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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Straßburg, 12. Dezember 2012
Redliche Unternehmer sollen
erhalten:
Kommission
Insolvenzvorschriften
eine
will
zweite Chance
modernere
Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission soll es für eigentlich rentable
Unternehmen, die von der Wirtschaftskrise überrollt wurden, einen Rettungsanker in Form
einer zweiten Chance geben. So sieht es ein neuer Vorschlag zur Aktualisierung der für
grenzüberschreitende Unternehmensinsolvenzen geltenden Bestimmungen vor, den die
Kommission heute vorgelegt hat. Die alte Regelung stammt aus dem Jahre 2000. Die neue
Regelung, die auf zehn Jahren praktischer Erfahrung mit der alten Verordnung aufbauen
kann, verschiebt den Blickwinkel weg von der Liquidation hin zu einem neuen Ansatz, der
Unternehmen bei der Überwindung ihrer finanziellen Schwierigkeiten helfen soll, ohne dass
die Gläubiger auf ihr Geld verzichten müssen.
Die
überarbeitete
Verordnung
würde
die
Effizienz
und
Effektivität
von
grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren steigern. Davon sind in der EU jährlich
schätzungsweise 50 000 Unternehmen betroffen. Damit erfolgt ein erster Schritt hin zu
einer EU-Rettungs- und Sanierungskultur für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten.
Die Kommission erläutert ihre Vorstellungen ausführlicher in einer gleichzeitig mit dem
heutigen Vorschlag angenommenen Mitteilung. Darin geht sie auf diejenigen Aspekte des
Insolvenzrechts der Mitgliedstaaten ein, die am ehesten dazu angetan sind,
„unternehmensfeindliche Rahmenbedingungen“ zu schaffen und die Entwicklung eines
wirksamen Rechtsrahmens für Insolvenzverfahren im Binnenmarkt zu behindern.
„Von den Unternehmen hängt ein Großteil unseres Wohlstands und der Arbeitsplätze ab,
doch ein Unternehmen zu gründen und es am Laufen zu halten ist ein hartes Stück Arbeit,
vor
allem
unter
den
derzeitigen
wirtschaftlichen
Bedingungen",
erklärte
Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Unser aktuelles
Insolvenzrecht muss überarbeitet werden, damit rentable Unternehmen in finanziellen
Nöten, anstatt unterzugehen, das rettende Ufer erreichen können. 1,7 Millionen
Arbeitsplätze gehen jedes Jahr durch Insolvenzen verloren – wir wollen redlichen
Unternehmern und den Menschen, die sie beschäftigen, eine zweite Chance geben.”
Vizepräsident Antonio Tajani, Kommissar für Industrie und Unternehmertum, fügte hinzu:
„Untersuchungen zeigen, dass Unternehmer im zweiten Anlauf meistens erfolgreicher sind
und länger überleben als der Durchschnitt der Neugründungen; sie wachsen schneller und
beschäftigen daher auch mehr Mitarbeiter. Deshalb sollte ein Scheitern keine „lebenslange
Strafe“ bedeuten und nicht jede weitere unternehmerische Tätigkeit zunichte machen,
sondern als Chance gesehen werden, um dazuzulernen und es besser zu machen – ein
Aspekt, den wir heute bereits als Grundlage jeden Fortschritts in der wissenschaftlichen
Forschung zweifelsfrei anerkennen.“
IP/12/1354
Insolvenzen gehören zum Leben in einer modernen, dynamischen Wirtschaft dazu. Rund
die Hälfte aller Unternehmen muss vor Ablauf von fünf Jahren aufgeben, und im Schnitt
gehen in der EU jährlich etwa 200 000 Unternehmen in Konkurs. Das bedeutet, dass
täglich rund 600 Firmen in der EU bankrottgehen. Ein Viertel dieser Konkurse haben eine
länderübergreifende Dimension. Es spricht jedoch Einiges dafür, dass gescheiterte
Unternehmer durchaus aus ihren Fehlern lernen und im Allgemeinen im zweiten Anlauf
mehr Erfolg haben. Bis zu 18 % aller erfolgreichen Unternehmer sind mit ihrem ersten
Unternehmen gescheitert. Deshalb bedarf es moderner Gesetze und effizienter Verfahren,
um Unternehmen mit genügend wirtschaftlicher Substanz bei der Bewältigung ihrer
finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und ihnen eine „zweite Chance“ zu geben.
