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EUROPÄISCHE KOMMISSION - PRESSEMITTEILUNG
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments
befürwortet Erbrechtsvorschläge der Europäischen
Kommission
Brüssel, 1. März 2012 – Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur
Vereinfachung der Vorschriften über grenzübergreifende Erbsachen sind nach der
heutigen Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ihrer
endgültigen Annahme ein gutes Stück näher gekommen.
Etwa 12,3 Millionen Europäer leben in einem anderen EU-Staat als ihrem
Heimatland. Jedes Jahr fallen etwa 450 000 internationale Erbrechtsfälle an, bei
denen es um einen Wert von mehr als 120 Mrd. EUR geht. Die Vorschriften über
die gerichtliche Zuständigkeit und das auf Eigentümer von Immobilien und
Bankguthaben anwendbare Recht unterscheiden sich in den 27 EUMitgliedstaaten. Gilt beispielsweise für einen deutschen Bürger mit einem Haus in
Südfrankreich das französische oder das deutsche Erbrecht?
Nach der heutigen Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen
Parlaments könnte die Abwicklung von internationalen Erbrechtsfällen bereits
in Kürze erheblich vereinfacht werden. Es ist vorgesehen, den Ort des
gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum einzigen Kriterium für die
Festlegung der in einer grenzübergreifenden Erbsache zuständigen Behörde und
des anzuwendenden Rechts zu machen. Die Abstimmung hat auch den Weg für
die Einführung des europäischen Nachlasszeugnisses geebnet, durch das Erben
und Nachlassverwalter überall in der Union ohne weitere Formalitäten ihre
Rechtsstellung nachweisen können. Im Vergleich zur jetzigen Situation, in der die
EU-Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte bisweilen nur unter großen
Schwierigkeiten geltend machen können, ist dies ein echter Fortschritt. Die
Verfahren sollen kürzer und günstiger werden.
Im Anschluss an die heutige Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen
Parlaments werden die Rechtsvorschriften dem Europäischen Parlament und dem
Rat der 27 EU-Justizminister zur Genehmigung vorgelegt werden.
„Der Tod eines Familienangehörigen ist ein trauriges und traumatisches Ereignis,
das nicht durch komplizierte Rechtsvorschriften weiter erschwert werden sollte”,
erklärte die Vizepräsidentin der Kommission und EU-Justizkommissarin Viviane
Reding. „Das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Rechtsausschuss des
Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Schritt, um Tausenden von Familien, die
von einer internationalen Erbsache betroffen sind, die nötige Rechtssicherheit zu
bieten. Im Interesse der schätzungsweise mehr als 12 Millionen EU-Bürgerinnen
und Bürger, auf die die neuen EU-Rechtsvorschriften über internationale
Erbrechtsfälle zur Anwendung kommen werden, hoffe ich, dass Parlament und Rat
zügig zu einer endgültigen Einigung gelangen werden. Insbesondere das
europäische Nachlasszeugnis würde die rechtlichen Formalitäten für
grenzübergreifende Erbsachen ganz erheblich erleichtern.”
IP/12/209
Am 14. Oktober 2009 hatte die Kommission einen Verordnungsvorschlag für eine
vereinfachte Regelung von Erbsachen mit Auslandsbezug vorgelegt (siehe
IP/09/1508). Diese Verordnung sieht vor, dass für die Festlegung der Zuständigkeit
einer Behörde und des anzuwendenden Rechts in einer grenzübergreifenden
Erbsache ein einziges Kriterium maßgebend ist, nämlich der Ort des gewöhnlichen
Aufenthalts des Erblassers. Wer im Ausland wohnhaft ist, kann jedoch festlegen,
dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit auf seinen gesamten Nachlass
anwendbar sein soll.
Hintergrund
In der EU fallen jedes Jahr etwa 4,5 Millionen Erbsachen an, von denen etwa 10%
einen Auslandsbezug haben. Der Wert dieser Erbrechtsfälle wird auf jährlich etwa
123 Mrd. EUR geschätzt.
Die Rechtsvorschriften über internationale Erbsachen sind äußerst komplex und
nur schwer durchschaubar. Nicht nur die Zuständigkeitsregeln, sondern auch die
Vorschriften über das anwendbare Recht variieren von Mitgliedstaat zu
Mitgliedstaat erheblich. Dies führt zu großer Rechtsunsicherheit und belastet
sowohl die Erblasser, die ihren Nachlass im Voraus regeln möchten als auch die
Erben, die sich im Falle eines in einem anderen Mitgliedstaat belegenen
Nachlasses einem Dickicht an Rechts- und Verwaltungsvorschriften
gegenübersehen.
Damit die Bürgerinnen und Bürger sich über die geltenden Rechtsvorschriften
besser informieren können, hat der Europäische Dachverband der Notariate
(CNUE) mit der Unterstützung der Europäischen Kommission eine in 22 EUSprachen und in Kroatisch verfügbare Website http://www.successionseurope.eu/de/germany/topics/ eingerichtet.
Der Vorschlag für eine Verordnung zur Vereinfachung der Abwicklung
internationaler Erbfälle ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die EU auf die
Schaffung eines Rechtsraums hinarbeitet, der - wie Vizepräsidentin Reding am
20. April 2010 in einem Aktionsplan für 2010-2014 und im Bericht über die
Unionsbürgerschaft 2010 (siehe IP/10/1390) ausführt - den EU-Bürgerinnen und
Bürgern den Alltag erleichtern soll.
Weitere Informationen
- Europäische Kommission – Familiensachen und Erbschaft
http://ec.europa.eu/justice/civil/family-matters/index_de.htm
- Generaldirektion Justiz – Neuigkeiten:
http://ec.europa.eu/justice/news/intro/news_intro_de.htm
Homepage der Vizepräsidentin der Kommission und Justizkommissarin
Viviane Reding: http://ec.europa.eu/reding
Ansprechpartner:
Matthew Newman (+32 2 296 24 06)
Mina Andreeva (+32 2 299 13 82)
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