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MEMO/02/187
Brüssel, 9. September 2002
Maßnahmen der EU als Reaktion
11. September 2001: ein Jahr später
auf
den
Die Europäische Union hat schnell auf die Terroranschläge vom 11. September
reagiert. Bereits wenige Tage nach den Angriffen auf Amerika legte die
Europäische Kommission eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, die in einen
Aktionsplan mündeten, der bei einer Sondertagung des Europäischen Rates1
am 21. September angenommen wurde.
Im vergangenen Jahr hat die Europäische Union als einer der führenden
Partner im weltweiten Kampf gegen den Terrorismus ihre Anstrengungen
aufrechterhalten. Bei der Umsetzung des Aktionsplans richten sich alle
Anstrengungen der EU nach folgenden Leitlinien:
- Anhaltende Solidarität mit den Vereinigten Staaten
- Entschlossene Bekämpfung des Terrorismus
- Einsatz für die Sicherheit aller Bürger in der EU
- Bemühungen zur Bekämpfung der Ursachen des Terrorismus
- Beiträge zur besseren Verständigungen zwischen den Kulturen.
Die EU hat sich auf Bereiche konzentriert, in denen sie die Anstrengungen der
einzelnen Mitgliedstaaten ergänzen kann:
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz
Die europaweite und transatlantische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität wurde
intensiviert, auch auf dem Gebiet der Auslieferung, der gegenseitigen Rechtshilfe,
der Einwanderung und der Grenzkontrollen.
Die EU hat einen europäischen Haftbefehl, eine gemeinsame Definition des Begriffs
"Terrorismus" und eine Liste terroristischer Organisationen angenommen. Darüber
hinaus wurden Eu-weit gemeinsame Ermittlungsteams der Polizei und eine spezielle
Europol-Einheit zur Terrorismusbekämpfung sowie Eurojust, eine Stelle zur
Koordinierung der Strafvollzugsbehörden der Mitgliedstaaten, eingerichtet.
Weltweite Bekämpfung des Terrorismus
Die von der schnellen Ergreifung handelspolitischer Maßnahmen und Bereitstellung
von Hilfe unterstützten diplomatischen Bemühungen konzentrierten sich auf
Afghanistan, Pakistan und Iran, den Nahen Osten und die Europa-MittelmeerPartnerschaft. Die EU ist der größte Geber in Afghanistan und leistet großzügig
Finanzhilfe zur Linderung des menschlichen Leidens, zur Wiedereingliederung der
zurückkehrenden Flüchtlinge und zur Unterstützung der Übergangsregierung.
1
Die Staats- und Regierungschefs und der Präsident der Europäischen Kommission.
Die EU hat die Terrorismusbekämpfung in alle Aspekte der EU-Außenbeziehungen
eingebunden. Sie ging bei der Umsetzung der Resolution 1373 des UNSicherheitsrates über die UN-Sanktionen hinaus und fror die Guthaben zahlreicher
terroristischer Vereinigungen ein. Die EU hat im Laufe dieses Jahres mit zahlreichen
Drittstaaten gemeinsame Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung bei der Bekämpfung
des Terrorismus vereinbart. Gleichzeitig hat sie Anstöße für den Dialog mit anderen
Kulturen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses gegeben.
- Die Sicherheit im Luftverkehr wurde verbessert durch europaweite
Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Terroranschläge und die
Luftfahrtindustrie wurde unterstützt.
- Wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen wurden ergriffen, um durch
verschärfte Geldwäscherichtlinien die Finanzquellen der Terroristen
auszutrocknen.
- Die Notfallplanung wurde intensiviert, um die öffentliche Gesundheit zu
schützen und den Zivilschutz im Falle von Terroranschlägen auszubauen. Dazu
wurden
Medikamente
bereitgestellt
und
Überwachungsund
Informationszentren eingerichtet, die bei gravierenden Notfällen rund um die
Uhr unverzüglich reagieren können.
