich selbst reden, ich bin auch schon 14 Jahre Bürgermeister, ich täte mir wünschen, daß es überall so eine Zusammenarbeit gibt. Nur soll die Zusammenarbeit halt immer auf den gleichen Grundsätzen basieren. Und ich muß sagen, wenn ich mir zum Beispiel überlege - ich kann so etwas nicht vergessen -, als die Sozialhilfesachen, Kollege Fidesser, beschlossen wurden, Traisen macht hier sehr viel und einige andere Gemeinden auch, sind wir ganz kalt ausgeschaltet worden. Da hat man unsere Zusammenarbeit nicht wollen. Das hat mich maßlos geärgert. Da war ich grantig noch beim nach Hause fahren, daß die Gemeinden auch hier in die Unterstützung eingebunden werden. Könnt Ihr Euch erinnern? Da hat es eine große Debatte gegeben. (Abg. Anzenberger: Was für eine Unterstützung?) Nein, bei den Schwestern, bei den sozialen Diensten, Entschuldigung, da hat man die Gemeinden eingebunden. Bitte, ich will keine Debatte anfangen, das war halt so eine Sache. Oder zum Beispiel bei den Pendlern. Als die Pendler zur Sprache standen und von der sozialistischen Fraktion darauf verwiesen wurde, daß es in Oberösterreich eine Pendlerbeihilfe gibt, war der erste Schrei, hier sind wir in Niederösterreich! Jawohl, in unserem Bundesland Niederösterreich, und man hätte keine Bedenken, daß unser Bundesland ausschert aus dieser Länderfront. Genauso ist es bei den Kontrollausschußobmännern. Ich habe mir sagen lassen, daß Niederösterreich und Vorarlberg ausgeschert sind, daß sonst überall die zweite Fraktion den Obmann stellt. Aber das ist ja wieder was anderes, weil eben was anderes wieder etwas anderes ist als was anderes. Nicht wahr, das ist eben so. (Heiterkeit bei der ÖVP. - Abg. Anzenberger: Das ist ein Theater! Das ist gegen die Würde des Hauses!) Nein, das ist so, bitte. Ich sage nur, gelten Grundsätze oder gelten sie nicht? (Abg. Anzenberger: Das ist ein Theater! Wir sind da herinnen keine kleinen Buben!) Ich bitte Sie, diese Grundsätze zu berücksichtigen, und ich ersuche Sie noch einmal, im Sinne der Subsidiarität der Abschaffung der Landesumlage zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Als nächster zum Wort gemeldet ist Herr Präsident Romeder. Ich erteile es ihm. Abg. Präsident ROMEDER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war sehr erfreulich, daß von meinem Vorredner die Leistungen der Gemeinden im Laufe der letzten Jahre entsprechend gewürdigt wurden. Das war notwendig und ist auch meine Meinung. In diesem Punkt, glaube ich, ist vollste Übereinstimmung da, denn gerade die Gemeinden haben im Laufe der letzten Jahrzehnte mit Unterstützung des Landes, das wurde zuvor nicht ausgesprochen, Niederösterreich praktisch als modernes Land gestaltet. Durch das Zusammenspiel der Kommunalpolitik mit der Landespolitik, meine sehr Geehrten, war es eben dann möglich, daß die Gemeinden trotz aller Schwierigkeiten und Belastungen, die sich heute darstellen, als größte Investoren auftreten konnten. Daher erfolgt der Aufschrei der Gemeinden, der zuvor erwähnt wurde, zu Recht, nur glaube ich, haben wir heute zu wenig gehört, an wen sich der Aufschrei richtet. Von wem erwartet man Hilfe? Wer hat die Kompetenzen, Hilfe zu geben, und wer ist zuständig im Rahmen der verbundenen Finanzwirtschaft? Ich werde mich mit diesen Fragen dann noch kurz auseinandersetzen, weil sie hier entsprechend hineinspielen. Wenn von meinem Vorredner von der Qualität der Landespolitik gesprochen wurde, die daran zu messen ist, daß sie eben die Gemeinden unterstützt, dann darf ich das noch einmal wiederholen, denn im heurigen Budget werden ca. 1,7 Milliarden Schilling direkt und indirekt erfreulicherweise den Gemeinden an Förderungen zugebilligt und manche Maßnahmen im Lande Niederösterreich in den Gemeinden wären nicht möglich, gäbe es nicht diese Förderungspolitik des Landes Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.) Und ich bin auch froh, daß der Kollege Kalteis immer wieder betont hat, Niederösterreich ist unsere Heimat, denn wir haben das von der linken Seite, so ist wenigstens mein persönlicher Eindruck, im Laufe der letzten Jahre hie und da zu wenig deutlich gehört, jedenfalls nicht so deutlich, wie man es jetzt gehört hat. Wir sind daher sehr froh, dass diese deutliche Aussage da war. Wenn wir hier sagen, Niederösterreich ist unsere Heimat, die Gemeinden haben etwas geleistet und das Zusammenspiel zwischen Gemeinden und Land hat erfreulicherweise so gut funktioniert, dann glaube ich, war das insgesamt eben das Ergebnis, das wir heute sehen, dass Niederösterreich eines der modernsten Bundesländer im Reigen der neun Bundesländer ist. Als Niederösterreicher können wir uns darüber auch entsprechend freuen, auch das wollte ich hier angemerkt haben. (Beifall bei der ÖVP.) Ich darf am Anfang nur eine einzige Bemerkung noch herausnehmen, auch dann später vielleicht noch auf einige Dinge eingehen. Subsidiarität, eine weltanschaulich christliche Frage! Ich habe gar nicht gewußt, das darf ich auch hier anmerken, daß mein Vorredner gar so christlich ist, daß er auch diesen Zielen nähertreten will. Aber wir sind der Meinung, daß Subsidiarität hier notwendig ist, und wir vertreten die Subsidiarität bei allen Finanzausgleichsverhandlungen gegenüber allen Gebietskörperschaften und wir hätten uns hie und da vom Bundesgesetzgeber im Laufe der letzten Jahre mehr erwartet, da man ja der Subsidiarität hier das Wort spricht. Hätten wir das getan, dann stünden die Gemeinden, auch die Gemeinden Niederösterreichs, nicht vor diesen großen Problemen. Es ist kein Geheimnis, die Gebietskörperschaft Gemeinde ist einmal der gebundenen Finanzwirtschaft ausgeliefert und entscheidend, meine sehr Geehrten, sind eben die Finanzausgleichsverhandlungen. Und es wurde hier erwähnt das Finanzverfassungsgesetz. Wir haben eine Gemeindeautonomie, das nur nebenbei. Wir haben in diesem Land praktisch den Entwurf eines Finanz-Verfassungsgesetzes beschlossen, einige Male urgiert, dem Bundesgesetzgeber zugeleitet. Wir wären sehr froh, wenn man hier in Österreich - auch die Republik ist unsere Heimat, denn Niederösterreich ist eben eingebunden in diese Republik und hat dieser Republik schon hervorragende Menschen gegeben, die für sie gewirkt haben – gerade unseren Überlegungen mehr Rechnung getragen hätte im Rahmen dieser Finanzausgleichsverhandlungen, denn der Bundesgesetzgeber hat bis heute nicht reagiert auf unseren Wunsch nach Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes. Nur dann, wenn das FinanzVerfassungsgesetz geändert wird, sind auch wir Gemeinden rechtlich ein gleichberechtigter Partner neben den anderen Gebietskörperschaften Ländern und Bund. Und der zuständige Bund hat bis heute weder politisch noch rechtlich darauf reagiert. Das ist ein Faktum. Ich bin sehr dankbar gewesen im Laufe der letzten Monate, daß hier Resolutionen, Urgenzen, immer wieder die Einstimmigkeit des Hohen Hauses gefunden haben. Ich möchte nicht auf die Geschichte der Landesumlage, die jetzt zur Debatte steht, zurückgehen, auf die Entwicklung und den Abtausch zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, weil das hier bereits gemacht wurde. Ich möchte vielleicht aber auf eines hinweisen. Die Finanzausgleichsverhandlungen sind praktisch das wichtigste für eine Gemeinde, weil hier für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird, welche Haupteinnahmen die einzelnen Gemeinden überhaupt heimbringen können. Und hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird deutlich eines zum Ausdruck gebracht. Die Gemeinden sind bis heute kein gleichberechtigter Partner. Erstens hat der Bundesgesetzgeber bis heute diesen Wunsch negiert, zweitens - das möchte ich ganz besonders betonen - wurden bei allen Ausgleichsverhandlungen gerade die Wünsche der Gemeinden nicht im entsprechenden Ausmaß akzeptiert. Auch unsere Fraktion war der Meinung, die Landesumlage, wie das im Antrag heißt, kann ruhig wegfallen, wenn auf der anderen Seite dem Land und damit den Gemeinden Niederösterreichs entsprechender Ersatz gegeben wird. Daran haben wir größtes Interesse. Wenn wir nämlich weltanschaulich heute von der Subsidiarität, auch von der linken Seite, einiges gehört haben, dann gehört zur Subsidiarität auch gleichwertig die Chancengerechtigkeit. Und wenn es bestimmte finanzschwache Gemeinden im gesamten Bundesland Niederösterreich, vor allem aber auch an den Grenzen gibt, für die wir eine besondere Verantwortung haben - es sitzen auch hier Freunde, die aus dem Grenzland stammen -, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine wirksame Hilfe nur dann möglich, wenn auch das Land mithelfen kann, in der Gemeinschaft der niederösterreichischen Gemeinden einen entsprechenden Ausgleich über eine Strukturhilfe zu schaffen, damit alle Menschen in diesem Lande, das ist das wichtigste, was ich heute feststellen möchte, im Rahmen der Chancengerechtigkeit eben die Möglichkeit haben, bestimmte Mindesteinrichtungen zu erhalten. Nur weil sie das Unglück haben, in einer bestimmten Gegend zu Hause zu sein, die wirtschaftlich vielleicht nicht so stark ist, sollen sie ein zweitesmal bestraft werden, weil auch die Infrastruktur nicht im entsprechenden Ausmaß ausgebaut werden kann? Ich glaube, das würde auch nach unserer Weltanschauung an den Zielen, die wir vertreten, vorbeigehen. Und hier haben wir große Hoffnungen auf alle Finanzausgleichsverhandlungen gesetzt, so auch auf die letzten Finanzausgleichsverhandlungen im Jahre 1978, die den Finanzausgleich ab 1979 dann praktisch rechtlich normiert haben. Hier haben wir erwartet, daß es zu diesem Abtausch kommt, den eben der Bund den Ländern geben sollte. Was offiziell der Bund damals gesagt hat, steht auch im Resümeeprotokoll. Ich kann es auch hier verlesen. Den Ländern soll ein Abtausch gegeben werden und dann kann man eben auf die Landesumlage verzichten. Bis heute, bitte, wurde dieser im Resümeeprotokoll vom 20. Oktober 1978 enthaltenen Zusage von den Bundesstellen und vom Bundesgesetzgeber nicht Rechnung getragen. Ja, meine sehr Geehrten, wir sagen als Gemeinden in Niederösterreich zu Recht, wir haben Bürgernähe, wir haben bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Auch der Bundesgesetzgeber gibt uns immer mehr Aufgaben, die wir durchzuführen haben, aber in keinem einzigen Gesetz steht drinnen - das gilt sicher auch für das Land - wo die zusätzlichen finanziellen Mittel herkommen. Meine sehr Geehrten, im Rahmen des Finanzausgleiches wurden diese Argumente auch zum Ausdruck gebracht. Man hat diesen Überlegungen nicht Rechnung getragen. Im Resümeeprotokoll vom 20. Oktober 1978 hat der Bund eine finanzielle Abgeltung für die Landesumlagen an die Länder indirekt zugesagt, indirekt deswegen, weil er zugesagt hat, darüber konkrete Gespräche zu führen. Diese Gespräche sollten innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Finanzausgleiches geführt werden. Und jetzt bitte mich auch richtig zu verstehen. Das wäre alles notwendig gewesen spätestens im Jahre 1980 und daher wundere ich mich, dass heute die Sozialisten im Land Niederösterreich immer noch auf ihre Freunde, auf den Bund, aufmerksam machen können. Hier meine ich den zuständigen Bundesminister. Es ist ja heute schon in einem anderen Zusammenhang erwähnt worden, Landes-ÖVP, Bundes-ÖVP. Ich möchte hier bewußt wiederholen, daß man bis heute eben diesen Wunsch bei der Bundes-SPÖ anscheinend, man muss immer die Fakten sehen, nicht durchgesetzt hat. Sie werden mir auch zugestehen, daß es im Jahre 1980 ja die große Auseinandersetzung in der Bundes-SPÖ zwischen Kreisky und Androsch gegeben hat. Das hat sich ein ganzes Jahr hindurch erstreckt, alle Massenmedien waren damit befaßt, in den Zeitungen konnte man es lesen, im Fernsehen und im Radio hat es laufend Interviews gegeben. Ich erwähne das deshalb, weil es mein persönlicher Eindruck ist, daß der Herr Finanzminister Androsch damals keine Zeit gehabt hat, die Bundesländer und die Gemeinden Österreichs über ihre Gemeindevertreter zu diesen Verhandlungen, die er im Resümeeprotokoll vom Oktober 1978 zugesagt hat, einzuladen. Faktum ist jedenfalls, wir wurden nicht eingeladen. Lieber Kollege Bauer, weißt Du einen besseren Grund, warum wir nicht eingeladen wurden, dann sag es uns. Faktum ist, daß die Verantwortlichen in der Bundesregierung ihre Zusage vom 20. Oktober 1978 praktisch nicht eingelöst haben. Und dann - meine sehr Geehrten, das ist auch ein Faktum - kamen noch viele Urgenzen der Gemeindeverbände. Ich könnte Ihnen jetzt einige Briefe vorlesen. Es kam zu Resolutionsanträgen hier in diesem Haus bei der Budgetdebatte 1980, bei der Budgetdebatte 1981. Meine sehr Geehrten, es war dann mit Ach und Krach zu erreichen, daß am 16. März 1981 ein Beamtenkomitee eingesetzt wurde. Jetzt höre und staune man, mit welchen Vollmachten das Beamtenkomitee ausgestattet wurde und wie oft dieses Beamtenkomitee auch getagt hat. Wir Gemeinden erwarten uns ja einiges, wir, wollen endlich eine Regelung der Landesumlagen. Der Bundesgesetzgeber ist zuständig. Das ist ein österreichweites Problem. Wir warten darauf, die Kompetenzen sind gegeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um den Titel geht es hier gar nicht, der Titel ist sicher nicht sehr glücklich, darüber sind wir uns einig. Aber ich wiederhole, auch unsere finanzschwachen Gemeinden haben ein Recht auf entsprechende Förderung. Gibt es Chancengerechtigkeit, brauchen wir dazu Geld. Na bitte, dann sind wir uns auch über den Weg einig. Am 26. Juni 1981 war schon die erste Sitzung, eine zweite ist gleich gefolgt, man höre und staune, schon am 25. Februar 1982! Vorsitz hat ein Ministerialrat geführt, die Sitzung fand auf Beamtenebene statt. Resümee von dem ganzen, auch hier könnte ich einiges vorlesen, es müßte ein politischer Auftrag her, denn der Bund hat kein Geld. Ja, meine sehr Geehrten, ich möchte jetzt nicht sezieren, warum er kein Geld hat, was sich im Laufe des letzten Jahrzehntes alles getan hat, dass es zu dieser Verschuldung gekommen ist mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Ich muß aber hier eines sagen: Es gibt erfreulicherweise auch sozialistische Gemeinden, die bei ihren Beratungen diese Frage sehr seriös und auch sehr verantwortungsvoll sehen. Ich darf hier auf einen Gemeinderatsbeschluß der Gemeinde Wr. Neustadt, einer Gemeinde mit großer SPÖ-Mehrheit, vom 26. Februar 1982 verweisen. Wie lautet dieser einstimmige Beschluß des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wr. Neustadt? Ich erwähne das deswegen, weil mein Vorredner auf die notwendige Zusammenarbeit hingewiesen hat. Die wurde hier eindeutig demonstriert. Und wie schaut das Ergebnis dieser Zusammenarbeit aus? „Es wird daher festgestellt, daß das Land bei Entfall der Landesumlage entsprechende Mittel benötigt, um dieser Förderungsaufgabe im Interesse aller Gemeinden weiterhin nachkommen zu können. Der Bund möge daher ehestens mit den Ländern Verhandlungen aufnehmen, damit in der Frage der Ersatzmittel eine für alle Gebietskörperschaften befriedigende Lösung getroffen werden kann." Das ist der einstimmige Beschluß, das Zusammenarbeitsergebnis einer der größten Städte Niederösterreichs, von einer Mehrheit der Sozialisten geführt, die hier deutlich demonstriert haben, daß es hier in Wr. Neustadt zumindest in dieser Frage nicht um Parteitaktik gegangen ist, sondern um eine seriöse Vorgangsweise. Auch das möchte ich hier anerkennend anmerken, denn wenn das eine ganz große Stadt zum Ausdruck bringt, bringt sie auch mit zum Ausdruck, daß die Maßnahmen des Landes Niederösterreich im Zusammenhang mit der Förderung niederösterreichischer Gemeinden, Grenzlandgemeinden, finanzschwacher Gemeinden, unter dem Titel Chancengerechtigkeit der richtige Weg sind. Das wurde deutlich im Gemeinderat von Wr. Neustadt zum Ausdruck gebracht und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, soll auch anerkennend vermerkt werden. Das Land Niederösterreich ist das einzige Bundesland, das zusätzlich im Rahmen der Landesgesetzgebung eine Maßnahme in bezug auf die Landesumlage getätigt hat. Wir haben einen einstimmigen Beschluß gefaßt, daß die Mittel der Landesumlage zweckgebunden für die Förderung der Gemeinden zu verwenden sind. Ich darf daher noch einmal sagen, wir sind sehr froh, daß wir auch im heurigen Jahr 1,7 Milliarden Schilling an Förderung vom Land zur Verfügung gestellt erhalten, dass wir eine entsprechende Strukturpolitik dort betreiben können, wo sonst weniger Mittel da wären, daß man durch entsprechende Förderungsmaßnahmen dem Ziel der Chancengerechtigkeit entsprechene kann, weil uns alle Menschen, ganz gleich wo sie zu Hause sind, auch dabei nicht nur gleich wert sind, sondern weil wir im Gegenteil dort, wo es die Menschen schwerer haben, umso mehr von der politischen Seite her für diese Menschen, für diese Gebiete Verantwortung tragen. Das ist eben Aufgabe der Politik, hier ausgleichend zu wirken, und zum ausgleichenden Wirken, liebe Freunde, gehört auch das entsprechende Geld. Dieses Geld, das die Gemeinden nicht haben, nicht aufbringen können, wird eben zusätzlich vom Land zur Verfügung gestellt, so wie wir es im Laufe der letzten Jahre getan haben, was sich hier in Niederösterreich sehr positiv ausgewirkt hat. Wenn zuvor das Thema Landeskindergarten erwähnt wurde, möchte ich nur einen einzigen Satz dazu sagen. Ich möchte nicht von der eigenen Gemeinde reden, ich rede aber aus meinem Wahlkreis und da traue ich mich hinzuweisen, daß ein Großteil der Gemeinden im Wahlkreis Waldviertel nicht in der Lage wäre, einen Kindergarten zu führen, ohne daß das Land die Kindergärtnerinnen bezahlt und ohne daß der Kinderwärterinnenkosten übernommen werden, denn wenn im Durchschnitt 500.000 bis 600.000 Schilling überführt werden vom ordentlichen ins außerordentliche Budget, dann würden allein durch diese Personalkosten die Summen, die überführt werden, zur Gänze aufgefressen. Es wären überhaupt keine Mittel da, eine Überführung zu machen. Es wären keine Möglichkeiten gegeben, das ordentliche Budget zum Teil auszugleichen, es wären daher keine Möglichkeiten gegeben, - auf das möchte ich auch hinweisen -, im außerordentlichen Budget zusätzliche Förderungen des Landes anzusprechen für zusätzliche Projekte. Auch das muß man einmal sehen. Wenn man hier auf eine Landesumlage theoretisch verzichten würde, obwohl in die Ballungszentren sicher große Summen zusätzlich hineinfließen, wo die Landbewohner zum Einkaufen hinfahren und das Geld hintragen, wo praktisch die Arbeitsplätze zu Hause sind, aber im Land draußen oft nur die Schlafstelle gegeben ist mit keinerlei befriedigenden Steuereinnahmen, dann, meine sehr Geehrten, würden die, die arm sind, noch ärmer, und die Reichen - das ist relativ, auch das sage ich ganz offen und ehrlich - noch reicher. Auch das widerspricht unserer Weltanschauung. (Beifall bei der ÖVP.) Es wird, meine Damen und Herren, uns immer ein Herzensanliegen sein, daß die, die wenig haben, von der ÖVP-Politik unterstützt werden über unsere Gemeinden, und dieses Ziel, meine sehr Geehrten, bedarf eben der entsprechenden Mittel. Daher diese unsere Stellungnahme, die wir hier beziehen und die wir bereits auch im zuständigen Ausschuß bezogen haben. Meine sehr Geehrten, ich darf noch einmal wiederholen. Wir vertreten die Meinung, über die Aufhebung der Landesumlage - so steht es auch im Antrag - ist nicht nur zu reden, das ist zu lösen. Der Bundesgesetzgeber ist zuständig, er darf aber die Länder nicht schwächen zu Ungunsten der finanzschwachen Gemeinden, denn wenn das Land kein entsprechendes Geld hat, dann gibt es auch keine Strukturpolitik, dann kann man auch dem Finanzschwachen nicht helfen. Hier würde daher der Antrag der Sozialisten ein echter Bumerang, ein Bumerang für entwicklungsschwache Gebiete. Und hier, meine sehr Geehrten, stellen wir uns schützend vor die Gebiete, die nicht über die entsprechende Finanzkraft verfügen, die mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfen. Wir stellen uns schützend vor die Gemeinden, die mit diesen Problemen raufen, um eben auch das gleiche bieten zu können wie die großen Ballungszentren. Deswegen, meine sehr Geehrten, haben wir den Weg beschritten, den Bund, den Bundesminister, die Mehrheit im Parlament aufmerksam zu machen, Ihr habt die Kompetenzen, Ihr könnt den Finanzausgleich praktisch ändern, wann tut Ihr es endlich? Zusagen sind da, Protokolle sind geschrieben, urgiert haben wir, wann endlich, SPÖ in Österreich, handelst DU, damit hier der notwendige Ausgleich zugunsten der Finanzschwachen ohne Schädigung der Stärkeren erfolgen kann. Die Zuständigkeit ist eindeutig, die Verantwortung ist eindeutig und die tatsächlichen Zusagen, die auch schriftlich vorliegen, sind eindeutig. Es fehlt anscheinend nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, das notwendige politische Wollen. Deshalb bin ich sehr dankbar, daß heute dieser Antrag und diese Vorlage da ist. Damit haben wir auch Gelegenheit, in der niederösterreichischen Öffentlichkeit auf unser politisches Wollen für unsere schwachen Gebiete und schwachen Gemeinden und unser Wollen, Bund, SPÖ-Mehrheit, handle auch entsprechend, aufmerksam zu machen. In groben Zügen darf ich mich meinem Vorgänger anschließen. Wir wollen, daß die Gemeinden in die Lage versetzt werden, die notwendigen Einrichtungen zu schaffen, nur der Weg dahin muß richtig sein, genauso wie wir alle gemeinsam wollen, daß die Wirtschaft in Niederösterreich blüht, nur der Weg dahin unterscheidet uns auch weltanschaulich. Die einen sagen, man kann die Kuh nur melken, wenn man sie entsprechend füttert und Gewinne keine Schande sind, wenn man Eigenkapital bilden kann. Es gibt aber auch Meinungen, die sagen, schlachten wir die Kuh, dann haben wir etwas zu verteilen. Und dann wundert man sich, wenn morgen praktisch kein Fleisch mehr da ist, geschweige denn die Kuh noch Milch geben kann. Daher meine sehr geehrten Damen und Herren, treten wir für einen besseren Finanzausgleich, für eine rechtlich fundiertere Vertretung der Gemeinden bei Finanzausgleichsverhandlungen ein. Dieses Verlangen ist bis heute trotz Aufforderungen des Niederösterreichischen Landtages, trotz Aufforderungen der Gemeindevertreter, von der Mehrheit im Parlament und in der Bundesregierung nicht erfüllt worden. Wir danken aber dem Land Niederösterreich, daß man die Mittel, die dem Land zufließen im Rahmen der verbundenen Finanzwirtschaft, weltanschaulich - das betone ich immer wieder - so einsetzt, dass Chancengerechtigkeit die Überschrift ist, dass Subsidiarität erfüllt werden kann, weil eben dadurch die kleine Gemeinde mehr Möglichkeiten hat, sich zu entfalten. Dies wäre ja nicht möglich, wenn nicht in viele kleine Gemeinden dieser notwendige Ausgleich hineingeht. Ich könnte Ihnen jetzt Beispiele vorrechnen, was kleinere Gemeinden an Landesumlagen zahlen und was sie im Laufe der letzten Jahre pro Jahr herausbekommen haben. Das drei-, vier-, fünffache bitte. Ich habe die Beispiele da, wenn Sie wollen und nicht böse sind, dann lese ich Ihnen einige vor, aber vielleicht ziehe ich mir Ihren Unmut zu. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte Ihnen vorlesen, daß an Förderungsmitteln gerade in finanzschwache Gemeinden das drei- und vierfache, zum Teil sogar noch mehr, je nach Projekten, im Jahr hineingeflossen ist. Wenn hier der Kollege Kalteis zum Schluss gesagt hat, die Gemeinden werden vom Land mit einer Umlage belastet, dann möchte ich nur eine einzige Bemerkung dazu machen. Du bist Dir hoffentlich im klaren, daß das rechtlich natürlich falsch ist, denn belasten tut der Bundesgesetzgeber, das Parlament, das ist nicht die Kompetenz des Landtages von Niederösterreich, von Vorarlberg oder von Kärnten. Es ist eindeutig so und wir möchten keine Landesumlage, wir verweisen noch einmal auf unseren Antrag, den Abtausch durchzuführen, um eben das Land in die Lage zu versetzen, den finanzschwachen Gemeinden zu helfen, indem man österreichweit einen gerechter fundierten Finanzausgleich herbeiführt. Wir als ÖVP im Land Niederösterreich treten nicht nur in unseren Gemeinden draußen für diesen gerechteren Finanzausgleich ein, sondern wollen auch heute dafür wiederum das Wort nehmen. Und wenn der Herr Kollege Kalteis zum Schluß gesagt hat, die Gemeinden brauchen rasch Hilfe, dann darf ich in alter Verbundenheit sagen, das stimmt, nur müssen wir den Weg einschlagen, der gerecht ist, der Chancengerechtigkeit gibt, der daher Niederösterreich von allen Regionen her und für alle Niederösterreicher auch in Zukunft lebenswert erhält. Das ist unser Ziel und daher werden wir dem Antrag des zuständigen Ausschusses gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Nächster Redner ist der Herr Abg. Haufek. Abg. HAUFEK: Herr Präsident! Hoher Landtag! Heute wurde wiederholt und wahrscheinlich nicht ganz zufällig, weil eben von vielen Problemen behaftet, schon mehrmals die Frage der Gemeinden in die bisherigen Diskussionen miteinbezogen. Sicherlich kann man auch bei der Aufhebung der Landesumlage, die heute diskutiert wird, verschiedener Meinung sein, das haben ja auch die beiden letzten Wortmeldungen zur Zahl 442 bewiesen. Ich glaube nur, allzu leicht dürfen wir es uns in dieser Sache nicht machen. Schließlich haben wir als Niederösterreichischer Landtag natürlich Landesinteressen zu vertreten, das stimmt schon, wir haben aber auch die große Verpflichtung, darauf zu achten, dass die Grundfesten unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, das sind nun einmal unsere Gemeinden, nicht handlungs- und zahlungsunfähig werden. Und da hilft einfach nur eines, meine Damen und Herren, was schon wiederholt in anderen Fällen geschehen ist, daß wir nämlich raschest auch von seiten des Landes Maßnahmen für unsere Gemeinden setzen, in Ansehung unserer direkten Verantwortung für die Gemeinden. In Ansehung unserer direkten Möglichkeiten, die wir besitzen, könnten wir ungeachtet neuer Regelungen im kommenden Finanzausgleichsgesetz vielleicht in Vorlage treten, weil - das meine ich wirklich - Niederösterreich ohne gesunde Gemeinden bald nicht mehr in der Lage sein wird, in vielen Bereichen sich als Land Nummer eins zu bezeichnen. Hohes Haus! Zum zweiten Male innerhalb kürzester Zeit befaßt sich nun der Landtag mit Begehren von Gemeinden in Ausübung deren Initiativrechtes nach dem Niederösterreichischen LandesVerfassungsgesetz 1979. War es in der letzten Sitzung die Einführung der Briefwahl, eine Initiative die für uns aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht annehmbar gewesen ist und die bitte auch in keinem Zusammenhang mit einem Gemeindeproblem gestanden war, so geht es bei der heute zur Behandlung stehenden Initiative um ein Problem, das einfach jeder Gemeinde, ganz gleich, ob sie sich dieser Initiative angeschlossen hat oder nicht, unter die Haut geht. Das Landesumlagegesetz 1974 ist eben ein kommunales Problem ersten Ranges, welches sehr wohl imstande ist, an den fundamentalen Rechten der Gemeinden zu rütteln und diese sehr wesentlich zu beeinträchtigen. Es wurde heute schon gesagt, daß 156 Gemeinden gleichlautende Beschlüsse zur ersatzlosen Streichung der Landesumlage gefaßt haben, mehr Gemeinden also, als von sozialistischen Mehrheiten verwaltet werden. In diesen 156 Gemeinden leben nach der Volkszählung 1981 616.867 Menschen, das sind immerhin 42,85% der Gesamtbevölkerung unseres Heimatlandes, und ich weiß bitte aus vielen Gesprächen, auch mit Funktionären, mit Gemeindemandataren der ÖVP, daß es einfach die Parteidisiziplin gewesen ist, die sie davon abgehalten hat, hier mitzutun. Ich bin überzeugt davon, wären bei allen mit diesen Fragen befaßten Stellen die Interessen der Gemeinden in den Vordergrund gestellt worden und nicht die Interessen des Landesfinanzreferenten und seiner Umverteilungsmethoden, dann hätten wir heute ein Begehren, das von wesentlich mehr Gemeinden als den 156 unterstützt worden wäre. (Beifall bei der SPÖ.) Die Finanzierungsprobleme, meine Damen und Herren, wurden heute schon erwähnt. Sehr viele Bürgermeister sitzen hier links und rechts. Auch der Kollege Kalteis hat auf die großen Aufgaben der Gemeinden, die auf uns zugekommen sind, hingewiesen, sodaß ich glaube, daß die Diskussion um dieses Initiativbegehren keinesfalls mit Emotionen erfolgen soll, sondern sachlich im Interesse der tatsächlichen Verhältnisse, aber bitte auch in Wahrung der Rechte der, wie immer wieder behauptet wird, autonomen Gemeinde. Als am 24. März 1948 das Gesetz über die Einhebung der Landesumlage beschlossen wurde, da war es auf ein Jahr befristet, da war es bitte ein Notgesetz im Blicke des Wiederaufbaues nach den Kriegsschäden, sowohl im Lande als auch in den Gemeinden. Dieses Gesetz wurde verlängert mit vollem Verständnis dafür, daß eben gemeinsame Anstrengungen nach dem Krieg notwendig waren, um im ganzen Land die Strukturen aufzubauen, weil doch Gemeinden und Land einfach vor dem Nichts gestanden sind. Als aber in der späteren Folge die Gemeinden sehr große Anstrengungen unternommen haben, die kommunalen Strukturen zu verbessern durch Kanal-, Wasserleitungs-, Schul- und Kindergartenbauten und dergleichen, da hat eine für die