Das Tool für SchülerInnenvertreterInnen

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AKTION KRITISCHER SCHÜLERiNNEN
WIEN
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www.aks-wien.at
Das Tool für SchülerInnenvertreterInnen
SV MAPPE 2007
Inhaltsverzeichnis
Hallo
Wer wir sind und was wir wollen
Unser Angebot
Die ersten Schritte
Was tun? Projekte umsetzen
Der Schulgemeinschaftsausschuss
Schulrechtsinfos
Bildungspolitik
Dies und das
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Aktion Kritischer SchülerInnen Wien
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Kontakt
SV MAPPE 2007/2008
INHALTSVERZEICHNIS
HALLO……………………………………………….
…... ... ...3
WER WIR SIND UND WAS WIR
WOLLEN……….......4
AKS @ SCHOOL ... ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...7
WAS TUN? PROJEKTE
UMSETZEN……………….......9
DIE ERSTEN
SCHRITTE…………………………..........12
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DER
SGA…………………………………………….......
.....15
SCHULRECHT………………………………………
.….......20
BILDUNGSPOLITIK.....................
.....…….…….25
DIES & DAS.. ... .. ...
..… … … … … … … … … … … … … … … . … . . . . 2 9
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HALLO
Wir möchten dir herzlich zu deiner Wahl zum/zur SchülerInnenvertreterIn gratulieren.
Sicherlich bist du schon draufgekommen, dass du keine leichte Aufgabe hast und es sehr
anstrengend sein kann, SchülerInnen wirklich konsequent zu vertreten. Die AKS unterstützt
dich dabei und bietet kompetente Hilfe.
Egal ob es um Schulrecht, SV Basics, Workshops, Konfliktmanagement, Ausblicke
nach der Matura, Nachhilfe oder Schulpolitik geht, wir bemühen uns dich zu
unterstützen.
Als Beitrag dazu verstehen wir auch diese Mappe. Bildungseinsparungen,
Einschüchterungen und zu wenig Mitsprache für SchülerInnen sind es, die uns als kritische
SchülerInnen gegen das System stellen. Dazu gehört es auch, SchülerInnen zu vertreten.
Aus diesem Grund gibt es bei der AKS Wien zahlreiche Angebote für dich als
SchülerInnenvertreterIn. Durch eine Zusammenarbeit mit der AKS wird dein Engagement für
Schülerinnen und Schüler leichter zu managen und macht überdies noch eine Menge Spaß.
Die AKS veranstaltet spezielle Schulungen/ Seminare/ Workshops zu bildungspolitischen
Themen. Am besten, du informierst dich auf unserer Homepage!
Wir wünschen dir ein interessantes, lehrreiches und vor allem abwechslungsreiches Jahr in
der SchülerInnenvertretung und laden dich ein, entweder per Mail, Telefon oder per
Rücksendepostkarte, mit uns in Kontakt zu treten.
Gerne bieten wir dir auch ein persönliches Treffen um dir unsere Angebote näher zu bringen
und über deine Schule im Konkreten zu sprechen.
Vivian Thiele-Orberg
Egmont Weber
[email protected]
[email protected]
AKS Landesvorsitzende
AKS Landessekretär
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WER WIR SIND UND WAS WIR WOLLEN
Von SchülerInnen für SchülerInnen!
AKS, diese drei Buchstaben bedeuten Aktion kritischer SchülerInnen. Was heißt das
kritisch sein, warum kritisch sein und was machen kritische SchülerInnen? Kritisch sein
bedeutet einfach, immer zu hinterfragen und nicht alles zu akzeptieren was man vorgesetzt
bekommt. Kritisch sein heißt auch beim Hinterfragen größere Zusammenhänge zu
erkennen. Zusammenhänge erkennen wiederum heißt, nicht nur Auswirkungen
irgendwelcher Missstände zu kritisieren, sondern auch die Ursachen zu erkennen und zu
kritisieren.
Ein Beispiel um vom theoretischen Teil wegzukommen: In der Schule lernt mensch wenig
fürs Leben, sondern man lernt alles kurz vor dem Test/der Schularbeit etc. auswendig und
vergisst es nachher so schnell wie möglich wieder. Natürlich ist das nicht immer so und nicht
bei allen gleich, aber es kommt doch sehr oft vor. Es handelt sich also um eine Auswirkung,
die die meisten SchülerInnen sicher schon erkannt und kritisiert haben. Was ist aber die
Ursache für diesen Zustand?
Es gibt eine Reihe von Ursachen, einige Wenige kann man kurz zusammenfassen:
• Alle SchülerInnen sind grundverschieden Menschen mit grundverschiedenen Begabungen.
Es bekommen jedoch alle das gleiche vorgesetzt und müssen es mit der gleichen
Geschwindigkeit können. Da aber manche ein besonders gutes/schlechtes Gedächtnis
haben, andere wieder besonders schnell/langsam lernen, gehen natürlich viele unter deren
Begabungen nicht an das Schulsystem angepasst sind. Das Schulsystem muss sich dem
Menschen anpassen und nicht umgekehrt.
• Der Großteil des Stoffes wird in der Form des Frontalunterrichts vermittelt, wodurch der
Unterricht sehr oft zu einem monotonen, langweiligen Vortrag wird - eine Tatsache, welche
SchülerInnen fadisiert und LehrerInnen frustriert. Die SchülerInnen sollten gefördert werden,
etwa in Form von Teamwork Projekte zu machen, wo sie sich gewisse Dinge selbst erlernen
können und wo sie Verantwortung zeigen müssen.
• Wenn SchülerInnen LehrerInnen kritisieren werden sie oft feststellen, dass dies negative
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Folgen für den Kritiker/die Kritikerin hat. Also lernt mensch in der Schule eher die Klappe zu
halten und zu kuschen, da dies der problemloseste Weg ist. Wie sollen SchülerInnen lernen
im späteren Leben eine eigene Meinung zu haben, dazu zu stehen und diese vorzubringen,
wenn es ihnen schon in der Schule zum Problem gemacht wird. SchülerInnen sind
Menschen mit eigenem Verstand, sie sollen demokratisch eingebunden werden und sich
nicht von Autoritäten alles befehlen lassen.Solche und noch viele andere Gedanken
machten sich in den späten 70´ern einige SchülerInnen, die sich schließlich zur Aktion
kritischer SchülerInnen zusammenschlossen.
Was macht die AKS ???
Heute ist die AKS die größte SchülerInnenorganisation österreichs mit unzähligen Gruppen
von Feldkirch bis Gänserndorf sowie mehreren 100 AktivistInnen und tausenden Mitgliedern.
Die AKS ist auch in den offiziellen SchülerInnenvertretungen präsent: viele
SchulsprecherInnen, LandesschülervertreterInnen, BundesschülervertreterInnen und
SchülerInnenzeitungs-RedakteurInnen sind in der AKS aktiv. Der Schwerpunkt unserer
Arbeit liegt bei den AktivistInnen: sie treffen sich in ihren Gruppen, beteiligen sich an
Seminaren, organisieren Straßen- und Verteilaktionen, etc. Die AKS engagiert sich - wie
bereits oben erwähnt - stark im SchülerInnenvertretungsbereich, wo ebenfalls Diskussionen,
Seminare, Regionaltreffen etc. veranstaltet werden. Wir mischen regelmäßig in den
(medialen) Bildungsdiskussion mit und schaffen des öfteren, dass PolitikerInnen uns
SchülerInnen nicht ignorieren können. Weiteres versuchen wir SchülerInnenzeitungen zu
fördern und zu vernetzen
Für eine angstfreie, sozial gerechte und demokratische Schule!