ZUSAMMENARBEIT VON POLIZEI UND JUSTIZ
Am 13. September legte die Kommission Vorschläge für einen europäischen
Haftbefehl, der das bisherige Auslieferungssystem zwischen den Mitgliedstaaten
ersetzen sollte, vor sowie eine gemeinsame Definition des Begriffs
"Terrorismus" und der damit zusammenhängenden Strafen. Beide Vorschläge
wurden vom Rat förmlich angenommen. Sie stellen die ersten von vielen
Maßnahmen gegen alle Formen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität
dar, zu denen auch Terrorismus zählt.
Andere, derzeit laufende Maßnahmen umfassen:
- Gemeinsame Ermittlungsteams von Polizei und Richtern aus allen EUMitgliedstaaten
- Regelmäßiger Informationsaustausch über Terrorismus zwischen den
Mitgliedstaaten und Europol
- Einrichtung einer speziellen Einheit für Terrorismusbekämpfung innerhalb von
Europol
- Einrichtung von Eurojust, einer Koordinierungsstelle zusammengesetzt aus
Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten
- Politische Einigung im Rat über eine Rahmenrichtlinie über die gegenseitige
Anerkennung seitens der Justizbehörden der Mitgliedstaaten von
Anordnungen über das Einfrieren von Vermögenswerten und die Sicherung
von Beweisen.
Engere transatlantische Zusammenarbeit:
- Am 6. Dezember 2001 wurde zwischen Europol und den zuständigen USBehörden ein Kooperationsabkommen unterzeichnet. Derzeit laufen
Verhandlungen über ein zweites Abkommen, das den Austausch
personenbezogener Daten erlauben soll.
- Ferner führt die EU mit den Vereinigten Staaten Gespräche über eine engere
Zusammenarbeit zwischen Eurojust und den zuständigen US-Behörden.
2
- Außerdem laufen Bemühungen um die Intensivierung der praktischen
Zusammenarbeit in den Bereichen Grenzkontrollen und Steuerung der
Einwanderung.
- Im April 2002 vereinbarten die EU-Justizminister die Aufnahme von
Verhandlungen mit den USA über eine engere Zusammenarbeit in den
Bereichen Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe. Die Verhandlungen
kommen plangemäß voran.
- Ferner werden Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit der
entsprechenden Strafvollzugsbehörden in den Vereinigten Staaten und den
einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu stärken.
Nähere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/terrorism/index_en.htm
WELTWEITER KAMPF GEGEN DEN TERRORISMUS
Die EU hat die Terrorismusbekämpfung zum vorrangigen politischen Ziel erhoben.
Sie hat mit den USA zusammengearbeitet, um eine weltweite Koalition gegen den
Terrorismus zu bilden und gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des
internationalen Terrorismus zu ergriffen. Terrorismusbekämpfung wurde in alle
Aspekte der Außenbeziehungen der Union einbezogen.
Horizontale Maßnahmen:
 Die externen Hilfeprogramme der EG unterstützen die Bemühungen von
Drittländern um Einhaltung der Resolution 1373 des UN-Sicherheitsrates über
die Terrorismusbekämpfung und es wird weiter erwogen, wie weitere
technische Hilfe bereitgestellt werden kann.

Einfrieren der Vermögenswerte von Terroristen: Im Dezember 2001 wurde
eine Verordnung über das Einfrieren von Guthaben und das Verbot der
Bereitstellung von Mitteln, Vermögenswerten, wirtschaftlichen Ressourcen oder
Finanzdienstleistungen an terroristische Organisationen2 verabschiedet. Seit
1999 wurden EU-weit Vermögenswerte von Terroristen in Höhe von 100 Mio. €
eingefroren.

Die Ereignisse des 11. September machten die Notwendigkeit eines politischen
und kulturellen Dialogs mit denjenigen Teilen der Welt deutlich, in denen
Terrorismus entsteht. Die EU hat den Dialog unterstützt, um rassistischen,
religiösen und kulturellen Vorurteilen zu begegnen. Im Rahmen des BarcelonaProzesses3 soll eine Europa-Mittelmeer-Stiftung ins Leben gerufen werden.
