Zuchtordnung (ZO) der Chihuahua-Freunde-Deutschland im VRZ e. V. § 1 Anwendungsbereich/ Ziele der ZO Die ZO der CFD regelt die Verhaltensweisen für eine erbgesunde Züchtung der Kleinhunderasse: Chihuahua. Erbgesund ist ein Rassehund, wenn er den Merkmalen des Rassestandards der CFD, s. Anlage 1, entspricht und genetisch keine Gesundheitsbeeinträchtigende Defekte aufweist oder weitergibt. Ziele der ZO sind die Erhaltung und Verbesserung der allgemeinen Konstitution und des Rassestandards durch erbgenetisch auszuschließende Defekte. Die Mitglieder der CFD, die zum Rasseerhalt und zur Optimierung der Rasse beitragen, haben sich den Bestimmungen dieser Verordnung zu unterwerfen, wie es die Satzung verlangt. Die CFD überwachen und kontrollieren die Einhaltung dieser Zuchtbestimmung. Dazu bedienen sich die CFD ihrer agierenden Organe. § 2 Zuchtvoraussetzung 2.1. Allgemeines: Es darf nur mit erbgesunden und wesensfesten Hunden unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes gezüchtet werden, die durch einen Zuchtrichter der CFD vor der Belegung als Zuchttauglich deklariert wurden. Der Züchter wird durch die CFD beraten und erhält bei Mitgliedseintritt ein Züchtungskatalog. Der Züchtungskatalog enthält Informationen zu den Anforderungen an einen Züchter. Der Züchtungskatalog umfasst weiterhin Informationen zu Genetik und zu einem kynologischen Basiswissen, welches für eine Züchtung der Rasse Chihuahua unabdingbar ist. Zudem verpflichtet sich ein Züchter der CFD an die Teilnahme an mindestens einem Seminar zur kynologischen Fortbildung, welches die CFD anbieten. Züchter ist der zum Zeitpunkt der Belegung der Hündin im Besitz stehende Halter und/oder Eigentümer. 2.2. Patella Luxation: Die CFD verlangen vor der Zuchttauglichkeitsprüfung die Vorlage einer Untersuchung des Patella Luxation Grades durch einen geschulten Facharzt der Bundestierärztekammer nach eigener Wahl des jeweiligen Züchters. Zur Bekämpfung dieses genetischen Defektes erhalten die CFD die Züchtung mit einem PL Grad ab 1 für zuchtausschließend. Das Tier, welches nachweislich einen PL Grad von 1 aufweist darf NUR mit einem PL- freien Tier verpaart werden. 2.3. Die Zuchthündin: Das Mindestzuchtalter der Hündinnen darf den vollendeten 15. Lebensmonat nicht unterschreiten. Die Hündin darf nicht mehr nach dem vollendeten 8. Lebensjahr zur Zucht eingesetzt werden. Innerhalb von 12 Kalendermonaten darf eine Hündin nur einmal belegt werden. Sonderregelung: Die Hündin darf bei geeigneter Konstitution zweimal in Folge belegt werden, wenn Sie danach mindestens 1 Jahr ohne Wurf bleibt. Stichtag ist der letzte Wurftag. Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Bei starken Wurfstärken (ab 4 Welpen) empfehlen die CFD den Einsatz von Ammen, um die Hündin zu entlasten. Die Einhaltung dieser Empfehlung obliegt in der Eigenverantwortung des Züchters. Danach greift jedoch nicht die oben genannte Sonderregelung. 