MEMO/02/187 Brüssel, 9. September 2002 Maßnahmen der EU als Reaktion 11. September 2001: ein Jahr später auf den Die Europäische Union hat schnell auf die Terroranschläge vom 11. September reagiert. Bereits wenige Tage nach den Angriffen auf Amerika legte die Europäische Kommission eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, die in einen Aktionsplan mündeten, der bei einer Sondertagung des Europäischen Rates1 am 21. September angenommen wurde. Im vergangenen Jahr hat die Europäische Union als einer der führenden Partner im weltweiten Kampf gegen den Terrorismus ihre Anstrengungen aufrechterhalten. Bei der Umsetzung des Aktionsplans richten sich alle Anstrengungen der EU nach folgenden Leitlinien: - Anhaltende Solidarität mit den Vereinigten Staaten - Entschlossene Bekämpfung des Terrorismus - Einsatz für die Sicherheit aller Bürger in der EU - Bemühungen zur Bekämpfung der Ursachen des Terrorismus - Beiträge zur besseren Verständigungen zwischen den Kulturen. Die EU hat sich auf Bereiche konzentriert, in denen sie die Anstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten ergänzen kann: Zusammenarbeit von Polizei und Justiz Die europaweite und transatlantische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität wurde intensiviert, auch auf dem Gebiet der Auslieferung, der gegenseitigen Rechtshilfe, der Einwanderung und der Grenzkontrollen. Die EU hat einen europäischen Haftbefehl, eine gemeinsame Definition des Begriffs "Terrorismus" und eine Liste terroristischer Organisationen angenommen. Darüber hinaus wurden Eu-weit gemeinsame Ermittlungsteams der Polizei und eine spezielle Europol-Einheit zur Terrorismusbekämpfung sowie Eurojust, eine Stelle zur Koordinierung der Strafvollzugsbehörden der Mitgliedstaaten, eingerichtet. Weltweite Bekämpfung des Terrorismus Die von der schnellen Ergreifung handelspolitischer Maßnahmen und Bereitstellung von Hilfe unterstützten diplomatischen Bemühungen konzentrierten sich auf Afghanistan, Pakistan und Iran, den Nahen Osten und die Europa-MittelmeerPartnerschaft. Die EU ist der größte Geber in Afghanistan und leistet großzügig Finanzhilfe zur Linderung des menschlichen Leidens, zur Wiedereingliederung der zurückkehrenden Flüchtlinge und zur Unterstützung der Übergangsregierung. 1 Die Staats- und Regierungschefs und der Präsident der Europäischen Kommission. Die EU hat die Terrorismusbekämpfung in alle Aspekte der EU-Außenbeziehungen eingebunden. Sie ging bei der Umsetzung der Resolution 1373 des UNSicherheitsrates über die UN-Sanktionen hinaus und fror die Guthaben zahlreicher terroristischer Vereinigungen ein. Die EU hat im Laufe dieses Jahres mit zahlreichen Drittstaaten gemeinsame Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung bei der Bekämpfung des Terrorismus vereinbart. Gleichzeitig hat sie Anstöße für den Dialog mit anderen Kulturen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses gegeben. - Die Sicherheit im Luftverkehr wurde verbessert durch europaweite Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Terroranschläge und die Luftfahrtindustrie wurde unterstützt. - Wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen wurden ergriffen, um durch verschärfte Geldwäscherichtlinien die Finanzquellen der Terroristen auszutrocknen. - Die Notfallplanung wurde intensiviert, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und den Zivilschutz im Falle von Terroranschlägen auszubauen. Dazu wurden Medikamente bereitgestellt und Überwachungsund Informationszentren eingerichtet, die bei gravierenden Notfällen rund um die Uhr unverzüglich reagieren können. ZUSAMMENARBEIT VON POLIZEI UND JUSTIZ Am 13. September legte die Kommission Vorschläge für einen europäischen Haftbefehl, der das bisherige Auslieferungssystem zwischen den Mitgliedstaaten ersetzen sollte, vor sowie eine gemeinsame Definition des Begriffs "Terrorismus" und der damit zusammenhängenden Strafen. Beide Vorschläge wurden vom Rat förmlich angenommen. Sie stellen die ersten von vielen Maßnahmen gegen alle Formen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität dar, zu denen auch Terrorismus zählt. Andere, derzeit laufende Maßnahmen umfassen: - Gemeinsame Ermittlungsteams von Polizei und Richtern aus allen EUMitgliedstaaten - Regelmäßiger Informationsaustausch über Terrorismus zwischen den Mitgliedstaaten und Europol - Einrichtung einer speziellen Einheit für Terrorismusbekämpfung innerhalb von Europol - Einrichtung von Eurojust, einer Koordinierungsstelle zusammengesetzt aus Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten - Politische Einigung im Rat über eine Rahmenrichtlinie über die gegenseitige Anerkennung seitens der Justizbehörden der Mitgliedstaaten von Anordnungen über das Einfrieren von Vermögenswerten und die Sicherung von Beweisen. Engere transatlantische Zusammenarbeit: - Am 6. Dezember 2001 wurde zwischen Europol und den zuständigen USBehörden ein Kooperationsabkommen unterzeichnet. Derzeit laufen Verhandlungen über ein zweites Abkommen, das den Austausch personenbezogener Daten erlauben soll. - Ferner führt die EU mit den Vereinigten Staaten Gespräche über eine engere Zusammenarbeit zwischen Eurojust und den zuständigen US-Behörden. 2 - Außerdem laufen Bemühungen um die Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit in den Bereichen Grenzkontrollen und Steuerung der Einwanderung. - Im April 2002 vereinbarten die EU-Justizminister die Aufnahme von Verhandlungen mit den USA über eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe. Die Verhandlungen kommen plangemäß voran. - Ferner werden Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit der entsprechenden Strafvollzugsbehörden in den Vereinigten Staaten und den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu stärken. Nähere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/terrorism/index_en.htm WELTWEITER KAMPF GEGEN DEN TERRORISMUS Die EU hat die Terrorismusbekämpfung zum vorrangigen politischen Ziel erhoben. Sie hat mit den USA zusammengearbeitet, um eine weltweite Koalition gegen den Terrorismus zu bilden und gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu ergriffen. Terrorismusbekämpfung wurde in alle Aspekte der Außenbeziehungen der Union einbezogen. Horizontale Maßnahmen: Die externen Hilfeprogramme der EG unterstützen die Bemühungen von Drittländern um Einhaltung der Resolution 1373 des UN-Sicherheitsrates über die Terrorismusbekämpfung und es wird weiter erwogen, wie weitere technische Hilfe bereitgestellt werden kann. Einfrieren der Vermögenswerte von Terroristen: Im Dezember 2001 wurde eine Verordnung über das Einfrieren von Guthaben und das Verbot der Bereitstellung von Mitteln, Vermögenswerten, wirtschaftlichen Ressourcen oder Finanzdienstleistungen an terroristische Organisationen2 verabschiedet. Seit 1999 wurden EU-weit Vermögenswerte von Terroristen in Höhe von 100 Mio. € eingefroren. Die Ereignisse des 11. September machten die Notwendigkeit eines politischen und kulturellen Dialogs mit denjenigen Teilen der Welt deutlich, in denen Terrorismus entsteht. Die EU hat den Dialog unterstützt, um rassistischen, religiösen und kulturellen Vorurteilen zu begegnen. Im Rahmen des BarcelonaProzesses3 soll eine Europa-Mittelmeer-Stiftung ins Leben gerufen werden. Bei einer Zusammenkunft der EU-Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der Organisation der islamischen Konferenz am 12. und 13. Februar 2002 in Istanbul wurden feste Zusagen zur Intensivierung des interkulturellen Dialogs gemacht. 2 Zum Beschluss des Rates siehe: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_116/l_11620020503de00750077.pdf Der Wortlaut der Entschließung ist dem Amtsblatt L344 vom 28.12. 2001 zu entnehmen. 