Bei einer Zusammenkunft der EU-Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der
Organisation der islamischen Konferenz am 12. und 13. Februar 2002 in Istanbul
wurden feste Zusagen zur Intensivierung des interkulturellen Dialogs gemacht.
2
Zum Beschluss des Rates siehe:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_116/l_11620020503de00750077.pdf
Der Wortlaut der Entschließung ist dem Amtsblatt L344 vom 28.12. 2001 zu entnehmen.
3
Weitere Informationen zur Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und zum Barcelona-Prozess
unter: http://europa.eu.int/comm/external_relations/euromed/
3
Bilaterale Beziehungen zu Drittstaaten und Regionen:
Die Europäische Union hat ihre diplomatischen Bemühungen im Hinblick auf die
Errichtung einer internationalen Koalition zur Bekämpfung des Terrorismus
verdoppelt.
- Afghanistan : Die EU ist der größte Geber in Afghanistan und hilft dort beim
Wiederaufbau und durch humanitäre Hilfe. Bei der Geberkonferenz im Januar
2002 in Tokio erwies sich Europa durch die Beiträge der Europäischen
Kommission und der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zusammen als der
großzügigsten Beitragszahler. Die EG allein hat in den nächsten fünf Jahren
1 Mrd. € zugesagt.
- Im Jahr 2002 geht die EG über ihre in Tokio für dieses Jahr gegebene Zusage
hinaus und gibt statt 200 Mio. € einen Betrag von 265 Mio. €. Der für
humanitäre Hilfe zur Verfügung stehende Betrag wurde von 25 Mio. € auf 60
Mio. € angehoben.
Diese Mittel wurden nicht nur bereitgestellt, sondern auch sehr schnell vor Ort
eingesetzt. Mehr als jeder andere Geber trägt die EG zu den operativen Kosten
der neuen Regierung bei (darunter Gehälter für Polizei, Krankenschwestern,
Ärzte, Lehrer und Beamte). Sie unterstützt 450 Grundschulen und 200 Kliniken
sowie landesweit Aufräumarbeiten in fünf Städten, um Krankheiten wie der
Cholera vorzubeugen. Ferner leistet sie einen großen Beitrag zur
Minenräumung und zur Bekämpfung des Schlafmohnanbaus.
Weitere Informationen über die Maßnahmen der EG in Afghanistan unter:
http://europa.eu.int/comm/external_relations/afghanistan/intro/index.htm
(Politische und wirtschaftliche Beziehungen, Wiederaufbauhilfe)
http://europa.eu.int/comm/echo/en/whatsnew/whatsnew_1.htm
(Humanitäre Hilfe)
- Die EU hat auf den Kurswechsel Pakistans gegenüber dem Taliban-Regime
und dessen Verpflichtung zur Rückkehr zur Demokratie mit einer Erhöhung der
Finanzhilfe und einem neuen Kooperationsabkommen reagiert. Es wurde ein
Paket mit Handelsmaßnahmen zur erheblichen Verbesserung des Zugangs
pakistanischer Ausfuhren in die EU genehmigt. Darüber hinaus hat die
Kommission im Vorfeld der Parlamentswahlen am 12. Oktober eine große
Wahlbeobachtungsmission zusammengestellt, um dem Land bei seinem
schwierigen Übergangsprozess hin zur vollen Wiederherstellung der
Demokratie beiseite zu stehen.
- Der Rat hat Verhandlungsdirektiven für ein Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Iran angenommen. Die Verhandlungen werden im Herbst
2002 aufgenommen und sich auch über einen intensivierten politischen Dialog
erstrecken. Die EU ruft den Iran auf, die Menschenrechte und Grundfreiheiten
zu achten und zu fördern, die internationalen Instrumente bezüglich der
Nichtverbreitung von Waffen zu unterzeichnen, zu ratifizieren und voll
umzusetzen und sich dem internationalen Kampf gegen den Terrorismus
anzuschließen.
