STIFTUNG DEUTSCHE SCHLAGANFALL HILFE Sport nach Schlaganfall Leitfaden für die Organisation und Durchführung von RehabilitationsSportgruppen für Schlaganfall-Betroffene Sport tut nicht nur gut – er macht auch Spaß! Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeines 1. Was bedeutet Sport nach Schlaganfall für Betroffene? 3 2. Was ist Rehabilitationssport? 4 3. Welchen Nutzen hat der Rehabilitationssport? 4 4. Welche Aufgabe hat der betreuende Arzt / Hausarzt? 5 5. Wo kann man Rehabilitationssport ausüben? 5 6. Wie wird der Rehabilitationssport finanziert? 5 7. Welche Sportarten sind möglich? 6 8. Welche Rolle spielen die Angehörigen? 6 Informationen zum Aufbau von SchlaganfallSportgruppen 1. Rahmenbedingungen 7/8 2. Sportstätten 8 3. Übungsleiter 9 4. Ärztliche Begleitung 9 4.1 Notfallausrüstung 10 5. Unterstützung durch den Sportverein 10 6. Versicherung 10 7. Finanzierung von Schlaganfall-Sportgruppen Förderung durch die Krankenkassen 7.1 Eigenleistung der Teilnehmer 11 7.2 Übungsleiter 11 7.3 Starthilfe 12 11 2 Vorwort Sport ist die wichtigste Nebensache der Welt – sagen viele. Stimmt nicht, denn Sport ist besonders für Menschen mit Behinderungen Lebenselixier! Sport fördert besonders nach Schlaganfall auf spielerische Weise Spaß an der Bewegung, neues Selbstbewußtsein und neue menschliche Kontakte. Sport nach Schlaganfall wird in einer Gruppe unter Anleitung eines qualifizierten Übungsleiters angeboten, wobei die Situation des Betroffenen Ausgangspunkt des Sports ist. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe (SDSH) unterstützt in enger Kooperation mit den Sportgemeinschaften des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) Initiativen und Gruppen, die den Sport als Möglichkeit einer verbesserten Nachsorge erkannt haben. Der vorliegende Leitfaden geht auf die wichtigsten Fragen ein und gibt Antworten auf ein sinnvolles Vorgehen bei der Gründung eine Gruppe „Sport nach Schlaganfall“. Sport: Ein Teil des Weges zurück in den Alltag! 1. Was bedeutet Sport nach Schlaganfall für Betroffene? Der Rehabilitationsport für Schlaganfall-Betroffene und deren Angehörige ist die ideale Erweiterung der Rehabilitationskette und erfüllt als ergänzende Leistung alle Anforderungen, die an eine moderne medizinische und soziale Rehabilitation gestellt werden: Er ergänzt die Phase der möglichst weit gehenden Wiederherstellung motorischer Funktionen, der verbesserten Bewältigung von Alltagssituationen und die Wiedererlangung von Körpergefühl, Koordination, Wahrnehmung, Sprache und Schrift. Zudem hat der auf die individuelle Behinderung ausgerichtete Sport in der Rehabilitations-Sportgruppe die Schaffung neuen Selbstvertrauens und die Stärkung des Selbstwertgefühls der Betroffenen zum Ziel. 3 2. Was ist Rehabilitationssport? Rehabilitationssport ist ein auf die einzelnen Personen abgestimmtes Übungsprogramm, das in einer Gruppe von ähnlich Betroffenen durchgeführt wird. Mit Hilfe von Sport kann die Behandlung der Schlaganfall-Betroffenen auf vielfältige Weise ergänzt werden. Daher wurde in den RehabilitationsSportgruppen des organisierten Behindertensports ein ambulantes Nachsorge-Sportprogramm entwickelt. Es hat die Verbesserung funktioneller und kompensatorischer Mechanismen, die soziale und psychische Wiedereingliederung in den Lebensalltag der Betroffenen, kurz: die verbesserte Lebensqualität zum Ziel. 3. Welchen Nutzen hat der Rehabilitationssport? Spaß an der Bewegung Wiedererlernen der ausgefallenen Fertigkeiten Festigung der in der Krankengymnastik (wieder) erlernten Bewegungen für den Alltag Mobilisierung von Herz und