Kommunikationspsychologie

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SOZIALVERWALTUNG
Kommunikationspsychologie
Unter dem Begriff „Kommunikation“ wird gelegentlich ein Vorgang einseitiger Mitteilungen verstanden.
Gesprächsführung ist jedoch ihrem Wesen nach ein Dialog zwischen mindestens zwei Personen.
Kommunikation beinhaltet somit stets zwei Funktionen, das Sprechen und das Hören, ein Geben und ein
Nehmen, sich exponieren und den anderen akzeptieren. Kommunikation vermag eine partnerschaftliche
Beziehungsstruktur zu fördern und kann damit wesentliche Voraussetzung für eine befriedigende
Kooperation in der Betreuung sein.
Niveau, Art und Ausmaß der Kommunikation sind von allen Beteiligten abhängig. In der Beziehung
Gesunder – Kranker – Helfender – Hilfesuchender ist es der Begleiter, der sich anzupassen hat. Das gilt in
bezug auf das Kommunikationsverhalten, die Wahl des Sprachschatzes, das Maß des Informations angebotes.

Nichtsprachliche Möglichkeiten der Verständigung
Ebenso bedeutend wie die Sprache sind auch die nichtsprachlichen Verständigungsmittel wie: Mimik,
Gestik, Tonfall, Körperhaltung, Ausdruck der Augen, ...
Vor allem bei kleinen Kindern, die die Worte noch nicht verstehen, gewinnt die nichtsprachliche
Kommunikation große Bedeutung. Aber auch wenn wir miteinander reden, ist das Verstehen der
nichtsprachlichen Ausdrucksweise und vor allem deren Zusammenspiel sehr interessant.
Oftmals wird die Körpersprache anders gedeutet und erzeugt Missverständnisse. („Man kann nicht nicht
kommunizieren“ – Paul Watzlawick 1969“) Die nichtsprachliche Kommunikation ist sehr störanfällig,
weil sie sehr viel Raum für die verschiedensten Interpretationen und Vermutungen zulässt, die aber gar
nicht stimmen müssen. Um Missverständnisse zu vermeiden ist es wichtig nachzufragen.
Sich in der Komm.psychologie ein wenig auszukennen – kann eine bessere Kommunikation schaffen.

Die Anatomie einer Nachricht
(v. Schulz von Thun)
Die Sprache ist das wichtigste Verständigungsmittel für uns. Sie hilft uns, Gedanken, Gefühle, ...
mitzuteilen, uns mit dem anderen zu unterhalten, ...
Beispiel für eine Nachricht aus dem Alltag:
Die Frau sitzt am Steuer, der Beifahrer ruft aus:
Jede Nachricht hat vier Seiten:
Sachinhalt
Selbstoffenbarung
Nachricht
Beziehung




Ampel ist grün
Appell
Ich hab
es eilig
„Du, da
vorne ist
grün!“
Gib Gas!
Du brauchst meine
Hilfestellung
Sachseite: sie meint nur den sachlichen Inhalt einer Botschaft
Selbstoffenbarungsseite: sie gibt Aufschluss über den Sender, Dialekt, Empfindlichkeit
Beziehungsseite: sie gibt Auskunft, wie der Sender zum Empfänger steht und was er über ihn denkt
Appellseite: auf ihr drückt der Sender der Nachricht aus, welche Erwartungen er hat und wozu er den
Empfänger veranlassen will
SOV 2
1
SOZIALVERWALTUNG

Übung 1 zum Gesprächsverhalten
Sender und Empfänger sitzen mit dem Rücken zueinander. Beide haben ein Blatt Papier und einen Stift in
Händen. Der Sender zeichnet etwas und beschreibt es dem Empfänger. Der Empfänger zeichnet das vom
Sender Beschriebene. Am Ende: vergleicht die beiden Zeichnungen!

Übung 2: „Jeder hat seine eigene Wirklichkeit des Sehens“
1. Bildet eine 3er-Gruppe bestehend aus SprecherIn, ZuhörerIn und BeobachterIn
2. Die SprecherIn erklärt der ZuhörerIn, was sie auf diesem Bild sieht (Dauer ca. 2 min.)
(die BeobachterIn ist auch die ZeitwächterIn)
3. Jetzt erklärt die ZuhörerIn das Bild, ohne auf die Erläuterungen der ersten einzugehen, die SprecherIn
ist ZuhörerIn (ca. 2min.)
4. Die ZuhörerIn erzählt jetzt beiden, was sie beobachtet hat: Körperhaltung, Zuwendung, Ausdruck, ...
5. Überprüft jetzt zu dritt die Aussage: „Jeder hat seine eigene Wirklichkeit des Sehens“.
 Übung 3: „Der bewußte Dialog“
1. Spiegeln
Der Sender bittet um ein Gespräch und drückt dann
seine Sache (zB. „Was mich neulich sehr gefreut
oder sehr geärgert hat“) in einigen Sätzen aus.
„Was ich Dich sagen höre, ist... Stimmt das so?“
„Gibt es dazu noch etwas zu erzählen?“
(Sender berichtigt, was fehlt oder anders zu verstehen war, Empfänger wiederholt, fragt nach, so lange,
bis alles gesagt wurde.)
2. Zusammenfassen
„Also, wenn ich recht verstanden habe,...“ (Empfänger fasst das Wichtigste zusammen )
„Hab ich alles, ist das so für Dich?
(Was in der Zusammenfassung vergessen wurde, wieder spiegeln.)
3. Gelten lassen
„Ich verstehe, was Du da sagst, es ist klar, weil,...“ (Einige Gründe angeben, warum es klar ist.)
Wenn es aber nicht verständlich ist, sage:
„Hilf mir Dich zu verstehen, erkläre mir das bitte näher“
Dann wieder spiegeln, das Ganze wiederholen, bis es verständlich wird. Es geht dabei nicht darum,
einverstanden zu sein, sondern darum, es vom Blickwinkel des Partners aus gelten lassen zu können.
4. Mitfühlen
„Ich kann mir vorstellen, was Du fühlst.“ (oder vielleicht gefühlt hast)
(mindestens 2 Gefühlswörter verwenden)
Wenn nicht richtig getroffen wurde, wird der Partner sagen, was er fühlt, dann spiegeln.
„Gibt es dazu noch etwas zu sagen?“
5. Rollentausch
Fehler auf der Seite des Senders:
- zu leise, zu schnell
- undeutlich
- ungenauer Ausdruck
- kein Zusammenhang erkennbar
- falscher Tonfall
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Fehler auf der Seite des Empfängers:
- keine Aufmerksamkeit
- Desinteresse
- denkt den Gedanken des Sprechenden weiter
- verliert sich in Details
- bei Missverständnis keine Nachfrage
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SOZIALVERWALTUNG
Weil Sprache die Brücke von Mensch zu Mensch ist:
„Rezept für guten Kontakt“ (aus „Mein Weg zu dir“ Virginia Satir)
 Voran die Einladung, dass du mit jemanden Kontakt aufnehmen möchtest: „Hast du Zeit für
mich“. „ Ich würde gern mit dir sprechen, kannst du mir im Moment zuhören?“...
 Bring dich in eine körperliche Position, in der du dem Anderen in die Augen schauen kannst und
nicht weiter als eine Armlänge entfernt bist.
 Sei bereit ein Risiko einzugehen, indem du dein Inneres offenbarst: Fange deine Aussage mit
„Ich“ an: „Ich habe Sorgen...“(statt Du hast das und das getan...) „Ich bin ärgerlich...“ (statt „Du
hast mich geärgert“) ...Ich möchte das...wissen, erfahren...

