EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 21. Februar 2014 Europäischer Tag für die Opfer von Straftaten: Kommission ergreift Maßnahmen, um die Rechte von Opfern in der Praxis zu verbessern Vor dem morgigen europäischen Tag für die Opfer von Straftaten (22. Februar) handelt die Kommission, um sicherzustellen, dass Opfer von Straftaten sich in der Praxis auf ihre im EU-Recht festgeschriebenen Rechte verlassen können. Die grundlegend neuen Vorschriften über die Mindestrechte von Opfern in der gesamten EU (Richtlinie 2012/29/EU) wurden am 25. Oktober 2012 erlassen. Die Richtlinie garantiert Opfern unabhängig davon, wo sie sich in der EU aufhalten, bestimmte Mindestrechte wie angemessene Unterstützung, Informationen und Schutz (IP/12/1066). Die EUMitgliedstaaten müssen die europäischen Bestimmungen bis zum 16. November 2015 in innerstaatliches Recht umsetzen, und die Kommission hat heute Leitlinien herausgegeben, die ihnen dabei helfen sollen. Diese Leitlinien wurden von der Generaldirektion Justiz der Kommission in Zusammenarbeit mit Opferhilfeorganisationen und nationalen Behörden ausgearbeitet. Sie enthalten Erläuterungen zur Opferschutzrichtlinie und tragen dazu bei, dass die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte überall in der EU in der Praxis wahrgenommen werden können. „Die Opferschutzrichtlinie ist eine wichtige neue europäische Rechtsvorschrift, auf die unsere Union besonders stolz sein kann“, so Kommissionsvizepräsidentin und EUJustizkommissarin Viviane Reding. „Jedes Jahr kommen 75 Millionen Menschen in der Europäischen Union durch Straftaten zu Schaden, und die verstärkten Rechte, die wir im EU-Recht verankert haben, werden dafür sorgen, dass jeder einzelne von ihnen Anspruch auf besseren Schutz, bessere Informationen und bessere Unterstützung hat. Opfer dürfen nicht vergessen werden, sondern müssen gerecht behandelt werden. Das ist das Mindeste, was Opfern einer Straftat zusteht.“ Anlässlich des europäischen Tags für die Opfer von Straftaten erinnerte Vizepräsidentin Reding auch die Minister der Mitgliedstaaten mit einem Schreiben an die große Bedeutung einer fristgerechten Umsetzung der europäischen Vorschriften: „Die EUOpferschutzrichtlinie darf nicht nur auf dem Papier existieren; vielmehr sollte diese auf EUEbene vereinbarte Maßnahme so in innerstaatliches Recht umgesetzt werden, dass sie bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 16. November 2015 wirksam ist und Opfern uneingeschränkt zur Verfügung steht“, erklärte Vizepräsidentin Reding in ihrem Schreiben. IP/14/165 In den heute veröffentlichten Leitlinien, über die Kommissarin Reding die Minister der Mitgliedstaaten in ihrem Schreiben informierte, wird unter anderem klargestellt, was die verschiedenen in der Richtlinie enthaltenen Rechte konkret bedeuten. So bedeutet zum Beispiel das Recht auf Information, dass Opfer ab ihrem ersten Kontakt mit der Polizei oder einem Gericht Informationen über ihre Rechte erhalten sollten. Daher sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz, soziale Dienste und Unterstützungsdienste eng zusammenarbeiten, um einen jederzeit aktuellen Informationsfluss für Opfer zu gewährleisten, beispielsweise mit Hilfe elektronischer Systeme. Ferner veranstaltet die Kommission am 28. März 2014 einen Workshop mit Experten in Brüssel, um die EU-Länder bei der fristgerechten und ordnungsgemäßen Umsetzung der Opferschutzrichtlinie zu unterstützen. Mindestvorschriften für den Opferschutz entsprechen dem übergeordneten Ziel der EU, einen Europäischen Raum des Rechts aufzubauen, in dem für alle Menschen bestimmte grundlegende Rechte gelten und die Menschen Vertrauen in das Rechtssystem haben können, wo auch immer sie sich in der EU befinden. Um Gewaltopfer vor weiteren Übergriffen der Gewalttäter zu schützen, wurde im Juni 2013 eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen (IP/13/510) angenommen. Wie verbessert die Richtlinie die Situation von Opfern von Straftaten? Ein Beispiel: Valerie wurde während ihres Urlaubs in einem anderen Mitgliedstaat tätlich angegriffen und ausgeraubt. Auf dem Polizeirevier erhält sie Informationen über ihre Rechte in ihrer Muttersprache, und ein Dolmetscher wird bestellt, damit sie ihre Aussage ebenfalls in ihrer Muttersprache machen kann. Sie erhält eine übersetzte schriftliche Bestätigung ihrer Anzeige und wird über die nächsten Schritte informiert. Zudem wird sie an eine spezialisierte Opferhilfeorganisation verwiesen. Nach ihrer Rückkehr in ihr Heimatland halten die Behörden des Mitgliedstaates, in dem sie angegriffen wurde, sie über sämtliche Etappen des Strafverfahrens auf dem Laufenden. Sie macht eine Aussage, und schließlich wird der Straftäter verurteilt. Ab Ende 2015 werden diese Maßnahmen in der gesamten EU gelten. Hintergrund Die Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz war im Mai 2011 von der Kommission vorgelegt worden (IP/11/585 und MEMO/11/310). Nach einer Plenarabstimmung im Europäischen Parlament (MEMO/12/659) verabschiedete der Europäische Rat die Richtlinie (IP/12/1066) am 4. Oktober 2012. Zuvor war nach intensiven Verhandlungen unter Vermittlung der Europäischen Kommission im Juni 2012 eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat erzielt worden. Die EU-Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz soll in der gesamten EU gewährleisten, dass Opfer respektvoll behandelt sowie Polizei, Staatsanwälte und Richter in einem angemessenen Umgang mit Opfern geschult werden; Opfer in einer für sie verständlichen Form über ihre Rechte aufgeklärt und über ihren Fall informiert werden; in allen Mitgliedstaaten für Opferhilfe gesorgt ist; Opfer sich auf Wunsch am Verfahren beteiligen können und unterstützt werden, wenn sie dem Prozess beiwohnen wollen; 2 besonders schutzbedürftige Opfer wie Kinder, Vergewaltigungsopfer oder Behinderte angemessen geschützt werden; Opfer während der polizeilichen Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens geschützt werden. Weitere Informationen Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Opferschutzrichtlinie http://ec.europa.eu/justice/criminal/files/victims/guidance_victims_rights_directive_en.pdf Europäische Kommission - Opferschutz http://ec.europa.eu/justice/criminal/victims/index_de.htm Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission Justizkommissarin: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm Vizepräsidentin Reding auf Twitter: @VivianeRedingEU EU-Justiz auf Twitter: @EU_Justice und EU- Kontakt: Mina Andreeva (+32 229-91382) Natasha Bertaud (+32 229-67456) Für die Öffentlichkeit: Europe Direct telefonisch unter 00 800 6 7 8 9 10 11 oder per EMail 3