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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, den 7. Oktober 2013
Kommissionsvorschlag zur
Rechtsbeistand wird Gesetz
Garantie
des
Rechts
auf
Ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der allen Bürgern in der EU das Recht
garantiert, in Strafverfahren rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen zu können, wurde
heute mit der Zustimmung des Ministerrates förmlich angenommen. Das Europäische
Parlament hatte der Richtlinie bereits am 10. September zugestimmt (MEMO/13/772). In
der Praxis bedeutet das, dass allen Verdächtigen überall in der EU künftig das Recht
garantiert wird, sich vom Beginn des Verfahrens bis zu seinem Abschluss von einem
Anwalt beraten lassen zu können. Im Falle einer Festnahme gewährleisten die neuen
Vorschriften, dass die betroffene Person die Gelegenheit erhält, Kontakt zu ihrer Familie
aufzunehmen. Bürger, die sich nicht im eigenen Land befinden, haben das Recht, ihr
Konsulat zu kontaktieren.
„Dieses Gesetz bedeutet einen Sieg für die Gerechtigkeit und für die Rechte der Bürger“,
erklärte Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Dies ist der dritte
Vorschlag der Europäischen Kommission, um den Menschen überall in der EU das Recht
auf ein faires Verfahren zu garantieren, egal ob sie sich in ihrem eigenen oder in einem
anderen Land befinden. Wir lösen damit unser Versprechen ein, die Rechte der Bürger EUweit zu stärken. Mit „wir“ meine ich dabei die Mitglieder des Europäischen Parlaments und
die Minister der Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere der
Berichterstatterin Oana Antonescu und Minister Alan Shatter für ihre engagierte und
zielstrebige Arbeit an diesem wichtigen Vorschlag danken. Nun sind die Mitgliedstaaten am
Zug: Es liegt an ihnen, keine Zeit zu verlieren und diese Richtlinie im Interesse unserer
Bürger möglichst rasch in einzelstaatliches Recht umzusetzen.“
In den kommenden Wochen wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die
Mitgliedstaaten haben anschließend drei Jahre Zeit, sie in einzelstaatliches Recht
umzusetzen. Nach dem Inkrafttreten wird die neue Richtlinie für jährlich rund acht
Millionen Strafverfahren in den 28 EU-Mitgliedstaaten gelten.
Hintergrund
Die Richtlinie zum Recht auf Rechtsbeistand (IP/11/689) ist der dritte einer Reihe von mittlerweile angenommenen - Legislativvorschlägen, die das Recht auf ein faires Verfahren
EU-weit durch ein gemeinsames Mindestmaß an Verfahrensrechten garantieren sollen. Die
anderen Vorschläge betreffen das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen
(2010 angenommen, siehe IP/10/1305) und das Recht auf Belehrung in Strafverfahren
(2012 angenommen, siehe IP/12/575). Die Kommission wird ihre Bemühungen in diesem
Bereich weiter vorantreiben: Noch in diesem Herbst soll ein Vorschlag zu einer weiteren
Reihe von Verfahrensrechten für Bürger vorgestellt werden.
IP/13/921
Das Recht auf Rechtsbeistand ist für das Vertrauen in den einheitlichen europäischen
Rechtsraum unerlässlich, vor allem wenn eine Verhaftung auf der Grundlage eines
Europäischen Haftbefehls erfolgt (IP/11/454). Die Kommission arbeitet darauf hin,
einheitliche Mindeststandards hinsichtlich der Verfahrensrechte bei Strafverfahren zu
erreichen, um zu gewährleisten, dass die Grundrechte von verdächtigten und angeklagten
Personen EU-weit ausreichend gewahrt werden.
Jedes Jahr werden in der EU über 8 Millionen Strafverfahren eingeleitet. Das Recht eines
Tatverdächtigen auf Verteidigung wird allgemein als grundlegender Bestandteil des Rechts
auf ein faires Verfahren anerkannt. Aber die Bedingungen, unter denen ein Verdächtigter
Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen kann, sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat
verschieden. So kann es vorkommen, dass eine Person, die einer Straftat verdächtigt
wird, während ihrer polizeilichen Vernehmung keine Gelegenheit erhält, einen Anwalt zu
kontaktieren. Die Vertraulichkeit ihrer Kontakte mit ihrem Anwalt wird möglicherweise
nicht gewahrt. Personen, die mit einem Europäischen Haftbefehl festgenommen wurden,
können in dem Land, in dem der Haftbefehl ausgestellt wurde, unter Umständen erst dann
die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen, wenn sie dorthin überstellt worden sind.
Ähnliche Unterschiede bestehen beim Recht auf Benachrichtigung eines Angehörigen, des
Arbeitgebers und des Konsulats von der Festnahme. Dieses Recht wird nicht generell –
oder erst in einer späteren Phase des Verfahrens – gewährt, und dem Beschuldigten wird
mitunter nicht mitgeteilt, dass seine Familie benachrichtigt wurde.
Die Richtlinie stellt auf folgende Art und Weise sicher, dass diese Rechte in der
Praxis garantiert werden:
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Von Beginn der polizeilichen Vernehmung an bis zum Abschluss des
Strafverfahrens hat der Verdächtigte oder Beschuldigte Anspruch auf Rechtsbeistand.
Damit der Betroffene seine Verteidigungsrechte wirksam wahrnehmen kann, muss er
das Recht haben, mit seinem Anwalt in ausreichendem Maße unter Wahrung der
Vertraulichkeit zusammenzukommen.
Der Rechtsbeistand kann sich an den Vernehmungen aktiv beteiligen.
Wenn ein Verdächtiger festgenommen wird, kann z. B. ein Familienangehöriger über
diese Festnahme informiert werden, und der Betroffene erhält Gelegenheit, Kontakt
zu seiner Familie aufzunehmen.
Tatverdächtige im Ausland dürfen im Kontakt zum Konsulat ihres Landes stehen
und Besuche erhalten.
Personen, die mit einem Europäischen Haftbefehl festgenommen wurden, erhalten die
Möglichkeit, Rechtsberatung sowohl im Vollstreckungs- als auch im
Ausstellungsstaat in Anspruch zu nehmen.
Das Recht auf ein faires Verfahren und die Verteidigungsrechte sind in Artikel 47 und 48
der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in Artikel 6 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Das Recht auf Kontaktaufnahme zu einem
Dritten ist eine wichtige Garantie gegen jede Form von Misshandlung, die nach Artikel 3
EMRK verboten ist.
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Weitere Informationen
Europäische Kommission - Recht auf ein faires Verfahren
http://ec.europa.eu/justice/criminal/criminal-rights/index_de.htm
Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin und Justizkommissarin der Europäischen
Kommission:
http://ec.europa.eu/reding
Vizepräsidentin Reding auf Twitter: @VivianeRedingEU
Kontakt:
Mina Andreeva (+32 229-91382)
Natasha Bertaud (+32 229-67456)
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