Gemeinden sehr unheilvolle Entwicklung begonnen, weil nämlich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben sich immer mehr öffnete und die Verschuldung der Gemeinde ein immer größeres Ausmaß angenommen hat. Demgegenüber, auch das wurde heute bereits betont, ist die Finanzlage des Landes besser geworden, unter anderem auch durch die Landesumlage aus den Abgabenertragsanteilen der Gemeinden, wobei ich, Kollege Romeder, zugeben möchte, daß der Rückfluß, weil das Land die Landesumlage wieder für die Gemeinden verwendet, vor allem den Klein- und Kleinstgemeinden geholfen hat zu existieren. Mit dem Kommunalstrukturverbesserungsgesetz hat sich aber die ganze Lage der Gemeinden und die kommunale Landschaft in diesem Niederösterreich ja verändert. Bitte, es sind doch an Stelle der Kleinstgemeinden Gebietskörperschaften getreten, welche die aus der Landesverfassung gegebenen Rechte und auch die Pflichten sehr wohl wahrnehmen und auch imstande und bereit sind, diese Pflichten zu erfüllen. (Abg. Präs. Romeder: Eine Frage: Sprichst Du jetzt für die großen Gemeinden?) Wir kommen schon noch darauf. Aber die finanzielle Lage ist heute so, daß mit der Durchführung der öffentlichen Verwaltung und der gesteigerten finanziellen Belastung daraus einfach die Leistungsfähigkeit unserer Kommunen längst überschritten ist. Der Schuldenstand der Gemeinden betrug Ende 1980 bereits 14,9 Milliarden. Für den Schuldendienst mußten die Gemeinden bereits 1,7 Milliarden bereitstellen und der Schuldendienst erforderte bereits 28 % des Steueraufkommens. Wir wissen aus dem Bericht der zuständigen Abteilung, daß innerhalb von fünf Jahren, nämlich von 1975 bis 1980, bereits eine Verdoppelung dieses Schuldendienstes eingetreten ist. Und so kommt es einfach ganz natürlich zu wesentlichen Einschränkungen der Investitionstätigkeit unserer Gemeinden. Es haben Erhebungen stattgefunden, zuletzt vom Städteund Gemeindebund mit dem Verband der österreichischen Landeshypothekenanstalten und dem Hauptverband der österreichischen Sparkassen, wo festgestellt wurde, daß die Investitionstätigkeit im Durchschnitt um 25% gesunken ist. Und interessant ist es, daß dieser Rückgang bei Gemeinden unter 5.000 21% betragen hat, bei Gemeinden über 5.000 Einwohner sogar 28% beträgt. (Abg. Amon: Da hat das Land schuld?) Es kann auch nicht übersehen werden, auch darauf wurde heute zu verschiedenen Anlässen, vor allem beim Rechnungsabschluß, bereits hingewiesen, daß unsere Gemeinden durch die wirtschaftliche Situation in große Mitleidenschaft gezogen wurden. Es kommt zum Teufelskreislauf der höheren Belastung und der Mindereinnahmen an Abgaben und Steuern. Wenn auch auf Grund einer gesetzlichen Grundlage feststeht, daß das Land die im Finanzausgleichsgesetz eingeräumte Obergrenze der Landesumlage von 10,5% voll ausschöpft, kann das Argument, diese 1982 bereits 531 Millionen Schilling ausmachende Landesumlage würde ohnedies den Gemeinden wiederum zur Verfügung gestellt, in der heutigen Situation nicht mehr Geltung haben. Es steht vor allem auch im argen Widerspruch mit der bei besonderen Anlässen immer wieder in den Vordergrund gestellten Gemeindeautonomie. Und wer immer auch die Landesumlage in Verbindung bringt mit der Bedarfszuweisung, der informiert erstens nicht richtig, stellt aber damit den Gemeinden auch ein sehr zweifelhaftes Zeugnis aus, weil er damit die Notwendigkeit einer Bevormundung zum Ausdruck bringt, was bedeutet, dass die freie und selbständige Gemeinde ihre eigenen finanziellen Mittel nicht mehr ordnungsgemäß verwalten kann. (Abg. Anzenberger: Wer behauptet denn das?) Wer erklärt, dass die Landesumlage die Notwendigkeit dazu ist, stellt das damit in die Diskussion. (Abg. Anzenberger: Das wird der Bund sein, der zu wenig Geld gibt!) Ich glaube, es kann jede Gemeinde vorerst nur so viel investieren, an außerordentliche Aufgaben herantreten, als vorerst Einnahmen zur Finanzierung vorhanden sind. Die Ausgaben sind nach den Bestimmungen der Niederösterreichischen Gemeindeordnung ja durch eine dem Gesetz entsprechende Kommunalpolitik über die gemeindesteuerliche Einkommensmöglichkeit finanziell abzusichern, aber um diese Absicherung zu erreichen, muss man eben den Gemeinden die Möglichkeit geben, ihre Einnahmen auch ungeschmälert zu verwenden, was wieder das Landesumlagegesetz einfach verhindert. (Abg. Mag. Freibauer: Das sagen Sie dem Finanzminister!) Es werden die Gemeinden ja auch vom Land in eine immer größere Verschuldung hineingetrieben. Solange nämlich noch eine freie Finanzspitze vorhanden ist, investieren die Gemeinden in außerordentliche Vorhaben, um möglichst viel von der Landesumlage über den Weg der Bedarfszuweisung wiederum zurückzuerhalten. So gesehen sind ja viele außerordentliche Voranschläge bereits Wunschvoranschläge, einfach im Hinblick darauf, dass das Land gnädigst möglich viel von dem wieder zurückgibt, was es vorher einbehält. Zu einer weiteren Sache in diesem Zusammenhang. In diesen Wochen erhalten die Gemeinden Briefe des Landes, in denen auf kostendeckende Gebührenhaushalte hingewiesen wird und in denen zugleich die Route gezeigt wird. Sollte nämlich der Gemeinderat kostendeckende Gebühren nicht beschließen, dann wird sich das auf die Bedarfszuweisungen auswirken, denn bevor das Land vergibt (Abg. Präs. Romeder: Habt Ihr das in der Fraktion abgesprochen?) oder anders gesagt, bevor das Land das fremde Geld zum Teil wieder dem Eigentümer zurückerstattet, müssen halt alle Gemeindeeinnahmen ausgeschöpft sein. Das ist auch mir so passiert, das ist sehr vielen Gemeinden passiert in Regionen, in denen echte wirtschaftliche Probleme seit langem vorhanden sind, Probleme, die mit aller Wucht in den letzten Jahren zugeschlagen haben. Im Streit um die Vaterschaft der guten Entwicklungsgedanken wurde dort bisher verhindert, daß auch strukturelle Entwicklungsmaßnahmen zum Einsatz gelangten; weil einem in der Mentalität das Hemd näher ist als der Rock, hat es bislang auch keine Einsicht gegeben, dort einmal echt anzufangen, verstärkte Maßnahmen zu setzen, wo die Probleme am größten sind. Darf ich zur Frage der Gebühren heute ebenfalls ausnahmsweise meine Gemeinde als Beispiel heranziehen. Es wurde auch von ÖVP-Mandataren wiederholt auf engere Bereiche hingewiesen. Wir werden dadurch etwas mehr Verständnis in die Diskussion hineinbringen. Meine Gemeinde hat seit 1978 von 3.400 Arbeitsplätzen 1.500 verloren. Mit 22 Millionen Schilling Kostenaufwand wurde 1976 ein Wasserwerk in Betrieb genommen, das damals notwendig gewesen ist, weil täglich 1200 bis 1300 m3 Wasser verbraucht wurden. Heute verkaufen wir täglich bestensfalls 500 m 3, eine Summe, die vor vier Jahren ein einzelner Betrieb gebraucht hat. Und der Wasserpreis wurde noch im November 1981 von 10 auf 15 Schilling angehoben, die Kanalgebühren wurden verdoppelt. Die Gebühren sind noch immer nicht kostendeckend. Dazu kommt die Abwanderung von 400 Menschen, 500 Auspendler, 230 Wochenpendler, in anderen Betrieben Turnusarbeit, ein Normaleinkommen, das 20% unter dem Landesdurchschnitt liegt. Der Herr Präsident Romeder und der Präsident Binder haben ja im Vorjahr sehr deutlich auf die Schwierigkeiten im Bereich der Gebührenwahrheit hingewiesen, aber es geht heute in vielen Gemeinden gar nicht mehr um die Frage der schwierigen Durchsetzung der Gebühren wegen des Naheverhältnisses der Gemeinde zum Gemeindebürger oder eben der politischen Überlegung ganz gleich welcher Fraktion, denn diese Fragen dürfen einfach bei der Gebührenfestsetzung keinen Ausschlag geben, es geht heute einfach bereits darum, ob denn die Gemeindebürger überhaupt imstande sind, kostendeckende Gebühren zu bezahlen. Auch das muss einmal beachtet werden, bevor hier die Route gezeigt wird. Um nun auf die Landesumlage zurückzukommen, auf das Argument der Umverteilung, Herr Präsident, den Größeren etwas nehmen, um den Kleineren zu stärken. (Abg. Präs. Romeder: Es nimmt niemand!) Nun auch hier mein Beispiel. 5.351 Einwohner haben auf Grund der vorgeschilderten Umstände keine Möglichkeit, noch sehr viel investieren zu können. 1980 betrug die Bedarfszuweisung noch S 1,300.000, 1981 ist sie auf S 800.000 abgesunken, 1982 konnten wir nur mehr um S 700.000 ansuchen, weil einfach die Investitionsmöglichkeiten zur Finanzierung nicht mehr gegeben waren. Aber nun, bitte hören Sie ruhig zu: Die Landesumlage ist seit 1976 mit einem Betrag zwischen S 1,500.000 und S 1,600.000 unverändert gleichgeblieben. Und das ist bestimmt nicht die gerechte Umverteilung, von der hier immer gesprochen wird. Und ich zitiere Präsident Romeder, der zum Voranschlag des Jahres 1982 hier im Haus erklärt hat, daß „das Land Niederösterreich mithelfen muß, im Rahmen der Förderungen einen entsprechenden Ausgleich herbeizuführen.'' Ja bitte, wo ist denn der gerechte Ausgleich? (Abg. Präs. Romeder: Das soll so bleiben! 1,7 Milliarden Schilling!) Ich wiederhole hier, auch wenn es Ihnen nicht paßt, die Fakten, die der Kollege Wagner zu Beginn des heutigen Tages genannt hat, nämlich, dass vom 20. 1. 1981 bis 8. 6. 1982 aus der Landesfinanzsonderaktion 244,113.000 Schilling an Darlehen durch Zinsenzuschüsse gefördert wurden, 43 Millionen, das sind 17,7%, erhielten SPÖ-Gemeinden. Vielleicht können Sie hier noch sagen, hätten wir angesucht, hätten mehr Mittel ausgeschüttet werden können. Zweite Frage: Vom 20. Jänner 1981 bis 27. April 1982 wurden an Beihilfen zur Errichtung von zentralen Einrichtungen aus dem Raumordnungsprogramm für zentrale Orte 7,969.000 Schilling bereitgestellt; 3 Millionen Schilling, das sind 39 % , erhielten SPÖ-Gemeinden. Auch hier darf vielleicht Ihr Argument des Ansuchens gelten, aber wenn aus Mitteln der überörtlichen Raumplanung von einem Verteilungskonto, über das scheinbar unser Landesfinanzreferent als oberster Raumplaner allein verfügt, vom 7. 4. 1981 bis 27. 4. 1982 106 Gemeinden 20,780.000 Schilling erhielten, davon aber nur 5 SPÖ-Gemeinden einen Gesamtbetrag von 600.000 Schilling, das sind genau 2,876, dann glaube ich, spricht das Bände. (LHSt. Dr. Pröll: Herr Abgeordneter! ich bitte Dich, den Kollegen von Deiner Regierungsfraktion zu fragen. Wir tauschen gemeinsam die Briefe aus und versuchen gegenseitig, unsere Wünsche entsprechend zu berücksichtigen! Ich möchte das nur ehrenhalber hier festhalten! - Abg. Dr. Bernau: Das wollen Sie nicht hören, bitte schön!) Ich möchte nicht wieder andere Beispiele bringen, denn wenn man sich, meine Damen und Herren, die geförderten überörtlich notwendigen Projekte - um solche kann es sich ja nur handeln bei der überörtlichen Raumplanung ansieht, dann ist eigentlich alles förderbar, was so eine Gemeinde machen kann. Ortsbeleuchtung, Straßeninstandsezung, Gehsteigherstellung, Ortsbildverschönerung, Aufschließung von Baugründen und dergleichen. Und es passiert in der Eile auch etwas Erheiterndes. Der Kollege Wagner hat von einer Gemeinde berichtet, aber bitte, in der Regierungssitzung vom 27. April 1982 waren gleich drei Gemeinden, die Leichenhallen und Friedhofserweiterungen gefördert erhielten mit der Begründung, sie seien Eignungsstandorte nach dem Fremwünsche diesen drei Gemeinden wirklich nicht, daß die Gäste nur kommen, um dort auf ewig zu bleiben. Und wenn Sie sprechen von den unbedingten Verteilungsnotwendigkeiten, wie geht es denn zu bei dieser Förderungsvergabe? Ich habe mir das kürzlich erzählen lassen. Da war der Herr Landeshauptmannstellvertreter Pröll, er wird sich erinnern können, bei einer Versammlung eines bäuerlichen Maschinenringes im Gerichtsbezirk Litschau. Einer der anwesenden Bürgermeister hat nach der Versammlung den Landesfinanzreferenten zum Auto begleitet, weil er noch etwas am Herzen hatte. (LHSt. Dr. Pröll: Das war der Wirt, bitte!) Es ist ja richtig, mit einem Politiker alleine zu reden, seine Anliegen anzubringen. Er ist ein wenig später sehr strahlend zurückgekommen. Ich habe mir erzählen lassen, daß der gute Bürgermeister, den ich persönlich gut kenne, wörtlich gesagt hat das ist ein Kompliment für Dich, Herr Landesfinanzreferent: „Ein klasser Kerl, der Pröll. Ich habe mir gar nicht so viel erhofft, 100.000 Schilling für den Tennisplatz waren drin." Und so meine ich, zieht halt unser Landesfinanzreferent als oberster Raumplaner wie ein Christkind durch das Land. (LHSt. Dr. Pröll: Darf ich Dir etwas sagen? Diese Zusage konnte ich gar nicht geben!) Er hat nämlich für echte und überörtliche Maßnahmen verschiedene Ausflüchte und wo das vielleicht etwas bringen kann, ist er eben großzügig. Ich verstehe das, aber das kritisieren wir eben, daß es zu keiner gerechten und ordnungsgemäßen Verteilung dieser Mittel kommt. Verstehen Sie mich richtig, meine Damen und Herren, wir haben nichts gegen die Förderung von Gemeinden. (Abg. Stangl: 25.000 Schilling beim Sport pro Tennisplatz zusätzliche Förderung vom zentralen Orteprogramm!) Jawohl, es geht um eine zusätzliche Förderung. Meine Damen und Herren, darf ich doch ersuchen, zu verstehen, daß wir uns als Sozialisten nicht gegen die Förderung von Gemeinden wenden, absolut nicht. Es ist jeder Gemeinde zu gönnen, wenn sie etwas bekommt, aber gegen diese Art der vielfachen Umverteilung sind wir im Interesse der Gemeinden dieses Landes und aller niederösterreichischen Landesbürger. Es gibt nämlich die Umverteilung durch die Landesumlage, die Umverteilung durch die Bedarfszuweisung, die Umverteilung durch die Förderungsinstrumente. Machen wir doch endlich Schluss damit, lassen wir den Gemeinden, was ihnen gehört! Bekennen wir uns daher zur ersatzlosen Streichung der Landesumlage, weil sie erstens systemwidrig ist, weil sie zweitens nicht zur freien autonomen Gemeinde paßt und weil die Gemeinden als Träger dieses Landes und dieser Republik es nicht notwendig haben, sich bevormunden zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Icha. Abg. ICHA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren nicht zum ersten Mal Gemeindeprobleme, aber wir diskutieren heute ein sicher sehr ernstes und sehr brennendes Problem. Es ist schon von vielen Seiten beleuchtet worden und ich möchte im besonderen auf jene Aspekte eingehen, die der Präsident Romeder hier angeführt hat. Vorerst vielleicht noch eine Ziffer. Vor wenigen Tagen haben wir die Ziffern ja zugeschickt bekommen. Im Jahre 1980 sind rund 4.190,000.000 Schilling an Gemeindesteuern vom Bund kassiert und weitergegeben worden. Davon sind 566 Millionen, das sind 13,5%, an Bedarfszuweisungen einmal abgezogen worden. Von denen hat die Gemeinde überhaupt nichts direkt gesehen, sie scheinen auch im Gemeindehaushalt gar nicht auf. Bedarfszuweisungen bestehen aber aus Beträgen, die schon vom Bundesgesetz her den Gemeinden gewidmet sind. Und die Landesumlage, 10,5%, macht 444 Millionen Schilling aus, bleiben von den 4,190 Milliarden 3,180 über. Dann kommt noch die Sozialhilfe mit etwas über 400 Millionen Schilling weg. 2.778,000.000 Schilling kommen dann bei den Gemeinden tatsächlich an, um ein Drittel weniger, als oben kassiert worden ist. Diese Praxis ist vor allem hinsichtlich der Landesumlage historisch überholt. Erlauben Sie mir nur einen Satz. Im § 3 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 hat es geheißen, die Länder sind berechtigt, durch Landesgesetz ihren durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die Städte mit eigenem Statut usw. umzulegen. „Ihren durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf", ein historisch überholtes Faktum. Wir haben hier von der Gerechtigkeit gehört. Ich möchte zur Gerechtigkeit etwas sagen. Die Form der Belastung durch die Landesumlage ist nicht gerecht. Ich möchte versuchen, Ihnen das an einigen Beispielen nahezubringen. Zwei Statutarstädte, damit man gleiches mit gleichem vergleicht, Wr. Neustadt und Krems, beides Statutarstädte, die sicher überregionale Aufgaben haben. Bundesabgabenertragsanteile pro Kopf der Bevölkerung in Wr. Neustadt 3.293 Schilling, in Krems 3.254 Schilling. Gemeindesteuern und andere Erträgnisse pro Kopf in Wr. Neustadt 6.340, in Krems 6.201. Und die Landesumlage beträgt in Wr. Neustadt, wo in beiden Fällen der höhere Ertrag ist 396, in Krems 416 Schilling. Ich habe bewußt diese zwei Beispiele gebracht, weil es eine sozialistische und eine ÖVP-Gemeinde betrifft. Die Gemeinde mit den höheren Erträgnissen zahlt weniger Landesumlage pro Kopf. Zwei größere Städte in unmittelbarer Nachbarschaft, Perchtoldsdorf und Baden. In Perchtoldsdorf Bundesabgabenertragsanteile 3.751, in Baden 3.961. Gemeindekopfquote in Perchtoldsdorf 6.838 in Baden 6.915, Landesumlage in Perchtoldsdorf, obwohl in beiden Positionen die geringeren Erträgnisse, 522, in Baden 422. Das erscheint uns ungerecht, das erscheint uns unverständlich. Zwei gleich große Gemeinden, Dietmanns bei Raabs und Grabern. Ich habe diese beiden Gemeinden genommen, denn beide sind hier mit der gleichen Bevölkerungszahl ausgewiesen, 1.313 Einwohner haben beide Gemeinden. In Dietmanns bei Raabs 2.122 pro Kopf Landesabgabenertragsanteile, in Grabern 2.1 13, und die Landesumlage in der Gemeinde mit der niedereren Quote ist höher, 218 gegen 205 in Dietmanns. Das ist ein Faktum, das beweist, daß hier vom System her mit der Gerechtigkeit etwas nicht stimmen kann. Ein besonderes ins Auge springendes Beispiel wäre Leiben und Hausbrunn, etwa zwei gleich große Gemeinden, die nur um 6 Einwohner differieren. In Leiben 2.075 pro Kopf Bundesabgabenertragsanteile, in Hausbrunn 1.945; und in Hausbrunn 202 pro Kopf Landesumlage, in Leiben nur 155. Hier, glaube ich, ist diese Diskrepanz besonders gravierend, meine Damen und Herren. Wir haben heute über die Subsidiarität gesprochen. Der Herr Präsident Romeder hat der sozialistischen Politik vorgeworfen, durch den Beschluß würden wir die Armen ärmer und die Reichen reicher machen. Wir wären es also, die quasi vor den Reichen schützend stünden. Meine Damen und Herren, das Produkt der Politik, über die Jahre gerechnet sieht so aus: 1961 bis 1970 hat es immer einen ÖVP-Finanzminister gegeben, 1970 bis 1979, das ist die Vergleichsziffer, wo also Daten vorliegen, immer einen SPÖ-Finanzminister. Das Spannungsverhältnis der fünf ärmsten Gemeinden Österreichs zu den reichsten ist in den Jahren der ÖVP vom 16,5fachen auf das 15fache, also um das eineinhalbfache verringert worden, in den neun Jahren unter dem SPÖ-Finanzminister vom 15fachen auf das 10fache. Das Spannungsverhältnis zwischen den ärmeren und reichen Gemeinden in Österreich generell ist unter dem sozialistischen Finanzminister weit schneller zusammengeschrumpft, als unter den ÖVP-Finanzministern. (Abg. Präs. Romeder: Haben alle nichts mehr!) Herr Präsident, ich möchte hier etwas richtigstellen. Hier wird unserer Politik etwas unterschoben, was durch die Fakten, durch die Ziffern nicht belegbar ist. Von 1961 bis 1970 ist die pro Kopf-Quote um das . . . (Abg. Dr. Bernau: Diese Bundesregierung trägt die Verantwortung für dieses Schlamassel und Sie reden hier noch darüber!) Herr Doktor, sind Sie mir nicht böse, wir reden heute über Gemeindefragen. Uns wurde vom Herrn Präsidenten hier vorgeworfen, daß wir eine schlechte Politik für die Gemeinden machen würden, und das stimmt nicht. (Abg. Präs. Romeder: Ich habe aber auf die Wirtschaftlichen Verhältnisse verwiesen, warum es so ist!) In den neun Jahren der ÖVP-Regierung wurden pro Kopf die Erträgnisse um das 1,5fache verändert zugunsten der Kleinen, in den neun Jahren der SPÖRegierung um das 3,6fache, hier ist eine deutlich raschere Entwicklung zugunsten der ärmeren Gemeinden eingetreten. (Abg. Anzenberger: Gott sei Dank!) Noch etwas: Man darf nicht immer sagen, die Kleinen sind auch die Ärmsten. Meine Damen und Herren, die fünf reichsten Gemeinden in Österreich sind die Gemeinden Lech, Tweng, Untertauern, Vösendorf und Saalbach. Es ist keine größere Stadt dabei. (Abg. Präs. Romelder: Ich habe von den finanzschwachen und den finanzstarken Gemeinden gesprochen, mit der Größe hat das nichts zu tun!) In Niederösterreich Vösendorf, Biedermannsdorf, Wr. Neudorf, Schönkirchen, Prottes, lauter kleinere und mittlere Gemeinden. (Abg. Präs. Romeder: Viele kleine Gemeinden sind finanzschwach!) Also nicht die kleinen, sondern es gibt arme und reiche Gemeinden und für die armen, Herr Präsident, ist in unserer Zeit mehr geschehen als für die reichen. (Abg. Präs. Romeder: Praktisch durch das Land Niederösterreich!) Durch die Finanzausgleichsmaßnahmen, um das eindeutig hier festzuhalten. Der Herr Kollege Anzenberger hat immer hier zwischengerufen, es kann nur eine Bundesregelung geben. Das stimmt nicht, denn Niederösterreich ist ein Sonderfall. Niederösterreich sagt nicht nur immer, wir sind die Nummer eins, ein schönes Stück Österreich und in vielen anderen Dingen die Nummer eins, es gibt auch bitte die Aussage, wir haben sie ja beschlossen und Sie sind alle sehr stolz darauf: „ . . . bei gleichzeitiger Würdigung der Tatsache - heißt es hier in der Landeskorrespondenz daß das Land Niederösterreich die Mittel der Landesumlage gesetzlich als einziges Land in Österreich wieder den Gemeinden zuführt." (Abg. Amon: Das stimmt ja! - Abg. Präs. Romeder: Haben wir beschlossen!) Wenn das stimmt und ich nehme an, daß das stimmt, dann ist aber die Aussage, daß dafür ein Ersatz verlangt wird, eigentlich unverständlich, denn wenn das Land Niederösterreich das Geld nur bekommt und weitergibt und jetzt dieses Weitergeben in der Form erfolgt, daß man es vorher abzieht, entsteht für den Landesreferenten kein Schilling Verlust, (Abg. Präs. Romeder: Doch!) denn wenn das nur eine Durchlaufpost ist, meine Damen und Herren, dann fehlt dem Finanzreferenten nachher nichts. (Abg. Präs. Romeder: Die Umverteilung fehlt! – Beifall bei der SPÖ.) Es ist richtig, der Herr Präsident hat es gerade gesagt, es ist hier eine Umverteilung im Gange. (Abg. Rupp: Sicherlich! Das ist auch richtig. Dazu bekennen wir uns auch!) Meine Damen und Herren! Das kann man und muß man offen sagen, es wird hier einigen Gemeinden etwas genommen, einigen Gemeinden etwas gegeben. Wissen Sie, was wir gerne hätten? Daß wir wissen, wem wieviel gegeben wird. (Abg. Fidesser: Wir genauso!) Das zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Aussagen. Die Offenlegung dieser Umverteilung. (Abg. Steinböck: Fragen Sie den Landesrat Höger. Der weiß es! - Abg. Anzenberger: Sie haben den Referenten und wissen nichts! Wozu haben Sie den Gemeindereferenten?) Schauen Sie, Sie können uns das glauben, wir sind durchaus bereit, uns auch in die Gedankenwelt des Landesfinanzreferenten zu versetzen. Meine Damen und Herren, wir gehen ja ein Risiko ein, denn es ist ja durchaus möglich, ich möchte sagen durchaus wahrscheinlich, daß der nächste Landesfinanzreferent einer von uns sein kann. Er wird die gleichen Probleme haben. (Beifall bei der SPÖ. - Heiterkeit bei der ÖVP. - Abg. Rupp: Das hoffen wir nicht! - Abg. Ing. Kellner: Icha, von welcher Gemeinde sprichst Du?) Wir sind uns, meine Damen und Herren, unserer Verantwortung gegenüber dem Landesbudget durchaus bewußt. Wir glauben nur, daß das Landesbudget bei dieser Situation in Niederösterreich aus der Auflassung dieser Form der Einhebung der Landesumlage keinen Nachteil hätte. Und wenn hier immer wieder von der zusätzlichen Förderung der kleinen, der finanzschwachen Gemeinden gesprochen wird: Es bleibt dem Lande ja unbenommen, aus eigenen Mitteln zu fördern, wen es fördern will. (Abg. Fidesser: Aus dieser Argumentation ist verständlich, daß die Einwohner der kleinen Gemeinden möglichst verhindern, daß ein sozialistischer Finanzreferent kommt!) Das wird sich herausstellen! Wir sind hier guter Dinge und die knappe Situation bei der heutigen Sitzung ist für uns durchaus nicht deprimierend. (Beifall bei der SPÖ.) Meine Damen und Herren, ich gebe eines zu. Es gibt hier bei der Verhandlung und vor allem im Fortschritt der Verhandlung Verzögerungen. Das gebe ich zu. Nur haben wir heute schon ein sehr offenes Wort von einem, von dem wir offene Worte gewöhnt sind, vom Herrn Professor Wallner aus Baden, gehört. Auf den Zug hinsichtlich der Finanzmasse für die Länder haben die Länder irgendwie durch Zögern oder durch Feigheit versäumt aufzuspringen. Der Zug hinsichtlich der Steuerfindungsrechte für die Länder, des Eröffnens von Einnahmemöglichkeiten für die Länder, dieser Zug dürfte momentan ganz schön abgefahren sein. Aber den Vorwurf, diesen Zug versäumt zu haben, kann man bitte nicht der Bundesregierung machen. Da müßte sich die Länderfront und da müßten sich vor allem die Vorkämpfer der Länderfront bei der Nase nehmen. (Abg. Steinböck: Wie wird denn der Finanzausgleich gemacht, bitte schön?) Man hat im entscheidenden Augenblick den Mut nicht gehabt, hier über den Schatten zu springen. (Abg. Fidesser: Gott sei Dank gibt es auch Kämpfer für die Steuerzahler!) Das ist richtig, nur darf man dann der Regierung nicht vorwerfen, wenn es hier Verzögerungen gibt, da seinerzeit gesagt worden ist, wir wären bereit, hier ein Steuerfindungsrecht einzuräumen, und die Mehrheit aus welchen Motiven immer hier nicht mitgetan hat. Meine Damen und Herren, zum Schluß. Ich bin noch nicht sehr lange in diesem Haus, erlebe es aber immer wieder und das beweist, wie dringend das Problem ist, sdaß hier über Finanzfragen der Gemeinden gesprochen wird. Beim Budget, bei Finanzsonderaktionen für die Krankenanstalten, immer wieder geht es um das Geld der Gemeinden, um die Politik in den Gemeinden. Nicht zu Unrecht, denn gerade die Gemeindepolitik hat ihre Bedeutung darin, daß sie dem Bürger am nächsten ist, daß sie für die staatliche Ordnung unverzichtbar ist und daß die politischen Kräfte dieses Landes natürlich dort ihre besondere Aufgabe sehen. Es hat einen ÖVP-Slogan einmal gegeben, der Herr, der ihn geprägt hat, ist nicht mehr, es ist jetzt ein anderer hier. Aber da hat es geheißen, der Weg zum Ballhausplatz geht über die Gemeinden. Meine Damen und Herren, diese Idee mag richtig sein, nur die heutige Entscheidung gegen die Gemeinden wird Sie von der ÖVP keinen Schritt auf diesem Weg weiterbringen. Und die heutige Entscheidung gegen unseren Vorschlag der Streichung der Landesumlage ist eine Entscheidung gegen die Gemeinden dieses Landes und eine Entscheidung gegen die Bürger in den Gemeinden dieses Landes. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Zum Worte gemeldet ist der Herr Präsident Romeder. Abg. Präsident ROMEDER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz zum Resolutionsantrag Stellung nehmen und vielleicht auch von meiner Warte aus ganz kurz einige Richtigstellungen zu den Vorrednern anbringen. Zum Begehren des Resolutionsantrages des Abg. Kalteis glaube ich, meine sehr Geehrten, daß diese Frage auch verwaltungstechnisch überhaupt einmal zu prüfen ist. Wenn man die Konsequenzen schlechthin kennt, dann könnte man solch einen Antrag auch vom Inhalt her mitüberlegen. Wir sehen aber die Konsequenzen dieser Prüfung nicht voraus und daher sind wir vorerst nicht in der Lage, auf Grund dieser Argumentation die Zustimmung zu geben. Und nun, meine sehr Geehrten, darf ich ganz kurz zusammenfassend zu den Ausführungen meiner beiden Vorredner einige meiner Ansicht nach notwendigen Richtigstellungen anbringen. Es wurde hier vom Kollegen Haufek darauf hingewiesen, daß die Leistungsfähigkeit der Gemeinden überschritten wurde und die Einschränkung der Investitionstätigkeit für alle offensichtlich ist. Er hat auch auf die Auswirkungen der Gemeindeautonomie verwiesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade diese Überlegungen, daß eben die Leistungsfähigkeit der Gemeinden überschritten ist und daß eben die Einschränkung die Investitionstätigkeit sich bereits auf das Baugewerbe und überall auswirkt, sind die Argumente, mit denen man endlich einmal auch im Rahmen Bund - Länder Gemeinden den Zusagen des Resümeeprotokolls entsprechend verhandeln sollte. Ich bitte daher, nicht einen falschen Weg zu gehen, sondern gerade dorthin wieder zurückzukehren, wo Zusagen gemacht wurden, wo die gemeinsame Verantwortung da ist von Bund, Ländern und Gemeinden. Ich glaube, wenn man das gemeinsam sieht, wird in der Zukunft die Stärkung der Finanzkraft unserer Gemeinden möglich. Und wenn vom Kollegen Haufek hier angeschnitten wurde, die Gemeinden werden vom Land in die Schulden getrieben, und dann die zweite Frage, kostendeckende Tarife, dann bitte nicht böse sein, wenn ich es so sage: Ich müßte mir fast erwarten, daß zu diesen Äußerungen des Kollegen Haufek der zuständige Landesrat als Verantwortlicher der Ausichtsbehörde Stellung nimmt. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer ist denn zuständig für die Richtlinien der Bedarfszuweisungen mit allen Konsequenzen? Ich glaube, wir sollten es uns sehr überlegen, solche Aussagen hier zu machen mit allem drum und dran. Ich erinnere mich an die letzte GIF-Sitzung, Herr Landesrat, wir waren uns vollkommen einig, obwohl die Konsequenzen uns schmerzlich berühren. SPÖ-Gemeinden und ÖVPGemeinden sind davon betroffen, weil wir auf Grund eines Wunsches der Bundesregierung vor vielen Jahren Zurückhaltung geübt haben gerade auf dem Sektor der kostendeckenden Tarife. Ich stelle auch hier in aller Öffentlichkeit einen deutlichen Widerspruch zwischen der Aufsichtsbehörde, repräsentiert vom zuständigen Landesrat, und dem derselben Fraktion angehörigen Abg. Haufek fest. Und nun zum Abschluß, weil ich Sie nicht lange mehr aufhalten will. Den Größeren will anscheinend die ÖVP, hat man ihr zugemutet, etwas nehmen, um den kleinen etwas zu geben. Bitte nehmen kann man nur etwas, das man hat. Ich möchte einmal darauf hinweisen, wir nehmen nichts weg, sondern wir wollen einen Abtausch vom Bund, damit dann die Landesumlage eben, wie es in unserem Antrag steht, zurückgegeben werden kann. Wir wollen von größeren Gemeinden nichts, aber wir wollen nicht haben, daß den Kleineren durch eine nicht mehr mögliche Förderung in dem heutigen Ausmaß etwas genommen wird. (Beifall bei der ÖVP.) Und unter derselben Prämisse, bitte Herr Kollege Haufek, ist auch die Aussage zu sehen, das Land muß den Ausgleich geben - Du hast eine meiner letzten Budgetreden zitiert - und die Gemeinden sollen nicht bevormundet werden. Auch da stimmen wir in der Aussage überein, nur in der Konsequenz wiederum nicht. Weil wir eben haben wollen, daß die Gemeinden nicht bevormundet werden, verweise ich bewußt wiederholt auf das BundesFinanzverfassungsgesetz, wo wir gleichberechtigt sein wollen, damit wir mitverhandeln können. Und daß wir nicht bitten gehen müssen, auch das wollen wir; wir wollen einen Rechtsanspruch gesichert haben durch einen gerechten Finanzausgleich. Und dann, meine sehr Geehrten, wollen wir eben haben, daß das Land weiterhin einen Ausgleich gibt und dieser Ausgleich ist nur möglich, ich darf es wiederholen, wenn man eben nicht Gelder wegnimmt, die den finanzschwachen Gemeinden zufließen sollten. Und wenn der Kollege Icha gesagt hat, eigentlich müßten wir über den Inhalt der Landesumlage in bezug auf Gerechtigkeit reden, sind wir in der Richtung sicher einig. Aber ich muß dazusagen, der Inhalt dieser Landesumlage ist ja auch eine Sache des Finanzausgleiches des Bundesgesetzgebers. Wir wollen nicht aus parteipolitischen Gründen vergessen, wer der richtige Adressat ist. Und zur Schlußbemerkung, es könnte einmal sein, daß der Finanzreferent der SPÖ angehört: Ich darf Ihnen versprechen, die ÖVP wird alles in ihrer Macht stehende tun, die SPÖ nicht in diese Schwierigkeiten zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Die Rednerlist ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. FUX: Ich verzichte. ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Danke, mit Mehrheit angenommen. Wir kommen zur Abstimmung des Resolutionsantrages. (Nach Abstimmung darüber): Danke, abgelehnt. Ich ersuche den Herrn Abg. Anzenberger, die Verhandlungen zur Zahl 452 einzuleiten. Abg. ANZENBERGER: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zur Vorlage 452 zu berichten. Die Firma Geflügelhof August Weinberger, Weistrach, hat um Übernahme der Landeshaftung für 80% von Krediten in der Höhe von 15 Millionen Schilling angesucht. Der Antrag wurde entsprechend den Richtlinien einer Prüfung durch die Universale Revisions- und Treuhand-Gesellschaft mbH unterzogen. Förderungwerber ist die nicht protokollierte Firma Weinberger, Inhaber August Weinberger (geb. am 1. 8. 1941 in Weistrach). Das Unternehmen besteht seit 1939 und wurde am 1. 1. 1978 von Herrn Ing. Josef Weinberger an seinen Sohn, Herrn August Weinberger, übergeben. Herr August Weinberger verfügt über folgende Gewerbeberechtigungen: Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 Gewerbeordnung 1973, eingeschränkt auf den Einzelhandel. Geflügelschlächterei inklusive Geflügelausschroten. Weiters ist er Mitglied, der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Handel, und der Innung der Fleischer. Das Unternehmen verfügt für den Vertrieb seiner Produkte über 13 Filialen. Förderungsgegenstand: Gefördert werden soll die Finanzierung des Neubaues eines Geflügelschlachthofes (einschließlich der erforderlichen Nebenräume, wie Büro- und Sozialräume). Die derzeitige Schlachtleistung von rund 1,5 Millionen Stück soll durch den Neubau um 2,1 Millionen Stück auf künftig 3,6 Millionen Stück Brat- und Suppenhühner gesteigert werden. Von der Steigerung von 2,1 Millionen Stück sollen rund 1,4 Millionen Stück auf Exporte in den EWG-Raum entfallen. Hiefür sind die Einrichtungen des Schlachthofes wie die Schlächterei, die Kühlanlage, die Verpackungsanlage etc. den Bestimmungen des EWG Raumes anzupassen. Die Kosten betragen für den Geflügelschlachthof rund 24 Millionen Schilling. Weiters benötigt das Unternehmen einen Betriebsmittelkredit von rund 2 Millionen Schilling. Für 57,7% der Gesamtkosten von rund 26 Millionen Schilling, das sind rund 15 Millionen Schilling, wird die Haftungsübernahme durch das Land Niederösterreich beantragt. Zweck der Förderung: Neben den unter „Förderungsgegenstand" angeführten Gründen der Kapazitätsausweitung für Zwecke des Exportes in den EWG-Raum dient das Vorhaben der Schaffung von 10 zusätzlichen Arbeitsplätzen in Weistrach. Zur Zeit werden im Hauptbetrieb und in den Filialen 59 Personen beschäftigt. Der Finanzbedarf für die geplanten Investitionen zeigt folgendes Bild: Investitionsvolumen 24 Millionen, Betriebsmittelkredit 2 Millionen, zusammen 26 Millionen. Da im Investitionsvolumen die Kosten für das Grundstück nicht enthalten sind, wären diese als anteilige Eigenfinanzierung zu bewerten. Zur Deckung des Kapitalbedarfes stehen folgende Kredite zur Verfügung: ERP-Kredit mit Landeshaftung 10 Millionen Schilling, Pro Industrie-Kredit des Landes Niederösterreich 10 Millionen, Gewerbestrukturverbesserungs-Kredit mit Landeshaftung 5 Millionen, Betriebsmittelkredit 2 Millionen, insgesamt 27 Millionen Schilling. Die Betrachtung der wirtschaftlichen Situation zeigt, daß die Betriebsergebnisse im Jahre 1978 (Übernahme durch Herrn August Weinberger), 1979 sowie 1980 positiv sind. Die außerordentlichen Ergebnisse von 1978 bis 1981 sind durchwegs negativ, und zwar verursacht durch vorzeitige Abschreibungen, den Investitionsfreibetrag 1981, sowie durch Forderungsverluste infolge des Konkurses eines Großabnehmers. Die Vorschaurechnungen bis 1985 zeigen, daß bei Eintritt der erwarteten Entwicklung 1981 zwar ein negatives Ergebnis ausgewiesen werden wird, ab 1982 aber sowohl das Betriebsergebnis positiv sein wird, als auch ein Gewinn erzielt werden sollte. Der Eigenkapitalanteil am Gesamtkapital beträgt vor Durchführung der Investitionen 52,4%, sinkt nach Durchführung auf 27,4% und sollte anschließend wieder kontinuierlich steigen. Die Kammer für Arbeiter und Angestellte von Niederösterreich befürwortet das Ansuchen nicht. Die beantragte Haftungssumme, 80% von Krediten in Höhe von 15 Millionen, das sind 12 Millionen, findet in dem mit Landtagsbeschluß vom 22. Mai 1980 festgelegten Kredit- und Haftungsrahmen ihre Deckung. Namens des Finanzausschusses möchte ich daher über die Vorlage der Landesregierung betreffend Fa. Geflügelhof Weinberger, Weistrach, Antrag um übernahme einer Landeshaftung für 80% von Krediten in der Höhe von S 15,000.000 folgenden Antrag stellen (liest): Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Die NÖ Landesregierung wird ermächtigt, die Haftung des Bundeslandes Niederösterreich gemäß § 1356 ABGB für 80% der von der Firma Geflügelhof Weinberger aufzunehmenden Kredite in der Höhe von S 15,000.000 zu übernehmen. Herr August Weinberger hat sich zu verpflichten: 1.1 die grundbücherliche Sicherstellung des landesverbürgten Kredites samt Zinsen und Nebengebühren durch Einverleibung einer Simultanhypothek ob sämtlichen in seinem Eigentum und dem seiner Gattin stehenden Liegenschaften zugunsten des Kreditgebers auf eigene Kosten durchzuführen, 1.2 im Grundbuch eine vorbehaltlose Löschung aller dem landesverbürgten Kredit vorangehender Pfandrechte nach Tilgung zugunsten des Kreditgebers anmerken zu lassen, 1.3 sämtlichen Liegenschaftsbesitz ohne Zustimmung des Landes weder zu belasten noch zu veräußern, 1.4 Verfügungen aller Art bezüglich bestehender Pfandrechte nur mit Zustimmung des Landes vorzunehmen, 1.5 eine Erklärung der Gattin beizubringen, daß diese dem Schuldverhältnis zur ungeteilten Hand beitritt, 1.6 eine Änderung der Gesellschaftsformdes Unternehmens nur mit Zustimmung des Landes vorzunehmen, 1.7 grundbücherliche vorrangig eingetragene Kredite nach einem vereinbarten Tilgungsplan zurückzuführen und Hypotheken, die für diese Kredite bestellt sind, nicht wieder auszunützen, 1.8 die Finanzierung in der beantragten Form nachzuweisen, 1.9 dem Kreditgeber innerhalb einer Frist von max. zwei Monaten Halbjahresabschlüsse zu übermitteln, wobei sich der Kreditgeber verpflichtet, aus diesen Abschlüssen ersichtliche Verschlechterungen der finanziellen Situation des Unternehmens dem Bundesland Niederösterreich umgehend mitzuteilen, 1.10 dem Land auf die Dauer der Haftung einen jährlichen Haftungsbeitrag in Höhe von 3/4% der jeweils am 31. Dezember eines jeden Jahres aushaftenden Kreditsumme zu bezahlen, wobei der Kreditgeber verpflichtet ist, den Haftungsbeitrag unter Bekanntgabe der Berechnungsgrundlage bis spätestens 31. Jänner des darauffolgenden Jahres zu Lasten des Kreditnehmers unaufgefordert zu überweisen. 2. Die Niederösterreichische Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen. ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Ich eröffne die Debatte. Zum Worte gemeldet ist der Abg. Keusch. Abg. KEUSCH: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Zur Debatte steht die vom Herrn Landesfinanzreferent Dr. Pröll eingebrachte Vorlage Zahl 452 betreffend die Übernahme einer Landeshaftung zur finanziellen Absicherung der von der Firma August Weinberger geplanten Investitionen im Ausmaß von 27 Millionen Schilling. Förderungszweck ist der Neubau eines Geflügelschlachthofes samt Erhöhung der Schlachtkapazität, verbunden mit der Schaffung von 10 zusätzlichen Arbeitsplätzen. Die Finanzierung soll über zur Verfügung stehende Kredite erfolgen, wovon für 12 Millionen Schilling die Haftungsübernahme in der heutigen Sitzung zu beschließen wäre. Eigentlich müßte ich mich als Abgeordneter dieses Bezirkes für die großzügige Förderungsbereitschaft seitens des Landes aufrichtig bedanken, denn immerhin ist das Land bereit, 10 Millionen Schilling aus der Pro Industrie-Aktion, und 2 Millionen Betriebsmittelkredite zu gewähren, und ist überdies bereit für einen ERP- und Gewerbestrukturverbesserungskredit von insgesamt 15 Millionen Schilling zu 80% die Landeshaftung zu übernehmen. Eine nicht alltägliche Förderung in Art und Umfang, eher schon ein Superding, das da auf die Beine gestellt wird. Dieser Eindruck erhärtete sich, werte Damen und Herren, wenig später durch eine Resolution des Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrates der Firma Fehringer, von der ich als Bezirksobmann des ÖGB Kenntnis erhielt. Ich darf Ihnen einige Passagen aus dieser Resolution zur Kenntnis bringen (liest): „Der Arbeiter- und Angestelltenbetriebsrat begrüßt die Haltung der Arbeiterkammer in Angelegenheit der Landeshaftung für die Firma August Weinberger in Weistrach. Wie der Betriebsrat der Firma Fehringer in Erfahrung bringen konnte, nahm die Arbeiterkammer eine ablehnende Haltung gegenüber dieser Landeshaftung für die Firma August Weinberger ein. Durch den Ausbau der Firma Weinberger, die nur mit einer Landeshaftung möglich ist, würde unmittelbar der Firma Fehringer und in deren Folge der Belegschaft dieses Unternehmens ein schwerer Schaden zugefügt werden. In der Geflügelwirtschaft haben wir es heute mit großen Absatzschwierigkeiten zu tun. Jeder einzelne Arbeitsplatz in unserer Firma ist in Gefahr, wenn man mit Landeshilfe noch gesunden Betrieben eine Konkurrenz aufbauen würde. Unser Unternehmen beschäftigt 322 Arbeitnehmer, die zu 94% gewerkschaftlich organisiert sind und sehr wohl wissen, daß die Haltung der Arbeiterkammer für uns arbeitsplatzsichernd ist und unsere Basisarbeit im Betriebsrat geschätzt wird. Wir ersuchen Sie nochmals, von Ihrer Haltung nicht abzugehen, denn unsere Kolleginnen und Kollegen können es nicht verstehen, wenn dadurch nur ein einziger Arbeitsplatz in der Firma Fehringer verloren gehen würde." Ich darf der Vollständigkeit halber erwähnen, daß es sich hier um einen Betriebsrat der Christlichen Fraktion handelt, nur damit da keine Mißverständnisse entstehen und man meint, ich würde die Stellungnahme eines Betriebsrates der sozialistischen Fraktion hochzuspielen versuchen. Geschätzte Damen und Herren! In dieser sehr knappen von mir vorhin erwähnten Antragsbegründung führt das zuständige Amt, das Finanzressort, aus, daß das Betriebsergebnis der Firma Weinberger der Herr Berichterstatter hat das ja auch erwähnt - im Jahre 1981 voraussichtlich negativ sein wird. Es führt weiter aus, daß die durchwegs außerordentlichen Betriebsergebnisse der Jahre 1978 bis 1981 unter anderem auch durch den Konkurs eines Großabnehmers entstanden sind. Ich sage das aus ganz bestimmtem Grund, weil da ein Vertrag mit einer Großfirma in Holland besteht, über dessen Glaubhaftigkeit man geteilter Ansicht sein kann. Es wird auch angeführt, daß die Kammer für Arbeiter und Angestellte das Ansuchen um die übernahme der Landeshaftung nicht befurwortet hat und daß auch die Handelskammer in ihrem Gutachten auf die schwierigen Marktverhältnisse hinweist. Und schließlich, daß bei Eintritt der erwarteten Entwicklung - man beachte bitte die Formulierung, die ich zitiere - gemäß einer Vorschauberechnung bis 1985 das Betriebsergebnis ab 1982 positiv sein wird und auch ein Gewinn erzielt werden sollte. Bitteschön „sollte", das kann heißen, er kann erzielt werden, heißt aber auch, er kann nicht erzielt werden. Ich glaube, das ist eine zu unpräzise Formulierung, wenn es eine Berechnungsvorschau ist, die dieser Formulierung zugrunde liegt. Durchwegs also Gemeinplätze, die da angeboten werden. Eine unzureichende Antragsbegründung, die ohnehin in ihrer knappen Form schon so negativ ist, daß sie meiner Meinung nach gar nicht zu einem Antrag auf Übernahme der Landeshaftung hätte führen dürfen. Es entsteht der Eindruck, daß man den Abgeordneten dieses Hauses bewußt die Hintergrundinformation vorenthält, denn wie sollen die Abgeordneten eine so weittragende Entscheidung treffen können, wenn ihnen nicht bekannt ist, daß zum Beispiel das Betriebsergebnis der Firma Weinberger im Jahre 1981 deshalb negativ ist, weil die Branche seit 1979 stagniert und die Zuwachsraten - allerdings beim Brathuhn bitte, aber ich bin überzeugt, beim Suppenhuhn wird der Konsumrückgang noch eklatanter sein – vom Jahre 1975 mit 7,1% auf 0,9% im Jahre 1981 gesunken sind. Oder daß die Arbeiterkammer deswegen die Übernahme der Landeshaftung ablehnt, weil das Investitionsvorhaben der Firma Weinberger ausschließlich fremdfinanziert ist, daß in den nächsten Jahren Annuitätsverpflichtungen zu erwarten sind im Ausmaß von 5 Millionen Schilling, die ja erst erwirtschaftet werden müssen, daß in den letzten drei Jahren sehr hohe Privatentnahmen getätigt wurden, die die Eigenkapitalbasis stark geschmälert haben, und daß die Liegenschaft der Firma Weinberger - hier begehe ich ja keine Indiskretion, jeder kann ja in ein Grundbuch Einsicht nehmen, diese Liegenschaft besteht aus dem Betrieb, aus 16 ha Ackerland, aus einer Biogasanlage, aus Hühner- und Schweinezuchthallen mit einem Schätzwert von 20 Millionen Schilling – nur zu 50% belehnbar ist, da sie schon mit 8,8 Millionen grundbücherlich belastet ist. Und im übrigen, daß auch die Sparkasse Haag die Übernahme der gesamten Haftung ablehnt und vorschlägt, um eine Landeshaftung anzusuchen. Von besonderem Interesse für die Öffentlichkeit wird letztendlich die Tatsache sein, daß dieser ablehnende Beschluß der Arbeiterkammer auch mit den Stimmen des ÖAAB gefaßt wurde. Geht man jetzt davon aus - alle Anzeichen deuten ja darauf hin und in der Ausschußsitzung des Finanzausschusses sind ja die Würfel gefallen -, daß diese Landeshaftung für das Investitionsvorhaben der Firma Weinberger übernommen wird, heißt das, dass die Schlachtkapazität dieses Betriebes von jetzt 30.000 Stück auf ca. 70.000 Brat- und Suppenhühner pro Woche erhöht wird. Ich habe diese Jahresquoten umgerechnet, es läßt sich leicht umrechnen, Kollege Amon. Im Klartext heißt das, daß Weinberger eine zusätzliche Wochenkapazität von 40.000 Stück schafft und das hat einen ganz besonderen Grund, Kollege Amon, warum ich das sage. Damit erreicht er den Anschluß an die potenten Brathuhnerzeuger, die sich 75% des Marktes aufteilen, nämlich an die Firma Fehringer als Branchenleader mit ca. 200.000 Stück pro Woche, die Firma Stanze1 KG in Oberösterreich mit 130.000, die Steirische Geflügel-Schlacht- und Vertriebs GesmbH mit ca.120.000, die Firma Tietze in der Steiermark mit 110.000, die Firma Wech in Kärnten mit 90.000 und Mirimi in Prinzersdorf, ein klassischer Genossenschaftsbetrieb, der übrigens auch über große Absatzschwierigkeiten klagt. Man hört, daß er das Jahr 1981 mit Verlust abschließen wird. Weinberger reiht sich also hier mit der Kapazitätserhöhung auf 70.000 Stück pro Woche an siebenter Stelle ein. Das muß zwangsläufig zur Folge haben, daß Weinberger den kleineren unbedeutenderen Hühnerproduzenten mit einer Wochenkapazität von 8.000 bis 25.000 Stück, die sich die restlichen 25% des vorhandenen Marktes aufteilen, die Produktionsbasis entzieht oder, vorsichtig formuliert, daß diese Firmen an den Rand gedrängt werden. Unabhängig davon, daß die Branche jetzt schon über unausgenützte Kapazitäten klagt, ist Weinberger gezwungen, seine Produktion der gesteigerten Kapazität anzupassen und diesen Ausstoß auch an den Mann zu bringen, um seinen Annuitätsverpflichtungen gerecht zu werden. Das bedeutet weiter, daß Weinberger verkaufen muß, und es wird bei den gegenwärtig herrschenden Konkurrenzverhältnissen, bei dem Verdrängungswettbewerb, äußerst schwierig sein, mit einem Oberangebot lukrative Preise zu erzielen. Um seine Produktion unterzubringen, wird er unter dem Marktpreis anbieten müssen, wodurch die herrschenden Konkurrenzverhältnisse oder der Verdrängungswettbewerb noch verschärft wird. Das kann für die Kleinen den Ruin bedeuten und tödlich sein. Für die Größeren, die es unter Umständen leichter verkraften, ist das eine Frage, wie lange die Produzenten eine zusätzliche noch stärkere Belastung aushalten werden. Und offen bleibt die Antwort auf die Frage, welchen Entwicklungsverlauf die Firma Weinberger dabei nehmen wird. Wie eingangs schon ausgeführt, wird der Realbesitz Weinbergers auf 20 Millionen geschätzt. Er ist nur zu 50% belastbar laut Prüfbericht der Universale, ich habe mir das sehr genau angeschaut, denn im Grundbuch ist eine Belastung von 8,8 Millionen einverleibt. Bei einer ausschließlich fremdfinanzierten Investition von 27 Millionen Schilling - bitte, der Realbesitz wird mit 20 Millionen geschätzt, 8,8 Millionen sind schon Belastung darauf - bleibt also bei einer. Haftungsübernahme durch das Land im Falle, da13 die Landeshaftung schlagend wird, nichts mehr für das Land übrig an Besicherungsmöglichkeiten, bestenfalls ein neuerbauter Schlachthof, den dann niemand will, mit dem niemand etwas anfangen kann. Und diese Überlegung, das sage ich gleich dazu, ist gar nicht so weit hergeholt, wie Sie vielleicht glauben mögen, werte Damen und Herren. Die Rentabilitätsberechnung dieses Investitionsprojektes basiert auf dem Beralungsbericht des WIFI, so schreibt die Universale, und geht davon aus, daß im Inland - das ist die Milchmädchenrechnung in diesem Prüfungsbericht, mit der ich mich nicht einverstanden erklären konnte – zusätzlich 300.000 Suppenhühner A S 11,- abgesetzt werden. Der Preis von S 11,- ist dadurch zustande gekommen, daß man einen DM-Preis in einer deutschen Geflügelzeitschrift einfach mit S 7,20 oder S 7,80 je nach DM-Kurs, multipliziert und die Kapazität, die Weinberger schaffen will, als Bezugsbasis genommen und damit multipliziert hat. Da kommen wir bei 300.000 Stück zusätzlichem Absatz auf 3,3 Millionen Schilling und im Export will er eine Million Suppenhühner ab S 11,- absetzen, das sind 11 Millionen, ergibt 14,3 Millionen Umsatz insgesamt. In dem gleichen schon zitierten Prüfbericht der Universale wird aber auch ausdrücklich darauf verwiesen, daß eine Überprüfung der Konkurrenzverhältnisse - bitte das ist der springende Punkt - nicht in ihrem Aufgabenbereich gelegen sei und diese so wie die Mengenangaben bei der Beschaffung und beim Absatz noch der Überprüfung jener Stellen bedürfen, die mit dieser Materie vertraut sind. Kurzum, nirgends ist erwiesen, daß die der Berechnungsvorschau zugrundegelegten Absatzzahlen und Stückpreise auch realisierbar sind. Hier glaube ich, war bei Weinberger der Wunsch der Vater des Gedankens und dies ist durchaus legitim. Aber denen, die ihn in diesem Glauben ließen, daß das Investitionsvorhaben nicht nur realisierbar ist, sondern auch die Annuitäten einträgt, die er braucht, damit er seine finanziellen Verpflichtungen wiederum einlösen kann, gilt mein Vorwurf. Ich glaube also, daß dieses Gutachten nicht sehr real ist bzw. kann man auf Grund dieser Situation auf die Glaubwürdigkeit derartiger Gutachten überhaupt schließen und besteht irgendwo die Vermutung, daß man versucht hat, das Gutachten auf die Richtlinien zur Obernahme der Landeshaftung hinzutrimmen. Ich habe mich sehr eingehend mit einer Analyse dieses Prüfberichtes, bezogen auf die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Landeshaftung, beschäftigt, das heißt, welche Schlußfolgerung die Universale aus ihren Prüfungsergebnissen zieht. Und hier darf ich zitieren, was in den Richtlinien unter anderem verlangt wird. Hiezu gehört, daß das zu fördernde Unternehmen existenz- und wettbewerbsfähig ist oder begründete Aussicht besteht, daß es diesen Zustand durch die angestrebte Förderung erreicht. Zitatende. Und ich behaupte, die 26 Millionen-Investition Weinbergers zur Ausweitung der Schlachtkapazität kommt 10 Jahre zu spät, denn es war damals die goldene Zeit des Brat- und Backhuhnes und Weinberger bestreitet ja nicht, daß er auch in die Brathuhnerzeugung stärker einsteigen will. Sie erfolgt in einer Zeit, in der die Branche, wie schon erwähnt, von konstant sinkenden Zuwachsraten gekennzeichnet ist und seit 1979 stagniert. Diese 26 Millionen-Investition erfolgte in einer Phase des wirtschaftlichen Abschwunges, in der die schon vorhandenen Kapazitäten nicht ausgenutzt werden können und ein erbitterter Konkurrenzkampf, ein Verdrängungswettbewerb auf dem Markt tobt. Bitte schön, das sind nicht meine Erfindungen, das sind Aussagen von Brancheninsidern. Und diese Branchensituation läßt den Schluß zu, daß dieser Punkt der Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Landeshaftung nicht erfüllt ist. Im Gutachten steht, daß jeder Punkt zur Inanspruchnahme der Landeshaftung erfüllt ist, und darum versuche ich es zu analysieren. In den Richtlinien wird weiter verlangt, der Förderungswerber muß die Wirtschaftlichkeit des Projektes und die Möglichkeit der Rückzahlung der Darlehensannuität nachweisen. Bitte wie soll er denn das nachweisen, wenn der Berechnungsvorschau über das, was er einnehmen wird, Zahlen zugrunde liegen, von denen die Universale behauptet, das zu prüfen sei nicht in ihrem Aufgabenbereich gelegen gewesen, sondern das sollen jene tun, die von der Branche mehr verstehen oder die in dem Bereich stärker tätig sind. Die Universale stützt sich unter Punkt 6 „Rentabilität" lediglich auf eine Auskunft des Herrn Weinberger, die besagt, daß die Preise nur geringfügigen Schwankungen unterliegen, und schränkt im Anschluß daran gieich ein, daß die Prüfung der Konkurrenzverhältnisse, wie ich gerade ausgeführt habe, von einer anderen Firma vorzunehmen ist, daß die Angaben über diese Konkurrenzverhältnisse sowie die Mengenangaben bezüglich der Beschaffung noch der Überprüfung jener Stellen bedürfen, die mit dieser Materie vertraut sind und daß das Gesagte, nämlich die Aussage der Universale im Prüfbericht, nur unter der Voraussetzung gilt, daß in der Preis- und Kostenrelation keine wesentliche Verschlechterung eintritt. Ich behaupte, die von den Gutachtern getroffene Feststellung - ich zitiere: „Auch hier entspricht das Haftungsbegehren den geforderten Bedingungen.'' Zitatende - ist unlogisch und unrichtig. Es ist erstaunlich und gibt Aufschluß über die Glaubwürdigkeit derartiger Gutachten, wenn die Konkurrenzverhältnisse weder hinsichtlich der Chancen bezogen auf die Kapazitätsausweitung überprüft werden, noch eindeutig festgestellt wurde, ob gewährleistet ist, daß die der Vorschauberechnung zugrundegelegten angenommenen Einstands- und Absatzpreise keinen zu hohen Schwankungen unterworfen sind. Eine weitere Anspruchsvoraussetzung : „Das Projekt muß im sozialpolitischen und wirtschaftspolitischen Interesse des Landes liegen." Auch hier kann ich mich der Beurteilung der Gutachter, daß das Haftungsbegehren auch in diesem Punkt den Haftungsrichtlinien entspricht, nicht anschließen, denn die dürftige Begründung der Gutachter lautet, da es der Erhaltung von 59 bestehenden und der Schaffung von 10 neuen Arbeitsplätzen dient. Ich glaube, im Interesse beider im Landtag vertretenen Parteien behaupten zu können, daß das sozialpolitische und volkswirtschaftliche Interesse des Landes in erster Linie den wirtschaftlich benachteiligten Regionen gilt. Daher erscheint mir die Begründung denn doch zu dürftig, denn im eben zitierten Interesse des Landes wurden mit der Waldviertel-Sonderförderung bei der Firma „Suppenhühner Export GesmbH & Co KG" in Raabs 30 Arbeitsplätze geschaffen. Die Bestrebungen Weinbergen bezüglich des Betriebsneubaues und der Schaffung zusätzlicher 10 Arbeitsplätze sind aus landespolitischer Sicht zweifellos durchaus zu begrüßen. Problematisch allerdings ist die damit verbundene Kapazitätsausweitung in einer Größenordnung, die zwangsläufig zu Kollisionen auf den Exportmärkten führen muß. Damit gefährdet Weinberger jedoch nicht nur die eigenen 70 Arbeitsplätze, sondern auch die 30 Arbeitsplätze des Waldviertler Betriebes, also der „Suppenhühner Export GesmbH & Co KG", und überdies noch die Arbeitsplätze bei anderen Unternehmen dieser Branche, insbesondere beim Nachbarbetrieb, Kollege Amon, der ja zu Deinem Bereich gehört, um den Du Dich kümmern müßtest, nämlich die in der Firma Fehringer gegebenen 322 Arbeitsplätze. (Abg. Amon: Die 60 werden die 320 umbringen?) Umbringen muß er sie nicht auf Anhieb, es ist eine Frage, Herr Kollege Amon, wie lange man diesen Verdrängungswettbewerb aushalten wird. (Abg. Amon: Da gibt's überhaupt bis jetzt keinen Absatz!) Dazu komme ich noch, bitte schön. Die Richtlinien sehen auch vor, dass auf die Konkurrenzverhältnisse, Kollege Amon, bestehender Unternehmungen Bedacht genommen werden soll. Das schreiben die Richtlinien für die Inanspruchnahme der Landeshaftung vor, aber Du hast es Dir wahrscheinlich nicht genau durchgelesen. Eine Kapazitätsausweitung der Firma Weinberger hätte zur Folge, daß dieser auch im Hauptabsatzgebiet der „Suppenhühner Export GesmbH“, nämlich im Iran und im Irak, als Konkurrent auftritt. Es tut mir leid, daß Ihr in der Arbeiterkammer die Ablehnung mitbeschlossen habt, und da mußt Du mitstimmen. Wenn Du deswegen beleidigt bist, Kollege Auer, dann trifft mich das nicht. Das muß man sich vorher überlegen. Ein derartiges Vorgehen nimmt keineswegs auf die Konkurrenzverhältnisse bestehender Unternehmungen Bedacht, sondern stellt eine überaus einseitige Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung dar und bedeutet einen weiteren eklatanten Verstoß gegen die Richtlinien bezüglich der Haftungsübernahme. Ich glaube Euch schon, daß das unangenehm ist, aber das ist leider nicht zu vermeiden. Die Banken haben, ohne das Land damit zu befassen, die Finanzierung des Weinberger Projektes übernommen und sind mit hohen Beträgen in Vorlage getreten. Das Land hat mit einem 10 Millionen-Kredit aus der Pro Industrie-Aktion, das habe ich schon ausgeführt, und mit einem 2 Millionen SchillingBetriebsmittelkredit das Investitionsvorhaben der Firma Weinberger sehr großzügig gefördert. Es ist daher nicht einzusehen, daß die Banken das damals übernommene Risiko jetzt nicht mehr zur Gänze tragen wollen. Eine Übernahme der Landeshaftung würde die Banken aus der von ihnen übernommenen Verantwortung entlassen. Ich betone noch einmal, nicht der Weinberger braucht die Landeshaftung, sondern die Banken wollen mehr Sicherheit auf Kosten des Landes, damit wir uns richtig verstehen, Kollege Amon. Und man sollte sich seitens des Finanzressorts dessen bewußt sein, daß man Gelder der niederösterreichischen Steuerzahler verwaltet. Es ist uns daher unerklärlich, daß der Herr Landeshauptmann und der Herr Landesfinanzreferent unter diesen Voraussetzungen im vorliegenden Antrag auch noch die Übernahme (Abg. Buchinger: Bisher waren Sie sehr großzügig, wenn es um die Steuergelder der Niederösterreicher gegangen ist!) einer Landeshaftung für 12 Millionen Schilling empfehlen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit für das Land schlagend werden wird. Ausschließlich auf Grund dieses dargelegten Sachverhaltes und keinesfalls auf den Firmeninhaber Weinberger bezogen vertritt die sozialistische Fraktion die Ansicht, dass das Ansuchen um Landeshaftung nicht den vom Landtag beschlossenen Richtlinien entspricht, weshalb wir dieser Vorlage unsere Zustimmung versagen müssen. (Beifall bei der SPÖ.) ZWEITER PRÄSIDENT POSPISCHIL: Nächster Redner ist der Herr Abg. Amon. Abg. AMON: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube, selten noch ist eine Vorlage, die eine Landeshaftung beinhaltet, so genau durchleuchtet, zerpflückt, besprochen und beraten worden. Ich glaube, Herr Kollege Keusch, da ist kein Punkt drinnen, der nicht richtliniengemäß wäre. Aber ganz kurz zu Deinen Ausführungen. 