Wir kämpfen für eine angstfreie, demokratische und sozial gerechte Schule. Das ist quasi
DER Grundsatz, der unsere wichtigsten Forderungen beinhaltet. Angstfrei soll die Schule
werden, indem die SchülerInnen weniger Druck ausgesetzt werden und das straffe
Autoritätsverhältnis zu den LehrerInnen gelockert wird. Sozial gerecht ist die Schule zum
Glück noch einigermaßen, auch wenn im Uni-Bereich durch Studiengebühren und anderen
Kürzungen die Chancen sozial Schwächerer bereits massiv eingeschränkt wurden und im
Schulbereich daran gearbeitet wird (immer höhere Kostenbeiträge, Diskussion über
Schulgeld, etc.). Es sollte der Selbstbehalt für Schulbücher oder ähnliche Ausgaben
wegfallen - damit sich wirklich Alle ihre Bildung leisten können. Demokratisch sollte die
Schule werden, indem SchülerInnen mehr Mitspracherecht in der Schule bekommen, zB
durch das Recht auf eine SchülerInnenvollversammlung pro Semester, mehr
Entscheidungsmöglichkeiten im Unterricht und in der Schule im allgemeinen. Dies sind nur
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ein paar Beispiele für unsere Forderungen.
Get Active!
Wir wollen nicht einfach schlucken, was wir vorgesetzt bekommen. Wir wollen nicht
zustimmend schweigen, wenn Rassismus, (soziale) Ungerechtigkeit, autoritäre Strukturen,
etc. ein immer fixerer Bestandteil unseres gesellschaftliches Alltages werden! Wir
organisieren uns, um nicht organisiert zu werden!
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 AKS WIEN @ SCHOOL
Podiumsdiskussionen
Wir helfen dir an deiner Schule eine Podiumsdiskussion zu verschiedenen Themen auf die
Beine zu stellen. Die AKS-Wien unterstützt dich dabei die DiskussionsteilnehmerInnen zu
kontaktieren, professionelle ModeratorInnen aufzutreiben und eine gelungene Veranstaltung
zu organisieren!
ZeitzeugInnengespräche
Hast du es satt historische Ereignisse in einem Geschichtsbuch nachzulesen oder dir den
Frontalunterricht deiner LehrerInnen anzuhören? Wenn du möchtest organisieren wir an
deiner Schule bzw. mit deiner Klasse ein ZeitzeugInnengespräch zu den verschiedensten
geschichtlichen Ereignissen mit Hilfe des Dokumentationsarchivs des österreichischen
Widerstands und anderen Vereinen.
Workshops
Die AKS-Wien organisiert auf Wunsch auch spannende Workshops zu den verschiedensten
Themen, die von ExpertInnen moderiert werden. Wir bieten z.B. folgende Themen an:
PRAKTISCHE & METHODISCHE WORKSHOPS
SchülerInnenzeitung
Du spielst schon lange mit dem Gedanken an deiner Schule eine Zeitung zu gründen? Hier
bist du richtig! Wir helfen dir eine professionelle SZ auf die Beine zu stellen. In diesem WS
erfährst du das Wichtigste zum Thema Zeitungsgründung, Inhalt, Layout, Druck,
Medienrecht und Finanzen.
Rhetorik & Kommunikation
Präsentation und selbstbewusstes Auftreten sind im gesamten Leben von Bedeutung. Wozu
und wie du Körpersprache, Kampfrhetorik oder Visualisierung einsetzen kannst, lernst du im
Rhetorik-WS, in dem nach dem bewährten „learning by doing“-Prinzip vorgegangen wird.
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Projektmanagement
Wie kann ich an meiner Schule ein gewünschstest Projekt so planen, dass es am Schluss
auch erfolgreich rennt? Was muss ich z.B. dabei beachten, wenn ich eine Umfrage starten
möchte. Was sind die Do´s and Dont´s auf die ich achten muss?
SchülerInnenvertretung
Schulrecht: Was für Möglichkeiten hat die SchülerInnenvertretung deine Schule zu
gestalten? Kann KlassensprecherIn sein mehr sein als das Klassenbuch zu tragen und das
Kopiergeld einzukassieren? Wo sind die Rechte von SchülerInnen, die allzu gern auf ihre
Pflichten hingewiesen werden? Wie kann ich meine Arbeit als SchulsprecherIn professionell
gestalten und welche Projekte kann ich umsetzen? In diesen Fragen wirst du von uns
optimal vorbereitet und kannst dich auf unsere Unterstützung verlassen!
INHALTLICHE WORKSHOPS
Eine andere Schule ist möglich!
Schulsysteme im Vergleich: Wie sehen die Schulsysteme der PISA – Gewinnerländer aus?
Was muss sich im österreichischen Schulsystem verändern? Ist unsere Schule
demokratisch? Wieviel Mitsprache haben wir SchülerInnen, schließlich geht es um unsere
Bildung und unsere Schule!
Grrrls @ school
Geschlechterverhältnisse in der Schule: Werden Mädchen und Burschen in der Schule
gleich behandelt? Was für einen Einfluss haben Schulbücher und wieso kommen in einem
Mathematikbuch der 2. Klasse mehr Kamele als Frauen vor? Frauen leisten 2/3 aller Arbeit.
Wieso liest mensch in Geschichtsbüchern dann immer nur von "großen Männern", die
"Geschichte schreiben", nie aber z.B. von Widerstandskämpferinnen im 3.Reich oder den
Frauen in der französischen Revolution?
Freie Bildung statt freier Markt!
Was haben Neoliberalismus und Privatisierungen für Auswirkungen auf unser Schulsystem?
Wieso müssen sich viele Schulen durch Werbeflächen finanzieren, während wir momentan
eine Hochkonjuktur haben und die Regierung sich nicht scheut massenhaft Eurofighter
einzukaufen? In diesem Workshop wollen wir uns kritisch mit dem Schulsystem
auseinandersetzen, das immer mehr zu einer Spielwiese für Unternehmen und Global
Players wird.
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Schule ohne Rassismus!
Wie kann die Integration von nicht-deutschsprechenden SchülerInnen gut funktionieren?
Welche Konzepte gibt es? Welche Gründe gibt es für Rassismus und welche Argumente
kann mensch Rechtsextremen entgegenhalten? Auf diese und andere Fragen soll in diesem
Workshop näher eingegangen werden.
Internationales & Aktuelles
Wir bieten auch WSs zu internationalen oder/und aktuellen Themen an, die dir am Herzen
liegen oder dich interessieren. Lass deiner Phantasie freien Lauf!
Netzwerk gegen Rechts - Workshops
Gibt es heute noch Rechtsextremismus? Hat nur Hitler am Faschismus profitiert? Was
passierte von 1933 bis 1945 wirklich? War Österreich wirklich nur Opfer Nazideutschlands?
Das Netzwerk gegen Rechts ist eine gemeinsame Initiative der AKS und der Sozialistischen
Jugend. Ziel ist den rechten Sumpf gemeinsam trocken zu legen und Aufklärungsarbeit zu
leisten. All diese Fragen beantwortet der Workshop zum Thema. Bei der AKS kannst du
sowohl inhaltliche Materialien bestellen als auch einen Workshop buchen. Informier dich!
Andere Wünsche?
Falls du andere Ideen hast, die du an deiner Schule umsetzen möchtest, sind es nun
Workshops, Diskussionen oder ZeitzeugInnengespräche, frag einfach nach, wir können
nicht alles hier unterbringen!
Interesse? Schreibe eine E-Mail an [email protected] !
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WAS TUN? PROJEKTE UMSETZEN
Auf den folgenden Seiten findest du nun jede Menge Projekte, die du als
SchülerInnenvertreterIn umsetzen kannst. Die Liste ist eine Auswahl an innovativen Ideen
und wird ständig ergänzt. Wenn auch du eigene Vorschläge für Projekte hast und Hilfe bei
der Umsetzung brauchst unterstützen wir dich dabei gerne.
Bei manchen Projekten handelt es sich um Angebote, die du einfach bei der AKS Wien
bestellen kannst und als SchülerInnenvertretung vor Ort durchführen kannst. Schreib uns
einfach ein Mail an [email protected] oder meld’ dich unter 01/ 714 80 98.