3 Weitere Informationen zur Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und zum Barcelona-Prozess unter: http://europa.eu.int/comm/external_relations/euromed/ 3 Bilaterale Beziehungen zu Drittstaaten und Regionen: Die Europäische Union hat ihre diplomatischen Bemühungen im Hinblick auf die Errichtung einer internationalen Koalition zur Bekämpfung des Terrorismus verdoppelt. - Afghanistan : Die EU ist der größte Geber in Afghanistan und hilft dort beim Wiederaufbau und durch humanitäre Hilfe. Bei der Geberkonferenz im Januar 2002 in Tokio erwies sich Europa durch die Beiträge der Europäischen Kommission und der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zusammen als der großzügigsten Beitragszahler. Die EG allein hat in den nächsten fünf Jahren 1 Mrd. € zugesagt. - Im Jahr 2002 geht die EG über ihre in Tokio für dieses Jahr gegebene Zusage hinaus und gibt statt 200 Mio. € einen Betrag von 265 Mio. €. Der für humanitäre Hilfe zur Verfügung stehende Betrag wurde von 25 Mio. € auf 60 Mio. € angehoben. Diese Mittel wurden nicht nur bereitgestellt, sondern auch sehr schnell vor Ort eingesetzt. Mehr als jeder andere Geber trägt die EG zu den operativen Kosten der neuen Regierung bei (darunter Gehälter für Polizei, Krankenschwestern, Ärzte, Lehrer und Beamte). Sie unterstützt 450 Grundschulen und 200 Kliniken sowie landesweit Aufräumarbeiten in fünf Städten, um Krankheiten wie der Cholera vorzubeugen. Ferner leistet sie einen großen Beitrag zur Minenräumung und zur Bekämpfung des Schlafmohnanbaus. Weitere Informationen über die Maßnahmen der EG in Afghanistan unter: http://europa.eu.int/comm/external_relations/afghanistan/intro/index.htm (Politische und wirtschaftliche Beziehungen, Wiederaufbauhilfe) http://europa.eu.int/comm/echo/en/whatsnew/whatsnew_1.htm (Humanitäre Hilfe) - Die EU hat auf den Kurswechsel Pakistans gegenüber dem Taliban-Regime und dessen Verpflichtung zur Rückkehr zur Demokratie mit einer Erhöhung der Finanzhilfe und einem neuen Kooperationsabkommen reagiert. Es wurde ein Paket mit Handelsmaßnahmen zur erheblichen Verbesserung des Zugangs pakistanischer Ausfuhren in die EU genehmigt. Darüber hinaus hat die Kommission im Vorfeld der Parlamentswahlen am 12. Oktober eine große Wahlbeobachtungsmission zusammengestellt, um dem Land bei seinem schwierigen Übergangsprozess hin zur vollen Wiederherstellung der Demokratie beiseite zu stehen. - Der Rat hat Verhandlungsdirektiven für ein Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Iran angenommen. Die Verhandlungen werden im Herbst 2002 aufgenommen und sich auch über einen intensivierten politischen Dialog erstrecken. Die EU ruft den Iran auf, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten und zu fördern, die internationalen Instrumente bezüglich der Nichtverbreitung von Waffen zu unterzeichnen, zu ratifizieren und voll umzusetzen und sich dem internationalen Kampf gegen den Terrorismus anzuschließen. - Die EU hat sich bereits lange vor den Anschlägen des 11. September stark bei der Suche nach Frieden und Stabilität im Nahen Osten engagiert, doch diese Ereignisse haben zweifellos die dringende Notwendigkeit, regionale Probleme zu lösen, die dem Terrorismus Nährboden liefern, stärker in den Mittelpunkt gerückt. 4 Die EU spielt durch ihre umfangreiche Finanzhilfe eine entscheidende Rolle bei der Bewahrung der palästinensischen Behörde als Verhandlungspartner. Ferner ist sie ein wichtiger Akteur in den Bemühungen des Nahost-Quartetts (EU, USA, Vereinte Nationen und Russland) um einen Ausweg in der Nahostkrise und hat soeben einen "Fahrplan" ausgearbeitet, der auf allen Seiten Leitfaden für die Maßnahmen zur Schaffung eines palästinensischen Staats innerhalb von drei Jahren sein soll. - Verpflichtungen zur engen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus wurden in die Assoziierungsabkommen zwischen der EU, Algerien, Libanon und Chile aufgenommen oder neben neuen Abkommen vereinbart. - Konkrete internationale Verpflichtungen zur Bekämpfung des Terrorismus wurden mit den Vereinigten Staaten, Russland, den 13 Beitrittskandidaten4, Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz, der Ukraine, Moldau, den westlichen Balkanländern, den 12 Partnerländern der Europa-MittelmeerPartnerschaft5, Israel, Kanada und Indien sowie dem Europarat vereinbart. Bei der neunten Ministerratstagung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Dezember 2001 nahmen die Minister einen weitreichenden