60 Arbeitsplätze sind jetzt dort, 10 sollen neu geschaffen werden. Der Betriebsrat der Firma Fehringer hat sich beschwert, man soll hier die Landeshaftung nicht geben. Als wir dem Betrieb Fehringer 40 Millionen Landeshaftung genehmigt haben vor 10 Jahren, hat der Betrieb Weinberger in der heutigen Größe schon bestanden, meine Damen und Herren. Und die Firma Weinberger hat sich nicht beschwert, daß die Firma Fehringer 40 Millionen Schilling Landeshaftung bekommt. Und außerdem, lieber Herr Kollege, hat ja der Weinberger nach Absprache mit Fehringer als Obmann der Volksbank St. Peter mit dessen Einverständnis diesen Neubau begonnen, denn die Ausweitung - liebe Freunde, ich werde das dann gleich berichtigen – wird nicht am Brathühnersektor geschehen, sondern in einer ganz anderen Sparte, wo wir in Österreich noch eine echte Marktlücke besitzen, nämlich auf dem Sektor der Suppenhühner, die unverkäuflich sind. (Abg. Keusch: Da steht es, die Brathühnerproduktion wird um 5-10% ausgeweitet!) Bitte um Entschuldigung, ich habe gesagt eine Marktlücke, wir haben keinen Absatzmarkt. Na bitte, auch das kann einmal passieren. Ich möchte aber, bevor ich diese Aussagen richtigstelle, ein bisserl die Geschichte der Firma Weinberger streifen. Der Betrieb geht zurück bis zum Jahre 1929. Wenn man sich richtig erkundigt hat, muss man auch das wissen. Und 1930 hat bereits Weinberger senior, heute Ing. Josef senior, mit der Vermarktung seiner eigenen Erzeugnisse aus dem Betrieb begonnen. 1935 bis 1939 fuhr Weinberger senior bereits wöchentlich mit einem Lastwagen Hühner nach Wien. 1939 war der Aufbau des Betriebes unterbrochen, das ist klar. Herr Weinberger Josef senior - ich glaube, es ist ja bekannt, heute Ing. Weinberger - ist ein Pionier auf dem Sektor Alternativenergie. Seine Biogasanlage haben auch schon einige gesehen und zum größten Teil wird der heute bestehende Betrieb von selbst erzeugter Energie gespeist. 1949 begann er wieder mit dem Aufbau des Betriebes und da hat er etwas begonnen, nämlich die Umtauschaktion Junghühner-Althühner. Mit dieser Aktion ist in unserem Gebiet der Aufbau der Geflügelzucht sehr gefördert worden. Liebe Damen und Herren, (Unruhe - Zweiter Präsident Pospischil gibt das Glockenzeichen.) das gibt es ja auch heute noch. Ich muß die Althühner hergeben und dann stelle ich wieder junge Hühner ein. Das hat Weinberger bereits in diesen Jahren gemacht. Er hat dann dort in seinem Vierkanter einen Schlachthof eingebaut, da hat es noch keinen Fehringer gegeben. Ich bin bestimmt nicht gegen Fehringer, das ist selbstverständlich, aber Weinberger hat den Schlachthof dort schon gebaut so wie er heute steht und verarbeitet auf diesem Schlachthof wöchentlich 20.000 bis 25.000 Masthühner. Das wurde nicht gesteigert. Auch mit dem Neubau des Betriebes wird die Verarbeitung der Masthühner nicht gesteigert, sondern hier geht es um etwas wesentlich anderes. Er hat dann auch die Vermarktung der Suppenhühner miteinbezogen und vermarktet jährlich jetzt 300.000 Suppenhühner. Wir wissen, welcher Anfall da ist. Bei einem Bestand von 7 bis 8 Millionen Legehühnern und einem eineinhalb- bis zweijährigen Umtrieb fallen jährlich 4 bis 5 Millionen an. Sie werden zum Teil im Inland verbraucht, zum Teil werden sie verheizt, kommen auf die Mülldeponie. Vielleicht haben Sie den Zeitungsartikel in der „Krone" gelesen, daß 40.000 auf die Mülldeponie gekommen sind, 5.000 folgen wieder nach und so weiter. Und jetzt versuchte Weinberger, einen neuen Markt für die Suppenhühner zu erschließen, und das ist ihm gelungen. Er hat mit der Firma Hendrichs aus Holland - man hat sich auch erkundigt, wie es bei der Firma Hendrichs steht verhandelt und einen Vertrag mit dieser Firma zustandegebracht: 1983 werden 1 Million, 1984 2 Millionen Suppenhühner von wenigen Betrieben verarbeitet werden. Die sollen geschlachtet, geputzt, entknocht und das Fleisch exportiert werden. Liebe Damen und Herren, die Hühnerhalter in unserem Bereich sind bis jetzt schon dankbar, wenn die Althühner abtransportiert werden. Nach vorsichtigen Schätzungen und Kalkulationen - auch der Preis ist in den Verträgen festgelegt - könnte die Firma dem hühnerhaltenden Betrieb pro Kilogramm S 2,- bis S 2,50 bezahlen. Das würde pro Stück S 3,50 bis S 4,- ausmachen. Und, liebe Damen und Herren, gerade in diesem Bereich der Landwirtschaft wir haben ja einen Freund, einen Vertreter dieser hühnerhaltenden Betriebe hier sitzen - rechnet man mit Groschen. Wenn einer 10.000 Althühner abgibt und dann vielleicht 35.000 Schilling Erlös erzielen kann, ist das für den Betrieb immerhin eine große Stütze und er braucht dieses Produkt nicht verbrennen oder irgendwo auf die Mülldeponie bringen. Diesen Export kann er nur unter einer Voraussetzung durchführen, nämlich wenn er seinen Schlachthof, den er heute in einen Vierkanthof eingebaut hat, es war ja ursprünglich ein rein landwirtschaftlicher Betrieb, nach EWG-Richtlinien ausbaut. Sehr verehrte Damen und Herren, das war im alten Betrieb nicht möglich und daher der Neubau, um die EWG-Nummer zu erhalten. Dann ist der Export möglich. Und wenn im ersten geschädigt, sondern der eigene Markt entlastet. Und er braucht diese Kapazität, denn jetzt verarbeitet er im Jahr 300.000 Suppenhühner und dann würde er 2 Millionen verarbeiten. Daher der Ausbau. Keine Sorge für den Betrieb, der 360 Arbeitnehmer hat, und keine Sorge für einen Waldviertler Betrieb, denn auf diesem Sektor ist auch der Betrieb nicht EWG-reif. Vielleicht könnte er es, denn von 2 Millionen bis 5 Millionen Stück Anfall pro Jahr wäre noch ein weiter Weg. Sie wissen, daß der Betrieb Weinberger und auch der Betrieb Fehringer mitten im Produktionsgebiet stehen. Da in diesem Gebiet der größte Anfall dieses Produktes vorherrscht und in diesem Gebiet eben die Möglichkeit besteht, dieses Produkt zu erhalten, liegt das Projekt auch im Interesse der Landwirtschaft. Und nun, liebe Damen und Herren, der zweite Aspekt, die 60 Arbeitskräfte, 10 dazu sind 70. Hier geht es aber nicht nur um die 70, die bei der Firma Weinberger arbeiten, hier geht es um viel mehr. Hier geht es auch um die Arbeitskräfte der Zulieferbetriebe, der Vertragsbetriebe. Wenn der Betrieb nicht in der Lage ist, diese Masse zu verarbeiten, oder dort verschwindet, wird so mancher Vertragsmäster und Betrieb verschwinden. Ich glaube, der Arbeitsplatz im ländlichen Bereich ist genau dasselbe wert wie in der Industrie oder im Gewerbe. Auch das ist ein Gewerbebetrieb. (Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Und zum dritten, liebe Damen und Herren: Weistrach. Es wurde heute schon sehr viel über die Finanzkraft der Gemeinden gesprochen. Wenn in der Gemeinde Weistrach der Betrieb mit 70 Arbeitnehmern fehlen würde, Herr Kollege Keusch, wir wissen wie es dort aussieht! 60% der Arbeitnehmer dieser Gemeinde pendeln aus. Und wir wissen, wie es in Valentin aussieht, der Rückgang im Traktorwerk, der Auftragsriickgang von landwirtschaftlicher Seite von 70% auf 50%. Wenn die Betriebe dort sperren müßten oder auch dieser Betrieb, wird wieder ein anderer Betrieb belastet. Er sollte die Menschen einstellen und ich glaube, gerade die Gemeinde Weistrach braucht diesen Betrieb, um in der kommunalen Entwicklung nicht überhaupt stehenzubleiben. Herr Kollege Keusch, mich wundert das. Sie müssen das Gebiet dort kennen und Sie müßten wissen, daß der Betrieb schon früher bestand als alle anderen, dass sich die beiden Betriebe bis dato nicht konkurrenziert haben und daß dieser Betrieb am Brathühnersektor nicht ausweitet, sondern nur am Suppenhühnersektor von 300.000 auf Jahr 1 Miilion Stück exportiert werden können, im zweiten Jahr 2 Millionen, ist niemand was muß er dann verkraften? (Abg. Keusch: Die Ausweitung der Brathühernproduktion!) 5% bei 20.000, na, das tut dem Fehringer noch lange nichts. Meine Damen und Herren, dieser Betrieb ist lebensnotwendig für viele landwirtschaftliche Betriebe, es ist ein Verarbeitungsbetrieb der Landwirtschaft. Wir haben manchesmal Landeshaftungen beschlossen, wo keine 10% Eigenkapitalreserven da waren. Hier sind es 28% und man ist gegen diese Landeshaftung. Ich habe das Gefühl, ich hoffe, daß mich dieses Gefühl trügt, weil dieser Betrieb irgendwo auch der Landwirtschaft dient, ist man eher abgeneigt. (Abg. Stangl: Das ist eine Unterstellung!) Bitte, sonst gibt es das doch nicht, sehr geehrte Damen und Herren. Warum sind wir gegen diese Landeshaftung? Hier geht es um 70 Arbeitsplätze, hier geht es um die Landwirtschaft. (Abg. Kaiser: Reden wir in einem Jahr!) Meine Damen und Herren, täuschen kann man sich überall, überall ist es möglich, daß Landeshaftungen schlagend werden, wir haben es ja gesehen in letzter Zeit. Lieber Kollege Keusch, wo Du geglaubt hast, daß es nicht möglich ist, war es auch möglich. Garantie gibt es also nirgends, denn morgen kann die wirtschaftliche Lage einer Sparte anders sein und die Landeshaftung wird schlagend. Ich erinnere mich nur an die Sitzungen im Industrieausschuß. Lieber Herr Kollege Keusch, Du bist ja auch Mitglied. Dort hieß es, reden wir über die Betriebe, um jeden einzelnen Arbeitsplatz, über eine Auffanggesellschaft, dort müßte man helfen, hier müßte man helfen. Hier vergeben wir vorläufig noch gar nichts, sondern wir haben 70 Arbeitsplätze gesichert. Das war meine Meinung dazu und ich habe einigermaßen versucht klarzustellen, daß der Weinberger mit seinen 70 Leuten keine Konkurrenz für 320 sein kann und schon gar nicht für einen Betrieb, der genau an der gegenüberliegenden Grenze unseres Bundeslandes liegt. Ich möchte von dieser Stelle aus der Firma Weinberger, der Familie Weinberger, gratulieren zu ihrem Mut und möchte nur wünschen, dass sie viel Erfolg in Zukunft haben. Ich bin sehr froh, daß ich heute namens der ÖVP-Fraktion erklären kann, daß unsere Fraktion dieser Landeshaftung die Zustimmung gibt. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Herr Abg. Haufek. Abg. HAUFEK: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch Dir, Kollege Amon, sagen, es geht uns, wenn wir die Vorlage 452 ablehnen, nicht darum, die Firma Weinberger zu schädigen, sondern wir glauben, daß durch die heutige Marktsituation eben andere Verhältnisse eingetreten sind, als das noch im Vorund Vorvorjahr der Fall gewesen ist. Wir sind überzeugt, daß durch diese Ausweitung bei Weinberger, wenn sie überhaupt gelingt, jedenfalls andere Betriebe gefährdet sind und in die Schwierigkeiten gebracht werden, und wir haben echt die Besorgnis, daß diese Landeshaftung schlagend werden könnte und wir damit ausbaden müssen, was Banken hier - ich gebrauche ausdrücklich dieses Wort - verbrochen haben. Die Gründe unserer Ablehnung hat der Kollege Keusch sehr eingehend geschildert. Wir haben sie auch im Ausschuß vorgebracht und damit keine Änderung der Haltung der Mehrheit erreicht. Und es haben auch gestern unter dem Vorsitz des Finanzreferenten Dr. Pröll Gespräche mit den Firmenvertretern stattgefunden, die ebenfalls kein klärendes Ergebnis gebracht haben, was uns natürlich genauso - ich bin überzeugt, auch Sie – die Entscheidungsfindung nicht gerade erleichtert hat. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gehört und in der Vorlage gelesen, dass für die Errichtung dieses Geflügelschlachthofes ein Investitions- und damit Finanzbedarf von insgesamt 26 Millionen Schilling erforderlich ist. Die Firma hat an Eigenmitteln lediglich die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke. Wie weit sie belastet sind, haben wir ebenfalls gehört und bewertet. Um diese Finanzierungskosten aufzubringen, muss zur Gänze Fremdkapital aufgenommen werden, nur soll das Land die Haftung übernehmen für 80% eines 10 Millionen-ERP-Kredites, wofür bitte, das möchte ich ausdrücklich betonen, die Hausbank als Bürge und Zahler bereits haftet, und eines 5 Millionen-Gewerbestruktur-Verbesserungskredites. Und es wurden seitens des Landes noch zusätzlich 10 Millionen Schilling aus der Pro Industrieaktion bereitgestellt, das heißt, daß für diesen Geflügelschlachthof vom Land 23 Millionen bereitgestellt bzw. abgesichert wurden für die angegebene mögliche Neuschaffung von 10 Arbeitsplätzen zusätzlich zu den vorhandenen 59 Beschäftigten. Ich meine, das ist eine Großzügigkeit, die wir uns sehr oft schon gewünscht hätten und zwar in Fällen, in denen es um wesentlich mehr Arbeitsplätze gegangen ist und um für die Strukturverbesserung eines Gebietes, einer Region, viel wichtigere Betriebe. Ich weiß nicht, ob Sie sich Gedanken darüber gemacht haben, wie sich diese totale Fremdfinanzierung auf die Annuitätenverpflichtungen in den nächsten Jahren auswirken wird. Vor allem bitte aus der Sicht der neuen Marktgegebenheiten, der möglichen Hühneranlieferungsmöglichkeit, der tatsächlichen Absatzmöglichkeiten, des heutigen Preises, das darf man doch nicht vergessen. Wurden überhaupt die bereits angezogenen beachtlichen Privatentnahmen der letzten 3 Jahre beachtet? Das geht ja aus der Vorlage nicht hervor, wir wissen aber, daß diese Privatentnahmen auch in der kommenden Zeit in dieser Höhe beibehalten werden. Es ist ja nicht meine Aufgabe, festzustellen, ob das zu Unrecht oder zu Recht geschehen ist, aber jedenfalls werden diese Entnahmen die Liquidität des Unternehmens gefährden und sie werden verhindern, daß eine langfristige Verbesserung der Eigenkapitalbasis eintritt. Das alles dürfte doch ein Grund dafür sein, warum die Hausbank gerade die drängende Kraft dafür ist, daß zusätzlich Absicherungen für ihre in diesem Betrieb steckenden Kredite gegeben werden. Meine Damen und Herren, ich habe bereits die Möglichkeit gehabt, Mitglied dieses Hohen Hauses zu sein, als die Richtlinien zur Landeshaftung geändert wurden. Der Tenor in all den Aussagen zur Änderung der Landeshaftung links und rechts war doch, daß die Landeshaftung nicht dazu da ist, um den Banken das Geschäft zu erleichtern und deren Gewinn risikoloser zu machen. Ist das denn alles, was wir damals gemeinsam beschlossen haben, vergessen oder werden Richtlinien vielleicht nur dann angewendet, wenn man einen Fall ablehnen möchte? Meine Damen und Herren, die beantragende Firma beabsichtigt, durch die Investitionen, die im übrigen ja nahezu abgeschlossen sind, eine Steigerung der Schlachtleistung von derzeit 1,5 Millionen Stück auf 3,6 Millionen Stück Brat- und Suppenhühner. 1,4 Millionen sollen für den EG-Markt bestimmt sein, wozu ja erst die EG-Nummer erforderlich ist, die der Betrieb noch gar nicht hat. Es ist interessant, daß allein 1 Million Suppenhühner dorthin ausgeführt werden sollen. Ich bleibe bei den Suppenhühnern, die nach Kollegen Amon eine Marktlücke bilden. Es schreibt ja auch die LandesLandwirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme, das soll nicht vorenthalten bleiben, daß „gerade Suppenhühner stoßweise anfallen und dann die Durchschnittskapazitäten nicht ausreichen." Weiters: „Es müssen in bestimmten Zeiten massiert in Schlächtereien Suppenhühner angeboten werden. So können zur Zeit bei weitem nicht alle anfallenden Suppenhühner verwertet werden, sondern müssen zu vielen tausenden an die Tierkörperverwertungsanstalten abgegeben werden." Nun, ich möchte sagen, ich bin kein Insider, ich kann mich nur an die Unterlagen halten. (Unruhe bei der ÖVP.) Ich bitte, warten Sie doch ab, lassen Sie mich doch ausreden. Ich kann mich nur an die Unterlagen halten, die mir zur Verfügung stehen, und ich möchte daher auch den Verfassern dieser Stellungnahme überhaupt nicht näher treten. Aber ich glaube doch, daß die Wirklichkeit etwas anders auszuschauen scheint. Gerade in den differenzierten Angaben, die uns in der Frage der Anlieferungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, liegt ja auch die Schwierigkeit der Entscheidungsfindung. Ich habe schon gesagt, genauso für Sie, wenn Sie ehrlich sind, wie auch für uns. Meine Damen und Herren! Die Internationale Suppenhühner Export GesmbH & Co KG in Raabs an der Thaya wurde 1981 mit Hilfe der Waldviertel-Sonderförderung aus dem Konkursbetrieb Schöchtner erworben. Es wurden dabei 30 Arbeitsplätze in Raabs geschaffen. Die Förderung hat damals 2,5 Millionen Schilling betragen, 50% wie bekannt durch das Land Niederösterreich und 50% durch den Bund bei 11 Millionen Schilling Investition. Nun kommt das Interessante, Kollege Amon, deswegen habe ich das erläutert. Dieser Betrieb in Raabs hat eine Kapazität zur Schlachtung von 2 Millionen Stück Suppenhennen jährlich. Diese Schlachtleistung wurde deswegen nicht erreicht, weil es so viele zur Schlachtung angebotene Suppenhühner in ganz Österreich überhaupt nicht gibt und bestenfalls jährlich 1,5 bis 1,6 Millionen Stück angeboten wurden. Daß das kein Märchen ist, daß man nicht einfach sagen kann, das gibt es nicht, das bezeugt doch bitte die Agrarstatistik des Österreichischen Statistischen Zentralamtes, die ja auch in sonstigen Fällen hergenommen wird für Berechnungen, die aber gerade hier bei den Suppenhühnern nicht glaubwürdig ist. Bei dieser Statistik wird vom Statistischen Zentralamt angegeben, daß 1980 1,183.439 Suppenhühner zur Schlachtung angefallen sind und daß die Summe 1981 1,755.000 Suppenhühner betragen hat. (Abg. Amon: Dann sind halt die anderen verbrannt worden!) Und in diesem Bericht steht jetzt noch drinnen, was sonst noch geschieht, und weil Du mich hier so ungläubig ansprichst, lese ich das wörtlich - bitte trotz der vorgeschrittenen Stunde um Verständnis dafür - vor: „Viehzählungsergebnis 1978/79. Legehennen in Betrachtung eines möglichen Suppenhühneranfalles. 224.000 Betriebe halten 7,500.000 Legehennen, das ergibt einen Durchschnitt von 34 Hennen pro Betrieb. Von Kleinbetrieben mit einer Hennenanzahl von 10 bis 100 Stück sind überhaupt keine Schlachthennen zu erwarten, da diese zur Selbstversorgung dienen. Auch Halter mit Beständen von 100 bis 2000 Legehennen liefern keine Tiere in die Schlächtereien, sondern vermarkten die anfallenden Hennen selbst. Die Schlächtereien können also nur aus großen Intensivbetrieben die ausgelegten Tiere bekommen. Der Hühnerbestand in diesen Betrieben beträgt maximal 4,200.000 Hennen. Bei der Viehzählung am 3. Dezember 1979 waren es genau 3,800.000 Legehennen." Man schreibt in diesem Bericht weiter: „Zieht man von den 4,200.000 Hennen die Bestände von 100 bis 2.000 Stück ab, verbleiben nur mehr 3,200.000 Suppenhennen. (Abg. Steinböck: Wie alt werden denn Legehennen?) Da Legehennen das mußt Du ja besser wissen als ich - aber durchschnittlich 16 Monate gehalten werden, fallen jährlich nur etwa 2,400.000 Stück Suppenhennen an, und diese Zahl reduziert sich durch natürliche Ausfälle, längere Haltungsdauer, Mauserperioden noch beträchtlich, sodaß das Gesamtaufkommen an Suppenhühnern für Schlächtereien pro Jahr nicht mehr als 1,600.000 bis maximal 1,700.000 genau der verlesenen Statistik entsprechend - beträgt. Diese Menge teilt sich auf 6 bis 8 Schlächtereien auf." Nun, ich frage mich, wieviele Arbeitsplätze in diesen 7 bis 8 Schlächtereien durch die Hilfe des Landes für die Beschaffung von 10 Arbeitsplätzen bei Weinberger ausgelöscht werden. Bitte kommen Sie nicht mit dem Argument, der Kollege Amon hat es gebracht, der bäuerliche Zulieferbetrieb für Weinberger. Die Landes-Landwirtschaftskammer schreibt in ihrer Stellungnahme, es seien 21 bäuerliche Zulieferbetriebe. Nun, durch diese Investitionen gefährden wir, Kollege Deusch hat das gesagt, den heute noch gesunden Betrieb Fehringer, der 104 bäuerliche Zulieferbetriebe hat, wo 322 Arbeitnehmer beschäftigt werden, und bitte, wenn man vorerst die Zahlen des Statistischen Zentralamtes bekrittelt, dann wachsen auch im Waldviertel die Hennnen nicht auf den Bäumen, sondern werden auch vom Bauern produziert und dann für die Schlächterei in Raabs bereitgestellt. Es ist sicherlich interessant, meine Damen und Herren, daß es nicht erst gestern, sondern schon seit längerer Zeit Verhandlungen über Marktanteile zwischen Weinberger und Raabs gibt, die allerdings zu keinem Ergebnis geführt haben, die, wenn sie zu einem Ergebnis geführt hätten, jedenfalls zu Lasten Dritter gegangen wären, und daß sogar schon Überlegungen vorhanden waren, den Raabser Betrieb überhaupt durch eine Stillegungsprämie zu schließen. Das muß man doch alles, meine Damen und Herren, sehen. Kollege Amon, in Raabs droben, im obersten Waldviertel geht es, genauso gewichtig um die Arbeitsplätze, wie Du es bei Weistrach geschildert hast. Warum haben wir denn diese Situation? Weil nämlich im Gegensatz zur Stellungnahme der Landwirtschaftskammer nicht einmal die Suppenhühner angebracht werden können, die angeliefert werden; nicht einmal die 1,5 Millionen Stück, die es überhaupt gibt, können auf dem Markt verkauft werden. Ich habe schon gesagt, Raabs könnte zwei Millionen verarbeiten, verarbeitet aber nur 1,2 Millionen, weil sie einfach nicht mehr anbringbar sind, diese Suppenhühner. Ich möchte das sehr deutlich sagen. (Abg. Steinböck: Der will ja exportieren!) Wir wissen aus all den Berichten anderer Betriebe, daß der Markt zurückgeht. Sämtliche Schlächtereien klagen über den Marktrückgang. Wir wissen, daß der Ostmarkt gänzlich zusammengebrochen ist, nicht weil dort kein Bedarf vorhanden ist, sondern weil die Ostländer einfach kein Geld haben, um diese Hühner zu kaufen. Wir haben erst gestern überraschend erfahren, daß Weinberger beabsichtigt, nun auch in den Ostmarkt einzutreten, und zwar sogar in den Markt, der bisher von den Raabsern beherrscht wird, nämlich in den arabischen Markt, weil der Geschäftsführer ein Ägypter ist. Wenn es hier zu dieser Investition kommt, würde der Betrieb in Raabs überhaupt stillgelegt werden müssen. Daß die angestrebte Vermarktung im EG-Raum äußerst problematisch ist, meine Damen und Herren, das haben wir ja aus der Stellungnahme der Handelskammer herauslesen können, die ausdrücklich auf die schwierige Marktsituation hingewiesen hat, auf die Besonderheit der EG-Agrarpolitik, und die im übrigen auch kein eindeutiges Ja zu dieser Landeshaftung abgegeben hat. Auch die Landes-Landwirtschaftskammer schreibt abschließend, und das möchte ich ebenfalls dem Hohen Haus zur Kenntnis bringen für diejenigen, die diese Stellungnahme nicht kennen: „Ob eine EGNummer nach Fertigstellung erteilt wird und ob die Lieferungen nach Holland tatsächlich zustande kommen, ist sicher nicht endgültig vorauszusagen." Auch abgesehen davon, kann die NÖ Landes- Landwirtschaftskammer nicht beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Sie betont extra, „soweit bekannt ist, wurde die weitere Absicherung des Kredites durch die Landeshaftung bankseits erst nachträglich verlangt." Lassen Sie mich abschließend dazu noch eines feststellen. Meine Damen und Herren! Wir haben einmal schon - es war im Vorjahr bei der Gewährung der NÖ Landeshaftung für einen Betrieb - im Finanzausschuß vor dieser Gewährung gewarnt. Wir haben aufgezeigt, daß die in den Prüfberichten zur Weiterführung und Sanierung notwendigen Voraussetzungen von dem ansuchenden Betrieb nicht erfüllt werden können. Der damalige Antrag - es wurde sogar von einem ÖVP-Abgeordneten beantragt, ihn abzulehnen - wurde von uns einstimmig abgelehnt. Monate später ist dieser Antrag, mit den gleichen negativen Voraussetzungen behaftet, neuerlich eingebracht worden, und trotz unserer Bedenken, weil wir nicht übrigbleiben wollen, da es sich um einen Waldviertler Betrieb gehandelt hat, einstimmig angenommen worden. Ich glaube, es war der Kollege Buchinger, der damals im Ausschuß gesagt hat, acht Arbeitsplätze im Waldviertel - um diese Arbeitsplätze ist es in diesem Betrieb, der um die Landeshaftung angesucht hat, damals gegangen sind gleichzusetzen mit 80 Arbeitsplätzen in anderen grenzärmeren Räumen. Nun, der Betrieb hat, so wie wir das vorher gesagt haben, als wir gewarnt haben, vor sechs Monaten Konkurs gemacht, und der Konkurs mußte abgewiesen werden, weil nicht einmal ein Schilling vorhanden gewesen ist. Wenn Sie heute die Vorlage 452 mehrheitlich beschließen, dann schädigen Sie eine Reihe anderer Geflügelschlächtereien, dann gefährden Sie Arbeitsplätze in anderen Betrieben, dann setzen Sie auch Schaden für Zulieferbetriebe, ich mache darauf aufmerksam, und Sie tragen gegebenenfalls dazu bei, dass im Waldviertel ein mit Mitteln des Landes geförderter, ja sogar geschaffener Betrieb nun ein Jahr später mit Hilfe des Landes zugrunde geht und 30 Arbeitsplätze oder, wie Buchinger es sagt, 300 Arbeitsplätze dort oben ausradiert werden. Wenn Sie dieser Landeshaftung zustimmen, dann könnte es sehr leicht sein - der Kollege Keusch hat das eindeutig auf Grund von wirklich erarbeitetem Zahlenmaterial hier in den Raum gestellt -, daß die schlagend werdenden Landeshaftungen weiterhin erhöht werden. Kollege Bernkopf hat in der letzten Sitzung berechnet, daß es bis zum Jänner 1981 schon 23 Betriebe mit 109 Millionen Schilling gewesen sind. Meine Damen und Herren! Wir sind uns bewußt, daß die Entscheidung nicht leicht ist. Ich glaube, es ist zumindest seit dem Zeitraum, wo ich Mitglied dieses Hauses bin, das erste Mal, daß wir eine Landeshaftung nicht mehrheitlich oder einstimmig beschließen. Es ist deswegen nicht leicht, weil, ganz gleich, welche Entscheidung wir treffen, jedenfalls eine der Hühnerschlächtereien Schaden zugefügt bekommt. Das ist ganz klar, und wir haben uns in Abwägung aller Begründungen entschlossen, in den Vordergrund die Arbeitsplätze zu stellen und nicht die Absicherung von Banken, die zuerst ohne Berücksichtigung aller Umstände laufend Geld hineingepumpt, laufend Geld gegeben haben, die aber nun ängstlich werden. Wenn das Projekt so gut ist, wie wir uns das gestern vom Bankenvertreter haben anhören müssen, dann wird die Hausbank dieses Projekt, das sie begonnen und erst ermöglicht hat, daß es so weit fortgeschritten ist, eben auch durchziehen und ausfinanzieren müssen, aber bitte nicht auf Kosten und mit Haftung des Landes. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Herr Abg. Auer. Abg. AUER: Sehr verehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Haufek und vor allem des Kollegen Keusch haben mich veranlaßt, zu dieser Landtagsvorlage, betreffend den Geflügelhof Weinberger, ebenfalls kurz Stellung zu nehmen. Der Kollege Haufek hat gemeint, dass die Ausweitung der Produktion der Firma Weinberger die Verdrängung anderer zur Folge hätte. Meine Damen und Herren! Ich glaube, es muß uns klar sein, daß jede Förderung, vor allen Dingen, wenn sie in der gleichen Branche erfolgt, einen Eingriff in bestehende Konkurrenzverhältnisse darstellt. Ich habe auch von dieser Stelle bereits einige Male ausführlich darüber geredet und habe es mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen, dass Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der sozialistischen Fraktion, bei meinen Darlegungen meistens einen leeren Blick bekommen haben und daß ich auf größtes Unverständnis aus Ihren Reihen gestoßen bin. Ein Echo war bis jetzt nicht gegeben. Erst heute haben Sie erstmalig Bedenken. Es ist sicherlich nicht verwunderlich, wenn einem der Verdacht kommt, daß nicht nur sachliche Gründe für die Haltung der sozialistischen Fraktion in diesem Hause in der Causa Weinberger maßgebend sind. Der Kollege Haufek führte weiter aus, daß die Firma Schropper in Schwierigkeiten kommt - na ja, sie ist bereits in Schwierigkeiten, sie verheizt in großer Anzahl Hühner, weil sie nicht in der Lage ist, die Hygienevorschriften zu erfüllen. Der Unterschied zu Weinberger ist, daß er nicht verheizt, sondern daß er exportiert, und das scheint mir doch wesentlich und beachtenswert zu sein. Der Herr Landesfinanzreferent hat sich sehr bemüht, eine Zusammenarbeit zwischen Schropper und Weinberger herbeizuführen. Er hat beide an einen Tisch gebracht. Wir würden diese Zusammenarbeit sehr begrüßen, Zeugen dieser Verhandlungen, Kolleginnen und Kollegen, haben mir aber versichert, daß sie eher den Eindruck gehabt hätten, dass Schropper überhaupt keinen Wert auf eine Zusammenarbeit legt. Wahrlich keine Haltung für einen Betrieb, der fürchtet, durch die Ausweitung eines anderen zugrunde zu gehen, wenn er die Chance hätte, mit diesem modernen Betrieb einen Zusammenarbeitsvertrag zu schließen. Der Kollege Keusch, meine Damen und Herren, hat auf das Arbeiterkammergutachten verwiesen und daraus den Schluß gezogen, daß diese Vorlage nun selbstverständlich abzulehnen wäre. Das Recht zur Begutachtung, das Recht zur Stellungnahme scheint mir doch eher einem Anhörungsrecht gleichzusetzen zu sein, ohne jeden rechtlichen Einfluß auf die Gesetzwerdung, eine Entscheidungshilfe für uns Abgeordnete in diesem Hohen Haus. (Abg. Keusch: Es ist nur die Frage, wie wir steuerlich stehen!) Kollege Keusch, ich komme schon noch darauf. Das trifft für alle Begutachtenden zu: für alle Körperschaften, für alle Organe und auch für alle bezahlten Gutachter, ich meine solche, die über Auftrag Gutachten erstellen. Im konkreten Fall haben die Landwirtschaftskammer und die Handelskammer positiv begutachtet, die Niederösterreichische Kammer für Arbeiter und Angestellte hat negativ begutachtet. Ja, Herr Kollege Keusch, wenn ich mir die Schmankerl herausnehme, sie aus dem Zusammenhang reiße und Dir vortrage, geht doch sicher nicht hervor, daß negativ begutachtet worden ist. (Abg. Keusch: Frage den Finanzreferenten!) Eine uneingeschränkt positive Begutachtung, ein Gutachten, daß nichts passieren kann, ein solches Gutachten, kann wohl niemand abgeben und kann wohl niemand übernehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe keineswegs die Absicht, die Bedenken der Arbeiterkammer vom Tisch zu wischen. Ich glaube aber, daß wir die Argumente abwägen sollten - der Kollege hat schon auf die Schwierigkeiten dieser Vorlage hingewiesen -, aber zu entscheiden, meine Damen und Herren, hat der Landtag von Niederösterreich! Die Verantwortung trägt nämlich nicht eine Kammer, anch nicht die Kammer für Arbeiter und Angestellte, deren Vizepräsident ich bin, die Verantwortung haben die Abgeordneten dieses Hauses zu tragen! Es wäre, so würde ich meinen, eine Flucht aus der Verantwortung, (Abg. Ing. Kellner: Hört! Hört!) wenn wir unsere Entscheidung auf das Gutachten einer Stelle aufbauen würden. Die letzte Konsequenz einer solchen Haltung wäre, daß wir als Abgeordnete überflüssig würden, wären Gutachten Gesetz und Gutachter Gesetzgeber. Das wäre die letzte Konsequenz einer solchen Haltung. Das kann sicherlich nicht Sinn der Begutachtung sein. Nun, der Kollege Keusch hat gemeint, dieses Gutachten wurde in der Kammer für Arbeiter und Angestellte auch mit den Stimmen des ÖAAB angenommen. Kollege Keusch, ich billige Dir durchaus zu, daß Du sozusagen als Außenseiter nicht weißt, wie die Vorgangsweise in der Kammer für Arbeiter und Angestellte ist. Im übrigen möchte ich noch vorausschicken, daß es nicht meine Art ist, und ich glaube, niemand der Damen und Herren kann sich daran erinnern, daß ich in den letzten acht Jahren die Arbeiterkammer Niederösterreich intern in den Niederösterreichischen Landtag getragen habe. Ich tue das auch nur auf Aufforderung des Kollegen Keusch. Kollege Keusch! Weißt Du, daß die Kammer für Arbeiter und Angestellte durchaus bereit gewesen wäre, dieses Gutachten abzuändern? Weißt Du das? Du weißt es nicht, darum sage ich es Dir. (Abg. Keusch: Wurde sie aufgefordert?) Ich sage es Dir, weil Du nicht weißt, daß sie bereit gewesen wäre, das Gutachten zu ändern. Ich bin jetzt acht Jahre Vizepräsident dieser Kammer. Unzählige Gutachten wurden von der Kammer erstellt. Als erstes Gutachten ist dieses in das Präsidium der Kammer gekommen. Normalerweise erstellen die Gutachten Beamte, es sind also Beamtengutachten. Daraus ist schon ersichtlich, daß hier auch eine politische Motivation gegeben ist. Im Präsidium wurde das Gutachten, das Erstgutachten der Niederösterreichischen Arbeiterkammer, einstimmig verabschiedet. Es ist ja auch den3 Herrn Weinberger das Ergebnis dieser Abstimmung süffisant mitgeteilt und hinzugefügt worden, was natürlich in der Kammer eher nicht üblich ist, daß auch der Vizepräsident Auer mitgestimmt hat. Nun, mit meiner Stimme ist eine Änderung nicht deshalb abgelehnt worden, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil ich von der Qualität dieser AK-Gutachten uneingeschränkt überzeugt bin. Ich erinnere an positive Gutachten der Arbeiterkammer bei der Firma Sleepy, bei der Firma Berger, bei der Firma Weikersdorfer, die samt und sonders in den Konkurs geschlittert sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Richtlinien vielleicht noch ein Wort. Der Kollege Haufek hat gemeint und auch der Kollege Keusch, die Richtlinien seien nicht eingehalten worden. Ja, Kolleginnen und Kollegen, ich würde mir nur wünschen, daß Sie bei jeder Haftung, die wir künftig in diesem Landtag beraten, eine solche Haltung einnehmen und auf unbedingte Einhaltung der bestehenden Richtlinien drängen. Wir werden künftig sicherlich, wenn wir diese so hundertprozentig einhalten, die wenigsten Haftungsübernahmen beschließen können, weil sich die Situation von Monat zu Monat verschlechtert. Der Wert der Gutachten ist sicherlich diskussionswert. Ich habe in der Arbeiterkamrner deshalb gegen eine Änderung gestimmt, weil mir diese Arbeiterkammer, der ich 23 Jahre angehöre, so wichtig ist, dass ich keineswegs bereit bin, sie der Lächerlichkeit preiszugeben. Entweder, meine Damen und Herren, stimmt ein Gutachten oder es stimmt nicht. Wenn ein Gutachten seriös erstellt ist, dann liegt überhaupt kein Grund für eine Änderung vor. Daher, Kolleginnen und Kollegen, (Ruf bei der SPÖ: Richtig! Das wollen wir ja! - Abg. Lechner: Darum hat die Handelskammer zwei gemacht!) meine Stimme gegen eine Änderung. Der Kollege Keusch hat auf die Auswirkungen gegenüber der Firma Fehringer hingewiesen. Kollege Keusch, natürlich weiß ich, daß Du die Firma Fehringer besucht hast, natürlich weiß ich, Kollege Keusch, daß Du versucht hast, dort ein politisches Flammerl zu entzünden, natürlich weiß ich, daß in nächster Zeit bei der Firma Fehringer Betriebsratswahlen stattfinden, (Abg. Keusch: Das ist eine Feststellung!) natürlich weiß ich, daß die Sozialisten bei dieser Firma überhaupt keine Rolle im Betriebsrat spielen und daher der Kollege Keusch, natürlich durchaus legitim, den Sozialisten bei der Firma Fehringer Schützenhilfe leisten wollte. Also nicht nur sachliche Gründe für das Engagement des Kollegen Keusch, der uns das hier vorgetragen hat, sondern durchaus reale, handfeste politische Uberlegungen sind für Deine Haltung maßgebend. (Beifall bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren! Das geht auch daraus hervor, daß der Kollege Keusch sehr wohl die Firma Fehringer besucht hat, (Abg. Keusch: So polemisch können nur Sie reden!) mit den aufgezeigten Hintergründen. Den Betrieb, der zur Diskussion steht, die Firma Weinberger, hat der Kollege Keusch allerdings nicht besucht. Der Kollege Keusch redet über einen Betrieb, den er nur aus Gutachten kennt, über den er sich überhaupt nicht persönlich informiert hat, (Abg. Kurzbauer: Unkeusch!) sich die Mühe gemacht hat, diesen Betrieb auch selbst zu besuchen. Wenn er den Betrieb besucht hätte, würde er wissen, dass dort 60 Kolleginnen und Kollegen beschäftigt sind, die ebenfalls ein Recht auf einen humanen Arbeitsplatz haben, die ebenfalls das Recht haben, unter Bedingungen zu arbeiten, die menschenwürdig sind, die aber auch ein Recht darauf haben, daß wir alle Anstrengungen unternehmen, daß diese Arbeitsplätze auch erhalten bleiben. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn damit, meine Damen und Herren, noch dazu ein vermehrter Export verbunden ist, so ist das auch volkswirtschaftlich gerechtfertigt. Aus der Sicht der Arbeitsplätze, aus der Sicht der volkswirtschaftlichen Bedeutung, würde ich meinen, ist eine Haftungsübernahme durchaus vertretbar. Wir behaften, meine sehr verehrten Damen und Herren, unter anderem einen ERP-Kredit. (Abg. Lechner: Das ist ja eine Bankhaftung!) Einen ERP-Kredit, der schon lange bewilligt worden ist. Weinberger hätte nie mit dem Ausbau begonnen, wenn er diesen ERP-Kredit nicht bekommen hätte. Ja, was hat sich denn der zuständige Bundeskanzler dabei gedacht? Hat der auch Eure Bedenken geteilt? Anscheinend nicht! Dort, meine Damen und Herren, (Abg. Stangl: Herr Kollege! Schauen Sie sich einmal an, wie man einen ERP-Kredit bekommt!) hättet Ihr intervenieren müssen, (Schauen Sie sich das einmal an!) nicht hier dagegen stimmen, wo zwangsweise das beendet wird, was man im Bundeskanzleramt in der ERP-Kommission begonnen hat. Ich danke Ihnen schön. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. ANZENBERGER: Ich verzichte. PRÄSIDENT REITER: Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses): Mit Mehrheit angenommen. Zur Beantwortung der an ihn gerichteten Anfrage der Abgeordneten Lechner und andere betreffend Plakataktion des Landes Niederösterreich hat sich der Herr Landeshauptmann Mag. Ludwig zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Landeshauptmann LUDWIG: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Abgeordneten Lechner, Stangl, Haufek, Wedl, Pospischil, Tribaumer und andere haben an mich betreffend Plakataktion des Landes Niederösterreich eine Anfrage gestellt. Diese Anfrage beinhaltet fünf Punkte. Ich möchte diese Anfrage den Abgeordneten beantworten. 1. Frage: Welche Plakate und in welcher Auflage sind diese vom Land herausgegeben worden? 1. Folgende Plakate sind im Laufe des Vorjahres und heuer erschienen: a) Wirtschaftsförderung, Auflage 2.280 Stück, Verbreitung Wien und Niederösterreich 1981. b) Wohnbauförderung, Auflage 2.234 Stück, Wien und Niederösterreich 1981. c) Raumordnung, Auflage 2.015 Stück in Wien und Niederösterreich 1981. d) Industrie, Auflage 2.400 Stück in Wien und Niederösterreich 1982. e) Landwirtschaft, Auflage 1.160 Stück in Niederösterreich 1982. 2. Frage: Welche Kosten sind bisher aufgelaufen und wie hoch werden allenfalls die Gesamtkosten sein? Beantwortung: Bisher sind für diese Plakate Kosten in der Höhe von 11,3 Millionen Schilling aufgelaufen. 3. Frage: Zu Lasten welcher Voranschlagsstellen werden diese Kosten bestritten? Antwort: Die Abdeckung dieser Kosten erfolgte über folgende Voranschlagsstellen: a) Wirtschaft, Abteilung V12, Voranschlagsansatz 11782 03917280, b) Wohnbauförderung, Abteilung I/9, Voranschlagsansatz 11020 01117280. Raumordnung, R/2 Voranschlagsansatz, 11022 0081 7280. c) Industrie, Abteilung Vl2, Voranschlag 1/782 03 bzw. 11782 02. d) Landwirtschaftlicher Siedlungsfonds, Voranschlag U714 90517383. 4. Frage: Wurden auf Grund der Geschäftsordnung der Niederösterreichischen Landesregierung auch ordnungsgemäße Beschlüsse gefaßt? Beantwortung: Folgende Regierungsbeschlüsse liegen vor: a) Wohnbauförderung, Beschluß vom 5. Mai 1981 über eine Summe von S 1,173.585,-. d) Raumordnung, Beschluß vom 15. September 1981 über eine Summe von e) Landwirtschaft. Hier liegt ein einstimmiger Grundsatzbeschluß des Kuratoriums des Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds vom 4. Juni 1982 zur Tragung der Kosten von insgesamt rund 1,76 Millionen Schilling vor. Die Finanzierung muß noch geregelt werden. Alle übrigen Rechnungen in diesem Zusammenhang bewegen sich unter der Grenze von S 400.000,- und erfordern daher keinen Regierungsbeschluß. 5. Frage: Welches Werbekonzept liegt dieser Plakat- und Informationskampagne zugrunde? Dieser Plakat- und Informationskampagne liegt folgendes Werbekonzept zugrunde: S 2,179.572,-. Seit Jahren läßt sich ein niedriges Selbstwertgefühl der Niederösterreicher diagnostizieren, die aus der Sicht der anderen Bundesländer am unteren Ende der österreichischen Bundesländerreihe rangieren. Für das Warum gibt es eine Reihe von Indizien. Zum Beispiel: Niederösterreich hat keine eigene Hauptstadt, keine eigene Tageszeitung, hat einen negativ besetzten Namensteil, nämlich „Nieder", und war bis 1955 russisch besetzt, ist Grenzland im Osten. Und Niederösterreich ist in seiner Struktur sehr heterogen. Gemeindebewußtsein kommt vor dem Viertelbewußtsein, und das Viertelbewußtsein, das in Niederösterreich besonders stark ausgeprägt ist, ist noch weit vor dem Landesbewußtsein. Die Schlußfolgerung daraus: Ziel aller Kommunikationsinvestitionen, vor allem der Plakate, muß es sein, systematisch Niederösterreich zu einem besseren Image zu bringen. Zu einem Image, mit dem sich jeder Niederösterreicher identifiziert, das den Landesstolz in jedem einzelnen Niederösterreicher weckt bzw. vertieft. Die Vielfalt der verschiedenen Berufsgruppen, Mentalitäten, Landschaften und Kulturen muß langfristig zu einem Gesamtprofil gebracht werden. Das braucht Zeit, mindestens fünf bis acht Jahre, denn Image und Einstellungsveränderungen sind keine Frage von Tagen, sie müssen beharrlich und kontinuierlich in kleinen Schritten erreicht werden. Es gilt, die oben beschriebenen heterogenen Strukturen in der Kommunikation auf einen Nenner zu bringen. Die erwünschte Wirkung muß erfolgen einerseits nach innen, Selbstbewußtsein und Landesbewußtsein durch Identifikation und nach außen. Wir sind nicht nur so, wie wir sind, wir sind auch so, wie uns die anderen sehen, und der Auswirkung kommt darüber hinaus auch eine ökonomische Bedeutung zu. Ein Beispiel besseres Image - mehr Fremdenverkehr, besseres Image - höhere Attraktivität für Investoren im Land. All diese Funktionen und Faktoren finden im Medium Plakat ihren Niederschlag: 1. Es schafft mit drei Plakatierungsdurchgängen im Jahr eine kontinuierliche Präsenz. 2. Das Plakat ist wie kein anderes Medium geeignet, über die Präsenzwirkung hinaus Emotionen freizusetzen. 3. Gerade unser Gestaltungssystem mit der Nummerntafel und dem verwendeten Symbol, das sich mittlerweile zu einem Superzeichen entwickelt hat, „N ein schönes Stück Österreich", ist besonders geeignet, um auf dem Plakat umgesetzt zu werden. 4. Wir plakatieren nicht nur in Niederösterreich, sondern teilweise auch in Wien. Da wir wissen, daß die Imagedefizite vor allem von Wien aus gesteuert worden sind oder noch werden, haben wir hier den Hebel anzusetzen. Wir glauben, daß viele Wiener heute Niederösterreich schon anders sehen als noch vor Jahren. Man betrachte nur die vielen Autos mit Wiener Kennzeichen, die bereits unseren Niederösterreichkleber tragen. 5. Die Plakate haben Verstärkerfunktionen. Sie vollenden das, was mit den Straßentafeln in Niederösterreich begonnen wurde, nämlich „N ein schönes Stück Österreich" aus der Werbung in die Realität zu heben. 6. Wir unterstützen über das Plakat nicht nur Einstellungsänderungen, sondern wir versuchen immer wieder, Inhalte zu vermitteln, die zeigen, daß Niederösterreich eine Spitzenposition in Österreich einnimmt: Wohnbauförderung, Arbeitsplätze, Landwirtschaft, Schul- und Kindergartenbau 7. über die Kontinuität und die Präsenz am Medium Plakat bauen wir Sympathien auf. Deshalb richtet sich die Gestaltung auch immer an menschlichen Erlebniswerten oder an nahezu archaischen Symbolen, Feld, Acker und ähnlichem. 8. Das Medium Plakat ist auch aus einem weiteren Grund gerade in Niederösterreich zu bevorzugen. Es gibt kein anderes so regional steuerbares Medium wie das Plakat. 9. Wenn man heute den Bekanntheitsgrad der Kampagne und des Zeichens „N ein schönes Stück Österreich'' mit nahezu 70% annimmt, dann resultiert dies aus zwei wesentlichen Faktoren: den Straßentafeln und den bisherigen Plakaten. Erst diese hohe Bekanntheit ermöglicht es uns, inhaltliche Aufladungsprozesse im Sinne von „Niederösterreich ist vorne'' oder „Schaffung eines Niederösterreichgefühls" durchzuführen. Ich hoffe, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß ich die fünf an mich gestellten Fragen beantwortet habe. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Meine Damen und Herren! Gemäß § 35 Abs. 7 der Geschäftsordnung haben die Abgeordneten Ing. Kellner, Romeder, Kurzbauer, Reischer, Buchinger, Dkfm. Höfinger, Wallner und andere schriftlich verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage Landtagszahl 469 sofort eine Debatte stattzufinden hat. Der Herr Abg. Lechner und andere haben zur Geschäftszahl den Antrag gestellt: „Der Herr Präsident wird ersucht, über die Beantwortung der Anfrage Landtagszahl 469 durch den Herrn Landeshauptmann in der nächsten Sitzung eine Debatte abzuhalten." Ich lasse auf Grund der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages von Niederösterreich zunächst über den Antrag des Abgeordneten Lechner und anderer, die Beantwortung der Anfrage in der nächsten Sitzung in Form einer Debatte durchzuführen, abstimmen. (Nach Abstimmung): Abgelehnt. Ich lasse nun über den Antrag des Herrn Abg. Kellner und anderer, sofort eine Debatte durchzuführen, abstimmen. (Nach Abstimmung): Mit Mehrheit angenommen. Wir gelangen daher zur Verhandlung der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes Mag. Siegfried Ludwig betreffend Plakataktionen des Landes Niederösterreich, Landtagszahl 469. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Lechner. Abg. LECHNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist äußerst interessant, daß zwar die Fraktion der ÖVP den Antrag auf sofortige Durchführung der Diskussion stellt und mit Mehrheit diesen Beschluß durchdrückt, selbst aber gar nicht bereit war, sich jetzt zu Wort zu melden. Offensichtlich war das alles, was der Herr Landeshauptmann gesagt hat, den Herren Abgeordneten der ÖVP von vorneherein klar. (Landesrat Blochberger: Richtig! Keine Frage!) Wir können und müssen dazu sagen, daß es fair gewesen wäre, Herr Landeshauptmann, wenn man uns Gelegenheit gegeben hätte, Ihre Anfragebeantwortung auch einer Überlegung zuzuführen. Sie haben uns diese Möglichkeit nicht gegeben. Wir sind ja gewohnt, daß Sie, wenn Sie die Mehrheit haben, diese auch ausnützen. Aber das gibt mir heute Gelegenheit, über diese verschiedenen Fragen, zu denen ich schon noch Zusätze habe, eine Stellungnahme abzugeben. Ich möchte damit beginnen, daß die ÖVP schon im Jahre 1981 mit Mehrheit einen Betrag von 18 Millionen für Öffentlichkeitsarbeit durchgedrückt hat, mit Mehrheit, und zusätzlich noch Ende des Jahres 1981 einen Nachtrag, denn diese Gelder haben nicht gereicht, von 6,4 Millionen für Öffentlichkeitsarbeit beschlossen hat, die, ich möchte fast sagen, nicht dem Lande allein, sondern vor allem dem Herrn Landeshauptmann, ja ich möchte so weit gehen und sagen, in Abfärbung dieser Propaganda teilweise der ÖVP zur Verfügung standen. Insgesamt waren es im Jahre 1981 24,4 Millionen. Sie haben in einer Zeit, in der es in Niederösterreich viele andere Probleme gibt, bei der Budgeterstellung darauf Rücksicht genommen, nicht nur 18 Millionen, sondern gar 30 Millionen für Öffentlichkeitsarbeit hineinzugeben. Die Anfragebeantwortung, Herr Landeshauptmann, hat uns jetzt gezeigt, sie war sehr wichtig für uns, seit heute weiß ich es nämlich mit Sicherheit, es wurde für die Plakatwerbung praktisch kein Groschen aus den Budgetmitteln für die Öffentlichkeitsarbeit von 30 Millionen genommen. (Landesrat Blochberger: Das wäre nicht das erste Mal!) Nach Ihren Angaben wurden, es wird mir hoffentlich kein Fehler unterlaufen sein, diese Plakatkosten ausschließlich von den „zuständigen" Referaten finanziert. Das heißt Wohnbauförderungsplakat von der Wohnbauförderungsabteilung; Wirtschaftsförderungsplakat, Abteilung V/2 oder V/4. Sie haben bei der Plakatwerbung nur eines vergessen, Herr Landeshauptmann! Schön wäre es gewesen, wenn man ein Plakat . . . (Landesrat Blochberger: Die sind ohnehin schön!). Vom Landwirtschaftsplakat rede ich im Moment noch nicht, Herr Landesrat Blochberger! Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, was da herauskommen soll, wenn ich ein umgepflügtes Feld sehe. (Landesrat Blochberger: Da kommt die Saat heraus, Herr Kollege!) Das schaue ich mir nämlich viel lieber in natura an, auch die Wiener tun das. Wenn Sie wenigstens ein Fremdenverkehrswerbeplakat herausgegeben hätten, finanziert von der Abteilung V/4, dann wäre schon sehr viel Gutes daran gewesen, aber darauf komme ich noch. Wir wissen also, meine Damen und Herren, seit heute genau, daß es nicht genügt hat, 30 Millionen für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen - die braucht man nämlich für ganz andere Zwecke -, die Millionen für diese Plakatwerbung waren noch zusätzlich notwendig. Herr Landeshauptmann! In der Zwischenzeit hat sich ja unser Verdacht nicht nur bestätigt, sondern noch verstärkt, daß diese Werbekampagne neben den Plakaten, damit komme ich zu den Inseraten, praktisch zu nichts anderem dient, als zur Wiederherstellung eines angeschlagenen Images eines ÖVP-Spitzenpolitikers, der es offensichtlich notwendig hat, diese Imagewerbung für sich betreiben zu lassen. Ich darf hier nur zwei Vergleiche bringen, damit Ihnen das auch entsprechend vor Augen geführt wird. Schauen Sie, da hat die Österreichische Volkspartei eine Werbefirma für ihre Werbung bestimmt, und es ist wohl nur so von ungefähr und ganz komisch, daß die Niederösterreichische Landesregierung dieselbe Werbefirma beauftragt hat, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. (Landeshauptmann Ludwig: Das nützt ja nichts!) Meiner Meinung nach betreibt diese Werbefirma Öffentlichkeitsarbeit in zwei Etappen für zwei verschiedene Institutionen, von denen die eine die Niederösterreichische Volkspartei ist mit dem Bild eines Landesparteiobmannes, dasselbe Konterfei, Herr Landeshauptmann, zufälligerweise dasselbe Bild. (Landesrat Blochberger: Der Kery paßt ja wirklich nicht darauf!) Herr Landeshauptmann! Als dieses Bild zufällig von einer Agentur bei der Werbefirma Schretter angefordert werden sollte, hat man ihr die Antwort gegeben, „das Bild ist nicht bei uns, das ist bei der ÖVP in der LöwelStraße''. So sind die Verwechslungen. Man war also, meine Damen und Herren, von vorneherein ganz brutal offen, denn wir brauchen ja keine Rücksicht nehmen, hier gibt es ja die sogenannte „Wir sind wir-Methode". Man hat gar nicht Rücksicht genommen darauf. Ganz offen und brutal, möchte ich sagen, macht man eine Werbekampagne von zwei Seiten, die sich fast überhaupt nicht unterscheiden, nur daß unten klein geschrieben „Die Niederösterreichische Landesregierung" mit dem Konterfei des Herrn Landeshauptmannes zu sehen ist, und bei der ÖVP steht: „Die Österreichische Volkspartei". (Ruf von Abg. Buchinger.) Herr Kollege Buchinger! Sie wehren sich immer gegen Verdächtigungen, aber Sie tragen ja dazu bei, daß dieser Verdacht von uns geäußert werden muß. Man könnte sagen, dieses Konterfei kann noch so oft von den Plakatflächen oder von den Inseraten herunterprangen, damit können Sie, Herr Landeshauptmann, aber die Niederösterreicher nicht täuschen - auf die Qualität der Plakate komme ich noch zu sprechen -, denn diese wissen ganz genau, wie der Hase in Niederösterreich läuft und was alles mit dieser Imagewerbung verdeckt werden soll. Auch diese kostspieligen Plakate und Inserate können die unangenehme Stimmung nicht beseitigen, weil kein Tag vergeht, wo es nicht immer wieder um Häuser, um Grundstücke, um Firmen und Genossenschaften usw. geht. Wer heute die Kronen Zeitung gesehen hat, konnte ja schon wieder etwas Neues feststellen. Sie sind halt bei den Genossenschaften offensichtlich sehr auf Werbung eingestellt, aber nicht Werbung für die Genossenschaften, sondern, wenn es geht, Werbung für Ihre Partei! Man müßte jetzt eigentlich sagen, Sie haben für 1981 und 1982 vor, 54,4 Millionen Schilling für diese Öffentlichkeitsarbeit auszugeben. Unter anderem werden diese Inserate zusätzlich auch noch mit Landesmitteln finanziert. (Abg. Buchinger: Wien gibt in einem Jahr mehr als das Doppelte aus, Herr Kollege!) Diese Inserate, sie sind ja manchmal so hochgeistig, wenn man z. B. die Feststellung trifft - na ja, moment, wo habe ich denn das – „Es ist ja so schön", „Schöne Ferien, gute Ernte". Ich nehme an, daß so ein Inserat zwischen 70.000 und 100.000 Schilling kostet, je nach Zeitung. Unten steht zufällig die Niederösterreichische Volkspartei, und es ist interessant, das nächste zu sehen „Ein schönes Fest", und da steht zufällig wieder einmal die Niederösterreichische Landesregierung. (Abg. Buchinger: Das wird schon auseinandergehalten! - Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Das ist die Imagewerbung für Niederösterreich!) Nach diesem Inserat fahren die Wiener jetzt bestimmt auf das Hochkar, denn diese Inserate erscheinen ja in den NÖN, im Faber Verlag, in der Krone und im Kurier, man weiß ja zum Teil, was man manchen Leuten schuldig ist. „Niederösterreichs Industrie produziert ein Viertel aller österreichischen Güter", das ist eine Feststellung, die man mitunter auch in einer Bilanz, Herr Landeshauptmann, Sie haben ja Zugang zu Presse und Rundfunk, genauso, aber billiger unterbringt, denn dort ist man froh, wenn Sie dazu etwas sagen. Alle diese Dinge könnte man viel billiger haben, und wenn man weiß - meine Damen und Herren, wir kennen auch Meinungsfragen -, daß die ÖVP merkt, in irgendeiner Sparte der Bevölkerung schlecht zu liegen, dann können wir schon darauf warten, wir wissen das schon, Herr Landeshauptmann, daß von der ÖVP oder von der Niederösterreichischen Landesregierung natürlich ein Danke an irgendeinen Berufsstand kommt; einmal sind es die Pensionisten, denen man für ihre Aufbauarbeit dankt, einmal sind es diese und jene, (Landesrat Blochberger: Das ist richtig!) und so wird die Werbung gemacht. Interessant ist eines, meine Damen und Herren: Was man viel öfter findet als die ÖVP-Inserate, sind die Inserate der NÖ Landesregierung, denn das kommt ja der ÖVP bedeutend billiger. Daher möchte ich sagen, Herr Landeshauptmann, man sollte Sie eigentlich auffordern, daß jene Gelder, womit hier praktisch Ihre Imagewerbung auf Landeskosten mit öffentlichen Mitteln betrieben wird, von der ÖVP dem Lande zurückgezahlt werden, denn das ist ja eine persönliche Propaganda für Sie und sonst gar nichts! (Beifall bei der SPÖ.) Diese Inserate wechseln sich ab. Ehrlich gesagt, wechseln sie sich eigentlich nicht ab, einmal der Gigel, einmal der Gogel, Herr Landeshauptmann, das wissen wir auch. Wir haben sie ja manchmal gezählt. Es ist interessant, daß die Mehrheit, die es hier gibt, natürlich dem Lande zusteht. (Abg. Buchinger: Das muß unheimlich gut sein!) Der Vortritt für diese Inserate wird vom Lande finanziert. Na ja, man kann eine billige Werbung der ÖVP auch über das Land machen! Sehen Sie, meine Damen und Herren, eine Plakatserie kostet 1,8 Millionen. Herr Landesrat Blochberger! Mir fällt ein, Sie haben hier einen Einwurf gemacht und haben gesagt, es ist schön, ich bin gewohnt, wenn es geht, wenn ich nicht hier bin, in der Natur zu leben. Mir und den Niederösterreichern braucht man kein Feld aufzeichnen, die Niederösterreicher sind so mit dem Grünen verbunden, daß es sich nicht lohnt, in Randegg, in Petzenkirchen, in Pöchlarn, wo die schönen Wiesen überall sind, ein Plakat affichieren zu lassen, damit sie sich ein Feld anschauen können. Was hat das für einen Zweck? Darum geht es uns ja, meine Damen und Herren! (Landesrat Blochberger: Wurde einstimmig beschlossen!) Wir sind der Meinung, daß hier Landesgelder leichtfertig vergeudet werden. Die Imagewerbung, Herr Landeshauptmann, die wir für das Land, für die Bevölkerung zu betreiben haben, die können wir auf ganz andere Art betreiben, nämlich damit, daß wir diese Mittel nach unserem Antrag zur Hälfte - 15 Millionen hätten wir Ihnen ja zugestanden - der notleidenden Fremdenverkehrswerbung für das Budget 1982 zur Verfügung gestellt hätten. Sie haben das damals abgelehnt. Ich mache Ihnen heute einen anderen Vorschlag, meine Damen und Herren! Ein großer Teil der Wirtschaftsförderungsansprüche kann nicht erfüllt werden. Sie haben sich heute vehement gewehrt, einen Solidaritätsakt für Semperit zu setzen, worauf wir der Meinung Ausdruck gegeben haben, es kommt gar nicht so auf die Höhe an, sondern auf den Willen, auf die Bereitschaft mitzutun. Sie haben nein gesagt. Sie haben mit uns gestritten, ob im Protokoll der Regierungssitzung der Absatz enthalten war, daß das Land Betriebe, verstaatlichte oder bankengehörige, herausgestellt, (Abg. Buchinger: Wir haben schon etwas gegeben!) zurückgezogen hat usw. In Anbetracht der Tatsachen, meine Damen und Herren, daß in dieser Wirtschaftsförderung viel zu wenig Geld vorhanden ist und sich die Leute darum anstellen müssen, selbst wenn Abgeordnete intervenieren, wird der Antrag zurückgestellt, hinausgezögert. Der Antragsteller, dieser arme Teufel, der jetzt das Geld braucht, muß einen Finanzierungsplan machen, und dann bekommt er nach langer Zeit einmal - eine Million braucht er ein Schreiben, und nach vielen Urgenzen bekommt er 500.000 Schilling. Ich betrachte den Finanzierungsplan fast schon als Käse, aber das darf man nicht sagen, denn wenn ich einen Finanzierungsplan mit Eigenmitteln, Kapital, Kreditaufnahmen usw. und Landesmitteln erstelle, und dann erhalte ich gerade von dem, der den Finanzierungsplan braucht, die Fiachricht, daß ich nur die Hälfte bekomme, dann fällt mein ganzer Finanzierungsplan weg. In Anbetracht dieser Tatsache, daß wir so wenig oder zu wenig Mittel haben und die Wirtschaftsförderungsmittel mit 900 Millionen bei 4,550.000 Ausgaben im Budget festgesetzt sind, hätte ich einen Vorschlag zu machen. Sie könnten ihn vielleicht noch zum Teil durchführen. Man könnte statt der Öffentlichkeitsarbeitsmittel von 30 Millionen 20 Millionen dazu verwenden, etwa wie bei den Investdarlehen, mit Zinsenzuschüssen der Wirtschaft Mittel zuzuführen. Mit diesen 20 Millionen würde man bei 4% Zinsenzuschuß - Herr Landeshauptmann, um ein Wort von Ihnen zu gebrauchen, aber das ist jetzt