EUROPÄISCHE KOMMISSION - PRESSEMITTEILUNG EU-Kommission konsultiert Öffentlichkeit zur Modernisierung des europäischen Insolvenzrechts Brüssel, 30. März 2012 – Ab heute konsultiert die EU-Kommission die Öffentlichkeit zur Modernisierung der EU-Vorschriften über Insolvenzverfahren. Die aktuellen Vorschriften (Verordnung über Insolvenzverfahren) stammen aus dem Jahr 2000 und legen fest, wie bei einer Insolvenz eines Unternehmens oder einer Privatperson zu verfahren ist, wenn mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind. Von der Konsultation verspricht sich die Kommission Anregungen, ob und wie die bestehende Verordnung überarbeitet werden sollte, um die Unternehmen und den EU-Binnenmarkt zu stärken. Sie ist Teil der in der Strategie „Europa 2020“ vorgesehenen Maßnahmen der EU zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung und des nachhaltigen Wachstums sowie zur Belebung der Investitionstätigkeit. Insolvenzen sind in einer dynamischen, modernen Wirtschaft ein normaler Vorgang. Etwa die Hälfte aller Unternehmen besteht nicht länger als fünf Jahre. 2010 gingen in der EU insgesamt 220 000 Unternehmen – d.h. etwa 600 pro Tag – in Konkurs. Dieser Trend hat sich auch 2011 fortgesetzt. Deswegen braucht die Wirtschaft moderne Rechtsvorschriften und effiziente Verfahren, um Unternehmen mit ausreichender wirtschaftlicher Substanz bei der Überwindung finanzieller Schwierigkeiten zu unterstützen und ihnen eine „zweite Chance“ zu geben. „Ein modernes Insolvenzrecht ist für die finanzielle Stabilität und die Leistungsfähigkeit des Finanzsystems unabdingbar. Es ist in einem modernen Binnenmarkt nicht wegzudenken, fördert die Risikobereitschaft der Unternehmer und bildet gegebenenfalls einen geordneten Rahmen für die Liquidation von Unternehmen“, so EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Ein modernes Insolvenzrecht wird der Wirtschaft weiteren Schwung verleihen, da es dazu beiträgt, wirtschaftlich soliden Unternehmen, die vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine zweite Chance zu geben. Deswegen wollen wir die Meinung der Wirtschaft, aber auch der Rechtsberufe, der Justizbehörden und der breiten Öffentlichkeit einholen“. Die Verordnung über Insolvenzverfahren aus dem Jahr 2000 hat die Rechtssicherheit verbessert und die Zusammenarbeit der Justizbehörden bei der Bewältigung grenzübergreifender Insolvenzfälle erleichtert. Nach inzwischen 10 Jahren der Anwendungspraxis lassen wichtige Entwicklungen im Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten und ein beträchtlicher Wandel des wirtschaftlichen und politischen Umfelds eine Überarbeitung der Verordnung angebracht erscheinen. IP/12/324 Zu Beiträgen insbesondere im Hinblick auf ihre Erfahrungen mit – vor allem grenzüberschreitenden – Insolvenzen aufgerufen sind kleine wie große Unternehmen, Selbstständige, Fachleute, Justiz- und sonstige Behörden, Gläubiger, die Wissenschaft und die allgemeine Öffentlichkeit. Anhand ihrer Antworten wird die Kommission darüber befinden, ob und wie der aktuelle Rechtsrahmen verbessert und modernisiert werden sollte. Die Konsultation läuft bis zum 21. Juni 2012. Link zur Konsultation: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/opinion/120326_en.htm Hintergrund Das europäische Insolvenzrecht ist in der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren niedergelegt, die seit dem 31. Mai 2002 in Kraft ist. Diese Verordnung enthält Regeln für die Zuständigkeit, Anerkennung von Entscheidungen und das anwendbare Recht sowie für die Koordinierung von in mehreren Mitgliedstaaten eröffneten Insolvenzverfahren. Sie gilt immer dann, wenn Vermögenswerte oder Gläubiger eines Schuldners in mehr als einem Mitgliedstaat anzutreffen sind. Weitere Informationen Europäische Kommission – Insolvenzverfahren: http://ec.europa.eu/justice/civil/commercial/insolvency/index_en.htm Generaldirektion Justiz – Neuigkeiten: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/index_de.htm Homepage der Vizepräsidentin der Kommission und Justizkommissarin Viviane Reding: http://ec.europa.eu/reding Kontakt: Matthew Newman (+32 2 296 24 06) Mina Andreeva (+32 2 299 13 82) 2