Otto-Friedrich Universität Bamberg Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insb. Integration der Europäischen Arbeitsmärkte Prof. Dr. Herbert Brücker Proseminar (EES): Aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik (WS 2010/11) Referenten: Heike Bookjans, Fabienne Dascher, Diana v. Bülow, Atilla Fontelera 15.12.2010 Geschichte und Institutionen der Europäischen Union (EU) Definition der EU - Einzigartige wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 27 demokratischen europäischen Ländern - weltgrößte Handelsmacht mit 500 Millionen Bürgern Wichtigste Daten der Entwicklungsgeschichte der EU Die Anfänge der Europäischen Union gehen auf die Lehren des Zweiten Weltkriegs zurück. In Europa sollte es nie wieder Krieg und Zerstörung geben. Kurz nach dem Krieg wird Europa in Ost und West geteilt, und es beginnen 40 Jahre Kalter Krieg. Westeuropäische Staaten gründen 1949 den Europarat. Dies ist ein erster Schritt zu einer engeren Zusammenarbeit. 1952: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Auf der Grundlage des Schuman-Plans vereinbaren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande, ihre Kohle- und Stahlindustrie unter gemeinsame Verwaltung zu stellen. 1957: Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) & Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG), „Verträge von Rom“ Ausweitung der Zusammenarbeit auch auf andere Wirtschaftsbereiche. Angestrebt wird die Freizügigkeit von Personen, Waren und Dienstleistungen und später Kapital (Zollunion 1968). 1967: Vertrag über die Fusion der Organe zur Europäischen Gemeinschaft (EG) 1973: Beitritt von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich 1981: Griechenland wird als zehnter Mitgliedstaat aufgenommen 1986: Spanien und Portugal treten der EG bei & Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) Annäherung aller Bereiche der Wirtschaftspolitik 1989: Der Fall der Berliner Mauer. Die neuen Bundesländer werden Teil der EG (Oktober 1990). 1992: In Maastricht wird der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet. Er legt die Vorschriften für die künftige gemeinsame Währung sowie für die Außen- und Sicherheitspolitik und einer engere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres fest. Die „Europäische Gemeinschaft“ heißt nun offiziell „Europäische Union“. 1995: Finnland, Österreich und Schweden treten der EU bei. 1999: Der Euro wird als Buchwährung eingeführt. Euro-Banknoten und Münzen werden später (2002) in Umlauf gebracht. 2004: Acht Länder Mittel- und Osteuropas treten der EU bei. Malta und Zypern werden ebenfalls EU-Mitglieder. 2007: Mit Bulgarien und Rumänien treten nun zwei weitere osteuropäische Länder der EU bei, womit sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 27 erhöht. & Die 27 EU Staaten unterzeichnen den Vertrag von Lissabon. Er ist darauf angelegt, die EU demokratischer, effizienter und transparenterer zu machen und außerdem zu befähigen, globale Herausforderungen - wie Klimawandel, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung – anzugehen. Sollte bis Mitte 2009 durch alle Mitgliedsstaaten ratifiziert werden (Schwierigkeiten), aber 1. Dezember 2009 verwirklicht. Institutionen der EU The Big - 5 1. Der Europäische Rat – Ein offizielles Organ der EU Aufgaben: - Festlegung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union wird nicht gesetzgeberisch tätig Mitglieder: Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission 2. Das Europäische Parlament – Die Stimme des Volkes Aufgaben: - Verabschiedung europäischer Rechtsvorschriften auf der Grundlage von Vorschlägen der europäischen Kommission - Beaufsichtigung aller EU Institutionen - Vertretung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas - kann der Europäischen Kommission das Misstrauen aussprechen Mitglieder: alle 5 Jahre direkt von EU Bürgern in speziellen Wahlen gewählt 3. Der Rat der Europäischen Union – Die Stimme der Mitgliedstaaten Aufgaben: - zusammen mit dem Europäischen Parlament: Gesetzgeber der EU - verantwortlich für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU - demokratische Kontrolle über die EU-Aktionen Mitglieder: Minister aller Regierungen der EU-Mitgliedstaaten 4. Die Europäische Kommission – Wahrerin des gemeinsamen Interesses Aufgaben: - Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften - Verantwortung über die praktische Umsetzung der EU-Politik - Überwachung der Verwaltung des EU-Haushalts (Budget) und der Einhaltung der europäischen Verträge und Rechtsvorschriften Mitglieder: Jeder EU-Staat stellt ein Kommissionsmitglied 5. Der Europäische Gerichtshof – Der Hüter des Rechts Aufgabe: - eine einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedsstaaten Recht muss für jeden gleich sein Mitglieder: Richter für 6 Jahre Der europäische Rechtshof – Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern - wacht darüber dass die Finanzmittel der EU (Steuergelder) ordnungsgemäß, wirtschaftlich und zweckgebunden verwendet werden - kann alle Organisationen, Gremien oder Unternehmen, die EU-Finanzmittel verwenden, überprüfen Die europäische Zentralbank – Eine stabile Währung für Europa - ist verantwortlich für Währungspolitik (Zinspolitik) Quellen: -Baldwin, R., Wyplosz, C.: The Economics of European Integration, 3. Auflage, McGraw-Hill, 2009. -Heertje, A., Wenzel, H.D.: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, 7. Auflage, Springer, 2008. -http://ec.europa.eu/publications/booklets/eu_glance/68/de.pdf -http://europa.eu/index_de.htm -http://www.bpb.de/publikationen/AYU2Y8,0,0,Europ%E4ische_Union.html -http://www.bpb.de/themen/NXTTYS,0,0,Gr%FCndung_der_Europ%E4ischen_Gemeinschaften.html -http://www.politische-bildung.de/niedersachsen/europa_einheit.pdf