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Europäisches Parlament
2014-2019
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
2015/2287(INI)
3.11.2015
ENTWURF EINES BERICHTS
über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (Artikel 116 Absatz 7 GO)
im Zeitraum 2014-2015
(2015/2287(INI))
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Laura Ferrara
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DE
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In Vielfalt geeint
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INHALT
Seite
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ............ 3
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (Artikel 116 Absatz 7 GO) im
Zeitraum 2014-2015
(2015/2287(INI))
Das Europäische Parlament,
–
unter Hinweis auf die Artikel 1, 10, 11 und 16 des Vertrags über die Europäische Union
(EUV) und die Artikel 15 und 298 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV),
–
unter Hinweis auf die Artikel 41 und 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union,
–
unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission1,
–
unter Hinweis auf das Urteil vom 17. Oktober 2013 in der Rechtssache C-280/11 P Rat
der Europäischen Union / Access Info Europa,
–
unter Hinweis auf das von der Kommission im Mai 2015 vorgestellte Paket „Bessere
Rechtsetzung“,
–
unter Hinweis auf die von Präsident Juncker für die Kommission vorgegebenen
politischen Leitlinien,
–
unter Hinweis auf die Berichte der Kommission, des Rates und des Parlaments über die
Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in den Jahren 2013 und 2014,
–
gestützt auf Artikel 52 und Artikel 116 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
–
unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und
Inneres (A8-0000/2015),
Transparenz und Demokratie
1.
erinnert daran, dass das Handeln der Organe und die Strategien der EU auf der
partizipativen Demokratie beruhen müssen und somit für die Achtung der Grundsätze
der umfassenden Transparenz, der geteilten Verantwortung und der ordnungsgemäßen
und zeitnahen Unterrichtung der Bürger gesorgt sein muss;
2.
erinnert daran, dass die Organe verpflichtet sind, dauerhaft einen offenen und
transparenten Dialog mit der Zivilgesellschaft zu führen, damit sich die Bürger verstärkt
am Beschlussfassungsprozess beteiligen und ihn genauso wie die Legitimität und die
Wirksamkeit der Verwaltungsbehörden und ihrer Maßnahmen in seinen verschiedenen
Phasen unmittelbar kontrollieren können;
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ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43.
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3.
erinnert daran, dass nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 Transparenz
und der Zugang zu allen Dokumenten der Organe die Regel sein müssen und dass die in
der Verordnung vorgesehenen Ausnahmeregelungen – wie bereits mit der ständigen
Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU festgelegt wurde – ordnungsgemäß und unter
Berücksichtigung des vorherrschenden öffentlichen Interesses an der Verbreitung
ausgelegt werden müssen;
4.
erinnert daran, dass die Bürger das Recht haben, sich über das Handeln ihrer Vertreter,
den Beschlussfassungsprozess, die Art und Weise, in der die öffentlichen Gelder
zugeteilt und ausgegeben werden, und die hiermit erzielten Ergebnisse zu informieren
und eine entsprechende Kontrolle auszuüben, da nur so die Verantwortlichkeit und die
Legitimität eines demokratischen politischen Systems unter Wahrung des Rechtsstaats
gewährleistet sind;
5.
bedauert, dass der Zugang der Bürger zu den Unterlagen der Organe der EU nach wie
vor erschwert ist, weil es keine wirksame und bürgerorientierte interinstitutionelle
Politik gibt, die auf umfassende Transparenz, Kommunikation und direkte Demokratie
ausgerichtet ist; hält die Organe dazu an, proaktiv so viele ihrer Dokumente wie
möglich zu verbreiten und den Zugang der Öffentlichkeit zu ihnen möglichst einfach zu
gestalten, indem sie für die Übersetzung in alle Amtssprachen der EU sorgen und
Möglichkeiten, auf die Informationen zuzugreifen, vorsehen, die auch den Bedürfnissen
von Menschen mit Behinderungen gerecht werden;
6.