Die fünf Freiheiten (V. Satir)
1. Die Freiheit, das zu sehen und zu hören, was im Moment wirklich da ist, anstatt was sein
sollte, gewesen ist oder erst sein wird. (=In Kontakt mit sich selbst sein)
2. Die Freiheit das auszusprechen, was ich wirklich fühle und denke und nicht das, was von
mir erwartet wird. (= Selbsterkenntnis)
3. Die Freiheit zu meinen Gefühlen zu stehen und nicht etwas anderes vorzutäuschen.
4. Die Freiheit um das zu bitten, was ich brauche, anstatt immer erst auf Erlaubnis zu
warten.
5. Die Freiheit, in eigener Verantwortung Risiken einzugehen, anstatt immer nur auf
Nummer Sicher zu gehen und nichts Neues zu wagen.
Ein Gespräch führen heißt bereit sein zum Zuhören. Zuhören verlangt innere
Ruhe und Selbstdisziplin.
Voraussetzungen für ein gutes Gespräch:
 Ungestörte Umgebung
 Richtiger Zeitpunkt
 Unterbrechungen vermeiden
 Ungezwungene Atmosphäre (Befangenheit nehmen)
 Aufmerksam und geduldig zuhören
 Halten Sie sich mit Urteilen zurück. (Nicht psychologisieren)
 Keine voreiligen Schlüsse ziehen. Nicht mit festgefahrener Meinung ins Gespräch kommen.
 Reden heißt „nicht Geschwätzig“ sein
 Überlegen Sie sich vor einem Gespräch die Fragen. „Die beste Antwort erhält, wer seine Fragen
richtig stellt“
Ziele und positive Effekte von guter Kommunikation können sein:
 Für den Absender: eine Mitteilung verständlich machen
 Beim Empfänger: Zufriedenheit oder Akzeptanz ermöglichen
 Persönliche Beziehungen verbessern
 Ideen oder Werte durchsetzen
Im betriebswirtschaftlichen Bereich: Sitzungen attraktiv gestalten, Spender gewinnen,
Mitarbeitergespräche, Öffentlichkeitsarbeit machen, Unterstützungen gewinnen,...
(Fortsetzung: siehe Skriptum III Kommunikationspolitik)
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SOZIALVERWALTUNG
Gesprächsführung zur Konfliktregelung
Konflikte können sein:

Mit Personen und deren Werte- oder Normensystemen

Mit Sachen, die zu Schaden gekommen sind

Einer Person mit sich selbst

Familien- , Verwandtschafts- , Paarkonflikte

Nachbarschaftskonflikte






Personen können gesehen werden als:
Opfer – Geschädigte
Täter
Beteiligte (ohne Gut- oder Böse –Zuordnung)
Opfer = Täter; Täter = Opfer
Personen, die in ihrer Befindlichkeit deutlich gestört wurden
Personen, denen Regeln des menschlichen Zusammenlebens nicht erlebbar/nicht erkennbar waren
Voraussetzungen zum Gelingen einer Konfliktlösung:
 Bereitschaft aller Beteiligten zur Konfliktregelung ohne Gericht
 Bei Familienkonflikten zuerst Gespräche bei Familienberatungsinstitutionen
 Bereitschaft zur Mitarbeit aller Beteiligten
Kriterien bei Nachbarschaftskonflikten:
 Was ist für mich für ein störungsfreies Zusammenleben unbedingt notwendig?
 Was wünsche ich mir darüber hinaus noch?
 Was bin ich bereit, im Sinne eines störungsfreien Zusammenlebens selbst zu ändern?
Methoden:
 Zusammentreffen von Täter und Geschädigten mit den Konfliktreglern (Mediatoren)
 Information beider Seiten
 Nicht Wahrheitsfindung sondern Einsicht, dass die geschädigten Personen Menschen mit eigenen
Bedürfnissen, Befindlichkeiten, Erwartungen, Verletzungen sind.
 Nicht Beschuldigungen sondern Betroffenheit erzeugen
 Nicht Geständnis sondern Übernahme von Verantwortung
 Durch die Suche nach Wiedergutmachung erhält der Geschädigte die Genugtuung und
Wertschätzung seiner Person und es fällt die Angst weg, dass sich der Vorfall wiederholt.
 Auseinandersetzung mit dem Unrecht, mit der Tat und deren Folgen und mit der eigenen Person.
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SOZIALVERWALTUNG
Kommunikation oder Konflikteskalation
1. Verhärtung
Standpunkte prallen
aufeinander
2. Debatte und Taten
Schwarz-weiß-denken;
verbale Gewalt
Reden hilft nichts mehr;
vollendete Tatsachen
3. Koalitionen
Werben um Anhänger;
Gerüchte mit negativem
Image verbreiten
4. Gesichtsverlust
Inszenierte öffentliche
„Demaskierung“
5. Drohungen
Drohungen und
Gegendrohungen
6. Begrenzte
Vernichtungsschläge
Relativ kleiner eigener
Schaden = Gewinn
7. Gemeinsam in den
Abgrund
Kein Weg zurück,
Vernichtung
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SOZIALVERWALTUNG
Alter
Alter: nach der Definition der WHO spricht man von Personen ab 61 Jahren von älteren Menschen.
Altern umfasst alle möglichen Verläufe menschlichen Lebens:
Stabilität – Unsicherheit
Mobilität – Einschränkungen
Bereicherung des Lebens - mit Verlusten leben lernen
3 Prozesse beim Altern:
Biologischer Prozess: Der Körper verändert sich unwiderruflich: Haare, Sehkraft, Haut, Knochen,..
Soziologischer Prozess: Der Mensch bekommt durch die Gesellschaft eine bestimmte Position
zugewiesen: Pensionist, Großelternteil, Senior, Witwe, Witwer,...
Psychologischer Prozess: Der alte Mensch hat viele Erfahrungen gemacht und wird „weise“. Alte
Menschen müssen mit einer Vielzahl von körperlichen, seelischen und sozialen Belastungen leben lernen.
In der Lebensphase „Alter“ einen Sinn und Ziele zu finden stellt an den alten Menschen und seine
Umgebung hohe Anforderungen.
Demografischer Wandel und Wirtschaft
Zahl der über 60-Jährigen wird um 2/3 steigen
Während heute jeder 5. Österreicher über 60
Jahre alt ist, wird dies in 30 Jahren bei jedem 3.
der Fall sein.
Abbildung 1: Alterspyramide 1996 - 2030
Quelle: Demographisches Jahrbuch 1996, ÖSTAT 1997
Die Sicherung des Lebensstandards im Alter nimmt in der Gesellschaftspolitik an Bedeutung zu.
Altersvorsorgeprodukte (Pensionsfond, Lebensversicherungen u. dgl.) werden beworben.
Die Pensionsreform 2003 ließ gesellschaftliche Spannungsfelder erkennen. Jetzt aktive Arbeitnehmer
müssen mit geringeren Pensionsansprüchen leben als ältere Menschen, die bereits ihre Pensionen vor
2003 bezogen haben. Notwendig wurde diese Reform auf Grund der Rückgänge bei der Geburtenrate.
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SOZIALVERWALTUNG
Das Bevölkerungswachstum stagniert – die Lebenserwartung steigt was bedeutet das für die Wirtschaft?
Stellt sich die Wirtschaft auf ältere Arbeitnehmer und eine geringere Konsumnachfrage ein?
Situation der Älteren am Arbeitsmarkt
Menschen verändern sich im Laufe ihres Lebens. „Körperlich geht’s bergab, doch das geistig-soziale
Potenzial nimmt mit dem Alter zu, Erfahrung, Weisheit, Urteilskraft wachsen. Auch psychisch bleibt die
Lernfähigkeit erhalten, allerdings nur dann, wenn die Lerninhalte altersadäquat vermittelt werden.“
(IBG: Institut für betriebliche Gesundheitsförderung)
Loyalität, Erfahrung, Kooperationskompetenz und Durchhaltevermögen – die klassischen Skills älterer
Mitarbeiter erweisen sich in der Arbeitswelt der Zukunft als kostbare Eigenschaften.
Vorurteile gegenüber Älteren und Gegenargumente
 Ältere Arbeitnehmer gehen öfter in Krankenstand
50-59-Jährige sind durchschnittlich 1x jährlich im Krankenstand
20-24-jährige sind durchschnittliche 1,3 x jährlich im Krankenstand (Freizeitunfälle, ...)
(laut einer Umfrage in 1000 Betrieben)
 Ältere Arbeitnehmer sind unbelastbar
Unbestritten sind ältere Mitarbeiter anders leistungsfähig als ihre jungen Kollegen. Körperlich
können sie nicht mehr mithalten, dafür aber mit ihrer Erfahrung.
 Ältere Arbeitnehmer sind zu teuer
Nicht in allen Branchen gibt es automatische Gehaltssprünge. Zudem sind Ältere durchaus zu
Abstrichen bereit, bis zu 30% bei Managern. Oft ist gerade diese Gruppe hoch motiviert und
leistungsfähig.
„Jobs gehen zu Lasten der Jüngeren“ – diese Behauptung war lange Zeit stark verbreitet.
Internationale Vergleich zeigen, dass ausgerechnet die Länder weniger Arbeitslose haben, in denen die
Erwerbstätigenquote der Älteren hoch ist. In der Schweiz und in Norwegen haben rund 7 von 10
Menschen im Alter von 55-64 Jahren einen Job – bei einer Arbeitslosenquote von etwas über 3%.
Der Zusammenhang ist plausibel: „Wenn viele ältere Menschen arbeiten gehen, werden die Sozialklassen
weniger belastet, dies führt zu niedrigeren Sozialbeiträgen und damit zu geringeren Arbeitskosten. Die
Folge: Die Firmen können sich mehr Arbeitsplätze leisten – die Arbeitslosigkeit sinkt.“ (Hans Peter
Klös vom Institut der Deutschen Wirtschaft, IW)
Von sich aus denken Unternehmen kaum daran, ihre langjährigen Mitarbeiter zu qualifizieren. Der
typische Profiteuer von innerbetrieblichen Schulungen ist männlich, Angestellter und zwischen 23 und 35
Jahren. Dem setzen AMS und der Europäische Sozialfond (ESF) seit Juni 2000 eine gezielte
Schulungsaktion für alle Frauen und über 45-jährigen Männer entgegen: AMS uns ESF übernehmen für
sie 2/3 der externen Schulungskosten (inkl. Reisekosten).
Das Ziel für 2000 lautet. 30.000 Personen in 2000 Unternehmen auf diese Weise zu fördern und sie damit
gegen etwaige Arbeitslosigkeit zu wappnen.
Konsumausgaben und Einkommen älterer Personen
Lebenszyklustheorie: im Zeitverlauf verändern sich Einkommen und Konsumverhalten (Singlehaushalte
und Alleinerzieher sind im Folgenden noch nicht erfasst).
1. Phase vom 25. – 30. Lebensjahr: Die Partner verfügen über gute Einkommen. Sie haben aber
durch Wohnraumbeschaffung und Hausstandsgründung höhere Ausgaben.
2. Phase vom 30. – 45. Lebensjahr: Es entstehen zusätzliche Ausgaben für Betreuung und
Ausbildung der Kinder sowie Einkommensminderungen wegen Karenzzeiten bzw. Teilzeitarbeit.
3. Phase vom 45. bis 60. Lebensjahr: Die Kinder verfügen über ein eigenes Einkommen. Das ProKopf-Einkommen steigt. Ersparnisse sind möglich.
4. Phase 60+ Pensionierung: Entsparen bei niedrigen Pensionen und rückläufige Konsumausgaben.
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SOZIALVERWALTUNG
Struktur der Haushaltsausgaben der 60+ Generation
Sinkende Ausgaben für:
Steigende Ausgaben für:
Arbeitsplatz- bezogenen Ausgaben
Lebensmittel und Körperpflege
Mobilität (Auto, öffentliche. Verkehrsmittel)
Wohnung, Heizung, Beleuchtung
Bekleidung
Gesundheitskosten
Sport und Freizeit
Einkommensfinanzierung im Alter:
3-Säulen-Modell:
Gesetzliche Rentenversicherung - Betriebliche Altersversorgung - Private Altersvorsorge
Damit die Pensionen für weitere Generationen in der Höhe etwa gleich bleiben muss das Verhältnis
zwischen Beitragszahlern und Pensionsbeziehern stabil bleiben.
Dieses Finanzierungsproblem kann mit einem Maßnahmenbündel beeinflusst werden:
 Erhöhung der Pensionsversicherungsbeiträge zulasten der aktiven Arbeitnehmer
 Hinaufsetzung des Pensionsalters
 Pensionskürzungen mit Auswirkungen auf Konsum und Nachfrage
 Steigerung der Geburtenrate ist schwierig zu beeinflussen
 Zuwanderung mit dem Problem der Akzeptanz und Integration
 Eigenvorsorge
 Betriebliche Vorsorge
 Höhere Beiträge aus dem Staatshaushalt, Steuererhöhungen
Gesetzliche Pensionsversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren – die aktiven Arbeitnehmer
zahlen Pensionsversicherungsbeiträge laufend ein und gleichzeitig werden aus diesem Topf die Pensionen
an die Pensionsbezieher ausbezahlt. Dies setzt zumindest ein Gleichgewicht von Einzahlungs- und
Auszahlungsbeträgen voraus.
Betriebliche und private Pensionsvorsorge funktionieren nach dem Kapitaldeckungsverfahren.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge in eine Pensionskassa. Privatversicherungen veranlagen
diese Gelder in Wertpapierfonds. Bei Pensionsantritt errechnet sich die Rente aus dem eingezahlten
Kapital und den erwirtschafteten Erträgen. Diese Erträge sind unsicher, sie unterliegen Schwankungen
auf Grund der Konjunkturlage und der Fondsverwaltung. Die beiden Verfahren nämlich Umlageverfahren
und Kapitaldeckungsverfahren sollen die jeweiligen Risiken ausgleichen.
Die politischen Entscheidungsträger stehen derzeit vor der Aufgabe, die Arbeitsanreize so zu gestalten,
dass die Produktivität nicht leidet und die Finanzierung des Pensions- und Gesundheitssystems nachhaltig
gesichert ist. Um einen längeren Verbleib im Arbeitsleben zu ermöglichen wird berufsbegleitende
Weiterbildung bis zum Ende der Erwerbstätigkeit notwendig. Weiters müssen Maßnahmen zur Stärkung
der Vorsorgemedizin getroffen werden.
Aufgaben:
1. Beschreiben Sie die 4 Phasen nach dem Lebenszyklusmodell. Erstellen Sie eine
Kostenberechnung für eine Single-Hausstandsgründung in Partnerarbeit.
2. Versuchen Sie einen 4 – Phasen – Zyklus für eine Alleinerzieherin mit einem Kind zu erstellen.
3. Welche Probleme können auf einen Betrieb zukommen, wenn er nicht auf eine ausgewogene
Altersstruktur im Unternehmen achtet?
4. Analysieren Sie Werbeeinschaltungen für die Generation 50+ aus Fernsehen und Printmedien.
Welche Produkte werden beworben? Wie werden ältere Menschen dargestellt? Mit welchen
Werbebotschaften wird gearbeitet? In welchen Branchen lässt sich eine starke Berücksichtigung
der Bedürfnisse älterer Menschen erkennen?
5. Erkundigen Sie sich in Ihrer Familie, ob finanzielle Vorsorgeprodukte vorhanden sind und
wie deren Bedingungen gestaltet sind. (keine Offenlegung in der Klasse erwünscht!)
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SOZIALVERWALTUNG
Altenhilfe
 Anforderungen an die Altenhilfe
Ressourcen alternder Menschen:
Übernahme neuer Rollen (Oma, Opa, Ehrenämter)
Selbstvertrauen erhalten und aktiv auf körperliche und geistige Rüstigkeit achten
Sinnorientierung: Religion, Natur, Kunst, Menschen
Engagement und Interesse an den nachfolgenden Generationen
Teilnahme am sozialen Leben, positiv denken
Die Alterungsvorgänge schränken die Leistungen älterer Menschen ein.
Hilfe ist aber mehr als versorgen oder sorgen für Hilfsbedürftige.
Hilfe bedeutet
 Zum Gesundwerden motivieren
 Die Selbstheilungstendenzen von Kranken fördern
 Fördern und fordern, auch im seelischen Bereich
 Die Abwehrkräfte des Körpers anregen und stärken
 Den Menschen in seinem Lebenszusammenhang sehen
Hilfe
Hilfe
hat die menschlichen Grundbedürfnisse zu beachten wie
körperliche, seelische, geistige, soziale Bedürfnisse.
hat das Ziel, Menschen nur dort zu unterstützen, wo er selbst nichts tun kann.
 Hilfe zur Selbsthilfe
Auch in der Altenhilfe gelten die 5 Grundregeln der Krankenhilfe:
Sicherheit – Wohlbefinden – Wirksamkeit – Sauberkeit - Sparsamkeit
Altenhilfe hat mit den verschiedensten Formen von Behinderung zu tun (siehe Themen „Behinderungen)
Pflegesicherung:
1. Selbständigkeit ist gegeben bzw. durch Unterstützung von Familienangehörigen, Freunden und
Nachbarn möglich
2. Teilnahme am sozialen Leben
3. Mobile Dienste ermöglichen das Leben in der gewohnten Umgebung und unterstützen bei der
Körperpflege und Haushaltsführung (Pflegegeld)
4. Seniorentageszentren
5. Betreubares Wohnen
6. Krankenhaus oder Reha – Aufenthalt
7. Übergangspflege und Kurzpflegeeinrichtungen
8. Pflegeheim
Das familiäre Netz wird kleiner:





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Gestiegene Mobilität
Rückläufige bzw. stagnierende Geburtenrate
Veränderte Haushaltsstrukturen
Zunahme der Singles und Teilfamilien
Erwerbstätigkeit der Frauen
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SOZIALVERWALTUNG
Entwicklung der Altenpflege in OÖ in den letzten 10 Jahren:



Alten- und Pflegeheime: Die Zahl der Alten- und Pflegeheimplätze ist um 9,5 % auf 11.482
gestiegen. 40 % der Bewohner sind älter als 85 Jahre. Es sind derzeit 3353 Personen
beschäftigt. Deren Bruttogehälter liegen zwischen € 1.800,- und € 2.200,Mobile Betreuung: Die Zahl der Hausbesuche der mobilen Dienste stieg um 173 % auf
1,360.543.
28% der Personen über 85 Jahre werden in einem Heim betreut. Der Grossteil der Alten aber
wird noch daheim von Angehörigen betreut.
Für viele alte Menschen bedeutet die Übersiedlung in ein Altenheim eine massive Belastung:
alles Vertraute zurücklassen, sich fremden Menschen mit der eigenen Hilfsbedürftigkeit
anvertrauen müssen, da reicht nicht die gute medizinische Versorgung allein. Vermehrt versucht
man mit Wohngemeinschaften von 6 bis 8 Personen, mit entsprechendem Pflegeangebot und
eigenem Zimmer die Lebensqualität zu erhalten.
Die Finanzierung der Pflegeplätze in Altenheimen erfolgt durch Einbehalt der Pension, des
Pflegegeldes und durch Zugriff auf vorhandenes Vermögen. Erst wenn dieses nicht ausreicht,
wird der Rest von der öffentlichen Hand finanziert. Die monatlichen Kosten umfassen den
Heimplatz, die Verpflegung und die zusätzliche Pflege je nach Pflegegeldstufe. Sie betragen bei
Pflegestufe 3 ca. € 2.000,- pro Person.
Aufgabe: Recherchieren Sie Welche Altenbetreuungseinrichtungen in Ihrer Heimatgemeinde angeboten
werden und für wie viele Personen diese gedacht sind.
Behindertenhilfe