Kreislauf Zugewinn von Leistungsfähigkeit Verringerung von neurologischen Folgen (z. B. Spastik) Günstiger Effekt auf Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Übergewicht, Diabetis, Fettstoffwechselstörungen, Bewegunsmangel Wiedergewinnung von Selbstvertrauen durch Sicherheit in, mit und durch die Sportgruppe Verminderung der krankheitsbedingten Isolation durch Integration in eine Gruppe Neuentdecken von Lebensqualität Schlaganfall ist kein einheitlich definiertes Krankheitsbild. Es handelt sich um ein Geschehen, das unterschiedlichste Ursachen und vielfältigste Auswirkungen hat. Die Leiter der Sportgruppen müssen deshalb auf die Art und Schwere der Bewegungseinschränkung eines jeden Einzelnen genau eingehen. Auch Angehörige und Freunde können helfen, beim Sport die eigenen Ängste zu überwinden und somit ein neues Selbstwertgefühl zu finden. Ob Rollstuhlfahrer oder Gehfähige, Nichtbehinderte oder Personen mit anderer Behinderung – in den Rehasportgruppen wird niemand ausgeschlossen. 4 Stets gilt der gleiche Grundsatz: Erlaubt ist, was Spaß macht, solange der Sport medizinisch und pädagogisch sinnvoll ist. 4. Welche Aufgabe hat der behandelnde Arzt / der Hausarzt? Wer am Rehabilitationssport teilnehmen möchte, muss vorher mit seinem behandelnden Arzt darüber sprechen. Der Arzt gibt wichtige Empfehlungen und Hinweise für die sportliche Betätigung. Außerdem kann er die Teilnahme am Sportprogramm im Verein nach § 44 SGB IX verordnen! 5. Wo kann man Rehabilitationssport ausüben? Der Rehabilitationssport für Schlaganfall-Betroffene wird in den Mitgliedsvereinen des Deutschen Behindertensportverbandes angeboten. Die qualifizierte Anleitung der einzelnen Teilnehmer ist durch eine spezielle Ausbildung der Fachübungsleiter gewährleistet und durch zusätzliche ärztliche Betreuung und Beratung sichergestellt. Eine spezielle Ausrüstung für den Sport ist nicht notwendig. Der Deutsche Behindertensportverband arbeitet eng mit der Stiftung Deutsche SchlaganfallHilfe zusammen, um Qualitätsnormen zum Wohle der Betroffenen sicherzustellen. 6. Wie wird der Rehabilitationssport finanziert? Wenn der behandelnde Arzt den Rehabilitationssport verordnet, dann kann über die zuständige Krankenkasse eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die Krankenkassen zahlen zur Zeit etwa € 3.50 pro Übungsstunde und Patient. Diese Summe fließt in den Mitgliedsbeitrag des Ortsvereins ein. Die 5 Mitgliedsbeiträge werden von den Vereinen vor Ort festgelegt. 7. Welche Sportarten sind möglich? Im Rahmen des Rehabilitationssports in den Vereinen können die nachfolgend aufgeführten Sportarten angeboten werden. Gymnastik Bewegungsspiele in Gruppen Schwimmen / Wassergymnastik Mit Hilfe dieser Sportarten werden Fertigkeiten wie Kraft, Ausdauer oder Geschicklichkeit weiter geschult und körperliche Fähigkeiten entwickelt und gefestigt. Die Erleichterung alltäglicher Belastungen und Bewegungen stehen neben dem Spaß in der Gemeinschaft und der Freude an der Bewegung an erster Stelle. Bei einer Verordnung entscheidet der Arzt über die möglichen Sportarten. 8. Welche Rolle spielen die Angehörigen? Die Angehörigen sind zu den Übungsstunden herzlich eingeladen: Auch ihnen tut der Sport gut und zum anderen können sie wichtige Hilfestellung leisten. 