fordert alle Organe auf, die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 bis zu ihrer erhofften
Überarbeitung ordnungsgemäß anzuwenden; hält insbesondere den Rat dazu an, seine
eigenen Standards zu überprüfen, damit alle Debatten, Dokumente und Informationen
veröffentlicht werden, und Transkriptionen seiner öffentlichen Sitzungen anzufertigen;
Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
7.
erinnert daran, dass sich das Recht auf Zugang zu den Dokumenten seit dem
Inkrafttreten des EUV und des AEUV auf alle Organe, Einrichtungen und sonstige
Stellen der EU erstreckt; ist daher der Ansicht, dass die Verordnung (EG)
Nr. 1049/2001 mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU
und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundlegend überarbeitet
werden muss;
8.
erinnert daran, dass der Verweis auf den Schutz der Wirksamkeit des
Beschlussfassungsprozesses mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon für
Rechtsakte gestrichen wurde;
9.
bedauert, dass die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 mit Blick auf die Verpflichtung der
Organe, ein Register für alle Dokumente zu führen, nicht umgesetzt wurde; fordert, dass
eine europäische Politik für Register eingerichtet und Umsetzungsmaßnahmen ergriffen
werden, mit denen die Eingruppierung und die Art der Bereitstellung der Dokumente
der einzelnen Organe vereinheitlicht werden;
10.
bedauert, dass die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 im Rat blockiert
ist, und hofft, dass hier so schnell wie möglich Fortschritte erzielt werden;
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Transparenz des Rechtsetzungsverfahrens
„Triloge“
11.
erinnert daran, dass die Transparenz des Rechtsetzungsverfahrens von größter
Bedeutung für die Bürger ist; fordert die Organe auf, die Dokumente, die Teil des
Rechtsetzungsverfahrens oder mit ihm verbunden sind, aktiv zu verbreiten und die
Kommunikation mit den etwaigen Antragstellern zu verbessern; vertritt insbesondere
die Auffassung, dass die Organe der EU der Öffentlichkeit grundsätzlich die
größtmögliche Anzahl an Dokumenten zur Verfügung stellen müssen, indem sie ein
einziges gemeinsames, öffentlich zugängliches und nutzerfreundliches Portal vorsehen;
12.
begrüßt die Untersuchung der Bürgerbeauftragen zur Überwachung der Praxis der
sogenannten „Triloge“, des konsolidierten Verfahrens, mit dem der größte Teil der
Rechtsvorschriften der EU verabschiedet wird; hält in diesem Zusammenhang die
Bürgerbeauftragte dazu an, ihre im Rahmen der Verträge übertragenen
Untersuchungsbefugnisse vollständig auszuschöpfen;
13.
erinnert daran, dass der Rückgriff auf Triloge in dem im Vertrag verankerten
Rechtsetzungsverfahren nicht vorgesehen ist und dass Vermittlungsausschüsse nur bei
der dritten Lesung und als letztes Mittel zum Einsatz kommen sollten;
14.
bedauert, dass die Bürger keine Möglichkeit haben, die Verhandlungen im Rahmen der
Triloge zu überwachen; bekundet seine Besorgnis darüber, dass solche
Rechtsetzungsmethoden zu Missbrauch führen könnten, was insbesondere mit Blick auf
die Rolle der Interessengruppen und die etwaige Ungleichbehandlung der Betroffenen
gilt, die bei der Ausarbeitung der europäischen Rechtsvorschriften mitwirken;
15.
fordert, dass die betroffenen Organe künftig die Transparenz ihrer Verhandlungen
gewährleisten, indem sie dafür sorgen, dass ihre Sitzungen öffentlich sind oder als
Webstream übertragen werden bzw. die Tagesordnungen, die Protokolle und die
wichtigsten erörterten Themengebiete offengelegt werden;
Verbindliches Register der Interessengruppen
16.
begrüßt die Absicht der Kommission, eine interinstitutionelle Vereinbarung zur
Einrichtung eines verbindlichen interinstitutionellen Registers der Interessenvertreter
bei den Organen vorzuschlagen, und fordert, dass diesem Vorhaben größtmögliche
Priorität eingeräumt wird;
17.