2.4. Der Zuchtrüde: Das Mindestalter für einen Zuchtrüden ist der vollendete 12. Lebensmonat. Das Höchstalter für Rüden ist unbegrenzt. Das Mindestgewicht eines Deckrüden, darf nicht unter 1800 Gramm sein. Die Anzahl der Decksprünge eines Rüden innerhalb einer Population ist vom Züchter zu kontrollieren. Sonderreglung: Schriftliche Genehmigung beim Vorstand der CFD im VRZ e.V. 2.5. Grundlagen: Inzestzucht, Paarung des 1. Verwandtschaftsgrades, darf nur durch vorherige Zustimmung des Vorstands durchgeführt werden und sind beim Vorstand in schriftlicher Form zu beantragen. Probewürfe dürfen nur als Sonderregelung und nach vorheriger Zustimmung des Vorstandes durchgeführt werden. Einkreuzungen von Fremdrassen sind nicht erlaubt. § 3 Zuchtzulassung: Zur Zucht zugelassen sind die Rassehunde, die von mindestens einem Zuchtrichter/Tierarzt der CFD anhand einer Zuchtzulassungsprüfung als zuchttauglich deklariert wurden. Zuchttauglich sind lediglich die Hunde, die die Zuchtvoraussetzung unter § 2 der CFD erfüllen und keinen unter § 4 Zuchtausschließenden Fehler aufweisen. Rassehunde ohne Ahnentafel können vom Zuchtrichter als Zuchttauglich deklariert werden, wenn sie augenscheinlich dem Rassestandard der CFD entsprechen. Diese Hunde bekommen anschließend Registerpapiere des Dachvereins. Sollten Registergeführte Zuchthunde Nachwuchs mit erheblichen Abweichungen zum Rassestandard erzeugen, werden diese Tiere von der Zucht im Club ausgeschlossen. Sollte eine Hündin ein 6/4 Scherengebiss aufweisen, so darf diese NUR mit einem vollzahnigen Rüden verpaar werden. Bei einem Neuerwerb eines Hundes aus einem anderen Verband, falls dieser von der Zuchttauglichkeit abweicht, so soll der Züchter Nachweise erbringen das der Zuchtausschliessende Fehler nicht Erbgenetisch bedingt ist. § 4 Zuchtausschließende Fehler: Es darf nicht mit Hunden gezüchtet werden, die nachfolgende Zuchtausschließende Fehler besitzen: 1. Kryptor- und Monorchismus 2. Hasenscharte 3. Spaltrachen 4. Träger der Farbe Merle 5. Albinismus 6. erhebliche Zahnfehler: Polydontie und Oligodontie (weniger als 11 Incisivus) und Kieferanomalien (Vor- und Rückbiss) 7. erhebliche Abweichungen vom Rassestandard der CFD 8. PRA 9. Blind- und Taubheit 10.Patella Luxation ab dem 1. Grad 11.Calve Leg Perthes (HD) 12.Skelettdeformationen (z.b Karpfenrücken) 13.offene Fontanelle(größer als 1 Cent Stück), dargestellt als Apfelkopf 14.Zwergwuchs: Tea-Cup Chihuahua unter 1800 Gramm 15.Nachgewiesene Herzerkrankungen: Mitralklappeninsuffienz, Persistierender Duktus Botalli (PDA) 16. Knickrute, Stümmelrute § 5 Der Deckakt 1. Die Eigentümer von zur Paarung vorgesehenen Hunden einer Rasse haben sich vor dem Deckakt zu überzeugen, dass die Voraussetzungen zur Zucht erfüllt sind. 2. Rüdenbesitzer haben schriftlichen Nachweis über alle Deckakte zu führen. 3. Von dem vollzogenen Deckakt ist dem Rassehunde-Zuchtverein unverzüglich Mitteilung zu machen. 4. Werden Hündinnen während einer Hitze von zwei verschiedenen Rüden auch derselben Rasse - gedeckt, erhalten die Welpen nur Ahnentafeln, wenn ein eindeutiger Vaterschaftsnachweis vorliegt (DNA). 5. Über die Höhe der Deckentschädigung soll vor dem Deckakt Einigung erfolgen. Über kostenloses Nachdecken einer leer gebliebenen Hündin bei der nächsten Hitze durch denselben Rüden sind schriftliche individuelle Vereinbarungen zu treffen. § 6 Wurfkontrolle/ Wurfabnahme - Züchter haben Würfe unverzüglich dem Club zu melden; sie haben freie Zuchtwartwahl. Würfe dürfen im Bedarfsfall auch von einem Tierarzt abgenommen werden. - Die vollständigen Würfe sind durch dem Zuchtwart/ dem Tierarzt nicht vor Vollendung der sechsten Lebenswoche der Welpen im Beisein der Mutterhündin im Zwinger des Züchters/beim Tierarzt abzunehmen. Schutzimpfungen für die Welpen sind