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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Luxemburg, 6. Juni 2013
Neue EU-Rechtsvorschriften für Opfer häuslicher Gewalt
heute angenommen
Opfer von Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt, können demnächst auf EU-weiten
Schutz zählen, nachdem heute ein entsprechender Vorschlag der Europäischen
Kommission von den Justizministern der EU-Mitgliedstaaten angenommen wurde. Die
neuen Rechtsvorschriften für eine EU-weite Schutzanordnung bedeuten, dass Opfer von
Gewalt sich überall in der EU auf eine in ihrem Heimatland ergangene
Unterlassungsanordnung
verlassen
können.
Konkret
bedeutet
dies,
dass
Unterlassungsanordnungen, die in einem EU-Land ergangen sind, in der gesamten EU
anerkannt werden. Somit begleitet der Schutz die betroffene Person. Die EURechtsvorschriften kommen insbesondere Frauen zugute: Umfragen zufolge war etwa jede
fünfte Frau in der EU mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher Gewalt.
„Die heute angenommene Europäische Schutzanordnung wird dazu beitragen, Opfer von
Straftaten und Opfer von Gewalt überall in Europa zu schützen: Der Opferschutz begleitet
die Bürger überallhin. Dies ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie Europa für die
Bürger arbeitet“, erklärte Vizepräsidentin Viviane Reding, das für Justiz zuständige
Kommissionsmitglied. "Ich möchte den Justizministern und dem Europäischen Parlament
dafür danken, dass der Vorschlag der Kommission durch ihre Unterstützung schnell
umgesetzt wird. Opfer sollten mit Respekt behandelt werden und den notwendigen Schutz
erhalten. Ich verlasse mich darauf, dass die Mitgliedstaaten die Europäische
Schutzanordnung und die im vergangenen Jahr verabschiedete Richtlinie zum Opferschutz
zügig Wirklichkeit für unsere Bürger werden lassen."
Die heutige förmliche Annahme der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung
von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen durch den Rat folgt auf die Abstimmung im
Europäischen Parlament vom 22. Mai (MEMO/13/449). Die Kommission hatte die
Verordnung im Rahmen ihres Maßnahmenpakets zur Verbesserung des Opferschutzes
vorgeschlagen (siehe IP/11/585 und MEMO/11/310). Die Opferschutzrichtlinie – in der die
Mindestrechte der Opfer von Straftaten unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in der EU
festgelegt sind – wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
(IP/12/1200). Beide Instrumente werden die Europäische Schutzanordnung vom
13. Dezember 2011
ergänzen,
die
die
gegenseitige
Anerkennung
von
Schutzmaßnahmen in Strafsachen in ganz Europa sicherstellt. Die heutige
Abstimmung ist ein entscheidender Schritt, um die bestehenden Lücken beim Schutz für
Opfer häuslicher Gewalt zu schließen, die ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU
wahrnehmen möchten.
Die nächsten Schritte: Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht und gilt ab dem 11. Januar 2015. Dänemark beteiligt sich nicht.
IP/13/510
Hintergrund
Am 18. Mai 2011 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen,
mit dem sie gewährleisten möchte, dass sich Opfer überall in der EU unabhängig davon,
woher sie kommen und wo sie leben, auf ein Mindestmaß an Rechten verlassen können
und Hilfe sowie Schutz erhalten.
Mit enthalten war ein Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung
von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen. Die Verordnung wird sicherstellen, dass Opfer von
Gewalt (z. B. häuslicher Gewalt) sich auf gegen den Täter ergangene Unterlassungs- oder
Schutzanordnungen verlassen können, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder
ziehen, und ergänzt die Europäische Schutzanordnung, die am 13. Dezember 2011
angenommen wurde und Schutzanordnungen in Strafsachen regelt.
Der zweite Vorschlag für eine Richtlinie zum Opferschutz wurde am 4. Oktober 2012 vom
Ministerrat angenommen (IP/12/1066), nachdem das Europäische Parlament am
12. September 2012 mit überwältigender Mehrheit dafür gestimmt hatte (MEMO/12/659).
Mit der Richtlinie werden EU-weite Mindeststandards für den Opferschutz gesetzt. Sie wird
sicherstellen, dass

Opfer respektvoll behandelt sowie Polizei, Staatsanwälte und Richter in einem
angemessenen Umgang mit Opfern geschult werden;

Opfer in einer für sie verständlichen Form über ihre Rechte aufgeklärt und über
ihren Fall informiert werden;

in allen Mitgliedstaaten für Opferhilfe gesorgt ist;

Opfer sich auf Wunsch am Verfahren beteiligen können und unterstützt werden,
wenn sie dem Prozess beiwohnen wollen;

besonders schutzbedürftige Opfer wie
Behinderte angemessen geschützt werden;

Opfer während der polizeilichen Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens geschützt
werden.
Kinder,
Vergewaltigungsopfer
oder
Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie nun binnen drei Jahren
in innerstaatliches Recht umsetzen.
Jedes Jahr kommen mindestens 15 % der Menschen in der EU durch Straftaten zu
Schaden. Das Risiko, Opfer zu werden, ist im Ausland genauso groß wie im Heimatland.
Da sehr viele Europäer jedes Jahr eine Urlaubsreise in ein anderes Land der EU
unternehmen (rund 1,25 Mrd. Reisen), werden zwangsläufig einige von ihnen im Ausland
Opfer einer Straftat.
Mindestvorschriften für den Opferschutz entsprechen dem übergeordneten Ziel der EU,
einen Europäischen Raum des Rechts aufzubauen, in dem für alle die gleichen
grundlegenden Rechte gelten und die Menschen Vertrauen in das Rechtssystem haben, wo
auch immer sie sich in der EU befinden.
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Weitere Informationen
Europäische Kommission - Opferschutz
http://ec.europa.eu/justice/criminal/victims/index_de.htm
Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und EU-Kommissarin für
Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft:
http://ec.europa.eu/reding
Folgen Sie der Vizepräsidentin auf Twitter: @VivianeRedingEU
Kontakt:
Mina Andreeva (+32 2 299 13 82)
Natasha Bertaud (+32 2 296 74 56)
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