Aktionsplan über Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung an. SICHERHEIT IM LUFTVERKEHR Die Luftverkehrsbranche wurde von den Folgen der Terroranschläge in den Vereinigten Staaten vom 11. September am härtesten getroffen. In den letzten zwölf Monaten hat sich die Kommission ständig mit dem Auffangen der sicherheitsbezogenen, kommerziellen und finanziellen Folgen der Anschläge für die Branche beschäftigt. Neue Vorschläge wurden vorgelegt, um die Industrie in Versicherungsfragen zu unterstützen, vor unlauterem Wettbewerb zu schützen und finanziellen Ausgleich zu leisten. Ferner wurden neue Initiativen auf den Weg gebracht, um die Sicherheit zu erhöhen und Terroranschläge zu verhindern. Diese Maßnahmen wurden in einer Mitteilung der Kommission vom 16. Oktober 20016 dargelegt, in der die Lage der Industrie untersucht, ein Überblick über die seitens der Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen gegeben und gezielt die Art der Reaktion seitens der USA betrachtet wurde. Gestützt auf diese Analyse machte die Kommission konkrete Vorschläge für verstärkte Sicherheitsvorschriften im Luftverkehr7 und legte in zahlreichen Gebieten fest, wo Maßnahmen ergriffen werden sollten, darunter Fragen der Versicherung für Luftverkehrsunternehmen, Verwaltung staatlicher Beihilfen, Zeitnischen, Koordinierung der Kapazitäten und Beziehungen zu Drittländern. 4 Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Slowenien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Malta, Türkei. 5 Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Jordanien, Israel, die palästinensische Behörde, Libanon, Syrien, Türkei, Zypern, Malta. 6 KOM (2001) 574 endg. 7 KOM (2001) 575, ABl. C 51 E vom 26. Februar 2002. 5 Verhinderung illegaler Handlungen, die die Sicherheit bedrohen, namentlich durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO): - Neue gemeinsame Regeln über Sicherheit im Luftverkehr. Die Kommission hat neue gemeinsame Regeln für Sicherheit im Luftverkehr vorgeschlagen: Kontrolle des Zugangs zu sensiblen Zonen auf Flughäfen und in Luftfahrzeugen, Kontrolle der Fluggäste und ihres Handgepäcks, Kontrolle und Überwachung des aufgegebenen Gepäcks, Kontrolle von Fracht und Post, Schulung des Bodenpersonals, Klassifizierung von Waffen und anderen an Bord oder in sensiblen Zonen auf Flughäfen verbotenen Gegenständen. In diesen Regeln ist auch ein Audit dieser Maßnahmen vorgesehen; sie werden Teil des EU-Rechts, sobald die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung in Kraft tritt8. - Die Europäische Kommission koordiniert die Haltung der EU in der ICAO bezüglich neuer Regeln über den Zugang zum Cockpit, einschließlich verstärkter Türen und einer Fernüberwachung des Cockpits. Materielle Unterstützung der Industrie: - Viele Fluggesellschaften forderten und erhielten Ausgleichszahlungen durch die Mitgliedstaaten für Umsatzverluste in den vier Tagen nach dem 11. September9. - Staatliche Versicherungssysteme haben in vielen Mitgliedstaaten die Versicherungsdeckung übernommen, die verloren ging, als die Versicherungsunternehmen gestützt auf Kriegsrisikoklauseln ihre Policen stornierten. Die Kommission legte im Juli 2002 in einer Mitteilung10 das weitere Vorgehen dar und wird in Kürze ein Vorschriftenpaket über Luftverkehrsversicherungen vorschlagen, in dem versicherbare und nicht versicherbare Risiken in der Luftfahrtindustrie behandelt werden. - Vereinbarungen zwischen Fluggesellschaften: Die Kommission hat deutlich gemacht, dass die fallweise prüfen wird, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme im Rahmen der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags vorliegen11. Ferner wird sie die Abkommen, die der Koordinierung von Kapazitäten zur Aufrechterhaltung eines regelmäßigen Flugbetriebs auf Strecken mit geringerer Nachfrage oder zur Abstimmung der Flugpläne im Hinblick auf. Geschlafen die Schwachlastzeiten dienen, wohlwollend beurteilen. - Zeitnischen: die Kommission vertrat die Auffassung, dass die Fluggesellschaften berechtigt sind, ihre Zeitnischen mit angestammten Rechten auf EU-Flughäfen im Sommer 2002 und in der Winter Saison 2002/2003 zu behalten geschlafen. 