Sport nach Schlaganfall

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STIFTUNG
DEUTSCHE
SCHLAGANFALL
HILFE
Sport nach Schlaganfall
Leitfaden für die Organisation und
Durchführung von RehabilitationsSportgruppen für Schlaganfall-Betroffene
Sport tut nicht nur gut –
er macht auch Spaß!
Inhaltsverzeichnis
Seite
Allgemeines
1. Was bedeutet Sport nach Schlaganfall für Betroffene?
3
2. Was ist Rehabilitationssport?
4
3. Welchen Nutzen hat der Rehabilitationssport?
4
4. Welche Aufgabe hat der betreuende Arzt / Hausarzt?
5
5. Wo kann man Rehabilitationssport ausüben?
5
6. Wie wird der Rehabilitationssport finanziert?
5
7. Welche Sportarten sind möglich?
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8. Welche Rolle spielen die Angehörigen?
6
Informationen zum Aufbau von SchlaganfallSportgruppen
1. Rahmenbedingungen
7/8
2. Sportstätten
8
3. Übungsleiter
9
4. Ärztliche Begleitung
9
4.1 Notfallausrüstung
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5. Unterstützung durch den Sportverein
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6. Versicherung
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7. Finanzierung von Schlaganfall-Sportgruppen
Förderung durch die Krankenkassen
7.1 Eigenleistung der Teilnehmer
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7.2 Übungsleiter
11
7.3 Starthilfe
12
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Vorwort
Sport ist die wichtigste Nebensache der Welt – sagen
viele. Stimmt nicht, denn Sport ist besonders für
Menschen mit Behinderungen Lebenselixier! Sport fördert
besonders nach Schlaganfall auf spielerische Weise
Spaß an der Bewegung, neues Selbstbewußtsein und
neue menschliche Kontakte. Sport nach Schlaganfall wird
in einer Gruppe unter Anleitung eines qualifizierten
Übungsleiters angeboten, wobei die Situation des
Betroffenen Ausgangspunkt des Sports ist.
Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe (SDSH)
unterstützt
in
enger
Kooperation
mit
den
Sportgemeinschaften des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) Initiativen und Gruppen, die den
Sport als Möglichkeit einer verbesserten Nachsorge
erkannt haben.
Der vorliegende Leitfaden geht auf die wichtigsten Fragen
ein und gibt Antworten auf ein sinnvolles Vorgehen bei
der Gründung eine Gruppe „Sport nach Schlaganfall“.
Sport: Ein Teil des Weges zurück in den Alltag!
1. Was bedeutet Sport nach Schlaganfall für Betroffene?
Der Rehabilitationsport für Schlaganfall-Betroffene und
deren Angehörige ist die ideale Erweiterung der
Rehabilitationskette und erfüllt als ergänzende Leistung
alle Anforderungen, die an eine moderne medizinische
und soziale Rehabilitation gestellt werden: Er ergänzt die
Phase der möglichst weit gehenden Wiederherstellung
motorischer Funktionen, der verbesserten Bewältigung
von Alltagssituationen und die Wiedererlangung von
Körpergefühl, Koordination, Wahrnehmung, Sprache und
Schrift. Zudem hat der auf die individuelle Behinderung
ausgerichtete Sport in der Rehabilitations-Sportgruppe die
Schaffung neuen Selbstvertrauens und die Stärkung des
Selbstwertgefühls der Betroffenen zum Ziel.
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2. Was ist Rehabilitationssport?
Rehabilitationssport ist ein auf die einzelnen Personen
abgestimmtes Übungsprogramm, das in einer Gruppe
von ähnlich Betroffenen durchgeführt wird.
Mit Hilfe von Sport kann die Behandlung der
Schlaganfall-Betroffenen auf vielfältige Weise ergänzt
werden. Daher wurde in den RehabilitationsSportgruppen des organisierten Behindertensports ein
ambulantes Nachsorge-Sportprogramm entwickelt. Es
hat
die
Verbesserung
funktioneller
und
kompensatorischer Mechanismen, die soziale und
psychische Wiedereingliederung in den Lebensalltag
der Betroffenen, kurz: die verbesserte Lebensqualität
zum Ziel.
3. Welchen Nutzen hat der Rehabilitationssport?
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Spaß an der Bewegung
Wiedererlernen der ausgefallenen Fertigkeiten
Festigung der in der Krankengymnastik (wieder)
erlernten Bewegungen für den Alltag
Mobilisierung von Herz und Kreislauf
Zugewinn von Leistungsfähigkeit
Verringerung von neurologischen Folgen (z. B.
Spastik)
Günstiger Effekt auf Risikofaktoren wie Bluthochdruck,
Übergewicht, Diabetis, Fettstoffwechselstörungen,
Bewegunsmangel
Wiedergewinnung
von
Selbstvertrauen
durch
Sicherheit in, mit und durch die Sportgruppe
Verminderung der krankheitsbedingten Isolation durch
Integration in eine Gruppe
Neuentdecken von Lebensqualität
Schlaganfall ist kein einheitlich definiertes Krankheitsbild.
Es
handelt
sich
um
ein
Geschehen,
das
unterschiedlichste
Ursachen
und
vielfältigste
Auswirkungen hat. Die Leiter der Sportgruppen müssen
deshalb
auf
die
Art
und
Schwere
der
Bewegungseinschränkung eines jeden Einzelnen genau
eingehen. Auch Angehörige und Freunde können helfen,
beim Sport die eigenen Ängste zu überwinden und somit
ein neues Selbstwertgefühl zu finden. Ob Rollstuhlfahrer
oder Gehfähige, Nichtbehinderte oder Personen mit
anderer Behinderung – in den Rehasportgruppen wird
niemand ausgeschlossen.
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Stets gilt der gleiche Grundsatz: Erlaubt ist, was Spaß
macht, solange der Sport medizinisch und pädagogisch
sinnvoll ist.
4. Welche Aufgabe hat der behandelnde Arzt / der Hausarzt?
Wer am Rehabilitationssport teilnehmen
möchte,
muss
vorher
mit
seinem
behandelnden Arzt darüber sprechen. Der
Arzt gibt wichtige Empfehlungen und
Hinweise für die sportliche Betätigung.
Außerdem kann er die Teilnahme am
Sportprogramm im Verein nach § 44 SGB IX
verordnen!
5. Wo kann man Rehabilitationssport ausüben?
Der Rehabilitationssport für Schlaganfall-Betroffene
wird in den Mitgliedsvereinen des Deutschen
Behindertensportverbandes
angeboten.
Die
qualifizierte Anleitung der einzelnen Teilnehmer ist
durch eine spezielle Ausbildung der Fachübungsleiter
gewährleistet und durch zusätzliche ärztliche
Betreuung und Beratung sichergestellt.
Eine spezielle Ausrüstung für den Sport ist nicht
notwendig. Der Deutsche Behindertensportverband
arbeitet eng mit der Stiftung Deutsche SchlaganfallHilfe zusammen, um Qualitätsnormen zum Wohle der
Betroffenen sicherzustellen.
6. Wie wird der Rehabilitationssport finanziert?
Wenn der behandelnde Arzt den Rehabilitationssport
verordnet, dann kann über die zuständige Krankenkasse
eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die
Krankenkassen zahlen zur Zeit etwa € 3.50 pro
Übungsstunde und Patient. Diese Summe fließt in den
Mitgliedsbeitrag
des
Ortsvereins
ein.
Die
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Mitgliedsbeiträge werden von den Vereinen vor Ort
festgelegt.
7. Welche Sportarten sind möglich?
Im Rahmen des Rehabilitationssports in den Vereinen
können die nachfolgend aufgeführten Sportarten
angeboten werden.