- Die EU hat sich bereits lange vor den Anschlägen des 11. September stark bei
der Suche nach Frieden und Stabilität im Nahen Osten engagiert, doch diese
Ereignisse haben zweifellos die dringende Notwendigkeit, regionale Probleme
zu lösen, die dem Terrorismus Nährboden liefern, stärker in den Mittelpunkt
gerückt.
4
Die EU spielt durch ihre umfangreiche Finanzhilfe eine entscheidende Rolle bei
der Bewahrung der palästinensischen Behörde als Verhandlungspartner. Ferner
ist sie ein wichtiger Akteur in den Bemühungen des Nahost-Quartetts (EU, USA,
Vereinte Nationen und Russland) um einen Ausweg in der Nahostkrise und hat
soeben einen "Fahrplan" ausgearbeitet, der auf allen Seiten Leitfaden für die
Maßnahmen zur Schaffung eines palästinensischen Staats innerhalb von drei
Jahren sein soll.
- Verpflichtungen zur engen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des
Terrorismus wurden in die Assoziierungsabkommen zwischen der EU,
Algerien, Libanon und Chile aufgenommen oder neben neuen Abkommen
vereinbart.
- Konkrete internationale Verpflichtungen zur Bekämpfung des Terrorismus
wurden mit den Vereinigten Staaten, Russland, den 13 Beitrittskandidaten4,
Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz, der Ukraine, Moldau, den
westlichen Balkanländern, den 12 Partnerländern der Europa-MittelmeerPartnerschaft5, Israel, Kanada und Indien sowie dem Europarat vereinbart. Bei
der neunten Ministerratstagung der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Dezember 2001 nahmen die Minister
einen
weitreichenden
Aktionsplan
über
Maßnahmen
zur
Terrorismusbekämpfung an.
SICHERHEIT IM LUFTVERKEHR
Die Luftverkehrsbranche wurde von den Folgen der Terroranschläge in den
Vereinigten Staaten vom 11. September am härtesten getroffen. In den letzten zwölf
Monaten hat sich die Kommission ständig mit dem Auffangen der
sicherheitsbezogenen, kommerziellen und finanziellen Folgen der Anschläge für die
Branche beschäftigt.
Neue Vorschläge wurden vorgelegt, um die Industrie in Versicherungsfragen zu
unterstützen, vor unlauterem Wettbewerb zu schützen und finanziellen Ausgleich zu
leisten. Ferner wurden neue Initiativen auf den Weg gebracht, um die Sicherheit zu
erhöhen und Terroranschläge zu verhindern.
Diese Maßnahmen wurden in einer Mitteilung der Kommission vom 16. Oktober
20016 dargelegt, in der die Lage der Industrie untersucht, ein Überblick über die
seitens der Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen gegeben und gezielt die Art der
Reaktion seitens der USA betrachtet wurde. Gestützt auf diese Analyse machte die
Kommission konkrete Vorschläge für verstärkte Sicherheitsvorschriften im
Luftverkehr7 und legte in zahlreichen Gebieten fest, wo Maßnahmen ergriffen
werden sollten, darunter Fragen der Versicherung für Luftverkehrsunternehmen,
Verwaltung staatlicher Beihilfen, Zeitnischen, Koordinierung der Kapazitäten und
Beziehungen zu Drittländern.
4
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik,
Slowenien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Malta, Türkei.
5
Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Jordanien, Israel, die palästinensische Behörde,
Libanon, Syrien, Türkei, Zypern, Malta.
6
KOM (2001) 574 endg.
7
KOM (2001) 575, ABl. C 51 E vom 26. Februar 2002.
5
Verhinderung illegaler Handlungen, die die Sicherheit bedrohen,
namentlich durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO):
- Neue gemeinsame Regeln über Sicherheit im Luftverkehr. Die Kommission
hat neue gemeinsame Regeln für Sicherheit im Luftverkehr vorgeschlagen:
Kontrolle des Zugangs zu sensiblen Zonen auf Flughäfen und in
Luftfahrzeugen, Kontrolle der Fluggäste und ihres Handgepäcks, Kontrolle und
Überwachung des aufgegebenen Gepäcks, Kontrolle von Fracht und Post,
Schulung des Bodenpersonals, Klassifizierung von Waffen und anderen an
Bord oder in sensiblen Zonen auf Flughäfen verbotenen Gegenständen. In
diesen Regeln ist auch ein Audit dieser Maßnahmen vorgesehen; sie werden
Teil des EU-Rechts, sobald die von der Kommission vorgeschlagene
Verordnung in Kraft tritt8.