Schulrechtsinfo
Gesetzestexte wie das Schulunterrichtsgesetz, das SchülerInnenvertretungsgesetz, das
Schulorganisationsgesetz oder die Leistungsbeurteilungsverordnung findest du auf
www.aks-wien.at zum Download angeboten. Prinzipiell helfen wir Dir aber auch telefonisch
weiter: 01/ 714 80 98
SV Netzwerk
Ist Ausdruck für die Möglichkeit dich mit anderen SchulsprecherInnen auszutauschen. Ziel
der AKS Wien ist es naturgemäß auch SchulsprecherInnen zu vernetzen um ein Forum zu
bilden in dessen Rahmen ein Erfahrungs- und Wissensaustausch stattfinden kann.
Zusätzlich ist es eine Plattform für politische Forderungen. Egal ob es um das Streikrecht für
SchülerInnen, mehr Mitsprache für ihre VertreterInnen oder gegen Studiengebühren geht.
Die Bündelung unserer Interessen und politischen Forderungen steht im Zentrum unserer
Organisation. Infos: [email protected].
Aktionismus
Aktionismus ist die Würze im Schulalltag: Frieren in kalten Klassenräumen, ungerechte
LehrerInnen, kein Klopapier oder sonstiges, das dich stört: Gemeinsam überlegen wir uns
eine Aktion und transportieren unseren Protest an die (Schul-)Öffentlichkeit. Ruf uns an oder
kontaktiere uns per Mail und schildere uns deine Situation. Unsere umfassende Erfahrung
im Bezug auf Aktionismus bieten wir auch dir an.
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Konfliktmanagement
Einführung einer Konfliktmanagement Gruppe als Alternative zu Erziehungsmitteln aus der
Steinzeit. Dafür gibt es verschiedenste Modelle und Herangehensweisen. Auch hier bietet
die AKS Konfliktlösungsmodelle oder Seminare, auf denen du lernen kannst in diese
schwierigen sozialen Prozesse einzugreifen.
grrrls only
Mädchen und junge Frauen sind tendenzielle Opfer von physischer und psychischer Gewalt.
Alle 15 Sekunden wird in Österreich eine Frau geschlagen. Das Recht auf Abtreibung wird in
Frage gestellt, die Zahl der Vergewaltigungen ist nach wie vor zu hoch. Die Sozialistische
Jugend hat dieses Thema im Zuge ihrer „Eiskalt gegen Gewalt“ Kampagne aufgegriffen.
Wichtig ist aber nicht nur auf das Thema hinzuweisen sondern jungen Frauen auch die
Möglichkeit zu geben sich zu schützen und selbstbewusst zu agieren. Gemeinsam mit der
Sozialistischen Jugend und dem Verein „Drehungen“ bietet die AKS
Selbstverteidigungskurse für junge Frauen an Schulen an. Die AKS vermittelt die Kurse und
sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Ruf uns an oder melde dich per Mail, wenn du nähere
Infos zum Thema haben möchtest.
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DIE ERSTEN SCHRITTE ALS
SCHÜLERiNNENVERTRETERiN
Folgende Schritte solltest du am Beginn deiner Tätigkeit nicht vergessen. Sie erleichtern den
Einstieg und können die Basis für viele gelungene Projekte und Veränderungen an deiner
Schule sein.
Aus den 6 gewählten SchülerInnenvertreterInnen muss ein Team werden. Hierbei hast du
die Herausforderung, dich dafür einzusetzen, dass jedes Teammitglied entsprechend
seinen Stärken und Interessen zum Einsatz kommt und nicht nebeneinander oder
gegeneinander gearbeitet wird. Treffen, bei denen Informationen ausgetauscht und Ideen für
Vorhaben diskutiert werden, sollten regelmäßig stattfinden.
Ein Rundgang durch die Klassen, bei dem ihr euch vorstellt, sorgt dafür, dass euch alle
SchülerInnen kennen. Das trägt dazu bei, dass sich SchülerInnen mit Problemen wirklich an
euch wenden.
Ein Gespräch mit dem/ der DirektorIn kann neben einer Vorstellung auch den Zweck
erfüllen, sich gewisse Zusagen machen zu lassen (siehe Infrastruktur).
.Mit der ersten KlassensprecherInnensitzung solltest du nicht zu lange warten.
Lasst euch vom Schulsekretariat eine Klassenliste ausdrucken, damit ihr nicht den
Überblick verliert. Im Optimalfall bekommt ihr auch eine Liste der KlassensprecherInnenwenn nicht solltet ihr sie selbst erstellen (incl. Telefonnummern)
Der Kommunikationsfluss zwischen den SchülerInnen und ihrer Vertretung muss gut
durchdacht sein. Reserviert euch eine Anschlagtafel, sofern es noch keine gibt.
Klärt ab, wohin ihr eure Post bekommt. (Ihr müsst die Post ungeöffnet bekommen.)
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ANREGUNGEN
Infoblatt
Wenn du als SchulsprecherIn alle 4-6 Wochen ein Infoblatt in jeder Klasse aufhängst, wo du
über die aktuelle Arbeit der SchülerInnenvertretung und über den SGA informierst, wo du
aber auch zu wichtigen bildungspolitischen Ereignissen wie z.B. Zugangsbeschränkungen
oder fehlende Lehrmittel Stellung nehmen kannst, machst du deine Arbeit transparenter und
erhältst mehr Zuspruch in der SchülerInnenschaft. Außerdem ist es leichter Informationen zu
transportieren. Jede Ausgabe der Infoblätter kannst du auf verschiedenfärbiges Papier
kopieren, sodass neue Infos sofort für alle erkennbar sind. Kopiermöglichkeiten müsstest du
eigentlich unentgeltlich im Sekretariat finden, ansonsten helfen wir gerne mit dem Kopieren
aus. Schick uns das Infoblatt per Mail an [email protected] und wir senden dir die
gewünschte Anzahl an Kopien zurück.
KlassensprecherInnensitzungen
Es ist empfehlenswert so viele KlassensprecherInnensitzungen wie möglich (max. 10 pro
Jahr) durchzuführen um VertreterInnen aus den Klassen für die SV Arbeit zu gewinnen. Bei
entsprechender Regelmäßigkeit kannst du einen Infofluss aus der SV (SGA Berichte,
Aktivitäten) an alle Klassen sicherstellen aber auch erfahren, wo Problemfelder auftreten.
Beschwerdebox
Um als SchülerIn Kritik an der Schule, deiner Arbeit oder an einzelnen Lehrpersonen
anonym äußern zu können ist es ratsam eine Beschwerdebox, die du regelmäßig leerst,
einzurichten.
Feste und Veranstaltungen
Flohmärkte, Straßenfeste, Schulfeste, Oberstufenparties, Faschingsparties und ähnliches
sind sehr beliebt, stärken die Schulgemeinschaft und machen deine Arbeit als
SchülerInnenvertreterIn transparenter. Außerdem hast du die Möglichkeit auch bei billigen
Preisen das Budget der SchülerInnenvertretung aufzubessern.
SchülerInnenzeitung
Gestalte gemeinsam mit der AKS eine eigene SchülerInnenzeitung an deiner Schule. Such
einfach ein paar Interessierte, wir helfen bei der Planung und Durchführung. Auf der
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Homepage www.aksnoe.at hast du auch die Möglichkeit die SZ Broschüre der AKS zu
bestellen. Ruf’ uns an oder schreib uns ein Mail wenn du Interesse hast.
SchülerInnenvollversammlung
Bei einer SchülerInnenvollversammlung hast du die Möglichkeit alle SchülerInnen (der
Oberstufe) zu versammeln um Positionen zu beraten, das weitere Vorgehen in strittigen
Fragen (5- Tage Woche) abzustimmen oder alle auf einen Schlag über bestimmte Dinge zu
informieren.
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DER SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS SGA
Das wichtigste ist, dass du dir über folgendes Gedanken machst: Als gewählteR
SchulsprecherIn vertrittst du alle SchülerInnen und Schüler deiner Schule. Auf den
folgenden Seiten sind für dich die wichtigsten Bestimmungen, die den SGA und seine Arbeit
dort betreffen, zusammengefasst. Falls du darüber hinaus noch Fragen hast, melde dich
einfach bei der AKS Wien.
