SBV-Logo und Signet

Werbung
SBV Corporate Design
Das Corporate Design stellt die Identität des SBV visuell dar. Die
folgenden Gestaltungsrichtlinien helfen, unsere Marketingmassnahmen
und öffentliche Auftritte visuell einheitlich zu gestalten.
Diese Richtlinien bieten Unterstützung bei der Gestaltung von barrierefreien
Medien.
Helfen Sie mit, den visuellen Auftritt des Schweizerischen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes auf einem hohen Niveau einheitlich und
wiedererkennbar zu gestalten.
Auskunft "Corporate Design SBV"
Es ist uns leider nicht möglich, in den folgenden Richtlinien alle Drucksachen
detailliert zu erläutern. Bei Unklarheiten oder bei Fragen im Zusammenhang
mit der Anwendung und Umsetzung des Corporate Designs steht Ihnen die
Abteilung Marketing und Kommunikation gerne zur Verfügung.
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV
Marketing und Kommunikation
Telefon 031 390 88 00
E-Mail [email protected]
Zentralsekretariat
Gutenbergstrasse 40b, 3011 Bern
Tel. +41 (031) 390 88 00, [email protected], www.sbv-fsa.ch
Inhalt
Das Symbol mit den sechs Punkten ............................................................... 3
SBV-Logo und Signet ..................................................................................... 3
Sprachversionen ........................................................................................ 3
SBV-Signet ................................................................................................ 4
Grösse ....................................................................................................... 4
Schutzzone / Platzierung ........................................................................... 5
Schriftart..................................................................................................... 5
Farben ....................................................................................................... 5
Unzulässige Logoversionen ....................................................................... 5
Formate ..................................................................................................... 6
SBV-Name und Abkürzung......................................................................... 6
ZEWO-Logo ................................................................................................... 6
Layout Dokumente ......................................................................................... 7
Schrift / Grösse .......................................................................................... 7
Effekte........................................................................................................ 7
Textgestaltung ............................................................................................ 7
Kontrast ..................................................................................................... 8
Hintergrund ................................................................................................ 8
Vorlagen (intern) ............................................................................................ 8
Richtlinien an SBV-Dokumente .................................................................. 8
SBV-Gestaltungsrichtlinien 2012
2/8
Das Symbol mit den sechs Punkten
Die vier weissen Punkte im grossen blauen Kreis symbolisieren
Gesichtsfeldausfälle und stehen damit für Sehbehinderungen. Zusammen mit
den beiden Punkten darüber symbolisieren sie die Blindenschrift.
"Ich hatte früher einmal eine Netzhautablösung. Was ich dabei erlebt habe,
versuchte ich grafisch darzustellen", sagt der Schöpfer des inzwischen
bestbekannten SBV-Symbols, Urs Husmann aus Zürich.
SBV-Logo und Signet
Das Logo des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes SBV
wird national angewendet. Für die verschiedenen Sprachregionen wurden
verschiedensprachige Logos gestaltet.
Sprachversionen
Das jeweils zur Anwendung kommende Logo passt sich an die jeweilige
Korrespondenzsprache des Mediums an.
deutsch
französisch
deutsch – französisch
SBV-Gestaltungsrichtlinien 2012
3/8
SBV-Signet
Das Signet ist in erster Linie nur für die interne Kommunikation geschaffen
worden. Bei Bedarf kann die Abteilung Marketing und Kommunikation
Ausnahmen für eine externe Anwendung bewilligen.
Das SBV-Signet, darf auf jeden Fall nur mit einem Text im Zusammenhang
mit dem SBV verwendet werden.
deutsch
französisch
deutsch – französisch
Grösse
Für das Format A4 und A5 ist folgende Höhe des Logos und Signets
anzuwenden.
Schriftgrösse 12pt
Logo und Signet einsprachig: Minimum Höhe 16 mm
Logo zweisprachig: Minimum Höhe 28 mm
Schriftgrösse 14pt
Logo und Signet einsprachig: Minimum Höhe 18.8 mm
Logo zweisprachig: Minimum Höhe 32.9 mm
Wird das Logo in einem anderen Format angewendet, so muss in ein
angemessenes Verhältnis zur Formatgrösse skaliert werden.
SBV-Gestaltungsrichtlinien 2012
4/8
Schutzzone / Platzierung
Das SBV Logo soll eine Schutzzone von 1 cm aufweisen. Der Hintergrund ist
neutral zu wählen.
Das SBV Logo ist immer linksbündig zu platzieren.
Schriftart
Die Schriftart "Haptik cc" darf nur für das Logo verwenden werden. Zusätze
mit dieser Schrift oder Texte sind zu unterlassen.
Farben
Das Logo des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes SBV
ist wenn immer möglich blau auf weiss zu verwenden. Von Platzierungen des
Logos auf Hintergründen oder Bildern ist grundsätzlich abzusehen.
Farbwerte:
Pantone
072C
CMYK
Cyan 100%
Magenta 95%
Yellow 0%
Black 3%
RGB
Red 0
Green 24
Blue 168
Das Logo kann in Sonderfällen auch schwarz oder weiss verwendet werden.
Sollten Sonderfälle auftreten, sind diese vorher mit der Abteilung Marketing
und Kommunikation abzuklären.
