Betriebswirtschaftslehre - Landesinstitut für Lehrerbildung und

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Landesinstitut
für Lehrerbildung
und Schulentwicklung
– Lehrerprüfungsamt –
Name:
Prüfungsfach
Betriebswirtschaftslehre
nur in Verbindung mit einer gewerblich-technischen Fachrichtung
Vorname:
ANLAGE zur Meld ung
zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an der Oberstufe – Berufliche Schulen –
Bitte die Belege entsprechend den am rechten Rand vorgegebenen lfd. Nummern durchnummerieren.
Anzugeben sind der Name des Leiters, die Art und der Gegenstand der einzelnen Lehrveranstaltungen.
1. Einführende Veranstaltungen
Betriebswirtschaftslehre III, Volkswirtschaftslehre I, Grundlagen der Buchhaltung, Privates Recht (BGB
und HBG), Einführung in die EDV und Rechnerpraktikum
S
1
S
2
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3
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4
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5
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6
2. Weiterführende Veranstaltungen
a) Kernvorlesungen in Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre
S
7
S
8
b) Kernvorlesung zur Volkswirtschaftstheorie oder -politik
S
9
c) Vorlesung zur Theoriegeschichte der Wirtschaftswissenschaften
S
10
d) Vorlesung nach freier Wahl
S
11
e) wirtschaftswissenschaftliches Seminar zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
S
(mit Erfolg)
Datum:
Unterschrift
LPrA 152/40
12
Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an
Hamburger Schulen
vom 18. Mai 1982
Anlage 4
Lehramt an der Oberstufe
– Berufliche Schulen –
Betriebswirtschaftslehre
(Dieses Fach ist nur wählbar in Verbindung mit einer gewerblich-technischen Fachrichtung)
I.
Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der Teilnahme an folgenden Veranstaltungen:
Betriebswirtschaftslehre III, Volkswirtschaftslehre I, Grundlagen der Buchhaltung,
Privates Recht (BGB und HGB), Einführung in die EDV und Rechnerpraktikum
2. Teilnahme an Kernvorlesungen in Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre
3. Teilnahme an Kernvorlesungen zur Volkswirtschaftstheorie oder -politik
4. Teilnahme an Vorlesungen zur Theoriegeschichte der Wirtschaftswissenschaften
5. Teilnahme an einer Vorlesung nach freier Wahl
6. Erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
II.
Prüfungsanforderungen
1. Überblick über die grundlegenden Tatsachen und Gesetzmäßigkeiten der
Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre. Vertrautheit mit den fachlichen Begriffen und
Methoden.
2. Kenntnisse der Grundzüge der betriebswirtschaftlichen Theorien und Methoden.
3. Vertiefende Kenntnisse in einem der in II. 2 enthaltenen Gebieten.
III. Arbeit unter Aufsicht
Aufgabensatz aus den in II. 2 enthaltenen Gebieten.
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