Europäische Kommission Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Sie hat die Aufgaben, die europäischen Volkswirtschaften mit fast einer halben Milliarde EinwohnerInnen so mit gemeinsamen Regeln auszustatten, dass ein möglichst großer Wohlstand geschaffen werden kann. Der so genannte „Motor der europäischen Integration“, wie die Kommission oft genannt wird, hat das alleinige Recht zur Initiative der Gesetzgebung. Mit ihren Vorschlägen für neue Richtlinien, den Gesetzen der EU, hält sie den Schlüssel zur Organisation des Miteinander in Händen. Verabschiedet wird das EU-Recht durch das Europäische Parlament und den Rat der EU. Die Kommission muss mit ihren Vorschlägen die unterschiedlichsten Aufgaben der Europäischen Union berücksichtigen. Dies sind zum Beispiel die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen mit ihren globalen Konkurrenten, die Schutzrechte der ArbeitnehmerInnen, die Gleichstellung von Mann und Frau, den Schutz der Umwelt und des globalen Klimas sowie ein umfassender Verbraucherschutz. Hat ein Gesetz erfolgreich die Institutionen der EU im Rahmen der unterschiedlichen Verfahren der Rechtssetzung passiert, muss es zumeist von den Mitgliedsstaaten noch in nationales Recht übersetzt werden. Werden die Fristen dafür nicht eingehalten oder das Gesetz nicht im Sinne der EU angewandt, ist es wieder die Kommission, die das feststellt und einen Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen kann. Wir eine Land verurteilt, können Strafen, so genannte Zwangsgelder, bis zu 25.000 Euro pro Tag gegen diesen Staat verhängt werden. Der zweite Name der Kommission ist daher „Hüterin der Verträger“. Darüberhinaus ist die Kommission auch die Behörde, die auf den fairen Wettbewerb in der Europäischen Union pocht. Unternehmen, die dagegen verstoßen, können empfindliche Strafen auferlegt bekommen. Microsoft musste im Jahr 2004 eine halbe Milliarde Euro wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zahlen. Auch Mitgliedstaaten, die ihre Wirtschaft wettbewerbswidrig durch Steuermittel fördern, bekommen Ärger mit der Kommission. Organisation der Kommission An der Spitze der Kommission, die ähnlich aufgebaut ist wie eine nationale Regierung und deren Ministerien, steht der Kommissionspräsident mit den KommisarInnen. Jedes Mitgliedsland ist in diesem Kreis durch eine Person vertreten. Die Kommission hat mit 25.000 Beschäftigten etwa so viele Beschäftigte wie die Stadt Köln. Benannt werden der/die PräsidentIn und die KommissarInnen von den Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU. Das Europäische Parlament muss diesen Benennungen zustimmen. Es kann der Kommission auch das Misstrauen aussprechen und somit den Rücktritt des/der PräsidentIn der Kommission und der KommissarInnen erzwingen. Europäischer Rat Neben dem Ministerrat, der auch Rat der Europäischen Union oder einfach kurz Rat genannt wird, gibt es zusätzlich den Europäischen Rat. Die Unterscheidung dieser Organe ist anfänglich etwas schwierig, allerdings besonders wichtig. Die beiden Organe sind unterschiedlich zusammengesetzt und haben ganz verschiedene Aufgaben. Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem/der PräsidentIn der Europäischen Kommission. Teilweise nehmen an den Sitzungen auch die AußenministerInnen der Mitgliedstaaten und ein weiteres Mitglied der Kommission an den Sitzungen, den so genannten EU-Gipfeln, teil. In der Regel finden diese Gipfel viermal im Jahr statt. Jedes Land führt für ein halbes Jahr die Präsidentschaft. Ein Gipfel in dieser Zeit findet immer in Brüssel, der andere im Land der Präsidenschaft statt. Die Mitglieder des Europäischen Rates beschließen die allgemeinen Richtlinien für den Weg der Europäischen Union und