IP/01/135 Brüssel, den 30. Januar 2001 Kommission will die Cyber-Kriminalität bekämpfen Herr Erkki Liikanen, Mitglied der Europäischen Kommission und zuständig für Unternehmen und die Informationsgesellschaft, und Herr Antonio Vitorino, Mitglied der Europäischen Kommission und zuständig für Justiz und Inneres, haben heute eine Mitteilung1 der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Sicherheit vernetzter Systeme und die Bekämpfung der Computerkriminalität vorgelegt. In dieser Mitteilung umreißt die Kommission erstmalig ihre politischen Leitlinien für diesen Bereich. Die Bekämpfung der Computerkriminalität zur Schaffung eines sichereren Internet ist eines der Ziele des Aktionsplans eEurope 2002. Sie ist entscheidend für die weitere Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs in Europa und die Informationsgesellschaft als Ganzes. Mit der Mitteilung wird eine zwei Monate laufende öffentliche OnlineKonsultation eingeleitet. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Informationsund Kommunikationsinfrastrukturen müssen diese unbedingt sicherer gemacht werden, um die Sicherheit und das Vertrauen in die Informationsgesellschaft zu stärken. Doch eröffnen diese Infrastrukturen auch neue Möglichkeiten für kriminelle Aktivitäten, die zahlreiche Formen annehmen und viele Grenzen überschreiten können. Diese Straftaten bilden eine Bedrohung für die Investitionen und die Aktivposten der Industrie und können umfangreichen finanziellen Schaden verursachen, wie einige Beispiele aus jüngster Zeit (gezielte Überlastung von Servern, Virusattacken) zeigen. Daher muss einerseits kriminellen Aktivitäten durch die Erhöhung der Sicherheit der Informationsinfrastrukturen vorgebeugt, andererseits gewährleistet werden, dass die Strafverfolgungsbehörden entsprechend reagieren können, wenn die Vorbeugung versagt. „Die Freiheit des Internet, die Quelle seines Erfolgs, muss erhalten bleiben. Es gilt auch: Ohne Sicherheit kein Vertrauen und keine Transaktionen. All die eindrucksvollen Vorhersagen über das Wachstum des elektronischen Geschäftsverkehrs werden Luftschlösser bleiben, wenn die Menschen kein Vertrauen in die elektronischen Transaktionen haben können“, erklärte Erkki Liikanen. 1 http://europa.eu.int/ISPO/eif/InternetPoliciesSite/Crime/crime1.html Was bisher erreicht wurde Es wurden bereits eine Reihe von Schritten unternommen, um schädliche und illegale Inhalte im Internet zu bekämpfen, das geistige Eigentum und personenbezogene Daten zu schützen, den elektronischen Geschäftsverkehr und die Verwendung elektronischer Signaturen zu fördern und die Sicherheit der Transaktionen zu verbessern. Im Oktober 1999 wurden auf der Gipfeltagung des Europäischen Rates in Tampere gemeinsame Definitionen und Sanktionen in Bezug auf die Computerkriminalität vereinbart. Auch das Europäische Parlament hat gemeinsam annehmbare Definitionen für computerbezogene Straftaten und eine wirksame Angleichung der Rechtsvorschriften, und insbesondere des materiellen Strafrechts, gefordert. Der Rat der Europäischen Union hat einen gemeinsamen Standpunkt zu den Verhandlungen des Europarates über ein Übereinkommen über die Cyber-Kriminalität verabschiedet und erste Beschlüsse als Teil der Unionsstrategie gegen hochtechnologische Verbrechen gefasst. Außerdem stehen einige EU-Mitgliedstaaten in vorderster Linie bei den einschlägigen Aktivitäten der G8. Herr António Vitorino erklärte: „Elektronische Kommunikationsnetze haben revolutionäre Auswirkungen auf unsere Gesellschaft als Ganzes. Maßnahmen gegen die Cyber-Kriminalität sind für mich daher besonders wichtig, um in Europa einen Raum für Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu schaffen.“ Aktuelle Maßnahmen Mit der Mitteilung der Kommission werden die Leitlinien für eine harmonisierte Politik zur Bekämpfung der Computerkriminalität und die Schaffung der notwendigen Mechanismen festgelegt, die die rasche Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der EU nicht behindert und das grundlegende Recht auf Schutz der Privatsphäre beachtet. Die Mitteilung kündigt sowohl Vorschläge für Rechtsvorschriften als auch nicht legislative Maßnahmen an. Erstens beinhalten die Vorschläge für Rechtsvorschriften die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, ferner einen Vorschlag in bezug auf Kinderpornografie, letzterer als Teil eines von der Kommission kürzlich angenommenen Pakets, in dem weitere Fragen in Verbindung mit der sexuellen Ausbeutung von Kindern und dem Menschenhandel behandelt werden (siehe KOM(2000) 854). Längerfristig plant die Kommission Vorschläge für eine weitere Angleichung des materiellen Strafrechts im Bereich hochtechnologischer Verbrechen, einschließlich Straftaten in Bezug auf das „Hacken“ und die gezielte Überlastung von Servern. Auch wird die Kommission untersuchen, welche Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Internet möglich sind, um einen Vorschlag gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorzulegen, ob diese sich nun des Internet bedienen oder nicht. Unter die nicht legislativen Vorschläge fallen Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für an der Informationssicherheit interessierte Kreise. Dazu gehört die Schaffung eines EU-Forums mit der Teilnahme von Vertretern von Strafverfolgungsbehörden, Diensteanbietern, Netzbetreibern, Verbrauchergruppen und Datenschutzbehörden. 2 Dieses Forum wird abzielen auf eine verbesserte EU-weite Zusammenarbeit, ein stärkeres öffentliches Bewusstsein für die Risiken durch im Internet aktive Verbrecher und die Förderung vorbildlicher Verfahren auf dem Gebiet der ITSicherheit. Neben anderen Vorschlägen wird in der Mitteilung auch Nachdruck darauf gelegt, dass in der Strafverfolgung Tätige über bestehende Gemeinschaftsprogramme in Bezug auf hochtechnologische Verbrechen besser ausgebildet werden müssen. Sicherheit und Vertrauen werden für die Kommission im Rahmen ihrer Tätigkeiten in Bezug auf die Informationsgesellschaft, wie dem Internet-Aktionsplan, dem ISTProgramm und der Initiative eEurope, auch weiterhin ein vordringliches Handlungsziel bleiben. 3