8 KOM (2001) 575, ABl. C 51 E vom 26. Februar 2002. Siehe insbesondere IP/02/981, IP/02/767, IP/02/395, IP/02/370, IP/02/333, IP/02/168, IP/01/1883, IP/01/1791, IP/01/1682, IP/01/1473, 10 Siehe IP/02/977, KOM 2002(320) vom 2. Juli 2002. 11 Art. 81 betrifft die Unvereinbarkeit aller Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen. In Absatz 3 werden die möglichen Ausnahmen aufgezählt. 9 6 - Unlauterer Wettbewerb. Die Kommission schlug am 12. März 200312 Rechtsmittel vor, um auf unlauteren. Wettbewerb seitens subventionierter Fluggesellschaften aus Drittländern zu reagieren, die Subventionen benutzen, um normale Marktpreise für Dienstleistungen im Luftverkehr zu unterbieten. Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/dgs/energy_transport/en/whats_new_en.html WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK Ein wichtiges Ziel der Europäischen Union ist die Austrocknung der Finanzierungsquellen des Terrorismus. Am 19. Oktober 2001 betonte der Europäische Rat in Gent die Bedeutung einer wirksamen Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus durch die förmliche Annahme der Richtlinie über die Geldwäsche sowie einer beschleunigten Ratifikation des UN-Übereinkommens über die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus durch alle Mitgliedstaaten. - Im November 2001 nahm der EU-Ministerrat einen Vorschlag der Kommission an, die Geldwäscherichtlinie der EU nachzubessern, die nun von allen Mitgliedstaaten der EU in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt wird. - Die Kommission und die Mitgliedstaaten beteiligen sich aktiv an den Arbeiten der Financial Action Task Force (FATF), der führenden internationalen Arbeitsgruppe im Kampf gegen die Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus. Auf ihrer letzten Vollversammlung im Oktober 2001 in Washington nahm die FATF eine Reihe von Empfehlungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus an. - Angesichts der drastischen Erhöhungen, die die Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Deckung von Risiken aus Kriegssituationen oder terroristischen Gewaltakten für Fluggesellschaften und Flughäfen vorgenommen haben, hat die Kommission den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister aufgerufen, ein koordiniertes Vorgehen in dieser Angelegenheit festzulegen. Der Rat unterstützte die Flexibilität der Kommission, wonach die Mitgliedstaaten die Deckung dieser Risiken oder die Erhöhung der Versicherungsprämien kurzfristig und ausnahmsweise übernehmen. Diese Möglichkeit kann monatsweise bis zum Ende des Jahres verlängert werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten eine Alternativlösung ins Auge fassen. - Die Kommission hat einen Bericht über die Auswirkungen der Terroranschläge vom 11. September auf den Tourismussektor vorgelegt. Wenn die Maßnahmen, die kürzlich in einer Mitteilung über die Zukunft des Tourismus in Europa genannt wurden, ordnungsgemäß umgesetzt werden, dürfte dies zur Linderung etwaiger langfristiger negativer Folgen beitragen. - Eine Verordnung über das Einfrieren der Mittel von terroristischen Organisationen wurde im Dezember 2001 angenommen. 12 KOM (2002)110, ABl. C151 E vom 25. Juni 2002 7 - Der Rat der Finanzminister hat im Mai Richtlinienvorschlags zur Bekämpfung von Marktmanipulation13 eine politische Einigung erzielt. Weitere Informationen: 2002 hinsichtlich Insidergeschäften des und http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/banks/01-1580.htm http://europa.eu.int/comm/enterprise/whatsnew.htm NOTFALLPLANUNG Öffentliche Gesundheit Im Falle eines terroristischen Anschlags auf die öffentliche Gesundheit ist es entscheidend, dass die Art der Bedrohung festgestellt und in angemessener Weise reagiert wird. Zu diesem Zweck müssen Katastrophenschutzmaßnahmen vorgesehen sein, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann. Seit dem 11. September hat die Kommission die Debatte über Vorkehrungen