Pflicht, Impfbescheinigungen sind Vorzulegen. - Sämtliche Welpen sind bei der Wurfabnahme mit einem Microchip zu versehen. Der Zuchtwart/der Tierarzt muss Wurfkontrollen und Wurfabnahmen bescheinigen. Über jede Wurfabnahme ist ein schriftlicher Bericht zu erstellen, von dem der Züchter eine Kopie bekommt. - Die Welpen dürfen erst abgegeben werden, wenn sowohl die Wurfabnahme erfolgt ist als auch die Welpen die zehnte Lebenswoche vollendet haben und mindestens 800g Gewicht aufweisen. - Jeder gewerbliche Züchter ist verpflichtet, ein Zwingerbuch über alle Einzelheiten des Wurf- und Zuchtgeschehens in seinem Zwinger zu führen. § 7 Zuchtbuch/ Ahnentafel Das Zuchtbuch wird bei dem VRZ e. V. geführt. Die Ahnentafel eines Welpen und die Registerpapiere werden durch den VRZ e. V. ausgestellt und ausgehändigt. Hier gelten die Bestimmungen des VRZ e. V., der den Bestimmungen des UCI unterworfen ist. Die Gebühren zur Ausstellung der Papiere sind der Gebührenordnung der CFD zu entnehmen. § 8 Verstöße Verstöße gegen die Zuchtordnung werden mit einer entgeltlichen Strafe in Höhe von 275 EUR bei dem ersten Verstoß geahndet. Bei einem erneuten Verstoß gegen die Richtlinien der CFD wird das Mitglied eine gesamte Zuchtsperrung angemahnt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR tritt in Kraft und bei wiederholtem Mal tritt die Zuchtsperre in Kraft. Sollten sich Verstöße kumulieren, entscheidet der Vorstand über den Ausschluss des Mitglieds. Verstöße gegen die Sonderregelungen gemäß § 2.3. haben eine Zuchtsperrung des Hundes für ein weiteres Jahr nach Offenlegung des Verstoßes zur Folge. Besonders schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und gegen die artgerechte Haltung eines Tieres haben einen Ausschluss aus dem Club zur Folge. § 9 Schlussbestimmungen Ein Schiedsgericht schlichtet in allen Belangen Unmissverhältnisse im Sinne der CFD. Das Schiedsgericht besteht aus den Vertrauensleuten und dem Vorstand der CFD. Mit einer einfachen Mehrheit in der Mitgliedsversammlung kann diese Zuchtordnung abgeändert und/oder ergänzend bestimmt werden. Sollten einige Teile dieser Verordnung gegen höheres Recht verstoßen, gelten nur diese Abschnitte als nichtig und werden durch die gesetzliche Bestimmung ersetzt. Die restlichen Bestimmungen der Verordnungen bleiben jedoch davon unberührt. Diese Ordnung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung der CFD verabschiedet. Sie ist mit Veröffentlichung auf der Vereinshomepage in Kraft getreten. Stand: Juli 2007 Anlage 1 der Zuchtordnung der CFD im VRZ e. V. Der Rassestandard Proportionen: Die Körperlänge ist etwas größer als die Widerristhöhe; gewünscht wird jedoch ein fast quadratischer Körper, speziell bei den Rüden. Bei den Hündinnen ist ein etwas längerer Körper zulässig. Kopf / Oberkopf: Schön gerundeter Apfelkopf (ein charakteristisches Merkmal der Rasse) ohne Fontanelle. Der Stopp ist sehr ausgeprägt, tief und breit, da die Stirn über den Ansatz des Fangs gewölbt ist. Fanglängen variieren von 2 cm bis 4 cm Fang: Kurz, von der Seite gesehen gerade, am Ansatz breit, sich gegen die Spitze hin verjüngend. Nase: jede Farbe ist zulässig, mäßig kurz, geringfügig aufgeworfen. Lippen: Trocken und gut anliegend. Wangen: Wenig entwickelt und sehr trocken. Zähne: Scherengebiss oder Zangengebiss. Vorbiss und Rückbiss sowie jede andere Stellungsanomalie