Der Anteil und die Anzahl der Menschen mit Behinderungen wächst
Die Anzahl der älteren behinderten Menschen nimmt zu (höhere Lebenserwartung, gewaltsam
veränderte Alterspyramide – „Neue Alte“)
Zunahme der Hilfs- u. Pflegebedürftigkeit
Menschen mit Behinderungen weisen meist Mehrfachbehinderungen auf (sowohl körperlicher als
auch psychischer und/oder geistiger Art)
Das familiäre Netz wird schwächer (gestiegene Mobilität, kleinere Haushaltsgrößen, etc.)
Vom Ausfall familiärer Hilfs- u. Pflegeleistungen sind besonders ältere Menschen mit
Behinderungen betroffen
Leitbild in der Behindertenhilfe der Sozialabteilung des Landes Oberösterreich:







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Menschenwürde
Selbstbestimmung/Individualität
Hilfe zur Selbsthilfe
Wahlfreiheit
Eingliederung in die Soziale
Umwelt
Sensibilisierung der Bevölkerung
Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit
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SOZIALVERWALTUNG
Definition von Behinderung:
Als behindert sind Personen zu bezeichnen, die in ihren
 körperlichen, seelischen, geistigen Fähigkeiten
 in ihren Sinnesfunktionen
 im Sozialverhalten
 im Lernen
 in ihrer sprachlichen Kommunikation
dauernd oder vorübergehend derart beeinträchtigt sind, dass ihre Teilnahme am beruflichen und sozialen
Leben nicht ohne entsprechende Hilfen oder Hilfsmittel möglich ist.
Mit einer Behinderung leben heißt:






im lebenspraktischen Bereich ergänzungsbedürftiger zu sein als andere, aber nicht unbedingt im
Gefühlsbereich.
mehr als andere auf Hilfen angewiesen zu sein, aber nicht unfähig zu Bildung oder Entwicklung
anders aussehen aber trotzdem unter normalen Bedingungen leben können
nicht sprechen können, aber nicht alles widerspruchslos hinnehmen müssen
nicht anders angesprochen werden wollen als andere Menschen
ein Mensch mit anderen Fähigkeiten zu sein und trotzdem ein Recht auf ein Leben in Würde zu
haben.
Arten und Ursachen von Behinderungen:
Grundsätzlich kann man von 2 Behinderungsarten sprechen: Körperliche und geistige Behinderung bzw.
 Körperbehinderungen (Bewegungsapparat)
 Sehbehinderungen
 Hörbehinderungen
 Sprachbehinderungen
 Lernbehinderungen
 Geistige Behinderungen
 Verhaltensbehinderungen
Ursachen für Behinderungen:
 Genetische Faktoren (Vererbung)
 Schädigungen vor der Geburt (pränatale Schädigungen)
 Schädigungen während der Geburt ( perinatale Schädigungen)
 Schädigungen nach der Geburt bis ins Alter (postnatale Schädigungen)
Risikofaktoren seitens der Eltern eines Kindes:
 Chromosomenanomalien - Down Syndrom (Mongolismus)
 Drogenmissbrauch (Alkohol, Nikotin u.a.), Medikamente, ionisierende Strahlen
 Blutgruppen-Unverträglichkeit zwischen Mutter und Kind, Diabetes der Mutter, Infektionen der
Mutter während der Schwangerschaft, u.a.
Risikofaktoren während der Geburt, im Kindes- und Erwachsenenalter:
 Sauerstoffmangel (Geburt, Ertrinken,...)
 Krankheiten und hohes Fieber (Masern, Kinderlähmung, Röteln, Gehirnhautentzündung,
Kreislaufinsuffizienzen,...), Vergiftungen, Verbrennungen
 Unfälle, Misshandlungen, Missbrauch