Zusammensetzung
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist, zumindest theoretisch, das wichtigste
Gremium der Schule. Im SGA treffen 3 VertreterInnen der im Ausschuss vertretenen
Gruppen (LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern) zusammen und beschließen für die Schule
wichtige Sachen wie, um nur eines zu nennen, die Hausordnung.
Die SchülerInnenvertretung wird in einer geheimen, direkten Wahl von allen SchülerInnen
(der Oberstufe) gewählt. Der/ die SchulsprecherIn und seine/ ihre beiden gewählten
StellvertreterInnen haben je eine beschließende Stimme im SGA.
Wichtig: Wenn nicht genug Personen in den SGA gewählt wurden, können nur die
tatsächlich gewählten VertreterInnen ein Stimmrecht im SGA ausüben (z.B. wenn nur 2
LehrerInnenvertreterInnen gewählt wurden).
Den Vorsitz führt im Normalfall der/ die DirektorIn; er/sie hat aber keine beschließende
Stimme. Bei Stimmengleichheit (z.B.: 4 Pro, 4 Contra, 1 Enthaltung) entscheidet die Stimme
des Schulleiters/ der Schulleiterin.
Wann findet der SGA statt?
Der Schulleiter oder die Schulleiterin hat mindestens zwei Mal pro Schuljahr eine Sitzung
einzuberufen; die erste davon innerhalb von zwei Wochen nach der Bestellung (z.B.
SchulsprecherInnenwahl) der jeweiligen Schulpartnerschaftsgruppen (Kurien). In
Berufsschulen muss nur eine Sitzung stattfinden. Sollte ein Drittel der Mitglieder, also zum
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Beispiel eine Kurie, eine Sitzung wünschen (ein Tagesordnungspunkt muss genannt
werden), so hat der/ die DirektorIn eine Woche Zeit, um die Mitglieder über den Termin und
die Tagesordnungspunkte zu informieren. Die Einberufung hat spätestes zwei Wochen vor
der Sitzung zu erfolgen, außer alle Mitglieder stimmen einem früheren Termin zu. Das heißt,
dass theoretisch jede zweite Woche der SGA zusammentreten könnte.
Die Tagesordnung
Damit ihr euch vor der Sitzung beraten könnt, muss der/die DirektorIn der Einladung zu
einer SGA- Sitzung eine Tagesordnung beilegen. Manchmal kommt es jedoch vor, dass bei
Beschlüssen die SchülerInnenvertretung nicht rechtzeitig informiert wird und ihr somit keine
Möglichkeit zur Beratung habt. Ihr müsst aber nicht über Dinge abstimmen, über die ihr nicht
rechtzeitig (das heißt zwei Wochen vorher) informiert wurdet.
Wann ist der SGA beschlussfähig?
Damit der SGA beschlussfähig ist, müssen mehr als die Hälfte der 9 Mitglieder mit
beschließender Stimme, sowie mindestens ein Mitglied pro Kurie anwesend sein. Sind z.B.
alle VertreterInnen der LehrerInnen und Eltern anwesend aber keine
SchülerInnenvertreterInnen, so kann der SGA keine gültigen Beschlüsse fassen.
Beschlüsse Kategorien
Die Beschlüsse des SGA werden in drei Kategorien unterteilt:
Kategorie A
Die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ist erforderlich, das
heißt, dass mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten
dafür sein muss, damit ein Antrag angenommen werden kann. Bei
Stimmengleichhait entscheidet der/die DirektorIn.
Kategorie B
Die Zustimmung von 2/3 jeder Kurie wird benötigt.
Kategorie C
Der SGA berät nur und fasst keine Beschlüsse; bei Stimmengleichheit
gilt der Antrag als abgelehnt.
Welche Beschlüsse fallen nun in welche Kategorie?
Kategorie A
-
Hausordnung
-
Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
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Kategorie B
-
Fragen der Planung mehrtägiger Schulversamlungen
-
Elternsprechtage
-
Durchführungen von Veranstaltungen
-
Erlass schulautonomer Lehrplanbestimmungen
-
Schulautonome Festlegung von Eröffnungs- u. Teilungszahlen
-
Schulautonome Schulzeitregelung
-
Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwertung von
Schulbüchern
Kategorie C
-
Wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung
-
Wahl der Unterrichtsmittel
-
Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
-
Baumaßnahmen im Bereich der Schule
Was ist, wenn der SGA nicht beschlussfähig ist?
In diesem Fall muss der/ die DirektorIn sofort eine neue Sitzung einberufen, die dann auf
jeden Fall eine halbe Stunde nach dem ausgeschriebenen Sitzungsbeginn beschlussfähig
ist, wenn die Einladung ordnungsgemäß erfolgt ist (spätestens 2 Wochen vorher,
Tagesordnung muss der Einladung beiliegen).
Vertretung bei Verhinderung
Den/ die SchulleiterIn vertritt der/die StellvertreterIn oder einE von ihm/ihr bestimmte
LehrerIn. Die anderen Mitglieder können jemanden von ihren gewählten StellvertreterInnen
bestimmen. Kann das verhinderte Mitglied keineN StellvertreterIn bestimmen, kann das
älteste anwesende Mitglied der betroffenen Kurie eineN StellvertreterIn bestimmen.
Darf ich mir die Protokolle der Sitzung ansehen?
Die Protokolle der SGA Sitzung müssen für alle Mitglieder des SGA im Sekretariat zur
Einsicht aufliegen. Es muss nicht viel drinnen stehen, kann aber trotzdem interessant sein.
Auf jeden Fall stehen in einem solchen Protokoll die Namen der Anwesenden, die
Tagesordnungspunkte, die Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse.
Beschließen einer Geschäftsordnung
Der SGA kann eine Geschäftsordnung beschließen. Diese ist der Schulbehörde erster
Instanz zur Kenntnis zu bringen. Falls dies der Fall ist und ihr euch nicht sicher seid, wie ihr
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in diesem Fall abstimmen sollt, wendet euch an die AKS, da dies ein kompliziertes
Procedere sein kann.
Unterausschüsse
Der SGA kann zum Vorbereiten verschiedenster Themen Unterausschüsse einsetzen.
Solche können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Aussetzen von Beschlüssen
Grundsätzlich muss der/die DirektorIn für die Durchsetzung der SGA Beschlüsse sorgen.
Wenn er/sie glaubt, dass ein Beschluss rechtswidrig ist oder aus organisatorischen Gründen
nicht durchführbar ist, kann er/sie den Beschluss aussetzen. Eine Weisung des
Landesschulrates ist aber einzuholen. Wenn ein Antrag der Kategorie C (z.B. eine
Stellungnahme des SGA an den LSR) nicht an den Direktor/ die Direktorin gerichtet ist,
muss der/die DirektorIn den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten.
Tipps und Tricks - Argumentation im Schulgemeinschaftsausschuss
Vorweg sei gesagt, dass es kein Rezept gibt, das immer zum gewünschten Ziel führt. Hier
sind nur einige Möglichkeiten aufgelistet, aus denen du dir die zu deiner Situation
passenden Argumente heraussuchen kannst. Jeder Mensch reagiert auf das gleiche
Argument in einer anderen Art und Weise. Deshalb liegt es an dir, die richtigen Argumente
zu finden und sie im richtigen Moment zu verwenden.
Tipps und Tricks - Vorbereitung
Die SchülerInnenvertretung sollte sich vorab immer absprechen und nicht unvorbereitet in
eine SGA Sitzung gehen. Es ist nichts peinlicher, als wenn die SchülerInnen im SGA
verschieden abstimmen. Ihr solltet euch immer vor der SGA Sitzung intern absprechen.
Tipps und Tricks - Absprachen
Wenn es um wichtige Themen geht, trefft euch vorher mit den LehrerInnen und Eltern. So
könnt ihr mögliche Kompromisse finden und „Verbündete“ für die Sitzung gewinnen.