diskutieren die Vorhaben für eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit. Der Europäische Rat kümmert sich nicht um das Funktionieren der EU im Alltag. Er hatr - anders als der Rat der Europäischen Union - keine formale Rolle in der EU-Gesetzgebung. Große Projekte des Europäischen Rates In den letzten fünfzehn Jahren hat der Europäische Rat die vielleicht drei wichtigsten Projekte der Europäischen Union beschlossen und vorangebracht. Anfang der neunziger Jahre beschloss er die Wirtschafts- und Währungsunion und damit die Einführung des Euro. Nur wenig später beschlossen die Staats- und Regierungschef die größte Erweiterung der Europäischen Union um die Staaten Mittelost- und Südost Europas. Etwa zehn Jahre nach diesen beiden besonderen Etappen einigten sich die Mitglieder des Europäischen Rates auf einen Text für die Verfassung der Europäischen Union. Dieser Text liegt inzwischen den Mitgliedstaaten zur Abstimmung vor. Abstimmungen im Europäischen Rat Im Europäischen Rat gilt das so genannte Konsensprinzip: Entscheidungen können ausschließlich einstimmig von den Staats- und Regierungschefs getroffen werden. Je mehr Partne rin der EU sind, desto schwieriger wird dies. Im Europäischen Rat geht es jedoch um die grundsätzlich Richtung der Entwicklung der Europäischen Union. Deshalb ist es wichtig, dass alle Mitglieder diesem Weg auch zustimmen können. Der Streit um die Details bleibt dem Ministerrat überlassen. Rat der Europäischen Union (Ministerrat) Die Mitgliedstaaten der EU sind und bleiben selbstständige souveräne Staaten. Allerdings legen sie ihre Souveränität dauerhaft in großen Teilen in den Institutionen der EU zusammen und nutzen sie gemeinsam. Viele Aufgaben der Nationalstaaten werden mittlerweile in der EU gemeinsam wahrgenommen. Im Rat der Europäischen Union oder kürzer "Rat" genannt, kommen die Vertretungen der Mitgliedstaaten zusammen. Dieses Gremium wird auch daher auch "Ministerrat" genannt, womit deutlich wird, wer dort arbeitet: die MinisterInnen der Mitgliedstaaten. Wichtige Zusammensetzungen sind der Rat der AußenministerInnen für allgemeine Angelegenheiten, der Rat der Wirtschafts- und FinanzministerInnen für Wirtschafts- und Währungsfragen und der Rat der AgrarministerInnen für die Landwirtschaft. Wie kommen Entscheidungen zustande? Der Ministerrat ist neben dem Europäischen Parlament (EP) das zweite Organ der EU, das mit der Setzung von Recht für die EU beauftragt ist. Das bedeutet, dass die EU Gesetze vorbereitet, damit in den Mitgliedstaaten weitgehend gleiches Recht Anwendung findet. Das EP und der Rat sind in vielen Entscheidungsfällen mittlerweile annähernd gleichberechtigt. In besonders finanzwirksamen Entscheidungen, in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit und in Steuerfragen ist der Rat allerdings eindeutig das mächtigste Gremium der EU. In diesen Fragen entscheiden die MinisterInnen grundsätzlich einstimmig. Dies ist bei der wachsenden Zahl der Mitgliedern sehr schwierig. Einfacher ist eine Mehrheitsentscheidung. Die Mitgliedstaaten haben ja nach Größe hierzu unterschiedlich starke Stimmenzahlen. Von den 345 Stimmen müssen insgesamt 255 (oder etwa 72%) der Stimmen für eine Mehrheit erreicht werden. Falls erforderlich wird auch noch geschaut, ob diese Mehrheit 62% der Bevölkerung vertritt und die Mehrzahl der Mitgliedstaaten dafür gestimmt haben. Eine komplizierte Rechnung, die mit der Verfassung vereinfacht werden soll! Umsetzung (Implementation) Die Ergebnisse der EU-Rechtsetzung werden als so genannte Richtlinien an die Mitgliedstaaten und dort in die jeweils zuständigen Ministerien geschickt. Zumeist sind es dieselben Ministerien, die bereits im Rat der EU an ihrer Entstehung mitgearbeitet