6 Informationen zum Aufbau von SchlaganfallSportgruppen Rahmenbedingungen für die Arbeit in SchlaganfallSportgruppen Grundsätzliches Grundsätzlich kann jeder betroffene Interessierte am Schlaganfall-Sport teilnehmen. Eine Empfehlung durch den Arzt mit Feststellung der Sporttauglichkeit ist dazu notwendig. Bei einer Verordnung durch den behandelnden Arzt ist eine finanzielle Förderung durch die Krankenkasse möglich. Der Schlaganfall-Sport findet im Sportverein statt. Interessierte können sich einem bestehenden örtlichen Behindertensportverein anschließen, einen eigenen Behindertensportverein oder eine Abteilung in einem Nichtbehinderten-Sportverein gründen. Für die Durchführung der Übungsarbeit im Rahmen der Schlaganfall-Sportgruppen sind insbesondere folgende organisatorische Rahmenbedingungen zu beachten. 1. Rahmenbedingungen: Das Vorhandensein einer geeigneten Sportstätte (Größe, Klimabedingungen, Raumbeschaffenheit usw.) ist durch den Verein zu gewährleisten. Die Übungsarbeit sollte regelmäßig, d. h. nach Möglichkeit einmal in der Woche erfolgen; jährlich sind mindestens 40 Übungsstunden von jeweils 45 Minuten Dauer durchzuführen. Die Übungsarbeit erfolgt unter der Anleitung eines qualifizierten Übungsleiters; die Betreuung der Gruppe durch einen fachkundigen Arzt zur Beratung des Übungsleiters und der einzelnen Teilnehmer der Gruppe ist sicherzustellen. Die Durchführung der verwaltungsmäßigen Arbeiten durch den Verein ist sicherzustellen. Die Information über die Mitglieder der Schlaganfall-Sportgruppe werden zwischen den Landesverbänden des Deutschen 7 Behindertensportverbandes und der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe ausgetauscht. Die Vereine müssen ihre Gruppen dem zuständigen Landesverband des Deutschen Behinderten Sportverbandes melden und die Erfüllung der vorgenannten Bedingungen nachweisen 2. Sportstätten Geeignete Sportstätten sind durch den Verein bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere zu beachten: Die Größe und Ausrüstung der Sportgeräte muss einem adäquaten Bewegungsangebot gerecht werden. Sporthallen bzw. Übungsstätten sollten Zugang zu Sportfreianlagen oder zu einem Rad- bzw. Fußwegenetz in der freien Natur haben. Am Übungsort muss ein funktionsfähiges Telefon zur Verfügung stehen, um ggf. einen Krankenwagen bzw. einen Arzt anfordern zu können. Am Übungsort muss für die Zeit der Veranstaltung ein Parkplatz für den Notarztwagen freigehalten werden. An der Sportstätte sollte ein Arztraum (ggf. Lehrerzimmer mit Liege oder Ähnlichem) zur Verfügung stehen. Es wird den Gruppen empfohlen, sich in der Nähe der Sportstätte einen geeigneten Raum zu suchen, in dem sich die Gruppenmitglieder (evtl. mit Angehörigen) zu begleitenden außersportlichen Aktivitäten (Vorträge, Diätberatung, Entspannungsübungen, Gruppengespräche, etc.) zusammenfinden können. 3. Übungsleiter Die Übungsarbeit in Schlaganfall-Sportgruppen darf nur von speziell ausgebildeten Übungsleitern mit der Fachübungsleiterlizenz „Rehabilitationssport“, Bereich „Zentrales und peripheres Nervensystem“ mit dem Zusatz „Sport mit Schlaganfall-Betroffenen“ geleitet werden. 8 Die Qualifikation ist in Form einer gültigen Lizenz des Deutschen Sportbundes (DSB) nachzuweisen. Der Deutsche Behindertensportverband bietet über seine Landesverbände entsprechende Ausbildungen an. Vergleichbare Ausbildungen anderer Organisationen und Berufsverbänden können ggf. im Rahmen einer Einzelfallprüfung anerkannt werden. Ein Übungsleiter hat sich erst dann qualifiziert, wenn er die Ausbildung mit der Lizensierung abgeschlossen hat. Hochschulabsolventen können mit entsprechenden Schwerpunktsetzungen und unter Nachweis der Aufnahme einer Tätigkeit in einer SchlaganfallSportgruppe eine entsprechende Lizenz auf Antrag an den zuständigen Landesverband eine entsprechende Lizenz erhalten. 