echt, bei Ihnen war das heute mit den 3 Milliarden und den 14 Milliarden nicht ganz echt, - eine halbe Milliarde an Investitionskapital aktivieren, eine halbe Milliarde! Oder ich mache Ihnen noch einen anderen Vorschlag. Geben Sie einen Teil dieser Öffentlichkeitsarbeitsmittel, den Sie für die unnötigen Inserate verbrauchen, der Fremdenverkehrswerbung! Nehmen wir diese Mittel und versuchen wir, der Fremdenverkehrswirtschaft für Rundfunk und Werbespots, für Fernsehspots usw. die Mittel zu geben, für jene Dinge, die die Niederösterreichische Landesregierung, Abteilung V/4, gar nicht machen kann, nicht leisten kann, weil man ihr ständig den Werbeetat einschränkt. Sehen Sie, hier wurde, Herr Landeshauptmann, ich kann Ihnen das nicht ersparen, eine Werbeaktion nicht nur für die ÖVP, sondern ganz persönlich für Sie gestartet, nur mit dem feinen Unterschied, daß sie die niederösterreichischen Landesbürger mit ihrem schwer erarbeiteten Steuergeld finanzieren. Und trotzdem wird es nicht möglich sein, dieses Image mit dieser Art von Propaganda aufzupolieren. Herr Landeshauptmann! Wir stellen fest, daß für diese Plakataktion, mit der zusätzlich zu dem bereits äußerst hohen Werbeetat Öffentlichkeitsarbeit gemacht wird, am Ende des Jahres, nehme ich an, wenn das so weitergeht, nicht 30 Millionen, sondern vielleicht 45 Millionen Verwendung finden werden. Aber nicht nur die Öffentlichkeitsarbeit, meine Damen und Herren, sondern auch die Presseförderung liegt jetzt auf einmal dem Herrn Landeshauptmann sehr am Herzen. Da kommt der Herr Landeshauptmann auf einmal mit dem Vorschlag, eine Presseförderung durch das Land durchzuführen, und er stellt dabei in Aussicht, daß man den Faber-Verlag unterstützt, na ja wenn man das tut, dann auch die NÖN, und wenn man den NÖN etwas gibt, dann muß man natürlich auch der AZ eventuell etwas in Aussicht stellen und da darf dann auch nicht das Volksblatt fehlen! Es gibt wieder ein Füllhorn, (Abg. Ing. Kellner: Das über die Arbeiterzeitung gegossen wird!) der Deckel wird aufgemacht, man schaut hinein und für solche Dinge, Herr Landeshauptmann, haben Sie komischerweise immer wieder Geld. Unser Landesparteiobmann und Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig hat immer wieder betont, daß wir grundsätzlich an einer Presseförderung für die Erhaltung der Regionalpresse, der Medienvielfalt äußerst interessiert sind, und wir haben ja einige Male darüber diskutiert. Sie sind aber dann offensichtlich mit dem Vorschlag nur deshalb gekommen, weil damit eine Hilfe für den FaberVerlag verbunden war, und das stand für Sie im Vordergrund. Ihre Einstellung, 3,75 Millionen dem Faber, na dann kann man nicht anders, man muß den NÖN auch 3,75 Millionen geben, obwohl wir der Meinung sind, dass das nach der ganzen Auflage und nach der Flächenversorgung überhaupt kein Vergleich ist. Das ist eine ungerechte Verteilung. Und wenn Ihnen dann auch noch der Herr Ratzenböck ein Brieferl schreibt oder telefoniert -- ich weiß nicht, wie es geschehen ist (Landeshauptmann Ludwig: Beides!) und erklärt, wenn Du mir jetzt nicht bald das Geld für die Niederösterreichseite des Volksblattes gibst, dann drehe ich zu, und Sie dann auch gezwungen sind, für das Volksblatt 2,2 Millionen Schilling in Vorlage zu bringen, konnten Sie ja fast nicht umhin, wenn man eine Übereinstimmung will, zu versuchen, dies dem Partner schmackhaft zu machen. Sehen Sie, Herr Landeshauptmann, wir waren nur mit dem einen Unterschied zu dieser Presseförderung grundsätzlich bereit, aber nicht in einer Zeit, wo wir wissen mußten, daß es um eine forcierte Förderung des Faber-Verlages geht, um diesen Verlag vor dem Zusammenbruch zu schützen. Hier hat der Landesparteivorstand der SPÖ eine klare Stellungnahme abgegeben. (Landeshauptmann Ludwig: Ihr redet immer von den Arbeitsplätzen und laßt sie zugrunde gehen! Das ist der Unterschied zu uns!) Solange diese Vorfälle, die dazu geführt haben, Herr Landeshauptmann, daß dieses Unternehmen in Schwierigkeiten kommt, nicht geklärt sind, solange lehnen wir es ab, einer Förderung für den FaberVerlag zuzustimmen. Sie haben allerdings vergessen, Herr Landeshauptmann, in Ihrer Begeisterung für den Faber-Verlag, daß es daneben auch noch eine Reihe von kleinen Lokalzeitungen gibt. Für die haben Sie überhaupt nichts übrig gehabt. Erst über Ersuchen und über ein massives Zureden sind Sie auf die Überlegungen des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Grünzweig, daß es noch diese kleinen Lokalzeitungen gibt, eingegangen, und die werden jetzt, obwohl sie das Geld viel mehr brauchen, mit 80.000 Schilling abgespeist. Sie haben aber ein paar Wochen lang über die Förderung gar nichts von sich gegeben. Offensichtlich war Ihnen selber nicht gut dabei, aber Sie haben die Förderungen mit Mehrheit beschlossen. Herr Landeshauptmann! Ich habe hier so eine schöne Aufstellung über die Vorgänge um den FaberVerlag. Wir sind ja überhaupt nicht klar darüber, wie diese ganze Verlagsgeschichte derzeit geregelt ist. Eines wurde hier offensichtlich. Als Ihr ehemaliger Landesparteisekretär am 6. April nach diesem Geldarrangement - hin und her, vor und zurück, mit gelbem, ohne gelbem Kuvert, mit Koffer, mit Rauchwarter, ohne Rauchwarter usw., ich möchte auf die Sache gar nicht eingehen -, nachdem das Geld von Rauchwarter dort offensichtlich nicht genehm war, erklärt hat, ich habe seither mit dem Faber-Verlag nichts zu tun, da hat er Sie, wenn er es Ihnen auch so gesagt hat, angelogen, denn es steht fest, meine Damen und Herren, dass der Herr Zimper bis zum 31. Dezember 1981 als Generalbevollmächtigter des Faber-Verlages mit allen Rechten ausgestattet war, die sich sogar darauf bezogen haben, daß er als Bevollmächtigter in der Lage ist, auch Gesellschafter, praktisch wie er sie braucht, aufzunehmen. Erst mit 21. Dezember 1981 ist seine Vollmacht für den Faber-Verlag erloschen. In der Zwischenzeit gab es über die Erste Österreichische den Versuch einer Konstruktion, nur die Erste hat nicht ganz mitgemacht. Es gab dann eine Tripel GesmbH, und nach Aussagen des Profils besteht der Faber-Verlag heute aus einer Reihe von stillen Gesellschaftern, die so still waren, daß man sie lange Zeit nicht gekannt hat. Ich zitiere jetzt das Profil insoferne, als ich die Gesellschafter aufzähle. Da gibt es einen Technischen Rat Dr. Bruno Buchwieser, es steht in Klammer Jungarbeiterchef, ich weiß nicht, was das bedeutet. Der zweite ist der Niederösterreichische Preßverein, da steht in Klammer VP-nahe. Der dritte ist die Typographische Anstalt, steht auch in Klammer VP-nahe. Der vierte stille Gesellschafter, der war gar nicht so still, ist die Wr. Neustädter Verlagsgesellschaft, jene Verlagsgesellschaft, die da unten so ihr, ich möchte fast sagen, Unwesen treibt oder getrieben hat. Ihr Geschäftsführer, hören und staunen Sie, Walter Zimper, ist als Vertreter der Neustädter nach wie vor praktisch im Faber-Verlag drinnen. Alle diese Aufgezählten mit einer Million, heißt es, ein Rechtsanwalt zufälligerweise mit 1,5 Millionen. Zufälligerweise ist der gleiche Rechtsanwalt, der hier als stiller Gesellschafter, als Treuhänder bitte, das ist ein feiner Unterschied, da drinnen wirkt, der Rechtsanwalt des Abgeordneten Zimper, wenn ich nicht irre. Er vertritt ihn in anderen Dingen. Sechstens ein Dr. Ottokar Strobich von der Audiortreuhandgesellschaft und siebentens die Firma Rauchbau Laxenburg, Strobich und Rauchbau mit 1,3 Millionen. Für wen der Strobich und der Stromer diese Mittel treuhändisch eingebracht haben, ist bis heute nicht bekannt, denn sie haben den Auftrag als Rechtsanwälte, irgend etwas mit Schweigepflicht soll es zu tun haben, und damit haben wir die stillen Gesellschafter des Faber-Verlages geklärt. Tatsache ist, daß diese beiden Rechtsanwälte Gelder verwalten, von denen man nicht weiß, wo sie her sind. Tatsache dürfte sein, daß trotz dieser stillen Gesellschafter, die es da drinnen gibt, der Faber-Verlag noch nicht aus dem Wasser ist, deshalb Ihr Bemühen, Herr Landeshauptmann, diese 3,75 Millionen des Landes so rasch als möglich dem Faber-Verlag zur Verfügung zu stellen. Ich möchte heute dazu sagen, wir haben immer die Stellungnahme abgegeben: Ein klares Ja zur Presseförderung, zur Erhaltung der Meinungsvielfalt. Ein Nein zu einer Presseförderung, wenn ein Verlag, in dem sehr undurchsichtige Manipulationen geschehen sind, die heute noch die Gerichte beschäftigen, darunter ist. (Abg. Mag. Freibauer: Kreditschädigung!) Herr Kollege Freibauer, wissen Sie, wir brauchen gar nicht von Kreditschädigung sprechen, Sie bekommen das Geld ohnehin vom Land geschenkt, dank Ihrer Zustimmung. Wir brauchen nicht von Kreditschädigung sprechen, man holt sich ja dieses Geld in Form einer Presseförderung vom Land Niederösterreich! Herr Landeshauptmann, abschließend zur Anfrage, die sich einstweilen ausschließlich auf die Plakataktionen, ich sage vorerst ausschließlich, beschränkt hat. (Landeshauptmann Ludwig: Ich habe geglaubt, Sie werden sich mit der Plakataktion auseinandersetzen. Sie reden ja von weiß Gott was!) Das hätte Ihnen so gepaßt. (Landeshauptmann Ludwig: Sie reden ja immer von Äpfeln und Birnen!) Vorerst nur zur Anfrage über die Plakataktionen. Es wäre für uns interessant gewesen, Herr Landeshauptmann, ich muß ja erst prüfen, ob Sie alles beantwortet haben, welche Verträge Sie mit der Firma Schretter und, und, und haben und welche Verträge das Land Niederösterreich mit dieser Werbefirma abgeschlossen hat. Unser Verdacht, daß dann, wenn zwei das gleiche tun - der eine stärker und der andere schwächer, diese Äußerung müssen Sie sich von mir gefallen lassen -, der Stärkere dem Schwächeren bei solchen Vertragserrichtungen eine gewisse Hilfestellung geben kann, bleibt für uns nach wie vor aufrecht. Von dieser Seite aus, Herr Landeshauptmann, kann ich Ihnen nicht ersparen festzustellen, daß wir zwar die Anfragebeantwortungen bekommen haben, ich aber heute noch nicht sagen kann, ob sie vollzählig beantwortet wurden! Daher können wir Ihnen vorerst zu dieser Beantwortung, wenn die Fragen auch Ihrer Meinung nach vollständig beantwortet wurden, vorerst keine Zustimmung geben. Hätten Sie uns Gelegenheit gegeben, Ihre Anfragebeantwortung zu studieren, dann hätten Sie vielleicht das Ja bekommen, so ist es ein Nein. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet hat sich der Herr Abg. Kellner. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muß Ihnen ein Geständnis machen. Ich habe zu jenen gehört, die, als das Werbekonzept der Landesregierung erstmals sichtbar wurde, nicht davon überzeugt gewesen sind, daß das jener Weg ist, der das Landesbewußtsein der Niederösterreicher heben kann und wodurch dem Image des Landes Niederösterreich in den anderen Bundesländern und im Ausland ein entsprechendes Plus verliehen wird. Die Ausführungen des Kollegen Lechner hätten mich, wenn das nicht schon in der Zwischenzeit der Fall gewesen wäre, vollständig überzeugt, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man in dieser Art und Weise argumentiert, wie das heute hier geschehen ist, so muß einem das, was geschehen ist, ungeheuer unter die Haut gehen. Anders kann ich mir die Sache nicht erklären. Herr Kollege Lechner! Ich verstehe Sie nicht ganz. Wir haben heute die letzte Landtagssitzung vor der Sommerpause, soweit mir bekannt ist, wird die erste Landtagssitzung im Herbst nicht vor dem 8. Oktober stattfinden. Heute erfolgt die Anfragebeantwortung, und so viele Unterlagen wird man doch um Gottes Willen nicht benötigen, um über die Anfragebeantwortung nicht sofort die Debatte abzuführen zu können. Ich kann wirklich nicht verstehen, daß man in diesem Zusammenhang von einem Überfahren spricht und davon redet, daß die notwendigen Informationen fehlen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist, glaube ich, unbestritten, daß, und das wurde auch schon vom Herrn Landeshauptmann festgehalten, aus vielen Gründen der Ruf Niederösterreichs in den letzten Jahrzehnten nicht jener war, den sich die Bürger dieses Landes verdient haben. Es war daher verständlich und klar, daß hier Abhilfe geschaffen werden muß. Bewußt wurde mir das besonders deutlich, als ich in einem freundschaftlichen Gespräch mit einem Kärntner feststellen mußte, daß er ganz überrascht war, wieviele Dinge wir in Niederösterreich für Österreich einmalig geregelt haben. Beispielsweise in der Frage der Kindergärten, der Arbeitnehmerförderung und in verschiedenen anderen Dingen, Nulltarif und so fort. Er hat mir damals gesagt, aber das ist ja ein ganz anderes Bild von diesem Land, das einem bei uns in Kärnten eigentlich ein bisserl als hinterwäldlerisch, irgendwie etwas im Ansehen zurückgeblieben entgegentritt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seien wir ganz ehrlich. Das war doch das Image, das dieses Land lange hatte. Was liegt näher, als diese Leistungen, die in unserem Lande geboten werden, nicht nur der Bevölkerung des Landes, sondern auch darüber hinaus darzulegen. Ich habe schon einige Male, ich möchte es in diesem Zusammenhang wiederholen, von dem erzählt, was mir selber mit jungen Menschen, mit Schülern, im westlichsten Bundesland, Tirol, passiert ist, wo während des Schiurlaubes meine Frage, von wo seid ihr, vor einigen Jahren noch ganz anders beantwortet wurde, als das beispielsweise heuer der Fall war. Ich glaube, ich habe es heute schon gesagt, dass ich heuer gehört habe: ich bin ein St. Pöltner, ich bin ein Wr. Neustädter oder ich bin ein Niederösterreicher. Ich getraue mich fast zu wetten, daß die Antwort, ich bin ein Niederösterreicher, vor einiger Zeit von diesem jungen Menschen mit dieser Überzeugung noch nicht abgegeben worden wäre. Das ist meine persönliche Meinung. Ich gestehe zu, daß jeder seine eigene Meinung haben kann, aber ich nehme für mich auch in Anspruch, daß ich von dieser Meinung überzeugt sein kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verstehe eines nicht ganz. Wenn der Vorwurf erhoben wird, daß wir als Partei den Werbeslogan des Landes übernehmen würden, dann ist es wieder einmal diese berühmte Ungenauigkeit, die wir immer wieder feststellen können, wenn Redner der sozialistischen Fraktion an dieses Rednerpult gehen. Auf unseren Plakaten ist noch nie das Emblem „N ein schönes Stück Österreich" gestanden. (Abg. Stangl: Freilich, es fehlen ja die Daten!) Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich das auf sozialistischen Plakaten gesehen, (Beifall bei der ÖVP.) aber nicht auf Plakaten der Österreichischen Volkspartei! Das möchte ich doch mit einer entsprechenden Deutlichkeit hier festhalten. (Abg. Bernkopf: Aber wir zahlen uns das selber!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mit dieser Aussage überhaupt keine Beschuldigung erhoben, ich habe damit keinen Vorwurf erhoben, ich habe lediglich festgestellt, daß das Symbol „NiederÖsterreich, ein schönes Stück Österreich" von uns als Österreichische Volkspartei noch nicht in irgendeiner Art und Weise gebraucht wurde, und das ist halt wieder einmal die berühmte Ungenauigkeit. Kollege Lechner! Ich verstehe auch nicht ganz, wenn hier gesagt wird, der Landeshauptmann, die Österreichische Volkspartei hätten im Bereiche der Presseförderung, so sinngemäß, den Zeitungen das Geld nachgetragen, hätten sich mehr oder weniger hier völlig unnötigerweise engagiert. Ich weiß nicht, wie das war. Ich habe als Obmann des Landtagsklubs der ÖVP-Abgeordneten Niederösterreichs einen Brief bekommen. Ich weiß es, weil daraufgestanden ist, ergeht auch an Lechner. (Abg. Lechner: Wir auch!) Ich habe gehört, daß der Kollege Lechner sehr rasch reagiert hat, und ich Mühe hatte, in den Hintergrund zu treten. Als dann die Vertreter der Presse zu mir gekommen sind, haben sie mir bereits mitgeteilt, welche Zusagen sie vom Kollegen Lechner erhalten haben. (Landeshauptmann Ludwig: Hört! Hört!) Das ist gar nichts Schlechtes, möchte ich feststellen. Das ist überhaupt nichts Schlechtes, aber bitte schön, die Sache kann doch nicht so sein, daß wir plötzlich diejenigen gewesen sind, die in diesem Bereich etwas ins Rollen gebracht haben. Ich bekenne mich dazu, dass ich mich selbstverständlich auch angeboten habe, mich in meinem Klub für die Presseförderung stark zu machen. Aber, Kollege Lechner, das bedeutet doch nicht, daß ich mich heute hier herstelle und so tue, als ob ich mit dieser Frage überhaupt noch nicht konfrontiert worden wäre. (Abg. Lechner: Auf Grund des Gespräches, betreffend die Lokalblätter, die der Herr Landeshauptmann so gerne vergessen hätte!) Kollege Lechner! Darf ich hier eines festhalten. Da gibt es einen Briefwechsel, darf ich darauf hinweisen, sicherlich auch mit Dir, weil da ja wieder darunter steht, daß der Brief auch an den Lechner gegangen ist, in dem uns die kleineren Zeitungen, die bei dieser jetzigen Presseförderung auch mitgefördert wurden, Abänderungsvorschläge zu dem machen, was sich die großen vorgestellt haben. Dir ist sicherlich genauso wie mir bekannt, daß sich die großen Wochenblätter vorgestellt haben, daß sie je Titel, also für jedes Bezirksblatt, eine bestimmte Summe bekommen, und jene, die nur einen Titel herausbringen, wollten nach ihren Vorstellungen für den einen Titel mehr Geld haben, als für einen von den 16 Titeln eines bestimmten Verlages gegeben wird. Daher kann man doch nicht sagen, daß wir über Nacht darüber eine Entscheidung wollten. Man kann über alles diskutieren, es sind reine Sachfragen. Damit will ich doch nur sagen, daß man nicht behaupten kann, diese acht oder neun Kleinen hätte man überhaupt vergessen, und es hätte irgendwer erst darauf aufmerksam machen müssen, daß uns diese Leute sogar angeschrieben haben. Ich persönlich habe den Brief, wo der Scheibbser bzw. der Waidhofener usw., jene Vertreter der Kleinen, uns Vorschläge gemacht haben, wie nach ihren Vorstellungen eine Presseförderung ausschauen müßte und auch könnte. Ich glaube, das sollte man doch auch in aller Deutlichkeit sagen. Wenn ich daher, Kollege Lechner, die Dinge aus diesem Gesichtswinkel betrachte, abgesehen von der Qualifikation eines bestimmten Verlages in der Art und Weise, wie sie hier erfolgt ist, dann kann ich mich des Verdachtes nicht erwehren, daß es hier sehr vordergründig nicht darum geht, daß das Bundesland Niederösterreich im Konzert der Länder unseres Bundesstaates einen reinen Ton spielt, Ansehen genießt, sondern daß es darum geht, daß man jede Gelegenheit sucht, um die ÖVP-Vertreter dieses Landes anzuschwärzen und herabzusetzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es mir gar nicht so billig machen, um mit den Zahlen und Ziffern jenes Bundeslandes hier aufzutrumpfen, in dem wir uns derzeit befinden. Jeder weiß, daß dort mindestens die dreifache Menge an Mitteln für Werbezwecke ausgegeben wird. Ich glaube, das muß man sehr deutlich hier sagen, und wenn ich eingangs erklärt habe, daß ich mich überzeugen lassen mußte - Gott sei Dank, ich habe es gerne getan, weil es eine erfolgreiche Sache war -, daß der Weg, der hier eingeschlagen wurde, ein erfolgreicher war, so merken wir das in vielen Bereichen. Vor allem merken wir es an Ihrer Reaktion, meine sehr verehrten Damen und Herren von der linken Seite dieses Hauses, wie stark Sie das trifft. Wie stark Sie das trifft, daß die ÖVP in Niederösterreich einem Lande vorsteht und damit auch die Verantwortung in einem Lande hat, das dieses Ansehen genießt. Daher, Herr Landeshauptmann, darf ich Dir sagen, daß die Österreichische Volkspartei Deinen Bericht gerne zustimmend zur Kenntnis nimmt. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet hat sich der Herr Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig. Landeshauptmannstellvertreter GRÜNZWEIG: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! An sich ist es ja üblich, daß wir Meinungsverschiedenheiten im Schoße der Landesregierung austragen. Ich stelle das meinen Ausführungen vorweg, weil ich mich auch immer daran halte. Aber nun gibt es eben Probleme, die über die Regierung hinausreichen und wo halt die Regierung dann nicht mehr der Ort ist, wo die Dinge klargestellt werden können. Ich sage es freiweg. Meine Freunde vom Landtagsklub haben mich wiederholt auf diese Dinge aufmerksam gemacht und gesagt, wie schaut denn das aus, könnt ihr das nicht in irgendeiner Form in den Griff bekommen, damit Ihr wenigstens wißt, worum es geht? Wiederholte Fragen an den Herrn Landeshauptmann haben keine befriedigende Auskunft gegeben. Daher hat der sozialistische Landtagsklub den Weg der Anfrage an den Herrn Landeshauptmann gewählt, wenngleich der Herr Landeshauptmann in irgendeiner Zeitung erklärt hat: ,,Also so einen haben die Roten! Wissen sie nichts anderes? Wir haben doch andere Probleme!" Ich glaube, der Verlauf der heutigen Debatte hat gezeigt, daß die Sozialistische Partei ganz genau weiß, daß es viele andere Probleme gibt, die sehr sorgfältig, gewissenhaft, gründlich behandelt worden sind. Das ist aber auch ein Problem, meine Damen und Herren, über das wir reden müssen. Vielleicht hat Sie hier eine Zeitung falsch zitiert, ist ja möglich. (Landeshauptmann Ludwig: Ich habe immer geglaubt, wir argumentieren unter Regierungskollegen sachlich!) Gut, Herr Landeshauptmann, ich würde halt meinen, daß Sie das nach Möglichkeit auch tun. (Landeshauptmann Ludwig: Ich habe bis heute keine einzige Polemik gemacht!) Bitte, meine Damen und Herren, ich bin erstaunt über die Art, wie diese Sache hier abgehandelt wird, wie Sie den Schluß dieser Debatte benutzen, um die Anfrage zu beantworten, obwohl Sie das schon viel früher hätten tun können, und daß Sie uns auch keine schriftliche Unterlage geben. (Landeshauptmann Ludwig: Wann denn bitte? Herr Kollege, bleiben Sie sachlich!) Wir können Ihre Angaben nicht überprüfen. (Landeshauptmann Ludwig: Alles, was ich mit ihnen ausgehandelt habe, hält nicht. Schön langsam ist das schon ungut, Herr Kollege!) Warten Sie, darauf kommen wir schon noch zu sprechen, Herr Landeshauptmann! Wir können diese Aufgaben, die zahlenmäßig so dezidiert gemacht worden sind, jetzt nicht verifizieren. Daher behalten wir uns eine Stellungnahme zu diesen Zahlen, die hier zu den Beschlußdaten angegeben worden sind, noch vor. Ich muss ehrlich sagen, ich kann jetzt nicht in der Geschwindigkeit auswendig sagen, wann eine Beschlußfassung über dieses oder jenes Problem in der Landesregierung im Jahre 1980, 1981 oder 1982 stattgefunden hat. (Landesrat Prokop: Ob sie stattgefunden hat, muß man schon sagen können!) Das haben Sie jetzt auf Grund der Mitteilungen durch die Beamten hier sagen können. Daher habe ich es nicht ganz fair empfunden, daß Sie das so gemacht haben, Herr Landeshauptmann, aber das ist Ihre Sache. Ich möchte aber doch das Problem Presseförderung, weil das ebenfalls eine Rolle gespielt hat, von meiner Warte aus hier beleuchten und darf das, was Sie da als Zwischenruf, Herr Landeshauptmann, gesagt haben, ins rechte Licht rücken, denn ich muß mir ja hier nicht vorwerfen lassen, daß ich nicht zu meinem Wort stehe. (Landeshauptmann Ludwig: Sie machen doch Vorwürfe von diesem Rednerpult aus, Herr Kollege, und erwarten, dag ich einen Zwischenruf mache! - Abg. Stangl: Welche Vorwürfe?) Natürlich, nur muß ich mich dazu auch äußern können. Ich darf das wiederholen, was mein Kollege Lechner gesagt hat, nämlich daß sich die Sozialistische Partei zur Presse und Medienvielfalt in allen Ebenen und auch auf lokaler Ebene bekennt. Die ungeheuere Wichtigkeit der Information auf überschaubarem Raum in den Gemeinden, aber auch auf Landesebene ist also für die regionale Presse von enormer Bedeutung, vor allen Dingen von Bedeutung für das Funktionieren der Demokratie. Nun hat Niederösterreich eben ganz spezielle Verhältnisse. Es gibt hier drei parlamentarische Körperschaften, es gibt den Nationalrat, es gibt den Wiener Gemeinderat und den Niederösterreichischen Landtag. Wir haben es immer beklagt, das ist schon richtig, daß wir im Schatten dieser beiden anderen parlamentarischen Körperschaften stehen. Umso mehr müssen wir trachten, dass sich Regionalblätter unserer niederösterreichischen Anliegen besonders annehmen. Dass das nicht eine Zeitung sein kann und daß es hier möglichst eine Vielfalt geben soll, darüber waren wir uns auch klar. Daher haben wir, Herr Landeshauptmann, und das möchte ich jetzt mit aller Deutlichkeit feststellen, diesem Vorschlag grundsätzlich unsere Zustimmung gegeben; das läßt sich auch protokollarisch nachlesen. Ich möchte vorher aber doch sagen, dass man an die beiden Klubs seitens der Arbeitsgemeinschaft der Regionalzeitungen herangetreten ist, der Abg. Kellner hat das schon zitiert, und daß ursprünglich, das war auch unsere Auffassung, eine gesetzliche Regelung über die Förderung der Regionalpresse in Aussicht genommen worden ist. Wir haben gemeint, daß es wesentlich korrekter ist, wenn sich der Landtag mit der Materie beschäftigt und diese Frage in Form eines Gesetzesbeschlusses legitimiert. Sie haben einen anderen Weg gewählt, indem Sie vorgeschlagen haben, daß wir in einem Provisorium zunächst zwei Jahre hindurch durch Regierungsbeschluß eine solche Hilfestellung geben. Wir haben, ich möchte jetzt auf die Details nicht eingehen, wiederholt darüber gesprochen und sind dabei verblieben, Herr Landeshauptmann, daß ich Ihnen in der Frage eine Information gebe. Bitte, Herr Landeshauptmann, Sie haben ein paarmal gesagt, ich bin nicht zu meinem Wort gestanden, darf ich das doch festhalten. Wir sind dabei verblieben, daß ich Sie über die Meinung der Sozialistischen Partei informiere. Sie haben mir vorgeworfen, ich würde nicht zu meinem Wort stehen. Es war das Besprechungsergebnis, das Sie vorgetragen haben, und ich habe gesagt, ich werde Sie informieren. Dann ist folgendes dabei herausgekommen: Wir haben grundsätzlich gesagt, jawohl wir stimmen Ihrem Vorschlag der Presseförderung zu, das heißt NÖN 3,750.000 Schilling, Faber 3,750.000 Schilling, Volksblatt 2,200.000 Schilling, AZ 1,800.000 Schilling und sechs Lokalblätter 80.000 Schilling, mit zwei Abänderungsanträgen, die ich gestellt habe: Erstens, daß das Verhältnis zwischen Volksblatt und AZ 2 zu 2 stehen soll, wie Sie ursprünglich auch vorgeschlagen haben, aber nur, weil wir nicht brav waren, hat die AZ nur 1,8 Millionen Schilling bekommen, Sie haben ja 2 Millionen Schilling in Aussicht gestellt. Zweitens, daß der Subventionsantrag für den Faber-Verlag zwar beschlossen, aber zunächst ausgesetzt wird, so lange, bis die vom Herrn Kollegen Lechner aufgezeigten Umstände einer Klarstellung zugeführt werden, nämlich, ich habe das in einer Dreipunktaktion angeführt, erstens die Position des Wr. Neustädter Verlages, dem noch immer der Abgeordnete Zimper vorsteht und der in den Faber-Verlag eingebunden ist - der Wr. Neustädter Verlag ist nach wie vor dem Faber-Verlag zugehörig -, zweitens, daß über die Gesellschafterkonstruktion eine völlige Klarheit besteht und drittens, daß vom Untersuchungsrichter ermittelt wird, ob WBO-Gelder im Faber-Verlag drinnenstecken. Meine Damen und Herren! Unsere Vertreter im WBO-Ausschuß des Parlaments haben uns auf diese Umstände aufmerksam gemacht. Das war Gegenstand der Beratungen unseres Parteivorstandes. Daher konnten wir gar nicht anders, als zu sagen, na setzen wir doch, von uns aus gesehen, einen positiven Beschluss auch für den Faber-Verlag, setzen wir ihn aber zunächst aus, damit diese Dinge einer Klarstellung zugeführt werden. Sie haben dann den Weg gewählt, daß Sie gesagt haben, entweder stimmt zur Gänze zu, das ist ein Paket, oder es kommt eben zu einer Mehrheitsabstimmung. Sie haben uns also nicht die Möglichkeit gegeben, grundsätzlich dafür zu stimmen. (Abg. Anzenberger: Das steht aber nicht im Zusammenhang mit der Anfrage! - Landeshauptmann Ludwig: Nichts von der Presse! - Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.) Nachdem das Problem über die Debatte der Anfragebeantwortung hier angeschnitten worden ist und ein paar Dinge im Raum stehen geblieben sind, mußte ich das klarstellen. (Landesrat Blochberger: Von wem? - Landeshauptmann Ludwig: Aber nicht von mir, Herr Kollege!) Ich bin mit dem Kapitel schon fertig. Ich wollte das nur, wie gesagt, hier einer Klarstellung zuführen. Nun aber zur Anfragebeantwortung. Herr Abg. Kellner! Die Geschichte ist sicher nicht so einfach, denn der Herr Landeshauptmann und auch Du, Herr Klubobmann, Ihr habt heute die sozialistische Fraktion direkt beschworen, doch die Zusammenarbeit hochzuhalten. Wir schlagen eine dargebotene Hand nicht aus. Das tun wir nicht, denn wir haben so viele Probleme, die uns angehen. Aber so geht es halt nicht, wenn Zusammenarbeit Ludwig heißt, wenn Öffentlichkeitsarbeit Ludwig heißt, wenn Imagepflege Ludwig heißt, wenn Imagedefizit Ludwig heißt, und wenn niedriges Selbstwertgefühl wiederum Ludwig heißt! So geht das nicht. (Beifall bei der SPÖ.) Bei allen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit verliert die ÖVP das rechte Maß. (Abg. Steinböck: Es geht um Niederösterreich! - Landesrat Blochberger: Das ist noch gar nichts gegen Kreisky!) Bitte, meine Damen und Herren, sich nicht zu erregen, ich muß das hier aussprechen. Wir können mit der ÖVP fast über jedes Problem reden. Wir können nicht über Öffentlichkeitsarbeit sprechen, wir können nicht darüber reden, wie das läuft. Wir haben am Beginn, Herr Landeshauptmann, einem Plakat zugestimmt, weil wir der Meinung waren, daß der Landeshauptmann natürlich bekannt gemacht werden muß. Das haben wir gesagt und haben zugestimmt. Doch wir haben dann gesehen, wohin das läuft, daß man sich in Banalitäten verliert, die irrsinnig teuer sind, und daß wir da einfach nicht mitkönnen. Das ist eine Schmerzgrenze, die da erreicht worden ist, die wir einfach als politischer Partner nicht mehr ertragen können, und wenn Sie uns als politischen Gegner ansehen, dann bitte erst recht nicht, damit Sie das auch verstehen. (Beifall bei der SPÖ.) Ich darf aber doch in dem Zusammenhang die Haltung des Finanzreferenten einer Betrachtung unterziehen. Herr Landeshauptmannstellvertreter! Es kennt die Freizügigkeit in dem Bereich keine Grenzen, sie kennt keine Grenzen! Alles, was gut und teuer ist, wird ungeschaut beschlossen: (Landesrat Blochberger: Jetzt kommst Du dran!) Von 12 Millionen auf 30 Millionen, 12 Millionen zusätzlich für die Presseförderung, das Geld muß da sein! (Landesrat Blochberger: Das Konferenzzentrum!) Für dringende Notwendigkeiten ist kein Geld da, und ich habe mir das wirklich gut überlegt, daß ich das jetzt sage. Wenn ich bedenke, daß wir bei der Budgetverhandlung um 10.000 und 20.000 Schilling stundenlang gestritten haben, so lange, daß ich fast weggehen wollte, daß Sie mich eine Viertelstunde übers Sparen belehrt haben und Sie hier so großzügig sind, dann müssen Sie verstehen, daß das an den Nerv geht. Da kann man sich nicht, da muß man sich hinstellen und sagen, da tun wir nicht mit, wenn Sie für die echten Belange der Landespolitik oft nicht einen Schilling haben! Ich meine, das betrifft mich vom Kulturreferat, da kann man vielleicht am ehesten sparen, aber die Art, wie Sie das tun: Bei 30.000 Schilling muß man anfangen zu sparen! Das müssen Sie lernen von mir! So haben Sie es doch gesagt. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Komisch, mit allen konnte ich vernünftig reden, nur mit ihnen nicht!) Schön, das ist unser persönliches Pech. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Wenn bei einem Lehrer in einer Schülerklasse alle einen Fünfer haben, dann muß sich der Lehrer fragen, ob er nicht selber schuld ist!) Kann schon sein, daß es meine Schuld ist. Ich habe bis jetzt eigentlich die Budgetverhandlungeni mit Ihrem Vorgänger durchaus (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Nachdenken, Herr Kollege!) in einer relativ zügigen Form geführt. Ich wollte das nur feststellen, meine Damen und Herren! Wenn es um Öffentlichkeitsarbeitsmittel geht, dann ist das Geld da und die Beträge können gar nicht hoch genug sein. Wenn es um andere Dinge geht, die für die Landespolitik sehr gravierend sind, da gibt es Einwände, oft, wie gesagt, in sehr belehrender Art. Um so aufreizender ist also, meine Damen und Herren, die Vorgangsweise bei diesen Plakataktionen, aber auch bei den Inseraten. Schauen Sie sich die Broschüren an! Sie sind doch in Wirklichkeit auch nur bedrucktes Papier, das in Massen hinausgegeben wird, ich habe den Ausdruck Banalitäten schon verwendet. Da frage ich mich doch, ob das Imagewerbung ist, oder ob da nicht in Wirklichkeit das Geld mit beiden Händen hinausgeschmissen wird, und da, meine Damen und Herren, können Sie uns nicht auf Ihrer Seite haben. Man soll uns also nicht der Kleinlichkeit zeihen, denn wir nehmen für uns in Anspruch, daß wir das nicht sind. Wir haben durchaus Verständnis, daß für Niederösterreich und seine Belange immer wieder Öffentlichkeitsarbeit zu machen ist. Es kommt auf das Wie an und auf das rechte Maß. Es kommt auch darauf an, daß man, Herr Landeshauptmann, das werden wir uns genau ansehen, die Geschäftsordnung einhält, daß Beschlüsse, die der Landesregierung vorbehalten sind, in der Landesregierung zu fassen sind. Ich hoffe, daß ich das hier klarstelle und daß die Beschlüsse, die nachzuholen sind, noch rechtzeitig der Landesregierung vorgelegt werden. Ich weiß nicht, Herr Kollege Blochberger, haben Sie Ihre Sache in der Landesregierung beschlossen? (Landesrat Blochberger: Der Siedlungsfonds unterliegt den Regierungsbeschlüssen. Das müßten Sie wissen! Sie werden doch nicht die eigenen Kollegen desavouieren!) Die Frage, ob das Landesgelder sind, das muß ich auch noch überprüfen. Von wem das Geld ist, muß ich mir auch noch anschauen. (Landesrat Blochberger: Das ist aber nicht Ihr Problem!) Wir können, meine Damen und Herren, dieser eklatanten Verschwendung von Steuergeldern einfach nicht unsere Zustimmung geben und werden aus diesem Grunde auch der Anfragebeantwortung nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Landeshauptmann Ludwig. Landeshauptmann LUDWIG: Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in der letzten Landtagssitzung von den Abgeordneten Lechner, Stangl, Haufek, Wedl, Pospischil, Tribaumer eine Anfrage bekommen betreffend Plakataktionen des Landes. Ich habe mich daher bemüht, die Anfrage hinsichtlich der Plakataktionen zu beantworten. Und zwar hat die Frage gelautet, ob hier Beschlüsse vorliegen. Ich wiederhole noch einmal: Wohnbauförderung, Beschluß vom 5. Mai 1981 über eine Summe von S 1,173.585,- in der Regierung einstimmig. Raumordnung, Beschluß vom 15. September 1981 über eine Summe von S 2,179.572,- in der Regierung einstimmig (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Das schauen wir uns dann an! – Landesrat Prokop: Wirklich! Das ist doch heschlossen worden!) Ich nehme an, Herr Kollege, dass Sie wissen, wo Sie mitgestimmt haben. (Landesrat Prokop: Herr Kollege Grünzweig, glauben Sie wirklich, daß wir das sonst sagen? - Landesrat Blochberger: Das ist schizophren!) Ich habe hier eine Anfragebeantwortung gegeben bitte. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll: Das ist eine Vertrauensbasis! - Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.) Landwirtschaft. Hier liegt ein einstimmiger Grundsatzbeschluß des Kuratoriums des Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds vom 4. Juni 1982 zur Tragung der Kosten von insgesamt S 1,076.000,- vor. (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Wer sagt denn das? - Landesrat Blochberger: Der Siedlungsfonds. Von dort wird auch finanziert!) Wir haben einstimmig beschlossen, Herr Kollege, ich kann nur das wiedergeben, was ich an Hand der Beschlüsse feststellen kann. Das war die Anfrage. Hinsichtlich der anderen Plakate habe ich hier erklärt, gibt es eine Zerteilung. Auf Grund der Geschäftsordnung ist jedes Mitglied berechtigt, bis zu S 400.000 anzuweisen. Bitte nachlesen. Ich werde Ihnen den Regierungsbeschluß das nächste Mal vorlegen. Wir haben in der Regierung seinerzeit diskutiert, und der Kollege Czettel hat gesagt, jawohl, wir können auch Zerteilungen machen, da kann man etwas lernen, ich bin daher für diesen Vorgang. Werde ich Ihnen vorlegen. (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Sie reden jetzt doch nicht mit dem Landeshauptmannstellvertreter Czettel!) Aber im Protokoll steht es, Herr Kollege! Es sind in der Regierung bitte einmal drei Beschlüsse einstimmig gefaßt worden, und jetzt frage ich mich, warum ich bezüglich dieser Plakate Anfragen erhalte. Zweitens. Raumordnung, Wohnbauförderung, Landwirtschaft. Ich wiederhole noch einmal, daß sich vielleicht die Kollegen von der sozialistischen Fraktion die Regierungsprotokolle nicht angeschaut haben. (Landesrat Prokop: Sie erinnern sich halt nicht, die Herrschaften!) Aber, Herr Kollege Lechner, wir hätten es ja einfacher gehabt. Die Österreichische Volkspartei hat die Informationskosten im Budget bitte allein beschlossen. Sie werden doch nicht erwarten, daß Sie nun mitverteilen. (Abg. Lechner: Ach so! – Große Unruhe bei der SPÖ. - Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen. - Abg. Stangl: Das ist Demokratie!) Aber, Herr Kollege, schauen Sie sich das an und schreien Sie nicht. Herr Kollege Grünzweig! Ich verstehe Ihre Aufregung nicht, wenn Sie etwas von Stärke reden. Hier geht es nicht um Stärke, hier geht es um eine gezielte Informationskampagne! (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Der Wähler wird entscheiden!) Herr Kollege, einverstanden. Der Wähler wird entscheiden. Tun Sie heute nicht schon wieder prophezeien. (Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig: Eine Stimme mehr in der Regierung, daher haben wir nichts zu reden! – Landesrat Blochberger: So wie beim Kreisky!) Meine Damen und Herren! Wenn heute hier die Presseförderung angeschnitten wurde, dann muß ich eines sagen. Die Zeitungen sind an die Klubs und an die Landesregierung herangetreten, und ich habe wie in gewohnten Zeiten das Problem mit dem Landeshauptmannstellvertreter Grünzweig abgehandelt. Wir haben bitte sogar die Beträge ausgehandelt. S 3,750.000 den Niederösterreichischen Nachrichten, S 3,750.000 dem Faber-Verlag, S 2,2 Millionen der Landesregierung, 1,8 Millionen der Arbeiterzeitung - hier hat es den Streitpunkt gegeben, 2 Millionen AZ und 2 Millionen Volksblatt - und dann sechs Zeitungen zu 80.000 Schilling. Das haben wir ja abgesprochen, und ich war der Meinung, das ganze ginge in Ordnung. Es ist dann aber nicht in Ordnung gegangen. Bitte nicht böse sein, wenn die Österreichische Volkspartei in der Regierung nun den Wünschen der Presse entsprochen hat. Wenn Sie sich alle heute für diese Presseförderung ausgesprochen haben, dann begrüße ich das, denn wir wollen die Informationsvielf alt in diesem Land und wir wollen, daß diese Blätter aufrechterhalten bleiben. Und wenn ein Blatt in Schwierigkeiten ist, dann soll man gerade jenen Betrieb, wo 106 Arbeitnehmer existieren und dazu 115 Lokalredakteure beschäftigt sind, vor die Hunde gehen lassen, weil man vermutet, dass da etwas sein könnte? Da frage ich mich doch, um Gottes Willen, fördern wir hier diese Arbeitnehmer, oder wer sonst wird denn gefördert? Wir wollen diese Betriebe erhalten. (Abg. Stangl: Sie brauchen nur den Leitartikel der Faberzeitung lesen, der vor diesen Gesprächen drinnen war!) Na bringen Sie ihn her, ich weiß nicht, wovon Sie reden! Aber eines bitte müssen wir feststellen. Wenn es hier Wünsche und Förderungen gibt, dann haben wir uns auseinanderzusetzen. Wir haben das getan, und wir haben bitte auch diese Förderung durchgeführt. Mir hat es leid getan, daß es in der Regierung keinen einstimmigen Beschluß, sondern einen Mehrheitsbeschluß gegeben hat. Aber bitte, auch eines zur Kenntnis zu nehmen, um mit den Worten des Bundeskanzlers zu reden: Auch eine Stimme Mehrheit entscheidet in der Demokratie! (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Fux: Dem Steinbauer mußt Du das sagen!) Herr Kollege Fux, ich verstehe nicht Ihre Gereiztheit. Es ist für mich ein Beweis, dass wir mit der Information am richtigen Weg sind, die Niederösterreicher akzeptieren sie und wir werden daher die Information in dieser Richtung auch in Zukunft fortführen. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von Abg. Kellner der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. Ich lasse über den Antrag, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen. (Nach Abstimmung): Mit Mehrheit angenommen. Zur Beantwortung der an ihn gerichteten Anfrage des Abgeordneten Ing. Kellner und anderer betreffend Lagerung von Giftmüll in der Gemeinde Leobersdorf hat sich Herr Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Landeshauptmannstellvertreter Dr. PRÖLL: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abgeordneten Ing. Kellner, Reischer, Anzenberger, Dr. Bernau, Diettrich, Freibauer, Lusetzky, Rabl, Spieß und Steinböck haben an mich eine Anfrage betreffend Lagerung von Giftmüll in der Gemeinde Leobersdorf gestellt. Diese Anfrage beinhaltet insgesamt vier Fragen, und ich möchte die vier Fragen wie folgt beantworten: 1. Frage: Ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter in der Lage anzugeben, inwieweit die aus den Berichten der Medien zu entnehmenden Fakten stimmen und welche Gefährdung der Umwelt gegeben ist? Die Antwort auf diese Frage: Herr Dipl.-Ing. Waldemar Lassi hat am Freitag, dem 25. 6. 1982, bei der Bezirkshauptmannschaft Baden als zuständige Gewerbebehörde eine Betriebsstätte für die Vernichtung von flüssigen und festen Abfallstoffen sowie Erzeugung chemisch-technischer Produkte und Anstrichmittel unter Ausschluß jeder konzessionspflichtigen Tätigkeit angezeigt, wobei die Tätigkeit am Standort des Hauptbetriebes in Wien 14. auf reinen Bürobetrieb eingeschränkt ist. Nach § 15 Zahl 2 Gewerbeordnung 1973 muß eine Betriebsanlagengenehmigung im Sinne des § 74 Gewerbeordnung 1973 bei der Gewerbeanmeldung dann nicht vorliegen, wenn das Gewerbe zumindest teilweise auch ohne den Betrieb der Anlage ausgeübt werden kann. Dies ist aber bei der gegenständlichen Tätigkeit nicht zutreffend, d. h. die Firma Dipl.-Ing. Lassi benötigt für diese Tätigkeit unbedingt eine Betriebsanlagegenehmigung. Am Mittwoch, dem 30. Juni 1982, hat die Bezirkshauptmannschaft Baden eine Überprüfung der Betriebsstätte durchgeführt und dabei festgestellt, daß diese ohne Genehmigung errichtet und die Lagerung großer Mengen von Chemikalien unbefugt betrieben wird. In dem aufgelassenen Ziegelofen lagerten ca. 400 bis 500 Fässer und andere Behälter mit Chemikalien verschiedenster Art, die teilweise auch als hoch giftig bzw. extrem grundwassergef ährdend anzusehen sind. Aus den bisherigen Ermittlungen ergibt sich, daß praktisch alle vorgefundenen Chemikalien von verschiedenen Gewerbeunternehmen, im Rahmen deren Betriebe sie angefallen sind, an die Entsorgungsbetriebe Simmering gegen Bezahlung übergeben wurden. Die Entsorgungsbetriebe Simmering haben diese Chemikalien, anstatt sie einer entsprechenden Verwertung in ihrer eigenen Betriebsstätte zuzuführen, nach Leobersdorf in eine weder wasserrechtlich noch gewerbebehördlich genehmigte Deponie gebracht, wo sie mit Wissen namhafter Vertreter der EBS unsachgemäß gelagert wurden. Nach übereinstimmenden Gutachten der beteiligten Sachverständigen kann eine drohende Gefahr auch für das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Dipl.-Ing. Lassi hat der Bezirkshauptmannschaft Baden am 19. April 1982 angezeigt, daß er als Aufarbeiter nach den Bestimmungen des Altölgesetzes tätig sein will. Diese Anzeige beinhaltet allerdings keinesfalls irgendeine Bewilligung zur Errichtung oder Betriebsführung der Anlagen, die mit der Aufarbeitung tatsächlich verbunden sind. Ein Antrag des Dipl.-Ing. Lassi auf Bewilligung solcher Anlagen liegt nicht vor. Darüber hinaus fällt nur ein Bruchteil der im Ziegelofen aufgefundenen Chemikalien unter den Begriff Altöl. 2. Frage: Ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter bereit mitzuteilen, welche Maßnahmen in der konkreten Angelegenheit von Dienststellen des Landes unternommen wurden? Die Antwort darauf. Die Gewerbebehörde hat als Sofortmaßnahme angeordnet, daß das Areal des Ziegelofens unverzüglich durch Dipl.-Ing. Lassi von allen Lagerungen zu räumen ist. Anläßlich der ifberprüfung am 30. Juni 1982 haben sich Vertreter der Entsorgungsbetriebe Simmering zunächst bereit erklärt, die Sonderabfallstoffe zurückzunehmen. Es wurden noch am selben Tag gewisse Stoffe, insbesondere verunreinigte flüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe, mit Fahrzeugen der Entsorgungsbetriebe Simmering abtransportiert. In der Folge, am 1. Juli 1982, weigerten sich die Entsorgungsbetriebe Simmering, weitere Stoffe zurückzunehmen. Da offensichtlich ist, daß Dipl.-Ing. Lassi derzeit nicht in der Lage ist, der ihm von der Behörde aufgetragenen Verpflichtung nachzukommen, wurde seitens der Gruppe GR sofort versucht, geeignete Lager- bzw. Verarbeitungsplätze für den Sondermüll, angepaßt an die jeweilige Spezifikation, festzustellen. Die EBS lehnte trotz vorher auch in anderem Zusammenhang grundsätzlich gemachter Zusagen weiterhin jede Zurücknahme ab. Die Oberösterreichische Sondermüllverarbeitungsgesellschaft mbH erklärte sich nur in der Lage, sehr beschränkte Mengen für eine Zwischenlagerung zu übernehmen. Seit 2. Juli 1982 laufen Verhandlungen mit einem einschlägigen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland, die bereits zu konkreten Vorschlägen über die Lösung des Problems führten, allerdings ist mit beträchtlichen finanziellen Aufwendungen zu rechnen. Sollte es notwendig sein, daß in diesem Zusammenhang seitens des Bundeslandes Niederösterreich Kosten übernommen werden, so wird jedenfalls jede Regreßmöglichkeit an dieFirma Lassi oder andere Verantwortliche oder Zuständige ausgeschöpft werden. Derzeit wird rechtlich geprüft, ob eine Verantwortung der Entsorgungsbetriebe Simmering für die Lagerung der von ihr an Ing. Lassi übergebenen Sonderabfallstoffe gegeben ist. Die Lagerung des Sondermülls steht derzeit unter Gendarmeriebewachung. Gegen Dipl.-Ing. Lassi wurde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und die kriminalpolizeiliche Abteilung beim Landesgendarmeriekommando um entsprechende Erhebungen ersucht. Darüber hinaus wurde ersucht, durch den Magistrat Wien als zuständige Gewerbebehörde überprüfen zu lassen, ob die unverantwortliche Vorgangsweise des Herrn Dipl.-Ing. Lassi die Entziehung der Gewerbeberechtigung erfordert. Frage 3: Ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter in der Lage anzugeben, was auf Ebene des Landes getan werden kann, um solche Vorgänge hintanzuhalten bzw. welche Maßnahmen von seiten des Bundes zu treffen wären? Der Anfall von Sondermüll ist mit vielen industriellen oder gewerblichen Tätigkeiten untrennbar verbunden. Die sachgemäße Beseitigung dieses Sondermülls ist nur in Einzelfällen, etwa durch Recycling, so möglich, daß dabei nicht wesentliche Kosten entstehen. Die Beseitigung von Sondermüll darf daher nur von Personen oder Organisationen durchgeführt werden, denen höchstes Verantwortungsbewußtsein zugebilligt werden kann. Darüber hinaus erscheint eine lückenlose Überwachung der Entsorgungskette, also von der Anfallstelle des Sondermülls bis zu seiner endgültigen Beseitigung, unbedingt erforderlich. Im vorliegenden Fall wurde diesen Grundforderungen seitens der Entsorgungsbetriebe Simmering und Dipl.-Ing. Lassi jedenfalls nicht entsprochen. Die Dienststellen der Landesverwaltung werden noch mehr als bisher bemüht sein, jeden Sachverhalt, der aufgezeigt wird, unverzüglich zu überprüfen und raschest die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Errichtung weiterer Sondermüllverarbeitungseinrichtungen erscheint daher dringend erforderlich. Das Land Niederösterreich hat seine Bereitschaft erklärt, sich an der von der Oberösterreichischen Sondermüllverarbeitungsgesellschaft mbH in Asten geplanten Anlage zu beteiligen. Bedauerlicherweise wurde seitens des Bundes bisher keine Bereitschaft gezeigt, an der Finanzierung dieser Sondermüllverarbeitungsanlage mitzuwirken. Nach Ansicht des Landes Niederösterreich und anderen beteiligten Bundesländern erscheint dies jedoch unumgänglich. Ich habe in dieser Hinsicht an Herrn Bundesminister Salcher bereits das dringende Ersuchen gerichtet, die Haltung des Bundes in dieser Sache neu zu überdenken. Grundsätzlich ist festzustellen, daß es sowohl auf Grund des Verursacherprinzips wie auch der kompetenzrechtlichen Regelungen Aufgabe des Bundes und nicht Aufgabe des Landes ist, für die Sondermüllbehandlung Sorge zu tragen. Frage 47 Ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter der Auffassung, daß die bundesgesetzlichen Normen ausreichen, um derartige Gefährdungen der Umwelt zu vermeiden? Antwort darauf. Die Beseitigung von industriellem und gewerblichem Sondermüll fällt zweifelsohne in die Kompetenz des Bundes. Der Vollzug der Gesetze fällt daher innerhalb des Landes in den Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung. Die geltenden Regelungen sowohl der Gewerbeordnung wie des Wasserrechtsgesetzes enthalten zwar grundlegende Bestimmungen, die auf die Sondermüllbeseitigungen anzuwenden sind, jedoch, wie sich zeigt, keine ausreichenden Regelungen. Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz wurde der Entwurf eines Sonderabfallstoffbeseitigungsgesetzes vor kurzem vorgelegt und der Entwurf eines Chemiekaliengesetzes angekündigt. Diese beiden Gesetze erscheinen grundsätzlich notwendig. Der Entwurf des Sonderabfallstoffbeseitigungsgesetzes ist nach Ansicht des Landes unbefriedigend, da nur jene Sonderabfälle erfaßt werden, die in die Kompetenz des Bundes fallen. Es wurde daher, um den gesamten Anfall erfassen zu können, angeregt, die kompetenzrechtlichen Fragen im Rahmen einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zu regeln. Wesentlich erscheint, dass durch neue gesetzliche Regelungen, so wie dies in anderen Staaten bereits der Fall ist, eine lückenlose Offenlegung des Weges des Sondermülls von der Anfallstelle bis zur Beseitigung erreicht wird. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Meine Damen und Herren! Gemäß § 35 Abs. 7 der Geschäftsordnung haben die Abgeordneten Ing. Kellner, Romeder, Kurzbauer, Reischer, Buchinger, Dkfm. Höfinger, Wallner und andere verlangt, daß über die Beantwortung der Anfrage Landtagszahl 488 sofort eine Debatte stattfindet. Da der Landtag hierüber gemäß § 35 Abs. 8 Landtagsgeschäftsordnung ohne Debatte zu entscheiden hat, bitte ich jene Mitglieder dieses Hauses, welche für diesen Antrag stimmen wollen, die Hand zu erheben. (Nach Abstimmung): Mit Mehrheit angenommen. Wir gelangen zur Verhandlung der Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Pröll, betreffend Lagerung von Giftmüll in der Gemeinde Leobersdorf, Landtagszahl 488. Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg. Ing. Kellner. Abg. Ing. KELLNER: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben alle den Bericht des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Pröll gehört. Ich stelle den Antrag, daß diese Anfragebeantwortung zustimmend zur Kenntnis genommen wird. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Wedl. Abg. WEDL: Herr Präsident! Hoher Landtag! Gestatten Sie, daß ich, bevor ich zur Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Pröll für die sozialistische Fraktion Stellung nehme, zu dem Vorhergehenden eine Richtigstellung vornehme. Aus dem mir vorliegenden Sitzungsbogen über die 75. Sitzung der NÖ Landesregierung vom 5. Mai 1981 geht eindeutig hervor, dass der Antrag lediglich mit den Stimmen der VP-Regierungsmitglieder angenommen wurde, und daraus ziehen wir den Schluß, dass der Herr Landeshauptmann den Landtag hier unrichtig informiert hat! Bitte wir sind ja deswegen so angegriffen worden, weil wir bzw. der Herr Landeshauptmannstellvertreter gesagt hat, wir sind mißtrauisch, wir schauen nach. Wir haben jetzt nachgeschaut, und schon bei der ersten Stichprobe sind wir daraufgekommen, daß der Landtag vom Herrn Landeshauptmann unrichtig informiert wurde. (Landeshauptmann Ludwig: Ich werde mich morgen erkundigen, ich habe hier stehen „einstimmig". Sollte ich falsch informiert worden sein, werde ich das zurücknehmen!) Es ist eine alte Tatsache, meine Damen und Herren, wer eben Wind sät, wird letzten Endes Sturm ernten. Es ist das nicht unsere Sache, und ich möchte grundsätzlich zur Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Pröll feststellen, daß diese sehr objektiv gewesen ist. Gestatten Sie mir, daß ich doch einiges dazu sage, vor allem aber, daß wir heute eigentlich seit ungefähr halb acht Uhr unnötig hier sind. Um 19.30 Uhr ist die Zeitung, die den großen Horizont hat, in meine Hände geflattert, und in dieser Zeitung steht bereits um 19.30 Uhr das, worüber wir um 20.15 Uhr abgestimmt haben, nämlich über den Beschluß, betreffend eine Landesumlage. Die Zeitungen arbeiten also so schnell, daß sie schon eine Dreiviertelstunde vorher wissen, was geschehen wird. Das auch, weil man heute hier so viel über die Zeitungen gesprochen hat. (Beifall bei der SPÖ.) (Dritter Präsident Romeder übernimmt denVorsitz.) Meine Damen und Herren! Zu der Tatsache, die im Raume Baden bzw. Leobersdorf passiert ist. Die Entsorgungsbetriebe Simmering nehmen auch von rund 100 niederösterreichischen Gewerbetrieben den Sondermüll an, und in dem speziellen Fall haben sie vom Bundesgesetzblatt 138/1979 über die Aufarbeitung von Altölen Gebrauch gemacht, nämlich daß sie Teile der ihnen übergebenen oder im eigenen Betrieb anfallenden Altöle auch anderen Aufarbeitern übergeben. Das ist in diesem Falle geschehen. Ich bin alles andere als der Ex offo-Verteidiger der Entsorgungsbetriebe Simmering, sondern ich bin hier als niederösterreichischer Abgeordneter, der nicht das erste Mal, sondern schon sehr oft – Sie können das nachlesen - und immer wieder dafür eingetreten ist, daß das Umland um Wien nicht der Abfallkorb der Bundeshauptstadt wird! Diese Vorfälle haben dazu beigetragen, daß wir sicherlich noch viel wachsamer sein müssen. Was hier geschehen ist, meine Damen und Herren, ist nicht so leicht von der Hand zu weisen, denn es hätten hier 100.000e Menschen zugrunde gehen können, ich will es nicht dramatisieren, aber jedenfalls könnte das Wasser für 400.000 Menschen verseucht werden. Ich stehe auch nicht an, und ich habe es in einer Sofortreaktion getan, dem Herrn Bezirkshauptmann von Baden und seinen Mitarbeitern zu danken, daß sie sofort mit der ganzen Strenge des Gesetzes und mit allen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, hier eingeschritten sind, das Gelände umstellt haben und alles getan haben, um sogar Sachverständige aus der Bundesrepublik Deutschland einzufliegen und auch jetzt noch alles veranlassen, um diesen Giftmüll, der nach unseren Informationen weder in Niederösterreich noch in Wien und auch in Oberösterreich, in Asten, nicht verarbeitet werden kann, in die Bundesrepublik Deutschland abzutransportieren. Meine Damen und Herren! Zu der angesprochenen Firma Dipl.