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Zuchtordnung (ZO)
der Chihuahua-Freunde-Deutschland im VRZ e. V.
§ 1 Anwendungsbereich/ Ziele der ZO
Die ZO der CFD regelt die Verhaltensweisen für eine erbgesunde Züchtung
der Kleinhunderasse: Chihuahua.
Erbgesund ist ein Rassehund, wenn er den Merkmalen des Rassestandards
der CFD, s. Anlage 1, entspricht und genetisch keine
Gesundheitsbeeinträchtigende Defekte aufweist oder weitergibt.
Ziele der ZO sind die Erhaltung und Verbesserung der allgemeinen
Konstitution und des Rassestandards durch erbgenetisch
auszuschließende Defekte.
Die Mitglieder der CFD, die zum Rasseerhalt und zur Optimierung der
Rasse beitragen, haben sich den Bestimmungen dieser Verordnung zu
unterwerfen, wie es die Satzung verlangt.
Die CFD überwachen und kontrollieren die Einhaltung dieser
Zuchtbestimmung.
Dazu bedienen sich die CFD ihrer agierenden Organe.
§ 2 Zuchtvoraussetzung
2.1. Allgemeines:
Es darf nur mit erbgesunden und wesensfesten Hunden unter Einhaltung des
Tierschutzgesetzes gezüchtet werden, die durch einen Zuchtrichter der CFD vor
der Belegung als Zuchttauglich deklariert wurden.
Der Züchter wird durch die CFD beraten und erhält bei Mitgliedseintritt ein
Züchtungskatalog.
Der Züchtungskatalog enthält Informationen zu den Anforderungen an einen
Züchter.
Der Züchtungskatalog umfasst weiterhin Informationen zu Genetik und zu einem
kynologischen Basiswissen, welches für eine Züchtung der Rasse Chihuahua
unabdingbar ist.
Zudem verpflichtet sich ein Züchter der CFD an die Teilnahme an mindestens
einem Seminar zur kynologischen Fortbildung, welches die CFD anbieten.
Züchter ist der zum Zeitpunkt der Belegung der Hündin im Besitz stehende Halter
und/oder Eigentümer.
2.2. Patella Luxation:
Die CFD verlangen vor der Zuchttauglichkeitsprüfung die Vorlage einer
Untersuchung des Patella Luxation Grades durch einen geschulten Facharzt der
Bundestierärztekammer nach eigener Wahl des jeweiligen Züchters.
Zur Bekämpfung dieses genetischen Defektes erhalten die CFD die Züchtung mit
einem PL Grad ab 1 für zuchtausschließend. Das Tier, welches nachweislich einen
PL Grad von 1 aufweist darf NUR mit einem PL- freien Tier verpaart werden.
2.3. Die Zuchthündin:
Das Mindestzuchtalter der Hündinnen darf den vollendeten 15. Lebensmonat nicht
unterschreiten. Die Hündin darf nicht mehr nach dem vollendeten 8. Lebensjahr
zur Zucht eingesetzt werden.
Innerhalb von 12 Kalendermonaten darf eine Hündin nur einmal belegt werden.
Sonderregelung:
Die Hündin darf bei geeigneter Konstitution zweimal in Folge belegt werden, wenn
Sie danach mindestens 1 Jahr ohne Wurf bleibt.
Stichtag ist der letzte Wurftag.
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Bei
starken Wurfstärken (ab 4 Welpen) empfehlen die CFD den Einsatz von Ammen,
um die Hündin zu entlasten. Die Einhaltung dieser Empfehlung obliegt in der
Eigenverantwortung des Züchters. Danach greift jedoch nicht die oben genannte
Sonderregelung.
2.4. Der Zuchtrüde:
Das Mindestalter für einen Zuchtrüden ist der vollendete 12. Lebensmonat.
Das Höchstalter für Rüden ist unbegrenzt.
Das Mindestgewicht eines Deckrüden, darf nicht unter 1800 Gramm sein.
Die Anzahl der Decksprünge eines Rüden innerhalb einer Population ist vom
Züchter zu kontrollieren.
Sonderreglung:
Schriftliche Genehmigung beim Vorstand der CFD im VRZ e.V.
