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EUROPÄISCHE KOMMISSION - PRESSEMITTEILUNG
EU-Kommission konsultiert Öffentlichkeit zur
Modernisierung des europäischen Insolvenzrechts
Brüssel, 30. März 2012 – Ab heute konsultiert die EU-Kommission die
Öffentlichkeit zur Modernisierung der EU-Vorschriften über Insolvenzverfahren. Die
aktuellen Vorschriften (Verordnung über Insolvenzverfahren) stammen aus dem
Jahr 2000 und legen fest, wie bei einer Insolvenz eines Unternehmens oder einer
Privatperson zu verfahren ist, wenn mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind. Von der
Konsultation verspricht sich die Kommission Anregungen, ob und wie die
bestehende Verordnung überarbeitet werden sollte, um die Unternehmen und den
EU-Binnenmarkt zu stärken. Sie ist Teil der in der Strategie „Europa 2020“
vorgesehenen Maßnahmen der EU zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, zur
Förderung der wirtschaftlichen Erholung und des nachhaltigen Wachstums sowie
zur Belebung der Investitionstätigkeit.
Insolvenzen sind in einer dynamischen, modernen Wirtschaft ein normaler
Vorgang. Etwa die Hälfte aller Unternehmen besteht nicht länger als fünf Jahre.
2010 gingen in der EU insgesamt 220 000 Unternehmen – d.h. etwa 600 pro Tag –
in Konkurs. Dieser Trend hat sich auch 2011 fortgesetzt. Deswegen braucht die
Wirtschaft moderne Rechtsvorschriften und effiziente Verfahren, um Unternehmen
mit ausreichender wirtschaftlicher Substanz bei der Überwindung finanzieller
Schwierigkeiten zu unterstützen und ihnen eine „zweite Chance“ zu geben.
„Ein modernes Insolvenzrecht ist für die finanzielle Stabilität und die
Leistungsfähigkeit des Finanzsystems unabdingbar. Es ist in einem modernen
Binnenmarkt nicht wegzudenken, fördert die Risikobereitschaft der Unternehmer
und bildet gegebenenfalls einen geordneten Rahmen für die Liquidation von
Unternehmen“, so EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Ein modernes
Insolvenzrecht wird der Wirtschaft weiteren Schwung verleihen, da es dazu
beiträgt, wirtschaftlich soliden Unternehmen, die vorübergehend in finanzielle
Schwierigkeiten geraten sind, eine zweite Chance zu geben. Deswegen wollen wir
die Meinung der Wirtschaft, aber auch der Rechtsberufe, der Justizbehörden und
der breiten Öffentlichkeit einholen“.
Die Verordnung über Insolvenzverfahren aus dem Jahr 2000 hat die
Rechtssicherheit verbessert und die Zusammenarbeit der Justizbehörden bei der
Bewältigung grenzübergreifender Insolvenzfälle erleichtert. Nach inzwischen
10 Jahren der Anwendungspraxis lassen wichtige Entwicklungen im Insolvenzrecht
der Mitgliedstaaten und ein beträchtlicher Wandel des wirtschaftlichen und
politischen Umfelds eine Überarbeitung der Verordnung angebracht erscheinen.
IP/12/324
Zu Beiträgen insbesondere im Hinblick auf ihre Erfahrungen mit – vor allem
grenzüberschreitenden – Insolvenzen aufgerufen sind kleine wie große
Unternehmen, Selbstständige, Fachleute, Justiz- und sonstige Behörden,
Gläubiger, die Wissenschaft und die allgemeine Öffentlichkeit. Anhand ihrer
Antworten wird die Kommission darüber befinden, ob und wie der aktuelle
Rechtsrahmen verbessert und modernisiert werden sollte.
Die Konsultation läuft bis zum 21. Juni 2012.
Link zur Konsultation:
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/opinion/120326_en.htm
Hintergrund
Das europäische Insolvenzrecht ist in der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über
Insolvenzverfahren niedergelegt, die seit dem 31. Mai 2002 in Kraft ist. Diese
Verordnung enthält Regeln für die Zuständigkeit, Anerkennung von
Entscheidungen und das anwendbare Recht sowie für die Koordinierung von in
mehreren Mitgliedstaaten eröffneten Insolvenzverfahren. Sie gilt immer dann, wenn
Vermögenswerte oder Gläubiger eines Schuldners in mehr als einem Mitgliedstaat
anzutreffen sind.
Weitere Informationen
Europäische Kommission – Insolvenzverfahren:
http://ec.europa.eu/justice/civil/commercial/insolvency/index_en.htm
Generaldirektion Justiz – Neuigkeiten:
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/index_de.htm
Homepage der Vizepräsidentin der Kommission und Justizkommissarin Viviane
Reding:
http://ec.europa.eu/reding
Kontakt:
Matthew Newman (+32 2 296 24 06)
Mina Andreeva (+32 2 299 13 82)
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