GENERALSEKRETARIAT DIREKTION FÜR KOMMUNIKATION FACTSHEET Der Europarat Terrorismus und die Bekämpfung des Schlüsselpunkte Das neue Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Bis heute wurde es von 39 Ländern unterzeichnet, von denen 7 Länder es bereits ratifiziert haben. Der Europarat ist eine Organisation, die sich seit ihrer Gründung im Jahre 1949 für den Schutz der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der pluralistischen Demokratie einsetzt. Er ist entschlossen, den Terrorismus zu bekämpfen, der diese drei Grundwerte in Frage stellt. Der Europarat arbeitet seit den 1970er Jahren in diesem Bereich, doch wurden seine Anstrengungen im Jahr 2001 nach den beispiellosen Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten verstärkt. Als eine regionale Organisation setzt sich der Europarat dafür ein, die Umsetzung der Resolution 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu erleichtern, indem er ein Forum für die Diskussion und Verabschiedung regionaler Normen und bewährter Methoden zur Verfügung stellt und indem er seine Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer Fähigkeiten in der Bekämpfung des Terrorismus unterstützt. Die Tätigkeiten des Europarates bei der Bekämpfung des Terrorismus gründen sich auf drei Grundwerte: - Stärkung rechtlicher Instrumente zur Terrorismusbekämpfung; - Garantie der Grundrechte; - Bekämpfung der Ursachen von Terrorismus. Der Europarat hat darüber hinaus einen Anti-Terrorismus Koordinator, Rafael Benitez, ernannt. Fragen & Antworten 1. Welches sind die hauptsächlichen Instrumente des Europarates zur Bekämpfung des Terrorismus? Der Europarat verfügt über drei große internationale Abkommen1 zur Bekämpfung des Terrorismus: a. Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus [SEV Nr. 196] Der Europarat hat dieses neue Übereinkommen zur Stärkung der Wirksamkeit bestehender internationaler Abkommen zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet. Es zielt auf die Stärkung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verhütung des Terrorismus ab und zeigt zwei Wege auf, wie dieses Ziel erreicht werden kann: - die Einstufung bestimmter Handlungen als strafbare Handlungen, die zur Verübung terroristischer Straftaten führen können, nämlich öffentlicher Aufruf, Rekrutierung und Ausbildung zu terroristischen Zwecken; - die Verstärkung der Zusammenarbeit in der Verhütung sowohl auf innerstaatlicher Ebene (nationale Verhütungsmaßnahmen), als auch auf internationaler Ebene (Änderung bestehender Vereinbarungen zur Auslieferung und Rechtshilfe und zusätzliche Maßnahmen). Das Übereinkommen enthält eine Bestimmung zum Schutz und zur Entschädigung von Opfern des Terrorismus. Ein Beratungsverfahren ist eingeplant, das die wirksame Umsetzung und Durchführung sicherstellen soll. b. Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens Bekämpfung des Terrorismus [SEV Nr. 90, geändert durch SEV Nr. 190] zur Das Übereinkommen zielt auf die Vereinfachung der Auslieferung von Terroristen ab. Es führt die Straftaten auf, bei denen die Parteien sich verpflichten, sie nicht als politische Straftaten zu betrachten oder als Straftaten in Verbindung mit politischen Straftaten oder als Straftaten aus politischen Motiven, nämlich besonders schwere Straftaten wie zum Beispiel Flugzeugentführung, Menschenraub und Geiselnahme, der Einsatz von Bomben, Granaten, Raketen, Brief- oder Paketbomben, wenn ihr Einsatz Menschen in Gefahr bringt. Diese Liste wurde durch das Protokoll zur Änderung erweitert und umfasst alle die Straftaten, die von den Konventionen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus erfasst werden. Das Übereinkommen bevollmächtigt die Parteien, jede Handlung gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder Freiheit einer Person als nicht politische Straftat zu betrachten. Es wird ausdrücklich vorgesehen, dass nichts in dem Übereinkommen so ausgelegt werden kann, als dass es einer Partei eine Verpflichtung zur Ausweisung einer Person auferlegt, die dann möglicherweise strafrechtlich verfolgt oder bestraft wird, und zwar allein aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität oder der politischen Gesinnung. Das Protokoll zur Änderung fügte die Möglichkeit der Verweigerung der Auslieferung von Straftätern in Länder ein, in denen sie der Gefahr der Todesstrafe, Folter oder lebenslanger Haft ohne Haftaussetzung ausgesetzt sind. c. Konvention des Europarates über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten [SEV Nr. 198] 1 Homepage des Sekretariates für die Verträge des Europarates: www.conventions.coe.int 2 Das erste internationale Abkommen, das sowohl die Verhütung, als auch die Kontrolle der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung abdeckt. Der Text behandelt die Erkenntnis, dass ein schneller Zugang zu Finanzinformationen oder Informationen über Vermögen von kriminellen Organisationen, einschließlich Terrorgruppen, der Schlüssel zu erfolgreichen präventiven und hemmenden Maßnahmen darstellt und schließlich der beste Weg ist, solche Organisationen aufzuhalten. Die Konvention schließt einen Mechanismus ein, der die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen durch die Parteien gewährleistet. Diese Abkommen sind auf die Besonderheiten der Region zugeschnitten, in der sie eingesetzt werden, doch sie können auch als Vorreiter für Anstrengungen auf universeller Ebene dienen. Zum Beispiel folgte auf das im Mai 2005 verabschiedete Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus im September 2005 die Verabschiedung der Resolution 1624 durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. 