der Ober- oder Unterkiefer sind nicht gewünscht. Augen: Groß und von rundlicher Form, sehr ausdrucksvoll, nicht hervorstehend, dunkel gefärbt. Helle Augen sind zulässig, aber nicht erwünscht. Ohren: Groß, aufgerichtet, auffallend breit an ihrem Ansatz, sich gegen die leicht abgerundete Spitze allmählich verjüngend. In der Ruhestellung sind sie seitlich leicht geneigt. Hals / Obere Linie: Leicht gewölbt. Körper: Kompakt und gut gebaut. Obere Linie: Gerade. Widerrist: Wenig ausgeprägt. Rücken: Kurz und fest. Lendengegend: Stark muskulös. Kruppe: Breit und stark, ohne Neigung. Brust: Brustkorb breit und tief, Rippen gut gewölbt; von vorne gesehen geräumig, aber nicht übertrieben; von der Seite gesehen, bis zu den Ellenbogen reichend; nicht fassförmig. Untere Linie: Durch einen deutlich aufgezogenen Bauch gebildet. Ein schlaffer Bauch ist zulässig, aber nicht erwünscht. Rute: Hoch angesetzt und von mäßiger Länge; am Ansatz breit, sich gegen die Spitze zu allmählich verjüngend. Die Tragart der Rute ist ein wichtiges charakteristisches Merkmal der Rasse: sie wird entweder hoch im Bogen erhoben getragen, oder halbkreisförmig gerundet mit gegen die Lendengegend gerichteter Spitze, was dem Körper Ausgewogenheit verleiht. Die Behaarung ist entsprechend der Haarvarietät dem Haarkleid des übrigen Körpers angepasst. Bei der langhaarigen Varietät bildet das Haar eine Fahne. In der Ruhestellung ist die Rute hängend und bildet einen leichten Haken. Gliedmassen / Vorderhand: Gerade und von guter Länge; von vorne gesehen bilden die Vorderläufe mit dem Ellenbogen eine gerade Linie; von der Seite gesehen stehen sie senkrecht mit einem leicht schräg gestellten, kräftigen und biegsamen Vordermittelfuß. Die Schultern sind trocken und wenig bemuskelt; die Winkelung zwischen Schulterblatt und Oberarm ist angemessen. Die Ellenbogen sind fest und eng am Körper anliegend, was eine freie Bewegung der Vorderhand gewährt. Hinterhand: Gut bemuskelt, mit langen Knochen, senkrecht und zueinander parallel, mit guten Winkelungen am Hüftgelenk, am Knie und am Sprunggelenk, in Übereinstimmung mit den Winkelungen der Vorderhand. Sprunggelenke kurz, mit gut ausgebildeten Achillessehnen; von hinten betrachtet sind sie gerade und senkrecht gestellt, nicht eng. Pfoten: Sehr klein und oval, mit gut auseinander stehenden, aber nicht gespreizten Zehen (weder Hasenpfoten noch Katzenpfoten); die Krallen sind besonders gut gewölbt und mäßig lang; die Ballen sind gut entwickelt und sehr elastisch. Gangwerk: Der Schritt ist lang und elastisch, energisch und aktiv, mit gutem Vortritt der Vorderhand und gutem Schub der Hinterhand. Von hinten gesehen sollen sich die Hinterläufe zueinander fast parallel bewegen, so dass die Fußspuren der Hinterpfoten genau in diejenigen der Vorderpfoten zu liegen kommen. Mit zunehmender Geschwindigkeit zeigen die Gliedmassen die Tendenz, in Richtung der zentralen Schwerpunktslinie zu konvergieren (single track). Dabei bleibt der Bewegungsablauf frei und elastisch, ohne sichtbare Anstrengung, der Kopf erhoben und der Rücken fest. Haut: Glatt und elastisch auf der ganzen Körperoberfläche. Haarkleid / Beschaffenheit des Haares: Bei dieser Rasse existieren zwei Haarvarietäten, bei der langhaarigen Varietät ist das Vorhandensein einer Halskrause mit längerem Haar höchst erwünscht. Varietät Kurzhaar: Das Haar