Tipps und Tricks - Sitzordnung
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Versucht immer nebeneinander zu sitzen. Ihr sollt immer eine Gemeinschaft bilden, dadurch
könnt ihr euch immer absprechen. Lasst also nicht zu, dass euch andere SchulpartnerInnen
auf einzelne Sitzplätze aufteilen.
Tipps und Tricks - Anträge der SchülerInnenvertretung
Wenn ihr Anträge im SGA einbringt, fragt nicht um Erlaubnis, sondern bringt ihn so ein als
ob es schon beschlossene Sache sei und der SGA Beschluss nur noch eine Formalität ist.
Tipps und Tricks - Blockieren
Im äußersten Notfall habt ihr die Chance den SGA zu blockieren. Wenn es wirklich hart auf
hart kommt, könnt ihr den Raum verlassen. Somit kann der SGA keine Beschlüsse mehr
fassen. Solche Methoden sollten wirklich nur ganz selten angewandt werden, da sie
sicherlich die Beziehung zu den SchulpartnerInnen belasten wird.
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SCHULRECHT
Wir, die AKS, sind für Deine Rechte da!
Wir SchülerInnen haben eine Menge Pflichten. Darauf werden wir oft genug hingewiesen.
Wenn Du Deine Pflichten nicht genau kennst, frage ruhig Deine/n LehrerIn, er/sie wird sicher
keine vergessen. Wir, die AKS, sind für Deine Rechte da.
Auch für LehrerInnen, DirektorInnen und Behörden gibt es Pflichten. Eine davon ist, unsere
Rechte nicht zu verletzen. Diese SchülerInnen-Rechte sind in einer riesigen Ansammlung
von Gesetzen, Verordnungen und Erlässen niedergeschrieben, die AKS faßt hier die
wichtigsten kurz zusammen.
Natürlich ist diese Aufstellung nicht vollständig, und es mußten Sonderbestimmungen für
einzelne Schulformen weggelassen werden. Nach jedem Absatz bzw. Stichwort findest Du
eine kurze Angabe der jeweiligen Gesetzesstelle bzw. des Paragraphen, damit Du Dich
auch (zB im Gespräch mit einer/einem LehrerIn) auf diese Rechtsinformationen berufen
kannst.
Ein Hauptproblem bei SchülerInnenrechten ist, dass sie oft nur schwer durchzusetzen sind.
Eine Klage würde sich über Monate hinwegziehen und viel Geld kosten, und ist somit
unmöglich. Wenn es nun zu Schwierigkeiten kommt, ist es erfahrungsgemäß am
sinnvollsten zu versuchen, vernünftig darüber zu reden. - entweder mit der/dem betroffenen
LehrerIn selbst, mit dem Klassenvorstand oder eventuell mit der Schulleitung. Trotzdem ist
es dabei immer gut, wenn du deine Rechte kennst und diese auch einforderst.
Egal was du tust, am besten mach es immer sofort (bei einigen Regelungen gibt es
Einspruchsfristen).
Wenn Du Fragen hast, kannst Du bei uns gerne genaue Unterlagen anfordern, wie zum
Beispiel unsere Broschüre ”123 Fragen an das SchUG”, oder auch ganze Gesetzestexte.
Außerdem bietet die AKS Wien eine Schulrechtsberatung und Infos auf der Homepage
www.aks-wien.at an. Telefon: 01/ 714 80 98 Mail: [email protected]
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Grundrechte von SchülerInnen
Neben den besonderen Rechten, die unter den folgenden Stichworten aufgeführt sind, hat
jede/r SchülerIn das Grundrecht, sich an der Gestaltung des Unterrichts und der Wahl der
Unterrichtsmittel zu beteiligen, angehört zu werden und Vorschläge und Stellungnahmen
abzugeben. (SchUG § 57a)
Konkret bedeutet das für euch, dass ihr jederzeit auch eure Wünsche bezüglich des
behandelten Stoffes äußern könnt und die Auswahl bzw. Gewichtung nicht ausschließlich
Sache der Lehrkräfte ist.
Abmeldung vom Religionsunterricht
Unter 14 Jahren können SchülerInnen schriftlich von ihren Eltern vom Religionsunterricht
abgemeldet werden. Ab dem 14. Lebensjahr ist das Einverständnis der Eltern nicht mehr
nötig. Die Abmeldung muß am Anfang (während der ersten zehn Kalendertage schriftlich bei
der Schulleitung) des Schuljahres erfolgen. Zur Teilnahme an Schulgottesdiensten,
religiösen Übungen (zB Schulgebet) und Veranstaltungen kann niemand gezwungen
werden – eine eigene Abmeldung ist nicht notwendig. (RelUG § 1 Abs. 2)
Erziehungsmittel und Disziplinarmaßnahmen
Vorgesehen sind ausschließlich:
Ermutigung
Anerkennung
Lob
Dank
Aufforderung
Zurechtweisung
Aufforderung zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten (Hereinkommen am
Nachmittag ist eine Strafe und daher verboten)
beratendes/belehrendes Gespräch
beratendes/belehrendes Gespräch unter Einbeziehung der Eltern
Verwarnung
Eintrag ins Klassenbuch
Diese Erziehungsmittel können von LehrerInnen, dem Klassenvorstand und dem/der
DirektorIn angewendet werden. Sie müssen möglichst unmittelbar erfolgen, und dem
Schüler/der SchülerIn einsichtig und fördernd sein.
Außerdem gibt es
Versetzung in die Parallelklasse durch den/die SchulleiterIn (SchülervertreterInnen haben
dabei das Recht auf Mitentscheidung)
Androhung einer Antragstellung auf Ausschluß durch die Schulkonferenz
(SchülervertreterInnen können auch hier mitabstimmen)
Die Entscheidung, ob ein Ausschluß tatsächlich stattfindet, liegt aber bei der Schulbehörde
erster Instanz (beim Landesschulrat).
Andere Erziehungsmittel sind verboten, weil ihnen die gesetzliche Grundlage fehlt.
Ausdrücklich verboten sind körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und
Kollektivstrafen. Auch Nachsitzen, aus der Klasse schicken, etc. sind unzulässig.
(SchUg §§ 47, 49 und 58 sowie SchOrdnung § 8)
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Zuspätkommen und Fehlen
Bei einer Verspätung muß der/die SchülerIn den Grund angeben. Beim Fehlen muß
entweder die Erlaubnis dazu (bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüberhinaus die
Schulleitung), die Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen oder
eine gerechtfertigte Verhinderung vorliegen. Eine Entschuldigung kann mündlich oder
schriftlich sein, der Klassenvorstand hat aber das Recht, eine schriftliche Entschuldigung
bzw. ein ärztliches Attest zu verlangen. Bei nicht eigenberechtigten SchülerInnen muss die
Entschuldigung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. (SchUg § 45 und
SchOrdnung § 3)
Kleidung und Hausordnung
Die Kleidung muß den Erfordernissen des Unterrichts entsprechen (auch die Haare,
Schmuck, etc.).
Prinzipiell ist die Hausordnung SGA-Kompetenz (kann nicht einseitig "erlassen" werden und
der SGA kann sie jederzeit ändern). (SchOrdnung § 4)
Beschlagnahme von Gegenständen
Nur Gegenstände, die die Sicherheit anderer gefährden oder den Schulbetrieb stören, sind
dem/der LehrerIn zu übergeben. Nach Beendigung des Unterrichts müssen sie
grundsätzlich zurückgegeben werden, außer es handelt sich um sicherheitsgefährdende
Gegenstände. Diese müssen den Erziehungsberechtigten übergeben werden,
ausgenommen Du bist schon eigenberechtigt. (SchOrdnung § 4)
Dreck putzen
SchülerInnen sind verpflichtet, Beschädigungen und Beschmutzungen der Schulliegenschaft
zu beseitigen, wenn...
sie selbst vorsätzlich herbeigeführt wurden,
dies zumutbar ist und
es die Schulleitung oder ein/e LehrerIn anordnet.