- Die Europäische Kommission koordiniert die Haltung der EU in der ICAO
bezüglich neuer Regeln über den Zugang zum Cockpit, einschließlich
verstärkter Türen und einer Fernüberwachung des Cockpits.
Materielle Unterstützung der Industrie:
- Viele Fluggesellschaften forderten und erhielten Ausgleichszahlungen durch
die Mitgliedstaaten für Umsatzverluste in den vier Tagen nach dem 11.
September9.
- Staatliche Versicherungssysteme haben in vielen Mitgliedstaaten die
Versicherungsdeckung übernommen, die verloren ging, als die Versicherungsunternehmen gestützt auf Kriegsrisikoklauseln ihre Policen stornierten. Die
Kommission legte im Juli 2002 in einer Mitteilung10 das weitere Vorgehen dar
und wird in Kürze ein Vorschriftenpaket über Luftverkehrsversicherungen
vorschlagen, in dem versicherbare und nicht versicherbare Risiken in der
Luftfahrtindustrie behandelt werden.
- Vereinbarungen zwischen Fluggesellschaften: Die Kommission hat deutlich
gemacht, dass die fallweise prüfen wird, ob die Voraussetzungen für eine
Ausnahme im Rahmen der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags
vorliegen11. Ferner wird sie die Abkommen, die der Koordinierung von
Kapazitäten zur Aufrechterhaltung eines regelmäßigen Flugbetriebs auf
Strecken mit geringerer Nachfrage oder zur Abstimmung der Flugpläne im
Hinblick auf. Geschlafen die Schwachlastzeiten dienen, wohlwollend beurteilen.
- Zeitnischen: die Kommission vertrat die Auffassung, dass die
Fluggesellschaften berechtigt sind, ihre Zeitnischen mit angestammten Rechten
auf EU-Flughäfen im Sommer 2002 und in der Winter Saison 2002/2003 zu
behalten geschlafen.
8
KOM (2001) 575, ABl. C 51 E vom 26. Februar 2002.
Siehe insbesondere IP/02/981, IP/02/767, IP/02/395, IP/02/370, IP/02/333, IP/02/168, IP/01/1883,
IP/01/1791, IP/01/1682, IP/01/1473,
10 Siehe IP/02/977, KOM 2002(320) vom 2. Juli 2002.
11
Art. 81 betrifft die Unvereinbarkeit aller Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüssen von
Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen. In Absatz 3 werden
die möglichen Ausnahmen aufgezählt.
9
6
- Unlauterer Wettbewerb. Die Kommission schlug am 12. März 200312
Rechtsmittel vor, um auf unlauteren. Wettbewerb seitens subventionierter
Fluggesellschaften aus Drittländern zu reagieren, die Subventionen benutzen,
um normale Marktpreise für Dienstleistungen im Luftverkehr zu unterbieten.
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/dgs/energy_transport/en/whats_new_en.html
WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK
Ein wichtiges Ziel der Europäischen Union ist die Austrocknung der
Finanzierungsquellen des Terrorismus. Am 19. Oktober 2001 betonte der
Europäische Rat in Gent die Bedeutung einer wirksamen Bekämpfung der
Finanzierung des Terrorismus durch die förmliche Annahme der Richtlinie über die
Geldwäsche sowie einer beschleunigten Ratifikation des UN-Übereinkommens über
die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus durch alle Mitgliedstaaten.
- Im November 2001 nahm der EU-Ministerrat einen Vorschlag der Kommission
an, die Geldwäscherichtlinie der EU nachzubessern, die nun von allen
Mitgliedstaaten der EU in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt wird.
