EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Luxemburg, 6. Juni 2013 Neue EU-Rechtsvorschriften für Opfer häuslicher Gewalt heute angenommen Opfer von Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt, können demnächst auf EU-weiten Schutz zählen, nachdem heute ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission von den Justizministern der EU-Mitgliedstaaten angenommen wurde. Die neuen Rechtsvorschriften für eine EU-weite Schutzanordnung bedeuten, dass Opfer von Gewalt sich überall in der EU auf eine in ihrem Heimatland ergangene Unterlassungsanordnung verlassen können. Konkret bedeutet dies, dass Unterlassungsanordnungen, die in einem EU-Land ergangen sind, in der gesamten EU anerkannt werden. Somit begleitet der Schutz die betroffene Person. Die EURechtsvorschriften kommen insbesondere Frauen zugute: Umfragen zufolge war etwa jede fünfte Frau in der EU mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher Gewalt. „Die heute angenommene Europäische Schutzanordnung wird dazu beitragen, Opfer von Straftaten und Opfer von Gewalt überall in Europa zu schützen: Der Opferschutz begleitet die Bürger überallhin. Dies ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie Europa für die Bürger arbeitet“, erklärte Vizepräsidentin Viviane Reding, das für Justiz zuständige Kommissionsmitglied. "Ich möchte den Justizministern und dem Europäischen Parlament dafür danken, dass der Vorschlag der Kommission durch ihre Unterstützung schnell umgesetzt wird. Opfer sollten mit Respekt behandelt werden und den notwendigen Schutz erhalten. Ich verlasse mich darauf, dass die Mitgliedstaaten die Europäische Schutzanordnung und die im vergangenen Jahr verabschiedete Richtlinie zum Opferschutz zügig Wirklichkeit für unsere Bürger werden lassen." Die heutige förmliche Annahme der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen durch den Rat folgt auf die Abstimmung im Europäischen Parlament vom 22. Mai (MEMO/13/449). Die Kommission hatte die Verordnung im Rahmen ihres Maßnahmenpakets zur Verbesserung des Opferschutzes vorgeschlagen (siehe IP/11/585 und MEMO/11/310). Die Opferschutzrichtlinie – in der die Mindestrechte der Opfer von Straftaten unabhängig von ihrem Aufenthaltsort in der EU festgelegt sind – wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (IP/12/1200). Beide Instrumente werden die Europäische Schutzanordnung vom 13. Dezember 2011 ergänzen, die die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Strafsachen in ganz Europa sicherstellt. Die heutige Abstimmung ist ein entscheidender Schritt, um die bestehenden Lücken beim Schutz für Opfer häuslicher Gewalt zu schließen, die ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU wahrnehmen möchten. Die nächsten Schritte: Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt ab dem 11. Januar 2015. Dänemark beteiligt sich nicht. IP/13/510 Hintergrund Am 18. Mai 2011 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem sie gewährleisten möchte, dass sich Opfer überall in der EU unabhängig davon, woher sie kommen und wo sie leben, auf ein Mindestmaß an Rechten verlassen können und Hilfe sowie Schutz erhalten. Mit enthalten war ein Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen. Die Verordnung wird sicherstellen, dass Opfer von Gewalt (z. B. häuslicher Gewalt) sich auf gegen den Täter ergangene Unterlassungs- oder Schutzanordnungen verlassen können, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder ziehen, und ergänzt die Europäische Schutzanordnung, die am 13. Dezember 2011 angenommen wurde und Schutzanordnungen in Strafsachen regelt. Der zweite Vorschlag für eine Richtlinie zum Opferschutz wurde am 4. Oktober 2012 vom Ministerrat angenommen (IP/12/1066), nachdem das Europäische Parlament am 12. September 2012 mit überwältigender Mehrheit dafür gestimmt hatte (MEMO/12/659). Mit der Richtlinie werden EU-weite Mindeststandards für den Opferschutz gesetzt. Sie wird sicherstellen, dass Opfer respektvoll behandelt sowie Polizei, Staatsanwälte und Richter in einem angemessenen Umgang mit Opfern geschult werden; Opfer in einer für sie verständlichen Form über ihre Rechte aufgeklärt und über ihren Fall informiert werden; in allen Mitgliedstaaten für Opferhilfe gesorgt ist; Opfer sich auf Wunsch am Verfahren beteiligen können und unterstützt werden, wenn sie dem Prozess beiwohnen wollen; besonders schutzbedürftige Opfer wie Behinderte angemessen geschützt werden; Opfer während der polizeilichen Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens geschützt werden. Kinder, Vergewaltigungsopfer oder Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie nun binnen drei Jahren in innerstaatliches Recht umsetzen. Jedes Jahr kommen mindestens 15 % der Menschen in der EU durch Straftaten zu Schaden. Das Risiko, Opfer zu werden, ist im Ausland genauso groß wie im Heimatland. Da sehr viele Europäer jedes Jahr eine Urlaubsreise in ein anderes Land der EU unternehmen (rund 1,25 Mrd. Reisen), werden zwangsläufig einige von ihnen im Ausland Opfer einer Straftat. Mindestvorschriften für den Opferschutz entsprechen dem übergeordneten Ziel der EU, einen Europäischen Raum des Rechts aufzubauen, in dem für alle die gleichen grundlegenden Rechte gelten und die Menschen Vertrauen in das Rechtssystem haben, wo auch immer sie sich in der EU befinden. 2 Weitere Informationen Europäische Kommission - Opferschutz http://ec.europa.eu/justice/criminal/victims/index_de.htm Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft: http://ec.europa.eu/reding Folgen Sie der Vizepräsidentin auf Twitter: @VivianeRedingEU Kontakt: Mina Andreeva (+32 2 299 13 82) Natasha Bertaud (+32 2 296 74 56) 3