EUROPÄISCHE KOMMISSION - PRESSEMITTEILUNG Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments befürwortet Erbrechtsvorschläge der Europäischen Kommission Brüssel, 1. März 2012 – Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der Vorschriften über grenzübergreifende Erbsachen sind nach der heutigen Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ihrer endgültigen Annahme ein gutes Stück näher gekommen. Etwa 12,3 Millionen Europäer leben in einem anderen EU-Staat als ihrem Heimatland. Jedes Jahr fallen etwa 450 000 internationale Erbrechtsfälle an, bei denen es um einen Wert von mehr als 120 Mrd. EUR geht. Die Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und das auf Eigentümer von Immobilien und Bankguthaben anwendbare Recht unterscheiden sich in den 27 EUMitgliedstaaten. Gilt beispielsweise für einen deutschen Bürger mit einem Haus in Südfrankreich das französische oder das deutsche Erbrecht? Nach der heutigen Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments könnte die Abwicklung von internationalen Erbrechtsfällen bereits in Kürze erheblich vereinfacht werden. Es ist vorgesehen, den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum einzigen Kriterium für die Festlegung der in einer grenzübergreifenden Erbsache zuständigen Behörde und des anzuwendenden Rechts zu machen. Die Abstimmung hat auch den Weg für die Einführung des europäischen Nachlasszeugnisses geebnet, durch das Erben und Nachlassverwalter überall in der Union ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen können. Im Vergleich zur jetzigen Situation, in der die EU-Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte bisweilen nur unter großen Schwierigkeiten geltend machen können, ist dies ein echter Fortschritt. Die Verfahren sollen kürzer und günstiger werden. Im Anschluss an die heutige Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments werden die Rechtsvorschriften dem Europäischen Parlament und dem Rat der 27 EU-Justizminister zur Genehmigung vorgelegt werden. „Der Tod eines Familienangehörigen ist ein trauriges und traumatisches Ereignis, das nicht durch komplizierte Rechtsvorschriften weiter erschwert werden sollte”, erklärte die Vizepräsidentin der Kommission und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Schritt, um Tausenden von Familien, die von einer internationalen Erbsache betroffen sind, die nötige Rechtssicherheit zu bieten. Im Interesse der schätzungsweise mehr als 12 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger, auf die die neuen EU-Rechtsvorschriften über internationale Erbrechtsfälle zur Anwendung kommen werden, hoffe ich, dass Parlament und Rat zügig zu einer endgültigen Einigung gelangen werden. Insbesondere das europäische Nachlasszeugnis würde die rechtlichen Formalitäten für grenzübergreifende Erbsachen ganz erheblich erleichtern.” IP/12/209 Am 14. Oktober 2009 hatte die Kommission einen Verordnungsvorschlag für eine vereinfachte Regelung von Erbsachen mit Auslandsbezug vorgelegt (siehe IP/09/1508). Diese Verordnung sieht vor, dass für die Festlegung der Zuständigkeit einer Behörde und des anzuwendenden Rechts in einer grenzübergreifenden Erbsache ein einziges Kriterium maßgebend ist, nämlich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Wer im Ausland wohnhaft ist, kann jedoch festlegen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit auf seinen gesamten Nachlass anwendbar sein soll. Hintergrund In der EU fallen jedes Jahr etwa 4,5 Millionen Erbsachen an, von denen etwa 10% einen Auslandsbezug haben. Der Wert dieser Erbrechtsfälle wird auf jährlich etwa 123 Mrd. EUR geschätzt. Die Rechtsvorschriften über internationale Erbsachen sind äußerst komplex und nur schwer durchschaubar. Nicht nur die Zuständigkeitsregeln, sondern auch die Vorschriften über das anwendbare Recht variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich. Dies führt zu großer Rechtsunsicherheit und belastet sowohl die Erblasser, die ihren Nachlass im Voraus regeln möchten als auch die Erben, die sich im Falle eines in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Nachlasses einem Dickicht an Rechts- und Verwaltungsvorschriften gegenübersehen. Damit die Bürgerinnen und Bürger sich über die geltenden Rechtsvorschriften besser informieren können, hat der Europäische Dachverband der Notariate (CNUE) mit der Unterstützung der Europäischen Kommission eine in 22 EUSprachen und in Kroatisch verfügbare Website http://www.successionseurope.eu/de/germany/topics/ eingerichtet. Der Vorschlag für eine Verordnung zur Vereinfachung der Abwicklung internationaler Erbfälle ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die EU auf die Schaffung eines Rechtsraums hinarbeitet, der - wie Vizepräsidentin Reding am 20. April 2010 in einem Aktionsplan für 2010-2014 und im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 (siehe IP/10/1390) ausführt - den EU-Bürgerinnen und Bürgern den Alltag erleichtern soll. Weitere Informationen - Europäische Kommission – Familiensachen und Erbschaft http://ec.europa.eu/justice/civil/family-matters/index_de.htm - Generaldirektion Justiz – Neuigkeiten: http://ec.europa.eu/justice/news/intro/news_intro_de.htm Homepage der Vizepräsidentin der Kommission und Justizkommissarin Viviane Reding: http://ec.europa.eu/reding Ansprechpartner: Matthew Newman (+32 2 296 24 06) Mina Andreeva (+32 2 299 13 82) 2