SOV 2
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SOZIALVERWALTUNG
Ausbildungsbeispiele für Menschen mit erhöhtem Förderbedarf:
Berufsbild: (auszugsweise)
Werkstattbetreuer von geistig und mehrfach behinderten Menschen:
Aufgaben:
Arbeit und Beschäftigung : z.B. einen strukturierten Tagesablauf mit unterschiedlichen Angeboten
ermöglichen; Sauberkeit in den Arbeitsräumen, Pünktlichkeit
Begleitung in persönlichen und sozialen Bedürfnissen: z.B. Anerkennung, positives Gruppenklima,
Zukunftsperspektiven, Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen, Selbständigkeit fördern;
Werte vermitteln, Gestaltung von Festen und Feiern
Sorge für das körperliche Wohl: Aufsichtspflicht, Medikamente und pflegerische Maßnahmen
Dokumentation, Zusammenarbeit mit anderen Betreuern, Therapeuten, Eltern
Anforderungen:
 Persönliche Reife und psychische Stabilität, positive Lebenseinstellung
 Einfühlungsvermögen, Geduld, soziale Einsatzbereitschaft und Motivation
 Verantwortungsbewusstsein, Aufgeschlossenheit und Offenheit
 Fähigkeit zu pädagogischer Arbeit, Methoden, Dokumentation und Kreativität
 Fähigkeit Konflikte, Frustration, Misserfolge und Unsicherheit zu ertragen
 Bereitschaft zur Fortbildung
 Handwerkliche Fähigkeiten
 Verschwiegenheit
Ausbildung am Beispiel von Einrichtungen der Caritas OÖ
"Was ich schon alles kann!"
Das Erwerben von Fertigkeiten in beruflichen und lebenspraktischen Belangen ist ein wesentlicher
Baustein zu gesellschaftlicher Integration. Der/die Auszubildende wird gemäß seinen/ihren Stärken,
Interessen und Bedürfnissen gefördert.
Berufsorientierung
In der mehrmonatigen Eingangsphase der Ausbildung lernen die Jugendlichen
ihre Stärken kennen. Sie trainieren Arbeitshaltungen wie Pünktlichkeit und
Höflichkeit, und sie betätigen sich in Werken, Kochen oder Hauswirtschaft.
Unterstützung beim Lesen, Schreiben und Rechnen gehört zur Orientierungsphase
dazu. Standort: St. Elisabeth/Linz
Anlehre und Lehre
Die sogenannte Flächenausbildung ist ein intensives Arbeitstraining in den Fächern
Kochen, Nähen, Wäschepflege, Reinigung, Holz- oder Metallbearbeitung, der die
Spezialisierung auf einen Teilbereich folgt. Praktika außer Haus vertiefen die
Anlehre.
Für hörbeeinträchtigte Jugendliche gibt es die Auswahl zwischen 3 Lehrberufen: Textilverarbeitung,
SchuhmacherIn, Koch/Köchin.
Das Projekt Hand-Werk erleichtert hörbeeinträchtigten Jugendlichen den Einstieg ins Arbeitsleben mit
Berufsberatung, Schnupperlehre, Lernförderung in der Berufsschule sowie Hilfe bei der
Arbeitssuche. Hand-Werk berät auch Ausbildungsbetriebe.
Standorte: St. Elisabeth/Linz, Hör- und Sehbildung/Linz
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SOZIALVERWALTUNG
Leben lernen
Die lebenspraktische Ausbildung hilft den Jugendlichen, nicht nur am Arbeitsplatz
zurecht zu kommen, sondern auch im privaten Bereich. In Wohngruppen wird die
eigenständige Wohnfähigkeit gefördert, was Haushaltsführung ebenso beinhaltet wie
den Umgang mit Geld, Persönlichkeitsentwicklung und die Pflege sozialer
Kontakte.
Standort: St. Elisabeth/Linz
Förderbereich
Ein individueller, ganzheitlicher Förderrahmen bietet die Möglichkeit zur
Nachreifung und zur Entwicklung neuer Fähigkeiten. Wichtige Inhalte sind Sprache,
Wahrnehmung und Bewegung. Ziel ist eine bessere Lebensqualität.
Standort: St. Pius/Steegen-Peuerbach
Rehabilitation
Nach einer Erhebung des Österreichischen Statistischen Zentralamtes sind ca. 1 Mio. Österreicher
dauernd behindert.
Von den behinderten Menschen im arbeitsfähigen Alter sind nur 61% berufstätig, von den
Schwerbehinderten nur 39%.
Diese Zahlen zeigen, welche gesellschaftlichen Aufgaben Behindertenpolitik und Rehabilitation
innehaben.
Definition von Rehabilitation:
„Rehabilitation ist die Summe jener aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die darauf gerichtet sind,
körperlich, geistig und /oder seelisch behinderte Menschen bis zum höchsten individuell erreichbaren
Grad geistiger, sozialer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit herzustellen oder
wiederherzustellen, damit sie einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft finden.“ (Def. der WHO
und der IOL = intern. Arbeitsorganisation)
Aufgabe 3:
Schreibe je ein Beispiel für Tätigkeiten auf, die körperlich, seelisch oder geistig behinderte Menschen als
Beruf ausüben.
Aufgabe 4:
Schreibe die Namen von dir bekannten Einrichtungen und Organisationen auf, in denen Behinderte eine
ihnen entsprechende Tätigkeit ausüben können: (Landwirtsfamilie kann Angehörigen mitbeschäftigen,
Pro mente.....)
Dem Gesetz nach, stehen jedem Behinderten die Leistungen der Rehabilitation zu. Trotzdem ist der
Umfang der Rehabilitationsleistungen bei den verschiedenen Rehabilitationsträgern sehr unterschiedlich.
Entscheidend ist die Ursache der Behinderung. REHA nach Arbeitsunfällen ist z.B. wesentlich
umfangreicher als nach Freizeitunfällen. Eine Anpassung ist geplant.
SOV 2
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SOZIALVERWALTUNG
Arten der Rehabilitation:




medizinische:
berufliche:
soziale:
heilpädagogische:
soll den Gesundheitszustand
soll die Erwerbsfähigkeit
soll die Eingliederung in die Gesell.
soll die Bildung
ermöglichen oder wiederherstellen.
Leistungsträger:
öffentliche Leistungsträger
 Sozialversicherungen: Kranken- , Unfall-, Pensionsund AL - Versicherung
 Bund: Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen,
Arbeitsmarktservice, Fonds auch FBAF
(Familienbeihilfenausgleichsfond)
 Länder: Sozialhilfe und Behindertenhilfe wenn die
Bundeshilfe nicht ausreicht;
Behindertenberatungsstellen: ARGE für REHA;
Behindertenreferat der OÖ Landesregierung;...
 Gemeinden
kirchliche und private Leistungsträger
 Lebenshilfe
 Caritas
 Diakonie
 Selbsthilfegruppen
 Vereine,...
REHA-Maßnahmen
Gründe für REHA - Maßnahmen:
 Arbeitsunfälle (auch Wegunfälle); zuständig ist Pensions- und Unfallversicherung
 Berufskrankheiten z.B. Schwerhörigkeit durch Lärmbelastung am Arbeitsplatz, Staubbelastung...
zuständig ist Pensions- und Unfallversicherung
 andere Gründe z.B. Freizeitunfälle; Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse
Rehabilitationsmaßnahmen:
 medizinische Maßnahmen: ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Pflegebehelfen
(orthopädische Behelfe u.a.), Unterbringung in Krankenanstalten (Krankenhäuser, Kur- und
Rehabilitationszentren), Therapien, Fahrtkosten zur Behandlung, medizinische Vorbeugung (gegen
Wirbelsäulenleiden, Zahnbehandlung...)
 berufliche Maßnahmen: ist die Wiedereingliederung in den ursprünglichen Beruf wesentlich
beeinträchtigt, wird eine Ausbildung für einen neuen Beruf ermöglicht.
Arbeitsassistenz: Begleitung in den Betrieb und Unterstützung (job coach)
Arbeitstraining: mit dem Betreuer wird ein auf die Person abgestelltes gezieltes Training vor dem
Einstieg in den Beruf durchgeführt (outplacer)
We - werk: die Unternehmungen werden kontaktiert – erforderliche Qualifikationen werden
recherchiert , dadurch kann die behinderte Arbeitskraft an das System angepasst werden
 soziale Maßnahmen: wie Zuschüsse und Darlehen zur Wohnungs- od. Fahrzeugadaptierung;
zur Führerscheinerlangung; Bereitstellung von Transportmöglichkeiten
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SOZIALVERWALTUNG
Gesundheitssystem und Krankenhausbetriebsführung
Ihre Ziele leiten sich aus den grundlegenden Aufgaben der staatlichen Gesundheitspolitik ab:
Ziel des Gesundheitswesens ist die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung.
Jeder Bürger hat im Krankheitsfall Anspruch auf eine ambulante oder stationäre medizinische
Behandlung.
Gesundheitssystem:
ist als Sammelbegriff für verschiedenartige Institutionen zu verstehen. Es
ergeben sich Schnittstellen zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, Rettungswesen,
Beratungsstellen, REHA – Einrichtungen usw.
Formelle Gesundheitsleistungen
Gesundheitsvorsorge und –Schutz:
Schulen, Beratungsdienste,
Betriebsärzte, praktische Ärzte,
Öffentliche Gesundheitsdienste:
Lebensmittelüberwachung,
Gewerbeaufsicht, Veterinärwesen,...
Behandlung und Pflege:
Ambulante Versorgung (extramurale
Versorgung): Arztpraxen,
Ambulatorien, Hauskrankenpflege,
Sozialdienste,...
Stationäre Versorgung (intramurale
V.): in Krankenhäusern bzw.
Pflegeheimen, Reha-Zentren.
Forschung, Lehre, Ausbildung
Informelle
Gesundheitsleistungen
Behandlung und Pflege im
Familienverband
Versorgung mit
Lebensnotwendigkeiten
Nahrung
Kleidung
Wohnung
Luft
Wasser
Erholungsraum
Planungsziele der österreichischen Krankenanstalten:
 Erhaltung der hohen Versorgungsqualität
 Anpassung an zukünftige Herausforderungen
 Erhöhung der Wirtschaftlichkeit
 Verteilungsgerechtigkeit
 Medizinische Qualitätssicherung
Als Planungsgrundlagen dienen Bevölkerungs- und Gesundheitsstatistiken, medizinische und
medizintechnische Entwicklungen, gesetzliche Vorgaben, fachspezifische Leistungsspektren (Onkologie,
Orthopädie, Unfallchirurgie,..) u. s.w.
Aufgabe: Suchen Sie in Gruppenarbeit Schnittstellen im Gesundheitssystem anhand praktischer
Beispiele.
Muster:
Schulärztin empfiehlt mit einer Schülerinnengruppe ein Raucherentwöhnungsprogramm durchzuführen. Eine Krankenkasse unterstützt dieses Projekt logistisch und finanziell. Untersuchungen der Atemwege
werden ambulant in einem Krankenhaus durchgeführt. Behandlungen durch die Hausärzte erfolgen
(Medikamente, Akupunktur, Psychotherapie). 40 % der Teilnehmerinnen können das Projekt erfolgreich
abschließen.
Hausarzt stellt beim Krankenbesuch eine akute Blinddarmentzündung fest....
Eigenen Beispiele:....
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SOZIALVERWALTUNG
Medizinische Aufgabenbereiche im Krankenhaus:
Stationärer Bereich:
Die bekanntesten sind Normal-, Intensiv- und Langzeitbetreuung aber auch Betreuung in semistationären
Einrichtungen wie Tages- und Nachtkliniken in der Psychiatrie.
Derzeit gilt die Unterscheidung in:
Normalpflegebereiche
Spezielle Versorgungsbereiche (Akutgeriatrie/Remobilisation, Palliativmedizin, Psychosomatik)
Die Krankenstationen sind meist als medizinisch-pflegerische und administrativ selbständige Einheiten
organisiert mit eigenem Stationsarzt und Stationsschwester.
Fachschwerpunkte sind mit einer Fachabteilung derselben Fachrichtung außerhalb der Krankenanstalt
hinsichtlich Qualitätsstandards verbunden.
Ambulanter Bereich:
Dieser sollte als Bindeglied zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenanstalten dienen und nur im
Falle von erster Hilfe direkt vom Patienten aufgesucht werden können. Hier ist eine hohe
Frequenzsteigerung erfolgt, deren Ursache nur z.T. in der medizintechnisch besseren Ausstattung ihre
Gründe hat.
Finanzierung von Krankenanstalten:
Landesfond: ersetz nach der Spitalsreform den sogenennten KRAZAF
(Krankenanstaltenfinanzierungsfond)
Ärztliche Honorare: Für Privatversicherte in der Sonderklasse werden 25 % vom ärztl. Honorar als
Rücklass an das Krankenhaus für die Zur – Verfügung - Stellung der Einrichtungen bezahlt.
Länder und Gemeinden leisten Zahlungen für die sogenennten Betriebsabgänge (Defizite der
Krankenanstalten)
Landesfond
Ambulanzgebühren
Private
Krankenversicherungen
Ärztliche
Honorare
Finanzierung von
Krankenanstalten
Gebühren
Sondergebühren
Selbstbehalt
Länder
Gemeinden
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SOZIALVERWALTUNG
Marketing Grundmodell und soziale Organisationen
Ziel: Corporate Identity
Bedürfnis, Wunsch:
(nach innen und außen)
(der Zielgruppe)
Selbst:
Leistungen
Angebot
Zielgruppe:
Gegenleistungen
Preis, u.a.
Kommunikation
Bekanntheit, Werbung
Distribution
Wie kommt die Leistung
zum Kunden?
Marketing – Management
Analyse und Diagnose der Ausgangslage
Strategisches Marketing (wie?) Planung von Visionen, Leitbildern
und Stategien
Informationen
Operatives Marketing
Gestaltung der Leistungen „Verkauf“
Umsetzung
Kontrolle, Evaluation der Ergebnisse
Effizienz = Nutzen stiften
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Grundnutzen und Zusatznutzen