-Ing. Lassi wäre nur zu sagen, daß diese eine Konzession besitzt mit der Niederlassung im 14. Bezirk in der Reinlgasse 26. Das heißt, die EBS wußten von dieser Konzession und haben den Sondermüll dieser befugten Firma weitergegeben. Daher bitte ich, alles auch in dieser Richtung in die Wege zu leiten, denn es gibt hier eine eidesstattliche Erklärung der Firma Lassi gegenüber den EBS, daß sie sich verpflichtet, diesen Sondermüll unschädlich zu beseitigen. Das ist aber überhaupt nicht eingetreten. Meine Damen und Herren! Sie können jeden Tag die Zeitung aufschlagen, jeden Tag steht in irgendeiner Zeitung ,,wieder ein Brunnen gesperrt", „wieder eine Umweltverseuchung". Zu den EBS, glaube ich, Herr Landeshauptmannstellvertreter, müssen Sie eigentlich einen guten Draht haben, weil ja unser Baudirektor Kolb selbst im Aufsichtsrat der EBS ist. (LHSt. Dr. Pröll: Heute herausgegangen!) Als wir den Müll hinausgeführt haben, waren Sie noch drinnen. (Abg. Buchinger: Was heißt, wir haben?) Ich will dem Herrn Baudirektor Kolb überhaupt nicht nahetreten, sondern ich will nur sagen, daß von seiten der Österreichischen Volkspartei der Prof. Dr. Strunz im Aufsichtsrat sitzt und daß für Niederösterreich oder ad personam, das kann ich nicht feststellen, auch der Baudirektor Kolb tätig ist, und ich ja nicht annehme, dass auch er als einer der obersten Umweltschützer in Niederösterreich in den EBS irgend etwas geduldet hätte, was gegen die Interessen Niederösterreichs oder gegen den Umwelt- oder Naturschutz verstößt. (Abg. Ing. Schober: Die sind doch nicht zum Aufsichtsrat gegangen!) Aber, Kollege, Du sollst Dich ja nicht aufregen. (Unruhe. - Dritter Präsident Romeder gibt das Glockenzeichen.) Ich rate es niemandem. Darf man das nicht objektiv feststellen? Ich meine, ich rede noch die ganze Zeit eigentlich nur positiv zu dem ganzen, und es freut mich, daß wir alle zusammenarbeiten und alle an einem Strick ziehen. Wenn Sie nur, meine Damen und Herren, den Grundwasserstrom ansehen, der jetzt durch Niederösterreich zieht, der Floridsdorf, die Donaustadt, die Schwarzlackenau streift, wo man die Siedler aus Hydranten versorgen muß, ja welchen Aufschrei soll es denn hier noch geben? Der Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden – wir haben mitten in der Mitterndorfer Senke, in Blumau, einen Konsens für 400 Sekundenliter, und die Verseuchung durch die chlorierten Kohlenwasserstoffe bewegt sich dort direkt hin -, dem auch meine Gemeinde angehört, versorgt bis nach Wien herein 100.000 Menschen mit Wasser. Aus derselben Mitterndorfer Senke beziehen nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Stadt Mödling ihr Wasser. Wir können doch bei Gott jetzt nicht die Augen verschließen. Gott sei Dank ist das auf Grund dieses Skandals den Menschen jetzt zum Bewußtsein gekommen. In Österreich muß halt leider immer etwas passieren, damit etwas passiert! Vielleicht ist es noch nicht zu spät, nachdem ich heute gelesen habe, dass unsere Freunde in Wien angeblich Know-how haben, um diesen chlorierten Kohlenwasserstoff zu binden und damit das weitere Einfließen in die Mitterndorfer Senke zu verhindern. Ich stehe auch nicht an, mit dem Kollegen Kellner, der heute in einem anderen Zusammenhang davon gesprochen hat, über die Umweltschutzmitbestimmung zu reden, über die Mitbestimmung der Bevölkerung bei allen Maßnahmen des Umweltschutzes. Dazu gehören ja auch, meine Damen und Herren, alle Anregungen, die unser Naturschutzreferent gemacht hat: die Einführung des Grünen Telefons, des Naturanwaltes, der Naturschutzsprechstunden. All das dient zur Motivierung. Dazu dient also auch das Naturschutzforum über die Schulung der Funktionäre der im Naturschutz und in den Umweltorganisationen Tätigen, die ab Herbst hier eingesetzt werden sollen. (Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.) Ich habe mir aber erlaubt, Herr Landeshauptmannstellvertreter, in diesem Zusammenhang, bevor noch dieser Giftskandal herausgekommen ist, aber als Bad Fischau z. B. schon bekannt gewesen ist, auch in den Bezirkszeitungen eine Aussendung hinauszugeben, wo ich ersucht habe, man möge am Umweltschutz weniger Kosmetik machen, sondern mehr Taten setzen. Ich habe mir darunter vorgestellt, daß man z. B. die Beamten der Niederösterreichischen Landesregierung aus den Fachabteilungen vielleicht mehr dazu einsetzen sollte, gegen die Verursacher dieser ganzen Misere in Niederösterreich, das sind jetzt nicht nur die Wasserverschmutzer, das sind auch die wilden Müllgruben, vorzugehen. Es werden wohl jedes Jahr dutzende Anzeigen gemacht und die Bezirkshauptmannschaften reagieren zum Großteil auch, aber ich muß leider sagen, viele Niederösterreicher gehen derzeit noch, ich will nicht sagen mit verbundenen Augen, aber gleichgültig darüber hinweg. Ich könnte mir vorstellen, daß man durch eine Dienstanweisung die tausenden Straßenwärter in Niederösterreich dafür verwendet. Ich fahre an den Straßenrändern vorbei und sehe immer wieder wilde Müllablagerungen. Na, wenn heute einmal eine Fuhre wilden Mülls abgelagert ist, dann schmeißt der nächste die zweite und die dritte Fuhre dazu. Es kann doch überhaupt nicht schwer sein, jeden niederösterreichischen Landesbediensteten, vor allem wenn er draußen Dienst macht, dazu zu verhalten, auch ein bisserl etwas für die Natur und den Umweltschutz zu tun. Ferner, glaube ich, sollte man auch berücksichtigen, daß der Wasserbedarf ständig steigt. Wir verschmutzen unsere Brunnen und sperren diese Brunnen. Es wird nicht mehr lange dauern, daß wir gewisse Gebiete unter Umständen von weit her mit Tankwagen der Feuerwehr versorgen müssen. Das ist vielleicht heute für manchen, der sich sagt, heute habe ich es noch, das Wasser, ob es aber morgen kommt, das weiß ich nicht, ein Horrorbild. Daher habe ich auch in einer Aussendung sofort noch einmal darauf hingewiesen, auch wenn die Kollegen immer wieder sagen, der Wedl wärmt schon wieder einen alten Kohl auf. Ich habe immer wieder gesagt, bitte stellen wir doch endlich einmal fest, in welchen Firmen in Niederösterreich so ein giftiger Sondermüll anfällt, in welchen Mengen er anfällt, wo er hintransportiert wird und welche Firma ihn beseitigt. Und wenn man das weiß, dann muß man doch auch verbieten, daß die Fahrzeuge, die diesen Sondermüll transportieren, durch Naturschutz-, aber vor allem durch Wasserschutzgebiete fahren. Ein einziger Unfall mit so einem Giftmülltanker und die ganze Mitterndorfer Senke ist auf Jahrzehnte hinaus kaputt! Ich erlaube mir daher, auch von dieser Stelle aus immer wieder die Forderung des Transportnachweises und die Erhebung über den Sondermüll zu deponieren. Meine Damen und Herren! Dieser Horror, den wir erleben, beginnt in Ternitz und endet derzeit in der Schwarzlackenau. In den morgigen Zeitungen steht, daß er bereits die Grundwasserschutzgebiete des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland in Neufeld a. d. Leitha erreicht hat. Schauen Sie sich also an, wo wir eigentlich stehen. Daher, Herr Landeshauptmannstellvertreter, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß Sie in uns als Sozialistische Partei und in allen meinen Freunden, die in irgendeiner Umweltschutzorganisation tätig sind, einen Partner haben, der Sie in allen Bemühungen vollstens unterstützen wird. Wir sind auch dafür, daß gegen alle diejenigen, die für diesen Skandal in unserem Bezirk Baden, der jetzt unter Umständen nicht einmal mit einem Entzug der Gewerbeberechtigung enden müßte, die Verantwortung tragen, mit der vollen Strenge des Gesetzes vorgegangen wird. Solche Fälle, meine Damen und Herren, sind teilweise, ich glaube, mit vollem Recht sagen zu können, reif für den Staatsanwalt. Man muß sich nur den Abtransport so eines giftigen Mülls in der Größenordnung von 15.000 Liter vorstellen. Dieser Tage haben wir aus der „Argumente"-Sendung gehört, daß ein Flascherl Fleckputzmittel schon 100 bis 1.000 m3 verseuchen kann. Bedenken Sie, was eigentlich die Menge von 15.000 Liter bedeutet. Daher darf ich zum Schluß kommen und sagen, daß die Sozialistische Partei die Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannstellvertreter Pröll zur Kenntnis nimmt. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Herr Landeshauptmann Ludwig. Landeshauptmann LUDWIG: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe vom Rednerpult auf Grund meiner Unterlage gesagt, die Wohnbauförderung, Beschluß 5. Mai 1981 über eine Summe von S 1,173.585,-, ist einstimmig beschlossen worden. Aus dem Protokoll, das mir der Kollege Höger zugesandt hat, entnehme ich, dass in diesem Sitzungsbogen steht, daß der Antrag lediglich mit den Stimmen der ÖVP-Regierungsmitglieder angenommen wurde. Ich stehe nicht an, mich hier zu korrigieren und auf Grund der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen mich zu entschuldigen. PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt Herr Abg. Reischer. Abg. REISCHER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Wedl, Du hast Deine Ausführungen, ich muß sagen, im wesentlichen aber doch mit einer Entschuldigungsrede für die EBS begonnen und festgestellt, ich werde noch darauf zurückkommen, daß auch die Firma Lassi ohne Konzession hier Giftmüll in der Gegend von Leobersdorf gelagert hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Schutz der Umwelt und Schutz unserer elementarsten Lebensbedingungen, wie Luft, Wasser, Boden, Pflanzen und Tierwelt, werden immer mehr zu einem Problem unserer Zivilisation und unserer Lebensform. Es drohen hier Gefahren, die von den Abgasen der Kraftfahrzeuge, der Verkehrsmittel angefangen, über die Abgase der Industrie und der Haushalte und durch übermäßige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen. Es drohen hier Gefahren durch Rückstände der chemischen Industrie, also von Stoffen, die einfach nicht wiederverwertet werden können, die nur schwer vernichtbar sind und die schwer vernichtbare Rückstände bilden. Schlagartig beleuchtet die heutige Anfrage, wie die Vorkommnisse in Leobersdorf beweisen, daß hier mit unzulänglichen und untauglichen Mitteln selbst von amtlichen Stellen, in diesem Fall von der Magistratsabteilung 30 der Stadt Wien, in unverantwortlicher Weise, man könnte es auch anders nennen, gehandelt wird, und daß hier auf eine völlig unsachgemäße Weise Giftmüll beseitigt wird. Da meldet, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Firma Dipl.-Ing. Lassi (Unruhe. - Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.), die ja in dieser Richtung schon etwas bekannt ist, im ehemaligen Ziegelwerk Nothaft eine Betriebsstätte zur Verwertung flüssiger und fester Abfallstoffe bei der Erzeugung chemischer technischer Produkte, Anstrichmittel, natürlich unter Ausschluß jeder konzessionellen Tätigkeit, an. Der Gewerbeschein, ausgestellt von der Gemeinde Wien, wird hier vorgelegt; es handelt sich um einen Gewerbeschein „Handel mit Waren aller Art, ausgenommen konzessionierter Tätigkeit". Diese Firma hat zuletzt einen Handel mit Kinderlektüre betrieben. Dieser Firma haben die EBS, die Entsorgungsbetriebe Simmering der Stadt Wien, die Beseitigung von Giftmüll anvertraut. Die Beamten der Bezirkshauptmannschaft Baden wurden dann aufmerksam und haben hier sehr rasch gehandelt. Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat eine unangesagte Untersuchung eingeleitet, die dann folgendes zutage gebracht hat: Auf besagtem Gelände lagern in Leobersdorf, nahe der Autobahn, in einem alten Ziegelwerk 400 bis 500 Fässer Giftmüll, welche mit Wissen der Entsorgungsbetriebe Simmering von der Firma Lassi gelagert wurden. Diese Fässer enthalten folgende Abfallstoffe: Chloramin, Äthylen, Essigsäure, galvanische Rückstände usw., alles hochgiftige Stoffe. Wenn aus diesen Fässern, die angerostet sind, Dämpfe entweichen, so kann es allein dadurch passieren, daß Gefahr für Leben und Gesundheit vieler Menschen besteht. Ich möchte hier noch einmal unterstreichen, diese Firma hat keine behördliche Genehmigung gehabt und hat sie auch nicht und die Verhältnisse auf dem Lagerplatz wurden von den untersuchenden Beamten als katastrophal bezeichnet. Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat folgende Anordnungen getroffen, sehr rasch getroffen: 1. Das Areal ist von sämtlichen nicht genehmigten Lagerungen zu räumen. 2. Der Abtransport der Chemikalien muß unter Gendarmeriebegleitung durchgeführt werden, um zu gewährleisten, daß die Chemiekalien tatsächlich an die EBS in Simmering abgeliefert werden. 3. Eine Übernahmebestätigung seitens der EBS ist vorzulegen. 4. Bis 1. 7. 1982 muß das Gelände geräumt sein. Solange die Chemikalien auf dem Ziegelofengelände lagern, wird dieses von Gendarmerieposten, das ist ja auch derzeit noch der Fall, bewacht werden. In der Folge haben dann die EBS, die Entsorgungsbetriebe Simmering der Stadt Wien, 59 Fässer weggeführt, dann aber die Abfuhr dieser Fässer eingestellt. Nun ergibt sich die Frage, was soll mit dem Giftmüll geschehen? In der Niederschrift, das ist sicherlich sehr interessant, zu der besagten Handlung heißt es unter anderem: „Alle in dieser Verhandlungschrift (dies gibt der Herr Dipl.-Ing. Lassi bekannt) angeführten, mir im einzelnen vorgelesenen Chemikalienlagerungen wurden von den Entsorgungsbetrieben Simmering mit ihren Fahrzeugen angeliefert. Diese Chemikalien, diese Rückstände wurden von einer Institution angeliefert, die doch einer amtlichen Stelle, der Magistratsabteilung 30, untersteht." Es ist hier angeführt, daß die Arbeiter der Firma Lassi zwar entladen haben, die LKW-Fahrer aber bei dieser Tätigkeit anwesend waren. Es heißt hier weiter, „jedoch gebe ich an, dass meine Betriebsstätte in der Zeit vom 10. Mai 1982 bis zum Überprüfungszeitpunkt am 30. Juni 1982 wiederholt von nachstehenden Herren der Entsorgungsbetriebe Simmering, MA 30, aufgesucht wurde, wobei sie diese Lagerungen besichtigt haben, sodaß sie über meine Tätigkeit entsprechend informiert sein mußten." Es handelt sich hier um die Herren Hartung, Dkfm. Sabatitsch, Großpichler. Herr Lassi gibt dann interessanterweise weiter an, daß die vorgenannten Herren bei Beginn der Lagerungen schon anwesend waren: „Die Herren bei Beginn der Lagerungen schon anwesend waren: „Die Herren waren bereits schon vor dem 25. Juni 1982 auf meinem Betriebsareal. Bei diesen Besuchen zeigte ich den Herren meinen Gewerbeschein für den Wiener Standort (wie der Herr Landeshauptmannstellvertreter angeführt hat) im Jahre 1981 sowie die Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Baden vom 19. 4. 1982 nach dem Altölgesetz, und zwar für die Verarbeitung von Altöl als Aufarbeiter." Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe bereits ausgeführt, daß die Verwertung von Altöl nichts damit zu tun hat, was diese Firma in Wirklichkeit in Leobersdorf gelagert hat. Die Herren von der MA 30 der Stadt Wien haben sehr genau um die Tragweite und die Handlungsweise, ja auch die katastrophalen Folgen gewußt und müßten sie auch richtig einschätzen können. Sie müßten auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit und Ausbildung wissen, welche Verantwortung sie damit übernommen haben und welch unverantwortlicher, ja verbrecherischer Leichtsinn, könnte man es nennen, hier an den Tag gelegt wurde. Die Entsorgungsbetriebe Simmering unterstehen, wie gesagt, der Magistratsabteilung 30, und wir haben hier Amtsorgane vor uns, die meiner Ansicht nach auch dann verantwortlich sind, wenn sie ihre Aufgaben einer privaten Firma übertragen und sich einer privaten Firma bedienen. Daß sich aber die Entsorgungsbetriebe nun noch weigern, den Müll, der nicht verbrannt ist, den sie mit ihren Fahrzeugen angeliefert haben, wegzuschaffen, ist ja geradezu ein ungeheuerlicher Skandal. Ich glaube, damit, dass man Sondermüll über die Grenzen eines Landes bringt, ist noch lange nicht die Lösung für ein solches Problem gefunden, denn das Leben und die Gesundheit der Menschen in Niederösterreich (Präsident Reiter gibt das Glockenzeichen.) ist uns letzten Endes genau so viel wert wie das Leben und die Gesundheit der Menschen jenseits der Grenzen unseres Bundeslandes. Ich habe bereits heute angeführt, daß die zuständige Behörde rasch und energisch gehandelt hat. Das Beispiel Ablagerung im Raume Leobersdorf zeigt, daß Umweltprobleme nicht vor den Landesgrenzen und auch nicht vor Staatsgrenzen halt machen, und ich darf dazu sagen, daß es keine Frage ist, daß nach dem derzeitigen Stand für die Lagerung von Sondermüll der Bund zuständig ist. Landeshauptmannstellvertreter Pröll hat bereits entsprechende Anträge auf Entziehung des Gewerberechts der Firma gestellt, und er hat zwei Gesetzesvorlagen, die zwar angekündigt sind, das Sonderabfallstoffbeseitigungsgesetz und Chemikaliengesetz, urgiert. Anläßlich der Diskussion in der „Argumente"-Sendung am vergangenen Dienstag wurden, wie gesagt, vom Herrn Minister diese beiden Gesetzesvorlagen angekündigt. Nun ist dazu auch zu sagen, . . . (Zwischenruf von Abg. Lechner.) - Bitte schön, ich habe ja heute hier den ganzen Nachmittag Reden angehört, Herr Klubobmann! (Rufe von links. - Abg. Ing. Kellner: Ein falsches Zitat wird Dir vorgeworfen!) Auf diesem Platz hört man nicht alles. Ich darf sagen, wir haben in Österreich 12 Jahre ein Gesundheitsministerium, ein Ministerium, das auch einem genialen Einfall des Herrn Bundeskanzlers zu verdanken ist. Es war damals feststellbar, daß es zwar sehr schnell geschaffen wurde, daß es dann aber, als es zur Verteilung der Kompetenzen kam, Schwierigkeiten gab, und das heißt, na ja, dann flogen halt auch die Fetzen! Gelinde gesagt, war es eine Verlegenheitslösung, dass man der Frau Minister Leodolter vor allen übertragen hat. Die Folgen zeigten sich auch sehr bald in der Praxis. Beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche war in Niederösterreich die Frau Minister richtig überfordert, und überhaupt, die Ära Leodolter kam durch zwei Dinge zu besonderem Ruhm, nämlich durch die Hilflosigkeit der Frau Minister in vielen Fragen des Ressorts und zum zweiten durch das schubladisierte Hundertmillionending, das heute noch nicht gelöst ist! Ja, bitte schön, auch in einem neuen Ministerium kann man sich etwas einfallen lassen, und die angeführten Gesetze wären sicherlich eine dankbare Aufgabe und Arbeit in den letzten zwölf Jahren gewesen. Wenn hier ein Ergebnis vorliegen würde, könnten solche Dinge, wie sie in Leobersdorf nun passieren und laufend und täglich in den Zeitungen aufscheinen, einfach nicht mehr möglich sein, denn die enorme Entwicklung der chemischen Industrie, wo es Rückstände gibt, Rückstände, die man nicht beseitigen kann, diese Entwicklung ist ja letzten Endes niemandem verborgen geblieben! Wenn man die Diskussion am Dienstag verfolgt hat, dann muß man auch eines dazu sagen. Es wird hier nicht offen geredet, und selbst der Herr Universitätsdozent Bert Lötsch hat hier zwar vieles gesagt, aber eines nicht sagen wollen: in welchen Produkten der chemischen Industrie wirklich solche Abfallstoffe vorhanden sind, wo Rückstände sein könnten, die in das Grundwasser gelangen und dann Katastrophen auslösen. Minister Steyrer hat als einziger gesagt, daß diese im Fleckwasser sein könnten. Wir erleben es ja, daß die chemischen Putzereien in den letzten Jahrzehnten wie Schwammerl aus dem Boden gewachsen sind, daß jeder Haushalt heute Wasch-, Reinigungs- und Lösungsmittel verwendet und daß damit die Abwässer verschmutzt werden, die Abwässer, die das Grundwasser verschmutzen. Wo kommen denn diese Rückstände hin? Das fragt man sich. Man sollte darüber einmal nachdenken, ehrlich sein und auch gegen starke Industrien und vielleicht gegen die sogenannten Multis einmal zu Felde ziehen und nicht immer den Weg des geringsten Widerstandes gehen. (Beifall bei der ÖVP.) Herr Kollege Kaiser! Ich kann Dir versichern, so lange wie Du uns hier immer (Heiterkeit bei der ÖVP.) mit Deinen Vorträgen unterhältst, so lange werde ich es nicht machen. In Niederösterreich, darf ich sagen, sind nach der derzeitigen Gesetzeslage alle menschenmöglichen Vorkehrungen getroffen, unsere Behörden haben rasch gehandelt. Landesrat Blochberger hat auch im Zusammenhang mit anderen Dingen, wie mit der Sache in Bad Fischau usw., Untersuchungen eingeleitet, Überprüfungen der Mülldeponien angeordnet, und Landeshauptmann Pröll hat, wie ich bereits erwähnt habe, auch bereits entsprechend Vorschläge erstattet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Umweltschutz wird natürlich immer mehr zu einer Lebensund, wenn Sie wollen, in manchen Bereichen zu einer uberlebensfrage. Es ist dies nicht nur eine Frage der Beseitigung von Müll und Sondermüll, sondern es ist das vor allen Dingen eine Erziehungsaufgabe, eine Erziehungsaufgabe zur Verantwortung für die eigene Gesundheit, eine Erziehungsaufgabe für die Verantwortung gegenüber dem nächsten, und ich glaube, diese Erziehungsaufgabe muß bereits im Kindesalter beginnen. Umweltschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine unaufschiebbare Aufgabe für die Gesetzgebung und für die Vollziehung. Eine Aufgabe, die sicherlich vor allen Dingen den Schutz einer gesunden Umwelt zum Vorrang hat. Es besteht hier aber auch die Aufgabe, die wirtschaftlichen Aspekte nicht außer acht zu lassen, eine Aufgabe, bei der auch die finanzielle Belastbarkeit der Gebietskörperschaften, der Gemeinden und Länder, in Betracht zu ziehen ist, und auch die Belastbarkeit des Bürgers, die finanzielle Belastbarkeit des Bürgers, im Sinne sparsamer und optimaler Lösungen muß in Betracht gezogen werden. Wir in Niederösterreich sind bisher diesen Weg gegangen, und ich darf auch sagen, dass wir der heutigen Anfrage unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei der ÖVP.) PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist der Abg. Wedl. Abg. WEDL: Meine Damen und Herren! Es ist nicht nur hier im Saale 5 Minuten vor zwölf, sondern auch beim Umweltschutz ist es 5 Minuten vor zwölf. Sie brauchen keine Angst haben, ich werde heute noch fertig. (Beifall bei der ÖVP.) Ich darf nur ganz kurz eine kleine Berichtigung anbringen, denn das soll ja nicht im Raum stehen bleiben. Bitte, den EBS Simmering wurde von der Firma Dipl.-Ing. Lassi mitgeteilt - das ist auch dem Herrn Landesrat Blochberger vom Herrn Stadtrat Veleta berichtet worden, ich habe den Kopf dieses Briefes hier -, daß der Dipl.-Ing. Lassi die Gewerbeberechtigung für die Vernichtung und Verwertung flüssiger und fester Abfallstoffe sowie die Erzeugung chemischer technischer Produkte habe. Hier ist gesagt worden, er hat sie. (LR. Blochberger: Kollege, aber keine Betriebsstätte in Niederöstereich!) Ich weiß, daß er keine Betriebsstätte in Niederösterreich hat, ich weiß, dass diese niederösterreichische Betriebsstätte nicht genehmigt ist. (LHSt. Dr. Pröll: Er hat überhaupt keine Betriebsstätte! - LR. Blochberger: Nur einen Bürobetrieb!) Den Müll, diesen Sondermüll, mir ist alles bekannt, hat er ja in Wien übernommen. (LR. Blochberger: Die haben sich das vorher angeschaut, sie waren draußen. Das sind Fachleute! Das war die Mittäterschaft!) Ich würde nur bitten, jetzt nicht zu sagen - ich kenne die Herren nicht - daß die von den EBS draußen waren. Es ist unmöglich, daß Leute der Magistratsabteilung 30 in Niederösterreich amtshandeln. Sie haben die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, aber Einfluß konnte ja die EBS nicht nehmen, weil sie laut dem Altölgesetz aus dem Jahre 1979, das ich vorhin zitiert habe, einem berechtigten Aufbereiter - und in Wien ist ja ein berechtigter Aufbereiter - diesen Sondermüll übergeben haben. (LR. Blochberger: Mittäterschaft!) Ich darf noch zwei Anregungen machen. Im § 10 des zitierten Gesetzes 138 ex 1979 steht auch, der Herr Landeshauptmann hat eine Liste der im Bundesland tätigen Sammler und Aufbereiter gemäß § 3 Zif. 3 lit. a zu führen, jedermann Einsicht zu gewähren und einmal jährlich diese Liste zu veröffentlichen. Vielleicht ist diese Bestimmung in Vergessenheit geraten. Ich würde bitten, sich diese Bestimmung anzuschauen, Herr Landeshauptmann, und einmal zu veröffentlichen, sodaß jeder Bürger Niederösterreichs auch weiß, wer zu den berechtigten Sammlern und Aufbereitern gehört. Nachdem der Kollege Reischer es als Erziehungsaufgabe angesehen hat, auf dem Gebiete des Umweltschutzes tätig zu sein, möchte ich auch feststellen, daß wir hier als Landtagsklub vorgeprellt sind. Wir haben dieser Tage für den Zeichenwettbewerb „Unsere reine Umwelt" 334 Werke aus niederösterreichischen Schulen bekommen, sie begutachtet und die Preise verliehen. Es ist wirklich, meine Damen und Herren, eine wahre Fundgrube, was die niederösterreichische Jugend zum Thema Natur und Umweltschutz zu sagen hat. (LR. Blochberger: Herr Kollege! Dem Veleta schicken Sie das!) Auf dieses Niveau steigen wir heute nicht herunter, und morgen tun wir weiter. Das soll sich aber jeder anschauen. Wir stellen es auch jedem zur Verfügung, auch wenn wir, Herr Landeshauptmann, leider von Dir zu diesen Initiativen, die wir gesetzt haben, keinen Schilling zur Verfügung gestellt bekommen haben, sodaß wir die Viertelmillion, die wir verteilt haben, rein von den niederösterreichischen Gemeinden und rein vom Naturschutz bekommen haben. (LHSt. Dr. Pröll: Jetzt fängt das Streiten an!) Vielleicht wirst Du auch einmal daraufkommen, daß diese Gelder, die man den Naturschutzorganisationen und auch den Kindern in den niederösterreichischen Schulen als Anerkennung gibt, besser angelegt sind oder zumindestens genauso gut angelegt sind, als wenn man hunderttausende Schilling an politische Jugendorganisationen ganz einseitig vergibt. (Beifall bei der SPÖ.) Damit habe ich, glaube ich, auch das klargestellt, und wir geben diesem Bericht die Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) PRÄSIDENT REITER: Die Debatte ist geschlossen. Bei der Verhandlung wurde von den Abgeordneten Ing. Kellner, Wedl und Reischer der Antrag gestellt, die Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. (Nach Abstimmung): Einstimmig angenommen. Somit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tagung des Landtages wird mit der heutigen Sitzung abgeschlossen. Innerhalb dieses Zeitraumes wurden vom Landtag sehr entscheidende Beschlüsse gefaßt. Es würde zu weit gehen, wenn ich sie alle bezeichne und dem Inhalt nach darstelle. Spezielle Probleme, die unsere Landesbürger unmittelbar berühren, sind noch einer Lösung zuzuführen. Ich denke hier an die Finanzierung der Krankenanstalten, wobei eine vernünftige Vereinbarung mit den Sozialversicherungsträgern und dem Bund getroffen werden müßte. Der Landesgesetzgeber kann wohl aus der Sicht des Kompetenzbereiches eine Entscheidung treffen. Dazu sollte es aber nicht kommen, wenn man sich versteht und bereit ist, die finanzielle Position des einen oder des anderen anzuerkennen. Der Niederösterreichische Landtag hat schon des öfteren einstimmige Resolutionen dahin gefaßt, daß die Länder und die Gemeinden im Bereich des Finanzverfassungsrechtes eine echte Anerkennung rechtlicher Art finden. Ich darf den heutigen Tag zum Anlaß nehmen, Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu bitten, dafür einzutreten, daß im Sinne unserer Resolutionen, die das Finanzverfassungsgesetz 1948 betreffen, durch den Bundesverfassungsgesetzgeber eine Änderung vorgenommen wird. Bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich wäre verfassungsgesetzlich auch vorgesehen, daß der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund legitimierte Verhandlungspartner sind. Nur so erscheint es mir möglich, daß diese Gebietskörperschaften imstande sind, für ihre Bevölkerung Daseinsvorsorge zu treffen. Die wirtschaftliche Situation in Niederösterreich steht zweifelsohne schon allein wegen der damit verbundenen Steuerwirtschaft mit den allgemeinen bundesfinanziellen Gegebenheiten im Zusammenhang. Eine Vielzahl der Beschlüsse des Landtages ist dahin gegangen, der Wirtschaft in unserem Land zu dienen. Es muß aber auch erwähnt werden, daß sich das Land Niederösterreich über die Landesgrenzen hinaus bundesweit finanziell eingeschaltet hat. Die finanzielle Kooperation - wenn ich es so bezeichnen darf - liegt wohl auch im föderalistischen Staatsgrundsatz, muß aber auch, wie ich vorher schon erwähnt habe, im Bereich des Finanzverfassungsgesetzes 1948 und in der weiteren Folge im Finanzausgleich ihren Niederschlag finden. Es ist sehr positiv zu vermerken, daß sich die Landesregierung auch um die kleinen Sorgen unserer Landesbürger intensiv bemüht. Insbesondere ist hier der Sozialhilfebereich zu erwähnen. Nachdem der Sozialhilfebereich nur vom Land und den Gemeinden finanziert wird, darf ich bitten, in den nächsten Jahren vorsichtig bei neuen Forderungen vorzugehen. Sozialhilfe ist nur dann sinnvoll, wenn sie auch finanziert werden kann. Auch rechtliche Fragen unserer Gemeinde- und Landesbürger müssen, soweit sie grundsätzlicher Art sind, als gesetzgebende Körperschaft unsere Interessen berühren. Ich denke hier insbesondere an die Niederösterreichische Bauordnung und an das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz, die im Sinne eines Bürgerservices neu gestaltet werden müssen. Die Wünsche diesbezüglich sind uns bekannt. Der Landesgesetzgeber hat die Verpflichtung, diesen nachzukommen. Ober die direkte Demokratie und ihre ver- I fassungsrechtliche Verankerung wird sehr viel diskutiert. Ich kann mit Genugtuung die Feststellung treffen, daß diese Frage bei uns in Niederösterreich nicht mehr auf der Tagesordnung steht. Die Niederösterreichische Landesverfassung 1979 hat im Einvernehmen mit den beiden landespolitisch tragenden Parteien einen Inhalt erhalten, der über die Grenzen des Bundesstaates weit hinausgeht und beispielgebend ist. Auch im Bereich der Kommunalpolitik ist die direkte Demokratie perfekt. Mit Enttäuschung haben wir aber die Berichte der Landeshauptleute Wallnöfer und Gratz vom 13. und 14. Mai zur Kenntnis genommen, wo über das Scheitern der Verhandlungen über das „Forderungsprogramm der Bundesländer" berichtet wurde. In den nunmehr beinahe zwei Jahrzehnten seit Erstellung des ersten Forderungsprogramms wurde von den verschiedenen Bundesregierungen zwar einigen Länderwünschen Rechnung getragen, doch sind nach wie vor die wichtigsten Punkte unerfüllt geblieben. Darüber hinaus kommt es in der politischen Praxis ständig zu kleineren Kompetenzverschiebungen, finanziellen Belastungen und Einschränkungen der Länderrechte. Ich möchte daher heute an die Verhandlungspartner appellieren, die Verhandlungen fortzusetzen, allenfalls unter Vorziehung punktueller Behandlung vordringlicher Fragen. Die Erfolge des Landes Niederösterreich sind mit der Tätigkeit der politischen Mandatare und aller Landesbediensteten in einem ursächlichen Zusammenhang verbunden. Ich danke daher allen Damen und Herren für ihren Einsatz um das Bundesland Niederösterreich und möchte bei dieser Gelegenheit die Bitte aussprechen, das Landesbewußtsein im Sinne unserer Landesverfassung bei allen, die in Niederösterreich zu Hause sind, und bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu vertiefen. Abschließend darf ich die gute Zusammenarbeit zwischen der gesetzgebenden Körperschaft und der Landesregierung besonders unterstreichen. Trotz Gegensätzen in den gesellschaftspolitischen Vorstellungen der beiden im Landtag vertretenen Parteien wurden mit wenigen Ausnahmen die Beschlüsse der Landesregierung und des Landtages einstimmig gefaßt. Allen Damen und Herren der Landesregierung, an der Spitze dem Herrn Landeshauptmann, und den Damen und Herren des Hohen Hauses und ihren Familien wünsche ich einige Tage der Erholung und Entspannung und unseren Landwirten eine reiche Ernte. In diesen Wunsch schließe ich auch die gesamte Bevölkerung Niederösterreichs ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Beifall im Hause.) Abg. DIETTRICH: Hochverehrter Herr Präsident! Namens der Mitglieder des Hohen Hauses möchte ich Dir und Deinen Angehörigen schöne Ferientage, gute Erholung und neue Kraft für die Herbstarbeit wünschen. Diese Wünsche übermittle ich namens des Hohen Hauses auch den Mitgliedern der Landesregierung, an der Spitze Herrn Landeshauptmann Siegfried Ludwig. Auch den Bediensteten wünsche ich gute Erholung und schöne Sommertage. In diesem Sinne herzlichen Dank für die Zusammenarbeit. (Beifall im Hause.) (Schluß der Sitzung um 0.06 Uhr.)