2.5. Grundlagen:
Inzestzucht, Paarung des 1. Verwandtschaftsgrades, darf nur durch vorherige
Zustimmung des Vorstands durchgeführt werden und sind beim Vorstand in
schriftlicher Form zu beantragen.
Probewürfe dürfen nur als Sonderregelung und nach vorheriger Zustimmung des
Vorstandes durchgeführt werden.
Einkreuzungen von Fremdrassen sind nicht erlaubt.
§ 3 Zuchtzulassung:
Zur Zucht zugelassen sind die Rassehunde, die von mindestens einem
Zuchtrichter/Tierarzt
der CFD anhand einer Zuchtzulassungsprüfung als zuchttauglich deklariert wurden.
Zuchttauglich sind lediglich die Hunde, die die Zuchtvoraussetzung unter § 2 der CFD
erfüllen und keinen unter § 4 Zuchtausschließenden Fehler aufweisen.
Rassehunde ohne Ahnentafel können vom Zuchtrichter als Zuchttauglich deklariert
werden, wenn sie augenscheinlich dem Rassestandard der CFD entsprechen.
Diese Hunde bekommen anschließend Registerpapiere des Dachvereins.
Sollten Registergeführte Zuchthunde Nachwuchs mit erheblichen Abweichungen zum
Rassestandard erzeugen, werden diese Tiere von der Zucht im Club ausgeschlossen.
Sollte eine Hündin ein 6/4 Scherengebiss aufweisen, so darf diese NUR mit einem
vollzahnigen Rüden verpaar werden.
Bei einem Neuerwerb eines Hundes aus einem anderen Verband, falls dieser von der
Zuchttauglichkeit abweicht, so soll der Züchter Nachweise erbringen das der
Zuchtausschliessende Fehler nicht Erbgenetisch bedingt ist.
§ 4 Zuchtausschließende Fehler:
Es darf nicht mit Hunden gezüchtet werden, die nachfolgende Zuchtausschließende
Fehler besitzen:
1. Kryptor- und Monorchismus
2. Hasenscharte
3. Spaltrachen
4. Träger der Farbe Merle
5. Albinismus
6. erhebliche Zahnfehler: Polydontie und Oligodontie (weniger als 11 Incisivus)
und Kieferanomalien (Vor- und Rückbiss)
7. erhebliche Abweichungen vom Rassestandard der CFD
8. PRA
9. Blind- und Taubheit
10.Patella Luxation ab dem 1. Grad
11.Calve Leg Perthes (HD)
12.Skelettdeformationen (z.b Karpfenrücken)
13.offene Fontanelle(größer als 1 Cent Stück), dargestellt als Apfelkopf
14.Zwergwuchs: Tea-Cup Chihuahua unter 1800 Gramm
15.Nachgewiesene Herzerkrankungen: Mitralklappeninsuffienz, Persistierender
Duktus Botalli (PDA)
16. Knickrute, Stümmelrute
§ 5 Der Deckakt
1. Die Eigentümer von zur Paarung vorgesehenen Hunden einer Rasse haben
sich vor dem Deckakt zu überzeugen, dass die Voraussetzungen zur Zucht
erfüllt sind.
2. Rüdenbesitzer haben schriftlichen Nachweis über alle Deckakte zu führen.
3. Von dem vollzogenen Deckakt ist dem Rassehunde-Zuchtverein
unverzüglich Mitteilung zu machen.
4. Werden Hündinnen während einer Hitze von zwei verschiedenen Rüden auch derselben Rasse - gedeckt, erhalten die Welpen nur Ahnentafeln,
wenn ein eindeutiger Vaterschaftsnachweis vorliegt (DNA).
5. Über die Höhe der Deckentschädigung soll vor dem Deckakt Einigung
erfolgen.
Über kostenloses Nachdecken einer leer gebliebenen Hündin bei der nächsten
Hitze durch denselben Rüden sind schriftliche individuelle Vereinbarungen zu treffen.
§ 6 Wurfkontrolle/ Wurfabnahme
- Züchter haben Würfe unverzüglich dem Club zu melden; sie haben freie
Zuchtwartwahl. Würfe dürfen im Bedarfsfall auch von einem Tierarzt
abgenommen werden.
- Die vollständigen Würfe sind durch dem Zuchtwart/ dem Tierarzt nicht vor
Vollendung der sechsten Lebenswoche der Welpen im Beisein der
Mutterhündin im Zwinger des Züchters/beim Tierarzt abzunehmen.