fordert außerdem das Parlament und den Rat auf, sich an den Beschluss der
Kommission vom 25. November 2014 zu halten und Informationen über Kontakte
zwischen Interessenvertretern und Mitgliedern des Parlaments, ihren Mitarbeitern und
ihren Beratern sowie zwischen Interessenvertretern und im Rat tätigen Vertretern der
Mitgliedstaaten zu veröffentlichen;
Delegierte Rechtsakte
18.
verweist darauf, dass nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und im
Interesse einer umfassenden parlamentarischen, demokratischen und transparenten
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Kontrolle auch der Zugang zu den Dokumenten gewährt werden muss, die im Rahmen
der Befugnisübertragung erstellt wurden (delegierte Rechtsakte), die einen großen Teil
der europäischen Rechtsetzung ausmacht; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass noch
kein Register der delegierten Rechtsakte erstellt wurde, und fordert die Kommission
auf, dieses Register unverzüglich einzurichten;
Internationale Übereinkünfte
19.
erinnert an die rechtsverbindliche Wirkung und die Auswirkungen der internationalen
Übereinkünfte auf die Rechtsetzung der EU, und hält es für geboten, dass während des
gesamten Verfahrens für die Transparenz der Verhandlungen gesorgt ist, wozu auch die
Verpflichtung der Organe gehört, das der Kommission übertragene
Verhandlungsmandat offenzulegen; bekundet in diesem Zusammenhang sein Bedauern
darüber, dass die Verhandlungen im Geheimen ablaufen und die Bürger keinen Zugang
zu Informationen, sondern lediglich zu in der Presse durchgesickerten Dokumenten
haben, was Raum für Spekulationen und nicht fundierte Meinungen über die
Verhandlungen gibt; fordert erneut, dass die Öffentlichkeit im Einklang mit der
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 Zugang zu allen einschlägigen
Verhandlungsdokumenten aller Parteien erhält;
20.
weist die Kommission auf ihre Verpflichtung hin, das Parlament in allen Phasen der
Verhandlungen uneingeschränkt und umgehend zu unterrichten;
Transparenz der Verwaltungsverfahren
21.
erinnert daran, dass Transparenz den in Artikel 41 der Charta und Artikel 298 AEUV
verankerten Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung stärkt und zu seiner
Umsetzung beiträgt; fordert aus diesem Grund, dass die internen Verwaltungsverfahren
so konzipiert werden, dass sie diesem Ziel gerecht werden;
22.
fordert die Organe der EU auf, gemeinsame Standards dahingehend festzulegen, wie die
Verwaltungsverfahren abgewickelt und wie die entsprechenden Dokumente
bereitgestellt, eingestuft, freigegeben, registriert und verbreitet werden können;
Vertragsverletzungsverfahren
23.
bedauert, dass bei Vertragsverletzungsverfahren kaum Transparenz an den Tag gelegt
wird; fordert insbesondere, dass die im Rahmen dieser Verfahren von der Kommission
an die Mitgliedstaaten übersandten Dokumente und die entsprechenden Antworten
öffentlich zugänglich sind;
Verwaltung der Strukturfonds
24.
unterstreicht, dass mit Blick auf die Verhandlungen über die nationalen und regionalen
operationellen Programme für den umfassenden Zugang zu den einschlägigen
Informationen und eine wirksame Transparenz dieser Informationen zu sorgen ist;
25.
fordert die Kommission auf, die diesbezüglichen Kontrollen der Einhaltung der in der
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegten Informations- und Mitteilungspflichten
durch die Verwaltungsbehörden zu stärken und – sofern angezeigt – die für einen
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Verstoß gegen diese Pflichten vorgesehenen Sanktionen zu verhängen;
26.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie
den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Europäischen
Bürgerbeauftragten, dem Datenschutzbeauftragten und dem Europarat zu übermitteln.
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