gegen eine mögliche bioterroristische Gefährdung vorangetrieben. Die Gesundheitsminister sind mehrmals zusammengekommen, um die EU-weite Koordinierung der Bemühungen zu erörtern. Alle Mitgliedstaaten haben hochrangige Vertreter benannt, die über die Maßnahmen beraten sollen und einen Ausschuss für Gesundheitssicherheit bilden. Die EU verfügt bereits über ein Netz für übertragbare Krankheiten, das ein Frühwarnsystem für den Fall des Ausbruchs ansteckender Krankheiten umfasst. Im Mittelpunkt der Arbeit der hochrangigen Vertreter wird Folgendes stehen: - Koordinierung der Notfallplanung im Bereich der öffentlichen Gesundheit - Verfügbarkeit geeigneter Behandlungsmöglichkeiten Die Maßnahmen auf EU-Ebene erbringen folgenden zusätzlichen Nutzen: - Nutzung des in allen Mitgliedstaaten vorhandenen Fachwissens (Epidemiologie, Mikrobiologie, Logistik, IT usw.) zur Einschätzung des Handlungsbedarfs - Ausbau der Frühwarnsysteme, des Aktionspotenzials für Schnelleinsätze, der analytischen Kapazitäten und der Überwachung - verstärktes Hinwirken auf eine absolut zuverlässige Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit - verbesserte Ausbildung der bei Katastrophen an vorderster Front stehenden Akteure wie Ärzte, Veterinärmediziner und Pharmazeuten - Planung der gegenseitigen Beteiligung an den Kosten für aufwendige Logistik, u.a. Depots für Notfallmaterial und technische Hilfsgüter - Koordinierung der internationalen Zusammenarbeit mit Partnerstaaten und -organisationen wie der WHO und der OECD. Auf internationaler Ebene vereinbarten die Gesundheitsminister der G7 gemeinsam mit Mexiko und dem Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar Byrne im November 2001 in Ottawa eine abgestimmte umfassende Maßnahme zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, die als Antwort auf die internationale Bedrohung durch den Terrorismus mit biologischen, chemischen und atomaren Waffen zu verstehen ist. Die WHO ist bei diesen Bemühungen einer der wichtigsten Partner. In diesem Rahmen werden Methoden der Risikobewertung und -management vorbereitet und Testläufe der aktuellen Reaktionspläne werden organisiert. 13 Siehe IP/02/669, IP/01/1758 und MEMO/01/203. 8 Die Gesundheitsminister der EU-Mitgliedstaaten einigten sich im November 2001 auf eine Reihe von Prioritäten, um einen Mechanismus zur Konsultation von Gesundheitsexperten zu schaffen, Strategien für die Verfügbarkeit von Sera, Impfstoffen und Antibiotika zu entwickeln und ein europäisches Netz von Sachverständigen für Risikobewertung, -management und -kommunikation ins Leben zu rufen. Medizinische Vorkehrungen - Bestimmten biologischen Stoffen, die im Rahmen des Reaktionsplans für das Gesundheitswesen, der vom Programm zum Schutz vor Gesundheitsbedrohungen gefördert wird, benötigt werden, wurde bereits Priorität eingeräumt. Eine Bewertung der Produktionskapazitäten von Arzneimittel und der nationalen Reserven wurde durchgeführt und die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln hat eine Empfehlung zu Antibiotika und Impfstoffen herausgegeben. - Der Ausschuss für Gesundheitssicherheit, der einen schnellen Austausch von Informationen gewährleistet und die Maßnahmen im Notfall koordiniert, hat zügig ein 25-Punkte-Aktionsprogramm angenommen. - Seither wurden auf Ebene der EU große Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit zum Schutz der Gesundheit durch die Umsetzung dieses Programms zu stärken, unterstützt wird diese Arbeit durch eine Task Force, der 14 von den Mitgliedstaaten benannte Sachverständige angehören. Es wurde bereits damit begonnen zu gewährleisten, dass labortechnische Fachkenntnisse und Kapazitäten zu Verfügung stehen, die mit Risikostoffen und komplexen Technologien und Methoden vertraut sind und die auch im Falle einer Bedrohung oder eines Angriffs mit einer Zunahme von Analysen fertig werden. Geeignete und sichere Vorkehrungen werden für den Transport von Proben und Reagenzien sowie für Ermittlungsteams vor Ort getroffen, die die Beziehung zwischen den einzelnen Fällen analysieren, gemeinsame