Das bedeutet zB, dass nicht Einzelne zum Putzen des Raucherhofes der gesamten Schule
genötigt werden dürfen. (SchOrdnung § 4)
Eigenberechtigung
Solange der/die SchülerIn nicht volljährig ist, muss er/sie in allen Angelegenheiten (außer
Religionsabmeldung) von seinen/ihren Erziehungsberechtigten vertreten werden. Ab der
neunten Schulstufe ist das nicht mehr notwendig, aber die Kenntnis der
Erziehungsberechtigten in vielen Bereichen muss nachgewiesen werden (Unterschrift).
Darauf können sie schriftlich gegenüber dem Klassenvorstand verzichten (”Vollmacht”). Ab
der Vollendung des 18. Lebensjahres bist Du volljährig. Du bist daher eigenberechtigt und
kannst alle Handlungen der Schule gegenüber selber durchführen. Somit bist Du berechtigt,
zB Entschuldigungen selbst zu unterschreiben, die vom Lehrkörper anerkannt werden
müssen! (SchUg §§ 68 und 69)
Leistungsbeurteilung
Leistungsfeststellungen müssen den Vorschriften entsprechen oder dürfen sonst nicht in die
Benotung einbezogen werden. (oft wichtig für Berufungen) (LBVO § 1)
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Vorgetäuschte Leistungen ("Schummeln")
Wenn nachweislich geschummelt wurde darf diese Leistungsfeststellung auf keinen Fall
benotet werden. (LBVO § 11 Abs. 4)
Mitarbeit
Der/die LehrerIn muss die Mitarbeit im Gesamtbereich des Unterrichts in die Note
einbeziehen. Dazu muss er/sie die Mitarbeit ständig beobachten. In der Praxis werden aber
punktuelle Leistungsfeststellungen eher zur Beurteilung herangezogen. (LBVO § 4)
Hausübungen
... sind nicht zulässig, wenn sie an Sonntagen, Feiertagen oder Ferien gemacht werden
müssten. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie ohne Hilfe anderer gemacht werden
können.
Die Lehrkraft muss Rücksicht nehmen auf:
die Belastbarkeit des/der SchülerIn
die Zahl der Unterrichtsstunden am betreffenden Tag
Hausübungen in anderen Gegenständen
Schulveranstaltungen
(SchUg § 17 Abs. 2)
Mündliche Prüfungen
Prüfungen müssen aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Fragen bestehen. Sie
dürfen im allgemeinen in der Unterstufe zehn, in der Oberstufe höchstens fünfzehn Minuten
dauern (in den BMHSen ”ist überdies in den technischen Gegenständen eine angemessene
Zeit zur Vorbereitung zu gewähren”). Auf Fehler, die die weitere Lösung der Arbeit
beeinflussen (Folgefehler) ist sofort hinzuweisen. (LBVO § 5)
Wunschprüfung
Jede/r SchülerIn hat ein Recht auf eine Prüfung pro Semester. ”Die Anmeldung zur Prüfung
hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist”. Wenn ein/e
LehrerIn eine Prüfung verlangt (Eine Lehrkraft kann, muss aber keine Prüfung verlangen),
muss diese dem/der SchülerIn mindestens zwei Unterrichtstage vorher bekanntgegeben
werden. Am Tag nach drei oder mehreren schulfreien Tagen oder nach mehrtägigen
Schulveranstaltungen darf nicht geprüft werden, ebensowenig, wenn am gleichen Tag eine
Schularbeit oder ein standardisierter Test stattfindet, und es darf nicht mehr als zwei
Prüfungen für eine/n SchülerIn am gleichen Tag geben. Die Note muß noch in der selben
Stunde bekanntgegeben werden. (LBVO § 5)
Schularbeiten
Der Stoff muß eine Woche vorher bekanntgegeben werden und darf keinen Stoff
beeinhalten, der erst in den letzten beiden Unterrichtsstunden vor der Schularbeit
durchgenommen wurde. Die Schularbeitstermine müssen den SchülerInnen im ersten
Semester innerhalb der ersten vier, im zweiten Semester innerhalb der ersten beiden
Wochen bekanntgegeben werden.
Schularbeiten dürfen nicht stattfinden...
am Tag nach drei schulfreien Tagen
am Tag nach einer mehrtägigen Schulveranstaltung
wenn am gleichen Tag mehr als eine Schularbeit stattfinden würde
wenn innerhalb einer Woche mehr als zwei (in BS und BHMS drei) Schularbeiten stattfinden
würden
oder Schularbeiten ab der 5. Stunde stattfinden würden (ausgenommen das betroffene Fach
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findet immer nur in einer solchen Stunde statt)
Nachschularbeiten müssen stattfinden...
für einzelne SchülerInnen, die mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semester versäumt
haben für alle SchülerInnen, wenn mehr als die Hälfte der Arbeiten mit "Nicht Genügend"
beurteilt wurde
Der Stoff muss gleichbleiben, aber neue Aufgaben müssen gestellt werden. Die
Nachschularbeit muß innerhalb von 2 Wochen nach der Rückgabe erfolgen, nur die bessere
der beiden Noten zählt. Die Schularbeit muss spätestens nach einer Woche korrigiert und
benotet retourniert werden, Ausnahmen sind mit Genehmigung erlaubt. (LBVO § 7)
Verhalten
Beim Verhalten wird beurteilt, inwiefern der/die SchülerIn durch Mitarbeit und Einordnung in
den Klassenverband mithilft, die Aufgabe der Österreichischen Schule zu erfüllen und die
Unterrichtsarbeit zu fördern, d.h. insbesondere regelmäßig und pünktlich den Unterricht zu
besuchen (auch in Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Schulveranstaltungen,
sofern sie verpflichtend sind) und die nötigen Unterrichtsmittel mitbringt. Das Verhalten darf
nicht in die Noten einfließen. (SchUG § 21)
Äußere Form der Arbeiten
Die äußere Form der Arbeiten ist nicht zu beurteilen und darf auch nicht in irgendeine Note
einbezogen werden. (SchUG § 18)
Wiederholungsprüfung, Aufsteigen mit einem Nichtgenügend, Berufungen, etc:
Infos dazu gibts unter unserer Schulrechtsinfohotline Mo. – Fr.: 01/ 714 80 98
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BILDUNGSPOLITIK
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter!
Vieles läuft falsch in unserem Bildungssystem: Schlechte Infrastruktur, miserables
Schulklima und verstaubte Lehrinhalte sind nur die Spitze des Eisberges. Notengebung,
demotivierte LehrerInnen und fehlende SchülerInnenmitbestimmung, soziale
Ungerechtigkeiten, Stundenkürzungen oder Leistungsdruck. Ist das der Grund warum wir
keine Freude an der Schule haben? Wer ärgert sich nicht über Einschüchterungen durch oft
willkürliche Notengebung, verpflichtende Drogentests, Rassismus und Sexismus im
Unterricht oder das Abschieben in Containerklassen?
Wer profitiert davon?
Wie ein schwarz-blauer Faden ziehen sich Einsparungen durch unser Bildungssystem. Der
Staat scheint, trotz Schulgeld und Selbstbehalten, zuwenig Geld für Freifächer, gut
ausgestattete Klassenzimmer, gerechte Bezahlung der LehrerInnen oder sogar für die
Heizung zu haben. Doch wer hat eigentlich Interesse an Schulstress, Ungerechtigkeit und
Bildungsabbau? Nach rechter Logik sollen öffentliche Schulen wie privatwirtschaftliche
Betriebe, ähnlich wie in den USA, geführt werden - dunkle Zeiten für
SchülerInnenmitsprache oder gratis Schulbesuch. Alles läuft auf eine 2 Klassenbildung
hinaus: Wer es sich leisten kann kauft sich Bildung an privaten Schulen, die anderen werden
in immer schlechteren öffentlichen Schulen erzogen.
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter!
Abgesehen von einer kleinen Elite sollen wir, die große Masse der SchülerInnen,
schlichtweg verdummen. Und das nur, weil wir uns teure Privatschulen nicht leisten können.