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SOZIALVERWALTUNG
Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung
 Kameralistik
Hauptziel des Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung ist die Rechenschaftslegung. Es geht um
den detaillierten Nachweis über Herkunft und Verwendung von Finanzmitteln vor allem nach außen,
gegenüber den Kontrollorganen oder dem Parlament.
Der Rechnungsstil, der dafür verwendet wird, heißt (Verwaltungs-)Kameralistik. Diese unterscheidet sich
wesentlich von der kaufmännischen Buchführung.
Die Kameralistik ist vor allem mit der Planungsrechnung vergleichbar. Das Budget wird für ein oder zwei
Jahre fix vorgegeben und dieses muss verplant werden (=Etat). Im Gegensatz dazu steht beim kaufmännischen Rechnungswesen der Begriff der Doppik (doppelte Buchführung) im Mittelpunkt. Der
Gewinn oder Verlust (Erfolg) wird zweifach ermittelt, nämlich durch den Vermögensvergleich und durch
die Erfolgsrechnung.
Vorteile der Kameralistik: sehr differenzierte Finanzrechnung
Nachteile der Kameralistik:
 rein finanzwirtschaftlich orientiert, wenig Aussagen über wirtschaftlichen Erfolg
 kein in sich geschlossenes Kontensystem
 keine integrierte Vermögensrechnung
Auswirkungen:
 wenig Bewusstsein für Leistungen und Kosten – Denken in Einnahmen und Ausgaben („solange es
im Budget noch drin ist“)
 Ausgaben am Jahresende (sonst verfällt das Geld)
 wenig Bewusstsein für Investitionen, Zinsen, Abschreibungen
 Budgetierung
„ If you can`t measure it, you can`t manage it”
Das Budget bildet die Planung von Zahlen. Welche Leistungen sollen erzielt werden – welche Kosten
sind zur Zielerreichung zu veranschlagen. Das Budget soll sicherstellen, dass geplante Strategien und
Aktionen auch realisierbar sind.
 Was machen wir, was lassen wir bleiben? (Strategische Planung)
 Was führen wir durch?(operative Maßnahmen)
 Was kostet das ? (Budget)
 Wie lässt sich das finanzieren? (Finanzbudget – Finanzplanung)
Zero-Base-Budget:
Dabei werden nicht einfach von den Vorjahreszahlen ausgehend neue Leistungsziele budgetiert, sondern
man geht von den Leistungszielen aus (Nullpunkt) und gibt den neuen Leistungspaketen bestimmte
Prioritäten, die dann berechnet werden.
Merkmale der Zero-Base-Budgetierung:
 Beschreibung von zielorientierten Entscheidungspaketen
 Auswertung und Bewertung aller Pakete durch eine Kosten-Nutzen-Analyse
 Bewertung der verschiedenen Leistungsstufen
Wer plant trägt die Verantwortung für ein Budget:
Wird ein Budget einer Kostenstelle „aufgesetzt“ wirkt es nicht motivierend. Am Erstellen von Leistungsund die Budgetzielen sollten immer mit den verantwortlichen Mitarbeitern beteiligt werden.
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SOZIALVERWALTUNG
Budgetgrundsätze
Sie sollen gewährleisten, dass der Voranschlag dem beschlussfassenden Organ (Nationalrat, Landtag,
Gemeinderat) in einer Form vorgelegt wird, die ein richtiges Abschätzen der Situation und der Absichten
ermöglicht.
Die Budgetgrundsätze beziehen sich einerseits auf den Inhalt und die Form, andererseits auf die
Vorbereitung und Durchführung.
1. Vollständigkeit
In den Voranschlag sind alle voraussichtlich anfallenden Einnahmen und
Ausgaben aufzunehmen (Bruttoprinzip – keine Saldierung).
2. Einheit
Alle Einnahmen und Ausgaben sind in einem Plan darzustellen. Es gilt das
Prinzip der Gesamtdeckung (alle Einnahmen sind zur Deckung aller
Ausgaben bestimmt, keine Zweckbindung – einige Ausnahmen).
3. Klarheit
Die Herkunft bzw. Zweckbindung der Einnahmen und Ausgaben soll klar ersichtlich sein.
4. Genauigkeit
Einnahmen und Ausgaben sind in der Höhe zu veranschlagen, in der sie aller Voraussicht nach
anfallen werden. Eine bewusste Fehleinschätzung aus taktischen Gründen ist nicht zulässig!
5. Vorherigkeit
Der Voranschlag ist vor Beginn des Jahres zu beschließen, für das er gelten soll.
6. Jährlichkeit
Der Voranschlag gilt jeweils für ein Jahr (Finanzjahr = Kalenderjahr). Nicht verbrauchte Mittel gelten
als erspart (Folge: Verschwendung am Jahresende).
7. Spezialität
Die Beträge dürfen ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke, maximal in der vorgesehenen Höhe
und nur innerhalb des bestimmten Zeitraumes verwendet werden (Folge: Starrheit;
unvorhergesehener Bedarf kann nicht gedeckt werden, großzügige Ausgaben, wenn Geld da ist).
8. Öffentlichkeit
Die Bürger haben ein Recht, sich über den Voranschlag und seine Vollziehung zu informieren.
9. Ausgeglichenheit
Alle Ausgaben müssen durch planmäßige Einnahmen gedeckt sein (Keine Defizitfinanzierung durch
Kredite!).
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SOZIALVERWALTUNG
Budgetkreislauf
www.bmf.gv.at
.
Budgeterstellung auf Gemeindeebene:
1. Aufstellung und Beschlussfassung des Voranschlages (im Vorjahr)
Auf Gemeindeebene regelt das Verfahren die Gemeindeordnung. Der Bürgermeister ist demnach
verpflichtet, jährlich bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des neuen Jahres einen Entwurf zu erstellen.
Meist wird dieser von Fachbeamten vorbereitet. Der Entwurf ist öffentlich kundzumachen (auf der
Amtstafel, manchmal auch in der Gemeindezeitung). Die Bürger können während dieser „Auflagefrist“
Einsicht nehmen und Stellungnahmen abgeben. Nach Ende der Auflagefrist wird der Entwurf vom
Finanzausschuss diskutiert und dann dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat beschließt diesen in
öffentlicher Sitzung
Auf Landesebene ist das Verfahren ähnlich. Bereits im Sommer werden von den Fachabteilungen die
Budgetansätze gesammelt und auf eine vorläufige Liste eingetragen. Meist ergeben sich mehr
Ausgabenwünsche als Geld zur Verfügung steht. Es beginnt ein Aushandlungsprozess, um die Ausgaben
den Finanzmitteln anzupassen. Dies geschieht sowohl auf Beamten- als auch auf Politikerebene.
Wenn man vom Land eine Subvention will, muss man bereits im Juni des Vorjahres ansuchen, damit man
rechtzeitig in die Budgetplanung aufgenommen wird.
2. Die Vollziehung (im laufenden Jahr)
Darunter versteht man die Durchführung des Geschäfte entsprechend dem Voranschlag (d.h. das Geld
einnehmen und ausgeben sowie die Verbuchung der Vorgänge).
3. Rechnungsabschluss und Kontrolle (im nächsten Jahr)
Der Rechnungsabschluss gliedert sich in drei Teile:
1. Der Kassenabschluss gibt eine Übersicht über die gesamte Kassengebarung und ermöglicht die
Kontrolle (ähnlich dem Kassabuch).
2. Die Haushaltsrechnung vergleicht, inwieweit der Voranschlag eingehalten wurde.
3. Die Vermögensrechnung ist nicht erforderlich, kann aber freiwillig geführt werden.
Die Prüfung und Kontrolle soll sicherstellen, dass Finanzmittel sorgfältig verwendet werden. Es gelten
die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Prüfungsziele sind auch die
ziffernmäßige Richtigkeit und die Übereinstimmung mit Vorschriften.
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SOZIALVERWALTUNG
Organisation der Buchhaltung
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