Schutzimpfungen für die Welpen sind Pflicht, Impfbescheinigungen sind
Vorzulegen.
- Sämtliche Welpen sind bei der Wurfabnahme mit einem Microchip zu versehen. Der
Zuchtwart/der Tierarzt muss Wurfkontrollen und
Wurfabnahmen bescheinigen.
Über jede Wurfabnahme ist ein schriftlicher Bericht zu erstellen, von dem der
Züchter eine Kopie bekommt.
- Die Welpen dürfen erst abgegeben werden, wenn sowohl die Wurfabnahme erfolgt
ist als auch die Welpen die zehnte Lebenswoche
vollendet haben und mindestens 800g Gewicht aufweisen.
- Jeder gewerbliche Züchter ist verpflichtet, ein Zwingerbuch über alle Einzelheiten
des
Wurf- und Zuchtgeschehens in seinem Zwinger zu führen.
§ 7 Zuchtbuch/ Ahnentafel
Das Zuchtbuch wird bei dem VRZ e. V. geführt. Die Ahnentafel eines Welpen und
die Registerpapiere werden durch den VRZ e. V. ausgestellt und ausgehändigt.
Hier gelten die Bestimmungen des VRZ e. V., der den Bestimmungen des UCI
unterworfen ist.
Die Gebühren zur Ausstellung der Papiere sind der Gebührenordnung der CFD zu
entnehmen.
§ 8 Verstöße
Verstöße gegen die Zuchtordnung werden mit einer entgeltlichen Strafe in Höhe
von 275 EUR bei dem ersten Verstoß geahndet.
Bei einem erneuten Verstoß gegen die Richtlinien der CFD wird das Mitglied eine
gesamte Zuchtsperrung angemahnt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR tritt in
Kraft und bei wiederholtem Mal tritt die Zuchtsperre in Kraft. Sollten sich Verstöße
kumulieren, entscheidet der Vorstand über den Ausschluss des Mitglieds.
Verstöße gegen die Sonderregelungen gemäß § 2.3. haben eine Zuchtsperrung
des Hundes für ein weiteres Jahr nach Offenlegung des Verstoßes zur Folge.
Besonders schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und gegen die
artgerechte Haltung eines Tieres haben einen Ausschluss aus dem Club zur Folge.
§ 9 Schlussbestimmungen
Ein Schiedsgericht schlichtet in allen Belangen Unmissverhältnisse im Sinne der
CFD.
Das Schiedsgericht besteht aus den Vertrauensleuten und dem Vorstand der CFD.
Mit einer einfachen Mehrheit in der Mitgliedsversammlung kann diese Zuchtordnung
abgeändert und/oder ergänzend bestimmt werden.
Sollten einige Teile dieser Verordnung gegen höheres Recht verstoßen, gelten nur
diese Abschnitte als nichtig und werden durch die gesetzliche Bestimmung
ersetzt. Die restlichen Bestimmungen der Verordnungen bleiben jedoch davon
unberührt.
Diese Ordnung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung der CFD
verabschiedet. Sie ist mit Veröffentlichung auf der Vereinshomepage in Kraft
getreten.
Stand: Juli 2007
Anlage 1 der Zuchtordnung der CFD im VRZ e. V.
Der Rassestandard
Proportionen: Die Körperlänge ist etwas größer als die Widerristhöhe;
gewünscht wird jedoch ein fast quadratischer Körper, speziell bei den Rüden. Bei
den Hündinnen ist ein etwas längerer Körper zulässig.
Kopf / Oberkopf: Schön gerundeter Apfelkopf (ein charakteristisches Merkmal
der Rasse) ohne Fontanelle. Der Stopp ist sehr ausgeprägt, tief und breit, da die
Stirn über den Ansatz des Fangs gewölbt ist. Fanglängen variieren von 2 cm bis 4
cm Fang: Kurz, von der Seite gesehen gerade, am Ansatz breit, sich gegen die
Spitze hin verjüngend.
Nase: jede Farbe ist zulässig, mäßig kurz, geringfügig aufgeworfen.
Lippen: Trocken und gut anliegend.
Wangen: Wenig entwickelt und sehr trocken.