- Die Kommission und die Mitgliedstaaten beteiligen sich aktiv an den Arbeiten
der Financial Action Task Force (FATF), der führenden internationalen
Arbeitsgruppe im Kampf gegen die Geldwäsche und die Finanzierung des
Terrorismus. Auf ihrer letzten Vollversammlung im Oktober 2001 in Washington
nahm die FATF eine Reihe von Empfehlungen zur Bekämpfung der
Finanzierung des Terrorismus an.
- Angesichts der drastischen Erhöhungen, die die Versicherungsgesellschaften
im Zusammenhang mit der Deckung von Risiken aus Kriegssituationen oder
terroristischen Gewaltakten für Fluggesellschaften und Flughäfen vorgenommen
haben, hat die Kommission den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister
aufgerufen, ein koordiniertes Vorgehen in dieser Angelegenheit festzulegen.
Der Rat unterstützte die Flexibilität der Kommission, wonach die Mitgliedstaaten
die Deckung dieser Risiken oder die Erhöhung der Versicherungsprämien
kurzfristig und ausnahmsweise übernehmen. Diese Möglichkeit kann
monatsweise bis zum Ende des Jahres verlängert werden. Sollte dies nicht
möglich sein, wird die Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten eine
Alternativlösung ins Auge fassen.
- Die Kommission hat einen Bericht über die Auswirkungen der Terroranschläge
vom 11. September auf den Tourismussektor vorgelegt. Wenn die
Maßnahmen, die kürzlich in einer Mitteilung über die Zukunft des Tourismus in
Europa genannt wurden, ordnungsgemäß umgesetzt werden, dürfte dies zur
Linderung etwaiger langfristiger negativer Folgen beitragen.
- Eine Verordnung über das Einfrieren der Mittel von terroristischen
Organisationen wurde im Dezember 2001 angenommen.
12
KOM (2002)110, ABl. C151 E vom 25. Juni 2002
7
- Der Rat der Finanzminister hat im Mai
Richtlinienvorschlags
zur
Bekämpfung
von
Marktmanipulation13 eine politische Einigung erzielt.
Weitere Informationen:
2002 hinsichtlich
Insidergeschäften
des
und
http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/banks/01-1580.htm
http://europa.eu.int/comm/enterprise/whatsnew.htm
NOTFALLPLANUNG
Öffentliche Gesundheit
Im Falle eines terroristischen Anschlags auf die öffentliche Gesundheit ist es
entscheidend, dass die Art der Bedrohung festgestellt und in angemessener Weise
reagiert wird. Zu diesem Zweck müssen Katastrophenschutzmaßnahmen
vorgesehen sein, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann.
Seit dem 11. September hat die Kommission die Debatte über Vorkehrungen gegen
eine mögliche bioterroristische Gefährdung vorangetrieben. Die Gesundheitsminister
sind mehrmals zusammengekommen, um die EU-weite Koordinierung der
Bemühungen zu erörtern. Alle Mitgliedstaaten haben hochrangige Vertreter benannt,
die über die Maßnahmen beraten sollen und einen Ausschuss für
Gesundheitssicherheit bilden. Die EU verfügt bereits über ein Netz für übertragbare
Krankheiten, das ein Frühwarnsystem für den Fall des Ausbruchs ansteckender
Krankheiten umfasst. Im Mittelpunkt der Arbeit der hochrangigen Vertreter wird
Folgendes stehen:
- Koordinierung der Notfallplanung im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- Verfügbarkeit geeigneter Behandlungsmöglichkeiten
Die Maßnahmen auf EU-Ebene erbringen folgenden zusätzlichen Nutzen:
- Nutzung des in allen Mitgliedstaaten vorhandenen Fachwissens (Epidemiologie,
Mikrobiologie, Logistik, IT usw.) zur Einschätzung des Handlungsbedarfs
- Ausbau der Frühwarnsysteme, des Aktionspotenzials für Schnelleinsätze, der
analytischen Kapazitäten und der Überwachung
- verstärktes Hinwirken auf eine absolut zuverlässige Unterrichtung der breiten
Öffentlichkeit
- verbesserte Ausbildung der bei Katastrophen an vorderster Front stehenden
Akteure wie Ärzte, Veterinärmediziner und Pharmazeuten
- Planung der gegenseitigen Beteiligung an den Kosten für aufwendige Logistik,
u.a. Depots für Notfallmaterial und technische Hilfsgüter
- Koordinierung der internationalen Zusammenarbeit mit Partnerstaaten und
-organisationen wie der WHO und der OECD.
