Bericht über den Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU

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Bericht über den Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU
(2012/2116(INI))
(Zusammenfassung zu den Berichtsteilen betreffend „Sexistische Werbung“, „Gewaltschutz“
und „Geschlechterstereotype“ verfasst von Dr.in Marion Gebhart, MA 57)
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Beschlossen vom Europäischen Parlament am 12.3.2013 in Straßburg
Gesamtbericht:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=DE&reference=P7-TA2013-74
Gründe für den Bericht
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Union hat bei allen ihren Tätigkeiten auf Beseitigung von Ungleichheiten hinzuwirken
und Gleichstellung der Geschlechter zu fördern
Geschlechterrollen in Medien und Bildung prägen bereits in Kindheit und Jugend und
beeinflussen so Menschen ein Leben lang.
Geschlechterstereotype gehen häufig mit anderen Stereotypen einher, wie stereotype
Diskriminierung aufgrund von Alter, Aufenthaltsstatus, sexueller Neigung,
Behinderung etc.
Gewalt gegen Frauen als Verletzung von Menschenrechten, die alle
gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereiche betrifft.
Feststellungen zu spezifischen Themen
Medien und Kultur
Geschlechtsspezifische Diskriminierung findet in Medien, Kommunikation und Werbung
immer noch häufig statt und erleichtert die Reproduktion von Geschlechterstereotypen,
insbesondere wenn Frauen aus Profitgründen als Sexobjekte dargestellt werden („Sex
Sells“). Beispiel für Geschlechterstereotype: In der Werbung sind nur 27% der gezeigten
Angestellten und Fachkräfte Frauen, aber Personen, die im Haushalt und bei
Kinderbetreuung zu sehen sind, sind zu 60% Frauen. Im Bericht wird die Auffassung
vertreten, dass Werbung und Medien eine „schlagkräftige Katalysatorfunktion“ im Kampf
gegen Stereotype und geschlechtsbedingte Vorurteile übernehmen können.
Als Negativbeispiele für Sexualisierung von Frauen und Mädchen werden die
Alkoholwerbung (Bier > Busen...) genannt und auch die Gestaltung von Computerspielen
und Musikvideoclips, sowie Liedtexte, die oft Gewalt gegen Frauen und Mädchen
propagieren.
Das wirkt sich besonders negativ im Hinblick auf Kinder aus, die bereits früh mit
Geschlechterstereotypen konfrontiert sind, was ihre Wahrnehmung zu Geschlechterrollen
beeinflusst und lebenslange Auswirkungen hat.
Besondere Sorge wird im Bericht hinsichtlich der Darstellung von Mädchen in der
Öffentlichkeit geäußert, da diese oft ihr gesellschaftliches Ansehen mindert und Gewalt
gegen sie fördert. Auch die zunehmende Pornografisierung des Alltags, gerade in der
Jugendkultur und Werbung, die sich speziell an junge Frauen und Männer richtet, wird
kritisiert.
Allgemeine und berufliche Bildung
Der Zugang zur Bildung, Inhalte von Lehrplänen und Unterrichtsmaterial sind teilweise
sexistisch, voller Rollenklischees und Geschlechter diskriminierend. Es wird im Bericht daher
als sehr wichtig erachtet, dass Kinder bereits ab dem frühesten Alter eine auf der
Anerkennung von Gleichheit beruhende Erziehung erhalten und die Bekämpfung von
Geschlechterstereotypen erlernen können.
Maßnahmen
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Lücken in der Gesetzgebung zur Antidiskriminierung von Frauen und der
Gleichstellung der Geschlechter sind zu schließen, gerade in den Bereichen soziale
Sicherheit, Bildung, Medien, Beschäftigung und Entlohnung.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden zur Entwicklung von Strategien
aufgefordert, mit denen die Ursachen von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen,
die in Stereotypen und Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen verwurzelt
sind, angegangen werden
Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden zur nachhaltigen Unterstützung des
DAPHNE-Programms und des kommenden Programms „Grundrechte und
Unionsbürgerschaft“
als
Mittel
zur
Bekämpfung
von
Gewalt
und
Geschlechterstereotypen aufgefordert.
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, gesetzliche Möglichkeiten zum Verbot der Art
und Weise, wie Frauen und Mädchen in der Alkoholwerbung als Sexobjekte
dargestellt werden, zu schaffen.
Maßnahmen in spezifischen Bereichen:
Medien und Kultur
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Es braucht kritische Medienerziehung in den Schulen, um Geschlechterstereotypen
wie sie in Fernsehprogrammen für Kinder und Werbung in diesen Programmen
enthalten sind, entgegenzuwirken.
Es braucht im Rahmen von Gender Mainstreaming spezielle Programme für
Burschen, um ihr Bewusstsein zu Stereotypen zu bilden.
Kommission, Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Kontroll- sowie Selbstregulierungsorgane der Werbebranche sollen bei der Bekämpfung von Praktiken in
der Werbung, die diskriminierende und/oder entwürdigende Botschaften vermitteln,
eng zusammenarbeiten und dabei insbesondere wirksame Instrumente einsetzen,
welche die Achtung der menschlichen Würde und Integrität beim Marketing und in
der Werbung gewährleisten.