Unzulässige Logoversionen
Das SBV Logo und Signet darf in keiner Form verändert werden: Weder darf
das Grössenverhältnis modifiziert noch das Logo farbig reproduziert werden.
Auch darf das Signet nicht alleine verwendet werden, es muss im
Zusammenhang mit einem Text über den SBV stehen. Die Verwendung der
Schrift allein als Stellvertreter des Logos ist nicht erlaubt. Alte Logoformen
sind nicht mehr gültig und dürfen nicht mehr verwendet werden.
SBV-Gestaltungsrichtlinien 2012
5/8
Formate
Das SBV Logo steht als Download auf www.sbv-fsa.ch in folgenden
Dateiformaten zur Verfügung: EPS und JPG.
Sollte aus Anwendungsgründen eine andere Dateiform gewünscht werden,
so ist diese über die Abteilung Marketing und Kommunikation erhältlich.
Dateiformat EPS – Encapsulated PostScript
Vektorbasiertes Dateiformat.
Durch den Vektoraufbau (Linien/Kurven – keine Pixel) kann die Datei ohne
Qualitätsverlust beliebig skaliert werden.
Anwendungsbereiche: Im gesamten Printbereich, Beschriftungen.
Dateiformat JPG – Joint Photographic Experts Group
Pixelorientiertes Dateiformat.
Dank seiner guten Bildqualität und Kompression wird das JPEG-Dateiformat
immer beliebter für Desktop Publishing-Anwendungen. JPEG ist
verlustbehaftet, was bedeutet, dass das dekomprimierte Bild nicht genau dem
Originalbild entspricht.
Anwendungsbereiche: Web, Digitalkamera (Bilder), Integration in die OfficeDateien (Word, Excel, Powerpoint etc. Bildtransfers (wenn kleine
Dateigrössen mit grosser Bildqualität gefordert sind).
SBV-Name und Abkürzung
Die korrekte und vollständige Bezeichnung lautet:
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV
Féderation suisse des aveugles et malvoyants FSA
Federazione svizzera die ciechi e deboli di vista FSC
Diese Bezeichnung kann durch die offizielle Abkürzung "SBV" abgekürzt
werden. Dies aber nur, wenn der vollständige Name bereits erwähnt wurde.
ZEWO-Logo
Der SBV ist ZEWO-zertifiziert.
Das ZEWO-Logo ist in der Fusszeile links auf alle externen Dokumente zu
platzieren.
SBV-Gestaltungsrichtlinien 2012
6/8
Layout Dokumente
Auf Grund der extremen Vielfalt von Sehbehinderungen gibt es leider keine
Schrift und Grösse, welche für alle sehbehinderten Menschen ideal ist. Die
folgenden Richtlinien zeigen die Punkte auf, die man beachten muss, damit
ein Dokument von der Mehrheit der sehbehinderten Personen lesbar ist.
Schrift / Grösse
Die Korrespondenzschrift ist Arial.
Die Standartgrösse im SBV ist 14 Punkt (Pt), bei Platzproblemen kann auf 12
Pt. (Ausnahme) ausgewichen werden. Titel: Eingerahmt, Schriftgrösse 18 Pt.
fett, Überschrift 1, 16 Pt fett, Überschrift 2, 14 Pt fett, Überschrift 3, 14 Pt
Effekte
Folgender Effekt ist erlaubt:
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV
fett
Folgende Effekte unterlassen:
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV
kursiv
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV
schattiert
SCHWEIZERISCHER BLINDEN- UND SEHBEHINDERTENVERBAND SBV KAPITÄLCHEN
Textgestaltung
Die Texte müssen immer linksbündig sein.
Blocksatz ist nicht erlaubt.
Nur horizontal schreiben, nicht vertikal
Keine Unterstreichungen im Text verwenden
SBV-Gestaltungsrichtlinien 2012
7/8
Kontrast
Gute Kontraste sind:
Schwarze Schrift auf weissem Hindergrund
Schweizerischer Blinden- und
Sehbehindertenverband
Weisse Schrift auf dunklem Hintergrund
Schweizerischer Blinden- und
Sehbehindertenverband
Achtung, bei Recyclingpapier den Kontrast verstärken
Hintergrund
Keine Hintergrundbilder oder Verläufe verwenden
Schweizerischer Blinden- und
Sehbehindertenverband
Schweizerischer Blinden- und
Sehbehindertenverband
Vorlagen (intern)
Um die korrekte Übertragung in Blindenschrift und DAISY sicherzustellen,
dürfen nur die in den Formatvorlagen verwendeten Elemente verwendet
werden. Um die Arbeit für alle Mitarbeitenden zu vereinfachen, haben wir die
Vorlagen bereits auf diese Gestaltungsrichtlinien angepasst. Wir bitten Euch,
diese Vorlagen zu verwenden. Bitte beachten, die elektronischen Dokumente
unterscheiden sich leicht vom Layout der Druckversion.
Richtlinien an SBV-Dokumente
Das Dokument "Richtlinien Anforderungen an SBV Dokumente" regelt die
technischen Anforderungen, damit Dokument für sehbehinderte Menschen
zugänglich ist.
SBV-Gestaltungsrichtlinien 2012
8/8
Herunterladen