Auf internationaler Ebene vereinbarten die Gesundheitsminister der G7
gemeinsam mit Mexiko und dem Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar
Byrne im November 2001 in Ottawa eine abgestimmte umfassende Maßnahme
zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, die als Antwort auf die internationale
Bedrohung durch den Terrorismus mit biologischen, chemischen und atomaren
Waffen zu verstehen ist. Die WHO ist bei diesen Bemühungen einer der
wichtigsten Partner. In diesem Rahmen werden Methoden der Risikobewertung
und -management vorbereitet und Testläufe der aktuellen Reaktionspläne werden
organisiert.
13
Siehe IP/02/669, IP/01/1758 und MEMO/01/203.
8
Die Gesundheitsminister der EU-Mitgliedstaaten einigten sich im November 2001 auf
eine Reihe von Prioritäten, um einen Mechanismus zur Konsultation von
Gesundheitsexperten zu schaffen, Strategien für die Verfügbarkeit von Sera,
Impfstoffen und Antibiotika zu entwickeln und ein europäisches Netz von
Sachverständigen für Risikobewertung, -management und -kommunikation ins
Leben zu rufen.
Medizinische Vorkehrungen
- Bestimmten biologischen Stoffen, die im Rahmen des Reaktionsplans für das
Gesundheitswesen,
der
vom
Programm
zum
Schutz
vor
Gesundheitsbedrohungen gefördert wird, benötigt werden, wurde bereits
Priorität eingeräumt. Eine Bewertung der Produktionskapazitäten von
Arzneimittel und der nationalen Reserven wurde durchgeführt und die
Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln hat eine Empfehlung
zu Antibiotika und Impfstoffen herausgegeben.
- Der Ausschuss für Gesundheitssicherheit, der einen schnellen Austausch von
Informationen gewährleistet und die Maßnahmen im Notfall koordiniert, hat
zügig ein 25-Punkte-Aktionsprogramm angenommen.
- Seither wurden auf Ebene der EU große Anstrengungen unternommen, um die
Zusammenarbeit zum Schutz der Gesundheit durch die Umsetzung dieses
Programms zu stärken, unterstützt wird diese Arbeit durch eine Task Force, der
14 von den Mitgliedstaaten benannte Sachverständige angehören. Es wurde
bereits damit begonnen zu gewährleisten, dass labortechnische Fachkenntnisse
und Kapazitäten zu Verfügung stehen, die mit Risikostoffen und komplexen
Technologien und Methoden vertraut sind und die auch im Falle einer
Bedrohung oder eines Angriffs mit einer Zunahme von Analysen fertig werden.
Geeignete und sichere Vorkehrungen werden für den Transport von Proben und
Reagenzien sowie für Ermittlungsteams vor Ort getroffen, die die Beziehung
zwischen den einzelnen Fällen analysieren, gemeinsame Umweltexpositionen
feststellen und die Suche nach weiteren Fällen koordinieren sollen. Auf diese
Weise können potenziell gefährdete Gruppen ermittelt werden, die
möglicherweise eine Prophylaxe mit Antibiotika, eine Impfung und/oder je nach
Stoff eine Überwachung benötigen. Die Kommission beabsichtigt, einen
aktualisierten Statusbereicht vor Ende 2002 vorzulegen.
Katastrophenschutz
Mit dem EU-weiten Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den
Katastrophenschutz sollen die Bürger Europas im Falle eines terroristischen
Anschlags geschützt werden. Der Mechanismus zielt darauf ab, eine verstärkte
Zusammenarbeit bei den Katastrophenschutzeinsätzen zu erleichtern. Das
Programm trat am 1. Januar 2002 in Kraft und bietet den Rahmen für eine
unverzügliche Reaktion und Hilfe in bedeutenden Notfällen.
