European Commission

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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 20. Juni 2012
Staatliche Beihilfen: Kommission startet öffentliche
Konsultation zur Anwendung der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung
Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts (IP/12/458) hat die
Europäische
Kommission
mit
der
Überarbeitung
der
Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) begonnen, nach der bestimmte Gruppen von
Beihilfen von der vorherigen Anmeldung bei der Kommission befreit sind (IP/08/1110).
Den Auftakt der Überarbeitung bildet eine öffentliche Konsultation, mit der die Beteiligten
um Stellungnahme zur Anwendung dieser Verordnung seit ihrem Inkrafttreten im
Jahr 2008 gebeten werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie
ihrer eigenen Erfahrungen wird die Kommission 2013 einen Entwurf für eine überarbeitete
Verordnung vorlegen, um die Modernisierung des Beihilferechts voranzubringen. Die
Stellungnahmen können bis zum 12. September 2012 übermittelt werden.
Da die AGVO nun bereits seit fast vier Jahren Anwendung findet, ist es an der Zeit, Bilanz
zu ziehen, sich einen Überblick über die Erfahrungen der Beteiligten zu verschaffen und zu
prüfen, ob sich die Anwendung der Verordnung bewährt hat. Zudem wird die Kommission
untersuchen, wie eine Überarbeitung der AGVO zu den Zielen der Modernisierung des
Beihilferechts, d. h. zur Förderung des Wachstums sowie zur Beschleunigung,
Vereinfachung und Fokussierung der Beihilfenkontrolle, beitragen kann. Dabei soll mit der
Verordnung insbesondere dafür Sorge getragen werden, dass öffentliche Mittel für genau
definierte Ziele von gemeinsamem Interesse verwendet werden. Somit wird die AGVO eine
wichtige Rolle für die Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit
spielen. Darüber hinaus soll im Zuge der Überprüfung die Behandlung von Maßnahmen mit
relativ geringen Beihilfebeträgen vereinfacht werden.
Der Fragebogen geht auf die allgemeine AGVO-Politik wie auch die Anwendung und
Wirksamkeit der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfen in verschiedenen
Mitgliedstaaten ein. Des Weiteren werden detailliertere Fragen zur Anwendung der
allgemeinen und der spezifischen Bestimmungen der AGVO gestellt.
Die Überarbeitung der AGVO ist eng mit der im Rahmen der Modernisierung des EUBeihilferechts vorgesehenen Überprüfung der Leitlinien für Umweltschutz-, FuEuI-,
Regional- und Risikokapitalbeihilfen verknüpft, da die AGVO spezifische Bestimmungen zu
den auf diese Ziele ausgerichteten Beihilfen enthält. Dafür werden die Beteiligten jedoch
auf den Bereich zugeschnittene Fragebögen erhalten.
Die Konsultation und der Fragebogen sind auf folgender Website veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_gber/index_en.html
IP/12/6
Hintergrund
Wollen Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben,
mit staatlichen Mitteln unterstützten, so müssen sie dies grundsätzlich bei der Kommission
vorher anmelden. Sie können Fördermittel erst dann gewähren, wenn die Kommission ihre
Pläne genehmigt hat. Die Kommission kann jedoch bestimmte Gruppen von
Unterstützungsmaßnahmen, die keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken geben, nach der
Verordnung (EG) Nr. 994/98 von der Anmeldepflicht befreien. In dieser Verordnung hat
die Kommission verschiedene Freistellungen von der Anmeldepflicht festgelegt.
Mit der Annahme einer allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Jahr 2008 wurde
der Verwaltungsaufwand für bestimmte öffentliche Fördervorhaben mit horizontalen
Zielen, die gemeinsamen Interessen der EU dienen, ohne den Wettbewerb auf dem
Binnenmarkt zu beeinträchtigen, erheblich verringert. Die derzeitige AGVO stellt Beihilfen
für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschung, Entwicklung und Innovation
(FuEuI), Umweltschutz, Beschäftigung, Ausbildung und regionale Investitionen von der
Anmeldung bei der Kommission frei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Sie läuft
Ende 2013 aus.
Am 8. Mai 2012 hat die Kommission eine Mitteilung über die Modernisierung des EUBeihilfenrechts angenommen (IP/12/458), in der sie die Ziele ihres ehrgeizigen
Reformpakets darlegt. Im Rahmen der EU-Agenda zur Förderung des Wachstums soll die
Beihilfepolitik künftig vor allem die Gewährung gut konzipierter Beihilfen erleichtern, die
auf die Behebung von Marktversagen und auf Ziele von gemeinsamem europäischem
Interesse ausgerichtet sind. Ferner will die Kommission die Durchsetzung des
Beihilferechts auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt
konzentrieren. Die Kommission führt in der Mitteilung eine Reihe von Maßnahmen zur
Verwirklichung dieser Ziele auf. Die wichtigsten Elemente des Reformpakets sollen bis
Ende 2013 in Kraft treten.
Kontakt:
Antoine Colombani (+32 229-74513)
Maria Madrid Pina (+32 229-54530)
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