Mit der Änderung der EU-Insolvenzverordnung wird eine Modernisierung der geltenden
Vorschriften angestrebt, die die Restrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
fördern und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten günstige Rahmenbedingungen für
Unternehmen schaffen soll. Die aus dem Jahre 2000 stammende Verordnung soll an die
Entwicklungen, die sich seither im Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten, vor allem in Bezug
auf hoch verschuldete Firmen, vollzogen haben, angepasst werden. Auch die Gläubiger
können Interesse an einer Umstrukturierung haben, weil sie so unter Umständen größere
Chancen haben, doch noch zu ihrem Geld zu kommen, das im Falle einer Liquidation
ansonsten verloren wäre.
Klare Vorschriften zur gerichtlichen Zuständigkeit sowie zur Zusammenarbeit der
beteiligten Gerichte für den Fall, dass gegen den Schuldner Insolvenzverfahren in
mehreren Mitgliedstaaten eröffnet wurden, sorgen für mehr Rechtssicherheit. Die
Information der Gläubiger wird dadurch verbessert, dass die Mitgliedstaaten wichtige
Beschlüsse – zum Beispiel über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – veröffentlichen
müssen. Alles in Allem würden die Neuerungen die Effizienz und Effektivität
grenzüberschreitender Insolvenzverfahren steigern.
Der Vorschlag soll auch einen ersten Schritt hin zu einer allgemeineren „EU-Rettungs- und
Sanierungskultur“ für Unternehmen und Privatpersonen in finanziellen Schwierigkeiten
darstellen. Die Herausforderung besteht darin, die finanziellen Probleme des Schuldners zu
lösen und dabei gleichzeitig die Interessen der Gläubiger zu schützen. Künftig könnte es
getrennte Vorschriften für redliche Unternehmer und für solche geben, die den Konkurs in
betrügerischer Absicht oder fahrlässig herbeigeführt haben. Im Falle „redlicher“
Insolvenzen würde eine kürzere Frist bis zur Schuldbefreiung und zur Aufhebung
insolvenzbedingter rechtlicher Beschränkungen dafür sorgen, dass ein Unternehmer nicht
lebenslang für seinen Bankrott büßen muss.
Der Änderungsvorschlag wir jetzt an das Europäische Parlament und den Rat der
Europäischen Union zur Erörterung und Annahme weitergeleitet.
Hintergrund
Das europäische Insolvenzrecht ist in der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über
Insolvenzverfahren („Insolvenzverordnung“) niedergelegt, die seit dem 31. Mai 2002 in
Kraft ist. Die Verordnung enthält Regeln zur Zuständigkeit, zur Anerkennung von
Entscheidungen und zum anwendbaren Recht sowie zur Koordinierung von in mehreren
Mitgliedstaaten
eröffneten
Insolvenzverfahren.
Sie
gilt
immer
dann,
wenn
Vermögenswerte oder Gläubiger eines Schuldners in mehr als einem Mitgliedstaat
anzutreffen sind.
2
Am 30. März 2012 leitete die Kommission eine öffentliche Anhörung zur Modernisierung
der EU-Vorschriften über Insolvenzen ein. Kleine und große Unternehmen, Selbstständige,
Insolvenzverwalter, Gerichte, staatliche Stellen, Gläubiger, Wissenschaftler und die
Allgemeinheit waren aufgerufen, der Kommission ihre Erfahrungen mit Insolvenzverfahren
– insbesondere solchen mit Auslandsbezug – mitzuteilen.
Weitere Informationen
MEMO/12/969
Europäische Kommission – Insolvenzverfahren:
http://ec.europa.eu/justice/civil/commercial/insolvency/index_en.htm
Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EUJustizkommissarin:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
Kontakt:
Mina Andreeva (+32 2 299 13 82)
Natasha Bertaud (+32 2 296 74 56)
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