4. Ärztliche Begleitung Die Gruppe muss durch einen Arzt betreut werden, der in der Betreuung von Schlaganfall-Betroffenen erfahren ist. Zur Fortbildung der Ärzte bietet der Deutsche Behinderten-Sportbund in Zusammenarbeit mit der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe Fortbildungsveranstaltungen an. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen wird dringend empfohlen. Auf Wunsch ist die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe dabei behilflich, der Sportgruppe einen qualifizierten Arzt zu vermitteln. 4.1. Notfallausrüstung Eine Notfallausrüstung (wie sie z. B. für die Arbeit in Koronarsportgruppen notwendig ist) wird nicht benötigt. Das nächstgelegene Krankenhaus sollte über die Existenz der Sportgruppe informiert sein. Eine Erste-Hilfe-Ausstattung muss natürlich am Übungsort vorhanden sein. 5. Unterstützung durch den Sportverein 9 Der Sport nach Schlaganfall wird in Trägerschaft eines lokalen (Behinderten-) Sportvereins durchgeführt. Der Verein nimmt u. a. folgende Aufgaben wahr: Klärung der personellen Voraussetzungen und Gewährleistung einer Kommunikationsund Informationsstruktur (Gewinnung und Betreuung der Ärzte und der Übungsleiter und ggf. weiterer Fachleute) Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen (Sportstätten, apparative Ausstattung, etc.) Öffentlichkeitsarbeit Betreuung der Teilnehmenden Abrechnung Bei der Gründung einer Schlaganfall-Sportgruppe ist der deutsche Behindertensportverband behilflich. 6. Versicherung über die Sporthilfeversicherung des Sportverbandes Aktive und passive Mitglieder, Funktionäre und Helfer sind über die Sporthilfeversicherung des jeweiligen Landesverbandes des DBS versichert (Unfall- und Haftpflichtversicherung). Die Adressen der Landesverbände sind im Anhang dieser Broschüre aufgelistet. 10 7. Finanzierung von Schlaganfall-Sportgruppen Kostenbeteiligung der Krankenkassen Der vom Arzt verordnete Rehabilitationssport wird auf der Grundlage der mit den Sozialversicherungsträgern abgeschlossenen Vereinbarungen finanziell gefördert (§ 44, SGB IX). Nach diesen Vereinbarungen beteiligen sich die Vertragspartner an den Aufwendungen für Schlaganfall-Betroffene mit einem Beitrag, der jeweils zwischen den Krankenkassen und den Landesverbänden des Deutschen Behindertensportbundes vereinbart wurde (zur Zeit ca. 3,50 € pro Patient und Übungsstunde). Diese Kostenregelung gilt bislang nicht für die Beihilfe und für die privaten Krankenkassen. 7.1. Eigenleistung der Teilnehmer In der Regel ist eine Eigenleistung der Teilnehmer (z. B. in Form eines Mitgliedsbeitrages) zu erbringen. Dieser wird von den örtlichen Sportvereinen festgelegt. 7.2. Übungsleiter Die Bezuschussung der Übungsleiter erfolgt für Sportvereine nach den allgemeinen Richtlinien der Landessportbünde und der Landesverbände des Deutschen Behindertensportverbandes. Grundsätzlich sind die Stundensätze frei mit dem Verein auszuhandeln. 11 7.3. Starthilfe Schlaganfall-Sportgruppen, die bei den Behindertensportgemeinschaften als Abteilung eines Sportvereines oder als Sportabteilungen in Selbsthilfegruppen erstmals eingerichtet werden, können im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel von der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe eine einmalige Starthilfe in Form einer Festbetragszuwendung erhalten. Ein formloser Antrag ist an die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe zu stellen. Die Landesverbände des Deutschen Behindertensportverbandes vergeben zum Teil ebenfalls Starthilfen für die Ersteinrichtung und ggf. von Nachfolgegründungen von SchlaganfallSportgruppen. Entsprechende Anträge und Verfahren sind bei den Landesverbänden zu erfragen. 12