haben. Diese bereiten sodann einen nationalen Gesetzesentwurf vor, um die Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, um den BürgerInnen in allen Staaten der EU Rechtssicherheit zu geben. Die Gesetzentwürfe werden dann von den nationalen Parlamenten bearbeitet und verabschiedet. In Deutschland sind daran neben dem Bundestag zumeist auch der Bundesrat und die Bundesländer beteiligt. Gewichtung der Stimmen im Rat Land gewichtete Bevölkerung Stimme Millionen (%) Belgien 12 10,4 Bulgarien 10 Dänemark Land gewichtete Bevölkerung Stimme Millionen (%) Niederlande 13 16,2 7,5 Malta 3 0,4 7 5,4 Österreich 10 8,1 Deutschland 29 82,6 Polen 27 38,2 Estland 4 1,4 Portugal 12 10,4 Finnland 7 5,2 Rumänien 14 22,2 Frankreich 29 59,6 Schweden 10 8,9 Griechenland 12 11 Slowakei 7 5,4 Großbritannien 29 59,3 Slowenien 4 2 Irland 7 4 Spanien 27 40,7 Italien 29 57,3 Tschechien 12 10,2 Lettland 4 2,3 Ungarn 12 10,1 Litauen 7 3,5 Zypern 4 0,7 Luxemburg 4 0,4 EU-gesamt 321 454 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament (EP) ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Die Abgeordneten des EP vertreten die Völker der Europäischen Union. Seinen Sitz hat das EP in Brüssel und in Straßburg. Während die Abgeordneten hauptsächlich in Brüssel ihre Arbeit erledigen, finden die Sitzungen des Parlaments einmal im Monat für eine Woche in Straßburg statt. Allmählich haben sich die Machtbefugnisse des EP in den letzten Jahren erweitert. Erst seit 1993, mit der Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht, dürfen die Abgeordneten über ca. 75 Prozent der Gesetze für die EU und damit für alle Mitgliedstaaten - mitentscheiden. Mitentscheiden bedeutet, dass das EP nicht alleine entscheiden darf. Es müssen vielmehr Rat und EP zusammenarbeiten und gemeinsam entscheiden. Hier liegt der größte Unterschied im Vergleich zu den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten Das EP kann keine Gesetze vorschlage. Diese Kompetenz hat ausschließlich die Europäische Kommission. Allerdings hat das EP ganz wichtige Befugnisse im Bereich der Haushaltspolitik. Es kann darüber entscheiden, wer wieviel Geld bekommt und darf die Verteilung auch kontrollieren. Außerdem ist das EP entscheidend an der Einsetzung einer neuen Kommission beteiligt – ohne seine Zustimmung können der/die KommissionspräsidentIn und die KommissarInnen nicht ernannt werden. Wahlen zum Europäischen Parlament Im Juni 2004 haben die Bürgerinnen und Bürger der 25 Staaten der Europäischen Union zum insgesamt sechsten Mal seit 1979 die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. 732 Politikerinnen und Politiker vertreten nunmehr die Interessen der Bevölkerung der EU. Mit dem Beitritt Bulgariens nd Rumäniens wird diese Anzahl vorübergehend bis zu den nächsten Wahlen 2009 überschritten. Die Wahlbeteilung ist in den letzten Jahren allerdings stetig zurückgegangen, obwohl der Einfluss des Europäischen Parlaments deutlich gewachsen ist. Noch ist es den Abgeordneten des EP nicht gelungen, den Menschen zu erklären, welche Gestaltungsmöglichkeiten sie wirklich haben. Anzahl der Sitze Die Anzahl der Sitze für jedes Mitgliedsland ist vorab durch die europäischen Verträge geregelt. Jedes Land wählt für sich seine Volksvertreter, die dann im Europäischen Parlament zusammenkommen. Ausschlaggebend für die Verteilung auf die Mitgliedstaaten ist die Bevölkerungsgröße. Kleinere Staaten werden hierbei jedoch ein wenige bevorzugt, um nicht neben den großen Staaten in der Bedeutungslosigkeit zu versinken. Deutschland mit etwa 82 Millionen Einwohnern hat die meisten Abgeordneten, 99 an der Zahl. Das kleinste EU-Land, die Inselrepublik Malta mit seinen knapp 350.000 Einwohnern, hat immerhin noch 5 Abgeordnete.