Dahinter steckt kein Zufall sondern Absicht: Es geht darum, durch das Instrument
"öffentliche Schule", systemkonforme Menschen zu erzeugen, die nicht in der Lage sind
selbstständig und kritisch zu denken und Bestehendes zu hinterfragen.
Gegen den Strom!
Als Aktion Kritische SchülerInnen stellt uns unser kritisches Denken gegen das
System. Gegen den Strom zu schwimmen heißt aber auch aktiv Veränderungen im
konkreten Fall erzielen zu wollen. Eine gemeinsame Aktion vor/in deiner Schule ist
dabei ebenso möglich, wie das Gründen einer SchülerInnenzeitung oder das
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Abhalten von Workshops. Wichtig ist, dass wir gemeinsam für Verbesserungen
kämpfen.
Nein zu Drogentests
Neben Bekleidungsvorschriften, Sparmaßnahmen und Stundenkürzungen gibt es ein
brandaktuelles Thema an Niederösterreichs Schulen: Verpflichtende Drogentests für
SchülerInnen. Dabei werden SchülerInnen auf Verdacht (weil sie lange Haare haben, "so
aussehen als ob sie Drogen nehmen", zerrissene Hosen tragen....) zu einem Harntest
gezwungen.
An einigen Schulen hat es bereits Drogentests gegeben. Wir, die AKS Wien, wollen hier aktiv
entgegenwirken und verhindern, dass du, eineR deiner MitschülerInnen oder ganze Klassen
kollektiv zu Drogentests gezwungen werden. Deshalb haben wir dir im Anhang Rechtsinfos im
Bezug auf Drogentests an Schulen, Drogenkonsum und Ähnlichem beigelegt.
Vor allem die FPÖ fordert immer wieder vehement verpflichtende Drogentests an Schulen. Wir
sind der Meinung, dass SchülerInnen nicht gezwungen werden dürfen Harntests abzugeben. Die
ÖVP äußert ihre Meinung zum Thema- wie immer- nicht. Ideologisch steht ihr der Vorschlag in
jedem Fall aber sehr nahe. Wir sehen in der Diskussion nur eine weitere Beschneidung der
persönlichen Freiheit, wie es auch bei der im Moment stattfindenden Bekleidungsdiskussion der
Fall ist.
Nach Stundenkürzungen, Bildungseinsparungen und Bekleidungsdiskussionen müssen nun auch
Drogentests dazu herhalten, um einer Debatte über wirkliche Reformen auszuweichen. Wir, die
AKS Wien, werden diese Debatte aber weiterhin vehement einfordern und in die Öffentlichkeit
tragen. Die Betroffenen der widerrechtlichen Drogentests sind aber wir SchülerInnen. Deshalb
wehren wir uns!
Wir hoffen, euch mit den beigelegten Rechtsinfos helfen zu können. Solltest du weitere Fragen
haben oder dich über das Thema näher informieren möchtest, wende dich an uns.
ACTIVEBOX:
Wenn Drogentest auftreten informiere uns bitte umgehend darüber. Erstens wollen wir
aufzeigen wo überall getestet wird, zweitens ist es für dich leichter, rechtliche Schritte
einzuleiten. Natürlich kannst du auch Plakate, Folder und eine Umfrage zum Thema in
Stückzahl deiner Wahl bestellen. Manchmal reicht es auch, nur kompetent darüber
informiert zu sein, was erlaubt ist und was nicht. Drogentests sind es nicht! Ruf an,
wir beraten dich im Detail.
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 FÜR
EINE GEMEINSAME SCHULE! NEIN ZU
SOZIALER SELEKTION!
FAQ - FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
1. Warum eine gemeinsame Schule?
Die Idee der gemeinsamen Schule beruht auf der Überzeugung, dass es für keine/n
Jugendliche/n zumutbar ist, mit zehn Jahren über den gesamten restlichen Lebensweg zu
entscheiden. Genau das passiert derzeit aber: Wer in die Hauptschule geht, hat wesentlich
schlechtere Chancen doch noch Matura zu machen, als BesucherInnen der AHS-Unterstufe.
De facto wird in Österreich derzeit also im Alter von zehn Jahren völlig über die Köpfe der
Betroffenen hinweg entschieden: Matura oder Pflichtschule? Diese frühe Form der Selektion
ist europaweit nahezu einzigartig und verstärkt soziale Ungleichheiten in Österreich.
2. Wie soll die gemeinsame Schule funktionieren?
Österreich hat bereits eine gemeinsame Schule – für die 6- bis 10-Jährigen. Wir wollen,
dass zumindest auch die 10- bis 14-Jährigen in einer gemeinsamen Schule lernen können.
Schon heute haben Kinder und Jugendliche in allen Schulformen verschiedene
Begabungen, Stärken und Schwächen. Schülerinnen und Schüler müssen in ihren
Interessensschwerpunkten und in ihren Schwächen gefördert werden. Dafür braucht es
nicht zwei Schultypen, sondern kleinere Gruppengrößen, bessere Ausstattung der Schulen,
bessere pädagogische Ausbildung und mehr Mitsprache der SchülerInnen. In einer
gemeinsamen Schule sollen alle gleich gute Chancen gekommen und bestmöglich gefördert
werden.
3. Können lernschwache SchülerInnen in der Hauptschule nicht besser gefördert
werden?
Es ist ein Irrtum, die Trennung in Hauptschulen und AHSen auf unterschiedliche
Begabungen zurückzuführen. In Österreich entscheidet nicht Begabung über den Schulweg,
sondern die soziale Situation der Eltern. 45% der SchülerInnen in der Hauptschule kommen
aus Haushalten mit weniger als 1.500 Euro Monatseinkommen. In der AHS-Unterstufe sind
es lediglich 18%. Die Chance eines/r Schüler/in, deren Eltern studiert haben, in die AHS zu
gehen liegt bei 79%. Wenn die Eltern nur den Pflichtschulabschluss haben, liegt sie bei nur
10%. Die Hauptschule ist also keine „Förderschule“ für SchülerInnen mit besonderem
Förderbedarf – sie ist in der österreichischen Realität die Schule für Kinde rund Jugendliche
aus Niedrigverdiener-Haushalten. Die Trennung zwischen Hauptschule und AHS zementiert
soziale Ungerechtigkeiten ein – sonst nichts.
4. Wenn die gemeinsame Schule kommt, sinkt dann das Lernniveau?
Wieviel wir in unserer Schule lernen hängt nicht primär von der Schulorganisation ab,
sondern vor allem von den Rahmenbedingungen, die uns Schule bietet. In den letzten
Jahren ist das Schulsystem finanziell ausgehungert worden. Es wird höchste Zeit, hier
endlich gegenzusteuern und für Qualität zu sorgen: Mit einer Senkung der Klassengrößen,
mit einer besseren Ausstattung der Schulen, mehr LehrerInnen, besserer pädagogischer
Ausbildung und mehr demokratischer Mitsprache für uns SchülerInnen. Die gemeinsame
Schule ist weder die Ursache, noch die Lösung für bestehende Qualitätsprobleme, die uns
Elisabeth Gehrer durch zehnjähriges Nichtstun hinterlassen hat. Aber die gemeinsame
Schule beendet endlich die derzeit bestehende soziale Selektion, die zehntausende
Jugendliche in ihren Chancen einschränkt.
5. Wer profitiert von der gemeinsamen Schule?
Zunächst ist die gemeinsame Schule eine Chance für all jene, die derzeit in ihren
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Bildungschancen besonders beschränkt werden: SchülerInnen aus Familien mit niedrigem
Einkommen; SchülerInnen mit migrantischem Hintergrund; SchülerInnen aus ländlichen
Regionen, in denen es keine höhere Schule gibt. Von einer gemeinsamen Schule profitieren
aber letztlich alle. Wenn SchülerInnen gemeinsam lernen, kann es nur für alle ein Vorteil
sein.