ist kurz und am ganzen Körper gut anliegend; wenn Unterwolle vorhanden ist, ist das Haar etwas länger; lichtes Haar an der Kehle und am Bauch ist zulässig; das Haar ist etwas länger am Hals und an der Rute, kurz im Gesicht und an den Ohren. Es ist glänzend und seine Beschaffenheit ist weich. Haarlose Hunde werden nicht geduldet. Varietät Langhaar: Das Haar soll fein und seidig sein, schlicht oder leicht gewellt; eine nicht zu dichte Unterwolle ist erwünscht. Das Haar ist länger und bildet Federn an den Ohren, am Hals, an der Hinterseite der vorderen und hinteren Extremitäten, an den Pfoten und an der Rute. Hunde mit langem und aufgebauschtem Haar wie ein Malteser werden nicht akzeptiert. Farbe des Haares: Alle Farben in allen möglichen Schattierungen und Kombinationen sind zulässig. Die einzige Farbe, die vermieden werden sollte ist merle, da diese Farbe mit gesundheitlichen Problemen einhergehen kann. Größe und Gewicht: Bei dieser Rasse wird nur das Gewicht in Betracht gezogen, nicht die Größe (durchschnittlich aber 18 - 22 cm ), welches zwischen 1 und 3 kg ist, wobei ein Gewicht zwischen 2 und 3 kg den Vorzug hat. Fehler: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung im genauen Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte - Schmaler Schädel - Auge klein, eingesunken oder hervorquellend - Langer Fang - Zugespitzte Ohren - Kurzer Hals - Aufgezogener Rücken oder Senkrücken Langer Körper - Kurze Gliedmassen - Abstehende Ellenbogen - Zu eng gestellte Hinterläufe - Schmale Brust, flacher Rippenkorb - Abfallende Kruppe - Schlecht angesetzte, verdrehte oder kurze Rute - Vor- und Rückbiss - Fehlen einzelner Zähne - Deformierte Kiefer - Verdoppelung von Zähnen Zuchtausschliessende Fehler: kurzes Ohr - Fehlen der Rute - (Gewicht über 3 kg-vereinsabhängig) - Extrem langer Körper - Schlanker, leichter, lang gestreckter hirschähnlicher Typ - Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich ganz im Hodensack befinden - Luxation der Kniescheibe. Beim Langhaar: Hunde mit sehr langem, feinem und wie beim Malteser aufgebauschtem Haar . Er ist der kleinste Hund der Welt. Ursprünglich gab es ihn nur als Kurzhaar. Die langen Haare wurden von amerikanischen Züchtern eingekreuzt. Charaktereigenschaften Aus guter Zucht ist er selbstbewusst und voller Temperament. Gelehrig und wachsam. Liebevoll und verschmust. Er ist sehr robust und neigt auch bei der Begegnung mit großen Hunden oft zum Größenwahn. Nässe und Kälte liebt er nicht. Bei schlechtem Wetter bleibt er lieber zu Hause. Er muss frühzeitig sozialisiert werden und andere Hunde kennen lernen, da er sonst zum Kläffer wird und alle Hunderegeln außer Acht lässt. Die Geschichte Die ersten Belege für die Eigenständigkeit der Rasse gehen auf das Jahr 1884 zurück, als Geschäftstüchtige Mexikaner begannen ihre Hunde auf grenznahen Märkten Touristen anzubieten. Die kleinen Hunde wurden als mexikanische, texanische oder Arizona-Hunde verkauft, je nachdem, auf wessen Land man gerade stand. Allmählich verband man sie immer stärker mit der Mexikanischen Provinz Chihuahua, unmittelbar südlich der Grenze und so erhielt der Hund der keine Grenze kennt, den Namen Chihuahua. Im Jahr 1956 wurden die Chihuahua erstmals in Deutschland offiziell registriert, zunächst im Sammelzuchtbuch des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (( VDH ))