Umweltexpositionen feststellen und die Suche nach weiteren Fällen koordinieren sollen. Auf diese Weise können potenziell gefährdete Gruppen ermittelt werden, die möglicherweise eine Prophylaxe mit Antibiotika, eine Impfung und/oder je nach Stoff eine Überwachung benötigen. Die Kommission beabsichtigt, einen aktualisierten Statusbereicht vor Ende 2002 vorzulegen. Katastrophenschutz Mit dem EU-weiten Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz sollen die Bürger Europas im Falle eines terroristischen Anschlags geschützt werden. Der Mechanismus zielt darauf ab, eine verstärkte Zusammenarbeit bei den Katastrophenschutzeinsätzen zu erleichtern. Das Programm trat am 1. Januar 2002 in Kraft und bietet den Rahmen für eine unverzügliche Reaktion und Hilfe in bedeutenden Notfällen. Eingreiftruppen vor Ort, Sachverständige und Ausrüstung können mittels des Monitoring- und Informationszentrums ohne Verzögerung entsendet werden. Es gibt eine umfassende Datenbank mit den relevanten Einzelheiten für die Kontaktaufnahmen mit den Einsatzteams in den Mitgliedstaaten. Die Soforthilfe kann rund um die Uhr, sieben Tage die Woche entsendet werden. 9 Forschung Die Kommission hat eine Gruppe aus Experten eingesetzt, die von den Mitgliedstaaten benannt wurden, um die Möglichkeiten für den Kampf gegen biologische und chemische Gefahren zu ermitteln. Die Gruppe hat das Mandat, ein Inventar der laufenden Forschungsmaßnahmen in diesem Bereich zu erstellen; zu untersuchen, wie diese Maßnahmen am besten genutzt und koordiniert werden können und zu ermitteln, welche Lücken bestehen und welche Forschungstätigkeiten kurz- und langfristig erforderlich sind. Dem Großteil des von der Forschungssachverständigengruppe ermittelten Forschungsbedarfs wird im 6. Forschungsrahmenprogramm Rechnung getragen. Was den langfristigen Forschungsbedarf angeht, so dürfte die Entwicklung von grundlegenden Kenntnissen und Werkzeugen dazu beitragen, unter anderem neue schnelle Diagnosemethoden zur Ermittlung potenzieller biologische und chemischer Stoffe, neuer Impfstoffe gegen potenziell Bio-Stoffe und neue Heilmittel zu entwickeln. Dem kurz- und mittelfristigen Forschungsbedarf zur Unterstützung der Politik wird durch eine spezifische Maßnahme im Rahmen des 6. Forschungsrahmenprogramms Rechnung getragen, und zwar durch die Maßnahme zum Katastrophenschutz (einschließlich biologische Sicherheit und Schutz vor Risiken aufgrund von terroristischen Anschlägen) und Krisenmanagement. Die Kommission hat zwei Studien in Auftrag gegeben: eine prospektive Studie über die Verletzlichkeit und Schwächen der EU angesichts eines potenziellen terroristischen Anschlags mit biochemischen Waffen sowie eine Pilotstudie über die Beziehung zwischen wissenschaftlichen Ratschlägen im Zusammenhang mit Terrorismus mit biochemischen Waffen und der Gesellschaft im Allgemeinen. Die erste Studie enthält eine Reihe von Szenarios in denen beschrieben wird, wie Terroristen möglicherweise ihre Ziele erreichen wollen, beispielsweise durch das Auslösen von Panik, durch die Tötung einer großen Zahl Menschen, oder durch das Entstehen von wirtschaftlichem Schaden beispielsweise im Landwirtschaftssektor. Diese Szenarios werden nach ihrer Wahrscheinlichkeit und nach den für ihre Realisierung erforderlichen Ressourcen bewertet. In der Studie wird betont, wie wissenschaftliche Fortschritte die Aussichten beeinflussen können, entweder durch den Einsatz neuer biologischer Stoffe oder die neuartigen Verwendung der vorhandenen. Ferner wird gezeigt, wie diese Fortschritte die Verbesserung der Gegenmaßnahmen ermöglichen. Die Arbeiten, an denen ein Konsortium aus europäischen Forschungseinrichtungen beteiligt ist, werden von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission geleitet. Eine Beratergruppe bestehend aus hochrangigen Sachverständigen im Bereich biologische und chemische Waffen trägt ihren Teil dazu bei. Die Ergebnisse werden im Spätherbst 2002 zur Verfügung stehen. Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/health/whatsnew/index_en.html 10