Für nationale Kontrollgremien bzw. Selbstkontrolleinrichtungen für Werbung sind
spezielle Kursmaßnahmen nötig, um das Bewusstsein für die negativen Einflüsse von
geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Stereotypen in den Medien zu erweitern.
Kommission, Mitgliedstaaten und Werbefachleute werden aufgefordert, Bildungs- und
Aufklärungsmaßnahmen zu verstärken, um schon ab einem frühen Alter Klischees zu
überwinden, Diskriminierung zu bekämpfen und die Gleichstellung der Geschlechter
zu fördern. Mitgliedstaaten sollen insbesondere enge Zusammenarbeit mit den
Ausbildungseinrichtungen für Marketing, Kommunikation und Werbung angehen und
ausbauen und damit zu einer angemessenen Ausbildung künftiger AkteurInnen
dieses Sektors beitragen.
Die EU wird aufgefordert, EU-weite Aufklärungskampagnen zu zero tolerance bei
sexistischen Beleidigungen oder entwürdigenden Bildern von Frauen in den Medien
zu konzipieren.
Die EU soll eine Charta für eine Kultur der Gleichheit im Internet entwickeln und alle
InternetdienstanbieterInnen zum Beitritt einladen.
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EU und Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Entschließung vom 16.9.1997, die
ein Verbot aller Arten von Pornografie in den Medien sowie von Werbung für
Sextourismus forderte, mit konkreten Maßnahmen umzusetzen.
Die EU soll eine Untersuchung über Zusammenhänge zwischen Kinder- und
Erwachsenenpornografie sowie deren Auswirkungen auf Mädchen, Burschen, Frauen
und Männer sowie zum Zusammenhang zwischen Pornografie und sexueller Gewalt
durchführen.
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, unabhängige Kontrolleinrichtungen einzusetzen,
um Medien und Werbeindustrie zu überwachen und ihnen die Befugnis zu verleihen,
wirksame Sanktionen über Unternehmen und Einzelpersonen zu verhängen, welche
die Sexualisierung von Mädchen vorantreiben.
Die Kommission soll Mitgliedstaaten im Kampf gegen Sexualisierung von Mädchen
durch die Bereitstellung von Daten, Förderung von Good Practice, Organisation von
Infokampagnen und auch finanzielle Förderung der in den Mitgliedstaaten
insbesondere von Frauenorganisationen gesetzten Maßnahmen zum Schutz von
Frauen und Mädchen gegen Sexualisierung und Gewalt, unterstützen.
Mitgliedstaaten sollen positive Maßnahmen durchführen, die dafür sorgen, dass mehr
Frauen Zugang in Führungspositionen in den Medien erhalten.
Mitgliedstaaten sollen Studien zur Situation von Frauen in den Medien durchführen,
inkl. Darstellung von Frauen aus besonderen Gruppen, z.B. Frauen mit Behinderung,
Frauen aus ethnischen Minderheiten.
Allgemeine und berufliche Bildung
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Bildungsprogramme/Lehrpläne sollen auf Gleichstellung der Geschlechter,
wechselseitigen Respekt, respektvolle Sexualität und Ablehnung jeglicher Gewalt
ausgerichtet sein. Auch die LehrerInnenausbildung soll diese Themen umfassen.
Die Mitgliedstaaten werden zur Reformierung von Lehrplänen und Schulbüchern in
Richtung Integration von geschlechtsspezifischen Themen als übergreifender Kontext
in allen Unterrichtsmaterialien aufgefordert. Geschlechterstereotype sollen dabei
ausgemerzt und die Bedeutung des gesellschaftlichen Beitrags und der Rolle von
Frauen in Geschichte, Kunst, Literatur etc. dargestellt werden, und zwar bereits in
den frühesten Bildungsebenen.
Die EU wird aufgefordert, eine europäische Bildungsinitiative zu fördern, etwa durch
Verbreitung von bewährten Gleichstellungspraktiken als Unterrichtsmaterial,
Sammlung geschlechtsrelevanter Statistik zu allen Bildungsaspekten, auf nationaler
und internationaler Ebene.
Die EU soll quantitative und qualitative Indikatoren zur Gleichstellung der
Geschlechter in alle Bewertungsprogramme integrieren, deren Ziel die Bewertung der
Bildungsqualität in europäischen Schulen ist.
Sonstige Maßnahmen
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Mitgliedstaaten sollen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zum vorrangigen
Anliegen ihrer Strafrechtspolitik machen.
Kommission und Mitgliedstaaten sollen in abgestimmter Aktion Sensibilisierungs- und
Aufklärungskampagnen zu sexueller Gewalt, Bekämpfung von Rollenklischees,
Austausch von Good Practice durchführen. Es braucht Opfer- und Täterarbeit.
Die Kommission wird an die Entschließung des Parlaments vom 3.9.2008 zu den
Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung der Geschlechter
erinnert und aufgefordert, die Empfehlungen in dieser Entschließung umzusetzen.
Die EU und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Good Practice auszutauschen
und Kampagnen zur Beseitigung von Geschlechterstereotypen zu fördern.
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