DOC - Europa

Werbung
IP/01/135
Brüssel, den 30. Januar 2001
Kommission will die Cyber-Kriminalität bekämpfen
Herr Erkki Liikanen, Mitglied der Europäischen Kommission und zuständig
für Unternehmen und die Informationsgesellschaft, und Herr Antonio
Vitorino, Mitglied der Europäischen Kommission und zuständig für Justiz
und Inneres, haben heute eine Mitteilung1 der Kommission an den Rat und
das Europäische Parlament über die Sicherheit vernetzter Systeme und die
Bekämpfung der Computerkriminalität vorgelegt. In dieser Mitteilung umreißt
die Kommission erstmalig ihre politischen Leitlinien für diesen Bereich. Die
Bekämpfung der Computerkriminalität zur Schaffung eines sichereren
Internet ist eines der Ziele des Aktionsplans eEurope 2002. Sie ist
entscheidend
für
die
weitere
Entwicklung
des
elektronischen
Geschäftsverkehrs in Europa und die Informationsgesellschaft als Ganzes.
Mit der Mitteilung wird eine zwei Monate laufende öffentliche OnlineKonsultation eingeleitet.
Angesichts
der
wachsenden
Bedeutung
der
Informationsund
Kommunikationsinfrastrukturen müssen diese unbedingt sicherer gemacht werden,
um die Sicherheit und das Vertrauen in die Informationsgesellschaft zu stärken.
Doch eröffnen diese Infrastrukturen auch neue Möglichkeiten für kriminelle
Aktivitäten, die zahlreiche Formen annehmen und viele Grenzen überschreiten
können. Diese Straftaten bilden eine Bedrohung für die Investitionen und die
Aktivposten der Industrie und können umfangreichen finanziellen Schaden
verursachen, wie einige Beispiele aus jüngster Zeit (gezielte Überlastung von
Servern, Virusattacken) zeigen. Daher muss einerseits kriminellen Aktivitäten durch
die Erhöhung der Sicherheit der Informationsinfrastrukturen vorgebeugt,
andererseits gewährleistet werden, dass die Strafverfolgungsbehörden
entsprechend reagieren können, wenn die Vorbeugung versagt.
„Die Freiheit des Internet, die Quelle seines Erfolgs, muss erhalten bleiben. Es gilt
auch: Ohne Sicherheit kein Vertrauen und keine Transaktionen. All die
eindrucksvollen Vorhersagen über das Wachstum des elektronischen
Geschäftsverkehrs werden Luftschlösser bleiben, wenn die Menschen kein
Vertrauen in die elektronischen Transaktionen haben können“, erklärte Erkki
Liikanen.
1
http://europa.eu.int/ISPO/eif/InternetPoliciesSite/Crime/crime1.html
Was bisher erreicht wurde
Es wurden bereits eine Reihe von Schritten unternommen, um schädliche und
illegale Inhalte im Internet zu bekämpfen, das geistige Eigentum und
personenbezogene Daten zu schützen, den elektronischen Geschäftsverkehr und
die Verwendung elektronischer Signaturen zu fördern und die Sicherheit der
Transaktionen zu verbessern. Im Oktober 1999 wurden auf der Gipfeltagung des
Europäischen Rates in Tampere gemeinsame Definitionen und Sanktionen in Bezug
auf die Computerkriminalität vereinbart. Auch das Europäische Parlament hat
gemeinsam annehmbare Definitionen für computerbezogene Straftaten und eine
wirksame Angleichung der Rechtsvorschriften, und insbesondere des materiellen
Strafrechts, gefordert. Der Rat der Europäischen Union hat einen gemeinsamen
Standpunkt zu den Verhandlungen des Europarates über ein Übereinkommen über
die Cyber-Kriminalität verabschiedet und erste Beschlüsse als Teil der
Unionsstrategie gegen hochtechnologische Verbrechen gefasst. Außerdem stehen
einige EU-Mitgliedstaaten in vorderster Linie bei den einschlägigen Aktivitäten der
G8.
Herr António Vitorino erklärte: „Elektronische Kommunikationsnetze haben
revolutionäre Auswirkungen auf unsere Gesellschaft als Ganzes. Maßnahmen
gegen die Cyber-Kriminalität sind für mich daher besonders wichtig, um in Europa
einen Raum für Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu schaffen.“
Aktuelle Maßnahmen
Mit der Mitteilung der Kommission werden die Leitlinien für eine harmonisierte Politik
zur Bekämpfung der Computerkriminalität und die Schaffung der notwendigen
Mechanismen festgelegt, die die rasche Entwicklung des elektronischen
Geschäftsverkehrs in der EU nicht behindert und das grundlegende Recht auf
Schutz der Privatsphäre beachtet. Die Mitteilung kündigt sowohl Vorschläge für
Rechtsvorschriften als auch nicht legislative Maßnahmen an.
Erstens beinhalten die Vorschläge für Rechtsvorschriften die Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, ferner einen Vorschlag in bezug auf
Kinderpornografie, letzterer als Teil eines von der Kommission kürzlich
angenommenen Pakets, in dem weitere Fragen in Verbindung mit der sexuellen
Ausbeutung von Kindern und dem Menschenhandel behandelt werden (siehe
KOM(2000) 854). Längerfristig plant die Kommission Vorschläge für eine weitere
Angleichung des materiellen Strafrechts im Bereich hochtechnologischer
Verbrechen, einschließlich Straftaten in Bezug auf das „Hacken“ und die gezielte
Überlastung von Servern. Auch wird die Kommission untersuchen, welche
Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Internet möglich sind,
um einen Vorschlag gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorzulegen, ob
diese sich nun des Internet bedienen oder nicht.
Unter die nicht legislativen Vorschläge fallen Sensibilisierungs- und
Schulungsmaßnahmen für an der Informationssicherheit interessierte Kreise. Dazu
gehört die Schaffung eines EU-Forums mit der Teilnahme von Vertretern von
Strafverfolgungsbehörden, Diensteanbietern, Netzbetreibern, Verbrauchergruppen
und Datenschutzbehörden.
2
Dieses Forum wird abzielen auf eine verbesserte EU-weite Zusammenarbeit, ein
stärkeres öffentliches Bewusstsein für die Risiken durch im Internet aktive
Verbrecher und die Förderung vorbildlicher Verfahren auf dem Gebiet der ITSicherheit. Neben anderen Vorschlägen wird in der Mitteilung auch Nachdruck
darauf gelegt, dass in der Strafverfolgung Tätige über bestehende
Gemeinschaftsprogramme in Bezug auf hochtechnologische Verbrechen besser
ausgebildet werden müssen.
Sicherheit und Vertrauen werden für die Kommission im Rahmen ihrer Tätigkeiten in
Bezug auf die Informationsgesellschaft, wie dem Internet-Aktionsplan, dem ISTProgramm und der Initiative eEurope, auch weiterhin ein vordringliches
Handlungsziel bleiben.
3
Herunterladen