Zähne: Scherengebiss oder Zangengebiss. Vorbiss und Rückbiss sowie jede
andere Stellungsanomalie der Ober- oder Unterkiefer sind nicht gewünscht.
Augen: Groß und von rundlicher Form, sehr ausdrucksvoll, nicht hervorstehend,
dunkel gefärbt. Helle Augen sind zulässig, aber nicht erwünscht.
Ohren: Groß, aufgerichtet, auffallend breit an ihrem Ansatz, sich gegen die leicht
abgerundete Spitze allmählich verjüngend. In der Ruhestellung sind sie seitlich
leicht geneigt.
Hals / Obere Linie: Leicht gewölbt.
Körper: Kompakt und gut gebaut.
Obere Linie: Gerade.
Widerrist: Wenig ausgeprägt.
Rücken: Kurz und fest.
Lendengegend: Stark muskulös.
Kruppe: Breit und stark, ohne Neigung.
Brust: Brustkorb breit und tief, Rippen gut gewölbt; von vorne gesehen
geräumig, aber nicht übertrieben; von der Seite gesehen, bis zu den Ellenbogen
reichend; nicht fassförmig.
Untere Linie: Durch einen deutlich aufgezogenen Bauch gebildet. Ein schlaffer
Bauch ist zulässig, aber nicht erwünscht.
Rute: Hoch angesetzt und von mäßiger Länge; am Ansatz breit, sich gegen die
Spitze zu allmählich verjüngend. Die Tragart der Rute ist ein wichtiges
charakteristisches Merkmal der Rasse: sie wird entweder hoch im Bogen erhoben
getragen, oder halbkreisförmig gerundet mit gegen die Lendengegend gerichteter
Spitze, was dem Körper Ausgewogenheit verleiht. Die Behaarung ist
entsprechend der Haarvarietät dem Haarkleid des übrigen Körpers angepasst. Bei
der langhaarigen Varietät bildet das Haar eine Fahne. In der Ruhestellung ist die
Rute hängend und bildet einen leichten Haken.
Gliedmassen / Vorderhand: Gerade und von guter Länge; von vorne
gesehen
bilden die Vorderläufe mit dem Ellenbogen eine gerade Linie; von der Seite
gesehen stehen sie senkrecht mit einem leicht schräg gestellten, kräftigen und
biegsamen Vordermittelfuß. Die Schultern sind trocken und wenig bemuskelt; die
Winkelung zwischen Schulterblatt und Oberarm ist angemessen. Die Ellenbogen
sind fest und eng am Körper anliegend, was eine freie Bewegung der Vorderhand
gewährt.
Hinterhand: Gut bemuskelt, mit langen Knochen, senkrecht und zueinander
parallel, mit guten Winkelungen am Hüftgelenk, am Knie und am Sprunggelenk,
in Übereinstimmung mit den Winkelungen der Vorderhand. Sprunggelenke kurz,
mit gut ausgebildeten Achillessehnen; von hinten betrachtet sind sie gerade und
senkrecht gestellt, nicht eng.
Pfoten: Sehr klein und oval, mit gut auseinander stehenden, aber nicht
gespreizten Zehen (weder Hasenpfoten noch Katzenpfoten); die Krallen sind
besonders gut gewölbt und mäßig lang; die Ballen sind gut entwickelt und sehr
elastisch.
Gangwerk: Der Schritt ist lang und elastisch, energisch und aktiv, mit gutem
Vortritt der Vorderhand und gutem Schub der Hinterhand. Von hinten gesehen
sollen sich die Hinterläufe zueinander fast parallel bewegen, so dass die
Fußspuren der Hinterpfoten genau in diejenigen der Vorderpfoten zu liegen
kommen. Mit zunehmender Geschwindigkeit zeigen die Gliedmassen die Tendenz,
in Richtung der zentralen Schwerpunktslinie zu konvergieren (single track). Dabei
bleibt der Bewegungsablauf frei und elastisch, ohne sichtbare Anstrengung, der
Kopf erhoben und der Rücken fest.
Haut: Glatt und elastisch auf der ganzen Körperoberfläche.
Haarkleid / Beschaffenheit des Haares: Bei dieser Rasse existieren zwei
Haarvarietäten, bei der langhaarigen Varietät ist das Vorhandensein einer
Halskrause mit längerem Haar höchst erwünscht.