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Gymnastik
Bewegungsspiele in Gruppen
Schwimmen / Wassergymnastik
Mit Hilfe dieser Sportarten werden Fertigkeiten wie
Kraft, Ausdauer oder Geschicklichkeit weiter geschult
und körperliche Fähigkeiten entwickelt und gefestigt.
Die Erleichterung alltäglicher Belastungen und
Bewegungen stehen neben dem Spaß in der
Gemeinschaft und der Freude an der Bewegung an
erster Stelle. Bei einer Verordnung entscheidet der
Arzt über die möglichen Sportarten.
8. Welche Rolle spielen die Angehörigen?
Die Angehörigen sind zu den Übungsstunden herzlich
eingeladen: Auch ihnen tut der Sport gut und zum
anderen können sie wichtige Hilfestellung leisten.
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Informationen zum Aufbau von SchlaganfallSportgruppen
Rahmenbedingungen für die Arbeit in SchlaganfallSportgruppen
Grundsätzliches
Grundsätzlich kann jeder betroffene Interessierte am
Schlaganfall-Sport teilnehmen. Eine Empfehlung durch
den Arzt mit Feststellung der Sporttauglichkeit ist dazu
notwendig.
Bei
einer
Verordnung
durch
den
behandelnden Arzt ist eine finanzielle Förderung durch
die Krankenkasse möglich.
Der Schlaganfall-Sport findet im Sportverein statt.
Interessierte können sich einem bestehenden örtlichen
Behindertensportverein anschließen, einen eigenen
Behindertensportverein oder eine Abteilung in einem
Nichtbehinderten-Sportverein
gründen.
Für
die
Durchführung der Übungsarbeit im Rahmen der
Schlaganfall-Sportgruppen sind insbesondere folgende
organisatorische Rahmenbedingungen zu beachten.
1. Rahmenbedingungen:

Das Vorhandensein einer geeigneten Sportstätte
(Größe, Klimabedingungen, Raumbeschaffenheit
usw.) ist durch den Verein zu gewährleisten.

Die Übungsarbeit sollte regelmäßig, d. h. nach
Möglichkeit einmal in der Woche erfolgen; jährlich
sind mindestens 40 Übungsstunden von jeweils 45
Minuten Dauer durchzuführen.

Die Übungsarbeit erfolgt unter der Anleitung eines
qualifizierten Übungsleiters; die Betreuung der
Gruppe durch einen fachkundigen Arzt zur
Beratung des Übungsleiters und der einzelnen
Teilnehmer der Gruppe ist sicherzustellen.

Die
Durchführung
der
verwaltungsmäßigen
Arbeiten durch den Verein ist sicherzustellen.

Die Information über die Mitglieder der
Schlaganfall-Sportgruppe werden zwischen den
Landesverbänden
des
Deutschen
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Behindertensportverbandes und der Stiftung
Deutsche Schlaganfall-Hilfe ausgetauscht.

Die Vereine müssen ihre Gruppen dem
zuständigen Landesverband des Deutschen
Behinderten Sportverbandes melden und die
Erfüllung
der
vorgenannten
Bedingungen
nachweisen
2. Sportstätten
Geeignete Sportstätten sind durch den Verein
bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere zu beachten:

Die Größe und Ausrüstung der Sportgeräte muss
einem
adäquaten
Bewegungsangebot
gerecht
werden.

Sporthallen bzw. Übungsstätten sollten Zugang zu
Sportfreianlagen oder zu einem Rad- bzw.
Fußwegenetz in der freien Natur haben.

Am Übungsort muss ein funktionsfähiges Telefon zur
Verfügung stehen, um ggf. einen Krankenwagen bzw.
einen Arzt anfordern zu können.

Am Übungsort muss für die Zeit der Veranstaltung ein
Parkplatz für den Notarztwagen freigehalten werden.

An der Sportstätte sollte ein Arztraum (ggf.
Lehrerzimmer mit Liege oder Ähnlichem) zur
Verfügung stehen.

Es wird den Gruppen empfohlen, sich in der Nähe der
Sportstätte einen geeigneten Raum zu suchen, in dem
sich die Gruppenmitglieder (evtl. mit Angehörigen) zu
begleitenden
außersportlichen
Aktivitäten
(Vorträge,
Diätberatung,
Entspannungsübungen,
Gruppengespräche, etc.) zusammenfinden können.
3. Übungsleiter
Die Übungsarbeit in Schlaganfall-Sportgruppen darf
nur von speziell ausgebildeten Übungsleitern mit der
Fachübungsleiterlizenz „Rehabilitationssport“, Bereich
„Zentrales und peripheres Nervensystem“ mit dem
Zusatz „Sport mit Schlaganfall-Betroffenen“ geleitet
werden.
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Die Qualifikation ist in Form einer gültigen Lizenz des
Deutschen Sportbundes (DSB) nachzuweisen.
Der Deutsche Behindertensportverband bietet über
seine Landesverbände entsprechende Ausbildungen
an.
Vergleichbare
Ausbildungen
anderer
Organisationen und Berufsverbänden können ggf. im
Rahmen einer Einzelfallprüfung anerkannt werden. Ein
Übungsleiter hat sich erst dann qualifiziert, wenn er die
Ausbildung mit der Lizensierung abgeschlossen hat.
Hochschulabsolventen können mit entsprechenden
Schwerpunktsetzungen und unter Nachweis der
Aufnahme einer Tätigkeit in einer SchlaganfallSportgruppe eine entsprechende Lizenz auf Antrag an
den zuständigen Landesverband eine entsprechende
Lizenz erhalten.
4. Ärztliche Begleitung
Die Gruppe muss durch einen Arzt betreut werden, der in
der Betreuung von Schlaganfall-Betroffenen erfahren ist.
Zur Fortbildung der Ärzte bietet der Deutsche
Behinderten-Sportbund in Zusammenarbeit mit der
Stiftung
Deutsche
Schlaganfall-Hilfe
Fortbildungsveranstaltungen an. Die Teilnahme an diesen
Veranstaltungen wird dringend empfohlen. Auf Wunsch
ist die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe dabei
behilflich, der Sportgruppe einen qualifizierten Arzt zu
vermitteln.
4.1. Notfallausrüstung
Eine Notfallausrüstung (wie sie z. B. für die Arbeit in
Koronarsportgruppen notwendig ist) wird nicht
benötigt. Das nächstgelegene Krankenhaus sollte über
die Existenz der Sportgruppe informiert sein. Eine
Erste-Hilfe-Ausstattung muss natürlich am Übungsort
vorhanden sein.
5. Unterstützung durch den Sportverein
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Der Sport nach Schlaganfall wird in Trägerschaft eines
lokalen (Behinderten-) Sportvereins durchgeführt. Der
Verein nimmt u. a. folgende Aufgaben wahr:

Klärung der personellen Voraussetzungen und
Gewährleistung
einer
Kommunikationsund
Informationsstruktur (Gewinnung und Betreuung der
Ärzte und der Übungsleiter und ggf. weiterer
Fachleute)

Schaffung
der
organisatorischen
Rahmenbedingungen
(Sportstätten,
apparative
Ausstattung, etc.)

Öffentlichkeitsarbeit

Betreuung der Teilnehmenden

Abrechnung
Bei der Gründung einer Schlaganfall-Sportgruppe ist der
deutsche Behindertensportverband behilflich.
6. Versicherung über die Sporthilfeversicherung des
Sportverbandes
Aktive und passive Mitglieder, Funktionäre und Helfer
sind über die Sporthilfeversicherung des jeweiligen
Landesverbandes des DBS versichert (Unfall- und
Haftpflichtversicherung).
Die Adressen der Landesverbände sind im Anhang
dieser Broschüre aufgelistet.
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7. Finanzierung von Schlaganfall-Sportgruppen Kostenbeteiligung der Krankenkassen
Der vom Arzt verordnete Rehabilitationssport wird auf der
Grundlage der mit den Sozialversicherungsträgern
abgeschlossenen Vereinbarungen finanziell gefördert
(§ 44, SGB IX). Nach diesen Vereinbarungen beteiligen
sich die Vertragspartner an den Aufwendungen für
Schlaganfall-Betroffene mit einem Beitrag, der jeweils
zwischen den Krankenkassen und den Landesverbänden
des Deutschen Behindertensportbundes vereinbart wurde
(zur Zeit ca. 3,50 € pro Patient und Übungsstunde). Diese
Kostenregelung gilt bislang nicht für die Beihilfe und für
die privaten Krankenkassen.
7.1. Eigenleistung der Teilnehmer
In der Regel ist eine Eigenleistung der Teilnehmer
(z. B. in Form eines Mitgliedsbeitrages) zu erbringen.
Dieser wird von den örtlichen Sportvereinen festgelegt.
7.2. Übungsleiter
Die Bezuschussung der Übungsleiter erfolgt für
Sportvereine nach den allgemeinen Richtlinien der
Landessportbünde und der Landesverbände des
Deutschen Behindertensportverbandes. Grundsätzlich
sind die Stundensätze frei mit dem Verein auszuhandeln.
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7.3. Starthilfe
Schlaganfall-Sportgruppen,
die
bei
den
Behindertensportgemeinschaften als Abteilung eines
Sportvereines
oder
als
Sportabteilungen
in
Selbsthilfegruppen erstmals eingerichtet werden,
können im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel von
der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe eine einmalige
Starthilfe in Form einer Festbetragszuwendung
erhalten. Ein formloser Antrag ist an die Stiftung
Deutsche Schlaganfall-Hilfe zu stellen.
Die
Landesverbände
des
Deutschen
Behindertensportverbandes
vergeben
zum
Teil
ebenfalls Starthilfen für die Ersteinrichtung und ggf.
von
Nachfolgegründungen
von
SchlaganfallSportgruppen. Entsprechende Anträge und Verfahren
sind bei den Landesverbänden zu erfragen.
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