6. Wie schnell kommt die gemeinsame Schule?
Wenn es nach uns geht, sollte die gemeinsame Schule in Wien in einem flächendeckenden
Projekt für die ersten Klassen ab dem Schuljahr 2008/2009 starten. Dafür braucht es die
Zustimmung der ÖVP. Doch in der Tradition der jahrelangen Frontfrau konservativer
Unbildungspolitik, Elisabeth Gehrer, legen sich die konservativen Hardliner in der ÖVP noch
quer Gleiche Bildungschancen für alle passen den Fans einer Politik für soziale Eliten nicht
ins Konzept. Mit unserer Initiative wollen wir diesen Prozess beschleunigen und so bald wie
möglich soziale Selektion stoppen.
7. Gemeinsame Schule flächendeckend oder als zusätzliche Alternative?
Die Einführung der gemeinsamen Schule als „dritte Alternative“ neben AHS und
Hauptschule hat wenig Sinn. Denn mit der gemeinsamen Schule soll die soziale Selektion
gestoppt werden. Das kann nur gelingen, wenn die unterschiedlichen Schultypen zu einer
hochqualitativen gemeinsamen Schule zusammengeführt werden. die Etablierung eines
„dritten Schultyps“ löst überhaupt kein Problem.
8. Was ist ein Schulversuch?
Bevor schulische Projekte ins „normale Schulwesen“ übernommen werden, können sie in
sogenannten Schulversuchen getestet werden. In Schulversuchen dürfen maximal 5% aller
SchülerInnen Österreichs sein. Die Blockade der ÖVP lässt derzeit nur beschränkte
Versuche dieser Art zu. Doch zur Verwirklichung gleicher Bildungschancen braucht es mehr
als diese Schulversuche, die Unterrichtsministerin Schmied auch ohne die ÖVP
verwirklichen kann.
9. Wenn die gemeinsame Schule so gut ist, warum sind dann viele dagegen?
Gegen die gemeinsame Schule sind im wesentlichen die konservativen Hardliner in der
ÖVP und ihre Anhängsel. Dafür gibt es drei wichtige Ursachen:
1. Es gibt viele in der ÖVP, deren Gesellschaftsbild gleiche Chancen für alle Menschen nicht
wünschenswert erscheinen lassen. Die ÖVP will soziale Unterschiede in der Bevölkerung
nicht beseitigen. Mit ihrer Politik hat sie sie in den letzten Jahren laufend verstärkt.
2. Eine gemeinsame Schule ist natürlich mit Veränderungen verbunden. Die Ausbildung von
LehrerInnen muss vereinheitlicht werden (akademischer Abschluss für
PflichtschullehrerInnen; bessere pädagogische Ausbildung für AHS-LehrerInnen). Die
Gehaltsschemen müssen angeglichen werden. Und in vielen Schulen bräuchte es wohl
auch bauliche Maßnahmen. Viele Konservative wollen lieber alles beim Alten lassen, als so
viele Veränderungen zu gestalten.
3. Die gemeinsame Schule ist seit Jahrzehnten ein umkämpftes politisches Thema. Viele in
der ÖVP haben Angst, mit einem Nachgeben gleichzeitig zuzugeben, falsch gelegen zu
sein.
Manche dieser Gründe mögen ihre Berechtigung haben. Aber sie können kein Grund sein,
eine moderne Schule, die allen gleiche Chancen bringt weiterhin zu blockieren.
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Dies und Das.
SVV- Die SchülerInnenvollversammlung
KlassensprecherInnensitzungen sind ja an sich eine gute Sache. Meistens passiert es
jedoch, dass die dort besprochenen Themen nur halb oder gar nicht bis zu den
SchülerInnen vordringen. Oft liegt es dann an der/dem SchulsprecherIn, durch alle Klassen
zu rennen und zwanzigmal dasselbe zu erzählen. Nicht nur auf dieses Problem ist die
SchülerInnenvollversammlung (SVV) die Antwort...
Die (SVV) ist ideal, um bei wichtigen Entscheidungen die Meinung sämtlicher SchülerInnen
einholen zu können oder über brisante Themen zu diskutieren. Die SchülerInnenvertretung
kann sich natürlich im SGA auf die Ergebnisse der SVV berufen und bekommt dadurch ein
gewichtigeres Auftreten.
Aber nicht nur im SGA wirkt sich die Installation von SVVs positiv aus, sondern auch auf das
Demokratieverständnis jedes/jeder einzelnen. Im Normalfall geben SchülerInnen am Anfang
des Schuljahres ihre Stimme bei der Wahl ab und haben dann keine Möglichkeiten mehr,
den Schulalltag mit zu gestalten. Auf einer SVV sollen zum Beispiel die Themen, die die
SchülerInnenvertretung im SGA einbringt, diskutiert und festgelegt werden. JedeR kann sich
beteiligen und hat die Möglichkeiten seine/ihre Standpunkte zu verdeutlichen. Außerdem soll
die SVV ein Recht auf Anhörung vor dem Direktor haben.
Derzeit obliegt die Entscheidung, ob eine SVV in der Schule veranstaltet werden darf
der/dem DirektorIn. Natürlich sind die SchülerInnenvertrerInnen somit vollkommener Willkür
ausgesetzt. Um SVVs auch unter einer/einem konservativen DirektorIn durchführen zu
können, müssen sie im Schulunterrichtsgesetz verankert werden. Es sollte pro Semester ein
gewisses Kontingent an Stunden für derartige SVVs zur Verfügung stehen, das die
SchülervertreterInnen nach ihrem Ermessen aufbrauchen können. Da bei derartigen
Vollversammlungen keine Aufsichtspflicht besteht, findet auch der ewige Kampf um ein
SchülerInnenstreikrecht sein Ende. Denn niemand kann verhindern, dass die
SchülerInnenvertretung für die ersten beiden Stunden eine SVV anberaumt und diese auf
einer Demo abhält...
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Rechtsinfo Drogentests
Facts:
Der Konsum von Suchtmitteln im Sinne des Suchtmittelgesetzes ist gerichtlich strafbar. Der
nachgewiesene Konsum von derartigen Suchtmitteln kann ein ausreichender Grund für
disziplinäre Maßnahmen sein, die bis zum Schulausschluss reichen können.
Drogentests?
Die Durchführung eines Drogentests im Wege einer Harnkontrolle setzt stets die
Einwilligung des/ der Betroffenen voraus. Ein/e SchulleiterIn, der/ die seine SchülerInnen zu
derartigen Drogentests zwingt, setzt sich "der Gefahr der Vollendung des objektiven
Tatbestandes des strafabren Delikts des Amtsmissbrauches" aus. Dies ist nach
österreichischem Strafrecht nicht zulässig.
Niemand kann, laut gültigem Bundesverfassungsrecht, durch einen verpflichtenden
Drogentest gezwungen werden, Beweise gegen sich selbst zu liefern.
Was kann der/ die SchulleiterIn machen?
Der/ die SchulleiterIn kann aber eine schulärztliche Untersuchung anordnen (auf keinen Fall
verweigern !). Diese Untersuchung hat sich aber auf allfällige Hinweise für
Suchtgiftmissbrauch zu beschränken, die unmittelbar durch die ärztliche Untersuchung des
Patienten gewonnen werden können. Die zwangsweise Abnahme von Urin (=Harntest)
widerspricht den ärztlichen Vorschriften, da für ärztliche Behandlungen stets das
Einverständnis der PatientInnen erforderlich ist. Daher muss der/ die SchülerIn einem
Harntest zustimmen. (bei Minderjährigen der/die Erziehungsberechtigte).
Dennoch ist es nicht ratsam, eine schulärztliche Untersuchung zu verweigern, da der/ die
betroffene SchülerIn dann bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden könnte.
Dies gilt nicht, wenn lediglich der Harntest, nicht aber die schulärztliche Untersuchung
verweigert wird.
Dem/der SchülerIn, der/die den Harntest verweigert darf, laut Gesetz, daraus kein Nachteil
geschehen.
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