Varietät Kurzhaar: Das Haar ist kurz und am ganzen Körper gut anliegend;
wenn Unterwolle vorhanden ist, ist das Haar etwas länger; lichtes Haar an der
Kehle und am Bauch ist zulässig; das Haar ist etwas länger am Hals und an der
Rute, kurz im Gesicht und an den Ohren. Es ist glänzend und seine
Beschaffenheit ist weich. Haarlose Hunde werden nicht geduldet.
Varietät Langhaar: Das Haar soll fein und seidig sein, schlicht oder leicht
gewellt; eine nicht zu dichte Unterwolle ist erwünscht. Das Haar ist länger und
bildet Federn an den Ohren, am Hals, an der Hinterseite der vorderen und
hinteren Extremitäten, an den Pfoten und an der Rute. Hunde mit langem und
aufgebauschtem Haar wie ein Malteser werden nicht akzeptiert.
Farbe des Haares: Alle Farben in allen möglichen Schattierungen und
Kombinationen sind zulässig. Die einzige Farbe, die vermieden werden sollte ist
merle, da diese Farbe mit gesundheitlichen Problemen einhergehen kann.
Größe und Gewicht: Bei dieser Rasse wird nur das Gewicht in Betracht
gezogen, nicht die Größe (durchschnittlich aber 18 - 22 cm ), welches zwischen
1 und 3 kg ist, wobei ein Gewicht zwischen 2 und 3 kg den Vorzug hat.
Fehler: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler
angesehen werden, dessen Bewertung im genauen Verhältnis zum Grad der
Abweichung stehen sollte - Schmaler Schädel - Auge klein, eingesunken oder
hervorquellend - Langer Fang
- Zugespitzte Ohren - Kurzer Hals - Aufgezogener Rücken oder Senkrücken Langer Körper - Kurze Gliedmassen - Abstehende Ellenbogen - Zu eng gestellte
Hinterläufe - Schmale Brust, flacher Rippenkorb - Abfallende Kruppe - Schlecht
angesetzte, verdrehte oder kurze Rute - Vor- und Rückbiss - Fehlen einzelner
Zähne - Deformierte Kiefer - Verdoppelung von Zähnen
Zuchtausschliessende Fehler:
kurzes Ohr - Fehlen der Rute - (Gewicht über 3
kg-vereinsabhängig) - Extrem langer Körper - Schlanker, leichter, lang gestreckter
hirschähnlicher Typ - Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden
aufweisen, die sich ganz im Hodensack befinden - Luxation der Kniescheibe. Beim
Langhaar: Hunde mit sehr langem, feinem und wie beim Malteser
aufgebauschtem Haar .
Er ist der kleinste Hund der Welt. Ursprünglich gab es ihn nur als Kurzhaar. Die
langen Haare wurden von amerikanischen Züchtern eingekreuzt.
Charaktereigenschaften
Aus guter Zucht ist er selbstbewusst und voller Temperament. Gelehrig und
wachsam. Liebevoll und verschmust. Er ist sehr robust und neigt auch bei der
Begegnung mit großen Hunden oft zum Größenwahn.
Nässe und Kälte liebt er nicht. Bei schlechtem Wetter bleibt er lieber zu Hause. Er
muss frühzeitig sozialisiert werden und andere Hunde kennen lernen, da er sonst
zum Kläffer wird und alle Hunderegeln außer Acht lässt.
Die Geschichte
Die ersten Belege für die Eigenständigkeit der Rasse gehen auf das Jahr 1884
zurück, als Geschäftstüchtige Mexikaner begannen ihre Hunde auf grenznahen
Märkten Touristen anzubieten. Die kleinen Hunde wurden als mexikanische,
texanische oder Arizona-Hunde verkauft, je nachdem, auf wessen Land man
gerade stand.
Allmählich verband man sie immer stärker mit der Mexikanischen Provinz
Chihuahua, unmittelbar südlich der Grenze und so erhielt der Hund der keine
Grenze kennt, den Namen Chihuahua.
Im Jahr 1956 wurden die Chihuahua erstmals in Deutschland offiziell registriert,
zunächst im Sammelzuchtbuch des Verbandes für das Deutsche Hundewesen ((
VDH ))
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