Eingreiftruppen vor Ort, Sachverständige und Ausrüstung können mittels des
Monitoring- und Informationszentrums ohne Verzögerung entsendet werden. Es gibt
eine umfassende Datenbank mit den relevanten Einzelheiten für die
Kontaktaufnahmen mit den Einsatzteams in den Mitgliedstaaten. Die Soforthilfe kann
rund um die Uhr, sieben Tage die Woche entsendet werden.
9
Forschung
Die Kommission hat eine Gruppe aus Experten eingesetzt, die von den
Mitgliedstaaten benannt wurden, um die Möglichkeiten für den Kampf gegen
biologische und chemische Gefahren zu ermitteln. Die Gruppe hat das Mandat, ein
Inventar der laufenden Forschungsmaßnahmen in diesem Bereich zu erstellen; zu
untersuchen, wie diese Maßnahmen am besten genutzt und koordiniert werden
können und zu ermitteln, welche Lücken bestehen und welche
Forschungstätigkeiten kurz- und langfristig erforderlich sind. Dem Großteil des von
der Forschungssachverständigengruppe ermittelten Forschungsbedarfs wird im
6. Forschungsrahmenprogramm Rechnung getragen.
Was den langfristigen Forschungsbedarf angeht, so dürfte die Entwicklung von
grundlegenden Kenntnissen und Werkzeugen dazu beitragen, unter anderem neue
schnelle Diagnosemethoden zur Ermittlung potenzieller biologische und chemischer
Stoffe, neuer Impfstoffe gegen potenziell Bio-Stoffe und neue Heilmittel zu
entwickeln. Dem kurz- und mittelfristigen Forschungsbedarf zur Unterstützung der
Politik wird durch eine spezifische Maßnahme im Rahmen des 6.
Forschungsrahmenprogramms Rechnung getragen, und zwar durch die Maßnahme
zum Katastrophenschutz (einschließlich biologische Sicherheit und Schutz vor
Risiken aufgrund von terroristischen Anschlägen) und Krisenmanagement.
Die Kommission hat zwei Studien in Auftrag gegeben: eine prospektive Studie über
die Verletzlichkeit und Schwächen der EU angesichts eines potenziellen
terroristischen Anschlags mit biochemischen Waffen sowie eine Pilotstudie über die
Beziehung zwischen wissenschaftlichen Ratschlägen im Zusammenhang mit
Terrorismus mit biochemischen Waffen und der Gesellschaft im Allgemeinen.
Die erste Studie enthält eine Reihe von Szenarios in denen beschrieben wird, wie
Terroristen möglicherweise ihre Ziele erreichen wollen, beispielsweise durch das
Auslösen von Panik, durch die Tötung einer großen Zahl Menschen, oder durch das
Entstehen von wirtschaftlichem Schaden beispielsweise im Landwirtschaftssektor.
Diese Szenarios werden nach ihrer Wahrscheinlichkeit und nach den für ihre
Realisierung erforderlichen Ressourcen bewertet. In der Studie wird betont, wie
wissenschaftliche Fortschritte die Aussichten beeinflussen können, entweder durch
den Einsatz neuer biologischer Stoffe oder die neuartigen Verwendung der
vorhandenen. Ferner wird gezeigt, wie diese Fortschritte die Verbesserung der
Gegenmaßnahmen ermöglichen. Die Arbeiten, an denen ein Konsortium aus
europäischen Forschungseinrichtungen beteiligt ist, werden von der Gemeinsamen
Forschungsstelle der Europäischen Kommission geleitet. Eine Beratergruppe
bestehend aus hochrangigen Sachverständigen im Bereich biologische und
chemische Waffen trägt ihren Teil dazu bei. Die Ergebnisse werden im
Spätherbst 2002 zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/health/whatsnew/index_en.html
10
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