2. Was ist CODEXTER? Das Expertenkomitee zur Terrorismusbekämpfung (CODEXTER) ist eine zwischenstaatliche Gruppe, die der wesentliche Koordinator der Tätigkeiten des Europarates gegen den Terrorismus ist. Sie ist für die Überwachung der Unterzeichnungen und Ratifizierungen der oben genannten Abkommen und für die Förderung ihres frühzeitigen Inkrafttretens verantwortlich. 3. Welches sind die wesentlichen Errungenschaften von CODEXTER? Das Expertenkomitee CODEXTER erstellte das neue Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus, das beim Dritten Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates in Warschau am 16. Mai 2005 zur Unterzeichnung auflag. Das Übereinkommen legt mehrere Handlungen als Straftaten fest, die zu terroristischen Handlungen hinführen, wie zum Beispiel Anstiftung, Rekrutierung und Ausbildung. Ebenso verstärkt sie die internationale Zusammenarbeit in der Verhütung von Terrorismus, indem sie bestehende Vereinbarungen zur Auslieferung und Rechtshilfe ändert. Es hat eine Vorreiterrolle für Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus auf globaler Ebene gespielt und Martin Sheinin, Sonderberichterstatter zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Bekämpfung des Terrorismus der Vereinten Nationen, hat auf das Übereinkommen als „einer fundierten Antwort, die die Menschenrechte achtet” (E/CN.4/2006/98, Abs. 56 (c)) Bezug genommen. Dieses wurde weiterhin in dem Bericht des Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bei der Umsetzung der Resolution 1624 (2005) aufgegriffen. Das Expertenkomitee CODEXTER hat auch eine Reihe von Empfehlungen in diesem Bereich entworfen und ist dabei, eine Reihe von Länderprofilen zur Fähigkeit der Bekämpfung des Terrorismus zu erstellen, bei denen es sich um kurze Berichte über die rechtlichen und institutionellen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten des Europarates in der Bekämpfung des Terrorismus handelt. 3 Auch hat die Expertengruppe eine Reihe von Büchern in der Reihe „Terrorismus und Recht” des Europarates veröffentlicht:2 - Opfer – Unterstützung und Hilfe (2006) (Victims - Support and assistance ) - Terrorismus: Schutz von Zeugen und Personen, die mit der Justiz zusammenarbeiten (Terrorism: Protection of collaborators of justice (2006)) - Die Bekämpfung des Terrorismus – Normen des Europarates, 3. Auflage (The fight against terrorism - Council of Europe standards (3rd edition) (2005)) - Terrorismus: Spezielle Ermittlungsmethoden (Terrorism: special investigation techniques (2005)) - Menschenrechte und die Bekämpfung des Terrorismus – Die Richtlinien des Europarates (Human rights and the fight against terrorism - The Council of Europe Guidelines (2005)) - Apologetik des Terrorismus (Apologie du terrorisme (2004)) - Anstiftung zum Terrorismus, nur in Englisch erhältlich (Incitement to terrorism English Edition only (2004)). 4. Warum ist es wichtig, die Bedingungen zu bekämpfen, die der Verbreitung des Terrorismus zuträglich sind und warum zum jetzigen Zeitpunkt? 2997 Menschen starben in New York und Washington im September 2001; 50 Menschen starben in Istanbul im November 2003; 191 Menschen starben in Madrid im März 2004; mehr als 330 starben in Beslan im September 2004; und mehr als 50 Menschen starben in London im Juli 2005, um nur einige wenige der in den vergangenen Jahren verübten Anschläge zu nennen. Darüber hinaus wurden zusätzlich viele hundert Menschen bei diesen Anschlägen verletzt, was auch zu einer Atmosphäre von Angst und Chaos geführt hat. Die schlimmsten auf dem europäischen Kontinent verübten Anschläge wurden nicht von Feinden von außerhalb verübt, sondern von Menschen, die in Europa leben, arbeiten und dort ihre Familien gegründet haben. Während versucht wird, Terroristen und terroristische Netzwerke abzuhören und zu verfolgen, müssen Regierungen deshalb auch ihre eigene Gesellschaft genau betrachten und zu verstehen versuchen, warum es geschehen kann, dass diese wenigen Einzelpersonen oder Gruppen sich dem Extremismus und Terrorismus zuwenden. Diese Frage wurde von den Vereinten Nationen in § 1 des Aktionsplanes zu „Maßnahmen zur Bekämpfung der Bedingungen, die die Verbreitung des Terrorismus fördern” in ihrer Weltweiten Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus aufgenommen (September 2006) und sie wurde auch in Artikel 3 des Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus aufgenommen, das am 1. Juni 2007 in Kraft trat. Der Europarat hat beständig die Notwendigkeit für einen multidisziplinären und umfassenden Ansatz zur Bekämpfung des Terrorismus unterstrichen: Der dritte Grundwert des Europarates besteht in der Bekämpfung der Ursachen von Terrorismus, und eine Reihe zwischenstaatlicher Ausschüsse des Europarates haben die Bekämpfung des Terrorismus in ihre Tätigkeiten mit aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter www.coe.int/gmt. 2 http://book.coe.int 4 Kontakt in der Presseabteilung des Europarates Estelle Steiner, Pressereferentin Tel: +33 (0)3 88 41 33 35 Fax:+33 (0)3 88 41 39 11 [email protected] www.coe.int 5